1910 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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1910 Februar

Qualität

gering

mittel

Gezahlte

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gut

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Am vori Außerdem wurden Markstagge am Markttage Serlgacniae. Durch⸗ nach überschläg Durig. Schalber verkauft preis Doppelzentner (Preis unbekannt)

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Berlin, den 17. Februar 1910.

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

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Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

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16,00 15,80 15,50 15,00 15,80 15,80 15,60 15,60 15,30 15,40 17,00 16,30 15,00 16,80 16,20 16,20 15,80 16,20

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15,60 16,00

16,50 15,40 15,60 14,80 15,80 16,20 15,60 15,60 14,80 15,60 18,00 18,00 15,00 18,00 17,30 15,50 15,40 15,80 15,60 14,70 16,00 16,30 16,00 17,00

fswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

Katserliches Statistisches Amt.

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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

daß entsprechender Be richt fehlt.

sondern ruhige sachliche Arbeit leisten. 1 an das Gesetz knüpft, sich erfüllen werden, steht dahin. Wir hoffen, daß das Gesetz so wirken wird, wie man erwartet.

Bis jetzt liegt die Sache so,

beiter; ihre

Branchen müßten Arbeitskammern

Beschränkung einverstanden sein würden.

Deutscher 8 hstag. Sitzung vom 16. Februar 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Ent⸗ wurfs eines Arbeitskammergesetzes.

Nach dem Abg. Dr. Will (Zentr.), dessen Rede in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, ergreift das Wort der

Abg. von Winterfeldt⸗Menkin (dkons.): Meine Fraktion ist gegenüber der Vorlage geteilter Meinung. Einig sind wir darin, daß es Dank verdient, wenn die Re⸗ ierung im Punkte der Arbeitersekretäre fest geblieben ist. ie Mitgliedschaft der Arbeitersekretäre erscheint uns nicht erwünscht. Wir lauben, daß es im Interesse des Friedens ersprießlich ist, daß Fagte die wirklich in der Arbeit stehen, zu den Arbeitskammern ge⸗ hören, nicht Arbeitersekretäre, die als solche bezahlt sind und sich durch politische Beweggründe bestimmen lassen. Die Arbeitskammern sollen prophylaktischen Zwecken dienen, während die Arbeiter⸗ organisationen in der Hauptsache Kampforganisationen sind. Mit den Bestimmungen der Vorlage über das aktive und passive Wahlrecht sind wir einverstanden, ebenso mit der Befugnis der Arbeitskammern als Einigungsämtern. Wir legen den größten Wert darauf, daß an der Spitze dieser Kammern Leute stehen, die unparteiisch sind und dem Frieden dienen wollen. Ebenso begrüßen wir es, daß die Sitzungen der Kammern geheim bleiben sollen. Man muß mit der Bildung der Arbeitskammern langsam vorgehen, sie dürfen nicht wie die Pilze aus der Erde schießen, deshalb sind wir damit ein⸗ verstanden, daß die Landeszentralbehörden über die Errichtung der Kammern zu entscheiden haben. Wir hoffen, daß das Gesetz zum Segen des Vaterlandes gereichen wird. t

