1910 / 57 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Mar 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Mitgliedern des Hansabundes nicht mehr zu kaufen. Dieser Terror, den der Bund der Landwirte treibt, ist ebenso schlimm wie der der Sozialdemokraten. (Rufe links: Oder wie es das Zentrum treibt!) Die sozialpolitischen Lasten sind hoch; die Großindustrie kann sie noch ertragen, aber die kleine Industrie und das Hand⸗ werk drücken sie sehr. Aber trotzdem muß auch die Versicherung der Hinterbliebenen, sowie die Versicherung der Privatbeamten kommen. Die Erwerbskreise zeigen überall guten Willen dazu, aber was von ihnen schwer empfunden wird, das ist das fort⸗ währende sozialpolitische Hineinreglementieren in den Betrieb. Es fragt sich, ob alle die neuen Verwaltungsapparate not⸗ wendig sind. Wir wünschen überhaupt, daß man vor neuen sozial⸗ politischen Maßnahmen prüfe, ob die Schultern, die die Lasten tragen müssen, leistungsfähig genug sind. Bisher hat man immer erst die sozialpolitischen Gesetze gemacht und dann sehen wollen, ob sich die Belasteten damit abfinden können. In dem Handwerk ist die Mißstimmung über die Sozialpolitik besonders deshalb so groß, weil die Meister selbst davon gar nichts haben. Von der Selbst⸗ versicherung haben die Meister nur in ganz geringem Maße Gebrauch gemacht. Die Zwangsversicherung der Handwerks⸗ meister hat man fallen gelassen, aber die neue Reichsversicherungs⸗ ordnung macht einen neuen Vorschlag dahin, daß die selbst ändigen Handwerkomeister zu der Versicherung noch Zusatzmarken ge⸗ rauchen können, durch die sie den Nutzen der Versicherung für sich noch bedeutend verstärken können. Die Frage der Unterscheidung zwischen Handwerks⸗ und Fabriksbetrieb ist noch immer nicht ge⸗ löst. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als daß eine Reichs⸗ instanz geschaffen wird, die darüber einheitlich entscheidet. Es herrscht, die Meinung, daß das Ge etz zum Schutze des Bauhand⸗ werks verhältnismäßig wenig praktische Erfolge erzielt hat. Es müßte den Handwerkskammern. die Möglichkeit gegeben werden, von Amts wegen Material zusammenstellen zu können. In denjenigen Städten, in denen die berufenen Vertreter des Handwerks den Wunsch aussprechen, muß auch der zweite Teil des Gesetzes ein⸗ eführt werden. as Gesetz gegen den unlauteren Wektbewerb önnen wir begrüßen. Wir sehen es als einen Weg an, um die ehr⸗ liche Arbeit und Treu und Glauben zu schützen. Den Bestrebungen des Handwerks, daß auch die Innungen das Recht erhalten, gewisse Mindestpreise festzusetzen, bitte i die Regierung Folge zu eben. Die Bäckereiverordnung soll besonders gegen die schon be⸗ tehenden Bäckereien nicht so streng gehandhabt werden. Wir wünschen, daß die Meisterkurse verkürzt werden. Die Behörden vergeben noch vielfach ihre Arbeiten nicht an Handwerker. Ich möchte den Minister bitten, auf Durchführung seines Erlasses zu dringen. Besonders bedauere ich, daß die Justizverwaltung ihre ganzen Buchbinderarbeiten im Gefängnis zu Breslau herstellen läßt und dadurch das Handwerk ganz bedenklich schädigt. Einer Schneiderinnung ist zugesagt worden, daß ihr die Lieferungen zu teil werden würden, aber sie müsse sich verpflichten, die bisherigen Preise um 10 % zu unterbieten. Der Notschrei der Zivil⸗ musiker ist berechtigt. Diese werden überall durch die Militär⸗ musiker auf das schwerste geschädigt, die ihnen in ihren Mußestunden Konkurrenz machen. Zahlreiche Beschwerden richten sich auch gegen Kommunen, die eigene Elektrizitäts⸗ werke haben und nun darauf hinarbeiten, daß alle Privat⸗ ersonen ihre Arbeiten nicht durch selbständige Handwerker, durch die Installateure dieser Werke ausführen lassen. Von der Regierung muß energisch darauf hingearbeitet werden, daß die Behörden in erster Linie das Handwerk berücksichtigen. Es ist durchaus richtig, daß das Handwerk kaufmännisch erzogen werden soll. Aber fordert das Handwerk infolge dieser kaufmännischen Erziehung höhere Preise, dann wird vor allem von den Behörden wieder ein Druck ausgeübt. Ueberhaupt zahlen die Behörden vielfach außer⸗ ordentlich schlecht. (Der Redner führt aus der Schreinerinnung in Cassel ein Beispiel an, wo nach den Bezahlungen der Behörden der Hand⸗ werksmeister nur auf ein Jahreseinkommen von 1134 kommen würde.) Die Handwerkskammern müssen bei der Vergebung von Submissionen mit zu Rate gezogen werden, aber auch bei der Ab⸗ nahme der Arbeit, damit schlechte Arbeiten unnachsichtlich zurück⸗ gewiesen werden können.

Abg. Rahardt (freikons.): Es ist anzuerkennen, daß die Staats⸗ regierung den guten Willen gehabt hat, den Bäckermeistern die Ueber⸗ gangszeit bezüglich der neuen Bäckereiverordnung zu erleichtern, aber der in vielen Fällen bewilligte Konsens von fünf Jahren genügt nicht. Wird in dieser Zeit eine Hypothek fällig, so wird es dem Hauseigentümer unmöglich sein, eine neue Hypothek zu beschaffen.

