1910 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Apr 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 4 der „Amtlichen lichen Teile unter A (Unfallversicherung) entscheidungen über folgende Gegenstände:

Bei Streitsachen aus der Unfallversicherung dürfen im Schiedsgericht Beisitzer nur aus unfallversicherungspflichtigen Betrieben mitwirken; Ausnahmen sind auch auf Grund des § 2 Abs. 1 Schlußsatz des Gesetzes vom 30. Juni 1900, be⸗ ffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze, nicht zulässig (2340) *). Z1I“ Der Unfall eines Arbeiters außerhalb der Betriebsstätte auf dem Wege von der Fabrikkantine zur Arbeitsstelle stellt keinen Betriebsunfall dar (2341). FEiin städtischer Laternenwärter ist auf dem Heimwege von seinem Dienstrevier unter Umständen versichert (2342). Die Beleuchtung eines Bauzauns ist Zubehör eines Bau⸗ betriebs; ein vom Polier mit der Bedienung privater Bauzaun⸗ laternen betrauter städtischer Laternenwärter ist insoweit als Arbeiter im Baubetrieb zu erachten (2343)0. Die Militärbrieftaubenstation in Spandau ist ein versiche⸗ rungspflichtiger Betrieb der Heeresverwaltung (2344). Die Grundsätze über die Versicherung der für Gemeinde⸗ zwecke im Frondedienst ausgeführten Wegebauarbeiten gelten auch insoweit, als die Frondepflicht durch Ortsgebrauch er⸗ weitert ist Lieferung des zum Wegebau erforderlichen Stein⸗ materials (2345). Bei Beurteilung der Entstehung einer Wanderniere gelten ähnliche Grundsätze wie bei Beurteilung der Entstehung von Leistenbrüchen (2346). 1 Auch bei Feststellung der Hilflosenrente 9 Abs. 3 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes) ist der 1500 übersteigende Teil des Jahresarbeitsverdienstes nur mit einem Drittel anzu⸗ setzen (2347). „Die Berufsgenossenschaft wird von ihrer Entschädigungs⸗ pflicht nicht befreit, wenn sie, ohne Uebernahme des Heil⸗ verfahrens, in den ersten dreizehn Wochen den Verletzten lediglich aufgefordert hat, sich selbst ordnungsmäßig ärztlich be⸗ handeln zu lassen, und wenn der Verletzte dies aus Fahrlässig⸗ keit oder Unverstand unterläßt (2348). Die Erklärung des Verletzten in der Rekursinstanz, daß er eine Einbuße an Erwerbsfähigkeit nicht mehr erleide, macht den Rekurs der Berufsgenossenschaft gegen ein eine Rente be⸗ willigendes Schiedsgerichtsurteil nicht unzulässig (2349). Gegen ein Schiedsgerichtsurteil, das infolge der Zurück⸗ nahme des Rentenminderungsantrags der Berufsgenossenschaft nur eine Entscheidung über den Kostenpunkt enthält, ist der

Rekurs zulässig, wenn in einem Schiedsgerichtsurteile für eine

Partei neben den außergerichtlichen Kosten des Verfahrens

gerichtliche Kosten festgesetzt worden sind, so unterliegt es inso⸗ weit der Aufhebung (2350). Der § 82 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes ist auch in einem Verfahren aus § 88 a. a. O. anwendbar (2351). Die Festsetzung der Rente für die Angehörigen eines Ver⸗ letzten während der Dauer einer von der Berufsgenossenschaft angeordneten Krankenhausbehandlung ist nicht als „endgültige“

Feststellung der Entschädigung im Sinne des § 88 Abs. 2 des

Gewerbeunfallversicherungsgesetzes anzusehen (2352). 8 Ueber den notwendigen Inhalt der nach § 88 Abs. 3 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes ergehenden Anträge an das

Schiedsgericht auf anderweite Feststellung der Entschädigung

. Die Berufsgenossenschaft ist an einen trotz Zuständigkeit

des Schiedsgerichts gemäß § 88 Abs. 3 des Gewerbeunfall⸗

versicherungsgesetzes von ihr erteilten berufungsfähigen Er⸗

höhungsbescheid gebunden (2354).

Die Berufsgenossenschaft ist berechtigt, ihre Beitragsforde⸗ rung und Geldstrafen gegen die Rente aufzurechnen, welche ein selbstversicherter Unternehmer aus einem Unfalle bezieht, den

r in seiner früheren Eigenschaft als Arbeiter erlitten hat (2355).

Der Anspruch aus dem Verlust eines Auges verjährt,

auch wenn der Verletzte durch diesen Verlust einen Verdienst⸗

ausfall nicht erfahren hat (2356).

Eine den Verjährungseinwand ausschließende „Feststellung

der Entschädigung von Amts wegen“ im Sinne des § 72

72 Abs. 1 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes 78 Abs. 2— des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft) ist auch dann gegeben, wenn der Versicherungsträger, sei es auch ohne förmlichen Bescheid, aus Anlaß des angezeigten Betriebsunfalls für den Verletzten Heilverfahren⸗ kosten nach der dreizehnten Woche anstandslos übernommen hat; eine dem Verletzten durch den Vertrauensmann der Berufs⸗ genossenschaft erteilte unrichtige Rechtsbelehrung kann einen außerhalb des Willens des Verletzten liegenden Umstand dar⸗ stellen, durch den er von der Verfolgung seines Anspruchs ab⸗ gehalten worden ist (2357).

