1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts Glogau auf den 7. Juni n ö 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem dachten Gerichte zugelassenen um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die Auszug der Klage bekannt gemacht. Glogau, den 10. März 1910. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[107716]1 SOeffentliche Zustellung. Die Witwe Schneidermeister 8 in Mark Nr. 17, Prozeßbevollmächtigter: anwalt Mummenhoff in Hamm, klagt
Arbeiter August Melon, früher in Mar jest unbekannten Aufenthalts, auptung, daß Bekla
1909 ihr 110 ℳ neb e tober 1909 von 60 auf kostenpflichtige und v urteilung des Beklagten nebst 4 % Zinsen seit dem
Rech geghn
Verhandlung des Rechtsstreits Amtsgericht in ““ den 12. Vormittags 9 ⅞ Uhr. Zustellung wird dieser macht.
Hamm, den 7
Auszug der Klage bekannt g.
. Mär&rz 1910. 1 1 Schmitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[106784] Oeffentliche Zustellung. Die Westindische Curacao⸗ Gesellscha manns & Co. Nachflgr. zu Düsseldorf, Klosterstraß Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Fasbende r. Flender, Stocky zu Düsseldorf, klagt gegen de
Louis Bogo, früher in Rem jetzt unbekannten Aufenthalts, da der Beklagte ihr für im Jahre 1 gelieferte Waren den Betrag von 1
mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilun
des Beklagten zur Zahlung dieses Betrages nebst gezustellung durch Die Klägerin ladet
4 % Zinsen seit dem Tage der Kla vorläufig vollstreckbares Urteil. den Beklagten zur mündlichen Rechtsstreits vor das Hattingen auf den 27. April mittags 10 Uhr. 8 Sö wird dieser Auszug der Klage bekann Gb Hattingen, den 25. Februar 1910. 6 (L. S.) „Wurm, Aktuar, ls Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgeri
107628¹ Oeffentliche Der Philipp Hartz in traße 3, Prozeßbevollmäch Heinrichs zu Bitburg, Franz Biernazki, Behauptung, daß der Beklagte ihm erpflegung und Beköstigung den 99,20 ℳ verschulde, mit dem Antrag auf Zahlung von 99,20 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung. Der Klaͤger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Hillesheim (Eifel) auf Denagretag. den 12. Maëi 1910, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hillesheim (Eifel), den 10. März 1910. „Völkerling, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[107711] Oeffentliche Zustellung. Der Schneidermeister Ebuf Abels in Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Klein Koblenz, klagt gegen den Kaufmann Arthur Müllen⸗ heim, früher in Görlitz, Dresdenerstr. 4, jetzt an⸗ in Amerika sich aufhaltend, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte ihm für gelieferte Waren 57,00 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klage⸗ tage schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur ahlung von 57,00 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu verurteilen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Koblenz auf den 23. Mai 1910, Vormittags 3 Uhr. “ S Zwecke der öffentlichen ustellung wird dieser Auszug der b gemacht. 3 C 545/09. 1 Ktsoe hekiint Koblenz, den 8. März 1910. 1 8 1 Beutler, 1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[107712]-1 Oeffentliche Zustellung. Die Aktiengesellschaft Gein Linberlsaler Metall⸗ werke in Cöln⸗Lindenthal, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mohr in Koblenz, klagt gegen den Kaufmann Johann Schubert, früher in 81 jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für gelieferte Waren 300 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage schulde, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Koblenz auf den 9. Mai 1910, Vormittags 9 Uhr, “ 25 Zwecke der öffentlichen Zustellung Pieh 40 3 uszug der Klage bekannt gemacht. Koblenz, den 9. März 1910. Beutler,
Gerrichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 1107735]
Die Preußische Zentral⸗ Genossenschaftskasse in Berlin GC. 2, am Zeughause 2, echaesehaR 0 ühr Direktorium — Klägerin — Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ihlow in Torgau, klagt gegen den Verwalter Isaac Blackburn, früher in Nieder⸗ schöneweide, jetzt unbekannten Aufenthalts — Be⸗ klagten — unter der Behauptung, daß auf dem dem Beklagten gehörigen unten bezeichneten Grundbesitz in Abt. III unter Nr. 18 und 19 30 000 ℳ Dar⸗ lehn mit 5 % Zinsen in vierteljährlichen Raten, zahlbar nach dreimonatlicher Kündigung für den Cöpenicker Vorschuß Verein E. G. m. b. H. einge⸗ tragen seien; diese Hypothek mit den Zinsen seit dem 1. Dezember 1907 an die Klägerin abgetreten und von dieser dem dem Beklagten durch das Amtsgericht Camberg bestellten Kündigun Svertreter, Prozeß⸗ agenten Matthies zur Rückzahlung am 18. Sep⸗ tember 1909 gekündigt und von diesem die Kündigung angenommen und bestätigt sei, mit dem Antrage:
Verhandlung de
1910, Vor
Zustellung.
Betrag von
Koblenz,
8 8
Anwalt zu bestellen.