Abg. Horn⸗Reuß (nl.): Der Umstand, daß die Regierung einen großen Teil der Beschlüsse der Kommission berücksichtigt hat, läßt hoffen, daß das Gesetz nunmehr binnen kurzer Zeit verabschiedet werden kann. Ich glaube, daß die Befürchtungen, die man an die Errichtung von Arbeitskammern geknüpft hat, zum Teil übertrieben sind. Nach § 1 sollen Arbeitskammern nur errichtet werden, soweit nach dem Stande der gewerblichen Entwicklung ein Bedürfnis dazu besteht. Das entspricht durchaus der Meinung meiner politischen Freunde. Auch wir wünschen nicht, daß die Arbeitskammern wie Pilze aus der Erde schießen. Anderseits glauben wir, daß da, wo die Gegensätze zwischen beiden Parteien hart auf⸗ einander stoßen, und wo für die Kammern ein weites Feld der Wirksamkeit sich öffnet, Kammern errichtet werden müssen. Auch wir bedauern, daß die Errichtung der Arbeitskammern nicht dem Bundesrat übertragen worden ist; hier wäre die Befolgung einheit⸗ licher Grundsätze am Platze, während, wenn die Landeszentral⸗ behörden darüber zu bestimmen haben, in einem Gebiete solche Kammern errichtet werden, in anderen Gebieten, wo die Verhältnisse analog gelagert sind, nicht. Das kann namentlich auch in der Terxtil⸗ branche geschehen. Wenn die Motive sagen, daß die Landeszentral⸗ behörden den Verhältnissen näher stehen, so ist zu bedenken, daß dies sowohl ein Vorteil wie ein Nachteil sein kann, daß gerade eine ferner stehende Instanz den Verhältnissen objektiver gegenübersteht. Wir freuen uns, daß die Arbeitskammern mitwirken wollen bei Tarifverträgen und bei der Errichtung paritätischer Arbeits⸗ nachweise. Das wird zur Ausgleichung der wirtschaftlichen Gegen⸗ sätze wesentlich beitragen. Auch der Regelung der Kostenfrage stehen wir sympathisch gegenüber. Es werden durch die vorgeschlagene Bestimmung die Kostendeckung vereinfacht und die Befürchtungen der Gemeinden beseitigt. Was die technischen Angestellten betrifft, so hatte der vorjährige Entwurf vorgeschlagen, sie als Unternehmer zu behandeln. Dieser Weg ist verlassen worden. Es ist nun vorgeschlagen worden, die technischen Angestellten in einer besonderen Abteilung mit besonderer Wahl zusammenzufassen. Dieser Vorschlag ist uns un⸗ annehmbar. Es muß ein anderer Weg gefunden werden, um diese Kategorie an den Arbeitskammern zu beteiligen, obwohl wir nicht ver⸗ kennen, daß die technischen Angestellten dadurch in eine schlimme Lage kommen können. Mit dem Ausschluß der Oeffentlichkeit bei den Verhandlungen der Arbeitskammern sind wir einverstanden. Die Arbeitskammern sollen keine langen theoretischen Erörterungen pflegen, Ob die Erwartungen, die man

Abg. D. Naumann (fr. Vgg.): Wie weit die Arbeitskammern zum Abschluß von Tarifverträgen nützlich sein werden, ist abzuwarten. daß solche Tarifverträge leicht zu stande kommen, wo auf beiden Seiten Organisationen vorhanden sind. Anders ist es aber bei solchen Gewerben, wo eine Organisation nicht vorhanden ist. Was die technischen Angestellten betrifft, so ist die Rücksicht auf sie einer der Gründe, weshalb wir eine nochmalige Prüfung der Vorlage in der Kommission wünschen. Das Koalitions⸗ Techniker ist fast gefährdeter als das der Ar⸗ Aussichten auf Versicherung sind in der letzten Zeit sehr herabgestimmt worden. Die Erlaubnis zur Errichtung von Arbeitskammern wollen auch wir dem Bundesrat übertragen. Für gewisse mit einem Mal für das ganze eutsche Land errichtet werden. In der Wahlfrage stehen wir auf dem Standpunkt der Kommission, daß für das aktive Wahlrecht das 21., für das passive Wahlrecht das 25. Lebensjahr maßgebend sein soll. Wir sind unsererseits für die öffentlichen Verhandlungen. Es teht ja auch nichts dagegen, wenn die Arbeitskammern in solchen

ragen, die sich mehr für die Verhandlungen hinter geschlossenen füren eignen, auf Grund beiderseitigen Beschlusses die Oeffentlichkeit ausschließen. Es ist aber fraglich, ob die Arbeiter mit einer folchen Man darf sich aber die Oeffentlichkeit nicht so vorstellen wie die des Reichstags, sie wird ich so vollziehen, wie die Oeffentlichkeit in der Handelskammer. Da hinreichende S getroffen sind, daß die Arbeitskammern nicht ein reines Sekretärparlament werden können, erscheint die Teil⸗

