v dage des Jukrafttretens der neuen Vor⸗ scheinens, sondern Ort 1 stellung d schützend Abg, Gothein (fr. Bgg.). In der Kommission hat die M d wenn er sie vorher Uebertragung steht vom Tage Inkrafttre! uen V ens, go⸗Rrt und Zeit der Herste ung der zu schützenden „ Abg. Gothein (fr. ggg.): In der ommission hat die Mehr⸗ - 1 “ Ceir casnaeh “ Kiccwkcantr 8— schr “ 9 Eölteadmach 2 ber 11“ Befugni 8 88 maßgebend sein zu lassen. Eine dahin gehende Ergänzung heit anerkannt, daß die kemmandietenden Generale keine Aufbesserung ischer Musikinstrumente und Sprechmaschinen geäußert worden sich Sere et über die Höhe der Vergütung, so e 8 Ur hhochmphige Fuftr daran denken, einen Vorbehalt in 1 8 Urheber 8 Schutz für 5 Werken die niaseas ber g F. Mai 1ö1“ 14 vorgesehen. dreüntatbeefr gien helnller can h0 Febeachanth 1 sünd; 18.g bens 1 na Pie veefchäsehlichten eereistunft, aaht dieser on den Gerichten nach freiem Ermessen, velorher 1 E. 1.g zu machen, daß der Komponist, der sein . für pt nicht 1909 auf mechanische Musikinstrumente übertragen worden waren, grund⸗ EseeFsee dürfnis dafür liegt auch nach der Meinung der Kommiffion nicht 889 8 8 Pärea ü 8a 11“ des Br. ficher 15] nach Anhörung von Sachverständigen, entschieden san t. harbtan von Instrumenten freigegeben sätzlich in der gleichen Weise genießen, wie fuͤr Werke, die erst nach 8 Ein Oberlandesgerichtspräsident hat bei allen seinen derartigen 3 Böhas banhe egermbn an Uih.as beee 8 EEET“ “ gezwungen werden kann, die Erlaubnis für 88 16 1 dem Inkrafttreten des Gesetzes entstehen. Nur sollen Instrumente 8. 1 VAPflichten bloß 14 000 ℳ ein kömmandierender Vene. 1 . 86 1e B 8 aa een h vhe ene eüih sid de 8 I Schwierig⸗ und Zubehörstücke, die in der Zeit vom 1. Mai 1909 bis zum Ein⸗ Deutscher Reichstag. dagegen 32 000 ℳ. Daß die französischen Generale weit 8 Neeeher Zäe den echate Szehweanneüha nn 6 1“ Peg der Gattungen bei der praktischen Anwendung 86 berechtigten tritte des neuen Rechtszustandes erlaubterweise hergestellt worden sind, 3 t 18 besser besoldet sind, hat der Kriegsminister behauptet; nach Feng sü oigenehe “ ö 68 8 ““ durch das Gesetz Sana1h. unn 1EI eten stoßen 1g 58 “ G“ auch hetterhin 11“ werden 1 und ebenso ihre henggung zu 32. Sitzung vom 10. Februar 1910, Nachmittags 1 Uhr. meinen Informationen trifft das aber durchaus nicht zu. zieraus für vs ine Einschra erleiden, als in de jeßlichen Rechts der öffentliche Aufführung von Werken d. 8 enteresse 2 rhebers die Bied „ ; öffentlichen Aufführun en zulässig bleiben (Abs. 8 2) àng 8 8 voöö 4 Fals siegeb lntlhe eiaem anaüehtsnchan Entgelt die ö alseiceehnkeühts 11““ schaffen, die für 6 Sö “ “ derselben 11131“ 1 Dacfühn baß sh 3 Mar 1909 bsalr Ga2) eine 8 — Gericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Resecee de gtehenehg cherdegkennazbeemnen ohens aine Werkes zu mechanischer 1e. “ den A schluß einer “ 11“ Rechnung S Fen an uch geseng Sen “ in denen die position industriell verwertet worden ist, zum Nachteile des Urhebers 3 1 88s 8 Werkes verlangen ann, daß b entbehrlich machen. Einer rasche — “ 1— G . “ rgü leichfalls eine solche Er⸗ Urheber entbeh V Urheber gegen eine angemessene Vergütung gleichfalls
s b “ 18 rechtliche Anerkennung und Berücksichtigung zuteil werden zu lassen 1““ zweite 1 SCr, üht Gehaltsaufbesser h besonders zu bedenke 1808 waren die Ge⸗ je der E Nr. 13 “ J r das die Erlaubnis rechtliche2 g B— gung zuteil w zu lassen, 8 9 8 N 8 be 8 1 chaltsaufbesserung noch besonders zu bedenken. 1808 waren die Ge⸗ bscithateBiazch sieect 1 dens eefähe “ E“ hat als bW lehnt der Entwurf ab; er sieht demgemäß ausbrücklich, vor, daß die 11“ faüüeichsheeres beim Kapitel Höhere hälter schon unverhältnismäßig hoch. Es ist ein Märchen, daß die eges 3 Büagtees Eaazch Fechess 8 1 E Fe Sfteicien verang velderach gekägt fich mit Grund einwenden, daß die so che ns Uebergangsvorschriften im § 63 des Gesetzes von 1901 5 4 18 enerale übermäßig schlecht besoldet werden. 1 g Erfass a 3 aevbesält. Iis eeaherden 1131““ 88 heiden, auf Streitigkeiten estattete Wiedergabe, 4 2s Verweigerungsrechts als praktische keine I nwendung finden. — Nach den Abgg. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.) und Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat, Oberst 5 „; ließliche Befugnis des Urhebers zur Vervielfa s8 Schiedsrichter zu verhandeln und zu entschei n, CII11“ eichnete Voraussetzung des Ver g S, icher und Soweit der Entwur Ausnahmen nicht vorsieht, finden, wie schon beil (Soz.), deren s ; 1 † N 2 Wandel: Der Abg. Gothein hat nur seine persönliche Auf⸗ Daß die ausschließliche Befug en Wiedergabe als Schiedsrichter zu ve ; d damit zugleich über die ezeich 1.- ghn9. des Lizenzzwanges zu unsicher 1 r Entw 112% “ Dranngen, baecenn gg 8 öJ“ .“ IG über den Anspruch b111.6.“ “ Grundlage für die ö“ zu sehr von der persönlichen V Pervorgehoben, S 88 nach der 5 § 62 6 1 des mitgeteilt worden sind ergreift das Wort der fassung vorgetragen, nicht die der Kommission. Unser Material sheege fa “ eingefügter Hö der Vergütung er reckt wird. % ürfen, die Entscheidung im einzelnen 8 8 S ständigen abhängig Hesetzes von auf die vor seinem Inkra reten entstan enen 1 “ I 1t über die Bezüge der Generale in anderen Staaten ist ein anderes. “ hne Unterschied der Verwendung fes .