8
8 Rolle der liegt parallel zur Verbindungslini ist 5 Rolle 82 gslinie der Marken und ist 500 8 twa einheitlichen entfernt. Im Anschluß an das¹ L is smn havon 8 K2 bEE“ Stadien auf dem Lebenswege. G dan eheung, and, mag 882 8 a⸗ 28. Wch einige beeaee Fannae naüchtene 28 I“ btudien von Verschiedenen. Herausgeg. von Hilarius Buchbinder. stimmlichen Eigenschaften Fräulei stinns . IZEETT“ se iid hus ctg 1 Ln P 111“ 1 ihrung 2 olen. Die Eintrittspre ö“ * Aufl. C bis zum Er⸗ barsten aller Sprachen ee zur Gethstans kamen in dieser san e ““ H 8EEEEE1A“ zu je 0,90 ℳ. 8 des Tons offenbarte sich in den Kantilenen, wie rund und rein Frau Frida Scha vbi 1 manns Buchhandlung). *“ e“ se Shen Cögen Aber nicht nur auf das Schön⸗ Frauenvereins gegen ben varbt nn ZBesten 8 Berllnet “ 116“ ie Künstlerin bedacht, auch die Charakteristik des Ge⸗-⸗ Abends 8 Uhr, i E11 n6 Seens 8 8 cörf 8JG; s8. Bangg, ln-f e Geragicht . Fedsbunbasechen üb- und Geec tungen voedee⸗ Rüte hng erattantäe Schundi ic⸗ den 28 Oktober Abbi . 8 1 berständlichen Ausdruck wie in ih örs. — Eintrittskc 1 Berlin hidange. nd 6.3ee us “ 1u“ feemnden s Ie S 18 nenähetae sich die Mac⸗ dei ranseschen 11“ Vheben — 8z Co. 1 „Hoffmann, Lieban, Fräulein Parbs u. a. in den stets vo ——— 8 sice 828 89 9* G gegebenen Rollen. Die eee des Beifalls gingen “ Im Wissenschaftlichen Theater d ia“ ers 1 Stellung in der Entwicklungsgeschichte des Humanismurg. 8 Dr. och wie an den voraufgegangenen Caruso⸗Abenden. 8 sdder neue Vortrag „In den Dolomiten⸗, der züaatich Ffünhe Amtliches Ludwig Keller. 2. Aufl. Berlin⸗Charlottenburg, Berlinerstr. 22. wird, die Wunder der Märchenwelt der Dolomiten. “ Comenius⸗Gesellschaft. 4X“ u farbenprächtige Bilder führen uns von dem sonnigen Bozen doll EEEE66 Kämpfer. Romann von Dora Duncker. 4 ℳ. Berlin gm; Im Königlichen Opernhause findet morgen, Freitag, eine die Schluchten des Eggentals zum Pordoijoch und von dort Winesc W. 35, Lützowstr. 7. Gebrüder Paetel. ebederbegüng g „Figaros bftett In den Ha trollen Ampezzaner Dolomiten und in das Pustertal. Uhds Ministerium für Handel und Gewerbe. ind die Damen Denera, Hempel, Rothauser, von Scheele⸗Müll fü 8 Gates, die Herren Hoffmann, Knüpfer, Lieban, Ba “ Krasa⸗ 1 „Kometenfurcht und Aberglauben“ lautet das Thema eines Vo Ausführungsanweisung “ rags, den der Direktor Dr. F. S. Archenhold am Sonntag, Nach⸗ zu dem Gesetze vom 28. Juli 1909, detresten de millags, 5 Uhr. in der Treptower Sternwarte hält. Abends Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 8 Fhehrich 11““ vom Monde“ und 24. Juni 1865/1892 und 14. Juli 1905 Ronsgg, . „Die Monde im Fernrohr“. Di setzs S. 677) Vorträge sind durchaus gemeinverständlich de . “ Zur Ausführung des Gesetzes vom 28. Juli 1909, be⸗
Der Lehrplan der Höheren Mädchenschule. Herausgeg. Philipp beschäftigt. Dirigent ist der Kapellmeister Blech. — Als Lichtbildern ausgestattet. — Im großen Fernrohr wird jetzt am Tage ie Ureffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom
von Dr. O. Kästner. Mit 24 Abbildungen im Text. 2,80 ℳ; gebdn. 3,40 ℳ. Leipzig, B. G. Teubner. 8 . ichste Neustudi ird V ur Erhöhung der nächste Neustudierung wird Verdis Oper „Ein Maskenball“ vor⸗ 3 öhung bereitet und in der zweiten Hälfte nächsten Monats in Szene 8 die Sonne, Abends der Mond und der Planet „Mars“ I mne, „Mars“ gezeigt. Die Besucher der Treptower Sternwarte haben außerdem Gelegenheit, 4. Juni 1865/1892 und 14. Juli 1905 (Gesetzsamml. S. 677), wvird folgendes bestimmt: 1X1.“
druckfertigen Zinkklischees. Mit eine m Anhang: otozinko 8 Linoleum⸗ und Farbendruck. Von A. Gruber. göe betonin T e 8b ogen. 1,20 ℳ. Ravensburg, Otto Maier.
internationale Sängerin gab sie gestern die Butterfly italienisch; das störte wohl etwas den
e Beila ge 1 öniglich Preußischen Staatsanzeiger.
1909.
Hinsichtlich der Regelung der Verhältniswahl wird auf die Anlage des Erlasses vom 12. April 1902 (Min.⸗Bl. der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung, Jahrgang 1902, S. 165 ff.) und auf die Anlage II des Erlasses vom 20. September 1904 (ebenda, Jahrgang 1904,
S. 417 ff.) verwiesen. —
Zu §§ 80fg und 80fh. Tätigkeit der Sicherheits⸗ männer.