enn wir auch Preußen sind, so sollte man doch nicht so schneidig vorgehen, daß zahlreiche Existenzen vernichtet werden. ir sind damit einverstanden, daß in Fragen der Reinlichkeit und der Hygiene die schärfsten Maßnahmen getroffen werden, aber bloß deswegen, weil eine Backstube nach Ansicht der heutigen Polizeiverordnung einige Zentimeter zu niedrig ist, den Betrieb zu schließen und Hunderte von Existenzen zu vernichten, das ist keine Sozialpolitik. Wenn wir aus der Ansicht einiger Gewerbeaufsichtsbeamten, daß der⸗ artige Backstuben zum ständigen Aufenthalt von Menschen nicht ge⸗ eignet seien, die Konsequenzen ziehen, dann müssen wir sofort auch sämtliche Bergwerke schließen. Ich bitte den Minister inständigst, den Konsens für die ganze Zeit zu bewilligen, in der das betreffende Gebäude steht, und die Bäckerei dort betrieben wird. Der Erlaß des Ministers bezüglich der Innungen und Arbeitgeberverbände, nach welchem die einzelnen Arbeitgeber gezwungen werden können, ab⸗ eschlossene Tarifverträge auch innezuhalten, ist einem lange gehegten

unsch des Handwerks entgegengekommen. Die Kritik dieses Er⸗ ist notwendig, wenn

lasses seitens der Linken ist ganz ungehörig, er die Tarifverträge weiterbestehen sollen. Bisher fehlt es den Innungen an einer Handhabe, die Durchführung dieser Verträge zu ge⸗ währleisten. Daß das Handwerk mehr wie bisher zu den Fach⸗ schulen herangezogen wird, begrüßen wir mit Freuden. Wir wünschen, daß der Fachzeichenunterricht auch von Fachleuten erteilt wird. Wenn Herr Dr. Schroeder die Unterscheidung zwischen Handwerk und Fabrik einer Reichsbehörde überlassen will, so sind wir Fachleute anderer Ansicht; wir meinen, daß, wie auch eine Behörde darüber entscheiden möge, die Entscheidung immer falsch sein würde, weil weder die Zahl der beschäftigten Arbeiter, noch die Einrichtung des Maschinenbetriebes, noch die persönliche Mitarbeit, noch der Umsatz maßgebend sein kann. Wir verlangen vielmehr, daß sämt⸗ liche Betriebe, die handwerksmäßig ausgebildete Arbeiter be⸗ schäftigen, zu Beiträgen zu den Kosten der Schulen, der Ausbildung der Lehrlinge usw. herangezogen werden müssen, wenn au nur so wie sie handwerksmäßig ausgebildete Arbeiter be chäftigen.

weit, Die Ausbildung der Lehrlinge ist keine Annehmlichkeit für das aller dieser Betriebe können die

Handwerk. Ohne die Beiträge Innungen nichts leisten, und man soll ihnen nicht Vorwürfe machen; mit den geringen Mitteln können sie nicht mehr leisten. Den Hansabund betrachten wir vom Standpunkt der Zweckmäßigkeit für unsere Interessen. Handwerk und Industrie haben natürlich viele gemeinsame Interessen; wir tragen gemeinsam die Lasten der Sozial⸗ politik, wir leiden gemeinsam unter der Arbeiterfrage, wir haben die leiche Veranlassung, uns zu organisieren, wir sober das gleiche nteresse an den Verkehrsfragen, das gleiche Interesse an der Sozialpolitik, deren Fortgang wir durchaus wollen, allerdings nicht allein auf unsere Kosten. Wer nicht selbst Opfer dafür bringen will, dem spreche ich die Befugnis ab, über diese bedeutenden wirtschafts⸗ vülttischen Dinge mitzusprechen. Man darf nicht alles allein auf den rbeitgeber abladen, auch jeder Arbeiter muß sein Scherflein beitragen. Wir haben sogar die Sorge, ob nicht die zulässige Grenze für die Belastung des Handwerks schon überschritten ist. Mit der Verelendungstheorie der Sozialdemokraten ist nichts mehr zu machen, dazu sind die Löhne doch schon zu hoch geworden. In der Frage der Submissionsbedingungen sind wir no keinen Schritt weiter gekommen. Wir haben uns beschwert über die Beamten⸗ konsumvereine. Als im vorigen Jahre die Beamten aufgebessert wurden, lagen die Geschäfte derartig schlecht, daß es eigentlich vom Standpunkt der Steuerzahler nicht gerechtfertigt war, mit diesen

verwundern, wenn wir von den Beamten fordern, Konsumvereine die Handwerker von der Regierung einmal größere Aufträge b dann dauert es jahrelang, bis die Behörden die Abrechm ledigen. Das können die Handwerker nicht aushalten, dazu nicht genügend Betriebskapital. Der Hansabund hat verschiedenen Fragen unterstützt, dem über die Frage der Beschaffung des Betriebskapitals, auf die eleihung der Buchforderungen usw.

meinsame verständnisse aus der hat in einem Erlaß verfügt, bei fa Lieferungen scheint, daß dieser Erlaß ist. Im ganzen Die Kunstgewerbes⸗ Ressort des werden. Von vielen Be schädigungen gezahlt,

Welt geschafft werden können. Der

gar nicht allen Bauämtern

zulen von Berlin und Breslau

daß sie gerade ausreichen, die Preise einheitlich geregelt werden? Man Arbeiter einheitlich festgesezt. Die Baugenossen vom Staat in einer Weise ihnen ausgeschlossen ist. Man gibt ihnen nicht nur die unter 3 %, sondern gibt ihnen sogar den 16⸗ bis

Mietsbetrag an Geldern, so daß wenig oder theken nötig sind. Wir wünschen, daß man ihnen das 6. zu denselben Bedingungen gibt, wie anderen Gesellschafte Belastung des Mittelstandes durch über die Grenze hinaus. Ich habe ernste

aften

Bedenken gegen

versicherung.

&ꝙ . Ich fürchte, daß wir auch die Witwen⸗

und Waisenversicherung werden sollen.

Schultern sämtlicher betrieb pro Gesellen tragen; Gesellen eine ööenh Ausgabe von 304 ℳ.

unseres Standes ist 16 viel höher, wenn Kommunal⸗, Staats⸗ und sonstigen Steuern zurechnet. (links) immer nach einer

dann müssen Sie auch berücksichtigen, daß täglich im Interesse der S werden. Es gibt Man schlachtet hier die Henne, die die goldnen Eier legt. auch hier wieder auf die Warenhaussteuer des Kleingewerbes von großer ist in der Es ist nicht säumt hat.

Steuerzahler nehmen. jährlich 37,96

W

Sozialpolitik vom Unternehmertum au

Bedeutung wäre.

