1910 / 96 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

k“ 8 W 8 y 1 feb gehen begreiflicherweise die Meinungen auseinander. Bayern BUnterstützungsbedürftigkeit w

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bis zu einem gewissen Grade auch rechnen die Zuwendungen aus dem Aller⸗ höchsten Dispositionsfonds mit 3,6 Millionen Mark, weil diese an Kriegsteilnehmer gehen, bei denen die Invalidität nicht nachgewiesen ist, die also nach den gesetzlichen Vorschriften Leistungen nicht erhalten würden. So haben wir also auf der Seite der Zuwendungen an Kriegsteilnehmer als solche 27,2 Millionen Mark, auf der Seite des Invalidenfonds haben wir zwar an sich 33 Millionen Mark, aber von diesen

8

ird auch darauf Rücksicht genommen,

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Qualität mittel

atte bei einer Bevölkerungsziffer von 5 Millionen Million Er⸗ ob Frau oder Kinder etwas verdienen. Die Erlangung der trag. Multipliziert man diesen Ertrag bei den 60 Millionen des Reichsbeihilfe wird ungebührlich von den Behörden erschwert. Deutschen Reichs mit 12, so kämen wir auf 15 Millionen, bei etwas Es sind mir darüber zahlreiche Klagen zugegangen. In einem höheren Sätzen könnten wir leicht 35 oder auch 60 Millionen er⸗ Falle erklärte der Arzt den Gesuchsteller für völlig erwerbsfähig, jelen. Wie kann sich der Reichsschatzsekretär solche großen Summen während er kurz darauf von dem Vertrauensarzt der Versicherungs⸗ intgeben lassen angesichts der Schwierigkeiten, vor denen wir hier anstalt für völlig erwerbsunfähig erklärt wurde. In einem siehen. Der Gesetzesvorschlag des Fürsten Bismarck von 1881] anderen Falle wurde nachgeforscht, der in Amerika lebende verdiene. Weit⸗

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlägliche Schätzun verkauft Doppelzentner Preis unbekannt)

Am vorigen Markttage

Durch⸗

Durchschnitts⸗

für 1 Doppel⸗ zentner

Verkaufte Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge schnitts⸗

höchster höchster niedrigster höchster Doppelzentner preis

niedrigster was

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rankfurt a. 8 9 Anklam. JTX“ Greifenhagen. Pyritz. Stargard i. Pomm.. Schivelbein.. AA“*“ 4X“ ee6*“ Rummelsburg i. Pomm. Stolp i. Pomm... Lauenburg i. Pomm. Namslau. Trebnitz i. Schl.. GBrehan.. eE1111“ 111164* Neusalz a. O.. Sagan. Jauer.. Leobschütz Neisse.. e

ilenburg Erfurt. BE“ Goslar. Fulda. Kleve. Neuß. 1 Nünchen.. Straubing. Mindelheim Meißen. EE11A1““ Hlauen i. V. autzen. Reutlingen. IH.. Heidenheim. Ravensburg. Saulgau.. EbE““ Offenburg. Bruchsal.. Z]

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Braunschweig. 16 Atenburg.. ——

Bemerkungen.

Berlin, den 25. April 1910.

b Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Noch: Gerste. 14,30 V

14,50 14,20 14,40 15,50 15,20 15,00 14,00 15,00 13,50 15,00 15,00

14,00 14,40 14,50 15,20 15,00 13,80 14,50 13,50 14,80 15,00

13,80 13,50 14,80

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13,80 14,40 14,80

13,70 14,40

14,30 14,00 13,30 12,50 12,80 13,60 17,30 17,50 19,50 15,00 18,50 16,00 18,00 15,00

16,30

17,00 15,80 15,50 15,80

17,00 17,20

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16,00

17,00 15,40 15,25 15,40

17,00 16,80 Hafer. 15,35 15,20 15,30 16,40 15,60

17,60 16,60 16,40 16,40 16,50 15,60 15,00 15,50 14,40 15,20 15,00

17,00 17,50 14,50 17,50 15,25 14,20

15,50 15,00 16,20

14,60 15,00 16,00 16,00 16,60

17,00 18,00 14,50 18,00 15,25

14,20

15,90 15,50 16,20

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15,10 16,00 15,00 17,50 16,80 16,50 16,00 16,00 16,30

16,00 15,20 15,30 16,40 15,60

17,60 16,80 16,40 16,40 16,50 15,80 15,20 15,50 14,40 15,60 15,00

15,10 14,00 14,80 14,60 15,20 15,50 15,60 15,60 14,50

14,10 14,70 13,70

14,60 14,70 13,80 14,00

16,00 16,50 15,00 16,50 15,00 15,25 16,50 14,70 15,00 14,30 14,60 15,60 15,60 16,00