recht der

nahme von derartigen Arbeitersekretären unter jedem Gesichtspunkt

wünschenswert. Sie sind nicht so kündbar wie die Arbeiter. Will man aber eine wirkliche Verhandlung haben, so muß man etliche Mitglieder haben, die nicht von jedem Wind weggeblasen werden können. Die Garantie, daß die Arbeiter das einhalten, was man mit hnen abmacht, wird um so größer sein, je maßgebender die Personen 8 die man hinzuzieht. Her Einwand, die Sekretäre seien nicht achverständig genug, hat keine Geltung. Ein Arbeiter, der in viel⸗ stündiger Arbeit an einer Stelle des Betriebes steht, kann einen Ueberblick über den gangen Betrieb nur sehr mühsam oder gar nicht ewinnen. Er muß sich im Gegenteil seine Kenntnis erst vom Arbeitersekretär holen. Es ist dann die Friedensliebe der Arbeiter⸗ sekretäre in Zweifel gezogen. Sind je in dem letzten Jahrfünft in Deutschland die Sekretäre der Gewerkschaften die Stifter von Unfrieden gewesen? Im Bergbaugebiet würden wir ohne sie eine viel größere Unruhe haben, als bei der jetzigen Disziplin und Organisation. Gegen ein etwas zu temperamentvolles Auftreten aber gibt es kein besseres Mittel, als sie in eine beratende Körperschaft zu schicken. Solange wir dem Unternehmer gestatten, daß er sic durch seine Betriebsangestellten vertreten lassen darf, müssen wir na

gleichem Recht dem Arbeiter zulassen, daß er sich durch seine Angestellten vertreten lassen darf. Es wird ja nicht über den einzelnen Betrieb, sondern über das Gewerbe im ganzen verhandelt, dazu gehört der Sekretär als unentbehrlicher Bestandteil der Arbeiterschaft.

Stellvertreter des Reichskanzler, Staatssekretär des Innern Delbrück:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen sind redlich bestrebt gewesen, den Beschlüssen und Wünschen Ihrer Kommission soweit entgegenzukommen und Rechnung zu tragen, als dies nach Lage der Verhältnisse tunlich war. Sie sind im Interesse einer baldigen und glatten Verabschiedung der Vorlage dabei bis an die Grenze dessen

gegangen, was sie glauben, verantworten zu können. Wenn nun im einzelnen von den Herren, die vor mir gesprochen haben, an dem Ent⸗ wurf in seiner jetzigen Gestalt Kritik geübt worden ist, so möchte ich, ehe ich auf allgemeinere, wichtigere Punkte eingehe, einige Einzelheiten vorwegnehmen.

Es ist moniert worden, daß die Errichtung von Technikerkammern bezw. die Einbeziehung der Techniker in dieses Gesetz seitens der ver⸗ bündeten Regierungen nicht weiter verfolgt worden ist, bezw. daß nicht schon ein Gesetz vorgelegt ist, das auch die Verhältnisse der Techniker regelt. Die Frage, wie den Technikern eine angemessene Vertretung gegeben werden könnte, ist seitens der verbündeten Regierungen und insbesondere zwischen meinem Herrn Amtsvorgänger und mir, als ich noch Handelsminister in Preußen war, oft und eingehend erörtert worden. Es ist wieder⸗ holt geprüft worden, ob es zweckmäßig und möglich sei, im Rahmen dieses Gesetzes den Technikern und den übrigen Angestellten eine entsprechende Vertretung zu geben. Wir sind zu dem Ergebnis ge⸗ kommen, daß diese Möglichkeit, abgesehen von all den anderen Gründen, die dagegen angeführt werden können, in dem Augenblick ausgeschlossen ist, wo man sich zu einer rein fachlichen Organisation der Arbeitskammern und ihrer Abteilungen entschließt. Denn die fachliche Organisation würde es mit sich bringen, daß das große Heer der Techniker in den einzelnen Fachabteilungen der Arbeitskammern zersplittert wird. Mag man sie nun auf die Arbeitgeberseite, mag man sie auf die Arbeitnehmerseite stellen, mag man sie als eine selbstständige dritte Klasse einfügen, zu einer geschlossenen, wirklichen, kompakten Vertretung ihrer eigenen Interessen würden sie im Rahmen dieses Gesetzes nicht kommen. Und lediglich der Gesichtspunkt, daß man ihre Erfahrungen auf dem Gebiete, das die Arbeits⸗ kammern zu bearbeiten haben, mit verwerten kann, ist nach meiner Ansicht nicht hinreichend, ihnen in den Arbeitskammern einen Platz zuzuweisen, der, von diesem speziellen Punkte abgesehen, nicht geeignet sein würde, den berechtigten Wünschen der Techniker zu entsprechen.

