1910 / 105 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

.

liegt. Die Entscheidungen über Arreste und einstweilige Verfügungen können aus der Judikatur des Reichsgerichts ausscheiden; das Reichs⸗ gericht selbst hat sich für diese Maßregel erklärt, und auch von anderen maßgebenden Seiten ist sie befürwortet worden 1

Ziffer 2 wird angenommen.

Ziffer 2a, von der Kommission neu eingefügt, erhöht die Revisionssumme von 2500 auf 4000 ℳ.

Abg. Kirsch (Zentr.): Ich bin ein Gegner der Erhöhung der Revisionssumme, und zwar hauptsächlich aus Rücksicht auf den Mittelstand. Man hat gestern unter Berufung auf statistisches Material dargelegt, daß gerade bei den Objekten über 4000 die kleinen Leute prozentual stärker beteiligt seien als bei den geringeren. Die Durchsicht dieses Materials bestätigt diese Behauptung nur bedingt; es kann dieses Material aber überhaupt keinen sicheren Anhalt geben. Ich möchte hierbei auf eine Besonder⸗ heit aufmerksam machen. Die Interessenten des gewerb⸗ lichen Musterschutzes haben vielfach darüber geklagt, daß das Reichsgericht, obwohl konforme Urteile der beiden Vorinstanzen vorhanden waren, den Wert des Streitgegenstandes unter den Betrag von 2500 herabgesetzt hat und so die Revision verhinderte. Die Bewertung dieser Objekte ist eine sehr schwierige; ich glaube, die Richter tun viel richtiger, wenn sie den Wert verhältnismäßig hoch schätzen. Jedenfalls hoffe ich, wenn das Haus zur Erhöhung der Revisionssumme kommen sollte, daß dann das Reichsgericht in dieser Frage viel liberaler als bisher verfahren wird.

““ 8

Amtsgerichte“. Tatsächlich wird es so kommen, daß die meisten der einberufenen Richter Oberlandesgerichtsräte sind, vielleicht auch einige. Landgerichtsdirektoren. Es hat seinen guten Grund, wenn die Mög⸗ lichkeit bestehen bleibt, auch Landgerichtsdirektoren als Hilfsrichter zu berufen. Die Landesregierungen werden voraussichtlich nur solche Richter zu Hilfsrichtern vorschlagen, die bereits jetzt die Qualifikation zum Reichsgerichtsrat besitzen. Wenn dann bei dem Reichsgericht Vakanzen eintreten, werden natürlich zunächst diejenigen Herren zur Beförderung in Betracht kommen, die sich schon beim Reichsgericht als Hilfsrichter befinden und sich als solche bewährt haben. Der Prinzipalantrag Kirsch auf Streichung der Worte „und Landgerichte“ wird abgelehnt, sein Eventualantrag, auch Mitglieder der Amtsgerichte zuzulassen, angenommen. Zu der Resolution auf eventuelle Errichtung eines neuen Zivilsenats bemerkt der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco: Ddie verbündeten Regierungen geben sich der sicheren Erwartung hin, daß durch die Heranziehung der erforderlichen Zahl von Hilfs⸗ richtern und durch die Erhöhung der Revisionssumme auf 4000 im Zusammenhang mit den beschlossenen sogenannten kleinen Ent⸗ lastungsmitteln das Reichsgericht in den Stand gesetzt werden wird,

In der Einzelberatung bemerkt der Abg. Kaempf (fortschr. Volksp.), daß in dem § 2, wonzz Bedürfnis für die Zulassung eines Stellenvermittlers nur aner 4 werden soll, wenn nicht in ausreichendem Maße durch gemeim Arbeitsnachweise vorgesorgt ist, die Gefahr einer Monopoli der gemeinnützigen Arbeitsnachweise liege. Die verbündeten gierungen möchten ihre volle Aufmerksamkeit darauf lenken, den öffentlichen Arbeitsnachweisen der Spezialisierung und dualisierung der Arbeitskräfte Rechnung getragen wird. Eine längere Diskussion, an der sich die Abgg. Wagner (dkons.), Dr. Pieper, Schultz (Rp.), Dr. Bmf hardt (wirtsch. Vgg.), Schmidt⸗Berlin (Soz.), Trimbt (Zentr.) und Erzberger (Zentr.) beteiligen, ergibt sich n zu § 11 des Gesetzentwurfs. § 11 hatte in der zweiten Lesung nach dem Kommisste antrage folgenden zweiten Absatz erhalten:

Uleber die Frage, ob für eine Stellenvermittlung die g bis 10 gelten, entscheidet im Zweifel die Landeszentral ehörde; die von ihr bezeichnete Behörde endgültig. Die Entscheidumg für alle Gerichte und Verwaltungsbehörden verbindlich.“

Dieser Absatz wird heute einstimmig wieder beseitigt.

Im übrigen wird die Vorlage mit einigen im wesentlit

redaktionellen Aenderungen nach den Beschlüssen zweiter Lest angenommen.

Wenn mar zusichert, langen.

Kupferschürfer beispielsweise

Büsse ehmer in Südwestafrika.

alle neuen stimmung

Damit wird abhängig gema

Zweite Beilage

eichsanzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Freitag, den 6.

