Ein Antrag von Konservativen, Freikonservativen und “ will die Regierungsvorlage wieder⸗ ellen. 3
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: b
Meine Herren! Da die Materie genügend besprochen ist, erlauben
Sie mir wohl, auch zu den vorliegenden Anträgen kurz das Wort zu nehmen, selbst ehe sie begründet sind.
Was zunächst den Antrag Rewoldt⸗Waldstein betrifft, so kann ich anerkennen, daß der technischen Schwierigkeit, die ich vorhin hervor⸗ gehoben habe, in ihm Rechnung getragen ist, und also die Beamten, die sich bereits im Höchstgehalt befinden, nicht die Kürzung am 1. April 1918
ist. Als entscheidender Mangel haftet dem Antrage an, daß am '„April 1918 diese ganzen Ausgleichsbeträge fortfallen sollen. Meine Herren, ich glaube: es ist eine vollkommene Selbsttäuschung, wenn man einen solchen Fortfall für möglich hält. Wenn wir bis zum . April 1918 den Beamten die Ausgleichsbeträge gegeben haben, e daneben die Dienstalterszulagen bekommen haben, so halte ich es für ganz unmöglich, ihnen diese Bezüge am 1. April 1918 zu entziehen. (Sehr richtig! links.) Also, meine Herren, wir täuschen uns, wenn wir glauben, daß am 1. April 1918 wirklich ein solcher Schritt gemacht werden könnte. Wir würden genau vor denselben Schwierigkeiten stehen wie heute und würden den dann vorliegenden roßen Unbilligkeiten nur dadurch abhelfen können, daß wir diese Aus⸗ leichsbeträge auch über den 1. April 1918 gewährten. Der Antragwürde also genau wie Ihr Kommissionsbeschluß effektiv dahin führen, daß ad dies muneris, 10, 20 Jahre und länger die Ungleichheiten zwischen den verschiedenen preußischen Beamten und den preußischen und Reichs⸗ beamten bestehen, von denen ich vorhin gesprochen habe. Ich habe das so ausführlich dargelegt, daß ich fürchten müßte, Sie zu ermüden, wenn ich alle diese Argumente wiederholen wollte. Wir sind nach bvie vor der Ansicht, daß eine solche Disparität zwischen preußischen Beamten des gleichen Amtscharakters, der gleichen Tätig⸗ oh. des gleichen Wohnungsgeldbedürfnisses unmöglich ist, und daß ebenso eine solche Disparität zwischen den preußischen und den Reichsbeamten unmöglich ist. Ich muß also an der Auffassung festhalten, daß auch der Antrag Rewoldt, wenn er auch einen Mangel beseitigt, doch effektiv ebenso zu beurteilen ist wie der Kommissions⸗ beschluß, und deshalb kann ich nur nach wie vor mein „Unannehmbar“ auch diesem Antrag gegenübersetzen, das „Unannehmbar“, das nicht auf meiner persönlichen Auffassung allein beruht, sondern auf dem wohlerwogenen Beschluß des Staatsministeriums (hört, hört! rechts), auf der Erwägung, daß wir solche Ungleichheiten nicht zulassen können, wenn wir nicht mit Recht die größten Beschwerden unserer Beamten⸗ schaft hervorrufen wollten. Ich glaube nochmals betonen zu müssen, meine Herren, daß, wenn Sie eine solche Disparität einführten, Sie binnen Monaten als Folge eine außerordentliche Unzufriedenheit der Beamten sehen würden und ein fortwährendes Betreiben, nun diese der Beamtenschaft unbegreifliche Disparität zu beseitigen. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, ich muß daher nach wie vor eine solche Regelung für unannehmbar erklären. Ich bin aber andererseits gern bereit, den Bedenken, die vielfach hier geäußert sind und die sich aus der an⸗ geblich falschen Behandlung einzelner Orte ergeben, in der Beziehung zu entsprechen, daß wir in eine eingehende Prüfung der Beschwerden der einzelnen Orte eintreten werden (hört! hört! rechts), und daß wir, wo uns solche Beschwerden nach eingehender, gewissenhafter Prüfung begründet erscheinen, beim Bundesrat die entsprechenden Anträge stellen werden. (Bravo!) Ich habe das schon kürzlich gesagt; es ist das unsere selbstverständliche Pflicht, und ich sage es hiermit heute nochmals zu.
