es kann, glaube ich, keinem Zweifel unterliegen, daß es zu den größten Unzuträglichkeiten führen muß, wenn auf diesem Gebiete eine Dis⸗ krepanz zwischen dem Reiche und dem größten Bundesstaate stattfände, wenn Reichsbeamte und preußische Beamte, die zum großen Teil die gleiche Vorbildung haben, eine ganz ähnliche amtliche Tätigkeit, vor allen Dingen einen ganz gleichen Wohnungsbedarf, einen ungleichen Wohnungsgeldzuschuß bezögen. .
Aus diesen Erwägungen heraus haben wir Ihnen im Jahre 1909 den Vorschlag unterbreitet, die Regelung des Reichs, wie es bisher der Fall war, auf Preußen zu übertragen, und es war, wie ich bei der ersten Lesung hervorheben durfte, ein rein zufälliger Umstand, — daß die Regelung im Reiche sich so lange hinzog —, der uns nötigte, ein Provisorium einzuführen, ein Provisorium in der Art, daß 33 % allen Beamten an Wohnungsgeldzuschuß mehr gewährt wurden, und die alte Klasseneinteilung beibehalten wurde. Inzwischen erfolgte die anderweitige Regelung des Reichs, die den Zuschlag wesentlich erhöhte, bis 50 % heraufging und eine ganz neue Orts⸗ klasseneinteilung einführte.
Meine Herren, als wir diese provisorische Regelung einführten, war — das glaube ich wohl sagen zu dürfen — in aller Bewußtsein, daß es sich eben nur um einen vorübergehenden Zustand handeln könnte, und daß es das Endziel sein mußte, wie es der Vergangen⸗ heit entsprach, so auch in Zukunft diese Uebereinstimmung zwischen dem Reiche und Preußen wieder herbeizuführen. Darüber sind sich die Beamten vollkommen klar gewesen; sie haben sich vollkommen in das Bewußtsein eingelebt, daß diese Uebereinstimmung wieder herbei⸗ geführt werden müßte. Kein Beamter hat auf diesen vorüber⸗ gehenden, von allen Seiten als solchen bezeichneten Zustand den ganzen Zuschnitt seines Lebens, insbesondere die Art der Befriedigung seines Wohnungsbedürfnisses, einrichten können.
Meine Herren, diesem Gesichtspunkt der Uebereinstimmung zwischen dem Reiche und Preußen würde es absolut wider⸗ sprechen, wenn nach den eben im trauten Wettbewerb ein⸗ gegangenen Anträgen verschiedener Parteien die Orte, die nach den Bestimmungen des Reichs deklassiert worden sind, wieder in die Höhe gesetzt werden würden. Wir würden eine voll⸗ kommen verschiedene Ortsklasseneinteilung bekommen, eine vollkommene Disparität zwischen dem Reiche und Preußen. Dieser Vorschlag kann also unsererseits nicht akzeptiert werden.
Nun, meine Herren, ergäben sich die Schwierigkeiten hinsichtlich der Regelung des Uebergangszustandes. Es fragte sich, welcher Weg eingeschlagen werden sollte, um den Beamten, die auf Grund der provisorischen Regelung einen höheren Wohnungsgeldzuschuß bekamen, diese Regelung einstweilen fortzuerhalten und einen Ausgleich dafür zu schaffen. Wir haben unsererseits vorgeschlagen, den Beamten diese Bezüge so lange zu lassen, bis sie durch Gewährung einer Dienstalters⸗ zulage oder durch ein sonstiges Aufrücken im Gehalt, insbesondere in eine höhere Gehaltsklasse, einen Ausgleich erführen. Es war also auch nach unserem Vorschlage eine Schädigung der Beamten aus⸗ geschlossen.
Meine Herren, auch in dieser Beziehung haben wir uns an das historisch Gewordene angeschlossen. Wir haben uns nur den Vor⸗ gängen angeschlossen, die in dieser Beziehung vorlagen, insbesondere der Regelung, der das hohe Haus hinsichtlich der Gehälter im vorigen Jahre zugestimmt hat. Auch als es sich um die Regelung der Ge⸗ haltsverhältnisse handelte, kamen, wenn auch nicht häufig, so doch vereinzelt die Fälle vor, daß einzelne Beamte sich früher besser standen als nach der neuen Gehaltsregelung, die wir im vorigen Jahre verabschiedet haben. Es ist infolgedessen in § 5 des Mantel⸗ gesetzes mit Zustimmung des hohen Hauses und auch mit Zu⸗ stimmung des Heerenhauses bestimmt, daß diejenigen Beamten, die sich besser standen, diese ihre höheren Bezüge behalten sollten, bis ein Ausgleich durch Aufrückung in eine höhere Dienstaltersstufe oder sonstige Gehaltsaufbesserung erfolgt. Genau diesem Vorgang haben wir uns angeschlossen, und es ist in der Tat unserer Auffassung nach nicht zu ersehen, warum man hinsichtlich der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses nicht denselben Weg einschlagen sollte wie bei
der Regelung der Gehaltsverhältnisse im vorigen Jahre. Ihre Kom⸗ mission wollte nun in dieser Beziehung weiter gehen und wollte diesen höheren Wohnungsgeldzuschuß nicht schon dann wegfallen lassen, wenn der betreffende Beamte eine höhere Dienstalterszulage bekommt, in eine höhere Gehaltsstufe aufrückt, sondern wollte diesen Mehr⸗ betrag ihm dauernd lassen und ihn nur dann in Wegfall bringen, wenn der Beamte versetzt würde oder eine Beförderung erführe. Also es sollte die Anrechnung der Dienstalterszulage nicht stattfinden; trotz der Dienstalterszulage sollte der Beamte den früheren höheren Wohnungsgeldzuschuß fortbeziehen. In dem Sinne hat die Kommission mit einer, wie ich glaube, nur schein⸗ baren Einschränkung den Beschluß gefaßt, wenn auch nur mit einer ganz geringen Mehrheit. Meine Herren, Ihre Kommission hat be⸗ schlossen, diese Ordnung