A““ 1 “ 8 1 1 Sodann führt die Denkschrift aus: dung 5 Iesammenbange nitden-pätererlassenenangeküichen dde desie seiner C“ dn die Weshe. segelthe S an⸗ Die G. gee visqhe “ „ vom 7. Oktober gewisse Folgerungen ziehen zu können, behaupte genommen, derartige gierungshandlungen seine rgängers Al H “ der “ Begaiteaa ege s Er aber ebenfalls nicht die Erwerbung von Bergrechten unter Abdul Asis. zu “ Das „Berggesetz vom 7. Oktober 1908 3 veefscher 3 ftin ehNas * s. ist dieses, 8 c tet. Daraus, daß alle Gutachten über solche Rechte schweigen, und daß ist aber auch entstanden ohne Mitwirkung und Kenntnis W“ 1“
h scher Zust dinn ügn LCEEEI1“ folgendermaßen lautet: sie sich durchweg auf das nach Artikel 112 angeblich erlassene Berg⸗ des d lomatischen Korps in Tanger, also entgegen dem einstimmigen B erlin Dienstag den 18 Januar Ein scherifischer Ferman soll die Bedingungen der Konzession gesetz berufen, treten sie vielmehr indirekt der Auffassung der deutschen Beschluß der Mächte vom 20. August 1908, der eine Auslegung des . . . und Ausbeutung von Minen, Gruben und Steinbrüchen festsetzen. Regierung bei, die auch Abdul Asis selbst teilte, daß solche Rechte Artikel 112 nach dem Geiste der Algeciras⸗Akte darstellt und alle wege Bei Ausarbeitung dieses Fermans wird sich die Scherifische Regie⸗ nicht erworben werden konnten, bevor ein Berggesetz zustande ge⸗ Vertragschließenden verpflichtet, nur ein unter ö Kontrolle “ 8 8 . rihß nach den den Gegenstand regelnden fremden Gesetzgebungen kommen war. 8 — 1 b zustande gekommenes Gese als der Algeciras⸗? kte entsprechend an⸗ 9 Schluß aus der Zweiten Beilage.) ges Einik ung, und zwar zwischen. den Herren Mannesmann und Sultan endgültig gebilligt werden — die Grundlagen für die richten. Die Berufung der Herren Mannesmann auf ein angeblich bereits zuerkennen. Daß eine solche Auslegung Sache der Vertragschließenden v A itgli dem⸗ de S. 188 derch eehs dich Aus⸗ Vergebung der waregth . 69 Bergwert. nach dem Grund⸗ 89 “ w Amts herbeigeführt worden. ieses hat namentlich au atz der wirtschaftlichen eichberechtigung geschaffen sind, ist die
Als die deutsche Regierung die Instruktion wegen Schaffung erlassenes Berggesetz macht es nötig, auf die Entstehungsgeschichte der selbst ist, kann nicht angefochten werden. Von der deutschen Regie⸗ 8 8 1 en Amte 1 — t nament 8 fester Grundsätze für die Verleihung von Bergrechten in ihr Programm verschiedenen Berggesetzentwürfe einzugehen, zu denen der Artikel 112 rung war daher nicht zu verlangen, daß sie diesen Beschluß, den sie 9 Herren Mannesmann hatten damals auf dem Auswärtigen unter Hinweis auf den bedauerlichen Eindruck und die schwierige Lage, Deutsche ““ auf der anderen S eite bei den Pariser Ver⸗ für die Konferenz aufnahm, war sie von dem Gedanken geleitet, vom Anlaß gegeben hat. 8 1 “ selbst durchgesetzt hatte, plötzlich nicht nur selbst ignorieren oder als Amt vorgebracht, es sei ihnen bekannt worden, daß von anderer Seite die durch gepensettige Befehdung deutscher Interessenten in dieser schon handlungen besonders für eine Berücksichtigung der aus der Ver⸗ Augenblick des Inkrafttretens der Konferenzbeschlüsse an, zu verhindern, Die Deutsche Regierung hielt es bald nach Inkrafttreten der ungültig ansehen, sondern auch das Gleiche von allen anderen Nationen der nunmehr international anerkannte Sultan veranlaßt werden sollte, international verwickelten Frage geschaffen werden würde, auf beide angenheit stammenden Ansprüche, in erster Linie die der Herren daß der frühere ungeregelte Zustand fortdauere, bei dem der Sultan Algeciras⸗Akte für angezeigt, dem Sultan ihre Unterstützung bei Aus⸗ fordern sollte, nur deshalb, weil es kurz darauf deutschen Interessenten unter Verleunung der mit den Herren Mannesmann getroffenen Ab⸗ Teile nachdrücklich im Sinne einer Einigung hingewirtt. 8 Nannesmann, eingetreten.
nach freiem Ermessen und nach beliebig von Fall zu Fall wechselnden arbeitung des Berggesetzes zu leihen, damit dasselbe eine praktische, gelungen war, den neuen Sultan zum Erlasse eines „Gesetzes“ in machungen ähnliche “ mit anderen zu treffen und unter bei Es gab zwei Möͤglichkeiten für einen Ausgleich zwischen den Für die Berücksichtigung der aus der Vergangenheit stammenden Bedingungen Konzessionen erteilen konnte. Gerade hierin hatte ie deutsche auch die deutschen Interessen wahrende und die Bedingungen des Widerspruch mit diesem Beschlusse zu bewegen. — Umstoßung der den Herren M annesmann am 7. Oktober erteilten eiden Gruppen. Die eine war eine Vereinigung beider unter ziffern: Ansprüche und für eine erechte Auseinandersetzung zwischen diesen, Regierungangesichts des drohenden Uebergewichts Frankreichs am Fultans⸗ Artikels 112 wegen der Anlehnung an fremde Gesetze erfüllende Ein weiterer wichtiger Grund, weswehen. die Regierung das Zusicherungen Rechte zu verleihen. Die Herren Mannesmann be⸗ mäßiger Festsetzung des Anteils einer jeden. Hierüber ist eine Ver⸗ da wo sie kollidieren, so durch Uebergangsbestimmungen Vorsorge hof eine schwere Gefahr für deutsche Bewerber um Bergwerke in Marokko Form erhielte. Die Deutsche Regierung glaubte auf diese Weise ins⸗ Gesetz vom 7. Oktober 1908 nicht als der Algeciras⸗Akte entsprechend antragten damals, der deutsche Konsul in Fes möchte an⸗ staͤndi ung nicht zu erzielen gewesen. Die zweite Möglichkeit war getroffen werden. Es ist abgemacht worden, daß denjenigen Inter⸗ erblickt. Hätten Deutschland und die anderen Vertragsmächte die besondere verhindern zu können, daß in das Sersagefen gewisse vertreten kann, ist der Umstand, daß es bis auf den heutigen Tag gewiesen werden, ihren in Fes weilenden Vertreter bei Schritten eine 118 darüber, welche Bergwerksgebiete Marokkos eine jede essenten, die in Marokko auf bergbaulichem Gebiete bereits tätig ge⸗ entgegengesetzte Absicht gehabt, so wäre geradezu ein Anreiz ge⸗ eben Bestimmungen Eingang. fänden, die den deutschen Interessen geheim geblieben oder nur durch die Herren Mannesmann bestimmten zu unterstützen, die zu einer Bestätigung und Anerkennung der ihnen der beiden Gruppen für sich zu beanspruchen beabsichtigte, oder anders wesen sind, entsprechend ihrer Betätigung ein Privilegium zur Erwer⸗ worden, daß nun bis zum Erlasse des in Arkikel 112 vorgesehenen abträglich erschienen, wie 3. B. die freie Wahl der Regierung Personen gezeigt worden ist. Herr R. Mannesmann schreibt dem am 6. Oktober 1908 verliehenen vermeintlichen Rechte durch ausgedrückt, auf welche Bergwerksgebiete sie zu Gunsten der anderen bung von Berggerechtsamen gewährt werden soll, wobei zwischen ver⸗
B s 2. 1 29. Dezember 1908: „Meine Verhandlungen den nunmehr international anerkannten Sultan führen sollten. s .
