8
Zaalität 1111A“A““ ; Vorwurf gemacht worden, daß der Termin zur Herausbringung unserer kommnisse mitgeteilt worden, die auch das Haus sicherlich verurteilen Abg. Wallenborn Befsrnort seinen Antrag, den Zusatz zu 8 Am vorigen Außerdem wurden Anleihen nicht richtig gewählt sei. Ja, meine Herrer, wir sind in wird. Wir haben gehört, daß ein Kommunalverband, der die Ver⸗ machen, daß auch der Erwerber das Versicherungsverhältnis innerhalb gering mittel — gut Verkaufte 1 Durchschnitts⸗ Markttage am Markttage dieser Beziehung leider nicht so frei, wie jedes private Institut. Sie feügtung der Anstalt führte, das Vermögen und die Ueberschüsse der⸗ eines Monats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen kann. Verkaufs⸗ preis (Spalte 1¹) G rissen, daß wir meist der Genehmigung des Landtags bedürfen selben heterogenen Zwecken, Zwecken des Kommunalverbandes nutzbar Geheimer Regierungsrat Hermes bittet, den Antrag abzulehnen. Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge für Durch⸗ nach überschläglicher nhalle wissen, b gung de diag — . machte. Ein Kommunalverband in der Rheinprovinz hat das ganze Abg. Winckler (kons.) erklärt sich gleichfalls gegen den Antrag, hüüeaas. wert 1 Doppel⸗ schnitts⸗ e gg verkauft und daß die Gesetze erst verabschiedet sein müssen, die uns die Er⸗ Vermöͤgen der Anstalt einer ihm gehörigen Bank zugeführt und zu weil er mit dem Grundcharakter der Sozietäten in Widerspruch stehe.
niedrigster, höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner] zentner preis dem Doppelzentner mächtigung zur Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen geben⸗ Vor deren Zwecken verwendet. Solche Dinge halten wir für einen Miß⸗ Durch Erleichterung der Kündigung werde der Realkredit gefährdet.
ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ 1 ℳ ℳ (Preis unbekannt) allen Dingen aber, — darauf möchte ich hinweisen — ist es ein fester brauch, dem die Fassung der Vorlage hoffentlich steuern wird. § 22 wird, unter Ablehnung des Antrags Wallenborn,
Sol o o sio or- Nerw jc 8 1 Gandsatz, daß wir unsere Anleiheoperationen gemeinschaftlich mit dem Sölten, die Befusiße der Berwaltung auch, hiernechenopanehr unverändert angenommen “ Noch: Hafer. Reiche vornehmen, ein, wie ich glaube gerechtfertigter Grundsatz. Der Erweiterung bereit. Zum zweiten Absatz, die Verpflichtung der e Die §8 30 und folgende regeln die staatliche Aufsicht. Z“ 1““ — — 15,00 5S 15,00 11““ 8 Markt würde nie zur Ruhe kommen, wenn wir in Preußen unsere Anstalten, mindestens bis zu einem Viertel ihr Vermögen in Reichs⸗ Im § 31 hat die Kommission den Zusatz beschlossen, daß auf Z1111““*“ 3 1 14 80 14,80 15,80 15,80 8 Anleiben herausbrächten und das Reichr seine Anleihen. Infolgedessen und Staatsanleihen anzulegen, betreffend, halte ich dafür, daß, wie Anstalten, welche von einem Kommunalverbande verwaltet Neuß. 8 14,20 14,20 15,20 15,20 14/,70 öö ü - b die einzelnen Anstalten, auch Verbände derselben dieser Verpflichtung werden, die Vorschriften keine Anwendung finden sollen, die 166 15,20 15,40 15,60 15,80 . gehen wir immer pari passu mit hem Reich vor. Nun 1 wird den unterworfen sind, weil sonst durch einen solchen Verband die einzelnen sich auf die Einsicht der Akten, der Haushaltspläne, Kassen⸗ Saarlouis. 1X.“ — 16,40 16,40 . g 16,41 Herren, besonders denen, die auch im Reichstage sind, bekannt sein, Anstalten um diese Pflicht herumkommen würden. Die Bestimmung revision usw. beziehen sofern der Umfang der Staatsaussicht Landshut. . . 13,98 15,05 15,59 16,13 16,67 15,51 daß abweichend von Preußen die Reichsschatzverwaltung nicht die Er⸗ selbst werden wir annehmen, ebenso die Resolution, die die Kom⸗ in den Gemeindeverfassungsgesetzen anderweit geregelt ist A11A14A*“ “ 1185 naetbaung hat, eine Anleihe für einen bestimmten Zweck in toto zu aisiont vongeschlagen Hatin wonehhngen solche Verpflchtung e bg. Gpßling (fortschr. Volkey.) syrich Hherüter seln. Pe⸗ Bopfengen — 8 13,00 13,80 13,80 14,00 14,00 “ “ — u“ begeben, sondern daß die Anleihebeträge nach dem Jahresbedarf jedes⸗ Wir haben stets mit dem Wunsche des Ministers, endlich eimmal fen ng 1 döer daß die Bestimmung stehen Mainz .. ““ Sn 16,00 16,00 16,60 16,60 I11“ mal in den Reichshaushaltsetat aufgenommen werden. Erst wenn der etwas Wirksames zur Hebung des Kurses unserer Staatspapiere zu gie 8 Art ist S 8, ghe. ve Necheangesahn. . atltä⸗ 1 v1111A“A“*“ — 15,00 15,50 — — . 8 ’ . 8 Etat verabschiedet ist, kann die Reichsschatzverwaltung die ent⸗ 1 ö wir haben dem Ausdruck gegeben bei der Be⸗ Rechnungsabschlu 8 und Jahresberichts der Minifter des See Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet sprechenden Anleiheoperationen vornehmen. Also müssen wir in .