1910 / 87 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Einrichtung der Arbeiterausschüsse, wie sie geschaffen worden ist, grund⸗ sätzlich zugestimmt hat, daß er die Arbeiterausschüsse als eine nützliche und wohltätige Einrichtung gekennzeichnet hat, nützlich in dem Sinne, daß sie geeignet wären, das Vertrauen zwischen der Staatseisenbahnverwaltung und ihren Arbeitern zu fördern. (Bravo!) Weil ich die gleiche Auffassung von der Tätigkeit der Arbeiter⸗ ausschüsse habe, wünsche ich, daß alles von ihnen ferngehalten wird, was ihre Tätigkeit irgendwie einengen und beschränken kann. Ich habe in diesem Sinne wiederholt an die Staatseisenbahnbehörden Erlasse herausgeben lassen. Insbesondere wünsche ich, daß die Be⸗ schwerden und Anträge der Arbeiter in den Ausschüssen mit Ruhe und Sachlichkeit behandelt werden. Ich würde es daher selbstverständlich nicht billigen können, wenn man die Sitzungen der Arbeiterausschüsse auf eine solche Tagesstunde legt, daß nur ein geringer Bruchteil der

Mitglieder -des Ausschuffes⸗- sich an den Sitzungen beteiligen kann.

Der Herr Abg. Gronowski erkannte an, daß die Festsetzung einer Mindestzahl von 50 Arbeitern für die Bildung eines Ausschusses einen Fortschritt bedeutet. Es bedeutet in der Tat einen erheblichen Fort⸗

schritt, denn wir haben statt der 480 Ausschüsse nunmehr 808 solcher

Ausschüsse bei der Eisenbahnverwaltung. Die Vereinigung der

Abrbeiter verschiedener Betriebsstellen in einem Ausschusse ist möglich und zulässig, wenn die Betriebsstellen an einem und demselben Orte 8 3 behereürwes 8 ; liegen und derselben Inspektion unterstehen.

Nun hat der Herr Abgeordnete den Wunsch aufgenommen, der auch von dem Elberfelder Verbande ausgesprochen ist und auch von anderen Verbänden als nützlich erachtet wird, die Arbeiterausschüsse weiter zu organisieren, sie zu organisieren zu Direktionsausschüssen und schließlich auch zu einem Ausschusse, der der Zentralinstanz beigegeben wird. Meine Herren, dieser Wunsch verkennt doch den Zweck, den wir mit der Einrichtung der Ausschüsse haben erfüllen wollen. Die

usschüsse sollten der Arbeiterschaft an örtlich begrenzten Stellen die Möglichkeit geben, ihre Wünsche an der zuständigen Stelle vor⸗ zubringen. Der Vorgang ist folgender: Die Ausschußmitglieder ver⸗

mmeln sich, ihre Angelegenheiten werden erörtert, es wird darüber ein Protokoll aufgenommen. Dieses Protokoll geht, soweit es Wünsche enthält, welche der höheren Entscheidung bedürfen, an die Direktion. Der Direktion entgehen also die Wünsche der Arbeiterschaft nicht. Wir haben unsererseits das muß ich aussprechen kein Verlangen, die Arbeiterschaft weiter zu organisieren, als es durch die usschüsse in der Lokalinstanz geschehen ist. Auf der anderen Seite bin ich 1 urchaus der Meinung, daß, wenn die Direktion den Wunsch hat, be⸗ 2 waährte, tüchtige, erfahrene Ausschußmitglieder in diesem oder jenem Faͤalle zu hören, sie durchaus berechtigt und in der Lage ist, solche Ausschußmitglieder aus dem Bezirke zusammenzuholen. Aber eine organisatorische Einrichtung in dem Sinne zu schaffen, daß ich jeder Direktion einen vereinigten Arbeiterausschuß beigebe, das kann ich nicht in Aussicht nehmen, ebenso wenig wie ich in Aussicht nehme, für das Ministerium eine solche beirätliche Mitwirkung zu schaffen. Als Minister bin ich dauernd in der Lage, mich über Wünsche der Arbeiter der Staatseisenbahnen zu informieren. In großer Zahl melden sich die einzelnen Vereinigungen zu Audienzen bei mir an. Ich empfange sie stets, höre alle ihre Wünsche an, und diese Wünsche werden einer sehr sorg⸗ fältigen Prüfung unterzogen. Die Wünsche der Arbeiter der Staats⸗ eisenbahnverwaltung gehen sehr weit. Sie alle zu erfüllen ist nicht möglich; aber viele, sehr viele werden erfüllt, und ich kann eine Statistik der erfolgreichen Beschlüsse vorlegen, aus der ohne weiteres erkennbar ist, daß der materielle Erfolg der Ausschüsse heute schon recht erheblich ist.

Es ist weiter gewünscht worden, daß der Arbeiterschaft eine gut⸗ achtliche Aeußerung in Lohnfragen zugestanden werden möge. Meine Herren, wie vollziehen sich denn die Verhandlungen in den Arbeiter⸗ ausschüssen? Der wesentlichste Teil der Verhandlungen begreift Lohnfragen; die Lohnfrage steht im Brennpunkt der Verhandlungen. Die Arbeiter werden gehört, man kennt ihre Wünsche. Da brauche ich die Arbeiterschaft doch nicht erst gutachtlich zu hören; ich weiß ja ganz genau, nach welcher Richtung sich ihre Wünsche bewegen. Also so formal wollen wir die Sache nicht ausgestalten, daß, wie der Minister de lege verpflichtet ist, in den bedeutsamsten wirtschaftlichen Fragen den Landeseisenbahnrat gutachtlich zu hören, die unterstellten Behörden auch verpflichtet sind, die Arbeiterschaft gutachtlich über Lohnfragen zu hören.

