1910 / 62 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Mar 1910 18:00:01 GMT) scan diff

soll aber alsbald erfolgen, und zwar durch das berufene Organ det deutschen Eisenbahnen, die ständige Tarifkommission, die aber nur wirkt in Zusammenhang mit dem Ausschuß der deutschen Verkehrs⸗ interessenten. ESs besteht also die Sicherheit, daß diese Frage in durchaus dem Verkehr sich anpassender Weise geregelt werden wird. (Bravo!)

Abg. Carstens (fortsch. Volksp.): Den Ausführungen des Abg.

Dr. Will über die unzulängliche Besoldung der Streckenarbeiter kann ich mich völlig anschließen. Den Angestellten der Bahn billigen wir das Koalitionsrecht in vollem Maße, aber nicht das Streikrecht zu. Die ruhigen Elemente unter der Arbeiterschaft stehen auf dem⸗ selben Standpunkt Die Wünsche und Forderungen der Eis enbahnarbeiter müssen um so gründlicher geprüft werden, als man es in ihren Petitionen mit durchaus maßvollen, nicht demagogischen Ausführungen zu tun hat. Die Akkordlöhne müssen allmählich abgeschafft, die Arbeitszeit muß allmählich verkürzt werden. Auch eine ordent⸗ liche Kontrolle muß vorhanden sein, aber eine übermäßige Kontrolle ist vom Uebel. Bei den Krankenkassen sollte die dreitätige Karenz⸗ zeit aufhören und eine beschränkte freie Arztwahl zugelassen werden. Der Urlaub soll nicht in das Ermessen der Vorgesetzten gestellt, sondern den Arbeitern ein Recht darauf gegeben werden. Die Kern⸗ frage ist die gesicherte Existenz der Arbeiter; alle Arbeiter und Handwerker, so wird weiter gefordert, sollen in das Beamten⸗ verhältnis übergeführt werden. Das erscheint uns schon aus finanziellen Gründen unmöglich. Die Bemerkungen des Ministers über die Arbeiterausschüsse waren ausgezeichnet; auch sein Erlaß von 1906 war sehr gut, leider findet er bei den nachgeordneten Behörden oft nicht die richtige Nachachtung, vielmehr zeigen diese eine gewisse Animosität gegen die Ausschüsse. Ein solcher Fall ist mir aus Glückstadt bekannt, wo auch die Löhne ungewöhnlich niedrig sind. Eine Erweiterung der Ausschüsse und ihrer Kompetenz muß herbeigeführt werden: sie sollten bei allen Lohnfragen und bei Fragen, die das Material und dessen Verwendung betreffen, gübat werden. Wegen Ausübung der Pflichten als Mitglied des Ausschusses sollten Kündigung und Schädigungen jeder Art absolut nicht Platz greifen dürfen. Die Arbeiter wünschen, daß nach 10 jähriger Dienstleistung sie wegen Arbeitsmangel oder vorübergehender Krankheit nicht mehr entlassen werden dürfen. Die Verwaltung sollte diesen Wünschen wohlwollend entgegenkommen. Abg. Emmel (Soz.): In der Vogesen⸗Bahnfrage scheint sich die Reichseisenbahnverwaltung auf den Standpunkt des k stellen zu wollen. Ich halte das im Interesse der Reichslande für falsch. Die Handelskammer Mülhausen hat das Projekt, das den Durchstich der Vogesen von Metzeral aus in Aussicht nimmt, warm empfohlen, und wir können auch dem Chef der Verwaltung nur nahe⸗ legen, dieses Projekt ins Auge zu fassen und zu fördern. Gegenüber den Arbeitern ist der Chef der Verwaltung sehr sparsam, dem neuen Eisenbahndirektionspräsidenten in Straßburg waren aber die 15 Zimmer, die vorher der Präsident des Reichseisenbahnamts Wackerzapp inne hatte, nicht genug, er mußte noch 3 dazu haben. Der neue Straßburger Präsident hat es auch fertig bekommen, von einem alten Rechnungsrat den Ofen schüren zu lassen; dieser alte Herr soll darüber krank geworden sein. Es wäre doch erwünscht, wenn dem neuen Chef solche Selbst⸗ herrlichkeit gelegt würde; es gehört sich doch nicht, alte Beamte wie einen Portier oder Hausknecht zu behandeln. Die Regelung der Beamtenbesoldungen hat wenigstens bei den Unter⸗ beamten nicht zur Zufriedenheit geführt; schon wieder liegen zahlreiche Petitionen vor. Ebenso steht es mit den Löhnen der Eisenbahnarbeiter. Nach der Meinung des Chefs der Verwaltung hätten die Arbeiter vor allem daran zu denken, daß sie als Staatsarbeiter ohnehin schon in bevorzugter Lage seien. Wie stimmt das zu den Kaiserlichen Erlassen von 1890, die eine umfassende Arbeiterschutzgesetzgebung vorschrieben und verkündeten, daß die Staatsbetriebe Musteranstalten sein sollten? Zudem hat der Reichstag bald nach seiner Wahl einen konservativen und einen liberalen, sowie einen Zentrumsantrag angenommen, die die angemessene Aufbesserung der Beamtengehälter und der Arbeits⸗ löhne, sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen verlangten. Allen diesen Anträgen ist bisher nur zum kleinsten Teile ent⸗ sprochen worden. Auch die Einhaltung der Tariftreue seitens der Unternehmer und der Verwaltung war in dem Zentrumsantrage ver⸗ langt; in dieser Hinsicht ist nichts geschehen, vielmehr hält sich die Reichseisenbahnverwaltung nach wie vor für berechtigt, tarifuntreuen Unternehmern Aufträge zu erteilen, und sie selbst respektiert ebensowenig die Tarifverträge. Wenn der Minister auf die Wohlfahrtseinrichtungen anspielte, so sind diese doch zum Teil etwas ganz Selbstverständliches, wie z. B. der bahnärztliche Dienst oder die Badeanstalten. Sogar die Desinfizierung von Arbeiterwohnungen, in denen Tuberkulosekranke gestorben sind, wird in dem Verwaltungs⸗ bericht unter den Wohlfahrtseinrichtungen aufgeführt! Selbst⸗ verständlich ist doch auch, daß Aufenthaltsräume für die Arbeiter vorhanden sind oder geschaffen werden. Gegenüber dem Verhalten jedes anständigen privaten Arbeitgebers muß man das Verhalten der Verwaltung sogar als schäbig bezeichnen. Die Schriften des Christlichen Zeitschriftenvereins werden in diesen Aufenthaltsräumen ausgelegt; das soll wohl auch als eine Wohlfahrtseinrichtung gelten! Die Beschaffung alkoholfreier Getränke, aber beileibe nicht auf Kosten der Verwaltung, scheint diese sich auch zum Verdienst anzurechnen. Auch die Eisenbahnvereine, durch die die Arbeiter geleithammelt werden sollen, werden zu den Wohlfahrtseinrichtungen gezählt. In einem Vereine ist verboten, Eisenbahnfragen zu behandeln. Die Mit⸗ glieder der Arbeiterausschüsse dürfen nicht miteinander verhandeln und dürfen nicht im Betriebe mit den anderen Arbeitern verhandeln, sich mit ihnen nicht verständigen. Wie kann da die Verwaltung sagen, daß es ihr daran läge, Vertrauensleute zu haben, mit denen sie unterhandeln könne? Ein eigentümlicher Standpunkt ist der des Abg. Carstens: das Koalitionsrecht will er den Arbeitern geben, das Streikrecht nicht. Den Kontraktbruch verteidigen wir auch nicht, wenn er auch manchmal am Platze ist, diese Frage kann hier ausgeschaltet werden. Jedenfalls hat jeder das Recht, zu Hause zu bleiben und seine Arbeitskraft für sich zu Sehen Durch eine Organisation werden wilde Streiks vermieden. Was die Lohnverhältnisse der Arbeiter in den Reichseisenbahnen betrifft, so liegen u. a. folgende Petitionen vor: 1) des Arbeiterausschusses der Reichseisenbahnwerkstätte in Bischheim um eine allgemeine Lohnauf⸗ besserung, 2) des Ausschusses der Eisenbahnarbeiter Elsaß Lothringens in Bischheim um Gewährung einer Lohnerhöhung und Einführung der neunstündigen Arbeitszeit für die Eisenbahnarbeiter, 3) des Arbeiter⸗ ausschusses der Eisenbahnreparaturwerkstätte in Mülhausen i. E. um Gewährung einer Lohn⸗ und Teuerungszulage, 4) des Verbandes deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter, Sitz Berlin, um Gewährung der Beamtenrechte an die länger als 10 Jahre beschäftigten Handwerker, Hilfsbeamten und Arbeiter, eventuell um Verbesserung der Lohnarbeiterverhältnisse usw. Die Budget⸗ kommission schlägt vor, diese Petitionen zur Erwägung zu überweisen. Wir beantragen, diese Petitionen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich kann dem Vorredner nur bestätigen, daß die Löhne in der Eisenbahnverwaltung hinter den orts⸗ üblichen Tagelöhnen zurückstehen, auch hinter den Löhnen der bayerischen Staatsbahnverwaltung, der Durchschnittslohn beträgt nur 2,90 in der Reichseisenbahnverwaltung, wie soll dabei ein Arbeiter bei der Teuerung der Lebensmittel auskommen? Das sind Hungerlöhne, die 2 bezahlt die schlechtesten Löhne von allen Staaten. Auch die Akkordlöhne sind außerordentlich gering. Bezüglich Regelung der Arbeitszeit bleibt die Reichseisenbahnverwaltung hinter der Militär⸗ und Marinewerkstätte zurück. Die Arbeitszeit müßte auf 9 Stunden herabgesetzt werden. Die Zahl der Unfälle im Eisen⸗ bahnbetriebe hat sich ständig vermehrt; das ist mit eine Folge der Verschlechterung der Löhne der Arbeiter. G

