1910 / 135 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

8 1☛ᷣ 22.2—

Crefeld⸗Linn a. Rh.

X 46 2

2

SUPERFEEINES

MONOPOL:*

12⁄6 1909. W. J. Peters & Co., G. m. b. H.,

Köln⸗Rodenkirchen. 27/5 1919.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation Waren: Buchbinderleinen.

32. 130297. E.

31/3 1910. Fritz Eilers junr., Bielefeld. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Geschäfts bücherfabrik, graphische Kunstanstalt, Prägeanstalt. Waren: Geschäfts bücher, Lose⸗Blatt⸗Bücher, Karto⸗ theken, Druckereierzeugnisse.

technischer

28/1 1910. 27)5 1910.

Kontorbücherfabrik, Spezialgeschäft für Kontorbedarf. Wa Karton, Papier⸗

9.

22/2 1909. 27/5 1910. zusätze zur Wäsche.

20/11 1909.

Geschäftsbetrie technischer Produkte.

1 Pflege. Leinen. 2- 34. 7556

27/5 1910.

fümerien und Toilet

Geschäftsbetrieb:

und Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellier⸗ Waren, Billard⸗ und Signier⸗Kreide, Bureau⸗ und Kontor⸗Geräte, Lehrmittel. 8

130296.

Gebr. Scherk, Berlin.

Buchdruckerei, Papierhandlung, Geschäftsbücher und ren: Papier, Pappe, Papp⸗Waren,

130298.

130299.

27/5 1910.

. 22 b: Fabrik zur Herstellung chemisch⸗ zmische dukt T Kopfwaschpulver, waschseife, Kopfwaschwasser, Mittel zur Haut⸗ und Haar

Waren:

130300.

Geschäftsbetrieb: Drogenhandlung.

temittel.

8 8 CrE-MAaA

W. 9946.

Glenda

C. Warczynski & Co., Neustadt, Wpr.

P. 7152.

Waren: Par

1“ 1“ 11.A““

8/5 1909. Sunlight Seifenfabrik G. m. b. H., Rheinau⸗Mannheim. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Seifenfabrik. Waren: Seife, Seifenspiritus, seifenhaltige Kopfwasch wasser, Seifenleim, Seifenpulver, Parfümerien, Haarfärbemittel, Mundwasser, Mittel zur Pflege der Haut, Kerzen, Stärke, Waschblau, Soda, Putzpasta, Putzseife, Putzwasser, Fleckenreinigungs mittel, Reinigungsmittel, Polier⸗ und Putzbürsten und ⸗tücher, Desinfektionsmittel, medizinische Seifen, kosmetische, ätherische und technische Ole, kosmetische Pulver und Salben, Firnisse, Glycerin, Fette für technische Zwecke, Olein (als Putzmittel), Stearin, Briefpapier, Briefumschläge, Schreib⸗ papier, Zeichenpapier, Pauspapier, Karton, Ge⸗ schäftsformulare, Postkarten, Ansichtskarten, Papier schirme, Papierblocks, Löschpapier, Notizbücher, Pergamentpapier, Seidenpapier, Kartonpapier. Beschr.

23/3 1910. Max E. Werner, Reichen⸗ bach i. V. 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb. Herstellung und Vertrieb von Baukästen. Waren: Baukästen.

25/11 1909. Idawerk m. b. H.., 1910. Geschäftsbetrieb: Fabrik feuer⸗ fester Produkte. Waren: Keramische Produkte aus Glas, Steingut, Por⸗-⸗ zellan, Ton und dergl., die zur Ver-⸗ kleidung dienen, insbesondere kera- mische Platten oder sonstige keramische Körper für Wand⸗ und Fußboden⸗ Beläge und für die Verkleidung von Fassaden, Kaminen und Möbeln.

27/5

130301.

ausgenommen Möbel),

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Farb

N. 1902.

Schutzongel

Albert Nägele, Stuttgart⸗Cannstatt, Schmiedenerstr. 110.

Kopf⸗

Fearbharadlol

3/12 1909. Fa. Gerhard⸗August Paschka, Breslau.

2

130304.

Diabasit

8II

H.

heim, G. m. b. H., Langelsheim a. H, 27/5 1910.

