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ätten. Der Erzpriester Schmidt hat Herrn Korfanty dafür gedankt,
daß auch seine Leute für die Wahl der Zentrumskandidaten mit⸗
ewirkt haben, und er ist da nur den Spuren des Herrn von Kardorff efolgt, der es bei der Wahl des Herrn Rzesnicek ebenso gehalten at. Wenn Herr von Kardorff meint, daß in Posen der Frieden ohne das Zentrum zustande kommen kann, so irrt er ganz gewaltig.
Abg. Lippmann (fr. Vgg.): Es weht ein scharfer Wind draußen, man reitet gegen den Landrat! Herr von Kardorff hat eine gute Pace vorgelegt. Wir haben schon neulich; durch unseren Kollegen Cassel erklären lassen, daß auch wir an dem Institut der Landräte vieles nicht billigen können. Wir sind weit davon entfernt, jeden Menschen zu verdammen, der Landrat ist, oder zu behaupten daß absolut kein brauchbarer Mensch Landrat wird. Aber in dem Akt der Rekrutierung sehen wir eine Gefahr für das Institut und für die Gesamtentwicklung des Staates; unsere Beschwerden richten sich gegen die Auswahl und gegen die politische Betätigung der Landräte. Kein Wunder, daß ein Redner⸗ der Rechten alles gut und se; gefunden hat und meint, es könne auch gar nicht anders zugehen, als daß ein Landrat konservativ sei. Seine Worte waren zuerst so wohllautend, daß sie auch von jedem Mitgliede der Linken unterschrieben werden konnten; aber das änderte sich sehr im zweiten Teile seiner Rede. Er sieht das Bild eben durch die Brille der Partei. Wie soll es auch anders sein? Niemand kann aus seiner Haut heraus, die Landräte sind Fleisch vom Fleische und Blut vom Blute der Konservativen; ein Mann der Rechten kann gar nicht die Empfindung haben, daß und wann ein Landrat die Pflicht der Unparteilichkeit und der politischen
urückhaltung verletzt. In manchen Kreisen würde es ja sogar den amiliensinn verletzen, wenn auf der Rechten jemand gegen das In⸗ titut der Landräte, wie es heute gestaltet ist, aufträte. In manchen Kreisen besetzen bestimmte Familien den Landratsposten; in Pommern gibt es einen Kleistkreis, einen Köllerkreis, einen Puttkamerkreis usw. In der Justiz wird dafür gesorgt, daß die Richter dort, wo sie zu richten haben, nicht Verwandte in umfangreichem Maße besitzen; das⸗ selbe gilt von der Staatsanwaltschaft — insoweit wird also hier das öffentliche Interesse geschützt, indem man verhindert, daß Situationen geschaffen werden, wo die Oeffentlichkeit sich einbilden könnte, die Unparteilichkeit wäre nicht gewährleistet. Anders bei den Landräten — wobei ich natürlich weder eine Persönlichkeit, noch die bona fides irgend eines Beamten in Zweifel ziehen will. Auch der Landrat kann nicht aus seiner Haut, wenn auch Herr von Goßler sagt, er müsse über den Parteien stehen; er selbst hat diese Behauptung durch den zweiten Teil seiner Rede glänzend widerlegt. „Die Kreise verlangen einen konservativen Mann“, sagt Herr von Goßler. Wer sind „die Kreise“? Ist das die Mehrheit oder die Minderheit der Kreiseingesessenen? Ich verweise nur auf den Kreis Grimmen. Nicht die Kreise, sondern die Konservativen im Kreise wollen einen konservativen Mann. Die Rekrutierung der ukünftigen Landräte findet hauptsächlich in den agrarischen Kreisen siatt, und diese Beamtenkreise sind schon längst sorgfältig ausgesucht, sodaß da jede liberale Regung ausgerottet ist — und mit den paar nationalliberalen Landräten wird auch noch aufgeräumt werden. Weshalb sollen denn die Kreisblätter nicht gegen die Landräte arbeiten? Sie sind ja dazu da, um eventuell für die Anordnungen der Regierung einen Rückhalt zu bieten. Manch⸗ mal fühlt sich die Regierung ja kräftig genug, gegen den Willen der Landräte aufzutreten, obwohl ihr das meistens sehr schlecht bekommen ist. Denn die Erzählung, daß die Landräte die Staatsautorität zu vertreten berufen seien, wirkt doch heute nicht mehr. Kürzlich erst haben wir hier im Hause einen sehr vornehmen Ver⸗ treter der Staatsautorität gegen die Regierung zu Felde ziehen sehen, daß es nur so krachte; und wo war die Staatsautorität, als die Erb⸗ schaftssteuer zur Debatte stand? Und wie war es bei der Kanalvorlage? Da hatten wir die allergetreueste Opposition der Rechten. Auch für die Wahlrechtsvorlage ist die Autorität der Staatsregierung eingesetzt. Unter allen Umständen soll der Landrat — das wissen die Herren und das wollen sie auch meistens — gute Wahlen machen, und gute Wahlen sind gute konservative Wahlen. Der Chor der Landräte dient den konservativen Interessen und soll ihnen dienen. Warum sind die Landräte konservativ? Weil sich liberalere — ein Liberaler kommt überhaupt nicht vor — nicht lange halten; ein paar Rudera sind noch da, in Hannover, denen aber demnächst unter der Führung der konservativen hannoverschen Landräte der Garaus gemacht werden soll. Nach unserer Ansicht soll der Landrat nicht nur unparteiisch sein, sondern auch als Haupt der Selbstverwaltung nicht zu viel regieren. In dieser Beziehung habe ich mehrfache “ vorzutragen. In der Ortschaft Musch im Kreise Züllichau schwebte seit Jahren ein durch das Eingreifen der Verwaltung sich immer mehr zuspitzender Streit darum, ob ein Rittergutsbesitzer die Gemeindejagd bekäme oder nicht. Im Jahre 1904 verpachtete der Jagdvorsteher die Gemeinde⸗ jagd an einen gewissen Schulz; es wandten sich nun einige Petenten an den Regierungspräsidenten und sagten, diesem Jagdpachtvertrag fehle das Gemeindesiegel, und der Vertrag sei deshalb ungültig. Die Folge dieser Eingabe war, daß der Landrat des Kreises im Februar 1905 verfügte, es solle nunmehr die Jagdverpachtung neu