1910 / 14 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

die Hände geben. Ich kann mich mit Liszt der Be⸗ daß in Zukunft mit zweierlei s SeeG werden wird, oder m öu gemne sag. 1““ Lin 2 o 9 5 haup ) 8 t,

Punkt, der in der Debatte überha 8 idesf J. er die Frage der Beseitig

2 Eidesformel. Ich habe mich über die Frage der L 8 vencgibsen Eidesnorm und S. diejenigen Zeugen, ie e 2s wiederho 8 t die es besonders verlangen, wiederh. EE1“ Ich verweise auf die Petition des Deutsch öö die einen förmlichen Notschrei aus diesen Faen Gewissens⸗ Wir dürfen einem, der innerlich mit sich ringt, v 9 sen zwang auferlegen, wie er schrmahhcher göö Vorgezogen hätte ich es, wenn im Vorverfah p wadegtorisch Verfahren eingefü 2; da dies aber nicht zu erreichen ist, Verfahren eingeführt worden wäre; de 1 bLb11 so f Boden der Vorlage. ir müss so stelle ich mich auf den Boden de 1 alle f ei echte fiustiz Gewicht legen, deshalb allem auf eine gerechte Strafjust wicht 8 dürfen den

. ine Beweismitte eschnitten werden, se nuf di

2 agten keine Beweismittel abge erden, selbe Breseblagden Verschleppung der Verhandlung, die 1

ver wie es regierungsseitig annimmt. 2 aller⸗

ist, wie man es regierungsse⸗ nl. 89 pedhnnlichsten erscheint uns die Beschränkung der § 148 des Entwurfs atmet ein durchaus unberecttigte Mißtrauen gegen den Anwaltsstand. Es wäre eine grobe Inzr 5 C zunehmen, daß der Anwalt seine Han gegen diesen Stand, anzunehmen, daß Fetse vun Schuldigen der dazu bieten würde, um in irgend einer Weise 88 88 verdienten Strafe zu 8 1“ Eaee Mößtanen Staatssekretär das Material uns vorlegt, hes Mißtrauen Shrfürgt Ist dieses Material aber 8 E“

stimmung gez Leider ste er Anwe

. eändert werden. Leider steht d h EEö1“ Disziplin des Vorsitzenden; auch hier 1 Reme schaffen werden. Im großen ganzen betrachten wir die Remedur geschaffen we Im grof 11“ Vorlage als eine Grundlahe für eine durchgreife -

apt. ie, falls sie zu stande kommen sollte, dem deutschen Strafrechts, die, salls sie zu standet ge Parne zum Segen gereichen

Juristenstand zur Ehre und dem deutschen

hi Damit schließt die Generaldiskussion. Nach einer persönlichen Bemerkung des (Soz.) wird die Vorlage einer Kommission von uͤberwiesen. 8 Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, Hetreffet Aenderung des Strafgesetzbuchs. Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco: 88 Meine Herren! Der Gesetzentwurf, betreffend Abänderung . 8 Strafgesetzbuchs, ist bereits in der vorigen Ihnen 1118 88 worden und hat im allgemeinen eine sympathische Aufnahme 8 e. gefunden. Es ist das Ziel gebilligt worden, vor einer a Sgren Revision des Strafgesetzbuchs einige Materien vorweg S 5 8 Mängel anerkannt sind und täglich empfunden werden. lu 18 8* wahl der Materien, die geregelt werden sollen, ist als richtig aner ar 8 auch darüber hat hier Einverständnis geherrscht, daß solche I“ für die allgemeine Revision des Strafgesetzbuchs von 888 Bedeutung sind, ausgeschieden bleiben sollen, ebenso Fragen, Sn 88 örterung religiöse und politische Gegensätze entfachen vüge Sn Regierungen haben deswegen geglaubt, den Entwurf von neuem vor⸗ ist inzwischen ein Novum eingetreten. Es ist ee. der Vorentwurf eines Strafgesetzbuchs erschienen und es ü 18 ha 1 die Frage aufgetaucht, ob nun nicht der Erlaß Nove Strafgesetzbuch unterbleiben könne. Aber, meine in . 8 Nähe ist das Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs noch I 4 Irgendwelche Entschließungen über die weitere d5 8 lung des Vorentwurfs sind innerhalb der 1“ 6 gierungen noch nicht gefaßt worden. Es foll zunaͤchst 18 Sügsn. liche Kritik abgewartet werden, darunter auch die utacht 1n 5 der Vertreter der Rechtswissenschaft, die sich bei den ö 8 sem Vorentwurf in so erheblicher und v“ e⸗ Liegen erst solche Kritiken vor, so werden die einzelnen zu dem Vorentwurf Stellung nehmen, und Aeußerungen auch den Regierungen einge⸗ gangen sind, wird eine weitere Durcharbeitung des v-Sg Aufstellung eines definitiven, zur Vorlage für den 28 und den Reichstag geeigneten Entwurfs erfolgen Auch 8 der Vorlage des definitiven Entwurfs wird dessen W““ 8 Zeit in Anspruch nehmen; jedenfalls wird also bis zum Zus 118g kommen eines neuen Strafgesetzbuchs noch eine g.. ver⸗ gehen. Daher ist es auch jetzt noch an der Zeit, solche Einzelfragen zu regeln, deren Reformbedürftigkeit sich herausgestellt hat. 1 Auf die einzelnen Vorschläge werde ich nicht nötig ha ens zugehen. Mein Herr Amtsvorgänger hat eine Uebersicht or⸗ schläge dem hohen Hause gegeben; der Gesetzentwurf ist im eingehend beraten worden und die Kommission hat 291 mit ihm längere Zeit beschäftigt, ist auch zu dankenswerten Erge ““ kommen. Die Beratungen sind nur wegen des Schlusses des Reichstag icht z ührt. 8 bisher in der Kommission die Bestimmungen über die Kindermißhandlung, über die Beleidigung, über die öee2 Dagegen sind beraten die Bestimmungen über den Hausfrieden . bruch, über den Arrestbruch, die Tierquälerei und über geringfügige Diebstähle und Unterschlagungen. Es hat sich im * erfreuliche Uebereinstimmung unter den Parteien über 888 w ergeben. Die Vorschläge der Regierung sind in ihren 8 . 1 gebilligt, einige sind ergänzt und ausgebildet worden. Fa 4 as 8 Haus sich diese Beschlüsse der Kommission zu eigen Ke 8g 1 werden bei den verbündeten Regierungen keine Bedenken S. g8. diesen Abänderungsvorschlägen ihre Zustimmung zu geben. 89 arbeiten der letzteren in den Entwurf ist nur deshalb gS 8 gt, weil das hohe Haus selbst zu diesen Beschlüssen noch keine 82. genommen hatte. Es darf also aus ihrer Nichtaufnahme in den . wurf nicht gefolgert werden, daß die verbündeten Regierungen si irgendwie ablehnend verhalten. 8 . irg ge be, ens Regierungen geben sich auch der Hoffnung s daß betreffs der übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs: wegen der 2 88 gung, der Kindermißhandlung 8 wegen der Erpressung sich ebenfa ine Einigung erzielen lassen wird. 1 b Se egcde hinsichtlich der Beleidigung sind von einem 88 der Presse heftig bekämpft worden. Andererseits ist der der Vorschläge, nämlich den Wahrheitsbeweis vrvnz-ne G,; sich lediglich um solche Verhältnisse des Privatlebens handelt, 8 öffentliche Interesse nicht berühren, von den Vertretern verschie Parteien rückhaltlos als berechtigt anerkannt worden. Die Beden 8 die aufgetreten sind, richteten sich viel mehr gegen die 8,ö 8 Paragraphen. Während die verbündeten IE 8 ig 22 9. absichtigen, Auswüchse der Publizistik zu treffen, befürchtete ma 1 der Kommission, es könnten auch berechtigte Interessen der Presse ge⸗ troffen und in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Interessen