Wilhelm Heßfeld
den Nr. 17, auf Grund der Be ter an Miete aus dem Jahre 4 % Zinsen seit dem 1. Ok⸗ ℳ verschulde, mit dem Antrag orläufig vollstreckbare Ver⸗ zur Zahlung von 110 ℳ bst 4 % 8 1. Oktober 1909 von 60 ℳ. Die S g ladet den Beklagten zur mündlichen
vor das Königliche Mai 1910, Zum Zwecke der öffentlichen
ft Hoose⸗
scheid, Lohbornerstraße 3, unter der Behauptung, 909 käauflich 12,60 ℳ schulde,
Königliche Amtsgericht in
chts.
Bitburg, Krankenhaus⸗ htigter: Rechtsanwalt Dr. „klagt gegen den Arbeiter früher in Bitburg, unter der für gewährte
zu gs ge⸗
ser Rotta Band
ladet den
ts⸗ zu bestellen.
Torgau,
2
9
[108179] Verdingu 8 6965 kg Asbe brücken.
Die Verdi Hausverwaltu
Die Angebote e, „Angebot auf r,
n
März 1910.
9 [108180] Los I. 9600 kg Petr. petroleum.
Los II. 15 für das Rechn
8
Zum Zwecke der öffentlichen Angebote si
t äußeren Adress
„Angebot auf
anberaumten zeichnete Abte
Angebotsforn können im G der Betriebsab Die einzurei
Betriebsab
dem 1. Dezember 1907 Anspruchs zu 1 nebst Kosten in die dem Bekla Uthausen Band II1 A
zu dulden, 3) das Urteil für 7
des Rechtsstreits vor die Königlichen Land 1910, Vormitta einen bei dem sehnc
wird dieser Auszug der Klage Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
V
Elberfeld, Esse
oder von Herselben 0,50 ℳ in bar (nicht in Briefm
bis zum 8. April d. Irs., dem Zeitpunkte der Eröffnung, eldfrei an uns einzureichen.
rist 8. Mai d. J., Nachmitta
Die Leferung des Bedarfs an: 24 550 kg Petroleum
dem am 23. Mär Verd rete ilung, Nr. 31, einzureichen.
zu zahlen, die Zw rt. 1 II Art. 97 e
eklagten zur erste
Zum Zwecke der 5 bekannt gemacht.
den 8. März 1910.
n, 2) wegen des en angsvollstreckung gten gehörigen, im Grundbuche von und im Grundbuche von 1b Eesarehstüg 3 gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin mündlichen Verhandlung or die Zivilkammer des gerichts in Torgau auf den 20. Mai 8 9 Uhr, mit der Aufforderung, ten Gerichte zugelassenen Anwalt ffentlichen Zustellung
[108181] Bekanntmachung. Von den 3. August 1896 ausgegebene Stadt Höxter sind dur 500 ℳ Lit. A Nr. 580 einschl. 624. Höxter, den 8. März 1910. Der Magistrat. Leisnering.
bis einschl. 595,
8
[80791] 3 % Theateranleihe de Bei der planmäßigen der Genehmigung des Bezirksausschusses vom Theateranleihescheine wurden gezogen:
äufe, zerdingungen ꝛc.
ng von 14 660 kg
st
n, Frankfurt a. M.,
n n gegen portofreie Ein
sind versiegelt un Lieferung von
“ nittags 6 Uhr. Königliche Eisenbahndirektion.
Verdingung.
oleum
5 000 kg B
— raunkohlenbriketts ungsj
ahr 1910 soll vergeben werden.
nd Feftn . en und auf der e mit dem Vermerk, und zwar für Los I „Angebot auf Petroleum“
und
Braunkohlenbriketts“ versehen z1
ingungszeitpunkt an die unter
nulare sowie die Lieferungs eschäftsjzimmer der
teilung eingesehen werden.
Fenrene Proben sind bis 21. März 1910 en. Zuschlagsfrist 4 Wochen.
teilung der Eisenbahnbrigade.
Verpachtungen,
„14 6 Asbestpappe und schnur für die Direktionsbezirke Cöln, Mainz und Saar⸗
gungsunterlagen können bei unserer Domhof 28 hierselbst, eingesehen sendung von arken) bezogen werden. id mit der Aufschrift: Asbestpappe“ versehe Vormittags 10 ½ Uhr, porto⸗ und bestell⸗ Ende der Zuschlags⸗
Cöln, im
etrol zum Brengen, zum Reinigen, 5000 kg Motor⸗
für das Los II
z 1910, Vormittags 10 Uhr, Schöneberg, Kolonnenstraße EET“
bedingungen Kassenverwaltung
3
[105822]
Stadtanleihe
Liegnitz, den [77760]
Bei der Au Anleihe der
sind folgende N N 42 und 11 0 134 158 1
ab bei unsere Norddeutschen
Ephraim Zinszahlung hör Harburg, de
— Bei der für d
höchsten Privilegiun mäßig bewirkten Auslosung der Kreisanleihescheine sind folge
zogen worden: Lit. A Nr.
