1909 / 265 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Nov 1909 18:00:01 GMT) scan diff

11“ L11““ den Zetpunkt des Strafantritts der zunächst vorgesetzten Zivilbehörde] bestandes in der Re⸗ el die Aussage des Verletzten genügen. Hat ein

Wird der Beschuldigte in Untersuchungehaf genommen oder die des Bestraften ungesäumt mitzuteilen. E“ erichtlicher Augenschein stattgefunden, so ist dessen Ergebnis in dds 1 1

Anklage gegen ihn verfügt, so hat der Gerichtsherr, Z8 § 98. Von der Bestimmung des Satz 2 des § 98 ist im Protokoll aufzunehmen. Bu“ sicht 6 8 wenn der Beschuldigte Offizier, Sanitätsoffizier oder Ingenieur Beauftragung mit einem Ermittlungsverfahren seitens eines 2) Ist bei verletzten rauenspersonen die Besichtigung der Ge-⸗ in den deutschen Münzst huu“ des Soldatenstandes ist: öheren Gerichtsherrn erst Gebrauch zu machen, wenn dem Ersuchen burtsteile notwendig, so kann ss auch einer deeidigten Hebeämme 1 . . lFäghgs. 2en Münzstätten bis Ende Oktober⸗1909.

dem höchsten der diesem vorgesetzten Militärbefehlshaber im Dienstweg des letzteren an den Gouverneur, ihm für ein Ermittlungsverfahren übertragen werden. Sind jedoch die Geburtsteile so verletzt, daß eine 8 E“ Se .“ —⸗—ℳʃM3W8———ß—————-—VKF’’nveee

Anzeige zu erstatten; an Stelle eines Kriegsgerichtsrats einen Beamten mit Richtereigenschaft ärztliche Behandlung notwendig ist, so ist nach den ersten beiden Ab⸗ G 1) Im Monat Oktober 1909 sind 1 . bas Silbermünzen f wenn der Beschuldigte Militärbeamter ist: zuzuweisen*), mangels eines solchen nicht entsprochen werden konnte. sätzen der Ziffer B1 zu verfahren. Bei derartigen Untersichungen G eehhe n gepräg Doppel⸗ 1 Hiervon auff . .— 2 Nickelmünzen

die diesem vorgesetzte erwaltungsstelle und, falls der Militärbeamte Ueber diesen Vorgang ist ein Vermerk zu den Akten zu machen.. soll vee der nicht zugegen sein, wie über⸗ ersen int: Kronen Privat⸗ Fünf⸗

im deßpelten Unterordnungeverzältnise 8 auch den nächsten vor⸗ h 8 116 1) 8 1.. 8 8 8 .“ sgugn daß Schamgefühl auch bei männlichen Personen möglichst u 1 5

esetzten Militärbeke Ber zu benachrichtigen. ersonen zu wählen, die die Sprache des zu Vernehmenden spre⸗ en onen ist. CC1166“ 3 3 igstü

gesetzeer hlshaber zu henachrichtige . f Der (die) Sachverständige ist über die Verletzung, ihre L“ Se 11 399 940 2 da. fennigstühe

8 1 517 883 159 998 8 ——

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8 Kupfermünzen

Drei⸗ Zwei⸗ ; 8. R kronen 8 872 ei Ein⸗ Fünf. ig⸗ 8 rechnung*) markstücke markstücke markstücke ü Fünszig Zehn⸗ Fünf⸗ * 8 ch nung ) rkstücke markstücke pfennigstücke pfennigstücke pferanshüch Fed üs⸗ Ein⸗

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ier, Ingenieur des Soldatenstandes oder Militärbeamter aus Anlaß Kann der Dienst des Dolmetschers dem Militärgerichtsschreiber 192dv 12 9 2bF

eeer. Fnlegen gerichtlichen Verfahrens einstweilen des militärischen 120) nicht übertragen werden, so sind dazu ücesräfsgs Militär⸗ nehmen; die Einreichung eines scfeiftli en Gutachtens, dessen Richtig⸗ Muldner Hütte 3 1 LELE vCCCCC111212’2 n thoben wird (§§ 174, 175, 250 der Militärstrafgerichts⸗ esenen 8 uwählen. Auch soweit sie vorhanden, die ständigen keit eidlich zu bestätigen bleibt, ist zuläss 8 Stuttgart. g 420 000 2 8G