Preußischer Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach: Meine Herren! Der Herr Abg. Emmel verkündete hier von der

Staats⸗ und Privatbetrieben wohl die schlechtesten Löhne zahle. Diese Behauptung ist unzutreffend. geordneten zunächst einmal durch eine Aeußerung der Presse wider⸗ legen, die ihm selbst nahesteht; es ist die „Freie Presse“, die in Mülhausen erscheint, in der es wörtlich heißt:

Es wäre zu wünschen, daß die Verhandlungen mit der Reichsbahn wegen des Ankaufs der Keisersberger Talbahn bald zu einem Ende geführt würden, damit endlich die bei der Keisersberger Talbahn bestehenden schlechten Lohnverhältnisse eine Regelung erhalten.

Also von dem Uebergang der Keisersberger Talbahn an die Reichs⸗ eisenbahn erhoffte der Redakteur der „Freien Presse“, daß die Lohn⸗ verhältnisse der dort Angestellten wesentlich verbessert werden würden.

Es sind drei Hauptpunkte, die der Herr Abgeordnete alljährlich hier vorzubringen pflegt: nämlich die Frage der sogenannten Koalitions⸗ freiheit (Rufe links: „sogenannten“?), der Löhne und Arbeits⸗ bedingungen und der Wohlfahrtseinrichtungen.

Meine Herren, ich habe mich über die Frage der Koalitions⸗ freiheit der Angestellten der Reichseisenbahnen hier schon des öfteren geäußert. Ich muß vorweg immer wieder betonen, daß wir den Ver⸗ einigungsbestrebungen unserer Angestellten nur geringe Schranken auferlegen. Ich spreche dabei nicht von den Vereinen der Staats⸗ und Reichseisenbahnbediensteten, die wir fördern, um deren nationalen

Sinn zu heben, ihre Lebensbaltung zu verbessern, sie für Wohlfahrts⸗ einrichtungen aller Art zu interessieren, sondern ich spreche von Berufs⸗ vereinen. Allen diesen legen wir in der Regel keinerlei Hindernisse in den Weg. Ich erinnere nur an den großen Verband der Eisenbabnhandwerker und Arbeiter, früher in Trier, jetzt in Berlin, der meines Wissens an 60 000 Mitglieder zählt und Angestellte der Reichseisenbahnen wie der preußischen Bahnen in großer Zahl unter seinen Anhängern hat; ich erwähne den Zentralverband der Eisenbahnarbeiter und Handwerker, der in Elberfeld seinen Sitz hat, ferner die Hirsch⸗Dunckerschen Vereine. Was wir verbieten und unseren Arbeitern stets bekannt geben, ist der Anschluß an Vereine, die den Streik propagieren, und da hat es mich in hohem Maße gefreut, daß der Herr Abg. Carstens seinen Wunsch an die

Reichseisenbahnverwaltung, die Vereinigungsbestrebungen ihrer Ange⸗

stellten nicht einzuschränken, selbst nur mit dem Vorbehalt zum Ausdruck gebracht hat, daß diese Vereinigungen den Streik ausschließen müßten.