Lit. B.
Diese ausge
durch zum 1. Jr
kündigt, daß von diesem zahlung aufhört und die n scheine bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug
gebracht werden. Die Einlösung kasse zu
Sensburg, de
1) an die Klägerin 30 000 ℳ nebst 5 % Zinsen seit
S
4) Verlosung ꝛc. v Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in nc hen dert
Die diesjährige Tilgung der Ankauf erfolgt.
P 3 28 57 und 151 über je 500 ℳ. R 30 49 und 70 über je 200 ℳ. Die Rückzahlung erfolgt
Girokasse in Harbur Meyer & Sohn in Hannover.
“ Bekann
losten Kreisanle
2 Sensbur S. A. Samter Na
Der Kreisausschuß.
c. von Wert⸗ papieren.
3 ½ % Liegnitzer
aus dem Jahre 1892 ist durch
11. Dezember 1909. Der Magistrat.
Bekanntmachung. slosung behufs Tilgung der 4 % Stadt Harburg von 550 000 ℳ ummern gezogen:
5 über je 2000 ℳ.
85 und 186 über je 1000 ℳ.
8 vom 1. April 1910 r Kämmereikasse sowie bei der Bank in Hamburg und deren g und bei dem Bankhaus . 1 in Die t mit dem Fälligkeitstage auf.
n 10. Dezember 1909. Der Magistrat. ;. —
enicke.
kanntmachung. Jahr 1910 auf Grund des Aller⸗ is vom 7. November 1887 plan⸗ Sensburger nde Nummern ge⸗
as
52 über 1000 ℳ 63 1000 23 500 34 500 87 500 110 500 118 500 139 500 148 500 42 200 52 200 62 200 93 200 101 200 136 200 154 200 156 200 179 200 200 200 213 200 231 200 314 200 348 200 357 200 „ ihescheine werden hier⸗ mit der Maßgabe ge⸗ Zeitpunkt ab die Zinsen⸗ icht zurückgegebenen Zins⸗
9 82
üli 1910
erfolgt bei der Kreiskommunal⸗ hn dem Bankgeschäft von ger zu Königsberg i. Pr.
n 6. Dezember 19099
bezeichneten Ein
Nr. 10 20 21 181 303
Die Einlösun zahlung der dur vom 1. April 1910 ab kasse hier statt.
Mit dem 1. April ausgelosten, zu die Anleihescheine auf. Die Zinsscheine ab 1. weisungen sind bei der Ei mit abzuliefern. werden vom Kapital gekürzt. In Kottbus erfolgt die jedesmalige V vorstehender Bekanntmachung im Ko und im Niederlau Kottbus, den
1910 hört die Verzin sem Termin hiermit aufgek
sitzer Generalanzeiger. 17. Dezember 1909. Der Magistrat.
[108183] Bekanntmachung.
Die Tilgungsraten der Flensburger anleihen II. und III. Ausgabe für 19 ganz, die Tilgungsrate der I. Ausgabe weise durch 1. Tilgungsrate
n
der V. Ausgabe ist glei Begebung der Anleihe einvevalten der am 23. September 1909 ausgelosten 1“ von 136 800 9 wir auf unsere Bekc 9 vSöö ekanntmachung vom Auslosung der restlichen gabe von 23 100 ℳ sind worden: Buchst. A ꝙABuchst. B
155 =
zur Rückzahlung
Nr. 25 46 79 83 122 1261 9 Stück a 500 ℳ,
64 67 103 127 128 150 345 ö 449 469
615 651
358 372 389 473 480 483 523 6 655 657 704 706 781 782 801 804 809 835 838 849 872 902 904 988 1136 1205 1206 1252 1260 1 1348 1350 1363 1364 1407 1426 1432 1463 1475 = 73 Stück à 200 ℳ. Die ausgelosten Schuldverschreibungen hiermit zum 1. Juli 1910 gekündigt. haber derselben werden aufgefordert, die beträge von dem 1
529 556 563
27
genannten Tage ab
Zinsscheine und der Zinsscheinanwei hiesigen Stadtkasse in Emp kann dies auch geschehen bei Central⸗Genossenschaftskasse in
Nationalbank für Deutschland in Herren Delbrück, Leo & Co. in Bank für Handel und
Vereinsbank in Hambur & Söhne in Hamburg, Berlin sowie deren Filiale in
der Commerz⸗ und Diskontobank Der Zinsenlauf der genannten
bungen hört mit dem 1. Juli 1910 auf. träge etwa fehlender Zinsscheine werden
Berlin
g, den Herren L. Be in Ham
be werden.
früher ausgelosten Schuldv
gende Stücke rückständig sind:
I. Ausgabe.
C: Nr. 76 78 798 825 à 200 ℳ. II. Ausgabe.
D: Nr. 200 8
à 200 ℳ. IV. Ausgabe.
A: Nr. 100 192 324 546 9029 700
B: Nr. 612 626 1556 1558 1
à 1000 ℳ.