Dann ist als weiterer Wunsch verlautbart, daß den Mitgliedern der Arbeiterausschüsse eine größere Sicherheit dahin gegeben werden möge, daß sie während der Zeit, in der sie Mitglieder sind, nicht entlassen werden können. Der Herr Abg. Gronowski, knüpfte an die Vorgänge an, die durch die Novelle zum Berggesetz geschaffen sind: die Sicherstellung der Sicherheitsmänner. Meine Herren, diese Sicherstellung ist aus ganz anderen Gründen erfolgt. In den Bergarbeiterausschüssen sind nicht nur Sicherheitsmänner vorhanden. Die übrigen Mitglieder der Arbeiterausschüsse, die nicht Sicherheitsmänner sind, haben keine anderweite Sicherstellung ihrer Person erfahren als auch die Mitglieder der Arbeiterausschüsse der Eisenbahnverwaltung. Im übrigen muß ich schon bei dieser Gelegen⸗ heit darauf hinweisen: die Arbeiter der Staatseisenbahnen sind bezüg⸗ lich ihrer persönlichen Verhältnisse kaum anders gestellt wie die ge⸗ samte Unterbeamtenschaft der Staatseisenbahnen, soweit wir dieser Beamtenschaft gegenüber ein Kündigungsrecht haben. Entlassungen der Arbeiter insbesondere infolge rückgängiger Konjunktur kommen nicht vor, sie erfolgen entwerder auf Wunsch, sodann weil vollständige Invalidität eingetreten ist, oder aus zwingenden Gründen der Disziplin. Im übrigen ist der Arbeiter, der seine Pflicht tut, genau so gesichert wie der Beamte. Darum scheint mir auch der weiter⸗ gehende Wunsch, daß wir einen Arbeiter, der zehn Dienst⸗ jahre bei der Staatseisenbahnverwaltung verbracht hat, nur wegen Invalidität oder grober Dienstverletzung entlassen sollen, und zwar nur durch den Minister, viel zu weit zu gehen. Dann würden wir den Arbeiter ja besser stellen als den Beamten. Nach der Organisation der Staatseisenbahnverwaltung sind die Eisen⸗ bahndirektionen in der Lage, Beamte, die auf Kündigung angestellt sind, zu entlassen. Der Beamte hat die Beschwerde an den Minister. Zur größeren Sicherheit für die Arbeiter haben wir noch die Be⸗ stimmung getroffen, daß die Arbeiter nicht entlassen werden dürfen allein von der unteren Stelle, sondern die Beschwerde der Arbeiter geht in jedem Falle unmittbar an die Direktion; die Direktion ist die zuständige Stelle. Hierin liegt eine sehr wesentliche Sicherung des Arbeiters. Selbstverständlich kann der Arbeiter seine weitere

Beschwerde auch an den Minister richten, sodaß er auch dies

se zweite Instanz zur Verfügung hat.

Dann hat der Herr Abgeordnete die Lohnfrage besprochen. Er ist der Auffassung, daß die Lohnbemessung seitens der Staatseisen⸗ bahnen eine unzureichende ist (sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), daß wir mit unseren Löhnen hinter den Löhnen der gleich⸗ zustellenden Industrie oder auch der Landwirtschaft zurückgeblieben sind. In dieser Allgemeinheit halte ich die Beschwerde für nicht zutreffend. Ich nehme für die Staatseisenbahnverwaltung in Anspruch, daß sie den Lohnmarktsverhältnissen dauernd gefolgt ist. Nur große Zahlen sind beweisend für die Beurteilung der Frage, ob wir den Lohnmarktsverhältnissen in ausreichender Weise gefolgt sind. Und da kann ich mich auf die Statistik beziehen, die sich auch im Betriebs⸗ bericht der Staatseisenbahnen befindet. Aus dieser Statistik ergibt sich, daß wir, 1909 gegen 1899 verglichen,die Löhne aller Kafenigen Arbeiter, die in Titel 3 des Etats aufgeführt sind, um 26 % erhöht haben, daß wir in derselben Zeit die Löhne der⸗ Bahnunterhaltungs⸗ arbeiter um 25 %, die Löhne der Werkstättenarbeiter um 16,7 % er⸗ höht haben. Hierbei muß ich bemerken, daß die Löhne der Werk⸗ stättenarbeiter, die überwiegend Handwerker sind, von Anbeginn an viel höher gewesen sind als diejenigen der nicht handwerksmäßigen Arbeiter. Vergleichsweise will ich hier feststellen, daß die Gehälter der Beamten von 1899 bis 1908 unter Berücksichtigung der allgemeinen Besoldungsaufbesserung um 22 % und die Löhne der Arbeiter in dem⸗ selben Zeitraum um 24 % gestiegen sind.

Es ist mir nun durchaus bewußt, daß die Lohnfrage dauernd einer sehr scharfen Kontrolle unterworfen werden muß. Das geschieht auch. Es ist mir auch bewußt, daß wir uns zurzeit in einer Wirtschaftsperiode befinden, in der ein sehr starkes Drängen auf Lohnerhöhung stattfindet, und die Staatseisenbahnverwaltung hat bereits in den letzten Monaten bewiesen, daß sie dort, wo sie sich davon überzeugt hat, daß die Regelung eine ungenügende ist, nachhilft. Wir haben neuerdings in einer ganzen Reihe von Be⸗ zirken und einzelnen Orten schon Lohnerhöhungen vorgenommen. Wogegen ich mich aber aussprechen muß, ist das, daß wir grund⸗ sätzlich mit einer allgemeinen Lohnerhöhung etwa im Anschluß an die Besoldung der Beamten vorgehen müßten. Die Löhne der Arbeiter⸗ schaft sind dauernd und gleichmäßig erhöht worden. Durch die Möglichkeit, es dauernd nach oben hin zu regulieren, unterscheidet sich das Einkommen der Arbeiter von dem der Beamten. Die Bezüge der Beamten sind sprungweise erhöht; die Beamten haben lange Jahre warten müssen, obwohl sie nicht mit Unrecht darauf hinwiesen, daß ihre Gehälter zu gering gewesen sind. Dieses Hinweises hat es bei der Arbeiterschaft nicht bedurft. Das Einkommen der Arbeiter⸗ schaft ist standig gestiegen. Ich habe schon bei der Behandlung über die finanztechnische Seite des Etats und die Bekanntgabe des finanziellen Ergebnisses von 1909 darauf hingewiesen, daß ich damit rechne, daß das Jahr 1910 uns Lohnerhöhungen bringen wird, in welchem Umfange, kann ich nicht sagen.