Es ist ja der Ton darauf zu legen, daß es sich um Verkehrsangestellte

handelt, um Angestellte der großen Transportunternehmungen des

Staats und des Reichs, von denen verlangt wird, daß sie jederzeit

bereit sein müssen, die großen Verkehrsleistungen auszuführen, die

ihnen zugemutet werden. Die Auffassung, daß die Angestellten der

Transportanstalten sich von solchen Vereinen fern zu halten haben,

ist ja, soviel mir bekannt, in allen Parteien dieses hohen

Hauses gebilligt, mit Ausnahme der äußersten Linken. Wir

haben unseren Angestellten gegenüber nur diesen Vorbehalt zu

machen und den ferneren, daß sie sich nicht für die Sozialdemokratie betätigen. Im übrigen sind sie frei in ihrer Bewegung und äußern diese Freiheit auch in jeder Richtung.

Ich gehe dann noch einmal ein auf die Lohnfrage. Ich habe früher

geäußert, daß ich es für erwünscht halte, daß die Lohnbemessung der

Angestellten der Reichseisenbahnen sich im wesentlichen anpaßt der Lohn⸗

bemessung für die Arbeiter der Industrie, der Landwirtschaft und des Handels.

Ich habe dem nur hinzugefügt: wenn wir gleichwohl hier und da unter

diesen Löhnen bleiben, so liegt eine gewisse Rechtfertigung darin, daß

wir den Angestellten der Reichseisenbahnen besondere Vorteile bieten.

Der Herr Abg. Emmel hat mich durch seine Ausführungen in keiner

Weise bekehrt, und in meiner Ueberzeugung wankend gemacht, daß

der Vorteil des Reichseisenbahnarbeiters, stets seine Stelle

zu behalten auch bei heruntergehender Konjunktur, als ein ganz besonderer Vorzug anerkannt werden muß und tatsächlich, wie die Arbeiterschaft es uns bestätigt, auch anerkannt wird.

Dieser besondere Vorteil kann nicht mit dem Hinweis darauf geleugnet

werden, daß, wie der Herr Abg. Emmel ausführte, wir gar keine

überschüssigen Arbeiter gehabt hätten, weil wir die Leute anderweitig hätten beschäftigen können. Wir haben tatsächlich einen sehr großen

Verkehrsrückgang gehabt und hätten dementsprechend viele Arbeiter

entlassen können. Wir haben dies aber vermieden und sie selbst⸗

verständlich, wie jeder Betriebsunternehmer, so gut wie es ging, zu beschäftigen gesucht. Daraus kann man uns doch sicher keinen Vor⸗ wurf machen.

Dann weiter: Die Privatindustrie ist genötigt, in solchen Zeiten

die Löhne herabzusetzen und hat es getan, und zwar in weitem Um⸗

fange, sie mußte es tun. Die Reichseisenbahn hat die Löhne auf der bisherigen Höhe gehalten. Zu den Vorteilen aber, die die Arbeiter sich anrechnen müssen, gehört zweifellos auch die Wohlfahrts⸗ einrichtung, die die Reichseisenbahnverwaltung in ihrer Pensions⸗ kasse geschaffen hat. Der Herr Abg. Emmel bemängelt, daß die Einrichtung der Pensionskasse als eine Wohlfahrtseinrichtung auf⸗ geführt wird. Nun, ich weiß nicht, welche Einrichtung wir dann als

Wohlfahrtseinrichtung bezeichnen sollten. Er weist darauf hin, daß

die Abteilung A dieser Kasse nichts weiter gewährt, als was der

Arbeiter auf Grund Gesetzes zu fordern hat, aber die Abteilung B,

die das Mehr gewährt, die Zuschußrente, die erheblich größer ist,

als die Rente auf Grund des Reichsgesetzes, ist doch zweifellos eine erhebliche Wohlfahrtseinrichtung. Der Herr Abgeordnete Emmel sagt, es ist kein Verdienst, daß die Reichseisenbahnverwaltung diese

Einrichtung geschaffen hat, denn die Arbeiter zahlen die Hälfte der

Beiträge. Auch dies trifft nicht zu, denn die Reichseisenbahnverwaltung

leistet ein Sechstel über diese Hälfte hinaus, und außerdem trägt sie

die gesamten Kosten der Verwaltung ohne jedes Entgelt. Man kann also wohl behaupten, daß die Reichseisenbahn zwei Drittel der

Leistungen auf ihr Konto übernimmt. Die Einrichtungen dieser Kasse

werden ständig verbessert. Im nächsten Jahre hoffen wir die Zu⸗

schußrenten nicht unwesentlich erhöhen und damit für den Fall des

Alters und der Invalidität unserer Arbeiter in weiterem Maße sorgen

zu können. Auf diesem Wege werden wir auch in Zukunft fortfahren.

Was die Frage der Arbeiterausschüsse anlangt, muß ich

erneut erklären, daß die Ausschüsse gut wirken, solange sie

nicht agitatorisch beeinflußt sind. Den Arbeiterausschußmitgliedern eine besondere Sicherheit zu gewähren, wie der Herr Abg. Carstens verlangte, daß sie wegen ihrer Meinungsäußerungen nicht entlassen werden können, das brauchen wir nicht; wir werden einen Arbeiter entlassen, wenn er sich als tätiger Sozialdemokrat bekennt, aber wegen

Ich möchte den Herrn Ab⸗

Sicherheit, daß er nur entlassen wird unter denselben Voraussetzungen wie der Beamte; wenn wir auch kein förmliches Disziplinarverfahren einleiten, behandeln wir die Arbeiter doch nach den gleichen Grund⸗ sätzen und wir haben die Genugtuung, daß wir eine ständige Arbeiter⸗ schaft lange Jahre bei uns beschäftigen, und diese Arbeiterschaft ständig zunimmt. Das ist doch ein glänzender Beweis dafür, daß die Lohnverhältnisse und Arbeitsbedingungen unserer Arbeiterschaft nicht so unbefriedigende sind, wie Herr Emmel es darzustellen versucht⸗.

