1910 / 12 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Laienelement in allen Instanzen einführen. Wenn die Straf⸗ mmern bisher gut gewesen sein sollen, dann weiß ich nicht, wozu wir überhaupt an dieser Reform arbeiten. Der Minister meint, das Laien⸗ element in der Berufungsinstanz könne eine kritische Tätigkeit ausüben und sei dazu nicht geeignet. Wir haben es doch aber schon in der Berufungsinstanz in den viel schwierigeren Zivilsachen, in den Kammern für Handelssachen, in der nnl gtcrsicheruns und in den Bezirksausschüssen. Man schafft jetzt die Berufung, aber sie ist voll⸗ kommen unzureichend: sie verschlechtert die Garantien der bisherigen Berufung, und sie verschlechtert die erste Instanz. Die Berufung gegen die Strafkammerurteile soll bei denselben Landgerichten an be⸗ sondere Berufungssenate gerichtet werden. Mit vollem Recht nennt das der Rektor der Universität Leipzig, Geheimrat Binding eine tragikomische Schöpfung. Darin sind alle Richter⸗ und Anwalts⸗ vereine einmal einer Meinung gewesen eine Seltenheit bei so vielen Juristen. Die Begründung sagt, man könne ja diese Berufungssenate in die Lokalitäten der Oberlandesgerichte verlegen, dann sähe es so aus, als wären es wirkliche Berufungsgerichte. Das ist also eine Firmenverschleierung, damit wird man das rechtsuchende Publikum nicht gewinnen. Mit vollem Recht ist seit 1883 vom Reichstage verlangt, und die Reichsregierung ging in drei Vorlagen bereits darauf ein, daß die Berufungssenate Oberlandesgerichten angegliedert werden. (Zuruf von der Reichs⸗ partei.) Die ganze Frage ist für Preußen nichts anderes als eine Finanzfrage. Wenn ein Staat für richtige Rechtsprechung und würdige Vertretung seiner Obergerichte nicht das nötige Geld hat, dann ist das sein moralischer Bankrott. Warum können die süd⸗ deutschen Staaten es machen? Oberbürgermeister Adickes sagt vollkommen richtig: für die Autorität einer Entscheidung ist nicht nur der Inhbalt entscheidend, sondern in weit höherem Maße die Autortt desjenigen, von dem sie ausgeht. Daß die größere Autorität das Obergericht hat, unterliegt keinem Zweifel. Hier sticht der Ober den Unter. Wenn die Berufung gegen das Urteil eines Landgerichts an dasselbe Gericht kommt, wird man in weitesten Kreisen sagen, eine Krahe hackt der anderen die Augen nicht aus. Bei den kleinen Landgerichten werden auch in kollegialer Beziehung ganz mhaltbare Zustände geschaffen werden. Die Schöffen werden das als eine Capitis diminutio empfinden und nach kurzer Zeit in einen Generalstreik eintreten. Sie werden sagen, die rechtsgelehrten Richter hbeben hinterher ohne weiteres das auf, was wir als Recht befunden haben. Die baverische Regierung ist bereit, das „gefährliche Experiment“ mitzumachen und sowohl die Berufungssenate an die Oberlandes⸗ gerichte zu verweisen, als Laien auch in den Berufungssenaten zu⸗ zuziehen. Der Staatssekretär des Reichsjustizamts meinte, das nötige Schöffenmaterial wird fehlen, vor allem wegen des mangelnden Ver⸗ antwortlichkeitsgefühls unseres Volkes. Dies Verantwortlichkeitsgefühl wird bei uns systematisch unterdrückt durch die Bureaukratie. Namens meiner Partei begrüße ich die Beibehaltung der Schwurgerichte. Sie haben sich namentlich in den letzten Jahren die größte Achtung des deutschen Volkes immer von neuem erworben. Ich erinnere nur an die Urteile im Hau⸗Prozeß und den anderen großen Prozessen. Man sollte ihre Zustandigkeit erweitern und der in Sud⸗ deutschland gleichstellen. Die bisherige Zweiteilung zwischen Schuldfrage und traffrage entspricht nicht den Anforderungen unserer Zeit. Wir müssen verlangen, daß auch die Geschworenen an d trafzumessung teilnehmen. Die Grundsätze für die Auswahl der Geschworenen bedürfen der Reform. Nicht nur der Arbeiter⸗ und Handwerkerstand, vor allem auch der Lehrerstand muß zugezogen werden. Bedenklich sind die Attentate gegen die Oeffentlichkeit. In dieser Beziehung müssen die größten Rechts⸗ garantien gegeben sein. Die Deffentlichkeit des Gerichts⸗ verfahrens ist die Grundlage der öffentlichen Moral und der ganzen modernen Verfassung; schließt man sie in Beleidigungsprozessen aus, wenn auch nur einer der Beteiligten es verlangt, so werden alle politischen Prozesse ohne weiteres der Oeffentlichkeit entrückt. Das ist unter keinen Umständen annehmbar. Es dürfte nur 1s sein, wenn alle Prozeßbeteiligten sich mit dem Aus⸗ der Oeffentlichkeit einverstanden erklären. Die Macht Staatsanwaltschaft wird so bedentend gestärkt, daß anfechtbar, ja überhaupt unannehmbar ist. Auch die Einschränkung der Zuständigkeit der Schöffengerichte zu Gunsten der Einzelrichter hat bei näherem Beseben eine große Gefahr. ie wichtigste Frage betrifft das Legalitätsprinzip. Ich bin im all⸗ gemeinen mit der Beschränkung des Legalitätsprinzips in Bagatell⸗ sachen einverstanden, aber nicht damit, daß die Staatsanwaltschaft dieses Recht bekommt. Eine derartige Macht der Staatsanwaltschaft im jetzigen Zeitpunkt zu geben, das wäre denn doch bei der ganzen Stellung, die die Staatsanwaltschaft bei uns einnimmt, bei ihrer unzweifelhaft politischen Stellung eine große Un⸗ vorsichtigkeit seitens des Parlaments. Viel notwendiger als eine Reform des Strafgesetzbuches ist für uns eine gründliche Reform unserer geradezu unübersichtlichen Polizeigesetze in Deutschland. (Sehr richtig! links.) Dies ganz unübersichtliche Polizeirecht birgt die allergrößten Gefahren für das ganze recht⸗ suchende Publikum. Das Mißtrauen gegen die Staatsanwalt⸗ schaft erklärt sich aus der Stellung, wie sie sich in den letzten Jahrzehnten bei uns entwickelt hat. Sie soll nach ihrer ganzen bistorischen Struktur eine ganz objektive Behörde sein, aber sie ist es leider nicht mehr. Das hängt vor allem ab von dem dienstlich sklavischen Verhältnis gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft und den obersten Verwaltungsbehörden. Man sollte die Gelegenbeit ergreifen, die Staatsanwaltschaft staatsrechtlich besser zu fun⸗ dieren, um sie von diesem sklavischen Verhältnis zu befreien. Zur Unpopularität der sanwaltschaft trägt auch bei, daß sie in großen Kriminalprozessen häufig versagt. Wenn es sich um die Be⸗

