1910 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte

Qu

alität

mittel

Gezahlte

r Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

höchster

niedrigster

Goldap . . 1 Posen. 116“ 25882 1 Strehlen i. Schl.. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Neuß.. . Illertissen

Aalen. Riedlingen. Meßkirch.. Rastatt. Bemerkungen.

Die verkaufte Menge wird Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise h

Berlin, den 26. April 1910.

14,00

13,20 14,00

13,60

14,20 13,60 14,20 14,60

auf volle Doppelzentner un at die Bedeutung,

8

14,00

14,00 14,00

13,80

14,20 13,60 14,40 14,60

14,20 15,80 14,10 14,25

14,00 14,10 14,70 14,80 14,20 14,80 15,20

höchster

niedrigster

höchster

ℳ:

Verkaufte Menge Doppelzentner

—qqêqgqéqBᷣ᷑ẽ ——ʒ———,

Verkaufs⸗

wert

1

Durchschnitts⸗ preis

zentner

Am vorigen Markttage

am M

Außerdem wurden arkttage (Spalte 1]) na übers chläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

14,40 15,80 14,60 14,50

14,20 14,30 14,70 14,80 14,44 15,20 15,20

d der Verkaufswert auf vo daß der betreffende Preis

Hafer.

14,70 16,00

14,60 15,70 15,20 14,80 16,00 15,40 16,50

nicht vorgekommen ist, ein

15,20 16,20

14,60 15,70 15,20 14,80 16,00 16,00 16,50

lle Mark abgerundet mitgeteilt.

Kaiserliches Statistisches Amt.

van der Boraht.

25 66 30 63 36

1 207

1 568

2 217 380

952 446 955

594

14,20

14,25

14,30 15,20

14,42 14,87 15,16

14,20

14,40

14,26 15,20

14,90 15,26 15,36

18. 4. 23. 4.

18. 4. 18. 4. 18. 4.

16,50

Der Durchschnittspreis wird aus d Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

16,00 14. 4.

en unabgerundeten Zahle daß entsprechender2

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Homburg v. d. H v. Vallet des Barres, Gen. Lt. und Direktor des Versorgungs⸗ in Genehmigung seines sp. gestellt; zu⸗ Regts. König Bacmeister, Gen. Lt. Versorgungs⸗ und

usw.

Offiziere, Fähnriche

und Justizdepartements im

und Kommandeur der 39. Div.,

Kriegsministerium, Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension zur Di gleich die Erlaubnis zum Tragen der Unifo Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 11. erteilt. zum Direktor des

ustizdepartements im Kriegsministerium ernannt.

Beamte der Militärverwaltung.

Allerhöchste Bestallung Geheimer Kriegsrat und vortragender Rat Lange,

Durch

Wirklichen Geheimen Kriegsrat, Intend. des V. Armeekorps, zum tragenden Rat im Kriegsministerium, Intend. des Durch Geheimer Kriegsrat, Intend. Rat 9. Div., auf seinen Antrag zum 1. Ruhestand versetzt.

Durch Allerhöchstes a 8 Sekretare

Knuth, Geheime Kriegsministerium, S den Proviantamtsdirektoren

Pfliegner in Spandau 8 8 2— 8.

Stettin, den C Westerwald in Metz,

expedierende

verliehen. Durch

Jurgaitschen, zum Remontedepot Sperling v Administratorstelle daselbst beneftnsge . den irtschafts urgaitschen versetzt. von der Reitenden Abteil. Feldart. seinen Antrag zum and versetzt.

Administrator des Remonte⸗

nehmung der 19. März.

7. April. Koch, Zahlmstr.

Regts. von Scharnhorf

in den Ruhestand versetzt. 9. April.

in den Ruhestand versetzt.

1 Verfügung des Krieg Müllauer, Insp. für den Wirtsch

8 Klemm, Insp. für Remontedepot Dölitz, zum Remontedepot I

il. Lindenburger, Oberzahlm Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, auf sei

14. April. m Kriegsministerium, zum Oberintend. Rat von der eheimen Kriegsrat und vor⸗ Schulz, Intend. Rat von der Rat, ernannt. Servatius, Intend. der

V. Armeekorps, zum Obermilitärintend. Allerhöchsten Abschied. 14. April. und Vorstand der Mai 1910 mit Pension in den

14. April.

t (1. Hannov.) Nr. 10, auf 1. Mai 1910 mit Pension in den Ruhest 8 8. April. Hellenstein, Amtsrat, r depots Sperling, auf seinen Antrag zum 1. Juli 1910 mit Pension

im des Gren.

sministeriums. aftsbetrieb beim Remontedepot ersetzt und mit Wahr⸗

Bernhardt, und Kalkulatoren chellack, Topograph bei der Landesaufnahme, Andrae in Neisse, Rolle in Potsdam, (Armeekonservenfabrik) und Hilgert in Garn. Verwalt. Direktoren Schnelle in Allenstein, Iven in Minden, Kluge in i. E. und Stier in Spandau, der Charakter als Rechnungsrat

17. März.

in Mülhausen

rzahlmstr. vom III. Bat. Inf. en Antrag mit Pension

XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.

Offiziere, Fähnriche usw. rungen, Versetzungen usw. berg, unter Enthebung von

Lauterburg, Rittm. im Ulan. Ulrich von Württemberg ernannt, in

bisherige Uniform zu tragen hat. Stuttgart, 20. April.

mandeur der 52. Inf. Brig. (2. K. W.), vp. Oßwald, Oberst und Kommandeur des Großherzog Friedrich von Baden, unter Beförderung zum Gen. zum Kommandeur der 53. Inf. Brig. Oberst beim Stabe des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, zum Kommandeur des 8. Inf. Regts. Nr.

von Baden, ernannt. Erpf, ministerium, 1 r versetzt. Fromm, Major z. D. Major z.

beim Landw.

und Bezirks Heilbronn, der Charakter als Obe D., zuletzt Platzmajor in Ludwigs Bezirk Ludwigsburg ernannt.

dieser Stellung,

König Wilhelm I. Nr. 20 versetzt. Frhr.

zum

Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich,

Nr. 122, unter Enthebung von der Stellung als Dienstleistung beim Kriegsministerium, und

kommandiert. Winke, Hauptm. (1. K. W.), zum Platzmajor in erhält ein vordatiertes 1905.

der Armee, behufs Einreihung in eine H stabs der Armee und weiterer Verwendung reußen belassen.

stabe, in dem Kommando nach im Füs. Regt. Kaiser F Ungarn Nr. 122, zum im Gren. tretung des Adjutanten der Adjutanten dieser Brig⸗, im Inf. g. Kaiser Wilhelm, Herbert, O

von Baden, zu überzähl. Hauptm. und Komp. Chef im von Preußen Nr. 125, Graf v.

und Komp. Cbef im Gren. Regt. Königin Olga Dienstgrades verliehen. 1. Ibä3 mn

Patent ihres Oberlt., bis afrika, mit dem 1. im Gren. Regt. Königin

v. Knoerzer, Oberst und Brig. (2. K. W.), zum Oberstlt., b.

