Qualität
mittel
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster ℳ
höchster
ℳ
niedrigster
höchster ℳ ℳ
niedrigster
ℳ
höchster
ℳ
Verkaufte Menge Doppelzentner
Verkaufs⸗
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1)
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis ℳ
ätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
wert
Allenstein.
“*“ Schneidemühl. Breslau...
11,43
14,60 13,00
14,30 13,50 13,20 13,60
2 Je“ Braugerste Frankenstein i. Schl. E11“ . Neustadt O.⸗S.. Hannover . 1“ Hagen i. W.. I1““]; Memmingen... 14“ ö “ Schwerin i. Mecklb. Saargemünd..
L.eeee““ 116* Schneidemühl... 1“ 111““ i. Schl.
Neustadt O.⸗S.
1ö11“ Emden.. Hagen “
J 11“ 1776768 Memmingen. Schwabmünchen Ehingen.. ““ Pfullendorf.. . NZ11I1“ Schwerin i. Mecklb... Gaargemünd .. ..
Bemerkungen. Die verkaufte Wenge wird Ein liegender Strich (—) in den Spalten für
Berlin, den 26. Januar 1910.
auf volle Doppelzentner
11,43
14,60 13,30
14,60 14,00 13,60 14,00 16,00
Ge 13,47 14,30 15,00 13,70 14,70 15,00 14,50 14,30 16,80 16,50
16,40 14,80 14,50
13,47 14,00 15,00 13,40 14,30 14,70 14,00 13,90 15,80 16,50
16,40 14,80
13,80 15,90 14,50 14,40 15,00 14,50 15,80 13,70 16,80 14,60 13,50 15,25 14,50
14,80 14,60 15,30 15,00
15,40 14,00
13,80 16,10 14,50 14,90 15,30 14,50 15,80 14,10 17,00 15,00 13,50 15,25 14,50
14,80 14,60 15,30 16,10
15,60 14,00
1“
a ser.
r ste. 15,50 14,40 15,40 13,80 14,80 15,10 14,50 14,60 18,00 17,00 14,50
16,00 16,00
14,80 16,20 15,00 15,00 15,40 15,00 16,00 14,40 17,40 15,20 14,00 15,50 15,50 15,70 15,60
15,50 15,50
15,70 16,00
van der Borght.
15,50 14,60 15,40 14,00 15,30 15,30 15,00 15,00 19,00 17,00 14,50
16,00 16,00
14,80 16,30 15,00 15,50 15,60 15,50 16,00 14,80 17,80 16,20 14,00 15,50 15,50 15,70 15,60 15,50 15,50
15,70 16,00
Kaiserliches Statistisches Amt.
und 8e Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. 1— ird 2 Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß ent
Der Duvrchschnittspreis wird aus den nach
14,05
15,66 14,10
15,00
15,00 15,00 15,54 14,70 14,90 15,31 15,41
15,74 14,10
15,20
15,25 15,00 15,00 14,80 14,60 15,24 15,61 15,50
15,11
551 1 269
6 080
6 100 900 4 537 3 789 102 1 722 3 106 140
40 800
21. 1.
18.1. 24. 1. 181. 18.1. 18.1. 18. 1. 18.1. 14,86 18.1.
15,11 18. 1. 1u“
erundeten Zahlen berechnet. prechender Bericht fehlt
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen für die Woche vom 17. bis 22. Januar 1910 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.
(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Woche Da⸗ 17./22. gegen Januar Vor⸗ 1910 woche
167,58 167,75 226,58 227,50 166,08 165,08
Berlin.
,guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 b“ Mannheim.
Roggen, Pfälzer, russischer, mittel.. . . Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mitte Hafer, badischer, rulscher⸗ “
e eeeeeee1“*“ Gerste üqiter eööFöö.
Wien. Roggen, Pester Boden ...
Weizen, These. Heffr. T11öö 7 erste, slovakische.... 146,17 EEEEE“¹“]; 5 118,12 Budapest. V
d Mittelware ... 165,37 e 11“ 248,65
afer, . “ 136,82 tter⸗ “ 119,99
Perst⸗ S “ 104,10
Odessa.
kg das hl
173,75 247,18 173,13 170,62 137,50
173,36 264,29 139,37
174,09 264,95 139,27 146,06 118,04
165,08 248,22 135,87 119,91. 104,03
127,11 126,45
168,60
Roggen Weizen
“ Weizen - Weizen dafßer erste
Weizen
Roggen, 71 bis 1
72 Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das 167,61
Roggen, 71 bis 72 kg Weizen, 78 bis 79 kg das hl..
Riga.
Paris.
lieferbare Ware des laufenden Monats -
das hl.
Antwerpen.
Donau⸗, mittel. Hdeeece Kansas Nr. 2. NI Kurracheha.. Kalkutta Nr. 2 . Aufbulier...
