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Berlin, den 9. Mai 1910.
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e wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Noch: Gerste. — 14,00 13,40 13,70 14,50 14,60 14,60 15,00 — 15,00 13,70 14,40
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14,00 18,00 18,00 15,25 16,00 14,10
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15,20 17,00 16,50 15,00 16,30 16,60 17,20
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Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.
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15,25 1 896 15,29 501 15,14 2 002 14,72 388 14,10 6 047 14,82 51 17,00
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16,60
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
67. Sitzung vom 7. Mai 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) MHeber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der Vorschriften über die Wohnungsgeldzuschüsse und Mietsentschädigungen. “
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Aus der Spanne Zeit von beinahe 11 Jahren, die ich — ich will nicht sagen: das Vergnügen, aber — die Ehre habe, Minister zu sein (Heiterkeit), bildet der Rückblick auf die vor⸗ jährigen Verhandlungen dieses hohen Hauses über die Gestaltung der Besoldungsverhältnisse der Beamten, Geistlichen und Lehrer und über die sich daran anschließenden Gesetzentwürfe eine Erinnerung von dauerndem, unverlöschlichem Wert. Trotz der enormen Anforderungen an die Staatskasse, trotz der beinahe unübersehbaren Fülle von Wünschen, die hewortraten, und trotz der sich daraus naturgemäß er⸗ gebenden verschiedenen Stellungnahme der Parteien haben die Parteien dieses hohen Hauses schließlich unter Zurückstellung einer Menge von
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Sonderwünschen sich auf einen gemeinsamen Boden gestellt, und das hohe Haus hat durch die einstimmige oder nahezu einstimmige Ver⸗ abschiedung der großen Vorlagen, die uns beschäftigten, sich ein monumentum aere perennius im Interesse der Beamten, Geist⸗ lichen und Lehrer gesetzt. 8
Von dieser durch das einstimmige Votum des Hauses getragenen Regelung blieb ausgeschlossen die Gestaltung des Wohnungsgeld⸗ zuschusses der Beamten, und zwar nicht sowohl aus inneren, unüber⸗ windlichen Schwierigkeiten, sondern hauptsächlich wegen rein zeitlicher Hemmnisse. Meine Herren, es wird Ihnen erinnerlich sein, daß die Staatsregierung vorgeschlagen hatte, den Wohnungsgeldzuschuß in Preußen auf der gleichen Grundlage zu regeln wie im Reiche, nämlich auf Grund einer neuen Ortsklasseneinteilung und eines anderweit gestalteten Tarifs. Dieser unser Vorschlag entsprach dem historisch Gewordenen, entsprach der Tatsache, daß bisher der Wohnungs⸗ geldzuschuß wie überhaupt die Gehaltsverhältnisse im allgemeinen im Reiche und in Preußen konform gestaltet sind, und daß die Aufrechterhaltung dieses Grundsatzes im beiderseitigen dring⸗ lichen Interesse liegt. (Abg. von Arnim⸗Züsedom: Sehr wahr!) Denn es kann, glaube ich, nicht in Abrede gestellt werden, daß es kaum möglich sein würde, den Wohnungsgeldzuschuß der Beamten an den gleichen Orten im allgemeinen verschieden zu regeln, obwohl Reichsbeamte und preußische Beamte vielfach ganz gleiche Funktionen
haben, sich in gleicher Weise ergänzen, gleiche Gehaltsbezüge bes und eine im allgemeinen gleiche Tätigkeit aufweisen. (Sehr rict⸗ links.) Ich darf nur erinnern an die Postbeamten und Eisenbahnbeaae⸗
Meine Herren, wenn wir — und ich spreche hier nicht nur a. der Staatsregierung, sondern auch von der Landesvertretung —— Wunsch, den Wohnungsgeldzuschuß schon im vorigen Jahre konfcs mit dem Reiche zu gestalten, nicht ausführen konnten, so lag des den unüberwindlichen zeitlichen Schwierigkeiten, die sich der Vos schiedung entgegenstellten. Im Reichstage wurde zunächst die üben⸗ schwierige und zeitraubende Arbeit der Sanierung der Reichsfiras in Angriff genommen; dann erst folgte die Beratung der Besoldus verhältnisse der Beamten, und im letzten Moment, im Jumi a wurde an die Beratung des Wohnungsgeldzuschusses herangetms Wenn wir also unseren preußischen Beamten die längst verbein Aufbesserung ihrer Gesamtbezüge nicht länger vorenthalten wole⸗ konnten wir auf die Regelung des Wohnungszuschusses im Ne⸗ nicht warten und mußten selbständig vorgehen. Den meisten Han die an den Verhandlungen teilgenommen haben, werden ja die d zelnen Phasen der Verhandlungen noch erinnerlich sein; ich dan⸗ im Augenblick übergehen, weil sie für die gegenwärtige Vorlage . mehr von Bedeutung sind.