“ E EE11“ 1“ Anordnungen 1h kann, und bemerkt: Nach § 34 sind die beim In-⸗ Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt Preußen auch so lange warten, und also weiß ferner die ganze Welt, fassung vertreten, daß man weitergehen und einen Stamm von regel⸗ krafttreten dieses Gesetzes bestehenden öffentlichen Feuerversicherungs⸗ “ G 1 b Reichsanleihe kommt, sobald der Reichsetat bschiedet ist. mäßigen, fest EoZC ee . von regetn⸗ anstalten gehalten, binnen 3 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre 6 Beerlin, den 11. Juni 1910. daß eine Rei mt, soba er Reichsetat verabschiedet i äßigen, festen Abnehmern unserer taatsanleihen schaffen muß. Satzungen und Versicherungsbedingungen mit den Vorschriften dieses Kaiserliches Statistisches Amt. 8 88 Nach dieser Richtung hin sind uns also mannigfache im Etatsrecht G bei den Sparkassen v1v e hat Gesetzes in ee zu heeen. Nach Ablauf Fdlefer Frist 1 1 8 1““ 1“ Meine ren, wie dem ei, i nöcht hi ügen, 848 g. ; 1 88 8 ordnung erfolgen. Es erhe ich gegen diese Bestimmungen Be⸗ Meine Herrer auch sei, ich möchte noch hinzufügen, geneigt war. Um so mehr freuen wir uns, hier zum ersten Male denken auch mit Rücksicht darauf, 8 37 für dieß
zollernschen Lande der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ge⸗
D bo
— — S H
9999959 9
— 8* D —₰¼
1
daß beispielsweise auch die letzte Anleihe, die unzweifelhaft in einem praktischen Schritte in dieser Richtung zustimmen zu können,
ürfni ial⸗ ähli rei ie F inem guten Zeitpunkt herausgekommen ist, wie von allen weil uns dadurch gleichzeitig willkommener Anlaß gegeben ist, unsere arfer — Preußischer Landtag. finden ist, und ich kann ein Bedürfnis, gerade bei diesem Spezial⸗ allmählich dadurch erreicht werden, daß die Feuerversicherungsgesell⸗ ein g Zeitp h g s rundsä tiche und d kwea ke wdier Polik des i8 .“ einzelner Teile desselben durch Königliche Verordnung Haus der Abgeordneten.
sgesetz von ihm abzuweichen, nicht anerkennen. Der Herr Finanz⸗ schaften 33 ½ % ihres jährlichen Vermögens zuwachses in diesen Seiten anerkannt worden ist, die in einem Zeitpunkt hoher Finanzministers bezüglich d 8 EA ist. “ 83. Sitzung vom 10. Juni 1910, Vormittags 11 Uhr. über die Reisekosten der Beamten seine ablehnende Stellung zu einem Für die Feuerversicherungsgesellschaften selber bringt diese Be⸗ durchaus keinen Mißersolg gezeitigt hat aber doch nicht so auf⸗ Fasnethe Politik des Finanzministers kůrzlich an anderer Stelle ausreichendes Spatium sei, um 8 Satzungzänderungen “ (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) ähnlichen Antrage hier eingehend erörtert. Ich kann darauf Bezug stimmung gar keinen Nachteil, und sie ist für sie von keiner erheb⸗ genommen worden ist, wie es unseres Erachtens dem Werte des E“ eb 8bb großzügige führen. Die Staatsregierung werde dann zu pruͤfen haben, ob die ab⸗ Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen nehmen und bitte, von einer Aenderung der Vorlage in diesem Punkte lichen Bedeutung; aber sie ist von der größten prinzipiellen Trag⸗ Papieres entsprochen hätte. Abg. Freiherr von Zedlitz und Reckirch freikonf.): Bezügli nderzen asungfse 1 1“ des Srsste eethee bg. Nummer d. Bl. berichtet worden. abzusehen. weite. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) Des⸗ 6 Meine g liegen tiefer, und sie lassen sich auch der Auslegung des ersten und des zweiten Absatzes kesüal ch Ausführung vgi fes gesetes “ Peicgeben, vencndig Es wird die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ Abg. von Hennigs⸗Lechlin (kons.): Ich kann nicht zugeben, daß wegen muß ich großen Wert darauf legen, daß dieser erste Schritt durch solche 1 81 Ab allein nicht bheeitzigen. Sie 1 mhee ich n Ferr Henupifragg, 88 seien. Für die hohenzollernschen Lande werde die Ausführung dieses treffend die öffentlichen Feuervers icherungsanstalten, das Wort „Subalternbeamte, allein dem Sprachgebrauch und dem hier nicht abgelehnt wird, weil man bei allen späteren Versuchen sich liegen in erster Linie in dem außerordentlichen wirtschaftlichen Auf⸗ Finanzpolitik iit, nach Krätten für die Sen 81- Kurses 8 Gesetzes keine Schwierigkeiten bieten. Durch eine Allerhöchste