den

T

wanzor Sallsen

De⸗ eidigung eines Landrats oder Regierungspräsidenten handelt, dann rennt sich die Strafverfolgungsbehörde beinahe den Kopf ein, so beeilt sie sich. Bei großen Mordprozessen aber versagt nicht bloß die Staatsanwalt⸗ schaft, sondern vor allem die Kriminalpolizei geradezu jämmerlich. Das Grundübel in der Strafrechtspflege ist die Ueberspannung des Triebes der Schulderforschung auf Kosten der persönlichen Freiheit und der individuellen Gerechtigkeit, und das tritt am allerschärfsten im Vorverfahren hervor. Hier ist ein kräftiges Eingreifen in die Vorlage absolut notwendig. Die Ermittlung im Vorverfahren ist ausschlaggebend für die Hauptverhandlung. Leider hängt ein großer Teil der Vorsitzenden noch an den Akten, namentlich an den auf der Polizei aufgenommenen Protokollen. Man wird hier an das berühmte Wort Feuerbachs erinnert: Was der Kirchhof ist dem Arzt, das sind die Registraturen den Richtern. Man lebt mit den Alten und klebt an den Akten. Das Vorverfahren muß und darf nichts anderes sein als eine bloße Vorbereitung der Anklage, und wenn sie das ist, dann muß die Verteidigung und der Angeklagte in der Vor⸗ verhandlung genau so gestellt werden wie der Staatsanwalt. Das Mißtrauen, das beim Vorwverfahren immer wieder gegenüber dem Verteidiger auftritt, ist nicht begründet. Auch die Bestimmungen über die Verhaftung entsprechen nach meiner Ueberzeugung dem modernen Rechtsleben in keiner Weise. Es ist hier keine Spur einer Habeas- corpus⸗Akte, die man gerade an dieser Stelle finden müßte. Nach unserer Ueberzeugung kann nur auf Grund einer kontradiktorischen nündlichen Verhandlung mit den Beschuldigten die Verhängung der Untersuchungshaft geschehen. Solche Rechtsgarantien sind um so notwendiger in einem Moment, in dem der Angeschuldigte aus seinem ganzen Lebensmilien herausgerissen wird. Auch die Vollziehung der Untersuchungshaft mit ihren Demütigungen und Schifanen ist in keiner Weise geändert. Es bleibt also bestehen, daß auch der politische Gefangene von Beamten im sub⸗ alternen Unteroffizierton gequält und entehrend behandelt wird. Am bedenklichsten an dem ganzen Entwurf erscheint uns die Ver⸗ schlechterung bezüglich der Beweisführung. Wenn diese Bestimmung nicht von Grund aus geändert wird, so ist, wie ich zu erklären befugt die linksliberale Fraktionsgemeinschaft außer stande, dem ganzen Entwurf ihre Zustimmun zu geben denn diese Bestimmung bedeutet eine gefährliche Verschlechterung der ersten Instanz. In Zukunft ist in der ersten Instanz so ziemlich jede Beschränkung der Beweisführung zulässig, denn die Beschränkung

der Verteidigung gilt nur dann als Revisionsgrund, wenn sie auf einem Rechtsirrtum des Gerichtes beruht. Im übrigen kann man jeden unangenehmen zeitraubenden Beweis als unerheblich ablehnen. Hier entscheidet vollständig die Willkür des betreffenden Gerichts. Auch in der Berufungsinstanz hängt die ganze Beweis⸗ aufnahme von dem freien Ermessen des Gerichts ab. Sehr wichtig ist auch das Kapitel des Zeugnisverweigerungsrechts. Ich halte es für absolut notwendig, daß wir in der Strasprozeßordnung auch das Recht der Zeugnisverweigerung bekommen hinsichtlich des Gebrauchs des geheimen Wahlrechts, sonst ist das geheime Wahlrecht illusorisch. Bezüglich der Zeugnisverweigerung bei Preßdelikten schließe ich mich den Ausführungen des Abg. Gröber ohne weiteres an. Das bisherige Gesetz hat die Unmoral geradezu zu einer Rechts⸗ pflicht gemacht. Es wäre zu wünschen, daß auch das letzte Ueber⸗ bleibsel davon, die Beschränkung auf Verbrechen, in Wegfall gebracht würde. Weiter muß eine Klarstellung in der Strafprozeß⸗ ordnung erfolgen, daß Mitglieder des Reichstags und der Landtage in Ansehung dessen, was ihnen in dieser Beziehung anvertraut ist, das Recht der Zeugnisverweigerung haben, ebenso muß das Hausrecht des Reichstags, daß innerhalb desselben nur der Präsident und seine Beauftragten und kein anderer die Polizeigewalt wahr⸗ zunehmen hat, ausdrücklich geschützt werden. Was die Vorlage betreffs der Strafrechtspflege gegen die Jugendlichen bietet, ist fast nur dekorativ. Die bezüglichen Konzessionen sind durch massenhafte Ausnahmen wieder durchlöchert. Es fehlt vor allem das Institut der bedingten Verurteilung, welches sich die ganze zivilisserte Welt erobert hat. Wir müssen außerdem ein öffent⸗ liches Fürsorgeamt nach amerikanischem und englischem Muster haben, sonst werden die gutgemeinten Bestimmungen dieses Abschnittes völlig auf dem Papier stehen bleiben. Die Gefängnisstrafe ist für Kinder unter 16 Jahren voöllig abgeschafft; solange aber bei uns die Kinder noch mit Dirnen und Zuhältern in einem Gefängnis inhaftiert werden, nützen alle diese schönen Vorschriften nichts. Wir haben in materieller und formeller Beziehung ein Kinderschutz⸗ und Strafgesetz nötig. Das größte Gewicht legen wir auf diesen Strafvollzug, der noch eine Individualisierung zuläßt. Was hier geboten wird, ist nur eine kleine Abschlagszahlung; ein Reichsstrafvollzugsgesetz müssen wir auch bei dieser Gelegenbeit wieder fordern. Wenn unser Richtertum ein erstklassiges sein soll, muß es in engster Fühlung mit dem Volke stehen, sonst wird der großen Aufgabe der Verminderung der Kriminalität und der Hebung des sittlichen Niveaus des gesamten deutschen Volkes kein Erfolg verbürgt sein.