lichen Gerichte in s orgnis nicht entschlagen,

teidigung.

Abg. Stadthagen 28 Mitgliedern

136

die teiligt haben. Bundesregierungen erst wenn diese

gelingen, eine jene Befürchtung ausschließende Fassung zu finden, so würde dies ben sich die verbündeten 8 n der Erhöhung des Strafmaßes der Beleidigung die 1 eingehend geäußert. ständlich ist bei nacon gerdun nicht an gewöhnlichen Hintertreppenklatsch gedacht worden: dieser wird wie bisher von den Schöffengerichten mit geringen Geldstrafen abgegolten werden. 8 * * 88 8. ewisse Klass Leuten zunimmt, die von Jahr zu Jahr eine gewisse Klasse von Lei 5 8 8 gewerdeneeß. Ehrabschneiderei zu einem lukrativen Erwerbszweig nachen suchen. 88 durch Geldstrafen gelegt werden und für solche Fälle ist die Erhöhung der Geldstrafen geboten und vorgesehen.

Dank begrüßt werden können. Ebenso

mit 1 Regierungen der Hoffnung hin, daß

nur

Ihre Billigung finden werden. Selbstver⸗

läge ff. de der Erhöhung jener Strafen aus §8§ 186 ff. des

Aber, meine Herren, was in der

Oeffentlichkeit steht, kann sich nicht der Wahrnehmung verschließen,

Solchen Leuten kann ihr schmähliches Gewerbe nur

Meine Herren, ich bitte, noch mit wenigen Worten auf den 8 trag Bassermann und Genossen eingehen zu dürfen, der ö.“ Nr. 96 der Drucksachen vorliegt. Nach diesem Antrage 0 . verbündeten Regierungen um baldige Vorlegung A“ 818b ersucht werden, durch den im Anschluß an den § 355 18 -g buchs die rechtswidrige Mitteilung von Telephonbeamte an Dritte unter Strafe gestellt wird. 1 8 8. 1

des Strafgesetzbuchs bestraft Telegraphenbeamte, die sich 8 8 des Dienstgeheimnisses durch 56 8 ms 8s

aube, annehmen zu dürfen, daß 1 3 ann um

L auf ein Urteil des Reichsgerichts 18 vorigen Jahre ergangen ist und ausführt, daß dieser 8 55 8 885 wendung findet auf Telephonbeamte; denn der § 355 setze eine 8 8e und die Depesche als solche die Urkundlichkeit Vhn ie 88 telephonischen Gesprächen fehle. Der Vorentwurf eines S rafgeset. buchs sieht, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, auch die ö“ on Telephonbeamten vor. Es würde ein Leichtes sein, in Ihrer 8 2G mission den in dem Antrage zum Ausdruck gebrachten a 8 zu erfüllen. Mit jenem Urteil des Reichsgerichts ist eine 1b 7 e Lücke für den Rechtsschutz telephonischer Gespräche 9u,1 8 8 wird darauf Bedacht genommen werden müssen, diese Lücke 18. 1r zu schließen und dies nicht bis zum Inkrafttreten des neuen Straf⸗

setzbuchs zu verschieben. 8 1 8 Herren, namens der verbündeten Regierungen habe ich

die Ehre, Ihnen die Annahme des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs zu empfehlen (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.) 5* 2 .* 2