ordnung). olmetscher herangezogen werden. w io⸗ 1 üha. 1

In allen diesen Fällen ist zu gleicher eit dem Reichskanzler 2) Müssen in Ermanglung eeigneter Militärpersonen Dol⸗ behufs Begutachtung oder Prüfun einzusenden, wobei jedesmal die 1 Hamburg.. . wass a hep 8 288 2 000

sen ““ 8 metscher aus dem Zivilstande verwendet werden, so sind für die Aus⸗ Untersuchungssache oder, falls noch keine Untersuchung eingeleitet Summe 1 . 8 F 288 nerenn Itess. bee 8. 8 1 Von dem Berichte, welcher nach § 252 der Militärstrafgerichts⸗ bühren nach der Gebü renordnun für Zeugen und Sachverständige Münze näher zu bezeichnen sind. . 8 2) Vorher waren 8, 4 5

ordnung wegen eines gegen den Kaiser oder das Reich gerichteten vom 30. Juni 1878 esecssgesenhe S. 173 ff.) in der Fassung der Nach Beendigung der Untersuchung sind die fal chen Münzen und 3) Gesamtausprä J“ 3 852 118 120]741 741 730 3296193860]253 446 285, 47 687 934 301: 36 004

ochverrats oder Landesverrats oder we Mai 1898 Reichsgesetzbl. S. 369, 689 ff.). Ueberführun sstücke an die Münzdirektion mit dem Hinweis auf deren 2 Hiervon sind lgung 1 865 212 320]7741 741 730 [3309288060 253 4762 IlK. 01 288 014 284 271 642]157 261 692 50% 60 264 691 70] 29 849 061 8

sich darstellenden Verrats militärischer Geheimnisse an den Zu §§ 119, 120. Soweit die Beeidigung des Dolmetschers er⸗ Gutachten abzuliefern. 1 8 5) Bleiben r eingezogen 1 42 909 960/ 50 297 960 2 223 50 644 317[301 288 014 7 613 200 36] 13 041 373

Reichskanzler zu erstatten ist, ist dem Kommando der Schutztruppen ist, erfist sie vor dem Beginn der Uebertragung, und zwar Zu § 223. 1) Die Leichenschau darf in den Fällen des ordent d F22 302 58505 ,750-—;— 135 0 588 206 404 205 315] 64 600 835500 1 196 052

auf dem Dienstwege Abschrift einzureichen. ahren durch den 1“ in der Haupt⸗ lichen Verfahrens nicht durch einen Ghershtzoffister bewirkt werden. - 88 253 310 525]50 643 7291301 081 6107284 150 83092660 85 8 10° 108 161 8 272 66 14 373

§. 39. verhandlung der Standgerichte durch den itzenden 1 rrich der i zustäꝛr 4 513 746 130 ℳ. 1 50 8. 5 59068 657 50‧29 7559 eee

Müssen in Ermangelung sonstiger geeigneter Räume die Haupt⸗ der Kriegs⸗ und Oberkriegsgerichte durch den die Verhandlung BAmtsrichter, in den Schutzgebieten der örtlich zuständige Bezirksrichte 6 5₰ ; h--8” . 88 812 934,15 .

verhandlungen in Kasernen, Arrestanstalten oder ähnlichen auch sn führenden Militärjustizbeamten, unter Beobachtung der in den §§ 208, anzusehen (vergleiche § 167 des⸗ Gerichtsverfassungsgesetzes). In der 1 Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 8. Oktober 1909, Nr. 238 20 667 933,37 ℳ.

anderen als militärgerichtlichen Zwecken dienenden militärischen Dienst⸗ 197 fär Sachverständige Batgeschriehenen Formen. Ersuchungsschreiben ist zugleich um Einsendung der über den Fall auf⸗ Berlin, den 8. November 1909 v“

gebäuden stattfinden, so erfolgt die Zulassung der Zuhbrer nach Maß⸗ U IU genommenen Verhandlungen zu ersuchen. . 2 66 er 9.