Geschäftsbetrieb: Steinbrüche. Waren: Steine, natürliche und künstliche, und andere Baumaterialien (Zement, Gips, Kalk, Kies, Asphalt, Teer, Pech, Rohr⸗ gewebe und Dachpappen), Töpfer⸗ und andere Ton⸗Waren.

vIö 130305. J. 4293.

2

8

26⁄% 1909. Internationales Patent⸗ Maschinen⸗Cx⸗ u. Importgeschäft Richard Lüders, Görlitz. 27/5 1910. Geschäftsbetrieb: Maschinen⸗, Ex⸗ und Import⸗ Geschäft. Waren: Chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Prä⸗ parate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzen⸗Ver⸗ tilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilations⸗Apparate und ⸗Geräte, Wasser⸗ leitungs⸗, Bade⸗ und Klosett⸗Anlagen. Putzmaterial, Stahlspäne. Chemische Produkte für industrielle, wissen⸗ schaftliche undphotographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Löt⸗Mittel, mineralische Rohprodukte. Dichtungs⸗ und Packungs⸗Materialien, Wärmeschutz⸗und Isolier⸗Mittel, Asbestfabrikate. Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle. Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb⸗ und Stich⸗Waffen. Emaillierte und verzinnte Waren. Eisenbahn⸗Oberbaumaterial. Schlösser, Beschläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker. Land⸗, Luft⸗ und Wasser⸗ Fahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Automobil⸗ und Fahr⸗ rad⸗Zubehör, Fahrzeugteile. Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungs⸗ Mittel, Appretur⸗ und Gerb⸗Mittel, Bohnermasse. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke. Rettungs⸗ und Feuerlösch⸗Apparate, ⸗Instrumente und „Geräte. Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau tische, elektrotechnische, Wäge, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate,⸗Instrumente und ⸗Geräte, Meß⸗ instrumente. Schläuche, Automaten, Haus und Küchen⸗ Geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte. Por⸗

zellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Rost schutzmittel, Putz⸗ und Polier⸗Mittel, Schleifmittel. Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierunmittel, Rohrgewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schornsteine, Baumaterialien. 2. 130306. M. 14162.

30303.

8 2 —2 S S 2. danan. 28 S —₰

esehäftigungs

2

8

taste

iS81SIg181O11Big1e

v5

Sieteis für Kknaben...

1OAWERHKIm.L b.L H. CREEELDPILIA Anede

20/10 1909. Guido 27/5 1910. Geschäftsbetrieb: Waren:

Kl.

2. Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hugienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandsstoffe. Tier⸗ und Pflanzen⸗Vertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel.

Chemische Produkte für industrielle, wissenschaft⸗ liche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel,

Härte⸗ und Löt⸗Mittel, Abdruckmasse für zahn⸗

äͤ&rztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Roh⸗ produkte.

Firnisse, Beizen, Harze; Klebstoffe, Bohnermasse. Spirituosen.

2. Mineralwässer, und Bade⸗Salze. Fleisch⸗ und Fisch⸗Waren, Fleischextrakte, Konserven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees.

.Eier, Milch, Margarine, Speiseöle und Fette.

z. Kaffee, Kaffeesurrogate, Zucker, Sirup, Honig, Mehl⸗

unnd Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig,

Senf, Kochsalz.

„Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back⸗ und Konditor⸗ Waren, Hefe, Backpulver.

e. Diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis. Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleich⸗Mittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗

entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Polier⸗ Mittel, lausgenommen für Leder,, Schleifmittel. 130309. G. 10280.

Pedala.

Guhl & Harbeck, Hamburg.

Fa. Modlich, Hamburg.

Agentur⸗ und Kommissions⸗Geschäft.

alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗

30/12 1909. 1910. 1 8 Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. Waren: Messer⸗ schmiedewaren, Werkzeugé, Nadeln, emaillierte und ver⸗ zinnte Waren, Klein⸗Eisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗ Arbeiten, Schlösser, Beschläge, Drahtwaren, Blechwaren, Ketten, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Ösen, Geld⸗

27/5

gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß, Land⸗, Luft⸗- und Wasser⸗Fahrzeuge, Automobile, Automobil⸗und Fahrrad⸗Zubehör, Fahrzeugteile, Maschinen, einschließlich Haushaltungs⸗ und Küchen⸗Maschinen, Schreib⸗ maschinen, Nähmaschinen lauch Nähmaschinen und Kindernähmaschinen, Treibriemen, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte, Schußwaffen, Spielwaren, Turn⸗ und Sport⸗Geräte, Bureaumöbel, Gestelle, Untersätze, Tische, Tritte, Böcke, Fußantriebe für

7/2 1910. Harzer Pflastersteinbrüche Langels⸗

schränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonteile, 26a 45405 Fahrräder, 26d 44827 (H. 20 b 49240 schik Nähmasch Kindernähmaschinen), 26b 45892 S. Maschinenteile, insbesondere Teile von Schreibmaschinen, 20 45427 (K.

Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchen⸗Geräte, Stall⸗, 20 b 45214 (u.

Anderung in der Person des Inhabers.

34 103742 (L. 9081) R.A. v. 14. 1. 1908 Umgeschrieben am 31. 5. 1910 auf Hermann D Berlin, Tegelerstr. 14. dah 34 83943 (S.

6029) R.⸗A. v. 12. 1. 1906.

muth, Hamburg, Körnerstr. 4.

27 15661 (S. 730) R.⸗A. v. 28. 4. 1896 Umgeschrieben am 31. 5. 1910 auf Papiery

arbeitungswerk „Secare“ Gesellschaft 8

schränkter Haftung, Aue (Sa.).

2 9387 (E. 464) R.⸗A. v. 27. 9. 1895 Umgeschrieben am 1. 6. 1910 auf Witwe Clestin

Dr. R. Wirth, C. Weihe, Dr. H. Weil, a/M., W. Dame, Berlin 8. W. 68. 2 48374 (Sch. 4357) R.⸗A. v. 59056 (Sch. 5378) 24. 1903 66883 (Sch. 5933) 4. 3. 1904 Umgeschrieben am 1. 6. 1910 auf Dr. Schütz & G Bonn. 10 93326 (W. 7444) R.⸗A. v. 22. 1. 1907 93327 (W. 7445 .“ Umgeschrieben am 1. 6. 1910 auf Ford Mono Compann, Detroit, Mich. (V. St. A.); Vertreter: nu Anwälte Bernh. Petersen u. Ottomar R. Schi Berlin S. W. 61. b

Frankiu

30. 4. 1901.

0,

(V. 2422) R.⸗A. v. 27. 11. 1905 Inhaber: Vereinigte chemische Fabriken Julius Norde & Co. m. b. H., Berlin.) Gelöscht am 31. 5. 1910 22b 125185 (B. 18975) R.⸗A. v. 25. 1. 1910, (Inhaber: Paul Brandt, Groß⸗Lichterfelde⸗W.) Gelbst am 31. 5. 1910. 26a 75295 (P. 4191) R.⸗A. v. 10. 1. (Inhaber: Fa. Oscar Polack, Hamburg. 31. 5. 1910. b 42 95608 (M. 9771) R.⸗A. v. 5. 4. 1907. Inhaber: Georg Guido Müller, Glashütte.) p Nauchtabak gelöscht am 31. 5. 1910. 42 100339 (L. 8306) R.⸗A. v. 30. Inhaber: Fa. H. Trommsdorff, Aachen.) waren gelöscht am 31. 5. 1910. 12 115899 (T. 4683) R.⸗A. v. . 1909 118260 A 25. 6. 118999 13“ Inhaber: Fa. Trommsdorff, Aachen.) waren gelöscht am 1. 6. 1910.

190 5. Gelöscht an

8. 1907. Für Schut

SA

2

8 1 Für Schuh

Erneuerung der Anmeldung.

Am 17. 3. 1910. 1271). Am 2. 4. 6517). Am 4. 4. 1910. (Sch. 3952). 16 b 46229 Sch. 3951). Am 10. 4. (N. 1427). Am 12. 4. 2899)

Am 14. 4. 6548].

Am 15. 4. 1910. 5496). 8

Am 21. 4. 1910. 4290). 9b 45940 4291).

Am 22. 4. 1910. 3354). 21 45017 3425). 38 45326 1781).

Am 23. 4. 1910. 2649). 11 44839 2650). 9b 44275 5824).

Am 25. 4. 1910. 2402). 26 b 44970 2404). 9b 50473 2639).

Am 26. 4. 1910.

(H. 6037). 26d 48107 4 H. 5831). 16 b 16459 4 6 6

2 43264 V. 1910. 26 b 44868 B.

26a 46312 45955

St.