15,40 14,60

14,00 14,20 14,80 16,50 14,60 16,00

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15,30 14,00 15,10 14,60 15,20 15,50 15,80 15,60 14,50

14,60 14,80 14,20

14,80 14,70 14,00 14,00

17,00 16,80 15,00 17,00 15,80 15,25 16,50 14,70 15,60 14,60 15,00 15,80 15,90 16,00

15,40 15,00

14,56 14,60 15,00

16,50 14,60 16,00 16,40 16,40

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16,00

15,00 15,00 15,20 14,90 14,80 15,30 15,40 15,20

14,40 17,50 17,50 17,50 16,00 17,50 18,00 16,25 17,00 15,70 16,40

15,40 16,20 16,30 16,60 16,00 17,00 16,00 15,00 15,10 15,00 15,60 17,00 17,00 15,60 16,60

15,80

15,00 15,00 14,70 14,90 14,30

14,80 15,40 15,20 14,40 16,00

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15,20 14,60 14,70 15,00 15,20 17,00 17,00 14,90 16,60 16,70 16,70

14,10 13,91

14,60 13,75

15,67 15,48 15,23 14,72 14,55 14,62 14,82 17,00

15,02

1 16,40 16,40 16,60 16,80

der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist,

Kaiserliches Statistisches Amt. 1 wan der Borght.;

350

16,65

Der Durchschnittspreis wird aus den un ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

daß entspr

15,99

20. 4. 20. 4.

20. 4.

16,40 15,20 15,92

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15,50 16,03 15,40 15,11 14,64 14,70 15,02 17,00

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16.4.

16. 4.

5

abgerundeten Zahlen berechnet. ericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 71. Sitzung vom 23. April 1910, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die erste und event. zweite Beratung der von den Abgg. Liebermann von Sonnenberg, Bassermann, Dr. Ablaß und von Liebert eingebrachten Gesetz⸗ entwürfe über die Gewährung von Beihilfen an Kriegs⸗ teilnehmer.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. gefteig

Abg. von Liebert (Rp.) fortfahrend: Unsere deutschen Siege nicht nur der genialen Heeresleitung des Feldmarschalls verdanken und der übrigen Führer und

iere, auch der Tapferkeit und Hingebung der

emeinen Soldaten. Diese Soldaten befinden sich jetzt in einem

Lebensalter, das bis in die siebziger und achtziger Jahre

hinnaufreicht. Es heißt also schnell handeln, wenn wir helfen wollen. Durch den vorjährigen Gesetzentwurf sollte den Kriegs⸗

teilnehmern ein Ehrensold von 120 bewilligt werden. Die ver⸗ bündeten Regierungen haben das Gesetz aus formalen Gründen nicht

sind

sondern

ausgeführt, und weil die Mittel dazu nicht vorhanden sind. Wir halten uns für moralisch verpflichtet, von neuem die Forderung zu stellen und auch die Deckungsmittel anzugeben. Auf die freisinnige Resolution, die die Deckung aus Mitteln der sogenannten Liebesgabe sucht, einzugehen, halte ich nicht für zulässig. Es handelt sich hier um eine rein patriotische Aufgabe, und es erscheint mir nicht am Platze, eine Frage der Steuergesetzgebung, die wir im vorigen Jahre mühsam geregelt haben, von neuem aufzurollen: infandum, regina, jubes renovare dolorem. Die Wehrsteuer, die wir vorschlagen, hatten die verbündeten Regierungen bereits 1881 vorges lagen. Sie wurde damals vom Reichstage zurückgewiesen, obwohl sie vom Fürsten Bismarck und von anderen glänzend vertreten wurde. Auch der hochverehrte national⸗ liberale Abgeordnete v. Bennigsen trat mit hohem Pathos dafür ein. Der Gedanke wurde aber immer wieder von neuem aufgenommen. Die idealistischen Gründe, die früher gegen die Wehrsteuer angeführt wurden, treffen gegenwärtig überhaupt nicht mehr zu. Wir müssen doch mit realen Verhältnissen rechnen. Wir leben in einem 40 jährigen

rieden, und man kann hier nicht eigentlich von einer Blutsteuer sondern von einer Zeitsteuer sprechen, die das Reich von dem einzelnen fordert, der nicht in das Heer eintritt. Die Wehrsteuer entspricht nur der ausgleichenden Gerechtigkeit. Es haben sich dafür der Kyffhäuser⸗Verband des Kriegerbundes mit 1 ½ Millionen Unterschriften und zuletzt noch 1906 der Deutsche Beamtenverein ausgesprochen.