Meine Herren, wir sind an den kritischen Punkt der ganzen Vorlage gekommen, und ich glaube, wir müssen uns nochmals darüber schlüssig machen, ob wir die Sonderwünsche einzelner Städte überwiegen sollen gegenüber den Interessen des Gros der Beamten⸗ schaft. Daß die Interessen des Gros der Beamten in der Richtung der Vorschläge der Staatsregierung liegen, ist, glaube ich, von keiner Seite in Abrede gestellt worden, und deshalb bitte ich nochmals im Interesse der Beamten, das Bessere nicht den Feind des Guten sein zu lassen, nicht wegen der besonderen Wünsche einzelner Städte das Gros der Beamtenschaft zu schädigen, und ich bitte daher nochmals, für die Vorlage der Staatsregierung einzutreten und den Kommissions⸗ beschlüssen Ihre Zustimmung zu versagen.
Ich möchte noch auf eins hinweisen, wie Sie durch das Scheitern⸗ lassen des Gesetzes das Gros der Beamten schädigen würden, so würden Sie auch der Lehrerschaft einen erheblichen Schaden zufügen. Im Lehrerbesoldungsgesetz ist vorgesehen, daß die Tarife über die Gewährunglder Mietsentschädigung an die Lehrer nur bei erheblicher Veränderung der zugrunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse einer Aenderung unterzogen werden dürfen — § 18. Die Tarife sind erst vor kurzer Zeit festgestellt, und es kann daher an ihre Abänderung nur herangegangen werden, wenn erhebliche Veränderungen vorliegen. Wenn Sie den Gesetzentwurf jetzt zum Scheitern bringen, bleibt es naturgemäß bei den gegenwärtigen Fest⸗ setzungen, weil erhebliche Aenderungen nicht eingetreten sind. Um⸗ gekehrt aber, wenn Sie die Vorlage verabschieden, ist es unzweifelhaft, daß infolge Aenderung der Sätze für die Beamten auch eine erheb⸗ liche Aenderung der tatsächlichen Verhältnisse für die Lehrerschaft eintritt, und daher eine Revision der Tarife durch die Provinzial⸗ ausschüsse im Interesse der Beamten erfolgen muß. Ich resümiere mich dahin: die Interessen des Gros der Beamtenschaft sprechen für die Verabschiedung der Vorlage im Sinne der Staatsregierung. Die Interessen der Lehrerschaft liegen in derselben Richtung, und deswegen bitte ich Sie nochmals — ich spreche nicht pro domo, nicht für die Staatsregierung, sondern für die Beamtenschaft —, von den Beschlüssen zurückzutreten, denen wir unsere Zustimmung nicht geben können, und sich auf den Boden der Vorlage der Staats⸗ regierung zu stellen. Ich würdige es völlig, daß die Herren mit allem Nachdruck für die Interessen eingetreten sind, die ihnen nahe liegen; aber man muß doch erwägen, wo liegt das Schwergewicht der Interessen? Ich glaube, das liegt bei dem Gros der Beamten⸗ schaft, nicht bei den lokalen Wünschen, so stark sie sein mögen. Deshalb kann ich nur bitten, auf den Boden der Vorlage sich zu stellen unter Ablehnung der Kommissionsbeschlüsse und des Antrags
Rewoldt, dagegen unter Annahme des von dem Herrn Abg. von
Hennigs und Mitgliedern aus anderen Parteien gestellten Antrags. Er stellt die Vorlage wieder her und sichert den Beamten die großen in der Gesetzesvorlage enthaltenen Vorteile, die wir alle für sie wünschen. (Lebhaftes Bravol rechts.)