21) Die ö sind nach der Absicht des Gesetzes ebenso wie der Arbeiterausschuß der Hauptsache nach eine Einrichtung des betreffenden Bergwerkes. Indessen ist eine Einschränkung der gesetzlichen Befugnisse nicht zulässig.
oder im Betriebsplane vorgesehenen Maßnahmen selbständig zu treffen, etwa eingeschränkt ist. Dabei ist zu beachten, daß, soweit das Gesetz oder bergpolizeiliche Vorschriften bestimmten Aufsichts⸗ personen bestimmte Pflichten übertragen, diese Pflichten stets von den Aufsichtspersonen zu erfüllen sind und nicht durch anderweitige Abgrenzung des Geschäftskreises anderen Personen auferlegt werden können. Schließlich dürfen keine Unklar⸗ heiten darüber bestehen, ob z. B. in Fällen, wo die Betriebsführung unter und über Tage geteilt ist, die Beaufsichtigung des Gesamt⸗ betriebs derartig geregelt ist, daß durch Maßnahmen des Betriebs⸗ führers über Tage nicht Gefahren für den unterirdischen Betrieb ent⸗ stehen, oder ob, wenn zwei benachbarte, demselben Bergwerksbesitzer gehörige Gruben in gemeinsamer Wetterführung stehen, die Beauf⸗ Da es zur sachgemäßen Durchführung des Gesetzes notwendig ist, sichtigung des Gesamtbetriebs derartig geregelt ist, daß durch Maß⸗ daß die Sicherheitsmänner über ihre Rechte und Pflichten genau nahmen des Betriebsführers der einen Grube keine Gefahr für die unterrichtet sind, so empfiehlt es sich, daß einem jeden von ihnen so⸗ andere Grube entsteht. 4 gleich nach der Wahl durch die Werksverwaltung ein Abdruck der in
Von dem Ausscheiden einer jeden der im § 76 Abs. 2 bezeichneten der Anlage A wiedergegebenen, einen Teil dieser Ausführungs⸗ Dienste hat der Bergwerksbesitzer dem Revier⸗ anweisung bildenden „Unterweisung über die Rechte und Pflichten der Sicherheitsmänner“ eingehändigt wird. Die Revierbeamten haben
Nähr⸗ und Wehrkraft usw. 2 K- von Ziegler. 1 ℳ. Leipzig, B. G. Teubner. Fen eche II Neuheit „Poia“ von 22— n.
Lehrproben und Lehrgänge aus der Praxis der höh Lehranstalten. Von Professor D. Dr. W. 2s 1er Im Königlichen Schauspielhau 1 ieres Professo r. W. Fries und Professor „Eingebildeter Kranker“ in 5 1d Fenochen Molisres
Dr. R. Menge. Generalregister zu Heft 1— 1 a. S., Buchhandlung des W asgens bes Heft 100. 3 ℳ. Halle holt. Den Argan spielt Herr Vollmer, die Toinette Frau Schramm 111““ „Anno dazumal“, eine Bauernkomödie aus alter Zeit, betitelt
Uebungen, Spiele, Wettkämpfe. Zusammengestellt von H. Schröer und Es dem amerikanischen mit kleineren Fernrohren beliebige Himmelskör — kom ge H skörper zu beobe 1 sich die Neuheit, welche die Schlierseer morgen, Freitag, als Ur⸗
Verdingungen im Auslande.
Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in decen
Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingese werden.)
Oesterreich⸗Ungarn.
15. November 1909, 12 Uhr (verlängerter Einreichungstermin). K. K. Nordwestbahndirektion in Wien: Lieferung 8 Fetermin⸗.
waren. Näheres beim „Reichsanzeiger“. x15. November 1909. K. K. Schwefelsäurefabriksverwaltung Wien: Lieferung von Schnittmaterialien. Kar der vorbenannten Stelle und beim „Reichsanzeiger“. 20. November 1909, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion
Krakau: Lieferung und Montierung einer Maschinenweiche im Durch⸗ Die Gesamtkosten 15. Juni
messer von 20,04 m für die Station Tarnéw.
betragen etwa 32 000 Kronen. Die Arbeiten sollen am
1910 beendet sein. Näheres bei der genannten Direktion. Niederlande.
Am 1. November 1909 werden mehrere Viehbesitzer in Old
holtpa (Provinz Friesland) die Lieferung von 18 400 kg Kaini
) v ‧— L it und 12 000 kg Schlackenmehl vergeben. Die Lieferung hat vor dem Angebote
11. November d. J. franko Station Wolvega zu erfolgen. sind vor d
1 .November d. J. an A. de Groot zu Oldeholtpa richten. 8
17. November 1909, 2 Uhr. Compagnie bruxelloise des eaux,
Rue du Tröne 48, Ixelles b. Brüssel: Bau eines Wasserwerks Eisenbeton in St. Servais b. Namur. Sicherheitsleistun
ziehen in Brüssel, Rue des Augustins 15. zum 15. November.
Theater und Musik ““ Königliches Opernhaus. 1“ 8 Die Königliche Kammersängerin Fräulein Emmy Destinn abschiedete sich
zum letzten Male sang.
zu der sie immer zurückkehrt, die Treue
gern ger!
Theater.
Künigliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 222. Abonnementsvorstellung Figaros Hoch⸗ zeit. Komische Oper in vier Akten von Wolfgang
Amadeus Mozart. Text nach Beaumarchais, von Lorenzo Daponte. Uebersetzung von Knigge⸗Vulpius. Miusitkalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr. 4 Schauspielhaus. 227. Abonnementsvorstellung. Der eeingebildete Kranke. Faschingskomödie in drei Akten von J. B. P. Molière. In der Uebersetzung von Wolf Grafen Baudissin, mit einem Vorspiel (unter Benu ung Moliérescher Motive) und mit dem Originalschluß Zeremonie einer burlesken Doktorpromotion) für die ühne bearbeitet von Paul Lindau. Die zur Hemhnng gehörige Musik nach zeitgenössischen riginalen von J. B. Lully und M. A. Char⸗ pentier und Gounodschen Kompositionen zum „Arzt wider Willen“, eingerichtet und für Streichorchester König. instrumentiert von Ferdinand Hummel. In Szene gesetzt von Herrn Dr. Lindau. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Gastspiel des „Schlierseer
Bauerntheaters“ (Leitung: Direktor Taver Terofal). UDraufführung: Anno dazumal. Eine Bauern⸗ komödie aus alter Zeit mit Gesang und Tanz in 3 Atten (nach einem vorhandenen Stoff) von Carl Frey. Einstudiert von Carl Frey. Anfang 8 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 223. Abonnementsvor⸗ sstellung. (Gewöhnliche Preise.) Fidelio. Oper in 2 Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach dem Französischen von Ferdinand Treitschke. Vor der Verwandlung im 2. Akt: „Ouvertüre Leonore (Nr. 3)“. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 228. Abonnementsvorstellung. Prinz Friedrich von Homburg. Schauspiel in inf Aufzügen von Kleist. Anfang 7 ½ Uhr. Neues Operntheater. 's Dorfgehoamnis. Bauernkomödie mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Hans Werner. Anfang 8 Uhr. ““
Deutsches Theater. Freitag: fang 7 ½ Uhr. “ Sonnabend: Hamlet. 3
Exempel.
b““
Freitag, Heilbronn.
Sonntag,
sattel. Faust. An⸗
8 reitag: Der Arzt am Scheideweg. Sonnabend: Die Zuflucht. 8 Komische Berliner Theater. Anfang 8 Uhr.
und Menschenfeind.
Näheres in der Kanzlei
. ais b licherheits 2500 Fr. Cahier des charges Nr. 132, Preis 1 Fr., Pläne 6 Fr. Zu be⸗ Eingeschriebene Angebote
— gestern vor Antritt ihrer diesjährigen Amerskafabrt vom Publikum des Königlichen Opernhauses in der Titelrolle von Puccinis „Madama Butterfly“, die sie hier zum ersten Male und hoffentlich — man darf das wohl zuversichtlich aussprechen — nicht zt Der große Erfolg, den sie anderwärts mit der Partie errungen hat, blieb ihr auch in Berlin treu, wie sie selbst bisher der Stadt, von der ihr Weltruf als Künstlerin ausging und bewahrte.
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dem Kommerzienrat Lanz gestifteten von 40,000 ℳ bewerben ausschreibens besagen: Die Flugmaschine muß eine 100 m lange Startlinie überfliegen, sodann zwei tausend Meter von einander ent⸗ fernte Marken, und zwar die zweite im entgegengesetzten Drehungs⸗ sinne, wie die erste und muß dann zur Startlinie zurückkehren. Diese
aufführung im Neuen Königlichen Operntheater die Komödie den Schlierseern auch einstudiert.
Politik“, Schwank in drei Akten von Richard Sk 2 Skowronne ’⸗
abend, 88 6. NSSeg statt. 8 “ In Bernard Shaws Komödie „Major Barbara“, die, wie berei
1 on 2 reits gemeldet, das Thema der Heilsarmee behandelt und in den Kammer⸗ spielen des Deutschen Theaters als nächste Neuheit in Szene geht, spielt Lucie Höflich die Titelrolle. Die Regie von Carl Weis' Volksoper „Der polnische Jude“, die, wie mitgeteilt, am Freitag, den 5. November, in der Komischen Oper zum ersten Male gegeben wird, liegt in den Händen des Ober⸗ regisseurs Maximilian koris. Die musikalische Leitung hat Kapell⸗ meister Selmar Meyrowitz. Die Hauptrolle des Mathis singt Rudolf “ In 1 “ sind die Damen Ehrlich, Engel owie die Herren Holzapfel, Armster, Kreuder, Thomas Wisst und Uter beschäftigt. 1 1 ] Im Lustspielhause findet am Freitag, den 5. November, di Festsüff genuhg von „Der dunkle Punkt“, Lustspiel in drei Akten von Gustav Kadelburg und Rudolf Presber, statt. 141“
Mannigfaltiges. Berlin, 28. Oktober 1909. “
Amtlich wird gemeldet: Bei Einfahrt des Leerwa birs G 4668 in den Lehrter Innenbahnhof fuhr heute egce te gihr 58 Minuten der Zug 8 falscher Weichenstellung auf den in der Halle haltenden besetzten Vorortszug 4666 auf. Personen haben sich als verkeßt nicht gemeldet. Der Materialschaden ist nicht erheblich. Die Züge erlitten keine großen Verspätungen.
Hans Grade fliegt in Johannisthal um den Lanz⸗ Prete der Lüfte. Den zahlreichen ausländischen Fliegern, die sich isher in Deutschland gezeigt haben, ist endlich ein erfolgreicher deutscher Rivale enstanden. Der Ingenieur Hans Grade hat schon sehr bemerkenswerte aviatische Leistungen hinter sich; jetzt wird er die offizielle Probe seines Könnens ablegen, indem er sich am kommenden Sonnabend auf dem Flugplatz Johannisthal⸗Adlershof um den von „Lanzpreis der Lüfte“ in Höhe
wird. Die Bedingungen des Lanzpreis⸗
1g.;. Neue el ielen. Der Verfasser des Stückes, Herr Karl Frey vom Rücstheatze fbi⸗ 8
Im Berliner Theater findet die Erstaufführung von „Hohe
Quedlinburg, 27. Oktoher. (W. T. B 88 sm Harn, se in. Stitge. 11“ e, Heslehede verbie hie 1 rochen starker Schneefall. Vielf rlcht seit hen noch nicht ganz geborgen. üneese Vielfach ist die Ernte
München, 27. Oktober. (W. T. B.) Ein in de stoffaffäre (pgl. Nr. 252 und 254 d. Bl.) verhaftenen lcbiegese Karl Schultze ist geständig, während der Wegnahme des Amtz⸗ am spanischen Konsulat an Ort und Stelle gewesen zu sein 8 ist als eifriger anarchistischer Agitator unter dem Namen Morax auch in der anarchistischen Presse bekannt.