Bescheide an einen Minderjährigen, der auf gerichtliche Anordnung zwangsweise in einem Fürsorgeheim untergebracht ist, sind nicht an den Vorsteher der Anstalt, sondern dem Vater (der Mutter) zuzustellen, solange die elterliche Gewalt nicht ent⸗ zogen oder sonstwie verloren ist; der Artikel 78 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine Vormundschaft über den der Anstalt überwiesenen Minderjährigen bereits besteht oder die Voraussetzungen zur Einleitung einer solchen vor⸗ ( liegen (2358). Ein Feststellungsbescheid ist erst mit dem Augenblick der Zustellung „erlassen“; ein nicht nachweislich nach der Zustellung o an die klagende Ehefrau vom Ehemanne für sie zu Protokoll s erhobener Widerspruch gegen den Vorbescheid stellt deshalb keine gültige Berufung dar (2359).

Bei der Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit der Schiedsgerichte § 7

s

8 b Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. April 1910 enthält im Amt⸗ Rekurs⸗

Königlichen Hoheit der Prinz von Straßburg im Schloß Urville eingetroffen.

hauses erklärte gestern gegenüber einer von Okuniewski auf⸗ gestellten Behauptung von einer Erkaltung des Verhältnisses zwischen Krone und Ruthenen, Ministerpräsident Freiherr von Bienerth:

Oesterreich bewohnenden Volksstämmen irgend ein Unterschied wäre,

MNMrornrSs 82 . 4.2 Preußischen die gleiche sei.

Teheran ihren Einfluß zum Zwecke des Ausschlusses gewisser Persönlichkeiten vom persischen Ministerium

geschehen sei.

9 Abs. 4 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes) versagt werden soll, sofern die Entscheidung der Unfallinstanzen darüber, ob schon vor dem Unfalle dauernde Erwerbsunfähigkeit vor⸗ gelegen habe, auf einem im Feststellungsverfahren eingeholten ärztlichen Gutachten beruht (2362).

Abteilung B (Invalidenversicherung) enthält zunächst Revisionsentscheidungen. Es wird ausgesprochen, daß einem Altersrentenbewerber auch solche Beiträge, die er für die Zeit nach der siebzigsten Lebensjahres und über die zur Erfüllung der Wartezeit erforderliche Markenzahl hinaus 825 Beginn der Rente geleistet hat, anzurechnen sind

Eine andere Revisionsentscheidung verhält sich über die Mindesterfordernisse an Förmlichkeiten im Feststellungsverfahren und die Zulässigkeit der Unterfertigung der Bescheide mittels Namensstempels (1441).

Der Rentenbewerber, der zum Termin vor der unteren veehh 59 82 Iwalidenversicherungsgesedes) erschienen ist, muß zur mündlichen Verhandlung z werden (1442). 8 h Ein wesentlicher Mangel des Verfahrens liegt vor, wenn ein Sekretär des Schiedsgerichts eine Zeugenvernehmung als beauftragter Richter leitet (1443). 8 Das Schiedsgericht darf der Versicherungsanstalt die Ein⸗ sicht ihrer Akten nicht verweigern, soweit sie deren bedarf, um zu einem neuen ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen (1444).

Die nächste Revisionsentscheidung behandelt einen Fall der Ueberschreitung des Rechts der freien Beweiswürdigung durch das Schiedsgericht (1445). 8 Fernerhin wird ausgesprochen:

Die Revision ist zulässig, wenn sie gegenüber einer schieds⸗ gerichtlichen Entscheidung, welche die Rente festsetzt, aber für g erklärt, geltend macht, daß kein Rentenanspruch bestehe - 6). Die auf die Nichtberücksichtigung nachgewiesener Beitrags⸗ wochen gestützte Revision ist zulässig, wenn die Berücksichtigung der streitigen Wochen zwar nicht eine Erhöhung der abgerundeten Monatsbeträge, wohl aber eine Erhöhung des Jahresbetrags der Rente zur Folge hat (1447). .“ Eine nur gegen die Begründung des schiedsgerichtlichen Urteils eingelegte Revision ist unzulässig (14487. 1

Zivilprozeßordnung gilt nicht eine Aufrechnungsbescheinigung, die von einem Gutsinspektor ausgestellt ist, der zwar von dem Gutsvorsteher allgemein mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Invalidenversicherung für seine Leute beauftragt, aber weder nach § 125 der preußischen Landgemeindeordnung vom

„ID.

11.“ vom 30. Oktober 1909 eingelegte Revi nzulässig 8 wonach Brasilien Uruguay einen Teil Als eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 der Wasserfläche des Sees Mirim und läßt und den uruguayanischen Kriegs⸗ und Handelsschiffen die Schiffahrt auf dem b Patos öffnet.

worden sei. Er beabsichtige, sich sogleich nach Fes zu bege⸗ um die Konvention dem Sultan zu unterbreiten und etae Bedenken, die Mulay Hafid noch haben könnte, zu zerstren

. Türkei. Der Sultan hat aus Anlaß der heutigen Feig Thronbesteigung 18 Armenier 88 86 Mohamtmehfete gnadigt, die an den vorjährigen Massakres beteiligt waren Wie das „W. T. B.“ meldet, verlangten die al nesischen Deputierten für Prischtina und Ipek, daß der Großwesir und der Kriegsminister mit einer Abordnn von Deputierten nach dem Aufstandsgebiet begeben und⸗ suchen sollten, die Albanesen durch Ratschläge zu beruhig⸗ Der Großwesir lehnte das Ansuchen ab, mit dem Hin „. daß es die Pflicht der Regierung sei, gegen die Rebel⸗ energisch vorzugehen. Die Deputierten verlangten darauf und Androhung der Mandatsniederlegung die Einstellung sed weiteren militärischen Vorgehens, damit sie selber verf . könnten, ihre Landsleute zu beruhigen. Auch dies wurde 2 dem Großwesir abgelehnt. 1— Nach den spärlich vorliegenden Meldungen aus dem standsgebiet finden zwischen Katschanik und Verisowitsch Kämp zwischen Truppen und Arnauten statt. Godanza, Ratschka 2 Zbortze sollen bombardiert worden sein. Seit gestern morge. werde auch bei Belopolje in der Richtung auf Ipek gekämpß beide Gegner hätten erhebliche Verluste erlitten. Der Bah⸗ verkehr zwischen Uesküb und Mitrowitza ist gestern durch 5 Rebellen unterbrochen worden; der Verkehr auf der Sirz von Verissovitz nach Prizrend ist dagegen wiederhergestellt, —9 Albaner von Ghilan haben sich in die Berge zurückgezogen.