Mai

Ich habe also keineswegs

ein Privilegium sein, wenn es nötig ist. Davon ist nicht die Rede.

neue oder unzählige Privilegien gege 1 e s Kuiseb. Da ha

e faeec 1a ie. Montha .“ 22. verbeugt und x b 8 Gerealestangen 8 das mit dem Kuiseb können hs so muß man v. bestehen daß die Gesellschaft auf den gesagt: Sie a 1 8h-— Diese hütten s verzic Uütde ehr das Recht gibt, von jedem nicht anerkennen, und ich solle doch die Ern wei Dinge, die Kolonialrezesses dersha de Reingewinns zu verlangen. Namen beiseite lassen. Meine v we Feeegseah vfür. elge hschaft duf der Abg. Erzberger offenbar Fice Jv e 1

varanf perz 3 sie die Zu⸗ tsfrage und das andere ist die 2 . 12 Sonderrechte und auch darauf verzichten, daß sie die Zu 5 8 Verwaltung entschieden deswegen gehe Wch .“

darauf ein durch die Gutachten des Reichsjustizamts;

8 ben hat. der Bergwerksordnung zu⸗ ebe t 3 8 1 Werwaltun von der Gnade der Gesellschaft oucte ees nas sündem. ““ 2 die von Eurer Exzellenz angeregten

2 des Bestimmung ist eine

ich di Vertrag für 2s em halte ich diesen neuen Ver Beüler b in der Kolonialpolitik gemacht

Prinzipien, wel hielten, auch in Abg. Lattmann vor l vorge S ihn gewarnt und habe ihm gesagt : tun Sie 8 das die nationale Sache sein, die es bisher gewese aber darin anderer Ansicht zu sein. meines Erachtens, wird. Auf den kolonialen diese Verhandlungen ein voraussagen, haben denn Dadurch, daß unzählige Depeschen, die

che die deutschen Parteien für Deutschland für 16 den Kolonien durchgeführt Sees. 8 8 1 1 . einmal vorgeschlagen. Jo einem Jahre scho Fele. i⸗ Er schein Nun gut. Nicht gut ist . ß di i inmal wiederholt dieser Versuch hier noch einmal wf 8. Fesrhn den wir gehabt haben, wird durch böser Rauhreif fallen. Das 5 ich 1 il Beweis führen. Weo und ich will Ihnen den Beweis g. die Diamantinteressenten in Lüderitzbucht 8288 sie sich in das deutsche Parteigetriebe hineingemischt un Tausende von Mark kosten, nach Deutschland sicher erreicht, daß von denjenigen, die sie für

Hiernach erscheinen rechtlichen Zweifel in der Ausgang der von dem

geschickt haben, haben sie ns ihre Freunde gehalten haben, zunächst ein 88 5 walcher sie, wenn er durchgegangen wäre, um Hab 8 8 bracht hätte. (Sehr richtig! links.) Und 8 2b 8 x.; 8 antastisch üb

ze Deutsche Reichstag infolge jener p Hren 8 ae über den Reichtum 8 vrten anf den eaühe wüer s daß, trotzdem die Verwaltung. 11*“ das Schutzgebiet, sondern für das 1 Reich eine hohe Steuer ausgeschrieben werden soll, g Ende wieder die Diamanteninteressenten trifft. EE“ sie südwestafrikanischen Landsleuten zu, indem ich glaube, daß,

inen der größten 8 ie früheren Land⸗ Uinen der sg büfür einen größeren Fehler, al⸗ Aüber 75 word 1 88 8 an dem sieser 4 . .2 en. abtretungen. Der Tag, der deutschen Kolonialgeschichte zu bezeichnen

ls ein schwarzer Tag in Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg:

Meine Herren! Es ist ve ws I 88 8 188 ie le (sehr richtig! lin⸗ dritten oder vierten Ma 1 9 a ie ich in dieser Sache schon gehalten habe; 1 86 1. Erzberger hier vorgebracht hat, ist weder neu noch ni c Herx nachst die Frage Hoachanas! In der letzten Sitzung ha G 1 S e Herr Abg. Erzberger ausweislich des Protokolls gesagt

ich einen günstigen

Abg. Heine (Soz.): Einer Statistik bedarf es hier gar nicht. Der die vorhandenen Rückstände in gemessener Frist aufzuarbeiten und als⸗ Staatssekretär hat gestern die sehr interessante Erklärung abgegeben, dann die neu anfallenden Geschäfte in einer Weise zu erledigen, die dc 1“ Ir oI Wrnec einem geordneten Geschäftsgang entspricht. Sie sind der Ueberzeugung, e, e ht hätte laut werden lassen; ie geahnt, 5 ; 8 ; 1;

4 . Reichstag darauf so bereitwillig 1ö8 würde, 8 bätte sie 1 8 Irstane G tstens so 8. andauern wird, bis es gelingt, selbst den Vorschlag gemacht. Wir zollen ihr Anerkennung, daß sie eine organische Veränderung der Zivilprozeßordnung durchzuführen. es nicht geahnt und den Vorschlag nicht gemacht hat, sondern die Sollte sich diese Annahme gleichwohl als irrig erweisen, sollte also

eine Ueberlastung des Reichsgerichts vor jener in Aussicht genommenen

Verantwortung dafür auf den Parteien sitzen läßt. Die Erhöhung wird bei sehr schwach besetztem Hause gegen organischen Aenderung der Zivilprozeßordnung eintreten, so sind die verbündeten Regierungen damit einverstanden, daß die dann etwa

das Gros des Zentrums und die Sozialdemokraten beschlossen. nötig werdende Entlastung durch Vermehrung des Richterpersonals,

vorden Tut se 1e 88 Antrag eingebracht wor

Kaiserlichen Gouverneur in Aussicht genommenen Feststellungsklagen 2 e ; Kolonialgesellschaft als in hohem Grade fraglich sagt das

(Hört, hört! bei den Nationalliberalen und links.) Fens

Reichsjustizamt wegen des Kuiseb. Sodann sagt es in den z 17. April: örf.