scherifischen Fermans, d. h. Berggesetzes, noch energisch versucht würde, unter verschiedenen Bewerbern um dasselbe Bergrecht. In mehr⸗ Reichskanzler unter dem 8 hren soll Die bei ihrer Bewerbung zu verzichten bereit war. Dabei wäãre die schiedenen Bewerbern um dasselbe Gebiet die Priorität entscheidet. möglichst viele und wertvolle Konzessionen ohne Berücksichtigung des monatigen Beratungen zwi Herren Mannesmann wurden damals auf das nachdrücklichste auf die Frage der “ der vermeintlichen Mannesmannschen Rechte Die Prüfung der Tatsachen und des Umfangs der bergbaulichen
schen der Gesandtschaft und marokkanischen mit den spanischen und französischen Interessenten werde ich erst 8 1 MN Prinzips der gleichen Chancen zustande zu bringen, ehe durch das Beamten, wobei auch die Herren Mannesmann mitwirkten, kam ein aufnehmen können, nachdem en, und das Resultat für die Herren Mannes⸗ Tätigkeit der einzelnen Interessenten und die Festsetzung des ihnen
2 ifnehmen k nach das Berggesetz offiziell erlassen ist. egen ihre sogenannten Rechte. bestehenden Bedenken hingewiesen; es im Hintergrund geblieben,
Gesetz eine gleichmäßige Grundlage hergestellt würde. Die Grund⸗ Entwurf zustande, der sich auf deutsche und andere Gesetzgebungen, Hierfür scheint der jetzige. eitpunkt dem Sultan noch nicht ge⸗ wurde ihnen ferner gesagt, daß die Regierung demgemäß für eine Be⸗ mann doch gewesen, daß ihnen die Erwerbung einer größeren Anzahl aus Billigkeitsgründen zu gewährenden Privilegs soll durch eine schieds⸗ sätze, von denen die deutsche Politik vor und während der Konferenz vor allem aber auf das den meisten europäischen Gesetzgebungen eignet, da er fürchtet, bei den schwebenden Verhandlungen mit den stätigung sace⸗ angeblichen Rechte nicht eintreten könne. Da jedoch von Berggebieten durch Ausfallen der Konkurrenz W und ge⸗ richterliche Instanz erfolgen, die auch über die Priorität der Handlungen von Algeciras beherrscht war, mußten selbstverständlich auch für die gemeinsame Prioritätsprinzip stützte. Zu einer Mitteilung des Ent⸗ Spaniern und Franzosen durch die Veröffentlichung dieses Gesetzes ich die Herren Mannesmann erklärten, daß dringende Gefahr bestünde, sichert worden wäre. An dieser Frage nun, an der Abgrenzung der verschiedener Bewerber um ein gleiches Gebiet entscheiden soll. Durch Haltung der Regierung gegenüber den Bewerbungen deutscher Unter⸗ wurfs an andere Regierungen kam es nicht. unnötige Schwierigkeiten zu bereiten. Aus diesem Grunde hat er daß ihre Position sich zum Vorteil anderer mit Aglihra n ähnlicher einzelnen Interessensphären, sind die Vergleichsverhandlungen ge⸗ w dieser Bestimmung wird den Herren Mannesmann und
nehmer um Bergrechte in Marokko maßgebend sein. Sie konnte also Abdul Asis vne damals immer mehr in französische Abhängig⸗ meinem Bevollmächtigten den Wunsch ausgedrückt, daß sowohl der Art verschlechtere, hat das Auswärtige Amt an den esandten in schester⸗ nachdem das Prinzip einer solchen Teilung der Interessen⸗ ebenso auch anderen Interessenten gewährleistet, daß sie im Falle des nicht Rechte vertreten, die in der Zwischenzeit, vor Erlaß des Berg⸗ keit, besonders als er an die Küste nach Rabat ging. Der deutsche Erlaß des Berggesetzes als auch die Verleihung der Bergwerks⸗ Tanger die in der Anlage beigefügten Instruktionen erlassen. Hiernach sphären bereits angenommen war und eine Einigung wiederholt recht Nachweises der von. ihnen behaupteten bergbaulichen Tätigkeit durch gesetzes, erworben sein sollten; sie konnte sich auch nicht für Entwurf verschwand daher von der Bildfläche, die von Deutschland konzessionen an mich bis nach seiner Meiilen Anerkennung geheim sollte der Sultan lediglich veranlaßt werden, als nunmehr an⸗ nahe schien. Nachdem die Ausgleichsverhandlungen gescheitert waren, Schürfarbeit, Terrainankäufe und dergleichen eine zu ihrer Tätigkeit Ansprüche einsetzen, die auf ein Monopol für die Aus⸗ in bester Absicht und im allgememen wie im⸗ speziell deutschen bleiben sollte’. Herr Mannesmann sah also das „Gesetz“ damals erkannter Herrscher gewissermaßen die von ihm als nicht anerkannter beschlossen die hauptsächlich interessierten Regierungen, darunter auch in billigem und gerechtem Verhältnis stehende Gelegenheit zur Er⸗ beutung von Bodenschätzen aller Art hinausliefen. Wohl aber Interesse bei dessen Ausarbeitung dem Sultan geleistete Hilfe blieb noch gar nicht als „offiziell“ erlassen an; diesem Mangel ist aber auch Herrscher gegebene Unterschrift zu bestätigen. Es sollte verhindert Deutschland, über die alteren Ansprüche bei Beratung des Berggesetzes werbung von Bergrechten erhalten müssen, ehe auf Grund des neuen Die Franzosen, die wohl durch den Sultan von dem spater nicht abgeholfen worden. Das „Gesetz' ist auch später nicht werden, daß andere schon bestehende oder im Entstehen begriffene An⸗ zu verhandeln. Gesetzes andere Interessenten sich um solche Rechte bewerben können. Herr Porché unter Benutzung des von ver⸗ Die Regierung hat aber unter großen Schwierigkeiten ferner im
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mußte sie es als ihre Pflicht betrachten, vorbereitende Schritte für wirkungslos. 1 b. 2. — 2 1 . 8 G 1u“