Juni d.

Regt. Königin Olga Nr. 1 51. Inf. Brig. ernannt.

Olga

eauftragt mit der Führung

Patent seines D v. Greiff, überzähl. Hauptmann aggre Hauptm.

im

Nr. Kommandeur Gen. Major befördert. des Ulan. R

Neurath, Hauptm. 119, kommandiert zur Ver⸗ (1. K. W.), zum Oberlt.

erlt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Gro ü Hauptleuten befördert. 1

Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König Normann⸗Ehrenfels, Hauptm. Nr. 119, ein Frhr. Seutter v. Lötzen, er Schutztruppe für Südwest⸗ Armeekorps 119 wiederangestellt. der 27. Frhr. v. Lupin, egts. König K.

sw. Im aktiven Heere. Stu gark, 15. April. Frhr. p. Saint⸗André, Oberlt. und persönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ulrich von Württem⸗

Gen. Lt.

ernannt; ienstgrades vom 19. Juli g. dem Generalstab Stelle des General⸗ beim Großen General⸗ Paur, Teichmann⸗

Dieckerhoff (Stuttgart),

Schlesing, König von Preußen Nr. 120, ßherzog Friedrich Renner,

Olga

Ernennungen, Beförde⸗ Stutt⸗

v. Schaefer, Gen. Major und Kom⸗ befördert. 8. Inf. Regts. Nr. 126 Major, (3. K. W.), v. Teichmann,

126 Großherzog Friedrich Oberstleutnant zum Stabe des Gren. Regts. Königin

Kommandeur erstlt. verliehen. Ringler, burg, zum Bezirksoffizier Wald, Hauptm. im König von Ungarn Komp. Chef, zur auf dessen Etat er übertritt, Adjutant der 51. Inf. Brig. Stuttgart

im Kriegs⸗ Nr. 119 Landw

des

2 len. Keerl, Hauptm. Franz Joseph von Oesterreich, König von Komp. Chef, Frhr. v.

und

8

21. April.

Grall,

im

betrieb beim

derselbe

zwar Kav.

arl

Gra 14.

von

v. L

riche

gebo

den

den

des

Bu

des

Preußen,

offizier Charakters der Uniform des

der Res.: Königin Olga

Regts. Dieterle, bronn), Schwend (Hall), Inf. 1. Aufgebots, 1. Aufgebots, Mangold (U Ahrens 1 (Eßlingen), Lts. des Landw. Trains Schmidt (Stuttgart), Inf. 2. Aufgebots, (Gmünd), Lts. der

Olga Armeeuniform; diesem mit der Erlaubnis zum Tra der Landw. Inf. 2. Aufgebots: Erlaubnis zum Eichmann, Kuhn, Euting, Zol Kraft (Horb), Fahrenhorst, (Reutlingen), Kurtz, Zahn (Ulm), Kübler, Herzer (Gmünd); 1 Söding (Ulm); dem

Braunbek (Stuttgart); Gren. Regts. Königin Beurlaubten⸗

(Ulm),

diesem mit der

Gren.

Framhein, v. Sternenfels (Ravensburg); gebots: Hauers (Ludwigsburg), Fr der Landw. Feldart. 2. Aufgebots:

(Ulm).

Regts.

beim als

Bayern,

uschka,

n befördert.

Im Beurlaubtenstande. L , Moser (Stuttgart) des

Rein

Nr.

(Ludwi

Der Abschied

Tragen der bisherig (Reutlingen), diesen dr Armeeuniform, dem Hauptm. der Landw. diesem mit der Erlaubnis zum Trage dem Oberlt.: Siegel (Heilbronn) der

Nr. 119, diesem mit der Erlaubnis zum

dem Oberlt. der Landw. Inf. 1.

Oberlts.

Lts. der Res.: Olga Nr. 119, diesem 1 stande für Zwecke der Militärsee Königin

Regts. Gren. R.

(Stuttgart) des Preußen

Nr.

rk (Stuttga

Landw

zur Dien

65:

120;

Königin Olga Nr. Oberlt., kommandiert nach Württemberg, Brandenburg.) Nr. 11, v. Tognarelli, O Dorrer, Oberst, Flüg Berlin, unter Belassung

„v.

„2

Gen. à la suite Seiner Majestät des

v. Maur, Major und Abteil. Kommandeur im zum Oberstlt., eldart. Regt. König Karl Nr. 13, sministerium, in das Gen. Major und (3. K. W.), unter Verleihung des

2

Feldart. Regt. Nr. 22, Hauptm. im F 1t stleistung beim Krieg Frhr. v. Mittnacht,

Charakters als Gen. Lt., v. der 30. Feldart. Brig., Pasquay, Erlaubnis zum Tragen Nr. 119, in Genehmigung ihre Pension zur Disp. gestellt. Landw. Bezirk Lu und

2. Feldart. Regts. Nr. von seiner Dienststellung auf Bezirksoffizier beim aubnis zum Tragen der Oberlt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 der

Major

Hölder, Rittm. z. D. und mit seiner Pension und der Erl Trainbats. Nr. 13, Wendlandt, Großherzog Friedrich von B. Abschied bewilligt. Inf. Regts. König Wilhelr Versetzung zu den herzog Friedrich von Baden zur Dienstleistung bei dem Unteroff. im Denzel, Malzacher, Unteroffiziere im Inf. König von Preußen Nr. 125, Regt. Nr. 180, Roth, Unteroff. im Trainbat. Nr. 13, zu Fähn⸗

Res. Offizieren de

möller,

Woellwarth⸗ Regent Luitpold von Bayern, b Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, - 8 1 zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs welchem Verhältnis derselbe die

gsburg),

bewilligt:

Landw. Trains 1. Aufgebots, Landw. Armeeuniform; den Hauptleuten der ts: Binder Ulm), en Uniform, Taaks

Rayher, Just (Stuttgart Feldart. 2. Aufgebots:

dem Oberlt. der Landw. Kav. 2. Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufge Rieger (Eßlingen) des behufs weiterer Verwendung im lsorge, Schmid (Stuttgart) des Paradeis 123, Wilhelm, Trains

Inf.

