1910 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

reginäsesdezaehts RetEMhaan Nneaiitütihi ge lsisach

Roggen

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden

Börsenplätzen

für die Woche vom 14. bis 19. Februar 1910 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Berlin. gen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 er g das 1

v 2 82

Ro W Haf

3 Mannheim. Roggen, Pfälzer, russischer, mittel . . .. Fedgen, Pf

en 9 älzer, russischer, amerik., rumän., mittel

Hafer, adischer⸗ russischer

Jbadische, Gerste 1 vessische Plblzer mittel Wien.

Roggen, Pester Boden ..

Weggen,

Hefer⸗ i gariher I. ... 2424* Ee“ Budapest. Roggen, Mittelware. Weizen, 8 8 fer, 8

Feßt⸗ Futter⸗

Odessa. Roggen, 71 bis 72 kg das hl .. . . Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl..

Riga.

Roggen, 71 bis 72 kg das hl Weizen, 78 bis 79 kg das hl

Paris.

Feggen liesechas Ware des laufenden

1“““ UIntwerpen.

Donau⸗, mittel ; N“ Kansas Nr. 2. La Plata. vbeeöö Kalkutta Nr. 2 Australier.

Amsterdam. 1u6642“ St. 1 ö a amerikanischer bun Mais La Plata . . . . .

London. Weizen - engl. weiß (Mark Lane) .. .

rot Weizen englisches Getreide, 1 Mittelpreis aus 196 Marktorten erste (cdazette averages)

Liverpool.

roter Nr. 2 Manitoba Nr. 2. E1“ ö 8 Haf na tralier 6

eer, englischer weißer ....

Schwarze Meer⸗.

Gerste, Futter⸗. amerikanische.. ö1164“ amerikan., bunt ... La Plata, gelber...

Weizen

Mais

September Mai.

1“

Neu York. roter Winter Nr. 2

; Mai Lieferungsware Fuli

5 Mai Buenos Aires. Durchschnittsware .

¹) Angaben liegen nicht vor.

Bemerkungen.

Woche Da⸗ 14./19. egen Februar Wor⸗ 1910 woche

163,17 163,33 227,58 227,75 163,75 167,00

172,50 245,12 174,37 172,50 135,00

172,50 245,31 174,37 172,50 136,00

165,71 255,79 135,97 136,82 142,77 142,77 118,12 118,97

167,41 259,19

158,15 240,07 134,69 119,14 105,80

158,57 243,55 134,44 119,14 103,68

122,50 126,45 168,37,] 169,91

135,67 167,15

136,55 165,74

137,25

136,13 198,40

198,87

183,13 179,49

184,02 180,38 182,00

179,98 184,83

136,49 136,49 168,60 175,63 120,55 126,45

163,33 161,09

155,05 130,12 138,14

166,29 161,25

156,77 129,64 139,68

182,78 190,77 185,49 189,60 186,31

136,28 119,03

127,80 127,33

183,43 190,95 185,20 190,48 188,60 204,12 135,87 119,14

129,59 127,46 129,59

171,02 156,79 150,03 109,67

199,54 187,00 172,62 126,16

199,78 183,15 168,98 124,96

171,94 170,15

114,93 116,71.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner roduktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ ätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗ reise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial uarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund

englisch, Weizen = 2400, Mais = 2000 k

1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100,

*

Bei der Umrechnung der Preffe in Reichswährung sind die aus

den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ 85 8g Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt,

und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf

ien, für London

und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗

burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldp

Berlin, den 23. Februar 1910. Kaiserliches Statistisches Amt

Statistik und Volkswirtschaf

Zusammenstellung 8 der im 3. Viertel des Rechnungsjahres 1909 in den freien Verkehr des Inl schlagspflichtigen Tabakblätter und Zigarren.

e.

andes

Ursprungsländer

abgefertigten zollzu

Reingewicht Wert

Tabakblaͤtter

V

eines Doppel⸗

Zigarren

Durch⸗ schnittswert

Durch⸗ schnittswert von 1000 Stück

Reingewicht Wert Stückzahl

zentners

Frh. Hamburg .. ““ Brit. Mittelmeer⸗Länder. Eo““ Hünemacf. 1 rankreich ... Griechenland. Großbritannien 111“ Niederlande .. Oesterreich⸗Ungarn Rumnäanien Rußland in Europa Rußland in Asien Schweden Schweiz Serbien. Spanien. Türkei in Europa Türkei in Asien. Abessinien . . Brit.⸗Ostafrika. Deutsch⸗Ostafrika Kamerun 8 Aigeec bEbeE“ ritisch⸗Indien. Britisch⸗Malakka 8.Jd,St 66“ 114“ Niederl.⸗Indien *) hilippinen Argentinien 82SeZ Uebrig. Brit. Amerika. ChaꝙQ☛“ Columbien Eub Dän.⸗Amerika. Domin. Republik Ecuador 6 Guatemala Honduras Mexiko. Paraguagy . Uruguay Venezuela“ Vereinigte Staaten von Amerik Unbekannt . 1In