eine künftige Beteiligung deutschen Unternehmungsgeistes und deutschen deutschen Entwurfe Kenntnis erhalten hatten, gingen nun daran, dem vom Sultan bekanntgegeben worden, offenbar weil er gar nicht die sprüche als die der Herren Mannesmann etwa dadurch einen Vorzug „2 Nachdem inzwischen L t enutzung des v 3 1 Kapitals am marokkanischen Bergbau nach Kräften zu unterstützen. Sultan ihrerseits ein Berggesetz vorzuschlagen, von dem allgemein Absicht hatte, es als das durch die Algeciras⸗Akte vorgesehene für die erhielten, daß der Sultan erklärte, was er am 7. Oktober getan habe, bütvenan Regierungen, auch von der deutschen Gesandtschaft ihm zur Interesse der Herren Mannesmann erreicht, daß die anderen Nach diesen Richtlinien war die Tätigkeit des Auswärtigen Amts zu⸗ angenommen wurde — ob mit Recht mag dahingestellt bleiben —, Allgemeinheit zu erlassen, es vielmehr selbst nur als etwas für Herrn gelte für ihn jetzt nicht mehr, da er damals nicht anerkannter Verfügung gestellten Gesetzmaterials einen Gesetzentwurf ausgearbeitet Regierungen, obgleich sie fest dabei beharrten, daß Rechte bisher un⸗ gunsten der Unternehmungen der Gebrüder Mannesmann von Anfang daß es die schon mehrfach erwähnte Bestimmung der freien Mannesmann Bestimmtes ansah. 8 . 8 Herrscher gewesen sei. Es sollte den Herren Mannesmann die hatte, regte die französische wXS den Entwurf zunächst durch möglich erworben werden konnten, schließlich doch zugestimmt haben, an und folgerichtig bis zur jüngsten Zeit bestimmt. 1 Auswahl der Bewerber durch den Sultan enthalten würde. Das Als Beweis gegen die Geheimhaltung des Gesetzes wird an⸗ Möglichkeit offen gehalten werden, eventuell einmal später, etwa vier im Bergbau sachverständige Vertreter der Regierungen von das für die Billigkeitsansprüche einzusetzende Schiedsgericht auch mit Durch eine “ vom 4. Juni 1906 teilten die Herren wäre damals gleichbedeutend gewesen mit der gänzlichen Ausschaltung geführt, es sei dem deutschen Konsulat und der deutschen ööSe vor einem Schiedsgericht, oder wenn das zu erlassende Berggesetz Deutschland, Frankreich, England und Spanien beraten zu lassen. der Entscheidung der Frage zu befassen, ob und in welchem Umfange Mannesmann dem Kaiserlichen Gesandten Dr. Rosen in Tanger mit, aller fremden, jedenfalls aller deutschen Bewerber, also auch der Herren amtlich notifiziert worden. Der Vorgang, durch den das „Gesetz zur sonst hierzu eine Handhabe böte, aus den mit Sultan Mulay Die französische Regierung glaubte mit Recht die praktische Arbeit zu etwa schon Rechte erworben worden seien. Die Annahme des Kenntnis des deutschen Konsulats in Fes und durch dieses zur Kenntnis Hafid getroffenen Abmachungen Vorteile irgendwelcher Art für erleichtern und die Fertigstellung des Entwurfs zu beschleunigen, wenn Schiedsgerichts über die Rechtsfrage bedeutet ein Kompromiß zwischen zunächst eine Einigung zwischen den vier Hauptbeteiligten über den der Auffassung der Herren Mannesmann, die unanfechtbare Rechte zu
daß sie in einer Audienz beim Sultan Abdul Asis in Fes die Ver⸗ Mannesmann. 1 3 n Fes ur 1 2 ungen — leihung ausschließlicher Minenrechte im östlichen Rif beantragt hätten Am 23. Juni 1908 richtete der stellvertretende marokkanische der deutschen Regierung gelangt ist, ist folgender: Am 8. Oktober sich abzuleiten. Es sollte eine Verschlechterung ihrer Lage gegenüber 6 eim. 1 Em Ansprüchen verhindert, nicht aber Entwurf erzielt und dieser dann dem diplomatischen Korps in Tanger, haben vermeinen, und der Auffassung der Regierungen und der übrigen
und daß der Sultan ihnen eine wohlwollende ihres Minister des Aeußern an den Dovyen des diplomatischen Korps in 1908 erschien Herr Hoffmann, der Vertreter der Herren Mannesmann, anderen Bewerbern mit zweifelhaften? Entw. me 1 — ho 8 „und ss Gesuches in Aussicht gestellt habe. Daran anschließend beantragten Tanger ein Schreiben, worin er ihm mitteilte, daß der Sultan be⸗ mit dem Marokkaner Ben Asus auf dem Konsulat und stellte den sollten Ansprüche ohne ausreichende rechtliche Grundlage in rechtlich das die Vertreter zahlreicher Nationen umfaßt, gemäß dem Beschlusse Interessenten, die die Rechtsbeständigkeit der Mannesmannschen An⸗ sie, der Gesandte solle offiziell ihre Bergwerksmutungen im schlossen habe, den mit der Leitung der öffentlichen Arbeiten betrauten Antrag, die mit dem Sultansvermerk und Siegel versehene Liste von vollbegründete umgewandelt werden. Denn die Bedenken, die von vom 20. August 1908 vorgelegt würde. “ sprüche nicht anerkennen. Es ist nicht einzusehen, was unter solchen Sultan anmelden und ihnen die Erlaubnis zu dem erforder: Ingenieur mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zu beauftragen. Erzvorkommen in konsularische Verwahrung zu nehmen, wie sie durch Anfang an für die deutsche Regierung gegen die Mannesmannschen Der Entwurf des Herrn Porché hatte im Hinblick auf den Umständen gegen ein Schiedsgericht eingewendet werden kann. Es ist lichen Grunderwerb erwirken. Dr. Rosen erhielt auf Anfrage Als der damalige deutsche Vertreter in Tanger, Gesandter Frei⸗ das neue „Berggesetz“ vorgeschrieben sei. Ben Asus erklärte, daß er Ansprüche bestanden, waren nicht beseitigt; und es sollte nach der dem Beschluß des diplomatischen Korps vom 20. August 1908 bereits eine nicht ersichtlich, warum gerade in dieser Frage an der Möglichkeit vom damaligen Staatssekretär des Auswärtigen Amts von xschirschbo herr von Wangenheim, durch ein Zirkular des Dovens von dem Ent⸗ sich dem Äntrag im Namen des Sultans Mulay Hafid anschließe. Gesandten erteilten Instruktion der Frage, welcher Wert den Ab⸗ Form erhalten, die für Einwendungen anderer Nationen