1910 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

2*

Finanzministerium. 3

Die Rentmeisterstelle bei der St. Goarshausen, Regierungsbezirk

besetzen.

Kreiskasse in

Königlichen as ist zu

Wiesbaden,

Ministerium des Innern. Dem Landrat Dr. Beckhaus ist das Landratsamt i

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten. Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität zu Breslau Dr. Georg Boenninghaus ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Richtamtliches. Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute mittag im hiesigen Königlichen Schlosse die Präsidien des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten in Audienz.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern Abend im hiesigen Königlichen Schlosse Ihre Erzelen Frau Gräfin von Wedel (Straßburg), Ihre Durchlaucht die Herzogin von Trachenberg sowie Ihre Durchlaucht die Fürstin zu Solms⸗Baruth in Audienz und heute mittag im Anschluß an die Audienz bei Seiner Majestät dem Kaiser und König die Präsidien des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten.

1“

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Die Verkehrseinnahmen deutscher Eisenbahnen für Dezember 1909 betrugen nach der im Reichseisenbahnamt aufgestellten Uebersicht:

gegen das Vorjahr

(mehr, weniger)

ganzen [1 kmim ganzen auf 1 km Proz.

1) für alle Bahnen im Monat Dezember 1909:

Personen⸗ verkehr 53 731 306 1 070⸗+ 3 177 695 + Güter⸗ verkehr 135 385 940 2 633-‧— 15067704 + 255 + 10,72 2) für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre April März in der Zeit vom 1. April 1909 bis Ende Dezember 1909u9

im auf

48 + 4,70

Personen⸗ verkehr Güter⸗ verkehr . s1112193202 24 9868860465626 + 961 + 4,00 3) für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre Januar —Dezember in der Zeit vom 1. Januar 1909 bis Ende Dezember 1909:

512 927 339 11 789 25004130 + 394 + 3,46

Personen⸗ 1 * verkehr 95 060 927 15 084⸗ 4 822 491 + 662 + Güter⸗ 1 verkehr 179 728 721 27 739 6 322 312 + 793, + 2,94 Die Gesamtlänge der Bahnen betrug 51 701,90 km, gegen das Vorjahr + 851,05 km.

4,59

Am 17. Januar d. J. verstarb in Marburg der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat, Professor Dr. Friedrich Kohlrausch, früherer Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt zu Charlottenburg. 1840 zu Rinteln a. d. Weser geboren, studierte er in Göttingen und Erlangen, promovierte in Göttingen im Jahre 1863, wurde von dort als Dozent an den Physikalischen Verein in Frankfurt a. M. berufen, kehrte aber bald darauf nach Göttingen zurück, wo Wilh. Weber den Lehrstuhl der Physik inne hatte. Als Ordinarius war Kohlrausch an den Technischen Hochschulen in Zürich (1870 1871), Darmstadt (1871 1875) sowie an den Universitäten Würzburg (1875—1888) und Straßburg (1888 bis 1895) tätig. 1895 wurde er Helmholtz’ Nachfolger als Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt.

Kohlrausch war ein Meister auf dem Gebiet erakter physi⸗ kalischer Messungen: besonders berühmt ist die mit seinem jüngeren Bruder gemeinschaftlich ausgeführte Arbeit über das elektro⸗ chemische Aequivalent des Silbers, deren Ergebnis mit den wenig später veröffentlichten Messungen Lord Rayleighs vorzüglich über⸗ einstimmte. Auf dem Gebiet der physikalischen Messungen liegt auch der Schwerpunkt von Kohlrauschs Lehrerfolg. Die Einrichtung des physikalischen Uebungspraktikums an den deutschen Hochschulen stammt von ihm: sein Lehrbuch der praktischen Physik, eine klassische Arbeit, welche in lapidarer Diktion eine vollständige Darstellung der physikalischen Messungsmethoden gibt, ist das beste Werk dieser Art und für jeden Physiker unentbehrlich.

Den größten Teil seiner Lebensarbeit widmete Kohlrausch der elektrolytischen Leitung des elektrischen Stromes. Er entdeckte hier das Gesetz von der unabhängigen Wanderung der Jonen; dasselbe ist Grundlage und Ausgangspunkt einer großen Reihe äußerst wichtiger Arbeiten geworden, welche sämtlich die von Kohlrausch ausgearbeiteten Methoden benutzen. An der Reichsanstalt trat an ihn die neue Aufgabe heran, die Ergebnisse der physikalischen Forschung für die Technik nutzbar zu machen, eine Aufgabe, der er sich mit großer Hingebung und reichem Erfolge gewidmet hat. Während seiner Amtsführung sind aus der Reichsanstalt die bekannten bedeutsamen Arbeiten über die Strahlungsgesetze hervorgegangeg: er selbst hat in dieser Zeit eine wichtige Methode zur Be⸗ stimmung der Wärmeleitung fester Körper ersonnen, welche zu

ehrenvolles Andenken gesichert.