In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein Offizier, Säantats und ⸗woröglich auch hreeser... In gleich se ist zu verf 8 88. . stehung uns die moöglichen Folgen⸗ ausführlich zu Prokokoll zarver⸗ .Muünchen.. 8 8 jenstes e ig. 1 1j 1 PPEeEeb 937 Zu § 219. Falsche Münzen sind an die Münzdirektion in Berlin Karlsruhe .. 6 750 000 eichskolonialamt) Meldung zu erstatten. ) b Reich ) 9 5 38 wahl die landegre n Vorschriften maßgebend. Sie beziehen Ge⸗ worden, die verdächtigen Personen sowie der letzte Besitzer der falschen 8 384 503 ggr 3 400 en eines als Verbrechen oder Bekanntmachung vom 20. SISSS 11157 281 092 5080 287 8917 8 527S22 16 057200 3615077 78 m Ermittlungsver 1 1 . rden. 81 13 077 378 orsitzenden, in derjenigen Als der „zunächst erreichbare“ Amtsrichter i t der örtlich zuständige ., Uin sehlieclt 1 inschließlich von Kronen, zu deren Prägung die Reichsbank das Gold geliefert hat. Ueber die Beeidigung im rmittlungsverfahren ist ein Protoko 1 erha 8 2) Die Militärbehörden haben darauf zu achten, daß gegebenen⸗ 8 Hauptbuchhalterei

des verfügbaren Raumes gegen Karten, die auf Anordnung des aufzunehmen; erfolgt die Beeidigung in der Hauptverhandlung, so 8 1t b ben 8 Protokoll über diese 68 3382) ein bezüglicher Vermerk auf⸗ falls ohne Zeitverlust die zur Rettung des vielleicht Scheintoten

erichtsherrn am Tage der Hauptver andlung ausgegeben werden. in das 1 1 8

Bei vüsbarhn der cüen seScsern 5 t besonder; Bedenken ent⸗ zuuehmen. 1 1 erforderlichen ergriffen werden, auch stets Vorsorge für

gegenstehen, die nächsten Verwandten und Verschwaͤgerten des An⸗ 8* § 139. Die 111 geschieht in folgender Form: geeignete Aufbewahrung des Leichnams zu treffen. b

geklagten tunlichst zu berücksichtigen 283 der Militärstrafgerichtes¹³⁵ Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt. 3) Insofern bei einem Selbstmorde hinsichtlich der Beweggründe

ordnung). b 6 . . . leutnant und Gerichtsoffizier. Zweifel oder Umstände obwalten, die eine nähere Ermittlung nütig

§ 40. (Kriegsgerichtsrat usw.) machen, muß der Gerichtsherr sie ee Dies gilt namentli Rechtsanwälte können als Verteidiger auftreten, sofern sie bei 1 6 Füh de. 19 e 88 Pehchene die 8 ecbr ihe der 1“ besteht, dig der dimc sieegßsre . einem Kriegsgericht oder Oberkriegsgericht der Armee oder Marine eilitärpersonen sind, sich aber an dem Orte efinden, wo die Unter⸗ andlungen eines Dritten zum Selbstmorde getrieben worden ist. mit Vieh ¹) a uf d 4 ind. § 341 letzter Absatz der Militär trafgerichtsordnung suchung geführt wird, er olgen in der Regel In den Akten, betreffend die Todesermittlung einer Militärperson, en 40 bedeutendsten 61 8

ernannt s 8 6 satz strasgerich durch hierzu bestellte Militärpersonen (Ordonnanzen), Rn; ist zu vermerken, ob die erforderliche Anzeige des Todesfalls beim st 8 Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Oktober 1909

.

wendung. 8 findet Anwendung § 41 es sich um eine standgerichtliche Untersuchung oder um eine Unter⸗ Standesamt erfolgt ist. 9 11“ Zu § 224 Abs. 2. 8 Rinder (einschl. Jungrinder) Kälber

ieh ines gewählt i Verteidigers kann abgelehnt uchung im außerordentlichen Verfahren handelt, Die Zuziehung eine 8- ählten Verteidigers kan g 8 g leiche Abschnitt IV Ziffer 8 f Die Heranziehung zweier Santtäͤtsoffiziere soll die Regel bilden. eee Schafe eben Schweine

den, wenn durch sie eine Verzögerun des Verfahrens herbeigeführt b. durch Militärgerichtsboten (verg werden, wenn durch si ““ h 1 der Dienst⸗ und Geschäftsordnung), sofern es sich um eine Unter⸗ Zu § 225. Lebend Lebend Lebend