¹ lichen Feuer ich Ffesee 5934 Se⸗ eneg. 1 3 Et es 1 8 eres Vaterlandes, in der kolossalen industriellen Ent⸗ aag. 1 1 s der Kabinettsorder könnten zunächst vielleicht die privatrechtlichen und und zwar zunächst die Diskussion über § 1 fortgesetzt. g setzlichen Gebrauch entspricht, sondern ganz allgemein nimmt man immer wieder darauf berufen würde: man hat ja den Feuer⸗ schwung unseres Vate indes, 1 1 Anleihen zu sorgen. Wir sind da in Preußen und im Reich in äter di Vorschri ingefü b Abg. Gyßling. (fortschr. Volksp.): Der Resolution der Kom⸗ sennicundrnge wantäner e“ Fegce is. 18 Smnd⸗ versicherungsgesellschaften eine solche Verpflichtung nicht auferlegt, wicklung, die die Kapitalien in außerordentlichem Maße in Anspruch ungünstiger Lage; beide haben zu leiden unter der Konkurrenz “ ss 6 G . mission, wonach die für die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten T“ Wort Sreittere⸗ Hestrichen Feirb. Grund. wie will man sie nun uns auferlegen. (Sehr richtig!) nimmt und dem Publikum vielfach eine höhere Verzinsung ermöglicht, der Industriewerte, der Kommunalanleihen und der ausländischen hat machdem EE“ Gentr. 2 Wunsch geäußert ö EE11“ sätzliche Bedenken dagegen liegen bei uns nicht vor. Im Gegenteil Was zunächst die Feuerversicherungsgesellschaften selbst anbetrifft, als es bei Staxctspapleren der Fall ift, und zweitene, meine Herren, b G 1cne ghe g san eutscfen See 55 möglichst bald 11e 2 7 65 2 9 2 9 z1⸗ 9 9 or wei 4 2 4 4 4 G — 2 2 2 8 4 4 s . 1 können wir sagen, daß das deutsche Wort wünschenswerter ist, weil es so ergibt sich aus der Zusammenstellung, die wir die Ehre gehabt in der enormen Inanspruchnahme des Marktes durch Rentenpapiere. allen Maßnahmen zu unterstützen, die geeignet sind, auf die des Gesetzes unverändert angenommen. Die Petition des
unterliegen, eingeführt werden soll, können wir nicht zu⸗ 1 eriae 88 5 . — „ F . nen b ebenso klar dasselbe sagt, wie das bisherige Wort „Subalternbeamte“. haben, Ihnen zu überreichen, daß die Feuerversicherungsgesellschaften Ich darf nur an die kommunalen Obligationen, an all die fremden ns der Kurse fördernd zu wirken. Ich begruße es, daß die See⸗ GDeutschen Versicherungsschutzverbandes wird der Staatsregie
stimmen. Bezüglich der Beschwerdeführung gegen die Ablehnung vgee 8Fe; “ b nen, an e fre⸗ — rnd Ich begrüße einer Gebäudestenerversicherung beantragen wir die Wiederherstellung 111“ bg b ein Vermögen von 122 Millionen besitzen, wovon bereits 28 Millionen Staatsanleiben, an die kolossalen Pfandbriefemissionen in jedem handlung jetzt auch ermäͤchtigt worden ist, einen Teil der zur Lilgung rung als Material zur. Verwendung bei Genehmigung der der Regierungsvorlage, wonach der Bezirksausschuß, in Berlin der mittlere Beamte zu sagen. in Reichs⸗ und Staatspapieren angelegt sind. Das macht über 23 % Jahre erinnern, um darzulegen, in welchem Maße schon unser Markt estimmten Beträge nicht mehr auf Anleihen zu verrechnen, sondern Anstaltssatzungen, nämlich bei der Regelung der vapü Nn
2 die Beschwerde endgültig zu entscheiden hätte, 2 1 1 — “ dafür im offenen Markt Obligationen anzukaufen. Man könnt br 8 ü eeehet hen Fhen. die fsünsbe däaße Fhü 8 eüünent chen fh dt. Der Antrag Vartscher wird fast vom ganzen Hause an⸗ des Gesamtvermögens aus, sodaß nur noch wenig an den 25 % fehlt; durch anderweite Papiere jährlich in Anspruch genommen ist. dnin sra. fiea 8 ehe Auch 8 g. Wahl des eit⸗ Versicherungsbedingungen in den Satzungen, überwiesen.
behörde die Entscheidung liegen soll. genommen. allerdings trifft die Verpflichtung durch das vorliegende Gesetz die Meine Herren, in diesen beiden Beziehungen werden wir kaum unktes, eine Anleihe an den Markt zu bringen, sind wir jetzt sehr von der Kommission vorgeschlagene Resolution: die König
Abg. von Wentze! (kons.) empfiehlt eine von ihm vorgeschlagene, Bei § 11 hat die Kommission als Beschwerdeinstanz gegen einzelnen Gesellschaften ja verschieden. Aber ich möchte doch hervor⸗ Wandel schaffen können; aber wir sind in der Lage, nach zwei beengt; wir gehen dabei mit dem Reiche parallel und sind ge⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, die erforderlichen Schritte
auch vom Abg. Dr. Wendlandt (nl.) unterstützte Resolution, vn . ; 8 8 8 ; ö 3 z. Richtungen hin das Uebel einzudämmen und nicht zu vergrößern. Das hindert, die günstige Konjunktur des Geldmarktes ganz auszunutzen. zu tun, damit die jetzt den öffentlichen Feuerversicherungs⸗ die Ablehnung einer Gebäudeversicherung durch den Anstalts⸗ heben, daß eine große Anzahl, und zwar gerade besonders leistungs⸗ chtung cht ; größ Man kann ja das Firsarmngern mit dem Reiche als Regel bei⸗ anstalten gegenüber erlassene Vorschrift, die Vermögensbestände