In Bayern und Württemberg bestand sie von 1868 bis 1871, in

Oesterreich⸗Ungarn wurde taxe erneuert. Einkommen eine 1889 bis 1905.

abgestuft und bewegt sich von 8 Fr. auf jahr wird sie voll bezahlt, vom 3 steuer ist in der Schweiz sehr popt darüber gesagt, er würde sich schämen,

bürger dienen müßten, während er ohne nicht nach Kräften sein Scherflein teidigung des Vaterlandes beitrage, sei

man das Bürgerrecht entziehen müßte.

bei uns betrug 1908 1 198 189. dienstfähig erklärt. Die übrigen

tauglich, sondern sie hatten

stellung ihnen mitgeteilt wurden. jungen Leuten herum, die voll während die übrigen Soldat werde Man kann behaupten, kein Land is

destiniert

dadurch

wärts.

. sie 1907 unter der Be Sie beginnt mit 6 K. und errei Höhe von 2865 K. In Fr In der Schweiz ist sie auch nach dem Vermögen Vom 21. bis 31. Lebens⸗ 2. bis 44. zur Hälfte. llär.

zeichnung Militär⸗ cht bei 100 000 K. ankreich bestand sie von

Die Wehr⸗

Ein Schweizer Bauer hat

zu verlangen, daß seine Mit⸗

Entgelt frei ausginge. Wer zur Wehrhaftmachun ein erbärmlicher Die Zahl der Aushebungen Davon wurden nur 221 000 p

und Ver⸗ icht, dem

ür

900 000 waren nicht etwa auch alle un⸗

auch jedes Jahr steigende Erträge liefern.

ehler, die überhaupt erst bei der Ge⸗ Jedenfalls laufen viele von diesen ihrem Erwerb nachgehen können, n und große Opfer bringen müssen. ten, kein t derartig für die 1 wie unser Deutsches Reich infolge se immer noch zunehmenden Bevölkerungszahl.