Ich darf daran erinnern, daß
die , gesetzliche Regebe⸗ die durch das Gesetz vom 26. Mai v. J. für Prc
getroffen ist, zwei wesentliche Punkte enthält. Zunächst ist nicht die neue Ortsklasseneinteilung zugrunde gelegt, sondern die alte Ortsklasseneinteilung, und dann ist zu dem damals geltenden Tarif des Wohnungsgeldzuschusses für alle Klassen von Beamten ein gleich⸗ mäßiger Zuschlag von 33 ½ % gemacht worden. Wenige Monate, nachdem wir diese Regelung des Wohnungsgeldzuschusses verabschiedet hatten, die — ich kann wohl sagen — nach unserer aller Meinung nur eine vorübergehende Regelung darstellte, kam die endgültige Regelung im Reiche, eine Regelung, die im wesentlichen auf den Vorschlägen der verbündeten Regierungen beruhte.
Diese Regelung im Reiche legt nun, abweichend von der Rege⸗ lung in Preußen, die neue Ortsklasseneinteilung zugrunde und regelt ferner auch den Tarifzuschlag anders als in Preußen. Es wurde zwar für die Unterbeamten nach dem Regierungsvorschlag ein Zuschlag von 33 ½ % beibehalten, da bekanntlich die Unterbeamten bereits im Jahre 1906 in ihrem Wohnungsgeldzuschuß um 50 % aufgebessert worden waren; dann aber wurde eine verschiedene Staffel eingeführt, je nach den Servisklassen und der Rangstellung der Beamten. Aus dem Wunsche heraus, den steigenden Teuerungsverhältnissen auch der Woh⸗ nungen in den kleineren Städten zu entsprechen, ist im Reiche be⸗ schlossen worden, in den niederen Ortsklassen, den Klassen D und E, allgemein den mittleren und oberen Beamten einen Zuschlag von 50 % zu gewähren, dagegen in den Klassen A, B und C, also den oberen Klassen, den mittleren Beamten einen Zuschlag von 45 % und den oberen von 40 %. Wir haben also gegenwärtig eine grundsätzliche und weittragende Verschiedenheit der Regelung in Preußen und im Reiche, zunächst hinsichtlich der Ortsklasseneinteilung: in Preußen die alte, im Reiche die neue Ortsklasseneinteilung. Die neue Ortsklassen⸗ einteilung des Reiches weicht im erheblichen Maße von der Preußens ab, indem 510 Orte in eine höhere Klasse einrangiert worden sind als in Preußen, dagegen 100 Orte einer niedrigeren Klasse zu⸗ gewiesen worden sind als in Preußen. (Abg. Dr. Schroeder (Cassel): Hört, hört!) Und weiter, meine Herren, wie ich schon eben die Ehre hatte, Ihnen anzuführen: während wir in Preußen allgemein einen Tarifzuschlag von 33 ½ % vorgenommen haben, differiert der Zuschlag im Reiche bis zu 50 %, sodaß also zum Teil die Beamten in Preußen um 16 ⅔ % schlechter stehen als diejenigen im Reiche. Wir haben also zwei weitgehende Verschiedenheiten zwischen der Regelung in Preußen und der im Reiche, und diese Verschiedenheiten verdoppeln sich naturgemäß da, wo die beiden Momente zusammentreffen, wo an sich ein höherer Tarif gewährt wird und der Ort auch in eine höhere Tarifklasse eingereiht worden ist, als das in Preußen der Fall ist.