1910. 16b 46497

8 1910. 16 45754

3a 44640

1910.

47487

44607 44608

45291 46651 45927

22 b 44342 44343 12 44496

23 44430 44501 1 45484

Am 27. 4. (H. 5854). 34 46032 (H. 5883). 49491 (K. 5718). 44146 G. 3224). Am 28. 4. 47667 (Sch. 4001). 7 44391 (A. 2417). Am 29. 4. 1910. 1793). 37 45656 W. 1792), 45657 (W. —. 3538). Am 30. 4. 2315). 38 6612). Am 2. 5. 6713). 32 45392 (B. 6781). 23 44250 (H. Am 3. 5. 1910. 3086). 42 50480 3087). 16 b 44721 Am 4. 5. 1910. 5863). 38 45414 H. 5860). 26 b 46725 (K. 5858). 26c 49861 (K. 5861). 53657 (K. 5865). 35 44835 M. 5867). 25 48171 (D. 5874). 16 b 44362 (N. 5859). Am 6. 5 (E. 2345). Sch. 3999). Am 8. 5880). Am 9. 5. 1910. 3343). 38 48595 3171). 26d 45857 5312). Am 10. 5. 402).

Berlin, den 10. Juni 1910. Kaäiserliches Patentamt

1910. 46818 9 b 47579 34 45104

1910. 15185

45205 46108 45168 1910. 44936 49811 A. 44695 1910. 46607 53644

46582 16583

(S. (G.

1910. 3d 45505 (. 16b 46637 K. 1910.

16a 45918

(G.

Näh⸗, Schreib⸗, Rechen⸗Maschinen. Beschr.

Hauß.

Beriag der Erxpedition (Heidrich) in Berlin. Druck von P. Stankiewiez' Buchdruckerei, Berlin sW. 11, Bernburgerstraße 17

Umgeschrieben am 31. 5. 1910 auf Vollrath Wag

mit be

(Thérese Escouflaire geb. Delbauve u. Rodolph. (EC. Escouflaire, Ath (Belgien); Vertreter: Pat. Anwi

Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer

auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 ₰.

8

Insertionspreis für den Naum einer 4 gespaltenen Petit- zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: Heutschen Reichsanzeigers und Königl. Preußischen Htaats⸗ anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

die KAönigliche Expedition des

816

Ordensverleihungen ꝛc.

Ernennungen ꝛc. Stellenvermittlergesetz. 88“ Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Meiereien und Betrieben zur Sterilisierung von Milch. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Geschäftsbedingungen der Produktenbörse zu Berlin für den Zeithandel in Getreide und Mehl.

Bekanntmachung, der Bestimmungen Wertpapieren.

Bekanntmachung, nehmungen. 8

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Deutschen Hypo⸗ thekenbank in Meiningen.

Erste Beilage:

betreffend Ausnahmen von für die Feststellung des Börsenpreises von

betreffend private Versicherungsunter⸗

Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen

Münzstätten bis Ende Mai 1910. 8 Königreich Preußen. 16

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhunge sonstige Personalveränderungen. Personalveränderungen in der Armee.

8

Seine Majestät der König haben Allecamädigst geruht:

dem Fregattenkapitän a. D. Thomazt Nutenberger zu Heppens, bisher zugeteilt dem Kommando ber Marinestation der Nordsee, und dem Geheimen Rechnungsrat Karl Hendrich zu Friedenau, bisher im Ariegsministerium, den Roten Adler⸗ orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Kapitänleutnant a. D. Erich Waldmann zu Lehe, bisher bei der III. Matrosenartillerieabteilung, dem Kapitän⸗ leutnant a. D. von Simson zu Charlottenburg, bisher von der II. Marineinspektion, und dem Marinestabsarzt Ernst Prahl von der Marinestation der Ostsee, bisher vom Gou⸗ vernement Kiautschou, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Adolf Bahn und Hermann Türke im Finanzministerium den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Ersten Lehrer, Küster und Organisten Dirk Rade⸗ macher zu Potshausen im Kreise Leer den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, G

dem pensionierten Gerichtsdiener Ludwig Tappe zu Königs⸗ winter im Siegkreise, dem Steinbildhauer Friedrich Guth zu Falh⸗ a. S., dem Schiffbauergesellen August Deibrich zu