nd angegeben für Java 2 574 379 kg für Sumatra 1 327 302 kg

I1I1I11“G“

54 7333 35 470 2

40 14

6 885 971 12 824 341 13 218 10 901

1 3 1 907 022 2 429 391 734

09 547 63 622 761

180

15 252

1 315 831

a**). 1497 542

1 763 666 2 201 277

148 383

250 300

16 486 364 017 193

106 434 3 250 120

1 500

9 009 372 948 1 280 527 0 2 40

20 380 34 70

168 24 61 57 11““

114 10 449 32 495

3 40 350

2 1 1 7 1

24

13 039 521 19 300 872

für Borneo 26 051 kg

40 325 660 142⁄ 8 000 617 83

Tabakblätter im Werte von 3 407 970 und 6045 Stück Zigarren im Reingewichte

von 32 kg mit einem Werte von 417 ℳ; 4 253 604 und 4486 Stück Zigarren im Reingewichte von 29 kg mit einem Werte von 348 ℳ;

2*) Davon 6 angegeben für Portoriko 15 431 kg Tabakblätter im Werte von 11 872

Berlin,

en 22. Februar 1910.

Kaiserliches 8 Amt.

V.:

Dr. Zacher.

Handel und Gewerbe.

„Nachrichten für Handel und Industrie“.)

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

Kamerun.

Hafenabgabe für

Seeschiffe.

Durch Verordnung des

Gouverneurs von Kamerun vom 29. Oktober 1909 hat der § 4 der

Verordnung, betreffend die von richtenden Hafenabgaben, vom folgenden Zusatz erhalten: „Laufen Schiffe, die dem verkehr dienen, auf einer Reise

den Seeschiffen in Kamerun zu ent⸗ 10. Februar 1891 als zweiten Absatz

beschleunigten Post⸗ und Passagier⸗ den Hafen von Duala mehrmals an,

ohne das Schutzgebiet inzwischen verlassen zu haben, so ist für sie die

Gebühr nur einmal zu zahlen.“

Großbritanniens und Irlands Ein⸗

(Deutsches Kolonialblatt.)

und Ausfuhr von

Chemikalien, Drogen, Farben und Farbstoffen 1909.

Die Einfuhr von Chemi Vereinigte Königreich bewertete gesamt 10 605 181 (10 185 61 im einzelnen dem Werte nach Bleichstoffe 26 963 (35 623) Magnesia und Borax 155 344 (

Erzeugnisse aus Steinkohl

7) Pfd. Sterl.

kalien, Drogen und Farbstoffen in das sich im Jahre 1909 (1908) auf ins⸗ Sie gestaltete sich in Pfd. Sterl. folgendermaßen: Borgcit, borsaurer Kalk, borsaure 166 552) Schwefel 107 035 (93 786) e, außer Farben 94 504 (70 221)

Cremortartari 257 574 (260 863) Glycerin, roh 111 404 (95 566)

Desgl., gereinigt 30 595

(6628) Salpeter (Kalisalpeter) 200 148 (226 017)

(10 244) Chlorammonium 7242

Natrium⸗

950) Sonstige Chemikalien, ein⸗

erbindungen 113 223 (128 806) Schwefelsäure 4900 (5016)

Weinsteinsäure 172 117 (1669 schließlich essigsaurer Kalk, E

ssigsäure, Aceton, Calciumkarbid und

Nickelsulfat 2 319 445 (2 169 542) Chinarinde 35 759 (32 304)

Chinin und Chininsalze 82 55 Arzneiwaren 1 082 666 (1 0161 Alizarin⸗ und Anthracenfarbst

und Naphthalinfarbstoffe 1 318 727 (1 111 733)

Indigo 117 100 (134 052) Farb Andere Farbstoffe 236 137

6 (49 181) Andere Drogen und 50) Katechu 49 283 (112 768)

offe 244 196 (206 894) Anilin⸗ Synthetischer Andere Teerfarbstoffe 3965 (882)

toffauszüge 159 121 (176 318) Indigo 139 335 (132 875)

(193 286) Gerbrinden 225 059

(186 966) Gerbstoffauszüge 779 397 (712 998) Gambir 169 53

(183 233)