Wehrsteuer prä⸗ einer starken, bis jetzt Die Wehrsteuer würde Ueber den Ertrag

kann auch heute noch in gewisser Weise als vorbildlich gelten. Er setzte eine Grundsteuer von 4 fest, und weiter bei einem Einkommen von 1000 10 progressiv stigend bis auf 180 bei 6⸗ bis 7000 Einkommen und dann immer 30 für je 1000 Einkommen mehr. Wem das zu hoch erscheint, der sehe nur nach, wie unser Volk sich selbst be⸗ steuert, wie die freien Gewerkschaften die Arbeiter besteuern. Am 9. April wurde vom Steindruckergewerbe beschlossen, es solle eine Extrasteuer von 1, 2, ja 3 für die Woche, also 10 % des Lohnes erhoben werden. Dann haben die Steindrucker und Lithographen einen Widerstandsfonds sammeln wollen. Jedes Mitglied sollte einen Beitrag von 10,40 ℳ, zahlen. Es wurde jaut „Vorwärts“ beschlossen, daß jedes Mitglied vom 10. April ab 10 für die Woche progressiv steigend nach dem Stundenlohn bis zu 1 für den Tag zahlen soll. Die Schwierigkeiten, die der Sache entgegenstehen, liegen in den föderativen Einrichtungen des Reichs und in der Bestimmung, daß es sich hier um eine direkte, eine Ein⸗ kommensteuer handelt, die formal den Einzelstaaten zusteht. Wir könnten keinen anderen Weg beschreiten, als daß wir die Einzelstaaten ersuchen, die Steuer einzuführen und an das Reich abzuliefern. Fch glaube, das würde heute nicht so große Schwierigkeiten haben als zur Zeit des Fürsten Bismarck, denn seitdem haben fast alle Staaten, vor allem Bayern, die Einkommensteuer eingeführt. Nur Mecklenburg und Elsaß⸗Lothringen haben noch keine Einkommensteuer. Die Durch⸗ führung könnte erfolgen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer⸗ veranlagung und Erhebung. Ich habe mit großer Freude gesehen, daß das Zentrum das Inkrafttreten des Gesetzes, das wir alle an⸗ streben, auf den 1. Mai d. J. festsetzen will. Uns ist es natürlich erwünscht, daß wir so bald als möglich dazu kommen. Lange genug find den alten Leuten Versprechungen gemacht. Jeder von Ihnen bekommt ja die traurigen Gesuche von den Veteranen, die trotz aller Novellen und Ergänzungen nicht unter das Gesetz fallen. Das Vaterland muß sich so weit dankbar erweisen, daß es seine alten Veteranen auf alten Tage wenigstens vor den äußersten Sorgen schützt. Ich hoffe, daß wir endlich etwas Positives schaffen, den Gesetzentwurf zum Abschluß und auch zur Durchführung bringen. Darauf kommt es an. Abg. Bindewald (wirtsch. Vgg.): Ich gedenke zunächst des traurigen Umstandes, daß wir denjenigen nicht mehr in unserer Mitte sehen, der mit wahrer Hochherzigkeit sich allzeit der Sache der Veteranen angenommen hat, und der am 30. März vorigen Jahres den Gesetzentwurf, der heute wieder aufgenommen worden ist, von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken einmütig angenommen zu sehen, die Genugtuung hatte. Leider hat der Bundesrat diesen einmütigen Reichstagsbeschluß nicht zum Gesetz erhoben; angeb⸗ lich war ein Formfehler, das Fehlen des Datums des Inkraft⸗ tretens, daran schuld, und außerdem fehlte nach der Ansicht des Bundesrats die Deckung. Auf Grund der Art. 57 und 58 der Reichsverfassung haben wir nun unzweifelhaft das Recht, eine Wehr⸗ steuer als Ergänzung der allgemeinen Wehrpflicht vorzuschlagen. Nach dem Gange der Verhandlungen über die Reichsfinanzreform durften wir annehmen, daß unmittelbar nach deren Zustandekommen das Gesetz sanktioniert werden würde; ich hatte zudem den Vorschlag gemacht, die in der Nachlaßsteuer mit enthalten gewesene Wehrsteuer auszusondern und für sich zu verabschieden. Der Schatzsekretär Sydow hatte seinerseits erklärt, daß ein Betrag von im ganzen etwa 20 Millionen im Höchstfalle aufzubringen sei. Unser Antrag hat zuerst die nicht verabschiedete lex Oriola wieder aufgenommen, und zwar mit der Einkommengrenze von 900 ℳ, weil uns die Grenze von 600 ℳ, die in der lex Oriola steht, doch zu niedrig erscheint; die anderen Anträge haben an den 600 der vorjährigen Reichstagsbeschlüsse festgehalten. Im übrigen unter⸗ scheiden sich die Anträge nur durch die Behandlung der Deckungs⸗ frage. Der fortschrittliche Antrag hat keine Aussicht auf An⸗ nahme; er könnte höchstens zur Folge haben, daß die Deutsch⸗ Konservativen die Kotierungssteuer wieder vorschlagen. Wir wollen doch nicht die Sache in ein Parteigezänke ausarten lassen, das hat einer so patriotischen Aufgabe wie dieser gegenüber zu schweigen. Ich unterbreite den Freisinnigen den Vorschlag, im Interesse der Einmütigkeit auf ihren Vorschlag zu verzichten (Lachen links), damit die Einmütigkeit des Reichstags auch in dieser Be⸗ ziehung ihren Eindruck auf die verbündeten Regierungen nicht verfehlt. Daß verfassungsmäßige Bedenken nicht gegen eine Wehrsteuer be⸗ stehen, geht doch schon allein daraus hervor, daß Fürst Bismarck sie 1881 vorgeschlagen und der Schatzsekretär Sydow im vorigen Jahre den Vorschlag wiederholt hat. Die Wehrsteuer besteht außer in den schon angeführten Staaten auch noch in Portugal, in Serbien, Bul⸗ garien, in der Türkei und Griechenland. In der Schweiz muß sie nicht nur von den Untauglichen, sondern auch von den der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig Gegangenen getragen werden. Die Schweizer Demokratie sollten sich unsere Freisinnigen doch zum Muster nehmen. In Frankreich ist sie abgeschafft worden, weil dort jeder auch nur halbwegs Taugliche in das Heer eingestellt wird. 20 wird der Arbeiter, der nicht zu dienen braucht, in einem Jahre gerne bezahlen, wenn er erwägt, was der andere, der dienen muß, in einem Jahr zu leisten hat. Ich denke mir die Steuer mehr als eine Abgabe, denn als eine Einkommensteuer; jedenfalls ist der hieraus hergeleitete Einwand der verbündeten Regierungen hinfällig. Im Interesse der Einmütigkeit der Beschlußfassung ziehen wir unseren Antrag, soweit er die Grenze auf 900 veganüseehen will, zurück. Aag Prinz zu Schönaich⸗Carolath (nl.); Ich danke den Vorrednern für die warmen Worte, die F. dem verstorbenen Kollegen Grafen Oriola gewidmet haben. Der begangene Formfehler war es nicht, der die verbündeten Regierungen abgehalten hat, das Gesetz zu publizieren, sondern der Mangel an Deckung. Es war kein Geld vorhanden, ist kein Geld vorhanden, und es wird wahrscheinlich auch in Zukunft kein Geld vorhanden sein. Sehr schmerzlich und traurig ist es, daß gerade unsere alten Veteranen unter diesem Mangel leiden müssen. Die Annahme der jetzt von drei Seiten wieder auf⸗ genommenen Vorlage durch den Bundesrat halten wir für eine dringende Notwendigkeit. Den von dem Antrag Ablaß vorgeschlagenen Weg für die Deckung halten wir nicht für gangbar; er wird praktisch zu keinem Resultat führen, wohl aber könnte er eine valtung unter den Freunden der Veteranen erzeugen. Wir empfehlen, auf die Wehrsteuer zurückzugehen. Zu unserem Bedauern hören wir, daß dieser die verbündeten Regierungen sehr widerstreben und sie als Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten ansehen. Wir würden es freudig begrüßen, wenn eine Verständigung gelingen sollte. In dem neuen Wahlgesetz für Preußen ist es leider nicht gelungen, die Veter 858 äͤger in eine höhere Abteilung zu bringen, was Veteranen als Kulturträger in eine höhere ilung z 1- 1 jedenfalls für sie eine vollauf verdiente ngertenaung ewesen wäre. ir fordern auch die Anerkennung für die Ritter des Eisernen Kreuzes erster und zweiter Klasse durch die öö eines Ehrensoldes. ir sollten nicht davor zurückschrecken, einen Betrag dafür in den In Bayern ist der Max⸗Josef⸗Orden ebenfalls U ist es in anderen Staaten. Dekorierten täglich ab⸗