Meine Herren, in der Begründung sind einzelne Fälle angeführt, um Ihnen zu beweisen, wie weitgehende Differenzen das zu Ungunsten unserer preußischen Staatsbeamten herbeiführt. In der Begründung sind einzelne Fälle angeführt, wonach in einzelnen Vororten von Berlin beispielsweise der untere Beamte des Reichs 480 ℳ bekommt, der Preußens nur 220 ℳ, sodaß also der Beamte des Reichs nicht weniger als 260 ℳ mehr bekommt, als der Unterbeamte Preußens. Und der mittlere Beamte des Reichs bezieht in diesen Orten 800 ℳ Wohnungsgeldzuschuß, der preußische Beamte nur 400 ℳ, sodaß der Reichsbeamte um volle 100 % besser steht als in Preußen. (Hört, hört! rechts.) Meine Herren, ich könnte derartige Ungleichmäßigkeiten und Unstimmigkeiten noch in zahlreichen Fällen anführen, glaube aber, ich würde Sie damit ermüden.
Nun meine ich, meine Herren, wenn durch die verschiedenartige Regelung in Preußen und im Reiche solche Ungleichheiten zu Ungunsten der preußischen Beamten herbeigeführt worden sind, so muß es als eine Pflicht der Regierung und, ich meine, auch der Landesvertretung anerkannt werden, diese Verschiedenheit zu beseitigen (sehr richtig! rechts) und unseren preußischen Beamten dasselbe zuteil werden zu lassen, was den Reichsbeamten zuteil geworden ist. (Sehr richtig! und Bravo! rechts.) Meine Herren, ich spreche dabei ganz gegen mein spezielles Ressortinteresse; denn diese Regelung des Reichs, auf Preußen übertragen, wird die Staatskasse mit sehr erheblichen Auf⸗ wendungen belasten. Die Aufwendungen werden sich im Beharrungs⸗ zustande auf 1 150 000 ℳ stellen, indem die Anwendung des höheren Tarifs und die Heraufrückung der 510 Orte, die gegenwärtig schlechter stehen, einen Aufwand von nicht weniger als 6 Millionen Mark er⸗ fordert, wovon die 100 Orte, die nach der Regelung des Reichs einer niedrigeren Klasse angehören, mit einem Betrage von 4 850 000 ℳ in Abzug kommen (hört, hört!), sodaß sich also der eben erwähnte dauernde Mehraufwand von 1 150 000 ℳ ergibt.