Zur Erwägung möchte ich dem Minister geber nicht möglich ist, durch diese Kurse tüchtige Handwerker als L den Fach⸗ und Fortbildungsschulen heranzuziehen. über das Gesetz zur Sicherung der Bauforderungen einander. Aber die Interessen der Handwerker sind dur Gesetz sicher mehr gewahrt Einführung des zweiten Teiles des Gesetzes führt kein teuerung der Bauten herbei, denn ebenso können auch die Kostenrechnungen vorher vorgelegt werden. ein besonderes Bauschöffenamt mit Fachleuten ein Gehalt Bureauaufwand von 30 000 hinzurechnet, so ein Zwanzigstel von dem, was Bankdirektoren und deren männer und Schieber an unberechtigten Hinsen bekommen Jahre 1909 sind in Berlin 1125 Grundstücke der Subhastat

esamt 8 Millionen zur Anmeldung. Rechnet „hoffnungslosen“ Forderungen hinzu, die tragungskosten wegen nicht angemeldet werden, Fug und Recht sagen, daß 10 Betracht kamen. Leider fehlt davon verloren gegangen sind. Willen haben, dem Bisher sind me mit wohlgemeinten Agrten Lohnende Auftr. m seitens der Behörden geben Gewähr, daß wir unsere E istenz erhalten

aber offenbare 8

so können

eine Statistik darüber, Die Rogierung muß den Handwerk Psecgreifend zu abgespeist

1 riste sten können. Dann Mängel der Gesetze möglichst bald ausgemerzt

Minister für Handel und Gewerbe Sydow: Meine Herren! Die vier Herren,

ausführlichen Darlegungen so ziemlich das ganze Gebiet benden Fragen gestreift, und zwar nicht bloß, soweit es zu Ressort gehört, sondern auch darüber hinaus. schicke, darauf zu antworten, Gründen darauf beschränken, mein Ressort angehen. Debatte nicht zu lange örtert worden sind, hier nur kurz berühren und

Ich kann aber auch die Fragen, auch diese nur

Fragen, die heute neu auftreten, werde ich fassen dürfen.

Ich kann an die Spitze aller Erörterungen, des Handwerks zu machen habe, stellen über den warmen Ton, der, wenn Handwerk handelt, dieses Haus durchzieht. dadurch bestärkt sehen, die Anschauungen, Beobachtungen mitgebracht habe,

mich etwas aus

es sich u

die ich aus meinen f weiter zu vertreten. Die

daß selbständige Existenzen gerade werks erhalten und vermehrt werden.

durch die Förderung des (Bravo! links.)

worden. In dem ganzen Gebiet kommt dem Handelsminist eine vermittelnde Tätigkeit zu. Alle praktischen Konsequenzen von den Ressorts, die die Arbeiten vergeben, gezogen. hat die Vermittlung, die meine Herren Amtsvorgänger in Beziehung geübt haben, schon recht erfreuliche Früchte gezeitigt liegen die Zahlen aus den letzten beiden Jahren, 190 1908, aus dem Gebiet der Militärverwaltung und

Verwaltungen vor, und wenn man sieht, verwaltung im Jahre 1908 im 70 Innungen und 38. Genossenschaften mit Lieferungswerte

Dazu kommen Vergebungen der mit 680 000 ℳ, das sind 12 % die sie zu vergeben hat. An Lederlieferungen ist die deutsche (. vereinigung für Heeresbedarf, den Absatz vermittelt, 4 ½ Millionen Mark oder 70 % teiligt worden. Aus meiner früheren Tätigkeit ist mir auch b daß gerade die Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung auf

Millionen das Volk von neuem zu belasten. Nun ist es aber nicht zu

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Bahn mit allmählich steigendem Erfolge fortgeschritten ist.

Regierung sagt einfach, sie könne das ihren Beamten nicht verbieten. Wenn

z. B. mit dem Preisausschreiben

Durch unsere ge⸗ Arbeit mit dem Hansabund werden hoffentlich manche Miß⸗

daß die Handwerkerorganisationen mehr berücksichtigt werden sollen; aber es

ist es nur bei den schönen Redensarten geblieben. müssen Kultusministers an das Handelsministerium überwiesen örden werden den Handwerkern derartige Ent⸗ um die tariflichen Löhne zu zahlen. Warum sollen denn nicht auch von den Innungen s hat doch die Löhne der 9

begünstigt, daß jede Konkurrenz mit gar keine

die Sozialpolitik geht bereits

höhung der Krankenkassenbeiträge von einem Drittel auf die Hälfte, ebenso auch Bedenken gegen die Erhöhung der Beiträge zur Invaliden⸗ die Träger der Kosten für d Will der Staat eine sortseßung seiner Sozialpolitik, so muß er die Kosten auf die

t Wir haben im Tischler⸗ an sozialpolitischen Kosten zu das macht bei einer durchschnittlichen Beschäftigung von acht Die Belastung man

Ausdehnung unserer Sozialpolitik schreien, 1 ¾ Mill. Mark

auch auf sozialpolitischem Gebiet Uebertreibungen. F Ich muß verweisen, die im Interesse Den Meisterkursen jetzigen Gestalt keine allzu große Bedeutung beizulegen. möglich, in acht Wochen das nachzuholen, was man ver⸗

Die Meinungen gehen zwar aus⸗ als unter dem früheren Zustande. wie die Zeichnungen eingerichtet wird, die

von 10 000 bis 7500 bekommen, und man felbst einen ist das noch immer nur

fallen, an Handwerkerforderungen kamen bei 406 Grundstücken ins⸗ man der Ein⸗

Millionen Handwerkerforderungen in

uns vor allem

welche bisher zu dem Etat der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung gesprochen haben, haben in ihren der schwe⸗

Wenn ich mich an⸗ so muß ich mich zunächst aus formellen nur bei den Fragen zu verweilen, die

hinzuziehen, die schon früher wiederholt er⸗

wie sie zu den wichtigeren zu rechnen sind. Bei denjenigen wichtigeren

die ich zu der Frage nur den Ausdruck der Genugtuung

Ich werde dahin, daß es eine der wichtigsten Aufgaben des Handelsministers ist,

Im einzelnen ist nun zunächst die Frage der Staatslieferungen für das Handwerk von verschiedenen der Herren Vorredner gestreift

Immerhin

daß die Militär⸗ ganzen an ihren Lieferungen

1 ½ Mill. beteiligt hat, so ist das schon immer ein guter Anfang. Militärverwaltung an Handweber des Gesamtwertes der Lieferungen,

die ja auch gerade den kleinen Gerbern in diesem Jahre mit Aufträgen in Höhe von des gesamten Anschaffungswertes be⸗

daß sie durch ihre den Geschäftsleuten keine Konkurrenz machen sollen. Die

ekommen, ungen er⸗ haben sie uns in

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Zahlen vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten liegen mir nicht vor. Ich weiß nur, daß da von der Zentralinstanz auch eifrig in dem Sinne gewirkt wird, der hier für richtig gehalten wird. Insbesondere ist auch in den Zahlungsbedingungen⸗ möglichst den Wünschen der Handwerker und der Genossenschaften entgegengekommen worden.