““ den Anspruch der Gesellschaft 9* . feldgebühr in dem Gebiete zwischen dem Kuiseb 85 d. G rmmxer südlicher Breite betrifft, so halte ich diesen Anspruch

Es folgt die dritte Lesung des e betref die Aufstandsausgaben für Südwestafrika. In der Generaldiskussion bemerkt der

Abg. Erzberger (Zentr.): Der Staatssekretär hat in zwe Lesung behauptet, meine Uebersetzung des Gemeindeschuldbriefes; Hoachana sei falsch; er hat eine andere Uebersetzung produss wo ausdrücklich von „Minen“ die Rede ist. Ich glaube nicht,“ er das Original noch zur Hand hat. Ich habe meine Kennt einem von der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestuft selbst herausgegebenen Buche mit zahlreichen Urkundensammlung

Ziffer 4 (Difformitätsprinzip) wird nach dem Kommissions⸗ entnommen, und was darin steht, wörtlich vorgelesen. Der gam

antrage gestrichen, ebenso Ziffern 6 bis 9.

ö Ffffer 11 (Abänderung des § 567) liegt der Antrag Schmidt⸗Warburg vor, die Beschwerde gegen die Versagung des Armenrechts beim Reichsgericht auch ferner zuzulassen. Abg. Dr. Spahn (Zentr.) hält die Frage durch die gestrige Be⸗ schlußfassung über die Abänderung des Gerichtsverfassungsgesetzes für entschieden und den Antrag Schmidt⸗Warburg demnach für erledigt.

Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.): Wenn mein Antrag angenommen wird, der ausdrücklich zur Zivilprozeßordnung gestellt ist, so bildet er eine lex specialis, und das Gerichtsverfassungsgesetz litte dann höchstens an einem Schönheitsfehler, der eventuell spater zu be⸗ seitigen wäre.

Abg. Heine (Soz.): Ich stimme dem Vorredner durchaus bei. Ueber den Antrag Schmidt⸗Warburg, der gestern nach der Generaldebatte besonders erörtert worden ist, hätte auch gestern bereits abgestimmt werden können, das ist aber nicht geschehen; die Abstimmung muß jedenfalls erfolgen, weil sie noch nicht vorgenommen ist. Die mit dem Gerichtsverfassungsgesetz eventuell entstehende Antinomie könnte in der dritten Lesung beseitigt werden. Der Präösident befragt das Haus, ob es eine Ab⸗ noch für nötig halte; die Mehrheit entscheidet sich afür.

Hierauf wird der Antrag Schmidt⸗Warburg gegen die Mehrheit des Zentrums und die Sozialdemokraten abgelehnt. Der Rest des Art. III und Art. IV (Abänderung des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung) werden nach den Kommissionsvorschlägen angenommen.

Der Artikel V wird nach einigen Bemerkungen des Abg. Kirsch angenommen. Die Artikel VIII und IX enthalten Bestimmungen über die Erhöhnng der Gebühren in der Berufungs⸗ und in der Revisionsinstanz. In der Berufungsinstanz erhöhen sich die Gebührensätze um ein Viertel, in der Revisionsinstanz auf das Doppelte; für die Rechtsanwälte in der Berufungsinstanz um 30⁄0,

in der Revisionsinstanz um 5/10. .

Abg. Heine (Soz.) spricht sich gegen diese Erhöhung aus. Es sei geradezu unmoralisch, durch Erhöhung der Gebühren das recht⸗ suchenne Publikum von der Benutzung des Rechtsweges abzu⸗ schrecken.

Geheimer Oberregierungsrat Delbrück: Es handelt sich hier um nichts weiter als um eine Weiterentwicklung des geltenden

Rechts; schon nach dem geltenden Recht sollen die Kosten in der Be⸗

rufungs⸗ und in der Revisionsinstanz verhältnismäßig höher sein als in der

ersten Instanz. In anderen Staaten bestehen höhere Gebühren. Die

Neigung des Publikums, an die höheren Instanzen zu gehen, ist sehr groß.

Allzu geringe Gebühren sind ein Kompelle zur Vermehrung von

Prozessen, die sonst wohl unterblieben. Außerdem sind die vor⸗

geschlagenen Erhöhungen nicht übermäßig groß; das Reichsgericht

arbeitet auch teuerer als die unteren Gerichte. Es leitet uns hier nicht ein fiskalisches Interesse, sondern sehr wohl erwogene Interessen

- und die Rücksicht auf die Entlastung des Reichts⸗

gerichts.

„Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.): Die Gerichtsgebühren sind

überhaupt schon sehr hoch, und die Rechtsanwaltsgebühren sind auch nicht

niedriger. Es liegt gür keine Veranlassung vor, die Gebühren zu erhöhen. Ein Abschreckungsmittel wird die Erhöhung der Gebühren auch nicht sein. Ich beantrage, heide Artikel zu streichen.

Abg. Heine spricht sich nochmals ebenfalls gegen die beiden

Artikel aus. .

Abg. Kirsch (Zentr.): Der Regierungsvertreter betrachtet die Er⸗

veheße Gerichts⸗ und Anwaltsgebühren unter dem Gesichtspunkte der Abschreckungstheorie. Wie soll es nun mit den bereits anhängigen

Prozessen bezüglich der Gebühren stehen? eheimer Oberregierungsrat Delbrück: Auf diese Prozesse

finden die Bestimmungen keine Anwendung.

Die Abstimmung über Art. VIF bleibt zweifelhaft, es muß zur Auszählung geschritten werden.

Der Artikel wird mit 104 gegen 98 Stimmen angenommen, ebenso Art. IX.

Den Art. XI beantragt der Abg. Dr. Junck (nl.) wie folgt zu fassen: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1910 in Kraft“.

Der Antrag wird angenommen.