keine großen eines wirklich unpartetischen Schiedsspruchs gezweifelt werden die Weisung, er solle die Herren Mannesmann zunächst allein vor⸗ schlusse des Sultans Kenntnis erhielt, erkannte er sofort die den Als neues Berggesetz wurde dem Konsulatsverweser ein Dokument machungen vom 7. Oktober 1908 beizulegen sei, auch jetzt keineswegs Angriffsflächen mehr bot; die seinerzeit für uns als gefährlich soll. Die Deutsche Regierung hat zudem besonderen Wert gehen lassen, allenfalls könne er ihre Absicht, sich alsbald nach Erlaß deutschen Interessen drohende Gefahr. Er sowohl wie zwei andere mit dem Sultanssiegel, enthaltend einen Passus über Abschluß des präjudiziert werden. angesehene Bestimmung, wonach der Sultan die freie Auswahl unter darauf gelegte daß die durch das Berggesetz zu schaffende eines Minengesetzes um Konzessionen zu bewerben, schon jetzt zur fremde Vertreter fügten ihrem Vermerk über Kenntnisnahme des Gesellschaftsvertrages mit Herrn Mannesmann und unmittelbar daran Das weitere Verhalten des Sultans Mulay Hafid beweist, daß mehreren Bewerbern haben sollte, war, falls sie wirklich ursprünglich schiedsrichterliche Instanz, die sowohl über Rechts⸗ wie über Kenntnis des Machsen bringen, vielleicht werde es sich dann später Zirkulars den Antrag hinzu; der Entwurf solle vor seiner Billigung anschließend eine Reihe bergbaulicher Bestimmungen sowie eine ungesiegelte er trotz seiner Abmachungen vom 7. Oktober 1908 und trotz des beabsichtigt gewesen sein sollte, in Verfolg des Beschlusses vom Billigkeitsansprüche zu entscheiden haben würde, einen wirklich ermöglichen lassen, falls entsprechende Bestimmungen in das Berggesetz durch den Machsen zunächst dem diplomatischen Korps zur Begut⸗ arabische Niederschrift dieser Bestimmungen vor elegt. Der Konsulatsver⸗ späteren Bestätigungsaktes keineswegs überzeugt war, das in 20. August längst gefallen, wohl in der berechtigten Vor⸗ unparteiischen Charakter erhält. Es wurde als das geeignetste an⸗ aufgenommen würden, eine gewisse Priorität für die Herren Mannes⸗ achtung unterbreitet werden. Auf seine Meldung über die Sach⸗ weser at die Liste als ein von einem Deutschen übergebenes Schrift⸗ Artikel 112 der Algeciras⸗Akte vorgesehene Berggesetz erlassen zu gussicht, daß eine solche Bestimmung bei der durch jenen erkannt, wenn. die Befugnis zur Zusammensetzung dieses Schieds⸗ mann in Anspruch zu nehmen. Im weiteren Verlaufe der Angelegenheit lage erhielt der Gesandte vom Auswärtigen Amt die Weisung, stück auf Grund der allgemeinen konsularischen Vorschriften zur Auf⸗ haben, daß er vielmehr dieses Gesetz noch als bevorstehend ansah. Beschluß herbeigeführten Kontrolle des diplomatischen Korps gerichts einer Nation übertragen würde, die an den marokkanischen ist diesen von der Gesandtschaft kein Zweifel darüber gelassen worden, das diplomatische Korps könne verlangen, in den Stand gesetzt zu⸗ bewahrung übernommen. Er hat dabei ganz korrekterweise von dem Er hat entsprechend dem bei seiner Anerkennung den Mächten er⸗ niemals durchgehen würde. Der zwischen den Unterhändlern in Paris Dingen und insbesondere an der Bergwerksfrage möglichst wenig daß etwaige Prioritätsansprüche aus der Tatsache der ersten Anmeldung werden, zu prüfen, ob der Entwurf die Bedingungen des zweiten „Gesetz⸗ gar keine Notiz genommen und ausdrücklich erklärt, daß er teilten Versprechen die Amtshandlungen seines Vorgängers zu achten vereinbarte vorläufige Entwurf, der gegenwärtig den beteiligten interessiert sei und auch sonst eine politisch neutrale Stellung nur dann hergeleitet werden könnten, wenn das auf Grund des Artikel 112 Satzes des Artikel 112 erfülle, d. h. sich nach den den Gegenstand das Schriftstück nicht auf Grund des angeblichen Gesetzes entgegen⸗ und, nachdem er sich inzwischen über die Sachlage, die Vorgänge und Regierungen zur Begutachtung vorliegt, stützt sich auf das den meisten einnehme. Der Schweiz sind bereits durch die Algeciras⸗Akte zu erlassende Berggesetz dies ausdrücklich festsetze. Dr. Rosen wies regelnden fremden Gesetzgebungen richte. Die amtliche Vorlegung nehme; über die Abfassung eines Berggesetzes seien seines Wissens die internationale Seite der Angelegenheit genauer informiert hatte, fremden Gesetzgebungen gemeinsame Prinzip der Priorität der berg⸗ gewisse Befugnisse in Marokko überwiesen, wie die Gestellung des daher das Kaiserliche Konsulat in Fes an, den dortigen Vertreter der des Entwurfs an das diplomatische Korps entspreche deshalb am ersten bereits Verhandlungen in Tanger im Gange. Er hatte dabei den ihm be⸗ als dies am 7. Oktober für ihn möglich gewesen war, an dem rechtlichen Okkupation, das natürlich dem Begriffe der wirtschaftlichen Generalinspekteurs der Polizeitruppen und die verschiedenen gerichtlichen Herren Mannesmann aufzufordern, gleich nach Erlaß des Reglements dem Geiste und den Grundprinzipien der Algeciras⸗Akte. Dabei kannten Beschluß vom 20. August 1908 im Auge. Dementsprechend hat Dr. von seinem Vorgänger dem Herrn Porché erteilten Auftrag und an Gleichberechtigung aller Nationen viel besser entspricht, als die Er⸗ Funktionen, betreffend die marokkanische Staatsbank. Letztere ist eine neue Anmeldung bei der Marokkanischen Regierung zu machen müsse verhindert werden, daß über die Verleihung von Bergbaurechten Vassel auch in das Protokoll über die Entgegennahme des Schriftstücks dem Beschluß des diplomatischen Korps festgehalten. Er hat in den teilung von Konzessionen nach freiem Ermessen. 