1910 / 105 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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als besonders geeignete für den Justizdienst ausgewählt werden sollte, überhaupt davon ausgeschlossen daß diese Mitteilungen in

während die letzte als ungeeignet werden sollte. Ich kann nicht annehmen, vollem Umfange richtig sind. Es ist zuzugeben, daß

Wert darauf legen muß, sich die besonders geeigneten Kräfte zu sichern. vo daß den Maßstab ein gut bestandenes

Examen gibt. Man sollte daran denken, daß die Zeugnisse des Vor⸗ bereitungsdienstes recht genau aus estellt und bewertet werden. Aber

Aber es ist doch nicht richtig,

schließlich hat auch das seine Mißstände, weil

bereitungsdienst nicht immer Gelegenheit gibt, ein richtiges Urteil über Menge Assessoren in

den Assessor abzugeben. Man wird hiermit eine den Rechtsanwaltsstand hineindrängen. Die jetzige

Juristenstandes wird einmal aufhören, und dann wird man nicht die

erforderlichen Assessoren haben.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich habe bereits wiederholt Gelegenheit gehabt,

in diesem hohen Hause die Grundsätze darzulegen, verwaltung leitend sind bei den Vorschlägen, welche stellung der richterlichen Beamten un

darauf erfolgten, entnehmen. An diesen Grundsätze geändert; also alle Befürchtungen, welche jetzt laut sei zu ganz anderen Wegen übergegangen, sind ohn

Ich will nochmals kurz darlegen, wie diese Grundsätze sind. Wenn eine Stelle zu besetzen ist, so pflegt sich eine größere Zahl von Be⸗ Diese Meldungen werden beim Oberlandes⸗ gerichtspräsidenten eingereicht und mit den Aeußerungen der Präsidenten Der Oberlandesgerichtspräsident für eine Stelle als geeignet an⸗

werbern dazu zu melden.

an den Minister weitergegeben. macht auch den Vorschlag, wen er sieht. Alle diese Meldungen mit den Vorschlägen

in Berlin eingehend geprüft. Dabei ist zu erwägen, welcher Art die besondere Schwierigkeiten

Stelle ist, welche in Frage steht, ob sie bietet, ob sie einfacher zu verwalten ist, um so zu

gelangen, wer für die Stelle am besten geeignet sei. Die Pflicht der Justizverwaltung ist, dafür zu sorgen, daß die Stellenbesetzung so er⸗ dem Interesse der Bevölkerung entspricht.

folgt, wie es Beurteilung kommen verschiedene Momente in Fr das Eramensergebnis. Wir wissen alle sehr wohl leicht der Zufall entscheiden kann (sehr richtig!),

richtig, das Ergebnis des Examens für die abschließende Beurteilung

allein maßgebend sein zu lassen. Andererseits ist doch nicht zu verkennen,

Männer, die die Prüfung vorgenommen haben, sich günstig aussprechen, (Abg. Cassel: Sehr richtig!) wie derjenige, der zur An⸗

dies auch ins Gewicht fallen muß. Daneben kommt aber sehr viel darauf an, stellung reif ist, sich bei seiner Beschäftigung bew

große Zahl von jüngeren Assessoren haben, so können sie nicht gleich ondern müssen vorher alle mehr oder weniger Da hat man denn die beste Gelegenheit,

zur Anstellung gelangen, s lange beschäftigt werden. ihre Tätigkeit zu beobachten.

Nicht nur bei den Landgerichtspräsidenten,

Präsidenten der Oberlandesgerichte ist es sehr dankbar zu begrüßen, wenn sie neben ihrer sonstigen Beschäftigung Zeit finden, sich auch zu beschäftigen, damit sie sich ein eigenes Urteil bilden können und nicht durch die Brille anderer zu sehen haben.

Also die Art und Weise, wie sich der Assessor in der Praxis bewährt, wird sehr erheblich bei der Frage mit ins Gewicht fallen llung empfohlen werden kann. Das

mit den jungen Assessoren

müssen, wie weit er zu einer Anste Examen und die praktische Betätigung werden wogen, und auch die von dem Herrn Abgeordneten

über die Laufbahn als Referendar bleiben nicht unbeachtet.

Gelingt es so, festzustellen, daß ein Assessor ist, so wird er angestellt, mag das Ex

etracht kämen.

alben Jahre überhaupt nikmand mehr haben

zunten; denn bei der großen Zahl von Anstellungen würde der ge⸗

ringe Prozentsatz von Assessoren, die das Prädikat erlangt haben, bei Wert darauf legen,

weitem nicht ausreichen. Daß wir Assessoren, die sich als solche im Examen und haben, bei der Justiz zu fesseln, liegt auf der denn die so empfohlenen finden leicht in Unterkommen, und es ist Leute festzuhalten. Ich glaube damit im Inte völkerung zu handeln, daß ich die besten Kräfte dauernd zu gewinnen suche. Daß aber 8 Prädikat bestanden haben, deshalb ausscheiden

keine Rede sein. Es ist auch gesagt, man

welches alle diejenigen aufgenommen werden

haupt nicht für die Justiz geeignet seien. wie man zu dieser Auffassung gekommen solchen Verzeichnis ist mir nichts geradezu thöricht, um Assessoren aus sie doch nicht erst in einem Verzeichnis zu sam

sie einzeln nehmen, wie sie mir mitgeteilt werden.

der ganzen Sache nichts. Was ich angeordnet meiner Ueberzeugung ganz richtig ist und was bereits als richtig hervorgehoben hat, ist:

der Staat von ihm verlangen muß, dann wird vorgehalten, ob er nicht bestrebt sein wolle, sich

er nötig hätte; man macht ihn auf Fehler aufmerksam: z. B. er ist

zu unschlüssig; er ist zaghaft, er ist nachlässig;

nicht; er macht seine Sachen so, daß sie nachher der Anfechtung unter⸗

liegen und aufgehoben werden müssen —, dan

steht's mit Ihnen; wollen Sie das nicht erwägen und sich

suchen? Geht er darauf ein, dann ist zu zeigen, daß er sich noch mehr en es wird ihm darin auch unter

dadurch geholfen, daß man ihm

dann wäre es geradezu unrecht, wenn man ihn dienst halten wollte. Sie ist nicht. Soll ich da noch jahrelang dann ist es besser: er erfährt es beizeiten.