Neu eingefügt hat die Kommission einen Artikel XII,

längstens 31. Dezember 1913 Hilfsrichter aus der Zahl der Mitglieder der Oberlandesgerichte und Landgerichte zum Zwecke

Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt, die Worte „und Landgerichte“ zu streichen, event. hinter das Wort „Land erichte“ einzuschieben: „sowie der Amtsgerichte’. Das Reichsgericht sshe über Entscheidungen der

unteren Gerichte zu Gericht, und da gezieme es —— nicht, daß an der

Entscheidung des Reichsgerichts Richter teilnehmen, die unter den oberen Gerichten stehen. Sttaatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Meine Herren! Wenn Sie großen Wert darauf legen, sämtliche Richter bei dieser Gelegenheit gleichzustellen, dann stellen Sie das Wort „Amtsrichter“ ein. Ich selbst muß Wert darauf legen, daß das Wort „Landgerichte“ nicht gestrichen wird, weil dann die Möglichkeit besteht, auch Landgerichtsdirektoren als Hilfsrichter einzuberufen. Also

daß von seiten der Reichsleitung und auch von den Zentralbehörden der einzelnen Bundesstaaten in energischer Weise darauf hingewirkt werden möchte, daß die Zahl der öffentlichen Arbeitsnachweise mit paritätischer Besetzung zunimmt. Ich halte es für selbstverständlich, daß sowohl die Reichsleitung als auch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten in der von dem Herrn Vorredner gewünschten Weise tätig sein werden. weil, soviel ich weiß, in allen Bundesstaaten besonders auch in den größeren, und in erster Linie in Preußen, wo ich die Verhältnisse kenne seit langen Jahren dauernd und nicht erfolglos in dieser Richtung gewirkt worden ist.

ob die Behörden dafür sorgen werden, daß die Gebühren, die festzu⸗ setzen ihnen jetzt zur Pflicht gemacht ist, sich in angemessenen und billigen Grenzen halten, so halte ich diesen Zweifel nicht für be⸗ worin der Reichskanzler ermächtigt wird, für die Zeit bis gründet. 1 zeugung waren, daß die Gebühren an einzelnen Stellen die billigen und angemessenen Grenzen überschritten, der Erledigung der Geschäfte der Zivilsenate einzuberufen. nötig sei, Gebühren zu beschränken, haben sie in der Vorlage um die Er⸗ mächtigung gebeten, gegebenenfalls Anordnungen zu treffen, wonach die Gebühren der polizeilichen Genehmigung unterliegen. diese Ermächtigung jetzt Ihrerseits in eine Pflicht umgewandelt wird, so kann das selbstverständlich die Regierungen, daß die Taxen gelegentlich unangemessen und zu hoch seien, nicht alterieren; im Gegenteil: sie werden ebenso wie es ge⸗ schehen wäre, wenn die Vorlage in ihrer ursprünglichen Fassung an⸗ genommen worden wäre bestrebt sein, die ihnen auferlegte Pflicht in dem Sinne auszuüben, daß die Gebühren sich in angemessenen und billigen Grenzen halten.

mich erhobene Vorwurf ist also hinfällig. Ich weiß nicht, ob i die Gesellschaft eine andere Uebersetzung überreicht oder er; Originalschuldbrief eingesehen hat. In dem Original, wie es Buch wiedergibt, ist allerdings von Minen die Rede, in der Ue 'setzung nicht. Ich kann nicht wissen, ob der Abdruck des O

oder der Uebersetzung zutreffend ist. Aber gleichviel, die Uebersetz des Staatssekretärs bedeutet für das Bergrecht der Gesellschaft nichts; die Hauptsache sind die noch späterhin festzusetzenden Verti⸗ und Bedingungen, und nie ist der Oeffentlichkeit bewiesen won daß tatsächlich ein solcher Vertrag zur Uebertragung von Mim rechten zustande gekommen ist. Was vorliegt, ist lediglich: Schuldbrief mit 12 Kreuzen als Unterschrift, und darauf

nicht aber im Wege von Gesetzesvorschlägen zu bewirken sei, die die Einlegung des Rechtsmittels der Revision von neuem von er⸗ schwerenden Voraussetzungen abhängig machen.

Abg. Heine (Soz.): Die Erklärung des Staatssekretärs soll offenbar dazu dienen, diejenigen zu entlasten, die durch die Erhöhung der Revisionssumme eine schwere, vor der Nation nicht zu tragende Ver⸗ antwortung auf sich genommen haben. Die Hilfsrichter sollten nichts weiter tun, als die jetzt vorhandenen Rückstände aufarbeiten. Das Peinzip, daß ilfsrichter als dauernde Institution nicht beim eichsgericht beschäftigt werden sollen, muß aufrecht erhalten werden. Für die Bewältigung des alljährlich dem Reichsgericht entstehenden Zuwachses von etwa 250 neuen Sachen ist durch eine dauernde Einrichtung zu sorgen. Es ist bedauerlich, daß man die Vermehrung der Senate in zweite Linie geschoben hat. Wir würden diese Feigenblattresolution gar nicht annehmen, wenn wir nicht darin eine Wällengerklätung des Reichstages sähen, daß er sich nicht auf eine weitere Erschwerung der Revision einlassen wird. Nur deshalb stimmen wir ihr zu. Die Resolution wird angenommen.

In der Novelle zur Rechtsanwaltsordnung ist auf Beschluß der Kommission eine neue Bestimmung aufgenommen worden, die die Errichtung einer zweiten Anwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Berlin gestattet. Nachdem der Abg. Heine (Soz.) sich für diesen Vorschlag ausgesprochen hat, wird die Vorlage in der Kommissionsfassung angenommen. Auch dieses Gesetz soll am 1. Juni 1910 in Kraft treten. *

Es folgt die gesetzes.