C: Nr. 100 118 283 à 500 ℳ. 8
D: Nr. 48 94 412 und 458 4 200 ℳ.,
Flensburg, den 10. März 1910.
Der Magistrat.
Bekanntmachung. ährigen Auslosung von scheinen des Kreises Oschersleben sin v gezogen worden: Buchstabe A zu je 1000 ℳ 118,135 143 169 174 188 1939 9ℳ Buchstabe B zu je 500 ℳ Nr. 23 6 316 329 347 353 393 395 406 423 488 497 508 513 526 546 555 586 594 609 617 663 691 693 706 712 726 727 763 781 788 799 830 850 887 917 921 935 1021 1046 1076 1116 1118 1153 1177 1194 1213 1223 1228 1237 1252 1257 1321 1365 1436 1453 1472 1489 1507 1514. Buchstabe C zu je 200 ℳ Nr. 1567 1591 1612 1627 1639 1644 1663 1672 1674 1677 1702 1714 1724 1731 1745 1756 1768 1784 1816 1831 1836 1857 1873 1898 1925 1926 1941 1953 1961 1969 1974 1975 1976 1986 2013 2019 2021 2055 2060 2071 2084 2105 8 2160.
ie Inhaber dieser Anleihescheine we gefordert, dieselben mit den 1ö1 weisungen am 1. Juli 19150 bei ein alösungsstellen: a. Kreiskommunalkasse hier b. Preußische 1 zu Berlin, c. Preußische Pfandbr
—5
—67
dà 2.
- 577 1584
[80775] Bei der diesj
99 2
2042
427 598 741
iefbank daselbst
einzuliefern und das Kapital in Empfang zu nehmen.
Die Verzinsung der ausgelosten Stücke hö
„ g . S2 e 1. Juli kommenden Jahres auf. Von früheren Auslosungen Buchstabe A Nr.
33 über 1000 ℳ. Buchstabe B
Nr. 390 und 577 über 500 ℳ.
Buchstabe C Nr. 1964 über 200 ℳ. .
Oschersleben, den 15. Dezember 1909. Der Kreisausschuß.
v. Schwerin.
Dr. Schroepffer, Landrat. ff
zufolge Allerhöchsten Privilegiums vom n Anleihescheinen der ch Rückkauf getilgt zu
“
er Stadt Kottbus. Auslosung der auf Grund
1906 von der Stadt Kottbus ausgegebenen 3 % igen n folgende Nummern
616 788 850 938 1000. dieser Anleihescheine und die Aus⸗ sie verbrieften Kapitalbeträge findet bei der Stadthaupt⸗
April 1910 und die An⸗ nlösung der Anleih Die Beträge fehlender Zinsscheine
eröffentlichung ttbuser Anzeiger
freihändigen Ankauf gedeckt.
er am 7. Dezember 1909 erfolgten Tilgungsrate der I. Aus⸗
Nr. 8 14 26 50 = 4 Stück à 1000 ℳ. 29 154
393 396 398 419 423 431 529 5 604 715 730 740 746 874
079 1448 Die In⸗ K Rückgabe der Schuldverschreibungen, der nicht fälligen sungen bei der fang zu nehmen. der Preußischen Berlin, den *. in Berlin, der Industrie in Berlin, der
der Deutschen Bank in Hamburg und
Schuldverschrei⸗ Die Be⸗
hebung des Kapitals von diesem in Abzug gebracht
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß von den erschreibungen noch fol⸗
Anleihe⸗ d folgende
2. 241
er der nach⸗
Zentral⸗ Genossenschaftskasse
sind noch rückständig:
[108184] Die neuen auleihescheinen zu vom J 597 bis d. Js. fällig wird,
Beim Bezug de
kommen Anleihes⸗ einzureichen.
2. März
der neuen
inssche Die Rei
sung der
ündigten gten 108185]
Der Herr Mini escheine 1821 — angeordne 3 ½ % igen und 30
in Berlin der bedarf. Die Pfandbriefe verzinslich und we 8 gefertigt werden: Stadt⸗ 3 9 % ige N 10 sind Lit. A ist teil⸗ Lit. Die Lit. bei der Lit. Wegen Lit. Stücke Lit. ℳ ver⸗ Lit. 10. Ja⸗ Lit.
B C D E F
G
H
9
2 2
2
Lit. A zu Lit. B Lit. C Lit. D Lit. E Lit. F
gezogen
I1
2 22,22
„
30 148
8 3 1] Jahre beigegeben. 605
668 878 1274 1450
lagen dieser Pfandb über die Kündbarkei 9
Gewerbe vom 6 werden
apital⸗
gegen 4. August und 23.
8 Es
de
Graf v
[108182] hrens 1908. Der Herr Mini auf unsere „Auf Grund des gesetzblatt 1908, S.
burg.
i Er⸗
20 Millionen Mark
Der Miuister fi II b 2254. v
bungen sind in folge 1872
zu 2000 ℳ
ab bei der Stadtha
Die entstehenden Por bogen (Talonsteuer)
Erfurt, den 10.