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Der Entwurf ist eine sehr sorg⸗ fältige und gründliche Arbeit. Tatsächlich war die heutige Strafprozeßordnung besser als ihr Ruf; immerhin hatte sich eine Reihe von immer erneuten Beschwerden erhoben, mit denen in dem neuen Entwurf gründlich aufgeräumt wird. Was die Berufungsfrage betrifft, so hat der Entwurf zwischen den Wünschen des Anwaltsstandes und den entgegengesetzten des deutschen Richterstandes meines Erachtens die richtige Mitte getroffen. Ueber die Zuziehung des Laienelements bei den Strafkammern als Gerichte erster Instanz scheint Einigkeit zu bestehen; das Verlangen seiner Zuziehung auch in der Berufungsinstanz halte ich für ver⸗ früht. Es ist Tatsache, daß in weiten Distrikten Deutsch⸗ lands, namentlich in den östlich der Elbe gelegenen Gebiets⸗ teilen, kein genügendes Material an Schöffen vorhanden ist. Daß die Strafkammern überhaupt mit einer Berufungsinstanz ausgestattet werden sollen, billigen wir; als einen der Gründe, die dafür sprechen, führe ich noch ausdrücklich die Tatsache an, daß die Strafkammern in manchen Fällen, ich erwähne nur denjenigen des Hauptmanns von Köpenick, die Neigung zeigen, wirklich drakonische ÜUrteile zu fällen. Auch die beabsichtigten kleinen Verschiebungen der Kompetenz zwischen den Strafkammern und Schwurgerichten wird von uns gutgeheißen. Daß die Berufungssenate an die Landgerichte angeschlossen werden sollen, halte ich wohl mit sämtlichen preußischen Richtern für das Richtige; dem Verlangen des Vorredners, sie an die Oberlandes⸗ gerichte anzugliedern, setze ich um so entschiedener Widerspruch ent⸗ gegen, als dadurch die Berufung verzögert und wegen des kostspieligen in Bewegung zu setzenden Apparates auch ganz unverhältnismäßig verteuert würde. Die Reform des Vorverfahrens wird sich insofern als ein Fortschritt erweisen, als durch sie die Rechtsgarantien für den An⸗ geschuldigten und die Stellung des Verteidigers gestärkt werden. Besonders erfreulich ist die Ausgestaltung des Strafverfahrens gegen Jugendliche, wir kommen damit in dem Reformwerk ein gutes Stück weiter; erfreulich ist auch der beabsichtigte Schutz des Angeschuldigten und der Zeugen bei der Befragung nach den Vorstrafen; es wird dadurch einer gewissen Willkür der Verteidiger hinsichtlich der Erforschung des Vorlebens der Zeugen, wie sie sich z. B. hier in Berlin öfter gezeigt hat, ein kräftiger Riegel vorgeschoben. Auf die Frage des Zeugniszwanges gehe ich nicht ein, dagegen vermisse ich in dem Entwurf eine einheitliche Regelung des Strafvollzuges. Es ist ein leidiger Zustand, daß in Preußen noch immer ein Teil der Strafanstalten dem Justizminister, ein anderer dem Minister es Innern untersteht. Logisch und zweckmäßi ist doch nur die Unterstellung der Strafanstalten unter die Justiz⸗ behörden. Ich vermisse ferner die Regelung der bedingten Ver⸗ urteilung, wie sie fast alle Staaten bereits seit längerer oder kürzerer Zeit ihrer Rechtspflege einverleibt haben. Es würde sich eventuell empfehlen, diese Materie im Wege eines besondereu Gesetzes zu regeln. Ich schließe mich dem Antrage an, die Vorlage einer Kom⸗ mission von 28 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. von Dziembows ki⸗Pomian (Pole): Wenn ich das Haus ansehe und die schwach besetzten Tribünen, so zeigt mir dies, daß an der vorliegenden Materie nur ein geringes Interesse im Parlament und in der Oeffentlichkeit besteht. Diese bedauerliche Tatsache hat vielleicht darin ihren Grund, daß wir schon bei der ersten Lesung viel zu sehr auf die Einzelheiten einzugehen gewohnt sind und uns nicht auf die leitenden großen Gesichtspunkte beschränken. Eine schlecht aus⸗ gestaltete Justiz muß auch schwere wirtschaftliche Schäden zur Folge baben. Der Endzweck der Rechtspflege ist so wichtig, daß man sich auf Kompromisse nicht einlassen darf, wie wir es seinerzeit getan haben und nun jahrzehntelang warten mußten, bis man uns endlich eine Reform macht. Wir müssen jetzt endlich ein dauerndes Gesetz schaffen und ganze Arbeit machen, daher köönnen die Ausführungen des preußischen Justizministers nicht ohne Widerspruch bleiben. Die Zuziehung von Laien in der zweiten Instanz soll unmöglich sein; etwas Unmögliches verlangt niemand, aber wir müssen, wenn es noch soviel Umstände und Schwierig⸗ keiten macht, das Laienelement auch in großen Fragen mit⸗ sprechen lassen. Ob der Vorwurf der Weltfremdheit gegen die Richter ungerecht ist, will ich dabingestellt sein lassen, aber wenn sie nicht weltfremd sind, so sind sie doch bei uns aus der Fremde. Die ansässige Bevölkerung liefert die Richter nicht. Bei uns werden die Richterkräfte importiert. Daß diese Herren, die unsere Sprache nicht kennen, nicht geeignet sind, immer das Recht zu finden, ist klar. Es wäre die Frage zu erörtern, ob man nicht vielleicht eine Erweiterung des Ablehnungsrechtes vornehmen soll, namentlich wenn eine politische Frage zu entscheiden ist. Unter den drei Schöffen wird sicherlich kein polnischer Schöffe sein. Darin liegt eine erhebliche Gefahr. Die Rechte des Angeklagten müssen mehr durch die Stellung von Dolmetschern geschützt werden. Zu erwägen wäre auch, ob es nicht an der Zeit ist, eine Maximalarbeits⸗ zeit für die Richter und Gerichte festzusetzen. In vielen Fällen werden an die Gesundheit und die geistige Kraft der Richter ganz ungebühr⸗ liche Ansprüche gestellt. Ich stimme dem zu, daß wir erstklassige Richter brauchen, darunter aber verstehe ich nicht schneidige Richter, sondern solche, die das Vertrauen der Bevölkerung haben. Hoffentlich bekommen wir jetzt endlich eine brauchbare Strafprozeßordnung.