In der allgemeinen Besprechung bemerkt der Abg. Dr. Pieper (Zentr.): Meine politischen Freunde erwarten, daß die verbündeten Regierungen dahin wirken, daß die Ver⸗ ordnungen in den Einzelstaaten den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend geändert werden, damit letztere mit aller Schärfe aus⸗ genutzt werden. Vor allem legen wir Wert darauf, daß nun auch energisch mit der Festsetzung billiger Gebühren eingegriffen wird. W sind 29 man, Per man die v des mäßigen Stellenvermittlerwesens beseitigen will, die Taxren so be⸗ Das Privatlaboratorium muß beseitigt, ein staatliches an seine Sten messen muß, daß keine Ausbeutung möglich ist. Dann wird auch der 2 Ein zweites spbegeitigt, fin stagtliches seine ie Anreiz verschwunden sein, sich durch Stellenvermittlung in unreeller bonzession an die Hanseatische Minengesellschaft; das dritte die Va Weise zu bereichern. Ferner erwarten wir, daß dahin gewirkt wird, leihung des Diamantenprivilegs an die Kolonialgesellschaft in Häth daß die Gemeinden, die noch keine öffentlichen Arbeitsnachweise be⸗ von 3 Mill. Mark; das vierte ist die Umwandlung des Sperrrech sitzen, auf paritätischer Grundlage solche nunmehr einrichten. Dann in dauerndes Abbaurecht, vorgesehen in dem neuen Vertrage, 6 wird man neue Konzessionsgesuche zurückweisen können. Ferner sollte Monopol so groß und so umfangreich, wie es kaum jemals früke 1 Reich die Unterstützung von 30 000 für die öffentlichen gewährt worden ist, und das fünfte, auch in dem neuen Vertros rbeitsnachweise erhöhen.é Dann wird bald der Zeitpunkt gekommen vorgesehen, besteht in der Verleihung dessen, was nach dem 1. Apr sein, üx ües noch wectere schärfere eee zur Zurückdrängung 1911 gefunden wird, an eine neue noch zu bildende Gesellschaft unt 2 resten Wunes. ie . Beteiligung des Fiskus mit 50 %, wobei ganz zweifelhaft bleitt

h2. ob der Fiskus wirklich in den Besitz dieser Beteiligung kommt. Ali Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern fünf Monopole und Privilegien, die in kürzester Zeit verliehen worden Delbrück:

sind; und dabei hört der Reichstag immer wieder die Versicherung. Der Herr Vorredner hat zuletzt dem Wunsche Ausdruck gegeben,

Riesengebiets gründen! Wie hat man die Mannesmann⸗Urkuns trotz Siegel und Unterschrift des Sultans von Marokko angefeochte Kein weißer Zeuge ist bei der Ausstellung dieser Urkunde zugeg gewesen. Bis 1905 hat das Kolonialamt überdies meine Ansicht; teilt, wie die damalige Denkschrift ergibt; dort fehlt der? anspruch an die Rote Nation bei der Aufzählung der Rech der Gesellschaft. Selbst in dem verunglückten Vertrage ve Februar 1910 ist dieser Rechtsanspruch nicht aufgeführt. Zum erst Male taucht dieser Anspruch der Gesellschaft in dem Gutacht des Justizrats Veit Simon auf; auf der betreffenden Karte befind sich das Gebiet der Roten Nation als ihr zugehörig bezeichn Wie kommt die Kolonialverwaltung dazu, für ein Gebia das im Februar 1910 von der Gesellschaft selbst schon he preisgegeben war, den Ansprüchen der Gesellschaft nachzugebe und fuür den Eigentumsanspruch einen Schiedsspruch zuzulassen Damit wird der unter dem Fürsten Bülow festgehaltene Rechtesten punkt zum guten Teile aufgegeben. Angesichts dieser Tatsache de treten gerade die, die gegen den Vertrag sind, die Interessen de Allgemeinheit; ein Vertrag, der solche Bestimmungen enthält, eine Schädigung der deutschen Interessen in Südwestafrika und m. abgelehnt werden. Die Verwaltung will neue große Privilegie weggeben. Der Staatssekretär behauptet, er hätte keine neu 5 weggegeben und wolle das auch in Zukunft nich as ist nicht richtig; unter seiner Verwaltung sind solt Privilegien weggegeben worden, das ist Tatsache, wenn man aus wenn man dies behauptet, den Vorwurf der Demagogie von des Staatssekretär an den Kopf geworfen bekommt. Die Errichtun des privaten Bergwerkslaboratoriums hat dem Minensyndikat förmliches Monopol über die Sbehasess eh⸗ in Südwestafrika gegeber

ritte Lesung des Stellenvermittler⸗

Neue Privilegien werden nicht gewährt! Das Gebiet vom 26. Gra südlicher Breite nördlich bis zum Kuiseb hat auch der konservatirn Redner mindestens als strittig und nicht ohne weiteres der Gesellschaf ehörig bezeichnet; demgegenüber hat sich der Staatssekretär auf Ur⸗ nden berufen, die der alte Kaiser und Fürst Bismarck unterzeichne hätten. Es macht ja gewiß Eindruck, wenn man behauptet, wr wollten solche Urkunden zerreißen; aber das fällt uns gar nicht ei Sind denn alle Gesetze, die diese beiden Unterschriften tragen, ems unabänderlich? (Zuruf des Staatssekretärs.) Ach⸗ lassen Ich halte das um deswillen für selbstverständlich, zum Wort. Es gibt gar kein Schriftstück, worin diese Abtretung aus⸗ gesprochen wurde, das diese beiden Unterschriften trägt; nur was Lüdect selbst erworben hat, ist der Gesellschaft zugesprochen worder Wenn Lüderitz etwas verkauft, was ihm nicht gehört, so kann daraun kein Rechtsanspruch gegründet werden. Aus der vom Abg. Everlin in der Kommission vorgelegten Karte geht deutlich hervor, daß Lüderitz das Gebiet nördlich des 26. Grabes niemals erworben hat Als ich mich auf den Fürsten Bismarck berief, sagte der Staats⸗ sekretär, Fürst Bismarck hätte auf diesem Gebiet nichts getam und vs. gewußt, beruft er sich aber auf den Fürste Bismarck, so sollen wir das ohne weiteres hinnehmen. Ich würde das nicht vorgebracht haben, wenn nicht durch den neuen Vertrap große strittige Gebietsteile ohne Prozeß übergeben würden. Wi werden später vielleicht diese Gebietsteile für teures Geld wiede zurückkaufen müssen. In der Presse ist behauptet worden, der neu⸗ Vertrag sei bereits abgeschlossen. Es wäre sonderbar, wenn zwische