Das alles hat natürlich nicht sofort volle Erfolge gezeitigt. Ihnen ist ja bekannt, daß insbesondere der Herr Kriegsminister darauf aufmerksam gemacht hat, daß in manchen Beziehungen die Lieferungen nicht den Erwartungen entsprochen haben; das ist ja auch ganz natürlich. Um größere Lieferungen zu übernehmen, dazu gehört Er⸗ fahrung, und man kann es nicht leugnen, daß die Handwerker⸗ vereinigungen hier und da ihr Können überschätzt haben. Ich glaube aber, gerade dadurch, daß jetzt durch meine Vermittlung die in Betracht kommenden Innungen und sonstigen Handwerkervereinigungen auf die Mängel aufmerksam gemacht sind, werden sie am besten den Weg finden, ihnen künftig abzuhelfen. Ich bin überhaupt der Meinung: es ist gut, wenn hier nicht allzu rasch vorgegangen wird, sondern in dem Maße, in welchem sich die Kräfte der Innungen und sonstigen Handwerkervereinigungen stärken, und daß alsdann auch ihre regere Beteiligung zu erreichen sein wird. Ich habe auch das feste Vertrauen zu den beteiligten Staatsverwaltungen, daß sie auch durch gelegentliche schlechte Erfahrungen sich nicht von dem Wege, den sie einmal beschritten haben, werden abbringen lassen.

Die mancherlei Bemängelungen auf dem Gebiet des Submissions⸗ wesens, die insbesondere der Herr Abg. Dr. Schroeder (Cassel) hier vorgebracht hat, betreffen so viele Einzelheiten, daß ich sie hier nicht erörtern kann, zumal sie mir ja vorher nicht bekannt waren. Ich stelle anheim, sie entweder durch mich an das beteiligte Ressort oder direkt an solches zu leiten. Allerdings hat ja der Herr Abg. Rahardt ge⸗ sagt: was hilft das, wenn die Beschwerden nachher im Sinne der Handwerker erledigt werden, inzwischen sind die Lieferungen vergeben. Ja, doch nur diese, nicht auch die anderen. Ich sehe keinen anderen

Weg, die Durchführung der aufgestellten Grundsätze zu erwirken, als daß nachhaltig immer wieder die Fälle, in denen ihnen entgegen⸗ an der Zentralstelle und ich bin gern bereit, dabei meiner⸗

gehandelt wird, von den betreffenden Kreisen zur Sprache gebracht werden, seits mitzuwirken.

Es sind dabei noch zwei allgemeine Gesichtspunkte berührt worden: einmal die Frage der Konkurrenz der Gefängnisarbeit bei Submissionen. Ich glaube, diese Frage ist schon beim Etat des Justizministeriums zur Sprache gebracht worden, und es ist dabei festgestellt worden ich habe auch dabei vermittelnd gewaltet —, daß es als unzulässig erkannt ist, bei solchen Submissionen Gefängnisverwaltungen mit ihren Arbeiten konkurrieren zu lassen.

Die zweite Frage ist die, wieweit man Abschätzung von Arbeiten zuziehen soll. Da ist zunächst auf dem Gebiet des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten ein Anfang gemacht worden. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat im vorigen Jahre zunächst mal für eine Reihe seiner Bezirke angeordnet, daß bei den Ermittlungen der Preise für die laufenden Unterhaltungsarbeiten der staatlichen Hochbauten eine Mitwirkung der Handwerker statt⸗ finden sollte.

Die Frage der Abgrenzung von Fabrik und Handwerk steht zur Entscheidung. Es ist mit dem Reichsamt des Innern darüber eine Verständigung erzielt, daß demnächst eine Besprechung stattfinden soll. Meines Erachtens hat sie durch die Denkschrift, die von dem Hand⸗ werks⸗ und Gewerbekammertage im vorigen Jahre aufgestellt ist, eine wesentliche Förderung erfahren. Denn hier ist zum ersten Male klar anerkannt und ausgesprochen worden, daß mit einer gesetzlichen Fest legung der Begriffe voraussichtlich nicht das Ziel zu erreichen sei, daß die Entscheidung vielmehr von Fall zu Fall stattzufinden habe; dafür sind dann gewisse, wie mir scheint, als Basis der⸗ Verhandlungen

Sachverständige bei der

soll verhandelt werden.

In gewissen Punkten habe ich aber, glaube ich, in gewünschten Richtung bereits tätig sein können. Es war ein altes Gravamen, daß die Unterstellung eines Betriebes unter die Arbeiter⸗ schutzbestimmungen der Gewerbeordnung als ein Kriterium dafür an⸗ gesehen wurde, daß es sich um einen Fabrikbetrieb und nicht um einen Handwerksbetrieb handelte. Nachdem nun aus der Gewerbeordnung der Begriff Fabrik als Kriterium für die Arbeiterschutzbestimmungen ausgeschieden ist, habe ich im Oktober bestimmt, daß jene ältere Ver⸗ fügung von 1904 beseitigt werden sollte, wonach, wenn ein Betrieb in bezug auf die Arbeiterschutzbestimmungen unter die Gewerbeordnung gestellt sei, bis auf den Gegenbeweis angenommen werden sollte, daß es kein Handwerksbetrieb sei. Also in der Beziehung ist den Wünschen der Handwerker in einem kleineren Punkte entsprochen worden.