Wesen läßt ihn als Vorbild Zahlreiche Ehrungen sind

1“ 8 äußeren Hervortreten abholdes des deutschen Gelehrten erscheinen. he m ihm zuteil geworden; er war u. a. Mitglied fast aller bedeutenden Akademien des In⸗ und Auslandes und Ritter des Ordens pour le mérite. Seine Stelle an der Reichs⸗ anstalt legte er im Jahre 1905 aus Gesundheitsrücksichten nieder. Im Oktober d. J. hätte er den 70. Geburtstag gefeiert; seine Freunde und Schüler hatten die Feier dieses vorbereitet, als ihn der Tod hinwegnahm. In der Reichs⸗ verwaltung wie in der Wissenschaft ist ihm ein dauerndes,

Die amtliche Ausgabe der „Jahresberichte der König⸗ lich Preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäte und Bergbehörden für 1909“ wird Ende März 1910 im R. von Deckerschen Verlage, Berlin SW. 19, Jerusalemer⸗ straße 56, erscheinen. Die bis spätestens zum 28. Februar 1910 unmittelbar bei der Direktion der Reichsdruckerei, Berlin SW. 68, Oranienstraße 91, bestellten Exemplare des Werkes werden zu einem Vorzugspreise abgelassen werden, der auf 2,75 für ein broschiertes Exemplar und auf 3,25 für ein in Ganzleinen gebundenes Exemplar festgesetzt ist. Die nach dem 28. Februar 1910 bei der Reichsdruckerei eingehenden Bestellungen werden von dieser dem genannten Verlage über⸗ wiesen werden. Für die Ausführung solcher Bestellungen wie für alle Lieferungen im Wege des Buchhandels ist der Laden⸗ preis zu zahlen, der 5,25 für ein broschiertes und 5,75 für ein gebundenes Exemplar beträgt.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrat, Königlich sächsischer Geheimer Justizrat Dr. Mayer und Senator Dr. Schaefer aus Hamburg sind in Berlin angekommwen.

Der heutigen Nummer d. Bl. liegt zum „Deutschen Reichsanzeiger Preußischen Staatsanzeiger“ für

das Sachregister und Königlich den Jahrgang

8b

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Condor“ auf seiner Rundreise in der Südsee am 16. Januar nach YNap (West⸗Karolinen) zurückgekehrt und vorgestern über die Palau⸗ und Admiralitätsinseln nach Simpsonhafen (Neupommern) in See gegangen.

S. M. S. „Sperber Nigeria) eingetroffen und geht am 22. Lome (Togo) in See.

ist vorgestern in Old⸗Calabar (Süd⸗ Januar von dort nach

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht in einer Sonder⸗ ausgabe Königliche Handschre ben an die bisherigen Minister, in welchen diesen die vollkommene Anerkennung für die treuen und eifrigen Dienste ausgesprochen wird. In dem Handschreiben an Dr. Wekerle wird außerdem der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß er seine bewährten Fähigkeiten und reichen Erfahrungen dem 1 Dienste . künftighin nicht entziehen werde. Das Amtsblatt veröffentlicht ferner die bereits bekannte Ministerliste. . b

Der ungarische Ministerpräsident Graf Khuen⸗ Hedervary empfing gestern nach der Eidesleistang in Wien den Besuch des Ministers des Aeußern Grafen Aehrenthal und wurde von dem Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand in Audienz empfangen.

Frankreich. 8 11“] 4 2 In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer wurde die Beratung der Interpellationen, betreffend die Laienschule, fortgesetzt. Nach dem Bericht des„

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W. T. B.“ rief im Laufe der Debatte eine Bemerkung des Abg. Letas, daß die Zunahme der Zahr der Deserteure auf die antipatriotischen Unterrichtsbücher zurückzuführen sei, einen heftigen Tumult hervor. Im Namen der Heereskommis⸗ sion protestierte der Abg. Berteaug lebhaft gegen diese Behauptung und erklärte, die Zahl der Deserteure sei nicht im Wachsen begriffen. Der Unterrichtsminister Doumergue sagte in Beantwortung der Angriffe einiger Redner, der Feldzug, der gegenwärtig gegen die Laienschule geführt werde, sei mehr politischer als eKnisser Natur. Der Kampf richte sich in Wirklichkeit gegen die Republik. Die Gegner hätten an der Laienschule besonders das auszusetzen, daß sie die republikanischen Wähler vermehrt und die Trennung von Staat und Kirche ermöglicht habe, in die die franzö⸗ sischen Katholiken eingewilligt haben würden, wenn Rom nicht sein non licet dazu ausgesprochen hätte. Die Lehrerschaft verdiene die gegen sie gerichtete Kritik nicht. Die neueingeführten geschichtlichen behrbücher die von den Bischöfen verurteilt worden seien, zeichneten sich durch ihre unparteiische und aufrichtige Darstellung aus. Nicht die Laienschule, sondern der freie Unterricht sei tendenziös. Der Familien⸗ vater müsse den freien Unterricht wählen; wolle er nicht, so bedrohe ihn der Pfarrer mit ewiger Verdammnis, und es leide sein guter Ruf in den Kreisen der Klerikalgesinnten. Der Staat müsse sich mit dem Unterricht der Kinder, der zukünftigen Bürger, befassen, die Republik müsse sich verteidigen. Zu dieser Verteidigung werde man neue Waffen fordern. Alle Republikaner, die sonst in mancher Beziehung geteilte Anschauungen hätten, seien in der Verteidigung der Laien⸗ schule einig. Die republikanische Regierung werde fortfahren, den Frieden im Innern des Landes und die Sicherheit der Republik zu schützen.

Nach der Rede des Unterrichtsministers wurde die Sitzung aufgehoben.

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Türkei.