Dann hat Herr Emmel gemeint, wir messen mit ungleichem Maße; der Arbeiterschaft behielten wir dasjenige vor, was sie beanspruchen könnte, nämlich angemessene Löhne, aber die höheren Beamten bevor⸗ zugten wir, da seien wir verschwenderisch. Dabei bezog er sich auf einen Fall, der durch die Straßburger Presse gegangen ist. Der Artikelschreiber war bereits so freundlich gewesen, mir das betreffende Zeitungsblatt zuzusenden; es wird darin behauptet, daß dem jüngst nach Straßburg versetzten Präsidenten eine von 15 auf 18 Zimmer erweiterte Dienstwohnung überwiesen worden sei. Diese Behauptung ist absolut unzutreffend. Die fernere Behauptung, daß der Herr Präsident gegenüber einem unterstellten Beamten ein unangemessenes Verhalten gezeigt hätte, muß ich prima vista hier in Abrede stellen. Wir können unmöglich auf solch⸗ Preßäußerungen, die anscheinend nur von mißvergnügten Beamten ausgehen, irgend welchen Wert legen, die Präsumption streitet dafür⸗ daß der Herr Präsident so gehandelt hat, wie er handeln mußte.

Der Herr Abg. Carstens ist der Meinung gewesen, daß ich ent⸗ sprechend einer Anregung des Herrn Abg. Witt für eine langsamere Beschaffung der Betriebsmittel mich ausgesprochen habe. Das ist ein Irrtum; der deutsche Staatswagenverband hat es sich zum Haupt⸗ grundsatz gemacht, eine gleichmäßige Beschaffung der Betriebsmittel an⸗ zustreben in dem Sinne, daß nach einem gewissen Durchschnittsverhältnis die Betriebsmittel, Lokomotiven und Wagen, so vermehrt werden sollen, wie es dem Fortschreiten des Verkehrs entspricht. Danach soll in Zukunft verfahren werden und wird verfahren. Dann hat der Herr Abg. Carstens gewünscht, daß den Krankenkassen die beschränkte freie Arztwahl gewährt wird. Das ist eine Frage, die an allen Orten erörtert wird und an manchen schon durchgeführt ist. Die beschränkte freie Arztwahl ist möglich, und es wird im einzelnen Falle geprüft werden, ob sie angewendet werden kann.

Weiter hat der Herr Abg. Carstens gewünscht, daß die Arbeiter⸗ ausschüsse in allen Lohnfragen gutachtlich gehört werden sollen. Meine Herren, die Arbeiterausschüsse haben doch wohl nur dann ein be⸗ sonderes Interesse, gehört zu werden, wenn die Verwaltung daran denkt, die Löhne herunterzusetzen. Die Anträge auf Lohnerhöhung gehen meist von der Arbeiterschaft aus und werden schon deshalb ständig in den Ausschüssen behandelt, es scheint mir also an sich gar kein Bedürfnis vorzuliegen, die Arbeiterschaft prinzipiell gutachtlich zu hören über die Höhe der Löhne, seien es Tagelohnsätze, seien es Akkord⸗ sätze. Zur Feststellung der Akkordsätze im einzelnen Falle, wenn es sich um neue Leistungen handelt, ziehen die Werkmeister meist die Arbeiter zu, die Feststellung der Löhne der Werkstatt erfolgt aber nicht, wie angenommen wurde, durch den Werkmeister, sondern durch den Inspektionsvorstand.

Endlich ist der Wunsch geäußert, daß Arbeiter, die 10 Jahre und länger im Dienste wären, in demselben Umfange gegen Entlassung gesichert sein möchten wie die Beamten. Nach dem, was ich eingangs sagte, scheint mir dieser Anspruch zu weitgehend zu sein, der Arbeiter ist gesichert, er wird nicht entlassen, wenn nicht schwerwiegende Gründe für seine Entlassung sprechen.

Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Das Betriebspersonal in den Speisewagen und Bahnhofwirtschaften ist jetzt auf Trinkgeld angewiesen. Das ist für erwachsene Männer ohnehin ein etwas unwürdiger Zustand. Man sollte ihnen nach dem Muster der christlichen Hospize einen festen Mindestlohn gewähren und auch bei wicsen Fräften ein Mindestschutzalter festsetzen. Ich möchte den Präsidenten des Reichseisenbahnamts bitten, deswegen mit den anderen Staatsbahnverwaltungen in Verbindung zu treten. Der Abg. Emmel hat im Grunde den Kontraktbruch verteidigt und gemeint, die Organisation würde den Streikbruch verhindern. Die christlichen Gewerkschaften mißbilligen den Kontraktbruch. Auch für den Arbeiter muß der Grundsatz von Treu und Glauben gelten. Es ist sehr gefährlich, das Recht des Kontraktbruches aufzustellen⸗ Wertvoll war für mich die Erklärung des freisinnigen Redners, daß er den Eisenbahnarbeitern zwar das Koalitionsrecht, aber nicht das Streikrecht zubilligt. Hier steht in der Tat das allgemeine Verkehrsinteresse auf dem Spiel. Sonderbar ist es, daß der Abg, Emmel sich darüber aufregt, daß auch die selbstverständlicheren Wohlfahrtseinrichtungen in dem Bericht aufgeführt werden, der Bericht mußte doch einen Ueberblick über alle Wohlfahrtsein⸗ richtungen geben. Den Handwerkern und Arbeitern, die länger als 10 Jahre in der Eisenbahnverwaltung beschäftigt sind, Beamten⸗ rechte zu geben, ist keine Aussicht. Wollen das auch die Sozial⸗ demokraten? Man sollte keine Hoffnungen erwecken, die nicht erfüllt werden können. Wie können die Sozialdemokraten beantragen, daß diese Petition zur Berücksichtigung empfohlen wird? Ist jener Wunsch nicht erfüllbar, so muß das größte Gewicht auf die Befestigung der Existenz jener Handwerker und Arbeiter gelegt werden. Die Befugnisse der Arbeiterausschüsse müßten erweitert werden, es müßten regelmäßige I stattfinden. Vielleicht könnte ein Direktionsausschuß ge⸗ wählt werden, der in Arbeiterfragen der Behörde gutachtlich zur Seite stehen könnte. Die Kündigung und Entlassung der Arbeiter könnte vielleicht einer höheren Instanz übertragen werden, als wir sie jetzt haben. Die Wohnungsverhältnisse der Rottenarbeiter lassen zu wünschen übrig; es müssen darüber Untersuchungen angestellt werden. Eine Resolution des Agg. Will verlangt auch Mitteilung über die Durchschnittslöhne der Arbeiter. Wir können uns diesem Wunsche nur anschließen.

