die bebhördlicher Genehmigung bedürfen. Vereine, die patriotische Gesinnung pflegen, verdienen sogar in gewissem Maße behörd⸗ liche Förderung. Die lange sachliche juristische Prüfung der Satzungen kann nicht dahin führen, den Vereinen einen behörd⸗ lichen oder politischen Charakter zuzusprechen. Damit entfällt der Hauptgrund der Kommission für die Kassation. Ich glaube nicht, daß ein Wähler sich durch einen Polizeidiener beeinflussen läßt. Ich
beantrage, die Wahl des Abg. Wehl für gültig zu erklären. (nl.) beantragt, mit dieser Diskussion die Abg. Sievers 16. Hannover, die ebenfalls nach
Abg. Dr. Görcke über die Wahl des dem Antrage der Kommission für ungültig erklärt und über die event. Beweiserhebungen stattfinden sollen, zu verbinden.
Das Haus beschließt demgemäß.
Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Es wäre eine schreiende Ungerechtigkeit, nach dem, was wir heute bei den anderen Wahlen erlebt haben, diese beiden Wahlen zu kassieren. Ich halte eine Zurückverweisung an die Kommission für überflüssig und schließe mich dem Antrage an, beide Wahlen für gültig zu erklären.
Abg. von Oertzen (Rp.): Auch wir stehen auf dem Standpunkte, daß die Kriegervereine freiwillig zusammengetretene Vereine sind, die die Ehre gehabt haben, unter Sr. Majestät zu dienen. Sie haben mit Recht in ihre Statuten aufgenommen, daß ein Mann, der den Mut hat, der Sozialdemokratie anzugehören, nicht Mitglied des Kriegervereins bleiben darf. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Daß die Krieger⸗ vereine Bestrebungen, die das Königtum abschaffen wollen, nicht unter sich dulden, daß sie unter sich keinen dulden, der einem Sozial⸗ demokraten seine Stimme gibt, ist nur begreiflich. Wenn Sie nicht das Wahlrecht eines großen Teiles des Volkes in Frage stellen wollen, so dürfen Sie für den Beschluß der Kommission nicht stimmen. Ich bitte Sie, beide Wahlen für gültig zu erklären.
Abg. Dahlem (Zentr.). Faktisch haben die Kriegervereine ihre Selbständigkeit eingebüßt und stehen unter der Leitung von Beamten. Bei der letzten Reichstagswahl haben die Kriegervereine eine geradezu unerhörte Wahlbeeinflussung geübt. Daß die Nationalliberalen damit zufrieden sind, ist verständlich. Aber im Interesse der Selbständigkeit der Kriegervereine möchte ich nachdrücklich dagegen protestieren, daß sie unter der Fuchtel der Beamten stehen. Wir haben in den Krieger⸗ vereinen verschiedene politische Auffassungen, wir haben daran fest⸗ gehalten, daß sie sich von der Politik fernzuhalten haben; davon ist aber bei den letzten Wahlen abgewichen worden. Die Kriegervereine haben wesentlich für die Nationalliberalen bei den letzten Wahlen mitgearbeitet. Im Interesse der Selbständigkeit der Kriegervereine müßte eine solche Agitation in Zukunft Ieöb
Abg. von Brockhausen (d. kons.): Gerade im Interesse der Selbständigkeit der Kriegervereine bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission nicht beizutreten. Meine politischen Freunde werden für die Gültigkeit der Wahl stimmen.
Abg. Fischer (Soz.): Dem Abg. Neumann⸗Hofer bemerke ich, daß ich wirklich den Mut habe, für die Ungültigkeit der Wahl zu stimmen. Es wäre ein Rechtsbruch, wenn jetzt diese Wahlen für gültig erklärt würden. Man kann eine Wahl doch nur für gültig erklären, wenn man der Ueberzeugung ist, daß die Wahl sich normal vollzogen hat; diese Wahlen sind 8 nicht ordnungsmäßig zu stande gekommen. Die heutigen Kriegervereine sind weiter nichts als eine Prätorianergarde der jeweiligen Regierung. Darum
werden sie von der Regierung begünstigt. Man rede doch nicht von Mannestreue, Ueberzeugungstreue; die Kriegervereine sollen so stimmen, daß ihnen die Fahne erhalten bleibt; heute für die Freisinnigen, morgen gegen sie, heute für die National⸗ liberalen, morgen gegen sie usw. Wenn die Kriegervereine so königs⸗ treu wären, dann müßten sie für die Welfen stimmen. Wer hat denn den welfischen König abgesetzt? Der König von Preußen. Sie (nach rechts) sind der Kriegervereine würdig und die Krieger⸗ vereine Ihrer. Der Abg. Heinze meinte, es fehle hier an den juristischen Voraussetzungen, um die Wahl zu kassieren. Juristische Voraussetzungen sind in der Politik nicht maßgebend, sie dienen nur dazu, das Unrecht mit dem Mantel des Rechts zu umkleiden. Es scheinen hier die Mandate ausgetauscht zu werden; man hat wohl die Besorgnis, bei Neuwahlen durchzufallen.