“ 8 Anspruch auf die Erlaubnis soll 11“ Weirffn, Auffassung des jeweils 116““ gemacht, 8 Werke der Literatur und Tonkunst Anwendung. Dies gilt ins⸗ Kriegsminister, General der Infanterie von Heeringen: Bei uns beziehen die Brigadegenerale im ganzen 13 071 ℳ. In “ d8 8 L“ dhs aceh se Füegsag Tnnt sas beeifä. haupfchlich darsuf ankomme, die Fabrikation b9bh 8 n he seristen de⸗ — 829 lher die Swangslizeng, Ich möchte dem Herrn Abg. Dr. Müller⸗Meiningen zuerst Frankreich sind sie 1000 ℳ besser gestellt als bei zuns. Aehnlich steht chcnen 6 116“ 8 daß es für sie hauptse dare stücke auf und zwar auch insoweit, als olchen Werken on nach dem bis⸗ b 6 E11““ es mit den T ivisionskommandeuren: namentlich in bezu auf die L 1“ ““ sher nach hat. Es hand “ 8 Re Urhebers. Damit aß es Ro werden neuer Tons Ucke. 38 859 4 “ , — erwi er Herr Aß„ Ee ³ 48 — “ 9. 2 ne zug . 8 C111““ 8 vnsmabne, btl⸗ bisher nach für notwendig erachteten Eingriff in das vh 116““ möglichst rasch nach “ die sie hierin behindern herigen Rechte (§ 22 Satz 2 des Gesetzes von 1901) in der so⸗ erwidern. Der Herr Abgeordnete hat gesagt, 8. hätte 88 großes Pferdeunterkunft sind sie besser gestellt. 8 C116.“ G“ eigt die Er⸗ rechtfertigt es sich, den Kreis der Personen, - beschränken. Sie soll nehmen zu können 11614“ würden, vermieden genannten Pianolaklausel einen Schutz gegen mechanische Wieder⸗ Material zur Stelle von aktiven (Widerspruch links) und inaktiven Abg. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Wenn der Kriegs⸗ “ ds i äecrach, ac ae üch en 1“ düFh hecg fich di Entscheidung, ob die Wieder⸗ gabe geboten war (§ 63a Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs). Die Anwen⸗ Offizieren, aber er wäre gebeten worden, von diesem Material keinen minister den Namen meines Gewährsmannes erführe, so würde streckung der Befugnisse des Urhebers auf die in Frage zeckt die namentlich nicht zu Gunsten der In Vüth der Erlaubnis zu sehen. Auch wird betont, daß sich 88 Instrument das persönliche dung der neuen Vorschriften muß hier indessen eine Schranke mit Rück⸗ Gebrauch zu machen, weil so st für die Betreffenden Unannehmlich. dieser Mann diszipliniert werden. Der Offizier hat das Recht, “ “ wird. Um 8 eifen, die ihren Urhebern die Erteilung v. ür gabe durch ein bestimmtes mechanisches “ den Verhält: sicht auf bestehende Verträge finden. Hat der Urheber eine ihm nach dem 4 6 il sonst für die 88 ⸗ ich mit allen Klagen an Abgeordnete zu wenden. Soll ein Vervielfältigung besonders z 2 vorgeschlagen wird. Um Platz greifen, einen Urheberschutz gewähren. Für ga 1 es verletze, nicht immer schon nach den Verh cht auf bestehende Vertr Bh böüchlehehüerczagemeh encaseugr 18 8 8 Ergänzung, die als Nr. 5 zum § 12 Abs. 2. vorge it g ischen Werke freistellen oder überhaupt keinen wlche u einer der deutschen Interesse des Urhebers ver et 8 Zeit liegen, wo die Erlaubnis ver⸗ bisherigen Rechte zustehende ausschließliche Befugnis, das Werk zur Z“ b 1 “ derartiger Offizier sich etwa bei dem Kriegsminister über Nhal- 112. Sfcrusfe binsfchtrch 1“ mecha⸗ das Verhältnis zu solchen Staaten, 8 xHi enzpflicht übergehen und nissen treffen lasse, wie sie 8 6 HSb Sprechmaschinen, weder die mechanischen Wiedergabe zu benutzen, zeinem anderen übertragen, so Meine Herren, ich will die Angaben des Herrn Abgeordneten Zurücksetzung bbeschweren? Er wäre für Dalldorf reif, wenn 1 ““ 8. denca sac h ü8 Goeseggebung eG p 2 8 die Mö⸗ lichkeit bestehen, langt wird, da vielfach, namen hich ch die Beschaffenheit der Vor⸗ soll. dieser sowohl dem Urheber als Dritten gegenüber gemäß den bis⸗ in keiner Weise in Zweifel stellen; aber ich muß doch dagegen er das täte. In bürgerlichen Offizierkreisen herrscht über diese Zurück⸗ 1“ “ kerögectig 1 die Gegenseitigkeit gewäbren, Eo aufgenommene Gattung des Instruments, Zeitpunkte vorliegen, ause⸗ Pnsen Verschrihlen hhct er cg hrfugt b 8 Abs. 2 protestieren, daß hier aktive Offiziere unter dem Deckmantel der setzung große Erbitterung. Wieviel entfällt denn aus 86 Pauschal⸗ 2³⁷* 8 85 „ 8 on Mor ohne nier chied. * BosPr4 kun abzusehen. Die 51 1 9 vI.. . 88 t on so wie sie in der ve 8 5 oder Satz 2). Daneben ver ang 18 ZI igkei eine wei ere 2 usna hme zu⸗ 2 8* G umme auf den kommandierenden General? Wir erfa ven 8 dees Keehtalencsgereziaden 88 enfe, P che von der Beschränkunge 1111 eren Reichsgesetzen einen richtungen, 4 vr, , See. durch Aenderungen oder . 8 4 1 ö 4 8 9 9 Sb ; b e“ 1 l — 1 — 2 - 2 ahren emals, wae Deeershese 1ö121“ Vorschrift (§ 22 Abs. 1 Satz 3) findet in anderen Reich g Waren⸗ schließe, daß demnächst bei der dur 8 Wiedergabe von gunsten des Urhebers selbst. Nach bisherigem Rechte erfährt die in Anonymität das ist es doch eigentlich Sachen zur Sprache welche Einnahmen eigentlich diese Generale haben. Dazu ist der Eta Wiedergabe für das Gehör dienen, finden auch auf Vorgang (zu vergl. § 23 Abs. 1 des e 28 28 des größere Sorgfalt in der Art 1“ wird darauf Frage stehende ausschließliche Befugnis des ÜUrhebers, soweit sie über⸗ bringen, die sie sich scheuen, auch offen und ehrlich ihren eigenen Vor⸗ viel zu unübersichtlich. Au diese Frage habe ich selbstverständlich eec. Khh sehe se vüas Fiüicegähne 18 ““ Juni 1909 Reichs⸗ höherem “ dß 8en. 1“ der Lizenz nicht hatsgt he tcht⸗ keinerlei tiaschrinkäng, wenn der 1 gee 8 be gesetzten selbst zu melden. (Sehr richtig! rechts, Lachen links.) Wenn keine heüsesest vielleicht, weil es nicht möglich ist, Auskunft , b Z 11““ 8 chützen, da es keine ebertragung der ausschließlichen Be⸗ ugnis, sei es