Wenn nun zweitens dem Zweifel Ausdruck gegeben worden ist,

Gerade weil die verbündeten Regierungen der Ueber⸗

und daß es deshalb

die Möglichkeit zu haben, derartige unzulässig hohe

geschlossen wäre. Ich halte den Abschluß für ein Unglück für Süd westafrika. Der Vertrag ist vielleicht etwas Besseres als der vorig Vertrag, aber lange nicht das, was das Reich verlangen muß. To⸗ Staatssekretär rühmt sich der 30 %, die er herausgeschlagen hat Die Kolonialgesellschaft hat aber eine Reineinnahme von 4 Mil Mark, ihr Gesamtkapital beträgt 2 ½ Mill. Mark, das ist eim Pioidende von 160, %. Bar eingezahlt sind aber un 500 000 ℳ, die Verzinsung ist 800 %. Es ist falsch, daß di Kolonialgesellschaft große bergmännische Leistungen hinter sich hätte dafür haben ihre Mittel nicht ausgereicht. Die udget kommission hat mit Recht abgelehnt, irgend eine Verantwortung fun diesen Vertrag zu übernehmen, auch keine moralische Verantwortung

Wenn nun

Ueberzeugung der verbündeten

(Bravo!) 8

meinetwegen: „Oberlandesgerichtsräte, Mitglieder der Landgerichte und

D (Schluß in der Zweiten Beilage.)

sich der Anspruch der Gesellschaft auf Ausbeutung eines solce

Sie mich jetzt reden, Herr Staatssekretär, Sie kommen ja nachbas

der zweiten und dritten Lesung wirklich ein solcher Vertrag a.

Worauf gründen sich nun die Ansprüche der EE gesellschaft nämlich ganz allgemein? Ich habe in den? 8 88 t 2 nachgesucht. Dieses Material ist bisher noch niem ec 8 einverleibt, deshalb gestatte ich mir, C beegesanfprnche hier einmal mitzuteilen. Er stützt sich auf Gemeindeschuldbrief. 8 Meine Herren! Erstens ist es unrichtig, 1 8 ne Kolonialgesellschaft stützen. Ist denn das - pfesweise, daß man gerade den Rechtstitel, den die Ve 89 Kamp 8 anführt als denjenigen, auf Grund dessen sie u. 6 .. hen will? Das stellt doch die Sache auf den 8— 8 H. chanastitel habe ich angefochten (sehr richtig ’¹ lin * 8— i doch nicht sagen, auf Grund dieses Titels will ich 8. 1e Er findet sich in den Reichstagsakten nicht vor. ie

3 v 2 2 2 2L2* n

der Deutschen Kolonialgeselschaftedie is ält ih ich habe au öts

überreicht worden ist, enthält ihn, und ich

s ß 8 Abg. Erzberger verführt lstri 8. Hern angesge Uehersetzung gehabt 18 88 8c. d 8G felbst zugegeben. (Zuruf des S 8. Warum polemisieren Sie? Geben Sie es So ist es doch! Meine Herren, dadurch zu diskreditieren, de 1 geben wollen auf Grund eines

ich i ist die Rechtsfrage Also, meine Herren, soweit ich in Frage komme, ist die Rechtsf

danach entschieden.

Nun gibt es gewiesen —: es gibt Rech sie zweifelhaft sind, und es folgen darf, wenn sie gut sind.

d habe ich hin⸗ b och ein anderes darauf h 6 89 die man verfolgen kann, wenn gibt Rechtsansprüche, die man nicht ver⸗ Ich persönlich nehme nicht jeden 2, ich darin recht habe, wenn 8 f, von dem ich glaube, daß ich 2 das persönliche Gefühl des ee verstößt. (Hört, hört! links.) e 1 9 1“ ß ides verletzt wird, er e zweitens das Gefühl des Anstands der Vaneag bi hachpem die Verwaltung von den beiden ee 8 it di iunt hat, t j diesen Tag jederzeit dieses Gebiet anerka . kaaa und sagen: ich nehme alle 1 bache und fange nunmehr I 8 e 88 vaesse gr . 73 bereits durch das Reicheiustilamt erlediar s richtig! e den Nationalliberalen und links.) 8 Fäne S natürlich streiten, und ich kann nicht 55 Erzberger mit mir auf diesen, wie ich zugebe, Gefühg Hei it links.) 8 8 8 h Herren, komme ich auf den nachs hat die Kolonialgesellschaft für Südwestafrika üher 8 1 Abgabe zu leisten als andere? Der Abg. Erz S „S * ob überhaupt dauernde Abbaurechte vva dS ads als der Deutschen Kolonialgesellschgf. 8 8 ie b ; falsch. edermann, der in dem Be 188 1 —— Colmanskop, Eiisabethhuöt, genn⸗ xE Vereinigte emaa Sg. 1 88 888 G“ ind zahlt dafür nichts, ““ weil der Kolonialgesellschaft das Recht 1 18 8 88 1t dee Gebiet ausschließlich 3 I van S lligung. Ich habe also nie 9 Chtn . kann jeder andere kommen und r esbalb sage ich: die Sperre sichert dem I. 18 1 een Schürffreiheit, der Vorschlag des Herrn Abg. Erz L )

nimmt es ihm.