Abg. Dr. Heinze (nl.): Wer hat denn die juristische Kniffelei in diese Wahlfrage hineingebracht? Die Sozialdemokraten; sie haben sich immer auf den formellen Standpunkt gestellt und aus formellen Gründen die Wahlen kassieren wollen. Ich bin überzeugt, daß die Kriegervereine tatsächlich nicht behördlich beeinflußt werden. Sie sind gerade so frei wie andere Vereine, daran ändert auch nichts, daß sie treu zu Kaiser und Reich stehen. Die Beamten haben das gute Recht, denjenigen Vereinen beizutreten, in denen sie glauben, daß ihre Interessen am besten vertreten sind. Wir beantragen, auch die Wahl des Abg. Sievers für gültig zu erklären.
Abg. von Oertzen (Rp.): In dem Ausdruck „Prätorianergarde der jeweiligen Regierung“ liegt etwas sehr Höhnisches; ich möchte im Namen meiner Kameraden dagegen Einspruch erheben, daß in dieser Weise von ihnen gesprochen wird. (Lebhafte Zustimmung rechts, ironischer Beifall bei den Sozialdemokraten.) Ich danke Ihnen (zu den Sozialdemokraten) für Ihre Ovation.
Abg. Dahlem (Zentr.) beantragt für den Fall, daß der Beschluß der Wahlprüfungskommission in den Wahlen Wehl und Sievers auf
Ungültigkeitserkläarung abgelehnt wird, die Wahl der Abgg. Wehl und
Sievers zu beanstanden und den Reichskanzler zu ersuchen, über die
Punkte, die mit den Kriegervereinen nicht zusammengehören, Beweise erheben zu lassen.
Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird sowohl bezüglich der Wahl des Abg. Wehl wie derjenigen des Abg. Sievers gegen den größeren Teil des Zentrums ab⸗
gelehnt und sodann beide Wahlen mit knapper Mehrheit für gültig erklärt.
Die Beschlußfassung über die Wahl des Abg. Boltz (nl., 6. Trier) soll nach dem Kommissionsantrag abermals aus⸗ gesetzt und Beweis über noch einige weitere Protestbehauptungen erhoben werden.
Abg. Dr. Heinze beantragt Gültigkeitserklärung.
Der Kommissionsantrag wird abgelehnt nnd die Wahl für gültig erklärt.
Die Wahl des Abg. Henning (dkons., 10. Frankfurt) soll nach dem Antrage der Wahlprüfungskommission für ungültig erklärt werden.
Abg. von Brockhausen (dkons.) beruft sich auf die Analogie mit dem Fall Kaphengst und beantragt auch hier Gültigkeit.
1 Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.) tritt für Zurückverweisung an die Kommission ein.
Abg. von Brockhausen (dkons.) hebt hervor, daß sich doch eine Mehrheit zugunsten des Abg. Henning auch bei nochmaliger Prüfung ergeben würde, die Zurückverweisung daher keinen Zweck habe.
Die Wahl wird für gültig erklärt.
Ohne Debatte wird die Beweiserhebung über die Proteste gegen die Wahl des Abg. De Wendel (13. Elsaß⸗ Lothringen) beschlossen.
Die Wahlen der Abgg. Böhle (Soz., 8. Elsaß⸗Lothringen), Euen (dk., 3. Breslau) und Dr. Contze (nl., 2. Minden) werden für gültig erklärt.
Zur Wahl des Abg. Dr. Contze bemerkt der
Abg. Werner (Reformp.): Es muß die Mitglieder der Wahl⸗ prüfungskommission unangenehm berühren, daß das Plenum beute im allgemeinen gegen ihre wohlerwogenen Beschlüsse entschieden hat. Wozu brauchen wir noch eine hlprüfungs⸗ kommission? Es geht auch so. Wir hätten heute en bloc ab⸗ stimmen können, und in 10 Minuten wären wir fertig gewesen. Angesichts der Verschleppung der Wahlprüfungen muß ein anderer Modus dafür gefunden werden. Das englische Parlament erledigt in den ersten zehn 1
agen die Prüfung der Wahlen, ohne in Beweiserhebungen
einzutreten. Dies könnte uns vielleicht zum Vorbild dienen. Ich habe in den 20 Jahren, während deren ich dem Parlament angehöre, noch keine Wahlprüfungen im Plenum erlebt, die so gegen die Wahl⸗ prüfungskommission ausgefallen wären wie heute. Ich bedauere namentlich den Vorsitzenden der Kommission, dem es nicht angenehm sein kann, daß die heutigen Beschlüsse gefaßt sind.
Auf Antrag Bassermann wird auch der einzige noch ausstehende, gestern zur Verteilung gelangte Bericht über die Wahl des Abg. Enders (fortschr. Volksp., Sachsen⸗Meiningen) erledigt und die Wahl für gültig erklärt.
Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr. (Dritte Beratung des deutsch⸗schwedischen Handelsvertrags, des Gesetzentwurfs über die Haftung des Reichs für seine Be⸗ amten, des Gesetzes, betr. das Reichsschuldbuch, des Gesetz⸗ entwurfs über die Kriegsteilnehmerbeihilfen, Rechnungssachen.)