Myrobalanen 153 119 (248 727) Valonea 217 370

(218 797) Aadere Gerbstoffe 15 096 (9417) Baryt 121 397

(108 414) (59 152) Zinkoxyd 302 41 ö“ 683 944 (665 45

Bleiweiß 268 708 (295 353) Nickeloxyd 96 348

6 (280 624) Andere Maler⸗ und 2). Dazu kommt die Einfuhr von

Düngemitteln, die im Jahre 1909 (1908) folgendes Bild ergab: Basische Schlacke 25 927 (18 967) Knochen, gebrannt und unge⸗ brannt 175 672 (189 840) Guano 89 147 (158 899) Salpeter⸗

saures Natron (Natronsalpeter saurer Kalk und Phosphatstein

) 860 860 (1 455 000) Phosphor⸗

747 367 (916 422).

Die Ausfuhr von Chemikalien, Drogen, Farben und Farbstoffen

aus dem Vereinigten Königreich in der Zeit vom 1. Jannar bis 31. Dezember des Jahres 1909 (1908), die im ganzen 16 807 323

(16 271 089) Pfd. Sterl. betr

folgender Zusammenstellung ers

ug, läßt sich

in Pfd. Sterl. aus ehen: Bleichstoffe 195 837 (171 220)

Anilinöl und Toluidin 44 380 (47 454) Anthracen 5712 (9898) Benzol und Toluol 80 987 (79 104) Karbol säure 103 189 (128 783) Steinkohlenteer, roh 13 629 (20 140) Desgleichen, gereinigt und zu konservierenden An⸗ strichen dienend 43 630 (28 636) Naphtha 27 089 (37 115) Naphthalin 21 880 (19 958) Steinkohlenpech 595 651 (643 962) Steinkohlenteeröl, Kreosotöl usw. 399 994 (431 040) Andere Er zeugnisse aus Steinkohle, außer Farben 120 069 (98 182) Kupfer⸗ vitriol 855 526 (1 593 077) Cremortartari 2273 (2806) Farb stoffe (Erzeugnisse aus Steinkohlenteer) 204 097 (152 363) Andere Farbstoffe 136 609 (113 305) Glycerin, roh 242 726 (138 920) Desgkeichen gereinigt, 236711 (205 478) Schwefelsaures Ammoniak 3 029 278 (2 763 584) Superphosphate 332 368 (366 719) Ba⸗ sische Schlacke 328 257 (246 720) Andere Düngemittel 692 088 (560 306) Chinin und Chininsalze 55 058 (37 555) Andere Arzneiwaren 1 663 085 (1 506 317) Chlorammonium 168 441 (109 949) Baryt 30 104 (26 110) Nickeloxyd 1250 (288) Bleiweiß 367 690 (384 375) Zinkoxyd 48 680 (53 575) Andere Farben und Farbstoffe für Maler 1 966 573 (1,825 751) Calei⸗ nierte Soda 418 997 (369 345) Doppeltkohlensaures Natron 122 730 (122 693) Kaustische Soda 819 552 (753. 972) Natriumchromat und Natriumbichromat sowie Kaliumchromat und Kaliumbichromat 133 681 (113 624) Kristallisierte Soda 35 685 (33 845) Schwefel⸗ saures Natron 51 167 (47 018) Andere Natriumverbindungen 126 452 (123 001) Schwefelsäure 50 396 (40 524) Weinstein säure 28 393 (26 306) Andere Chemikalien 3 007 409 (2 840 101). Die Ausfuhr von Stein⸗ und weißem Salz, außer Tafelsalz, be⸗ wertete sich auf insgesamt 434 994 (421 801) Pfd. Sterl. (Nach The Chemical Trade Journal und Accounts relating to Prade and

Navigation of the United Kingdom.)

28

8 1

ö

Festsetzung des Einfuhrzolls für Weizen. Zufolge einer Königlichen Verordnung vom 31. Dezember 1909 können in der Zeit vom 15. Januar bis 31. Juli 1910 20 Millionen Kilogramm Weizen für den Verbrauch auf dem Festland und auf den Azoren eingeführt werden. Von dieser Weizenmenge sind 18 850 000 kg zur Bereitung von Brot, Teigwaren, Zwieback und Biskuits für das Festland und 1 150 000 kg für den Bezirk Ponta Delgada bestimmt. Der Ein⸗ fuhrzoll für diese Weizenmengen ist auf 10 Reis für 1 kg festgesetzt worden. (Diario de Governo.)

16 8 Frankreich.