mittels bloßer Er⸗. chs feie it einx Fe zu geben. Großes Aufsehen wird die Erklärung des Kriegsministers I“ 1 1 Nee ighe der gate tort, Bücbe. eegehe is 8 teil einer Erlaubnis, gest ttet hat, das eLschützte Werk zur mechanisc irgend ein Offizier mit einer sachlich berechtigten derartigen Meldung “ st die e 1111“““ dee 2 aheen zu find etzbl. S. 499). “ “ dessen eine deutsche ausreiche, um die J I4 dem er die Erlaubnis ellung einer Erlaubnis, gesta ket hat, das gel litzte Werk zur me hanischen 1 1 Kes „ im Lande machen, daß eigentlich erst die Anregung im Parlament zu “ 8- Grammophons keine Anwendung 8 schrift vh g2 Hinsichtlich des räumlichen Gebiets, 1“ Sicherheit dagegen biete, daß der Töö Qualitäten Wiedergabe zu benutzen. Daß nach dem Inkrafttreten des neuen § 22 an seinen Vorgesetzten herantritt, dann ist es unzweifelhaft, daß der der Frage geführt, ob es adlige und nichtadlige Regimenter gibt. Die 8 Fee egtäen soctwcherhanve Eescriaban v h . berechtigt, das erhalten habe, das Instrument in im Dritte aus der vorher erfolgten entgeltlichen babeltraxgumg der ausschließ⸗ Vorgesetzte ihm keine Unannehmlichkeiten bereitet (Lachen bei den Zurücksetzung der bürgerlichen Ofsiziere datiert doch schon seit 1888. de gsent Fricichee eacden Ci das S rahmascinen lichen Rechts beschränkt, 1.“““ ist der Entwurf an herstelle. 3 2 cht zwischen den gegenüberstehenden lichen Befugnis dem Urheber gegenüber den Anspruch auf Erteilung Sozialdemokraten), sondern daß die Sachen einfach auf dem be⸗ Sind denn die Zahlen über die Zurücksetzung der bürgerlichen 6 teicfn Fi teneage 8 1 Nn Sn WWert zur mechentchen Micdergabe 88 herugen Ber Uebereinkunft Der Entwurf 18 88 c) hn I ausgeht, daß es genügen hrft Imenoefizen herleiten, scht sschon 9* füem dn stimmungsmäßigen Wege ausgeglichen werden Offiziere, die ich “ habe, chl auf Zufall zurückzuführen? Es weg. Venn — hgss ühörten ie 1ö’“ Artikel 13 Abs. 2 der revidie en B— 1 . essen zu vermitteln, inde - I1“ schrift (Abs. atz 2) ausges hlossen. Eine Schmä⸗ erung des Rechts u6 egeglich, G scheint so, als o derjenige, der ich hierüber beschwert, auf Granit enecnne d. Wehrrmh enten des 8 114“ zuß JAee. 8 daß die Interessen z VW1“ 8 d iner Stelle Be⸗ 1 8 Sg⸗ gesch 1 6 h 8 Der G— rhs ; g, zg he als, o0b derjenige, d hy h hwert, uf rani. 8:. 8 2 8 detegenänncn, an betzelahe de hg. an ö1““ gegs en Gag⸗ G 18 Ueine die derart des Urhebers, wie sie nach dem Entwurfe durch die Pflicht zur Lizenz⸗ Der Herr Abgeordnete hat dann auf die Gebührnisse der kom⸗ beißt. Den Fall Grolman hat der Abg. Erzberger allerdings im n feena⸗ Fäücece 8.8 ncs 8 6 ae ch Betng “ Fchen ee des Komponisten rechtigten einen Schutz gegen IIIEe“ und zweifellsse erteilung eintritt, darf sich aber guc nicht daraus ergeben, daß der mandierenden Generale hingewiesen. Ueber die Gebührnisse unserer vorigen Jahre zur Sprache gebracht, aber auf die Frage keine eine solche Auslegung an jebem Grunde. Vom Fr. 5 zum unionsrechtlichen, Grundsatz des ünbedingten hes begrenzt ist, welches minderwertig sind, daß sie bA“ Urheber ohne Uebertragung seines Rechts eine Erlaubnis zur mecha⸗ kommandierenden Generale haben wir gerade in den letzten Tagen, Antwort erhalten, warum sein Patent vier Jahre vordaktert worden beresche dene Hhersachl gehenmg öze er der periöng ksschlteßlich aaf has Gebiet des Land 5r 9 sübu. Verletzung des Interesses des Ur 89 N iesem Standpunkte 8 nischen Wiedergabe erteilt hatte. Demgemäß soll, wie der Entwurf 8 1.“ 98 zg. 88 3 ii Ist es wahr, daß von Grolman ein Verwandter des Kommandeurs 8— 3 Lö. 1 8 etäthe Ct taance p Vöert Ellpregennen Zfiedergae ntöelten Von 1 saübhis zu (Abs. 2 Satz 3) weiter bestimmt, die unter der Herrschaft des bis, erst gestern, uns eingehend in der Budgetkommission unterhalten. Es ist? Der Kriegsminister schüttelt mit dem Kopfe kann nur b licgchn. Lun 8 1 “ äbrten G is che ßoe bp ehende Werkes entsprechend 1 855 di 8,ee; er Erlauhnis B UI.S 8 2 eng. ge. — v8. jssz soj srqesots — S K. 3 9 1 1b * 8 E11 ““ Aegr enpig de Bägieen0, eneche 8 deangepee 111“ bö“ gibt er (Abs. 1) zunächst das Recht, 4“ dem sich nach 8 herigen Rechts, wenn auch gegen Entgelt, erfolgte Gestattung der ist in der Budgetkommission eingehend auseinandergesetzt worden, daß wünschen, daß andere auch so milde behandelt werden. Wir müssen U 86 1 9 8 oFo 32 ) , 8 - „ . 3 zopdog % 9) 2 8 1 ½6 „ 4 „ 9 2 8 39 158 ; „ 7½ ; 6 „ 8 1 8 — arn; 5 ; JA 24 1 99 9 8 „ 9 12. 81 52& 423 1 9 8 1 . ar de . 1 — 111 66 11““ Länder in Betracht, in denen entweder Farleßt besondere verweigern, wenn sie für Fih fattrarentipe 131 nur eine Wieder mechanischen Wiedergabe für Dritte nicht den Anspruch begründen, die Gebührnisse der kommandierenden Generale zum großen Teil seit Rechtsgleichheit verlangen, denn diese ist die Voraussetzung für die eecag bezgtchr oneginfd na achs 8 Bearzettn 1116“ nicht geschützt der zustande kommen. seinem Wesen, also auch bei Ucglü Werte erzielen läßt, daß dem Urheber daß ihnen gleichfalls eine solche Erlaubnis erteilt werde. dem Jahre 1808 — sage und schreibe seit hundert Jahren — unverändert Disziplin in der Armee. 