1 seinerzeit dem Schweizer Bundesgerichte, der Cour fédérale de egen Rückgabe der ersten mit dem Präsentationsvermerke versehenen das administrative Ermessen des Sultans entscheide, und es müsse auf den Vorbehalt aufgenommen, daß der „Rechtswert dieser Annahme zur folgenden Monaten wiederholt und eingehend mit dem französischen Die Behauptung, daß an der Spitze des Bergbauwesens in Lausanne; übertragen worden. Eben dieses Gericht, oder falls dieses 8 ie. Die Gebrüder Mannesmann beabsichtigten, wie der Gesandte die Einführung des Prioritätsprinzips gedrungen werden. Verwahrung nach dem in Gemäßheit des Artikel 112 der General⸗ Ingenieur Porchs über den ihm von Abdul Asis zur Ausarbeitung Marokko ein Franzose stehen werde, der diskretionäre Befugnisse nach der Gesetzlage nicht dazu ermächtigt sein sollte, was noch geprüft meldet, diesem Rate zu folgen, woraus hervorgehen würde, daß sie In der Sitzung des diplomatischen Korps vom 20. August 1908 akte von Algeciras zu erlassenden Scherifen⸗Ferman zu beurteilen sein Ubertragenen Berggesetzentwurf verhandelt. Er hat ferner in seiner bei der Erteilung von Konzessionen haben würde, ist in dieser Form wird, der Präsident dieses Gerichts soll nach dem vorläufigen Pariser wenigstens damals auch ihrerseits der Ansicht waren, daß zunächst ein⸗- drang die deutsche Auffassung schließlich durch, und es wurde ein⸗ wird.“ Es hat sich bei jenem Vorgang im Kaiserlichen Konsulat in Note an die Mächte, in der er gegen den spanischen Rifkrieg Protest ganz unzutreffend. Die Regeln, nach denen Bergbaurechte erworben Entwurf um Auswahl der Schiedsrichter angegangen werden; dabei werden können, sind genau festgelegt. Natürlich muß eine ist nur vorgeschrieben, daß die Zahl der Schiedsrichter fün betragen
mal das Berggeseh zustande kommen müsse, um eine Grundlage für stimmig ein Beschluß gelaße der eine gewisse Mitwirkung und Fes um einen die Privatinteressen des Herrn R. Mannesmann be⸗ erhebt, von dem noch zu erlassenden Berggesetz gesprochen — Fpß . 1 zu erwerbende Rechte zu schaffen. 5 “ Kontrolle des diplomatischen Korps beim Zustandekommen des Gesetzes rührenden Akt gehandelt, bei dem der Konsulatsverweser nebenbei Wenn auch die Deutsche Regierung aus den dargelegten Gründen Bergbehörde geschaffen werden, die in formeller Beziehung die Ge⸗ und daß es rasssbandige und bergbaukundige Leute sein sollen. Auch bei der Anwesenheit des Dr. Rosen in Fes im Herbst 1906 einführte und ausdrücklich bestimmte, daß dieses vor Promul⸗ Kenntnis erhielt von dem „Gesetz“. Ben Asus hat nicht erklärt, daß nicht in der Lage war, für die Mannesmannschen Rechtsansprüche ein⸗ suche und Eingaben prüft und die formelle Entscheidung auf Grund Die Denkschrift schließt: Die deutsche Regierung ist sich der ist uͤber die Angelegenheit zwischen ihm und der marokkanischen gierung dem diplomatischen Korps vorliegen müsse. Durch er im Auftrage des Sultans komme, um ein erlassenes Berggesetz zu zutreten, so hat sie es doch aus wohlwollender Rücksicht auf die Herren der bestehenden Vorschriften und Gesetze trifft. Dabei ist diese Be⸗ Bedeutung wohl bewußt, die eine Beteiligung deutscher Unternehmer Regierung verhandelt worden. Auf eine Meldung des Gesandten an den Beschluß vom 20. August 1908 sind alle Mächte gebunden, notifizieren oder gar um das auf Grund der Algeciras⸗Akte er⸗ Mannesmann, deren rege Betriebsamkeit deutschen Unternehmungsgeist hörde aber an eben diese Vorschriften und Regeln in jeder Beziehung an der Ausbeutung der Mineralschätze Marokkos für Deutschland das Auswärtige Amt, wonach die von Herrn Mannesmann eingereichte kein anderes als ein nach Maßgabe dieses S. an. ergangenes lassene Berggesetz zu notifizieren. Eine solche Notifikation hätte und energische Tatkraft sie vollauf anerkennt, vermieden, sich amtlich gebunden, und es wird Sache der fremden Vertretungen, also auch seine Industrie und Schiffahrt haben würde. Demgemäß hat sie sich Liste Gold⸗, Silber⸗, besonders aber Eisenminen im Rif und in Berggesetz für Marokko anzuerkennen, ganz besonders aber ist Deutsch⸗ schriftlich erfolgen müssen oder zum mindesten hätte der maroktanische und formell gegen dieselben auszusprechen. Sie hat, indem sie den der deutschen Vertretung, in Tanger sein, darauf zu achten, daß nach Kräften bemüht, eine solche Beteiligung in einem erheblichen allen zugänglichen Teilen Marokkos enthalte, erhielt er die Weisung, land an jenen Beschluß gebunden, da es ihn ja selbst herbeigeführt Beamte eine Vollmacht des Sultans hierzu vorweisen müssen. Ferner Herren Mannesmann auf andere Weise zu praktischen Resultaten zu sie diese Regeln auch unparteiisch beobachtet, und gegebenenfalls einzu⸗ Umfang zu ermöglichen. Daß sie sich dabei innerhalb der Grenzen die Regierung wolle auch an dem Geiste der Algeciras⸗Akte hat. Der Beschluß wurde noch am selben Tage dem stellvertretenden war die Gesandtschaft, nicht das Konsulat die zuständige Stelle, dieses verhelfen versuchte, eine Stellungnahme zur Rechtsfrage, die nur eine schreiten. . ggoehalten hat, die ihr die Achtung der Verträge und eine ehrliche und festhalten; die Absichten der Herren Mannesmann seien daher be⸗ marokkanischen Minister des eußern sowie dem Chefingenieur der hätte höchstens als Dur gangsstelle benutzt werden können. Auch ablehnende hätte fein können, nach außen zu umgehen versucht. „ Während so auf der einen Seite — immer vorausgesetzt, daß die konsequente Politik vorschreiben, wird man ihr nicht zum Vorwurf denklich, es scheine, als ob sich eine Art Monopol vorbereite, das öffentlichen Arbeiten schriftlich mitgeteilt. Die Scherifische Regierung hätte dann der Konsulatsverweser natürlich die amtliche Notifkation Das ist auch noch in den Erklärungen des Staatssekretärs des Aus⸗ bisher gefaßten Beschlüsse in Paris und später in Tanger und vom machen dürfen. ö auch anderen deutschen Bergbauinteressenten den Weg versperren hat von dem Beschlusse Kenntnis genommen. eines marokkanischen Gesetzes nicht durch einen Deutschen und einen wärtigen Amts im Reichstag der Fall gewefen, in denen lediglich 1