terbreitet. Diese meine damaligen

Mitteilungen haben durchaus Zustimmung in diesem hohen Hause ge⸗ funden; ich konnte das aus den Erklärungen der Herren Redner, welche

amen mit Prädikat bestanden

sein oder ohne ein solches. Es ist mir unbegreiflich, wie sich die Vor⸗ stellung hat bilden können, als ob nur die Assessoren mit Prädikat in Gingen wir so vor, so würden wir nach einem

mir natürlich erwünscht, die guten Assessoren, die nicht mit

habe ein Verzeichnis angefertigt, in

bekannt; wenn ich es wollte aufstellen lassen, dem Justizdienste zu entfernen,

Umständen vorübergehend

selbständigen Posten anweist, wo er am besten zeigen kann, ob er fähig ist oder nicht. Erst, wenn er wiederum versagt, und alles nichts hilft,

Man muß ihm dann sagen:

eine Verwaltung

auch dieser Vor⸗

Ueberfüllung des

die für die Justiz⸗ sie wegen der An⸗

n hat sich gar nichts geworden sind, man n

e Grund. für schwierige Fälle sonst keinen finde, der geeignet wäre. ist wie bisher: die Meldungen werden geprüft, es wird ausgewählt, wer geeignet ist; der weiteres dem nur ausreichend Zensierten vor. im Examen und wird früher angestellt als hat. Das scheint mir einfach der Gerechtigkeit zu entsprechen. (Sehr

richtig! rechts.)

werden dann hier

der Entscheidung zu

Bei dieser age und nicht bloß

und es wäre nicht

daß, wenn gewiegte

ährt. Da wir eine

sondern auch bei den

gegeneinander abge⸗ erwähnten Zeugnisse

vollkommen geeignet

den wir anstellen

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die guten in der Praxis gezeigt Hand (sehr richtig!); anderen Laufbahnen

resse der ganzen Be⸗ für den Justizdienst

müssen, davon kann

sollten, die über⸗ Ich weiß nicht, ist. Von einem es wäre auch denn brauchte ich meln, sondern könnte Aber es ist an habe und was nach der Abg. Cassel auch

erweist sich ein Assessor im praktischen Dienst unfähig, kann er nicht die Arbeiten verrichten, die

ihm nach einiger Zeit das anzueignen, was

er versteht die Leute

n sagt man ihm: so zu ändern es ihm unbenommen, twickeln kann, und

wesentlich einen ganz

nachher noch im Justiz⸗ Verwendung für warten? Ich meine,

gesagt: es hilft nichts; Sie eignen sich nicht für den Beruf; suchen l

Sie sich eine andere Beschäftigung! blick übersehen kann, vielleicht in 3 oder 4 Fällen in 4 bis 5 Jahren

Sache zu behandeln. vertreten hat; ich stimme ihm da ganz bei.

über das gesamte Personal haben, auf das sie Deshalb habe ich zu meiner persönlichen Information die Ober⸗ landesgerichtspräsidenten

Zahl nennen, welche sie für besonders tüchtig hielten.

solches Verzeichnis brauche ich; denn oft tritt an mich die Frage heran, daß ich einen besonders tüchtigen Menschen für eine besonders schwierige Aufgabe verwenden muß. Wo soll ich denn den hernehmen? Es sind ungefähr 3000 Assessoren. Wer ist es, den ich mir aus⸗ wählen soll? Ich habe kein anderes Mittel, und diese Mitteilungen, die der Präsident machen soll, urteilung beruhen, die er kann. Als Grundlage für die

laut geworden sind, zerstreut habe. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube⸗

das um so. mehr erwarten zu können, geordnete hervorgehoben hat, sich im wesentlichen mit meinen Auf⸗

fassungen deckt.

3 Grundsätze können wir nur billigen. 2 6 ,daß beim Examen ferendare würde ich vielleicht empfehlen, praktische Uebungskurse ein⸗

zurichten.

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Das ist, soweit ich im Augen⸗

Das ist der einzige Weg, die

Was will das sagen? was der Herr Abgeordnete

rgekommen. Das ist auch das,

Daneben muß die Justizverwaltung einigermaßen einen Ueberblick rechnen. kann.

ersucht: sie sollen mir aus der nach ihrer besten Kenntnis diejenigen

ihrer Assessoren Meine Herren, ein

sollen auf seiner persönlichen Be⸗ durch anderweitige Erkundigungen ergänzen Anstellung sollen diese Mitteilungen icht dienen. Das kann nur ausnahmsweise vorkommen, wenn ich Die Regel im Eramen gut Zensierte geht nicht ohne Wohl aber, wer sich besonders hervorgetan hat,

Praxis sich nicht ausgezeichnet

der, der

in der

Ich glaube, daß ich mit diesen Ausführungen die Besorgnisse, die

als das, was der Herr Ab⸗

(Bravo! rechts.)