Konsulats⸗ usw. Gebühren für Ausstellung von Urkunden, Beglaubigungen usw. Durch eine Verordnung der französischen Regierung vom 30. November 19091 ist ein Tarif fest⸗ gesetzt, wonach vom 1. April 1910 ab in den Kanzleien der Gesandt⸗ schaften und Konsulate sowie im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten Gebühren für Beglaubigungen, Ausstellung von Bekeeini gen usw. zu erheben sind. Die Bestimmungen sollen jedoch erst anwendbar sein, wenn sie durch das Budgetgesetz für 1910

genehmigt sind.

Vorübergehende Freigabe der Weizeneinfuhr und

Der Tarif enthält u. a. folgende Gebührensätze: gde. Art der Urkunden

5 Beglaubigung von Zivilstandsurkunden (Ge⸗ burts⸗,« Anerkennungs⸗, Sterbe⸗, Heirats⸗ urkunden usw.). . . Für die beglaubigte Urkunde Beglaubigung der außerhalb der Kanzlei an⸗ gefertigten Uebersetzungen von Zivilstands⸗ urkunden. Für die beglaubigte Urkunde Die Gebühr, 8 welche für die Uebersetzung der Urkunde in der Kanzlei zu erheben

6 Uebersetzungen von Zivilstandsurkunden (Ge⸗ gewesen wäre

0 burts⸗, Anerkennungs⸗, Heirats⸗, Sterbe⸗ urkunden usw.) . „für 1 Blatt (röle)

Wenn zu gleicher Zeit mehrere Ueber⸗ setzungen einer und derselben Urkunde ge⸗ fordert werden, so ist für die erste Ueber⸗ setzung die volle Gebühr zu erheben; die übrigen unterliegen nur der halben Gebühr.

Wenn die Beglaubigung (Artikel 5) oder die Uebersetzung (Artikel 6) durch einen Ausländer beankragt wird, so ist eine gleich hohe Gebühr zu erheben, wie sie einem Franzosen von den Konsuln des Heimat⸗ landes dieses Ausländers auferlegt wird; die Gebühr darf jedoch nicht geringer sein.

Zals die Artikel 5 bezw. 6 vorgesehene. 137 Für die etwa nach Abfertigung eines Schiffes erforderlich werdende Visierung des Gesund⸗ heitszeugnisses und anderer Schiffspapiere für das Visum 5 für den Paß Gegenseitigkeits⸗ 8 (taxe de réciprocité), ¹) mindestens aber 20 Franken ür das Visum Gegenseitigkeits⸗ gebühr, ¹) min⸗ destens aber 10 Franken G

8

166 Ursprungszeugnisse Beglaubigung oder Vi sierung Zeugnisse für die Ausstellung der Urkunde, 1 deren Beglaubigung oder Visierung Ge⸗ enseitigkeits⸗ gebühr, ¹) min⸗ 8— destens 6 Franken In Ländern, mit denen wir durch Ab⸗ kommen gebunden sind, welche die gegen-⸗ seitige Gebührenfreiheit für Urs prungsbeschei⸗ hi sungen enthalten, wird die Gebühr nicht er⸗ oben. ² 167 Bescheinigungen über die Bestimmung von Waren. Bescheinigung darüber, daß Waren oder daß keine Waren geladen oder ge⸗ löscht sind: die Urkunde, änder ausgestellt Gegenseitigkeits⸗ 8 8 gebühr,¹) min⸗ destens aber

2 168 Entlastung von Begleitscheinen 12 Franken für die Urkunde 3 171 Von Ausländern beantragte Beglaubi ungen von Unterschriften .. für jede Beglau igung Gegenseitigkeits⸗ 1 gebühr, ¹) min⸗ destens aber 12 Franken

1

F111 ““

Wenn dieselbe Urkunde zu gleicher Zeit n mehreren Ausfertigungen zur Beglaubi⸗ ung vorgelegt wird, so wird das erste Mal ie volle Gebühr, in den übrigen Fällen ie Hälfte erhoben.

Die Gebühr wird auf 3 Franken für olgende Fälle ermäßigt: Beglaubigung auf Vollmachten zur Vertretung vor Gericht oder in einem Familienrat, zum Abholen von Briefen von einem Postamt; Beglaubigung auf Erkennungskarten der Eisenbahn⸗ oder Schiffahrtsgesellschaften oder des Radfahrer⸗ klubs; Beglaubigung auf Vollmachten zur Erhebung von Beträgen von nicht über 200 Franken.