bis zum Jahre 1918 fortbestehen zu lassen. Wir vermögen darin irgendeine materielle Besserung nicht zu er⸗ blicken; denn, meine Herren, wenn wir die Regelung bis zum Jahre 1918 haben fortbestehen lassen, so halte ich es für ganz ausgeschlossen, sie dann etwa im Jahre 1918 wieder aufzuheben. Dann würde erst recht eine Härte für die Beamten eintreten; es hätten sich die Beamten auf diesen Zustand eingerichtet, und es würde unserer Auffassung nach unmöglich sein, ihn dann zu beseitigen. Die Schwierigkeiten, die jetzt hervorgetreten sind, würden 1918 doppelt hervortreten, und da man den Beamten ihre Bezüge nicht nehmen kann, so würde der Beschluß tatsächlich bedeuten, den höheren Wohnungsgeldzuschuß den jetzigen Beamten so lange zu gewähren, als sie sich in dem Amt befinden, vielleicht 10, 20, 30 Jahre. Nun glaube ich, daß die Staatsregierung auf eine solche Regelung nicht eingehen kann, und ich werde die Ehre haben, Ihnen die Gründe darzulegen. 3 Nach dem Vorschlag, den die Staatsregierung Ihnen unterbreitet hat, schließen wir uns, wie ich ausgeführt habe, durchaus dem historisch 1. 8 Gewordenen an und stellen die Uebereinstimmung mit dem Reich in eder Beziehung wieder her. Die Regelung des Reichs wird ganz auf die Beamtenschaft Preußens übertragen und damit der Zustand herbeigeführt, der sich im Bewußtsein der Beamtenschaft des Reichs wie Preußen vollkommen eingelebt hat. Wir können auch nach ein⸗ gehender Prüfung nicht anerkennen, daß das Reich hinsichtlich der Klasseneinteilung im allgemeinen fehlgegriffen hätte, und ich glaube, e mehr man sich damit beschäftigt, wird man finden, daß die Agitation, die dagegen vielfach im Lande sich richtet, zum Teil stark übertrieben ist, und daß die Regelung, die das Reich getroffen hat, im allgemeinen zutreffend ist. Aber ich erkläre ausdrücklich, wir werden
uns der Prüfung nach der Richtung in keiner Weise entziehen. Wir werden mit Sorgfalt die Punkte nochmals prüfen, die uns in der Kommission bezeichnet sind, und werden da, wo wir nach gewissen⸗ hafter Ueberzeugung finden, daß im einzelnen Fall fehlgegriffen sein solle, die nötigen Anträge auf Remedur beim Bundesrat stellen.
Es ist in den Kommissionsberatungen z. B. darauf hingewiesen worden, daß in einzelnen Vororten nahe bei Berlin eine differentielle Regelung erfolgt sei, die der inneren sachlichen Begründung entbehre. Wir werden diese Fälle natürlich prüfen, und ich erkläre ausdrücklich, daß, wo wir finden, daß aus irgend welchen Gründen die Regelung nicht den Grundsätzen der Billigkeit entspricht, wir uns beim Bundesrat auf Abstellung der Mängel zu wirken bemühen werden. (Bravol)
Und ferner die Regelung, die wir Ihnen vorgeschlagen haben, enthält keine Schädigung der Beamten, auch in den Orten nicht, die detarifiert werden. Ich erwähnte schon, daß im Gefühl der Beamten das als lebendig fortwirkt, daß die Regelung auch pro futuro genau so erfolgt, wie pro praeterito daß die Beamten von vornherein in ihren ganzen Dispositionen sich darauf haben einrichten müssen, und daß wir den Beamten, die jetzt höhere Bezüge erhalten, sie nicht entziehen, sondern sie ihnen fortgewähren, bis sie einen vollen Aus⸗ gleich durch höhere Dienstalterszulage und dergl. erhalten. Selbst in den zu tarifierenden Orten erfolgt eine Schädigung der Beamten hinsichtlich des Wohnungsgeldzuschusses nicht gegenüber dem Zustand von 1909. Es findet eine Detarifierung um mehrere Klassen nach der Ordnung des Reiches nicht statt; aber in 100 Orten eine De⸗ tarifierung um eine Klasse; aber selbst in diesen 100 Orten erhalten die Beamten nicht nur denselben Wohnungsgeldzuschuß, den sie bis 1909 bezogen haben, sondern es findet fast in allen Orten eine Auf⸗ besserung des Wohnungsgeldzuschusses gegenüber 1909 statt, in einer Anzahl allerdings nur um geringe Beträge; in anderen Orten aber steigt die Aufbesserung bis 180 ℳ.
Nun würde ich die Bedenken, die gegen unsere Vorschläge er⸗ hoben sind, begreifen, wenn man die Beamten gegen den Zustand bis 1909 verschlechtern wollte; denn die Regelung des Wohnungs⸗ geldzuschusses, wie sie bis dahin bestand, ist für die Entschließung der Beamten maßgebend gewesen. Die Beamten haben danach ihren Haushalt eingerschtet und ihre Wohnungsbedürfnisse zugeschnitten, und es würde eine Härte sein, sie etwa hinsichtlich des Wohnungsgeld⸗ zuschusses schlechter zu stellen als gegenüber 1909. Das tritt aber in keinem Fall ein, sondern im Gegenteil, die Beamten werden, wie ich eben schon darlegen durfte, gegenüber dem Zustand des Jahres 1909 eine Aufbesserung erfahren, die in einzelnen Arten allerdings nicht bedeutend, in anderen Fällen aber erheblich ist. Also eine Schlechterstellung der Beamten, eine Ermäßigung des Wohnungs⸗ geldzuschusses gegenüber dem Zustande vor 1909 findet nicht statt. Nun meine ich, meine Herren, sollte doch das maßgebend sein, nicht aber der vorübergehende Zustand des Jahres 1909, dessen rein provisorischer Charakter den Beamten von vornherein bekannt war, der ihnen also keinen Anlaß geben konnte, ihre Wohnungsbedürfnisse anders zu befriedigen als bisher.