erlin und dem Ackermeier Heinrich Müller beim Remonte⸗

depot Bärenklau im Kreise Osthavelland das Kreuz des All⸗ gemeinen Ehrenzeichens sowie 3

dem bisherigen Schulkassenrendanten, Altsitzer Karl Schirrmacher zu Friedenberg im Kreise Gerdauen, dem pensionierten Gerichtsdiener Johann Arens zu Gemünd im Kreise Schleiden, dem pensionierten Bahnwärter Bernhard Stottmann zu Darfeld im Kreise Coesfeld und dem Holz⸗ hauer Christian Winkel zu Schierke im Kreise Grafschaft Wernigerode das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht:

den Senatspräsidenten bei in Leipzig zum Wirklichen Geheimen Erzellenz zu ernennen.

dem Reichsgericht Dr. Förtsch Rat mit dem Prädikat

86 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

im Patentamt Harry Eales, Johann Kraus, die vesfchh Dr. Maximilian Paetzold und Dr. Alfred Brümmer sowie den Königlich bayerischen Berg⸗ und Salinenpraktikanten Dr.⸗Ing. Adolf Demeter zu Kaiserlichen Regierungsräten und Mitgliedern des Patentamts zu ernennen sowie’⸗

dem ständigen Mitgliede des Rei sversicherungsamts, Regierungsrat Dr. Anton Heyroth, den Mitgliedern des Kaiserlichen Patentamts, Regierungsräten Nieschlag, Dr. Lochner, Schwager, Dr. Steger, Weltzien und von Boehmer sowie dem Mitgliede der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt, Professor Dr. Lindeck den Charakter als Ge⸗

imer Regierungsrat zu verleihen. 1““ EE166““ 6

die ständigen Mitarbeiter Dr. Hans Röhmer und Dr.

§ 4 Abs. 1

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstellen, Bankrat

Lettow in Halberstadt und Bankassessoren Berlin in Regens⸗ burg und Crusius in Barmen den Charakter als Bankdirektor

mit dem Range eines Rats vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Postdirektor a. D. Scheele in Bonn den Charakter als Geheimer Postrat zu verleihen.

Beim Kaiserlichen Patentamt sind zu ständigen Mitarbeitern ernannt worden: der Ingenieur Heinrich Zilß, der Diplom⸗ ingenieur Hermann Bock, der C emiker Dr. Paul Günther und der Diplomingenieur Alfred Pradel. 1“] 8

Stellenvermittlergesetz. Vom 2. Juni 1910. 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags. watz folgt: Stellenvermittler im Sin 1) die Vermittlung eines Writtrtzth 2) Gelegenheit zur Erlangltzizeaälitit⸗ diesem Zwecke mit Arbeitgehsrtt Beziehungen setzt.

Wer das Gewerbe ei dazu einer Erlaubnis der von d Behörde. 8 Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1) Tatsachen vorliegen, welche die Unzuberlässigkeit des Nach⸗ in bezug auf den beabsichtigten Fewerbebetrieb oder auf eine persönlichen Verhältnisse dartun,

2) ein Bedürfnis nach Stellenvermittlern nicht vorliegt. Ein Be⸗ dürfnis ist insbesondere nicht anzuerkennen, soweit für den Ort oder den wirtschaftlichen Bezirk ein öffentlicher gemeinnütziger Arbeits⸗ nachweis in ausreichendem Umfang besteht.

Bei der Erteilung der Erlaubnis sind die Berufe zu bezeichnen, in denen die Vermittlung von SG stattfinden darf.

2

iser,

*

Ka

ist, wer gewerbsmäßig e Stelle betreibt, e nachweist und sich zu nehmern in besondere

ee betreiben will, bedarf ralbehörde bezeichneten

1

Wer das Gewerbe eines Stellenvermittlers betreibt, darf Gast⸗ wirtschaft, Schankwirtschaft, Kleinhandel mit eistigen Getränken, ge⸗ werbsmäßige Vermietung von Wohn⸗ oder Schlafstellen, Handel mit Kleidungs⸗, Gebrauchs⸗, Genuß⸗ oder Verzehrungsgegenständen oder mit Lotterielosen, das Barbier⸗ oder das Friseurgewerbe, das Geschä eines Geldwechslers, Pfandleihers oder Pfandvermittlers weder selbst noch durch andere betreiben.