n. Penhen nfeneffhadeaionggeensentaser ncfanttalten zae been. leiter statt des Bezirksausschusses die staatliche Aufsichtsbehörde, fähiger und gut entwickelter Gesellschaften, schon jetzt erheblich über erste ist, daß wir selber staatsseitig uns bemühen, die Emissionen nicht behalten, aber so weit sollte man sich freie Hand bewahren, selb⸗ zu einem Teile in Reichs⸗ oder Staatsanleihen anzulegen auch 88 b 8 Moltke: also den Oberpräsidenten, eingesetzt, welcher endgültig über die den Satz von 25 % hinausgeht. Ich darf z. B. darauf hinweisen, noch stärker steigen zu lassen, sondern nach Möglichkeit einzuschränken, ständig vorzugehen, wenn der Geldmarkt besonders günstig ist. anderen Anstalten und Unternehmun en erlassen Minister des Innern von Moltke: — Beschwerde zu entscheiden hat. 8 daß die Westpreußische Feuersozietät 46 % ihres Vermögens in und daß wir den Markt nicht in so enormem Maße selber in An⸗ Die Hauptquelle des niedrigen Kursstandes zu verstopfen, werde, deren Geschäftsbetrieb einer bun besondere Vorschriften Zu dem Gegenstand der Resolution kann ich sachlich schwer Die Abgg. Gyßling (fortschr. Volksp.) und Lippmann - ; 8 ; hmen, wie das in den letzten Jah fehlt es uns immer noch an dem Reservoir; das zu schaffen, soll hier 8 8 häf ge. . sondere W Frifter : liegt eigentli f dem Gebiete der landwirt (fortschr. Volksp.) beantragen die Wiederherstellun der Reichs⸗ und Staatspapieren angelegt hat, die Posensche 29 %, spruch nehmen, wie do o 8 . zren geschehen ist. Wir ein erster Schritt geschehen, der noch dazu für die Feuerversicherungs⸗ geregelten staatlichen Aufsicht unterliegt, wird gegen die S 88 8 c mi ct s 1 c. ““ Rachreeeee 11 also die Finsetung e Zezirksausschusses die Landfeuersozietät für das Herzogtum Sachsen in Merseburg werden ’ den Marrt in reichlichem Maße in Anspruch nehmen anstalten außerordentlich schmerzlos ist. Diesem ersten Schutt Stimmen der Freisinnigen, Sozialdemokraten und eines Teiles 8 “ eden nß 29. als Beschwerdeinstanz . 35 %, die Provinzialstädte Feuersozietät der Provinz Sachsen, müssen, z. B. für den Ausbau von Nebenhahnen usw, also für wirt. werden weitere zu felgen baben⸗ Bei den Sparkassen wird'man des Zentrums angenommen. Ferner gelangt noch die von weite des Antrags zu ube g 9 Wir si 8 die von besonderer Bedeutung ist, 790 ört, hört! und bravo!) schaftliche Zwecke; aber wir wollen suchen, nicht darüber hinauszugehen. später nicht generalisieren dürfen, sondern die einzelnen Unter⸗ der Kommission vorgeschlagene Resolution, die Staatsregierung 8 1 o i. 284 Abg. Winckler (kons.): Wir sind zu der Ueberzeugung gekommen, ie von besonderer Bedeutung ist, % (hört, hört! und bravo!), 8 be. G“ . ng. B 3 - hier berührt ist, in den Rahmen des Gesetzes, das uns hier beschäftigt, s. rese 1de? Wormmiis — Cöö6 E 16 ““ es b “ 9. 1 nehmungen individuell behandeln müssen. Immerhin errichten wir zu ersuchen, auch abgesehen von dem Fall des § 14 (Ver 1 “ 3 b daß die Aenderung, die die Kommission vorgenommen hat, eine Ver⸗ die Westfälische Provinzalfeuersozietät 29, die Hohenzollernsche Anstalt Meine Herren, der zweite und wichtigste Punkt ist der, den ich it der Besti des § 20 Absatz 2 d en Ster 1 52 SeI e. ge] 1 48 nicht notwendig hinein. Also ich kann dem hohen Hause nur die be erung ist. Durch den Bezirksausschuß würde eine Pentechasörhung 52 %. — Also, meine Herren, die vortreffliche und glänzende Ent⸗ so oft hier schon berührt habe, nämlich die Schaffung regelmäßiger kräftigen und näßzlichen Ausben “ sis ö 8 8 “ 25 Rüben⸗ † 9 beiß Ho jo 4 8 8 Ents⸗ ej vij j gij 1 * 8 b 8. 5 88 8 8 86s — 8 8. 8 4 844 5 2 8 “ 8 5 „ rtes 2 Beschlußfassung anheim stellen, weiß aber nicht, wie der Herr Land⸗ der Entscheidung eintreten, es würden auch zu viel Ungleichheiten in wicklung dieser öffentlichen Institute ist keineswegs dadurch gehemmt Abnehmer (sehr richtig!), die Schaffung künstlicher Reservoirs, wie Abg. Wallenborn (Zentr.) hält dem Finanzminister gegenüber sche henecghe ee nägene erfssonder 9 21
ini R ü “ der Entscheidung entstehen. Aus praktischen Erwägungen heraus bitte . — . w — I ; öö“ 88 11.“ gegenüberstellen wird 1 ich, den Antrag Gyßling abzulehnen. worden, daß sie zum Teil so erhebliche Prozentsätze ihres Vermögens sie Frankreich, England, Amerika, Oesterreich haben, und wie sie seine cufresh. Volksp.): Der Finanzminister hat treffend und leistungsfähigeren Anstalten vereinigt werden, und schließ⸗ e1“ 8 Abg. Kirsch (Zentr.): Ich habe Bedenken dagegen, daß der Ober⸗ in Reichs⸗ und Staatspapieren angelegt haben und damit weit über die uns schlechterdings fehlen. Wenn wir nicht auf diese Weise einen “ des 8 sich ja nur um die Anlage eils sdes lich die von dem Abg. von Wentzel beantragte Resolution wegen
Nach § 3 sind die öf entlichen Feuerversicherungsanstalten präsident eine endpfltig Entscheidung trifft, und keine Beschwerde an gesetzliche Grenze hinausgegangen sind. regelmäßigen Käufer am Markt schaffen, werden wir unsere Staats⸗ Vermögenszuwachses handelt. Wir sind mit allen Maßnahmen des Versicherung der Domänengebäude bei den öffentlichen Feuer⸗