Dann hat der Herr Abgeordnete eine allgemeine Betrachtung an⸗ gestellt über die Bedeutung des Akkord⸗ und des Tagelohns. In dieser Frage bin ich mit ihm nicht einverstanden. Ich meine, daß seine Ansicht, der überwiegende Teil der Arbeiterschaft wäre für die Beseitigung des Akkordlohns, nicht zutrifft. (Sehr richtig!) Ein sehr großer Teil der Arbeiterschaft ist für Beibehaltung des Akkord⸗ lohns, weil er weiß, daß der Akkordlohn die einzige Möglichkeit bietet, die Qualität der Leistung der Arbeit richtig zu bewerten. Die Ar⸗ beiterschaft würde mit Schrecken erkennen, wenn wir den Akkordlohn abschafften, daß ihr Lohneinkommen sinken würde. (Sehr richtig!)

Nun hat der Herr Abgeordnete gemeint, ein Grundfehler unserer Akkordlöhne beruhte in der Ungleichmäßigkeit der Grundlöhne der Werkstättenarbeiter. Diese Grundlöhne sind eigentlich keine Löhne, sie bilden im wesentlichen nur den Verteilungsmaßstab für die Be⸗ teiligung des einzelnen Arbeiters am gemeinsamen Akkordver⸗ dienst. Ich bin aber gern bereit, eine Nachprüfung dahin eintreten zu lassen, ob die Feststellung dieser Grundlöhne an den einzelnen Hauptwerkstätten richtig und zweckentsprechend erfolgt ist. Solche Nachprüfung ist übrigens schon heute im Gange. Es wird sich daraus ergeben, ob die Beschwerden des Abg. Gronowski zutreffen. Es hat mich außerordentlich interessiert und ich glaube auch das hohe Haus —, daß ein früheres nützliches Mitglied der Staatseisenbahnverwaltung in so sachkundiger Weise über die Ver⸗ hältnisse in unseren großen Werkstätten Auskunft geben konnte. Für notwendig halte ich es und dementsprechend sind auch Anweisungen ergangen —, daß die Arbeiterschaft über die Stückpreisverzeichnisse sich jeder Zeit informieren kann, und ich würde es bedauern, wenn die wiederholten Weisungen wegen Auslegung dieser Stückpreis⸗ verzeichnisse hier und da unberücksichtigt geblieben sind.

Ebenso kann ich mich mit dem Herrn Abgeordneten einverstanden erklären, daß, wenn man überhaupt Revisionen der Dienststellen ein⸗ treten läßt, diese Revisionen unvermutet sein müssen (sehr richtig! rechts), sonst sind sie wertlos, sonst findet eine Vorbereitung auf die Revision statt, die dem Revidierenden die Möglichkeit nimmt, sich ein richtiges Bild von der Sachlage zu machen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Von den Maschinenanwärtern wird es als ungerecht empfunden, daß ihre Hilfsbeamtenzeit für die Pension nicht angerechnet wird. Bei der Festsetzung des Besoldungs⸗ dienstalters ergeben sich bei den Anwärtern zum Eisenbahnbureau⸗ dienst viele Ungleichheiten. Besonders sind diejenigen Beamten, die ihre Betriebssekretärprüfung vor dem Jahre 1895 gemacht haben, dadurch erheblich geschädigt, daß das Dienstalter vom Tage der be⸗ standenen Eisenbahnsekretärprüfung und nicht von der Betriebs⸗ sekretärprüfung an gerechnet wird. Dadurch, daß für die Wohnungs⸗ zulage von 600 der Gesichtspunkt des Patents maßgebend ist, werden die Techniker, die oft recht spät erst in dessen Besitz kommen, schlechter gestellt. Im Auftrage meiner Freunde habe ich eine ganze Reihe von Handwerker⸗ und Arbeiterfragen vorzubringen. Es wird allseitig ein erhebliches Gewicht auf das Vorhandensein der Arbeiterausschüsse gelegt. Die Verwaltung muß danach streben, Lohn⸗ reduktionen ganz zu vermeiden. Es darf nicht vorkommen, daß Re⸗ duktionen von 9 bis 15 im Monat eintreten. Die Löhne, vor allem die der Streckenarbeiter, bewegen sich oft unter dem ortsüblichen Tagelohn. Mir sind aus der Provinz Hannover Fälle bekannt, wo Arbeiter monatlich nur 48 erhalten. Das sind doch unhaltbare 2 Die Klagen über allzu lange Arbeitszeit sind allgemein. Es kommen Arbeitszeiten von 12 und mehr Stunden vor. Im Vergleich mit den Privatunternehmern sind die Eisenbahnarbeiter in bezug auf Arbeitszeit und Urlaubsverhältnisse viel schlechter gestellt. In der Gewährung des Urlaubs müßte auch eine Staffelung eintreten. Ein Arbeiter, der 27 Jahre im Dienst ist, erhält nicht mehr Urlaub als ein Arbeiter, der erst 7 Jahre im Dienst ist. Wenn man von dem Zehnstundentag auf den Neunstundendienst herabgeht, dann muß man auch die Stundenlöhne entsprechend erhöhen, weil der Arbeiter tat⸗

8

16 8 1 8— sächlich in der kürzeren Arbeitszeit dasselbe leistet. Die Wünsche der Ersetzung des Akkordlohnes durch den Stundenlohn sind nicht überall vorhanden. Die Arbeiterausschüsse wünschen möglichst oft gehört zu werden. Die Karenzzeit bei den Krankenkassen sollte man einheitlich ge⸗ stalten. Eine Erhöhung der Pension um 18 ℳ% ist ja jetzt 53 schlossen und damit einer der wesentlichsten Wünsche der Arbeiter er⸗ füllt worden. Aber diese Erhöhung soll erst am 1. April 1911 in Kraft treten. Wenn man sie will, soll man sie auch gleich durchführen. Die Anstellung der Beamten erfolgt viel zu spät. In einer mir be⸗ kannten Verwaltung sind von 49 Arbeitern nur 18 etatsmäßig an⸗

estellt. Abhilfe tut unbedingt not. Auch die Kolonnenführer der Fisenbahnwerkstätten haben Wünsche, die wohlwollend zu erwägen sind, sie wollen Beamtenqualität und die Stellung eines Werkführers erhalten. Endlich soll man von vorhergehender ärztlicher Untersuchung Abstand nehmen. Diese Wünsche sollten wohlwollend erwogen werden.