Und nun erlauben Sie mir mal, Ihnen die Konsequenzen des Beschlusses Ihrer Kommission vorzuführen. Nach den Beschlüssen der Kommission wird eine vollkommene Ungleichmäßigkeit zwischen den verschiedenen Kategorien der preußischen Beamten geschaffen. Die Beamten, die jetzt zufällig fungierten, erhalten ad dies muneris — denn darauf kommt es hinaus, da ich ja die Grenze von 1908 für ganz unhaltbar halte — einen höheren Wohnungsgeldzuschuß als die Beamten, die nachher angestellt worden sind. Nun versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Gerichtssekretärs, eines Regierungs⸗ sekretärs und aller übrigen Beamten, die nach einem halben, nach einem Jahre angestellt werden und nun 10, 20, 30 Jahre lang an⸗ sehen sollen, wie der Nachbar, mit dem sie vielleicht im selben Zimmer arbeiten, der genau die gleichen Amtsverpflichtungen, genau dasselbe Wohnungsbedürfnis hat, 10, 20, 30 Jahre lang einen höheren Woh⸗ nungsgeldzuschuß erhält als er selber. (Ruf rechts: Sehr wahr! — Zurufe: Nur bis 1918!) Das halte ich sachlich nicht für gerecht⸗ fertigt, und in dem Bewußtsein der Beamtenschaft wird der rein zu⸗ fällige Grund für diese Differenzierung, daß wir im vorigen Jahre mit Rücksicht auf das Reich eine endgültige Regelung in Preußen noch nicht haben treffen können, bald vollkommen verschwinden; in ein paar Jahren wird kein Beamter mehr begreifen, warum er ein ge⸗ ringeres Wohnungsgeld erhält als der Kollege; der rein zufällige historische Grund wird dann längst aus dem Bewußtsein jedenfalls der betroffenen Beamten geschwunden sein.
Nun, meine Herren, darf ich auch noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Wenn diese Verschiedenheit eintritt, so ist unzweifelhaft eine fortdauernde Unzufriedenheit bei den später angestellten Beamten zu erwarten, die im Wohnungsgeldzuschuß schlechter gestellt sind. Ich kann in dieser Beziehung aus Erfahrung sprechen. Es wird den Herren, die schon seit längeren Jahren der Budgetkommission an⸗ gehören, noch die Regelung erinnerlich sein, die seinerzeit in Berlin durch die sogenannte Lokalzulage getroffen worden war. Wegen der Teuerkeit in Berlin hatte man früher den Berliner Beamten eine Lokalzulage von 600 ℳ gewährt; diese Lokalzulage wurde dann bei der späteren Gehaltsaufbesserung beseitigt, man ließ sie aber den alten Beamten, die sie einmal hatten, dauernd. Was war nun die Folge? ein fortgesetztes Petitionieren der später angestellten Beamten um Gleichstellung mit den Beamten, die 600 ℳ mehr hatten; nicht nur die Staatsregierung, sondern auch dieses hohe Haus wurden über⸗ schwemmt mit Anträgen der Beamten, in deren Bewußtsein es schlechter⸗ dings nicht eindringen wollte, warum sie 600 ℳ weniger hatten als die früher angestellten Beamten, obwohl sie doch alle genau dieselben Amtsverrichtungen wahrnahmen. Meine Herren, eine solche differentielle Behandlung derselben Kategorien von Beamten halten wir nicht für vertretbar.
Zu dieser Ungleichheit zwischen den einzelnen preußischen Beamten tritt ferner die Ungleichheit zwischen den preußischen Beamten und den Reichsbeamten. Hier würde genau dasselbe eintreten. Die Be⸗ amten, die jetzt zufällig in Preußen angestellt waren, behalten den höheren Wohnungsgeldzuschuß, während die ganzen Reichsbeamten ein niedrigeres Wohnungsgeld beziehen werden. Nun wissen Sie ja alle, meine Herren, wie sehr die Funktionen zum Teil durcheinander laufen, wie die Kategorien sich aufs äußerste ähneln, sowohl hinsichtlich ihrer Amtsverrichtungen und ihrer Vorbildung, wie vor allem hinsichtlich des Wohnungsbedürfnisses. Versetzen Sie sich nun einmal in die Stimmung der Reichsinstanzen und ziehen Sie die Konsequenzen, die sich daraus fürs Reich ergeben, daß die ganzen Reichs⸗ beamten schlechter im Wohnungsgeld gestellt werden als
die preußischen Beamten. Und das alles, wie gesagt, nicht aus sachlichen Gründen, sondern wegen des rein zufälligen Umstandes, daß wir im Jahre 1909 noch nicht eine endgültige Regelung für Preußen haben vornehmen können.
Meine Herren, was würde also die Folge der Beschlüsse Ihrer Kommission sein? Man will Ungleichheiten beseitigen und würde viel größere Ungleichheiten schaffen; man will Zufriedenheit unter den Beamten hervorrufen und würde nur Unzufriedenheit unter den Be⸗ amten hervorrufen. Also das, was wir erstreben, hier wiederum eine Gleichmäßigkeit zwischen den preußischen Beamten und eine Gleich⸗ mäßigkeit zwischen den preußischen und Reichsbeamten zu erzielen, würde nicht erreicht werden, sondern es würde eine solche Ungleichheit zwischen den preußischen Beamten sowohl als auch zwischen den preußischen und Reichebeamten eintreten, daß dieser Zustand schlechter⸗ dings nicht aufrecht erhalten werden kann.
Zu einer solchen Regelung können wir die Hand nicht bieten. Ich habe es schon in der Kommission erklärt und erkläre hier noch⸗ mals namens der Staatsregierung, daß eine solche Regelung für unz unannehmbar ist und das Scheitern der Vorlage bedeutet. Ich würde das außerordentlich bedauern, nicht im Interesse des Staates selbst, dem die Neuregelung sehr erhebliche Opfer auferlegt, 6 Millionen auf eine Reihe von Jahren, dauernd circa 1 ¼ Million, aber ich würde es sehr im Interesse unserer Beamtenschaft bedauern. Auch bei den Verhandlungen, so abweichend die Meinungen auch waren, wurde doch — das glaube ich sagen zu dürfen — von allen Seiten anerkannt, daß die Regelung dem Gros der Beamten zum
Vorteil gereicht.