Nun sagt er, e werden, ohne diese Herr Abg. Erzberger meinte, Verantwortung abgelehnt, weil

daß sich darauf die An⸗

altun wie kann man nun versuchen, die Verwaltung

daß man ihr vorwirft, sie habe Rechte g. Rechtsanspruches, den sie 8 dahin, daß er sagt: ja, vendet sich der Abg. Erzberger 5 v 8 ist die Sache schon halb weggegebes., 1e die Frage an das hohe Haus richten, weshalb wir 8 Se e nn müssen: weil wir eine Instanz, 9 8 8 tscheiden kompetent ist, nicht haben. Das Gesetz ha gehtacht heute hat leider die 8 bn b berger hat gesagt 8 Herbst zu vertagen. Der Abg. Erz 8 8’b Irterssse der deutschen 8 h2 812 iches Zeichen, daß so viel zu . en d Se durchaus 88— 1“ 8 ü nd sind bequemer und esser, d d. h. wo die Tatsachen bereits Bn Rech wo es sich also um keinerlei Beweiserhe 5 b kann en überall da, wo es 88 um 4 8 h t. Darin ern um Spezialkenntnisse hande 8 d 1 die deutsche Gerichtsverfassung enthalten. 8 8 ich auch die ericht hier eingesetzt. Ich ha . 18— 58 88 dere mich darüber, ß der Abg. Erzberger das S 8 8 Unen Rede nicht gelesen hat in dieser Rede S.vev I. me de die Sache bis dahin verschieben, bis das 8 en 865 entsch lden kann. Wenn hier mit richtigen Waffen 8 8 soll, so muß auch das anerkannt werden, was ich dazu g

Herren, der Abg. Erzberger hat hier viel gesprochen

vie 8 8 ider von Pripllegen, die ch 8 s balb gesagt. 1s . 8 Ie 9,8. warum ist das Gouvernementslaboratornes eschlossen worden zugunsten eines Peceeees 1. nen ein Geouvernementglaboratorlun degee 8 ih 8 AA eins g s SS 1e 8ö“ hat da nebenbei kleine Analysen ageses. (na also! in der Mitte) —, aber ein öe 88 nicht gegeben, und jetzt wo 500 oder 600 machen sind, kann sie es nicht machen. Im ““ sagen, wo Heimen mit großer Vorsicht vor, und niemand braucht z er seine Proben gefunden b- seatischen Land⸗ und Minen⸗ t die Frage der hanseatischen konz Ih Herren, ich soll eine E“ 185 ession. ist doch durchaus 1 verfallen war. Das i e.- 3 Lee I“ 6 der selentommission durchaus darüber diese 55 welche ein paar hunderttausend Mark 87 - haben im Rehobothgebiet verloren haben, eine angemessene ; 8 selber. Die sollen Der Schlußbericht des Abg. Erzberger 8 8 mit düner Fülle Gefahr ist immer, daß die Herren im Plenum n von Details verfolgt werden, die sie gar nicht ar links.) Dann kommen solche een Fevecste ist die Sperre „Erzberger sagt: zEI t d 8. Abg See. das dauernde Abbaurecht, schließlich das e K. Gesellschaft. Wie oft habe ich ausesanderbelhr. die von 8 Partei in diesem hohen Hause ohne Everre ifi nicht nar aisaes 8- g8 Ab Lattmann gesagt. sie auskommen. Das hat n enn

Da muß ich doch die Konsequenz ziehen!

8 EE11“

es müßten eine Reihe von Abkommen getroffen une der Vertrag nicht gutgeheißen werden. Der die Budgetkommission habe deshalb die sie den Vertrag für falsch 1

ist der Budgeikommission garnicht eingefallen, ondern sie hat 1 ü75 8 8b Standpunkt gestellt, daß sie nicht dazu 5 I einmal die Gegenfrage stellen: hat sich 8 führem soll? hat 8 dabin: esprochen, daß ich einen roze 1 8 Se 9 e die Verantwortung für 4 1 8 nicht abschließt? Niemand hat das getan. 2 a wis anacheh⸗ hat, ist das, daß, wenn ich 88 b die ni Inftans verliere, man dann bei Fenisen ebee 88 8 te Klinke der Gesetzgebung in 85 vhes snchant 1 Wege der Macht das zu nehmen, was man er Ge

f dem Wege des Rechts nicht erstreiten kann. Dafür kann ich nicht au

eintrelaf dag Gebiet der Juristerei will ich dem He

lgen. Ich stelle nur fe ist. Auf die Sonderrechte 2 keine Anwendung, ebensowenig auf erwor ene Fiskus heute in seinem Gebiet die Steuern

werden die Leute, davon nicht berührt. 1 wo höchstens 28 Mitglieder in um Berge von 8 z. B. das Laboratorium und S9s geschleift werden, sich 28 b88 8 auf diese Einzelfragen nich 8 r 8 und Dampf, der um diese Verhand unge deg. notwendig, daß die Regierung einmal klar erklärt,

punkt sie diesen Dingen gegenüber stebt.

z ist durchaus nicht möglich, vor einem 8 der Kommission gesessen haben,

daß in der Kommission G 88 hat: wir übernehmen die Verantwor 5 ie nicht nach den 8 8 auch nicht sagen: den Vertrag darfst du nicht a 1 schließen. Aut aut! 1 Nun ist in diese Fragen der politik e worden. Nicht von dem en Aber der Herr Abg⸗ Lattmann hat deutlich erklaͤrt,

es müßten d

8

nicht ich höre Herr, erhalte uns Heiterkeit.) vorbeigezogen. rechnung zu machen, eine Reichsmaschine bier herbeigeführt. stritten und Sccae über die Liebigkompagnie, 5 wir haben auch gesprochen vom deutschen

ern Abg. Erzberger d eine ganze letzte Deduktion ““ der § 2 überhaupt Wenn der in die Höhe seih so b ben haben, die bereits Bergwerkseigentum erwor Hause, wo es

t, wo in einem fort neue Fragen, a b hanseatische Gesellschaft, hinein⸗ Deswegen gehe ich In all dem Rauch schwebt hat, ist es welchem Stand⸗ Ich habe bereits 28b si ohen Hause niemand ge⸗ d b Prozeß. Das

Gutachten des Reichsjustizamts. ve wie viel um diese Sache

Beifall bei den Nationalliberalen und keit in der Mitte.)