a er ; . ; ; . on Minister ” Ff 9 F̃ bi dies zzesotz de 1 8 b 8 1 1 b 1 s ½ 9 — 8 1 T 4 “ des öffentlichen Rechts ö eine ganze den Ainistge zusässig sein Ffol. 1 hööö Ist so vom Standpunkt der Feuersozietäten aus diese Vorschrift papiere nie auf den Stand bringen, der ihrem innern Werte entspricht. Finanzministers zur Erreichung eines günstigeren Standes unserer versicherungsanstalten zur Annahme. Reihe von Vorrechten. Weitergehende Berechtigungen der be⸗ ge envgültige Entscheidung trifft, zu streichen. des Gesetzes in keiner Weise schädlich, so muß ich doch nochmals be⸗ Deswegen, meine Herren, lege ich so sehr großen Wert auf T1“ einverstanden und nehmen deshalb auch den § 29. In dritter Lesung wird darauf der Gesetzentwurf auf An⸗
1 9 “ 86 e, B E11164“ 8 v 3 2 an, zumal diese Verpflichtung der Feuersozietäten ein Korrelat trag des Abg. Herold (Zentr.) unverändert nach den Be⸗ dieses Gesetz nicht berüͤhrt. Minister des Innern von Moltke: Cn. daß diese Bestimmung der Vorlage von der größten prinzipiellen diesen § 20 als ersten, für die Vorlage nicht wichtigen, aber für das für ihre Privilegien ist. Bei den privaten Feuerversicherungs⸗ schliisen G 8Beltr.) eaneh Abg. Kirsch (Zentr.): Ich bedauere sehr, daß an den Verhand⸗ Der Sinn des § 11 ist der, daß der Oberpräsident wirklich Tragweite ist im Hinblick auf ein späteres Vorgehen in der gleichen Prinzip wichtigen Schritt nach dieser Richtung hin. Nur wenn diese gesellschaften wird man dagegen eine solche allgemeine Bestimmung Es folgt die zweite Beratung des Gese entwurfs zur lungen der Kommission ein Vertreter des Justizministers nicht teil⸗hendgültig zu entscheiden hat, d. h. daß eine weitere Beschwerde Richtung. (Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Sehr richtig!) Bestimmung hier anfgenommen wird, können wir die Hoffnung haben, “ prüfen mässen, ob eine Abandezrung . Vorschriften über bhe Woh enommen hat. Diese Vorlage enthält eine Reihe recht schwieriger in diesem Falle an den Minister des Innern nicht stattfindet. Meine Herren, ich habe mich ja hier in diesem hohen Hause schon so aähnliche Bestimmungen nachher auf Organisationen des öffentlichen II1“ 1 EEEEue actepepterse 6 ebrert ist. nel issdhg Mietgentschädi G Rechtsfragen, und dazu gehört auch dieser § 3. Durch diesen sollen sem 7 1 8 f oft über den gänzlich unzulänglichen Stand unserer Reichs⸗ und Staats⸗ 8 Recht S 8. 1 Abg. Dr. Schroeder Cassel, (nl.): Wir werden für den ge us hüsse und Mietsentschädigungen. 8 die Rechte der Feuersozietäten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt Der Antrag Gyßling⸗Lippmann wird abgelehnt, es bleibt papiere aus ee ich (en vft wmenn ie mhe b hcme und prioaten Rechts hnen, die durch besondere Vorschriften Kommissionsvorschlag und 88 für 16 111 Die Artikel 1 und 2 werden gemeinsam besprochen. werden. Das wäre ganz schön und gut, wenn nicht am “ also bei der Kommissionsfassung. papie 89 EEE“ if hingewiesen, daß wa unter eine staatliche Aufsicht, unter einen staatlichen Schutz gestellt stimmen. Ich erinnere daran, aß wir schon bei dem Gesetz über das Nach Artikel 2 tritt an die Stelle des § 1 des Wohnungs⸗ Bestimmung vorhanden wäre, daß auch die bisherigen sonstigen In § 17 wird u. a. bestimmt daß, wenn die Mitglied im Interesse des Staats und im Interesse des Publikums, namentlich sind. Wird die Bestimmung hier abgelehnt, so würde man sich bei Sgat .. 88 “ sin aß . unterstuͤtzt werden geldzuschußgesetzes vom 12. Mai 1873 der dem vorliegenden Rechte und Pflichten dieser öffentlichen Sozietäten J111 „daß, wenn die Mitglieder des minder bemittelten Publikums, darin Wandel schaffen müssen, jedem weiteren Vorgehen darauf berufen und sagen; wenn ihr den muß, was den Kursstand der Diac spapiere heben kann. “] Gesetz beiliegende Tarif. Ferner wird bestimmt: die Stellung 4 1 9 gen; Ab 5 d Fyß bleiben. Darunter sind auch solche, die zum Teil recht zweifelhaft einer öffentlichen Kreditanstalt verpflichtet werden, bei der f vobr ein Bedein n “ z “ Abg. Wineckler (kons.): Dem Abg. Gyßling gegenüber möchte ich der Orte in d schied im Tarife bezeichneten Orts⸗ ind. Ich hätte es viel lieber gesehen wenn man hier im Ge⸗ Feuerversicherungsanstalt ihre Gebäude zu versichern, die sodaß wohl ein edürfnis dafür nicht besteht, diese Ausführungen öffentlichen Feuerversicherungsgesellschaften eine derartige Beschränkung konstatieren, daß wir nicht deshalb diese Bestimmung annehmen, weil X“ verschiedenen B Tarife bezeichneten Drin⸗ entweder gar nichts gesagt hätte von