Inf. dem

rt); den

Kräutle, Stuͤbler (Stutt Sievers (Reutlingen), Holch (Ulm), den Lts. der Landw. Kav. 2. hr. v. Tessin (Ulm); dem Lt. den Lts.

wen

Major und Platz der Uniform des Hauptm. z. D. unter Verleihung des

Cucumus

burg) des 2. Felda Heinrich (St Kehm, Volz,

Knorr, Lauxmann

Olga König Regts.

Nr. 19, zum Kommandeur dieses Regts. beim Stabe des Drag Regts. Königin 9 befördert und behufs Vern olstein. Drag. Regts. Nr. ing, Major aggreg. dem des Drag. preuß. 1 Haeseler (2. Nr. 26 überwiesen. Fne Brig. bevollmächtigter in Ernennung zum zu Gen. Majoren 2 Westfäl. v. Haldenwang, kommandiert Kriegsministerium versetzt. Kommandeur der 53. Inf. Brig.

dem berst und Kommandeur der eladjutant und Militär⸗ in dieser Stellung und

dung als Kommandeur des 13 nach Preußen kommandiert. Drag. Regt. König Nr. 25 versetzt.

26, v. Hütz, Königl.

ernannt. Forster, Major lga Nr. 25, zum Oberstlt.

Schleswig⸗ Oerth⸗

zum Stabe

bisher im Ulan. Regt. Drag. Regt. König

Königs,

befördert.

Fritsch, Gen. Major und Kommandeur

Landauer,

aden mit der gesetzlichen Pension, (Stuttgart), i I. Nr. 124, früher in diesem 8 8. Inf. Regts. Nr. 126 Graß. vom 1. Mal 1910 ab auf ein Ja letztgenannten Gren. Regt. Königin Olga Regt. Kaiser Friedrich, im 10. Inf.

Nr. 119, Eckstein (Hall), Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Bülo Regts. König Karl Nr. 123 König Wilbhelm I. Großherzog Friedrich v Schlüter, Büren (Ludwigsburg) des Nr. 25, Stein (Stuttgart) des Drag. Regts. (Heilbronn) des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Stälin (Stuttgart), Burkhardt (Re . des Feldart. Regts. König Karl 8 das Ulan. Regt. gart), Hau ßer (Ludwigs

Nr. 124, Carl (Horb) des 8 on Baden, Zoller (Ulm) des Drag. Regts. Königin Olga I 26, Schmidt

I Schefold, Baun (Gmünd) Müller (Hans) (Stutt⸗ .Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz⸗ uttgart) des 4. Feldart. Schumm, (Stuttgart), Ziemssen (Heil⸗ Braun (Biberach), Dinkelacker (Leonberg), Lt. der Landw. Feldart. dw. Pion. 1. Aufgebots, (Mergentheim), 1. Aufgebots, Wolf (Calw), Lts. der Landw. Maeßen (Ulm), Grub

Nr. 13,

lm), Lt. der Lan Neunhöffer

Faber (Stuttgart), Landw. Feldart. 2. Aufgebots. Löhnefinke (Stuttgart), Rittm. des mit der Erlaubnis zum

ausnahmsweise mi

Tragen

Nr. Karl

Lts.

111““

udwigsburg, mit der Erlaubnis 29 Prinz⸗Regent Luitpold sein Gesuch enthoben. Landw. Bezirk Ulm,

utlingen),

ots;

Kaiser Lt. des Landw. der Landw.

unter Enthebung von dem Kommando nach major in Stuttgart, Gren. Regts. Königin Olga esuchs mit der gesetzlichen

mit der

und Bezirks⸗

zum Tragen

Uniform des

Oberlt. der Res. des

Regt

Heinzmann, Unteroff.

„Hartmann (Leonberg) des

Grauer,

Krimmel (Reutlingen),

r. 20,

Lts. der

kommandiert.

Zu Oberlts. befördert: die Lts. Gren. Regts. Brill (Eßlingen) des Inf. w (Ravensburg) des Gren. Inf. Regts. .Inf. Regts. Nr. 126 9. Inf. Regts. Nr. 127,

Tragen der

Landw. Inf. 2. Auf⸗

dart. 1 Franck (Ludwigsburg); Trains 2. Aufgebots: Mahr (Ludwigsburg), Wilhelmy

.“

1 t der Erlaubnis zum „Kraft (Stuttgart), Lerche ei mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. art), Stroelin (Reutlingen); Etter (Rottweil), i der bisherigen Uniform; es. des Gren. Regts. Königin Tragen der Landw. Aufgebots: gen der bisherigen Uniform; Engel (Reutlingen), der Landw. Armeeuniform, I, Schmid, Nast⸗Kolb

König

Regt., unter ör

Nr. 119,

Landw.

Otto

Föhr

(Horb) Pfankuch von 1. Aufgebots: 2. Aufgebots: rt), Gunsser, Wegmann (Horb), Freiherr Auf⸗

des des

pedoinsp. Dr.

bewilligt.

ingen. ingen.

mit

Offiziere usw. von der II. Marineinsp., IV. Matrosenart. Abteil. Jöhnke (Hubert), dieser Abteil. versetzt.

Befördert: die Fähnriche zur

Kapitänlt.

Probefahrten Vollerthun, Graßhoff, Stabes des Kreuzergeschwaders, Geschwaders; zu Erster Offizier S. M. grofß S. M. Linienschiffes „Deutsch⸗ chsmarineamt; zu Kapitänlts. er II. Marineinsp., v. Mücke, Beelitz von der

8 Stabes Kapitänlts.:

dem Kapitänlt. z. D.: Werft zu Wilhelmshaven.

Befördert: zum Marinestabsingen.: vom Stabe S. M. Linienschiffes oberingen:: Volkmann, Marineingen. zur

Dieterich, Königl. bayer. Ober Marinesanitätskorps als Marineoberassist. 1910 mit einem Patent unmittelbar hinter dem Pillet und unter Zuteilung zur Marinestation setzung zum Stabe S. M. Linienschiffes „Braunschweig“ angestellt.

Auf ihre Gesuche mit der gesetzlich Nickel, Konteradmiral, beauftragt mit W des Inspekteurs der II. Marineinsp., Koch See zur Verfügung des Chefs der Ernennung Bibliothekar v. Goerschen (Oskar), der Marinestation der Nordsee, Küstenbezirksamt V.

v. Schütz,

von

von stabsingen.

der der bisherigen Zivildienst, Dr. mit der gesetzlichen Pensio herigen Uniform, der See von der Marineschule, der Marine aus. Marineres. beurlaubt.