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—
Haus der Abgeordneten. 8 58. Sitzung vom 26. April 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinalangelegenheiten fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Es folgt das Kapitel der höheren Lehranstalten. Die Kommission beantragt die unveränderte Bewilligung der dauernden und der außerordentlichen Ausgaben.
Abg. Siebert (kons.): Das höhere Unterrichtswesen hat ebenso wie die anderen Unterrichtsfächer die wichtigsten Aufgaben für die Bildung unseres Volkes zu erfüllen. Unser höheres Schulwesen befindet sich auf einer Höhe, daß uns andere Völker darum beneiden. Das schließt nicht aus, daß doch hier und da die bessernde Hand angelegt werden muß. Die Anzahl der Reformanstalten nimmt nach der Er⸗ klärung des Regierungsvertreters in der Kommission langsam, aber stetig zu. Ich bitte aber, daß das humanistische Gymnasium in seiner Eigenart als Bildungsfaktor intakt erhalten bleiben möge. In einem Preisausschreiben, das zur Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung der Jugend erlassen ist, werden praktische Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in dieser Richtung gemacht, aber ich meine, wir dürfen unsern Lehrplan nicht mit neuen Gegen⸗ ständen belasten. Die Frage des sexuellen Unterrichts muß mit äußerster Zartheit behandelt werden; wir stimmen dem Minister darin bei, daß dieser Unterricht an Schüler nur mit Zustimmung der Eltern erteilt werden darf. Zunächst muß man die sexuelle Aufklärung dem Elternhause überlassen. Diese Frage hängt mit der religiösen und sittlichen Erziehung der Jugend zusammen, und in dieser Hinsicht können wir nicht genug tun. Dazu muß auch die Schule helfen, die Schule muß die Hand dazu bieten, daß auf diesen gefährlichen Gebieten die Jugend immer mehr bewahrt und gefestigt wird. In den Seminaren sollen nach einem Erlaß die Seminaristen
uf die Schmutz⸗ und Schundliteratur aufmerksam gemacht werden, damit sie später als Lehrer die Jugend davor warnen können. Wir freuen uns, daß diese Warnung vor der -v. und Schund⸗ literatur auch auf die höheren Lehranstalten ausgedehnt werden soll. Diese Literatur vergiftet wie eine Seuche unsere Jugend. Broschüre ist nachgewiesen, daß diese Art Literatur geheure Verbreitung in Deutschland gefunden hat, daß keine andere Literatur einen solchen großen Leserkreis habe, daß das deutsche Volk jährlich 50 Millionen dafür ausgibt, daß 8000 Geschäfte sich mit der Verbreitung dieser Literatur beschäftigen. Ich stimme dem Verfasser der Broschüre darin zu, daß man für die dafür verausgabten Summen Hausbibliotheken mit den besten Büchern hätte beschaffen können. Ein Tertianer in Hannover hat sich in ein leeres Klassenzimmer gesetzt, hat den Tisch mit einer Girlande bekränzt, auf dem Tisch Bücher der Schundliteratur aus⸗ gebreitet und sich inmitten dieser Bücher eine Kugel in den Kopf geschossen. Dieses Beispiel zeigt die schlimme Wirkung dieser Bücher. In der sittlichen Festigung der Jugend muß auch der Geschichtsunterricht eine große Rolle spielen, er soll zeigen, daß das Wort unseres alten verewigten Kaisers Wilhelm „Welche Wendung durch Gottes Fügung!“ kein leerer Wahn ist. Der „Vorwärts“ ver⸗ langte neulich in einem Artikel, daß der Geschichtsunterricht im Sinne der materialistischen Weltanschauung erteilt werden müsse, insbesondere der Unterricht in der „allein selig machenden brandenburgisch⸗preußischen Geschichte“. Ich meine, gerade unsere brandenburgisch⸗preußische Ge⸗ schichte soll in dem Geiste gelehrt werden, den ich kennzeichnete. Neuer⸗ dings sind verschiedene Wünsche für eine Selbstverwaltung in der Schule geltend gemacht worden. Wir hatten in den 70 er Jahren in dem Gymnasium in Marburg versuchsweise die Einrichtung, daß in der Unterprima ein Schüler dem Klassenlehrer die Wünsche der Klasse vortrug; die Sache artete sehr bald in Geschwätz aus. Der erste Wunsch, den wir vortrugen, war: Aller Unterricht wird abgeschafft, der zweite war, in den Klassenzimmern sollte das Rauchen estattet werden, und wir waren töricht genug, zu verlangen, daß die Pfeisen vom Gymnasium geliefert würden, während wir den Tabak selbst beschaffen wollten. Ich entsinne mich noch ganz genau, wie das ausartete. (Zwischenruf