würde. 1 1 1 1 § 42. suchung der höheren Gerichtsbarkeit im ordentlichen Verfahren handelt. Von der Sesbstchtistn Ausgrabung einer Leiche ist die Orts⸗ ebend Die Verordnung des Bundesrats vom 16. Juni 1882/9. Juli u § 144. Der unmittelbare Verkehr mit den Gerichtsbehörden polizeibehörde zu benachrichtigen. ausgeführt 8 Dem 8 1896, betreffend die Einrichtung von und die wechsel⸗ der deutschen Schutzgebiete ist zugelassen. ““ EAA“ nach eDen Schlacht. 5 151 1 8 seitige Mitteilung der Strafurteile (Centralblatt für das Deutsche 8 Zu § 154 Abs. 2. Die Leichenöffnung ist nach den i bürgerlichen Strafverfahren einem Fösacht. viehmarkt Sientt. Schlacht. nach Dem Schüaht⸗ ausgeführt 1 Reich 1882 S. 309/1896 S. 426), findet, soweit im folgenden nicht Die schriftliche Genehmigung zur Beerdigung des Leichnams geltenden Vorschriften vorzunehmen. v“ einge⸗- der nach g⸗ i. Sp. 1) 8. 31 e.2 Schlacht⸗ vfehmre nach 8 n Sclact. ein anderes bestimmt wird, 884 die Angehörigen der Kaiserlichen einer Militärperson in den Fällen des Abs. 1 dieses Paragraphen Zu § 341. 8 1 führt Markt⸗ ande⸗ St 3 3 geschlachtet Mere⸗ nach ee ber sesehlachtet EE1““ Hof im (Sp. 1) ie hgsea s chlacht⸗ viehmarkt Schutztruppen sinngemäße Anwendung. wird in der Regel von dem zuständigen richterlichen Militärjustizz/ Als Perteidiger erscheinen in der Hauptverhandlung die in Nr. 1 spoorte ren 88 f zugeführt 85 ande. Srtarder geschlachtet führt Markt, ande⸗ Bel ben dSPe he einge, der, nach 1 1 im⸗ 89 J. In die Register sind nicht beamten erteilt (vergleiche §§ 223 ff.). 1 bis 4 bezeichneten Personen in der Dienstuniform, Rechtsanwälte in der Orten zugeführt in ganzen 88 de zugeführt in ganzen ren Spalte 1 zugeführt führt Markt⸗ ande⸗ Drte⸗ der gesch 8. et Die von dem Gerichtsherrn und dem Kriegsgerichtsrat gemäß In den Schutzgebieten kann die Cege en gune durch jeden Offizier der Amtstracht oder, wenn sie zugleich Offiziere des Beurlaubten⸗ v ““ G 1u Tieren ³) Spelte rten Den zugeführt 8 vv. en Spahte⸗ huveft e 1 Tieren ³) rten 8 . ren ³)

§ 360 der Militärstrafgerichtsordnung zu erlassenden Beschlüsse, dur erfolgen; sobald mehrere Offiziere zur Stelle sind, hat der dienstälteste standes sind, nach Wahl in der militärischen Dienstuniform. 3 Beamte, denen eine Dienstuniform ni t verliehen ist, im schwarzen 1

die das im Reiche befindliche eines Abwesenden mit Be⸗ Offizier über die Genehmigun ü 8r spper Fnpnce .4. 1 Zu § 368. Aachen.. 1 116 1 514

lag belegt oder der Abwesende für fahnenflüchtig erklärt wird. 1 u 8 ] sch 41 9 i den Schutztruppengerichten erfolgten Ver⸗ Ist oder erscheint an dem Tode einer aktiven Militärperson eine 8 18 8 9 erichtsbarkeit stehende Person in straf⸗ Die auf die Einlegung oder die Zurücknahme von Rechtsmitteln Augsburg 952 1 51 301 1 654 10 449 8 2. 206

. Von den bei teil at die Mitteilung durch das Kommando der Schutz⸗ unter der bürgerlichen Straf urteilungen h 9 ch ; 6 die Militärbehörde sofort der zuständigen bezüglichen Beurkundungen der Gerichtsoffiziere und der veeee. .„1u“ 63 22 176 15 380 1612 637 346 —hhs 64 3997 2 1 114171

truppen zu erfolgen, wenn und sobald der Verurteilte aus dem Ver⸗ barer Weise beteiligt, so hat 8 8 88 8b ö ohne in das Heer oder in die Staatsanwaltschaft, in den Schutzgebieten dem zuständigen Bezirks⸗ Militärjustizbeamten (vergleiche §§ 380, 398) müssen auch die Angaben b enthalten, an welchem Tage der C erichtsherr die betreffende Erklärung Bremen. 88 2 232 1 518 1 974 1 776 8 490 3 150