Amsterdam.
6*“ St. Petersburger.. “ amerikanischer Winter⸗ amerikanischer bunt. ö1“
London.
engl. weiß „LI“
Qfark e“]
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)
Liverpool⸗
Ii
roter Winter
Nr. 2
Manitoba Nr. 2.
v1“ “
116“*“
Hafer, englischer weißer... Gerste, Futter⸗ -
amerikanische
Schwarze Meer⸗.
167,89 163,41
158,65 126,56 140,55
186,16 192,74 187,57 193,21
135,80 119,87
—
135,67
172,32
133,38 196,01
187,81 183,53 190,00
188,78 190,81 185,79
136,57 175,73 179,24 126,53 127,37
168,37 163,61 158,18 127,10 140,48
188,42 192,65 189,83 195,00 190,07 193,59 133,65 119,03
128,45 127,39 129,75
4“
veeeeeeeee.“ La Plata, gelber..
169,66 155,92
September 149,75 M
Neu York. roter Winter Nr. 2.. Lieferungsware M Mais 8
Weizen
Buenos Aires. Mehen — Durchschnittsware .... 1) Angaben liegen nicht vor.
Jb““
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner roduktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ hroh an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗ preise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englisch, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg. .
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im ‚„Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ lichen Vurchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Päric⸗ Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 26. Januar 1910.
Kaäiserliches Statistisches Amt. 1 van der Borght.
Deutscher Reichstag. 23. Sitzung vom 25. Januar 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsetat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909. Die Be⸗ ratung beginnt mit dem zweiten Nachtrag zum Etat für das Südwestafrikanische Schutzgebiet.
Referent Abg. Dr. Semler (nl.): Die Diamantenpolitik des Staatssekretärs und die Frage der Selbstverwaltung ist Gegenstand allgemeiner Besprechungen gewesen. Diese letztere Frage läßt sich am besten beim Etat für Südwestafrika erörtern. Im allgemeinen ist die Kommission zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Diamantenpolitik des Staats⸗ sekretärs die richtige ist. Im Vergleich zu Englisch⸗Südafrika, wo 200 Millionen notwendig gewesen waren, um die Diamantenschätze zu heben, muß anerkannt werden, daß die Diamantenpolitik den Inter⸗ essen des Reichs entsprochen hat, dem Reiche können rund 50 %, des Reinwertes der Diamanten zugeführt werden. Seit Einführung der Regie ist der Preis der Diamanten von 22 auf 33 ℳ für das Karat gesteigert worden. Die Gewinnung und Verwertung der Diamanten durch die Regie hat sich bewährt. Manche Punkte waren allerdings noch unklar geblieben. Die vom Staatssekretär veröffentlichte Denkschrift hat nun über die Diamanten Klarheit gebracht. Schade, daß sie nicht früher gekommen war, es wäre dann manche Unklarheit früher geschwunden. Die Diamantenschürfer haben sich früher mit dem taatssekretär einverstanden erklärt. Wie weit
den
Hat Grund
zuheben.
— Der hält, geführt.
gaben
4
Wesentliches auszusetzen.
faktisch eintreten lassen.
hat in
auf am dessen ist eine Politik worden, wie sie weitherziger gar nicht gedacht 8 Was vorgeschlagen wird, ist ein vergatterter Komplex von 3 ver⸗
der dortigen
Die dort stattgehabt, i vorgelegten
worden.
dem Verlangen zu entsprechen. — eiter, Wege der Petition zur Kenntnis des Hauses gebracht, dasselbe selbstverständlich s. Z.
Komplex Zal der Kommissior Es wurde zunächst
tragen
Materials
haben. F8
die Sperrmaßregeln notwendig gewesen sind, sekretär wohl selbst darlegen. Betrieb
die die
ndem
betont,
ware
wird der 1 Jedenfalls ist die rechtliche Seite für
„Kolonialgesellschaft“ i Was die Diamantenpolitik allgemein angeht, spricht die gesamte Kommission im Prinzip ihr Einverständnis aus und hat daran nichts s Dies wird deshalb öffentlich bekundet, weil große Interessentenkreise sich mit dieser Politik unzufrieden gezeigt und dies öffentlich geäußert haben. tion Krepli selb. verständlich wie jede Petition von der Kommission sachlich gründlich geforderte Untersuchungskommission Budgetkommission verlangte
unangreifbar.
werden
St
hätte;
Die Petition Kreplin ist selbst⸗
an sich gar nicht wenn das Reich zur Deckung dieser Aus⸗ zurückgegriffen dem Schutzgebiet Eö ann.