Griechenland.

Der Kronprinz und der Prinz Georg von Griechen⸗

land sind, „W. T. B.“ zufolge, gestern mittag in Korfu ei⸗

getroffen und von einer ungeheuren Menschenmenge mit les⸗

haften Kundgebungen empfangen worden.

8 Amerika.

8 Der b rasilianische Senat hat nach einer Meldung de

L. T. B.“ gestern den von der Deputiertenkammer berein 9 angenommen, der Inseln und der

Flusse Sao Gonçalo und dem See Das

3. Juli 1891 als Stellvertreter des Gutsvorstehers von dem Landrat bestätigt, noch gemäß Ziffer 1 Absatz 4 der Anweisung des Königlich preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 17. November 1899 betreffkend das Verfahren bei der Ausstellung usw. von Quittungskarten, mit Genehmigung des Regierungspräsidenten für die Wahrnehmung des Kartengeschäfts bestellt ist (1449). Den Schluß machen Nachweisungen über die Renten⸗ zahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungs⸗ anstalten im Februar 1910 sowie über den Erlös aus Bei⸗ tragsmarken für den Monat März 1910.

Der Nichtamtliche Teil bringt Ausführungen aus einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 5. November 1909 über einen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften einer Berufsgenossenschaft und dadurch verursachte fahrlässige Körper⸗ verletzung; ferner eine Anzeige über volkswirtschaftliche und ver⸗ sicherungswissenschaftliche Vorlesungen an der Akademie für Sozial⸗ und Handelswissenschaften zu Frankfurt a. M. im Sommerhalbjahr 1910. 8 1 ““

b

st ] Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind, „A

„W. T. B.“ zufolge, gestern nachmittag mit Ihrer essin Viktoria Luise

P

Oesterreich⸗Ungarn. tausschuß des österreichischen Abgeordneten⸗

Im Budge

W

T. B.“ zufolge, der Die Annahme, als ob in der Liebe des Kaisers zu den verschiedenen

ei vollständig unbegründet.

vollstär Es lägen zahlreiche Beweise dafür vor, die Liebe des

Kaisers allen Volksstämmen des Reichs gegenüber

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause fragte gestern der Abg. Dillon Nationalist), ob der britische und der russische Vertreter in

n geltend gemacht nensesung der per⸗ t hätten, eventuell, warum dies

der ob sie irgendwie auf die ischen Regierung eingewi

Laut Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Unterstaatssekretär

keKinnon Wood, daß die Vorstellungen des britischen und des sin

G § 76 Abs. 2 des Gewerbeunfallversicherungs⸗ gesetzes, § 6 der Schiedsgerichtsordnung sind auch Er⸗ wägungen der Zweckmäßigkeit maßgebend (2360).

Ein ausdrückliches Einverständnis über die Zuständigkeit des Versicherungsträgers zur anderweiten Festsetzung einer Rente im Sinne des § 88 Abs. 3 des Gewerbeunfall⸗ versicherungsgesetzes liegt nicht vor, wenn der Versicherungs⸗ träger den Verletzten schriftlich um seine Zustimmung mit dem Bemerken ersucht, daß im Falle des Nichteingangs einer Ant⸗ wort innerhalb einer bestimmten Frist sein Einverständnis an⸗ genommen werden würde und der Verletzte hierauf nicht ge⸗ antwortet hat (2361). 88 Die Zwangsvorschrift der Anhörung des behandelnden Arztes gilt auch dann, wenn eine Rente gemäß § 8 Abs. 4 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft

wW

Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein⸗ eklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den

der von ihnen vertretenen Länder zu wahren. Dillons, ob die Gesandten Vorstellungen erhoben hätten, um der Auf⸗ nahme gewisser Persönlichkeiten in das persische Ministerium ent⸗ Seaer nas

„W T. B. glaubigungsschreiben überreicht, wobei er seine aufrichtige Freundschaft für Frankreich betonte. Tittoni der Sympathie, der er im Lande begegnen werde, und der lebhaften Befriedigung der Regierung, ihn als

Gesandte gestern der geteilt, daß er den Grundzügen der spanisch⸗marokkanischen

c ssischen Gesandten lediglich den Zweck verfolgt hätten, die Interessen Auf eine erneute Frage

Ch

erwiderte Wood, daß er seine Antwort ni ts hinzu⸗ Fen mschier. wort nichts hinz der

Frankreich. der

Der neue italienische Botschafter Tittoni

tsc zittoni hat gestern, W. zufolge, dem Präsidenten Fallières sein Be⸗ Der Präsident versicherte Es Botschafter 2 8 2 illkommen zu heißen.