Kaiserliche Marine überzutreten. richter Anzeige zu machen. 1 86 Ger serlich der Verurteilte in das Heer oder in die Kaiserliche Marine 88 8 171 ver 1, § 185 Abs. 1, § 266 Abs. 1. abgegeben hat. Ist dieselbe chriftlich oder auf telegraphi chem Wege Breslau . 5 149 über, so hat die Mitteilun nach Maßgabe des § 6 Abs. 4 der Bei der Vernehmung als Beschuldigte, ngeklagte, Zeugen oder erfolgt, so ist das Schriftstück oder Telegramm der Beurkundung bei⸗ Bromberg 608 4 862 Sachverständige erscheinen Offiziere oder Sanitätsoffiziere im Dienst⸗ zufügen. W86 752 223 2 um § 408. 1““ 2940 317 54 2723 3 097 111 5 3 09 3 645 1 052 138 11 286 672

Bundesratsverordnung zu erfolgen. 1 III. Die die Vollstreckung veranlassenden Gerichtsherren haben anzuge vergleiche I1I. Anzugs⸗Bestimmungen, Seite 126 der Schutz⸗ 3 8 1 8 8 V. Angeklagte, die in der Hauptverhandlung des Reichsmilitär⸗ Coblenz. E1“ 5 59 8- 23 254

16. 11

nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils dem Kommando der Schutz⸗ truppen⸗ rdnung). Unteroffiziere und Gemeine erscheinen im Ordonnanz⸗ . 0 t ine Strafnachricht gemäß §87 ff. der Bundesratsverordnun anzuge; sofern sie verhaftet sind, in Mütze ohne Seitengewehr. gerichts persönlich erscheinen wollen, können zu diesem Zwecke be⸗ b 42 nnRKersend fnachricht gemns 86 7,f 8 uf Pecntl beannte denen eine Dienstuniform verliehen ist, findet urlaubt werden. 1“ 8 Crefeld..... 1 7069 Fe. 1 387] 4 630

381

een § 43. diese Bestimmung sinngemäße Anwendung. . Reise⸗ und Marschgebührnisse werden nicht gewährt. 8 öö“ 1“ Vorstehende tritt 3 1 Febfage⸗ 1910 8 el Zu 8.— 1 In) r. 8 Bei Ucherleit K 8 Verfab 1 8 gichtüch eee .4 260 88 1239 leichzeitig tritt die Verordnung vom 18. Juli außer Kraft. elben Art wie die in Untersuchungshaft genommenen e. Bei Ueberleitung in das ordentliche Verfahren finden vimsr 1 r .. 8 gleichzeitig tr V g 8 der Ueberweisung des in Untersuchungshaft sabreichin Beschuldigten Düsseldorf.. 8 1329 ² ⁹8 629 8 196 2 139

zchstei ändi handelt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Zu § 185 Abs. 2. Die Ladung von Reichs⸗ oder Staatsbeamten (Angeklagten) an eine heimaisch Kommandantur die vorstehend sub I. Elberfeld... 2 676 Die Untersuchungs⸗ Essen 1 340 1 573

und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. ist der vor 1 8 . 2.

. 1 Ie; 8 gesetzten Dienstbehörde derselben mitzuteilen. zu § 7 ergangenen Vorschriften Anwendung.

Gegeben Neues Palais, den 2, November 199. 8 u § F Der Hinweis auf die Bedeutung und die Hängkett akten sind dem Ren sNahscfellern (Kommando der Schutztruppen) zu 1

(L. S.) Wilhelm, ‚I. R. des Cides darf nicht als eine formularmäßige orhaltung behandelt übersenden. amburg... 8 9 915 8 gee⸗

von Bethmann Hollweg. werden, vielmehr 8— dieser Hinweis in einer das religiöse Bewußtsein Zu § 450. .“ 1““ . 2 586 6 269 2 592] 5 348 9 46 13 818

aanregenden Weise erfolgen und im einzelnen Falle dem Bildungsstand 1) Jedes ectetraftg Skrafurteil muß dem zuständigen Schutz⸗ usum.. .19 718 1398 1 104 22 8 52 885 ienst⸗ bezw. Verwaltungsbehörde) des An⸗ Karlsruhe.. 695 628 1 2 8 5 1 8 063

45

1“ 1 und der Persönlichkeit des Schwurpflichtigen angepaßt werden. truppenkommando (der Ausführungsbestimmungen Soweit es heeeg; erscheint, sind die stra echtlichen Folgen eklagten unter Beifügung der Akten zugehen und ist nach unten be⸗ ...8. 1 1 655 1419 8e 8 önigsberg i. Pr. 2 921 1 915 1 595 262 3 3³⁸