Kolonialpolitik tatsächlich die Partei⸗ 8

Abg. Erzberger.

sich das überlegen, besser ist, mit einer Parteikämpfe handelt, als hineinmengen. nicht viele Freunde da unten, allein

sagen, das

gerade gar nicht mehr, worum es sich handelt. Wer soll denn noch dieser Debatte folgen! selbst darüber gesprochen haben, berger seinen Antrag, gelobt und eine Kur hat, bei der ja Standpunkt der

Ich habe hier gestanden

Verträge

egoistischen Sonderpolitik,

erhaltung

Auffassung, 1 dem Begriff des atli der Autorität der heimischen und

gestellten

fassung,

Kaisers

treppe“

lichkeit

darauf

bin. stehen.

ie

Schutz der gegen den

noch vom den Nationalliberalen); ich bin hier aufgetreten

Interessen der Schutzgebietsbewohner und des

ür den Schutz b 1 1 8 Kapitalassoziationen gegenüber einer wirt

Brot setzen und den V dem deutschen Handel, Fee Schiffahrt einen tödlichen Stoß versetzen würde.

getreten.

tschen Kapitals, was 1 b Kapital in fremden Kolonien und fremdes

Kolonien sehr Kolonien. (Sehr richtig! und Bravo!

Aber noch mehr.

Aufrechterhaltung 3 8 Gesetz, in das es nicht gehörte,

ein Paragraph eingeschoben wird,

in einer ganz fremden Materie, wie ich gesagt habe,

stimmung auch nicht geben. Schließlich, meine Herren,

dahin ging, eine Steuer aufzuerlegen,

daß sie nicht

2. 359 1 enncen oder der Abschätzung nicht zu erreichen waren.

schädigung steht. ““ 8 Meine Herren, das sind die Prinzipien,

Diese Prinzipien,

ritts und einer 88 mir auch das deutsche Volk folgen.

diesen

sie vielleicht doch zu der Einsicht kommen, daß es Verwaltung zu verhandeln, die ohne Rücksicht auf im Interesse des Landes und der Allgemeinheit daß sie sich in das Gewirre des deutschen (Sehr richtig links.) Meine Herren, heute ha e · weil sie sehr stark aufgewühlt Sr von draußen, sondern auch von bier aus. 8 schon dringlich flehend, leise klagend; den 812 den Tyrannen, den Tyrannen Dionys. . 8 1 Eine unendliche Anzahl von Me 18. i t . 82 Gesetz, um eine kleine Erleichterun der e eine große Erschwerung in der Arbeit der Acht Tage haben wir hier ge⸗ ekämpft. Und worüber haben wir gestritten⸗ ] über Diamantenpolitik, über Mittels an . 1 de omnibus rebus et quibusdam aliis. Volk, und ich kann da ich sehr hoch eintaxiere, versteht nach⸗ (Sehr richtig! links.) Und nachdem die Herren und besonders der Herr Abg. Erz⸗ mit dem guten Kern, den er so schätzt, à 1a Dr. Eisenbart in diesen Dingen empfoh en Mutter und Kind stirbt, will ich nun 8— 118 für i anden 8 ierung aus sagen, wofür ich hier ge für die Aufrechterhaltung der isti is litik und einer ü einer opportunistischen Fiskalpo ve vecehen ich habe hier gestanden für die 5 i 2 über einer und Glauben im Verkehrsleben gegenübe 8 die den Begriff des öffentlichen Wohles verwechselt mit öffentlichen Säckels, drittens für die Aufrechterhaltung der Schutzgebietsbehörden gegenüber Anforderungen, die keine 8 Beamten gegen den Vorwurf der Diszipl Versuch g. solche vorausgesetzte Disziplinlosigkeit auch

Reichs sonders loben zu lassen (Bravo! bei Deutschen Reichstag besonder Haeptzaten

Reichsfiskus. d auf gesetzlicher Basis be⸗ staatlich anerkannter un f d. 8 illi Arbeiter auße

ie, w dränge, Millionen deutscher 8 ., J Welthandel, der deutschen tsche ndustrie und der deutsche Dafür bin ich auf⸗ bin ich schließlich aufgetreten für das Recht des

mißhandelt werden soll, sodaß 8 ange . Kapital in deutschen

Kapital in deutschen Nationalliberalen.) Eingetreten bin ich auch für die Rechtslage, für die

8 habe mich gewehrt, daß in 8 5 hinten auf der letzten Seite

Verordnungsgewalt des eitigt werden soll; und ‚über die Hinter⸗

soll diese eingeschränkt werden. Dazu konnte ich meine Zu⸗

nur

deutsche Volk,

von Treu

Dann

sse tellt wäre als deuts ches viel besser ges

in der die und seiner nachgeordneten Stellen bes

bin ich eingetreten für die Fs ü fis Versu er

egenüber einem konfiskatorischen 1 von der der Antragsteller wußte, getragen werden konnte, um auf diese Weise die Leute

des Rechts, des

Rechte abzutreten, welche auf dem Wege de 25 82 aufmerksam, daß in diesem Paragraphen nichts von Ent⸗ für die ich eingetreten meine Herren, wird das Sei 8 olitik der Ehrlichkeit, des kommerzie en ort. staatserhaltenden Verwaltungspraxis, darin Es ist ganz gleichgültig,

herum gemacht werden wird. (Lebhafter 8 links, Rufe: Huh! und Heiter⸗

nl.): Meine politischen Freunde sind mi Se a. Staatssekretärs durchaus einverstanden.