8

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat der marokkanische Minister des Aeußern Prieto mit⸗

am! Zahlen g' 18 1 „Amtlichen N. öffentlicht sind. K

und der Schlußbericht über der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

anstalten auf. bei O Kuratorien

Verwaltung der Bei den Dienstanweisungen für die Oberlehrer sollte man sich auf das Notwendige beschränken und das lassen. Pensionären verbieten, als segensreich erwiesen hat. der

neigt die Regierun beamte si

halb sollte das Seminar⸗ und Probejahr das Besoldungsdienstalter angerechnet seruellen

staatsbürgerliche und Durch unser höheres Schulwesen daran werden alle Unkenrufe in der nichts ändern.

schulen. D Söhne in diese Schulen zu schicken, für die höheren Stände ist. gerade gut genug, ja nach der servativen noch zu gut.

letzten zehn Jahren, ganzen Unterrichts, Fortschritte in Technik und Naturwissenschaften evorzugung des Gymnasiums den Boden entzogen. Die Gleich⸗ berechtigung der höheren Lehranstalten Mit der sexuellen Gebiet Stellung der der Auffassung der Regierung bei, daß sie mittelbare Staatsbeamte d, da sie von den Kommunen berufen und von der Regierung nur bestätigt werden. Auf fassung des Reichsgerichts. lehrer die gegenteilige Ansicht. Maßgebend

Natur

wenn

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags die gestrige Sitzung des Hauses

88

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen

(59.) Sitzung, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten von Trott zu Solz beiwohnte, die Beratung des Etats des Unterrichts⸗ zwar zunächst die allgemeine Besprechung über das Kapitel der höheren Lehranstalten fort.

Ministeriums der geistlichen,

Öund Medizinalangelegenheiten, und

Abg. Eickhoff (fortschr. Volksp.):

Abg. Eic Der Kultusetat weist eine eträchtliche Erhöhung der Ausgaben ’—

2 ben auch für die höheren Lebr⸗ Leider verfahren verschiedene Kommunen recht kleinlich der Durchführung des Normaletats für die Besoldung der berlehrer, indem sie die Nachzahlung für 1908 verweiger.

das Verhältnis der höheren Schulen zu den städtische urat. betrifft, so müssen unberechtigte Ansprüche der ädtischen Bureaukratie zurückgewiesen werden, in die innene Schulen dürfen die Patronate nicht eingreifen.

hige b das übrige dem Takt der Lehrer über⸗ So sollte man den Lehrern nicht allgemein das Halten ven da die Erziehung im Lehrerhaus sich vielfach hat. Hinsichtlich der staatsrechtlichen Stellung Oberlehrer an städtischen hoheren Schulen ng der Ansicht zu, daß sie mittelbare Staats⸗ während hervorragende Staatsrechtslehrer, wie sie für unmittelbare Staatsbeamte erklären. Des⸗ den Oberlehrern auf net werden. Hinsichtlich der größte Zurückhaltung angezeigt: den Eltern zu überlassen. Ere . eine Unterweisung in politischen Dingen halten wir für zweckmäßig. ein frischer, moderner Zug. resse und auf der Rednertribüne

irektoren und nte sind, rofessor Zorn,

en Belehrung ist wird am besten sein, Erziehung, volkswirtschaftlichen

die sie

Abg. Ströbel (Soz.): Unsere höheren Schulen sind Klassen⸗

ie große Mehrzahl des Volkes ist nicht in der Lage, ibre ken, deren Benutzung ein Reservatrecht Für die Plebs ist die Volksschule Ansicht des Zentrums und der Kor⸗

Abg. Dr. Bell. (Zentr.): Unser höheres Schulwesen hat in den insbesondere hinsichtlich der Vertiefung des ojno freulich Aufschw 8 5 Di einen erfreulichen Aufschwung genommen. Die

haben der einseitigen

böheren x müß aufrechterhalten werden. Aufklärung sollte man vorsichtig vorgehen und dies —den Eltern überlassen. Hinsichtlich der rechtlichen Oberlehrer an städtischen höheren Schulen stimme ich

besser

In Uebereinstimmung hiermit steht auch die Auf⸗ Freilich vertreten bedeutende Staatsrechts⸗ 1 1 für die Beilegung des arakters mittelbarer oder unmittelbarer Staatsbeamten ist die des Dienstvertrags und die Entscheidung darüber, wer Dienstherr der Schule ist. Am besten wäre es,

man mit den Begriffen der mittelbaren und unmittelbaren Staatsbeamten aufräumen und nur unter⸗

scheiden würde zwischen Staatsbeamten und Gemeindebeamten. Eine Fhfüteee der Befugnisse der städtischen Kuratorien nach der bekommen, halten wir nicht für zweckmäßig.

muß der Grund⸗ und Eckstein unseres ganzen

tung, daß sie Einfluß auf die innere Verwaltung der Schule 7 11* - 1 Zildungsgebäudes sein. muß die Aufgabe unserer höheren Schulen 5 die Schüler

zu sittlich⸗religiösen Menschen und guten Patrioten zu erziehen.

Hierauf nimmt der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗

e8 Medizinalangelegenheiten von Trott zu Solz das Wort, ess

en Rede morgen im Wortlaut wiedergegeben werden wird.

(Schluß des Blattes.)

onvention zustimme, deren Text ihm 89

kürzlich mitgeteil

des Flusses Jaguarao über

e ist der Entwurf einer Wege⸗

errenhau iner 2 baa⸗ stpreußen nebst Begründung

Dem 8 ür die Provinz O

ordnung zugegangen.

8 Explosions⸗ motor bezirke 8

Explosions⸗ Explosions⸗ Explosions⸗

Gesamt⸗ leistung der strom⸗ erzeugenden Maschinen

Dampf⸗ V Wasser⸗,

und Dampf und Zusammen

motor

motor b motor V

Kilowatt

Statistik und Volkswirtschaft.