3 37

9 der Verordnung, betreffend das strafgerichtliche des alscheides besonders hervorzuheben. annt zu geben, soweit es erforderlich erscheint. 1— ar der Antrag auf ee von einer Zivilbehörde 3 . 8 2 947 2 833 4 73 2 894 übeck .. 1

erfahren gegen Militärpersonen der Kaiserlichen s ist ferner darauf zu halten, daß bei der Eidesabnahme die 2) Ar Zir Schutztruppen, vom 2. November 1909. She Fe kechteit din node und Fenegg samelher 8 Fusgegange, 1 ihr be dem Ausfalle der rechtskräftigen Ent⸗ Maabeg 4 . wesende vor der Eidesabnahme sich von ihren itzen erheben un eidung Nachricht zu geben. eburg.. . 9 8 Vorstehende Allerhöchste Verordnung wird mit folgendem waährend der Eidesleistung eine der Heiligkeit 822 Handlung ent⸗ u § 465. ixö. 1888 1 051 1 705 500 78 zur Kenntnis der Schutztruppen gebracht: 8 . syrechende E“ Gesah 6 5 ist das Gesetz vom 20. Mai 1898 (Reichsgesetzbl. Fannheim 1111“ . 5 231 18 1e 8 10 515 1 Zu §§ 205, 208. Für die Gebührenansprüche der nicht zu den .345 ff.). EE“ 85 2 420 9027 3 1 üs 1 selbst die aktiven al2chersonen gehörenden Zeugen und ae errichdizen ift Zu § 468. Mäühausen i. & 311 899 H Ses ;

1 nh⸗ lich Befu ü jeder Er teinn 8 die Gebührenordnung 88 Zeugen und Sachverständige vom 30. Juni 1) Der Gerichtsherr legt den Antrag mit den Akten dem Reichs⸗ München.. . 10 450 388 736 3 8 1 550 Frich sherrlichen Befugnisse ausu on jeder Einleitung und 1878 (Reichsgese .173 ff.) in der Fassung der Bekanntmachung kanzler (Reichskolonialamt) vor. Er äußert sich dabei darüber: Nürnberg.. . . 6 604 888 8 895 16 602 68 4 149 . 4 402 ⁄¶ Z 4 60 19 242

1

582 I11 390 15 435 11“] 4495 1 7 845 rankfurt a. M. 6 6 838 1890 8 3913 8 85 8

4 153

SIIIIIEIIII

Beene Incnsnen cweölnacawe eewLnere emnmeaereneser eanehas sme

Finstellung eines Ermittlungsverfahrens sofortige Meldung zu er⸗ vom 20. Mai sehns Reichsgesetzbl- S. 369, 689 ff.) maßgebend. if

lun 1— 1 S. 1 8 a. wann der Anspruch erhoben ist, I“

statten, auch jedes rechtegräftige 5 vüPilegen. Reichegese8 909 290, IR28. win ad in welcher Höhe ein nach § 465 der Militärstraf Straßbung 1. Elf.. . . . .. . . 2 89 99 688 684 12 954 d Ju . fiaat n ng heit des 2 95 chaft beß dae A. Im allgemeinen. gsgerichtsordnung und nach § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1898 zu er⸗ Stuttgart.. : 3 257 1 404 2 470 2 118 1 629 2 224 . ende 8 887 a 7 ist, fa Fber sich in Der . 8ngg fläti efin 8 x Die Auswahl der Sachverständigen ist, soweit nicht die Militär⸗ setender Vermögensschaden entstanden ist. Wiesbaden.. : 1450 2 783 4 059 3 8863 149 8 2267 mesen ve-ve bst⸗ Uinte FSens K, 1““ vizu, strafgerichtsordnung ausdrücklich Vorschriften enthält, in das Ermessen Vorher ist, soweit erforderlich, die Richtigkeit der Angaben des Würzburg .. 11*% 919 2 406 18553 1% 7089 I1I1“ Militärst vnmlfstreck v ch in Peeichntien des Gerichtsherrn, in dringlichen Fällen des Untersuchungsführers Antragstellers Fethasäehen Werden diese Angaben im wesentlichen wickau... 1 349 448 1 067 1 040 Set 4 877 Schriftstüche beizuflgen Uütärstrafvollstreckungsvorschrift bezeichneten gestellt. tl dizini dürften ind ilitäri 1 189 9. der weef. heene verne mtaf t Gerichts Summe Oktober 2on 82 8e 4⁵4 1 ½5 1 971