Hierauf wird gegen 6 ½ Uhr die Fortsetzung der Be⸗ ratung auf Sonnabend vormittag 11 Uhr vertagt. Außerdem Novelle zum Strafgesetzbuch, Gesetzentwurf, betr. Haftung des Reiches für seine Beamten, sodann Interpellationen, betr. die Versicherung der Privatbeamten und die Tabakarbeiter.

6 8

Nr. 1 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus⸗ 8 im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. Januar, at folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. De⸗ zember 1909, betr. die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 21. Dezember 1909, betr. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz über die gegenseitige An⸗ erkennung von Leichenpässen. Nachrichten.

Land⸗ und Forftwirtschaft.

Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien.

Der Kaiserliche Konsul in Varna berichtet unterm 6. d. M.: Der Stand der Wintersaaten im Amtsbezirk gilt dank der fortgesetz milden und feuchten Witterung unverändert für aussichtsvoll, doch wird das Verlangen nach Schnee immer lebhafter, da niemand glaubt, daß in diesem Jahre die gefahrdrohenden eisigen Nordoststürme ganz ausbleiben werden.

Im Getreidehandel brachte auch der Monat Dezember keinen Wandel zum Bessern; nur in Mais war der Umsatz etwas reger, in Weizen dagegen gingen die Zufuhren infolge fallender Preise nicht unerheblich zurück; ausgeführt wurden nur 650 t nach Antwerpen und eine Partie Hartweizen aus Kavarna nach Konstantinopel. Mais in Säcken fand etwas Abnahme nach der Türkei und Griechenland, für den westeuropäischen Markt wird dagegen die noch feuchte Ware erst nach Eintritt strengen Frostes ausfuhrreif sein. In Roggen war so gut wie kein Geschäaft bemerkbar, nur 100 t gingen nach Antwerpen.

Die Zufuhren, die auch serbische, durch eine Frachtrefaktie von 25 Fr. für 100 dz begünstigte Provenienzen zeigten, betrugen: in Waggons in Wagen Zusammen

Tonnen 2136 276 24 42 2352 249 E““ 13 552

in Weizen. in Gerste in Mais in Hafer in Roggen in Bohnen 96 in Hirse 60 Die Preise notierten Ende Dezember v. J. zentner fob, wie folgt: für Weizen je nach Güte . Fr. 1 2131212151 1 1

22

6“*“

9 1, 2 4

Verkehrsanstalten.

Schiffsliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 für je 20 g). 8S Grant“ ab Hamburg 18. Januar,

„Amerika“ ab Hamburg 22. Januar,

„Kaiser Wilhelm der Große“ ab Bremen 25. Januar, „Main“ ab Bremen 29. Januar,

„Prinzeß Irene“ ab Bremen 5. Februar,

„George Washington“ ab Bremen 8. Februar, „Kaiserin Auguste Viktoria“ ab Hamburg 12. Februar,

„Kaiser Wilhelm der Große“ ab Bremen 22. Februar,

„Prinz Friedrich Wilhelm“ ab Bremen 26. Februar, —— Amerika“ ab Hamburg 5. März.

Alle diese Schiffe, außer „President Grant“, „Main“, „Prinzeß Irene“, „George Washington“ und „Prinz Friedrich Wilhelm“ sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem 8 gang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten.

sich, die Briefe mit einem Leitvermerk wie „direkter Bremen oder F zu versehen.

Es empfiehlt Weg“ oder „über

t sich nur auf Briefe, nicht auch den

Die Portoermäßigung erstre auf Postkarten, Drucksachen usw., und gilt nur für Briefe nach Vereinigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Canada.

Verdingungen im Auslande.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und

Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen

Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingese v werden.) 1“

Argentinien.

Die Unterlagen für eine Ausschreibung der Bauten zu einem überseeischen und Küstenschiffahrtshafen in Mar del Plata sind auf Grund des Gesetzes vom 11. Oktober v. J. von der Argentinischen Regierung genehmigt worden. Bis zum 16. Mai k. 8 müssen etwaige Angebote eingereicht sein. Gegen Zahlung von 100 Pesos Papier können Interessenten die einschlägigen Drucksachen in der Direccion General de Obras hidraulicas in Buenos Aires be⸗ händigt erhalten.

Eine gleiche Bestimmung ist für die Hafenbauten in dem über einen Längengrad südwestlich von Mar del Plata gelegenen Quequen Grande getroffen; nur müssen für diese die Angebote bis jum 14. Mai k. J. eingereicht sein.

Für etwaige Unternehmer wird es sich empfehlen, entweder un⸗ mittelbar oder durch Vermittlung zuverlässiger Vertreter mit der obengenannten Behörde ins Benehmen zu treten. Wortlaut der argentinischen Bekanntmachung beim „Reichsanzeiger“.

Aegypten.

Die ägpptische Staatseisenbahnverwaltuns wird in Kürze die Lieferung von wasserdichten Wagenplänen für die Jahre 1910, 1911. und 1912 ausschreiben. Eine Probe dieser Pläne liegt im „Reichs⸗ anzeiger“ aus. Näheres wird noch bekannt gegeben werden.