Mord und Totschlag in Preußen während des Jahres 1908. 5 f G Ste 8 folgten ach den auf Grund standesamtlicher Sterbekarten erfo fielen im preußischen Staate 834 (588 e 18 46 weibliche) Personen dem Mord und Totschlage im Ja 6 zum Opfer; außerdem fanden 10 Hinrichtungen statt, über die am Sec sprechung besondere Angaben gemacht werden. erwachsene Per⸗

Schlusse dieser Bes

Am meisten wurden vom Mord und Totschlag ach 1t senen männlichen Geschlechts betroffen. Auch die Provinzen 8 Staats weisen hierbei im einzelnen mit einer Ausnahme 6 2 Seine höhere Ziffer auf. Bei Gegenüberstellung der Za der lebenden Bevölkerung im Staate und in den einzelnen Provinzen

zigte sich folgendes: 8 Es starben durch Mord und Totschlag von überhaupt

100 000 lebenden im Staate 834 (588 m., 246 w.) w

in den Provinzen: Ostpreußen. Westpreußen.. Berlin, Landes⸗ polizeibezirk. Brandenburg Pommern Sachsen. Schleswig⸗ Hannover Westfalen

(2,83 (4,01

(2,39 (2,14 (3,59 (2,97 (3,30 (2,29 (2,39 (2,53 (4,37

48 85 20

40 (33 -

66 33 49 18 42 12 40 11

117 37 57 23 36 17 47

11 103 8 8 63* Hessen⸗Nassau. 40 (32 Rheinprovinz 149 (118 31 (3,49 .) iernach treten die folgenden Unterschiede hervor. „Die höchste hältniszahl der in den Provinzen vorgekommenen Morde ist mit 271 (einfache Zahl 103) in Westfalen ermittelt. Es folgen mit 2,46 (42), Westpreußen mit 2,39 (40), Ostpreußen mit 2988— 2 Schleswig⸗Holstein mit 2,32 (36), Schlesien mit 2,31 (117 9 1* Candespolizeibezirk) mit 2,29 (66), Rbeinprovinz mit 2,22 de; Hosen mit 1,97 (40), Sachsen mit 1,87 (57), Hessen⸗Nassau mit 1,87 (40), Brandenburg mit 1,67 (49) und Hannover mit 1,66 (47 Die Feststellung der Art der Ermordung hat ergeben, daß 1. die Hälfte der hiervon Betroffenen teils erschlagen, teils. ersto 8 wurde. Im Berichtsjahre waren es 404 von 834. Aebe . kommen am nächsten die Summen derjenigen, welche durch Ers tn dann durch gewaltsames Ertränken, Ersticken und Erwürgen ge 88 wurden. Von je 100 Tötungen im Jahre 1908 entfallen auf -. stechen 24,34, auf Erschlagen 24,10, auf Erschießen 14,75, gauf Ertränken 8,63, auf Ersticken 7,07, auf Erwürgen 6,60, auf Ie giften 4,32, auf Schnitt in den Hals 2,40, auf Sturz 9 5 Freppe usw. 0,48, auf Erhängen 0,36, auf Verbrennen 0,24, 1 88 Tötungen ohne nähere Angabe 6,71. Am niedrigsten ist b4. Za er⸗ jenigen, welche durch Verbrennen umgebracht wurden; 1908 waren es 2 männliche Personen (0,24 %o). . 8 Hinrichtungen von Verbrechern wurden wie oben erwähnt im Berichtsjahre 1908 10 vollzogen, an 9 Männern üe 1 Frau. Hiervon entfallen auf die Provinzen Ostpreußen und Hannover je Mann, auf Pommern 2, auf Schlesien 2 Männer und 1 Frau, auf die Rheinprovinz 3 Männer. (Stat.

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Die Elektrizitätserzeugungsanlagen in Bayern.

Das Statistische Landesamt hat im Auftrage des Staats⸗ ö Innern kürzlich eine Erhebung über die in Bayern bestehenden Elektrizitätserzeugungsanlagen durchgeführt. Besh. der außerordentlichen Bedeutung der Elektrizität für das E schaftsleben sind schon jetzt die vorläufigen Ergebnisse der Ermitt⸗ lungen bekannt gegeben worden.

Im ganzen wurden 2386 im Betrieb befindliche Fre sitäkserzeugungsanlagen für Bayern festgestellt, Se a. ) diejenigen Betriebe inbegriffen sind, die nur für eigenen Bedarf elektrischen Strom erzeugen. Die Zahl der Anlagen dürfte sich nach Abschluß der endgültigen Feststellung der Erhebungsergebnisse auf etwa 2500 erhöhen. Die Mehrzahl der Anlagen (1620 oder 67,9 v. H.) steht im Eigentum von Privaten. Dann folgen der Zahl nach die Anlagen im Eigentum von Aktiengesellschaften e2 schließlich der offenen Handelsgesellschaften (374 oder 15,7 v. H. 88 Anlagen). Der Rest entfällt auf Betriebe des Staates, von Ge⸗ meinden und von Genossenschaften.

Auf die einzelnen Regierungsbezirke verteilen sich die CHe erjeugungsanlagen nach dem Eigentümer, wie folgt:

V 8

schaften Private

offene Handelsgesell⸗

Regierungs⸗

taat und Gemeinde schaften und schaften Genossen⸗ zusammen

l der Anlagen

S

Aktiengesell- Gesellschaften m. b

252 22

2

466 186 235 241 371 466 158

320 143 119 190 262 308 105 173 263

1 620 2 386.

37 10 25 11 28 65 16

67 17 72 63 59 16

Oberbavern .. Niederbavern.. alz berpfalz 1 berfranken.. Mittelfranken Unterfranken .. 6 waben 55 18 Königreich.¶ 159 374 210 23 Als Kraftquellen kommen Wasser, Dampf und Explosions⸗ motoren teils ; teils kombiniert in Betracht. Im ganzen repräsentieren diese Kraftquellen einschließlich der Reservemotoren eine Kraftleistung von 275 472 Kilowatt. Von diesen erzeugende Maschinen mit einer Gesamtleistung von 190 414 K in Bewegung gesetzt. Die hauptsächlich verwendete Kraftque e t der Dampf. Fast die Hälfte der gesamten Kraft (128 536 Kilowat oder 46,7 v. H.) wird von Dampfmaschinen ohne sonstige Reservekraft geliefert. Durch alleinige Verwendung von Wasserkraft wird nicht einmal ein Zehntel (21 649 Kilowatt oder 7,9 v. H.) der v hervorgebracht. Wasser und Dampf, wobei der Dampf in der Rege wohl als Reservekraft dient, sind mit drei Zehnteln (80 724 Kilowatt oder 29,3 v. H.) beteiligt. Die Kraftleistung der allein verwendeten Explosionsmokoren (Gas, Benzin, Spiritus, Petroleum, Dieselmotoren) ist verhältnismäßig gering (10 603 Kilowatt 8* 3,9 4 88 In der Pfalz, in Franken und in der Oberpfalz überwieg Dampfkraft 84318 Maße. In Oberbavern nnd Niederbayern

vwerden verhältnismäßig die meisten Wasserkräfte sei es allein, Jei

„l ebe—v0e.