Minister der öffentlichen Arbeitenzvon Breitenbach: Meine Herren! Dar Herr Abg: Schroeder wird damit ein⸗ verstanden sein, wenn ich aus der großen Fülle seiner Anregungen nur einige besonders bemerkenswerte herausgreife.

Er wünschte, daß den Maschinenwärtern die Kleiderzulage von 30 gewährt werden möge wie anderen Unterbeamten. Die Vor⸗ aussetzung für die Gewährung dieser Zulage ist, daß die Beamten zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind. Das trifft bei den Maschinenwärtern nicht zu. Es könnte ja erwogen werden, den

Naschinenwärtern diese Verpflichtung aufzuerlegen; es würde aber eine solche Regelung mit Konsequenzen für andere Beamtenkategorien verbunden sein. Ich muß mir daher vorbehalten, die Angelegenheit näher zu prüfen. Daß die Maschinenwärter, wie der Herr Abg. Schroeder meinte, bei der neuen Besoldungsordnung leer ausgegangen seien, ist nicht zutreffend.

Dann hat er auf eine recht erhebliche Frage hingewiesen: die Anrechnung der pensionsfähigen Dienstzeit aus der Hilfs⸗ beamtenzeit heraus. Der Herr Abg. Schroeder bezog sich auf die Lage der Eisenbahngehilfinnen. Es ist grundsätzlich mit der Finanzverwaltung vereinbart worden, im Anschluß an die vom Herrn Abgeordneten vorgetragene Sachlage“, daß eine im privatrechtlichen Vertragsverhältnis ausgeübte Beschäftigung als pensionsfähige Dienstzeit unter den angegebenen Voraussetzungen nur dann anzurechnen ist, wenn zur Zeit der Ausübung dieser Beschäftigung bereits etatsmäßige Beamtenstellen in den betreffenden Dienstzweigen vorhanden waren“. .

Nun sind in der Tat für die Eisenbahngehilfinnen erst am 1. April 1898 etatsmäßige Stellen geschaffen worden, wir würden also bei Beachtung dieser grundsätzlichen Bestimmung nicht in der Lage sein, die Zeit, die vor dem Jahre 1898 liegt, anzurechnen. Gleiche Verhältnisse liegen vor für andere Beamtenkategorien. So für die Rottenführer, für die erst im Jahre 1905 etatsmäßige Beamtenstellen geschaffen worden sind. Ich glaube, man wird anerkennen müssen⸗ daß an sich der Grundsatz berechtigt ist, daß eine Dienstzeit nicht als eine beamtenmäßige angerechnet werden darf, falls nicht Beamten⸗ stellen schon geschaffen waren. Es tut mir daher sehr leid, daß diesen Beamtinnen und Beamten nicht geholfen werden kann. Preußen befindet sich hier durchaus in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen, die auch im Reiche in Anlehnung an das Reichsbeamtengesetz festgestellt worden sind.

Dann hat der Herr Abgeordnete gefragt, wie die pensionsfähige Zulage von 600 an die Mitglieder der Eisenbahndirektionen verteilt, und wie die Teilung zwischen den technischen und administrativen Beamten erfolgt sei. Es ist ja für die Eisenbahnverwaltung seinerzeit ausdrücklich festgestellt worden, daß die Unterscheidung zwischen gehobenen und nicht gehobenen Stellungen in dieser Verwaltung nicht gemacht werden soll. Es ist auf Grund dessen bestimmt worden, daß lediglich ent⸗ scheidend sein soll für die Verteilung der Zulagen, wie der Herr Ab⸗ geordnete bereits mitteilte, drs Dienstalter einerseits vom Regierungs⸗ baumeister, anderseits vom Assessor. Das hat zur Folge, daß dieser Zulagen den höheren Technikern zugeflossen sind, dagegen etwa den Administrativen der Verwaltung. Ich meine aber, diese Re⸗ gelung ist doch billig; denn die höheren Techniker der Verwaltung rücken viel später in die Mitgliedstellen ein und erreichen später die höheren Gehälter als die administrativen Beamten.

Dann hat der Herr Abgeordnete auch die Frage der Akkordlöhne gestreift, und es hat mich gefreut, daß er sich grundsätzlich auf den Standpunkt hat stellen können, den ich einnehme und im Interesse der Arbeiterschaft einnehmen muß.

Er hat weiter verlangt, daß eine Aenderung der Akkorlöhne nur stattfinden soll, wenn eine Notwendigkeit vorliegt; damit bin ich ein⸗ verstanden. Das ständige Herauf⸗ und Heruntersetzen der Löhne be⸗ unruhigt die Arbeiterschaft, und wir haben daher angeordnet, daß die Revision der Akkordlöhne nur etwa einmal jährlich erfolgen soll mit der Maßgabe, daß, wenn z. B. durch Aufstellung neuer Maschinen eine vollständig neue Basis für die Akkordlohnberechnung geschaffen ist oder offenbare Irrtümer vorgefallen sind, eine Aenderung ein⸗ treten soll.