Kaiserliche Marine.

Brettschneider (Friedrich), zum Komp. Führer bei der

Zimmermann (Robert),

Oberlts. zur See von der II. Marineinsp., zu

Barth von S. M. Schiff Bestätigung der ihnen erteilten Reif unter Feststellung ihres mittelbar hinter dem Leutnants Pohl, beauftragt mit Wahrn direktors der Werft zu Danzig, direktor dieser Werft, Uthemann,

zur See;

schiffes „Kurfürst Friedrich Wilhelm“, kleiner Kreuzer; zu Freg. Kommandant beauftragt mit Wahrnehmun unter Ernennun Korv.

dieses

Hillebrand, „Hertha“, Mock, Navigationsoffizier land“, Wittmann (Max) vom Rei die Oberlts. zur See: Wolfram von d Flagglt. beim Stabe der 1. Torpedoboots II. Marineinsp.

Der Charakter verliehen: als Kapitän Pindter, Art. Offizier vom Platz zu Geestemünde; als Korv. Kapitän Assist. des Ausrüstungsdirektors der

zum

beim Admiralstabe der Marine, der II. Werftdiv.,

1 58 1.

Uniform

20.

Dienstalters in vor

Dietert,

von de gesetzlichen Pension,

Eckstein, Marinest

April.

ernannt.

M.

beim Korv. Kapitän

Lt. zur See von der II. Torp v. Mittelstaedt, Kapitän zur See z. Möller (Ludwig),

Friedrich

Gehrmann, ol Schiffsbesichtigungskommission Erlaubnis auf Anstellung im absarzt von der II. Werftdiv, n und der Erlaubnis zum Tragen der bie Radler, scheidet behufs Uebertritt Elze, Fähnr. zur See von der

8

Werftdiv., der

der und der

Abschied bewilligt.

Aussicht

eri

flottille,

arzt a. Arzt mit dem 1. April Marineoberassist. Arzt der Nordsee und Ver⸗

füg

8 berechne icht

zum

unter Ernennung zum A

fehlt.

See: Niemeyer von S. M. Schiff „Wittelsbach“, Prahl, von S. M. großem Kreuzer „Gneisenau“, Kurfürst Friedrich Wilhelm“, unter

ezeugnisse zum Seeoffizier und stehender Reihenfolge un⸗ Leutnant zur See Gerke (Bernard), zu zu Kapitäns zur See die Freg. Kapitäns: ehmung der Geschäfte des Ausrüstungs⸗ unter Ernennung zum Ausrüstungt⸗ Kommandant ini v. Abeken, Kommandant für Kapitäns die Korv. Kapitäns: kleinen Kreuzers g der Geschäfte des Chefs zum Chef apitäns

„Emden“,

zen Kreuzers

än zur See dem Freg. Kapitän:

Hennig, Marineoberingen. „Wuͤrttemberg“; Ver

Marine⸗ ung der Tor⸗

im

der

(Ernst),

zum

8 zur Narineschule, in

en Pension zur Disp. gestellt: ahrnehmung der Geschäfte (Richard), Kapitän zur Marinestation der Nordsee, unter Admiralstabe arind zur Verfügung des Chef⸗ ssist. beim

Marine,

edodiv., der Abschied D., Bibliotheke Marinestabe⸗ Marine⸗ Marineober⸗

Fähnr. jur

ein solches Gericht finden dürften. so bleibt solches der Kaiserlichen

das Knie brechen kann. nur das Thema an aus, oder der Abg. Erzberger zieht aus der Schublade eins hervor.

Gesetzentwurf aus der Kommission Kommission bitten, so schnell wie möglich zu arbeiten. bei Kolonial⸗ und Konsularsachen derselbe sei. man den von dem Abg. am Zehnhoff gemachten andere wie die nach unserem Bürgerlichen .

Laien zuzuziehen sind, zu wählen sei.

wünscht,

Der

dem Aenderung der de überwiesen werden.

Föderation verlangt gese . 208 Animierkneipen ermöglichen. Die Petitionskommission empfet⸗, einstimmig Ueberweisung zur Berück das Haus demgemäß. Die Petition des Röster, die fordert, daß Bezeichnung Kaffee nicht me kanzler zur Er Den mün Abg. Er Der

SOeutscher Reichstag. 73. Sitzung vom 25. April 1910, Nachmitt (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Berichte der Petitionskommis Die Petition des soll, soweit sie sich auf die Invaliden⸗, der Blinden bezieht, und soweit sie ein die Beförderung von Büchern und Reichskanzler

Personen,

deutsche

zberger (Zentr.).

Referent führt aus: worden, der Reichstag möge in der ner sich selbst anfangen. Reichskanzler zu ersuchen, eine Reihe vo

Die

reises auf den E

sowie die Blindenschrift hergestellte Bücher usw. w Zweig

tzliche Handhabe

sion.

ags

ersten deutschen Blindenkon

der

Kommission

zur Berücksichtigung, utschen Verkehrsordnung betrifft, zur

Diesem Antrage entspr der Abg. Giesberts (Zentr.) insbesondere mäßigung des Fahrp 1 leitenden Herabsetzung des arm empfohlen hat.

Internationalen Abolitioni fungd

isenbahnen für die Por

n, die die Abschaf

Budgetkommission, b Verminderung der Reichstagsdrucksachen,

Es ist der Wunsch ausgesprocke

uüen Aera der Sparsamkei 5

hat sich dahin statistis

Alters⸗ und Unfallver e Herabsetzung des P Drucksachen in Blindensche soweit sie di Erwägund icht das Haus, nachd das Petitum wegen Blinde k tos für I.

2

Vereins deutscher Kaffee⸗Großhänd

geeinigt, chen Uebersichten 5 1“

sichtigung. Ohne Debatte beschl

ler und

r die Kaffeesurrogate im Handel di hr gestattet sein soll, wird dem wägung überwiesen. ö8“ dlichen Bericht der etreffendng erstatte

Interesse der Sache.

wir erst eine geordnete Zeit auch immer mehr zu tun bekommen. einzusetzende Kommission so schnell wie

der letzten Stunde eine solche icherung

ortos ful entwürfen vor, nachdem

hinaus, was menschliche Kräfte leisten können.

verursachen. burg Sitz des neuen Gerichts sein soll.