Mein Herr Amtsvorgänger ist also von vornherein der Ansicht gewesen, daß die Vertretung der Techniker in einer Art von Techniker⸗ kammer geregelt werden müßte, unter allen Umständen unabhängig von der Frage der Arbeitskammern, und daß mit der Bearbeitung dieser Materie vorgegangen werden sollte und müßte, sobald es fest— steht, welche Regelung die verbündeten Regierungen und der Reichstag den eigentlichen Arbeitsäammern geben wollen. Denn solange diese Frage nicht gelöst ist, sind wir selbstverständlich nicht in der Lage, die Frage der Organisation der Technikerkammer zu lösen. Ich würde es auf das Lebhafteste bedauern, wenn diese Frage, deren Wichtigkeit ich unumwunden anerkenne, jetzt wieder mit diesem Gesetz verkoppelt würde. Wir würden nach meiner Ansicht für die Techniker nichts Brauchbares gewinnen, wohl aber würden wir die Verabschiedung dieses Gesetzes, an der uns allen gleichmäßig gelegen ist, nach meiner Ansicht in hohem Maße gefährden. Wir werden an die Frage, wie den Technikern geholfen werden kann, heran⸗ treten, sobald wir dieses Gesetz verabschiedet haben und in seinen Konsequenzen werden übersehen können.

Es ist dann moniert worden, daß in der Vorlage, abweichend von den Beschlüssen der Kommission, die Bestimmung aufgenommen ist, daß die Kammern durch die Landeszentralbehörde und nicht durch den Bundesrat errichtet werden sollen; und es ist dabei darauf hin⸗ gewiesen worden, daß in einer früheren Vorlage, die an die Oeffent⸗ lichkeit gekommen ist, eine Einrichtung der Kammern durch den Bundesrat vorgesehen war. Das ist richtig. Ich plaudere keine Ge⸗ heimnisse aus, wenn ich hier mitteile, daß in der Vorlage, die von dem früheren Staatssekretär des Innern und mir als preußischem Handels⸗ minister ausgearbeitet worden ist, zunächst die Errichtung der Kammern durch den Bundesrat vorgesehen worden war, und daß erst in einem späteren Stadium der Verhandlungen die Errichtung der Kammern durch die Landeszentralbehörde vorgeschrieben ist. Meine Herren, das ist nach meiner Ansicht eine Frage, die eine erhebliche grundsätzliche und praktische Bedeutung nicht hat. An sich muß ich, abweichend von meiner früheren Auffassung, zugeben, daß es der Struktur des Reichs und den Beziehungen der Bundesstaaten zum Reich mehrentspricht, wenn man die Errichtung der Kammern in die Hand der Landeszentralbehörden legt. Denn an sich liegt es doch in der Natur der Dinge, daß entweder der Antrag auf Errichtung der betreffenden Kammer von der Landeszentralbehörde an den Bundesrat gelangt in diesem Falle ist die Landeszentralbehörde entschlossen, die Kammer einzurichten; es ist überflüssig, daß sie den Bundesrat fragt, und es ist in hohem Maße unwahrscheinlich, daß in einer solchen Frage, die die praktischen Bedürfnisse eines Bundesstaats betrifft, im Bundesrat sich eine Majorität finden sollte, die gegen die Wünsche des betreffenden Bundesstaats entscheidet. Nehmen Sie aber wirklich den andern Fall, daß aus diesem hohen Hause heraus die Notwendigkeit der Er⸗ richtung einer Arbeiterkammer in irgend einem Bundesstaat oder in Teilen eines Bundesstaats betont wird, und nehmen Sie an, daß ich dementsprechend mich mit der betreffenden Bundesregierung in Ver⸗ bindung setze ich glaube kaum, daß diese Anregung von meiner Seite stark genug sein würde, um ohne weiteres die Widerstände zu beseitigen, die sich aus den Bedenken ergeben, die in dem einzelnen Bundesstaat erhoben werden können von denjenigen Instanzen und Behörden, welche den Verhältnissen näher stehen.

Aber ich kann im Anschluß an das, was der Herr Abg. Nau⸗ mann gesagt hat, nur erklären: was an uns liegt, so werden wir dafür Sorge tragen, daß das Gesetz so ausgeführt wird, wie wir es uns hier gedacht haben. Ich für meine Person gehöre nicht zu den Leuten, die Gesetze vorlegen, um sie nachher nicht auszuführen, sondern ich bin im Gegenteil der Ansicht, daß das, was überhaupt Gesetz ge⸗ worden ist, auch entschlossen und konsequent durchgeführt werden muß. Ich muß Sie aus diesem Grunde bitten, es bei der jetzigen Fassung der Vorlage zu belassen, die den Wünschen der verbündeten Re⸗ gierungen, wie sie im Bundesrat zum Ausdruck gekommen sind, entspricht.