. 8.. 1 ich⸗ ni en n un idun 3 .“

Untersuchungsgefangene der für Südwestafrika, welche Rüssontce aeghhecd sthe gange⸗ vefeab erhe en. itärischen herr 9 88 S ellung der Entscheidung veran aßt der Gerich Dgagegen im September .[139712 e. 18. 98 144 6 063 [13300ö²¹1 2 Heimtienazaten nne lossen g; ind der S b 85 1) Stabs⸗ und Oberstabsärzte erscheinen für solche Fragen in 1 Anträge die bei einer nicht zuständigen Stelle eingehen, sind 8 .“ Fn zust . [132878 1 67 187 3 045 1271⁄8 111 819 2 495 12810a8 1“ 433484 v 8n 2524 8 bEI olchen der diesem u Untersuchungen als die zunächst gegebenen Sach⸗ ohne Verzug an die nach 8 I”“ 9 zu tändige Stelle abzugeben. Veli⸗ I“ 131088 8 63 857 2 7901139801 198 888 1 28 128760 8 vele

1 eNe. sverständigen. Zu L 4 8 wer 7 5 118664 b 8

dlt Falls der SGeee laa shafene im Süabe ict ven asvzeas ü 2) Bedarf es noch eines Obergutachtens, so wird es sich in der ¹) Die in Untersuchungssachen entstehenden, verordnungsmäßig 8 4 6951107423 95 578 5 279 12362 1 390613 8 8 k12 2 8n- 28 Fen 55 rn ührer 8 Abfe 88 g8⸗ Regel ePpfehen, dessen Erstattung einer Kommission zu übertragen. zuständigen Kosten für Reise und Märsche sind bei den im tat der 8 1 8 8 Davon aus dem Ausl 8 481569 27. 88 be⸗ zu und von dem Transportführer vor Absendung 3) Bestehen auch nach diesem Obergutachten noch Zweifel, so Schutztruppen ausgebrachten Neidgtehan. ꝛc. Fonds zu verrechnen. Aa 8 ““ em Auslande (auch aus Seequarantäneanstalten):

b 8 8 19 Im Falle des Absatz 6 sind dem in 94 bezeichneten kann ein Gutachten des rangältesten Sanitätsoffiziers bei dem Kom⸗ Der Verrechnungsstelle ist eine Bescheinigung des Gerichtsoffiziers 1 85 b Gerichtsberrn, nachdem die I.. g. desn e teilt ezei neri mando der Schutztruppen erfordert werden. Zur Erstattung dieses oder eines richterlichen Militärjustizbeamten über Tag und Stunde 8 u“ he b bürgerliche Behörde zur Stra vollft ecng 8 folgt ist A an t e Gutachtens wird der genannte e ctsc ne eine Kommission, der Entlassung aus dem Termine mitzuteilen. P1““ 1b 13 .9 Zer belsenden ach V. nc erfolgt ir, Hei 5 bestehend aus hervorragenden Fachmännern, heranziehen; anderer eits 9) Die Berechnung der Zeugen⸗ ꝛc. Gebühren wird schon vor Dresden .. . . . G 1 38 4 vÜstreckten rziheitsstrafe sind die Umters 8 6 kxar werden etwaige Anträge der zuständigen militärischen Stelle Berück. der Verhandlung entworfen und vorbereitet; sie wird festgestellt im Düsseldorf . . . 8 b vn Etrafvollstreckung in der Heimat vftcndig 8 8 on Geri chts sch ung finden. Dieses Gutachten wird in der Regel den Abschluß BErmittlungsverfahren durch den Untersuchungzführer, in der Haupt⸗ rankfurt a. M. 8

e. 188 1. en 66 Fewe 85 4 err 1 der egutachtung bilden können. verhandlung der Standgerichte durch den Gerichtsoffizier, in derjenigen mbur 8

utztruppe, welches erkann 4) Die technische Kontrolle über die bei Leichenöffnungen und der Kriegs⸗ und Oberkriegsgerichte durch 25 die Verhandlung arlsruhe