auf Prüfung hat Die Depesche hat eine Sprache gegen den Staats⸗ sekretär geführt, die in der Kommission allseitig hohes Befremden erregte; ich habe das namens der Kommission ausdrücklich hervor⸗ 1 Sachlich liegt nach dem Ergebnis der Verhandlungen und nach der Prüfung des vorgelegten Materials absolut kein Anlaß vor, Wird weiteres Material auf dem so wird ebenfalls gründlich geprüft werden. von Bahnanlagen, die der Nachtragsetat ent⸗ K u zu einer ausführlichen Erörterung daß wir nach wie vor an militärischen Ausgaben für dieses Schutzgebiet jährlich 14 Millionen ohne Deckung zu
unberechtigt gewesen, die Diamanteneinnahmen gegenüber
schiedenen großen Maßnahmen: Ar 1 Otawil zweier neuer Bahnen. Der Ankauf und die gleichzeitige Verpachtdung der Otawibahn erscheint sehr kompliziert; die Kommission ist jedos nach eingehender Beratung zu der Ansicht gelangt, daß zurzeit kein Interesse vorliegt, die Verpachtung zu verhindern, daß der Ver⸗ pachtungsvertrag dem Reiche nützlich ist. Die Otawibahn hat be⸗ kanntlich nicht die Kapspur, sondern nur eine 60⸗Zentimeterspur; sie macht also, da sonst die Kapspur in Südwestafrika die Norm sein soll, eine Umladung nötig. Die hieraus sich ergebende Schwierigkeit ist überwindlich und der Kostenbetrag dafür geringer als der für eine Parallelbahn. Der Ausbau und die Weiterführung der Bahn Karibib —Windhuk ist bis nach Keetmannshoop geplant, und zwar zugleich von Norden und.von Süden her. Mit diesem Ausbau wird ein langjährig gehegter Wunsch auch des Reichstags durch den Staatssekretär sofort erfüllt; es werden dadurch auch ganz erhebliche Ersparnisse auf militärischem Gebiete möglich.
Abg. Erzberger (Zentr.): Wir stehen hier vor einer bedeutungs⸗ vollen Entscheidung über große Maßnahmen, die in den Kolonien durchgeführt werden sollen. Der Staatssekretär hat uns in der Kom⸗ mission massenhaftes Material gegeben, aber erst wenige Tage vor der Kommissionsberatung wurde es uns zugänglich gemacht. In Zukunft sollte uns solches Material früher zur Verfügung gestellt werden. Die Diamantendenkschrift hätte gewiß früher pobetiest werden können. Dann wäre jenes Mißverständnis nicht aufgekommen und die Depesche jedenfalls nicht in einer so scharfen Form an uns gelangt. In der Gewinnung und Verwertung der Diamanten hat der Staatssekretär eine recht glückljche Hand gezeigt. Wir halten die Politik, die der Staatssekretär seit 2 ½ Jahren betrieben hat, für eine richtige. Herr Dernburg hat als Kolonialdirektor begonnen, vielleicht setzt er seine Politik als Staatssekretär von Dernburg fort. Noch nie ist ein
8 überschläglicher 8
Ankauf der Otawibahn und Bau
6 2 Staatsmann so scharf angegriffen worden. feststellen, daß der ganze Reichstag einmütig als unberechtigt zurückweist. Wir haben in der Kommission sehr genau das Material geprüft und uns überzeugt, daß die Maßnahmen des Staatssekretärs im Kern berechtigt sind. Diese An⸗ erkennung schließt eine Kritik im einzelnen nicht aus. Auf dem Ge⸗ biete der Diamantenförderung wünschen wir eine erhöhte Berücksichti⸗ gung der berechtigten Wünsche aus unserem Schutzgebiet. Ich will nicht untersuchen, ob die Ansiedler nicht ein Diamantenkoller ergriffen hat, sodaß sie die Interessen des Reichs und ihre Privat⸗ interessen vermischt haben. Die 4 olonialgesellschaft in Südwest⸗ afrika hat ein sehr gutes Geschäft gemacht, und da ist es begreiflich, daß man fragt: Sind die Rechte dieser Gesellschaft unantastbar? Es ibt auch hier in Deutschland Stimmen, die diese Rechte für verwirkt 1 Die Kommission hat einmütig sich dahin er⸗ klärt, daß die Rechte der Kolonialgesellschaft in der Tat unantastbar sind. Gewiß ist es höchst bedauerlich, daß einer einzelnen Gesellschaft so große Rechte eingeräumt sind. Aber diese Rechte sind durch richterliche Erkenntnisse anerkannt, und wir können diese richterlichen Erkenntnisse deshalb nicht über den Haufen werfen, weil diese Rechte jetzt wertvoller geworden sind. eer Staatssekretär hat mit der Gesellschaft eine Reihe von Ab⸗ kommen getroffen, und das erfreulichste ist, daß die Gesellschaft an die Bergordnung von 1905 angegliedert ist. Dadurch haben wir uns von den alten Verträgen