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e Linie bezeichnet habe, bis zu der die Staatsregierung den ab⸗ geänderten Beschlüssen folgen kann, so ist das geschehen, weil Ver⸗ fassungsänderungen von der Bedeutung und dem Ernste der vor⸗ liegenden nicht getragen werden können von Parteikonstellationen allein, sondern weil sie zugleich vertreten werden müssen von der freien Ueberzeugung der Staatsregierung. Dann allein wenigstens vermag ich die Verantwortung zu tragen. Und weil die Staatsregierung so denkt, und weil sie daran fest⸗ zuhalten entschlossen ist, weil es für sie eine staatliche Pflicht ist, der durch die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses veränderten Grundlage des Gesetzes ein dauerhaftes Gefüge zu geben, darum habe ich — um noch einmal den einen Punkt hervorzuheben, der in den Beratungen der letzten Tage zu einem Kernpunkt geworden ist —, darum habe ich in bezug auf die Drittelungsbezirke diejenigen Grenz⸗ linien in der Kommission bezeichnet, deren Innehaltung für die Staatsregierung mit dem Schicksal des Gesetzes untrennbar ver⸗ bunden ist. Die Königliche Staatsregierung hat dann mit Ihrer Kom⸗ mission zusammen daran gearbeitet, eine diesen Forderungen entsprechende Fassung zu finden. Sie erblickt eine solche Fassung in dem heute eingebrachten Antrage Schorlemer. Ich hoffe, meine Herren, Sie werden es anerkennen, daß die Formulierung dieses Antrages ohne jegliche Uebertreibung einen sachlich zweckmäßigen Ausdruck für das Notwendige enthält. Und wenn Sie geneigt sein sollten, das anzu⸗ erkennen, dann halte ich mich für berechtigt, an Sie die Bitte, die dringende Bitte zu richten, diesem Antrage beizutreten und damit den Kom⸗ missionsbeschlüssen und der Vorlage selbst in einem wesentlichen Punkte eine auch für die Staatsregierung annehmbare Fassung zu geben.
Damit komme ich zum Schluß von einem einzelnen Punkt auf das Ganze zurück. Für das Ganze wird die Stellung wesentlich ent⸗ scheidend sein, welche Sie zu dem gleichfalls heute eingebrachten Antrage Hillebrandt gegen die geheime Wahl einnehmen. Ich will nicht im einzelnen wiederholen, was ich in dieser Beziehung bei der ersten Besprechung in diesem hohen Hause gesagt habe. Die Annahme, meine Herren, der von dem Abgeordnetenhause beschlossenen geheimen indirekten Wahl bildete für das Abgeordnetenhaus und dann auch für die Königliche Staatsregierung die Grundlage, auf der es ermöglicht werden kann, die eingeleitete Aktion nicht fruchtlos ver⸗ laufen zu lassen, nicht zu einem negativen Ergebnis zu kommen. Ich kann nur wiederholen und auf das ernsteste betonen, daß die Königliche Staatsregierung in einem solchen negativen Ergebnis eine schwere Schädigung der Interessen des Landes erblicken würde. Meine Herren, auch in dieser Frage ist für mich einzige Richtschnur meines Handelns das Bewußtsein der Verantwortlichkeit für eine Verfassungsänderung, die auf der einen Seite als ein Nichts miß⸗ achtet, auf der anderen als ein Zuviel mit ernster Besorgnis be⸗ gleitet wird. Nur nüchterne realpolitische Sachlichkeit, verbunden mit persönlicher Ueberzeugung, kann dieser Verantwortung gerecht werden, und von beiden kann ich nichts preisgeben. (Bravo!)
Nach § 6 der Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten sollen die Wähler jedes Stimmbezirks nach den von ihnen zu entrichtenden direkten Staats⸗, Gemeinde⸗-, Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzialsteuern in drei Abteilungen geteilt werden und auf jede Abteilung ein Drittel der Gesamtsumme der Steuererträge aller Wähler entfallen (Drittelung in den ee eege
Die Kommission hat die Drittelung der Urwahlbezirke
urch folgende wi c g hats zu ersetzen vorgeschlagen:
Die Gesamtsumme der Steuerbeträge wird berechnet: 1) für den Umfang des Stimmbezirks, wenn dieser aus
mehreren Gemeinden (Gutsbezirken) gebildet ist; —2) für den Umfang des ganzen Gemeindebezirks, wenn dieser nicht mehr als 5000 Einwohner zählt; “ 3) für den Umfang besonderer von der Gemeindeverwaltungs⸗ ehörde zu bildender Drittelungsbezirke von nicht weniger als 1749 und nicht mehr als 5000 Einwohner, wenn die Gemeinde mehr als 5000 Einwohner umfaßt.
Nach den Abgeordnetenhausbeschlüssen sollte die sogenannte Maximierung, wie folgt, gestaltet werden: Uebersteigt der Ge⸗ samtsteuerbetrag eines Wählers die Summe von 5000 ℳ, in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern 10 000 ℳ, so wird der Ueberschuß nicht angerechnet.
Die Kommission schlägt folgende Fassung vor: Uebersteigt die Staatseinkommensteuer eines Wählers die Summe von 3000 ℳ, in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern die Summe von 6000 ℳ, so wird der überschießende Betrag der Staatseinkommensteuer nicht angerechnet.
Dr. Freiherr von Schorlemer beantragt, im § 6 die Nummern 2 und 3 folgendermaßen zu fassen: 5
2) für den Umfang des ganzen Gemeindebezirks, wenn dieser nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt; “ 8 3) für den Umfang besonderer, von der Gemeindeverwaltungs⸗ chörde zu bildender Drittelungsbezirke in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern. In Gemeinden mit mehr als 10 000, jedoch nicht über 30 000 Einwohnern sind zwei Drittelungsbezirke, in rößeren Gemeinden ist für jede angefangenen 20 000 Einwohner 1n mehr ein weiterer Drittelungsbezirk zu bilden. 8s der Abgeordnetenhausbeschlüsse hatte an die Stelle der Regierungsvorlage (Privilegien der sogenannten Kulturträger) folgende Bestimmung gesetzt: Der zweiten Abteilung werden die nach ihrer Steneble stung in die dritte Abteilung fallenden Wähler zugewiesen, die vor wenigstens 12 Jahren die zu akademischem Studium berechtigende Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt bestanden haben. 8
Die X. Kommission hat bei ihrer ersten Lesung den § 8 der Abgeordnetenhausbeschlüsse mit allen gegen 2 Stimmen ab⸗ gelehnt, nachdem vorher ein Antrag, der im wesentlichen sich auf Wiederherstellung der ursprünglichen Vorlage richtete, mit Sümmengleichheit gefallen war. Bei der zweiten Lesung ist mit Mehrheit die ursprüngliche Vorlage in erweiterter Fassung auf Grund des Prinzips der Bevorrechtigung der ehrenamt⸗ lichen Tätigkeit im öffentlichen Dienste zur Annahme gelangt.