des Abg. Borgmann.) Nein, wir waren durchaus tüchtige junge Leute; schade, daß Sie nicht dabei waren, Herr Borgmann, Sie hätten Ihren bessernden Einfluß auf uns aus⸗ üben können. Die Verwaltung sollte sich der ungeheuren Be⸗ geisterung, die in unserer Jugend sich für die Nationalfestspiele fundgab, nicht widersetzen. Man hat von den Nebenarbeiten der Lehrer gesprochen. Die Regel seinem Beruf seine volle Kraft wie namentlich Erhebungen von Schulgeldern, Verwaltung von Bibliotheken, Ausnahmen bleiben. Man könnte in gewissen Fällen Erleichterungen in den Unterrichtsstunden schaffen. Die neuerlichen Vorschriften über die Verwendung der Mittelschullehrer und die Er⸗ klärungen des Ministers darüber in der Budgetkommission bedeuten einen Fortschritt. Aber die akademischen Lehrer haben sich doch zu einem ge⸗ schlossenen Stande im Laufe der Zeit entwickelt, und bei dem umfang⸗ reichen und eigenartigen Unterrichtsstoff wird ihre Stellung immer eine besondere sein müssen. Die Stellung der städtischen Kuratorien zu den höheren Lehranstalten ist recht schwierig. Die Kuratorien müssen als berufene Vertreter der städtischen Interessen einen gewissen Einfluß auf die Schulverwaltung haben, aber eine Erweiterung ihrer Rechte und ein Eingreifen in das innere Schulleben soll nicht weiter ge⸗ fördert werden. Die Schule ist ein eigenartiges, zartes Ding, und ein un⸗ zartes Vorgehen kann unabsehbares Mißgeschicküber solche Schule bringen. Die Kuratoren würden also nicht in die Rechte der Direktoren ein⸗ greifen und nicht hospitieren, ob sie nun Fachmänner sind oder nicht. Auch die Autorität der staatlichen Behörden darf nicht ein⸗ geschränkt werden. Damit wird man beiden Teilen entgegenkommen, die Kuratoren werden mit gleicher Freudigkeit für die Schulen Opfer bringen und mit den Lehrern Hand in Hand gehen, um der Jugend der Zukunft unseres Volkes, das Beste zu geben, was man eben geben kann.
Auf Vorschlag des Berichterstatters wird die Debatte derart getrennt, daß zunächst die höheren Lehranstalten für die männ⸗ liche, dann die für die weibliche Jugend behandelt werden.
Abg. Dr. Heß (Zentr.): Das Verhältnis der Oberlehrer zu den städtischen Kuratorien ist augenblicklich die aktuellste Frage dieses besonderen Etats. Diese Frage hat in die politische Presse über⸗ gegriffen, und hier hat sich, wie auch in Lehrerkreisen, schließlich die Meinung durchgesetzt, daß eine Kompetenzerweiterung der Kura⸗ torien nicht wünschenswert sei. Der Minister hat sich dazu auch in der Budgetkommission geäußert. Seine Worte über die darin liegende
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In einer eine un⸗
sollte sein, daß jeder in einsetzt, und Nebenarbeiten,
Standesfrage, daß die Verwaltung die Rechte der Lehrer in kein, Weise beeinträchtigen lassen werde, sind von diesen mit ti
Dankbarkeit aufgenommen worden. Den Städten steht zweifellos „. entsprechender Einfluß auf ihre Schulen zu. Die Anregung dis Einfluß zu erweitern, fiel bei der Neuregelung der Gehaltsverhältnisg der Lehrer in einer Versammlung von 15 Stadtverwaltungen zee Westen. Man verlangte eine generelle Anweisung des Meäniin etwa dahin, daß nur in ganz bestimmten Fällen die Dhen aufsichtsbehörde einzugreifen habe. Anlaß gab die Genehmigung die das Provinzialschulkollegium einem städtischen Lehrer . teilt hatte, nebenamtlichen Unterricht an einer Privatmädchen schule zu geben, ohne das Votum des Kuratoriums einzuholan⸗ Diese Verhandlungen scheinen dann der Anlaß zu jenen Erörterungen in der Presse gewesen zu sein, die sich dahin aussprachen, gen die Zuständigkeit der Kuratorien nicht erweitert und das big⸗ herige Aufsichtsrecht des Staates nicht eingeschränkt werden mön⸗ Diese Forderungen wurden formuliert unter anderem dahin, daß ** Vorsitzende des Kuratoriums das Recht zum Hospitieren haben Bjole und auch Nebenbeschäftigungen zu genehmigen habe. Der Ober⸗ lehrer hat sich daraufhin eine große Erregung bemächtigt. Nach den Erklärungen des Ministers wäre ein derartiger Erlaß nicht n erwarten. Da aber die Städte trotzdem einen neuen Va stoß machen könnten, muß man doch auf Einzelheiten ein. gehen. Tatsächlich haben unsere großen Kommunen hervorragende Verdienste um die Entwicklung des höheren Schulwesens!