Wie die Konstantinopeler Blätter melden, wird die Pforte in der nächsten Woche den Kretaschutzmächten die Ant⸗ wort auf die Note vom 11. Dezember vorigen Jahres über⸗

senden. Amerika.

Das amerikanische Staatsdepartement wird, B.* zufolge, Proklamationen des Präsidenten Taft ver⸗ öffentlichen, die erklären, daß England, Rußland, Italien, Spanien, die Schweiz und die Türkei auf die Minimalsätze des Payne⸗Tarifs Anspruch haben.

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82

——.

Koloniales.

Ueber die Erhebung einer derHehrsee; dem Erwerbe von Grundeigentum im Schutzgebiet Kamerun hat der Kaiserliche Gouverneur unterm 1. November 1909 eine Ver⸗ ordnung erlassen, die folgendes bestimmt: § 1. Jeder nicht unmittelbar von Todes wegen erfolgende Ueber⸗ ang des Eigentums an einem Grundstück oder eines Anteils an einem Bründstück unterliegt einer Steuer von 5 v. H. des Wertes des Grundstücks oder Grundstücksanteils, falls sie bereits in Kultur ge⸗ nommen oder sonstwie bebaut sind, andernfalls von 10 v. H. des Wertes. In beiden Fällen ermäßigt sich der Steuersatz auf 3 v. H. wenn der Wert 1000 übersteigt. In solchen Fällen beträgt die Steuer mindestens 50 bzw. 100 ℳ. § 2. Die Steuer ist von demjenigen Werte zu erheben, der dem Veräußerungsgeschäfte zugrunde gelegt ist. Die Berechnung des Wertes erfolgt unter Berück⸗ egn der vom Erwerber ohne Anrechnung auf den Kaufpreiz übernommenen Lasten und der vom Veräußerer vorbehaltenen Nutzungen. Läßt sich dieser Wert aus dem Rechtsgeschäft über die Veräußerung nicht ermitteln oder sind Anhaltspunkte dafür gegeben daß der dem Rechtsgeschäft zugrunde gelegte Wert hinter dem Wert des Rechts zur Zeit seines Ueberganges zurückbleiht, so ist für die Ermittlung des Wertes das Veräußerungs⸗ geschäft nicht maßgebend. § 3. Wird das Eigentum an einem Grundstück oder Grundstücksanteil im gerichtlichen Zwan sversteigerungsverfahren übertragen, so ist die Umsatzsteuer von dem Vetrage des Meistgebots, zu welchem der Zuschlag erteilt wird, unter Hinzurechnung des Wertes der von dem Ersteher übernommenen Verpflichtungen zu entrichten. Hat die Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung einer Gemeinschaft stattgefunden, so findet die Berechnung der Umsatzsteuer nach Maßgabe des § 4 statt. Beim Tausch von Grundstücken wird jeder Eigentumsübergang besonders besteuert. § 4. Erwirbt ein Miteigentümer eines Grundstücks dieses zum alleinigen Eigentum, so kommt die Umsatzsteuer nur insoweit zur Erhebung, als der Wert des ganzen Grundstücks mehr beträgt als der Wert des Anteils dieses Miteigentümers. Das Gleiche findet Anwendung, wenn beim Gesellschaftsvermögen oder bei der Erbengemeinschaft das Eigentum an einem Grundstück oder ein Grund⸗ stücksanteil auf einen Gesellschafter oder Erben übergeht. Erfolgt der Uebergang aus Anlaß der Uebertragung des Vermögens einer Gesellschaft auf eine andere oder infolge von Umwandlungen von Ge⸗ sellschaften, so gelangt die Umsatzsteuer uneingeschränkt zur Erhebung. § 5. Für die Umsatzsteuer haften die Rechtsvorgänger im Eigen⸗ tum und der Erwerber als Gesammtschuldner. § 6. Steuer⸗ befreit ist der Landesfiskus von Kamerun. § 7. Die Veranlagung der Steuer erfolgt durch die örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden (Bezirksämter und Stationen). § 8. Die zur Entrichtung der Steuer Verpflichteten 5) haben innerhalb vier Monaten vom Tage des steuerpflichtigen Eigentumsübergangs und beim Vorliegen eines Veräußerungsgeschäfts innerhalb von vier Monaten nach dem Vertragsschlusse, bei Verträgen, die der Genehmigung des Gouverneurs bedürfen, innerhalb von vier Monaten vom Zeitpunkt der Kenntnis der Genehmigung der nach § 7 zuständigen Ver waltungsbehörde von dem Uebergang des Grundstückzeigentums oder Grundstücksanteils sowie von allen sonstigen für die Steuerberechnung in Betracht kommenden Verhältnissen Mitteilung zu Diese Mitteilung hat schriftlich oder zu Protokoll zu geschehen. Auf Verlangen der zuständigen Verwaltungsbehörde sind die Steuerpflichtigen verbunden, über bestimmte, für die Veranlagung der Steuer erhebliche Tatsachen innerhalb einer ihnen zu fetzenden, angemessenen Frist schriftlich oder zu Protokoll Auskunft in geben und die sich auf den Grundstückserwerb beziehenden Urkunden vorzulegen. § 9. Die die Umsatzsteuer veranlagende Verwaltu behörde ist hierbei an die Angaben der Steuerpflichtigen nicht ge bunden. Die Veranlagung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Wird die nach § 8 erteilte Auskunft beanstandet, so sind den Steuerpflichtigen vor der Veranlagung die Gründe der Beanstandung mit der Auf forderung mitzuteilen, hierüber binnen einer angemessenen Frist eine weitere Erklärung abzugeben. § 10. Gegen den die Umsatzsteuer festsetzenden Bescheid ist der Einspruch an die Penerwekeluu zulässig, die sich zusammensetzt aus dem örtlich zuständigen Bezirksrichter alt Vorsitzendem und zwei nichtbeamteten Mitgliedern. Ein Mitglied wird vom Gouverneur auf Vorschlag der Parteien, das andere durch den Gouverneur allein ernannt. Der Einspruch ist binnen einer Frift von zwei Monaten nach Zustellung des Bescheides bei der Behörde, die ihn erlassen hat, schriftlich anzubringen. Der Bescheid foll eine Belehrung über den Einspruch enthalten. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Entscheidung der Steuerveranlagungskommission findet binnen vier Monaten nac Zustellung derselben der Rekurs an die Obersteuerkommission statt. Diese besteht aus dem Oberrichter als Vorsitzendem und zuer nichtbeamteten Mitgliedern, von denen je eines aus dem Kreise der Pflanzer und Handeltreibenden von dem Gouverneur für die Dauer eines Geschäftsjahres alljährlich im voraus ernannt wird. En weiteres Rechtsmittel findet nicht statt. § 11. Die Steuer i innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Bescheides (§“ an die in dem Bescheide bezeichnete Amtsstelle zu entrichten Nach vergeblicher Aufforderung zur Zahlung erfolgt die Einziehurg der Steuer im Verwaltungszwangsverfahren gemäß der Kaiserliche vom 14. Juli 1905 (Reichsgesetzbl. 717) und der dan erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 24. September 1908 (Amtz blatt Nr. 16, S. 79). § 12. Die Ansprüche auf Zahlung der Umsatzsteuern sowie diejenigen auf Erstattung gezahlter Umsatzsteuen verjähren binnen dreier Jahre vom Tage ihrer Entstehung. Tr Vorschriften der §§ 198 ff. des B. G.⸗B. über die Verjährung finde hierbei entsprechende Anwendung. § 13. Wer die ihm nas § 8 Absatz 1 obliegende Mitteilung nicht rechtzeitig erstatte wird, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen eine böbere Suan verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zu 150 bestraft. 8 ½ Wer es unternimmt, die ihm nach dieser Verordnung obliegende Stem zu hinterziehen, hat eine Geldstrafe in Höhe bis zum fünffachen Be⸗ trage der vorenthaltenen Steuer verwirkt. Die hinterzogene Steu ist neben der Strafe zu entrichten. Diese Verordnung ist a 1. Dezember 1909 im gesamten Schutzgebiete mit Ausnahme da Residenturenbezirke Garua und Kusseri in Kraft getreten und 2 gleichen Tage die in § 4 der Verordnung, betreffend Grunderwer r Kamerun, vom 24. Dezember 1894 (Deutsches Kolonialblatt S. . vorgeschriebene Verlautbarungsgebühr in Wegfall gekommen Kohlen⸗ und Petroleumfunde in Kamerun.