Abg. Engelen (Zentr.): Das Haus wird von der Erklärung des Staatssekretärs gern Kenntnis 8Go1 def die nae enen S 8 dl1S e 6 8 6689 or vori Session be 0 7 die die Kommission in der vorigen Se schlos i.en . rbündeten Regierungen finden werden. Da at, die Zustimmung der verbündeten;? gie ge werd dn 8 8 s 2 kommen des neuen Strafgesetzbuches noch nicht in greif das Zustandekom . b b barer Nähe ist, so bleibt die Verabschiedung der Vorlage zur 2 1. füllung besonders schwer empfundener Mängel wünschenswert und zweck⸗ mäßig. Das Zentrum verharrt bezüglich der in der früͤheren noch nicht erledigten Materie bei im vorigen Fege 8 S Wir beantragen die Verweisung der Vorlage e Stellungnahme. Wir beantrag e Verweisun n echeamsh. Fhemeissiom, die 8 nee hesgese zunächst in Angriff nehmen und erledigen wird. Hoffent⸗ vohl zunächst in Angriff und igen wie 8 bun hah Beratung endlich eine bemerkenswerte Besse⸗ 8 Strafgesetzbuches heraus. 1 . Sn ge Feefaench G don.): Auch ich darf von weiteren Ausführungen 1S b⸗ mich auf die Erklärung hg Pün 5 mit Genn üß Wir hoffen auf ihre pron 3 Genugtuung begrüßen. 1 re pror 1 und sind mit der Verweisung an die eben beschlossene Kom⸗ ission einverstanden. ö nor Heinte (nl.): Wir wünschen ebenfalls die Verabschiedung der Vorlage, die von der v wes is zelingt es serem Antrage entsprechend veit vorbereitet worden ist. Gelingt es, unserem Antrag end es SE des Telephongeheimnisses 85 die 818 nehmen, so wir 3 das erfreulich sein. Sollte eine Einigung übe nehmen, so wird uns da u Eers ie F Erhö Strafe für Beleidigungen und Er Frage der Erhöhung der Strafe für Beleidi i und Er⸗ sich nicht erzielen lassen, so sollte diese ganze Materie ausgeschieden und der großen Revision überlassen werden. 8 Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.) schließt sich dem Abg. Heinze mit der einzigen Abweichung an, daß er bedauert, 88 825 p 9 der Kommission einstimmig angenommenen Abänderungen nicht bereits in den jetzigen Entwurf hineingearbeitet worden sind. 4 Abg. Heine (Soz.): Wir sind für die iner beson . issi Der Staatssekretär hat die Vorle onderen Kommission. Der Staats at die Vorlage Vorgänger so, wie sie ist, Senh. Ie üns äͤtte sie mit der Rechtswohltat des Inventars . wünscht, er hätte sie mit s b e eine unzweifelhafte Un en, denn so, wie sie liegt, ergibt sie eine Inten lang. Es ist Vortreffliches darin, aber ahc viel ö stimmungen üͤ⸗ ie Beleidigungen sind derartig schlecht, daß, wer Bestimmungen über die Be ig schl z, wenn 8 Ganze verwerfen muß. In eine Trennung eintritt, man das C muß. hat sich ja die Lage erheblich durch die Veröffentlichung des Vorentwurfes zum Strafgesetzbuch nnhen. S ie 2 eri ies erimsentwurf umfaßt, 3 ie Materien, die dieser Interin n er. füt lacie Aenderungen der ke nmunger. selche schat. ise Umf er Begriffsbestimmungen hat ihr veren Be⸗ weise Umformung der Begriffsbes mmungen eee S Mi hI z. B. ist in der uns vorliegenden denken. Der Minderdiebstahl z. Bet 99 durf 8 estimmt als in dem Vorentwur Novelle anders und nicht so milde dem V . 8 Strafges 8 unannehmbar sind für uns die es neuen Strafgesetzbuchs. Gänzlich nehmbar sind f t über die e. Dir Säle ee zlassung des itsbe 3 werden 1 ulassung des Wahrheitsbeweises wer 1 oht. Zah 8. Revolveriournalisten mit großen Geldstrafen zu 1“ Was hätte gegenüber Leuten wie denen im hätte gegenüber Blättern wie der Wahrheit oder dem frü 8 Blatte düch wardts eine hohe Geldstrafe genützt? Das egent, liche Ziel ist die Lahmlegung der öffentlichen ge. r 8 in noch höherem Maße, als es jetzt schon SeneSeee Deutschlands in unserem öffentlichen Leben gese ieht. größte Teil aller volctischen Prevess⸗ Aeö 8nh idi 5 7 vei en, . s Beleidigungsprozesses. Es ist schon so veit ge nen das desn elecig ercklärt hat, die Vertretung der öffentlichen Rechte gegen über den Behörden stehe der Presse nicht zu!

Das zeigt, wo 1Sg⸗

1 1 lex Eulen⸗ Judi aus will. Die Vorlage ist mit Recht als Foditgture hin worden; wir hätten sie überhaupt nicht bekommen, wenn nicht die Enthüllungen

dieses Prozesses und ähnlicher gewissen Stellen sehr unangenehm wären.

In der Brust 89 Feche. bifeunte

9 vei Seelen; auf der einen Seite eine Reihe von Milde⸗ bei v Fragen r aegg. hinausgehend über das, was 1894 da 3 m turzoes 28 S Sozialistengesetz wollte! Knebelung der öffe St b Freis kratie, das sind die Ziele dieser Gesetzgebungs Fresstellugg der Bnrenuer der politischen Unterdrückung bei der Vor⸗ legung des Entwurfs ist so klar,

daß von gutem Glauben bei der vor⸗ legenden Instanz nicht die Rede sein kann. Wir lehnen es ab, auch nur in die Beratung der

ügli 1 . Wir bezüglichen Bestimmungen einzutreten empfehlen, die anderen Punkte zu verabschieden, diese 1.“ aber dahin zu befördern, wohin sie gehören: in den Orkus 8

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. EI“ Meine Herren! Ich möchte nur der irrigen Auffassung entgegen⸗ treten, als ob der Vorentwurf zum Strafgesetzbuch im aufgestellt worden wäre. Er bezeichnet sich selbst in der Vorrede un

8

als eine Privatarbeit, Pig auch die Ausarbeitung im Auftrage

erer Regierungen erfolgte. ““ die preußische Regierung, noch eine andere Regierung hat zu diesem Entwurf in irgend einer Weise Stellung genommen, und sie beabsichtigen dies auch erst zu tun, nachdem, wie ich vorhin schon auszuführen die Ehre hatte, die öffentliche Kritik sich geäußert und nachdem die Vertreter der Strafrechtswissenschaft ebenfalls zu ihm Stellung genommen haben. Erst dann die Aufstellung eines Entwurfs gedacht werden können, der zur Vorlage

an den hohen Reichstag kommen soll.

Keine Regierung, weder die Reichs⸗

n 2 4 G ies N 9 Also, meine Herren, ich wiederhole meine Bitte, diesen Vor

entwurf nicht als einen zu betrachten, zu dem die Regierung in irgend einer Weise bisher Stellung genommen hat.