0

Oberbavern Niederbayern

Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken. Unterfranken Schwaben. Königreich.

faßte im Jahre 1909 die Hälfte (139 750,7

0

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97

90 9 2 SS

1139, 1 178,

falz.

44, 652,7 4 288,2 969,6 923,2 10 602,9

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Der Gesamtanschluß der Elektrizitätserzeugungsanlagen um⸗ 260 371 Kilowatt. Hiervon dienten mehr als Kilowatt oder 53,7 v. H.) zum Antrieb von Maschinen, zwei Fünftel (106 072,5 Kilowatt oder 40,7 v. H.) zur Lichtversorgung und der Rest zu sonstigen Zwecken (Koch⸗, Heizapparate, Lichtbäder, elektromedizinische Apparate, Schmelzöfen usw). Das Gesamtanlagekapital, das in den Elektrizitäts⸗ erzeugungzanlagen investiert ist, darf nach den vorliegenden Angaben auf rund 230 Millionen Mark geschätzt werden.

X“ 8

Zur Arbeiterbewegung. . In Frankfurt a. M. haben, wie dem „W. T. B.“ telegraphiert wird, die Metallarbeiter der Felten u. Guilleaume⸗ Lahmeyverwerke auf heute abend wegen Lohnzwistigkeiten die Arbeit gekündigt. Es schweben Verhandlungen, die vielleicht in letzter Stunde noch zu Pn Einigung führen, sonst aber wird von morgen ie Arbeit eingestellt. 1ö61““ 8 8 11“ auf den zum Differdinger Werk gehörigen Gruben Tillenberg und Oberkorn (vgl. Nr. 92 d. Bl.) ist, wie die „Rh⸗Westf Ztg.“ mitteilt, beendet. Die Arbeit ist bedingungslos fgeno en worden. 8

aufgeg70 Arbeiter und Arbeiterinnen der Crefelder Baum⸗ wollspinnerei haben, der „Köln. Ztg.“ zufolge, wegen der Ent⸗ lassung zweier Arbeiter zum 7. Mai gekündigt. 1 In der Baumwollspinnerei von Richard Bran 8 ki München⸗Gladbach, in der erst in voriger Woche ein kurzer Aus⸗ stand beendet worden war, haben, wie die „Köln. Ztg. erfährt, die Baumwollspinner I ihre Kündigung eingereicht, weil die Verhandlungen mit dem Ar eitgeberverband er ebnislos verlaufen 185 Die Firma hat jetzt daraufhin allen übrigen Arbeitern der Baumwoll⸗ .“ von Elberfeld und Barmen sind nach demselben Blatt am Montag in den Ausstand getreten. Sie ver⸗ langen neunstündige Arbeitszeit, statt der bisherigen neuneinhalbstündigen, und eine Lohnerhohung von 1 bis 2 für Fensterwutzer sowie von

für Lehrlinge. ““ *ℳ ie der Kürschnergehilfen in Leipzig (vgl. Nr. 92 d. Bl.) hat noch nicht zur Einigung geführt. Die Gehilfen verlangen, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, die Bezahlung der weiblichen Arbeitskräfte nach dem tariflichen Mindestlohn der männlichen. Bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband ist jetzt der einzige strittige Punkt noch die Anerkennung der Werkstattvertrauensmänner, die von den Arbeitgebern grundsätzlich abgelehnt wird. Im übrigen haben 50 Firmen den Tarifvertrag anerkannt, und über 300 Gehilfen beiderlei Geschlechts arbeiten bereits nach den neuen Bedingungen. Ein Ausstand der Leipziger Sattler und Portefeuiller, der bereits vier Wochen andauert, ist nach demselben Blatte dadurch in ein neues Stadium eingetreten, daß die Streikenden sich zu verhandlungen bereit erklärt haben. Eine Antwort der Arbeitgeber

ist noch nicht erfolgt.

Von den Seegerichten in Borde aux und Marseille wurden, W. T. B.“ zufolge, gestern verschiedene Matrosen und Heizer wegen Desertion von ihren Schiffen während des Ausstandes der Seeleute zu mehrtägigen Gefängnisstrafen ver⸗

eingeschriebenen S 2 Wie ferner aus Marseille gemeldet wird, hat das urteilt. Wie fern weim Präfelten