könnte; die Unterstützung müsse darauf beschränkt bleiben, die Grund⸗ Es sei hier noch hingewiesen auf die Antwort, die der Reichs⸗ Marokkaner zusammen entgegennehmen können, vor allem aber hätte auf die Schwierigkeiten der Frage, die Gründe der Gegenpartei und lage für einen später vielleicht geltend zu machenden Prioritäts⸗ kanzler anf eine Eingabe der Nationalbank für Deutschland vom er sie deswegen nicht annehmen können, weil er damals mit dem von die von der Regierung in Aussicht genommene Lösung hingewiesen anspruch schaffen zu helfen. Der Gesandte meldete hierauf, 8. September 1908 erteilt hat, ferner auf die Eingabe des Deutschen den Mächten noch gar nicht anerkannten Sultan Mulay Hafd worden ist. Die Angriffe, die gegen die Regierung in den letzten die Marokkanische Regierung habe offiziell nur den Empfang Marokkokomitees, gezeichnet Reinhard Mannesmann, vom 4. Sep⸗ amtlich offizielle Beziehungen noch gar nicht unterhielt und unterhalten Wochen gerichtet worden sind, nötigen sie jedoch, zur Ettlärung hrer 8 G
einer vor Eintreffen des Gesandten in Fes eingereichten tember 1908 sowie diejenige des Herrn Reinhard Mannesmann selbst konnte, daher auch zur Entgegennahme der Notifikation eines Gesetzen Haltung und zur Wahrung ihres Ansehens, nunmehr au
Eingabe der Herren Mannesmann bestätigt mit dem Bemerken, vom 14. September 1908. F daß der Machsen Akt nehme vom Datum der Anmeldung und Regierung nahegelegt, die von französisch mtli von der Tatsache, daß die Herren Mannesmann als erste die be⸗ Auswahl des Sultans oder des Machsen unter mehreren Bewerbern sein. Aber selbst wenn das Gesetz treffenden Mutungen angemeldet hätten. Bei einem Empfang der 1 “ 3 3 8 —G Herren Mannesmann durch den Staatssekretär von Schoen zu Beginn Die Herren Mannesmann gründen ihre Rechtsansprüche haupt⸗ Artikel 112 anzusehen, zur Kenntnis der Deutschen Regierung Es ist gesagt worden, daß die Herren Mannesmann allein Rechte 1 des Jahres 1908 ist nochmals festgestellt worden, daß es sehr sächlich, die von ihnen angerufenen Rechtsgelehrten gründen sie aus⸗ Interessenten elangt wäre, so hätte eine Vertretung seiner Gültigk erworben hätten, daß andere Interessenten selbst keine Rechte hätten 1 Malz 1 von dem and zweifelhaft sei, ob und in welcher Weise vor Erlaß des Berggesetzes schließlich auf ein vermeintliches Berggesetz und die im Zusammenhang den anderen Regierungen gegenüber nur dann in Frage komn und nun jene Rechte bestritten und sich das aneignen wollten, was 58 3 1 Malze) 1. Nge det ’1 Rechte erworben werden könnten, und daß daher die Herren Mannes⸗ damit zwischen Sultan Mulay Hafid und Herrn R. Mannesmann können, wenn das Gesetz allen Algecirasmächten notifiziert und! jene mühsam erworben hätten, ohne selbst irgend etwas in Marokko 1 und zwar V 1 Und verwende Zucker⸗ mann im damaligen Stadium nur bedingte Unterstützung ihrer Ab⸗ getroffenen Abmachungen. Sie vertreten den Standpunkt, der Sultan es für alle Interessenten gleichzeitig in Kraft getreten wäre. getan zu haben. Das trifft nicht zu. Gerade so, wie die Interessen Weizen⸗ anderes f sichten zu erwarten hätten. sei zum selbständigen Erlaß eines Berggesetzes berechtigt gewesen; Die vorstehenden Ausführungen werden genügen, um das ange der Herren Mannesmann, die auf ihrer energischen Tätigkeit in 1 b obergärigen untergärigen stoffe Bier Wenn nun einerseits das Auswärtige Amt den Herren Mannes⸗ unter dem 6. Oktober 1908 habe Mulay Hafid ein solches erlassen, unanfechtbare „Gesetz“ in einem wesentlich anderen Lichte ersch Marokko beruhen, im Marokko⸗Minensyndikat aufgegangen sind und — malz Malz Bieren Bieren mann von Anfang an keinen Zweifel darüber elassen hat, daß sie vor mit dem er die ihm nach Artikel 112 der Algeciras⸗Akte in dieser zu lassen, als es bisher dargestellt wurde. Es wird billigerweise dort nebeneinander bestehen mit den Interessen solcher, die in Marokko 1 d⸗2 dz dz dz dz hl hl dz Erlaß des Berggesetzes nur vorbereitende Schritte unterstützen könne, Materie obliegenden Verpflichtungen erfüllt habe, und auf Grund verlangt werden können, daß die Regierung, nur weil es gew noch nichts getan haben, genau so enthält auch die Union des mines — — — — 1- 8 G so haben andererseits auch die amtlichen Akte des Sultans und seiner dieses Gesetzes seien Herrn Mannesmann Konzessionen verliehen keineswegs den gesamten deutschen Bergwerksinteressen in Ma marocaines neben Mitgliedern, die in Marokko noch nicht tätig Ostpreußen . . 37 60235 4 335 33 267 1 593 36 586 158 890 39 356 Regierung in dieser Sache nur einen bedingten und eng umgrenzten worden. Diese seien also nach marokkanischem Gesetze wie nach der nutzen würde, anderen Nationen gegenüber dies Gesetz als waren, solche verschiedener Nationalität, die bereits auf dem Gebiete des Westpreußen . 