Be
Westpreußischen Landschaft
halbjährigen Terminen
3 % ige Neue W
Weder in den Rechtsverh
den Beleihungsgrundsätzen der Verfügung des Herrn M
öffentlichungen eine Aende Marienwerder, den 11. März 1910.
8
Die auf den Inha
IV.
Bekanntmachung.
Ziusscheine zu den Erfurter 8 Ausgabe 3. ahre 1900, deren erste
Abteil r am 1. Ot
werden vom 19. März d.
r neuen
inbog
8 ins Zinsscheinanweisungen mit 88” genannte Kasse einzureichen. Der Einreichung der Stadtanleihescheine b zur Erlangung der neuen wenn die alten Zinssche ind. In diesem Falle eine an uns mit
Zinsscheine inanweis
sin
tels besonderen
Lüddeckens.
t, daß digen
sind
rden in
50 ℳ 60 ℳ
tr
00 ℳ 00 ℳ
22
I
ndsch zum Han Einreichung eines
Nr. Nr. Nr. Nr.
Nr. Nr. Nr.
estpreußische
5000 ℳ „ 2000 ℳ „ „ 1000 ℳ 500 ℳ
Nr.
Nr.
Nr.
Nr. 8 Nr. Den Pfandbriefen werden Zinsscheine auf e
uptkasse zu Erfurt ausgeg cheine sind die m Verzeichnis oh
eda nur 2½
ungen abhanden
d die betreffe Schrai
tokosten haben die Empfi en zu tragen. 8b“ für die neuen Zinssch. ist von uns übernomn März 1910. Der Magistrat
len.
ekanntmachung. “ Herr ster für Handel u durch Verfügung vom 26. Fe
nd Gewerbe
brnar d. IS. — es zur Einführun Pfandbriefen der
del an der Be
9. Ne
Prospekts m.
mit 3 ½ % bezw. 3 % am 2. Januar und folgenden Stücken à
eue Westpreußische Pfandbri zu 5000 ℳ von Rr⸗ 9: let 2000 ℳ 1000 ℳ 500 ℳ 300 ℳ 200 ℳ I
9 1. 8
661 ab, 31 601
31 251
25 437
18 901
13 321
1 501 9901 „ fandbriefe: 1901 ab, 2301 2¹11 1841 1151 1021
2
-
„
ältnissen und Grum
riefe noch in den Bestimmung
t und
Oktober Direktion
II. Abteilung.
ster für Handel und Gewerbe hat n Antrag folgende Verfügung erlassen: 40 des Börsengesetzes (Reichs an, daß es vor er zu 4 % ver⸗
2
an
8“ ir H b.
agen.“
zu 1000 ℳ = 4 000 000 ℳ.
zu 500 ℳ = 2 000
39 43
261 453 601 742 965 1202 1375
für die Zeit vom 1. 1. Oktober 1910 fäll Die Tilgung der
1599 1682 1792 1935 1997 2141
verschreibungen 2 % des K. sparten Zinsen v bungen gebildet wird. Dezember jeden Jahre
von 10 Jahren, h auf⸗ das Recht, den Tilgun An⸗ schreibungen au uns verpflichtet:
deaen Anleihe
am lichen;
einzulösen, daselbst au zur Ausgabe vertierung der Anleihe bekannt
frei erfolgt.
VF 1397/09 Der 8.
Anleihe 1912 und ist in längstens geschieht mittels Verlosung oder Ankaufs aus einem Tilgungsstock, welcher mit apitals jährlich unter Zuwachs der er⸗ on den getilgten Schuldverschrei
Vom 1. April 1920 an,
fettungen alsbald nach der Zi
000 ℳ.
blatt 15) ordne ich der Einführung der II. Abteilung d zinslichen Schuldverschreibungen lottenburg vom Jahre 1908 im
19 Feb
der Neuen Westpreußischen L
Charlottenburger Stadtanleihe
der Ne
) M 1 der Börse Einreichung eines Prospekts nicht bed Berlin, den 4. März 1910.
29 ö beendet.
gl
arf
Tilgung derselben und: ist seit den auf Grun ze Linisters für Handel u 8 März 1905 — II b 2042
dem Deutschen Reichs⸗ und Köni Staatsanzeiger und in der Berline unterm 23. Mai 1905 bezw. 4.
ich Preußische Börsen⸗Zeitun ruar, 28. Jul
1909 erfolgten Va rung eingetreten.
andschaft.
on Keyserlingk.