Abg. Mertin⸗Oels (freikons.): Die vom Minister angeführten

Zur besseren Ausbildung der Re⸗

Auf diese Weise könnte ihnen ein regelmäßiges Arbeiten ermöglicht werden, dessen Ergebnis ein erhebliches Moment für die Anstellung sein könnte. Dafür könnte man in der praktischen Aus⸗ bildung manche überflüssigen Arbeiten nachlassen, z. B. das viele Proto⸗ kollführen. Auf diese Weise könnte schließlich das ganze zweite Examen wegfallen. Das wäre die beste Lösung. Schon bei diesen Uebungsarbeiten könnte man sehen, wer qualifiziert ist, auch ohne Examen. Natürlich liegt das noch in der Zukunft, es muß aber im Auge behalten werden. Zu den Worten des Ministers, daß niemand aus irgend einem ge⸗ wissen System zurückgewiesen wird, kann ich nur meine Freude aussprechen. Ich muß noch auf Aeußerungen des Abg. Büchtemann aus einer früheren Sitzung eingehen. Ich habe ihm davon schriftlich Mit⸗ teilung gemacht, er befindet sich aber in seinem Wahlkreise. Er hat damals mehrere objektiv unrichtige Behauptungen aufgestellt und damit unwahre Beschuldigungen ausgesprochen. Er ist ja auch damals vom Justizminister widerlegt worden. Ich stelle nun fest, daß seine Be⸗ hauptung, im Landgerichtsbezirk Hirschberg seien in gewisser Zeit sieben Morde unaufgeklärt geblieben, objektiv unrichtig ist. Es sind zwölf derartige Straftaten dort vorgekommen, fünf erledigten sich durch die Untersuchung, in fünf wurde ein Todesurteil gefällt, und nur zwei Fälle wurden nicht aufgeklärt. Es ist bedauerlich, daß ein Ab⸗ geordneter derartige objektiv unrichtige Behauptungen aufstellt und damit die Behörden in denkbar schwerster Weise verletzt. Zu den allgemeinen Ausführungen des Ministers spreche ich nochmals namens meiner politischen Freunde unsere Anerkennung aus. Abg. Klocke (Zentr.): Die Personalakten werden immer noch geheim geführt. Das Ministerium hat seinerzeit einen Erlaß heraus egeben, wonach diese geheimen Konduitenlisten zu beseitigen wären. as ist aber nicht in der Weise geschehen. Man sollte solche Listen nicht führen oder, wenn man es tut, sie offen legen. Sie sind vollständig überflüssig. Das Ministerium sollte hier einmal kräftig eingreifen und einmal ein Dementi erlassen, das Hörner und Zãhne hat. Die Anstellung junger Juristen soll davon abhängig sein, daß sie vor dem Landgerichtspräsidenten eine Prüfung ablegen und zeigen, ob sie fähig sind, eine Verhandlung selbständig zu leiten. Ich glaube nicht, daß ein Landgerichtspräsident im Zivilrecht genügend Erfahrung hat, um über den jungen Assessor ein richtiges Urteil abgeben zu können. Es wird vielfach darüber geklagt, daß Amtsrichter sich viel⸗ fach als die Vorgesetzten der überwiesenen Assessoren ansehen.

Justizminister Dr. Beseler: Ich möchte die Fragen des Herrn Abgeordneten beantworten. Schon früher habe ich erklärt, daß ich es nicht für richtig halte, wenn die aufsichtführenden Amtsrichter als vorgesetzte Instanz der Assessoren angesehen werden. (Bravo!) Sollte an einer Stelle in

entsprechen. (Bravo!) Namentlich

richter über die Assessoren gefordert würden. Der Herr Abgeordnete hat sich, glaube ich, geirrt, als er auf die Landgerichtspräsidenten zu sprechen kam.

gewissermaßen eine Prüfung, eine Art Examen mit den Assessoren vornehme

wenn er sich ein Urteil über Wege. Er soll ihren Verhandlungen zuhören lesen; er kann sich auch mit ihnen über alle möglichen Dinge unter halten, ohne ein Examen mit ihnen anzustellen. Also das ist nich die Absicht, und, soviel weiß, geschieht das auch gar nicht. Der Herr Abgeordnete hat auch über die sogenannten Konduiten

und habe folgendes gefunden. das Justizressort sprechen; wie es ist, kann ich nicht sagen. Schon in der alten preußische Gerichtsordnung steht, daß eine Konduitenliste geführt werde soll. Diese Konduitenlisten dienten nach ihrem damaligen Zwe

selbst bis zur Dienstentlassung verhängt werden sollten. Das ja dann sehr kursorische Verhandlungen: sie entsprachen nicht im en

ferntesten dem,

Landtage gestellten Antrags abgeschafft. Diese

ein Urteil über die einzelnen

Qualifikationslisten alle zwei, drei Jahre und später zugleich mit dem Ge bericht gefordert wurden. formation der Zentralbehörden. nicht sich auch nicht zur Mitteilung, zwischen zwei Leuten darüber diskutieren, über den Anderen zutreffend ist. darin sind, beziehen sie sich auf besondere Vorgänge, die den treffenden wohlbekannt sind: Vorhaltungen, die gemacht, Ermahm⸗ die erteilt sind, Disziplinarverfahren und gerichtliche Verfahra

anderem Sinne verfahren sein, so würde das meinen Absichten nicht würde ich es nicht für richtig halten, wenn, wie behauptet wird, dauernde Berichte der Aufsicht⸗

in einem Punkte Es be⸗

steht nicht der Brauch und wird nicht erwartet, daß der Landgerichtspräsident

sie bilden will. Dazu hat er andere und soll ihre Arbeiten

listen gesprochen und das soll mir zu einer kurzen Erklärung Anlaß geben. Bei früherer Gelegenheit habe ich nicht darüber gesprochen, weil ich diese Frage nicht studiert hatte. Das habe ich jetzt getan Natürlich kann ich dabei nur über in anderen preußischen Ressorts shn

dazu, die Justizverwaltung und den König auf die Beamten aufmerk⸗

sam zu machen, bei denen etwa Belohnungen eintreten oder Strafen waren

was wir heute in solchen Dingen fordern. Im Jahre 1848 wurden die diesem Zwecke dienenden Listen infolge eines im Verordnung ist niemals wieder aufgehoben worden; sie gilt also formell zu Recht.