ohne jede Gegenleistung des Reichs frei emacht. Bis zum 1. Oktober 1908 hatte die Gesellschaft das Recht, das ganze Gebiet zu sperren. Das Recht ist nun gefallen. Acht Tage, bevor das Recht erlosch, ist die Sperre über das ganze Diamantengebiet verhängt worden. Das war eine der vernünftigsten Maßnahmen. Anders steht es mit der Frage, ob das Gebiet zu Gunsten der Kolonialgesellschaft oder zu Gunsten des Fiskus gesperrt werden sollte. Die Gründe hierfür sollte der Staats⸗ sekretär hier im Reichstage wiederholen. Was tritt am 31. März 1911 ein? Besteht eine allgemeine Schürffreiheit oder nicht? Ist in dem neuen Abkommen Klarheit geschaffen, ob aus der Schuͤrf⸗ berechtigung dauernde Abbaurechte der Kolonialgesellschaft hergeleitet werden können? Ein Prozeß hat in erster Instanz dahin entschieden, daß die Gesellschaft ein solches Recht nicht hat. Es wird dort dem Staatssekretär vorgeworfen, daß er zu Gunsten der Gesellschaft ein⸗ gegriffen habe. Vielleicht kann der Staatssekretär uns neues Material hierüber mitteilen. Gestern abend stand in der „Deutschen Tageszeitung“ die Mitteilung, daß eine neue Sperre nördlich von der Lüderitzbucht unter günstigeren Bedingungen verhängt worden sei. Vielleicht gibt uns der Staatssekretär auch hierüber Auskunft. Wir sind der Meinung, daß neue Privilegien einer Gesellschaft nicht zu geben sind. Auch den Antrag, daß Sondervorrechte und Konzessionen über Landbesitz nicht einseitig von der Verwaltung verliehen werden, sondern vorher der Venedmeelem des Bundesrats und des Reichstags bedürfen, wollen wir jetzt nicht wiederholen. Es ist nun ein wahres Diamantenfieber in Südwestafrika ausgebrochen. Es muß Sorge getragen werden, daß wir künftig mit rücksichtslosen Spekulationsmanövern verschont werden. Deshalb sollten auch kleine Aktien nicht ausgegeben werden; es fehlte noch, daß jedes Dienst⸗ mädchen oder jeder Berliner Schuljunge in Diamantenaktien machte. Es müßte für eine bessere Aufsicht durch den Reichskommissar ge⸗ sorgt werden. Von einem Abbau der Diamanten im eigenen Betriebe des Reichs versprechen wir uns nichts, es könnte dahin kommen, daß wir noch etwas darauf legen müßten. Man hat sich nun darüber beschwert, daß nur große Berliner Gesellschaften den Nutzen von der Diamantengewinnung haben. Einer solchen Meinung widerspricht doch die Denkschrift, die zeigt, daß auch kleinere Schürfer beteiligt sind. Man muß sich wundern, daß die Leute in Lüderitzbucht an solchen falschen Behauptungen festhalten. Immer⸗ hin würde die Diamantenpachtgesellschaft einen auffallend hohen Ge⸗ winn aus der Diamantenverwertung erzielen, nämlich 80 % des eingezahlten Aktienkapitals. Vielleicht teilt uns der Staatssekretär mit, wie es kommt, daß die Gesellschaft einen so hohen Gewinn er⸗ hält. Zum Diamantenverkauf ist in Berlin eine Regie, eine Art Zwangsverkaufsgesellschaft errichtet worden. Da ihr Vertrag demnächst abläuft, so ist die Frage der Weiterführung der Regie akut geworden. Der Regiegedanke an lich ist ein vorzüglicher, vorteilhaft für den Fiskus, wie für die Schürfer. Man wirft der Regie vor, daß sie einen viel zu hohen Gewinn habe, sie gewinnt 5 % von 14 Millionen jährlich, nämlich 700 000 ℳ. Man ärgert sich darüber, daß ein Berliner Konsortium ohne Risiko ein so gutes Geschäft macht. Die Regie hat sich in den 9 Monaten ihres Bestehens gut bewährt, denn sie hat den Wert der Diamanten um 50 % erhöht und damit auch den Anteil des Reichs. Demgegenüber verstehe ich nicht, wie man gegen die Einrichtung der Regie an sich seitens der Schürfer opponieren kann. Nur sollte in irgend einer Form für die Organisation der Schürfer Sorge getragen werden, damit sie zu einer geordneten Vertretung der Regie gegen⸗ über gelangen. Wie erklären sich nur die scharfen, heftigen Proteste in Südwestafrika selbst gegen diese Diamantpolitik? Man steht da vor einem Rätsel. Vielleicht ist ein Grund dafür in der mangelhaften, unzureichenden Information der Leute zu suchen. Es soll ja sogar nach unseren letzten Kommissionsbeschlüssen dem Bürgermeister Kreplin in Lüderitzbucht und dem Gouverneur ein Fackel⸗ zug gebracht worden sein! Ich kann über alle diese