Das liegt ja auf der Hand und ergibt sich schon aus den Daten, die ich Ihnen angeführt habe, daß statt des Zuschlags von 33 ½ % zum Wohnungsgeldzuschuß ein Zuschlag von 40, 45 bis 50 % erfolgt, ferner daraus, daß 500 Orte heraufgesetzt werden und 100 Orte herabgesetzt werden. Darunter sind allerdings vielfach größere Orte. Der ganze finanzielle Effekt, die Tatsache, daß es sich in einer ganzen Reihe von Jahren um einen Mehraufwand von 6 Millionen und auch dauernd um eine Leistung von ¾ Millionen handelt, diese ziffern⸗ mäßigen Daten beweisen ja zur Evidenz, daß diese Regelung im Interesse des Gros unserer Beamtenschaft gelegen ist.
Ich kann mich also nur dahin resümieren: wir wollen, der historischen Regelung getreu, eine Uebereinstimmung zwischen dem Reich und Preußen schaffen und glauben damit den Interessen des Gros der Beamten zu entsprechen; wir halten eine solche Ueberein⸗ stimmung zwischen dem Reich und Preußen sachlich für notwendig und eine differenzielle Behandlung, wie sie die Folge der Kommissionsbeschlüsse sein würde, nicht für vertretbar. Da die ganze Regelung unzweifelhaft im Interesse der Beamtenschaft liegt, kann ich in deren Interesse nur bitten, unter Ablehnung der Kommissionsbeschlüsse der Regierungsvorlage Ihre Zustimmung erteilen zu wollen. Ich glaube, meine Herren, wenn Sie die Beamtenschaft im ganzen ins Auge fassen, so erweisen Sie damit der Beamtenschaft einen Dienst, nicht aber, indem Sie Forde⸗ rungen weiter vertreten, denen wir nach pflichtmäßiger Ueberzeugung
nicht entsprechen können.
Abg. von Hennigs⸗Techlin (kons.): Durch die Erklärung der Regierung ist es vollständig klar, daß die Vorlage steht oder fällt mit der Annahme der Kommissionsbeschlüsse. Nehmen die Herren die Kommissionsbeschlüsse in dieser Form an, so ist die Vorlage damit gefallen. Wer die Vorlage zustande bringen will, muß die Kommiß ionsbeschlüsse fallen lassen. (Zuruf rechts.) Meine Auf⸗ fassung wird noch durch diesen Zuruf verstärkt. Der großen Mehrzahl der Beamten wird durch die Regierungsvorlage ein erheblicher Vor⸗ teil zugewendet. Daß die Nachprüfung des Ortsklassenverzeichnisses nicht durchweg nur Heraufsetzungen ergibt, ist doch selbstverständlich. Die Kommissionsverhandlungen haben in mancher Beziehung ihr Gutes gehabt. Es kann g8 nicht der Eindruck entstehen, daß die Sache hier im Plenum so aus dem Handgelenk herausgeschüttelt worden sei. Erfreulich ist, daß die Regierung sich damit einverstanden erklärt hat, daß die Wirkung des Gesetzes schon am 1. April d. J., nicht erst am 1. Juli, in Kraft treten soll. Im Interesse der über⸗ Ne1cseger Mehrzahl der Beamten bitte ich, die Regierungsvorlage an⸗ zunehmen.
Abg. Giesberts (Zentr.): Das „Unannehmbar“ wird bei der Beamtenschaft der deklassierten Orte äußerst bitter aufgenommen werden. Ein großer Teil meiner Freunde wird unter dem Zwange für die Wiederberftellung der Regierungsvorlage stimmen. Bei der Regelung im Reich ist Preußen übers Ohr gehauen worden. Ich hätte darum dringend gewünscht, daß die so einflußreiche preußische Regierung damals etwas schärfer im Interesse der preußischen Beamten aufgetreten wäre. Es ist richtig, daß die Differenz zwischen Preußen und dem Reiche nicht bestehen bleiben kann. Nichts ist mir so unangenehm wie die Konkurrenz der preußischen Beamten den Reichsbeamten gegenüber. Es ist nötig, 1 wir die Reibungs⸗ punkte beseitigen, aber nicht auf Kosten der preußischen Beamten. Ich freue mich, daß die Kommission über die vorliegenden Petitionen nicht nur formell gefaßt, sondern beantragt hat, sie der Regierung mit dem Anheimgeben zu überweisen, sie materiell nochmals zu prüfen und event. für die Abstellung der als berechtigt anerkannten Benachteiligungen beim Bundesrat sich zu verwenden. (Redner exemplifiziert speziell auf die Verhältnisse im rheinisch⸗west⸗ fälischen Industriegebiet, um den schweren Dienst zu illustrieren, den die Beamtenschaft zu leisten hat, sowohl die Eisenbahnbeamten wie die Verwaltungsbeamten, ganz besonders mit Rücksicht auf die dort wohnende reichsausländische und fremdsprachige Bevölkerung.) Wer je im Ruhrrevier gewohnt hat, wird wissen, daß, wie dort in allen Lebensverhältnissen vielfach ganz abnorme Zustände herrschen, so namentlich die Wohnungsmisere erschrecklich ist. Es ist ja viel von privater Seite zur Abhilfe geschehen, ich verweise nur auf die ausgedehnten Wohnungsbauten, die die Krupp für ihre Beamten und Arbeiter errichtet hat; aber der staatliche Wohnungsgeldzuschuß reicht nicht hin, den Beamten eine geeignete Wohnung zu eäceäict; Ganz besonders schlimm sind im Industrie⸗ gebiete die Unterbeamten daran; sie sind trauriger daran als selbst die ungelernten Arbeiter. Es ist ja auch gar nicht die Rede davon, daß die Beamten 20, 30 Jahre lang einen ihnen nicht zu⸗ stehenden Vorteil haben sollen, sondern das Provisorium soll ja 1918 aufhören.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Abg. von Pappenheim 889 macht zur Geschäftsordnung darauf au fan e ane⸗ daß sich 817 30 Redner gemeldet hätten, die sicher⸗ lich in der Hauptsache lokale Wünsche vortragen würden. Es würde dann im Plenum so kommen wie in der Kommission, wo selbst die Subkommission über die Petitionen zu positiven Vorschlägen nicht habe gelangen können. Um nicht die Zeit unnütz zu verlieren, sollte man sich darüber einigen, zu jedem Paragraphen nur Fraktionsredner sprechen zu lassen.