8 und Nachweisungen dem Reichstage nicht mehr vorzulegen, den Be⸗ richt über die Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen nicht mehr drucken zu lassen, andere Denkschriften nur in längeren Zwischenräumen herstellen zu lassen, das Material über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete und des Gouver⸗ nements Kiautschou künftig auch nur in 5 jährigen Zwischenräumen unter Ausscheidung alles überflüssigen Illustrationsmaterials herauszugeben, auch die sozialpolitischen Druckschriften zusammen⸗ zufassen; ferner soll der Wunsch ausgesprochen werden, daß, soweit mit der Anfertigung von Drucksachen noch Nettoeinnahmen verbunden sind, prinzipaliter der Reichsdruckerei Druckaufträge zuzu⸗ wenden sind, besonders in der Zeit, wo es ihr an Arbeit mangelt: durch diese Zuwendung dürfte eine Vergrößerung der Reichsdruckerei nicht eintreten. Auffällig befunden wurde, daß die Reichs⸗ druckerei sehr teuer arbeitet und im Vergleich zu den größeren leistungsfähigen Berliner Druckereigeschäften einen Aufschlag bis zu 30 % eintreten läßt.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar setzt sich mit dem Referenten, an den er seine Ausführungen direkt richtet, über die das Reichsamt des Innern angehenden Druckschriften und Nach⸗ weisungen im einzelnen auseinander. Bis zur Journalistentribüne dringen diese Bemerkungen nicht hinauf.

Unterstaatssekretär im Reichspostamt Franck wendet sich gegen die Bemängelungen, die die Reichsdruckerei erfahren hat. iese habe fast durchweg ganz dieselben Preise wie die privaten Druckereien.

Referent Abg. Erzberger (Zentr.) konstatiert mit Befriedigung, daß der Vertreter des Reichsamts des Innern zugesagt hat, daß nach Möglichkeit auf die Wünsche des Reichstags Rücksicht genommen wird. Die Reichsdruckerei habe tatsächlich für eine Reihe von Arbeiten teurere Preise, über deren Begründung man nichts erfahren könne.

Unterstaatssekretär im Reichspostamt Franck: Die Preise der Reichsdruckerei haben sich stets innerhalb der vorschriftsmäßigen Grenzen gehalten.

Abg. Fischer⸗Berlin (Soz.): Auf der Reichsdruckerei liegen und sollen liegen zahlreiche Verpflichtungen, die auf Privatdruckereien nicht lasten, und deshalb können event. auch ihre Preise höher sein. Tatsache aber ist, daß in anderen, ebenfalls tariftreuen Druckereien, so bei Sittenfeld, die Lage großer Kategorien von Arbeitern günstiger ist als in der Reichsdruckerei, und an dieser Differenz hat die Kommission Anstoß genommen.

Der Kommissionsantrag gelangt hierauf zur Annahme. Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Er⸗ richtung eines obersten Kolonial⸗ und Konsular⸗ gerichtshofs in Berlin.

Abg. Dr. am Zehnhoff (Zentr.) bemängelt einige Unklarheiten in der Fassung des Gesetztertes, wodurch das allgemeine Verständnis sehr erschwert sei. Eventuell werde ja das noch fehlende, aber in Aussicht gestellte statistische Material zur Klarstellung beitragen. In betreff der Zuständigkeit lassen sich auch Anstände erheben. Dem neuen Gerichtshof solle die Zuständigkeit des Reichs⸗ gerichts in Kolonial⸗ und Konsularsachen übertragen werden. Schon diese Verbindung der beiden Materien fordere die Kritik heraus. Dagegen spreche die innere Natur der zu behandelnden verwickelten Kolonialsachen. Es bestehe außerdem die Gefahr, daß sowohl das Reichsgericht wie der Kolonial⸗ und Konsulargerichtshof angerufen werden können, und daß eine entgegengesetzte Entscheidung in der⸗ selben Materie ergehen könnte. Dies müsse verhindert werden. Dem obersten Gerichtshof müsse auch die Möglichkeit gegeben werden, in faktischer Beziehung an dem früheren Urteil etwas zu ändern, was durch § 19 des Entwurfs erschwert werde. Außerdem müßten die Konsequenzen der Beschlüsse der Kommission für Entlastung des Reichsgerichts in bezug auf die Erhöhung der Revisionssumme auch für dieses Gesetz gezogen werden. Er beantrage, die Vorlage an die Kommission für die Entlastung des Reichsgerichts zu überweisen.

Abg. Dove ffortschr. Volksp.): Ich bin mit diesem Vorschlage einverstanden, weil diese Angelegenheit in der Tat mit der Entlastung des Reichsgerichts etwas zu tun hat. Es wäre wünschenswert, wenn uns in diesem Stadium der Session etwas übersichtlichere Vorlagen würden als diese. Es ist vielleicht nicht vorteilhaft, hier eine

nstanz zu schaffen, die gleichzeitig Berufungs⸗ und Revisionsinstanz sein soll. Eine Reihe von Nicht⸗Berlinern würde allerdings für die Verlegung des Gerichts nach Hamburg sein; es sprechen aber inige Gründe für Berlin, wo sich leichter die nötigen Kräfte für Was das Gesetz selbst betrifft,

Verordnung vorbehalten. Darüber

uns in der Kommission einigen können; dem Reichstag gemacht worden, die

icht gründlich bearbeitet sind, daß man sie unmöglich über

Häufig gibt uns die Regierung gewissermaßen und die Kommission arbeitet dann ein Gesetz

werden wir sind in der letzten Zeit so viele Vorlagen

Der Vorredner will einen besonderen Gerichtshof für Kolonialsachen und Konsularsachen. d Vorteil, weil die Materien vielfach ineinandergehen.

Ich glaube, eine solche Teilung wäre nicht von Abg. Dr. Semler (nl.); Ich würde es sehr beklagen, wenn der s vor der Vertagung nicht heraus⸗ Ich möchte die Im großen Bestimmungen der Vorlage anschließen. Vorredner nicht, daß der Rechtsstoff Und deshalb kann Vorschlag wegen einer Trennung beider Gerichtsbarkeiten nicht von der Hand weisen. Die rechtlichen Voraussetzungen für den chinesischen Handel sind ganz Gesetzbuch. Es wird auch u prüfen sein, ob zu den Entscheidungen des Gerichts nicht auch und ob als Sitz des Gerichts nicht Hamburg Ich spreche hier nicht als Hamburger, sondern im Der Gerichtshof hätte doch das Kolonialrecht u fördern, und das würde am allerbesten in Verbindung mit dem Kolonialinstitut geschehen. Ob man Verwaltungsbeamte in das Gericht zu berufen hat, ist eine Frage, die ernstlich zu prüfen ist. Haben Instanz für solche Fälle, so wird sie mit der Auf jeden Fall muß die möglich zu einem Beschluß

käme. Das wäre unter Umständen sehr schmerzlich.

und ganzen kann ich mich den Zugeben kann ich aber dem

ommen.