8 1 Literatur.

v““ Kurze Anzeigen

neu erschienener C.

Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelmstraße 22, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Methode Toussaint⸗Langenscheidt. Brieflicher Sprach⸗ und Sprechunterricht für das Selbststudium der Ungarischen Sprache. 5. bis 18. Brief u. III. Beilage. Berlin⸗ Schöoöneberg, Bahnstr. 29/30, Langenscheidtsche Verlagsbuchh. (Prof⸗ G. Langenscheidt).

Schülerkalender für Schüler höherer Lehranstalten für das Schuljahr 1909/10. Herausgeg. von Dr. Adolf Sütterlin. Gebdn⸗ 0,60 ℳ. Lahr, Moritz Schauenburg.

Ostelbischer Schiffahrts⸗Kalender für 1910. 25 Bog. 8°, eleg. Leinwbd. 2,50 ℳ. Berlin W. 35, Potsdamer Straße 110, Gea⸗Verlag.

Im Verlage von B. G. Teubner in Leipzig sind erschienen: Gedichte von Ulrich Steindorff. 2 ℳ; gebdn. 3 ℳ. Ueber das System der Firsterne. Von K. Schwart“⸗ schild. 1 ℳ. Selbstbetätigung und Schaffensfreude in Erziehunsß und Unterricht. Von Professor W. Wetekamp. 2. Aufl. 1,80 ₰. Zur Religion. Ausgewählte Stücke aus der religiö Literatur. Herausgeg. von Johannes Paust. Gebdn. 1,20 ℳ. Englische Handelskorrespondenz. Von Richard Krüger und Albert Trettin. 2. Aufl. Gebdn. 1,50 ℳ.

1 88

Schriften, deren bleikt. 9

858

8 1—

No. 12.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 2 vom 12. Januar 1910.)

Pest.

Rußland. In der Siedlung Kuschuk⸗Kurgan 1909 3 Pestkranke gestorben;

meldet.

131 Todesfälle an der Pest beobachtet; im dem Beginn der Epidemie, d. i. seit dem 25. v. J., bis zum 26. Dezember 178 Personen 173 gestorben. In dem Orte Beis⸗Kulak,

ganzen sind dort

erkrankt woselbst

ausgebrochen. Die Kommission zur ekämpfung der Pest der Seuche im Gouv. Astrachan angewiesen.

Aegypten.

Prov. Beni Suef und 1 (1) aus Port Said. Britisch⸗Ostindien.

an der Pest angezeigt worden.

Stadt Nagpur), 248 auf Rajputana, 136 auf indien, je 115 auf Bengalen und den Staat Mysore, 7 die Präsidentschaft Madras, 41 auf Burma, 5 Kaschmir und 2 auf Hyderabad.

China. angrenzenden Teilen,

7 1

namentlich unter dem infolge der

Verbreitung noch nicht Pest und Cholera. Britisch⸗Indien. Ju Kalkutta

vember bis 4. Dezember v. J.

der Cholera.

eine epidemische angenommen zu

starben vom 28.

Cholera. 8

Norwegen. In Frederikshald ist der Maschinist eines

Riga am 31. Dezember eingetroffenen norwegischen Dampfers 3. Januar an der Cholera gestorben.

Rußland. Vom 19. bis

krankungen (und

davon aus: Stadt St. Petersburg . . . b

Baku Gouv.

D

10 53

(11

8 (4),

(7

Baku (sonst) Fekaterinoslaw Taurien.. 1““ (6), 4“ (7). MNiach neueren Nachweisen sind vom 28. November bis 11. De⸗ zember v. J. nicht, wie im Dezember angegeben wurde, 150 (70) sondern 205 (109) Personen an der Cholera erkrankt (und gestorben); es kamen u. a. von den in der Woche vom 5. bis 12. Dezember Erkrankten (und Gestorbenen) auf die Stadt Moskau 51 (30), auf die Stadt Baku 10 (8), auf das Gouv. Jekaterinoslaw 26 (15). Niederländisch⸗Indien. In Batavia sind vom 25. Ok⸗ tober bis 7. November v. J. 149 Personen, darunter 16 Europäer, an der Cholera erkrankt. Die Seuche hat sich auf die Abteilung Krawang der Residentschaft Batavia und auf die Stadt Samarang verbreitet. Aus der Residentschaft Palembang namentlich aus dem Komeringflußgebiet in Südpalembang waren vom 20. September bis 20. Oktober 936 Erkrankungen und 675 Todes⸗ fälle gemeldet worden. Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 2. bis 8. Januar wurden 13 Erkrankungen gemeldet, davon 2 in der Stadt Königs⸗ berg i. Pr., 2 in Lawischkehmen, 1 in Mitzkaweitschen (Kreis Stallupönen, Reg.⸗Bez. Gumbinnen), 6 in Sandhof (Kreis Marien⸗ burg, Reg.⸗Bez. Danzig), je 1 in Parpahren (Kreis Stuhm, Reg.⸗ Bez. Marienwerder) und in der Stadt Duisburg (Reg.⸗Bez. Düsseldorf).

Schweiz. In Werthenstein, Kanton Luzern, vom 26. De⸗ ember bis 1. Januar 1 Erkrankung.

Fleckfieber. E“ Vom 26. bis 31. Dezember in Galizien

20 Er⸗

Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 26. Dezember 1909 bis 1. Ja⸗ nuar 1910 sind 4 Erkrankungen (und 6 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken lund Kreisen]: Landespolizei⸗ bezirk Berlin 1 eeieee eeh- Reg.⸗Bez. 1 [Altena] Breslau 9. Neumarkt)], Cöln (2) [Cöln Stadt], Marien⸗ werder (1) [Strasburg], Oppeln 1 (1) [Zabrze], Posen (1) [Posen Stadt], [Altona]. 8

Schweiz. Vom 12. bis 18. Dezember v. J. 1 Erkrankung im

Kanton Zürich, vom 19. bis 25. Dezember je 1 in den Kantonen

Zürich und Waadt. 1

Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 26. Dezember v. J. bis 1. Ja⸗ nuar d. J. sind 11 Erkrankungen (und 1 Todesfall) angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken lund Kreisen]: Breslau 1 (Breslau Land], Cassel 1 (Cassel Land], Koblenz 1 [Simmerns, Cöln 1 [Cöln Stadt], Königsberg 1 [Mohrungen), Liegnitz 1 (Freystadt]!, Münster 2 Münster Land, Recklinghausen Land je 1, Stettin 1 (Stettin!, Stralsund 2 (1) (Greifswald 1, Stral⸗ sund 1 (1)..