ausgeschrieben werden, und zwar nicht durch den Gemeindevorsteher, den er für ver⸗ dächtig hielt, sondern durch einen Schöffen, namens Klemm. Dieser schrieb die Jagdpacht aus, und wem fiel sie zu2 Dem Ritterguts⸗ besitzer. Nun wurde der Gemeindevorsteher böse; er sagte, wie kommt denn der Landrat dazu, mir mein Recht zu entziehen? Als nun der Landrat von ihm verlangte, daß er den Vertrag unterstemple, da sagte er: Nee! Der Landrat verfügte gegen den Gemeinde⸗ vorsteher zunächst eine Ordnungsstrafe von neun Mark, und diese hat ihm auch das Oberverwaltungsgericht aufgebrummt. Der Landrat schickte dann einen Gendarmen zum Gemeindevorsteher, ließ ihm das Gemeinde⸗ siegel abnehmen, und der Vertrag wurde dem Landratsamt gestempelt. Als dann der Rittergutsbesitzer starb, und seine Erben die Jagdpacht nicht zahlten, tn der Gemeindevorsteher den Erb⸗ lassern, er würde nun die Pacht meistbietend vergeben. Der Landrat verfügte sofort, der Gemeindevorsteher habe hier gar nichts zu sagen; er 8 die Erben nicht in der Ausübung des Jagdrechtes zu stören. Jetzt trat folgendes Malheur ein. Am 9. Mai sandte der Gemeindevorsteher an das Kreisblatt ein Inserat des Inhalts, daß nunmehr diese Jagd meistbietend versteigert werden solle. Am 10. Mai erhielt das Kreisblatt diese Annonce und brachte sie. Der Gemeindevorsteher wurde nun zum Bericht aufgefordert, wann er den Brief des Landrats erhalten und die Annonce aufgegeben hätte. Er erwiderte: Am 9. habe ich das Inserat aufgegeben und am 10. Ihren Brief erhalten. Es wurde nun vom Landrat behauptet, daß das Datum des 9. Mai erst nachträglich in den Brief an das Kreis⸗ blatt hineingeschrieben sei, und er verfügte die Einleitung eines Dis⸗ ziplinarverfahrens gegen den Gemeindevorsteher auf Amtsentsetzung. Diese wurde vom Kreisausschuß beschlossen, weil augenscheinlich das Datum des 9. Mai nachträglich hineingeschrieben sei. Also von einem kommunalen Ehrenbeamten wird ohne weiteres angenommen, daß er das Datum gefälscht habe. Die Idee, das Postamt zu fragen, kam dem Landrat und dem Kreisausschuß nicht. Das Oberverwaltungs⸗ gericht stellte nun fest, daß der Brief des Landratsamts eingegangen war am 10. Mai früh zwischen 8 und 9 Uhr. Der Mann war auf dem Felde, die Frau hat ihm den Brief Mittags gegeben. Dagegen wurde festgestellt, daß er am Tage vorher den Brief an das Kreis⸗ blatt aufgegeben hatte. Dieser Brief kam zwischen 9 und 10 Uhr
an, und weil es Feiertag war, so wurde er nicht ausgetragen. Nun
frage ich: warum wurde das Verfahren gegen diesen Ehren⸗ beamten eingeleitet? Die zweite Beschwerde, die ich vor⸗ zubringen habe, ist Pirtscefbtser Natur und richtet sich gegen den Landrat des Landkreises Sprottau. Als Verwalter eines Sküsts⸗
utes im dortigen Kreise hat der Landrat einen Streifen Landes gekauft und damit das Jagdgebiet der angrenzenden Gemeinde in zwei Teile geteilt, sodaß der eine Teil für die ungünstiger wurde als der andere, und die Gemeinde dadur einen Verlust von 100 Mark erlitt. Für eine arme Gemeinde, wie die in Rede stehende, fällt das sehr ins Gewicht. Der Landrat
boten. Es ist abso ut unrichtig, daß der Erzpriester Schmidt ein Hoch auf Korfanty ausgebracht und daß wir Herrn Korfanty unterstützt
hätte doch auch das Interesse der Gemeinde berücksichtigen sollen. Schlimmer liegt die Sache noch bei dem folgenden Millionenprojekt. 1906 wurde eine Ueberlandzentrale für die Kreise Birnbaum, Meseritz, Oststernberg und Schwerin begründet. Es sollte dazu das Wasser der Obra benutzt werden. Vorsitzender des Aufsichtsrates wurde der Landrat des Kreises Birnbaum.- Als nun das Werk beginnen sollte, stellte sich heraus, daß die Wasserkraft der Obra nicht ausreichte, sondern erhebliche ran aga nötig wurde. Außer der 1 Million der Genossen⸗ schaft waren noch 3 Millionen nötig. Schließlich wollte die Bank für Handel und Industrie das Geld geben, wenn die beteiligten Kreise die Garantie für Zinsen, Amortisation und Kapital übernähmen. Nun ging das Krebsen bei den einzelnen Landräten los. Man berief sich auf ein Schreiben des Landwirtschaftsministers, der ein Einspringen der Kreise angeblich empfohlen haben sollte. Der Landwirtschaftsminister schrieb auf Ersuchen, daß das Werk ein gemeinnütziges sei, er sei aber nicht in der Lage, die Uebernahme der Garantie auf die Kreise befürworten zu können. Mit diesem Schreiben ohne den Zusatz ging man herum, um die Kreistagsmitglieder zu gewinnen. Unter dem Einflusse dieses Schreibens kam der Beschluß des Kreis⸗ tages zustande, wonach von den Kreisen die Garantie für die drei‚ Millionen übernommen wurde. 29 Stimmen waren für die Ueber⸗ nahme, 7 dagegen. Von den 29 Stimmen wurden 22 ab⸗ gegeben von Genossen der Zentrale; diese votierten sich also die drei Millionen für ein Unternehmen, das dem Konkurs nahe war. Das Auffälligste aber ist, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrats an den Verhandlungen des Kreistages mitwirkte. Die kleine Stadt Meseritz besitzt selbst ein städtisches Elektrizitätswerk, hat also nicht das geringste Interesse, daß noch ein zweites angelegt wird. Die Stadt Meseritz wandte sich nunmehr an den Minister des Innern und bat ihn, im Aufsichtswege den Beschluß des Kreistages anzufechten. Der Minister hat dies aus formellen Gründen abgelehnt, da nach § 20 der Kreisordnung für die Provinz Posen ein derartiges Recht der Aufsichtsbehörde nur ausgeübt werden könnte, wenn ganze Stände benachteiligt würden. Ich weiß nicht, ob der Minister sich überhaupt mit der Sache eingehender befaßt hat, und ich hoffe, daß das noch geschieht.