172 Gesundheitszeugnis oder Visum auf einem Gesundheitszeugnisse für ein ausländisches Schiff .. für die Urkunde oder das Visum Gegenseitigkeits⸗

gebühr, ¹) min⸗ destens aber 20 Franken 173 Visum des Manifests für ein ausländisches Schiff, sofern jenes verlangt wird für das Visum Gegenseitigkeits⸗ gebüͤhr.) oder 0,03 Franken für 1 Ton bis zu 2000 Tons, mindestens aber

. r1.. : . 15 F 2 Die Verhältnisgebühr wird nur bis zu Franken

2000 Tons erhoben von Schiffen, die einen 8 größeren Tonnengehalt haben. 179 Protokolle für Leichenbeförderungen für die Urkunde Protokolle, betreffend die Nämlichkeit von Automobilen und anderen Beförderungs⸗ mitteln . .... für die Urkunde Die Protokolle dieser Art beziehen sich auf Automobile und andere Beförderungs⸗ mittel ausländischen Ursprungs. Die Eigen⸗ tümer verlangen die Protokolle, um bei der französischen Zollverwaltung die Rückgabe der Sicherheit zu beantragen, die beim Ein⸗ gang nach Frankreich hinterlegt und die nicht bereits beim Wiederausgang zurück⸗ gefordert ist. Zescheinigung über die Beförderung, das Eigentum oder den Zustand von Hausgerät für die Urkunde, für Ausländer Die in Artikel 179 vorgesehenen Gebühren umfassen alle Förmlichkeiten, die sich auf die zur Ausstellung der einzelnen vor⸗ enannten Urkunden erforderlichen Fest⸗ erstrecken. (Journal officiel de la République Française.)

dere. D. h. eine Gebühr in derselben Höhe, wie sie unter gleichen erhältnissen von einem Franzosen in dem Heimatlande des beteiligten usländers erhoben wird.

²) Nach dem deutsch⸗französischen Abkommen (Notenwechsel vom 9. Oktober 2. November 1898 Deutsches Handels⸗Archiv 1899 1I 89 —) werden die von den Zollverwaltungen beider Länder aus⸗ iiellten und mit dem Dienstsiegel versehenen Ursprungszeugnisse ohne nsularische oder diplomatische Beglaubigung zugelassen.

Philippinen. 8

Verzollung von Waren einschließlich der unmittel⸗ baren Behälter. Regel 13 der Vorbemerkungen zum Zolltarif⸗ Fleßs 88 Philippinen vom Jahre 1909 *) enthält in Absatz d folgende Vorschrift: 8 Wenn im Zolltarifgesetz verordnet ist, daß Gegenstände der Waren irgendeiner Ark „einschiießlich des Gewichts der nmittelbaren Behälter“ zollpflichtig sind, so soll als ihr zoll⸗ flichtiges Gewicht das Gewicht der Waren lediglich zusammen mit dem der unmittelbaren Behälter, Umschließungen oder Verpackungen angesehen werden. Wenn aber der Ausdruck „einschließlich des Gewichts der unmittelbaren Behälter“ zu⸗ sammen mit dem Ausdruck „Kleinhandels⸗Packung“ (vretail

package“) in demselben Paragraph oder Absatz ebraucht ist,

8 soll das zollpflichtige Gewicht das der Kleinhandels⸗Packung ein.

Ein Rundschreiben des Zollbureaus der Regierung in Manila vom 22. Oktober 1909 führt über die Auslegung des in der vor⸗ stehenden Vorschrift und bei einer größeren Anzahl der Farsgraphen des W“ vorkommenden Ausdrucks „einschließlich des Ge⸗ wichts der unmiktelbaren Behälter“ folgendes aus:

„Es war bei Anwendung dieses Ausdrucks die augenscheinliche Absicht der Gesetzgeber, nur den Teil der inneren Verpackung in das zollpflichtige Gewicht gewisser Waren einzubeziehen, der tatsächlich mit der darin enthaltenen Ware in Berührung kommt, und diese Waren von der Zollzahlung für jede andere innere und für jede äußere Umschließung zu befreien. . 8

Möglicherweise haben die Gesetzgeber außer acht gelassen, daß Waren solcher Art gelegentlich ohne irgendwelche „unmittelbaren Behälter“ verpackt werden könnten, und daß die einzige bei der Ver⸗ sendung der Waren verwendete Verpackung eine sogenannte „äußere Umschließung“ sein könnte. Aber man kann das kaum annehmen in Anbetracht der Vorschrift des Absatzes h der Regel 13, die folgender⸗ maßen lautet:

„Zölle dürfen für die gebräuchlichen Umhüllungen und Be⸗ hälter von Waren irgend einer Art, die anders als nach dem Werte zu verzollen oder zollfrei sind, nur berechnet werden, falls dies im Zolltarifgesetz ausdrücklich verordnet ist.