Vorkommnisse nur unser lebhaftes Bedauern aussprechen. Den Leuten muß zur Ruhe und Besonnenheit geraten werden. Als uns in der Kommission die ersten Diamanten gezeigt wurden, hatte man dafür wie früher bei dem Golde aus Südwestafrika nur ein skeptisches Lächeln; jetzt denkt man anders darüber. Die Erträge aus den Diamanten könnten ja zur Tilgung der Schulden und Lasten der Kolonie verwendet werden; niemand dort würde auch nur das Geringste dagegen einwenden dürfen. Aber es bleibt ja alles im Lande; das Reich hat zunächst daraus gar keinen Fewinn. Um so unerklärlicher ist mir die Opposition der Be⸗ völkerung. Es soll aus den Erträgen ein ganzes Eisenbahnnetz für die Kolonie geschaffen werden. Das geplante Bahnnetz hat unseren Beifall. Am meisten ist die Verstaatlichung der Otawibahn auf Opposition gestoßen; auch wir können nicht sagen, daß das Reich dabei ein gutes Geschäft macht; höchstens daß es möglich ist, die Schutztruppe etwas zu vermindern und dadurch einen kleinen Gewinn iu machen. Auch für Südwestafrika gilt der Satz, daß nur in ernster treuer Arbeit und unbedingter Pflichterfüllung die Voraus⸗ setzungen für eine gedeihliche Entwicklung zu finden sind. Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg Meine Herren! Auf die Beschwerden, welche aus Südwestafrika über die Politik des Reichskolonialamts eingegangen sind, werde ich auch nicht mit einem Worte eingehen. Es hieße das die Wucht des Verdikts, welches dieses hohe Haus und seine Kommission aus⸗ prochen hat, nur abschwächen, wenn ich, der in dieser Angelegenheit Ungeklagte, mich dazu äußern wollte. Ich werde auch nach keiner lichtung hin mit den Herren in Südwestafrika polemisieren, sondern mich im wesentlichen darauf beschränken, in Anlehnung an die Fragen, welche der Herr Vorredner an mich gestellt hat, einen kurzen und süizzenhaften Abriß derjenigen Maßnahmen zu geben, die das Reichs⸗ kolonialamt getroffen hat, kurz und skizzenhaft deshalb, weil es sich um einen Komplex von Dingen handelt, welche in ihrer wirtschaft⸗ lichen Tragweite von sehr großer Bedeutung, aber durchaus nicht ein⸗ fach sind. Und wenn Sie deshalb die Frage stellen: weshalb sind diese Sachen in Südwestafrika zum großen Teil nicht gut verstanden worden, so haben Sie die Antwort: weil es sich um sehr schwierige Dinge handelt, welche nationalökonomisch vorgebildete Leute ver⸗ ꝛangen, die auch in den allgemein kommerziellen und handels⸗ volitischen Sachen Erfahrung haben. Die Diamantenfunde, die im Frühjahr vorigen Jahres gemacht ind, haben die Verwaltung vor eine große Aufgabe gestellt, eine Aufgabe, die deshalb so groß war, weil sich ja gar nicht voraussehen
Ich darf wohl
diese Angriffe
8 ließ, welchen Umfang diese Sache annehmen würde. Ich sage Ihnen vollständig offen: ich bin selbst überaus überrascht worden durch die schnelle Entwicklung, die sie genommen hat. Ich bin hier nach einigen großen Prinzipien vorgegangen, die ich Ihnen hier wieder⸗ holen will.
Das erste Prinzip war dies: wenn man koloniale Verzehrs⸗ und Verbrauchsgegenstände, welche jedermann in der Heimat verwenden kann und muß, fördern will, so muß man sie auch möglichst billig fördern und gestalten. Luxusgegenstände aber, welche nur ein sehr bestimmtes Publikum in der Welt haben und keine Konkurrenz ver⸗ tragen können, muß man im Preise steigern, d. h. man muß sie monopolisieren.
Zweites Prinzip: solche Dinge, welche wenig Mühe beim Finden beanspruchen, aber großen Verdienst bringen, und bei deren Produktion weder eine besonders geistige Kraft noch große körperliche Arbeit notwendig ist, sind die gegebenen Steuerobjekte für den Fiskus.
Drittes Prinzip: wenn man solche Dinge besteuern will, so muß man gleichzeitig dafür sorgen, daß sie auch verkauft werden können; denn sonst, wenn man sie nicht verkaufen kann, kann man auch keine Steuern aus ihnen ziehen, und wenn man keinen Nutzen aus ihnen erzielt, kann man keine hohe Auflage machen.
Das ist in kurzem der Gedanke der Monopolisierung eines Luxus⸗ artikels: Verkaufsmöglichkeit im Interesse des Fiskus und der Förderer und damit Hochhaltung der Preise, um einen sehr hohen fiskalischen Nutzen herauszuziehen.