Hamburg, 27. Oktober. (W. T. B.) J ines bei mburg, O (W. T. B.) Infolge eines bei Landungsbrücken von St. Pauli erfolgten Zusammenstoßes 9 deehdamf en. Windsmaer⸗ ist die Barkasse „Ernst 1 —heute gesunken. Von der Besatzung, di ier M bestand, sind zwei Mann ertrunken. .“
ö“
London, 27. Oktober. (W. T. B. n verschi Teilen Englands herrschen infolge 11“ Regenfällen Ueberschwemmungen. Der Eisenbahnverkehr mit mehreren Octschaften ist unterbrochen. Die Eisenbahn⸗ brücke über den Rotherfluß in Sussex ist eingestürzt und ein Güterzug der Südostbahn teilweise in den Fluß gefallen.
„Vexjö, (Schweden), 28. Oktober. (W. T. B.) Heute vor⸗ mittag ist hier das Armenhaus niedergebrannt. Sechs Be⸗ wohnerinnen sind in den Flammen umgekommen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Konstantinopel, 28. Oktober. (W. T. B.) amtlich gemeldet wird, hat der Minitsteleat Echözjen 82 Betriebsgesellschaft der Orientbahnen die Ermächti⸗ gung zur Legung eines zweiten Gleises auf der Lokalstrecke San Stefano zu erteilen.
*
des Amtlichen und Nichtamtlichen in d 8 und Zweiten Beilage.) See ker Frhen
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Minna von Barnhelm. — Abends 8 Uhr: Menschenfeind.
Hhebbeltheater. (Königgrätzer Straße 57/58.) Freitag: Der Skandal. Sonnabend und folgende Tage: Der Skandal.
Neues Schauspielhaus.
Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Maria Stuart.
“ Lessingtheater. Freitag, Abends 8
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Tantris der Narr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die versunkene Glocke. — Abends 8 Uhr: Tantris der Narr.
Schillertheater.
Abends
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Welt, in der mau sich langweilt. — Abends 8 Uhr: Der Schwur der Treue. 88 “ 8
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.)
Kammerspiele. Freitag, Abends 8 Uhr: Gretchen. 3 Akten von Davis und Lipschütz.
Sonnabend und folgende Tage: Gretchen.
Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.
8 8 8 Großes historisches Ritterschauspiel in 5 Akten von Heinrich von Kleist. — Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die erste Geige. Nachmittags 3 Uhr: Abends 8 Uhr: Gespenster.
8 Charlottenburg.
Schwur der Treue.
von Oskar Blumenthal. Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Garten. Kantstraße 12.)
Alpenkönig und “ Die geschiedene Frau.
Frau. Anfang 8 Uhr.
Freitag, Abends 7 ½ Uhr: ewige Lampe. drei Akten von Schönfeld.
Freitag: 8. Krxe.
(Festvorstellung zur Schiller⸗ FI “ Friedrichstraße.) und F. Carré.
0. (Wallnertheater.) Briefe schreiben.
Das Käthchen von
Theater des Westens. (Station: Zoologischer V Freitag, Abends 8 Uhr:
Sonnabend und folgende Tage: Die geschiedene
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) 1 Zum ersten Male: Posse “ und Tanz in 8 Gesangstexrte von Alfr. nie Musst von Mar Schmidt⸗ In Sonnabend: Die ewige Lampe.
Trianontheuter. (Georgenstraße, nahe Bahnhof FÜvs . 8* Freitag, Abends 8 Uhr: Pariser U. a.: Die Clevelands. — Mdme. Smaragda, Witwen. Lustspiel in 3 Akten von A. Sylvane
8 deutsch von Max Schoenau. Sonnabend und folgende Tage: Pariser Witwen.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Freitag,
Abends 8 Uhr: Man soll keine Briefe schreiben. —nnnn Sonnabend und folgende Tage: Man soll keine 8
Zirkus Schumann. Freitag, Abends 7 ½ Uhr⸗ Galavorstellung. Die diesjährige große Aus⸗ stattungspantomime mit vollständig neu⸗ gebauten, versenkbaren Bühnenpodien: Die drei Rivalen oder Das mysteriöse Schloß in der Normandie. Eine romantisch⸗ phantastische Pantomime in 5 Akten. 1. Akt: In der Normandie. 2. Akt: Auf dem Schlosse des Ritters de la Cham⸗ pagne. 3. Akt: Das mysteriöse Schloß. 4. Akt: Die drei Rivalen. 5. Akt: Das Hochzeitsfest. Noch 2 gesehene Schlußapotheose. Vorher: das glänzende Programm und die neuen Kunst⸗ kapazitäten.
Zirkus Busch.
Die
Freitag, Abends 7 ½ Uhr: eesat nen Katzendressur. — Willy Manns mit einen Wunderelefanten. — Zwergelown Francois als Kunstreiter. — Fräulein Martha Mohnke, Schulreiterin. — 4 Gebr. Karolis, ungar. Reit⸗ künstler. — Zum Schluß: Farmerleben. Die 10 m hohe Springflut! 100 cbm Wasser.
Familiennachrichten.
Philharmonie. Freitag, Konzert von Emmy Destinn.
Macbeth. —
Freitag, Abends 8 Uhr: Der Lustspiel in drei Aufzügen Ende 10 ½ Uhr.
Sin ö“ gakademie.
Freitag,
Saal Bechstein. Freitag,
4
Beethoven-Saal. Konzert von Franz
Groteske in von
1 8 3. Kunwald.
Abends
Abends
Liederabend von Hedwig Schmitz⸗Schweicker. Am Klavier: Robert Forster Larrinaga.
1 Abends Liederabend von Theodore Byard.
Freitag, Abends 8 Uhr:
h 2* Vecsey mit dem Philharmonischen Orchester. Dirigent: Dr. Ernst
Alindworth-Scharwenka⸗Saal. Freitag, Abends 8 Uhr: Liederabend von Käthe Völker⸗ (ling. Mitw.: Richard Heberlein (Violine).