Abg. Dr. Varenhorst (Reichsp.): Der Entwurf hat uns bereits im vorigen Jahre in einer zweitägigen Besprechung beschäftigt. 9Ich ann daher bezüglich der Stellung der Reichspartei auf meine Aus⸗ führungen vom vorigen Jahre Bezug nehmen, ich moöͤchte aber doch hervorheben, daß in zwei Punkten der jetzige Entwurf unseren, besonders meinen Wünschen nicht entspricht. Der Entwurf enthält in den Bestimmungen über die Tierquälerei einen gewaltigen Fort⸗ schritt, indem er das Tier nicht nur um des Menschen, gsondern um seiner, des Tieres selbst willen schützt. Es ist dies die Anerkennung des moralischen Rechtes des Tieres auf Schutz. Aber wenn der Gesetzgeber sich auf diesen Standpunkt gestellt hat, so mußte er vbeitergehen und den Begriff der Tierquälerei nicht so eng ziehen. Ich sed⸗ meine Anregungen vom vorigen Jahre in der Kommisfion wiederholen. Dem Staatssekretär gebe ich besonders anheim, sich über die Literatur auf diesem Gebiete, die Schriften des Verbandes der Tierschutzvereine und die ebenso bedeutsamen Veröffentlichungen des Internationalen Vereins zur Erweiterung strafrechtlicher Bestimmungen zum Schutze der Tiere zu informieren. Der zweite Punkt, dessen Regelung 1 EFh. süeöt Pnüat 1 88 di und gebrechlichen 2eꝗ Mißhandlung von Kindern, wehrlosen G 1 Wir müssen uns C1“ welche vI. 8 zchf s der Roheit, ferner, was n genügen vorliegen; zunächst das der ? wird, der Feigheit, und schließlich ist zu beachten, nicht nur welche körperlichen Leiden z. B. einem 88 zugefügt * 8 inwieweit es bei solcher Mißhandlung auch an Gemüt un sondern inwieweit es bei solcher Mißh E“ 7e8 ernden Schaden leidet, die seelischen Aufregungen, in seiner Seele dauernden Schaden u“ sederbn en e ) or der Wiederholung der fortwährende Beunruhigung und Angst vor . . 1nd—. N.. usw. Solche Roheitsdelikte müssen mit höheren Strafen belegt werden. Die Vorlage geht von 28 Mitgliedern. Es folgt die erste Haftung des Reichs 222 8 238 Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco: Meine Herren! Auch der Entwurf eines Gesetzes über die

an die soeben beschlossene Kommission

Beratung des Gesetzentwurfs

über die für seine Beamten.

Haftung des Reichs für seine Beamten ist bereits in der vorigen

Session dem hohen Reichstage vorgelegt worden, er ist hier im Plenum beraten und einer Kommission überwiesen, in dieser aber nicht zur Verhandlung gelangt. Ich darf im 1“ Bezug nehmen auf die Darlegungen, mit denen mein Herr Amts⸗ vorgänger Ihnen die Grundgedanken dieses Gesetzes nahe gebracht hat. Ich nehme an, daß auch dieser Entwurf einer Kommission überwiesen werden wird, und es werden dort die Zweifel, die bei der vorjährigen Plenarverhandlung hier geäußert wurden, erörtert werden können. Diese Zweifel gingen nach zwei Richtungen. Einmal dahin, daß gewünscht wurde, diese reichsgesetzlichen Bestimmungen auszudehnen auch auch auf das Verhältnis der Bundesstaaten zu ihren Beamten, daß also das Reichsgesetz Anwendung finden sollte auch auf die Haftung des Staats für die Staatsbeamten. Ferner war der Wunsch ausgedrückt worden, es möchten die spezialgesetzlichen Vor⸗ schriften, wie sie in verschiedenen Reichsgesetzen über die Haftung des Reichs für seine Beamten bereits bestehen, ersetzt werden durch die Bestimmungen dieses Gesetzes. Nach beiden Richtungen hin bestehen Zweifel, aber diese Zweifel werden bei der vorgerückten Zeit nicht el, 8 9 88 heute im Plenum, sondern in der Kommission zu erörtern und zu erledigen sein. 1 8 Abg. Dr. Bitter (Zentr.): Der Entwurf findet seine juristische Grundlage in dem Hoheitsrechte. Die namentlich in Sachsen zu Tags getretene Ansicht, daß 829 Hobees geschmilerr eee;, irrtümli Für di schränkung dieses Entwurfs auf die Reichs⸗ irrtümlich. Für die Beschränkung i s 8 e C .Zudem besteht in der en sprechen verfassungsrechtliche Gründe. 8 - t 8 ee vereits L. ein befriedigender Rechtszusten Die Frage, ob durch eine Ausdehnung des Entwurfs ein Eingriff I. landesrechtlichen Verhältnisse getan wird, ist jedenfalls in der Kommase⸗ in den Vordergrund zu stellen. Ich beantrage die Verweisung an die in beschlossene Kommission. 8 - vorbig bescgfüse (dkons.): Meine politischen Freunde stissm Entwurf in seinen Fnss cgen efe ne e eghen Za bte he dn ; 1 f 2 Ho 9 1 ze ( 2 b einem vielfach geäußerten Wunsch. Wir ßen a s Artk ie s Reichs vorgesehen ist. W eise, in der die Haftung des Reich ) 1 auch vollständig dem zu, daß das Reich r tts heh. subsidiär eintritt, denn es hat für die Organe, die es angeste einzutreten. Auch damit sind wir einverstanden, daß die Sle. des Soldatenstandes einbezogen sind. Daß dem Staat ein? dücce auf den schuldigen Beamten zugestanden 8 S 1- S- ständlich. Die Regi hr weise gehandelt, verständlich. Die Regierung hat seh indelt, ; Sessöh gn der Bestimmungen auf Bundesstaaten ünd meinden Abstand genommen hat. Ein Eingriff in das d de Recht der Einzelstaaten wäre unvermeidlich. Die Seltcaßa deang meinden einheitlich zu regeln, ist gan⸗ vnnacqhich, Fehp s 88 kei 8 iss üß Us . der Verhältnissen müßte ein Blanker lt w She. 88 den Wunsch, daß das Gesetz bald zur Vercbschiedung gelu Wir sind mit einer besonderen Kommission von 14 Mitgliede g,⸗ verstanden, haben aber auch gegen die Ueberweisung an die K ission nichts einzuwenden. 8 8 Kenx . Seg (nl.): Wir möchten diese Vorlage nsh der beschlossenen eseme fom er e sinhe e 8 Kommission überweisen. ie Arbeiten nmission werden viemn sehr einfach sein, nachdem Preußen das Prävenire gespieltän Auch wir bedauern den Mangel an Energie, der die vercn 8 Regierungen verhindert hat, in diesem Entwurf lins den Bundesstaaten mitzuregeln. Wenn auf Fnt ebie 8, 9 halbes Hehfens Eencderge⸗ in 8v tlellten; ammuige sen in Rückfall in überw einstaa Ve sse sen. ein Rückfall in längst überwundene klei lt - Die Swierigkeiten einer reichsgesetzlichen Regelung 8 imaginär als tatsächlich vorhanden. Bedenklich ers g23 99 allem § 5 des Entwurfs, wir sehen nicht ein, wesha 881ns Beamten des auswärtigen Dienstes von dem Gesetz ausne ön 6 . Die Ereignisse der letzten Zeit sprechen für eine hüktung dussigs diese Beamten. Es wird an anderer Stelle noch darüber eir örtlein zu reden sein. 18 8 38 yßling (frs. Volksp.) schließt sich diesen Ee 1 und spricht sich für eine Kommission von 21 R. ern Fitahn für den Fall einer Ausdehnung des . a de 8 vngeit eims möglichst vielen Vertretern dieser Bundesstaaten die Mög