7 Zu 9332 Bei Vorlage der in § 34 erwähnten Verhandl Gemütszustandsuntersuchungen in militärgerichtlichen Untersuchungen führenden Militärjustizbeamten. . ist zu melden, ob und welche Maßnahmen im Int es e De ipiin abgegebenen Gutachten der Militär⸗ oder nichtbeamteten Zivilärzte In den Schutzgebieten kann auch der als Ersatz des fehlenden Lübeck.. eeesten worden sind eresse der Distipkms leh 2 rangältesten Sanitätsoffizier bei dem Kommando der Melitärfasttgb an e veerhereien. Aühjer die Gebührenrechnung fest⸗ Mannheim

3 zutztruppen ob. ellen es Militärstrafgesetzbuchs). 14“

II. Bestimmungen zum Einführungsgesetze zur Militär⸗ 8 B. Bei besonderen Strafhandlungen. Die Gebühren sind möglichst sofort nach der Vernehmung und Mükhausen i. Elj. strafgerichtsordnung. 1 Bei Körperverletzungen. ö an Gerichtsstelle zu zahlen; zu diesem wecke erhält bei dem Gerichts⸗ München 1“

1) Bei Körperverletzungen, bei denen eine der im § 224 d 55 der höheren Gerichtsbarkeit ein Kilitärgerichtss saf bei dem Fürnberg.

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85 1 . Militärgerichtliche Untersuchungen sind tunlichst von den hierzu BBürgerlichen Strafgesetzbuchs vorgesehenen Folgen eingetreten ist oder erichtsherrn der niederen Gerichtsbarkeit der Gerichtsoffizier einen traßburg i. Els. berufenen militärischen Stellen zu erledigen. möglicherweise noch kann, ist die Fesgüche Untersuchung von Vorschuß, der bei der vom Gerichtsherrn zu bezeichnenden Kassen⸗ Stuttgark 68 Die Hilfe der bürgerlichen Gerichte ist nur ausnahmsweise in zwei Aerzten, und zwar in der Regel von zwei Sanitätsoffizieren, vor⸗ verwaltun verrechnet und im Bedarfsfall ergänzt wird. S 8 Anspruch zu nehmen. zunehmen. Jedenfalls soll einer der Aerzte ein Sanitätsoffizier Der Aufsichtsbehörde ist der Vorschuß auf erlangen in bar oder Da umme Oktober 1909. 5 004 8 4 425 590 gegen im September . 6 766 b 3 410% 193 2198 1s 814

Befindet sich an dem Orte, wo eine militärgerichtli ze Unter⸗ mindestens vom Range eines Stabsarztes oder ein Gerichtsarzt sein. in Quittungen e 3) Die Verrechnung der Strafvollstreckungskosten erfolgt nach der 7 269 66“ 2 241 238 8 1 333

8 weee vorgenommen werden soll, eine zur Vornahme der⸗ In den Schutzgebieten genügt die Zuziehung eines Arztes. ) el Friftaigh er⸗ Milikärsgraspolstreckungevor rift, I. Teil, vom 19. März 1908. Auch Fuli . 7710 1. 335 e 1 163

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III

en an sich zuständige militärische Stelle, so ist das Ersuchen um Wird angeordnet, daß das abzugebende Gutachten 90 * echtshilfe in 78 Regel an diese zu richten. G 89 stattet werde, so ist es von den Sachverständigen gemeinschaftlich, in den Vorschriften der §§ 87, 88, 89, 90 Ziffer 2 und 3, 98 9 Oktober 1908 7 527 1 3 9491 1 554 B punk 55 Srsa erdalgseihene Eea Flecheshal 5 1 aber verschiedener Meinung find, von einem jeden besonders und 95 a. a. O. tritt eine Aenderung nicht ein. h eeter Schlactvich begebenerfell 8 1 074 14“ ,. 2 . auszustellen. . a e segebene. z09 r; und bestimmt anzugeben. Bei leichten Körperverletzungen wird zur Feststellung des Tat⸗ Berlin, den 6. deee te ,garstan 1 mit enthalten. gegebenenfalls auch Nutzvieh. ²) Einschließlich des Auftriebs von Husum. ²) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet weg. Berlin, den 8. November 1909. 85 8 Kaiserliches Shtigt hes Amt.

III. Bestimmungen zur Militärstrafgerichtsordnung. 8 8n § 3 Abs. 2. In den Fällen des § 3 Abs. 2 hat der *) Erlaß des Auswärtigen Amts, Kolonialabteilung, vom 11 Fe⸗ 8 pon Bethmann Holl Ger tsherr, der die Vollstreckung der Freiheitsstrafe anordnet 451), bruar 1901 K. P. 1082/9886. 8 ““ 1“ 8 1111X1X“*“ ““ 8 8 v

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