Aber, meine Herren, damit ist das Maß der Opfer noch in keiner Weise erschöpft; denn wir können naturgemäß den Beamten, die augenblicklich den höheren Wohnungsgeldzuschuß haben, diesen erst entziehen, wenn sie einen Ausgleich in Form von Gehaltszulagen, Alterszulagen und dergleichen bekommen haben. Wir können keinen Beamten in seinen gegenwärtigen Bezügen schlechter stellen; wir werden also diese 4 850 000 ℳ, die die Herabsetzung der 110 Orte mit sich bringt, noch auf eine ganze Reihe von Jahren nicht in die Erscheinung treten sehen, vielmehr, bis der Ausgleich durch Gehaltszulagen, durch Alterzulagen erfolgt ist, diese 4 850 000 ℳ zahlen müssen, sodaß wir für eine Reihe von Jahren mit dem sehr beträchtlichen Aufwand von 6 Millionen Mark zu rechnen haben. Aber, meine Herren, ich meine — und sage das auch namens der Staatsregierung —, daß diese ernsten und bei der jetzigen Finanzlage doppelt ernsten finanziellen Bedenken gegenüber dem Wunsche nach Gerechtigkeit gegenüber unseren preußischen Beamten zurücktreten müssen. Wir halten es nicht für angängig, eine solche Differenzierung der preußischen Beamten nun noch längere Zeit bestehen zu lassen, und halten es für eine Pflicht der Fürsorge, unseren preußischen Beamten dasselbe zuteil werden zu lassen, was den Reichsbeamten bei der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses zuteil geworden ist. (Bravo! und Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, ist das der Fall, wollen wir die Regelung des Reichs, die ganz überwiegend auch für die preußischen Beamten günstig ausfällt, übertragen, so dürfen wir nun nicht in den Fehler verfallen wollen, die Regelung des Reichs dann abzulehnen, wenn sie in einzelnen Fällen ungünstiger ist als der gegenwärtige preußische Zustand. Es kann sich nur um zwei Alternativen handeln: entweder man läßt das gegenwärtige Provisorium bestehen, was ich im Interesse unserer Beamten bedauern würde, oder aber man überträgt die Regelung des Reichs so, wie sie ist, auf Preußen. Das ist historisch rechtens; denn wir haben uns immer hinsichtlich des Wohnungsgeldzuschusses durchaus dem Vorgehen des Reichs angeschlossen, und das ist eine Frage der absoluten Billigkeit. Denn, meine Herren, wenn wir etwa so operieren wollten, die 500 Orte heraufzusetzen und die 110 Orte
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nicht herabzusetzen, so würden wir genau denselben Zustand herauf⸗ beschwören — nur bei andern Orten —, den wir gegenwärtig zu be⸗ klagen haben; wir würden wiederum eine Ungleichheit zwischen Reich und Preußen schaffen, wir würden wiederum statt Zufriedenheit Un⸗ zufriedenheit unter den Beamten hervorrufen. Es ist unserer Ueber⸗ zeugung nach nicht angängig, auf die Dauer eine verschiedene Regelung des Wohnungsgeldzuschusses im Reich und in Preußen herbeizuführen, und wir müssen die Regelung des Reichs, so wie sie ist, nach unserer Ueberzeugung auf Preußen übertragen.
Meine Herren, wenn man den Versuch machen wollte, von dieser Regelung abzuweichen und, wie gesagt, die 110 Orte, die gegen⸗ wärtig in Preußen günstiger behandelt sind, in den höheren Klassen zu belassen, so würde das ein Ergebnis sein, was für die Staatsregierung aus den eben von mir angeführten Gründen nicht annehmbar wäre. Ich habe ausdrücklich im Auftrage des Königlichen Staatsministeriums zu erklären, daß eine solche Regelung den schwersten sachlichen Bedenken unterworfen ist, und daß wir uns nur darauf einlassen können, die Regelung des Reichs telle-quelle auf
Preußen zu übertragen, aber nicht neue Differenzen durch die Rege⸗
lung in Preußen herbeizuführen.
Nun, meine Herren, möchte ich an Sie die Bitte richten, diese Regelung im Interesse der Beamten nicht allzusehr zu erschweren durch Rücksichtnahme auf lokale Wünsche. (Heiterkeit.) Ich habe manchmal den Eindruck — die Herren werden mir das nicht übelnehmen —, daß die lokalen Wünsche einen sehr breiten Raum einnehmen. (Sehr richtig! und Zurufe.) Es wird mir „mit Recht“ gesagt; in diesem Punkte sage ich: mit Un⸗ recht; denn ich meine, hier muß man die Frage von dem Stand⸗ punkt erwägen: ist die Regelung im allgemeinen für die Beamten⸗ schaft günstig oder nicht? (Sehr richtig!) Ist sie günstig, so müssen wir die Regelung annehmen, können sie aber nicht daran scheitern lassen, daß eine Reihe von Orten naturgemäß (Abg. Dr. Schroeder⸗ Cassel: Naturgemäß) ungünstiger gestellt ist als das bisher der Fall ist.