Eine weitere Frage, die ja auch von dem Herrn Abg. Malkewitz hier gestreift ist, ist die Frage der Anhörung der Handwerkskammern bei Eintragungen in das Handelsregister. Der Herr Abgeordnete hat hier ganz richtig vorgetragen, daß inzwischen, in der zweiten Hälfte des vorigen Jahres, eine Anordnung ergangen sei, wonach ich die Handelskammern angewiesen habe, wenn sie vom Registerrichter über die Frage der Eintragung eines Betriebs in das Handelsregister ge⸗ fragt werden, daß sie dann zunächst auch die Handwerkskammer zu einer gutachtlichen Aeußerung veranlassen und diese gutachtliche Aeußerung dem Richter mit vorlegen sollen. Der Herr Abg. Malkewitz hat hier mitgeteilt, daß die Sache insofern eine Mißstimmung unter den Handwerkern veranlaßt habe, als sie sich dadurch zurückgesetzt fühlen, daß sie nicht direkt gefragt werden. (Sehr richtig! rechts.) Ja, meine Herren, ich hätte es auch gern anders gemacht. Ich hatte dem Herrn Justizminister zunächst vorgeschlagen, daß er die Registerrichter anweisen möchte, die Handwerkskammern direkt zu befragen. Das hat er aus rechtlichen Gründen nicht tun zu können geglaubt. Er hat mir geschrieben, daß er nicht in der Lage sei, in die richterliche Selbständigkeit bezüglich der Tätigkeit der Registerrichter normgebend einzugreifen; wenn er eine Bestimmung erlassen habe, wonach die Handelskammern in wichtigen Fragen in der Regel zu fragen seien, so beruhe das darauf, daß in dem Reichsgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit ausdrücklich darauf hingewiesen sei, daß die Handels⸗ kammern Hilfsorgane für die Registerrichter seien. So stand ich vor der Frage, entweder auf die Anhörung der Handelskammern ganz zu verzichten oder den Umweg zu wählen, daß ich die Handelskammern, die mir ja nachgeordnet sind, in der erwähnten Weise mit Anordnung versah. Ich glaube, ich habe den Interessen des Handwerks einen bessern Dienst dadurch geleistet, daß ich nun den Umweg gewählt

der hier

Die

habe, als ich ihnen geleistet hätte, wenn ich ganz auf ihre Anhörung verzichtet haben würde. ““

lnaß sie beide gefragt werden sollen, liegt doch das Anerkenntnis der

wohl geeignete Leitsätze aufgestellt worden, und über diese Leitsätze

nenn dabei menschliche Existenzen stark geschädigt werden. üvihtig!)

Ich möchte übrigens bemerken, daß in einem Staate, dem man jicht nachsagen kann, daß er die Pflege der Handwerkerinteressen ver⸗ chlässige es ist Bayern —, die Angelegenheit genau ebenso ge⸗ Faig- ist. Da werden auch durch Vermittlung der Handelskammern 6 Handwerkskammern zu Gutachten veranlaßt, und beide Gutachten werden nachher vorgelegt. Ich glaube, die Handwerker brauchen in diesem Umweg keine mindere Bewertung der Bedeutung der Hand⸗ werkskammern den Handelskammern gegenüber zu sehen; gerade darin

gleichen Berechtigung. 1

Wie früher sind auch die großen Meisterkurse hier wieder viel⸗ fach gestreift worden. Es bestehen ja hauptsächlich die Klagen darin, daß die Dauer der großen Meisterkurse zu lang wäre. Ich möchte mitteilen, daß zunächst einmal in Breslau ein Versuch gemacht worden ist, sie auf eine kürzere Zeit zu beschränken. Welchen Erfolg der Versuch haben wird, kann ich heute natürlich noch nicht sagen. Nun möchte ich aber darauf hinweisen, daß doch neben den großen Meisterkursen die sogenannten kleinen Meisterkurse, die von den Hand⸗ werkskammern, Innungen ꝛc. veranstaltet werden, einen sehr erheb⸗ lichen Aufschwung genommen haben. Sind auch die absoluten Mittel, die dafür aufgewendet worden sind, nicht so hoch wie bisher die für die großen Meisterkurse aufgewendeten Mittel, so ist doch die Ver⸗ hältniszahl, in welcher die aufgewendeten Mittel vom Jahre 1907 auf 1908 gestiegen sind, ganz erheblich höher als bei den großen Meisterkursen, und es sind bei den sogenannten kleinen Meisterkursen mehr als 25 000 Personen betroffen worden, sodaß, glaube ich, hier eine kleine Ausgleichung vorliegt.

Der Fall, den der Herr Abg. Dr. Schroeder (Cassel) von der Ver⸗ sagung eines Zuschusses für die Kurse in Cassel vorgebracht hat, ist mir nicht bekannt. Den mehrfachen Wünschen, die Kurse zur Aus⸗ bildung von Handwerkern als Fachlehrer an Fortbildungsschulen, die sogenannte pädagogische Ausbildung der Handwerker, in Gang zu setzen, ist bereits entsprochen worden. Es sind zwei solcher Kurse in Gang, zwei sind in Vorbereitung, und zwar wird den Wünschen, die der Abg. Rahardt hierzu vorgebracht hat, entsprochen werden können.