Diese Gesetzesstelle legt in klarer Weise dar, daß die Absicht be⸗

stand, die gewöhnliche äußere Umschließung keinesfalls für die Ver⸗

zollung der darin enthaltenen Ware in Anrechnung zu bringen, außer in den besonderen Fällen, in denen vorgesehen ist, daß jede Um⸗ chließung, worin die Ware enthalten ist, in das zollpflichtige Gewicht der Ware selbst einbezogen werden soll.

Aus den J“ Gründen ist das Zollbureau der Meinung, daß in keinem Falle das Gewicht der äußeren Verpackung in das zoll⸗ pflichtige Gewicht einer Ware einbezogen werden soll, die „einschließlich des Gewichts der unmittelbaren Behälter“ zollpflichtig ist. „Zede Zollaufstellung für eine solche Ware, die das Gewicht der äußeren Verpackung in das zollpflichtige Gewicht einschlösse, würde auf eine Heranziehung der Ware zur Verzollung nach dem Roh⸗ hinauslaufen und dadurch die augenscheinliche Absicht und Bedeutung des Tarifgesetzes zunichte machen. (Tariff Decision

Circular Nr. 922.)

*

Vergl. Nr. 137 der

9) „Nachrichten für Handel und Industrie“ vom 7. Dezember 1909.

Der Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat Januar 1910.

Der Geschäftsgang brachte im Monat Januar für einige Groß⸗ industrien eine kaum nennenswerte Abweichung gegen den Vormonat. Auf dem Ruhrkohlenmarkte machte sich in der zweiten Hälfte des Monats Januar eine verminderte Abnahme von seiten der Industrie und Privater fühlbar. Auch im Saarrevier und in Schlesien waren die Werke weniger gut beschäftigt. Die Braunkohlenindustrie war gleichfalls wenig zufrieden. Schuld an der geringen Abnahme waren der milde Winter und das Aufhören der Zuckerrübenkampagne. In der Metallindu strie hielt sich die Be⸗ schäftigung etwa auf der gleichen Höhe wie im Vormonate. Aus⸗ reichend waren die Eisengießereien beschäftigt. Im Maschinenbaue hatten die Werke in Norddeutschland sehr gut zu tun, dagegen klagten die in Mitteldeutschland. Nech immer schwankend war der Ge⸗ schäftggang in der Textilindustrie. Die Baumwoll⸗ spinnereien wie die Webereien wurden durch die erheblichen Kursschwankungen der Baumwolle sehr ungünstig beeinflußt. Die Tuchfabriken und einige Zweige der Seidenindustrie waren gut mit Aufträgen versehen. Im Baugewerbe hat sich die Lage im Vergleiche zum Vormonate wenig geändert. In der Be⸗ kleidungsindustrie war infolge der Aufträge für den Frühling die Beschaͤftigung eine sehr rege. Wie üblich bricht für die Zigarren⸗ fabrikation nach dem Weihnachtsmonat eine ruhigere Zeit an. Auch die Brauereien hatten weniger zu tun. Die Gummi⸗ warenfabriken sind flott beschäftigt.

Bei den an das Kaiserliche Statistische Amt berichtenden Krankenkassen ergab sich am 1. Februar gegenüber dem 1. Ja⸗ nuar eine Abnahme der versicherungspflichtigen Mitglieder abzüglich der erwerbsunfähig Kranken um 5915, und zwar eine Ab⸗ nahme von 11 606 männlichen und eine Zunahme von 5691 weiblichen, während am 1. Januar 1910 die Abnahme gegen den Vormonat 122 050 (— 96 893 männliche, 25 157 weibliche) betrug. Gegenüber dem 1. Februar 1909 war die Abnahme bei den männlichen Versicherten diesmal wesentlich geringer; sie betrug damals 23 753 Personen. Der Februar 1910 wies gegen den Januar 1910 eine Zunahme der weiblichen Pflichtmitglieder auf; im Vorjahre zeigte sich vom Januar 1909 zum Februar 1909 eine Abnahme derselben. Für beide Geschlechter also war die Lage im Jahre 1910 günstiger.