8 5 Vän dhs hch enzats ag seneesalce Sasvfhe betrachiet 1““ S 66g Gee be tehen. oben, die Möglichkeit gabe von so 1““ zu dulden. Außerdem soll (Abs. 2) Artikel IV. § 2. geblieben sind, und daß nur das Wohnungsbedürfnis bei den Divisions⸗ daf Abg. ’ Fhler Herr zu P utlitz (dkons.) i.Ich konsta Se de 8” 1 S. c 8 s18 3 g † 5 5 verde ( „ 88 FWowF. er Er⸗ “ 8 8 8 5 . c * — er K 3 8 r t 5 2 Me Bin hücegcheh en ber anutlium v“ Wäihra- 8 18 dn Unionsstaaten, die ihrerseits dazu ge⸗ ““ Falle eintreten, wo nach der Erteilung Die Neuregelung der Benutzung von inländischen Kompositionen und Brigadekommandeuren, ebenso wie bei den übrigen Offizieren und 29 Ver, danrdie Gehalbaehegehtgen ele dje Menung “] 1n bane lte Rabr nach GGEicit lre. . 10 n9 1““ die an sich unter die Erlaubnis e 1 und Texten zur Wiedergabe mittels mechanischer Instrumente findet, Beamten, eine einigermaßen bessere Deckung erfahren hat sodaß man werden brauchten weil sie ohnehin schon so hoch wären. Es wurde neisrrhane 1 vöüthis Bfenater Füadazge W“ tindervert hergestellt werden, daß dem Urheber gleichfalls ni Nen b was die nur durch die Berner Uebereinkunft geschützten Autoren 1 he 1 ; überwiegend anerkannt daß die jetzi Gehälter verhältnismätin 18. 8 c neaschet Be ene eüche 88 11“ die Wiedergabe seines Werkes in solcher Weise 3 anlangt, ihre Ergänzung durch den § 2 des Artikel 1V Hier wird nicht zu weit geht, wenn man heute sagt, daß unsere Generale die ü⸗ verwiegend aner annt, tans ie jetzigen Gehä ter verhä Inanäßig 2 — 8' 2 329 90 8 2 — or 5 I 8 8 9 84 „ — 9 or „ —B⁸ 9 —B 2 — 2 3 8 - n b . . . — vte densn ag dchterdheseac 11““ Vr decnt a 8 een, cnf die Verbreitung im “ 11“ Wiedergabe, die nicht auf die “ SHet. b zunächst klargestellt, daß der Schutz, der auf Grund des neuen Unions⸗ verhältnismäßig schlechtest besoldeten Offiziere sind. (Hört! hört! Eheee. ist 188 “ 88 2 † Tg 1 3 134— 1 1 ereichs da aß 8 8 1 9„ ; 8 Mo 8 9 4 . 9** 8 8 & ments lar — a dchn 8 8 b b b 8 86 8 dicnn hn agcher zanher . d,an de Lacjuhe nacz salcen 1“ “ de 8 stellung sondern z. B. auf die Art der 1“ nicht v“ rechts (Artikel 13 Abs. 1) künftig in Anspruch genommen werden rechts.) Auf die hohe Summe kommt es wahrhaftig nicht an, sondern hoch zu bezeichnen ist. Olhmne Privatvermögen können die Brigade⸗ 5 e“ 1 88 eng sa seens h zenen abiücttc bs Kresses “ des Veüchehüners zurückzuführen sind, 8 Urheber 8 kann, in gleicher Weise durch die Pflicht der Lizenzerteilung beschränkt auf die Ansprüche, die an die Betreffenden gemacht werden, und diese und die Divisionskommandeure nicht auskommen, namentlich nicht in 11 ” ea 1e eüece 12 e 1 che Fchen gente s “ LE111““ zur Erteilung 1 8 debäsörechg der deutshemn und dih ogft eh. Maßgabe sind gerade bei den Generalen in solchem Maße hohe, daß vor ganz einer I 18 Handelsstadt, beß sie mit den maßgebenden cee c nen v1“ — Anspruch auf die Lizenz bere ligten 1I“ der, sofern nach den Vor chrifte. 8 b8 en, die K 2 es innere 8 he s 1 . odann wir u 8 8 8 8 .., 8 ersönlichkeiten ver ehren müssen, wenn ihnen nicht Hochmut vorge⸗ süe is ncaite ene bann Vem enüihiche E1131“ 8 Feltein aeelzruch anf denen die Gegenseitigkeit 86 W berechtigt ist, dieser das Recht EEEEET11““ gegenüber den Uebergangsvorschriften, ie der Entwurf im § 63 a kurzer Zeit noch die Ansicht in der Armee in Geltung war: nur der⸗ . soll. Hätte der Abg. Müller⸗Meiningen Selegenheite 1789 1 8 “ aäags 1“ derart minderwertige⸗ dSn. . 4 hi 1 da 1“ für unser inneres Recht aufstellt, die Bestimmung des Unionsrechts jenige kann kommandierender General werden, der überhaupt ein maßgebenden unterrichteten Offizieren unter vier Augen zu sprechen Mae ge ü 8e sersgse a an gtgana. beiterung vorbehalten. — e 8 rbots geht sofern dessen Voraussetzungen vorliegen, dahin, 8 (Artikel 13 Abf. 3), wonach der neue Grundsatz der ausschließlichen reicher Mann ist. dann würde er hören daß von einer Bevorzugung des Adels in der daß es nicht im Willen des Uebe⸗ ie Befugnis zur mechanischen einer Erweiterung der Vorschriften über die Zwangslizenz auf Verbots g. bote bereits hergestellten Vorrichtungen der Vernichtung Befugnis des Komponisten zur mechanischen Wiedergabe seines We 99 b 8 W““ Eö11“ ür dem Verbote bereits hergestellte a FeA s. Befugnis des Kompo z aischen Wiedergabe seine erkes — zr— Armee nicht die Rede sein kann. Ich habe zu wiederholten Malen 66 8 8 I“ ndxeh vE111113““ keine rückwirkende Kraft haben soll, durch eine ausdrückliche Vorschrift Einen Gegensatz zwischen adlig und unadlig bei der Beförderung zsprechen hö daß in den isten Fäll - 2 8 8 9 3 8 9 . * 1 2 r 8* 128* 4 „G 8 88 b1s0 9 3 8 § für n 8 b b b 1 18 1 8 Uzen Perabtgtenihätncch er süör⸗ Eeceftt herestal Cremplare geregelt ist; werden trotz “ gewahrt. Damit ist die im Entwurf vorgesehene teilweise Rück. zum kommandierenden General kann ich eigentlich auch jetzt noch nicht Offinire de e wenn es sich “ die in Frage stehende 5§ 14 des bestehenden esetzes im Falle der Schwierigke des Tertes mit jedem Berechtigten besonders geführt re ö noch weiter hergestellt, so finden auf diese Per⸗ wirkung des bezeichneten Grundsatzes auf die Werke der nach in⸗ anerkennen, und wenn der Herr Abg. Dr. Müller⸗Meiningen hundert⸗ augte, zunehmen, welche gemäß § rec s vereinbart position und des Tex Erwe ausgehend bestimmt die Vorrichtungen ne vweiter 11111““ ben Fetgagze “ Uebertragung des Urheberrechts, soweit nicht ein andere werden müßten. Von der Fei dgs fir die öffentliche Auf⸗ stellung sowie auf die eehehe hen cher Beziehung die geltenden ländischem Rechte geschützten und de rienigen auskändischen Rrtrnan n. b b EE“ führung in zivilrechtlicher und strafre ist, dem Urheber verbleiben. “ G Nr. 6 (§ 20 Abs. 3).