In der Nähe von Duala bei Lokobaba und im Kriez’ schiffhafen bei Victoria⸗ sind schon seit längerer Zeit Petun vorkommen bekannt. Die von der Kamerunbergbaugesellschaft en Lokobaba vorgenommenen Tiefbohrungen blieben erfolglos, und . Bohrbetrieb wurde aufgegeben, aber die vor einiger Zeit im 2 ehn Ofsidinge festgestellten Bitumenfunde scheinen von größerer deutung und nicht ohne Zusammenhang mit denen der Kamer⸗, gegend zu sein. Am Croßfluß bei Ossidinge und Manfe wurden in ungestörter Lagerung befindliche Bitumenschichten gefuns Ein bei Mamfe angesetzter Aufschluß zeigte ein 2 ½ bis 4 cm 2- Steinkohlenflötz. Das Ergebnis der Untersuchung ergab folgan Eigenschaften: brennbare Stoffe 51,1 v. H., Asche 48,29 v. 9. Koksausbeute (aschefrei) 75,02 v. H., Beschaffenheit des

158 988 d

Koks pulda⸗ förmig. Die Kohle ist als Kokskohle (fette Kohle mit kurzer Flamne⸗ zu bezeichnen. Man hofft, daß, falls die Kohle in größerer Mäck⸗ keit angetroffen wird, sich auch der bisher bedeutende Aschegehalt d* ringern werde. 8“ g

Die Aufmerksamkeit der Unternehmer sollte auf diese Vorkoun⸗ elenkt werden, damit sie, wie in Sudnigerien, dieselben näher men uchen. Dies erscheint um so aussichtsreicher, als in der Gcg⸗ von Ossidinge dicht neben den Kohlen auch Salz aue

den besten Bestimmungen auf diesem Gebiete geführt hat. Die Lauterkeit seines Cha und sein schlichtes, allem

hervortreten, sodaß zu hoffen ist, daß zugleich mit den Bobr 85

auf Oel und Steinkohle auch Salzlager gefunden werden. dienst,

bührt dem Bezirksamtmann Dr. Mannsfeld, der vor seiner erf

Unterweisung in der Geologischen Landesanstalt erhielt.

folge dürften lichen Vorbereitung zuzuschreiben sein. Kolonialgesellschaft.)