Abg. Schultz (Rp.): Auch wir bedauern, daß uns noch in Fülle von Gesetzentwürfen zugeht. Jeden Abend finden wir in der Mappe eine lange Reihe von Gesetz⸗ wir bis 9 Uhr Abends gearbeitet haben. Was die Regierung uns da zumutet, geht über das Maß dessen Auch der vorliegende Entwurf bewegt sich in der Richtung der Entlastung des Reichs⸗ gerichts. Die Ausführung des Gesetzes wird nicht unerhebliche Kosten

Es ist ö gestritten worden, ob Berlin oder Ham⸗ b in s Praktische Gründe sprechen für Berlin, hier sind Sachverständige eher zu finden als in Hamburg. Mit einer materiellen Prüfung der Sache möchte ich das Gericht nicht befassen; wie soll es von hier aus in den Kolonien Beweis⸗ erhebungen veranstalten?

Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg: Der Gesetzentwurf, welcher Ihnen vorgelegt ist, entspricht einem

früheren, vom Reichstag wiederholt ausgesprochenen Wunsche, und Sie

werden sich entsinnen, daß er in der Thronrede, mit welcher die gegen⸗ wärtige Session dieses hohen Hauses eröffnet worden ist, angekündigt

worden ist. Niemand kann es mehr bedauern, wie die Reichskolonial⸗ verwaltung selber, daß in einem so inopportunem Moment, wie ihn der Herr Vorredner dargestellt hat, ein solcher Gesetzentwurf hat ein⸗

gebracht werden müssen. Wir haben uns unmittelbar im Herbst an die Arbeit gemacht, die Tatsache aber, daß bei diesem Gesetzentwurf nicht nur Angelegenheiten des Reichskolonialamts, sondern auch einige,

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welche dem Ressort des Auswärtigen Amts unterstehen, daneben andere, bei welchen das Reichsmarineamt zuständig ist, und da bei dem Ganzen auch das Reichsjustizamt und das Königlich preußische Justizministerium hat zugezogen werden müssen, wird Ihnen erklären, daß bei der außerordentlichen Gründlichkeit, mit welcher bei den Reichsbehörden gearbeitet wird, diese Sache nicht so ganz glatt gegangen ist, ganz besonders, da zuletzt noch die Deckungsfrage bei der mit Recht so gepriesenen und von mir so verehrten Sparsamkeit meines Herrn Kollegen vom Reichs⸗ schatzamt ernsthafte Prüfung erfahren hat. Aus diesen Gründen ist es nicht möglich gewesen, besonders da inzwischen die Osterferien hinzugekommen sind, Ihnen das früher zu bringen. Wir würden es Ihnen unter gar keinen Umständen im gegenwärtigen Moment gebracht haben, sondern die Angelegenheit bis zum Herbst verschoben haben, wo Sie frische Kräfte der neuen Materie ich glaube nicht, daß der Herr Vorredner Recht hat, daß jetzt nicht die notwendige Liebe hierzu vorhanden ist, und mehr Arbeitsfreudigkeit entgegengebracht hätten, aber gerade, wer die letzten Diskussionen, die wir gehabt haben, auch in Kolonialsachen mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, weiß, daß die Objekte, um die es sich handelt, in eine so große Höhe hineingehen, daß die Gesichtspunkte, welche geprüft werden müssen, so vielseitige sind, daß gerade diese Objekte und die Tatsache, daß in den Schutz⸗ gebieten sehr vielfach Interessenten zu Richtern bestellt werden müssen, auch die Schutzgebietsverwaltung und selbst die Beisitzer in den Schutzgebieten in große Verlegenheit bringen. Denn wenn Sie sich überlegen, daß die schwersten und wichtigsten Rechtsfragen, die aus Konzessionen herrühren, die vor 25 und 30 Jahren gegeben worden sind, nunmehr geprüft und entschieden werden sollen, und zwar nicht nur von der Tatsachenseite her, sondern nach den Rechtsgrundlagen von einem Kollegium, welches aus einem immerhin jüngeren Richter und vier Laienbeisitzern besteht, werden Sie erkennen, daß man auch im Schutzgebiete die Empfindung hat, daß eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht und die Rechtsent⸗ wicklung und Gerichtsverfassung mit den Anforderungen nicht gleichen Schritt gehalten hat. Es nötigt das unter Umständen die Verwal⸗ tung, was sie ungern tut, auf dem Wege der Verordnung und von hoher Hand einzugreifen, wo sie es viel lieber den ordentlichen Gerichten überlassen möchte, die Angelegenheiten zu entscheiden. Ich erinnere Sie an den Zustand, in den wir gekommen sind bei Gelegenheit der Nachverzollungsverordnung. Diese Verordnung mußte hier in Berlin für Südwestafrika durch ein Schiedsgericht entschieden werden, weil es nicht möglich war, im Schutzgebiet 4 Beisitzer zu finden, welche erklärten, daß sie an der Sache kein Interesse hätten.

Unter diesen Umständen möchte ich allerdings die von dem Herrn Abg. Dr. Semler provozierte Erklärung abgeben, daß die Reichs⸗ regierung ein ganz außerordentliches Gewicht darauf legt, daß, wenn es die Arbeitskraft und die Zeit der Herren, in der Kommission wie hier im Plenum, noch irgend gestattet, diesem Zustande noch jetzt ein Ende gemacht werde, damit wir die großen und schwierigen Fragen, die uns heute beschäftigen, dann aus den Händen der Verwaltung entlassen und den ordentlichen Gerichten übergeben können. Das ist dann ein Zustand, wie wir ihn in Deutschland haben, und wie wir ihn für die Kolonien nur wünschen können. Wenn Sie also den Wünschen der Reichsregierung nachkommen und die Sache noch vor Sessionsschluß verabschieden können, so wird die Reichsregierung

und zwar alle beteiligten Ressorts Ihnen äußerst verbunden sein.