Nun stellte sich bald heraus, daß ohne irgend welche Nachrichten

über die Beamten eine Verwaltung gar nicht zu führen war, denn mußte man in der Zentralstelle

ernen. So bürgerte sich die Einforderung von allgeng ein, die dann in bestimmten Zeitti

dem neulich auch schon die Rede wa Diese Listen dienten zur allgemeinen Ihr Inhalt wird den L Urteile enthalten, eigne denn man kann nicht dien ob das Urteil dest Soweit tatsächliche Mitteil⸗

von

mitgeteilt; soweit sie

. 8

stattgefunden haben, usw. Diese Berichte kommen jetzt noch, ich lege für meine Person auf sie keinen großen Wert. Und einmal der Generalbericht der vielleicht ohnehin im Aussteree aufhören wird, so werden wir auch prüfen, ob wir auf dih gemeinen Listen ebensogut verzichten können. Jedenfalls glaub alle Besorgnis, daß hier besondere Heimlichkeiten in den ständen, die den Einzelnen vorenthalten würden und die ihnen; teilig sein könnten, als unbegründet bezeichnen zu können. (Br

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Abg. Boisly (nl.) bedauert, nicht dem Abg. Cassel erwie

können.

Damit ist der Justizetat erledigt. 6“ Das Etatsgesetz und das Anleihegesetz werden ohne de angenommen.

Bei der Gesamtabstimmung wird der Etat im ganzen; die Stimmen der Sozialdemokraten bewilligt.

Präsident von Kröcher schlägt vor, auf die Tagesordnm nächsten Sitzung am Freitag 11 Uhr den Antrag der Get ordnungskommission wegen der Aufrechterhaltung der O Hause, sowie die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die V geldzuschüsse zu setzen.

Abg. Boisly (nl.): Im Seniorenkonvent ist beschlossen Uunsbe destens nach der Erledigung des Etats die Anträg⸗ Hause zu erledigen. Wir haben uns in unserer Fraktion! gerichtet, daß zunächst die Anträge herankommen, die zum Et waren. Der Antrag der Geschäftsordnungskommission entl auf die wir noch nicht vorbereitet sind.

Präsident von Kröcher; Ich habe meinen Vorschlag au Erwägungen gemacht. Wie Sie wissen, haben der Erste Viz und der Präsident in zwei verschiedenen Richtungen erklärt

die Geschäftsordnung keine enügende Handhabe biete, um die d aufrechtzuerhalten. Aus Anlaß des ersten Falles ist ein Antm dem Hause gestellt worden, den die Geschäftsordnungskommisse raten hat, und die Kommission macht Vorschläge, wie Handke die Geschäftsordnung gebracht werden sollen, um die Geschäfts⸗ aufrecht erhalten zu können. Ich habe geglaubt, daß der Le über diesen Antrag für das ganze Haus von solchem Interese daß ich mich für verpflichtet hielt, ihn sofort auf die nächste ordnung zu stellen. 3

Abg. Borgmann (Soz.): Als am Anfang der Etatsbe eine Menge Anträge zum Etat kamen, deren Behandlung dies beratungen übermäßi verzögert hätte, wurde im Senioren vereinbart, daß alle diese Anträge erst unmittelbar nach der beratung verhandelt werden sollten. Im Seniorenkonvent wurdent am 5. Februar, gerade von Herrn von Zedlitz, gesagt, daß dich machung zum Schutze der Minoritätsparteien gehalten werden Sonft verliert ja auch der Seniorenkonvent seine ganze Bed Der Antrag der Geschäftsordnungskommission kann ebensogrt nach Pfingsten beraten werden; es besteht keine Gefahr, daßt welche Vorgänge das Haus auseinandertreiben könnten. Dr joritätsparteien haben eine Ehrenpflicht, diese Abmachung halten, sonst entsteht der Eindru der Treulosigkeit. es sich um Ihre (zur Rechten) Interessen handelte, Sie immer mit Nachdruck auf die Abmachungen des Seniorenk hingewiesen. Es ist anzunehmen, daß gerade die Mitglied

entrums am Feiertag morgen nach Fse reisen, und dar reitag das Zentrum 2

hier nur sehr schwach vertreten ser

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as Zentrum hat aber doch Interesse daran, bei diesen Verhank vollzählig anwesend zu sein. Der eee des Seniorenke Erzellenz Hobrecht hat noch in einem Zirkular vom 12. An jene Abmachung des Seniorenkonvents ausdrücklich hingewiess am 13. April hat hier der Vorsitzende der Budgetkommiff⸗ Erffa bestätigt, daß diese Abmachungen gehalten werden Sie können doch jetzt nicht Ihre eigenen Grundsätze über den werfen. Was mit dem Antrag der Geschäftsordnungskon erreicht werden soll, kann auch nach 14 Tagen oder drei erreicht werden. (Widerspruch rechts.) Sie sollten sich de Vorwurf schützen, daß Sie gegen Treue und Glauben (Rufe rechts: Schluß!) Sie werden sich durch meine Ausfü zwar nicht bestimmen lassen, das sind wir gewöhnt. Wir diesen Antrag, wenn er angenommen wird, in keiner Waͤn⸗ vom Standpunkt des Rechts lege ich gegen ein solches Toe Verwahrung ein, das mit Gerechtigkeit nicht im Einklang stei⸗ Abg. Hr. von Heydebrand und der Lasa (kon. bitte, dem Vorschlag des Präsidenten zu folgen. Wir allerdings im Februar beschlossen, die Anträge ziemle mittelbar nach der Etatsberatun 2 verhandeln. Selch machungen muß man loyal halten, sonft haben sie keinen Zwal muß für geordnete Verhältnisse immer gelten. Es fragt sich aber Antrag der Geschäftsordnungskommission nicht eine exceptiom handlung verlangt. Das behaupte ich. Der Antrag ist d— ängen Hervorgegangen, die wir alle beklagen, aus der Erklär⸗ Vizepräsidenten Dr. Porsch, daß diese Geschäftsordnung 7. Möglichkeit biete, die Ordnung aufrecht zu erhalten. 9 „sddent von Kröcher hat später ebenfalls erklärt, daß die Ge t. ordnung dazu nicht ausreiche. Wenn solche Zustände vorris das Notwendigste, was geschehen muß, daß sich die Verhande vollziehen, wie es der Würde des Hauses entspricht. Al- Verhandlungen müssen von Ordnung und Würde getragen sa der Antrag dies bezweckt, muß er allem anderen vorgele⸗ wollen keinen Tag versäumen, die Zustände zu schaffen, Präsidium als wünschenswert angefehen hat. 14 Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch Wir Faben diesen Antrag bereits als einen solg „erkannt, der ausnahmsweise zu behandeln ist, denn mr 5 an die Geschäftsordnungskommission verwiesen; schon im Hause verhandelt worden. Im Seniorenkon „n5. Februar konnte niemand daran denken, 8 wir in d c- wendigkeit durch Vorgänge hier im Hause versetzt werde an denen die Partei des Abg. Borgmann schuld war, daß⸗ anlaßt werden würden, einen einzigen Antrag vorwegzung⸗ Interesse der Ehre und Würde dieses Hauses. Wenn wir h Antrag erst verhandeln und dann die anderen, so halten wn⸗ t. das, was im Seniorenkonvent abgemacht ist, wir halten . Glauben fest. Niemand konnte damals sich denken, daß de⸗ und Ordnung des Hauses so verletzt werden könnte, 1