Oesterreich. Vom 19. bis 25. Dezember wurden aus Steier⸗ mark 7 Erkrankungen gemeldet, 3 aus Kärnten, 1 aus Ober⸗

osterreich. 8 Verschiedene Krankheiten.

ocken: Moskau 2, Odessa 3, St. Petersburg 8, Warschau 3 Todesfälle; London (Krankenhäuser) 1, Srsedith Pare 4, St. Peters⸗ burg 53, Warschau (Krankenhäuser) 12 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 46, New York 111, St. Petersburg 52, Wien 105 Er⸗ krankungen; Fleckfieber: Moskau, Odessa, St. Petersburg, Warschau 8 1 Todesfall: St. Petersburg, Warschau (Krankenhäuser) 13 Er⸗ rankungen; Rückfallfieber: Moskau 1, Odessa 2 Todesfälle;

zum Deutschen NReichsan

Berlin, Sonnabend, den 15. Januar

in der Kirgisensteppe des Gouv. Astrachan sind am 19. und 20. Dezember te neue Erkrankungen wurden nicht ge⸗ In den Kreisen Uralsk und Lbischtschensk des Ural⸗ gebiets sind vom 17. bis 26. Dezember 105 neue Erkrankungen und seit November und Pest zuerst auftrat, waren bis Anfang Januar neue Erkrankungen nicht mehr vorgekommen, dagegen ist die Fef 80 Werst südlich davon

hat 9000 Rubel zur Ergreifung von Maßregeln gegen die Verbreitung

1 Vom 18. bis 24. Dezember v. J. wurden 15 Er⸗ krankungen (und 4 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 7 (2) aus Deirut und 2 (1) aus Assiut der Prov. Assiut, 5 aus Wasta der

1 Vom 28. November bis 4. Dezember v. J. sind in ganz Indien 5042 Erkrankungen und 4013 Todesfälle Von den Todesfällen kamen 1435 auf die Vereinigten Provinzen (davon 583 auf Benares und 536 auf Gorakhpur), 731 auf das Punjabgebiet, 677 auf die Präsident⸗ schaft Bombay (davon 5 auf die Stadt Bombay und 30 auf Karachi), 431 auf die Zentralprovinzen (davon 68 auf die Zentral⸗ auf auf

In Hankau scheint nur in der Chinesenstadt und den - Ueber⸗ schwemmungen zugezogenen Bettlervolk, viel Krankheit zu herrschen, die anderen Teile der Stadt, das Hinterland und die fremden Niederlassungen waren Mitte Dezember frei von der Pest; es scheint daher die Seuche haben.

No⸗ 5 Personen an der Pest und 19 an

am

Vom 19. bis 25. Dezember v. J. sind 83 Er⸗ 30 Todesfälle) an der Cholera gemeldet worden,

Odessa 69, St. Petersburg 12, krankungen; Reerne. Erkrankung; Tollwut: Budapest 1 Erkrankung; Reg.⸗Bez. Schleswig 1 Todesfall; Schleswig je 1 Erkrankung; burg, Antwerpen je 1, Moskau 10, Prag 2 Todesfälle; Mehr als ein

ig; Influenza: Budapest 3, Kopenhagen 1,

Altenessen Erkrankungen wurden gemeldet im Berlin 220 (Stadt Berlin 126), in Kopenhagen 52,

900

———,

—S

Hamburg Budapest 179, New York 385, Odessa 64, St. Petersburg 116, Prag 29, Stockholm 25, Wien 113; Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %): in

Düsseldorf 102, Merseburg 111, in Hamburg 87,

Haris 62, St. Petersburg 122

——,

Wien 24.

Im Monat November 1909 (für die deutschen nachstebende Todesfälle au Fsauben

fieber gemeldet worden: Pocken: Almeria 3, Barcelona 17, Gerona 1, Huelva 7, Madrid 84, Malaga 1, Murcia 4, Oviedo 3,

Folgende spanische Orte: Sevilla 2, Valladolid

Genickstarre: Tollwut: Kairo 1: Influenza: Berlin 22, Bukarest je 2, Madrid 17, 23 spanische Orte¹) 1 bis 5 Aires 3, Buffaloꝛ) 1, Havanna 10, dio d 69; Aussatz: New de Janeiro 1; Ankylostomiasis: Rio de

Bilbao, Huesca aragoza je 1

18 1,

Janeiro 12.

an einzelnen Krankheiten im Vergleich mit der sterblichkeit besonders groß, nämlich höher als ein Zehntel: an Scharlach (1895,1904 erlagen diesem 1,04 von je 100 in sämt⸗