om Jahr
Stadt Char⸗ unbetrage von in Berlin der
8
Handel und Gewerbe. Im Auftrage:
ber lautenden Schuldverschrei EETö“ EEEöö worden: hstabe G Nr. is = 1800 Stü zu 5000 ℳ = 9 000 000 ℳ. 1“ Buchstabe H Nr. 19601 bis 21600 = 2000 Stück 4 000 000 ℳ. Buchstabe J Nr. 21601 bis 25600 = 4000 Stüch
Buchstabe K Nr. 25601 bis 29600 = 4000 Stück
Buchstabe L Nr. 29601 bis 33600 = 4000 Stüch zu 200 ℳ = 800 000 ℳ. Buchstabe M Nr. 33601 bis 35600 = 2000 Stüch zu 100 ℳ = 200 000 ℳ. Das Anleihekapital wird seitens der Stadt mit 4 % in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, verzinst. verschreibungen werden 20 halbj
Den Schuld⸗
, ährige Zinsscheine April 1910 ab, deren erster am ig ist, beigegeben werden.
eginnt am 1. April
Sie der Schuld⸗
Die Auslosung geschieht im
8 8.
also nach Ablauf
at die Stadt Charlottenburg
gsstock zu
.1) alle die Anleihe betreffenden Be⸗ insbesondere die Nummern der gezo früheren Ziehungen ausgelosten,
as N verstärken oder au sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldver⸗ f einmal zu kündigen. Wir haben
kanntmachungen,
genen und der in
1 en, aber noch nicht ein scheine in mindestens zwei Berliner ehung zu veröffent⸗
2) die Zinsscheine dieser Anleihescheine sowie die gekündigten und verlosten Stücke kostenfrei in Berlin
ch die neuen Zinsscheinbogen
zu bringen und im Falle einer Kon⸗
eine Stelle einzurichten und
Magistrat
Charlottenburg, den 9. März 1910.
zu geben, bei der die Konvertierung kosten⸗
.“
8 8
en
zum Deutschen
1. Unters hg 2. Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
R.
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Vierte Beilage
Dien
Berlin,
Sffentlich
eichsanzeiger und Königlich Pre
stag, den
er Anzeiger.
Preis für den Raum einer 4 gespaltemen Petitzeile 30 ₰.
tsanzeiger.
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15. M.
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6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditets⸗ ꝛc. Versicheruag. 9. Bankausweise. 3
10. Verschiedene Bekanntmachtengen.
—
4) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
1199g, Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des ae Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Trier die Genehmi⸗ ung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Fnhaber bis zum Betrage von 8 200 000 ℳ, in Buchstaben: „Acht Millionen zweihunderttausend Mark“, zwecks Beschaffung der Mittel zur Er⸗ weiterung des Rathauses, zum Umbau und zur Er⸗ weiterung des Stadttheaters, zur Tilgung der noch im Umlauf befindlichen Theaterbauaktien, zur Er⸗ weiterung des Schlachthofs, zur Errichtung eines äutelagers auf dem Schlachthof, zum Bau einer andwerker⸗ und Kunstgewerbeschule, zur Errichtun von Verwaltungsgebäuden für das Elektrizitätswerk, die Straßenbahn und die Gas⸗ und Wasserwerke, zum Erwerb des im Zuge der städtischen Promenaden⸗ anlagen zwischen Nordallee und Christophstraße an der Porta nigra gelegenen Grundstücks, zur Er⸗ weiterung der Infanteriekaserne, der Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätswerke und der Straßenbahn, zum Bau einer zweiten Moselbrücke und zur Kanalisierung des Stadtgebiets auf der linken Moselseite.
Die Schulbbersczee bungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ bis 4 % ülrich zu verzinsen und nach dem festgestellten
b
ilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die egebung der Anleihe oder eines Teils der⸗ elben folgenden Rechnungsjahre ab jährlich wenig⸗ 88 mit 1,8 % des Kapitalbetrages unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen.
Del Stadt bleibt überlassen, auf die Auslosung der Schuldverschreibungen dieser Anleihe bis zum 1. April 1920 zu verzichten. Sie hat in diesem Fe die planmäßigen Tilgungsbeträge zu einem
ilgungsfonds anzusammeln, aus dem Schuldver⸗ schreibungen bis zur Höhe der jeweilig fällig gewordenen Tilgung im Wege des Ankaufs zu er⸗ werben und zu tilgen sind, sofern der Ankauf zum Nennwert der Schuldverschreibungen oder zu einem geringeren Kurse tunlich ist. Die am 1. April 1920 noch rückständige Tilgung ist im Laufe des mit diesem Feüitwungt beginnenden Rechnungsjahres durch ver⸗ tärkte Auslosung nachzuholen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staates nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
anzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 19. Februar 1910.
Der Finanzminister. Im Auftrage: Halle.
F.⸗M. I. 3488, II. 2457.
Minister des Innern. In Vertretung:
Holtz. M. d. J. IV b. 502.
Regierungsbezi Schuldverschreibung
der Stadt Trier Buchstabe... N. über
Reichswährung. 4
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der
inanzen und des Innern vom 19. Februar 1910 Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom... ten .. 1910).
In Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Trier genehmigten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu Trier vom 14. Juli 1909 und 19. Januar 1910 wegen Aufnahme einer Anleihe von 8 200 000 ℳ bekennt sich der unter⸗ zeichnete Oberbürgermeister der Stadt Trier mit den ebenfalls unterzeichneten, von der Stadtverordneten⸗ versammlung zur Mitwirkung bei den die Auf⸗ stellung, Verzinsung und Tilgung betreffenden Ge⸗ schäften beauftragten drei Stadtverordneten namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von . „ℳ, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einläfun auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen von dem auf die Begebung der An⸗ leihe oder eines Teiles derselben folgenden Rechnungs⸗ 85 ab getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein
ilgungsstog gebildet, welchem jährlich wenigstens 1,8 % des Kapitalbetrages sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.
Die Auslosung geschieht im Monat Dezember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche, noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen. Die aus⸗ gelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Num⸗ mern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge⸗ macht. Diese Hetrmahmachungerfar t drei Monate vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußüschen Staatsanzeiger, in dem Amts⸗ blatte der Königlichen Regierung zu Trier, in der Trierischen Zeitung und in der Trierischen Landes⸗ zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf
e
Rheinprovinz.
bekannt gemacht. Blätter ein, Stadtverwaltung mit Genehmigung des Königlichen “ zu Trier ein anderes Blatt
am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, -Sa gesee 40
san gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗
machenden weiteren Einlösungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 1 Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren termine zurückzuliefern. Für die fehlenden wird der Betra
Der duaspruh lischt mit dem Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreigig verwaltung zur Einlösung vorgele die Vorlegung, so verjährt der Jahren von dem Ende der Werleg Vorlegung steht die gerichtliche C
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗
ungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise Geht eins der vorbezeichneten o wird an dessen Stelle von der
Regierungs⸗
Rhein⸗ bezirk Trier.
provinz. Stadt Trier.
folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine 8 dieser Schuldverschreibung bei der
estimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital
* 2 2 2 2 9 * f u entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen,
v ährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗
cheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ asse in Trier oder bei den später bekannt zu
Mit der zur Empfangnahme des Fee keits⸗
insscheine vom Fefita abgezogen.
aus dieser Schuldverschreibung er⸗ Ablaufe von dreißig Jahren nach dem
Jahre der Stadt⸗ gt wird. Erfolgt Anspruch in zwei ungsfrist an. Der Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde greis Bei den Zins⸗ scheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in die für die Zahlung bestimmte Zeit ein⸗ tritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. 1 insscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Aölauß der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadtkasse zur Einlösung vorgelegt oder der An⸗ spruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die eaichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der des erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum u 1 .. aus⸗ egeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn⸗ säßrige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Trier gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneue⸗ rungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Ver⸗ luste eines Erneuerungsscheines werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit 17g Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 1 Dessen zu Urkunde haben wir die unter unserer Unterschrift erteilt. Trier, den. .ten (Stadtsiegel.) Die Beauftragten der
Oberbürgermeister. Stadtverordnetenversammlung. (Unterschriften.)
Unterschrift.) — Ausgefertigt:
(Eigenhändige Unterschrift des damit von der Stadtverwaltung beauftragten Kontrollbeamten.)
Rheinprovinz. Stadt Trier. Regierungsbezirk Trier. A Jahre Zinsschein zur Schuldverschreibung Nchen, Nr.... über ℳ zu % verzinslich. Gegen Rückgabe dieses Scheins wird vom ab der halbjährige Zins für bis 1 mit ℳ 8 bei der Stadtkasse in Trier oder bei den öffentlich bekannt gemachten weiteren Zahlstellen gezahlt (s. Rückseite). Trier, den. 1I (Trockenstempel des Stadtsiegels) Der Die Beauftragten der Oberbürgermeister. Stadtverordnetenversammlung. (ünterschrift.) (Unterschriften.) (Ungültig, wenn die Vorderseite durchkreuzt oder eine Ecke abgeschnitten oder der Zinsschein durch⸗ locht it.) 8Sn, v Ftesppein verjährt am vergl. Rückseite.
ahren.
se Ausfertigung
Der
Reihe I. Fällig:
)
dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlu Jahres ab, in welchem der worden ist, wenn nicht der
vorgelegt wird. Erfo der Anspruch innerha der Vorlegungsfrist.
sgt die Vorlegung, so ve
s au
Anleihe vom Jahre 19 . . .
gegen 1nn Rückgabe zu der vorbezeichneten Schuld⸗ verschrei
Zeit vom . bis. rungsschein bei der Stadtkasse in Trier, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung widersprochen hat. In diesem werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schu vaegöncheeh ausgeh wenn er die 11““
[107768
Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt 88
e Zinsanspruch fusfe e⸗ Zinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist der Stadtkasse in Trier zur Emlshamg
zweier Jahre nach Ablauf Der Vorlegung steht bee us der
Provinzialhauptkasse in Stettin, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. it der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 1 Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Landes⸗ hauptmann zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des
Anspruchs aus der Urkunde gleich. ung vorlegt. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist Trier, den svier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem (Trockenstempel des Stadtsiegels.l) Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung
Der Die Beauftragten der bestimmte Zeit eintritt. 8
Oberbürgermeister. Stadtverordnetenversammlung. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden (Unterschrift.) (Unterschriften.) gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗
¹ Genehmigungsurkunde. B. 6 ☛☚ prozeßordnung. 2 Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor dem zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem 16. November 1899 dem Provinzialverbande von Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablaufe der Pommern die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ 8 der Betrag der angemeldeten Sche; . verschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ von 3 000 000 ℳ, buchstäblich: „Drei Millionen Mark“, zur Deckung der Kosten der Erbauung einer neuen (vierten) Provinzialheilanstalt in Stralsund. Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem fest⸗ gestellten Tilgungsplan vom Jahre der Ausgabe ab durch Einlösung auszulosender Pcchtcherschsehis e oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen jährlich wenigstens mit ein und ein Viertel vom Hundert des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staates nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 19. Februar 1910.