Aussprache zu geben.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

ist überall bekannt als ein Vo rentwurf, der ausgearbeitet ist von

sollen natürlich nicht getroffen werden. Sollte es dem hohen Hause

einer Mehrzahl praktischer Juristen, und er ist lediglich anzusehen

Reichsan

von 14 Mitgliedern.

Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern

Inter⸗

Schluß 3 ¾ Uhr, nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Inter⸗ pellationen des Zentrums und der Nationalliberalen, betreffend die Pensions⸗ und Hinterbliebenenversicherung der Privatbeamten, der Sozialdemokraten, betreffend die Unterstützung arbeitloser Tabakarbeiter und betreffend den Mansfelder Bergarbeiterstreik.)

überwiesen. 3 Auf der Tagesordnung stehen weiter noch drei pellationen: das Haus beschließt jedoch, sich zu vertagen.

Preußischer Landtag. 8

Haus der Abgeordneten.

Sitzung vom 15. Januar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Es folgt die erste Beratung des Entwurfs des Staatshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1910 und des Anleihegesetzentwurfs in Verbindung mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Deckung des Defizits von 1908.

Abg. von Pappenheim (kons.): Dem Herrn Ministerpräsidenten habe ich im Auftrage meiner Freunde auf seine Einführungsworte vom 11. des Monats zu erwidern, daß auch wir uns gern der Zeit erinnern, wo er als preußischer Ressortminister mit uns wirkte. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß es uns auf dem Wege sach⸗ licher Pflichterfüllung, deren Anerkennung für das Haus der Abgeordneten wir in der Thronrede mit Befriedigung vernommen haben, gelingen wird, mit dem Herrn Ministerpräsidenten Gedeihliches zum Wohle des Staates zu schaffen. Seine reichen Kenntnisse der preußischen Verhältnisse und Bedürfnisse werden es ihm, davon sind wir überzeugt, ermöglichen, in seiner neuen Stellung auch die Interessen Preußens wirksam zu vertreten. Wir wünschen und hoffen dies um so mehr, als wir der Ansicht sind, daß das Gedeihen

2

Heine (Soz.) bezieht sich auf die Stellungnahme seiner politischen Freunde vom vorigen Jahre und empfiehlt eine Kommission

Jahre unseres

vorigen

festen Z

macht et wie dies

Es ist m. ist, und

jährlich minister bei

nehmen

Zukunft anzusehen können, denn nanzen ko uns in

Betriebsv von 92 Summe

können

letzten Jahre haben w Ausgleichsfonds zu

in seiner Etatsrede Vorschl ungünstigen Jahre gemacht. einen Ausgleichsfonds bei

genügend gespeist werden konnte.

richtige Bemessung des Ressortminister

ähnlichen

aller Rücksicht des Staatszwecke muß doch der auf alle Ressorts hat, Es ist bedauerlich, da bestehender Eisenbahnen

wir

ihren

Finanzminister nicht daß der Einfluß schädlich für die berrscht jetzt das ernste Bestreben, sparsam ihnen

Zweite Beilag zeiger und Königlich

Berlin, Montag, den 17. Januar

des großen Rückgangs 1901 folgten wieder gute Jahre, die iederum gezeigt, wie schwierig die Gestaltun

Etats ist. Wir haben uns wiederh

he finden, und eine ent Jahre angenommen.

vom Anlagekapital

und darüber hinaus die

wa 210 e Einrichtung sich bewährt, Ein

nit Freude

bemessen werden

bei der Gestaltung

„E vorläufig noch

müssen; wir sind

und

zu prüfen haben, welche und demgemäß auf An

müssen endlich mmen. Die

steigenden Erträgen Renten. Trotz der erwaltung wird das Jahr 1910 Millionen abschließen, noch erheblich ermäßigen wird; zu neuen Ausgaben des Parlaments, das Staatsfinanzen gewirkt hat.

w

soll. Es ist bere

sind immer dafür gewesen, daß Ausgaben aus laufenden Mitteln bestritten

welche aus laufenden Mitteln zu einer Konsolidierung unserer 8 Domänen⸗ und die Forstverwaltung scheinen in einer sehr günstigen Ent⸗ wicklung begriffen zu sein; hoffentlich kommen wir Steigerung dieser

ich hoffe aber,

olt bemüht, einen günstige sprechende Resolution

triebsverwaltungen für all kinister schlägt vor, einer der Eisenbahnverwaltung

Nenbal „g, namentlich das Reichsschatzamt, festzulegen zur Verwendung für die allgemeinen ch chsschatzan zur Speisung

Ueberschüsse tung zu verwenden. Das

le

zum Teil aufAnleihe solche werden. Wir werden in Ausgaben als werbende leihe genommen werden zu bestreiten sind;

zu einer dauernden

günstigen Entwicklung der

noch mit einem Defizit daß sich diese ir unserseits werden den drängen. Es zeigt sich,