23 144 2 962 20 182 483 16 232 103 684 23 * Charakter gehabt. Sie haben sich im wesentlichen auf die amtliche Algeciras⸗Akte gültig. E11.“ Algeciras⸗Akte entsprechend vertreten und einen Standpunkt einne! Bergbaus dort manches geleistet haben, wie z. B. der Reichsangehörige Brandenburg ... 253 657 17 693 235 964 5 834 248 211 1 119 178 269 663 Konstatierung der Tatsache beschränkt, daß die Herren Mannesmann Als Mulay Hafid bereits in einem großen Teile Marokkos von soll, den sie, wenn er von anderen Nationen eingenommen würde Langenheim in Tanger und gewisse französische Interessenten. Die Pommern .. . G 26 035 1 004 25 031 327 7 964 136 889 26 098 Intere senten behufs Erwerbung Posen.. .. . 13 899 826 13 011 “ 3 53 560 14 552
als erste zu einer bestimmten Zeit bestimmte Listen über angestellte der Bevölkerung anerkannt war, entsandten die Herren Mannesmann aller Energie unter Berufung auf die Algeciras⸗Akte zu bekän Französische Regierung hat stets ihre von Rechten auf das zu erlassende Berggesetz verwiesen und hat es Schlesien... “ 107 791 4 871 101 502 AI1.“ 510 571 108 960
Berwerksmutungen eingereicht haben. Einer Meldung des Kaiser⸗ insgeheim einen Vertreter nach Fes, um mit ihm Verhandlungen in 1 ] ““ 1 lichen Gesandten in Tanger vom 3. Mai 1907 zufolge bestritt der eine der Bergwerksfrage zu pflegen. Die Deutsche Regierung, die Der Sultan Mulay Hafid hat „die mit dem Deutschen, X erreicht, daß sie sich alle behufs späterer Bewerbung um solche Rechte rov. Sachsen . 72 677 2892 69 785 717272 331 221 73 526 geschlossene Gesellschaft noch einmal unter in der Union vereinigt haben. Erst später sind dann Franzosen auch chleswig⸗Holstei 3 45 301 1 212 34 089 6999 52 240 909 43 232
der Herren Mannesmann es damals auch auf das bestimmteste, ein Gesandtschaft in Tanger und das Konsulat in Fes waren Mannesmann, Gesells den Einzelheiten der Pläne der Herren Mannesmann 7. Dezember 1908 bestätigt. Das Schriftstück beginnt mit dem d in das Marokko⸗Minensyndikat eingetreten. Aber nicht nur Angehörige HPenoher 66 .. 55 375 2 770 52 605 8 270 613 57 051
92, 1“ von 1 “ Sb haben. ge nß von 2 1. 6 berren Männe⸗ ke . Nen Süh ee;. 1 1 8 daher nach dem dem Auswärtigen Amt vor iegenden amtlichen nicht unterrichtet. Diese haben allerdings die 2 sicht kundge⸗ „Wir bestätigen mit der Ma ottes und Seiner Kraft die ieser beiden ndikate, sondern auch manche andere J ss — J11“ “ 29 13 61 26 432 550 8980 8 Material als mit den Tatsachen durchaus im Widerspruch stehend geben, ihre Bergwerkspläne nun auch unter Mulay Hafid zu fördern; dem Deutschen Herrn Reinhard Mannesmann geschlossene Gesell wie der Hens Shndftate, sgbehnr chren 8 F Irteressendhn er Hessen⸗Rassau “ . 2 1⁄⁄ 88 391 g;. 88 EEäö 886 99 1 248 zur Ausbeutung der ihm bekannten Minenplätze, deren u. Co.) und die spanischen Gesellschaften im Rif — sind bereits Rheinland .. . . 168 602 27 514 141 100 56 57 57 ĩ759 475 170 068 Ar 4₰ ber Umkreis von fünf Kilometern 2 durch Schürfarbeiten, Landankäufe, Wegeanlagen und dergleichen auf Königrei z 13 289 7572 b 955 940 9 3227 n 8 wohlerworbenen mit Unterstützung der Regierung erlangten Rechten, habt. Sie hatte aber keine Kenntnis davon, daß der neue Sultan öffnen und worüber wir ihm ein vom 10. Ram dem Gebiete des Bergbaus in vorbereitender Weise tätig gewesen. nigreich Prepfen 2978 1 007 572 69 164 8 940 4 699 359 1 031 112 von ihnen offiziell zugesprochenen Eisenerzkonzessionen, von einer im veranlaßt werden sollte, schon jetzt und ganz im stillen ein Berggesetz dieses Jahres datiertes Reglement erlassen und einen Vertrag In dieser Hinsicht nehmen also die Herren Mannesmann keine Föcigre b 8 5 11I1“ 1 715 212 147 633 Oktober 1906 erfolgten und dem deutschen Gesandten in feierlicher zu erlassen und auf Grund desselben am selben Tage, noch ehe für seinem Vertreter Hoffmann geschlossen haben“. Hiermit ist Sonderstellung ein. Es ist auch nicht richtig, wenn behauptet wird Hessen 1“] 44 759 44 759 “ 238 54] 44 759 Hauptaudienz offizie verkündeten Verleihung von Minenkonzessionen irgend jemand anderes auch nur die entfernteste Möglichkeit bestand, gesprochen, daß das Reglement vom 10. Ramadan, d. h. 7. A die Union sei erst auf dem Plan erschienen, als die Herren Mannes⸗ X ecklebburg . 14 603 672 13 917 7 74 118 14 746 sprechen. als Bewerber aufzutreten, den Herren Mannesmann umfangreiche 1908, also das „Berggesetz“ des Herrn Mannesmann vom . mann schon ihre Rechte hatten. Erstens bestand die Union als Fifürngen -1““ 16 93 9933 1 418 92 575 474 88228 94 129 Unrichtig ist auch die öffentlich verbreitete Behauptung, die Bergrechte zu verleihen. Die ganze Aktion hat also ohne Fühlung als ein „ihm' erlassenes Reglement angesehen wird, daß es sich Studiengesellschaft schon früher, dann stammt die Tätigkeit eines 2 ldenburg 7 027 371 6 656 1 6 34 448 7 061 Marokkanische Regierung habe noch einmal das Prioritätsrecht der mit der Regierung stattgefunden. 3 gar nicht um ein selbständig und allgemein erlassenes Gesetz, Teils ihrer Mitglieder aus derselben Zeit, wie die der Herren G 668 96 15 979 1 354 13 725 “ 9 694 74 721 15 757 Mannesmannschen Verleihungsanträge durch ein offizielles Schreiben Sultan Mulay Hafid, der sich eben erst nach schweren Kämpfen einen gesonderten Willensakt des Sultans handelt, daß vielmehr! Mannesmann. Nicht der Zeitpunkt der Syndikatsbildung sondern nhalt... 