Abg. Dr. Giese (dkons.): Meine Freunde halten einen obersten Kolenialgerichtshof für erwünscht. Das jetzige Obergericht mag für einfache Verhältnisse genügt haben, aber jetzt, wo deutsches Kapital investiert ist, wo die Kolonien einen hohen Aufschwung genommen haben und die Bevölkerung sich ständig vermehrt, ist es nicht mehr ausreichend. Im allgemeinen sind wir mit den Bestimmungen über die Verfassung und die Zuständigkeit des neuen Gerichts, wie sie vorgeschlagen sind, einverstanden. Bedenken haben wir allerdings, namentlich sind die Meinungen unter uns geteilt, ob der Gerichtshof auch als Berufungsinstanz fungieren soll. Darüber wird in der Kommission zu sprechen sein. Wir schließen uns dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kommission an.

Abg. Stadthagen (Soz.): In dem Entwurf fehlen die Unterlagen nach jeder Richtung. Die Reichsregierung hätte die Pflicht gehabt, uns eine Statistik vorzulegen, die uns einen“ Einblick in die heutigen Verhältnisse sowohl auf zivilrechtlichem Gebiete, wie hinsichtlich der Strafjustiz gibt. Von alledem findet sich in den Motiven kein Wort. Es handelt sich darum, gutes Recht zu geben. Da kommt es auf ein paar Wochen nicht an. Das Objekt soll so hoch geschraubt werden, daß der Arbeiter nie zu seinem Rechte kommen kann. Welches Interesse hat die Gesamtheit der Bevölkerung daran, die Kosten für ein solches neues Institut, die allmählich ins Ungeheure wachsen werden, zu tragen? Es scheint mir auch keine Verbesserung der Rechtspflege zu fein, daß an Stelle von Gerichten in der Besetzung mit einem Richter und vier Laien solche aus nur gelehrten Richtern treten sollen. Warum bringt man nicht einen Entwurf, wonach die Laien, deren Auswahl bis jetzt gewiß schwierig ist, aus allen Kreisen der Be⸗ völkerung ausgewählt werden können? Zudem sollen es nicht einmal Richter sein, sondern Verwaltungsbeamte, die künftig zu entscheiden haben. Der Gesetzentwurf mit seinen unzähligen Bezugnahmen auf andere Gesetze erscheint uns absolut unbrauchbar.

Abg. Dr. Heckscher (fortschr. Volksp.): Alle Kreise, die an einem solchen Gesetzentwurf Anteil nehmen und ein lebhaftes Interesse an ihm haben, kommen gar nicht dazu, die zum Teil schwierigen Fragen, die dabei mitspielen, zu prüfen. Was den vorliegenden Gese entwurf betrifft, so sollten zunächst einmal alle Teile der deutschen Bevölke⸗ rung, die sich mit kolonialen Dingen befassen, ergiebig Gelegenheit finden, die Einzelheiten genau zu prüfen. Es kommt ja eine wahre Sintflut von Gesetzen über uns, wir geraten in einen wahren Fana⸗ tismus der Gesetzgeberei und hetzen uns zu Tode. Es scheint hier das altehrwürdige Prinzip von Fritz Reuter zur Geltung gebracht zu werden, daß mehr auf Fixigkeit als auf Richtigkeit Wert zu legen ist. Die tiefere Begründung fehlt der Vorlage ganz. Eine überaus wichtige Frage ist z. B. die vorgeschlagene Heranziehung von Ver⸗ deh eSeen zu richterlichen Aemtern. Das bedeutet die Durch brechung eines bisher im deutschen Recht beobachteten Grundsatzes. Was den Sitz des neuen Gerichtshofs anbetrifft, so gebe ich ohne weiteres zu, daß Hamburg, Bremen und Lübeck gleichmäßig geeignet wären, aber Hamburg hat das Kolonialinstitut, und alle, die an dessen Schöpfung mitgearbeitet haben, werden den Wunsch haben, daß etwas Dauerndes und Gutes mit diesem Institut geschaffen wird. Ferner haben wir in Hamburg den Seegerichtshof, da wäre es ganz natur⸗ gemäß, wenn der neue Gerichtshof, dessen Aufgaben auch über das Meer weisen, ebenfalls dort seinen Platz findet. Ferner wäre eine Reihe anderer Schwierigkeiten dort mit größter Leichtigkeit zu lösen. Man stelle sich nur eine Verhandlung des Kolonialgerichts⸗ hofes vor. Die Parteien streiten um Fragen, die die Vernehmun von Sachverständigen erforderlich machen. Es ist notwendig, sich über wichtige Fragen englisch zu verständigen und dergleichen mehr. Ich verlange keineswegs, daß man willkürlich Hamburg den Vorzug gibt. Hamburg hat große Aufgaben zu lösen, und bei allem, was wir in Hamburg zu fördern versuchen, fühlen wir uns immer ge⸗

stärkt, belebt und gefördert von dem Gedanken und der Ueberzeugung, daß das, was wir tun, im letzten Grunde auch dem gesamten Deutsch⸗ land zugute kommt.

Damit schließt die erste Lesung. Der Entwurf geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Kon⸗ sulatsgebuhrengesetzes. Der Entwurf beabsichtigt eine erhebliche Ermäßigung der Schiffsgebühren und will den Ausfall durch Erhöhung anderer bestehender Gebühren und Einführung einer Reihe von neuen Gebühren ausgleichen.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von S choen:

Meine Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Konsulatsgebühren ist das Ergebnis sehr erschöpfender Er⸗ hebungen, sehr eingehender und, ich darf sagen, leider auch sehr lang⸗ wieriger, schwieriger Beratungen, die nicht allein zwischen den be⸗ teiligten Amtsstellen, sondern auch den Interessenten stattgefunden haben. Ich kann hinzufügen, daß es die verbündeten Regierungen auch bedauern, daß dieser Gesetzentwurf Ihnen in einem in bezug auf die Geschäftslage ungünstigen Zeitvunkt zugeht. An dem Be⸗ streben, Ihnen rechtzeitiger die Vorlage zu machen, hat es nicht ge⸗ fehlt. Wenn dieses Bestreben gescheitert ist, so liegt es an der un⸗ gewöhnlichen Schwierigkeit der Materie.

Ich möchte mich enthalten, auf die Einzelheiten des Entwurfs einzugehen. Ich darf Sie wohl in dieser Beziehung auf die ja sehr erschöpfende Begründung hinweisen. Ich möchte nur einige Gesichts⸗ punkte kurz hervorheben: Der Entwurf bezweckt, die Beschwerden der Schiffahrt über den nunmehr fast vier Jahrzehnte alten Konsulats⸗ gebührentarif vom Jahre 1872 abzustellen, einen Tarif, der tatsächlich schon lange nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht, und welcher unsere Schiffahrt gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt. Der Entwurf bezweckt außerdem noch eine Reihe von Aenderungen, über welche im einzelnen noch gesprochen werden wird. Dabei beabsichtigt er tunlichste Schonung nicht allein der finanziellen Interessen des Reichs, sondern auch der finanziellen Interessen der Wahlkonsuln, welche ja, wie Ihnen bekannt, für ihre dienstlichen Ausgaben auf die Gebühren angewiesen sind.