Verehelicht: Hr. Franz Erich von Woedtke mit Frl. Beta Donath (Essen, Ruhr).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister a. D. Alexander von Stechow (Berlin). — Hrn. Haupt⸗ mann Hans von Tabouillot (Glogau). — Hrn.
8 Oberleutnant Kurt von Plüskow (Frankfurt a. M.). t — Hrn. Oberleutnant Grafen Hardenberg
8 Uhr: (Demmin). — Hrn. von Menges (Wangritten,
r: Ostpr.). — Eine Tochter: Hrn. Leutnant Georg Adrian von Heydebreck (Berlin). .
Gestorben: *8 Ober⸗ und Korpsauditeur a. D., Geheimer Justizrat Friedrich Peuker (Breslau). — Hrn. Oberstleutnant Bodo von Unruhs Tochter
7 ¾ Uhr: Elisabeth (Schwerin i. Meckl.).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Bechbrucheretn Nr. 32.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
*
. Zu Artikell. Zu §§ 73 bis 75. Aufsichtspersonen.
1) Die Anerkennung der Befähigung aller Aufsichtspersonen §73) erfolgt durch den Revierbeamten, und zwar stets für den der zenannten Person zu übertragenden Geschäftskreis. Dieser kann je nach den Verhältnissen des Bergwerks sachlich oder örtlich bestimmt werden, er muß aber bei der so genau angegeben verden, daß Zweifel über die Abgrenzung des Geschäftskreises der inzelnen Beamten nicht entstehen können. G
Welche Personen als Aufsichtspersonen anzusehen sein werden, ist nch den Umständen zu entscheiden; Personen im Arbeitsverhältnisse, welche nebenbei zur Unterstützung im Aufsichtsdienste herangezogen werden, wie Wettermänner, Schießmeister, sind in der Regel ebenso⸗ wenig wie die Ortsältesten zu den Aufsichtspersonen zu rechnen.
2) Der Revierbeamte hat sich zu überzeugen, ob die benannte person in technischer, . und moralischer Beziehung für die ör zu übertragenden Geschäfte befähigt ist.
3) Zum Nachweise der technischen und geschäftlichen Befähigung genügt es der Regel nach, wenn: 3
a. die benannte Person die Prüfung als Bergreferendar oder die Diplomprüfung für die Fachrichtung des Bergbaues bestanden hat;
b. das Zeugnis einer vom Minister für Handel und Gewerbe ierfür anerkannten Bergschule die Befähigung der benannten Person zu den ihr zu übertragenden Geschäften ausspricht;*) .
c. wenn die benannte Person bereits auf einem e Bergwerke für eine gleichartige Tätigkeit anerkannt worden war, ohne dieses Anerkenntnis verloren zu haben. 2
4) In allen anderen Fällen ist die benannte Person zum Nachweis ihrer technischen und geschäftlichen Befähigung einer besonderen Prüfung zu unterwerfen.
Eine solche besondere Prüfung kann auch in den Fällen unter 3 perlangt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern, z. wenn einer Person, die bisher nur auf Steinkohlengruben mit gar keiner oder nur geringer Schlagwetterentwicklung beschäftigt gewesen st, eine Stelle auf einer Steinkohlengrube mit starker Schlagwetter⸗ mtwicklung übertragen werden soll.
Auch kann, besonders in den Fällen unter Za und h, verlangt daß die benannte Person erst eine angemessene Probedienstzeit zurücklegt. 1 5)—Sn moralischer Beziehung ist insbesondere zu prüfen, ob die benannte Person bei einer früheren Beschäftigung in einer gleichartigen
tellung oder während der Probedienstzeit sich als zuverlässig in bezug auf die Befolgung der gesetzlichen und bergpolizeilichen Vorschriften, und zwar sowohl durch sie selbst, als auch durch die ihr unterstellten Personen erwiesen hat. 8
6) Der Revierbeamte hat sich davon zu überzeugen, daß der Um⸗ fang des der benannten Person zu übertragenden Geschäftskreises nicht zu groß ist, als daß sie die Verantwortung für die Geschäfte über⸗ nehmen kann. 3 .
Der Revierbeamte hat darauf zu achten, daß die — der auf einem Bergwerke vorhandenen Aufsichtspersonen dem Umfang und den besonderen Verhältnissen des Werkes, namentlich der Gefährlichkeit des Betriebs entspricht. 5 8 “
Von dem Ausscheiden einer Aufsichtsperson aus dem Dienste hat der Bergwerksbesitzer dem Revierbeamten unverzüglich Anzeige zu erstatten. “ 1
7) Ueber die Anerkennung der Befähigung ist dem Bergwerks⸗ besitzer ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bergwerksbesitzer hat die Aufsichtsperson davon in Kenntnis zu setzen. ird die Be⸗ fähigung nicht oder nicht in vollem Umfang anerkannt, so ist der Be⸗ scheid dem Bergwerksbesitzer und der Aufsichtsperson gegen Empfangs⸗ bescheinigung auszuhändigen oder mittels Postzustellungsurkunde zuzu⸗ stelen. In dem Bescheide sind die Gründe der Nichtanerkennung anzugeben. 8 8
8) Die Aberkennung der Befähigung einer Aufsichtsperson kann erfolgen, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargetan wird, auf Grund deren die Befähigung anerkannt worden ist, wenn die Auf⸗ sichtsperson gröblich oder wiederholt gegen gesetzliche oder bergpolizei⸗ liche Vorschriften verstößt oder wenn sonst aus Handlungen oder Unterlassungen der Aufsichtsperson der Mangel derjenigen Eigenschaften klar erhellt, welche zur Ausübung ihres Amts notwendig sind.