Drängen nach Mehrausgaben

In allen Verwaltungen zu wirtschaften, und wir

Preußischen Staatsa

im Der Finanzminister ist gefolgt und hat äge zur Ausgleichung der günstigen und Wir hatten bereits in den letzten Jahren der Eisenbahnverwaltung, der jedoch nich 9 Es handelt sich jetzt darum, n Zuschuß aus den Einnahmen der Be emeine Staatszwecke festzusetzen. Der N festen Prozentsatz nämlich 2,10 %, Staatsausgaben

des Ausgleichsfonds der Eisenbahnverwal

einen

andere Sorge ist die Extraordinariums der Eisenbahnverwaltung. zu begrüßen, daß eine Vereinbarung zwischen dem und dem Finanzminister darüber zu stande gekommen das Extraordinarium der Eisenbahnverw Prozentrechnung vom Anlagekapital auf 120 Millionen chtigt, daß der Finanz⸗ des Eisenbahnetats mitwirkt, denn Eisenbahnministers auf die allgemeinen Finanzminister denselben Einfluß, den er auch auf die Eisenbahnverwaltung haben. ß wir die Ausgaben für die Ausgestaltung

altung nach einer

1“

schlossen und der Bundesrat hat die Vorlagen ausgeführt. Das Maß, in welchem zur Aufklärung beigetragen wird, kann meiner An⸗ sicht nach nur im Befinden der Reichsinstanzen liegen, aber nicht in dem Befinden eines Einzelstaates. Ich glaube, es würde zu sehr eigentümlichen Konsequenzen führen, wenn jeder 1 einzelne Bundesstaat für sich darüber befinden wollte, in welchem

Maße er in dieser Beziehung eine Aufklärung in der Presse bewirken „wollte. Das aber möchte ich Herrn Abg. von Pappenheim sagen, daß, soweit ich informiert bin, die zuständigen Reichsinstanzen, nach den verschiedensten Richtungen der von ihm gewünschten Weise gegeben haben:

- n

hin Aufklärungen in

ds s namentlich haben in den verschiedensten Zeitungen zahlenmäßige Dar⸗ Millionen Mark im Jahre aus. Wir müssen abwarten

„stellungen darüber gestanden, inwieweit die Preissteigerungen, die von einzelnen Interessentenkreiseu versucht worden sind, über das Maß der vom Reiche auferlegten Steuern und Zölle hinausgegangen sind. Das ist in der verschiedensten Weise vom Reichsschatzamt dargelegt worden, und ich glaube daher, daß dieser Vorwurf gegen die Reichsinstanzen nicht begründet sein dürfte.

Meine Herren, ich möchte schließen mit den wenigen Worten, die ich schon im Eingange sagte. Ich glaube, wenn wir alle das Wohl des Vaterlandes fördern wollen, wenn wir gemeinsam an die großen Aufgaben herangehen, die uns in Zukuft bevorstehen, tun wir, wie ich glaube, am besten, nicht mehr rückwärts zu schauen, sondern vorwärts. (Zuruf links.) Ein jeder sollte die Hand dazu bieten, daß die Gegensätze, die durch die Reichsfinanzreform entfesselt worden sind, nach Möglichkeit ausgeglichen werden, und alle nationalen Parteien sollten sich wieder zusammenfinden auf dem nun einmal gegebenen Boden, und die Kritik im einzelnen endlich einmal ruhen lassen und anerkennen, daß doch durch die Reichsfinanzreform das Reich wieder auf eine feste Grundlage gestellt, und daß damit der inner⸗ und außerpolitische Schaden, der dem Reich aus der früheren finanziellen Schwäche erwuchs, nun endlich beseitigt worden ist. Das ist das Hauptergebnis der ganzen Reichsfinanzreform. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, im übrigen kann ich nur noch ein Wort des Dankes für die Beurteilung hinzufügen, die der Herr von Pappenheim dem ganzen Etat hat angedeihen lassen, insbesondere auch dafür, daß Herr von Pappenheim die Stellung der Finanzverwaltung gegenüber

Preußens und die Erhaltung seiner ö“ sicherste Gewähr für die Erhaltung eines

starken Deutschlands bildet.

7 ltung 8. und einige Diese Berücksichtigung Preußens

durch die Geschäfte des Reichs zeifelhaft erscheinen, ob er imstande wird, Staatsministerium dauernd die Leitung der Geschäfte allein zu be

wirken, und wir glauben es deshalb seinem Ermessen anheimgeben

n 1 Die Thronrede kündigt die in Aussicht gestellte Vorlage über das preußische er

egenü Richthufen im Auftrage unserer Fraktion klar und Wir haben dieser Erklärung nichts hinzu⸗ letzten Jahres warten Die Reichsfinanzreform

zu sollen, wann er einen Stellvertreter ernennt.

wahlrecht für die nächsten Wochen an. Unsere Stellung derselben haben ich am 18. Januar und hat Herr Abg. von am 25. Januar vorigen Jahres deutlich gekennzeichnet. zusetzen und hinzuzufügen. Die Erfahrungen des haben uns lediglich in dieser Stellung befestigt. deshalb ab, wie die Vorlage aussieht. ist ohne Zweifel auch von der größten Die Erhaltung der direkten Steuern Verweisung der Bedürfnisse des Reichs auf indirekte Steuerquellen halten wir für eine Lebensbedingung derselben. Wir können der preußischen Regierung den Vorwurf nicht ersparen, daß sie zu wenig für dieses Verständnis im Land und unter der Be⸗ völkerung getan hat. Wie viel hätte eine aufklärende Tätig⸗ keit zur Beruhigung in unserem Erwerbsleben beitragen können! Die preußische Regierung, die doch durch ihren Vertreter im Bundesrat der Reichsfinanzreform zugestimmt hat, hat zur Begründung dieser Stellungnahme und zum Verständnis der Bedeutung und Trag⸗ weite der Finanzreform, soweit ich ihren Veröffentlichungen habe folgen können, von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen, nichts getan. Ich möchte mich zu den Ausführungen des Herrn Finanz⸗ ministers über die Ergebnisse der Jahre 1908 und 1909 außern. Was die Ergebnisse des Jahres 1908 ungünstig beeinflußt hat, sind die bedeutenden Mehranforderungen für die Gehalts⸗ aufbesserungen der Beamten. Wir hatten deshalb beantragt, 30 Millionen neuer Steuern für das Jahr 1908 zu bewilligen. Das Haus hat sich zu unserem Bedauern anders entschieden. Dadurch hat sich der sonst ungedeckt gebliebene Betrag von 19 Millionen auf 49 Millionen vergrößert, und das Jahr 1908 schließt mit einem Defizit von 202 Millionen ab, wovon aller⸗ dings ein erheblicher Teil auf den Rückgang des Ueber⸗ chusses der Eisenbahnen zurückzuführen ist. Statt des Ueberschusses von 249 Millionen, den die Eisenbahnverwaltung im Etatsjahre 1908 abwerfen sollte, war nur ein Zuschuß von 83 Millionen für das Jahr 1909 vorgesehen, sodaß das voraussichtliche Defizit dieses Jahres 1909 auf 156 Millionen veranschlagt war. Glücklicherweise haben sich die Verhältnisse etwas verbessert, und auch die Eisen⸗ bahnen haben durch die günstigere Konjunktur eine Mehreinnahme zu verzeichnen gehabt, sodaß sich; voraussichtlich eine Verminderung des Defizits ergeben wird. Auch die Verwaltung der indirekten Steuern scheint dabei mitzuwirken, daß das Defizit geringer erscheint. Leider ist die Frage der Matrikularbeiträge zwischen dem Reich und Preußen nicht so geregelt worden, wie es im Interesse Preußens nötig ge⸗ vesen wäre. Wir werden also auch in Zukunft mit etwa 15 Millionen Belastung durch die Matrikularbeiträge rechnen müssen. Leider wird das Resultat des Jahres 1909 wieder außerordentlich ungünstig beeinflußt urch die Mindererträge der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung. erade diese Verwaltung ist von dem Finanzminister außerordentlich gut bedacht worden. Vir müssen uns deshalb überlegen, ob es wünschenswert und empfehlenswert ist, eine einzelne Verwaltung so außerordentlich zu unterstützen. Ich bin deshalb der Ansicht, daß wir ein Gremium sachverständiger Leute einsetzen, das diese Verhältnisse brüft und der Finanzkommission nähere Vorschläge macht. Ich werde in der Finanzkommission einen solchen Antrag stellen. Alle diese un⸗ günstigen Einflüsse scheinen darauf hinzuweisen, daß das Jahr 1909 Millionen abschließen