Etat einzustellen. mit einem Ehrensold verbunden, ähnlich Da die Zahl der mit dem Eisernen Kreuz en. nimmt, so wird die Aufwendung keine sehr große sein. Unseren glorreichen Mitkämpfern von 1870/71 verdanken wir zum roßen Teil, wir hier sitzen und tagen. Säumen wir nicht, diese Ehrenpflicht so bald wie möglich zu erfüllen. Abg. Wieland (Fortschr. Volksp.): Nachdem im Juli v. J. der Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von 120 jährlich für die jegsteilnehmer angenommen war, rechneten die Veteranen zuversichtlich grauf, daß ihnen diese Zuwendung auch zu teil werden würde. Der

Tochtermann des Gesuchstellers schweifige körperliche und geistige Ih ehae en folgen oft den Ge⸗ suchen auf dem Fuß. Es muß eine tiefe Beschämung und Entrüstung Platz greifen, wenn man unsere Kriegsveteranen mit dem Kriegs⸗ zeichen geschmückt die Landstraße frequentieren sieht. Das Er⸗ werbsminimum für den Bezug der Beihilfe muß auf 600 ℳ, wenn nicht auf 900 festgesetzt werden. Was die Deckungsfrage betrifft, so sollte man meinen, daß nach den Millionen⸗Bewilligungen des vorigen Jahres es an Mitteln in der Reichshauptkasse nicht fehlen sollte. Es tritt ja auch die Wertzuwachssteuer hinzu. Die Anträge der Rechten und Nationalliberalen auf eine Wehrsteuer scheinen auf den ersten Augenblick sehr verlockend und ausführbar. Aber nach. den Beratungen im vorigen Jahre und den Erörterungen der Presse scheint mir das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht sehr beeinträchtigt zu werden; der Antrag würde auch dadurch vermindert, daß die mit körperlichen Fehlern Behafteten ausgenommen werden müßten. Wohl ausführbar erscheint uns aber die von uns vorgeschlagene Deckung. Ich muß bestreiten, daß unser Antrag nur aus agitatorischen Gründen ein⸗ gebracht sei. Wir sind von dem lebhaften Verlangen beseelt, in Wirklichkeit den Veteranen zu helfen. Die Herren von der Rechten und vom Zentrum müßten es für ein nobile officium halten, für einen so patriotischen Zweck einen Teil der Liebesgabe auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen. Dahingestellt will ich lassen, ob das Gesetz mit dem 1. April oder 1. Mai in Kraft treten soll. Im vorigen Jahre hat doch die Regierung selbst die niedrigere Liebesgabe empfohlen. Ich bitte Sie, einmütig unserem Antrage zuzustimmen. Dann wird der Bundesrat das einmütige Verlangen des Hauses im Interesse der Veteranen nicht ablehnen können.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:

Meine Herren! Die Reichsfinanzverwaltung hat das glaube ich, sagen zu dürfen, das hat uns ja auch der Herr Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath bezeugt von jeher ein warmes Herz für unsere Kriegsteilnehmer gehabt. Gerade deshalb darf ich nicht unter⸗ lassen, zunächst die Annahme zu zerstreuen, als ob wir in der Fürsorge für die Veteranen lässig gewesen seien. Das Gegenteil ist der Fall. Deutschland steht in der Fürsorge für seine Kriegsteilnehmer unter allen europäischen Nationen weit voran. (Hört, hört! in der Mitte.)