9) Liegt nach der Ansicht des Revierbeamten ein Grund für die Aberkennung der Befähigung (Nr. 8) vor, so hat er die Aufsichts⸗ person und den Werksbesitzer zu hören und die weiter a Feststellungen zu treffen. Nach dem Abschluß der Verhandlungen hat er der Auß ichtsperson und dem Werksbesitzer einen schriftlichen Bescheid zu erteilen. Wird die Befähigung aberkannt, so sind in dem Bescheide die Gründe dafür anzugeben. Der Bescheid ist gegen Empfangs⸗ bescheinigung auszuhändigen oder mittels Postzustellungsurkunde zu⸗ züstellen. . 8e 1
10) Auch wenn gegen die Aberkennung der Befähigung einer Aufsichtsperson Klage im Verwaltungsstreitverfahren erhoben wird, kann der Revierbeamte die sofortige Entfernung der Aufsichtsperson verlangen, sofern er dies zur Vermeidung einer dringenden Gefahr für notwendig erachtet (§ 199 des Allgemeinen Berggesetzes). Das Gleiche gilt von der Einstellung des in Betracht kommenden Betriebs.
11) Von einer jeden rechtskräftig gewordenen Aberkennung der Befähigung einer Aufsichtsperson hat der Revierbeamte unter Bei⸗ fügung der Entscheidung dem Oberbergamte Mitteilung zu machen.
Zu § 76 Abs. 2. Werksbesitzer und höhere Beamte.
12) Die im § 76 Abs. 2 bezeichneten ersonen bedürfen der An⸗ erkennung ihrer Befähigung nicht. Doch 1 auch bei ihrer Namhaft⸗ machung der ihnen übertragene Geschäftskreis anzugeben. Diese An⸗ 218 ist nötigenfalls unter Hinweis auf 207 b des Gesetzes zu verlangen. Aas der Angabe des Ge chäftsrraise muß ersichtlich sein, welche Befugnisse die im § 76 Abs. 2 bezeichneten Personen hal en. Es muß 8” tlich sein, in welchem Verhältnis sie zu den Aufsichts⸗ personen (§ 73) stehen, insbesondere ob durch dieses Verhältnis die Befugnis der Aufsichtspersonen, die von der Bergbehörde angeordneten
*) Ueber die Anerkennung der einzelnen Bergschulen zur Aus⸗ selurn derartiger Zeugnisse und deren Geltungsbereich wird besondere
Bestimmung ergehen. v““ 8
“ aus dem beamten unverzüglich Anzeige zu erstatten. h 13) Die allgemeinen Vorschriften des Reichsstrafgesetzbuchs über die Strafbarkeit der Anstifter, Mittäter oder Gehilfen einer strafbaren Handlung werden durch § 76 Abs. 2 nicht berührt. 1 8 14) Bei jeder Nichtinnehaltung eines Betriebsplans sowie bei jedem Verstoß gegen gesetzliche oder bergpolizeiliche Vorschriften ist fortan festzustellen, welche Aufsichtsperson oder welche vorgesetzte Person kraft des übertragenen Geschäftskreises die Verantwortung für die Zuwider⸗ handlung zu tragen hat. 11“
5
II. Zu Artikel II. 1“
Sicherheitsmänner und Arbeiterausschuß im allgemeinen.
15) Sicherheitsmänner und Arbeiterausschüsse müssen auf den im § 80 f bezeichneten Bergwerken oder selbständigen 2 etriebsanlagen vorhanden sein. Ob sie für ein ganzes Bergwerk oder für selbständige Betriebsanlagen einzurichten sind, unterliegt der freien Entschließung der Werksverwaltung, jedoch hat letzterenfalls das Oberbergamt vor der Genehmigung der nach §§ 80f p und 80 fr zu erlassenden „Be⸗ stimmungen“ zu prüfen, ob eine selbständige Betriebsanlage an⸗ zuerkennen ist. Was als selbständige Betriebsanlage anzusehen ist, ist nach den vom Oberbergamte bisher anerkannten Grundsätzen zu entscheiden.
Zu §§ 80fb, fn, fc. Wahl der Sicherheitsmänner.
16) Die Wahl der Sicherheitsmänner erfolgt nach Steiger⸗ abteilungen oder nach Fahrabteilungen. Im letzteren Falls ist eine besondere Genehmigung des Oberbergamts erforderlich (§ 80 fn). Das Oberbergamt hat dabei zu prüfen, ob nach den jeweils vor⸗ liegenden Verhältnissen praktische Gesichtspunkte der Zulassung von Fahrabteilungen entgegenstehen. Für eine jede zur Zeit der Wahl vor⸗
andene Steiger⸗ oder Fahrabteilung ist ein Sicherheitsmann zu wählen. Fans für das Bergwerk Fahrabteilungen gebildet sind, er⸗ folgt die Wahl der Sicherheitsmänner einheitlich durch die unter⸗ irdisch beschäftigte Belegschaft (zu vergl. Ziffer 28). 1
17) An der Wahl nach Steigerabteilungen sind die der einzelnen Steigerabteilung angehörigen Arbeiter unter den im § 80 fb Abs. 2 v Voraussetzungen aktiv wahlberechtigt. Sie haben aus ihrer Mitte den Sicherheitsmann zu wählen. Die Wahl von Stell⸗ vertretern der Sicherheitsmänner geeichzeitig bei der Hauptwahl entspricht nicht den Absichten des Gesetzes; beim Ausscheiden eines Sicherheitsmanns ist vielmehr der § 80 kl zu befolgen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit gibt § 80f b Abs. 2 an. s ist hier nur zu bemerken, daß zu den
Zu diesen Voraussetzungen i 1 zgleichartigen Bergwerken“ (Satz 2) auch das Bergwerk, auf dem die unter den Worten: „desselben Be⸗
Wahl stattfindet, gehört und da 1 zirkes“ (Satz 2) nicht etwa derselbe Oberbergamtsbezirk zu verstehen ist, sondern ein in sich geschlossener bergbaulicher Bezirk mit gleich⸗ artigen Verhältnissen (Ruhrrevier, Saarrevier, Oberschlesien, Nieder⸗ schlesien u. ähnl.). Das Wort „alsbald“ (Satz 6) bezweckt, unnötige Härten zu vermeiden, z. B. wenn ein Arbeiter nach Beendigung einer militärischen Uebung erst nach kurzem Aufenthalt in der Heimat oder wenn er nach der Beendigung eines Ausstandes oder einer Aussperrung erst nach Lösung eines inzwischen eingegangenen anderen Arbeits⸗ vertrags wieder eintreten kann.
18) Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Bei Prüfung der nach §§ 80 fp und 80 fr zu erlassenden und zu genehmigenden „Be⸗ stimmungen“ ist, soweit diese Bestimmungen sich auf die Wahlen beziehen, das Oberbergamt nicht darauf beschränkt, die Uebereinstim⸗ mung der betreffenden Vorschriften mit den Gesetzen zu prüfen, son⸗ dern es hat auch zu prüfen, ob nach seinem freien, auf der Gesamt⸗ heit der vorliegenden Umstände beruhenden Ermessen die unmittelbare und geheime Wahl in Frage gestellt erscheint. Gegebenenfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 80 fr). 8
Außerdem ist darauf zu achten, daß in den „Bestimmungen“ Vor⸗ schriften enthalten sind, die eine sachgemäße und rechtzeitige Bekannt⸗ gabe des Wahltermins sicherstellen. Ebenso müssen Vorschriften über die zur Leitung der Wahl berufenen Personen, über die Einzelheiten des Wahlverfahrens und über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses getroffen sein. 1 1
19) Liegt einer der im § 80 f bezeichneten älle vor, so hat das Oberbergamt vor seiner Entscheidung sowohl den Werksbesitzer als den Arbeiterausschuß gutachtlich zu hören.
Zu §8 80 f d bis 80 f f. Zusammensetzung und Wahl des Arbeiterausschusses.
20) Ueber die Zusammensetzung des Arbeiterausschusses und die Wahl der Arbeiterausschußmitglieder müssen ebenfalls durch die „Be⸗ stimmungen“ (§§ 80 f p und 80 fr) die näheren Vorschriften erlassen werden. 3 Die Zahl der gewählten Ausschußmitglieder, ist so zu bemessen, daß auf je 400 Mann mindestens ein Ausschußmitglied entfällt.
Hinsichtlich der Zusammensetzung muß angegeben werden, wie groß die Zahl der gewählten sein soll oder auf wie viel Mann der zur Zeit der Wahl vorhandenen Gesamtbelegschaft ein solches Mitglied entfallen soll, ob und wie die Belegschaft über 885 berücksichtigt werden soll und ob und in welchem Umfange der Werks⸗ besitzer seinerseits Mitglieder des Arbeiterausschusses ernennen will.
Für die Wahlen zum vernieher Gen findet zunächst das unter
Zu § 80 f.
Ziffer 17 Gesagte Anwendung mit der Ma gabe, daß zur Wählbarkeit der von der Belegschaft über Tage zu wählenden Ausschu mitglieder eine zweijährige Heschäftigung auf gleichartigen Bergwerken unter Tage (§ 80 fb Abs. 2 Satz 2) nicht erforderlich ist, sondern eine zwei⸗ jährige Beschäftigung auf gleichartigen Bergwerken über Tage genügt. Die im Abs. 2 des § 80fe für zulässig erklärte Verhältniswahl kann für die Wahlen der Belegschaft über Tage nur in dem Falle vorge⸗ schrieben werden, wenn es sich um mehrere von der Belggichaft über Tage zu wählende Arbeiterausschußmitglieder handelt. Soweit die Ver⸗ hältniswahl vorgeschrieben wird, müssen in den „Bestimmungen nähere Vorschriften erlassen werden, und zwar sowohl für die Wahlen durch die Sicherheitsmänner als auch für diejenigen durch die Beleg⸗ schaft über Tage; beim Vorliegen der im § 80 f e Abs. 1 Faßr3 be⸗ zeichneten Voraussetzung müssen derartige Vorschriften auch für die
die Pflicht, auf die Werksbesitzer im Sinne dieser Bestimmung ein⸗ zuwirken und dafür Sorge zu tragen, daß etwaige Erweiterungen der Befugnisse der Sicherheitsmänner (§ 80 f p) oder sonstige, vom Werks⸗ besitzer für sie getroffene ergänzende Bestimmungen der Unterweisung als besonderer Anhang beigefügt werden.
22) Die Werksverwaltung hat für jeden Sicherheitsmann ein Fahrbuch anzulegen und es so einzurichten, wie in der Anlage B vor⸗ geschrieben ist. Jedes Fahrbuch ist mit fortlaufenden Seitenzahlen zu versehen; die Anzahl der Seiten ist vom Revierbeamten zu be⸗ scheinigen. Es ist, soweit nicht der Revierbeamte mit Rüchsicht auf “ Verhältnisse ein anderes bestimmt, beim Zechenbuch auf⸗ zubewahren.
Nach beendigter Benutzung ist das Fahrbuch noch 2 Jahre lang von der Werksverwaltung aufzubewahren.
Diejenigen Personen, welche berechtigt sind, das Fahrbuch ein⸗ zusehen, S. die Einsichtnahme unter Angabe des Tages im Fahr⸗ buch zu vermerken.
23) Die Tätigkeit des Oberbergamts hinsichtlich der männer erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung und Genehmigung der nach § 80 fp zu erlassenden „Bestimmungen“ und die Wahr⸗ nehmung der ihm im § 80 f — übertragenen Befugnisse.