Nun, meine Herren, möchte ich aber das noch hinzufügen. Man könnte mit Recht sagen, daß wir doch die Regelung des Reiches nicht bloß deshalb auf Preußen übertragen können, weil es eben die Regelung des Reiches ist, sondern daß wir uns nur dann dazu entschließen können, wenn die Regelung auch an sich, sachlich, als eine geeignete angesehen werden kann (sehr richtig! bei den National⸗ liberalen), und ich bin der Ansicht, und zwar auf Grund genauer Prüfung, daß die Regelung, die das Reich vorgenommen hat, in der Tat den Verhältnissen entspricht. (Widerspruch bei den Nationalliberalen.)
Meine Herren, ich darf zunächst daran erinnern, daß von allen Seiten der Wunsch ausgesprochen worden ist, den Wohnungsgeld⸗ zuschuß selbständig zu regeln, von der Frage der Servisvergütungen loszulösen und auf den tatsächlichen Wohnungsmieten aufzubauen. Meine Herren, das ist geschehen; im Reiche wie in Preußen sind die tatsächlichen Wohnungsmieten ermittelt worden. Das Gros der Beamten ist zu Angaben darüber veranlaßt worden, und auf Grund dieser eigenen Angaben der Beamten über die von ihnen tatsächlich gezahlten Wohnungsmieten ist dann die Aufstellung unseres Klassenverzeichnisses erfolgt, und wo noch irgendwelche Zweifel waren, sind Rückfragen erfolgt; — kurzum, das Material ist nach allen Richtungen so gesichtet, so geprüft worden, beruht vor allem auf eigenen Angaben der Beamten, daß es als richtig angesehen werden kann. (Widerspruch bei den Nationalliberalen.) Meine Herren, es wird mir „Nein“ entgegengerufen. Nun, genau denselben Vorgang haben wir im Reiche gehabt. In der Reichstags⸗ kommission hieß es auch: das Material ist unrichtig. Dann hat sich die Reichstagskommission der Mühe unterzogen (Zuruf bei den National⸗ liberalen: Aber wie!) in eine Prüfung einzutreten, und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß das von der Reichsregierung vorgelegte Ma⸗ terial als zutreffend anzusehen ist. Die Reichstagskommission hat da⸗ mals ausgesprochen, es müsse anerkannt werden, daß die Regierungs⸗ vorlage mit ihrem Ortsklassenverzeichnis außerordentlich gut und sorg⸗ fältig vorbereitet und durchgearbeitet sei und mit wenigen Aunahmen das Richtige getroffen habe. Die vorbereitenden Erhebungen seien weit besser, als die erste Kritik es dargestellt habe; das habe eine eingehende Prüfung der eingegangenen Petitionen unzweifelhaft dargetan, was von verschiedenen Seiten aus der Kommission mehrfach bestätigt wurde.