Bezüglich der weiteren Frage, die der Herr Abgeordnete im Zu⸗ sammenhange mit der Lohnfrage erörterte, inwieweit die ortsüblichen Tagelöhne als Grundlage für unsere Lohnbemessung dienen sollen, muß ich aussprechen, daß für die Lohnpolitik bei den Staatsbahnen nicht sowohl die Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne entscheidend ist, als vielmehr die Lohnverhältnisse in der Industrie, dem Handel und der Landwirtschaft. Die Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne voll⸗ zieht sich ohne unsere Mitwirkung, und wir haben noch ganz jüngst fest⸗ stellen müssen, daß diese Bemessung der ortsüblichen Tagelöhne zeitweilig eine geradezu sprunghafte gewesen ist. Die Löhne der Staatsbahnarbeiter sind nun vielfältig erheblich höher als die ortsüblichen Tagelöhne, aber hier und da auch geringer. Die ortsüblichen Tagelöhne als solche zu vergleichen mit den Anfangslöhnen der Staatsbahnarbeiter scheint mir aber überhaupt unrichtig zu sein. Wenn man Vergleiche anstellen will, könnte man sie doch nur mit den Durchschnittslöhnen vergleichen. Ich bin also der Meinung, daß die ortsüblichen Tagelöhne an sich keinen richtigen Wertmesser dafür abgeben, ob die Löhne der Staats⸗ eisenbahnarbeiter richtig gegriffen sind oder nicht. Ich glaube: es liegt vielmehr im Interesse unserer Arbeiterschaft, wenn wir die Lohnbemessung in Anlehnung an die Löhne der großen Erwerbszweige des Landes eintreten lassen.

Dann hat der Herr Abgeordnete die Anregung gegeben, die Kolonnenführer etatsmäßig anzustellen. Die Frage ist schon wieder⸗ holt erörtert worden. Die Anstellung der Kolonnenführer hat um deswillen wesentliche Bedenken, als diese Arbeiter sehr hoch gelöhnt sind und beim Uebergang in das Staatsbeamtenverhältnis einen wesentlichen Rückschritt in ihren Bezügen erfahren würden. Es wird

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mir das hier von dem Herrn Abg. Gronowski durch Zunicken be⸗ stätigt. Im übrigen verrichten die Kolonnenführer eine lediglich manuelle Tätigkeit, und es ist nicht angängig, für solche Tätigkeit Beamtenstellungen vorzusehen. Es wird aber auch noch ein anderes eintreten, was ich lebhaft bedauern würde: die Kolonnenführer sind auf Grund ihrer Stellung, die sie unter den Arbeitern einnehmen, Vertrauensleute der Arbeiter; sie würden an dieser Ver⸗ trauensstellung in dem Augenblick Einbuße erleiden, in dem sie in das Beamtenverhältnis übergeführt werden. Meine Herren, es ist noch nicht sehr lange her, daß wir eine gleichartige Kategorie in das Beamtenverhältnis übergeführt haben. Das sind die früheren Vorarbeiter in den Staatsbahnwerkstätten, die Werkführer ge⸗ worden sind.

Was die Frage betrifft, ob die Karenzzeit, die wir bei unseren

Betriebskrankenkassen zum Teil haben, beseitigt werden oder jn demm

Sinne gemildert werden kann, wie es Herr Dr. Schroeder anregte⸗ daß ausnahmsweise rückwirkend für die Karenzzeit Krankengeld gezahlt werden soll, so ist es sehr schwer, eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Die 21 Betriebskrankenkassen der preußischen Staatsbahnen haben diese Frage durchaus verschieden geregelt, je nach ihrer wirt⸗ schaftlichen und finanziellen Lage. Diese wird unter allen Umständen für die Regelung entscheidend sein müssen.

Nach 4 ½ Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung des Eisenbahnetats auf Donnerstag, 2 Uhr.

Statistik und Volkswirtschaft.

der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe

für Wertpapiere.

März Abvril 1909 März bis März bis März 1910 1909

April 1908

I. Inländische Aktien und Interimsscheine Anteilscheine der deut⸗ schen Kolonialgesell⸗ schaften und der ihnen eichgestellten deut⸗ chen Gesellschaften. Ausländische Aktien und Interimsscheine Inländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter V genannten 372 177 40 Inländische auf den 8 Inhaber lautende und auf Grund staat⸗ licher Genehmigung ausgegebene Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen der Kom⸗ munalverbände und Kommunen, der Kor⸗ porationen ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn⸗ esellschaften sowie Interimsscheine ... Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine aus⸗ ländischer Staaten, Kommunalverbände, Kommunen u. Eisen⸗ bahngesellschaften.. 728 263 95 Ausländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter VI genannten VIII. Bergwerksanteil⸗ . und Ein⸗ zahlungen auf solche 39 643 482 564 40 IX. Genußscheineü... 66 21 508 50

zusammen: 3 857 906,02]37 816 020 27 Berlin, den 13. April 1910. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

1 922 200 077[21 351 300 47717 752 047 60

45 240 49 525 196 525 80 2 194 622 80

2 901 655 90

EE111ö1““

71 754 60⁄ 1 679 345 60] 1 356 049

518 418 95 11 492

den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Portugal.

Erhöhung der Zölle für Zigarren und bearbeiteten Tabak. Infolge des Einspruchs der Tabakeinführer und ⸗verkäufer egen das sofortige Inkrafttreten der erhöhten Meolsäte für Figafen⸗ 8. aretten und verarbeiteten Tabak hat der Ministerrat beschlossen, deß die bereits im Zollamt lagernden und die unterwegs befindlichen Tabakmengen noch nach dem früheren Zollsatz von 4500 Réis für 1 kg verzollt werden sollen. Auch auf später ankommenden Tabak soll der erhöhte Zollsatz nicht angewendet werden, wenn die Einführer zweifelsfrei nachweisen können, daß die Bestellung bereits vor Ver⸗ öffentlichung der Verordnung vom 24. Februar d. J. erfolgt war.