Ich bitte, die interessante Zusammenstellung nachlesen zu wollen, welche dem Bericht Ihrer Petitionskommission vom 12. März 1908 beigefügt ist.

Ich meinerseits nehme Abstand davon, die Einzelheiten dieser Zusammenstellung hier vorzutragen; denn mir kann es nicht darauf ankommen, daß wir uns vor anderen Nationen in die Brust werfen, sondern für mich kommt es nur darauf an nachzuweisen, daß unsererseits das Nötige geschieht. Und daß das geschehen ist, kann ich Ihnen doch aus den Zahlen unseres Etats nachweisen, die ich in der Lage bin, Ihnen vorzuführen.

Als im Jahre 1873 der Reichsinvalidenfonds dotiert wurde, wählte man einen Betrag von 561 Millionen Mark auf Grund genauer Berechnungen in der Annahme, daß der allmähliche Aufbrauch dieses Kapitals nebst den erwachsenen Zinsen vollkommen ausreichen würde, um allen Ansprüchen Genüge zu leisten. In der Begründung wurde hervorgehoben, der Fonds sei absichtlich nicht zu knapp dotiert worden. Wenn man damals unter dem frischen Eindruck der Helden⸗ taten des Krieges die Bemessung so vornahm, so ist das doch wohl beweiskräftig.

Wie ist nun die Entwicklung tatsächlich gewesen? Jetzt haben wir im ganzen bis zum Jahre 1910 gebraucht 1494 Millionen Mark, also rund 1 ½ Milliarden Mark. Der Invalidenfonds wird im Jahre 1911 vollkommen aufgebraucht sein. Schon seit Jahren bezahlen wir sehr große Beträge aus der allgemeinen Reichskasse. Dabei sind die Leistungen des Reichs keineswegs in der Abnahme begriffen; denn wenn auch die Leistungen aus dem Invalidenfonds etwas nachlassen, so steigen dafür um so stärker die Unterstützungen für die Veteranen, sodaß man im allgemeinen wird sagen müssen: die Leistungen des Reichs sind noch im Zunehmen begriffen. Rechne ich alles zusammen,

so zahlen wir jährlich noch 60 Millionen Mark, und wir werden im ganzen den Betrag von 2000 Millionen Mark für unsere Kriegs⸗ teilnehmer wesentlich überschreiten. Das ist mindestens das Doppelte desjenigen, was ursprünglich in Aussicht genommen war.

Meine Herren, wie ist nun diese Vermehrung gekommen? Ich kann dem ersten Herrn Redner nicht zustimmen, daß sie nur infolge einer über die frühere Berechnung hinausgehenden Lebensdauer und einer Entlastung des allgemeinen Pensionsfonds eingetreten sei. Hier hat einer der anderen Herren ich glaube es war der Herr Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath wohl mehr recht, wenn er sagte: es ist gekommen wegen der fortdauernd weitergehenden Leistungen an invalide und sonstige Kriegsteilnehmer.

Meine Herren, unsere ganze Gesetzgebung seit den siebziger Jahren ist eine fortdauernde Kette erweiterter Fürsorge für unsere Veteranen. Ich nenne nur die Gesetze vom 4. April 1874, vom 2. Juni 1878, vom 21. April 1886, vom 22. Mai 1893, vom 14. Januar 1894, vom 22. Mai 1895, besonders aber vom 31. Mai 1901, vom 31. Mai