Die Bäckereiverordnung hat uns, wie alljährlich, so auch heute bescäftigt. Es ist zunächst von seiten des Abg. Grunenberg, dann auch von seiten des Abg. Rahardt der Meinung Ausdruck gegeben worden, als würden die Bestimmungen der Polizeiverordnung, die auf Grund der bekannten Normativbestimmungen des Bundesrats ergangen sind, rigoros durchgeführt. Ich habe mich dauernd sehr eingehend über die Sache unterrichtet und muß dem sehr entschieden widersprechen. Ich bin in der Lage, nachzuweisen, daß in der Tat so nachsichtig verfahren ist wie es nach den Worten, die Herr Minister Delbrück vor einem Jahre hier ausgesprochen hat, nur erwartet werden konnte. Ich habe mich dabei lediglich von dem Gesichtspunkte leiten lassen, den er selber hier ver⸗ treten hat. Die Fälle, die am meisten Schwierigkeiten machen, haben ich überwiegend in Berlin abgespielt. Nun wissen Sie wahrscheinlich selber, daß, entsprechend den Erklärungen vom vorigen Jahre, in allen weifelhaften Fällen eine Kommission, die aus Mitgliedern der Kechnischen Deputation, dem Referenten des Handelsministeriums und dem Obermeister der Bäckerinnung bestand, zusammengetreten ist. Diese Kommission hat im Laufe des Jahres mehr als 260 Fälle zu bearbeiten gehabt, von denen 17 ohne Entscheidung erledigt sind, die anderen aber alle zur Erledigung gekommen sind. Von allen diesen Fällen haben nur 5 zu einer direkten Schließung der Bäckereien ge⸗ fihrt, Fälle, in denen auch gegen Baupolizeivorschriften verstoßen bar, aber nicht wegen kleiner Verstöße, sondern weil die Betriebs⸗ fütten hygienisch so unzulänglich waren, daß in der Tat ein Fort⸗ betrieb nicht gestattet werden konnte. Im übrigen ist zunächst Dispens erteilt, bald auf zwei Jahre, bald auf vier Jahre, ja in 3 Fällen auf zehn bis zwanzig Jahre, und zwar ist der Dispens nur ab⸗ dängig gemacht davon, daß den dringendsten Mißständen abgeholfen werde. Es ist da verlangt, daß Kippfenster angebracht, Wände gestrichen würden, die Abfallrohre gedichtet, feuchte Schlafräume so geändert würden, daß die Feuchtigkeit daraus verschwände. Ich sage, daß in den meisten Fällen auf vier Jahre Dispens erteilt ist, und bei mnanchen ist noch angedeutet, daß er unter Umständen weiter verlängert werden würde, weil ich der Meinung bin, daß dann die Besitzer der Gäckerei oder des Hauses ein Interesse daran haben werden, noch inehr als bisher zu tun, um in fünf, zehn oder zwanzig Jahren die Räume allen Anforderungen entsprechen zu lassen. Aber soweit zu gehen, daß man, wie der Abg. Grunenberg vorschlug, die ganze Ver⸗ aordnung nur auf Neubauten anwendete und bei den vorhandenen alles eim alten ließe, ist beim besten Willen unmöglich. Es bestanden bei einem Teil besonders der Kellerbäckereien die allerschwersten Mißstände. Ich spreche nicht gern darüber, weil ich fürchte, enn das Publikum hört, wie es manchmal da zugeht, ee könnte den Bäckern, die nicht unter diesen Begriff fallen, Schaden tun, und das möchte ich vermeiden. (Sehr richtig!) zch will nur eins andeuten. Die Herren aus dem Ministerium und der Obermeister sind an manchen Tagen 8 bis 9 Stunden herum⸗ gegangen durch solche Bäckereien, sind hungrig geworden und haben ch gesagt: wenn wir doch mal ein Stück Kuchen hätten, aber eus denen, die sie besichtigt haben, hat keiner, auch der Obermeister icht, ein Stück Kuchen nehmen mögen. Da mußte eingegriffen werden. Es kommt noch ein anderer Gesichtspunkt in Betracht: die Ge⸗ undheit der Gesellen und Lehrlinge. Sie haben die Nacht da zu arbeiten, und wenn da schlecht abgedichtete Abfallrohre, feuchte Wände, mangelhafte Lüftung gefunden werden, dann verlangt es doch as Gebot der Humanität, dagegen einzuschreiten. So hoch man den Gesichtsvunkt schätzen kann und schätzen muß, bestehende Werte nicht vernichten, so hat das alles doch seine Grenzen (sehr richtig!), und chließlich können die Werte doch nicht dann aufrechterhalten werden, (Sehr Ich verwahre also ganz entschieden die Herren meiner Werwaltung gegen den Vorwurf, daß sie diese Verordnung rigoros der nicht in dem Sinne, wie mein Herr Amtsvorgänger es aus⸗ pesprochen hat, ausgeführt hätten. 8 Daß diese Sache auch eine andere Seite hat, können Sie daraus sehen, daß von seiten der Bäckergesellen, die dabei stark beteiligt ind, schon Versammlungen abgehalten und Eingaben gekommen sind, n denen sie dringend gebeten haben, nicht so nachsichtig zu sein wie sisher. (Zuruf rechts.) Das ist die andere Seite der Sache; ich biederhole aber, die muß doch auch berücksichtigt werden. (Erneuter