die Partei des Abg. Borgmann. 8 8

2

Dann wird ihm also

fordern, da es unmöglich ist, alle Beamten

hier selbst kennen zu

sind die Häfen von Bushore und Yeddah infolge Auftretens

en Reichsanzeiger und Königlich Preuß

Berlin, Freitag, den 6. Mai

8

W“ ck (fortschr. Volksp.): Ich bin gegen die Ansicht tzten Vorredner. Es sind im Seniorenkonvent bestimmte A machungen getroffken worden. Die Parteien werden im nächsten Jahre nicht mehr auf solche Abmachungen eingehen können. Aller⸗ dings soll die Majorität Gelegenheit haben, ihren Willen durch⸗ TT“ sie solchen Antrag haben will. Wir haben aber kein 92₰q * 2 * nehsbalg enne⸗ der Antrag schon am Freitag verhandelt wird, wir Abg. Herold (Zentr.): Die Abmachungen des Seniorenkonvents lassen, sich nicht innehalten, weil die Verhältnisse, dama s gar nicht zu übersehen waren. Das Haus fügt sich in der Regel stets dem Vorschlag des Herrn Präsidenten, wenn nicht be⸗ stinih dagegen vorhanden sind. 8 Abg. Borgmann (Soz.): Ich hätte niemals geda 1 reiherr von Zedlitz, der damals gerade erklärt 1 der lbmachungen zum Schutze der Minderheit halten müßten, heute sich hinstellen und das nicht für nötig halten würde. Es ist Ehrenpflicht an den Abmachungen festzuhalten. Wenn sich auch die Situation gendert hat, so kann das nicht so zwingend sein, den Beschluß des H“ zu ändern. Sie wollen rücksichtslos alles über den Haufen werfen, was Sie selbst bisher als notwendig für die Würde des Hauses angesehen haben. Es wird einfach ein Gewaltverfahren i 88 1 rechts.) Ja, ich habe kein anderes Wort Fingen a Sie die Macht haben, handeln Sie gegen Treu und Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons.): . ei ich damals im Seniorenkonvent die 1 daß zum Schutze der Minderheit die Anträge, die zum Etat gestellt finh. vor den anderen Anträgen vorweggenommen werden müssen halte ich es für meine Ehrenpflicht, festzustellen, daß indem wir diesen Antrag vorwegnehmen, wir durchaus im Sinne und 1 der Absicht der Abmachungen des Seniorenkonvents handeln. Denn niemand konnte annehmen oder auch nur ahnen, daß der Abg Po, und seine Parteigenossen demnächst das Haus vor die Fe e bh htte dunch ICCC“ seine z ‚vahren. Deshalb enü bi ie Vereinbarungen des Seniorenkonvents, Lenn beir 6 diesen Antrag vorwegnehmen. Ich möchte nun doch, da der g. Borgmann von Bruch von Treu und Glauben und der Gepflogenheiten des Hauses gesprochen hat, ihn daran erinnern, daß er und seine Freunde die Ordnung des Hauses in tollster Weise 8 ügressiver Absicht gestört und durchbrochen haben, daß sie darum bn Recht haben, von Recht und Ordnung hier zu sprechen. Die Minderheit soll geschützt werden, gewiß; aber die Minderheit soll sich nicht. Perr der Mehrheit aufspielen. 1 1 Abg. Borgmann (Soz., von Rufen rechts: hör erhört! 8 : Nach den Ausführungen des Abg. vnneghört. nmnerh 8 Pen als ob erst die Sozialdemokratie den Frieden des preußischen Abgeordnetenhauses gestört hat. Aber die Geschichte des Hauses namentlich zu Anfang der sechziger Jahre in der Konfliktszeit, zei t, daß damals Worte und eine Tonart gebraucht wurden die 8 Hu eeft Trotzdem hat man die Geschäftsordnung nicht henn ert. Ich will uns hier nicht entschuldigen, davon kann keine Se aber ich will doch gegen die Art Widerspruch erheben, wie man hier erwiesene Tatsachen fälscht. Sie begehen hier einen Wort⸗ und den können Sie nicht beschönigen. 8G Präsident von Kröcher: Sie dürfen einem Abgeordneten nicht Urähas 1 er einen Wortbruch begeht. Ich rufe Sie zur Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons.): Ich bi⸗ in diesem Hause über 30 Jahre, und in dieser v1) Ie 8* niemals ein Verhalten vorgekommen, wie das der Sozialdemokratie.