Unterstaatssekretär Holtz: Wenn ich den Vorredner richtig ver⸗ stand, wirft er dem Landrat von Birnbaum vor, daß er im Nachbar kreise für die Ueberlandzentrale plädiert habe. Ich kann darin keinen Grund zum Vorwurf erblicken, zumal viele Kreise daran interessiert waren. Wenn der Landrat als Sachverständiger und nach seiner Ueberzeugung dafür eintritt, so ist das nicht unbillig. Die Ueberland⸗ zentralen sind vielfach in Angriff genommen worden, in Pommern von der Provinz, warum sollen sie nicht auch einzelne Kreise machen? Die anderen Kreise hatten die Garantie durch Majoritätsbeschluß über⸗ nommen. Wie das Unternehmen werden wird, muß die Zukunft lehren. Die Beschlüsse sind ordnungsmäßig zustande gekommen, und nach eingehender Prüfung ist dagegen nichts zu erinnern. Ich kann meinerseits gegen diese ganzen Vorgänge nichts tun. Die Jagd⸗ angelegenheiten berühren unser Ressort überhaupt nicht. Ich habe nur gehört, daß in dem zweiten Falle das Oberverwaltungs⸗ gericht in anderem Sinne entschieden hat, als die Vorinstanz, also im Sinne des Beschuldigten. Damit könnte man die Sache für errzhigt ansehen, aber ich bin bereit, die Akten einzufordern und zu brüfen. Abg. von Böhlendorff⸗Kölpin (kons.): Zu dem Züllichauer Fall will ich nur hervorheben, wie außerordentlich beliebt der Landrat dieses Kreises ist; auch Herr Lippmann hätte die guten Eigenschaften desselben ausdrücklich anerkennen sollen. In dem Fall von Sprottau muß ich Herrn Lippmann vorwerfen, daß er nicht ausdrücklich mitgeteilt hat, daß der Landrat nur als Privatperson gehandelt hat. Wir sollten nur einmal ins Ausland gehen und sehen, wie dort die Regierungen von ihrer Autorität parteiisch Gebrauch machen. Bei uns liebt man es, alles schlecht zu finden und nicht zu wissen, wie es draußen aus⸗ sieht. Wäre es umgekehrt, so würde man nicht immer über unsere vortrefflichen Verhältnisse klagen. Was verlangen Sie (zur Linken) eigentlich von uns Konservativen? Entweder nennen Sie uns Jabrüder oder je nachdem auch Rebellen. Auf unserer Seite lernt man von frühester Jugend an unabhängig gegen jedermann seine Pflicht und Schuldigkeit zu tun. Da dürfen Sie sich nichtwundern, wenn man diese Gesinnung unentwegt betätigt. Gerade Sie, die Sie das liberale Prinzip hochhalten wollen, sollten die Unabhängigkeit unserer Männer anerkennen, an⸗ statt uns mit solchen Schlagwörtern wie Jabrüder oder wie bei⸗ der Kanalvorlage und der Erbschaftssteuer, Rebellen, zu bedenken. — Unter Hinweis auf die Verhältnisse in meinem Wahlkreise Usedom⸗ Wollin habe ich in den beiden letzten Jahren eine Aenderung des § 86 der Kreisordnung dahin beantragt, daß bei dem für die Bildung des Wahlverbandes der größeren ländlichen Besitzer maßgebenden Steuerbetrage mindestens die Hälfte auf die Grundsteuer entfallen muß. Dadurch nämlich, daß entgegen dem ursprünglichen Plane neben der Grundsteuer auch die Gebäudesteuer mit hineingezogen worden ist, ist es gekommen, daß in meinem Kreise aus diesem Wahlverband die ländlichen größeren Besitzer mehr und mehr durch das städtische Element verdrängt worden sind. Wegen der Ueberlastung dieser Session habe ich den Antrag diesmal nicht wiederholt, halte aber nach wie vor daran fest.
Abg. Dr. von Niegolewski (Pole) wendet sich gegen die Be⸗ einflussungen bei den Wahlen durch die Landräte in den Teilen von Preußen mit polnischer Bevölkerung und gegen die Handhabung des Vereinsgesetzes seitens der Landräte.
Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Die Rede des Abg. von Goßler war ein begeisterter Hymnus auf landrätliche Tugend und Weisheit. Sie hat sich aber nicht durch besondere Klugheit ausgezeichnet. Die konservativen Parteien sollen das meiste Verständnis für Staatsautorität haben. Der Abg. von Böhlendorff⸗Kölpin hat dagegen betont, daß die konservative Partei eine unabhängige Politik treibe. Das ist richtig; aber diese unabhängige Politik hat bei der Kanalvorlage, bei der Finanz reform und bei den Handelsverträgen unter Caprivi doch nicht dazu beigetragen, die Staatsautorität zu wahren. Die Landräte betrachten sic als Vorkämpfer der Konservativen, namentlich in Ostelbien ehen sie diese Wirksamkeit als ihre vornehmste Aufgabe an. Der Abg. von Goßler hat mit seinen Ausführungen bewiesen, daß der Ministerpräsident mit seiner Behauptung, daß die Tätigkeit der Landräte für eine bestimmte Partei nur eine Ausnahme sei, nicht recht hat. Gewiß soll auch den Landräten ihre politische Meinung nicht verkümmert werden; aber die Landräte dürfen nicht ihren Ein⸗ fluß im Interesse einer politischen Partei zur Geltung bringen. Der Landrat arbeitet mit seinem ganzen behördlichen Apparat für die Konservativen, und wir haben das Vergnügen, diesen Wahl⸗ apparat für die Konservativen noch bezahlen zu müssen. Wir fordern, daß in der Besetzung der Landratsstellen nicht nach politischen und sozialen Rücksichten und nach Familien⸗ beziehungen vorgegangen wird. Jetzt gilt leider noch immer das Wort des Freiherrn von Stein, daß der Adel sich in alle Stellen eindränge. Wir haben gar keine Sehnsucht, bei der Besetzung dieser Aemter beteiligt zu werden, Herr von Goßler. Den Versuch der Regierung, daß Liberale und Konservative zusammenarbeiten, haben diese zu Fall gebracht. Die konservative Partei verdankt ihre Uebermacht im Ab⸗ geordnetenhause nur dem veralteten Wahlrecht, vor allem der bestehenden Wahlkreiseinteilung. Die Autorität des Staats würde nicht verlieren, wenn nicht mehr so viele Landräte im Abgeordneten⸗ hause säßen. 1
Abg. Fleuster (Zentr.) beschwert sich darüber, daß im Kreise Schleiden der dortige Landrat eine Gemeindejagd vom Bürger⸗ meister unter der Hand sich habe zusprechen lassen, und daß eine öffentliche Ausschreibung der Jagd nicht stattgefunden habe. Daß bei der Sache nicht alles richtig zugegangen sei, habe auch das Gericht festgestellt. Möglich, daß der Landrat nicht gewußt habe, daß die Jagdgenossen die öffentliche Verpachtung wünschten. Aber es sei doch gefährlich, daß der Bürgermeister dem Landrat die Jagdpacht unter der Hand überließ. Bei der öffentlichen Versteigerung würde die Jagd einen viel höheren Preis erzielt haben als der Zuschlag unter der Hand. Der Bürgermeister habe eine Abhängigkeit vom Landrat bewiesen, die weit über das Maß des Rulässigen hinausgegangen sei. Dieser dürfe sein Amt nicht so verwalten, daß es den Anschein er⸗
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wecke, er wolle sich besondere Vorteile dadurch verschaffen. Es sei zu bedauern, daß seinerzeit nicht, wie es das Zentrum gewünscht habe, an Stelle eines Jagdvorstehers ein Jagdvorstand eingesetzt worden sei, dann wäre ein solcher Fall wahrscheinlich vermieden worden.