1906 und in hohem Maße den Allerhöchsten Gnadenerlaß vom 22. Juni 1884 sowie die Ansätze der einzelnen Etats zum Kaiserlichen Dis⸗ positionsfonds, zu den Beihilfen für die Kriegsteilnehmer u. a. In⸗ haltlich ist ganz wesentlich erweitert vor allen Dingen auch der Personenkreis, der sich weit über diejenigen ausgedehnt hat, die nachweisbar verwundet worden sind, weit hinaus über die urspüngliche Absicht geht ferner der Betrag der Pensionen, die bei den Mannschaften vielfach das Doppelte des früheren Höchstsatzes erreichen und übersteigen. Mehr als verdoppelt sind die Kriegszulagen für Mannschaften. Für die Verstümmelungszulagen sind die früheren zeitlichen Einschränkungen beseitigt und die Beträge ganz wesentlich erhöht. Neu eingeführt ist die Alterszulage, und so läßt sich eine ganze Anzahl von Schul⸗ beispielen errechnen, aus denen sich ergibt, daß sowohl bei Offizieren wie bei Mannschaften die Leistungen des Reichs sich vielfach ver⸗ doppelt und mehr als verdoppelt haben. Das bezieht sich nun keines⸗ wegs nur auf die Leistungen für die Invaliden, sondern mehr und mehr in den Vordergrund getreten ist, wie ich mir schon erlaubte an⸗ zudeuten, die Fürsorge für die nichtinvaliden Kriegsteilnehmer. Sie hat begonnen im Jahre 1895, ist, wie der Herr Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath zahlenmäßig hervorgehoben hat, eingesetzt auf Grund der Anträge des Reichstags selbst mit 1,8 Millionen Mark