Außenhandel Norwegens im Jahre 1909. In den Hauptwarengruppen erreichte die Ein⸗ und Ausfuhr Norwegens 8 Jahre 1909 (und 1908) nachstehende Werte in 1000 Kronen: 8

Einfuhr: Fleisch, ungeräuchert 3111 (2594) Speck, un⸗ eräuchert 1377 (3103) Gerste, unvermahlen 13 314 (13 394)

alz 362 (444) Roggen, unvermahlen 23 953 (27 177) Roggen⸗

mehl 6786 (4561) Weizenmehl 10 696 (11 250) Reis, Reis⸗ E Reismehl 948 (830) Tee 266 (244) Kaffee 11 213 (9125 Zucker 9989 (9539) Sirup 1688 (1544) Tabakblätter 2012 (2118) Branntwein und Spiritus in Fässern 5079 (2184) Wein in Fässern 2718 (2426) Baumwolle 4349 (3838) Hanf 1006 89 Wollenwaren 7732 (7148) Petroleum, Paraffinöl 309 (5978) Kochsalz 1987 (2128) Steinkohlen, Zinder, Koks 31 780 (31 822) Maschinen und Motore 14 275 (15 210). Der Gesamtwert der Einfuhr wird einschließlich einer Anschlagsumme für nleh übrigen Waren auf 357 266 500 Kr. (im Vorjahr 355 042 200 Kr.) geschätzt.

v.

11“

Ausfuhr: Konserven in Büchsen 8411 (7481) Dörrfisch 16 610 (13 279) Klippfisch 16 679 (17 159) Fettheringe, ge⸗ salzen 10 887 (4381) Andere gesalzene Heringe 2430 (1037) Butter 2959 (3114) Margarine 588 (736) Kondensierte Milch 8451 (7102) Rogen 2213 (1740) Fischguano 1260 (725) Tran 5954 (5991) Holz 29 422 (34 749) Holzschliff, trocken 1537 (1756) Holzschliff, naß 17 882 (19 671) Zellulose, trocken 20 266 (20 572) Zellulose, naß 240 (372) Streichhölzer 1998 (1648) Kleie 2771 (2853) Packpapier 9204 (7475) Druck⸗ papier 10 324 (9383) Eis 574 (1005) Schwefelkies, teilweise kupferhaltig 4921 (5034) Kupfererz 190 (16) Granit, ver⸗ arbeitet und in Blöcken sowie Labrador 2330 (1771) Nägel 479 (628). Insgesamt bezifferte sich der Wert der Ausfuhr einschließlich einer Anschlagsumme für alle übrigen Waren auf 227 373 700 Kronen (im Vorjahre 216 037 800 Kronen). (Meddelelser fra det statistiske Centralbureau.)

. 2— 8 Einfuhr von Zement nach Britisch⸗Indien.

„Die Hafenverwaltung von Kalkutta hat letzthin durch die Ver⸗ der Kalkuttaer Firma Balmer, Lawrie u. Co. mit der Gilling zam Portland Cement Company, Gillingham, Kent, England, einen Abschluß für die Lieferung von 10 000 Faß Zement zum Preise von Rs. 6. 5. 6 (8,63 ℳ) das Faß während des laufenden Jahres betätigt. Dieser Preis war der billigste unter den Angeboten der irmen, welche der Vereinigung der englischen Portland Zementwerke Associated Portland Cement Manufacturers) angehören. Unter den „Dutsiders“ wurde von der Kalkuttaer Firma D. T. Keymer u. Co. der Wouldham Co's Red Croß Brand zum Preise von Rs. 6. 4. 0 (8,50 ℳ) als die billigste Qualität angeboten.

Die für die Lieferungen während der Jahre 1908 und 1909 von der Hafenbehörde gezahlten Preise stellten sich auf Rs. 6. 15. 0 (9,43 ℳ) bezw. Rs. 6. 8. 0 (8,84 ℳ).

Der Einfuhrzoll von Zement beträgt 5 % ad valorem.

Während der letzten zwei Jahre, d. h. 1907/08 und 1908/09, stellte sich die gesamte Einfuhr von Zement nach Britisch⸗Indien auf 1 787 720 cwts im Werte von Rs. 3 432 456 bezw. 1 964 665 cwts im Werte von Rs. 3 982 575, und zwar wurden

davon abgeliefert aus: Menge Wert 1907/08 1908/09 1907/08 1908/09 ewts Rs.

1 509 555 1 675 894 2 980 415 3 468 282 9 206 30 736 21 426 70 783 8 58 895 22 995 111 019 47 386 Galdien 173 433 186 804 254 178 305 558 Feantreic ........11868206 353502 126 3 179 253 5 859 Oesterreich⸗Ungarn —. 17 836 27 201 34 204 54 309 Insgesamt (einschl. anderer Länder) 1 787 720 1 964 665 3 432 456 3 982 575. (Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Kalkutta vom 17. Februar 1910.)

2

5 Fes 8 1 Großbritannien . Britische Besitzungen Deutschland.

Geplante Einfuhrbeschränkung für Kokain. Die chinesische Regierung beabsichtigt, die Einfuhr von Kokain denselben Beschränkungen zu unterwerfen, wie sie für die Einfuhr von Morphium seit dem 1. Januar 1909 in China bestehen ( Deutsches Handels⸗

archiv 1909 I S. 635).

8 Persien. 8 1 8 Ausfuhrverbot für Teppiche, die mit Anilin⸗ oder anilinhaltigen Farben gefarbt sind. Laut Mitteilung der persischen Zollverwaltung vom 9. März d. J. wird vom 7. Juli d. J. ab der Artikel 29 der Zollordnung, wonch die Ausfuhr von Teppichen, die mit Anilinfarben oder anilinhaltigen Farben gefärbt sind, ver⸗ boten ist, mit aller Strenge durchgeführt werden. Bisher ist diese Bestimmung mit Rücksicht auf bereits abg schlossene Verträge vielfach nicht angewandt worden. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Ge⸗ sandtschaft in Teheran.) 1111A6A4*“

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Kapkolonie.