ist menschlich begreiflich, daß sie sich dafür Einfluß sichern wollen. Aber der Gedanke, daß die Gemeinden auf Grund der erhöhten Besoldung höhere Kompetenzen haben wollen, ist nicht ganz logisch, und der Kompetenzerweiterung stehen große Bedenken innerer Natur entgegen. Hinsichtlich der Nebenbeschaftigungen ist zu unterscheiden zwischen dem Privatunterricht und dem Halten von Pensionären einerseits und dem nebenamtlichen Unterricht an anderen Schulen. In erster Beziehung bestehen Auswüchse, aber diese Auswüchse bekämpft niemand schärfer als die Lehrerschaft in ihrer Standesorganisation. Außerdem genügen die bisherigen Bestimmungen vollständig, wenn sie nur von den Behörden voll durchgeführt werden. Ein Mitbestimmungsrecht der Kuratorien in dieser Richtung wäre kaum etwas anderes, als eine Einmischung dritter Personen in die Privatverhältnisse der Oberlehrer, die nicht dem Ansehen des Standes entsprechen. Außerdem würden dann auch die Rechte der Familien dadurch verletzt werden. Die Frage des nebenamtlichen Unterrichts an anderen Schulen bitte ich den Minister sehr vorsichtig zu behandeln. In den höheren Mädchen⸗ schulen müssen verschiedene Fächer von Akademikern anderer Anstalten gelehrt werden, weil die Madchenschulen sich diese Kräfte nicht selbst halten können. Wenn nun aber das Kuratorium einer städtischen höheren Unterrichtsanstalt einem Oberlehrer die Genehmigung zu solcher nebenamtlichen Tätigkeit erteilt, das Provinzialschulkollegium dagegen nicht damit einverstanden ist, so liegt der Konfliktsstof eradezu in der Luft. Nach einer Ministerialverfügung soll die taatliche Aufsichtsinstanz die Entscheidung darüber, ob ein städtischer Oberlehrer an Privatanstalten unterrichten darf, behalten, aber jedesmal vorher die städtische Behörde hören. Ich meine, daß wir den privaten höheren Mädchenschulen die Existenz in keiner Weise erschweren dürfen. Daß die Kuratorien auch ein Mit⸗ bestimmungsrecht gegenüber den Oberlehrern in bezug auf die Annahme von politischen Ehrenämtern, z. B. von Stadtverordnetenmandaten, haben sollen, halte ich für ganz ausgeschlossen. Die Frage des Hospitierens im Unterricht ist sehr eigenartig. Es kann Fälle geben, wo das Hospitieren angebracht sein mag, 52 der gelegentliche Be⸗ such in einigen Unterrichtsstunden kann dem Vorgesetzten noch kein Bild von der Befähigung eines Lehrers geben, und was würde es auf die Schüler für einen Eindruck machen, wenn z. B. der Ober⸗ bürgermeister sich in die Klasse setzte und zuhörte? Die Einsicht⸗ nahme des Vorsitzenden des Kuratoriums in den ganzen schriftlichen Verkehr zwischen dem Direktor und dem Provinzialschulkollegium ist ein ganz undiskutabler Gedanke, wenn man sich auf den Stand⸗ punkt stellt, daß die Oberlehrer nur mittelbare Staatsbeamte sind. Die Schulaufsicht darf sich im eigensten Interesse der Schule nichts von ihren Rechten abhandeln lassen, die Kuratorien dürfen nicht als Zwischeninstanz zwischen den Oberlehrern und der Schulaufsicht eingesetzt werden. Uebrigens würde durch eine solche weitere Instanz das Schreibwerk sehr vermehrt werden. Wenn auf dem Gebiet der Schule die Selbstverwaltung gewünscht worden ist, so meine ich, daß wir an dem bisherigen Zustand, der sich bewährt hat, nicht rütteln sollen. Man weiß nicht, welche Kon⸗ sequenzen das haben könnte. Alle diese Fragen wären überflüssig, wenn die Frage geklärt wäre, ob die Oberlehrer der städtischen An⸗ stalten mittelbare oder unmittelbare Staatsbeamte sind. In der Kommission hat der Regierungsvertreter sie als mittelbare Staats⸗ beamte angesehen. Ich gebe alle diese Fragen der wohlwollenden Erwägung des Ministers anheim. Wenn ich mich vielleicht zu liebe⸗ voll der Standesinteressen der Oberlehrer angenommen habe, so wolle man das damit entschuldigen, daß ich diesem Stande selbst angehört habe.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Trott zu Solz:
Meine Herren! Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, schon jetzt das Wort zu nehmen; nach den Ausführungen aber, die der Herr Vorredner gemacht hat, halte ich es doch für zweckmäßig, schon jetzt zu diesen Ausführungen einiges zu sagen, um nicht eine neue Legende über die so viel erörterte, erst im Entwurf vorliegende Instruktion für die Direktoren und Lehrer an den preußischen höheren Lehr⸗ anstalten für die männliche Jugend entstehen und sich ausbreiten zu lassen.
Der Herr Vorredner hat sich mit der Entstehungsgeschichte dieses Entwurfs beschäftigt und geglaubt, annehmen zu müssen, daß die Entstehung des Entwurfs auf eine Konferenz zurück⸗ zuführen sei, die von Vertretern einer größeren Zahl von Städten im vorigen Herbst am Rhein veranstaltet worden ist. Meine Herren, nichts ist weniger richtig als dies. (Abg. Eickhoff: Sehr richtig!) Die Vorarbeiten zu dem Entwurf einer solchen Instruktion in meinem Ministerium gehen mehr als 3 Jahre zurück. (Hört, hört!) Die erste Anregung dazu hat das Schulkollegium von Pommern gegeben (Abg. Cassel: hört, hört!), das zu der Ueberzeugung gekommen war, daß die bestehende Instruktion nicht mehr ausreiche und eine neue erlassen werden müsse. Bei der Erörterung im Ministerium ist man dann zu der Ansicht gelangt, daß es überhaupt zweckmäßig sei, eine solche In⸗ struktion allgemein zu erlassen, da die einzelnen Instruktionen für die verschiedenen Provinzen zum Teil veraltet seien, zum Teil einander widersprächen und der Sache nicht mehr gerecht würden.