Nach kurzer Erörterung wird die Entscheidung darüber
auf morgen verschoben.
Schluß nach 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 10 Uhr. (Fortsetzung der zweiten Behang und dritte Lesung des Wohnudzgsgeldzuschußgesebes; Nogatabschlußvorlage; dritte
Lesung des Eisenbahnanleihegesetzes; Petitionen und Anträge.)
—
zunächst
ddeer Stadt Viktoria.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ MNr. 23 vom 8. Juni 1910.)
Pest. 1
Türkei. Zufolge einer Mitteilung vom 23. Mai herrscht die
Pest im Hinterlande von Lohaia in der Ortschaft Hadhur. Aegypten. Vom 21. bis 27. Mai wurden 61 Erkrankungen (und 41 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 14 (16) aus Dechneh, 10 (9) aus Keneh, 5 (4) aus Manfalut, je 5 (3) aus Sedbhm und Ayat, je 4 aus Deirut und Senures, 3 (2) aus Sammalut, 3 (1) aus Abnub, 3 aus Minieh, 2 (1) aus
Assiut, je 1 (1) aus Mallawi und Menuf, 1 aus Wasta.
Britisch⸗Ostindien. Vom 24. bis 30. April sind in ganz Ind ien 17 092 Erkrankungen und 15 466 Todesfälle an der Pest angezeigt worden. Von den Todesfällen entfielen 8982 auf das Punjabgebiet (davon 3483 auf die Division Delhi), 2705 auf die Vereinigten Provinzen, 2430 auf Rajputana, 492 auf die Präsidentschaft Bombay (davon 254 auf die Stadt Bombay und 58 auf Karachi), 465 auf Bengalen, 237 auf Burma, 101 auf die Zentralprovinzen, 29 auf Zentral⸗ indien 12 auf den Staat Mysore, 9 auf die Präsidentschaft
Madras, 3 auf Hyderabad und 1 auf Beludschistan. Hongkong. In der Woche vom 17. bis 23. April 1 tötlicher Pestfall in der Kolonie, vom 24. bis 30. April 3 solche in der Stadt
Viktoria. . Pest und Cholexa. 8 Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 24. bis 30. April 66 Personen an der Pest und 65 an der Cholera.
Cholera.
Rußland. Vom 8. bis 14. Mai find in Rußland 28 Er⸗ krankungen (und 8 Todesfälle) an der Cholera amtlich festgestellt, davon 16 (3) im Gouv. Jekaterinoslaw, 10 (3) im Gouv. Charkow, je 1 (1) in der Stadt Moskau und im Gouv. Witebsk. Das Gouv. Jekaterinoslaw ist bereits in den ersten Tagen des Mai für cholerabedroht erklärt worden. Niederländisch⸗Indien. In der Stadt Soerabaya sind vom 10. bis 16. April an der Cholera 65 Personen erkrankt (und 37.
3 In der Umgegend 4 (4), vom 17. bis 23. April 29 (18)
Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige in Manaos vom 3. bis 9. April
5 Todesfälle, in Para vom 10. bis 23. April 28 Erkrankungen (und 21 Todesfälle), in Guayaquil vom 1. bis 15. April 14 (7), in Managua (Nicaragua) vom 14. bis 20. Januar 1 Todesfall und in Port of Spain (Trinidad) vom 10. bis 12. April 2 Er⸗
krankungen. Pocte Deutsches Reich. In der Woche vom 29. Mai bis 4. Juni wurden 4 Erkrankungen angezeigt, und zwar 3 in Sausleszowen (Kreis Goldap, Reg.⸗Bez. Gumbinnen) und 1 in Kurtwitz (Kreis
Niimptsch, Reg.⸗Bez. Breslau). 11 Hongkong. Vom 17. bis 23. April 1 tödlicher Pockenfall n
Fleckfieber. Oesterreich. Vom 22. bis 28. Mai in Galizien 50, in der Bukowina (Stadt Czernowitz) 4 Erkrankungen.
Genickstarre.
Preußen. In der Woche vom 22. bis 28. Mai sind 7 Er⸗ krankungen (und 3 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Re⸗ gierungsbezirken [und Kreisens: Landespolizeibezirk Berlin 1 ([(Dt.⸗Wilmersdorf], Reg.⸗Bez. Breslau 1 (1) [Ohlau]l, Düssel dorf 2 (1) (Elberfeld 1, Mörs 1 (1)], Frankfurt 1 (Frankfurt a. O.], Oppeln 1 ([Kattowitz Land], Trier 1 (1) [Ottweiler)].
Schweiz. Vom 15. bis 21. Mai 1 Erkrankung im Kanton St. Gallen. 4 —
3 Spinale Kinderlähmung.
Preußen. In der Woche vom 22. bis 28. Mai sind
3 Erkrankungen (und 1 Todesfall) angezeigt worden in fol⸗
genden Regierungsbezirken lund Kreisen]s: Arnsberg 2,
(1) ö 2, Gelsenkirchen Land — (1)] , Oppeln 1 (Kattowitz
Land].
8 Oesterreich. Vom 15. bis 21. Mai je 1 Fall in Nieder⸗ erreich, Kärnten und Voralberg.
Verschiedene Krankheiten.
Pocken: Moskau 6, Odessa 3, Warschau 22, Kalkutta (24. bis 30. April) 3 Todesfälle; New York 1, Odessa 18, Paris 10, Warschau (Krankenhäuser) 23 Erkrankungen; Varizellen: New York 135,
Wien 86 Erkrankungen; Fleckfieber: Budapest 1, Moskau 2,
Odessa 1 Todesfälle; Amsterdam (Krankenhäuser), Hillegersberg in der Provinz Südholland (25. bis 31. Mai) je 1, Odessa 2, Warschau
(Krankenhäuser) 10 Erkrankungen; Rückfallfieber: Odessa 28 Er⸗
krankungen; Genickstarre: London 2, New York 6, Odessa 1 Todesfälle;
Kopenhagen 1, New York 8 Erkrankungen; Milzbrand: Reg.⸗Bez.