86 13 14 021 473 13 548 4 492 67 042 14 064 an die deutsche Gesandtschaft in Tanger bestätigt. Das im Anschluß seine Stellung im Innern des Landes einigermaßen gesichert hatte Gesetz eigens für den Vertrag mit Herrn Mannes mann gemac der Tätigkeit der einzelnen Interessenten muß hier gerechterweise zur Lübek. . G 3 750 42⁷ 3 323 3 975 18 024 3 750 an den Besuch des Gesandten in Fes ergangene Schreiben besagt nur, und mit dem Ausland noch kaum in Berührung gekommen war, konnte daß Gesetz und Vertrag ein zusammenhängendes Ganzes bilden. Beurteilung herangezogen werden. Bremen.. . . 3 10 13 573 18 582 12 991 765 7 312 70 364 11 daß der Sultan von der durch die Herren Mannesmann eingereichten damals kaum oder doch nur oberflächlich Kenntnis haben von den inter⸗ Besonderer Wert wird nun von den Herren Mannesman⸗ Die erasthaften und unausgesetzten Bemühungen der Deutschen Re⸗ Hamburg... ““ 8 15 5611 1 215 17 14 534 97 93 704 18 903 Bergwerksliste Kenntnis und daß er von der Priorität der Anmeldung nationalen Abmachungen, von der durch die Algeciras⸗Akte geschaffenen die unter dem 20. März 1909 erfolgte Bestätigung ihrer veme gierung, für die Herren Mannesmann praktische Resultate zu erzielen Im Brausteuergebiete .. 13 480 1 379 776] 86 416 1 281 653 20 595 771824 6 560 415 1 406 293
Akt genommen habe. Es wird also eine Tatsache festgestellt. Die verwickelten Lage und Einschränkung der Verfügungsfreiheit des lichen Rechte durch den Sultan gelegt, weil es sich um eine Ter und ihnen die Erlangung von Bergrechten in einem angemessenen Der Malzverbrauch in den beiden Vorvierteljah inde t sich infolge nachträglicher Beri tig 9 19 Frage, ob und in welchem Umfang aus dieser Tatsache einmal Sultans, von den Regierungshandlungen seines Vorgängers und von gung durch den nunmehr anerkannten Sultan handelt. Tatsac⸗ mit der Politik der offenen Tür im Einklang stehenden Umfang zu 1b Im I. bis 3 Viertel des Rechnu 65 eigogeeh; her Malzve 3 räg 5 en um 12 128 dz Malz.
Rechte abzuleiten sein würden, ließ auch der Sultan, ebenso wie es dem Beschlusse des diplomatischen Korps vom 20. August hat der Sultan unter diesem Datum das Schriftstück vom ( ermöglichen, sind erschwert worden durch das unentwegte Festhalten 8 Diese Malzmeng en stimmen das Lel mit den e Vors üb L alz. Teil nicht behaupten — und seine zember 1908 nochmals bestätigt Aber auch dieser Bestätigung der Herren Mannesmann an ihrer für die Regierung nicht vertret⸗ dieses Vierteljahrs versteuerten Malzes erst im folgenden Vierlellahte zur inrmaischung 8 genau überein, weil ein Teil des am Schlusse eige baren Rechtsauffassung. Dieses Erschwernis trat besonders bei den 8 Beerlin, den 17. Januar 1910. “ 1
die Deutsche Regierung getan hat, vors chtigerweise offen, da ja das 1908. Man kann also wohl 3 Berage noch nicht ergangen war. spätere Haltung widerspricht dem auch durchaus —, daß er der von den Herren Mannesmann behauptete Wert nicht bar⸗ 8 . estrebungen hervor, eine Einigung mit der hauptsächlichsten Mit⸗ jserli Statistisches 2 bewerberin, der Union des mines marocaines, zustande zu bringen. Kaiserliches Amt.
8 Statistik und Volkswirtschaft. In diesen Eingaben wird der Deutschen von diesem noch nicht anerkannten Sultan niemals befugt sein konnte eigenen Bedenken gegenüber der Rechtsauffassung der Herren Mannes⸗ d Biererzeugung in den Brauereien der norddeutschen Brausteuergemein chaft. er Seite betriebene freie Von einer amtlichen Notifikation des Gesetzes kann also keine Reede mann öffentlich zur Geltung zu bringen, wie sie den Herren Mannes⸗ il des Sul Aber 8 . in richtiger Form und mit de mann gegenüber von Anfang an fortdauernd zum Ausdruck gebracht von Minenkonzessionen zu verhindern. unzweifelhaften Willensmeinung des Sultans, es als das Gesetz worden sind. v“X“ ö — 8 4 Phes
rwendet worden ergestellt worden Steuerpflichtiges
Im 3. Viertel des Rechnungsjahres 1909 sind in den Brauereien
Gesamt⸗ ober⸗ unter⸗ gewicht der gäriges gäriges verwendeten Bier. Braustoffe
worden zur Herstellung von
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bezeichnet werden, wenn die Herren Mannesmann in späteren Ein⸗ soweit es sich um vorbereitende Maßnahmen wie bei Abdul Asis tung gaben an das Auswärtige Amt und in ihren Veröffentlichungen von handelte, hätte die Regierung hiergegen auch nichts einzuwenden ge⸗ beutung wir in einem
2
gFrend nun die Herren Mannesmann sich bei der Beweisfüh⸗ diesen Beschluß hat ignorieren wollen: er hat ihn wahrscheinlich gar werden. v“ 8 Sn fr ihcr Ke Hböu“ auch bkens die vg vom -7.. 8. Jedenfalls ist 1eehede ae -- 7. 85 1908 8 . 8 ] 8 8
Sultan u is angeblich verliehenen „Konzessionen“ berufen, zustande gekommen entgegen dem Entschluß, ein 2 erggesetz durch Herrn ““ 8 16 “ G ie erste Berührung zwischen 8 95 haben die von ihnen als Futachter zu Hilfe gezogenen Rechtsgelehrten Porché ausarbeiten zu den der Sultan Abdul Asis gemeinsam (Schluß in der Dritten Beilage. 8 3 . vs 8 . eüatöi icsr büti⸗ 82 Dr. Zacher. wohl die Schwäche dieser Position erkannt. Die spanischen Gut⸗ mit dem diplomatischen Korps ins Werk gesetzt hatte. An diese, 11““ 88 “ achter erwähnen zwar das eben genannte Schreiben, ziehen jedoch internationale Fragen berührende Regierungshandlung seines Vor⸗ v“ keine Schlüsse daraus. Nur einer der Gutachter glaubt aus jener Anmel⸗] gängers ist Sultan Mulay Hufid gebunden, denn er hat die ihm bei
8 3 G“