Meine Herren, das ist die äußere Veranlassung zu dem Entwurf dieser Instruktion gewesen.
Man hat dann, als die Besoldungsfragen und die damit in Zusammenhang stehenden Verhältnisse in den Vordergrund traten, geglaubt, mit der Erledigung der Instruktion noch warten zu müssen. Nachdem dann die Verhandlungen über die Besoldungen usw. erledigt waren, hat man nun den aufgestellten Entwurf zu der Instruktion an die Provinzialschulkollegien geschickt, und man hat außerdem noch eine Reihe von Vertrauensmännern ausgewählt, namentlich aus dem Ober⸗ lehrerstande, damit auch diese zu dem Entwurf Stellung nehmen könnten. Für die Oeffentlichkeit war er noch nicht bestimmt. (Abg. Eickhoff: Sehr richtig!) Es ist mir auch eigentlich nicht recht erklärlich, da ich ihn an Vertrauensmänner geschickt hatte (Hört! hört!), wie er⸗ in die Oeffentlichkeit gekommen ist. (Hört! hört! rechts.) “
Nun hat sich ja an diesen Entwurf — ich betone mit Nachdruck: Entwurf! — in der Presse eine ausgiebige Polemik geknüpft. Alle, zuch alle politischen Zeitungen haben lange Leitartikel über jiese Frage gebracht, haben befürchtet: es handle sich hier um einen Angriff gegen den ganzen Oberlehrerstand, dem bine bisherige angesehene Stellung eingeschränkt werden solle. Selbst⸗ verständlich ist von alledem gar keine Rede. Der wesentliche Inhalt 8 Instruktion, die im Entwurf vorliegt, bezieht sich auf das Ver⸗ bältnis der Direktoren zu den Lehrern, und diese Bestimmungen, um 8 es sich hauptsächlich handelte, haben auch von den Gutachtern in dlen wesentlichen Punkten keinen Widerspruch erfahren.
Nebenher ist dann in dem Entwurfe auch das Verhältnis der oberlehrer an städtischen Anstalten zu den Patronaten behandelt vorden, und dieser Punkt allein hat den Gegenstand der heftigen Ingriffe gebildet. Nun habe ich ja schon in der Kommission Mlärt, daß ich selbstverständlich dafür sorgen würde, daß dem Ober⸗ bbrerstande, auch soweit er sich in Stellungen an städtischen Schulen wündet, die Stellung bleibt, deren er bedarf, um das Ansehen seines Standes, seines Berufes zu erhalten, wie er es jetzt hat. Das ist bn. selbstverständlich. Es ist das ja auch von dem Herrn Vorredner merkannt worden, und ich danke ihm dafür, wenn er ausgesprochen pt, daß der gesamte Oberlehrerstand das Vertrauen zu mir habe, w. ich meinen Worten auch die Tat folgen lassen werde. Aber wenn 8. Herr Vorredner dies Vertrauen hatte, dann weiß ich nicht, ob es vtwendig war, noch in so eingehender Weise alle die einzelnen gestimmungen, die in dem Entwurf standen und die, wenn sie nicht oder so abgeändert oder so oder so ausgelegt würden, dann vielleicht *8 Oberlehrerstande nachteilig sein würden, zu behandeln. Meine herren, der Oberlehrerstand kann sich vollkommen beruhigen: es wird im nicht zu nahe getreten werden; es werden die Bestimmungen eine olche Fassung in ihrer endgültigen Festlegung finden, daß seinen ge⸗ wöhtfertigten Ansprüchen Rechnung getragen wird, daß andererseits zer auch den Städten derjenige Einfluß eingeräumt wird, auf den v meiner Ansicht nach mit vollem Rechte Anspruch haben, ben sie seit Jahrzehnten ihr Interesse für ihre höheren Schulen nach jeder Richtung hin betätigt haben. (Bravo!) und, meine Herren, darauf muß ich allerdings einen ausschlaggebenden Zert legen, daß die Oberlehrer und die Direktoren an den städtischen Schulen es verstehen, sich in das richtige Verhältnis zu den Patro⸗ nten zu setzen. (Sehr richtig! rechts.) Sie dürfen nicht glauben, ch die Patronate sie gar nichts angehen, daß sie von den städtischen
Lerwaltungen gänzlich losgelöst seien und daß sie nur nach ihrem
Dirkktor und nach dem Provinzialschulkollegium zu schauen hätten.
städtische Anstalten berufen, sie sind aus freiem Entschluß an sie ge⸗
gangen und müssen nun auch diese, übrigens durchaus erträglichen Konsequenzen tragen, die ihnen nicht schädlich und im Interesse der Schule durchaus nützlich sind. Denn nur dann wird es möglich sein, das warme Interesse der Städte an den Schulen zu erhalten (sehr richtig! links) und ein Zusammenwirken der Schulverwaltung mit den städtischen Verwaltungen zu garantieren (sehr wahr! links), worauf ich den allergrößten Wert lege. (Lebhafter Beifall links.)