16“ ““ 8 2„ v„ ““ Lizenzgebühren für Wareneinführer, Vertreter und

Handlungsreisende. Stempelsteuer für Patent⸗ medizinen usw. Durch die „Stamps and Licences Act 1909“ ist die Stamps and Licences Act 1908 in einigen Punkten abgeändert worden. Das Gesetz von 1908 hatte darüber Zweifel gelassen, ob die Lizenzabgabe als Einführer und als Vertreter einer sremblänbischen Firma vorkommendenfalls nebeneinander entrichtet werden müssen. Um alle Zweifel zu beheben, bestimmt das neue Gesetz ausdrülich. daß die Abgabe als Einführer vorkommendenfalls neben der Abgabe als „Agent for a foreign firm“ zu entrichten sei und umgekehrt. In dem neuen Gesetze wird ferner erklärt, was unter einem in der Kapkolonie „domizilierten“ Vertreter einer fremden Firma zu ver⸗ stehen sei. Ein solcher Vertreter muß drei Jahre in der Kolonie ansässig sein, um Anspruch auf Entrichtung nur der halben Ver⸗ tretergebühr zu haben. Die Vertreterlizenz darf nur einer Einzel⸗ person, nicht einer Firma oder Gesellschaft erteilt werden. Hat eine Vertreterfirma also mehrere Teilhaber oder mehrere geschäftsführende Gesellschafter, so muß für jeden von ihnen eine besondere Lizenz er⸗ wirkt und bezahlt werden, wofern jeder von ihnen für die Firma Agenturheschäfte abschließen will. Ferner gibt das Gesetz eine neue Begriffsbestimmung für „Agent for a foreign firm“.

Bei den Bestimmungen über die Lizenzen für Handlungsreisende ist eine Neuerung dahin getroffen, daß außer dem Handel mit land⸗ wirtschaftlichen Maschinen und Geräten auch der Vertrieb von kap⸗ ländischen Produkten und Erzeugnissen abgabenfrei sein soll.

Die Sätze für die Stempelabgabe, die für sogenannte Patent⸗ medizinen und Medizinen, die durch ihren Namen als Erzeugnis und Eigentum einer bestimmten Person ausgegeben werden („proprietary medicines), zu entrichten ist, sind durch das neue Gesetz auf2 Pence bei einem Werte bis zu 1 Schilling 6 Pence und auf 1 Penny für je weitere 6 Pence des Wertes erhöht worden. Zu den der Stempel⸗ abgabe unterliegenden medizinischen Präparaten werden nach den vom Schatzamt der Kolonie veröffentlichten Ausführungsbestimmungen auch Stärkungsmittel wie Somatose, Sanatogen, Antineurasthin und Byno⸗ Hemoglebin gerechnet. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in

apstadt.)

8 8 Ausschreibungen.

Errichtung von Elektrizitätswerken in Oesterreich⸗ Ungarn. Der Stadtrat in Neustadt an der Mettau hat beschlossen, mit einem Aufwand von 68 000 Kronen ein eigenes städtisches Elektrizitätswerk zu erbauen. Der Gemeinderat in Perg (Oberösterreich) beschloß, eine Elektrizitätsanlage zu erbauen und mit den Vorarbeiten sofort zu beginnen. Die elektrische Anlage in Kaposvär (Ungarn) soll mit einem Kostenaufwand von 250 000 Kronen erweitert werden. (Oesterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Wasserversorgungsanlagen in der Krain. Das krainische Landesbauamt hat drei große Zentralwasserversorgungsprojekte für das Karstgebiet, für Dürrenkrain und für das Gottscherr beziehungsweise Reifnitzertal ausgearbeitet. Zu den Kosten von 4 000 000 Kronen wurde ein 50 % iger Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonds zugesichert. (Besterrecchischer Zentralanzeiger für das öffentliche

Lieferungswesen.)

Der Bau einer Markthalle in Rzeszow (Galizien) wird vom Magistrat projektiert. (Oesterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Lieferung von Geldschränken nach Ungarn. Beim Vizegespanamt des Szepeser Komitats zu Löcse (Leutschau) wird am 31. Mai 1910 die Lieferung der für die Gemeinden des Komitats nötigen 27 Stück Einbruchs⸗ und feuersicheren Geldschränke und 17 Stück Eisenkassetten vergeben. Kaution: 250 Kronen. Bedingungen sind beim Expeditionsamt des Szepeser Komitats einzusehen. (Oesterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.) *

Lieferung von Kohle nach Watergraafsmeer (Nieder⸗ lande) ¹z). Der Vorstand des Noorden⸗Legmeerpolder ersucht um Preisangabe und Proben für die Lieferung von 300 000 kg prima westfälischer oder englischer Dampfkohlen. Die Preisangabe ist an den Sekretär des Polders J. H. Zurmühlen in Watergraafsmeer (Provinz Nordholland) zu richten. Die Proben sind an das Pump

merk (Stoomgemaal) des Polders vor dem 20. April zu senden. Aus“

kunft erteilt L. van der Byl in Amstelveen (Provinz Nordholland).

Lieferung von 60 000 kg hartem und 60 000 kg weichem Weizen nach den Niederlanden. Verhandlung: 20. April 1910, 12 Uhr, bei dem Intendanten der 1. Division im Ge⸗ schäftszimmer der Militärbäckerei im Haag, Breedstraat Nr. 106. Die allgemeinen, durch kriegsministerielle Verfügungen vom 13. Mai 1899 und 16. November 1904 festgestellten Bedingungen der Ver⸗ dingung und Lieferung sind gegen 0,10 fl. für das Exemplar bei der Firma Gebroeders van Cleef im Haag erhältlich. (Nederlandsche Staatscourant.)

Belgien. Lieferung von Briketts für die Maschinen der Kanalanlagen in Luttre. 23. April 1910, 11 Uhr, Direction du Service des canaux houillers, 28 Rue de le Glacidre, in St. Gilles bei Brüssel. Eingeschriebene Angebote bis zum 19. April. Sicher⸗ heitsleistung 400 Fr., Lastenheft Nr. 18 zum Preise von 20 Centimes beim Bureau des adjudications, 15, Rue des Augustins, Brüssel.