Es ist dann gerügt worden der Ausschluß der Eisenbahnarbeiter. Ja, meine Herren, wir haben von vornherein ausgeschlossen Heer und Marine, und daher sind auch konsequent die Eisenbahnarbeiter aus⸗ zuschließen. Das besonders zu betonen und es jetzt hervorzuheben, lag um deswillen kein Grund vor, weil es sich hier nicht um gewerb⸗ liche Arbeiter im Sinne des Titels VII der Gewerbeordnung handelt. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)

Ferner ist moniert worden, daß im Gesetze keine Gründe angegeben sind, die einen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berechtigen sollen, die Wahl abzulehnen. Wir haben die Bestimmungen hier⸗

über lediglich um deswillen aus

dem Gesetz herausgelassen, weil sie nach unserer Auffassung so lange keine Bedeutung haben, als man nicht, wie im Gerichtsverfassungsgesetz, auch die Möglichkeit schuf, diejenigen, welche ohne gesetzliche Ablehnungsgründe die Uebernahme des Amtes verweigern, hierzu zu zwingen. Wir sind aber der Ansicht gewesen, daß die Aemter in der Arbeitskammer Ehrenämter von einer

Bedeutung und Wichtigkeit sind, daß es keinen Zweck hat, sie in die

Hände von Leuten zu legen oder sie in den Händen von Leuten z lassen, die ihrerseits nicht die Neigung haben, in diesen Ehrenämter tätig zu sein. Im Effekt kommt der Gesetzentwurf, wie wir ihn vor

gelegt haben, auf eins heraus mit den Beschlüssen Ihrer Kommission

da die Beschlüsse Ihrer Kommission jedes Zwangsmittel in bezug auf

die Durchführung denen gegenüber entbehrt haben würden, die au anderen als den von Ihnen vorgesehenen Gründen die Uebernahm eines Amtes in einer Arbeitskammer abgelehnt hätten.

Nun, meine Herren, komme ich zu einer Reihe von Punkten, 3

die in einem gewissen Zusammenhang mit einander stehen und die alle abweichend von den Wünschen Ihrer Kommission in der jetzigen Vorlage geregelt sind. Es handelt sich dabei um die Oeffentlichkeit in den Verhandlungen, es handelt sich um das Alter, das das aktive

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und das passive Wahlrecht geben soll, und es handelt sich um die Be⸗

teiligung der Arbeitersekretäre.

Meine Herren, wenn man die Stellung der Regierungen zu

diesen Fragen würdigen will, dann muß man sich vergegenwärtigen,

aus welchen Gesichtspunkten heraus die verbündeten Regierungen diese

Vorlage gemacht haben. Ich darf Sie daran erinnern, daß mein

Herr Amtsvorgänger sich sehr eingehend über die Frage geäußert hat, warum man Ihnen hier nicht einseitige Arbeiterkammern vorgeschlagen hat, sondern weshalb man zu einer paritätischen Organisation gegriffen hat; ich darf Sie daran erinnern, daß die verbündeten Re⸗ gierungen und speziell mein Herr Amtsvorgänger, dem ich in diesem

Punkte vollständig beitrete, von der Auffassung durchdrungen gewesen

sind, daß das erste Bestreben aller unserer sozialpolitischen Schöpfungen darauf gerichtet sein muß, das Moment des Kampfes zu eliminieren und das Moment des Friedens nach Möglichkeit in die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein⸗ zuführen. Ich bin nach den praktischen Erfahrungen, die ich nun in einer ganzen Reihe von Jahren erworben habe, der An⸗ sicht, daß das erste Erfordernis für eine nützliche und praktische Sozialpolitik in der Schaffung der Möglichkeit beruht, daß Arbeit⸗ nehmer und Arbeitgeber an einer neutralen Stelle unter dem Schutze eines neutralen Vorsitzenden sich an denselben Tisch setzen können. So oft es mir gelungen ist, eine derartige Vereinigung von Arbeit⸗ gebern und Arbeitnehmern an einem Tisch zu haben, so oft bin ich auch bei den Verhandlungen, die ich zu führen hatte, zu einem Er⸗ gebnis gelangt. Aber, meine Herren, dieses Ergebnis ist nur dann zu erreichen, wenn diejenigen, die auf beiden Seiten zu verhandeln berufen sind, nicht beeinträchtigt werden in der Freiheit ihrer Ent⸗ schließungen und Meinungen durch eine Kontrolle, die von außen geübt wird, und wenn sie nicht gebunden sind auf ein be⸗ stimmtes Programm, auf bestimmte Forderungen, die sie selbst an anderer Stelle aufgestellt und vertreten haben.