Abg. Engelbrecht (frkons.): Bei der Reformschule handelt es sich lediglich um die Verschiebung des Lehrstoffes, die Herausnahme des Lateinunterrichts aus den unteren Klassen und seinen Ersatz durch das Französische. Der scharfe Widerstand gegen die Reformschule ist also nicht recht verständlich. Für die Entwicklung unseres Schulwesens ist der gemeinsame Unterbau für die drei untersten Jahrgänge von der größten Bedeutung. Es könnte dann überhaupt der Mittelschule die Aufgabe zugewiesen werden, für die Obertertia der höheren Schulen vorzubereiten. Die Realgymnasien müßten in schnellerem Tempo als bisher in Reformschulen umgewandelt werden, so daß dem Schüler die Entscheidung für die Gymnasial⸗ oder Realbildung noch im späteren Alter offenstände. Für den praktischen Beruf ist die Realschulbildung gegenüber der Realgymnasialbildung vorzuziehen. Der junge Kaufmann weiß nicht, was er mit dem wenigen Latein, das er gelernt hat, anfangen soll. Der e Betätigung 5 auf den höheren Schulen mehr Raum geschaffen werden, Schul⸗ ausflüge müssen mehr als bisher veranstaltet werden. Den Schülern der höheren Klassen ist auch in gesellschaftlicher Beziehung mehr Freiheit zu lassen. Was schadet es, wenn sie an einem Tanz⸗ kränzchen teilnehmen! Die romanischen Sprachen müssen zu gunsten des Englischen auch im Lehrplan der humanistischen Gymnasien zurücktreten. Es ist selbstverständlich, daß der Techniker nicht der englischen Sprache entbehren kann, wenn er sich in seinem Fach auf dem laufenden halten will. Aber auch für den Juristen ist die englische Sprache von allergrößter Bedeutung; findet er doch die ganzen Grundlagen der Nationalökonomie in englischen Schriften. Der fakultative Unterricht im Hebräischen könnte zweckmäßig durch den Unterricht im Russischen ersetzt werden. —
Abg. Dr. Hintzmann nl.): Die Pflege der französischen Literatur soll man wegen ihrer bedeutenden Leistungen nicht vernachlässigen. Schwere Beunruhigung in Oberlehrerkreisen hat es hervorgerufen, daß einzelne Kommunalverwaltungen bei Neuregelung der Besoldungs⸗ verhältnisse nicht auch die Nachzahlungen für 1908 bewilligt haben. Aber es hat dabei nach der Haltung unserer Städte an dem guten Willen nicht gefehlt. Weitere Unzufriedenheit, ja Verdrossenheit hat die Verquickung der Besoldungsordnung mit Disziplinar⸗ vorschriften erregt. Diese Frage soll man nicht nach den Standes⸗ interessen der Oberlehrer beurteilen, sondern nach den Disziplinar⸗ interessen der Schule selbst. Die Lehrerschaft hat hier Stellung zu nehmen zu den Patronatsbehörden, um ihre ganze Kraft in den Dienst der Schule stellen zu können. Eine allgemeine Regelung für den ganzen preußischen Staat empfiehlt sich nicht, dazu ist die
vencheürden würde gegen die vitalsten Interessen der Schule ver⸗ toßen. Aufsicht der Kuratorien möglich. Der Minister möge an seiner bis⸗ herigen Haltung öffentliche Meinung einig. h d. der Mittelschullehrer ist deren Beschäftigun geschränkt worden. 1 Schule ist doch in der Hauptsache die Eehtehuvs⸗ richt is an reicht Unterrichts. braucht nicht 8* letztere in dieser 2
Nur in den kleineren Städten etwa wäre eine weitergehende
festhalten. In dieser Beziehung ist die Durch den Ministerialerlaß in Sachen im gewissen Maße ein⸗ Zweck der der Unter⸗ zu diesem Zweck. Er i/n nur er⸗ und Geschlossenheit des pädagogische Ausbildung der Mittelschullehrer zu sein als die der Akademiker. Wenn eziehung nicht immer ausreichten, so lag das an dem geradezu schaudererregenden Lehrermangel der letzten Jahre. Hier⸗ gegen hätte man mehr Voraussicht zeigen sollen, vielleicht sollte eine amtliche Statistik darüber “ werden, welchen Nachschub die meisten Berufsarten zu erwarten haben. Unsere höheren Schulen leiden unter dem Berechtigungsunwesen. Die Verordnungen darüber, die an sich ausreichen würden, stehen doch nur auf dem Papier. Die Handhabung der Behörden, die Primareife anstatt der vorgeschriebenen Einjährigenberechtigung verlangen, führt zu einem indirekten Schul⸗ zwang, gegen dessen Ungerechtigkeit energisch eingeschritten werden müßte. Ich bin ein warmer Freund des alten Gymnasiums, dieses leidet heutzutage daran, daß zu viel Knaben diesen Bildungsweg be⸗ schreiten. Immerhin