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atiere,
den bürgerlichen einen adligen
h führt st wiederholt b in den Generalstab oder die Adjutantur auf⸗ 1r W 8. ie] fache Statistik hier vorführt — es i wiederholt bei Ihren Debatten unehmen. Sie ken der Tonkunst, zu denen ein des Urheberrechts Anwendung. “ schränkt, welche na Staatsverträgen den ersteren gleichstehen. Sie fech g8 — ) ; 3 8 . ; erken der To „ 5 De⸗ 8 über Verle ngen des 9 hts 2 8 ie Einschränkung, die nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes vom führung von Opern und sonstigen lhnenne ensiegesgglicen unn Die Ein 3 §2
können das Land 2 der Laterne suchen, wo . ) 5„1. Ne⸗ 9) is 18 e -joß 1 vird 8 5 . ins. Nig e 8 ich mi der Kepohtepone .“ Ffcsieben 1 sae hne⸗ g ich mir erlaubt habe, den Herren an 3 zus, ͤtet, I
lli desjenigen bedarf kommt also, abgesehen von den Werken deutscher Autoren und den in 19 dem und Unwert de Statistik die . S,J der Einwilligung desjenigen bedarf, 2 æd. ö“ Deutschland erscheinenden Werken ausländischer Autoren zurzeit nur kann nur bei dem blei ben, was ü”nc, der sch nach der Panteieg 1 2n- :sen e chcbenat nnge 58 hn f beschrä 8 der Vorschriften zr. sierng⸗ 9 e — 1 herrscht. Bei uns in Preußen, in der preußischen Verwaltung herrscht 19. Juni 1901 das Urheberrecht des Dichters nach der ö“ das Urheberrecht an dem WW Bei der auf das Inland 1“ hevamzahschrt in 8 den Angehörigen Oesterreich⸗Ungarns und der Vereinigten Staaten anderer Stelle vorzutragen: im praktischen Leben der Armee fühlen dieser Nepotismus auch nicht. Wenn Menschlichkeiten vorkommen, 8 En 1 ver 5 tts⸗ kn ge 1n vadh 9 sind eersehe EE“ 882 Anspruch b einen allgemeinen Ge⸗ von Nordamerika zugute. wir wirklich keinen Unterschied zwischen adlig und unadlig, und erst sind sie in unserer Armee verhältnismäßig selten. ört, zv. üi . u einem neue — e2 Grundsatze no als 8 Sz. in denen der Urheber 1 Inla 1 1 † sE„; G 1 . 2 83 8. „e 9„ ; 8 8 F9„ in (fr. Vgg.): De 1 d seine Franang “ dhagedesen öäeffaeöns Pürthcgt dürfen hat Fal 8 Göbt abes emn örun sahe des Textes soll 18 vheber des dent sallin,zan denen den Mangel eines für die Flage nuf 1 Schutz der Vorrichtungen zur mechanis chen Wiedergabe. durch Sie, meine Herren, werden wir darauf gebracht, uns zu über⸗ habe h(t 29; E,von Puts ö Fenchen ii dr Rch E1“ der Tonkonf berechtigt und auf Verlangen des Dritten ver⸗ rich 81 is zuständi gen Gerichts in der Regel wertlos ein. (Astikel I Nr. 2, 13.) legen, wo stecken denn eigentlich unsere Adligen und Unadligen. hg⸗ z, nachdem e. hre die Gehä 5 rund in der Rücksicht auf die p Berde . Auf Werkes der Tonkunst berech gt. Aus dieser Verpflichtung des der Erlaubnis zuständig 2 sichan, erklare der Gntwuff ih Be. 6 28) b 8 Febe ch n 1 “ “ 8 b bens 28 e- v“ Kiesicfe 1Geericgir der Stadt Leipzig für Gegenüber dem erweilerten Schutze, der jetzt den Urhebern gegen In bezug auf das Avancement besteht kein Unterschied. Mir ist waren, jetzt keine Veranlassung vorliegt, diese Bezüge noch durch höhere 89 etias de säfhattse bes 1 F — 111“ Fee e,nes doss mit der Erlaubnis im Abs. 1) in den bezeichneten Fã 8 einstweilige Verfügungen erlassen die mechanische Wiedergabe ihrer Werke gewährt wird, ist von seiten nur eine Zahl augenblicklich gegenwärtig, daß im Jahre 1905, wenn Rationen und Pferdegelder zu erhöhen. Der Brigadekommandeur mische Instrunente keift dieser eöö6“ 16““ Willensmeinung des Textdichters, die sondern auch dem Ton⸗ zuständig. Der Abs. 2, 11“ 535, 940 der Zivilprozeß. der Industrie der mechanischen Musikinstrumente und Sprechmaschinen man Generale und Regimentskommandeure zusammenwirft, 50 % adlig braucht doch keinen Lurus zu treiben mit Diners usw. Das Unglück ist wirhe, Gesetz schweigt, der Zweifel sich erheben, ob nicht Widerspruche steht, nicht nur dem Dritten, sondern auch esse des den können, auch wenn die in den §§ 535, vill dem Be⸗ seer lebhafte Wunsch eäußert worden, auch ihrerseits einen Schutz für 1 b ; 1— nur, daß die Herren glauben, solche Gesellschaften geben zu müssen — 8 1 8 88. 8 ha Bis egclit zraan dh dön ü eödnng Pehechsefn 8 zutreffent nr Streitig⸗ die von ihr hergestesltten Walzen Bänder Platten usw gegen un⸗ und 50 % nicht adlig waren. Ein Gegensatz zwischen meinem Herrn Der Vorredner hat den Abg 5 küller⸗Meiningen an maßgebende N 290 . 4 Jorks 5 2 8 —g 8 „ 4 5 9r — 6 M. ) ₰ 8 5 5 49 1 Il „ 8 G 2 b „ . . 2 . 8. 2 — Abg. iller⸗A 4 1; “ l 2e. “ 8 seccie bhüea Uüie. dcen eng vürfnifss der F“ da gegett naufg seuuche in 88 Fabrikatton auf 8 hefugte Nachbildung zu erhalten. Diesem Wunsche wollen die Vor⸗ Amtsvorgänger und mir in der Beurteilung von adligen und nicht⸗ Offizierskreise verwiesen. Das sind wohl die K E1u1. 8 Kerhesashf Seripace e b nn de ö“ .. 1 keiten über den Lizenzanspruch möglichst re 8 schiften der Nr. 2 entgegenkommen. Bereits in den Verhandlungen adligen Regimentern, von sogenannten Regimentern erster und zweiter den Abg. von Putlitz informieren, nämlich adlige Kreise. 