Nun hat, meine Herren, der Herr Abg. Erzberger den Wunsch ausgesprochen, alle diese vom Reichskolonialamt getroffenen Maß⸗ nahmen hätten zeitiger publiziert werden müssen, und hat betont, daß die Diamantendenkschrift wohl eindrucksvoller gewesen wäre, wenn man sie zu einer früheren Frist herausgegeben hätte. Das will ich alles zugeben. Der Herr Abg. Erzberger hat aber ebenso gesagt, die letzte Verfügung, die hier abgedruckt ist, wäre vom Oktober 1908. Nun, meine Herren, jede dieser Verfügungen ist im Reichskolonialblatt abgedruckt worden, und nicht nur in der Presse, sondern auch im vorigen Jahre in der Budgetkommission behandelt worden. Eines Abends, als ich in diesem hohen Hause den Vorzug hatte, einen Vortrag über Südwestafrika zu halten, habe ich alles das schon skizziert, und ich muß sagen, wenn diejenigen, die die Sache geschäftlich angeht, die Diamantenproduzenten, aus den Publikationen, die ihnen zugegangen sind, aus den Verordnungen, die sie fühlen, nicht verstanden haben, was wir wollen, wird ihnen eine Denkschrift die Sache auch nicht klar machen können. (Sehr richtig! links.) Wir kommen hier eben auf einen Treppenwitz. Im März 1908 sind die Vertreter der Lüderitzbuchter Interessenten hier gewesen, und alle und jede der Maß⸗ nahmen, soviel sie auch angegriffen sind, sind mit ihnen damals be⸗ sprochen worden. Sie waren im Reichskolonialamt. Man hat sie gefragt: habt ihr noch Wünsche? Ihre Wünsche sind in einem sehr weiten Umfange erfüllt worden. Sie sind bei der Regie ge⸗ wesen, und die Regie hat sie gefragt: habt ihr noch Wünsche? Darauf haben sie gesagt: das ist eine ausgezeichnete Ein⸗ richtung, wir ziehen die Antiregie zurück, und der Antiregie ist denn auch niemals ein Stein eingeliefert, noch weniger eine Mark bezahlt worden. Meine Herren, was soll nunmehr hinterher die ganze Kritik? Ich glaube, sie ist durch das Verdikt erledigt, welches damals die Interessenten selbst gegeben haben, und es hat sich in der Sache gar nichts geändert, als daß inzwischen der Appetit beim Essen gekommen ist, und sich noch mehr Leute in der Lüderitzbucht an⸗ gesiedelt haben, die auch gern ein Stück aus dem Kuchen heraus⸗ schneiden möchten, was ich ihnen gern gönnen würde, wenn nur genug Kuchen da wäre. (Seiterkeit.)
Aber eine Maßnahme — und das ist die Hauptsache — ist damals zweifellos nicht verstanden worden, nämlich die Frage: wie weit geht die Sperre der Deutschen Kolonialgesellschaft für Süd⸗ westafrika, hört sie am 31. März 1911 auf, und können wir dann in diesem Gebiete unserseits die Felder abstecken und uns dann aus diesen Gebieten bereichern, oder soll das nicht sein? Nun ist dazwischen dieser Prozeß gekommen. Die Deutsche Kolonialgesellschaft hat ge⸗ klagt auf Verleihung eines Feldes, der Fiskus hat widersprochen, und der Richter hat ein formell durchaus zulässiges Urteil abgegeben dahin: nein, die Kolonialgesellschaft hat ein dauerndes Recht aus iesen angemeldeten Feldern nicht. Nun will ich gleich der Idee widersprechen, als ob es sich beim Fiskus irgendwie hätte darum handeln können, in ein schwebendes Verfahren einzugreifen. Verklagt war der Fiskus, d. h. das Reichskolonialamt, an letzter Stelle seine Spitze, und weshalb ich meinem Prozeßvertreter, dem Bezirksamt⸗ mann in Lüderitzbucht, nicht eine Instruktion geben soll, wie er den Prozeß für mich führen soll, kann ich gar nicht verstehen. (Sehr richtig! links.) Ich habe dem Gouverneur lediglich gesagt: willst du nicht diesen Widerspruch zurückziehen? Es ist nicht recht anständig, daß wir in einer Angelegenheit, wo wir eine andere Rechtsauffassung haben, eine Rechtsauffassung verteidigen, die wir nicht haben. Das ist die ganze Angelegenheit.