Nun ist Ihnen ja bekannt, daß ich die Ehre gehabt habe, mit den Vertretern der verschiedenen Fraktionen, die gerade in dieser Sache besonders gearbeitet haben, schon mehrfach Rücksprache zu nehmen, dabei sind mir Zweifel an der Richtigkeit der Materialien des Reiches geäußert worden. Ich habe Veranlassung genommen, in Gemeinschaft mit dem Reichsschatzamt die hauptsächlich in Betracht kommenden Orte einer nochmaligen Prüfung unterziehen zu lassen, und bei der Prüfung, die an der Hand der Angaben in den eingegangenen Petitionen erfolgt ist, hat sich wiederum ergeben, daß die Einordnung in die Ortsklassen nach unserer pflichtmäßigen Ueberzeugung richtig ist. Sollte wirklich in einem Einzelfall daneben gegriffen sein, und sollte eine Verschiebung der Verhältnisse eintreten, so ist ja der Bundesrat in der Lage, den Ort in eine höhere Klasse heraufzusetzen. (Sehr richtig! rechts.) Bekanntlich ist die Regelung bis zum Jahre 1918 vorgesehen. Vis dahin ist der Bundesrat in der Lage, wenn sich im einzelnen Falle eine Unebenheit ergibt, diese Unebenheit zu beseitigen durch Heraufsetzen von Orten in eine höhere Ortsklasse. Ich glaube, er ist die Instanz, wo, wenn wirklich einzelne Unbilligkeiten vorgekommen sein sollten, Remedur zu suchen wäre. Aber wenn man etwa den Gedanken haben sollte, hier in der Kommission jeden einzelnen Ort auf die Richtigkeit seiner Klassierung zu prüfen, so, meine ich, würde darüber nicht nur der ganze Sommer, sondern wahr⸗ scheinlich auch der ganze Winter verstreichen. (Widerspruch.)
Ich darf also sagen, daß die Regelung, die hier vorgeschlagen ist, wenn im einzelnen Falle, was wir anerkennen können, ein Fehler vor⸗ gekommen sein sollte, die Möglichkeit zu einer Abhilfe gewährt, und daß die Regelung im allgemeinen durchaus im Sinne und im Vorteil der Beamten gelegen ist. Das wollen Sie schon aus den erheblichen Opfern ersehen, die die Regelung erfordert. Das ist ja der beste Beweis, daß in der Tat die Regelung im allgemeinen den Beamten günstig ist. Es stellt sich das so — ich habe bereits die Ehre gehabt, Ihnen das mitzuteilen —, daß kein Beamter in seinen gegenwärtigen Bezügen geschädigt werden soll, daß eine Schädigung ausgeschlossen ist, und daß ein großer Teil der Beamten einen sehr erheblichen Vorteil bei der jetzt vorgeschlagenen Regelung genießt.
Bei der Gelegenheit möchte ich doch kurz noch darauf hinweisen, in welchem Maße wir uns auch bisher schon bemüht haben, den
Wohnungsgeldzuschuß der Beamten günstig zu regeln. Wir haben zunächst im Jahre 1903 die V. Servisklasse beseitigt, was mit einem Aufwande von 417 000 ℳ verbunden war. Dann ist im Jahre 1905 die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses für die Unterbeamten mi einem Kostenaufwande von 8 400 000 ℳ erfolgt, und die Regelung, die wir im vorigen Jahre durch das Gesetz vom 26. Mai 1909 ge⸗ troffen haben, hat der Staatskasse eine dauernde Mehrbelastung von 21 803 000 ℳ gebracht. Die jetzt vorliegende Novelle wird, wie ich schon die Ehre hatte auszuführen, einen dauernden Mehraufwand von 1 157 000 ℳ erfordern. Dazu treten nun, wie ich auch anführen durfte, für eine ganze Reihe von Jahren die Ausgleichsbeträge von 4 850 000 ℳ, sodaß gegenüber dem Zustande vom Jahre 1873 allein auf die Verbesserung des Wohnungsgeldzuschusses der Beamten 36 600 000 ℳ entfallen. Der augenblickliche Gesamtaufwand für den Wohnungsgeldzuschuß der Beamten beläuft sich auf nicht weniger als 96 Millionen Mark.