11“ jes Das —₰ 2 diese Vorkommen entdeckt und weiter verfolgt zu ““ Ausreise aus eigenem Entschluß eine wenn auch nur kurze geologische seinem geologischen Interesse und seiner wissenschaft⸗

(Mitteilungen der Deutschen

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die Reichstags und des Hauses der scch in der Ersten und Zweiten Beilage.

gestrigen

Auf der Tagesordnung der heutigen (20.) Sitzung des

Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Delbrück der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen und der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco beiwohnten, stand die erste Beratung des Freund⸗ schafts⸗ und Handelsvertrages zwischen dem Deut⸗

en Reiche und dem Freistaat Bolivien.

Hierzu ergriff das Wort der Abg. Dr. Südekum (Soz.), dessen Rede morgen im Auszuge mitgeteilt werden wird. 1

Auf der Tagesordnung für die heutige (5.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Präsident des Staatsministeriums, Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, der Justizminister Dr. Beseler, der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten von Breitenbach, der Minister des Innern von Moltke und der Minister der geistlichen Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten von Trott zu Solz beiwohnten, standen die Interpellationen der Abgg. Dr. Porsch (Zentr.) und Genossen und der Abgg. Dr. von Jazdzewski (Pole) und Genossen, betreffend Maßregelung von Beamten und Lehrern in Kattowitz wegen Ausübung des kommunalen Wahlrechts. 3

Die Interpellation der Abgg. Dr. Porsch und Genossen autet: 68n sind unmittelbare und mittelbare Staatsbeamte aus Anlaß der Ausübung des kommunalen Wahlrechts Maß⸗ daen Wie rechtfertigt die Königliche Staatsregierung diese Beschränkung in der Ausübung staatsbürger⸗ licher Rechte?“ g bürger

Die Interpellation der Polen hat folgenden Wortlaut:

nfolge der Beteiligung an den vorjährigen Kommunalwahlen in Kattowitz sind mehrere Staatsbeamte und Lehrer, weil sie polnischen Kandidaten die Stimme gegeben haben, strafversetzt worden. Wir die Königliche Staatsregierung die Frage wie eine solche aßregelung mit den Grundsätzen der Staats⸗ eg; und der den Staatsangehörigen gesetzlich garantierten individuellen Freiheit bei der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte bei den Wahlen in Einklang zu bringen ist?“ . Auf die Frage des Präsidenten von Kröcher erklärt der

Präsident des Staatsministeriums, Reichskanzler Dr. von

Bethmann Hollweg:

Ich bin bereit, die Interpellationen sofort zu beantworten

8

. Statistik und Volkswirtschaft

1 Zur Arbeiterbewegung.

Die Strangfärber des Wuppertals hatten, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, kürzlich den Färbereibesitzern einen neuen Lohntarif 88 ereicht, durch den bei 56 stündiger Arbeitszeit in der Woche für ilfen unter 21 Jahren ein Lohn von 24 ℳ, für Gehilfen über Fahre ein Lohn von 26 und eine Erhöhung des jetzigen bohnes der selbständigen Färber und der Hilfsarbeiter um 2 ℳ, der Hilfearbeiterinnen um 1,50 gefordert wurde. Die Wuppertaler ärbereibesitzer haben den Tarif mit Rücksicht auf die allgemeine schlechte Geschäftslage sowie im Hinblick darauf abgelehnt, daß dort die höchsten Löhne gezahlt würden und die sächsische Konkurrenz mit ihren erheblich niedrigeren Löhnen schon stark in die Erscheinung träte. Der Lohnbewegung der Strangfärber des Wuppertals gesellt sich jetzt nach demselben Blatte eine Lohnbewegung der Stukkateure 8 rifklächen G“ 5 Die Stukkateure

b eld un armen ha ss en L if z 1 Bäras kana 89 en beschlossen, den Lohntarif zum

In Durham haben gestern, wie „W. T. B.“ erfährt, wieder 18 Kohlenbergwerke den Betrieb aufgenommen, sodaß nur nacdwanzig Bergwerke feiern. Der amtliche Bericht hesagt, daß die lüfer ng. es Distrikts zurzeit 26 % unter dem Durchschnitt bleibt. e. 1“ 8 wieder mehr Kohlen zur Verschiffung

no 9 cen 2 g mi

Rünklanh⸗ hsind noch viele Lieferanten mit ihren Lieferungen im . . Felhin an der französisch⸗belgischen Grenze sind „2. X. B. zufolge, viertauhhend Weber im Ausstand, von denen emeisten auf belgischem Gebiete wohnen.

8 8 Unterstaatssekretär der Marine Chéron ist laut Telegramm . ., in St. Malo eingetroffen, um den zwischen den chlihten I16“ und den Reedern ausgebrochenen Zwist zu der Hen, uf seine Anregung dürften die Vertreter der Verbände . und der Neufundlandsischer zu einer Besprechung zu⸗ 18 Bie reten, um zu einer Verständigung zu gelangen. (Vgl. Nr. 10

9

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.)