Nach dem neuen § 8 sollen der nächst höheren Abteilung Wähler der zweiten und dritten Abteilung zugewiesen werden, die entweder 1) dem Reichstage oder dem preußischen Landtage oder einem preußischen Provinzialrat, Prooinzialausschuß, Landesausschuß oder Bezirksausschuß angehören oder Handels⸗ richter sind, oder 2) Mitglieder des Vorstands einer preußischen Handelskammer, Landwirtschaftskammer, Handwerkskammer oder Arbeitskammer sind, oder 3) Kreisdeputierte, ge⸗ wählte Mitglieder eines Kreis⸗ oder Stadtausschusses, un⸗ besoldete Mitglieder des Magistrats oder unbesoldete Ab⸗ geordnete eines Stadtkreises sind, oder 4) eine der zu 1 bis 3 genannten Stellungen mindestens 10 Jahre lang eingenommen
haben, oder 5) vor wenigstens 10 Jahren vor einer akademischen deutschen Behörde oder einer staatlichen oder kirchlichen Behörde in Preußen eine Prüfung bestanden haben, zu deren Ablegung ein wenigstens dreijähriges Studium auf einer
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Universität
oder einer sonstigen höheren akademischen Lehranstalt erforderlich ist, oder 6) dem deutschen Heere oder der Kaiser⸗ lichen Marine als aktiver Offizier wenigstens 10 Jahre ange⸗ hört haben und entweder zur Disposition gestellt oder zu den Offizieren des Beurlaubtenstandes überführt sind oder den Abschied bewilligt erhalten haben. 1“ 8 Nach dem neuen § 8a sollen aus der dritten in die zweite Abteilung Wähler versetzt werden, die 1) im unbesoldeten Ehrenamt Vorsteher, Beigeordnete oder sonstige Mitglieder des Magistrats einer kreisangehörigen Stadt sind, oder 2) im un⸗ besoldeten Ehrenamte Bürgermeister einer rheinischen Land⸗ bürgermeisterei, Amtmänner eines westfälischen Amts, Amts⸗ vorstände, Gemeindevorsteher, Gutsvorsteher oder Stellvertreter eines dieser Beamten oder Mitglieder des Gemeindevorstandes einer ländlichen Gemeinde sind, oder 3) Mitglieder einer preußischen Handelskammer, Kandsfet hegfeat Fngecer⸗ Handwerks⸗ kammer oder Arbeitskammer oder Mitglieder des Vorstands eines
Innungsverbandes oder Vorsteher einer Innung (Obermeister) sind, oder 4) eine der zu 1 bis 3 genannten Stellungen wenigstens 10 Jahre lang eingenommen haben, oder 5) die zum akademischen Studium berechtigende Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt bestanden haben, sofern sie 30 Jahre alt sind, oder 6) Rektoren mehrklassiger öffentlicher Schulen sind.
Herr von Wedel⸗Pies dorf beantragt, die Nummer 6 hinter Nummer 3 als Nummer 4 folgen zu lassen und den Nummern 4 und 5 die Bezeichnung 5 und 6 zu geben.
Fürst zu Salm⸗Horstmar: Wir sind prinzipiell gegen die ge⸗ heime Wahl, weil wir dieselbe für unmoralisch halten. Wir sind aber heute bereit, für die geheime Wahl bei den Urwahlen zu stimmen, und hoffen, daß auch die Mehrheit des Hauses dafür eintreten wird. Auch in der Frage der Drittelung muß etwas geschehen. In dieser Beziehung hat die Kommission einen Mittelweg gewählt, da die Wiederherstellung des alten Wahlverfahrens doch nicht zu erreichen war. Man soll an den Kommissionsbeschlüssen nicht rütteln, die dazu helfen können, eine größere Mehrheit im Abgeordnetenhause unter Hinzutritt der Mittel⸗ parteien zu schaffen. b 8 G
Fürst von Lichnowsky: Meine politischen Freunde sind sich einig, daß in bezug auf die Einführung des geheimen Wahlrechts den demokratischen Anschauungen Konzession zu machen ein Gebot der Notwendigkeit ist. Für das Reichstagswahlrecht habe ich mich nie begeistert. Wenn uns die Demokratie sagt, wir ignorierten die Gesetze der natürlichen Entwicklung, so entgegne ich, daß die Natur keine Sprünge kennt, und wir hier also auch keine Sprünge zu machen brauchen. An dem Dreiklassensyvstem wollen wir festhalten, wenigstens ist der größte Teil meiner politischen Freunde dieser An⸗ sicht. Zur Abschwächung dieses auf plutokratischer Basis aufgebauten Systems müssen ideale Werte eingeführt werden, und dazu ist die Bevorrechtigung der Kulturträger, wie sie die Kommission vor⸗ geschlagen hat, der geeignetste Weg. Durch diese Einreihung beugen wir auch dem Wahlkuriosum vor, daß hochgestellte Beamte in der dritten Abteilung wählen. § 8 wird auch zur Beseitigung des Hauptgravamens der Bevölkerung beitragen, nämlich zur Beseitigung der Einer⸗ und Zweierabteilungen. Ohne den Antrag von Schor⸗ lemer, den ja zu meiner Freude auch der Ministerpräsident empfohlen hat, wäre für mich das Gesetz unannehmbar. Zur Abwehr des An⸗ sturms der Polen und Sozialdemokraten bildet der Antrag Schor⸗ lemer die einzige Handhabe. Wenn das ganze öffentliche Leben aus Abhängigkeiten besteht, so möchte ich nicht, daß diese Abhängigkeit eine ganz einseitige ist.