Wir

Bedeutung für Preußen.

mit einem Fehlbetrage von etwa 105 vir.. Das ist bedauerlich, ist aber auf die Beschlüsse zurück⸗ zuführen, die wir im vorigen Jahre besonders bei der Gebalts⸗ zufbesserung gefaßt haben. Wenn noch nicht alle berechtigten weünsche der Beamten erfuͤllt worden sind, so lag das an enserer ernsten Pflichtauffassung, daß wir in allererster Fnie auf die Finanzverhältnisse des Staates Rücksicht nehmen müssen. Frn Finanzminister hat einen Rückblick auf die Lage im letzten norzehnt geworfen und damit nachgewiesen, daß unser Etat außer⸗ dentlichen Schwankungen unterliegt: Wellenbewegungen haben uns

im Reiche die

ens bedarf aber einer sorglichen organischen Verbindung mit der preußischen Regierung. Die außerordentliche Inanspruchnahme des Herrn Ministerpräsidenten als Reichskanzler läßt es uns sein wird, im preußischen

für die Einzelstaaten und die

sichtigung von Gemeinden ziehung von Behörden alle Tage, aber wir müssen höheren Gesichtspunkt der die Zentralstelle allen Pflicht macht, werden ditionellen

n

allgemeinen Staatsinteressen aus.

Sparsamkeit gepflegt werden. In

alle Forderungen für Erweiterung dringende sind. Bezüglich der natürlichen Strömen hat gestellt, daß die Regierung der Kanalvorlage gemachten Gedanken energisch verfolgen wird. In dem Streite pro und contra hat man viel mit Schlagworten operiert, die nicht zur Sache gehören. Der preußische Staat hat bisher bewiesen, daß er seine Pflicht, den Anforderungen des Verkehrs gerecht zu werden, anerkennt. Gewisse Interessenkollisionen zwischen den Einzelstaaten und Preußen machen sich allerdings geltend; wir werden wohlwollend prüfen, wie wir den Wünschen der Einzelstaaten entgegenkommen können. Wir hoffen aber auch, daß die Einzel⸗ staaten sich bewußt sind, daß sie für das Ganze Opfer zu bringen haben. Im Jahre 1897 hat die sächsische Regierung gegenüber der Einführung von Schiffahrtsabgaben einen ganz anderen Stand⸗ punkt eingenommen. Ich bedauere, daß in der offiziellen Denk⸗ schrift mit einem gewissen Pathos verletzende Aeußerungen über die Politik Preußens als Bundesstaates getan sind. Ich hoffe, daß es sich hier nur um ein übereiltes Wort handelt. Der Weg, auf den der Herr Finanzminister hingewiesen hat, die Gesundung des Etats eventuell durch die Bewilligung neuer Steuern zu erreichen, erscheint uns nicht gangbar. Nicht auf dem Wege von Anleihen oder neuen Steuern, sondern durch Uebernahme der Ausgaben auf laufende Mittel ist die Gesundung des Etats zu erreichen. 8

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! In meiner Etatsrede habe ich es mir zur Auf⸗ gabe gemacht, die Frage der Reichsfinanzreform als solche überhaupt nicht zu behandeln, sondern nur in den Kreis meiner Erörterungen zu ziehen, soweit die Reichsfinanzreform direkt einen Einfluß auf die hier zur Erörterung stehenden Gegenstände übt, d. h. auf die Etats 1908, 1909 und 1910. Ich will hieran festhalten und auch heute auf das Materielle der Reichsfinanzreform nicht eingehen. Ich glaube, das ist der beste Weg, der nicht neue Zerwürfnisse, neue Meinungsverschiedenheiten hervorruft. Aber die Aeußerungen des Herrn von Pappenheim zwingen mich dazu, doch in einem Punkte hiervon abzugehen, und zwar insofern, als Herr von Pappenheim der preußischen Regierung direkt den Vorwurf gemacht hat, sie hätte nicht genug getan, um die Bevölkerung über die Bedeutung der Reichsfinanzreform aufzuklären. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, das „Sehr richtig!“ kann ich verschieden deuten.