892 8 2 9 9 „ 8 X,,“; „ sras 8 9 hat. „ er Vors; 3 JHo ep. 8 foro s * 5 . . . c. er „ 82 1 △ 2109 8₰ 1 b adlicg Krei⸗ en die veinteersan heicht, daß 892 diese 88 5 “ angemessenen Teil der Vergütung “ en heoů nehmen zu können. § 26 8 94 Berliner Urheberrechtskonferenz ist die Frage zur Sprache ge⸗ Klasse besteht meiner Auffassung nach in keiner Weise. Ich habe Statistik kann auch er nicht aufkommen. Die Intelligenz der urger⸗ 111A“ üänben § 22 a. 1 Musikwerke und G KE heidet die Benutzung von Werker reumen, dort aber nicht weiter verfolgt worden, weil sie nicht sowohl einem Gefühl nach nichts deres get s bestäti s lichen Offiziere kann doch seit 20 Jahren nicht so weit zurückgegange 9 Lxh. gmascten ashehe e Veiahae nedhecg 8 1 . Mit der Aenderung e I 1. n us der Zahl der Fäll 8 dem Gebiete des Urheberrechts als vielmehr dem des ge⸗ meinem Gefühl na 9 ni s an eres a zu estã igen, was und die der Adligen so viel gestiegen sein! Gerade weil wir das Wenn künftig auch bei Werken der Fonbs. di Benutzung sur Sprechmaschinen erscheint es eohen 88 bI“ Tonkunst zur mechanischen Wiedergabe au . leaeezesrwan n Sece 8 de den Kreia dere usschliehe ielfältigung des Werkes die Wirkung zu knüpfen, nechanischen 1“ (echts f ällt, so kann ein anderer zu vielfältigung V 1 s echtsnachfolger fällt, so s Urhebers und seiner Rechtsne
ne Perseelsag öhne Einwilligung des Berech⸗ beblichen Rechtsschutzes angehöre (vergl. die Denkschrift zur revidierken mein Herr Amtsvorg 1 ammengehörigkeitsgefühl der Offiziere stärken wollen, sind wir d TTETTT1ö13 Berigcfaftigung im § 26 des Gesetzes sind daher serner Uebereinkunft S. 37). Immerhin erscheint es, wenn jetzt das daß ich es nicht billige, wenn sich derartige Regimenter bilden. Darauf gogen ‚eine Bevorzugung des Adels. Der Vorredner bestreitet den 1 fe Räaeie eseihe de Fäch bch REecgraclte tgärnen ö11“ denn 88 “ 8 G 8 Rechtsverhältnis zwischen den Urhebern und der G Industrie ertönte mir aus dem Hause entgegen, warum, wenn ich diese Auf⸗ Nepotismus gegenüber dem Adel, ja er behauptet eine Bevorzugung Fcgger edhn en nehi⸗ eseis erilt berüberggine inr eggn 2lerbl⸗ BDie gleichen Erwägungen rechtfertigen es, entsprechend zu ändern Prechtigt leim die ist sie für das Verhältnis der Ver⸗ dürfen (§ 22 a 1). Vereinbarung zustande k G )
“ 1 neu geordnet wird, erwünscht, hierbei, soweit tunlich, auch diese Frage tie. i ehre ichts ge⸗] der bürgerlichen Offiziere. Wo hat er seine Wissenschaft hero cgung 1 79 is auch dann ohne 8 § 63a. Werken der Tonkunst die regeln. Es entspricht nur der Billigkeit der Industri fassung hätte, nichts geschähe: Und zur Aufklärung, daß nichts ge. per. lrherschen fitre. Me üt ersehe äise “ icht zustande, so eröffnet, wenn im Entwurfe (Abs. 2) die Ikkbepenis au ven shhe bX“ üE. i Kommt ein Vertrag nicht zustande, so er 9 3 tragsteile maßgebend
e, die sich 88 89 is Ausführungen waren wahrhaftig nicht dazu angetan, uns zu über⸗ X““ 1— denke, nämlich aus Traditionsgründen, und das ist auch durchaus richtig. wi en, der Entwurf in Ansehung der T wie schon hervorgehoben, der
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1 2 3 5 2 Werke chutz gegen unberechtigte Nachbildung ihrer oft mit großen Kosten 5 §§ 22 ff vorgesehenen Maßgaben zunächst für alle W 8 n unber ild een 38 8 8 ern frei, den in den 88 22 ff vorgesehenen Maße 8-; ehen. 1b worbenen Vorrichtung gen zu bewilligen. Ein solcher Schutz läßt si 2 das etwas weitläufiger ausgeff in Herr Vorgz Abg. Erzberger (Zentr.): Man darf nicht vergessen -Saeene Ne eeed de beita e ere hacscn Prtsrekent eher afe senaht; shnderg see Platze die nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung entstehen. benfalls infoweit, alg”⸗ sich auf einen ersönlichen Vortraz d äct sich Ich habe das etwas weitläufiger ausgeführt als mein Herr Vorgänger, “ berg ; Me f gessen, kunst anch anch n ensehung, de öglichkei rte der laubnis nicht au 6 g. 1 “ sei es nach Platz, die nach dem In .8 2 eitpunkt entstandenern insoweit, als er sich auf einen persönlichen Vor rag des Werkes 8 8 CX; 8 enerale eine sehr h 82 Rfält Feutzunn na kuhneder, di vreldnn de villig E11141 ““ Fliehliche Befugnis Was seine Einwirkung auf die 26 dchsen G daß sich die fündet, ohne Zwang im Rahmen des Urheberrechts verwirklichen. in der Sache sind wir aber ganz einig. Ich fühle also keinen Gegen⸗ : 1 1 ⸗H „* je sschlie e Be v ’G 1 ehg 1 8 a 9 3 ohne 8 82 1 b 8 Resan eaarec e ghne dhang bE116“ 1 111““ einem Werke anlangt, so geht unser Urbebe “ neuen Vorschriften enn die individuelle Leistung, die in dem persönlichen Vortrag liegt, satz, und, wie ich glaube sagen zu könneꝛ Ueber die Rationen ist in diesem Jahre eine Einigung mit dem “ a- Jesh EC13“ deberce 11 Vervielfältigung ausschließlichen Befugnisse — 84 Inkrafttreten entstanden ist nin, wenn sie durch das Herstellen einer Vorrichtung festgelegt keinen Gegensatz, weil ich mich speziell über diesen Fall mit ihm aus⸗ Kriegsminister noch nicht möglich hoffentlich wird das im dön EE1“““ 8 d kerschienen Dritten von dem Urheber eine Lizenz Se ; cnführung verleiht, so bestimmen, auch wenn das e 65 6 Rücksicht auf bestehende sehr wohl einer Bearbeitung des literarischen oder musikalischen gesprochen habe. nächsten Jahre der all sein. Die Beförderung des Hauptmanns h 1e. gerret Re rteilt, die nunmehr gleichfalls das Rech zur Auffü be des Auf⸗ (§ 62 Satz 1 des Gesetzes). . Ausnah von diesem erkes gleichgeachtet werden. Als Urheber schützt der Entwurf (§ 2 — 5 iss ö“ 1 von Grolman hat eben solches Aufsehen erregt, wie s. Z. seine Straf⸗ füehee geen falls e es die Rücksicht auf das persoͤnliche eere auch hier die Billigkeit, daß dem ersten ge Rechte und Interessen erforderlichen ö 2 3 s. 2 Satz 1] demgemäß nicht den Herste ler der den Vortrag Es ist dann der Fall des jetzigen Majors von Grolmann hier versetzung Man hätte gewiß nichts dagegen, wenn er in der ord⸗ 2 rc 86 NM üs . 