Nun, meine Herren, die Frage war bereits vorher erledigt, und sie war erledigt auf Grund der Rechtsauffassung, welche das Reichs⸗ kolonialamt über diese Angelegenheit von jeher gehabt hat. Der Herr Abg. Erzberger hat die Landkommission zitiert und die Be⸗ schlüsse, die dort gefaßt worden sind, und da muß ich, um sehr deut⸗ lich zu sein, folgendes rekapitulieren. Die Deutsche Kolonialgesell⸗ schaft für Südwestafrika ist keine Konzessionsgesellschaft. Sie hat niemals vom Staat oder vom Reich eine Konzession erhalten. Sie hat per fas oder per nefas — das will ich hier nicht entscheiden — durch Verträge mit den Häuptlingen Privateigentum von ihnen ge⸗ kauft, genau so wie jetzt wieder einer von der Kolonial⸗ gesellschaft Privateigentum kaufen kann. Diese ihre Rechte sind die Grundlage gewesen zur Besitzergreifung von Lüderitz⸗ land, von Deutsch ⸗Südwestafrika, zur Fllaggenhissung. Seitens des Deutschen Reichs war aber von Anfang an bestätigt worden, daß die Erwerbungen des Lüderitz unter dem deutschen Schutze stehen. Das ist der erste Titel. Darauf gründet sich alles. Diesen Titel haben wir hinterher verstärkt.
Nun sagt der Herr Abg. Erzberger, es ist sehr bedauerlich, daß man dieser Gesellschaft so ungeheuere Rechte gegeben hat. Ich will gar nicht für die Gesellschaft eintreten, aber, meine Herren, wenn in der Landkommission vor zwei Jahren der Vorschlag gemacht worden wäre, die Kolonialgesellschaft will alles hergeben, nur die Namib möchte sie behalten, das wäre angenommen worden, einstimmig. (Heiterkeit und
Zustimmung.) Von den Schätzen der Namib hat ja kein Mensch da⸗
mals etwas gewußt, und die Folge davon ist, daß man danach auch gar nicht sagen kann, daß wir einen großen Fehler begangen haben.
Meine Herren, auf Grund dieses Rechtstitels und des später ge⸗ schlossenen Schutz⸗ und Freundschaftsvertrags mit den Kapitänen, der bereits von der Deutschen Reichsregierung durch Kapitäne von Kriegs⸗ schiffen geschlossen worden, auf Grund der Anerkennungsurkunde, die der Gesellschaft ausgestellt worden ist, hat dieselbe späterhin eine Kaiserliche Verordnung erwirkt, nach welcher die Land⸗ und Bergrechte der Gesellschaft zum Zweck der Eintragung in die Grundbücher und zur Anlegung von Bergbüchern aufgeboten werden sollten. Dieses Aufgebot ist erfolgt vor den verschiedensten Gerichten, und das gegen wärtige Sperrgebiet ist durch Beschluß des Gerichts von Bethanien damals der Kolonialgesellschaft, sowohl was das Landrecht als was das Bergrecht angeht, ohne weiteres zugesprochen worden, da sich niemand gemeldet hat, der dagegen Einspruch erhoben hätte. Wahr⸗ scheinlich war überhaupt noch niemand da. Ich glaube, daß zu dieser Zeit dieser Süden ebenso unbewohnt war, wie er es zum großen Teil heute noch ist.
Meine Herren, inzwischen ist eine Kaiserliche Bergverordnung im Jahre 1888 gemacht worden. Diese Kaiserliche Bergverordnung hat der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika das Bergregal für das gesamte deutsche Schutzgebiet, soweit es damals im Besitz oder unter der Schutzherrschaft des Deutschen Reichs war, zugesprochen. Im Jahre 1889 hat man vielleicht Bedenken bekommen, und es ist eine neue Kaiserliche Bergverordnung erlassen worden. In dieser steht: Ausgenommen von den Wirkungen dieses Gesetzes sind alle die⸗ jenigen Landteile, in denen die Kolonialgesellschaft Land⸗ und Berg⸗ rechte hat. In letzteren ist sie vielmehr ausschließlich berechtigt, Bergbau entweder selbst zu betreiben oder durch andere betreiben zu lassen.
Auch die Bergverordnung von 1905 hat an dieser Angelegenheit gar nichts geändert, weil es auch da wieder heißt — der Text ist un⸗ gefähr folgender —: diese Bergverordnung greift auch Platz für alle Gesellschaften, soweit sich aus dem Inhalt der Sonderberechtigungen ein anderes nicht ergibt.
Hier aus dieser Sonderberechtigung ergab sich aber ein anderes, nämlich daß die Gesellschaft das ausschließliche Bergrecht hat, und damit komme ich nun auf die Frage, die der Herr Abg. Erzberger an⸗ geschnitten hat: ist es denn nicht möglich, diese hier für den Fiskus zu sperren?