Ich stimme darin Herrn von Pappenheim durchaus bei, daß die Reichsfinanzreform von einzelnen Seiten in der bedauerlichsten Weise zum Gegenstand einer Verhetzung gemacht worden ist (sehr richtig! rechts), daß man, statt die einmal vorhandenen Gegensätze im allgemeinen nationalen Interesse zu überbrücken, diese Gegensätze im parteipolitischen Interesse künstlich zu vertiefen und zu vergrößern gesucht hat. (Sehr richtig! rechts.) Ich stimme Herrn von Pappen⸗ heim auch darin bei, daß von einzelnen Kreisen der Interessenten dem Publikum ein Preisaufschlag zugemutet ist, der um das zweifache,

dreifache, zehnfache dessen hinausgeht, was tatsächlich die Reichssteueru

betrugen. Unter dem Prätert der Steuererhöhungen haben einzelne

Kreise der Interessenten auf diese Weise dem Publikum Opfer zu⸗

gemutet, gegen die die Lasten des Reiches die reinen Waisenknaben

sind. (Sehr richtig! rechts.) Aber, meine Herren, ich glaube, der

Vorwurf, daß die preußische Regierung in dieser Beziehung nicht die

genügende Klarstellung veranlaßt habe, dürfte nicht richtig sein.

Meine Herren, es handelt sich doch nicht um preußische Gesetze,

von Bahnanlagen

Schiffahrtsabgaben auf

hinaufgeführt und anderseits mit großer Sorge erfüllt. Dem

sondern um eine reine Aktion des Reiches. Die verbündeten

nur dafür danken. Klagen über ungenügende Berück⸗ durch den Staat, Klagen über Ent⸗ in den kleinen Städten usw. bekommen wir alle diese Wünsche zurückstellen von dem Wenn Verwaltungen eine sparsame Wirtschaft zur wieder die preußischen Finanzen nach der tra⸗ elle f der Budget⸗ fkommission werden wir den Beweis dafür verlangen müssen, daß wirklich den uns der Finanzminister in Aussicht diesen zur Bedingung der Annahme

den übrigen Ressorts auch heute so besonders und nachdrücklich betont hat; er begegnet darin der Auffassung, die wir vertreten. Meine Herren, je umfangreicher das Staatsgetriebe wird, je größer die Summen werden, je komplizierter der ganze Organismus wird, um so notwendiger ist es, die Tätigkeit und den Einfluß der Finanzver⸗ waltung zu stärken. Nach Mehrarbeit sehnen wir uns wahrhaftig nicht. Ich glaube, wir haben in dieser Beziehung keinen Grund, Klage zu führen. Aber es ist unerläßlich, in dieser Beziehung die Einheitlichkeit zwischen den einzelnen Ressorts in der Finanzverwaltung herbeizuführen. Denn jedes einzelne Ressort sieht naturgemäß, darin liegt nicht der geringste Vorwurf nur seine eigenen Aufgaben und sieht nicht und kann nicht sehen die Aufgaben der anderen Ressorts. Erst aus der Vergleichung der Aufgaben der Einzelressorts ergibt sich nachher die Linie, auf der nun dem Finanzminister die Lösung möglich ist. In der Beziehung hat nun Herr von Pappenheim insbesondere den einen Wunsch ausgesprochen, daß mit Vorsicht vorgegangen werden möge bei der Heranziehung des Ausgleichsfonds zur Speisung des Extraordinariums des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten über den Betrag von 120 Millionen oder 1,15 % hinaus. Ich bin in der Lage, seine Auffassung in dieser Beziehung durchaus zu bestätigen. Es steht sogar in dem Vorbericht zum Etat, daß es ein „nicht wahr⸗ scheinlicher Fall“ sein soll, daß das Extraordinarium über den Betrag von 120 Millio nen hinausgeht. Ist der Herr Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten in der Lage, jährlich mit einem Extraordinarium von 120 Millionen oder richtiger 1,15 % des statistischen Anlagekapitals zu rechnen, so kann er sich eben auch einen Operationsplan für eine ganze Reihe von Jahren machen und dementsprechend mit dem Extra⸗ ordinarium auskommen. Immerhin ist es aber nicht ausgeschlossen, daß in einzelnen prägnanten Fällen, wo an die Eisenbahnverwaltung ganz besonders große Aufgaben und Ausgaben herantreten ich erinnere an solche Ausgaben wie beispielsweise den Leipziger Bahnhof —, unter Umständen einmal das Extraordinarium über den Betrag von 120 Millionen hinaus erhöht werden muß. Denn, meine Herren, viel bedenklicher als die Ueberschreitung des Extraordinariums im einzelnen Falle würde es sein, die Anleihewirtschaft ganz allgemein ohne materielle Grundsätze zuzulassen. Das ist, glaube ich, der wert⸗ vollste unserer Vorschläge, daß wir materielle Grundsätze für die Beschreitung des Anleiheweges aufstellen. Wenn man von solchen materiellen Grundsätzen absieht, dann ist auf dem Anleiheweg über⸗ haupt gar kein Halten mehr. Ich möchte mal sehen, welche Projekte 8 aus der Erde tauchen würden sowie überhaupt der Grundsatz pro⸗ klamiert wird: die Projekte können ohne materielle Grundsätze auf Anleihen genommen werden. Liegt nun die Sache so, daß auf der einen Seite der Anleiheweg nur in gewissen Fällen möglich ist, und auf der anderen Seite in einzelnen Jahren ganz ausnahmsweise An⸗ forderungen an den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten heran⸗ treten können, so muß die Möglichkeit offen gehalten werden, daß in besonders gearteten Ausnahmefällen das Extraordinarium über den bestimmten Betrag hinaus zu erhöhen ist. Herr von Pappenheim kann in der Beziehung ohne Sorge sein: wir werden nach Kräften dafür sorgen, daß dieser Ausnahmefall nur in besonders gearteten Fällen eintritt. Es ist auch im Vorbericht ausdrücklich ausgesprochen, daß der Fall nicht wahrscheinlich sein werde und diese Fassung ist seitens der Eisenbahnverwaltung selber beantragt worden daß der Fonds überschritten werden müsse. Ich kann Herrn von Pappenheim ferner auch darin beistimmen ich habe das eben schon berührt daß wir den Anleiheweg, den wir unter dem Zwang der Umstände schon mehr haben gehen müssen, als eigentlich erwünscht ist (sehr richtig! rechts), nicht über die Grenzen hinaus erweitern, die im Etat angegeben sind. Wir haben in den

Regierungen haben

hauptsächlich im Interesse der Eisenbahnen,

letzten Jahren schon so außerordentlich hohe Schulden machen müssen, daß wir alle Veranlaffung

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