S ike er eingeschriebenen Seeleute Egnftstüs überreicht, in dem die Forderungen der eingeschriebenen Seeleute für die Wiederaufna me der 885 bekanntgegeben werden. Danach soll die Frage der. Be⸗ schäftigung von Schwarzen auf Schiffen, die nicht nach Ostasien fahren, ein für allemal geregelt werden. Ferner soll den einge⸗ schriebenen Seeleuten das Recht zum Streik bestätigt und ihnen die Wiederanstellung an Bord der von ihnen verlassenen Schiffe zu⸗ gesichert werden. Wie der „Eclair“ behauptet, unterhandelt man gegenwärtig mit dem Syndikat der eingeschriebenen Seeleute, um sie zur Zurückziehung der sozialistischen Kammerkandi⸗ datur zu bewegen und dadurch die Wiederwahl des in Stichwahl ge⸗ langenden Kammerpräsidenten zu ermöglichen. Die eingeschriebenen Seeleute hätten die Bedingung gestellt, daß die Regierung die vom Unterstaatssekretär Chéron während des Streiks beobachtete Haltung ffen mißbillige. affen mihb, der belgischen Bergarbeiter meldet die „Köln. Ztg.“: Auf der Zeche Levant du Flénu bei Cuesmes sind feit gestern 600 weitere Bergarbeiter in den Ausstand getreten. Ferner mußten mehrere Zechen in Jemappes gleichfalls stilllegen, da die Arbeiter wegen verweigerter Lohnerhöhungen feiern. In Bracquegnies hält der vor drei Wochen ausgebrochene Ausstand von 2000 Bergarbeitern an; 250 Arbeiter verließen die Ortschaft, mehrere Hundert fanden auf Nachbarzechen Arbeit. Die Lohnbewegung wird jetzt doch als ernster angesehen. Vgl. Nr. 95 d. Bl.) 1 Eine Lohnbewegung der Schneider, die in allen großen Städten der Schweiz mit Ausständen und Aussperrungen seit bald zwei Monaten gewährt hat, ist, wie der „Voss. Ztg.“ aus Bern Feeee wird, nunmehr in Bern, Basel und Aarau durch Vergleiche eigelegt. Es wurde ein Tarifvertrag auf drei Jahre mit 8 12 v. H. Lohn⸗ erhöhung abgeschlossen.

Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. rsten Beilage.)

das „Norwegische Volksblatt“ literarische Vorträge und besuchte 1873 nochn . Im Jahre 1875 erwarb er ein Gut in Gudbrandsdal, wo er seitdem in literarischer Muße lebte, die durch wiederholte R wurde, die den Dichter vorzugsweise nach Paris führten. im vergangenen

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67 37 7,2 11 938,8 49 034,9 16 962,5 29 280,8 33 465,6 16 053,3 51 358,6 275 471,7

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heraus, dann hielt er in Skandinavien nochmals Deutschland und Italien.

Reisen unterbrochen

Auf einer

Winter dorthin unternommenen Reise erkrankte

Björnson schwer; lange rang seine kräftige Natur mit dem Tode, ehe

sie ihm erlag. Seinen großen Landsmann Ibsen hat er nur um

4 Jahre überlebt. Man hat Björnsons dichterische Entwicklung in

zwei Perioden geteilt: in eine romantisch religiöse (bis 1874) und

eine realistisch⸗kritische. Die Hauptwerke jener ersten Entwicklungs⸗ stufe sind außer den schon erwähnten die geschichtlichen Dramen „Maria Stuart in Schottland“ und „Sigurd Jorsalfar“, das Lust⸗

fpiel „Die Neuvermählten“, das Epos „Arnljot Gelline“ und die

„Gesammelten Gedichte und Gesänge“. In die kritisch⸗realistisch

Epoche fallen u. a. die Dramen „Ein Fallissement’, „Das neu

System“, „Ein Handschuh“, „Ueber die Kraft“, „Geographie un

Liebe“, ferner die Romane „Magnhild“, „Kapitän Mansana

„Thomas Rendalen“ und „Ragni“ und „Neue Erzählungen’. War der Einfluß des fkeptisch⸗analysierenden Ibsen auf das moderne Drama ungeheuer, so haben sich von den Dramen Björnsons nur drei auf dem Theater zu halten vermocht; er wirkte mehr durch seine gesamte leidenschaftliche Persönlichkeit, die mit einem unbesiegbaren Optimismus, mit einem fast priesterlichen Eifer und Pathos moralische Lebenswerte verkündete und zu allen Fragen, die die kulturelle und politische Entwicklung seiner engeren Heimat und der Kulturstaaten überhaupt den Zeitgenossen stellte, durch seine Dichtungen wie in der Polemik leidenschaftlich Stellung nahm Im Gegensatz zu dem grübelnden, alles zergliedernden Ibsen ist den meisten Dichtungen Björnsons auch aus seiner späteren Zeit bei aller nordischen Ernsthaftigkeit eine große Frische und ursprüngliche Natürlichkeit eigen und diese von dem Meinungskampf des Heute freien, über ihn erhabenen Dichtungen zu ihnen gehören in erster Linie die Bauernnovellen tragen eine Lebenskraft in sich die dem dahingegangenen Dichter eine Wirkung über noch viele kommende Geschlechter sichert.

Dr. Vulpius, in dessen Besitz sich die vor kurzem aufgefundene Urschrift des Wilhelm N. ter befindet, schreibt in der Weimarischen Zeitung „Deutschland“: „Die zu veranstaltende Volks⸗ ausgabe des Werkes wird zu billigem Preis bei gediegener Aus⸗ stattung erfolgen. Die Weimarer Sophienausgabe der Goetheschen Werke erhält zuerst in Anerkennung ihrer besonderen Bedeutung und als von dem endgültigen Besitzer der Handschrift ausgehend das Ver⸗ öffentlichungsrecht im Rahmen ihres Unternehmens als Preisgeschenk der Goethe⸗Erben. Schließlich wird auch anderen Verlegern Goethe⸗ scher Werke noch vor Ablauf der Schutzfrist die Aufnahme von Wilhelm Meisters theatralischer Sendunge ermöglicht werden.