1 “ . 8 8 zonꝛor e⸗ 8 1ö 8 5 8 soho 2 90 2, H 8 8.2 38 . 6 818 4 3 ; Mo 3383 ₰X½ .9e 8 1 8 b 1 B besse beees sehlcde 9 e Beang ac 8 zne führungerogts fin de der 8— 88 serthalt eine ent⸗ Grundsatze sind besonders vorgesehen (8 es 8 zum Schutze - renden Vorrichtung, sondern den Vortragenden, der aber in der angeführt worden. Ich glaube, ich brauche mich auf eine Beantn ortung vungemnchigen Reihe befördert würde; aber er ist außer der Reihe st v11111“ ” dazu ge⸗ währten Vergütung zufließt. Der Abs. atz 2 Gesetzes). Solcher Sisnascan Musikinstrumente und Sprech⸗ ris sein Recht regelmäßig dem industriellen Unternehmen übertragen dieses Falles überhaupt nicht mehr einzulassen; denn wenn mich mein unter Ueberspringung von mehreren hundert Vordermännern befördert Wic v entgeltlia em 8 lassung an sprechende Bestimmung. 8 der Industrie der mechanis —G positionen, die unter der Herrschaft dd. Inhalt und Umfang der hiernach begründeten urheberrechtlichen Gedächtnis nicht täuscht — ich habe den Bericht leider im Augenblick worden. Darauf haben wir immer noch keine Antwort erhalten; die J11111“ 89 98 e⸗ § 22 b. Befugnis, so kann auch die maschinen hinsichtlich derjenigen Komposi d;g ischen Wiedergabe benutzt ügnisse sowie die Dauer des Schutzes und die Folgen einer Ver⸗ icht Stelle so ist derselbe Fall po dem H Abgeordnet Frage ist also nicht in dem Sinne, wie der Kriegsminister meinte, er⸗ 8 me — See u fi chet gg. Wie j Urheberrecht enthaltene befugnis, JSes des bisherigen Rechtes erlaubterweise zur mechanisch q% bzung er⸗ eben sich ohne weiteres da aus, daß der Vortragende j nich zur Stelle —, so ist derselbe Fa on dem Herrn? geordneten ledigt. Tatsä chlich liegen auch die behaupteten verwandtsch ftlichen rectfer gk nig derszargeshlaae ise in sei rundsätzlich an⸗ Wie jede im 98 ischen Wiedergabe beschränkt oder des bisherigen abei ist aber in betracht zu ziehen, daß der gegen org, erg -’ fer raus, daß 2 gende in Erzberger sei it hier ebracht d d mein Amt ger edig atfächlich lieg haupteten ndtschaftliche Fench Fgena “ 8 eng nhn ö “ Fbe “ (§ 8 Abs. 1 des Gesetzes); worden sind. Fea. ist f 8. Zustandekommen des Gesetzes esennagk. der den Vortrag ere de e gleichen Erzberger seinerzeit hier vorge brach worden, und mein Am svorgänger Beziehungen vor. An den Ernst der Bekämpfung der Soldaten⸗ 88 nac gek rdchet u anem de ten private eschränkt auf andere übertragen w ung auf ein bestimmtes wärti e Rechtszustand, wie schon be Mb rkennbar geworden ist, eie geschützt wird wie der Bearbeiter eines Werkes in Ansehung hat in ein ehender Weise erklärt, wie es gekommen ist. Der sechm. sü 176 1. es Fenilsanfeses” de hehnen fgcan kann auch mit Se 1 1 von 1901 für alle beteiligten Kreise semügend 1 g sedenfants u Beathäitung (§ 2 Satz 2 des Gesetzes vom 19. Juni 1901). 9g . üine. — beete ö ssamncdierfestes soit tes Gebiet geschehen. Im Fac. Lner 1““ keineswegs eine endgültige Regelung sein sollte 8 A he — ich in de e erfolg v EE. 8 sich in dem Umfang, in dem sie erf ein mechanisches Instrument
. ss 35 8 8G Hings t “ Ais enqhenen das und I e echtigung zur Erteilung von Zwe ngslizenzen von
8 E11“ vernctelung eines individuellen künstlerischen Vortrags durch das vorgekommen ist; der betreffende Kompagniechef, der damalige bisd nahe siersch unter den nbeges C 11“ ö Lage der bisherigen des Lochen, Stanzen, Anordnung von Stiften oder eine andere Hauptmann von Grolmann, ist zur Verantwortung gezogen worden; Abg. Gans Edler Herr zu ; Der Abg. Müller⸗ f Ehedes u. daß is n echehichee cacta üc en, ü “ “ 8e 88 Auf den vorstehenden Er⸗ Regeln der Technik geübte Tätigkeit hergestellt werden, kommt er hat die vom Gesetz dafür vorgesehene Strafe bekommen und ist Meiningen hat mir ziemlich deutlich zu verstehen gegeben, daß ich ihn Neien n erlctanden ermczenn 1ggng Petireb des In E““ vennssüngen 88 8 Mit Rücksicht hierauf Gesetzgebung für bghckt 88 die der Entwurf von dem Grund⸗ Betracht, daß für eine solche Tätigkeit nicht nur te nisches daraufhin versetzt worden. Nachdem aber eine längere Reihe von mit Redensarten abgespeist hätte. „Das alt ein ungerechter Vorwurf. Noten im ; erfolgt Piereheh 8 “ Falle, unbeschadet feögupgen bershen de⸗ Befugnis des Urhebers, seine Kompositionen 3 adrin⸗ 8 eil Feucheh sn. CCö Jahren — der Herr Abgeordnete sagte: drei; ich will es nicht in Ioch. Jabc, ö “ 885 Faettftit läßt 8ch 82 s8 oder der Vorrichtung Lorf eber bestimmt der § 22 b, daß esch Rechts⸗ atze der