Das Haus beschließt darauf Bors Präftdaaen s beschließt darauf nach dem Vorschlage des

Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sitzung Frei

gegen N. zung Freitag 11 Uhr. (Antrag der Geschäftsordnungskommission im Hause Gesetz über die Johnungsgeldzuschüsse.)

8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln.

9, Laut Verfügungen der K. K. Seebehörde in Triest vom 1

116 d. J. werden wegen Auftretens der deßt wond 13 und

28 in Beirut die Herkünfte ans diesen vehe nach den Ver⸗

ordnungen der genannten Behörde vom 12. August 1904 behandelt. Indien.

der Regierung von Bengalen in Kalkutta

Nach einer Mitteilun

von Pest als verseucht erklärt worden. Zur Verhü i

Pest ärt. w. 8 erhüt 8

epbass der Seuche sind alle Schiffe, die von Befhütung den bin. im Hafenbezirk von Orissa ankommen, den dort bestehenden

X 2„ Quarantänemaßregeln vnerebeser

Nachweisuneg

über den Stand von Tierseuchen im Deut am 30. April 1910.

(Nach den Berichten der beamtet iera s Berichten der b en Tierärzte zusammengestellt i Kaiserlichen Gesundheitsamt.) ö

Nachstehend sind die Namen derjeni dreis

. jenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. B 2

in denen Roß⸗ Maul⸗ und e, Sne asle fr 8 E (einschl. Schweinepest) am 30. April herrschten. be c hlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind letztere in

bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗

Ge böster 9 anch nur een gesperrten Zehoste, ie Seuche na en ge schri

nicht für erloschen erklärt werden konnte. 8 g vöö1ö“

8 Rotz (Wurm). 8 . Preußen. Stadtkreis Berlin: 1 (1). Re „Bez. Potsdam: R 9 Keg.⸗Bez. t . edorf Stadt 1 (1). Reg⸗Bes. Poseg. Bomst Ch. bgtad Pr. Reg.⸗Ber P Hohensalza 2 (3). Reg.⸗Bez. Breslau: Oels 1 (1). Pee Oppeln: Frensbürg 1 (1), Zabrze 1 (1). Reg.⸗Bez. eg.⸗B Poha 2. (2). Reg.⸗Bez. Stade: Verden 1 (1). reis: ecgeümnster; Württemberg. Neckar⸗ „EZEII . Jagstkreis: Oehri eck⸗ lenburg⸗Schwerin. Rostock 80. CCEE Zusammen: 15 Gemeinden und 16 Gehöfte.

8

Lungenseuche.

Maul⸗ und Klauenseuche und Schwei (einschl. 2. , b

Preußische Provinzen, Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke 8 ferner Bundes⸗ CCq Klauen⸗ staaten, Blundesstaaten, tce die in 8 die nicht 18 Sesses

Regierungs⸗ 1 in Regierungsbezirke

bezirke geteilt sind. geteilt sind.

Schweine⸗ seuche einschl.

Schweine⸗

pest

Maul⸗

reise ꝛc.

Gemeinden

vdo Laufende Nr.

1. Königsberg. Gumbinnen. Allenstein. Danzig 4 Marienwerder . Berlin. otsdam. Frankfurt Stettin Köslin. Stralsund Posen. Bromberg Breslau . Liegnitz. Oppeln.. Magdeburg. Merseburg Ersfutt Schleswig.

V V V 8 Hannover

9.

I Kreise ꝛc. S Gemeinden

1

29 10 23 14

49

11 81 107 18 98 128 8 15 17 8 21 22 ö 21 76 84 12 70 80 20 117 129 19 140 182 57 14 24 25

96

21

26

16

40

20 10 25 12 28

63

53

14 23 26 51 2 ˙2

78 11 18 23

13 13 3 3

Ostpreußen

Brandenburg

SoSSmngeoete

Pommern

Posen

Westpreußen

schlesie

Sachsen Schl.⸗Holstein

Hildesheim. Lüneburg Stade. Osnabrück Aurich. Münster... Minden. 29 Arnsberg. sp Cassel. 31 Wiesbaden Koblenz. Se Cöln. Trier. Aachen Sigmaringen 38 Oberbayern. 39 Niederbayern 8 Pfals 8 Oberpfalz.

42 ne 1 43 Mittelfranken 44 Unterfranken 45 Schwaben b646 Bautzen.

47 Dresden. Sachsen 48 Leipzig.. 49 Chemnitz. 50 Na ö.. 51 Neckarkreis. 52 Schwarzwaldkreis. 53 Jagstkreis. 54 Donaukreis. 55 Konstanz. 56 Freiburg. 57 Karlsruhe 58 Mannheim . 59 Starkenburg 60 Oberhessen 1“ 61 Rheinhessen. .. 62 Mecklenburg⸗Schwerin 63 Sachsen⸗Weimar . 64 Mecklenburg⸗Strelitz. 65 Oldenburg .. 66 Lübeck. ““ 67 Birkenfeld 68 Braunschweig 8 69 Sachsen⸗Meiningen .. 70 Sachsen⸗Altenburg .. Sachsen⸗ se Coburg .„... Cob.⸗Gotha [72 .. 6 73 Anhalt . 74 Schwarzburg⸗Sondersh. 75 Schwarzburg⸗Rudolstadt 78 Waldeck.. . . .. 77 Reuß älterer Linie. 78 Reuß jüngerer Linie. 79 Schaumburg⸗Lippe 80 Lippe. 81 Lübeck 82 Bremen . 83 Hamburg 84 Unterelsaß 85 Oberelsaß 86 Lothringen

Betroffene Kreise ꝛc. ¹)

Hannover

Westfalen

Nassau

42½

Hessen⸗ Rheinproving b

Hohenzollern

e

ODboOeSoCeSe do

EjSCooEIAEE do O

I

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d0 œcooᷣScUhSSn

v Elsaß⸗ Lothringen

—;, bo —;— 0⸗

5: Rosenberg i. Westpr. 1 (1).