Alle diese Bedenken sind ja seinerzeit auch bei der Beratung des Gesetzes im Reichstage hervorgehoben worden. Man hat sich eben damit geholfen, daß man die Perantwortung für die Ausführung im einzelnen auf die Regierung geschoben hat. Wenn ich mir nun weiter sage, daß die Interessentenkreise doch recht geteilter Meinung über diese Frage sind, so trägt das nicht dazu bei, mich zu schnellem Eingreifen zu ermutigen. Nachgesucht um die Einführung hat die Handwerkskammer in Stettin, dagegen haben sich ausgesprochen die Handelskammer Dortmund und der Magistrat in Hörde. Die all gemeinen Innungsausschüsse in Berlin, Spandau, Rathenow, Potsdam, Alt⸗Landsberg, Kalkberge haben sich dafür, die speziellen Interessen⸗ vertretungen des Bezirks dagegen ausgesprochen, so der Verband der Zimmermeister, der Bund der Bau⸗, Maurer⸗ und Zimmermeister, der Verband der Baugeschäfte. Die Baugewerksinnung in Potsdam hat in striktem Gegensatz zum dortigen allgemeinen Innungsausschuß die Einführung einstimmig abgelehnt. Der Schutzverein Berliner Bau⸗ interessenten hat eine Resolution gegen den Erlaß der landesherrlichen Verordnung angenommen. Neuerdings hat dann das Kartell der Arbeitgeberverbände für Groß⸗Berlin eine Umfrage veranstaltet und dabei festgestellt, daß für die Einführung 878 Betriebe mit etwa 9 Millionen Mark Lohnsumme, dagegen aber 1439 Betriebe mit 45 Millionen Mark Lohnsumme seien. Bei den Verhandlungen, die hier auf der 88 F zwendung finden sollte. Ich habe aber meine Stellung lichen Vollversammlung der Handwerkskammer am 6. Januar statt⸗ 8. E“ 86 habee. den daß ich es für gefunden haben, und in der ja der Herr Abg. Rahardt als Referent 8 notwendig halte, zunächst einmal die Erfahrungen mit dem ersten Teil gewirkt hat, ist auch durchaus keine so große Einstimmigkeit gewesen, des Gesetzes abzuwarten, ehe in größerem Maße mit der Einführung wie es nach der Abstimmung scheinen könnte. So hat sich ein des zweiten Teils vorgegangen wird. Ich stehe auch heute noch auf Berliner Meister, der Malerobermeister Rettich, dagegen ausgesprochen. dem Standpunkt, daß, solange jene Erfahrungen nicht vorliegen, (Zuruf des Abg. Hammer.) Ja, aber ein freisinniger Malermeister ich nur da, wo ein dringender Notstand besteht, den zweiten Teil des merkt doch den Geldverlust an seinem ebensogut wie Gesetzes einzuführen, vorschlagen werde, und zwar aus folgenden ein konservativer. Dann haben sich die Herren aus den Gründen. Der erste Teil ist noch nicht energisch durchgeführt, weder eigentlich überwiegend dagegen ausgesprochen, sie wollten sich erf . der erste Teil, noch auch das sogenannte Bauschutzgesetz. Der erste Stimme enthalten, haben nachher aber aus Courtoisie dafür Teil stellt unter Strafe eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung, Nun frage ich: hse in Berlin schon ein so dringender 1 ot⸗ wonach ein Bauunternehmer das Baugeld zur Befriedigung der Bau⸗ stand nachgewiesen? Der Abg. Rahardt hat in der dns handwerker zu verwenden hat. Man sagt, die Strafbestimmung helfe der Berliner Handwerkskammer die Zahlen im einzelnen e et, den Bauhandwerkern nicht, denn, wenn der Mann auch nachher bei die er heute gegeben hat, um nachzuweisen, daß in Berlin im Jahre Konkurs bestraft werde, so bekämen sie doch ihr Geld nicht wieder. 1909 etwa 10 Millionen verloren seien. Ich 88 seset Ganz so niedrig schätze ich den Wert der Bestimmung doch nicht ein. die Zahlen sind doch recht anfechtbar. 8 8— nete Die Strafbestimmungen gegen Körperverletzungen helfen auch, obwohl hat aus dem „Submissionsanzeiger“ die Fälle 968 u 8 ionen sie erst zur Anwendung kommen, nachdem die Körperverletzungen statt⸗ zusammengestellt und hat als Baugeldforderungen 8 8 gefunden haben. Aber hauptsächlich lege ich Wert darauf, diese Be⸗ angesehen, bei denen im Grundbuch Handwerker als 88 iger 888 stimmung kombiniert zu sehen mit der Bestimmung des sogenannten geschrieben waren. b ich zunächst G 8 8 8 Bauschutzgesetzes, des § 35 Abs. 5 der Gewerbeordnung. Meine Herren, daß sich eine ganze Menge Leute 88 3 8 . i dies Bauschutzgesetz ist anscheinend außerhalb Preußens weit energischer die Grundstückspekulanten sind, die gar ein 8 e 6 8 be 8 8 und weit mehr durchgeführt als in Preußen selbst. In Hamburg ist und daß garnicht feststeht, ob diese Leute gerade äu 8 ie G bereits in 80 Fällen solchen sogenannten Bauunternehmern wegen Un⸗ Baues waren, zweitens ist nicht zu ersehen, 0 Bbus ie zuverlässigkeit die Befugnis zum Bauen entzogen, im Königreich derungen alle voll validieren, ob es sich nicht 88 Ev 1 3 8 Sachsen in 30 Fällen, in Berlin aber noch in keinem einzigen Fall. handelt, die für dieselbe Forderung auf bess 8 (Abg. Hammer: Hört, hört!) Es ist aber, nachdem schon mein Amts⸗ getragen sind, oder auch um Sicherungshypo heken b e 88 vorgänger in Verbindung mit dem Herrn Minister der öffentlichen Der Herr Abgeordnete ist auf die Summe n 8 888 . Arbeiten die Regierungspräsidenten allgemein darauf aufmerksam ge⸗ gekommen und hat gesagt, erfahrungsmäßig fielen ü 3 G— macht hat, daß das Gesetz mit Nachdruck anzuwenden sei, Veran⸗ also 6 Millionen. Ja, auch b 8 8 1 lassung genommen, speziell auch den Polizeipräsidenten von Berlin Tiefe des Gemüts geschöpft. ha 8 8 9 1— 8 8 darauf hinzuweisen, und ich bin ganz einverstanden mit den Ausführungen Forderungen der Handwerker wür en 8 er aup . eines der Herren Vorredner ich glaube, es war der Herr Abg. Dr. getragen, weil sie sie von vornherein ber oren 8 en; die Schroeder —, daß es nicht die Aufgabe der Behörde wäre, von den er auf 4 Millionen. Er hätte sie ebenso gu 8 eine Mi 85 Handwerkervertretungen sozusagen einen substanziierten Nachweis zu oder auf 8 Millionen berechnen können; also 86 1 8 8 verlangen, welche Leute unzuverlässig sind, sondern daß die Behörden übel nehmen, wenn ich sage: diese 5 8 gg Segve sich auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen darum zu kümmern und auch so überschläglichen Charakter, daß nicht gut a 8 8. 8 in den Akten mal rückwärts nachzublättern haben, wo solche Schädigungen akzeptieren kann. Ich habe aber Veran assung genommen, 8 von Bauhandwerkern durch unzuverlässige auch moralisch un⸗ dieser Verhandlungen vom einen 8 b- zuverlässige Unternehmer stattgefunden haben, und daß sie dann darüber zu verlangen, wie weit ihm aus * ig. 88 en er officio einzuschreiten haben. Ich glaube, daß damit die ärgsten bekannt sind, welche einen solchen Bauschwin el erkennen 8 a ser. b Auswüchse beseitigt werden. Die Herren Abgeordneten sind ja dieser Frage gegenüber in einer Wenn ich nun zögere, den zweiten Abschnitt zur sofortigen An⸗ viel besseren Lage als die Regierung. Sie 8 S- S. 88 wendung in den einzelnen Städten ohne die zwingendste Notwendigkeit messen das, was sie für 8. g In 8 8 8 in Aussicht zu nehmen, so geschieht das hauptsächlich, weil, wie einer nehmen, entsprechend halten; a er die gsr 8 sch; re 1 der Herren Vorredner ganz richtig gesagt hat, die Bestimmungen doch Regierung, insbesondere wenn 9 sag eh vür recht zweischneidig sind. Es ist ja S 8 ü9. 5. hen 7 6 G“ ba⸗ 1 1 bes ndwerker wohl auf das geringste Maß zurückgehen würde, bunden 3 eessites vor⸗ ha 1 Es fragt sich bloß, welche Neben⸗ Sn Sesen virkungen da eintreten, und ich glaube, es ist zu befürchten, daß auch sehr ernst nehmen, we G ßt bin, d 8 b“ nicht kapitalkräftige Bauunternehmer unter der Erschwerung Allerhöchste Einführung des Teils in 81““ der Baugeldbeschaffung zu leiden hätte. Daß die Beschaffung von üüas bis 1S” L 8 g eld i einen erschwert wird, liegt ja in der ganzen Struktur des herbeizufü ren, die mit b 3 auch daß der Geldgeber sich doch einigermaßen Also ich rekapituliere: dich will alles tun, um 85 8 darum kümmern muß, wie sein Baugeld verwendet wird. Wird es bloß den ersten Teil, 1ee. Vnch das 88 88 nicht zur Befriedigung der Bauhandwerker verwendet und wird es überall durchzuführen. Sollten sich 98 8 0 . ihm als grobe Fahrlässigkeit angerechnet, daß er sich darum nicht ge⸗ Uebelstände herausstellen, daß ich nicht 89 8 xsras kümmert hat, so verliert er sein Geld und rückt nicht in die Bau⸗ ich nicht davor zurückschrecken, auch g ke. Fee; hypothek ein, sondern bleibt dann mit seiner Hypothek dahinter. Es Teils zu bestehen. Sonst will 19 etz 88 . 86 8 ist ja auch von einem der Herren Vorredner wohl anerkannt worden, behandeln und sehen, ob wir nich 88 au 2 32 85 1 daß dadurch auch eine Erschwerung des Bauens eintreten u. I Teils die Interessen fördern können, Nuun kann man ja wohl sagen: wenn in Berlin so und so viele unterstützen w 3 Fehetügen leerstehen, so schadet es nichts. Ist 6 G 88. 1 88 ingeführt, dann wird es auch vorläufig so bleiben, un Schroeder, dan . 8 8 i Bauen der gemeinnützigen Genossenschaften da⸗ sprochene Frage der Aufhebung des § 100 q 8 durch erschwert werden. Es dauert doch längere Zeit, bis der den Zwangsinnungen, um es kurz zu sagen, die ing 8 Konsens zu erreichen ist, wenn erst der Baustellenwert verbietet. Die Herren von der nationalliberalen Parte dr jetz durch das Bauschöffenamt festzustellen ist. Nun sind aber im b.ea e. b Mer efbche s rauf angewiesen, waren, die seinerzeit den An haben. . 14“ .“ . rechts.) Ich mußgestehen, daß ich auf dem Standpunkt, den früͤher die Herren in dem Zeitpunkt, in dem sie es erhalten, auch zu Nationalliberalen einnahmen, noch jetzt stehe. Ich e. Ls verwenden; denn sonst verlieren sie die Zinsen. Wenn nun der Zeit⸗ Maßregel würden wir dem flcsgesu n ögce⸗ Fee. 85 punkt durch das Intervenieren des Bauschöffenamts noch länger hinaus⸗ Ich will nicht darauf den Haup Snr 8 a 8 gerückt wird, so kann das doch rechte Schwierigkeiten machen. Endlich durch die Zwangsinnungen ein sehr 1 arker 8 kann ich mich auch der Befürchtung nicht entschlagen, daß I Sn öö b“ 68 8 28. 8 8 b nit Unterstützung der Baubanken unter dem Regime de er Mitglie er de vange g sein, die i . 1i 8 selbst engagieren, 1e.ne 88 G“ 1ig dann das haben, was grade vermieden werden soll, daß nämlich selb⸗ eeinträchtigt. aber: Nene baeken, de de e.. ändige Handwerker in Angestellte großer Geschäfte umgewandelt geführt werden, wenn es sich um Objekte handelt, 8. 1 8 die 11“ daß eine Steigerung der Mietspreise betrieb, die auch von Genassenschaften in Berlin wenigstens zunächst, bis eine Rückwirkung 1 1ee 8 E 2 888 1 unden hat eintreten würde, ist nicht von der Hand zu andwerker vie Wettbe 8 n: 88 für diese Befürchtung spricht, so ist es der werden bei in “] nan eaezas Umstand, daß die Hausbesitzer sich für die baldige Inkraftsetzung des der Norm nachgehen? Geht man der nicht nach,