gehen etwa 14 Millionen Mark ab für Offiziere, sodaß für Mannschaften übrig bleiben 19,4 Millionen Mark. Sie werden daraus ersehen, daß, soweit die Mannschaften in Betracht kommen und um die handelt es sich doch —, daß die Fürsorge für die nicht inpaliden Kriegs⸗ teilnehmer nicht nur im Steigen begriffen ist, sondern daß sie augen⸗ blicklich stark überwiegt. Mit dieser Unterstützung von 120 werden jetzt 197 000 Kriegsteilnehmer bedacht, und zwar wird, wie ich be⸗ haupte, damit bedacht die weitaus überwiegende Zahl der wirklich bedürftigen. Freilich gibt das Gesetz und das ist für uns vom finanziellen Standpunkt aus das wichtige ganz bestimmte Anhalts⸗ punkte, es verlangt gänzliche, dauernde Erwerbsunfähigkeit, und die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats dazu definieren das dahin, daß es sich um solche Kriegsteilnehmer handeln solle, deren Erwerbs⸗ fähigkeit infolge von Alter, schwerem Siechtum, unheilbarer Krankheit oder anderer Gebrechen dauernd auf ein Drittel herabgesetzt ist, wobei die Definition der Berufsinvalidität genau so gewählt ist wie die des Invalidenversicherungsgesetzes. Das wird nun in Ihrem An⸗ trage vollständig verlassen, und wir begeben uns da auf das offene Meer der Willkür. Hiernach sollen Unterstützungen diejenigen er⸗ halten, die sich aus einer nicht vorübergehenden Ursache in unter⸗ stützungsbedürftiger Lage befinden oder die das 60. Lebensjahr vollendet haben und über ein Einkommen von weniger als 600 verfügen. Diese Definition ist so unbestimmt, daß es uns überaus schwer wird, eine Schätzung des Aufwandes vorzunehmen, welche die von Ihnen be⸗ antragten Gesetzentwürfe mit sich bringen würden. Unsere Schätzungen schwanken zwischen 12 und 18 Millionen Mark, und dazu würden treten für das Gnadenquartal der Witwen und Nachkommen etwa 600 000 ℳ, für die Erweiterung der Alterszulagen etwa 1 Million und für die Erweiterung des Ehrensoldes, die, wie ich eben höre, aufrecht⸗ erhalten wird, an Inhaber des Eisernen Kreuzes rund 3 Millionen Mark. Hier darf ich wohl beiläufig bemerken, daß im Jahre 1893 dieses hohe Haus auf Antrag seiner Petitionskommission derartige Zulagen an die Inhaber des Eisernen Kreuzes ausdrücklich abgelehnt hat, und zwar nicht aus finanziellen Rücksichten, sondern aus Rücksicht auf die übrigen Kriegsteilnehmer. So, meine Herren, kommt dann eine Gesamtsumme von etwa 17 bis 23 Millionen Mark in Frage. Nun muß ich mir allerdings die Frage gestatten: wie soll diese Summe gedeckt werden? Unser ordentlicher Etat gewährt Mittel zur Deckung nicht. Der Finanzplan für die nächsten 5 Jahre enthält solche Mittel ebenfalls nicht. Dieser Finanzplan beruht auf der Finanzdenkschrift, die den Finanzgesetzen beigegeben war, und die Finanzdenkschrift, die die Ausgaben für die einzelnen Jahre darstellt, enthält an Beihilfen für Kriegsteilnehmer nur die bisherigen Bei⸗ hilfen mit den jährlichen Steigerungen, die nach den bisherigen Er⸗ fahrungen als wahrscheinlich angesehen werden können. Also unser Finanzplan gibt uns kein Mittel in die Hand. Ich darf dazu be⸗ merken, daß die Finanzdenkschrift das Höchstmaß der Aufwendungen errechnet und sogar noch feststellt, daß dieses Höchstmaß keineswegs erreicht werden dürfe, daß vielmehr, selbst wenn alle damals be⸗ antragten Steuern bewilligt werden sollten, dennoch die Einnahmen nicht vollkommen ausreichen, der Rest des Ueberschusses der Ausgaben vielmehr durch stärkere Sparsamkeit eingebracht und herabgedrückt werden müsse. Also Mittel, meine Herren, sind zurzeit nicht vor⸗ handen, und es fragt sich, welche Mittel Sie uns bieten. Im vorigen Jahre lag die Sache recht ähnlich wie dieses Jahr, auch damals waren die Anträge auf vermehrte Beihilfen für die Veteranen ver⸗ bunden mit der Anregung, es möchte eine Wehrsteuer eingeführt werden. Diese beiden Anträge wandelten zunächst ihren Weg ge⸗ meinsam, bald aber trennten sie sich. Der Entwurf einer Unter⸗ stützung für die Kriegsteilnehmer wurde fertig ausgearbeitet in allen Details und gelangte rechtzeitig, wenn auch ohne Datum des Inkraft⸗ tretens, wieder an das Plenum, der Antrag auf Erlaß einer Wehr⸗ steuer aber wurde an die Finanzkommission verwiesen und dort ereilte ihn sein Schicksal, er ward nicht mehr gesehen. So steht es diesmal im Grunde genommen auch. Sie arbeiten einen vollkommen fertigen Gesetzentwurf aus, der nur hier und vom Bundesrat angenommen zu werden braucht, um im Reichsgesetz⸗ blatt zu erscheinen, dagegen beschränken sich Ihre Anträge darauf, hinsichtlich der Deckung zu erklären, daß der Reichskanzler eine Wehrsteuer vorbereiten solle. Es wird also, und dagegen möchte ich gleich von vornherein Widerspruch erheben, verlangt, daß die Unterstützung bereits am 1. Mai d. J. in Kraft gesetzt werden solle, also zu einem Zeitpunkte, wo Sie unmöglich erwarten können, daß die Deckung bereits beschafft sein wird. Wie soll nun der Antrag aufgefaßt werden, daß durch eine Wehrsteuer die Deckung beschafft werden soll? Was ist Wehrsteuer? Es ist ein Wort ohne allzu bestimmten Inhalt und ohne allzu bestimmtes Ziel, es kann sehr viel enthalten. Ich bin fest überzeugt, daß jeder der Herren Redner, der davon gesprochen hat, etwas anderes darunter versteht (sehr richtig!), und ich weiß, daß die Herren aus dem hohen Hause, die sich mit der Sache namentlich schriftstellerisch beschäftigt haben, sehr verschiedene, durchaus erwägenswerte, aber sehr aus einander gehende Vorschläge gemacht haben. Ich glaube, es wird die kommende Diskussion sehr erleichtern, wenn ich mir erlaube, den Herren, die nach mir zu sprechen haben, einzelne Fragen vorzulegen, die ich bitte, im einzelnen zu beantworten, damit wir wenigstens wissen, was wir unter dem Begriff „Wehrsteuer“ verstehen sollen. Soll es eine ein⸗ malige Abgabe sein, wie kommen Sie darüber hinweg, den Charakter des Loskaufgeldes zu vermeiden, und nach welchem Maßstabe soll sie bemessen werden, nach dem Vermögen, dem Aufwand oder wonach sonst? Soll die Erhebung stattfinden nach Ständen und Berufs⸗ klassen (auch das ist von sehr beachtenswerter Seite hier angeregt worden), welche Unterscheidungsmerkmale sollen dann eintreten, wie sollen die Mängel der alten Klassensteuer vermieden werden? Soll die Wehrsteuer als Kopfsteuer erhoben werden, und wie bestehen wir

Bevölkerung, Schwierigkeiten, die in anderen Ländern in sehr erheb⸗ lichem Maße eingetreten sind? Ich will hier gleich einfügen, Sie haben sich auf eine große Anzahl anderer Länder berufen, aber doch nicht den Anhalt gegeben, nach welchem dieser Länder wir uns

egriff der Unterstützungsbedürftigkeit ist bisher leider von den ehärden sehr subjektiv aasgelegt worden. Bei der Beurteilung der

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und steht jetzt auf 23,6 Millioneu Mark. In dieselbe Kategorie darf ich 11“X“ 8 S—

richten sollen. Denn die Gesetzgebungen dieser Länder sind auch unter⸗

da die Schwierigkeiten der Erhebung bei einer stark fluktuierenden