Beuthen¹); an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 % in allen deutschen Orten): in Elbing, Fulda, Haspe, Iserlohn, Stral⸗ sund, Viersen, Ansbach, Bamberg, Offenburg; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 % in allen deutschen Orten): in Kolberg Staßfurt, Wandsbek, Weißenfels, Wilhelmsburg, Wittenberg, Offen⸗ burg, Wismar; an Typhus (1895/1904: 0,46 % in allen deutschen Orten): in Reutlingen. Mehr als ein Fünftel al ler Gestorbenen ist ferner nachstehenden Krankheiten erlegen: der Tuberkulof e (1895/1904 starben an Lungenschwindsucht 10,34 % in allen deutschen Orten): in Castrop, Hameln, Herten, Neustadt O.⸗S., Ohligs, Schwelm, Wittenberge, Amberg, Erlangen, Franken⸗ thal, Annaberg, Ludwigsburg, Gießen, Genua, Linz; den Krank⸗ heiten der Atmungsorgane (1895/1904 starben an akuten Er⸗ krankungen der Atmungsorgane 12,73 % in allen deutschen Orten): in 58 deutschen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel in Geeste⸗ münde, Langendreer, Luckenwalde, Myslowitz, Velbert, Weitmar: ferner in Buenos Aires:; dem Magen⸗ und Darmkatarrh, Brechdurchfall (1895,/1904 starben an akuten Darmkrankheiten 13,19 % in allen deutschen Orten): in 33 deutschen Orten darunter sogar mehr als ein Drittel in Altwasser, Lech⸗ hausen, Schiltigheim; ferner im Landkreise Beuthen ³), in Malaga ¹) Murcia ¹), Alexandrien, Kairo. Von den 344 deutschen Orten hatte im Berichtsmonat Dirschau mit 34,5 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) die höchste Sterblichkeit. Im Vormonat betrug das Sterblich⸗ keitsmaximum 31,6 %. Die Säuglingssterblichkeit war in 10 Orten beträchtlich, d. b. höher als ein Drittel aller Lebend⸗ geborenen, in: Konstanz 340 (Gesamtsterblichkeit 18,3), Sorau 345 (18,2), Viersen 349 (25,5), Treptow 355 (14,8), Langenbielau 362 (25,6), Schiltigheim 364 (16,6), Bromberg 376 (22,7), Völklingen 385 (22,9), Dirschau 409 (34,5), Lechhausen 522 (32,9). Die Gesamtsterblichkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) in 146 Orten. Unter 8,0 % betrug sie in Wermelskirchen 7,7 (1902/06: 12,2), Homberg a. Rh. 7,6, Ober⸗Schöneweide 7,3, Wittenberge 7,3 (1898,1907; 20,1), Merheim 7,1, Höhscheid 6,7 (1905,07: 11,8). Die Säuglingssterblichkeit betrug in 51 Orten weniger als ein Zehntel, der Lebendgeborenen. Unter einem Siebentel derselben blieb sie außerdem in 71, unter einem Fünftel in 113 Orten. 1 Im ganzen scheint sich der Gesundheitszustand seit dem Vormonat gebessert zu haben. Eine höhere Sterblichkeit als 35,0 %0 hatte keine Ortschaft gegen keine im Oktober, eine geringere als 15,0 % hatten 146 Orte gegen 167. Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 1000 Lebendgeborene starben in 10 Orten gegen 20, weniger als 200,0 in 235 gegen 196 im Vormonat. 8 b * Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Gouvpernements Astrachan, Ssimbirsk, Minsk, Mohilew, Witebsk Wilna, Kowno, Grodno und Livland, die Stadt und das Gouverne⸗ ment Ssamara, das Küstengebiet sowie die Stadt Kronstadt für 11“

Die Stadt Kronst ls 3 b cholerabedroht be

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen estellt „Nachrichten für Handel und Industric-]

Cuba.

Zulassung der von ausländischen Handelskammern ausgestellten Bescheinigungen über den Warenwert. In Nr. 144 der „Nachrichten für Handel und Industrie“ vom 24. Dezember v. J. war unter Bezugnahme auf die Mitteilung in Nr. 73 der „Nachrichten“ vom 8. Juli desselben Jahres nach einem Berichte der Kaiserlichen Ministerresidentur in Havanna mitgeteilt worden, daß der cubanische Finanzsekretär sich bereit erklärt habe, die Fakturenbeglaubigung sämtlicher deutscher Handelskammern an⸗ zuerkennen. Zur Vermeidung von Irrtümern wird diese Mitteilung

.“ en

„Warschau (Krankenhäuser) 1 Er⸗ New York 4 Todesfälle; New York 1 Milzbrand: Reg.⸗Bezirke Osnabrück, Posen, Berlin 5, Charlotten⸗ ppen z Budape Kope London 16, New York 5, Odessa, Paris je 2, St. Petersburg 4, 1 berene 223. Shene 53 Erkrankungen. ehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach 8 2 8 8 1 8 = dl aAch (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 %): in - Landespolizeibezirk r , in Hamburg 48, Budapest 67, kopenhagen London (Krankenhäuser) 244, New York 337, Odessa 53, Paris 73, St. Petersburg 113, Warschau (Krankenhäuser) 21, Wien 87: desgl. an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 %): in Mülheim 3. d. R., Osnabrück, Edinburg, Glasgow Erkrankungen gelangten zur Anzeige im Reg.⸗Bez. Posen 87 (Kreis Posen⸗Ost 68), in Lübeck 41, Paris 260, eegl an 1 e u Bromberg, Hamborn, Karlsruhe Erkrankungen wurden angezeigt im Landes⸗ voliz 9. 909 —. ; 21 2 8 ; polizeibezirk Berlin 202 (Stadt Berlin 131), in den Reg.⸗Bezirken 9 9 9 jeldor 2 1— Budaäpest 31, Christiania 33, London (Krankenhäuser) 85, New York 366, Odessa 42, t Stockholm 24, Wien 49; desgl. an Typhu 8 (1895/1904: 0 46 %): in Liegnitz Erkrankungen kamen zur Anzeige in New York 59, Paris 27, St. Petersburg 21; ferner wurden Erkrankungen angezeigt an Keuchhusten in New York 120,

b1121213 Orte) sind b nde 2 —außer den in den fortlaufenden wöchent⸗ 8 Mitteilungen verzeichneten Fällen von Cholera, Pest und Gelb⸗

Folgende spanische Orte. ¹) 7. Fiaen, Lerida je 1, 84,8 Sevilla 1, Valencia 2: Alexandrien 2, Buenos Aires 20, Rio de Janeiro 15; Fleckfieber.¹) 1, Madrid 115: dolid, Zaragoze Alexandrien 1, Kairo 12; Bukarest, Indianapolis⸗) je 1, New Orleans 3; Braunschweig, 1 ter b Buenos 8 1 Indianapolis*) 1, Rio de Janeiro Orleans, Rio de Janeiro je 1; Beriberi: Rio

Im übrigen war in nachstehenden Orten die Sterblichkeit Gesamt⸗

lichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Lissa, im Landkreise

zeiger und Königlich Preußi

H

2

ist

wi

besonders

dahin ergänzt,

in Berlin, Hamburg und Cöln, sondern die deutschen Handelskammern

chen Staatsanzeiger.