Abg. Werner (d. Reformp.): Die Beamtenkonsumvereine möchte ich nicht verbieten, aber auch nicht besonders amtlich protegiert sehen. Nach einem Erlaß des Ministers können die Wagenwärter in die Stellungen der Wagenmeister einrücken; darüber kann ich nur meine Hefriehigung aussprechen. Für die Arbeiter ist in den letzten Jahren Erhebliches geschehen. Dem Kontraktbruch bei der Eisenbahn muß man aufs entschiedenste entgegentreten; der Arbeitgeber würde als wirtschaftlich Stärkerer daraus die Konsequenzen ziehen, und den Schaden würden die Arbeiter selbst haben. Die Mindestlöhne von 2,30 bei der Reichseisenbahnverwaltung sind allerdings bei den heutigen Verhältnissen nicht ausreichend. Aus dem Erlasse des Ministers, daß Arbeitern nur aus zwingenden Gründen gekündigt worden soll, spricht ein größeres Wohlwollen für die Arbeiter. Die Handwerker und Arbeiter, die länger als 10 Jahre tätig sind, verdienten besondere Berücksichtigung. Die Resolution Will verlangt auch, daß die Löhne der Arbeiter so erhöht werden, daß sie nirgend hinter den ortsüblichen zurückbleiben. Diese Forderung möchte ich besonders unterstreichen. Wir sind noch nicht am Schlusse der sozialen Reform. Aufgabe des Arbeitsministers müßte es sein, zu erwägen, wie die Arbeiter besser gestellt werden können als heute.

einer Aeußerung im Ausschuß, etwa weil er dahin strebt, daß die Lohn⸗ verhältnisse der Arbeiter aufgebessert werden, wird er niemals entlassen,

Tribüne des Hauses, daß die Reichseisenbahnverwaltung von allen

eine Sicherheit hingegen braucht er nicht. Jeder Arbeiter hat die

Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

Berlin, Montag, den 14. März

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

bg. Schirmer G Es ist meine Aufgabe, die Resolution Sehünene chon früher ist die Frage aufgeworfen, auf wlcher Rechtsbasis die Handwerker und Arbeiter stehen, die weder unter dem Beamten⸗ noch unter dem Gewerberecht stehen. Zur Sicherung der Arbeiter wäre es nötig, hierüber eine Klarheit herbei⸗ zuführen. Ist der Chef der Verwaltung bereit, vielleicht mit den Vertretern des Reichsamts des Innern in Beratungen darüber ein⸗ zutreten, wie die Rechtsverhältnisse der Eisenbahnarbeiter gestaltet werden sollen? Früher wurden den Eisenbahnarbeitern die Rechte der Gewerbeordnung zugestanden, heute werden sie ihnen abgesprochen. Was das Streikrecht betrifft, so hat der Vorwärts einen Artikel gebracht, daß in Frankreich der Srdung hes so weit um sich egriffen habe, daß man dort von Streiks nichts mehr recht wissen will. Pört haben doch die Sozialdemokraten einen großen Einfluß, was man schon daraus ersieht, daß so viele Sozialdemokraten Minister sind. Aber auch in Deutschland hat sich die Auffassung geändert. Der Weckruf hat, wie ich schon im Vorjahre anführte, das unbedingte Streikrecht der Arbeiterschaft ebenfalls nicht gelten lassen. Wenn aber den Staatsarbeitern das Streikrecht nicht zusteht, so muß ihnen im übrigen das Koalitionsrecht um so unbedingter eingeräumt werden. In dieser Beziehung aber bleibt noch viel zu wünschen übrig. Es sind sogar bezüglich der Werkstättenarbeiter in den letzten Jahren Rückschritte gemacht worden, indem ihnen durch einen Erlaß von 1907 das aktive und passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten entzogen ist. Die Rechtszuständigkeit dieses Er⸗ lasses ist höchst zweifelhaft. Wir sollten doch mindestens hinter Oesterreich nicht zurückbleiben, wo die Eisenbahnwerkstättenarbeiter der Gewerbeordnung unterstehen; auf alle Fälle aber muß der beste senden Ungewißheit ein Ende gemacht werden, indem man die Eisenbahn⸗ arbeiter entweder als gewerbliche Arbeiter oder als Beamte betrachtet oder für sie ein besonderes Eisenbahnarbeiterrecht schafft. Insbesondere empfehle ich die Schlußforderung der Resolution Will, den Ausbau der statistischen Nachweisungen über die Arbeits⸗ und Lohnverhältnisse der Staatsarbeiter. S 1g ü Anregungen der Resolution bei der Verwaltung auf fruchtbaren Boden. 88 dalbe Storz (rkschr Bolkep.)⸗ Die berechtigten Eigentümlichkeiten Süddeutschlands hat der Abg. Behrens doch nicht richtig erfaßt, wenn er sich gegen die Beschäftigung weiblicher Angestellter in den Bahnhofsrestaurationen vn Jsasheide ausspricht. Die guten Eigenschaften des Staatsba nwagenverbandes hat der preußische Eisenbahnminister befriedigt hervorgehoben. Wen er geeignet ist, den Konkurrenzkampf zwischen den süddeutschen 2 ahnen und der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft jabkürzen und beenden zu helfen, so kann es uns ja nur recht sein. Aber dazu ist auch notwendig, daß durchgreifende Maßnahmen erfolgen, den Verkehr Paris- Wien auf seinen natürlichen Weg über Süd⸗ deutschland zurückzuführen und die Schaffung einer abkürzenden Linie in der Richtung eines Vogesendurchstiches auf Colmar mit allen Kräften zu fördern. Die Bedenken strategischer Art gegen diesen Durchstich sind nicht haltbar, die Befestigung des Tunnels der seine Absperrung im Falle eines Krieges kann doch nicht chwierig sein; jedenfalls sollten diese Bedenken nicht von einer vohlwollenden Prüfung des Projektes abhalten. Der Aufwand für diese Verbesserung des Eisenbahnnetzes würde durch die Zunahme des Ostwestverkehrs sich sehr bald reichlich belohnen. Der Fernverkehr von Südfrankreich nach München und Wien, der jeßt über Zänich geht, würde ebenfalls Deutschland weit mehr zu gute vmmen. Au das jetzt vom Weltverkehr so gut wie ganz a geschlossene Hohen⸗ zollern könnte dann angeschlossen werden. Die große Industriestadt Pirmasens hat bis heute noch keine Verbindung mit dem Elsaß!; Abg. Böhle (Soz.): Mit den Wünschen des Vorredners bezüg⸗ lich der Erweiterung von Bahnlinien im Elsaß bin ich völlig ein⸗ verstanden. Eine übersichtlichere Gestaltung des Etats für die Reichs⸗ eisenbahnen ist notwendig. Für den Umbau des Ee gbineer Bahnhofes ist 1 Million vorgesehen, die Pläne sind noch nicht vorgelegt worden. Bei der Verwendung ieser Summe sollte auch auf die bessere Unterbringung des ersonals auf den Bahnhöfen Rücksicht genommen werden. der Arbeiterausschüsse, wie sie jetzt sind, haben für die Arbeiter keinen Wert; solange ihnen nicht mehr Rechte eingeräumt werden, solange sie nicht selbst Sitzungen einberufen und die Tages⸗ ordnung festsetzen können, können sie als wirkliche Arbeiter⸗ ausschüsse gar nicht angesehen werden. Auch wir heißen nicht ohne weiteres, wenn abgeschlossene Verträge vorliegen, den Kontrakt⸗