Meine Herren, ich habe in der Kommission gegenüber all den Wünschen, die jetzt schon hervorgetreten sind, an der kaum ver⸗ abschiedeten Besoldungsordnung zu rütteln, entschieden Widerspruch erheben lassen, denn rütteln wir an einem Punkte der Besoldungs⸗ ordnung, lösen wir eine Masche auf, so zerstören wir das ganze mit vieler Kunst gewobene Netz. (Sehr richtig! rechts.) Also, ich würde nicht die Hand dazu bieten können, jetzt wieder an eine Aenderung der Besoldungsordnung heranzutreten. Aber bei dem Wohnungsgeldzuschuß liegt die Sache genau umgekehrt. Wir haben hier bewußtermaßen im vorigen Jahre keine endgültige Regelung getroffen, sondern nur ein Provisorium. Wir haben dies getan in der Absicht, in Bälde eine definitive Regelung folgen zu lassen. Ich empfehle Ihnen diese definitive Regelung, meine Herren, sie liegt durchaus im Interesse unserer Beamtenschaft und bildet, wie ich glaube, den letzten Stein zu dem großen Werke, das Sie selber im vorigen Jahre für die Beamten aufgerichtet haben. (Bravo! rechts.)
Abg. von Hennigs (kons.): Die Vorlage bedeutet die Beseiti⸗ gung des im vorigen Jahre von uns beschlossenen Provisoriums. Zeitliche Schwierigkeiten verhinderten damals eine endgültige Regelung, die wir sehr gern erzielt hätten. Wir taten ja zu diesem Zweck den ungewöhnlichen Schritt, in einer Subkommission gemeinsam mit Mitgliedern des Reichstages eine gemeinsame Grundlage zu ver⸗ einbaren. Ich bin mit geringen Hoffnungen in diese Kommission eingetreten, und der Gang der Verhandlungen schien mein Mißtrauen, daß etwas Brauchbares zustande kommen würde, zu bestätigen; es gelang aber bei allseitigem guten Willen doch, eine Grundlage zu finden, die auf sich die überwiegende Mehrheit vereinigte, und der auch unsere Budgetkommission fast einstimmig zustimmte. Das Haus hat uns aber desavouiert und das Provisorium beschlossen. Heute sind wir nun in der Zwangslage, entweder dieses den Beamten vielfach ungünstige Provisorium fortbestehen zu lassen oder uns auf die Grundlage zu stellen, welche das Reich inzwischen für diese Materie geschaffen hat. Abgesehen von der Junggesellensteuer, auf die wir damals nur mit Widerwillen eingingen, ist das Provisorium unbedingt eine Verschlechterung gegen das gewesen, was damals ausgemacht worden war. Heute können wir nun im einzelnen nichts mehr ändern; wir müssen uns entscheiden, ob wir das Provisorium beibehalten oder die Grundlagen des Reiches akzeptieren wollen. Wenn wir die Vor⸗ lage annehmen, tritt eine Erhöhung des Tarifs von 6 ½ bis 12 % ein, durch welche Preußen eine dauernde Mehrausgabe von 1,15 Million erwächst. Es steht anderseits der Deklassierung von 100 Orten eine Heraufsetzung von 510 Orten gegenüber, die alle die Erhöhung dringend erwarten und die Differenz zwischen Preußen und dem Reiche aufs empfindlichste fühlen. Nach der Vorlage werden 33 % sämtlicher Beamten doppelt begünstigt, indem sie durch Heraufsetzung in höhere Ortsklassen und durch die Erhöhung des Tarifs eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses erfahren; 36 % erfahren eine Erhöhung durch die Erhöhung des Tarifs, ohne Nachteile durch die Klassierung zu haben.