die erkennen lassen, daß, wo Mißstände abzustellen waren, es sehr grobe Mißstände waren.

Ich komme nun noch zu der Frage der Durchführung des Gesetzes, betr. die Sicherung der Bauforderungen. Es ist ja bekannt gewoöͤrden und ist besonders von mehreren der Herren Vorredner erwähnt worden, daß seitens der Handwerkskammer in Stettin an mich im Oktober v. J. ein Antrag ergangen ist, ich möchte den zweiten Teil des Gesetzes über die Sicherung der Bau⸗ forderungen jedenfalls in den größeren Städten von Pommern, wenn möglich aber in dem ganzen Bezirk und am besten gleich im ganzen Lande einführen. Das Gesuch war nicht durch spezielle Angaben über den Bauschwindel dort begründet worden, sondern nur allgemein gesagt, daß das Gesetz die beste Sicherung für das Bauhandwerk biete; sollten an dem einen oder anderen Orte unlautere Vorkommnisse nicht vorhanden sein, dann sei es trotzdem nicht schade, wenn durch Einführung des Gesetzes dafür gesorgt werde, daß das Vorkommen von Bauschwindel verhindert würde; das Beste wäre, wenn eine landesherrliche Verordnung erlassen würde, in der tunlichst alle Gemeinden, soweit sie irgendwie für Bau⸗ unternehmungen in Frage kämen, eingeschlossen würden. Ich konnte mich diesem Gesuch gegenüber nur ablehnend verhalten; es war ja nicht die Absicht des Gesetzes, daß es allgemein gelte. Der zweite Teil des Gesetzes hat den Charakter des Ermächtigungsgesetzes, das von

buruf, Glocke des Präsidenten) Das kann man bei der Sache icht sagen. Ich glaube wirklich hier Tatsachen angeführt zu haben,

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zweiten Abschnitts bemüht haben. diejenigen außer Wettbewerb, die zu einem zu hohen Preise ver⸗ 8 88 1 4