24) Der Revierbeamte hat sich einerseits über die Wirksamkeit der neuen Einrichtung fortdauernd zu unterrichten und, wenn ihm be⸗ kannt wird, daß zwischen den Sicherheitsmännern und den Aufsichts⸗ beamten oder der Werksverwaltung Meinungsverschiedenheiten über die Rechte und Pflichten der Sicherheitsmänner oder sonstige Schwierigkeiten enkstanden sind, belehrend und vermittelnd einzu⸗ greifen; andererseits ist er bei der Ausführung der im § 80 fg Abs. 4 bis 9 und § 80 fo Abs. 4 gegebenen Vorschriften unmittelbar be⸗ teiligt. 1 Im allgemeinen hat also der Revierbeamte sich fortlaufend davon zu überzeugen, ob die Sicherheitsmänner mit der oben unter Ziffer 21 bezeichneten „Unterweisung über die Rechte und Pflichten der Sicherheitsmänner“ versehen sind und daß sie in der Steiger⸗ abteilung, in der sie gewählt sind, beschäftigt werden. Er hat sich ferner fortlaufend davon zu unterrichten, in welchem Umfange die Sicherheitsmänner von dem Rechte der zweimaligen regelmäßigen Befahrung (§ 80fg Abs. 1) Gebrauch machen, ob die Arbeiterausschüsse die Vornahme von Befahrungen für not⸗ wendig erklärt haben (§ 80fg Abs. 3 und 4) und ob den betreffenden Beschlüssen genügt worden ist. Er hat sich schließlich regelmäßig davon zu “ daß für jeden einzelnen Sicherheitsmann das vorschriftsmäßige Fahrbuch (vergl. Ziffer 22) vorhanden ist und daß das Fahrbuch von der Werksverwaltung sorgfältig aufbewahrt und den zur Einsichtnahme Berechtigten auch vorgelegt wird.
25) Im besonderen hat der Revierbeamte bei Ausübung der ihm gesetzlich übertragenen Tätigkeit folgendes zu beachten:
a. Nimmt der Sicherheitsmann an einer Unfalluntersuchung teil (§ 80fg Abs. 2), so darf er durch Vermittelung des Revierbeamten Fragen über die Ursache und den Hergang des Unfalls an die Zeugen richten. Fragen, die nicht zur Sache gehören, kann der Revierbeamte zurückweisen. Der Sicherheitsmann darf ferner seine Ansicht über die Ursache des Unfalls und die in Betracht kommenden Sicherheitsver⸗ hältnisse zu Protokoll erklären. 8
b. Wird im Falle des § 80fg Abs. 4 gegen eine von der Mehr⸗ heit des Arbeiterausschusses oder der Mehrheit der an der Sitzung des Arbeiterausschusses teilnehmenden Sicherheitsmänner (§ 80 f k) beschlossene außerordentliche Befahrung vom Werksbesitzer Ein⸗ spruch erhoben, so hat der Revierbeamte zu prüfen, ob der Beschluß aus „besonderen, auf bestimmte Tatsachen oder Wahrnehmungen gestützten Gründen“ gefaßt ist. Bejahenden⸗ falls hat er unter Zuziehung des Si erheitsmanns (zu vergl. unter f) eine Befahrung der betreffenden Abteilung vorzunehmen oder durch sein Hilfspersonal vornehmen zu lassen und die im IntFresse des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter etwa erforderlichen Maß⸗ nahmen zu treffen. Als Hilfspersonal des Revierbeamten gelten der Berginspektor, der Bergassessor, der Bergreferendar, falls dieser vom Oberbergamte die Befugnis zur selbständigen Wahrnehmung dieser Geschäfte des Revierbeamten erhalten hat, sowie der Einfahrer.
c. Der Revierbeamte hat sih bei seiner Anwesenheit auf dem Bergwerke durch Einsicht der Fahrbücher (§ 80 f g Abs. 6) darüber zu unterrichten, ob und welche Eintragungen von den 3 männern vorgenommen und in welcher Weise sie von dem Betriebs⸗ führer erledigt sind. Auch ist er befugt, sein Hilfspersonal (zu vergl. unter b) mit dieser Einsichtnahme zu beauftragen. Erscheint die Er⸗ ledigung nicht genügend zur Beseitigung der gemeldeten Gefahren, so hat der Revierbeamte das Erforder iche zu veranlassen.
d. Insbesondere hat der Revierbeamte bei denjenigen Ein⸗ tragungen, in denen die Besorgnis einer dringenden Gefahr aus⸗
esprochen wird (§ 80f g Abs. 7) und die ihm von dem Betriebs⸗
fünee unverzüglich mitzuteilen sind, zu prüfen, ob die zur Beseitigung er Gefahr getroffenen Anordnungen genügend sind; eintretendenfalls hat er unter Zuziehung des Sicherheitsmanns (zu vergl. unter f) eine Befahrung vorzunehmen und auf Grund des Ergebnisses dieser Be⸗ fahrung die erforderlichen Maßregeln zu treffen.
Der Revierbeamte hat darauf hinzuwirken, daß die Betriebs⸗ führer, falls sie besondere Anordnungen nicht getroffen haben, die Gründe hierfür bei der Mitteilung angeben.
0. Das Gleiche gilt von den im § 80fg Abs. 8 bezeichneten Meldungen einer dringenden Gefahr, die ebenfalls unverzüglich zur Kenntnis des Revierbeamten gebracht werden müssen.
f. Der Revierbeamte hat zu seinen Befahrungen in den unter b, d und e bezeichneten Fällen den Sicherheitsmann zuzuziehen und sich von ihm über die Sicherheitsverhältnisse der Abteilung Auskunft erteilen zu lassen. Auch in anderen geeigneten Fällen kann der
ob etwa auch das Hilfspersonal des Revierbeamten (zu vergl. unter b) einen Sicherheitsmann zu den Befahrungen zuziehen soll, hat der Revierbeamte selbst in jedem einzelnen Falle Anweisung zu erteilen.
Der Revierbeamte hat v. zu achten, daß der Sicherheits⸗ mann seinen gesetzlichen Verpflichtungen (§ 80 f, g Abs. 3, 4, 5, 8, 9 und 10) nachkommt; gegebenenfalls hat er dem Oberbergamte zu berichten.
durch die wahlberechtigten Arbeiter vorzunehmende Zuwahl getroffen
g. Zu Anweisungen an die Sicherheitsmänner ist er nicht befugt.
Revierbeamte den Sicherheitsmann zu 6 zuziehen. Darüber,
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