Angestellten der Eisenbahnen keine Anwendung finden, tatsächlich die

Zweite Beilage

gesamten Bestimmungen des Titels 7 der Gewerbeordnung bei dem Betriebe der Reichseisenbahnen wie der gesamten Staats⸗ eisenbahnen vollinhaltlich angewendet werden. Bei den Revisionen der Hauptwerkstättenbetriebe durch Gewerbeinspektoren ist dieses auch regelmäßig anerkannt worden. Es ist sogar in den Berichten dieser Beamten des öfteren hervorgehoben worden, daß die Staatsbetriebe im Interesse ihrer Angestellten über die Bestimmungen der Gewerbe⸗ ordnung hinausgegangen sind. Der Herr Abgeordnete hat dann wiederholt wie im Vorjahre darauf hingewiesen, daß noch bis vor kurzer Zeit auf die so⸗ genannten Nebenbetriebe der Reichseisenbahnen, namentlich die Haupt⸗ werkstätten, die Gewerbeordnung Anwendung gefunden hätte, daß die Revision dieser Nebenbetriebe durch die Gewerbeinspektoren statt⸗ gefunden härte, daß auch die Gewerbegerichte als zuständig anerkannt worden seien. Hier hat die Rechtsprechung eine veränderte Stellung angenommen. Die Rechtsprechung hat ausgesprochen, daß die Neben⸗ betriebe zum essentiellen Teil des Hauptbetriebes gehören und daß sie daher genau so behandelt werden müßten wie der gesamte Betrieb der Eisenbahnen, und eine solche Deduktion ist ja auch nicht verwunderlich, da diese Betriebe in der Tat so eng verbunden sind mit dem Gesamtunternehmen, daß man sie sich gar nicht losgelöst denken kann. Der Betrieb unserer Hauptwerk⸗ stätten bildet einen so wesentlichen Teil unseres Gesamtbetriebes, daß wir ihn niemals in eine dritte Hand legen würden; wir müssen ihn selber besorgen. Auch wenn wir uns entschließen, ein Gas⸗ oder Elektrizitätswerk selber zu betreiben und nicht Gas oder Elektrizität aus anderer Hand zu beziehen, dann wird auch dieser Betrieb ein essentieller Teil des Bahnunternehmens sein. Es könnte uns die größte Gefährdung erwachsen, wenn dieser Betrieb nicht weiter funktionierte. Bei der Reichseisenbahnverwaltung schwebt die Frage noch, ob die Arbeiter der Reichseisenbahnen den Gewerbegerichten zu unterwerfen sind, ob dieselben aktive und passive Wahlfähigkeit haben sollen. Was den Punkt 2 der Resolution anbetrifft, den Arbeitern eine staatlich geordnete Interessenvertretung zu gewähren, so stehe ich, wie auch aus meinen Ausführungen zu Anfang klar erkennbar wurde, auf dem Standpunkt, daß diese Interessenvertretung bereits gegeben ist; ich bin aber bereit, sie zu verallgemeinern. Während heute die Arbeiterausschüsse nur dann eingesetzt werden, wenn eine Mindestzahl von 100 Arbeitern vorhanden ist, wird dies in Zukunft schon bei einer Mindestzahl von 50 Arbeitern geschehen. (Bravo! in der Mitte.) Dadurch wird die Zahl der Arbeitsausschüsse annähernd verdoppelt werden. 3 8 Ich bin auch bereit, die Rechtslage der Arbeiter in weiterem Maße dadurch zu sichern, daß die Entlassung von Arbeitern durch die Dienststellen, falls sie im Beschwerdewege an die höhere Instanz ge⸗ langen, nicht von den unmittelbar vorgesetzten Inspektionen, sondern von der Generaldirektion entschieden werden soll. Auch über die Höhe der Löhne ist ja erneut und wiederholt von den Herren Vorrednern gesprochen worden. Zum Teil sind die Löhne, die wir den Arbeitern und Handwerkern gewähren, bemängelt worden. Vergleiche zwischen Baden, Bayern, den Reichseisenbahnen, den preußischen Eisenbahnen mit Bezug auf den Durchschnittslohn sind doch außerordentlich zweifelhaft hinsichtlich ihres Effektes. Ich kann nur wiederholen, daß wir die Lohnfrage als eine sehr ernste, dring⸗ liche stetig im Auge behalten, und es hat mich gefreut, daß der Herr Abg. Werner vorhin ausdrücklich anerkennen konnte, daß auch die Reichseisenbahnverwaltung ersichtlich bestrebt ist, die Lage der Arbeiter⸗ t dauernd zu verbessern. Erfüllung des weiteren Wunsches, statistische Nachweise über das Lohnaufkommen, weit über dasjenige hinaus, was heute gewährt

wird, zu liefern, stößt auf große Schwierigkeiten. Heute geben wir

reußischen Staatsanzeiger.