ausschließlie Bef 3hrhö 11 16 19 de 8 b Ie. 3 sef hrae nder. Wird das Werk von dem ETTE 8 im übrigen durch die beschränkte E11153“ bechit. zur hcsam 8 böttinmat, erach gge Füei gh 1e- ker 1 Herr Abge 8 2 dRn 1 8-* ns 8 mechanischen Wiedergabe benutzt, so steht crändet es keinen lage, der Urheber allein die U11ö1““ Befugnis ist, Zunächst wird (§ 63a di — Fraße stehende ausschließliche Be⸗ G. oweit dies der Fall ist, fehlen die Voraussetzungen für gewesen wären — und, nachdem er sich in seiner neuen Dienststelle 1 8 . Ueberlassung an andere nicht gleich. eegegen begrch im Wege der einer unbeschränkten seghertrgung W hervorhebt, die Er⸗ daß die Vorschriften Uüber⸗ finden auf Werke der Tonkunst, 1s ewährung eines Urheberschutzes. „Das schließt aber nicht aus, vortrefflich geführt Zert, o1 . . 1.“ “ schied, ob der Urheber die mechanische T jedergabe im Befugnis wie der Entwurf im folgenden atze b 17n fugnis des Urhebers eine Anwendung erlaubterweise auf Vor⸗ jen, wo eine individuelle künstlerische Leistung anzuerkennen ist, 11“““ örgek 8 Dr. Müller⸗Meininaen vorkt. . t Unterschied, ob durch Uebertragung der ausschließlichen Befugnis bnis von dem Rechtsnachfolger zu rteilen. die bereits vor dem 1. Mai 1909 im Inland erlar en finb. Für ienigen, der in indididuel Küsteische Leftung ags 11“ ”.e nbenh h ale Ge lit an⸗ e Ernens eangeanaen CEitelee aubnige gder sei es in Verbindung mit dem Abschluß eines laubnis vo 22 . der Industrie der Lizenz⸗ “ en zur mechnanischen Wiedergabe EE“ diesem mechanischen Wiedergabe bewirkt, ein solcher Schutz in gleicher Gesetz entsprechend gesühnt worden ist, auch noch in seiner weiteren erwidert, daß ich es verurteile, wenn aktive Offiziere sich an einen ageh iecese bes⸗ gegehatöftarnehe goengetheh un dannd n den süultres des Urbetze dnge. die Wahl de “ 18 se der erterd, nehsedecgälko senen, und — 8 zuteil wird wie im Falle der nebertragung durch einen persön⸗ Karriere wirksam sein lassen? Soll er, wenn er sich dort auszeichnet, Abgeordneten wenden, sondern ich habe nur verurteilt — und daß 1 Verpflichtung, die der ei eea. rn drheh geknüpft. Ueber zwang eisgefährt 1— “ din Billigkeit⸗ daß in der Gestaltung Zeitpunkt Iah, vflschlashe gv. Rechtszustand in Deutschland . 8 Vöctrag Sn Peefatsenn 6 3 — Ei 8 ne 5 kernee wern h wserz e de. vanendes üeeer. 8. Ben sze Frr⸗ 2ee- 58 “ 8. icffa Sencht eben ds ablae 19 döfls an⸗ fss Humpes aufs dns I Fetersss dfge megl che chin bekannt vorausgesetzt werden dürfen. F 1 8 einer Heissetzung Vorsihtftn bE“ sch 1-. wendung in der Adjutantur als geeignet erwiesen hat, nicht heran⸗ wendet und gleichzeitig darum bittet, um Gotteswillen seinen Namen die Frage, was im einze icht 8 ufstellen. Sowohl gegen die zahlen⸗ und Durch 8 h Art, in der sein Werk vor die Oeffentlichkeit S. ten Zeitpunkte soll die Tatsache, daß ein Werk der Tonkunst 85 “ dsge egarf 3 bei nher Anme gi wenens n der Bhnee dr ass deaon deraefe doe nh d. eewewnchaen, Iaea een beae — sich gese liche Normen nc 8 agssatzes, als gegen die Festlegung des Urhebers 8 nach Möglich keit Rücksicht genommen werde. genannten schen Wiedergabe benutzt worden ist, zur Folge haben, daß 1u1““ 8 8 Ftgelten 98 ehee vonuch ge 8 8 8 1 böeren n nden bnete ükhaha 1 ee. Fhec 8 18 - “ 8 sen e vgnahes en ü6 ehascee hcs ha. 15 Ves vemnchischh gusg9 und erscheint sofern b. 9 das Werk selbst⸗ siebern 8 Es itt dang de 8 Zubeil gekommen, wenn Namen dafür eintreten gleichgültig ob es mir angenehm ist oder nicht “ 1 üccige 8 “ be 9 g2 s ETe statfet hat⸗ Anwendung findet. Auch in der Zeit vom 1. B g an einen †½ ve. 5E 1 b 2 d e bg. Zu . 1““ een, — . . 8 sprechen bei der Rerschicbenartigffit. Bedenken. Die dabei fökfetecgeg beine enechandühe Ter denrbg. seines Werkes gestattet hat, E1 g.ff neuen Vorschriften kann der 1.S ve Nat Fünceren T 11““ .; Keheszinen lassen. ich recht verstanden habe, vom Schießplatz Sperenberg. Diese Klage Das ist wenigstens memne Aagastihe des de 1 1 1“ 8 8 dace aes dee gicher ec üsfünae büeat gehien 6 öhc öras. egigs 5 G Sas lich Nastebsgibt, der 6 sücbhrift entspricht es, für den hier geschaffenen Schutz nicht, wie ist mir nicht bekannt, ich werde den Tatbestand feststellen lassen, und Der Herr Abg. Gothein hat sich dann etwas in gesellschaftlichen Ieserstng der Güte und Bedeutung eines Tonwerkes vransglich machen; geschehen ist, ein von dem Urheber selbst Cö“ berechtigt, Uebertragung weiterer Kompositionen auf nent .1ö Nkterarisches und enr stenrhnn üge geschafgne Köaench, ge st müen cghat dc vane en Ebhen ehece as veer Eöis “ ens Feanke eine Festsetzung der Gebühren fi “ der Vom c ars Fe ’ Wiedergabe] nicht entgegentreten. Aber eine erst in di 8 . erken 5 ü-h 2 nuch könn — und müßte zu 24 9 ihm die Moͤglichkeit gewahr eeeeerecen, Rechegec aen der anderen Seite führen, sobald! daß ih Interessen auf der einen oder ,
hohe Pension beziehen, und wenn sie künftig ein höheres 88 Wahlrecht in Preußen erhalten, so werden sie erst recht gut gestellt sein. 1, fühlt auch Herr von Einem
Wenn ich eine Tatsache vorbringe, so muß ich auch mit meinem
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