8 Cöö- (einschl. Schweine

1: Fischhausen 4.(4), Königsberg i. Pr. St önigs⸗ berg i. Pr. 2 (2), Labiau 4 (4), e 8 (Ft äk.19 4n Pr.⸗Cylau 2 (2), Heiligenbeil 4 (4), Braunsberg 1 (2) Heilsberg 1 (1), Mohrungen 3 (4). 2: Niederung 2 (2), Tilsit 2. (2), Ragnit 2 (2), Gumbinnen 1 (1), Darkehmen 1 (1), Angerburg 1 (1), Goldap 1 (1). 3: Fohannisburg 2 (3), 2re 5 (5), Neidenburg 3 (3) Zeteleburs 2 027, Ssterode g Sstpr. 7 (100. 4: Elbing 1 (1), aig Stadt 1/61 ), Danziger Niederung 1 (1), Danziger Höhe 4 (4), n 2 (2), Pr.⸗Stargard 1 (1), Berent 2 (2), Karthaus 1 (1), e. t i. Westpr. 1 (1). 5: Stuhm 5 (5), Marienwerder 4 (4), Rosenberg i. Westpr. 4 (4), Löbau 4 (4), Briesen 3 (4), Thorn 2 (2), Culm 6 (7), Graudenz Stadt 1 (1), Graudenz