den Rechten und Pflichten Satzung die Entsendung eines nicht zu 8 den Versicherungs⸗ hier nochmals zu wiederholen. nicht auferlegt habt, wie wollt ihr sie uns auferlegen. Also es würde diese Pflicht der Sozietäten ein Korrelat für ihre Rechte ist. Wir klassen bestimmt sich nach dem Ortsklassenverzeichnisse, wie es dieser Sozietaten, oder wenn man gesagt hätte, den Feuer⸗ nehmern gehörenden Vertreters der Kreditanstalt in den Ver⸗ Meine Herren, wir haben, soweit es in unserer Hand lag, alke ein Stein in unserem weiteren Wege sein, und deswegen lege ich meinen auch, scaß Recht⸗ unr Wichten sich die Wagt halten nach ““ mage 4 1 ho jo G o. 5 ; 5 89 2 1 : ; 1 „ „ „ 9 8 4 8 3 3 ) 5 8 5 9 5 1d3 2 versicherungsanstalten stehen die und dif Rechte und Pflichten zu. waltungsrat zulassen kann. Hilfsmittel in Anwendung zu bringen gesucht, die für eine Förderung großen Wert darauf, daß dieser Stein aus dem Wege gewälzt wird. Küüssen, abert nschin unfeesse notmendig Uir und Linen ersten Schrit deng 68 .“ 1 78 8 voftscshen Ffr ge hessna far der Lommission gefragt, Abg. Winckler (kons.): Aus den Kreisen der Kreditanstalten des Kurses unserer Anleihen in Betracht kommen. Ich darf daran Meine Herren, ich darf daran erinnern, daß wir in der auf diesem Wege darstellt g Abg. Aronsohn sfortschr. Volksp.) beantragt hierzu sozietäten noch beständen. Es Kommissionsmitglied hat von der . Zmet öö1“ Si gssung 88 erinnern, daß wir das Kapital der Seehandlung erhöht haben. Ich dar Reichsversicherungsordnung, die jetzt der Beratung der Kom⸗ § 20 wird, unter Ablehnung des Antrags Wallenborn, folgenden Zusatz: b and Z“ ö““ Konsequenz hat, daß die Kreditanstalten nur ein Mitglied in den d daß wir vor kurzem das Staatsschuldgesetzbuch Dank ne 1b 18 1u.“ — G 8 1 “ — 2 1 Berechtigung zur Einziehung der Prämien der Mobiliarversicherung] Verwaltungsrat wählen dürfen. Nach meiner Auffassung liegt die aran erinnern, aß wir or kurzem das aatsschu gesetzbuch a mission unterliegt, eine ähnliche oder vielmehr eine gleiche gegen die Stimmen des Zentrums angenommen. . . gjedoch nur, soweit hierdurch eine Herabsetzung der Orte im im ö in der sebeinprgein ge pregshe ales Betonung hier nicht auf dem Worte veines“, sondern auf dem Worte der Unterstützung dieses hohen Hauses verabschiedet haben, um ale Bestimmung vorgesehen haben. Würde sie hier beseitigt, so würden Nach dem an Stelle des § 13 der Regierungsvorlage, ber Vergleich du der bisherigen preußischen Servisklasseneinteilung nicht Regicst ucher nane Fra 2 keine Klarheit, gEge weitere Berechüigung SMcc. Wieviel Vertreter alfo zugelassen werden, ist lediglich Sache formaliftischen buneankeatischen Schwerfälligkeiten, die bisher be⸗ bei der Reichsversicherungsordnung sofort Schwierigkeiten entstehen; bestimmte Prozente der jährlichen Ueberschüsse als Beiträge Srüciin Jusarbit 8 “ ist die Portofreiheit, Es wird nachzuprüfen sein, ob diese mit den er 5 ung. Rezierungörat Hermes: Ich erkläre mich mit der standen, zu beseitigen, damit die Eintragung im Staatsschuldbuch in auch bei anderen Versicherungsgesellschaften würden wir auf einen noch für die Verbesserung des Feuerlöschwesens und zur Erhöhung die Ortskl. A des gegenw. Gesetzes der bisherigen Serviskl. A reichsgesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist, und ob es angezeigt ist, Auslegung des Vorredners einverstanden. immer weiteren Kreisen populär wird. Wir haben ferner bei den größeren Widerstand stoßen, wenn wir hier die öffentlichen Feuer⸗ der Feuersicherheit reservierte, von der Kommission beschlossenen 1ö14“ . 1 sie 9 Pte ese. r vna auftabese . ksicht auf die juristis In § 20 ist vorgeschrieben, daß die Anstalten ihr Ver⸗ letzten Anleihen Bonifikationen an Sparkassen und an diejenigen ge⸗ versicherungsgesellschaften günstiger behandeln. § 20 a soll die Satzung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit . 86 .6 2 Hae ebee (gierungere Hürder G. 8 Fssh cde 1 ischen mögen mindestens zu einem Viertel in Anleihen des Reichs geben, die sich ins Staatsschuldbuch eintragen lassen, um auch auff Meine Herren, bei den weiteren Schritten ist ja naturgemäß von der Anstalt und des lokalen Bedürfnisses Beihilfen für diese . „ D . III, Schwierigkeiten der Materie it der gagit unkerbreiter n preußischen- oder des preußischen Staats anlegen und bis zur Erreichung diese Weise die Anlagen im Staatsschuldbuch zu vermehren. Wit einer Bind icht die Rede; soweit es dazu eines gesetzliche Aktes Zwecke vorsehen, und diese Beitragspflicht soll ruhen, wenn “ 8 8 v Justizministerium wie dem Reichsjustizamt unterbreitet worden, dem 1 zischen S g 8 5 hung 1 Wu ner Bindung nicht die Rede; soweit es dazu eines gesetzlichen Aktes [4 G 1 Ein gleichlautender Antrag ist von dem Abg. Klußmann