W.“

Kunst und Wissenschaft.

d ge Seiner Majestät des Kaisers und Königs bleiben Meelte, Fe e und Kunstgewerbe⸗Museum, das kunde agkasen erkunde sowie die Sammlung für deutsche Volks⸗

8 Archäologische Gesellschaft zu Berlin erledigte in Stell bien, am 4. Januar abgehaltenen Fexn t atnag in der an Profefsoneg. erkrankten Geheimrats Professor Dr. von Kekule Herr chästlch e den Vorsitz führte, zunächst eine Reihe ge⸗ selirgen en ngelegenheiten, die der ersten Sitzung des Jahres ob⸗ semret Pegen⸗ Der vorjährige Vorstand, bestehend aus den Herren Ge⸗ Professor voofessor Dr. Kekule von Stradonitz, Gymnasialdirektor E11 Professor Dr. Freiherr Hiller von wurde vnngen, Professor Dr. Brueckner und Professor Dr. Schiff, Vorträg! 89 Zuruf wiedergewählt. Die Reihe der wissenschaftlichen imem . des Abends eröffnete der Professor Dr. R. Oehler mit rarh über die punische Nekropole von Ard el⸗Kbhe⸗ von Ligtl ebiete des alten Karthago. Er gab zunächst, unterstützt Lichtbilderkarten, einen Ueberblick über die bis 1906. aufgedeckten

ihrer A.

Sitzungen des bgeordneten befinden

Zur Annahme von Praktikanten frhächtigte Kranken⸗

ist durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. November 1909 (Zentralbl. f. d. Deutsche Reich S. 1367) ein Verzeichnis derjenigen Krankenhäuser und medizinisch⸗wissenschaftlichen Institute, welche bis auf weiteres zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sind, ver⸗

genannten auf dem Gelände

11“¹“ . die an. und auf 2— von Douimêès un erm f ö1 Meere liegt. Ausführlicher behandelte er sodann die von der Direction des antiquités et arts du Gouvernement TPunisien dg Herren A. Merlin und L. Drappier von Anfang Herbst 1906 bis Mitte Sommer 1908 ausgeführten Grabungen, deren Ergebnisse von den beiden französischen Gelehrten kürzlich im Heft II der Notes et Documents der Tunesischen Direktion der Altertümer veröffentlicht worden sind. Durch diese neuesten Grabungen ist die Lücke, die bisher zwischen den zwei Nekropolen von Douimés⸗ Dermech und von Sainte⸗Monique bestand, bei Bordj⸗Djedid im großen und ganzen geschlossen. Schli 8. ging der Vortragende auf eine der vielen durch die Gräber und Grabfunde angeregten Fragen ein, nämlich auf die nach der Lage und Abgrenzung der ältesten punischen Ansiedlung auf dem Boden Karthagos. Es wurden dabei 8 Ansichten ,2 e 2v Melter einerseits und die on Vernaz, Tisso abelon auckler und von Duhn kritisch besprochen.

Der Professor Dr. A. Brueckner berichtete so ü Ausgrabungen der Griechischen Archtolsg sschen gef ke schaft im Athenischen Kerameikos, die er, von seinem Amte als Oberlehrer am Prinz Heinrich⸗Gymnasium in Berlin beurlaubt seit Oktober v. J. im Dienste jener Gesellschaft leitet, unter⸗ stützt von Dr. G. Oikonomos. Letztes Ziel der Arbeiten ist die Freilegung und, soweit möglich, Wiederherstellung der Front des alten Athen vor dem Dipylon und dem Heiligen Tore, gegenwärtige Hauptaufgabe die Ausräumung der Gräͤberstraße bei der Kapelle der Hagia Trias. Bis jeßt ist eine Strecke von 70,/ m Länge ausgegraben. Durch die Aushebung des späteren Schuttes ist der Hohlweg entsprechend seiner Anlage im vierten vor⸗ christlichen Jahrhundert wiederhergestellt; an seinen Rändern sind die stolzen Terrassenmauern der alten Grabbezirke bis auf den Grund freigelegt; über ihnen machen die marmornen Grabdenkmäler in der größeren Höhe nun einen weit feierlicheren Eindruck als bisher. Eine Reihe von Lichtbildern führte das vor Augen. Die Untersuchung des Weges hat ferner Aufklärung über den Bau des Weges selbst und für die Geschichte des Friedhofs ge⸗ bracht. Im besonderen ist der am Wege liegende Bezirk des Agathon und Sosikrates von Heraklea zu einem lehrreichen Muster für die Art der Anlage und die Benutzung der Grabstätte einer wohlhabenden Familie dieser Zeit geworden, dadurch daß seine Denkmälerfront wiederhergestellt und zugleich dahinter die zugehörigen Gräber der Familie unberührt auf⸗ gefunden sind. Die Veröffentlichung der Funde wird in der Egusois 4gawloras der Griechischen Archäologischen Gesellschaft geschehen. Mit dem Hinweis, daß ein allgemeines Interesse besteht diesen für die volle Erkenntnis der athenischen Gräbersitte einzigen Platz durch Erhaltung und Sicherung des Befundes zu einem Studien⸗ platz auszugestalten, der in ursprünglichem Zusammenhange alles ver⸗ einige, was anderwärts aus diesem gelöst in die Säle der Museen gesammelt wird, schloß der Vortragende seine Ausführungen mit griechischen Neujahrsglückwünschen für die Athenischen Arbeits⸗ genossen. . 8 Zum Schluß sprach der als Gast anwesende Geheimrat Pro⸗ fessor Dr. F. Studniczka aus Leipzig über Bildnisse der ersten römischen Kaiserzeit. An der Hand von Lichtbildern führte er das wahre und das vermeintliche Bildnis des Kaisers Caligula (37— 41 n. Chr.) vor. Den Münzen und den literarischen Nachrichten über das Aussehen des Kaisers entsprechen drei neuerdings bekannt gewordene Köpfe: einer in Kreta mit Priestertoga, einer mit Eichenkranz in der Ny⸗Carlsberg⸗Glyptothek in Kopenhagen und einer mit Trauerbark, der aus Thrakien nach Paris in den Louvre gekommen ist. Keine Aehnlichkeit mit dem Kaiser haben dagegen die seit der Renaissance auf ihn gedeuteten Bildnisse eines Jünglings unter denen sicher antik sind: zwei Büsten aus sehr jungen Jahren in der oberen Galerie des Kapitolinischen Museums zu Rom und in den Uffizien zu Florenz, aus reiferem Alter die Panzerstatue von Minturnae in Neapel und der Kopf mit Priestertoga in der Villa Albani zu Rom. Schon die Tatsache der wiederholten Darstellung eines so jungen Mannes in verschiedener Fassung verbürgt als Dargestellten einen der höchstgestellten Prinzen des Kaiserhauses, und die schlagende Aehnlichkeit mit M. Vipsanius Agrippa weist auf dessen ältesten Sohn, den im Jahre 4 n. Chr. 24 jährig in Lykien gestorbenen C. Caesar hin. Aus der Namensgleichheit dieses Prinzen und des späteren Kaisers Caligula erklärt sich die falsch b den Kaiser. 8 1