Herr Dr. von Burgsdorff: Mir gibt die Form, in der die Vor⸗ lage aus der Kommission an uns zurückgekommen ist, zu schweren Be⸗ denken Anlaß. Der heutige Tag kann nicht nur einschneidend, sondern auch entscheidend für die ganze Zukunft Preußens sein. Dieses Haus stellt den preußischen Areopag dar, wir sorgen hier nicht bloß für uns, sondern auch für unsere Söhne und Enkel, welche doch auch einmal den Königen von Preußen treu dienen sollen; sollen wir daran schuld sein, daß sie dereinst sagen: am 28. April 1910 hat das preußische Herrenhaus die Art an die Wurzel des preußischen Wahlrechts gelegt? Nach dem Sturmjahr 1848, welches einen Thron wegfegte, dachte niemand an eine geheime Wahl. Auf Grund des ebgesete von 1850 hat die Demokratie ihre großen Erfolge und die Mehrheit im Landtage gehabt und dem Fürsten Bismarck das Leben sauer gemacht bis auf den letzten Blutstropfen. Dennoch hat Bismarck nicht an dem Wahlrecht ge⸗ rührt, und mit vollem Recht. Wenn er nachher den Sprung in das Reichstagswahlrecht gemacht hat, so lag der Grund dafür anderswo. Ohne den Frankfurter Fürstentag wäre Bismarck nie an den Bundes⸗ tag mit diesem Antrag herangetreten; er hat nachher auch eingesehen, daß er sich geirrt hat. Andere Staaten, heißt es, sollen moderner geworden sein, sie haben Zugeständnisse an die Demokratie gemacht. Was andere Staaten tun, kann uns völlig gleichgültig sein; Preußen hat immer noch seinen Weg gefunden. Darum verbitten wir uns gehorsamst die guten Lehren mancher Kleinstaaten, die guten Lehren von der Straße und von der Presse. Hier liegt der Versuch vor, Rechte ohne Kompensation preiszugeben. Hier soll die öffentliche Wahl, ein Grundpfeiler des Verfassungswesens, beseitigt werden. Das wollen wir uns doch sehr überlegen. Hier kann nur die salus publica entscheiden. Um dieses Nachlaßstück aus der Erb⸗ schaft des Fürsten Bülow beneide ich den Ministerpräsidenten nicht. Die Regierung will an der Klassen⸗ und öffentlichen Wahl festhalten, die indirekte Wahl durch die direkte ersetzen und die Kulturträger bevorrechten. Das Abgeordnetenhaus kehrt die ganze Vorlage um und wirft die Kulturträger bis auf die Abiturienten heraus, die versehentlich stehen geblieben sind. Die Regierung schließt sich dem an. Da ist das Herrenbaus in einer sehr schwierigen Lage. Ich vermag mir eine ordentliche Weiterentwicklung nur auf der guten, gesunden Grundlage der öffentlichen Wahl auszudenken, die wir seit 60 Jahren haben. Nehmen wir die geheime Wahl auf, so ist nicht abzusehen, wo wir enden werden. Darum bitte ich Sie, in § 4 bei der öffentlichen Wahl zu bleiben, gleichviel was da komme; wir haben keine Veranlassung, uns die Köpfe des Abgeordnetenhauses zu zerbrechen. Der kleine Beamte, der dem König seinen Eid geleistet hat, darf den König nicht betrügen. Wie weit diese Praxis durch das Reichstagswahlrecht schon ge⸗ kommen ist, kann ich nicht untersuchen, aber es wird sich jeder das Nötige selbst sagen können. Jetzt ist der Tag für das Herrenhaus
ekommen, wo es nach einer Aeußerung des Fürsten Bismarck den allast im Staatsschiff darzustellen hat. Ich will mir nicht vorwerfen lassen, verabsäumt zu haben, zu rechter Zeit den Hemmschuh einzusetzen. Die Nachgiebigkeit „mit schwerem Herzen“ ist kein Argument, das für das Herrenhaus in Prinzipienfragen gelten sollte; wenn wir eine solche Vorlage bekommen, dann will der König unsere Meinung wissen. Das Odium und die Schuld wäre viel größer, wenn das Haus schwiege, statt zu sprechen. Wir werden zu Tgs Meinung stehen, solange ein preußisches Herz in unserer Brust lägt.
c Fr. Freiherr von Landsberg (auf der Tribüne sehr schwer verständlich): Ich glaube vom konservativen Standpunkt mich nicht von vornherein ablehnend gegen die Vorlage der Re⸗ gierung verhalten zu sollen. Ein Teil meiner Freunde steht allerdings auf dem Standpunkt, es sei das beste, die Vorlage abzulehnen, weil die Sozialdemokratie doch nicht befriedigt werden könnte. Ich gebe mich keineswegs der Hoffnung hin, daß mit der Annahme der Vorlage eine große Beruhigung eintreten wird, aber einige Beruhigung wird doch eintreten. Wir müssen bedenken,
daß, wenn wir die geheime Wahl ablehnen, das Abgeordnetenhaus
die Vorlage nicht annehmen würde. An sich würde ich keine Be⸗ denken gehabt haben, die Fassung des Abgeordnetenhauses anzunehmen, es kommt aber darauf an, daß überhaupt etwas zustande kommt. Der Redner scheint sich ferner über die vom Abgeordnetenhaus’ le⸗
Herr Kirschner: Herr von Burgsdorff nimmt ja ei so interessante ritterliche Stellung ein, aber es haben schen Ritter gegen Windmühlen gekämpft. Er vertritt eine Weltanschaum̃g die i weit hinter das Jahr 1848 zurückgeht. Solche Ue⸗ treibungen wie die Behauptung, daß die Liberalen das Wahlrreit für den Säugling in der Wiege verlangten, sind nicht ernst nehmen. Er müßte doch wissen, daß die Liberalen an der Gründung des Reichs und der verfassungsmäßigen Gestaltung desselben in hervor⸗ ragender Weise mitgearbeitet haben. Wäre diese Ausgestaltung mu den Herren von der Partei des Herrn von Burgsdorff überlasse worden, dann stände es mit dem Deutschen Reich sehr schlett Die Taten der Liberalen kann nur ein sehr großes Nichtwissen über sehen. Was die Sache selbst betrifft, habe ich schon bei der ersten Lesung erklärt, daß wir unmöglicht einem Gesetz zustimmen können, in dem die direkte und geheime Wahl nicht enthalten it Die Kommission hat in dieser Beziehung nichts geändert. Aus den, selben Grunde wie damals sind wir vor die Unmöglichkeit gestell diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Gesetzentwurf ist ai Musterbeispiel von Inkonsequenz und inneren Widersprüchen. 6e soll die Einkommensteuer über 3000 bezw. 6000 ℳ nicht angerechme werden. Diese Bestimmung wird aber nur für die Staatz⸗ einkommensteuer getroffen, bei den Kommunalsteuern usw. wird dieser gesetzgeberische Gedanke wieder verlassen. Auch in der Frag der Drittelung ist man inkonsequent verfahren, ebenso in der Frage der geheimen Wahl. Das Gesetz wird jetzt getragen von zwei Parteien, von der einen Partei, die fortdauernd ver sichert, es sei gar nicht notwendig, das bestehende Gesetz i üändern, und von der anderen Partei, die nach ihrer ganzen Parte⸗ haltung keinen Zweifel läßt, daß es sich hier nur um ein Provisoriun handelt, die das Reichstagswahlrecht in ihr Programm aufgenomman hat. Kann ein solches Gesetz Beruhigung im Lande schaffen? (Rufe. Nein!) Es ist gewiß nicht erwünscht, ein negatives Ergebnis der Verhandlungen zu haben, aber ein Ergebnis, welches sich mit den Schein des Positiven umgibt, kann innerlich ein negatives sein. M diesem Gesetz werden Sie einen Frieden nicht schaffen, es wird um Ausgangspunkt neuer Kämpfe sein; mit diesem Gesetz wird dee Sozialdemokratie bei den nächsten Wahlen ein leichtes Spiel haben. Man sage nicht, die Liberalen zeigten an der Sache kein Interese. Die Liberalen konnten an den Straßendemonstrationen der Sozial demokraten natürlich keine Freude haben, aber der Wunsch zu eine Reform des bestehenden Wahlrechts besteht in weiten Schichten. Pr⸗
wollen, daß dem Volke statt Brot Steine geboten werden. Mi jedem Fortschritt der Technik wächst der Kreis der Menschen, welche einen größeren Anteil am politischen Leben nehmen. Die B⸗ wegung ist unaufhaltsam, und auch der große Hemmschuh des Hem von Burgsdorff hält sie nicht auf. “
Herr Dr. von Burgsdorff (zur Berichtigung): Ich hakbe nicht von Säuglingen in der Wiege, sondern von Demonstranten auf der Straße gesprochen. In der Reichsfinanzreform haben die Liberale versagt, bis zur Impotenz. Das halte ich aufrecht.