Die Diskussion wird geschlossen. Zur Geschäftsordnung bemerrtkt—
8
Abg. Krawinkel (nl.): Es ist nicht richtig, daß die National⸗
liberalen beschlossen haben, für die Stichwahl in Mülheim⸗ Wipperfürth⸗Gummersbach die Parole auszugeben, für den Sozial⸗ demokraten zu stimmen. In der Versammlung am Mittwoch — ich war selbst dabei — wurde beschlossen, die Sache ohne Parole laufen zu lassen. 8
Abg. Borgmann (Soz.) bedauert, durch den Schluß der Debatte verhindert zu sein, nachzuweisen, wie die Tätigkeit der Landräte die Sozialdemokratie schädige.
Abg. von Kardorff (kons.) hält in persönlicher Bemerkung gegenüber dem Abg. Grafen Praschma seine Behauptungen betreffs des Erzpriesters Schmidt aufrecht.
Abg. Graf Praschma (Zentr.): Ich habe keineswegs bestritten, daß der Erzpriester Schmidt ein Hoch auf Korfanty ausgebracht hat, aber im Auftrage des Zentrums hat er es nicht ausgebracht.
Abg. von Kardorff: Wenn das Hoch wirklich ausgebracht worden ist, halte ich alle meine Vorwürfe aufrecht.
Abg. Graf Praschma: Dann trifft den früheren freikonser⸗ vativen Abg. Rzesnicek derselbe Vorwurf.
Die Besoldungen für die Landräte werden bewilligt.
Bei den Ausgaben für die Kreissekretäre und Kreisassistenten führt
Abg. Waldstein (fr. Vgg.) darüber Beschwerde, daß im Kreise Dithmarschen ein Kreisausschußsekretär einen Bauernschaftsvertreter beseitigt hat, weil er angeblich wahrheitswidrige Berichte an die Presse gebracht hat.
Bei den Ausgaben für die Polizeiverwaltung in
Berlin und Umgegend empfiehlt
Abg. Dr. Müller⸗Berlin (fr. Volksp.), bei den Züchtungsversuchen für Polizeihunde die einheimischen Vollblutrassen in erster Linie zu berück⸗ sichtigen. Man müsse ein positives Ziel fest und ohne Schwanken im Auge behalten.
Abg. von Bülow⸗Homburg (nl.) kommt auf die Waldverkäufe in der Umgebung Berlins zurück. Im Verhältnis der Verteilung der Waldflächen zu der Zahl der Einwohner stehe Berlin hinter anderen Großstädten wie Frankfurt a. M. zurück. Selbst in den Vororten Berlins fehle es an Licht und Luft in den Höfen. London stehe in dieser Beziehung viel besser da. Die jetzige Bau⸗ weise gefährde Leben und Gesundheit der Bevölkerung, sie befördere die Berufskrankheiten, die Tuberkulose usw. Mit dem geschlossenen Hochbausystem sollte wenigstens in den Vororten gebrochen werden, und zwar im Interesse der kleinen und mittleren Volksschichten.