Junohügel, Odeumhügel,

Land⸗ und Forstwirtschaft. Tagung des Landesökonomiekollegiums.

Im Einvernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat der Vorsitzende des Königlich preußischen Landesökonomiekollegiums, Graf von Schwerin⸗Löwitz das Kollegium zur III. Tagung der XI. Sitzungsperiode auf den 9. Februar d. J. nach Berlin einberufen. Die Sitzungen, für die 3 bis 4 Tage in Aussicht genommen sind, finden im Provinziallandeshause in der Matthäikirchstraße statt. Neben geschäftlichen Angelegenheiten und den Jahresberichten der Landwirtschaftskammern über Ackerbau, Forstwirtschaft, Pferde⸗ zucht, Schulwesen, Viehzucht, Wein⸗, Obst⸗ und Gartenbau stehen folgende Punkte von allgemeinem Interesse auf der Tagesordnung: Ausbau der landwirtschaftlichen Betriebswissenschaft, Grundbesitz⸗ und Abwanderung vom Lande, Die Verwendung der ver⸗ brecherischen und unsozialen Elemente zu landwirtschaftlichen Kultur⸗ arbeiten und ihre Regelung im neuen Strafgesetzbuch und im Straf⸗ vollziehungsgesetz, Das neue Stellenvermittlungsgesetz, Wie hat sich die landwirtschaftliche Statistik bewährt und welche Vor⸗ schriften sind zu ihrer Verbesserung zu machen? Der Ent⸗ wurf einer neuen Versicherungsordnung (Bericht der Unter⸗ kommission), Regelung der Schlachtviehversicherung (Bericht der Unterkommission), Die Ausgestaltung der Landeskulturrentenbanken bezw. der Rentenbanken, Die Besiedelung der preußischen Moore, Die Bildung von Rentengütern aus bestehenden Objekten. Am Tage vorher, also am 8. Februar, treten ebenfalls im Provinziallandeshause zu Berlin die Vorstände der Preußischen Landwirtschafts⸗ kammern zu ihrer XXVI. Konferenz zusammen, deren Sitzungen jedoch im Gegensatz zur Tagung des Landesökonomiekollegiums

8 die Zeit vom 31. März bis 3. April d. J. vühn in Antibes HD des Alpes maritimes, Frankreich) eine Garten⸗ bau⸗, Ackerbau⸗ und Industrieausstellung geplant, an der sich auch ausländische Aussteller beteiligen können. Die Ausstellung wird 15 Abteilungen enthalten. Anmeldungen sind an Herrn Jules Greec, Generalsekretär der Ausstellung in Antibes, bis zum 15. März d. J. zu richten. Für Garten⸗ und Ackerbaugeräte müssen die An⸗ meldungen noch vor dem 1. März d. J. erfolgen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

häuser und medizinisch⸗wissenschaftliche Institute d 1* es Deutschen Reichs.

Gemäß § 59 der Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mai 1901

arthagisch⸗punis 1 b hagischpunischen Nekropolen: die am Ludwigshügel, die am so 1“ 8

öffentlicht worden.

die

Die Zahl ber Anstalten und der anzunehmend akti ’1 aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlich⸗ W1ö1

Zahl der 8 Anstalten Praktikanten 1G 16 26

12 38 39 10 15 57

Provinz Ostpreußen 5 Westpreußen ... Stadt⸗ und Landespolizeibezirk Provinz Brandenburg . . . 8 nags k. osen. 8 Schlesien. ee“] 25 8 Schleswig⸗Holstein . . . . . .. 14 Fesnne . .. 1“ 22 8 *“ 57 8 Hessen⸗Nassau . 32 Rheinprovinz 1“ 110 b“]; 1

Berlin

um

1011 1012 144 151 105 —112

Fensn 448 Fer.... 70 Königreich Sachsen 42 Württemberg 39 31 1—1*

Mecklenburg⸗Schwerin Sachsen⸗Weimar .. Mecklenburg⸗Strelitz. EII11616 Braunschweig ... Sachsen⸗Meiningen Sachsen⸗Altenburg . .. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Schwarzburg⸗Sondershausen. Schwarzburg⸗Rudolstadt

8

Reuß ä. L. 8

Lippe ck

OoSSbobobdonbo bdo oro bee

1601 1625.