Herr Wallraf⸗Cöln: Eine solche Debatte kann nicht vorübergehen an der hochwichtigen Frage der Wahlkreiseinteilung Die heutige Wahlkreiseinteilung beruht auf dem Gesetz bvon 1860. Das Gesetz hat 1906 einige kleinere Aenderungen gebracht, eine Revision der Wahlkreiseinteilung wurde aber von der Regierung abgelehnt. Als die Verordnung von 1849 erging, kamen 50 000 Köpfe auf einen Abgeordneten, heute müßte man 300 Abgeordnete mehr wählen, wenn dieser Maßstab noch gelten sollte. Heute falle auf einen Abgeordneten im Durchschnitt 80 000 Köpfe. In einzelnen aber weisen die Wahlkreise an Kopfzahl die unglauk lichsten Schwankungen auf; sie bewegen sich zwischen 33 000 und 323 000 Seelen. Die Wahlkreiseinteilung als etwas Verfassungs mäßiges und historisch Gegebenes hinzustellen, geht doch nicht a Auch die Kommission des Abgeordnetenhauses und die des Herren hauses haben 1860 die damalige Wahlkreiseinteilung nicht als etwas Dauerndes angesehen; man sprach sich dafür aus, daß man der fort schreitenden Entwicklung folgen müsse. Diese Entwicklung ist zwischen in hohem Maße dingecteten⸗ es sind große industrielle Zentren entstanden, Handel und Industrie haben einen ungeahnten Aufschwung genommen; auf dem Handelstage hat der Reichskanzler dies anerkannt. Die jetzige Wahlkreiseinteilung ist eine Ungerechtig keit gegen die kommunale Entwicklung. Auch dieses Haus wechselt sein Gesicht; neue Männer werden berufen, und nur das
eordnetenhaus soll so zusammengesetzt werden, wie es ist. Deshal abe ich beantragt, die Staatsregierung zu ersuchen, durch ein Geset eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten insoweit heibeizuführe wie dies nach Maßgabe der veränderten wirtschaftlichen und B. völkerungsverhältnisse als angemessen erscheint. Das ist keine Partei forderung, sondern eine Forderung politischer elementarer Gerechtigkeit
Graf von Oppersdorff: Ein jeder und auch meine Wenigket nimmt wie der Ministerpräsident das Bewußtsein für die Wichtigkeit der heutigen Entschließungen voll in Anspruch. Es handelt sich: um eine Oberhausfrage, e wir halten uns eng an die Themata: Drittelung, Kulturträger, Zweidrittelmehrheit. Nach einander haben wir uns vor drei Uebel gestellt gesehen; das erste U war die ursprüngliche Vorlage, die niemanden befriedigte; das zweit war die Frucht der Beratung des anderen Hauses; das dritte ist die Perspektive auf die neuen Anträge, zumal den vom Ministerpräsidenten soeben adoptierten Antrag Schorlemer. Die Einführung einer B. stimmung über die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit halte ig sowohl für die ganze Verfassung wie für dieses Wahlreformgesetz fin unrichtig und untunlich. Es kann sich sehr leicht ereignen, daß eine an sich geringfügige Korrektur zu einer Haupt⸗ und Staatsaktion widd weil die Bedingung der Zweidrittelmehrheit eine solche hervornufen muß. Mit Genugtuung ist zu begrüßen, daß der Ministerpräsident ausgeführt hat, er wolle keine Partei ausschalten. Eine politische Entspannung wäre sehr erfreulich. Wenn er aber den Antrag Schorlemer empfiehlt und den Kommissionsbeschluß für unbedingt ungenügend erklärt, so erinnere ich ihn an die Darlegung des N
eordneten von Richthofen, der der Regierung ins Gedächtnis rief, daß ie sich ganz präzis auf die Drittelung in den Urwahlbezirken festgelegt habe. Wir stehen hier vor einer Wendung der in letzter Stund deren praktisches Ergebnis sein müßte, die jetzt bestehende Partei⸗ konstellation im Abgeordnetenhaus aufzuheben. Der Gedanke der Korrektuf der Mehrheit in dem andern Hause ist hier zuerst von den Herren Fürkt Lichnowsky und Dr. Hamm ausgesprochen und fortgesponnen worder. „Niemals nicht, es ist vom Zentrum!“ klang es da durch. Was damal⸗ durch diese Aussprüche angedeutet wurde, ist heute Ereignis geworen. An der optima fides des Ministerpräsidenten zweifle ich keineꝛ Augenblick; tatsächlich wird hier die Abwendung vom Zentrum am gebahnt. Die nationalliberalen Führer im anderen Hause haben von der Drittelung in den Urwahlbezirken behauptet, sie vergewaltige 8 Industrie des Westens. Es handelt sich dabei aber nicht sowohl umn diese, als um die Nationalliberalen des Westens, meinte de Zentrumsvertreter Herr Herold. Die nationalliberale Fraktion in keineswegs gehindert, Vertreter der Großindustrie in ihre Reibh⸗ aufzunehmen. Die Herren verfahren parteipolitisch sehr geschict objektiv sind aber ihre Behauptungen unzutreffend, zumat . Bemerkung, daß die Drittelung in den Urwahlbezirken der Gre industrie die Türen des Parlaments verschlösse. G 8 sind für die Drittelung in den Urwahlbezirken, die Mar wurde, um den plutokratischen Charakter des preußischen blteche abzuschwächen; der Ministerpräsident will, daß diese zu Gunfra⸗ der Minorität von 125 Nationalliberalen und Freikonservative danken sollen. V Wahlreform völlig vereitelt und der plutokratische Charakter des heu Wahlrechts nur noch schärfer hervortreten. Die Drittelung nn Urwahlbezirken war die Voraussetzung der Annahme der bn geltenden Steuergesetzgebung, und letztere soll ja in abse bere g noch weiter verschärft werden. Die neue Vorlage und 8 jche Schorlemer führt zur Notwendigkeit einer neuen wahlrecht 8 Triangulation, die, den Gemeinden übertragen, eine große Unzufn di heit hervorrufen wird; daran ändert auch nichts die Bestimmung, de
schlossene Drittelung auszusprechen. I1“ 8 E11“
die Stimmbezirke tunlichst abgerundet werden sollen. (Pre⸗
8
zeigt, daß wir nicht an politischer Reife “ haben.
lehnen den Gesetzentwurf ab, weil wir nicht daran mitarbeita
Mit dem Antrag Schorlemer wird der Zweck diee
Freiherr vo n Manteuffel ersucht den Redner, nicht abzulesen, was nur ein Recht derer ist, die der deutschen Sprache nicht mächti sind.) — Ich habe nur einige Zahlen abgelesen, ich werde 1 bemühen, noch weniger abzulesen als bisher. 8 räsident: Darum möchte ich bitten.) Die unangenehm empfundenen Wahlkuriosa werden bei der jetzt vorgeschlagenen Regelung der Kulturträgerfrage durch andere abgelöst werden. Die Maximierung ist durch die Kom⸗ mission nicht in befriedigender Weise geregelt; die Gesamtheit der Steuerbeträge, nicht nur die Staatseinkommensteuer sollte in An⸗ rechnung gebracht werden. Niemand wird gern ein negatives Ergebnis dieser Verhandlung herbeiwünschen, mir erscheint aber die Frage nach dem minus malum für meine Person dahin entschieden, daß es ver⸗ lorene Liebesmühe zu sein scheint, andas Zustandekommen dieser gesetz⸗
geberischen Aktion zu glauben.