Meine Herren, glauben Sie nicht, daß ich zu denjenigen Leuten gehöre, die die Notwendigkeit des Arbeitersekretärs in unserem wirt⸗ schaftlichen Organismus in Frage stellen. Glauben Sie nicht, daß ich es für falsch halte, mit den Arbeitersekretären zu werhandeln da, wo es nach Lage der Verhältnisse geboten ist. Meine Herren, ich selbst habe oft genug mit den Herren verhandelt; ich stehe zu einem Teil von ihnen in guten Beziehungen (Heiterkeit bei den Sozial⸗ demokraten); ich bin erfreut, wenn ich ihren Rat hören kann. Ja meine Herren, ich bitte, hier in diesem Hause zu fragen, ob nicht ein großer Teil der Herren, die hier die Interessen der Arbeiter vertreten, oft genug mit mir an einem Tische gesessen und ob wir uns nicht oft genug mit Erfolg über sozialpolitische Fragen unterhalten haben. Aber, meine Herren, es ist mir auf der anderen Seite in diesen Verhandlungen immer ein Moment entgegengehalten: man hat mir nämlich sehr häufig gesagt; ja, wir können diesen Ausführungen eine gewisse Berechtigung nicht absprechen, wir erkennen an, daß dieser Weg zum Ziele führt oder zum Ziele führen kann, wir erkennen an, daß von dem Gesichtspunkte, von dem aus Sie die Sache bearbeiten müssen, dieser Weg besser ist, aber wir können unsern Leuten draußen gegenüber von dem Standpunkt nicht herunter, den wir einmal eingenommen. Ich weiß aus eigener Er⸗ fahrung, daß ich Fragen zur Lösung und, wie der Erfolg gelehrt hat, zur praktischen Lösung gebracht habe durch Verhandlungen mit Arbeitern und Arbeitgebern, die ich mir direkt aus dem Lande herausgegriffen habe, die ich vielleicht nicht zu dem Ziele geführt haben würde, wenn ich mich an die Herren gewandt hätte, die kurz vorher hier im Hause die den Verhandlungen zugrunde liegenden Resolutionen vertreten hatten. Meine Herren, darin liegt kein Vorwurf, das liegt in der Natur der Dinge. Wer berufen ist, die Arbeitermassen zu organisieren, wer berufen ist, die Wünsche der Arbeitermassen zu formulieren und sie den Arbeitern draußen klarzulegen, der liegt in der Regel auch fest auf dem Programm, das er einmal aufgestellt hat.

Nun, meine Herren, sollen aber die Arbeitskammern im all⸗ gemeinen nicht Beschlüsse fassen, sondern die Arbeitskammern und ihre Abteilungen und Ausschüsse sollen begutachten. Das, was ich nach meinen praktischen Erfahrungen bei der Errichtung der Arbeitskammern mir wünsche, ist die Möglichkeit, Forderungen, die hier im Hause von den Arbeitervertretern aufgestellt sind, die draußen von den Ver⸗ tretern der Arbeitgeber für unrichtig und unberechtigt erklärt sind, zu klären mit Beteiligten aus beiden Lagern, die unbefangen, frisch aus der Praxis heraus, frisch von der Arbeitsstelle weg, unter Berücksichtigung aller der Imponderabilien, die der Betrieb mit sich bringt, ihre Meinung sagen. (Zuruf von den Sozialdemo⸗ kraten: Lassen Sie die Arbeiter selber entscheiden!) Die Arbeiter sollen ja wählen! Ich bin nur der Meinung, daß es unrichtig ist, in die Kammern die Arbeitersekretäre zu berufen.

Meine Herren, ich will ein Beispiel anführen: Man soll nicht zum Obmann eines Schiedsgerichts einen Mann machen, der die Schriftsätze einer der beteiligten Parteien abgefaßt hat; man kann nicht in ein Richterkollegium Personen berufen, die Schriftsätze die Parteien gemacht haben.

Also, meine Herren, es ist keine Voreingenommen heit gegen die Arbeitersekretäre, die wir oft genug noch hören werden, die die Vorsitzenden der Arbeitskammern, wenn

m Beruf gerecht werden wollen, oft genug bei sich sehe

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