Der Finanzminister. Im Auftrage:
über 8 200 000 ℳ,
8 .. % verzinslich. rneuerungsschein
ür die Zinsscheinreihe Nr
erschreibung über
Buchstabe
Der Inhaber dieses Erneuerungsscheins empfängt
ung die .... Reihe Zinsscheine für die
8
nebst Erneue⸗
Falle sowie beim Verluste dieses Scheins
ändigt,
geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. , Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben; die Hernegen Zinsscheine werden ebenfalls sür zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die usgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen 885 bei der Provinzialhauptkasse in Stettin gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuernngsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet der Provinzialverband von Pommern mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. 1 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigun unter unserer Unterschrift erteilt. “ Stettin, den 9 Seitens des Provinzial⸗ ausschusses.
2 Minister des Innern. Halle In Vertretung:
8 t. F.⸗M. I. 3375. II. 2334. M. d. J. IVa. 146.
Provinz Pommern. Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern. 9. Ausgabe.
Buchstabe. . (Wapen der Provinz) Nummer .... über Mark Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 19. Februar 1910 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom 1910).
Auf Grund des von dem Herrn Minister des Innern unter dem 11. April 1909 — IV. a. 386 — bestätigten Beschlusses des Provinziallandtages der Provinz Pom⸗ mern vom 18. März 1909 und des Beschlusses des Provinzialausschusses vom 16. Dezember 1909, be⸗ treffend die Aufnahme einer Anleihe von drei Millionen Mark, bekennt sich der Provinzialverband von Pommern durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von .Mark, die mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗
8
(Siegel des Landeshauptmanns.) Ausgefertigt:
Anmerkung. Die Unterschriften der beiden Mit glieder des Provinzialausschusses und des Landes⸗ hauptmanns können im Wege mechanischer Verviel fältigung hergestellt werden. 3
Der Hereen. „Ausgefertigt“ muß von dem dami beauftragten Kontrollbeamten eigenhändig unter schrieben werden.
Provinz Pommern.
... ter Zinsschein te zu der Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern, 9 te Ausgabe, Buchstabe Nr über Mark, vom Hundert Zinsen über C1I“ b b
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gege dessen Rückgabe in der Zeit vom 1 ten 19... ab die Zinsen der vorbenannten Schuld⸗
verschreibung für das Halbjahr vom 1 ten .... 19 .. . 3 1I “ Pfennig bei der Provinzialhauptkasse
schreibungen vom Jahre der Ausgabe ab spätestens binnen 36 Jahren getilgt. Zu desem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, dem jährlich wenigstens ein und ein viertel vom Hundert des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ bungen zuzuführen sind. 8
Die Auslosung geschieht in dem Monat März jedes Jahres. Dem Provinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung ein⸗ treten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten und die gekündigten Schuldver⸗ schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, ne. und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Fesrtennüen zu Stettin, Köslin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Til⸗ kng der Schuld durch Ankauf von Schuldverschr ungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der Hng aüistes Schuld⸗ verschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird andessen Stelle von dem Provinzial⸗ ausschusse mit Genehmigung des Königlichen Ober⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober mit vier vom Hundert
Stettin, den .t Seitens des Provinzial⸗ ausschusses.
1.“ Landeshauptmann Trockenstempel
des Landeshauptmanns.) 8
Der Anspruch aus diclem Zinsscheine erlischt mi
dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig Ar worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab laufe dieser Feis zur Einlösung vorgelegt wird Eufels die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vor legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtlich Geiteben achaang des Anspruchs aus der Urkund leich. Glejch ur Unterzeichnung genügen di
Anmerkung. 1— mechanisch hergestellten Unterschriften.
Provinz Pommern. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuldver schreibung des Provinzialverbandes von Pommern 9 te Ausgabe, Buchstabe .. . Nr.
ℳ.
Der Inhaber dieses Scheines empfängt ge Rückgabe zu der obigen Schuldverschte⸗ ung di w..te Reihe von Zinsschesen für die Jahre vor
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erichtliche Geltendmachung des Anspruch Aehtliche Ge
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von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗
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läbrlich verzinst. 19 .. . nebst Erneuerungsschein bei der Provinzial