detzteren besonders deshalb, weil es seinerzeit das Reichsgesetz über den dieses Besitzstandes ein Drittel ihres jährlichen Vermögens⸗ haben uns auch bemüht, die Anleihen, soweit das überhaupt möglich bedarf, wird jedesmal entweder der Reichstag oder dieses hohe Haus Ehehsce baüln enhiaithenecnich und des (nl.) mit Unterstützung der Nationalliberalen und von dem
Versicherungsvertrag ausgearbeitet und im Reichstag vertreten hat. zuwachses in derartigen Werten anlegen müssen. 8 ist, zu popularisieren. bei diesen Fragen mitzustimmen haben, also die volle Freiheit der 1 1 1 8 vier Im Reicheftftisangt 98 erschiedene WMänsche abagehrecsen. fhehen Die Abg. Wallenborn und Schmedding⸗Münster Zunächst, meine Herren, muß ich hervorheben, daß künftig nicht erchtegcs e vür es baas nasne ehch außer⸗ B Wöllen Sg7n, Gentr.) S 188. 8 g 11 “ 2 veiteres wurden, damit das preußische Gese * — ie Strei 8 8 — 8 9„ . . b — eäcchen, weil sie die Versicherungsne 1 3
welche ohne weiteres berücksichtigt wurden, dam preuß setz (Zentr.) beantragen die Streichung dieser Bestimmung. weniger als 11 000 Kassen, darunter die 10 000 Postkassen, Ein⸗ ordentlich erschwert werden, wenn hier der erste Schritt nach dieser “ zu streichen, weil sie die Versicherungsnehmer zu Uie Kommission schlägt folgende Resolution vor:
nicht hinter dem zurückbleibe, was die Regierung seinerzeit zugesagt Abg. Wallenborn (Zentr.) begründet den Antrag unker be⸗ 8 LI” 8 1 Kor hat. Es kann also gegen den preußischen Minister des Innern ein b Hinweis auf die Fen ragtnüf der Rcheinprovint. zahlungen für das Staatsschuldbuch entgegennehmen, und daß der Richtung hin fehlschlüge. Geheimer Regierungsrat Hermes: Ich bitte, es bei dem Kom⸗ „die Staatsregierung zu ersuchen, durch entschiedenes Ein⸗ Vorwurf nach dieser Richtung nicht erhoben werden. § 3 behandelt größte Teil der Staatskassen nicht nur Bargeld annimmt, sondem Meine Herren, lassen Sie mich mit dem einen Worte missionsbeschluß zu⸗ Es fragt sich, ob wir die Beitragspflicht treten im Bundesrate dahin zu wirken, daß unter Anwendung der
f alten für das Feuerlöschwesen grund⸗ im Reichsbesoldungsgesetze vom 15. Juli 1909 dem Bundesrat ge⸗
orre welche den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten zu⸗ Fi inister Freiherr v ir en: ie Antra 2 jobe n ; “ 4. der 5ö ichen Versicherungsan e. Vertsst, clc Peeae 1— te, S für die K emein⸗ 6 ha. 1 ö dn e b 8 Ee 1 d8t böb. schliehen. Wenn ich hier immer, so oft sich mir die Gelegenheit sürlicfenclschiniaen deeeh 888 nicht. Der Antrag Wallen⸗ Pöbemen Ermächtigung, nämlich die Einreihung einzelner Orte und heit der Anstalten als die nichtigsten anzusehen sind, und erhält in keine Herren! Ich teile mit dem Herrn Vorredner vollkommen nimmt und dann der S aatsschuldenverwaltung übermittelt. Vi bot, dafür eingetreten bin, endlich einen genügenden Schutz für born scheitert daran, daß die Aufwendungen für Feuerlösch⸗ rtsteile in eine andere Ortsklasse anzuordnen, tunlichst bald die er⸗ feinem Schlußsatz die weitergehenden Berechtigungen der Anstalten das Interesse für die Rheinprovinz; aber ich glaube, daß wir doch haben also die Zahl der Stellen, die dem Publikum zur Verfügung unsere Reichs⸗ und Staatspapiere zu schaffen, so habe ich wahr⸗ zwecke nur aus den Ueberschüssen gemacht werden sollen, eine Be⸗ heblichen Mißstände beseitigt werden, welche in einzelnen Fällen aufrecht. Die Staatsregierung ist der Meinung, daß, da auch die nicht lediglich wegen besonderer Verhältnisse der Rheinprovinz hier stehen, um das Staatsschuldbuch zu benutzen, nach Möglichkeit n haftig nicht bloß als Finanzminister gehandelt, obwohl es lastung der Versicherungsnehmer also ausgeschlossen ist. Der die Ortsklasseneinteilung des Reichs bei der jetzigen Regelung des I Verpfeichthnofn. “ wfcusdch “ eine Regelung ablehnen sollten, die für die Allgemeinheit von Wichtig⸗ vergrößern gesucht; wir haben ferner die Titres verkleinert und sind meine erste Pflicht ist, die staatlichen, fiskalischen Interessen zu ver⸗ I Malfenbagt. fonch ln Felchechrniche⸗ Gen Wohungege wuschussez, büreperkect it hg Wienschenalter beseeben zu beschränken he sie ihnen zu nehmen. keit ist, und die Ihre Kommission beschlossen hat. bis auf 100 ℳ herabgegangen, haben also zu tun gesucht, was nach treten, sondern auch als Staatsminister, um endlich die schweren 111““ für Feuerlöschzwecke n g Die aller Petitionen über die Einreihung in die Ortsklassen vorzulegen.” Das Bundesgesetz von 1869 hat allerdings die Portofreiheit für die Der Herr Vorredner hat