Potsdam 1 Todesfall; Reg.⸗Bezirke Düsseldorf, Frankfurt je 2,
iegnitz 4, Magdeburg, Potsdam je 1 Erkrankungen; epidemische
Ohrspeicheldrüsenentzündung: Wien 156 Erkrankungen; In⸗ fluenza: Charlottenburg 1, London 4, Moskau 3, New York 11, Paris 5 Todesfälle; Nürnberg 23 Ggetisg Körnerkrankheit: Reg.⸗
Bez. Posen 114 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntelaller Ge⸗ storbenen starb an Masern und Röteln (Durchschnitt aller Berichtsorte 1895/1904: 1,10 %): in Bremen, Buer, Duisburg, Muülheim a. Rh., Rixdorf — Erkrankungen kamen zur An⸗ zeige in den Reg.⸗Bezirken Danzig 53 (im Kreise Marienburg), E 68 (im Kreise Samter 60), in Nürnberg 109, Ham⸗ burg 239, Budapest 256, Kopenhagen 76, New York 1311, Odessa 45, Paris 534, Prag 93, Wien 589; ferner wurden Erkrankungen gemeldet
an Scharlach im Landespolizeibezirk Berlin 128 (Stadt Berlin 81),
im Reg.⸗Bez. Düsseldorf 109, in Hamburg 51, Budapest 87, Kopen⸗ hagen 80, London (Krankenhäuser) 174, New York 584, Odessa 35,
Paris 107, Stockholm 32, Wien 100; desgl. an Diphtherie und Krupp im Landespolizeibezirk Berlin 108 (Stadt Berlin 77), in Hamburg 87, Budapest 40, Kopenhagen 26, London (Krankenhäuser) 74, New York 406, Odessa 44, Paris 70, Stockholm 43, Wien 51; desgl. an Keuchhusten in Hamburg 31, Budapest 38, New York 39, Wien 67; desgl. an Typhus in New York 27, Paris 33, Wien 21.
Im Monat April (für die deutschen Orte) sind nachstehende Todedee — au 8 in den fortlaufenden wöchentlichen Mit⸗ teilungen 8 Fällen von Cholera, Pest, und Gelb⸗ ieber — gemeldet worden: Pocken: Folgende spanischen Ortei): Almeria 5, Avila 1, Barcelona 8, Caceres 5, Huelva 11, Lerida 1, Madrid 103, Murcia 17, Orense 1, Oviedo 5, Salamanca 3, Sevilla 1, Soria 2, Toledo 1, Mailand 1,
9 November 1909. — ²) Februar 1910.
Zweite Beilage
tzeiger und Königlich Preußischen S
Berlin, Sonnabend, den 11. Juni
Alexandrien 5, Buenos Aires 69, Buffalo²) 1, Kairo 6, Minnea⸗ polis²) 1; Fleckfieber: Madrid 11, Zaragoza ¹), Buenos Aires je 1, Kairo 27; Genickstarre: Bukarest 2, Haag, Mailand je 1, Buenos Aires 4, Buffalo²) 1; Influenza: Berlin 26, Charlottenburg 2, Halle 4, Naumburg 6, Soest, Trier je 1, Braunschweig 2, folgende niederländischen Orte²): Amsterdam 13, Apeldoorn 5, Arnhem 7, Groningen 5, Haag 14, Leeuwarden 6, Nymegen 5, Utrecht 6, 9 Orte 1 bis 4; Barcelona 9, Bukarest 6, Madrid 11, 27 spanische Orte ¹) 1 bis 4, Buffalo²) 1, Detroit²) 2, Havana 5, Indianapolis ²) 18, New Orleans, Rio de Janeiro je 33; Aussatz: Buenos Aires, Havana, New Orleans, Rio de Janeiro je 1; Beriberi: Rio de Janeiro 3; Ankylostomiasis: Rio de Janeiro 8.
Im übrigen war in nachstehenden Orten die Sterblichkeit an einzelnen Krankheiten im Vergleich mit der Gesamtsterblichkeit besonders groß, nämlich höher als ein Zehntel: an Scharlach (1895/1904 erlagen diesem 1,04 von je 100 in sämtlichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Lissa, Oppeln; an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 % in allen deutschen Orten): in Brieg, Buer, Mülheim a. Rh., Kaiserslautern; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 % in allen deutschen Orten): in Eisleben, Fulda, Laurahütte, Paderborn; an Keu e in Bocholt, Lipine, Roßberg, Sonneberg, Schiltigheimn. — Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen ist ferner nachsteheuden Krankheiten erlegen: der Tuberkulose (1895/1904 starben an Lungenschwindsucht 10,84 % in allen deutschen Orten); in Anklam, Friedrichsfelde, Bocholt, Bogut⸗ schütz, Cassel, Gevelsberg, Gleiwitz, Höhscheid, Neunkirchen, Ober⸗ Schöneweide, Peine, Viersen, Ansbach, Aschaffenburg, Bam⸗ berg, Bayreuth, Passau, Schweinfurt, Straubing, Pirna, Gmünd, Konstanz, Mannheim, Worms, Güstrow, Bern, Genf, Innsbruck, Linz, Rio de Janeiro; den Krankheiten der Atmungsorgane (1895/1904 starben an akuten Erkrankungen der Atmungsorgane 12,73 % in allen deutschen Orten): in 93 deutschen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel in Burg, Dudweiler, Harten, Luckenwalde, Quedlinburg, Ratibor, Schwelm, Zweibrücken, Hagenau, Schiltigheim; ferner in Barcelona, Genua, Haag, Madrid, Mailand, Utrecht, Detroit2), Indianapolis²); dem Magen⸗ und Darmkatarrh, Brechdurchfall (1895/1904 starben an akuten Darmkrankheiten 13,19 % in allen deutschen Orten): in Laurahütte, Ober⸗Schöneweide, Straubing, Murcia ¹).
Von den 343 deutschen Orten hatte 1 im Berichtsmonat eine verhältnismäßig hohe Sterblichkeit (über 35,0 auf je 1000 Ein⸗ wohner und aufs Jahr berechnet): Straubing 35,1 (1897/1906: 28,6). Im Vormonat betrug das Sterblichkeitsmaximum 32,7 %O0. — Die Säuglingssterblichkeit war in 4 Orten beträcht lich, d. h. höher als ein Drittel aller Lebendgeborenen, in: Landshut 339 % (Gesamtsterblichkeit 25,3), Langenbielau 362 (29,7), Altwasser 393 (20,8), Straubing 417 (35,1).