Der Stellenvermittler darf mit anderen Gewerbetreibenden der im Abs. 1 bezeichneten Art nicht so in Geschäftsverbindung treten, daß er sich für die Ausübung seiner Tätigkeit von ihnen Vesgütangen irgend welcher Art gewähren oder versprechen läßt. Diese Vorschrift

ilt nicht, wenn die Tätigkeit des Stellenvermittlers für den eigenen Zetrieb des Gewerbetreibenden in Anspruch genommen wird.

Wer das Gewerbe eines Stellenvermittlers betreibt, darf diese Tätigkeit nicht zu Anpreisungen für andere eigene oder fremde Gewerbe⸗ betriebe benutzen.

Der Stellenvermittler darf den Stellensuchenden nicht verpflichten oder anhalten, aus seinem oder einem von ihm bezeichneten Gewerbe⸗ betrieb oder Handelsgeschäfte Waren zu entnehmen.

Der Stellenvermittler darf zu dem Arbeitgeber in keinem Dienst⸗ oder Abhängigkeitsverhältnisse 8eg;.

Verträge, durch die sich ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ver⸗ pflichtet oder verpflichtet hat, sich auch in späteren Fällen der Mit⸗ wirkung eines bestimmten gewerbsmäßigen S ellenvermittlers zu⸗ be⸗ dienen, sind nichtig. 9 5b 1 6

Für die den Stellenvermittlern zukommenden Gebühren werden von der Landeszentralbehörde oder den von ihr bezeichneten Behörden nach Anhören des Trägers des öffentlichen Arbeitsnachweises, von Vertretern der Stellenvermittler, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Taxen festgesetzt.

Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Vertrag infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt. Haben beide Teile diese Tätigkeit in Anspruch genommen, so ist die Gebühr von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer je zur Hälfte zu zahlen; eine ent⸗ gegenstehende Vereinbarung zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist nichtig.

Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art nicht erhoben werden. Die Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit gefordert werden, als sie auf Verlangen und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nach⸗ gewiesen sind. .

Die Stellenvermittler sind verpflichtet, dem Stellensuchenden vor Abschluß des Vermittlungsgeschäfts die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzuteilen. Die Taxe ist in den Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen.

Die Vorschriften des Abs. 2 gelten nicht für die Herausgabe von Stellen⸗ und Vakanzenlisten.

Die Stellenvermittler

1 dürfen Dienstbücher e ehcn) Arbeitsbücher, Zeugnisse, Ausweispapiere und fohfaige egenstände,

gegen den Willen des Eigentümers

die aus Anlaß der Stellenvermittlung in ihren Besitz gelangt sind, nicht zurückbehalten, insbesondere

1“ 8

an solchen Gegenständen ein Zurückbehaltungs⸗ oder Pfandrecht nicht ausüben.

7. Stellenvermittler, welche für Personen Stellen im Ausland vermitteln, haben der für ihren Gewerbebetrieb zuständigen Polizeibehörde ein Verzeichnis der Namen dieser Personen und der süpa vermittelten Stellen nach näherer Anordnung regelmäßig vor⸗ zulegen.

§ 8. Die Landeszentralbehörde kann weitere Bestimmungen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Geschäfts⸗ betrieb der Stellenvermittler er fer

Die Erlaubnis zum Gewerdebetriebe des Stellenvermittlers ist zurückzunehmen, wenn sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Stellenvermittlers dessen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbe⸗ betrieb oder seine ö. Verhältnisse ergibt. F.

Unter der gleichen Voraussetzung ist der Gewerbebetrie Stellen⸗ vermittlern, die ihn vor dem 1. Oktober 1900 r. haben, zu untersagen. Die Untersagung wirkt für das ganze ebiet des Reichs.

Die Unzuverlässigkeit ist stets anzunehmen, wenn der Stellen⸗ vermittler wiederholt bestraft ist, weil er die festgesetzte Gebührentaxe überschritten oder sich außer den taxmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art von dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber hat gewähren oder versprechen lassen, oder weil er dem Verbote der § 3, § 12 Abs. 1 Ziffer 5 zuwider gehandelt hat. Der Träger des öffentlichen Arbeitsnachweises ist berechtigt, selbständig Antrag auf Entziehung der Erlaubnis zu stellen.

1

§ 10.

Der Bescheid, durch den die Erlaubnis persast oder zurück⸗ genommen oder der Gewerbebetrieb untersagt wird, kann im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens angefochten werden; wo ein solches nicht besteht, gelten die §§ 20, 21 8 ewerbeordnung.