hervorgehoben, daß die Feuerversicherungs⸗ dieser Richtung hin möglich ist. 1 Schädigungen auszuräumen, die gerade die mittleren Kreise der Be⸗ Streichung der Bestimmung würde ein. bares Geschenk an die Haus⸗ 8. San 8 6 Behr 8 staatlichen und ihnen gleichstehenden Institute aufgehoben, dagegen anstalt der Rheinprovinz bisher allerdings noch gar keine Staats⸗ und Von einer Seite — ich glaube aus diesem hohen Hause — fl völkerung — und für die tritt doch auch der Herr Abg. Wallenborn besitzer sein, und die Stadt Berlin würde diese Mittel durch Be⸗ Finanzminister Freiherr von Rheinba “ 8 hat es nicht auffehobem 1- Perp flichtns G he S. Reichspapiere erworben, daß sie ihr Vermögen vielmehr in Provinzial⸗ darauf aufmerksam gemacht worden, daß man früher vielleicht die und seine Freunde stets ein — durch das enorme Fallen unserer stetzans der IFgenzeecdg ö mäͤssene, ich den Unt Meine Herren! Ich glaube, es wird zur Erleichterung und an andere staatliche Behörden oder Ahnen gleichstehende Fuftitute obligationen angelegt hat. Aber, meine Herren, ich möchte doch dem- Schuldentilgung, die wir nach dem Gesetze vorzunehmen habe, Staatspapiere erlitten haben. Hier liegt ein Interesse vor, das Waloore mus nefeldem ee n. er 8 . vielleicht auch zur Beschleunigung der Verhandlungen beitragen, wenn
8 g ich mir erlaube, den Standpunkt der Königlichen Staatsregierung zu
ortofrei zu schreiben. In diesem Sinne ist in der Kommission . 1 — “ — 8 Ung b 2 1 . 2 1 eitens der Regierung von der Portofreiheit die Rede gewesen. gegenüber hervorheben: die Rheinprovinz wird ja garnicht genötigt, nicht ganz richtig nur in der Form bewirkt hat, indem man eie zwischen dem Staat und den breiten Kreisen der Bevölkerung voll⸗ denken gegen die ziffernmäßige Verpflichtung im § 13, die Kommission “ 2 b zu § 5 liegt ein Antrag des Abg. Bartscher (Zentr.) etwa eine Aenderung in ihrer bisherigen Vermögensanlage zu Tilgungssumme auf offenstehende Kredite abgeschrieben hat. Schon kommen homogen ist, und deshalb möchte ich besonders dringend hat aber einen zweckmäßigen Ausweg gefunden. den Beschlüssen Ihrer Kommission hier kurz darzulegen. 1 vor, das Wort „Subalternbeamte“ durch die Worte „mittlere bewirken; sondern sie soll lediglich ihren Vermögenszuwachs in vor 2 Jahren habe ich die Anordnung gegeben, daß das nicht zu 6 bitten, uns diesen ersten kleinen Versuch zu bewilligen, weil sonst ale 8§ 20 a wird, unter Ablehnung des Antrags Wallenborn, Meine Herren, der Standpunkt der Staatsregierung ergibt sich Beamte“ zu ersetzen. einer ganz bestimmten Weise anlegen (sehr richtig!); es erwächst folgen brauche, sondern daß die Seehandlung auch nach Bedarf diese weiteren Schritte auf große und schwer überwindliche Schwierigkeiten in der Kommissionsfassung gegen die Stimmen des Zentrums mit Notwendigkeit aus der Betrachtung des historischen Rechts. Das „Abg. artscher (Zentr.) begründet den Antrag unter Hinweis auf also der Anstalt der Rheinprovinz aus der bisherigen Art ihrer Schuldentilgung in der Weise vornehmen kann, daß sie die Titres an stoßen würden. (Bravo!) angenommen. historische Recht ist von jeher dahin gegangen, hinsichtlich der Rege⸗ die früheren Debatten über diese Frage. Kapitalsanlage nicht irgendwelche Ungelegenheit, sondern sie soll nur offenen Markte kauft, damit die Tilgung also am Markte in die Er Abg. Winckler (kons.): §20 bestimmt in seinem ersten Absatz, daß Nach § 22 hat die Anstalt bei Veräußerung eines ver⸗ lung des Wohnungsgeldzuschusses eine volle Uebereinstimmung zwischen Minister des Innern von Moltke: für die Zukunft einen Teil ihres Mehrzuwachses an. Vermögen in scheinungen tritt. 1 das Vegmögen der Anftalten mündelsicher angelegt wird, und die Ein- sicherten Gebäudes ein Kündigungsrecht, sofern es sich um ein dem Reiche und Preußen herbeizuführen, d. h. die Regelung im Meine Herren! Der Ausdruck „Subalternbeamte“ entspricht Reichs⸗ und Staatspapieren anlegen, bis 25 % erreicht sind. Diese Meine Herren, wenn ich dann noch ein Wort über den Termuu nahmen nur im Interesse der Anstalt und der Versicherten verwendet Gebäude handelt, dessen Versicherung abzulehnen sie nach § 10 Reiche ohne weiteres auf Preußen zu übertragen. Ich glaube, daß dem allgemeinen Sprachgebrauch, der bisher in allen Gesetzen zu 25 % der Anlage des Vermögens in Reichs⸗ und Staatspapieren soll! der Begebung von Anleihen hier sagen darf, so ist uns oft gerade del werden dürfen. In der Kommission sind in dieser Beziehung Vor⸗ berechtigt ist. 8 dieser historisch gewordene Zustand auch sachlich gerechtfertigt ist; denn “ “ 8 9 1
stehenden öffentlichen Feuerversicherungsanstalten werden durch