Die Gesamtsterblichkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) in 135 Orten. Unter 8,0 %0 betrug sie in Caternberg 7,9 (1903/07: 16,8), Wald 7,6 (1896/1905: 14,2), Steglitz 6,5 (1895/1904: 13,6), Baden⸗Baden 6,1 (1895/1904: 19,1), Ober⸗Schöneweide 5,6, Bant 4,8 (1904/08: 12,4). — Die Säuglingssterblichkeit betrug in 106 Orten weniger als ein Zehntel der Lebendgeborenen. Unter einem Siebentel derselben blieb sie außerdem in 100, unter einem Fünftel in 90 Orten.
Im ganzen scheint sich der Gesundheitszustand seit dem Vormonat verschlechtert, unter den Säuglingen jedoch nicht wesentlich geändert zu haben. Eine höhere Sterblichkeit als 35,0 %0 hatte 1 Ortschaft gegen keine in den 6 Vormonaten, eine geringere als 15,0 %0 hatten 135 Ortschaften gegen 163 im März. Mehr Säug⸗ linge als 333,3 auf je 1000 Lebendgeborene starben in 4 Orten gegen 7, weniger als 200,0 in 296 gegen 297 im Vormonat. “
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche aus Schwiddern, Kreis Johannis⸗ burg, Reg.⸗Bez. Allenstein, am 9. Juni 1910.
3 Handel und Gewerbe.
us den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Neugründungen und Veränderungen 1 von Unternehmungen in Finnland.
Seit Ende vorigen Jahres ist in geschäftlicher Beziehung ein gewisser Aufschwung zu spüren, hervorgerufen durch die bedeutend verbesserte Konjunktur im Holzhandel. Als Zeichen hierfür sind die verschiedenen Neugründungen von Sägen und Gesell⸗ schaften für Holzverwertung, bei denen zum Teil englisches Kapital in größerem Maße investiert ist, anzusehen.
Hervorzuheben sind: The Seskar Wood Co. Ltd., Nedertornei, mit einem Aktienkapital von 1 000 000 finnl. ℳ; Seski⸗Suomen Puutavara Osakeyhtiö, Keuru, mit einem Aktienkapital von 500 000 ℳ; Osakeyhtiö Oulainen Aktiebolag, Oulainen, mit einem Aktienkapital von 250 000 ℳ; Hietaniemen Höyrysaha Osakeyhtiö, Björkö, mit einem Aktienkapital von 30 000 ℳ; Kiviniemen Saha Osakeyhtiö, Sordavala, mit einem Aktienkapital von 150 000 ℳ; Raumo Trä⸗ industri Aktiebolag, Raumo, mit einem Aktienkapital von 100 000 ℳ und K. F. Blomberg in Aktiebolag Abo mit einem Aktienkapital von 5 000 000 ℳ, welches auf 15 Millionen erhöht werden kann. Das Kapital für diese letztere Aktiengesellschaft, die alle Säͤgeanlagen, Fabriken, Transportmaterial an Schiffen usw. sowie 7000 ha Wald von den beiden Firmen K. E. Blomberg und Emil Granfelt über⸗ nimmt, wird in der Hauptsache in England aufgebracht werden. Die Direktion wird aus Finnländern und Engländern zusammengesetzt sein.
Die bedeutende Firma Aug. Eklöf, Borga, ist mit ihrem Besitz an Sägen und industriellen Anlagen, darunter einer Zellulosefabrik, und Wäldern in den Besitz einer Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 2 Mill. Mark übergegangen.
Die Norweger, die besonders in Kotka stark am finnischen Holz⸗ geschäft beteiligt sind, versuchen jetzt auch im Norden Finnlands Fuß zu fassen durch große Aufkäufe an Holz aus den Staatswäldern. Der Versuch der norwegischen Firma Aktiebolaget W. Gutzeit u. Co., den Besitz der Firma Paul Wahl u. Co. in ihren Besitz zu be⸗ kommen, ist gescheitert, wie bereits gemeldet. Statt dessen hat die bedeutende Holz⸗ und KFiegenfürme A. Ahlström Osakeyhtiö sich die Aktienmajorität in der Aktiengesellschaft Paul Wahl u. Co. gesichert, sodaß dadurch ein starkes Unternehmen geschaffen ist. Die beiden Firmen zusammen verschifften im Jahre 1909: 62 000 Standard Holzwaren. Durch den Zusammenschluß wird ein rationellerer Be⸗ trieb der Wahlschen inpustriellen Einrichtungen ermöglicht, auch ist eine neue Holzschleiferei mit einer Produktion von 15 000 Tons projektiert, wozu die Pläne von einer deutschen Firma geliefert sind.
Zu erwähnen wäre ferner noch Kellinkoski Fabriks Aktiebolag in Virdois, Holzschleiferei und Papierfabrik.
Nach dem Eingang der Wiborgs Mekaniska Verkstad dürften die deutschen Fabriken wieder ausschließlich für Lieferung von Maschinen für die Schleifereien und Papierfabriken in Frage kommen, solange Finnland seine eigenen Zölle behält.
ie nicht unbedeutende Reismühle in Wiborg, früher im
Besitz der Firma F. W. Mielck u. Co., ist nach deren Konkurs an
Deutschland gedeckt worden.
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eine Aktiengesellschaft „Wiborgs Angkvarnar Aktiebolag“ verkauf worden, deren Aktien sich fast ausschließlich in den Händen der Firm Aug. Blessig, St. Petersburg, befinden.
In Helsingfors ist eine neue Tapetenfabrik „Osakeyhti Helsingin Tapettitehdas“ gegründet worden.
Der Bedarf an Kinderspielsachen ist fast ausschließlich von 1 Als Versuch, hier im Lande selbst Spielsachen herzustellen, kann die Gründung von „Osakeyhtis Suo malainen Lelupaja⸗Finska Leksaks Verkstads Aktiebolag“ in Borgs mit einem Aktienkapital von 30 000 ℳ angesehen werden. Dies Industrie, die seit einigen Jahren bereits als Hausindusttie betrieben wurde, steckt zurzeit noch in den Kinderschuhen.