Unterstaatssekretär Holtz: Ueber die Dithmarscher Angelegenheit ist Bericht eingefordert worden. Von der Polizeihundstation erhoffen wir große Erfolge im Sinne des Abg. Müller⸗Berlin. Es soll ein⸗ heitlich ohne einseitige Methode vorgegangen werden.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): In der politischen Abteilung des Berliner Polizeipräsidiums wird eine geradezu ungeheuerliche politische
Tätigkeit entfaltet; die Zahl der dort jährlich bearbeiteten Nummern
geht an die Hunderttausend. Das Polizeipräsidium führt auch den Kampf gegend die Jugendvereine und geht in dieser Beziehung noch weiter als selbst den Polen und Dänen gegenüber. Gegen die als sozialdemokratisch verdächtigen Turnvereine wird nach wie vor ein⸗ geschritten, obwohl das durch die politische Polizei beliebte Verfahren längst als ungesetzlich nachgewiesen ist; auch die Ge⸗ sangchöre dieser Turnvereine unterliegen dieser Verfolgung. Dabei wird nach Kräften von dem beliebten Mittel des Photo⸗ graphierens eventuell trotz des Protestes der Betreffenden Gebrauch gemacht, wie man es sonst nur bei Verbrechern oder bei den efährlichen Anarchisten anwendet. Dieser entwürdigenden und eleidigenden Art der Verbrecherphotographie kann nach der Begründung eines Erlasses des Polizeipräsidenten jeder Sozial⸗ demokrat unterworfen werden; ja auch Polen und selbst Zentrums⸗ anhänger können auf diese Art ins Verbrecheralbum kommen. Fragen möchte ich, ob tatsächlich der weibliche russische Spitzel, der schon einmal den Staub Berlins von den Pantoffeln geschüttelt hat, sich jetzt wieder mit Wissen der Polizeibehörde in Charlotten⸗ burg aufhält, um die dort wohnenden Russen zu bespitzeln. Nach un⸗ widersprochenen Zeitungsnachrichten hat die russische Polizei in Berlin für Deutschland, Oesterreich und die skandinavischen Länder eine Unterzentrale für die Ueberwachung russischer Untertanen ein⸗ gerichtet, und die russischen Spitzel dürfen mit Kenntnis und Unter⸗ stützung der Behörden ihre Tätigkeit entfalten, ja die preußische Polizei arbeitet direkt in Kompagnie mit diesem russischen Spitzel⸗ gesindel. In engem Zusammenhang hiermit steht das Vorgehen der preußischen Polizei gegen die Teilnehmer an der russischen Lese⸗ halle, das auch zur Auflösung der letzteren geführt hat. Die Polizei hat sich damit ins eigene Fleisch geschnitten, weil ihr damit eine Möglichkeit, die Russen zu verloren ging. Sie hat dann auch den Russen das freundliche Ansinnen gestellt, wieder eine Lesehalle zu begründen. Das wurde abgelehnt. Inzwischen ist aber doch eine solche Lesehalle begründet worden. Ich bin in der Lage, den dringenden Verdacht auszusprechen, daß diese Gründung durch russische Spitzel im Einverständnis mit der preußischen Polizei erfolgt ist. An der Spitze steht eine unlautere Persönlichkeit, die längst als Spitzel entlarvt ist. Schon jetzt richte ich an alle in Groß⸗ Berlin wohnenden Russen die dringende Aufforderung, sich dieser Lesehalle gegenüber der allergrößten Vorsicht zu befleißigen. Im Februar 1909 ist in Berlin ein russischer Schriftsteller erschienen, um Vorträge zu halten über Leonid Andrejew usw. Er fragte auch in anderen Orten an, ob man solche Vorträge haben wollte, und als er die betreffenden Adressen zusammen hatte, trat die Polizei in Aktion, verhaftete die Leute und strengte eine große Unter⸗ suchung durch ganz Deutschland wegen Geheimbündelei usw. an. Der Prozeß hat stattgefunden, die meisten Angeklagten sind
freigesprochen, einige wenige zu milden Strafen verurteilt worden,†
und das, weil vom Gericht anerkannt worden sei, daß die Geheimhaltung der Sache erfolgt sei aus Furcht vor der russischen Spitzelgesellschaft, mit welcher die preußische und deutsche Polizei solidarisch sei. Dieses Zeugnis gönnen wir der Berliner Polizei⸗ durchaus. Die österreichische Polizei, an welche sich die preußische in der Sache auch heranmachte, hat erfreulicherweise die letztere gründlich abblitzen lassen. In dem Prozeß stellte sich heraus, daß der Brief, in welchem die erwähnte Anfrage enthalten war, durch irgend einen Polizeihalunken infam gefälscht wurde. In dem Brief stand nämlich zu lesen, daß die Vorträge mit Wissen und unter Billigung des Polizeipräsidiums gehalten würden. Hoffentlich ist dieser Schuft in⸗ zwischen zum Teufel gejagt worden — ob er inzwischen befördert worden ist, kann ich nicht wissen. Das Polizeipräsidium muß reinen Tisch machen und diese russische Spitzelbande zum Tempel hinausjagen.
Abg. Faßbender (Zentr.): Die gesetzlichen Bestimmungen über den Kauf, Verkauf und das Tragen von Waffen sind durchaus un⸗ genügend. Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches beziehen sich nur⸗ auf das Tragen von verborgenen Waffen, und die Polizeiverord⸗ nungen weisen unter sich verschiedene Bestimmungen auf. Eine landes⸗ gesetzliche Regelung für Preußen allein ist auch nicht angängig, weil dadurch gegenüber anderen Bundesstaaten dasselbe Verhaltuns eintreten würde, wie es heute in den einzelnen Landesteilen mit strengen oder weniger strengen Polizeiverordnungen der Fall ist. Ich bitte den Minister, beim Bundesrat eine reichsgesetzliche Regelung der ganzen Materie anzuregen.
“
sieren, in welcher Weise in dieser Schrift sozialdemokratische Grund⸗
der
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Minister des Innern von Moltke:
Ich bin dem Herrn Abg Faßbender dankbar dafür, daß er einen Gegenstand zur Sprache gebracht hat, der mich schon lange beschäftigt. Ich muß ihm vollkommen beitreten. Es ist neuerdings in weiten Kreisen der Bevölkerung leider zur Gewohnheit geworden, Schußwaffen bei sich zu tragen. Die Folge davon ist, daß Zwistigkeiten auf der Straße, die sonst ganz harmlos verlaufen könnten, häufigeinen üblen Ausgang nehmen, zu tödlichen Verletzungen führen, auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen. Es ist auch richtig, wie der Herr Abgeordnete ausgeführt hat, daß sich diese Zustände neuerdings verschlimmert haben. Dieser Tatsache haben die Verwaltungsbehörden nicht müßig gegenüber ge⸗ standen, sondern sind bemüht gewesen, Abhilfe zu schaffen. Allerdings ist die gesetzliche Grundlage — auch darauf hat der Herr Abge⸗ ordnete ja hingewiesen —, auf die sich die Verwaltungsbehörden stützen können, ziemlich dürftig. Es kommt eigentlich nur § 367 des Reichsstrafgesetzbuches in Betracht in Verbindung mit dem noch gültigen § 345 des preußischen Strafgesetzbuchs, der sich nur auf heimlich getragene Stoß⸗, Hieb⸗ und Schußwaffen bezieht. Das reicht natürlich nicht aus, um dem Uebelstande entgegenzutreten. Die Verwaltungsbehörden haben sich deshalb vielfach auf den Weg der Polizeiverordnung begeben, so die Provinzen Westfalen und Schleswig⸗ Holstein, die Regierungsbezirke Düsseldorf, Oppeln, Breslau, Frank⸗ furt a. O. und auch einzelne Kreise. Eine Verordnung für Berlin und Umgegend steht unmittelbar bevor.