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die ent⸗

5 (5), Schwetz 5 (5), Konitz 2 (2), Schl 8 2 —4 8 84 0 au 3 Ier 2 Sa heraan 2,92 8, (15) Se 3 1471 Sagon 2,2) .. „Niederbarnim 24 (27), Telt Beeskow⸗ 8,149 Züterbog; Luchnwalnhe 1 ci Pichalöan eeg tech. 1 rignitz 5 (7). 8: Königsberg i. N. 3 Soldin 1 (1), Arnswalde 3 (5), Fri eeeg . en. 13, 8 „Arnswo ), Friedeberg i. Nm. 4 (5), 2 a. W. Stadt 1 (1), Landsberg 7 (7), Leb. E 5 (6), Oststernberg 4 7) Züllichau⸗E ch G 16 e.. eftit e Guben 1 (1), Lübben 5 (5) Luchau 1 1), l 2 98% v G L 5 „Kalau 3 (3), Kottbus 6 (6), Eoo1111514“*“ Naugard 1 (1), Kammin 1 1) Iheegezagse ä-S bein 1 (1) 1 (1) Bel ehense ö Fin . gard 2 (2), Kolberg⸗Körlin 2 ( ö (2), Stolp 8 (8), Lauenburg i. 1 onhs Hörlin 2 8 825 Preschen2 (2), roda 2 (2), Schrimm 4 (6), Posen Ost 2 ) daee. 1. bornigeg. 9 I“ (10), Birnbaum Grätz 6 (10), Fraustadt 7 (7), Sch 8 T 2h. Nentomische 1 01) 2 (2), Rawitsch 2 (2), Koschmin 3 Hiegghi⸗ 8241 gftes 16), 2e Schildberg 1 (1) 13: Filehne 8. 9) FcGc- 1, (1). : ), Czarnikau 2 (2 9 i. P. j RPeith 6 (6), Wongrowitz 8 (10), 8 89 2 (2). 14: Oels 4 (5), Mrebnit 11 619 Fnesen 88 Huprans 2102„ ““ 38 18), Wohlau 8,6), Neumarkt 14 8177 Berlau Staht ¹ 19, ffelan 22 (2), 2blan, 35,639), Beign 10 (11), S weidne 10 8 92 ö11 enba 1 dnitz 10 (11), Striegau 3 (3 1— beeichenkach 30, 11), Se he Sa elhn’ 1 1ug. hen aldens (nr 3,19) bdenn de,8 e)2 abelschneeht 101),nu 2 (hün erg 16 te gan 12 (17), Sprottau 4 (6 10 (10), Lüben 8 (8), Bunzlau 12. (13). deegtz, Sinde (0) Ltegnit 1,11), 34 h 5 38G,8 t 1 (1), Jauer 6 (7), Schönc Aeste bain 8. 2 (Erndecg 9. DHirschbers 4 16) Sehenn.3 17 8 5 6 2 3 2 oth b 8 .* 2 (2), Rosenberg i. H. S. 2n2)g Lof Fteübri 2— 6), Febrnee f11“ Kattomiß E 1 (2). Kattowitz 2 (3) Pleß 1 ), 1 (1), Leobschuͤtz (18), Neustadt i. O. S. 1 ( „Ge gen „Kalbe „Wanzleben 1 (1), Wolmi (1), Neuhaldensleben 1 (1), Quedlinb 1 „Neuh 8 (1), urg 2 (3), Halb s iebenwe n- 8 1), Pgegeh 2 (2), nh 21087 Se ersiagt 8 C. 1 (1), Delitzsch 7 (7), Mansfelder Gebirgskr is 2 Mans⸗ felder Seekreis 1 (1), Querfurt 4 (4), Merseb 242 EEb116.— 19: Grafsch. Hohenstein 3 (3) 1 2 2), bn. daerassch. Hegenftein g. P bena alza 4 (5), Ziegenrück 7 (11), Sonderburg 4 (4) Flensbur Stadt 1 9. 68 Schleswig 1 (1) Eckernförde 2 6), tr 12 ET1“ 1 3 . „Tondern 1 ön 3 6 S 4 (4), Rendsburg 10 (12), Peerne de hlan gen 1 8 Seterdth nans n 81 (6) i; 14 (14), Segeberg 6 (7), ar. „Pinneberg 17 (26), Herzogt. Lauenb z Stolzenau 3 (3) Hannover Stadt 1 (1 28% ööö. 11—351 10),1Pamm, ö). Shes0 Pen 18 0 Hin sein 3, 18 rongn S 8 8 2), E. 2 4), Zeller eld 1 (1 23: Celle Stadt 1 (1), Isenhagen 1 d1), Falli c6 st - . 22, eT. Fehe 1 (1), Iüneen Ctobt. 1 01bota1e1); Lehen beee a eünebung 1,110 Winf 3 „Harburg 1 (1). 24: 3 Srade 3,(), d Kehdingen 88 8 Nhgbang 8 ste 25 8 Pert 1), Blumenthal 2 (2), Verden 1 (1), Achi 3 (3), Rotenburg i Hann 4 (6), Zeven 2 (2) .S „2X7G 8 8 Frs 4 * B 2 . E11“ (1), Wittlage „Melle 1 (1). 26: N 1 (i), Emden 5 (8), Wittmund 1 (1). 27: T 5 3 (6), Beckum 3 63), Lüdin hausen 3 (), Tenburg S G. 1 Stan 1 gn⸗ Bsglinchaufer 2 89 28: Minden (1), H 2 (2), Halle i. W. 1 (1), Bi 1 Wiedenbrück 1 (3), Paderborn 1 (2), Meem Nigfelh Stadt 1 88 29: Meschede 1 (2), Brilon 2 (2), Lippstadt 1 (1), Soest 3 (3), Föme Derßnn 1 . Höree 2 (2), Bochum Stadt 1 (1 „Gelsenkirchen Stadt 1 (1), b C chwelm 1 (1), Wittgenstein 3 H. b 252 28 eir ggen ³ 9 I 7 ), Fritzlar 6 (7), Hofgeismar 2 (3), Homberg 1 (1) Kirch⸗ Pen (1), Ziegenhain 2 (2), Hanau 13 (26), Gelnhausen 10 (12), Saele. Schaumburg 1 (1). 31: Oberwesterwaldkreis 2 (3) Unter⸗ weh erwaldkreis 4 (4), Oberlahnkreis 1 (1), Limburg 13 (19), Unter⸗ ö. (5), St. Goarshausen 3 (3), Wiesbaden 3 (3), Unter⸗ waee 4 (4), Usingen 2 (3), Obertaunuskreis 4 (4), Höchst 4 (4) 825 St. Gear 1 11; Kreumach 3.8). Zell. (D. Abrweiler 8 (3), Altenkirchen 2 (2), Wetzlar 4 (13). 33: Crefeld 2 (2), Duis⸗ arg Stadt 1 (1), Essen 1 (2)’, Mörs 8. (22), Geldern 3 (3) 8”e Rh. 6 (14), Düsseldorf 1 (1), Solingen 4 (4). 31: 111“ 2), wer „St. Wende h). 36: Geilenkirchen 1 (1 38: Altötting 3 (7), Berchtesgaden 1 (1), Ebers nr l). G (2), Freising 1 (2), Miesbach 2 (2), Muͤnchen Eeraberg 111)9 Erding 4 9 Pfaffenhofen 2 (2), Schrobenhausen 1 (1), Weilheim 1 (1) Mai Dingolfing 2 (2), Griesbach 1 (1), Kelheim 2 (2), Landshut 3 (3), 2 (2), Mallersdorf 1 (1), Passau 1 (1), Vilshofen 1 71). 1 Homburg 2 (2), Ludwigshafen a. Rh. 1 (1). 43: Schwabach 1 G. 44: Marktheidenfeld 1 (1). 45: Donauwörth 1 (1) Meammingen 1 48*0 3domnens 2 (2). 47: Dresden⸗Altstadt 2 (2). 48: rimma 3 (3), Rochlitz 1 (1). 49: C 3: Oehringen 1 (1). . ingen 2 (2), öppi 2 (2), Fechhein. Ge 1 (1). 58: N. hrch ppthgen, 2 (2), do (1). 56: Emmendingen 1 (1), Freiburg 1 (1 Staufen Borh 12 1 (16 g ng,e1 90ch,2 78) Paute lschssoheim 8 (4), 59: Darmstadt 1 (1), Groß⸗Gerau 6 üo efrbichpfäbeih 0: Gießen 1 (1), Alsfeld 3 (3), Büdingen 1 (1). 61: Mainz 4 (6), Alzey 1 (1), Bingen 4 (17). 62: Boizenburg 2 (2) Gade⸗ dusch 1 (1), Güftraw 1 (1) Gnoien 1 (1)he Malchin 2 2). 63: 8 eimar 1. (1), Eisenach 1 (1), Neustadt a. O. 2 (2). 64: keustrelitz 2 (2), Schönberg 1 (1). 65: Oldenburg 5 (10) Wester⸗ stede 4 (14), Varel 2 (2), Brake 1 (1), Elsfleth 2 (2), Delmen⸗ horst Stadt 1,09), Wildeshausen 1 (1), Vechta 2 (2), Cloppen⸗ bhg 1 (9), Friesoythe 2 (2). 66: Fürstentum Lübeck 2, (4) 1e eennlchipeig 11 (12), Wolfenbüttel 7 (8), Helmstedt 6 77), andersheim 2 (3), Blankenburg 1 (1). 69: Saalfeld 1 (1). 70: Ostkreis 4 (4), Westkreis 1 (2). 73: Bernburg 1 (5) 76: Kreis der Eder 2 (3), Pyrmont 1 (1). 77: Reuß ä. 2. 1 (D). Schleiz 1 (1). 79: Bückeburg 2 (2), Stadthagen 1 (1). 80: Stadt 1 (1), „Detmold 4 (7), Schötmar 5 (6) Lemgo 2. (3), Brake 3 (3), Blomberg Stadt 1 (1), Blomberg 3 () 8 Lübeck 1 (3). 82: Bremen Stadt 1 (1), Bremisches Land⸗ sen 2 898 Heeer Stage 1 (1), Geestlande 1 (1) Marsch⸗ 3 '’'ei. or M 5: Gebweiler Miͦ⸗ 2 lerch, 3 99: Vicbenstfen West Zusammen 1415 Gemeinden und 1770 Gehöfte.

srechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

MeAeKRcces. I..Iü . 8 2 —— 5 8 2* —..——