Ein Artikel, der ebenfalls bis jetzt nur von Deutschland geliefer wurde, sind Zigarettenmundstücke aus Holz. Da hier sehr vie Zigaretten ohne Papiermundstück geraucht werden, ist der Bedar nicht unbedeutend. Mit der Herstellung dieser hölzernen Mundstück will sich die neugegründete „Tampereen Paperossiimuke ja Pakettin appulatehdas“ befassen.
Obgleich die vorhandenen Glashütten den Bedarf des Lande zu decken in der Lage sein dürften, wird in Raumo noch eine größer neue Fabrik gebaut mit einem Aktienkapital von 350 000 ℳ. D Firmen von Bedeutung, aus Händlerkreisen, an dieser Gründung beteiligt sind, dürfte sie auf Prosperität rechnen können. Die Tauwerkfabrik der Firma Weljekset Friis in Yxpila is in den Besitz der Aktiengesellschaft Suomen Köysitehdas Osakeyhti übergegangen. Aktienkapital 250 000 ℳ. Die Fabrik wird sich au mit der Herstellung von Kokosmatten sowie von billigerem Handels tauwerk befassen und bedeutet dadurch eine Konkurrenz für deutsch und belgische Fabriken.
Die Torfindustrie Finnlands hat sich noch keines nennens werten Aufschwunges zu erfreuen gehabt. Versuche, Torf als Heiz material für die Lokomotiven der Staatsbahn zu verwenden, habe bisher zu keinem Resultat geführt. Die Gründungen auf dieser 8b in letzter Zeit dürften kaum von nennenswerter Bedeu⸗ ung sein. 8
Bezeichnend für das Interesse, das den ziemlich reichen Erz lagern Finnlands entgegengebracht wird, ist die hauptsächlich von de Wissenschaft mit einem Kapital von 100 000 ℳ (erhöhbar auf 1 Mill. Mark) gegründete Aktiengesellschaft „Aktiebolaget Aurum“ welche bereits gefundene Goldlager ü zu machen sucht sowie sie mit dem Aufsuchen weiterer Lager zu befassen gedenkt.
Als Neugründung in größerem Maßstabe wäre die Leinöl fabrik zu nennen, die ein größerer Besitzer aus St. Petersburg, Max Neuscheller, auf seinem Gute Stor⸗Merijoki im Kirchspiel Wiborg aufgeführt hat. *
In Aktiengesellschaften wurden ferner umgebildet: Osakeyhti Utterström u. Co. Aktiebolag, Wasa (Kapital 150 000 ℳ) (Kolonial waren); Osakeyhtiö Osk. Marjanen, Abo (Kapital 300 000 ℳ) (Kolonial waren); Mariehamns Handelsaktiebolag, Mariehammn (Kapita 100 000 ℳ) (Kolonialwaren); Aktiebolaget Kontorsartiklar, Helsing fors (Kapital 50 000 ℳ) (Kontorutensilien); Brjö Weilin u. Co Aktiebolag, Helsingfors (Kapital 250 000 ℳ) (Buchdruckerei un Verlag); K. J. Kaurala Osakeyhtiö, Uleäborg (Kapital 75 000 ℳ (Fabrik von Leder und Lederwaren); K. A. Sjöström'in Konepaj Osakeyhtiö, St. Michel (Kapital 100 000 ℳ) (Mechanische Werkstatt
Vorstehende Firmen dürften mit deutschen Firmen Geschäfts verbindung unterhalten. 1 —Zu den wenigen Privateisenbahnen des Landes hat sich die Osakeyhtiö Hyvinkäaä⸗Pyhäjärvi Jernvägsaktiebolag mi einem Aktienkapital von 800 000 ℳ gesellt.
Durch die im vergangenen Jahre im Auslande, besonders Deutschland, aufgenommenen Anleihen, die insgesamt sich wohl au 100 Millionen Mark belaufen, ist eine gewisse Erleichterung im Geld⸗ markt eingetreten. Dazu kommt, daß die Banken durch Ausgab neuer Aktien Geld, wenn auch im beschränkten Maße, flüssig mache konnten. So haben bereits Kansallis⸗Osake⸗Pankki ihr Aktienkapita um 1 Million auf 10 Millionen Mark und Föreningsbanken i Finn land ihr Aktienkapital von 24 auf 27 Millionen Mark erhöht während Fastighetsbanken Aktiebolag augenblicklich 1 Million Mar neue Aktien zur Zeichnung hat. Diese Umstände haben daz beigetragen, zahlreiche Unternehmungen für Neubauten in Helsingfor ins Leben zu rufen, sodaß man einer lebhaften Bautätigkeit entgegen zusehen hat. Dem bereits äußerst gesteigerten Wohnungsmangel wir dadurch vorläufig wenigstens abgeholfen werden.
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Helsingfors.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts 3 am 10. Juni 1910:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt 224 598 8 745 Nicht gestellt. —
88 Nachweisung 1
über gestellte undnicht rechtzeitig gestellte Wagen für die
in den Königlichen Eisenbahndirektionsbezirken Erfurt, Halle a. S. und Magdeburg belegenen Kohlengruben.
Es wurden Wagen auf 10 t berechnet nicht rechtzeitig gestellt
Monat gestellt
[Tag 16 4 17 4686 18 5548 19 5497 20 5379 21 5598 22 — 23 5388 24 5432 25 5530 26 5322 27 5113 28 5151 29 — 30 5190 31 5164
Sonntag
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Im Vorjahre 57571 — 29 8 Arbeitstage
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zusammen nitt für den 1189 eitstag 1909
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8
einer der Firma Hardy u. Co. zugegangenen Depesch
“ Nach W. T. B.“ aus Berlin die Goldaus
betrug laut Meldung des „ beute der in den Transvaal Chamber of Mines vereinigten Minen im Mai 1910 606 724 Unzen im Werte von 2 577 201
Pfd. Sterl. gegen 594 339 Unzen im Werte von 2 524 591 Pfd