über alle Werkstattsmaterialien, der neuen, der alten noch brauch⸗ baren und der unbrauchbaren.

Ich habe in der Tat nicht die ge⸗

ringste Sorge, daß hier Unregelmäßigkeiten stattfinden könnten.

Der Herr Abg. Storz war der Meinung, daß ich auf die vorhin an mich gestellte Frage wegen eines Artikels in der „Straßburger Neuen Zeitung“ keine Auskunft erteilt hätte. Ich habe im Gegenteil die Anschuldigungen, die dieser Artikel enthielt, vorhin ausdrücklich zurückgewiesen und den angegriffenen Präsidenten der Reichseisenbahnen in Schutz genommen.

Dann ist die Frage an mich gerichtet worden, warum für die Vorarbeiten der Linie von Münster nach Zweibrücken keine neue Rate in den Etat eingestellt werde. Das ist nur um deswegen nicht ge⸗ schehen, weil wir aus der alten Rate noch hinreichende Mittel zur Verfügung haben. Zu irgend welcher Beunruhigung liegt kein Anlaß vor. Weder die Fertigstellung der Vorarbeiten, noch der Beginn des Baues wird irgend eine Verzögerung erleiden. .

Ein Schlußantrag wird angenommen. Abg. Horn (Zentr.) bedauert, nicht mehr zum Worte gekommen 8 sescgh Resolution Wille wird angenommen. ZBei den ordentlichen Ausgaben für Wohlfahrtszwecke 8 ver Schwabach (nl.) nochmals für die Erweiterung der Rechte der Arbeiterausschüsse im Sinne der früher zur Annahme gelangten nationalliberalen Resolution ein.

im E inarium verlangt der 11““ (dkons.) eine girekte Verbindung von Kaisers⸗ lautern nach Straßburg. Dazu könnte man die bereits im Bau be⸗ riffene Strecke Kaiserslautern— Pirmasens, die allerdings Lokalbahn ei, benutzen. Die bayerische Regierung würde das Stück Pirmasens bis zur Landesgrenze nicht ausbauen, wenn nicht das Reich gleichzeitig für die Fortführung bis nach Straßburg einträte. Preußischer Minister der öffentlichen Breitenbach: Meine Herren! Es handelt sich hier um ein vorwiegend bayerisches Interesse. Die bayerische Regierung hat sich bereits vor mehreren Jahren an den Chef der Reichseisenbahnverwaltung gewendet wegen Weiterführung einer Bahn von Pirmasens über die lothringische Grenze nach Bitsch oder Reichshofen. Dabei war bayerischer⸗ seits zunächst in Aussicht genommen, an die schon vor⸗ handene Bahn von Biebermühl nach Pirmasens nicht an⸗ zuschließen, sondern wegen der vorhandenen Terrainschwierigkeiten den Anfangspunkt der neuen Bahn in einen tiefer gelegenen Teile der Stadt zu suchen. Nachdem ich hierauf erklärt hatte, daß eine derartige Stichbahn ohne direkten Anschluß nach Norden für das Reich zu geringen Wert habe, ist mir seit Jahr und Tag eine weitere Mitteilung nicht zugegangen. Ich bin also nicht in der Lage, eine positive Erklärung abzugeben. (Und die bayerische Regierung sagt wieder umgekehrt! Heiterkeit.)

hmen vermißt der Ne den Süen⸗ den h.Fevrnht dfse was die Reichseisen⸗ bahnverwaltung von den privatgesellschaftlichen Unternehmungen für Nachtquartier und Gastronomie erhalte. Er wundere sich, daß

diese notwendigen Attribute des notwendigen Fernverkehrs, peise⸗ und Schlafwagen, noch nicht verstaatlicht seien, was auch im Inter⸗

esse des Personals erforderlich wäre. Preußischer Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach: .

Meine Herren!

Arbeiten von

Ueber die Strecken der Reichseisenbahnen laufen Speisewagen, die teils der Internationalen Schlafwagen⸗ gesellschaft, teils der Deutschen Speisewagengesellschaft ge⸗ hören. In allen Fällen, in denen in bestimmte Züge Speisewagen eingestellt werden, wird für den Zuglauf hin und her ein besonderer Vertrag geschlossen, der die Verhältnisse zwischen Verwaltung und Unternehmerin regelt. Er betrifft die Pacht

bruch ut. Solange Arbeiter aber gehindert werden, sich bruch, aftiic zu organisieren, können Sie sich nicht wenn die Verhältnisse unerträglich geworden sind, daß die Arbeiter deann die Arbeit niederlegen. Weshalb tritt die Verwaltung 19 herechtigten Forderung der Arbeiter auf Aufbesserung 2 der P. n⸗ sätze nicht näher, da doch die Steigerung der Lebensmitte preise notorisch ist und die Unterbeamten doch, wenn auch neag. auf gebessert sind? Noch heute werden den Arbeitern und Unterbeamten die gesetzlichen Feiertage nicht bezahlt. Das sind 11“ stände. Die Behandlung der Arbeiter läßt immer noch viel zu wünschen übrig, und ein schikanöses Strafgeldersystem ist noch. immer in Uebung. Wie die Arbeiter in vor Schmutz starrenden Wa b den Arbeitsstätten befördert werden, ist iihach unerhört. Die Ar eiter in Bischheim werden gezwungen, si einer Krankenkasse vh zuschließen, in der ihnen absolut keine Rechte zustehen. Mi solchen „Wohlfahrtseinrichtungen“ sollte man die Arbeiter doch ver⸗ schonen. Vielfach ist das Material, namentlich an Schmiedekohle, schlecht, so daß die Wagenreparaturarbeiter viel mehr öb schwenden müssen, als sonst erforderlich wäre. Auch hier herrsch 3 Brauch, daß Material vernichtet oder zerschlagen wird, ganz wie 8 der Marineverwaltung. Bei der Durchfahrt des Zaren 8e er Eisenbahnverkehr vollständig. unterbunden und ein EEEE personal aufgeboten. Wer hat die großen Kosten für diese Maßrege etragen? Muß es der deutsche Steuerzahler? Einmal hat man im Interesse einer chinesischen Studienkommission einen Bahnhof stunden⸗ lang abgesperrt; das ist doch geradezu lächerlich!