Der Entwurf sieht eine angemessene, allgemeine, sehr wesentliche Her⸗ absetzung der Schiffsgebühren vor. Besondere Berücksichtigung zollt er dabei der Segelschiffahrt, nicht allein wegen der wirtschaftlich ungünstigen Lage, in welcher sich dieselbe befindet, sondern auch wegen des besonderen Interesses, welches wir ihr wegen der Heranbildung der Deckmann⸗ schaften zu widmen haben. Daneben schlägt der Entwurf die gänz⸗ liche Aufhebung der national⸗politisch schädlichen, fiskalisch so gut wie belanglosen Matrikelgebühren der Deutschen im Ausland vor. Ferner führt er die Gebührenfreiheit für Bedürftige allgemein ein. Weiter bezweckt er eine Herabsetzung der Gebühren für kleinere Be scheinigungen, welche im gewöhnlichen Leben sehr häufig sind, und

bezüglich deren der jetzige Tarif beinahe prohibitiv wirkt. Endlich wird,

einem dringenden Wunsch unserer Wirtschaftskreise entsprechend, die Gebühr für Bescheinigung von Tabakfakturen, die durch die neue Gesetzgebung gefordert wird, wesentlich herabgesetzt.

Diese Maßregeln führen naturgemäß zu einem nicht unbedeutenden Ausfall der Reichseinnahmen, namentlich soweit die Schiffsgebühr und die Aufhebung der Matrikelgebühr in Betracht kommen, und man muß darauf bedacht sein, diesen Ausfall einigermaßen wieder auszugleichen.

Zu diesem Zwecke ist gedacht, einzelne Gebühren zu erhöhen und für einzelne Amtshandlungen neue Gebühren einzuführen. Dabei sind solche Amtshandlungen ins Auge gefaßt, welche erfahrungsgemäß mehr die Ausländer und die bemittelten Personen betreffen. Es handelt sich namentlich um Legalisationssachen, Kassenangelegenheiten, Paßgebühren; und, was die neuen Gebühren betrifft, um Nach⸗ forschungen und Verhandlungen in Forderungs⸗ und Nachlaßsachen, also fast ausschließlich um Sachen, die bemittelte Personen betreffen.

Für das Reich ergibt sich infolge der Ermäßigung der Schiffs⸗ gebühr und Aufhebung der Matrikelgebühr ein Minderertrag von fast 400 000 ℳ. Der Mehrertrag wird geschätzt auf 235 000 ℳ. Es bleibt biernach für das Reich außer der etwa nötig werdenden höheren Entschädigung der Wahlkonsuln für dienstliche Ausgaben ein Ausfall von etwa 164 000 ℳ. So unerwünscht bei der allgemeinen Finanzlage 8 nun auch ein solcher Ausfall ist, so muß man doch anerkennen, daß er sich in mäßigen Grenzen bewegt, und es ist wohl mit Bestimmtheit anzunehmen, daß er auch bald durch die natürliche Steigerung der Einnahmen ausgeglichen sein wird.

Der Hauptpunkt der Reform ist die Ermäßigung der Schiffs⸗ gebühr, die Sorge für die Wohlfahrt unserer Schiffahrt. Unsere Schiffahrt hat ringsum in der Welt in steigendem Maße mit den hohen staatlichen Subventionen zu kämpfen, welche fremde Schiff fahrtsgesellschaften genießen. Sie ist außerdem belastet durch die Vorschriften unserer sozialen Gesetzgebung, insbesondere auch durch die neuere Ausdehnung der Krankenfürsorge für Schiffsmannschaften. Dies alles sind Dinge, welche unsere Schiffahrt mehr belasten, als durchschnittlich die Flaggen anderer Nationen belastet sind, und es ist deshalb ein dringendes Gebot der Billigkeit, unsere Flagge wenigstens von dem Mehrgewicht, das sie noch auf dem Gebiete des Konsular gebührentarifs zu tragen hat, gegenüber anderen Flaggen, insbesondere der britischen, ihrer Hauptmitbewerberin, zu befreien.

Aus diesen Gründen, meine Herren, empfehlen die verbündeten Regierungen die Annahme der Vorlage.

Abg. Graf Kanitz (dkons.): Unsere Konsuln und Generalkonsuln beziehen an Gehalt etwa 5 ½ Millionen; dazu kommen die Reichs⸗ aufwendungen für Gesandtschaften und Konsulate von 3 ½ Millionen; auf das Konsulatswesen entfallen im ganzen 7 ½ bis 8 Millionen. Die gegenüberstehenden Einnahmen an Gebühren sind nur ½% dieser Summe, und sie sind außerdem 8 verschieden. Alle werden nach dem Tarif von 1872 erhoben. Die Schiffsgebühren, die jetzt sehr bedeutend ermäßigt werden sollen, sind damals gegen die höheren Sätze der Vorlage auf Antrag des Dr. Schleide⸗Altona auf den Satz von 2 ½ für die Registertonne in Europa, 5 außerhalb Europas normiert worden. Die Re⸗ gierung glaubt, wie es in der Begründung heißt, den Wünschen der Hanseaten nachgeben zu müssen und eine Ermäßigung von 70 % zugestehen zu sollen. Die hanseatischen Vertreter haben aber damals diese Gebührensätze keineswegs als zu hoch befunden. Der Ausfall bei den Schiffsgebühren wird 381 000 betragen, wodurch übrigens auch die Konsuln einen Ausfall erleiden, der durch die Reichskasse gedeckt werden muß; wie hoch er sein wird, ist noch nicht nachgewiesen. Wenn man die sozialgesetzliche Belastung der Seeschiffahrt ins Feld führt, so lastet sie doch auf dieser nicht stärker wie auf allen anderen Gewerben. Die Gesetzgebung der außerdeutschen Länder läßt sich auch für die beabsüchtigten Maßnahmen. nicht durchweg verwerten. Der französische Tarif geht viel höher hinauf, nicht auf 1 und 2 ₰, sondern auf 2 bis 8 Cts.

bei den einzelnen Konsulaten sehr