Anläßlich der Vorbereitungen für diese Polizeiverordnung habe ich aus den Bezirken, in denen jetzt schon ähnliche Polizeiverordnungen in Kraft sind, Berichte eingefordert. Diese ergeben durchweg günstige Erfahrungen. Dennoch — und da befinde ich mich auch in Ueberein⸗ stimmung mit dem Herrn Abgeordneten — habe ich mich der Be⸗ sorgnis nicht verschließen können, daß sich auf die Dauer lokale Polizeiverordnungen nicht als ausreichend erweisen können. Ich habe mich daher mit den beteiligten Ressorts darüber in Beziehung gesetzt, ob es nicht zweckmäßig und geboten wäre, eine gesetzliche Regelung eintreten zu lassen, und da ergab sich auch logischerweise wieder die zweite Frage, ob, wenn man zu einer gesetzlichen Regelung schreitet, es nicht zweckmäßiger wäre, gleich ein Gesetz für das ganze Reich zu erwirken. (Sehr richtig!) Die Ausdehnung auf das größere Gebiet würde eine umfassendere Wirkung für sich haben; andererseits sind auch die berechtigten Interessen des legalen Waffenhandels dadurch besser zu schonen.
Die Beratungen mit den beteiligten Ressorts haben so weit geführt, daß ich glaube, in naher Zeit mit Vorschlägen an das Staatsministerium herantreten zu können. Jedenfalls bitte ich, über⸗ zeugt zu sein, daß ich diese Frage fördernd im Auge behalten werde.
Abg. Strosser (kons.): Die Russen, die sich bei uns aufhalten, und
die von den Sozialdemokraten immer als so außerordentlich harmlose Leute hingestellt werden, mißbrauchen, wie oft genug nachgewiesen ist die Gastfreundschaft, die sie hier in Deutschland genießen, in sehr gröblicher Weise. Ich erinnere nur an die Waffenfunde, die hier ge⸗ macht sind. Die Russen hatten versucht, diese Waffen in ihr Vaterland für die Revolution einzuschmuggeln. Dem wird zwar immer widersprochen, und es wurde auch wiederum vom Abg. Lieb⸗ knecht ein Brief verlesen, der angeblich gefälscht war. Ueber Fälschungen haben Sie (zu den Sozialdemokraten) auch manchmal ganz eigentümliche Ansichten. Auch gestern, als ich ein Zitat vorbrachte aus der Schrift „Der historische Materialismus“ von Hermann Gorter, wurde mir zugerufen, das sei eine Fälschung, und auf meine Erwiderung, daß das Zitat in der „Schlesischen Zeitung“ stände, wurde der Einwurf aufrecht erhalten. Ich habe mir nun vom „Vorwärts“ das Buch verschafft, um klar zu sehen, ob die ‚Schlesische Zeitung“ be⸗ rechtigt war, so zu zitieren. Es steht in dem Buche wörtlich was ich hier verlesen habe. Ich kann die Staatsregierung nur bitten, auf die sich hier aufhaltenden Russen wieder ein wachsames Auge zu haben. B 8 Abg. Waldstein (fr. Vgg.): Die aus dem Landesrechte aufrecht er⸗ haltene Bestimmung, wonach außerpreußische juristische Personen beim Erwerb von Grundbesitz in Preußen die Genehmigung müssen ist ein bedauerliches Manko unserer deutschen Rechtseinheit. Die Be⸗ stimmung ist besonders lästig für diejenigen Aktiengesellschaften, Genossen⸗ schaften usw., die ihren Sitz und Betrieb auf preußischem Boden haben, deren Grundbesitz aber in außerpreußischen Gebieten des Reiches
liegt, z. B. in Hamburg.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Der Abg. Strosser hält seine Be
hauptung aufrecht. Ich verstehe es nicht, daß dieser Herr sich hier
herstellt... (Vizepräsident Dr. Porsch: Sie dürfen von einem Mit⸗ des Hauses nicht in diesem Ausdruck sprechen.) Was ich gestern ehauptet habe, entspricht den Tatsachen. Ich stelle fest, daß der Abg. Strosser zwischen den beiden von ihm verlesenen Sätzen nicht weniger als zehn Druckseiten überschlagen hat und, um den letzten Satz in einen logischen Zusammenhang mit den ersten zu bringen, die Eingangsworte desselben gefälscht hat. Ich überlasse es dem Urteile des Hauses, ob das, was der Abg. Strosser gesagt hat, eine Fälschung ist oder nicht.
Abg. Strosser (kons.): Ich habe gestern, um kurz zu charakteri⸗
sätze proklamiert werden, die von mir zitierten Auszüge aus der Schrift gegeben. Was Herr Hirsch behauptet, ist 1 ds ger wie das, was die Herren gestern zum Ausdruck brachten durch ihre Zurufe: Lesen Sie doch weiter! Ich kann doch nicht ein ganzes Buch hier verlesen. „(Zurufe von den Sozialdemokraten: Aber richtig lesen!) Richtig ist es doch gewesen; das einzige, worauf
Abg. Hirsch sich gestützt hat, ist das Wort „umgekehrt“. Dadurch aber wird der Sinn in keiner Weise verändert. Es wird gesagt, nachdem zuerst von den Unternehmern die Rede ge⸗ wesen ist: „umgekehrt wird auch der Arbeiter den Unternehmer nicht belügen und betrügen, wo er kann; aber wo das Klasseninteresse die Verletzung der sittlichen Gebote erfordert, wird er sie verletzen.“ Die „Schlesische Zeitung“ sagt einfach: „Der Arbeiter wird den Unter⸗ nehmer nicht belügen und betrügen, wo er kann; aber“ usw. Wo ist denn da der Sinn entstellt? Ich weise auf das allerentschiedenste zurück, daß ich irgend eine Fälschung begangen habe. Was ich ge⸗
eben habe, war lediglich ein Auszug aus dem Buche, und wo eine älschung liegt, überlasse ich dem Hause.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Herr Strosser kann sich mit noch so großem Pathos hinstellen und das Urteil dem Hause überlassen, jeder, der einmal ein wissenschaftliches Buch gelesen hat, wird mir zugeben, daß derjenige, welcher in der Weise zitiert wie Herr Strosser, die Beurteilung verdient, die wir Herrn Strosser zuteil werden
Berlin, Montag, den 28. Februar
wärts“ sagt ausdrücklich, Her wurf mußte ich zurückweisen.
nahmen eine Verbesserung werden kann.
minister darauf hinzuwirken,
1 8 Pitartsch vhilosophifche; Werk, “ des Abg. Strosser u Ausführungen einen vollkommen andern Sinn. treten sind, beim Uebertritt zur Schutz s 5 Abg. Strosser (kons.): Das ist nicht der Fall, und der „Vor⸗ noch felndet Dienstzeit ““
Abg. Heine (nl.) spricht sich darüber aus, durch welche Maß⸗
Abg. Dr. Schepp (fr. Volksp.) bittet den Minister, beim Justiz⸗
ö
en Staatsanzeiger.