In Weimar hat in diesen Tagen die diesjährige Jahres⸗ 1uX der Shakespearegesellschaft stattgefunden. Der Präsident der Gesellschaft, Geheimrat Professor Dr. Brandl sprach, der „Weimarer Ztg.“ zufolge, über die Bedeutung Shakespeares in der Gegenwart. Er ging auf die neuere Shakespeareforschung ein und erwähnte den interessanten Fund, den der Amerikaner Wallace in Nebraska gemacht hat Prozeßakten aus dem Jahre 1612 mit einer Zeugenaussage William Shakespeares aus Stratford am Avon, 18 Jahre alt, mit eigenhändiger Unterschrift des Dichters. Weiter wies der Redner auf die neuen Uebersetzungen von Stefan George und Fr. Gundolf hin. Aus den Angaben über die Entwicklung der Gesellschaft sei erwähnt, daß diese zum 46. Male tagen konnte und 628 Mitglieder zählt Den wissenschaft⸗ lichen Vortrag hielt der Professor Dr. Vetter⸗Zürich über das Thema „Shakespeare und das Volk“. Er versuchte es, die Ansicht zu entkräften, daß Shakespeare das Volk als Masse gering geachtet habe. Seine Ausführungen waren wenig überzeugend. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde der bisherige Gesamt⸗ vorstand durch Akklamation wiedergewählt; die Wahlen wurden angenommen. Nach dem dann erstatteten Kas senbericht beläuft sich das Vermögen der Gesellschaft auf 33 215 ℳ. Die Vereins⸗ bücherei erwarb 114 neue Werke. Als Ort für die nächste Tagung wurde wieder Weimar bestimmt. Am Grabe Ernst von Wildenbruchs

wurde ein Kranz niedergelegt.

Technik. Aluf der diesjährigen Hauptversammlung des Vereins die in den Tagen vom 26. Juni bis zum 1. Juli in Danzig stattfindet, wird u. a. der Major von Parseval, der mit einem seiner lenkbaren Luftschiffe nach Danzig zu kommen beabsichtigt, einen Vortrag mit Demonstrationen halten. Von den geplanten Festlichkeiten ist besonders ein Waldfestspiel in Zoppot zu nennen, in dem der erste und letzte Akt des „Tannhäuser aufgeführt werden. Für den letzten Tag ist eine der Elbinger Schichauwerke, des Kaiserlichen Gutes Cadinen sowie der Marien⸗ burg und als Schluß des Festes eine Beleuchtung der Marienburg geplant.

Kunst und Wissenschaft.

Aus Paris kommt die Trauerkunde, daß dort nach langer Krank⸗ heit der Dichter Björnstjerne Björnson gestern abend ver⸗ storben ist. Die ganze Kulturwelt nimmt an diesem Verlust des norwegischen Volkes teil, denn die künstlerische Bedeutung des Ver⸗ storbenen trug seinen Einfluß weit über die Grenzen seines Vater⸗ landes und namentlich in Deutschland haben die Dichtungen Björnsons eine tiefe Wirkung ausgeübt und sich eine bleibende Stätte bereitet. Am 8. Dezember 1832 als Sohn eines Pfarrers in Oesterdal geboren, verlebte Björnson seine Kindheit inmitten der großen Natur von Romsdal, studierte in Christiania und begann früh feine literarische Tätigkeit mit Kritiken und Feuilletons. Seinen ersten großen Erfolg hatte er mit der prächtigen Bauernnovelle „Synnöve Solbakken“, den ersten Erfolg auf der Bühne mit dem Einakter „Zwischen den Schlachten“. Im Jahre 1857 wurde er Theaterdirektor in Bergen und Redakteur der „Bergenspost“. Seine Kampfnatur verwickelte ihn bald in heftige literarische Fehden und, um Muße für sein künstlerisches Schaffen zu gewinnen, ging er (1860 63) auf Reisen nach Italien, Deutschland und Frankreich. Die künstlerische Ausbeute dieser Jahre war reich: die frischen, kernigen Bauerngeschichten „Arne“ und „Ein fröhlicher Burf sowie die Dramen „König Swerre“ und die Trilogie „Sigurd Slembe⸗ brachte der Dichter mit in die Heimat zuruück. Von 1865 bis 67

s zusammen mit Dampf zur Stromerzeugung verwendet. einzelnen geben die nachstehenden Ziffern hierüber Aufschluß.

Land⸗ und Forstwirtschaft

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Saatenstand in den Niederlanden.

aiserliche Generalkonsul in Amsterdam berichtet unterm A Sn Frlich dem amtlichen Bericht über den Saatenstand am 12. April 1910 zeichnete sich der Winter 1909/10 in den Niederlanden durch hohe Temperatur, wenige Tage mit strengem Frost und reich⸗ lichem Regenfall aus. In den Monaten Dezember, Januar und Februar betrug die durchschnittliche Temperatur beinahe Celszus über Normal, die niedrigste nur Celsius unter Null. Die Ge samtmenge an Niederschlägen wurde in diesen Monaten auf 253 mm. gegen 161 mm normal festgestellt. Ebenso war es im Monat Ok kober sehr naß, dagegen fiel im November weni Regen. Da auch das Wetter im Monat März andauernd trocken und hell war, konnten sich die Felder, die durch den Regen gelitten hatten, ziemlich

ll wieder erholen.

““ 8 Wetters im September und Oktober war der Boden für die Aufnahme der Wintersaaten nicht sehr geeignet. Be⸗ sonders war dies in der Provinz Seeland der Fall, wo viel Weizen und Zuckerrüben bestellt werden. Daher ist daselbst von diesen Ge⸗ wächsen bedeutend weniger angebaut worden, als in früheren Jahren; von dem angebauten Weizen hat jetzt ein großer Teil um⸗ gepflügt werden müssen, da er unregelmäßig aufgegangen war. Auch in den Gegenden, wo die Saaten längere Zeit unter Wasser gestanden haben, ist viel umgepflügt worden. So ist an der Maas, in den

leitete Björnson das Theater in Christiania, von 1866—71 gab er

Provinzen Limburg und Nordbrabant der Winterroggen, von dem