Ein Abdruck dieses Gesetzes muß auf jedem deutschen Kauffahrtei⸗ schiff im Volkslogis zur jederzeitigen Einsicht der Schiffsleute vor⸗ handen sein.

§ 12.

Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Haft wird bestraft ein Stellenvermittler, der

1) den Gewerbebetrieb ohne die vorgeschriebene Erlaubnis unter⸗ nimmt oder fortsetzt,

2) einen nach § 3 Abs. 1 ihm verbotenen Gewerbebetrieb unter⸗ nimmt oder fortsetzt, oder der sich von Gewerbetreibenden der dort bezeichneten Art für die Ausübung seiner Tätigkeit verbotene Ver⸗ gütungen irgendwelcher Art gewähren oder versprechen läßt,

2 seine Tätigkeit zu Anpreisungen für eigene oder fremde Ge⸗ werbebetriebe benutzt, oder den Stellensuchenden verpflichtet oder an⸗ hält, aus seinem oder einem von ihm bezeichneten Gewerbebetrieb oder Handelsgeschäfte Waren zu entnehmen,

4) die amtlich festgesetzte Taxe überschreitet, oder sich außer den tarmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art von dem Arbeit⸗ nes nes oder dem Arbeitgeber gewähren oder versprechen läßt 5 Abs. 1 bis 3), 8

5) es unternimmt, einen Arbeitnehmer zum Bruche eines ein⸗ gegangenen Arbeitsvertrags zu verleiten. 1

Die gleiche Strafe trifft Gewerbetreibende der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art, die es unternehmen, einen Stellenvermittler durch Gewährung oder Versprechung von Vergütungen irgendwelcher Art zu einer den Interessen des Arbeitnehmers widerstreitenden Ausübung der Vermittlertätigkeit zu bestimmen.

War der Täter wegen der im A handlungen rechtskräftig verurteilt worden fünf Fahren wiederum eine v Geldstrafe von einhundert bis sechshundert Mark bestraft.

§ 13.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft: 8

1) ein Stellenvermittler, der den Vorschriften des § 5 Abs. 4, der §§ 6, 7 oder den im § 8 bezeichneten Bestimmungen zuwider⸗

handelt, 2) ein Stellenvermittler

bs. 1, 2 bezeichneten Zuwider⸗ und begeht er innerhalb so wird er mit oder mit Haft

oder ein Gewerbetreibender der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art, der im Inland den von einer zuständigen Behörde erlassenen Bestimmungen zur Verhinderung des vorzeitigen Betretens einlaufender Schiffe und des Anbordbringens von geistigen Getränken zuwiderhandelt,

3) ein Kapitän, der im Inland den Bestimmungen einer zu⸗ ständigen Behörde, im Ausland den Anordnungen eines Seemanns⸗ amts zuwider Stellenvermittler oder Gewerbetreibende der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art an Bord läßt oder an Bord duldet,

4) ein Kapitän, der es unterläßt, dafür zu sorgen, daß ein Abdruck dieses Gesetzes im Volkslogis zugänglich ist 11).

In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3, 4 sind im Ausland für die Festsetzung der Strafe und für das weitere Verfahren die Vorschriften der §§ 5, 122 bis 125 der Seemannsordnung anzuwenden.

§ 14.

Auf den Gewerbebetrieb des Stellenvermittlers finden die Vor⸗ schriften der Gewerbeordnung insoweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetze besondere Bestimmungen getroffen sind.

5. bestimmen, inwieweit die Vor⸗ schriften der §§ 3, 5 auf nicht gewerbsmäßig betriebene Stellen⸗ oder Arbeitsnachweise anzuwenden sind, und weitere Bestimmungen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Be⸗ trieb dieser Nachweise erlassen.

§ Die Landeszentralbehörde kann

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft werden Leiter oder Angestellte eines nicht gewerbsmäßigen Stellen⸗ oder Arbeitsnachweises bestraft, welche den auf Grund des § 15 ge⸗ troffenen Bestimmungen zuwiderhandeln.

§ 17. 1 Sind innerhalb zweier Jahre wiederholt Leiter oder Angestellte

eines nicht gewerbsmäßigen Stellen⸗ oder Arbeitsnachweises wegen