Justizdienst, die nach kürzerer Militärdienstzeit in den Justizdienst ge⸗ r Strosser fälscht Zitate. Diesen Vor⸗ an Schutzleuten entgegengewirkt werden.
Abg. Dr. Müller⸗Berlin (fr. Volksp.) schließt sich dem Abg.
des Polizeianwärterpersonals erzielt Heine an.
Um 4 ⁴ Uhr wird die weitere Beratung auf Montag
daß nicht diejenigen Anwärter für den 11 Uhr vertagt (außerdem Bergetat).
Koh
. , v. “ 8 11“ “ 8 X“X“ (Aus den im Reichsamt des Innern zus ammengestellten „Nachrichten für Handel 1 Industrie“.)
Handel und Gewerbe.
16“
lenversorgung Berlins und seiner Vororte im Januar 1910.
A. Zufuhr an den Bahnhöfen und Häfen in Berlin B. Zufuhr (abzüͤglich des Versands) 8 e — —— an den Bahnhöfen und Häfen außer⸗ halb des Weichbildes von Berlin)
a. Empfang
mit der auf dem b. Versand Verbleiben Eisenbahn Wasserwege Zusammen Efftt behn
auf dem
Wasserwege Zusammen
Steinkohlen, Koks und Briketts:
Säch veich Niiederschlesische
1 894 11 529 1 252 10 277 4 772 63 1
b 252 9 71 11 143
21 885 23 . 285 23 2 12 289 400 12 76 1 182 8
63 602 63 602 2 992 60 610 35 933 . 892
19 758 8 19 758 302 19 456 81“ 15 88
usammen. Braunkohlen und Briketts: Preußische Briketts u. sächsische Kohlen
108 054 11 282 119 336 4 975 114 361 59 818 19 713 79 531
354 — 354 . 354 1 484 1 95 533 — 95 533 1 197 94 336 38 38 886
Zusammen..
Wilmersdorf⸗Friedenau.
Eines der letzten Hefte des
Dr. Niggli, dem Sekretär
manche interessante Angaben
gegenwärtige Stellung des s nationalen Verkehr.
Das Heft liegt wä im Bureau der „Nachri
Interessenten zur Ein Ablauf dieser Frist deu
das genannte Bureau zu
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8— “ Zollfreie Einfuhr „Bewilligungsausschuß“ des
Dagblad.)
Errichtung net er Pest
Staaten von A Eiin Verzeichnis der in im Jahre 1909 errichteten neui
rungen und Umänderungen b
Einsichtnahme aus und deutschen Interessenten übersandt werden. Die Bureau zu richten.
Fundstätten verschiede
die Abbauwürdigkeit studiert richtet. Im Buchhandel i
unterbreitet werden muß. der verschiedenen erfreulich und haben in Natal S. Nachstehend werden hervorgehoben:
1s n. Dr. Hatch bericht zur Ausbeutung der einen ist
so kommt er auf Grund von der Ansicht, daß der Erzgehalt Abbau zu ermöglichen.
Distrikt führten seinerzeit zu lischen Finanzsyndikat und der dings damals, doch erwartete
wohl betreffs des Vorkommens
lassen. Er hat das Buch einfach nicht verstanden. Es handelt sich
Die Seidenindustrie der Schweiz.
buchs der Schweizerischen Volkswirtschaft, Sozialpoliti ; waltung von Dr. N. Reichesberg in Bern enthält eine von reichender
verfaßte Abhandlung über die Seidenindustrie. Es finden sich darin
Industriezweiges in der Schweiz als auch über die Entwicklung und
Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, im Zimmer 241, für
für kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an
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schlag der Regierung zugestimmt, ausländischen Reisenden für ihre mitgebrachten Kraftwagen zollfreie Einfuhr unter der Bedingung der Wiederausfuhr innerhalb eines Jahres zu gestatten. (Stockholms
und näheren Angaben über Kapital, Größe, Stuhl⸗ und Spindelzahl sowie mit Angaben über geplante Neubauten, bedeutendere Erweite⸗
der nächsten drei Wochen im Bureau der „Nachrichten
für Handel und Industrie“, Berlin Nw. 6, Luisen⸗ straße 33/34, im Zimmer 241 für EvZ
Zululand. Im Auftrage der ecfaseegierang hat der Geologe Dr. H. F.
Hatch die bekannten Fundstätten ver hältlich, da er vor vollständiger Veröffentlichung dem Parlament und in Natal hat jedoch ein Resümee des Berichts veröffentlicht Die Schlußfolgerungen, zu denen Dr. Hatch betreffs des Wertes ů 8 — 8
d ineralfunde gelangt, stch ztraf “ 1 Schürfen auf hossheka. Quarzgänge stoßen wird, die bei billigem
die Interessen in der genannten Kolonie haben, sehr niederschlagend
erheblichem Kapital gegründet worden. Stellen keineswegs als ausgeschloßsen, daß noch abbauwürdige Gänge gefunden werden; was aber das
EFisen. Auch auf das Vorkommen dieses Minerals sind große Hoffnungen gesetzt worden. Die Funde von Eisenerz im Vryheid⸗ dung von Eisen⸗ und Stahlwerken. Die Sa nächst wieder aufgenommen werden würde. Dr. Hatch berichtet so⸗
betreffs eines anderen in Zululand, daß das Erz zu sehr mit Kiesel⸗
V 852 2 852 852 175 96 739 — 96 739 1199 95 56452 40 318 — 40 315.