Preußischer Minister der öffentlichen Breitenbach: Meine Herren! Der Herr Abg. Schirmer hat zur Begründung

der Resolution auf Drucksache 337. Ausführungen gemacht, über die ich mir erlaube, einiges zu bemerken. Er hat die Frage gestellt, wie die Rechtslage der Arbeiter der Reichseisenbahnverwaltung sei. Er weist darauf hin, daß die Rechtslage der Beamten durch das Beamten⸗ gesetz gesichert, die Rechtzlage der Arbeiter aber zweifelhaft sei, weil die Gewerbeordnung auf die Verkehrsangestellten der Eisenbahnen vend inde. ö die Frage ist doch zweifellos dahin zu beant⸗ worten, daß auf die Arbeiter Anwendung finden die Bestimmuangen des allgemeinen bürgerlichen Rechts. Das allgemeine bürgerliche Recht gibt jedem Staatsbürger die notwendige Sicherung.

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bekanntlich die Durchschnittslöhne, die wir zahlen, nicht bloß für die

sowie die gegenseitigen Leistungen und Gegenleistungen. Was das

gesamte Arbeiterschaft, sondern für die einzelnen Arbeitergruppen; wir wollen damit den Nachweis führen, daß die Reichseisenbahn⸗ verwaltung der wirtschaftlichen Lage bei der Lohnbemessung in ihrer Totalität Rechnung trägt. Für die Zukunft wird nun aber verlangt, daß wir individualisieren. Wenn die statistischen Nachweise einen wirk⸗ lichen Nutzen, insbesondere einen wirklichen Einblick gewähren sollen, dann müssen wir in der Tat für unsere ganze Arbeiterschaft auf allen Stationen, auf allen Bahnmeistereien, auf allen Dienststellen, die wir haben, Nachweise aufstellen lassen, die jeden einzelnen Mann besonders behandeln. Daraus würde sich eine ungeheure Mehrarbeit ergeben, deren Nutzen und Erfolg jedoch sehr zweifelhaft ist; denn wenn wir zu Anfang des Jahres, wo wir die Statistik auf⸗ machen, bekannt geben, daß die Löhne an der und der Station oder an der und der Bahnmeisterei die und die Höhe gehabt haben, so gilt das in dem Augenblick, wo die Statistik hier dem hohen Hause vorgelegt wird, möglicherweise nicht mehr, sondern ist längst überholt. Zuverlässige Schlüsse kann man doch immer nur ziehen, wenn man Durchschnittslöhne für bestimmte Gruppen von Arbeitern bekannt gibt.

Der Herr Abg. Böhle hat sich darüber aufgehalten, daß dem Extrazuge Seiner Majestät des russischen Kaisers eine besondere Sorge zugewendet worden ist, und er hat die Frage aufgeworfen, wer die Kosten hierfür trage. Der Reichseisenbahnverwaltung sind keine Mehr⸗ kosten erwachsen. Die Bewachung der Strecke ist durch das vorhandene Personal erfolgt. Es ist das eine selbstverständliche Verpflichtung, die wir stets erfüllen und erfüllen müssen, wenn Souveräne in Extra⸗ zügen über unsere Strecken befördert werden. Er hat weiter darauf hingewiesen, daß in den Werkstätten Unregelmäßigkeiten sich gezeigt haben, die zu den beunruhigendsten Schlüssen führen; es soll dort noch brauchbares Material vernichtet sein. Diese Mitteilung ist mir völlig neu. Ich kann mir vor der Hand auch gar keinen Vers daraus machen, zu welchem Zweck Werkstättenmaterialien vernichtet werden sollten. Alles, was in Werkstätten abfällt, wird verwendet, und zwar wenn es noch brauchbar ist, wieder in Werkstätten oder Betrieben, wenn es nicht brauchbar ist, wird es als Schrott verkauft. Die

Personal in diesen Zügen betrifft, so haben wir uns im allgemeinen um dasselbe gekümmert; es ist auch schriftlich festgelegt, daß dieses Personal angemessen bezahlt sein soll. (Zuruf: Soll!)

Was speziell die Dienstdauer des Personals betrifft, so ist mir

augenblicklich nicht in Erinnerung, ob positive Bestimmungen hierüber

getroffen worden sind. Jedenfalls pflegt bei Speisewagen, die aus Frankreich in die Reichslande übertreten, das Personal zu wechseln, und legt auf deutscher Seite nur kurze Strecken zurück. Im Verkehr Nord⸗Süd beginnt der Speise⸗ wagenbetrieb entweder in Cöln oder auch in Emmerich, und da ist der Speisewagen in der Nacht während 8 bis 9 Stunden in Basel. Da brauchen wir auch keine besonderen Festsetzungen zu treffen. Im allgemeinen wird die Sache so liegen, daß im Reichs⸗ eisenbahnbetrieb das Personal nicht überanstrengt wird.

Was die Schlafwagen betrifft, so sind diese bei der Reichs⸗ eisenbahn zum Teil wiederum Betriebe der Internationalen Schlaf⸗ wagengesellschaft. Das Interesse der Verwaltung ist dieser gegenüber durch die Verträge vollständig gesichert. Die Schlafwagengesellschaft bekommt die Zuschläge. Zum Teil sind es Schlafwagen, die wir in eigener Regie fahren. Eine Absicht, das Publikum in die Schlafwagen hineinzudrängen, besteht auf seiten der Verwaltung keinesfalls. Ich möchte diese Behauptung nicht nur für die Reichseisenbahnen und die preußischen Staatsbahnen aussprechen, sondern auch für alle anderen deutschen Staatsbahnen. Unsere Zugbetriebe sind so eingerichtet, daß wir die Reisenden ebenso gern in der ersten Klasse haben wie in den Schlafwagen. (Mehrfache Zurufe: Warum fehlt denn seit einiger Zeit die Hälfte der Kissen? Heiterkeit.)

Damit ist der Etat der Verwaltung der Reichseisenbahnen erledigt nch der Petitionen wird unter Ablehnung des Antrags der Sozialdemokraten nach den Kommissionsanträgen beschlossen. 1

Schluß 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. (Etat für den Reichskanzler und das Auswärtige Amt.)

Reichseisenbahnverwaltung übt, wie ich noch jüngst durch eine ein⸗

Es ist aber weiter doch darauf hinzuweisen, daß, wenn auch die Bestimmungen d 4“

er Gewerbeordnung nach § 6 dieses Gesetzes auf die

gehende Revision habe feststellen lassen, eine sehr sorgfältige Kontrolle