Herr Dr. Hillebrandt⸗Breslau: Mein Antrag bezweckt die
Wiederherstellung der öffentlichen Wahl. Vielleicht wäre die Regierungs⸗
vorlage zur Basis der Diskussion geeigneter gewesen, als die Be⸗ schlüsse des anderen Hauses. Die Vorlage vermied den Sprung, indem sie die öffentliche Wahl beibehielt und den neuen Gedanken der Kulturträger einführte. Ich bin in der Presse wegen meiner Angriffe auf das allgemeine Wahlrecht scharf getadelt worden. Auch heute muß ich sagen, daß ich ein Gegengewicht gegen das Reichstags⸗ wahlrecht und seine Schäden in der Eigenart des preußischen Wahl⸗ rechts sehe. Daß ich auf dem rechten Wege bin, zeigt mir die Fülle der Zuschriften aus allen Gauen Preußens; sie zeigen mir, daß eine Unterströmung existiert, welche von dem Reichstagswahlrecht und von einer Aenderung des Prnbischen in diesem Punkte nichts wissen will. Ich beziehe mich auf Treitschke und seine Ausführungen über das allgemeine Wahlrecht. Ich und meine Mitantragsteller sehen in der öffentlichen Wahl eine charakteristische Eigenart des preußischen Wahlrechts. Ich bedauere, daß der Reichs⸗ kanzler nicht auf dem ausgezeichneten Standpunkte stehen geblieben ist, den er hier gegenüber dem Abgeordnetenhause vertrat. Ich habe die Empfindung, daß wir über die Klinge des Abgeordnetenhauses springen ünd dessen Wünsche erfüllen helfen sollten. In der geheimen Wahl liegt die Erziehung zur Unwahrhaftigkeit, das ist ein Hauptpunkt, auf den hier besonders nachdrücklich hinzuweisen mich die Urheber der Zu⸗ schriften an mich bitten. Ein Terrorismus von unten macht sich breit, größer, als er jemals von oben war. Gerade dieser Terrorismus Unte dem Einfluß des geheimen Wahlrechts zeigt sich ein Anschwellen 5 sozialdemokratischen Stimmen, ein Schwinden des Verantwortlichkeits⸗ gefühls. Führen wir die geheime Wahl bei den Landtags⸗ wahlen ein, so müssen wir sie schließlich auch den Städten konzedieren. Wohin soll das führen? Die Scozialdemokraten sind kräftig, straff und zielbewußt organisiert; wir können von ihnen lernen. Die einmal gewährte geheime Wahl können wir nicht zurücknehmen, die direkte Wahl folgt selbstverständlich nach. Die frühere Wahlreform des Ministerpräsidenten hat schon mehrere Sozialdemokraten in das Abgeordnetenhaus gebracht; der Dank dafür war das „Pfui“ bei seiner Einführungsrede zu dem neuen Wahlgesetz. Ich bitte Sie, meinen Antrag anzunehmen.
Herr Körte⸗Königsberg: Geben Sie einem Gegner der Kommissionsbeschlüsse einen Augenblick Gehör, der aus anderen Gründen zu demselben Resultat kommt, wie der Vorredner. Für alle in diesem Hause und alle Unabhängigen ist es kein Kunst⸗ stück, seine Stimme öffentlich abzugeben. Gewiß liegt etwas sehr Würdiges und Schönes darin, für seine Ueberzeugung auch bei den Wahlen einzutreten und sich dabei bewußt zu sein, daß er nicht bloß als Mitläufer stimmt. Aber es ist eine Verkennung der wirk⸗ lichen und politischen Verhältnisse, anzunehmen, daß die Mehrzahl der Wähler so frei ihrer Ueberzeugung Ausdruck geben könne wie wir. Nicht nur der kleine Handwerker, auch der größte Teil der Wähler ist wirtschaftlich oder amtlich abhängig. Wir wissen, daß die sozial⸗ demokratische Partei den nicht zu beneidenden Vorzug bhat daß sie lebt von der Schürung jeglicher Unzufriedenheit, daß sie jedes Mittel bei der Wahl auf das rücksichtsloseste in ihrem Interesse ausnutzt, daß sie selbst von sich als erachtete Mittel zu ihrem Vorteil benutzt. Die Zahl der durch direkten Zwang, durch Androhung materieller und ideeller Nachteile gefährdeten Kreie wächst von Tag zu Tag. Die Sozialdemokratie gibt einfach die Parole aus, daß bei diesem Schuhmacher oder Schneider niemand kaufen dürfe, wenn der Betreffende dem Sozialdemokraten nicht seine Stimme gibt. Diesem Uebelstand kann nur durch die geheime Wahl entgegengetreten werden. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß die Staatsregierung nur wider⸗ willig an diese Wahlreform herangegangen ist, sie hat es nur getan, weil sie sich verpflichtet gefühlt hat durch die schönen Reden von 1908. Es ist hier das Wort gefallen von der Einlösung eines Königlichen Wortes. Es ist demgegenüber betont worden, daß die Thronrede im wesentlichen doch auch anders aufgefaßt werden könne, nämlich als die feierliche Einbringung neuer Gesetzesvorlagen. Haben wir nicht erlebt, daß von der Einbringung feierlich ““ für wichtig gehaltener Vorlagen abgesehen ist? Wenn die gegenwärtige Lage der Wahlrechts⸗ vorlage hoffnungslos ist, so liegt das Tragische darin, daß dieselbe Staatsregierung, die diese Vorlage einbrachte, eigentlich innerlich mit ihr. nicht einverstanden war. Der Reichskanzler und die Herren Minister mögen mir verzeihen, daß ich das ausspreche. Die Er⸗ klärungen von leitender Stelle im Abgeordnetenhause und hier seitens des Reichskanzlers sind nicht überall schlüssig und miteinander zu vereinen. In weiten eisen sieht man darin eine gewisse Unsicherheit, ein Sichführenlassen und nicht ein energisches Führen. Wäre von vornherein die Staats⸗ regierung mit einer zielbewußten Meinung aufgetreten, oder hätte sie unter ihrer gegenwärtigen Leitung die Zusage der Thronrede fallen lassen, so wäre ein klarer und für alle Patrioten erfreulicher Zustand eingetreten. Der gegenwärtige Zustand hat das Ansehen der Regierung nicht gehoben. Man hat zu sehr darauf geachtet, wie an dieser oder jener Stelle politisch gedacht wird. Mit den Bismarckschen Traditionen ist dieser Zustand nicht vereinbar; 8 muß ein fester und, wenn es sein muß, auch rücksichts⸗ oser Kurs gesteuert werden. Die Regierung sieht heute auf die Konservativen, morgen auf das Zentrum. Zu der Mißgeburt, die aus der Kommission herausgekommen ist, kann niemand ja oder nein acen. Die Fageheiten,. halb links, halb rechts, halb in der Mitte 88 Fünten sind auf die Dauer nicht zu ertragen. Das dient auch 86 18 Sozialdemokraten. Wir Liberalen möchten, daß hier wenigstens 8n ares Ergebnis zustande kommt, damit endlich Ruhe im Lande 8” rete. Wir züchten künstlich groß die Unzufriedenheit der Foßialdemokraten und ihrer Mitläufer. Aus dem Gesichtspunkte füß man zur Ablehnung der Vorlage und zur Ablehnung der Anträge Schoele, die heute noch gestellt worden sind, bis auf den Antrag
. . emer, der eine sehr bescheidene Verbesserung des Gesetzes ist. chät 5 damit den Sozialdemokraten ein Haupt⸗ und Angriffs⸗ Feefehn der Hand winden: die Verkümmerung des Wahlrechts in 8 g iese Vorlage wird die Unzufriedenheit nicht beseitigen. Fanen men so, wie wir es vor unserem Gewissen verantworten
8, auch wenn die Vorlage fallen sollte.