Meine Herren, was heißt das, sperren? Sperren ist doch gar kein Ausdruck, der in dem Gesetz vorkommt, sondern nach § 93 der Bergverordnung kann der Fiskus jetzt Sonderberechtigungen erteilen. Die Sonderberechtigung kann er natürlich auch sich selbst erteilen; darüber ist ja gar keine Frage. Sie hätte ihm nur hier unter keinen Umständen etwas genützt. Erstens einmal hat die Kolonialgesellschaft ausdrücklich in dem Briefwechsel vom 1. und 3. Februar 1908 auf Vermögensrechte überhaupt nicht verzichtet. Sie würde also, wenn der Fiskus für sich gesperrt und für sich ausgebeutet hätte, das Recht gehabt haben, vom Fiskus das Erträgnis zu verlangen. Aber abgesehen davon: kann denn ein Fiskus, wie das Deutsche Reich es ist, nachdem er auf Treu und Glauben mit der Gesellschaft einen Vertrag geschlossen hat, eine solche Sperrklausel dazu benutzen, um die Gesellschaft ein für allemal ihres gesamten Besitzes zu berauben, sie vollständig zu expropriieren? Denn, meine Herren, darauf kommt es doch hinaus! (Sehr richtig!) Wenn die Klausel so auszulegen wäre, daß man für den Fiskus sperren könnte, so würde man morgen das ganze Berg⸗ werksgebiet der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika sperren können, und dann säße sie da auf dem Sand und auf dem Strand und hätte gar nichts. Das kann also der Sinn einer solchen Klausel nicht sein, und das kann das Deutsche Reich unter Aufrecht⸗ erhaltung seiner eigenen Ehre und Würde nicht tun. (Sehr richtig!)
Nun haben wir mit der Sperre vom Fiskus aus gar keine privatrechtlichen Zwecke verfolgt, es war uns zunächst unwichtig, wer da abbaute: worauf es uns ankam⸗ war, erstens, daß der Besitz nicht zersplittert würde, und zweitens, daß eine möglichst starke und sachverständige Gesellschaft hineinkäme, und ob wir nun die Deutsche Kolonialgesellschaft dazu nahmen, welche die Besitzerin des Grund und Bodens, also der Oberfläche ist — und das ist auch nicht unwichtig für den Abbau —, und Besitzerin der Bergwerksrechte war, oder jemanden anders, der zufällig in dieses Land gekommen war, das konnte für den Fiskus nicht den Ausschlag geben, da war es ceteris paribus unter allen Umständen berechtigt, den zu nehmen, dem das Deutsche Reich diese Rechte seit 25 Jahren zuerkannt hatte. Ich frage Sie, meine Herren: wo sollten wir dann hinkommen? Wir leben doch alle in demselben Rechtsgebiet, das Bürgerliche Gesetzbuch gilt doch hier wie draußen, und wenn wir solche Sachen machen würden und auf Grund von Verordnungen den Leuten die Sachen unter der Hand wegkonfiszierten, ich glaube, das würde hier in unserem Deutschen Reichstage hohe Wellen schlagen, und wenn alle diejenigen, die in Deutschland etwas besitzen und zu verteidigen haben, erst einmal aufwachen würden und merken würden, was das alles heißt, dann würden mir die allergrößten Vorwürfe gemacht werden, daß ich der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika etwas weggenommen hätte.
Aber, meine Herren, das ist gar keine Frage: die Maßnahme an sich ist zweckmäßig. Ich habe sie getroffen nach genauer Ueberlegung. Ich glaube auch nicht, daß der Fiskus besser gefahren wäre, wenn für ihn gesperrt worden wäre, denn 50 % vom Netto eines Artikels, der in hohen Werten verkauft werden kann, ist doch eine außerordentlich große Einnahme, und daß der Fiskus sich selbst mit dem Bergbau dort nicht bemengen soll, wissen wir ja alle.
Nun komme ich aber auf den nächsten sich auch darum gehandelt, durch die Kapital dieses Gebiet zu erhalten und eine Agiotage aus⸗ zuschließen, die wir überall rechts und links bereits heraus⸗ schießen sahen. Was war die Sachlage? Als ich aus Südwestafrika zurückkam, wurde mir mitgeteilt, daß der jetzige Bürgermeister von Lüderitzbucht die Gesellschaft Colmanskop mit kapländischem Kapital gegründet hatte, eine andere Gesellschaft war auch bereits dabei, sich umzuformen, rechts und links wurde die Agiotage betrieben. Habe ich dann nicht recht getan, das hier einer Gesellschaft zu geben, die überhaupt darauf verzichtet hat, ihre Aktien ins Publikum zu bringen, die Deutsche Diamantengesellschaft? Habe ich nicht recht getan, daß ich die Koloniale Bergbaugesellschaft veranlaßt habe, keine großen Gründungspläne zu hegen, sondern ihr Kapital mit 105 000 Mark um das Zehnfache zu verbessern und nicht in das Publikum zu tun? Das Minensyndikat, die Diamantengesellschaft, die Regiegesellschaft,
Punkt. Es hat Sperre dem deutschen
8