⸗ Ein weiterer Teil bleibt bei den gleichen Bezügen, und dann bleiben übrig diejenigen, welche durch Herabsetzung der Klasse in Zukunft einen Abzug erfahren sollen. Tritt die Vorlage als Gesetz in Kraft, so bekommen diese Beamten zunächst ihren alten Zuschuß weiter; er wird dann nach Maßgabe des Einrückens in höhere Dienstaltersstufen allmählich herabgesetzt. Mindestens 66 % aller Beamten werden eine Erhöhung erfahren. Der jetzige Zustand des Provisoriums ist nicht haltbar; die Interessen der Beamtenschaft der 510 Orte können nicht länger unberücksichtigt bleiben, und die Folgen des fehlerhaften Beschlusses des vorigen Jahres müssen wir eben tragen. Natürlich hat die Ermittlung der jetzigen Ortsklasse ihre Mängel; das absolut Richtige ist hier überhaupt nicht zu treffen. Der neue Modus, die Miete allein zur Grundlage der Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses zu machen, entspricht ja einer Anregung des Parlaments, und man kann der Regierung daraus, daß sie darauf eingegangen ist, keinen Vorwurf machen. Der Maßstab der Miete, reduziert auf den Zimmerpreis, hat zu einer gewissen Willkür unbedingt führen müssen; hier liegt der Fehler, hier kann und muß auch gebessert werden. Einstweilen aber ist der Fehler einmal gemacht, und wir können daran nichts mehr ändern, wenn wir nicht dahin kommen sollen, daß die Regierung sich weigert und schließlich sich für dier Beibehaltung des Provisoriums entscheidet. Immerhin hat ja auch die auf unseren Wunsch von der Regierung vorgenommene Nachprüfung bei zahlreichen mittleren und kleinen Städten ergeben, daß bei der Ermittlung der Zimmerpreise vielfach recht willkürlich vorgegangen worden ist, und mir erscheint es als notwendig, daß die Regierung die jetzt vorliegende Petition recht ausgiebig prüft und den darin niedergelegten Wünschen nachkommt. Heute aber steht für uns nur die schon erwähnte Alternative in Frage; Abänderungs⸗ anträge können keinen Erfolg haben, sie sind nicht zu realisieren Wenn trotzdem der Wunsch besteht, noch eine Kommissionsberatung eintreten zu lassen, die ja für manche Orte noch eine weitere Klärung bringen kann, so werden vir dem nicht entgegen sein; wir würden also für den Antrag, die Vorlage der verstärkten Budgetkommission zu überweisen, stimmen. Die große Mehrheit meiner Freunde stell sich aber auf den Boden der Vorlage.. . . 2 Abg. Schmedding (kons.): Wir sind für die Verweisung der Vorlage an die verstärkte Budgetkommission. Der größte Teil meiner Freunde steht ihr freundlich, der kleinere Teil weniger freundlich gegenüber. Uebereinstimmung besteht bei meinen Freunden darin, daß es wünschenswert wäre, wenn eine Gleichstellung zwischen dem Reiche und Preußen hergestellt würde. Diese Gleichstellung würde sich auch erreichen lassen, wenn das Provisorium für Preußen auch im Reiche zur Geltung käme. Ich kann die Staatsregierung von dem Vorwurf nicht freisprechen, daß sie, wenn sie größeren Eifer in der Sache gezeigt hätte, wohl in der Lage gewesen wäre, eine mehr befriedigende Vorlage zu machen. Auch bleibt bedauerlich wenn auch einzelne meiner Freunde im einzelnen verschiedener Ansicht sind —, daß man nirgends eine Lösung gefunden hat, die auf alle Fälle als befriedigend für Preußen angesehen werden muß. Wir sind der Ansicht, daß bei sachgemäßer Prüfung der Verhältnisse die Ortsklassen⸗ einteilung ganz anders gehandhabt werden konnte, als es hier geschehen ist. Anscheinend hat hier eine sorgfältige Prüfung gefehlt, sonst hätte die Ortsklasseneinteilung des Reiches anders ausfallen müssen. Dafür gibt es eine ganze Menge Beispiele. Und merkwürdig ist, daß gerade eine große Reihe von Regierungs⸗ hauptstädten durch die Vorlage ungünstig gestellt worden ist, wie z. B. Arnsberg, Münster, Trier. Die Herabsetzung in Münster kann absolut nicht als berechtigt angesehen werden. Eine eingehende Prüfung der Wohnungsverhältnisse hat festgestellt, daß der Einheits⸗ zimmerpreis sich auf 185 ℳ stellt. Anstatt in die Tarifklasse B ist es nur in die Klasse C versetzt worden. Die Orte des Westens sind 8 “ 8