Mänbenr Sen Wedel⸗Piesdorf: Der Vorredner hat unter den meigehn ndes gegahehert en Wahlsystems besonders die Einer⸗ und Fommisionsbefchrüchn iese werden aber verschwinden, wenn die h eh üsse und der Antrag Schorlemer angenommen werden. vünschen; d ich die Beseitigung der Einer⸗ und Zweierbezirke nicht der Befizer enken Sie sich einen Heasgrunghesitbegit im Osten, wo snd; diber, ein Teil Bauern und eine Schar Händler vorhanden so de 8 es. Sie die Bauern nicht in die erste Klasse schieben, blieben. 1 e Zweimarkmänner in der zweiten und dritten Klasse 8 wüns 8 ns Wahlbeteiligung, war oft tatsächlich viel schwächer, als Interesst Pens ist; das liegt aber nicht an dem mangelnden dein 1es h dern an der indirekten Wahl selbst, und es ist auch nglück. Ein Unglück aber ist die Verhetzung, die bei erregt, die Pn direkten Wahl stattfindet, womit die Unzufriedenheit haben’ d 1grh egehrlichkeit angestachelt wird; das wollen wir nicht Unzufriedenbeen wir gegen die direkte Wahl. Nachweise für die sein soll vak ie über die jetzige Aktion des Parlaments entstanden . Herr Körte nicht angeführt; nach meinerzKenntnis ist da
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Land mit der Gesohgebung der letzten Jahrzehnte durchaus zufrieden
gewesen. Bei der Reichsfinanzreform hat sich die konservative Partei ein hervorragendes Verdienst erworben, aber auch das Zentrum hat, wie ich gern zugebe, ein gut Teil daran. Deutschland vor dem ab⸗ schüssigen Wege bewahrt zu haben, welcher in Frankreich und Eng⸗ land zum Sturz und Ende Karls II. und- Ludwigs XVI. geführt hat, ist das unsterbliche Verdienst unserer Konservativen. Sie verlangen die parlamentarische. Regierung in Deutschland. Es gibt kein ungerechteres Wahlrecht als das für den Deut⸗ schen Reichstag; ein Wahlrecht, das auf die perschiedenen Indi⸗ vidualitäten keine Rücksicht nimmt, ist ein schlechtes Wahlrecht. Es gibt in der Welt keinen Staat mit einem so demokratischen Wahl⸗ recht wie dem in Deutschland; daß einige süddeutsche Staaten neuerdings dazu betcee g. sind, erscheint mir als ein bedauerlicher Beweis der Schwäche der Regierungen dieser Staaten. Ueber die Wahlpflicht würde ich mit mir reden lassen. Die entscheidende Frage bei dieser Vorlage ist die, ob öffentliches oder geheimes Wahlrecht. Meine Freunde geben alle an sich dem öffentlichen Wahlrecht den Vorzug. Ein Teil wird unter keinen Umständen das geheime Wahlrecht an⸗ nehmen und, sollte es beschlossen werden, die ganze Vorlage ab⸗ lehnen. Ein anderer Teil stimmt zwar dem Antrag Hillebrandt zu, behält sich aber doch, auch wenn er abgelehnt werden sollte, die eventuelle Zustimmung zur Vorlage vor. Ein dritter Teil, zu dem ich mich rechne, lehnt schon jetzt den Antrag Hillebrandt ab, so leid es uns tut. Wir gehen dabei von der Erwägung aus, daß, wenn jetzt nichts zu stande kommt, wir im nächsten Jahre ein noch schlechteres Gesetz erhalten. Es ist der Wunsch der Sozial⸗ demokraten und Linksliberalen, daß das Gesetz jetzt scheitern möge. Diese Wirkung des Falles der Vorlage müssen wir uns vor Augen halten. Für die Konservativen wäre es ein großer Nachteil, wenn zwischen den Konservativen des anderen Hauses und der konservativen Mehrheit dieses Hauses ein tiefer Riß entstehen sollte. Der Antrag Wallraf würde dazu beitragen, die ländlichen Teile der Provinzen den städtischen Kreisen und den Industriezentren waffenlos auszuliefern. Die Bevölkerungszahl allein können wir nicht als das Kriterium für die Wahlkreiseinteilung anerkennen. Mit der Zeit werden ja wohl in angemessener Form auch in dieser Beziehung, wie schon früher, Veränderungen vor sich gehen; aber jetzt die Regierung zu einer Umwälzung zu drängen, dazu kann ich die Hand nicht bieten. 16“
Herr Körte zählt in einer tatsächlichen Berichtigung die europäischen Staaten auf, die außer Deutschland das allgemeine Wahlrecht besitzen.
Herr von Wedel⸗Piesdorf: In allen diesen Staaten sind aber Einschränkungen des Wahlrechts nach unten vorhanden, die bei uns fehlen, vor allem in England. (Herr Körte: England habe ich nicht genannt.)