Lieferung von Messingröhren nach Belgien und Ver⸗ kauf solcher Röhren. Demnächst, Börse in Brüssel: a. Liefe⸗ rung von messingenen Heizröhren gegen Uebernahme von gebrauchten Heizröhren und evtl. Zahlung einer Ausgleichssumme, 20 Lose, für die Stationen Mecheln (gare de Muysen), Gentbrügge, Luttre, Namur bezw. Cuesmes und Löwen (Los 1 20). b. Lieferung von neuen messingenen Heizröhren gegen Barzahlung in Mecheln (gare de Muysen), Gentbrügge, Luttre, Namur und Löwen (10 Lose). c. Verkauf gebrauchter messingener Heizröhren gegen Barzahlung (20 Lose), lagernd auf den Stationen Mecheln, Gentbrügge, Luttre, Cuesmes und Löwen.

Bau von Eisenbahnen in Belgien. Die Société natio- nale de chemins de fer vicinaux in Brüssel, Rue de la Science 14, vergibt: 1) am 11. Mai, 11 Uhr, den Bau des Abschnitts Staden Woumen der Vizinallinie Roulers Dixmude —Rixschoote. Anschlag: 117 645,75 Fr.; Kaution: 12 000 Fr. Angebote bis zum 10. Mai. 2) Am 18. Mai, 11 Uhr, den Bau der Strecke zwischen Virginal⸗ Village und Braine⸗le⸗Comte und der ersten 3 km der Zweiglinie Planoit Rebecq —-Rognon. Anschlag: 263 482,07 Fr.; Kaution: 26 000 Fr. Angebote bis zum 17. Mai. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Bau von Kirchen in Belgien. 1) In Hoboken bei Ant⸗ werpen. Verhandlung: 27. April 1910, 3 Uhr, Maison communale. Anschlag: 273 925 Fr., Sicherheitsleistung: 15 000 Fr. 2) In Sart⸗Messire⸗Guillaume. Verhandlung: 29. April 1910, 11 Uhr, Hötel commuual in Court⸗Saint⸗Etienne (Brabant). Ein⸗ Heieene Angebote zum 25. April. 3) In Sainte Mariaburg

ei Antwerpen. Verhandlung: 16. Mai 1910, 3 Uhr, ebenda bei der Compagnie d'assurances „Antverpia“. Anschlag: 160 000 Fr., Sicherheitsleistung: 10 000 Fr.

Lieferung und Einrichtung des Mobiliars für das Telephonamt in Brüssel, Rue de la Paille. Speziallastenheft Nr. 1122.*) Verhandlung demnächst, Börse in Brüssel.

Bau von Schuppenusw. in Station Hasselt (Belgien), und zwar eines Güterschuppens, eines Se und eines über⸗ deckten Bahnsteigs für die Zollbehörde. nschlag: 76 328 Fr., 6100 Fr. demnächst, Station Hasselt.

Bäau einer Wasserleitung in La Louvidre (Belgien). Anschlag: 193 600 Fr. Verhandlung: demnächst, Gouvernement provincial in Mons.

Lieferung verschiedener Waren für die belgischen Staatsbahnen. Demnächst: Börse in Brüssel. Neuverdingung des Loses 3 des Speziallastenhefts Nr. 786.*) Los 3 A. Lieferung von Blitzableitern, Beschlägen, Stacketen, Schwellen, Klammern usw. Los 3 B. Lieferung einer Erdplatte aus galvanisiertem Eisen.

Demnächst: Daselbst. Neuverdingung der Lose 14—16 des Speziallastenheftes Nr. 761.“*) Lieferung von je 4500 lfd. Mete braunen Stoffes von 1,20 m Breite für Vorhänge.

von Werkzeugmaschinen mit elektrischem Antrieb nach Antwerpen für die Stationswerkstätte der neuen Nordbassins. 8 Lose. Verhandlung: 10. Mai, Mittags, Hôtel de

ville, Antwerpen. [(Moniteur des Intéréts Matériels.)

Lieferung der Schwefel nach der Türkei. Die Groß⸗ meisterei der Artillerie in Konstantinopel vergibt die Lieferung von 2 000 000 kg zweifach raffiniertem Schwefel, dessen Aschenproduktion nicht mehr als 3 %n beträgt, und von 75 000 kg Schwefel, der nicht mehr als 1 % Erdbestandteile enthält, zur Pulverfabrikation. Angebote Dienstags und Donnerstags an den Conseil für Kriegs⸗ der genannten Behörde. Sicherheitsleistung in Höhe von /%%.

1 Heteebhung von Elektrizitätskonzession für Kon⸗ stantinopel. Lastenheft, Ausschreibungsreglement und technisches Reglement mit den Bedingungen sind bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Konstantinopel erhältlich. 8

Die Ausschreibungsfrist für die Lieferung von 50 Personenwagen und 150 Güterwagen nach Haifa (Türkei) vergl. „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ Nr. 76 vom 1. d. M., erste Beilage ist bis zum 21. April 1910 verlängert worden. Vergebung durch die Generaldirektion der Hedjas⸗Eisenbahn in Konstantinopel b

Verhandlung:

Konkurse im Auslande.

Bukowina.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Mehlhändlers Abraham Mordko Mehler in Radautz mittels Bes v des K. K. Kreisgerichts, Abteilung IV, in Suczawa vom 7. 1910 No. S. 2/10. Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. J. Lauterstein in Radautz. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 21. April 1910, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 1. Juli 1910 bei dem K. K. Bezirksgericht in Radautz anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Radautz wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 5. Juli 1910, Vormittags 10 Uhr.

¹) Ergänzung der Mitteilung in Nr. 81 des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“ vom 7. d. M., zweite Beilage.

*) Lastenhefte können durch das „Bureau des adjudications“ Brüssel 15, Rue des Augustins, bezogen werden.