1910.

daß nunmehr nicht nur die von den Handelskammern von sämtlichen

ausgestellten Bescheinigungen über den

Warenwert werden anerkannt werden.

werken

vom

855 An neuen

1) in Tac eine Schu

eine

seit

2) in Rio ein Elektr

Ferner ist einem gewissen Nicolas Papudo

Kaiserlichen Generalkonsulats in Valparaiso.

8 Das Das 2

Luis Espin

für den Werkstatt für die Anfertigung von Zivil⸗ und Militä 8 2 vil⸗ und Militär⸗ uniformen, j 8g;

eine Zigarettenfabrik der Firma Fernando paraiso.

hap behufs Anlegung eines Parkes für einrichtungen für Konserven u. dgl. konzedie

1.

Argentinische Republik.

Zollfreie Zulassung auf Zeit von Bildern und Kunst⸗ für F Buenos Aires im ministers sichergestellte Wechsel auf 270 Tage annehmen über den Gesamtzoll⸗ betrag für die Kunstausstellung in Buenos Aires im Sind die Kunstwerke nach der Verfallzeit des ausgeführt, so wird der Zoll eingezogen.

die Internationale Kunstausstellung in Jahre 1910. Laut Beschlusses des Finanz⸗

29. Oktober 1909 können die Zollämter hinlänglich

Bilder und Kunstwerke, die für die Internationale

Jahre 1910 eingeführt werden.

Wechsels nicht wieder⸗ (Boletin oficial.)

Absatzgelegenheiten in Chile. Fabrikunternehmungen sind beabsichtigt:

na:

hfabrik der Firma Aycaguer u. Duhelde in Valparaiso, Heeresbedarf;

ens der Firma Carlos Justiniano ebendaselbst; Rioja u. Co., Val⸗

Bueno, Valdivia:

zzitätswerk seitens der Gebrüder Wendler.

Alamos eine Uferfläche in 8 für Schaltiere, Trocken⸗ vorden. (Bericht des

. —2g

rr

J. Das Verfahren ist zeröffnet bezüglich des Vermögens von José Maria Alvarez in Jquique, vorläufiger Konkursve Collins:

ardo

nola in Valdivia;

Almeras in Santiago, Konkursverwalter Rafael Gonzales. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in V

Braunkohle in Ecuador.

6 b 1 Manuel Antonio Franco (Wohnort nicht genannt) hat in der

ecuadorianischen Provinz Flusses) ein ausgedehntes den Bergbaugesetzen des Landes als sein Eigentum beansprucht. (Bulletin of the International Union of the American Re- publics.)

Lieferun

Bau von

„Telegraaf“ teilt mit, tram“ in Watergraafsweer sich Buss 5 Hilbers de b ß 8 und Hilversum hat, um deren finanzielle erstützung für den Bau und Betrie fstraß

Pruffftüßh 2 Betrieb einer Dampfstraßenbahn von Länge der Linie beträgt 10 km. der Gemeinderat von Leiden beschlossen hat, das Gesuch der „Noord- Zuid Hollandsche Tramway Maatschappij“ zum Bau und Be⸗ trieb einer elektrischen Straßenbahn im Innern der Stadt in Ver⸗ bindung mit anderen Linien außerhalb derselben zu genehmigen.

üͤber

Bau von

(zu beiden Ufern des Pusqui⸗ Braunkohlenlager entdeckt und es gemäß

Ausschreibungen. 8

eines Baggerschiffes nach Ungarn. Bei der

Königlich ungarischen Landeswasserbaudirektion (Budapest, V. Sziget- utca Nr. 5) wird am 2. Mai 1910 der Bau bezw. die Lieferung eines für die Baggerungsarbeiten auf der Donau bestimmten Bagger⸗ schiffes vergeben. wesen.)

(Desterr. Zentral⸗Anzeiger f. d. öffentl. Lieferungs⸗

Straßenbahnen in den Niederlanden. Der daß die Aktiengesellschaft „Gooische Stoom- an die Gemeindevertratungen von

s Graveland Die

daß

nach Hilversum zu erlangen. Dasselbe Blatt teilt mit,

Elektrizitätswerken in den Niederlanden.

Nach einer Mitteilung des „Telegraaf“ hat der Gemeinderat von Leeuwarden den Bau einer elektrischen Zentrale beschlossen. Kosten⸗ anschlag: 260 000 Gulden. Nach derselben Quelle sind die Bürger⸗ meister von Harmelen und Vleuten bemüht, die Anlage elektrischer Beleuchtung in allen Gemeinden des südwestlichen Teiles der Provinz Utrecht in die Wege zu leiten.

Die elektrische Zentrale würde in

armelen errichtet werden. Auch die Gemeinde Idaarderadeel

(Prov. Friesland) plant den Bau eines Bulletin Commercial.) 8

Elektrizitätswerkes. (Nach

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

Gstellt

Niicht gestellt

Der überwiegend laut Meldung des „W. T. B.“ Namen Deutsches Zündholzsyndikat G. m. b. H. zu Verkaufssyndikat zusammengetreten. keit am 1. April d. J. aufnehmen und seinen Sitz in Dresden haben.

gestern

am 14. Januar 1910:

Ruhrrevier. Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 8 24 604 7 892

11“

größte Teil der deutschen Zündholzfabriken aus Berlin unter dem t einem Das Syndikat wird seine Tätig⸗

Nach dem Jahresbericht der Börse für die Stadt. Essen für

e folgt:

1909 stellten sich die Förderkohlen⸗, Koks⸗ und Brikett⸗ preise in den Jahren 1905 bis einschließlich 1909 durchschnittlich

Jahr

Flamm⸗

1¹) Juni 1909. ²) September 1

ord

1905 1906 1907 1908 1909

9,47 10,27 11,12 11,25 10,87

der

In

Stahlwerke wurde beschloser. einer 81 den 8 Februar d. J.

16,87 17,87 19,63

9,49 8,72 11,81 15,00 10,27 9,53 15,87 11,12 10,38 13,44 17,25 5 11,25 10,50 13,75 17,50 20,00 22,5 . 10,87] 10,13] 13,19]/ 15,13 18,50 21,19 12,32 gestrigen Aufsichtsratssitzung der Rheinis aut Meldung des . T. B.“ aus Uchen

zuar d. einzuberufenden außer⸗ g die Erhöhung des Aktienkapitals 8