Malta. Durch eine Regierungsverfügung vom 5. d. M. sind die Durc igsverfügu . d. M. ie für Herkünfte von Adalia, Castellamare di Stabia und lerno angeordneten Quarantänemaßregeln wieder auf⸗ oben worden. (Vergl. R.⸗Anz. vom 18. November v. J.

1. 272) b Indien.

Nach einer Mitteilung der Regiernng in Kalkutta vom 23. De⸗ Lember 1909 sind wegen des Ausbruchs der Pest in Kobe (Japan) DQuarantänemaßregeln in den Häfen von Orissa gegen Schiffe, die von Kobe ankommen, getroffen worden.

Verdingungen im Auslande.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition währe d der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

1e.“ 3 Oesterreich⸗Ungarn. 1 10. Februar 1910, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Villach: Lieferung einer Lokomotivdrehscheibe mit 20,04 m Durchmesser samt e nach den Normalien der K. K. österreichischen Staats⸗ bahnen für die Station Friesach. Näheres bei der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“. 8

1 8

Türkei. Kriegsministerium in Konstantinopel. Vergebung der Lieferung von: a. 250 Handwagen und 25 zweirädrigen Wagen nach Zeich nungen. Zuschlagstermin am 29. Januar 1910. b. 100 Paar leichten Rudern, 100 Paar eisernen Bootshaken mit Stielen Beschlägen und Spitzen sowie von Hohlmasten zu je 2 cbm Inhalt. Zuschlagstermin am 29. Januar 1910. c. Depeschen⸗ wagen mit und ohne Federn und von telegraphischen In⸗ strumenten. Zuschlagstermin am 17. Januar 1910. Angebote für die unter a, b, und c genannten Gegenstände an das oben⸗ genannte Ministerium, Festungsbauabteilung der Inspektion für Technik und Festungsbau. Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Kaufpreises. d. von 90 000 Paar Stiefeln nach einzusehenden Be⸗ dingungen und gesiegelten Mustern, im ganzen lieferbar bis zum 13. März 1910. Zuschlagstermin am 28. Januar 1910. c. von Hufeisen und zwar 20 000 für starke, 35 000 für leichte Pferde, 10 000 für Maulesel usw. sowie von 3 000 000 einfachen Mferne Zuschlagstermin am 22. Januar 1910. Angebote für die unter d und é genannten Gegenstände an die Generalintendantur des oben⸗ genannten Ministeriums. Die erwähnten Zeichnungen, Bedingungen und Muster können bei den genannten türkischen Behörden eingesehen werden. Theater und Musik.

Königliches Opernhaus.

Der Uebergang vom Bariton⸗ zum Tenorfach hat Herrn Berge die Verpflichtung auferlegt, seinen Rollenkreis, der bisher nur den Lohengrin und den Faust umfaßte, zu erweitern. Am Montag sang er zum ersten Male den José in Bizets Oper „Carmen“. Auch dieser Versuch fiel befriedigend aus; Herr Berger bewegte sich in der ungewohnten Tonlage schon freier, besonders in der Höhe, die nicht ganz so vorsichtig genommen wurde als sonst. Dagegen war der Uebergang vom Brust⸗ zum Kopfregister noch zu unvermittelt; der Ausgleich dürfte sich aber bei dem Fleiß des Sängers im Laufe der Zeit von selbst einstellen. Darstellerisch blieb er seiner Aufgabe nichts schuldig. Die Carmen sang Fräulein Rose recht annehmbar, ebenso Herr Griswold den Escamillo. Eine liebliche Micasla war Fräulein Artôt de Padilla. Den bewährten Kräften des Schmugglerquartetts, Fräulein Parbs, Herrn Lieban und Herrn Krasa hat sich Fräulein Wichgraf neu hinzugesellt, vorläufig allerdings nicht eben zum Vorteil der Wirkung. Sie war etwas un⸗ sicher, und der Kapellmeister Blech hatte zuweilen Mühe, das Ensemble zusammenzuhalten. Es ging aber ohne ernsteren Zwischen⸗ Im Königlichen Opernhause geht morgen, Donnerstag, „Fidelio“ in Szene. Frau Plaichinger, Frau Monrad, Herr Grüning Herr Bischoff, Herr Knüpfer, Herr Philipp, Herr Griswold sind Träger der Hauptrollen. Der Generalmusikdirektor Dr. Muck dirigiert. Zu Beginn wird die Ouverture „Leonore“ Nr. 3 gespielt. Das VI. Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle unter der Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß findet am Freitag, Abends 7 ½ Uhr, im Königlichen Opern⸗ hause statt. Die Symphoniematinee beginnt an demselben Tage um 12 Uhr. Außer der „Melitzer⸗Symphonie“ von Havydn, der III. Symphonie von Brahms, der „Cellini“⸗Ouvertüre von Berlioz wird ein Symphonischer Walzer von Alexander Ritter und das Erntefest aus „Moloch“ von Max Schillings aufgeführt. Billette zu 5 Matinee sind in der Hofmusikalienhandlung von Bote u. Bock zu haben.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Hermann

Sudermanns Schauspiel

Strandkinder“ wiederholt. 8 8