*) Adlershof⸗Alt⸗Glienicke, Charlottenburg, Köpenick, Friedenau, Grunewald, Halen Li jedrichs 4 3₰ 7 121 g 2 4 7 7 85 ee, t b 8 8 e 2 ) 5 i 2. Johannisthal, Pankow⸗Schönhausen, Reinickendorf (Dorf), Rixdorf, Rummelsburg, Eadabense Eö“
eerde durchsetzt sei, um eine billige Herstellung von Roheisen zu ge⸗ im Erscheinen begriffenen Handwöͤrter⸗ die Lager von Manganeisenerz im hend Vhhsn 8 und Ver⸗ nicht von genügendem Umfang und das Erz sei nicht von hin⸗ her Reinheit, um das Verhütten ratsam erscheinen zu lassen; der Züricher Seidenindustriegesellschaft, auch an eine usfuhr der Erze selbst sei nicht zu denken, da sie mit den anderen, auf den europäischen Märkten angebotenen Eisen⸗ erzen weder in G auf Preis noch Qualität konkurrieren könnten. Ein Lager von Lisenerz in der Nähe von Maritzburg beurteilt er zwar günstiger, doch sei ein endgültiges Urteil nicht möglich, bevor nicht weitere Aufschließungsarbeiten gemacht seien. Von den zahl⸗ reichen anderen Fundorten von Eisen in Natal hält Dr. Hatch nicht viel; das Erz trete nirgends in größeren Mengen auf. Es fehle auch Fh Eutem. Feißen 2 1 unentbehrlich sei. Das ung von Eisen⸗ und Stahlwerken sei 85 sg ercht an eescnen i sei zum mindesten ei⸗ un ilbererz. Das Vorkommen dies richten. schon wiederholt aus Natal gemeldet worden. Dr. Sleng tneh is daß keine Gänge von irgend welcher Bedeutung in der Kolonie nach⸗ öC““ gewiesen seien und daß es fraglich erscheine, ob überhaupt noch abbau⸗ 1.“ würdig, 5 würden.
0 ate. ie im Weenendistrikt und an anderen 8 vorkommenden Phosphate hält Dr. Hatch nicht für von Uinreerten guter Qualität, um sie in rohem Zustand als Dünger zu benutzen.
Graphit. Das Mineral, das bei Port Shepstone vorkommt soll zu viel Asche enthalten, um von besonderem Wert zu sein, au erklärt der Bericht weite Aufschließungsarbeiten für unerläßlich, ehe 1 ein Urteil über die Rentabilität des Abbaues möglich sei. 6 “ 8— Asbest, Marienglas, Gips. Ueber alle diese Mineralien soll Dr. Hatch sich ungünstig aussprechen.
Petroleum. Schon zu wiederholten Malen glaubte man auf Anzeichen des Vorkommens von Petroleum gestoßen zu sein und Bohrungen sind in kleinerem Umfang öfters vorgenommen worden aber stets resultatlos verlaufen. Dr. Hatch soll über die Wahr⸗ scheinlichkeit des Auffindens von Petroleum sehr skeptisch urteilen.
Kupfer. Kupfererze verschiedener Art sind an einer Reihe von Stellen im Zululand, im Vryheid⸗Distrikt usw. angetroffen worden. Dem Berichte zufolge sind die Arbeiten fast nirgends über das Stadium des Schürfens hinausgegangen; auch bei den beiden Gruben ie ecettesb Rh werden, hält der Verfasser fehr mfangreiche Aufschließungsarbeiten für notwendi ü “ Fnnc. r Kohhnʒ
old kommt in Natal und Zululand verschiedentlich vo zwar sowohl in Konglomeratschichten wie in 8 Es ung mehrfach versucht worden, nachzuweisen, daß die dortigen Konglomerat⸗ schichten mit denen des Witwatersrand im Transvaal identisch seien, ner Mineratten in Ratal und 5 ist fraglich, ob genügende Gründe für diese Theorie sprechen.
Dr. Hatch weist 8 jedenfalls zurück und ist darin wohl mit der Fe Geologen von Ruf bin
— 8 1 Eug aus dem Bericht über das Vorkommen old i EEE“ 5 tigt, etwas vage, namentlich fehlt darin das Pneniron Seld n ta Beriac rung e⸗ beiden bereits erschlossenen kleinen Bergwerke, die „Wonder“ und die Bericht noch ni er. ‚Denny⸗Dalton’⸗Grube. Soweit bekannt, haben beide Gruben keine sehr befriedigenden Ergebnisse gezeigt. Dr. Hatch ist offenbar von dem, was er an anderen Fundorten von Gold gesehen hat, nicht be⸗ geistert; er hält es aber für wahrscheinlich, daß man bei weiterem
sowohl über die Lage des genannten chweizerischen Seidenhandels im inter⸗
rend der nächsten drei Wochen ten für Handel und Industrie“,
sichtnahme aus und kann nach sichtn Interessenten auf Antrag
auf Zeit für Kraftwagen. Der schwedischen Reichstags hat dem Vor⸗
ilfabriken in den Vereinigten merika im Jahre 1909.
den Vereinigten Staaten von Amerika ien Textilfabriken mit genauen Adressen
estehender Fabriken liegt während
kann nach Ablauf dieser Frist auf Antrag für kurze Zeit Anträge sind an das genannte
ie Tagespresse in Johannesburg
Betrieb und bei Verwendung von nur kleinen S ü Nöbes chne veer g leinen Stampfmühlen den es gehörte freilich nicht in den Bereich der Dr. Hatch gestellten Aufgabe, auch die Kohlengruben zu besichtigen; er rHabch 88 in seinem Berichte, oß Steinkohle zurzeit das einzige wirklich als wertvoll bekannte Mineral der Kolonie darstelle; es sei zweifellos, daß ungeheure Mengen von bituminöser Kohle sowohl wie von Anthrazit⸗ kohle vorhanden seien.
Dr. Hatch schließt seinen Bericht mit verschiedenen Ratschlägen; er empfiehlt, zur Förderung des Schürfens Prämien auf Mineral⸗ funde auszusetzen, die Schürfgebühren zu ermäßigen oder ganz zu er⸗ lassen, gute Wege in den Bergwerksdistrikten anzulegen usw.; au rät er, den Kohlenbergbau, soweit möglich, weiter zu fördern. (Na einem Bericht des Handelssachverständigen beim Kaiserlichen Konsulat in Johannesburg.)
sowohl wie in Johannesburger Kreisen, einige Hauptpunkte des Berichts kurz
et über zwei Fundstellen im Zululand; bereits eine Gesellschaft mit ziemlich Er bezeichnet es bei beiden
is jetzt erschlossene Gestein anlangt, Analysen der genommenen e. zu zu gering sei, um einen nutzbringenden
Unterhandlungen zwischen einem eng⸗ 8 . eeta ce betreffs der Grün⸗ 8 “ — e zerschlug sich aller. 8 man immer, daß das Projekt dem hAlMusschreibungen. 11.“ Verkauf von Altmetall in Cartagena (Spanien) im dortigen Parque de Artilleria am 6. April 1910, 11 Uhr: 2000 kg Stahl (Mindestpreis pro Kilogramm 0,10 Pesetas); 24 732 kg
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von Eisen im Vrvyheid⸗Distrikt als
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