steckt ein ungeheures nationales Kapital in jeder Gymnasialbildung. Abhelfen würde man den hier beklagten Uebelständen durch vollständige Gleichstellung der Realgymnasien. Für richtig halten wir es, daß die Vermehrung der Unterrichtsstundenzahl unter allen Umständen zu vermeiden ist. Die wissenschaftlichen Unterrichtsstunden soll man möglichst zusammenlegen und den anderen Unterricht in die Nachmittagsstunden verlegen, um damit auch freie Zeit für körperliche Uebungen zu gewinnen. Verschiedenen Anstalten in der Rheinprovinz ist von der Regierung nahegelegt worden, Versuche mit der Selbstverwaltung der Schule zu machen; dazu gehört auch das Oberrealgymnasium in Elberfeld, das ich leite. Gewiß kann auch die Selbstverwaltung mißbraucht werden, aber es empfiehlt sich doch, damit vorzugehen. Jeder Schulart muß es freistehen, sich in ihrer Eigenart zu entfalten. Die Schule soll in den Schülern lebendiges religiöses und sittliches Empfinden wecken und sie zu guten Deutschen erziehen; der Unterricht muß aber dahin gehen, daß die Schüler das, was sie in der Schule gelernt haben, im praktischen Leben in wirkliches Können umsetzen können. Ich wünsche weniger Unterrichtsstunden, nicht um den Schülern weniger Arbeit zu geben, sondern um ihnen mehr Freude am Unterricht zu schaffen.
Darauf vertagt das Haus die weitere Beratung.
Vizepräsident Dr. Krause bemerkt, daß es wünschenswert sei, daß das Abgeordnetenhaus die Etatsberatungen bis Himmelfahrt zu Ende bringe, daß deshalb morgen vom Kultusetat mindestens das Kapitel „Höhere Lehranstalten“ erledigt werden oder zu diesem Zwecke eine Abendsitzung stattfinden müsse.
Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung (Kultusetat.) b
Auch das hat gewisse Bedenken.
Mittel
ist durch Einheitlichkeit
nur werden
Die
Schule ein zu lebendiger Organismus. Ein Eingreifen der Kom⸗
sofern ist in der Tat ihre Stellung eine andere wie diejenige ihrer
Die Bevölkerung nach Hauptb
“ 8 Sg “
Statistik und Volkswirtschaft. 1
eruf und Religionsbekenntnis nach der B
erufs
„ und Betriebszählung von 1907.
Hauptberuflich Erwerbstätige“) in den Berufsabteilungen
A. Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei
V B. Industrie, einschließlich Bergbau V C. Handel und Verkehr, einschließlich V 8 8* 1 I 8 Gast⸗ und Schankwirtschaft 1
und Baugewerbe
D. Häusliche Dienste leinschließ⸗ lich persönliche Be⸗ 8 dienung), auch Lohn⸗
V arbeit wechselnder
s V n Militzr, Hoß⸗ F ürgerlicher und S „„ 9 kirchlicher Dienst, auch sogenannte b angabe freie Berufsarten
8 24 916 55 5
Christen ’ 8EEI1I1111“ 70 2 665
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Evangelische
Katholische. anderre.. ööö11““] bekenner anderer Religionen
365 434 113 818 2 941 22 901 815
645 533 281 590 5 509
5 259 893 3 267 448
480 235 187 151 14433 13 475 71³
2 172 124 1 162 594 11 859 55 417
2 989
1 153 361 558 990 5 838
18 848
1 493
1 263 187 644 146 6 338
44 309
1 545
98 812 7 283 471
c. Arbeiter.
Summe ..
90
11“
686 007 505
b. Bundesstaaten. aesenes ag ee
1 959 525 1 738 530 3 404 983 8
Evangel
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Katholische Christen
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in den Berufsabteilungen
C C E“ e
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3461 1 129 22 302 5 158 3 134 8 674 671 115
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7 283 10 352 62 906
königreich Peußen 1“ 8 eh .. G 8 Sachsen.. “ 1 Württemberg .
zwoßherzogtum Baden.. 8 8 ecklenburg⸗Schwerin
1 ecklenburg⸗Strelitz. “ Oldenbug mogtum Braunschweig,... ... . Sachsen⸗Meiningen .. . Sachsen⸗Altenburg .. . Sachsen⸗Coburg⸗Gotha . ürstentum Swanhune. Fondfeasacsen . Schwarzburg⸗Rudolstadt.
. EAEEEEE“ . enß älterer Linie.. . Reuß jüngerer Linie. . Schaumburg⸗Lippe. ie und Hansestadt Lübeck.
die Hansestadt Bremen . .. heeeenn Hansestadt Hamburg.
44 9 49 8 56 6
197 7 3 211
3 662 258 4 088 124 1 368 568
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91] 29 1I6 120 200
land Elsaß⸗Lothringen .. Deutsches Reich..
5 491 734 7 051 792 2 274 154
52 406
4 368 593 4 081 894 1 039 554
Berlin, den 26. April 1910. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
14 788 3 746 62 995 145 606