Die Berichte der Arbeitsnachweise geben im großen und ganzen dasselbe Bild wie die vorstehenden Angaben. Bei der Gesamtzahl der berichtenden Arbeitsnachweise, für welche vergleich⸗ bare Zahlenangaben vorliegen, kamen im Januar 1910 auf 100 offene Stellen bei den männlichen bezw. weiblichen Personen 254 bezw. 98 Arbeitsgesuche gegen 318 bezw. 96 im Januar 1909 und 269 bezw. 107 im Vormonat. Auf dem Berliner Ar⸗ beitsmarkte zeigte sich gegenüber dem Vormonat eine wesent⸗ liche Erhöhung des Angebots der Arbeitsuchenden; gegenüber dem 8ee Zeitpunkte des Vorjahres war eine Besserung wahr⸗ zunehmen. Im Regierungsbezirk Düsseldorf unterscheidet sich der Arbeitsmarkt im Januar nicht sehr von dem des De⸗ zember. Das Baugewerbe war noch gut beschäftigt. In Hessen, Hessen⸗Nassau und Waldeck scheint eine Besserung des Arbeitsmarktes Platz zu greifen. Der gute Beschäftigungsgrad in der Lederwaren⸗ und Reiseartikelindustrie hielt weiter an⸗ Mit Ausschluß der Holzindustrie war in den übrigen Gewerben eine Auf⸗ wärtsbewegung zu spären. In Württemberg hat sich die Geschäfts⸗ lage gegenüber dem Dezember 1909 im allgemeinen etwas gebessert. Auch in Baden war der Beschäftigungsgrad gut.

Die Einnahmen aus dem Güterverkehr deutscher Eisen⸗ bahnen waren im Januar 1910 um 7 873 168 höher als im gleichen Monat des Vorjahres. Dies bedeutet eine Mehreinnahme von 113 oder 4,84 % auf 1 km. (Reichsarbeitsblatt.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Februar 1910: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestett 3 470 7 749 Nicht gestellt b

In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Mittel⸗

deutschen Privatbank wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Magdeburg beschlossen, der Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 7 % vorzuschlagen bei 800 000 Rückstellungen auf das Reservekonto und 200 000 Abschreibungen auf das Bank⸗ gebäude und das Inventar. IFIIn der gei Aufsichtsratssitzung der Rombacher Hüttenwerke legte laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin der Vorstand die Halbjahrsbilanz für 31. Dezember 1909 vor. Der Reinertrag stellt sich auf 3 506 969 (im Vorjahr 1 298 732 ℳ). Der Aufsichtsrat beschloß behufs Abstoßung der Bankschuld und zur Verstärkung der Betriebsmittel einer im April einzuberufenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung die Erhöhung des Aktien⸗ kapitals um 5 000 000 vorzuschlagen. Die neuen Aktien sollen mit Dividende, beginnend vom 1. Juli 1910, ausgestattet werden. Das Bezugsrecht für die Aktionäre wird ausgeschlossen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Luxemburgischen Prince Henri⸗Eisenbahn in der zweiten Februardekade 1910: 169 850 Fr. (10 730 Fr. mehr als i. V.). Die Einnahmen der Anatolischen Eisenbahnen betrugen vom 29. Januar bis 4. Februar 1910: 179 430 Fr. + 87731 Fr.), seit 1. Januar 1910: 648 508 Fr. (+ 150 538 r.). Die Einnahmen der Mazedonischen Eisenbahn (Salonik Monastir) betrugen vom 29. Januar bis 4. Februar 1910: Stammlinie (219 km) 66 705 Fr. (mehr 24 387 Fr.), seit 1. Januar 1910: 241 695 Fr. (mehr 47 637 Fr.).

Berlin, 22. Februgr. Marktpreise nach Ermittlung des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte†) 22,75 ℳ, 22,72 ℳ. Weizen, Mittelsortef) 22,69 ℳ, 22,66 ℳ. Weizen, geringe Sortef) 22,63 ℳ, 22,60 ℳ. Roggen, gute Sorte †) 16,10 ℳ, 16,08 ℳ. R oggen, Mittelsortef) 16,06 ℳ, 16,04 ℳ. Roggen, geringe Sortef) 16,02 ℳ, 16,00 ℳ. Futtergerste, gute Sorte 2) 18,00 ℳ, 0 Futtergerste, Mittelsorte*) 15,30 ℳ, 14,80 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte*) 14,70 ℳ, 14,20 ℳ. Hafer, gute Sorte *) 18,00 ℳ, 17,40 ℳ. Hafer, Mittelsorte *) 17,30 ℳ, 16,80 . Hef . geringe Sorte?) 16,70 ℳ, 16,20 ℳ. Mais (mixed) gute S 15,80 ℳ, 15,50 ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— Mais (runder) gute Sorte 16,00 ℳ, 15,50 ℳ. Richtstroh 6,32 ℳ, 6,16 ℳ. Heu 9,70 ℳ, 7,60 ℳ. Erbsen, gelbe zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 60,00 ℳ, 25,00 ℳ. Kartoffeln 8,00 ℳ, 5,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,20 ℳ, 1,40 ℳ; dito Bauch fleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,90 1,40 ℳ. Kalbfleisch 1 g 2,40 ℳ, 1,20 ℳ. 1“ 1 kg 2,10 ℳ, 1,20 ℳ. Butter 1 kg 3,00 ℳ, 2,40 ℳ. Eier (Markthallenpreise) 60 Stück 5,60 ℳ, 3,00 ℳ— Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 ℳ. Aale 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. 1 4,00 ℳ, 1,60 ℳ. Hechte 1 kg 2,80 ℳ, 1,40 ℳ. Barsche 1 kg 2,20 ℳ, 1,20 ℳ. Schleie 1 kg 3,50 ℳ, 1,60 ℳ. Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ. Krebse 60 Stück 24,00 ℳ, 3,00 ℳ.