Hexr Dr. Ham m: Im Kommissionsbericht ist zu lesen: „Es ist bedauerlich, daß im Plenum so scharfe Worte gegen das Zentrum gefallen sind.“ Diese Bemerkung kann sich nur auf mich beziehen. Ich bestreite der Kommission das Recht zu solcher Kritik der Redner im Plenum. Die Art des Zusammengehens der Konservativen mit dem Zentrum bei der Wahlfrage hat mit dem Zusammengehen bei der Finanzreform gar nichts zu tun. Wie können die Konservativen mit dem Zentrum hier zusammengehen, das auf dem Boden des Reichstagswahlrechts steht, das durchaus radikal ist und jetzt nur mitmacht, weil es nicht mehr erreichen kann? Das Zentrum kann heute nach links, morgen nach rechts marschieren, und es hat die Massen bedingungslos in der Hand. Mit solcher Partei kann man doch nicht paktieren, namentlich dann nicht, wenn sie, bloß um wieder zur Macht zu kommen, ihre Traditionen gänzlich verleugnet. Als ich bei der letzten Wahl als Kandidat aufgestellt war, hielt ich eine beifällig aufgenommene Rede; als ich dann einen Bauer fragte, na, da werden Sie mich wohl wählen, erwiderte er: „Nein. Was Sie gesagt haben, war ganz gut, aber man ist länger tot, als lebendig.“ Das ist die Zentrumskunst der Verquickung von Politik und Religion!
Der Referent verwahrt den Bericht gegen den vom Vorredner deen I Graf Yorck von Wartenburg: Mit meinem Antrage verfolge ich die Absicht, daß in Zukunft in Wahlrechtsfragen keine ac weffchge Kompromisse mehr stattfinden sollen. Ich wollte mir auch damit meine Zustimmung zu der geheimen Abstimmung erleichtern. Zum Ministerpräsidenten haben wir gewiß alle unbedingtes Zutrauen, aber die persönliche Stellung darf in diesen Fällen nicht zu weit führen. Wir wissen nicht, wie sich die Dinge entwickeln werden, wenn er sein hohes Amt, von dem ich wünsche, daß er es noch lange inne haben möge, einmal nicht mehr bekleidet. s gibt gewiß kein Wahlrecht für die Ewigkeit; der preußische Staat aber hat seinen besonderen Charakter, den 8 nicht gefährden lassen möchte durch eine Ueber⸗ flutung der Gesellschaft, um ein Gneistsches Wort zu gebrauchen. Die Wahlen kommen doch durch Kompromisse zustande, und ob man bei der geheimen Wahl Kompromißabmachungen halten wird, ist mir sehr zweifelhaft. Das geheime Wahlrecht ist ein gewaltiges Zu⸗ geständnis an die demokratischen Richtungen. Der plutokratische preußische Landtag hat mehr als andere deutsche Staaten in der Her⸗ anziehung der besitzenden Klassen zu den Staatsausgaben geleistet. Ohne Kautelen die geheime Wahl zuzugestehen, vermag ich nicht. Die Liberalen und Sozialdemokraten würden ja mit einer Wahlreform auf so schmaler Basis ohnehin nicht zufrieden sein und diese Vorlage nur als eine erste Etappe ansehen. Fürst Bismarck hat mit Recht gesagt: „Die geheime Abstimmung hat einen Charakter, der mit den besten germanischen Eigenschaften im Widerspruch steht.“ Wir stehen hier vor einer großen Prinzipienfrage, da kann das Herrenhaus vor einer Entscheidung nicht zurückschrecken.
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion werden die §§ 1—3 ohne Debatte angenommen.
Zunm § 4 vertritt Herr Dr. Reinke⸗Kiel einen Antrag, der die geheime und direkte Wahl einzuführen bezweckt. Man dürfe dem Volke nur ein Ganzes, nicht ein Stückwerk bieten, wie es das Abgeordnetenhaus und die Herrenhauskommission tue. 5* Dr. Hillebrandt verzichtet aufs Wort. er Antrag Reinke wird gegen eine starke Minderheit ab⸗
gelehnt, 8 8 der oben mitgeteilte Antrag Hillebrandt nach
Probe und Gegenprobe; § 4 wird in der Kommissionsfassung mit großer Mehrheit angenommen.
Um 5 ¼ Uhr wird die Weiterberatung der Wahlrechts⸗ vorlage auf Freitag 11 Uhr vertagt (außerdem kleinere Vorlagen).
8 8 Haus der Abgeordneten. 8 60. Sitzung vom 28. April 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) 6
Ueber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinalangelegenheiten im Kapitel der höheren Lehranstalten fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
„Bei den außerordentlichen Ausgaben die höheren Lehranstalten tritt
Abg. Dr. Hintzmann (nl.) für schnellere Beendigung des Neu⸗ baues für das Königliche Realgymnasium in Elberfeld ein.
Abg. Gruson (nl.) betont bei der Position „Beschaffung von Lehrmitteln für naturwissenschaftliche chülerübungen“ die Notwendigkeit des Anschauungs⸗ und Experimentierunterrichts. In den oberen Klassen der höheren Lehranstalten müsse durchgängig der Biologieunterricht eingeführt werden, vielleicht mit zwei Stunden
für
wöchentlich, einer theoretischen und einer praktischen Stunde. Auch
Freude begrüßen können,
für die höheren Mädchenschulen müsse dieser Unterricht in Betracht gezogen werden.
Damit sind die einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben für die höheren Lehranstalten erledigt.
3u den Einnahmen aus Kunst⸗ und wissenschaft⸗ lichen Anstalten und Unternehmungen beantragt bt⸗ Budgetkommission, für den Restaurationsbetrieb im Landes⸗ ausstellungspark zu Berlin zunächst nicht einen Erlaß der Pacht, wie im Etat vorgesehen, sondern nur eine Stundung der Pacht eintreten zu lassen und demgemäß die Einnahmesumme um 20 441 ℳ zu erhöhen.
Ferner beantragt die Kommission, die Petitionen der Ge⸗ heimen Medizinalräte Dr. Senator und Dr. Kraus sowie des Rechtsanwalts Lewy in Berlin um Ablehnung der Einführung einer Leihgebühr bei der Königlichen Bibliothek zu Berlin und den preußischen Universitätsbibliotheken durch die der Gebühren für erledigt zu erklären.
Abg. von der Osten (kons.): Die wesentlichen Mehrausgaben für Kunst und Wissenschaft beweisen, daß in “ die “ nicht leiden, daß in Preußen Kunst und Wissenschaft auf der Höhe der Entwicklung stehen. Bezüglich des Antrages der Kommission über die Stundung der Pacht für den Restaurationsbetrieb im Landes⸗ ausstellungspark zu Berlin kann ich die Zustimmung meiner politischen Freunde erklären, da es sich um eine moralische Pflicht des Staates handelt, wenn auch keine rechtliche Verpflichtung des Staates besteht. Mir scheint es überhaupt, als ob die Pachtverträge des Fiskus einen zu formalistischen und juristischen Geist atmen und zu wenig mit der Praxis übereinstimmen. Bei der Einrichtung eines Künstlerheims im Park der Villa Bonaparte in Rom soll man nicht nur das Ürteil der Bausachverständigen hören, sondern auch auf das Urteil der be⸗ teiligten römischen Künstlerkreise etwas geben. Ich kann die Klagen auf ihre Berechtigung nicht prüfen, aber sie sind insofern vorhanden, als durch den Bau von Ateliers der schöne Park der Villa Bonaparte zerstört wird. Die Besuchszeit in den Königlichen Museen muß möglichst ausgedehnt werden; allerdings kann eine künstliche Be⸗ leuchtung nicht in Frage kommen, aber solange das Tageslicht reicht, sollten die Museen geöffnet sein. Gegen die Weitergabe von Dubletten und sonstigen entbehrlichen Gegenständen habe ich nichts ein⸗ zuwenden, da die Entscheidung darüber, was entbehrlich ist, nicht von dem Leiter der Museen, sondern von dem Minister getroffen wird; aber ich bitte, die Dubletten und entbehrlichen Gegenstände möglichst nicht zu verkaufen, sondern an die Provinzmuseen abzugeben, damit auch auf diesem Gebiet möglichst Dezentralisation herrscht. In den Streit um die Florabüste will ich mich nicht einmischen. Der letzte Besitzer der Florabüste hat nur 3000 ℳ dafür bezahlt, der preußische Staat dagegen 160 000 ℳ. Darin allein kann doch ein Beweis ich liegen, daß die Büste nicht echt sei. Das ist schon oft bei Kunstwerken so gewesen, daß der richtige Meister nicht sofort erkannt wurde. Fest steht allerdings das Zeugnis des 82 Jahre alten Engländers Lukas, daß dessen Vater an der Büste gearbeitet hat. Es haben sich Stoffreste in der Büste gefunden, wie es die Art und Weise von Lukas war, es haben sich Uebermalungen, Tropfspuren, Ausbesserungen usw. gezeigt, aber alles das beweist nur, daß Lukas an der Büste gearbeitet hat, und zwar nach einer Photographie, aber nicht, daß es eine neue Schöpfung von Lukas ist. Anderseits fehlt es nicht an Momenten dafür, daß die Büste tatsächlich so alt ist, daß sie von Lionardo da Vinci herstammen kann. Es ist allerdings nicht nnsere Aufgabe, den Streit der Gelehrten zu entscheiden, aber wir dürfen doch als Laien mitsprechen denn die Kunst ist nicht für die Künstler allein da, sondern au für die Laien. Es handelt sich nun darum, ob der Preis, den unsere Museumsverwaltung für die Büste gezahlt hat, zu hoch ist. Der Verkäufer der Büste hat sich zur Zurücknahme bereit erklärt, und zwei Mäcene haben sie dem Staate für denselben Preis abkaufen wollen, aber es entsprach der Würde unserer Museums⸗ verwaltung, daß sie solche Angebote ablehnte. Jeder, der die Büste sieht, muß ihre Schönheit und ihre wundervolle Harmonie anerkennen. Die nach innen gekehrte Kunst, die uns aus dieser Büste entgegen⸗ blickt, tut heute mehr als je umsere⸗ Kunst und unserem Volke not. Wenn wir organisch fortschreiten wollen, müssen wir anknüpfen an das, was große Männer Feschoffen haben. Unsere Kuͤnst ist leider zu sehr bestrebt, mit Riesenschritten vorwärts zu springen, die das Gleichmaß des Fortschritts vermissen lassen. Eine Kunst, die sich an die Alltäglichkeiten klammert und sich dadurch herabzerren läßt, ist keine Kunst mehr. Wo nicht klarer Kopf und innerliches Streben vorhanden ist, muß eine Kunst zurück⸗ kommen. Ein Werk, das uns so die innerliche Kunst der Renaissance vorführt, wie diese Büste, ist ein Kunstwerk von hohem Wert. Wir danken unserem hochverdienten Generaldirektor der Königlichen Museen für diese Erwerbung.
Abg Graf von Spee (Zentr.): Erfreulicherweise hat der Minister einen Lehrstuhl für Genossenschaftswesen zugesagt, den ich beantragen wollte. Weshalb er allerdings in Göttingen und nicht in Bonn oder Berlin errichtet wird, ist nicht ohne weiteres verständlich. Die Atelierbauten an der Ss in Rom begrüßen wir als ver dienstlich. Ueber die Florabüste können wir als Laien ein sach⸗ verständiges Urteil nicht abgeben. Mir schien sie jedenfalls von ganz hervorragender Schönheit zu sein. Daher ist die Frage, wer ihr Schöpfer ist, nicht so wichtig, und wir können uns hier der Autorität des von aller Welt anerkannten Direktors Bode anschließen. Wäre⸗ das Kunstwerk echt, so würde der zehnfache Preis dafür gezahlt werden. Bode selbst hat von den deutschen Altertumshändlern Werke im Werte von 120 000 ℳ erhalten, die später unseren Museen zu fallen. Schließlich wäre ein Irrtum ja möglich, aber der Kunstwert der Büste ist so groß, daß sie immer ein hervorrggendes Kunstwerk sein wird. In der unlängst erschienenen Schrift des Berliner Künstlers Martin Schauß ist wenigstens der Nachweis ie daß in den 40 er Jahren in Florenz eine Werkstätte bestanden at, wo von einem mit Namen genannten Künstler hervorragende alte Kunstwerke derart nachgeahmt wurden, daß sie lange Zeit für echt gehalten wurden. Auch der Louvre hat ein derartiges Werk gekauft. Auf jeden Fall ist die Büste ein herrliches Kunstwerk, das durchaus preiswert erworben ist, und wir sind dem Leiter unserer Museen für diese Erwerbung allen Dank schuldig.
Abg. Ecker⸗Winsen (ul.): Unsere Museen haben im letzten Jahrzehnt eine erfreuliche Entwicklung gehabt. Wenn sie die großen Museen des Auslandes nicht erreichen, so liegt das daran, daß wir zahlreiche solche Anstalten im Lande haben, die wiederum das Gute haben, daß sich von ihnen ein breiter Strom künstlerischen Empfindens und wissenschaftlicher Betätigung über das ganze Land ergießt. Für die Echtheit der Florabüste treten bedeutende Kunstkenner ein, andere dagegen halten sie für ein modernes Werk. Es ist sehr schwer, eine solche Frage zu entscheiden; oft sind die bedeutendsten Museen getäuscht worden. Bei Erwerbungen muß der Kunstkenner schnell zugreifen, selbst auf die Gefahr hin, daß eine Erwerbung sich als Irrtum herausstellt. Wenn sich bei der Florabüste ein Irrtum ergeben sollte, so werden wir uns dadurch doch die Freude an unserem verdienstvollen Leiter der Königlichen Museen Dr. Bode nicht trüben lassen. In London habe ich in den Museen eine Art der Aufstellung aller Gegenstände gefunden, die fekebe der unserigen mustergültig ist; alle Gegenstände sind dort o aufgestellt, daß sie von allen Seiten besichtigt werden können, selbst die ornithologischen Sammlungen sind dort mustergültig an geordnet. Die Gobelins mit historischen Darstellungen sind in London so aufgehängt, daß sofort ihre historische G deutung in die Augen springt, während man bei uns nichts von alledem findet. Wir haben überhaupt zu viele Kunstgegenstände, um sie zweckmäßig aufstellen zu können; ferner ist der Deutsche in seiner Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit zu sehr bestrebt, überall alle einzelnen Daten genau zu vermerken. ie Ausstellungen von Meister werken der englischen und französischen Kunst haben wir nur mit aber sie haben auch die üble Nebenwirkung
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