†) Ab Bahn. 1“ *) Frei Wagen und ab Bahn.

Weitere Berliner

Warenberichte befin Börsenbeilage. 8

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hee hg 22. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 71,25 Br., 70,75 Gd. ien, 22. Februar, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) inh. 4 % Rente M. N. pr. ult. 95,15, Einh. 4 % Rente Januar/Juli p. ult. 95,15, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 95,30, Ungar. 4 % Goldrente 114,15, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 93,35, Türkische Lose 8 medio 234,50, DOrient⸗ bahnaktien per ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) per ult. 757,75, Südbahngesellschaft (Lomb.) Akt. per ult. 125,25, Wiener Bankvereinaktien 553,00, Oesterr. Kreditanstelt Akt. per ult. 674,00, Ungar. allg. Kreditbankaktien 815,50, Oesterr. Länderbankaktien 503,50, Unionbankaktien 603,00, Deutsche Reichsbanknoten per ult. 117,55, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montan⸗ gesellschaftsaktien 738,75, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2602. London, 22. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng⸗ lische Konsols 8113, 16, Silber 2315⁄16, Pribatdiskont 2 ⁄26. Bank⸗ ausgang 100 000 Pfund B Paris, 22. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente 98,’82. Madrid, 22. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106,80. Lissabon, 22. Februar. (W. T. B.) Goldagio 10 ½. New York, 22. Februar. (W. T. B.) Feiertag. „Riipo de Janeiro, 22. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf London 15 ⁄2.

Kursberichte von den auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 23. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker 88 Grad o. S. 13,60 13,75. Nachprodukte 75 Grad o. S. 11,30 11,60. Stimmung: Fest. Brotraffin. I o. F. 23,75 24,00. Kristallzucker I mit Sack —,—. Gem. Raffinade mit Sack 23,50 bis 23,75. Gem. Melis l mit Sack 23,00 23,25. Stimmung: Fest. Rohzucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Februar 13,82 ½ Gd., 13,90 Br., —,— bez., März 13,87 ½ Gd., 13,92 ½ Br., —,— bez., April 13,92 ½ Gd., 13,97 ½ Br., —,— bez., Mai 13,97 ½ Gd., 14,00 Br., —,— bez., August 14,12 ½ Gd., 14,15 Br., —,— bez.

Stimmung: Fest. T. B.) Rüböl loko 60,00 b. oko ꝗU9,

Cöln, 22. Februar. (W. Mai 59,50.

Bremen, 22. Februar. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Schmalz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 67 ½, Doppeleimer 68 ¾. Kaffee. Behauptet. Offizielle; otierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Stetig. Upland loko

middling 74 ½. Hamburg, 22. Februar. (W. T. B.) Petroleum amerik. (Vormittagsbericht.)

spez. Gewicht 0,800 ° loko lustlos, 6,30. Hamburg, 23. Februar. (W. T. B.)

Kaffee. Stetig. Good average Santos März 36 Gd. Mai 36 ¾ Gd., September 36 ½ Gd., Dezember 36 ½ Gd. Zucker⸗ markt. (Anfangsbericht.) Fest. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg ebruar 13,77 ½, März 13,87 ½, Mat 13,92 ½, August 14,07 ⅛, ktober 11,65, Dezember 11,42 ½

(W. T. B.) Raps für

Budapest, 22. Februar. August 13,85.

London, 22. Februar. (W. T. 9” Rübenrohzucker 88 Februar 13 sh. 5 ¼ d. Wert, stetig. avazucker 96 % promp 13 sh. 9 d. Wert, fest.

London, 22. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Standard Kupfer stetig, 59 ¼, 3 Monat 60 ⅛.

Liverpool, 22. Februar. (W. T. B.) Baumwolle Umsatz: 6000 Ballen, davon für Spekulation und Export B Tendenz: Ruhig. Amerikanische middling Lieferungen: S Pheäc; 7,71, Februar⸗März 7,67, März⸗April 7,64,

Mai 7,62, Mai⸗Juni 7,59, Junt⸗Juli 7,53, Juli⸗Au⸗ 7,48, August⸗September 7,21, September⸗Oktober 6,81, Okto November 6,61 G