Abg. von Oertzen (freikons.): Nachdem der Finanzminister jetzt noch einmal in der dritten Lesung das „Unannehmbar“ im Namen des esamten Staatsministeriums erklärt hat (Abg. Hoffmann: Jetzt allen Sie um! — Heiterkeit), werden meine Freunde für die Re⸗ gierungsvorlage stimmen. Das Wort „umfallen“ ist ein häßliches Wort (Lachen links), es wird auf denjenigen angewandt, der die Gegengründe der Gegner würdigt; anderen Leuten dagegen erlaubt ihre geistige, erziehliche und sonstige Veranlagung nicht, derartige Gegengründe verstehen zu können. ⸗„Sie nennen das dann, wenn man den Gegengründen Rechnung trägt, „umfallen“. (Abg. Hoff⸗ mann: Politischer Veitstanz!) Die Vorteile, welche dieses Gesetz dem Gros der Beamtenschaft und der Lehrerschaft bringt, sind so schwerwiegend, daß wir es nicht verantworten können, das Gesetz scheitern zu lassen. Erleichtert wird uns unsere Zustimmung durch die Erklärung der Regierung, daß sie darauf hinwirken wird, die bestehenden Schäden zu beseitigen.
Abg. von Hennigs⸗Techlin (kons.): Man muß das Erreichbare nehmen, wenn etwas Gutes geboten wird. Wir bitten daher um Annahme des Artikels in der Fassung der Regierungsvorlage. Der Unterschied zwischen uns Konservativen und den Freikonservativen ist nur der, daß wir von vornherein eingesehen haben, daß nur das er⸗ reichbar ist. Darum sind wir schon in einem früheren Stadium zu dieser Stellung gekommen.
Abg. Dr. Schroeder: Cassel (nl.): Ich bedauere, mich diesen Er⸗ klärungen nicht anschließen zu können. Die Wünsche der Beamten haben schon beinahe zwei Jahre dem Bundesrat vorgelegen; wenn der Bundesrat den Wünschen der Beamten hätte wohlwollend entgegen⸗ kommen wollen, hätte das schon längst geschehen können. Auch der Hinweis auf die Lehrer kann unsere Stellung nicht beeinflussen. Der größte Teil meiner Freunde wird deshalb bei den Kom⸗ missionsbeschlüssen stehen bleiben.
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.) tritt für den Antrag Rewoldt ein. Seine Freunde würden mit wenigen Ausnahmen bei den Be⸗ der zweiten Lesung stehen bleiben. Wenn die Konservativen gewollt hätten, wirklich die Wünsche der Beamtenschaft zur Geltung zu bringen, dann wäre es ihnen schon gelungen. Die Regierung habe nur deshalb eine so ungeheuere Festigkeit im Gegensatz zu ihrer Haltung bei anderen Fragen gezeigt, weil sie der inneren Zu⸗ stimmung der konservativen Partei sicher gewesen sei. Gegen den festen Willen der Konservativen hätte sie nichts unternommen.
Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) erklärt, daß seine Freunde nach den Worten des Seeehait für die Regierungsfassung stimmen würden, um das Gesetz nicht zum Scheitern zu bringen.
Damit schließt die Debatte.
Abg. Dr. Hahn (kons.) sagt in einer persönlichen Bemerkung: Ich möchte nur kurz den Dank für die Erklärung in bezug auf die Lehrerschaft aussprechen, welche Seine Exzellenz vorhin gegeben hat. (Große Unruhe links. Vizepräsident Dr. Krause: Das ist nicht persönlich!)
Bei der Abstimmung wird der Antrag Rewoldt abgelehnt. Das Ergebnis der Abstimmung ist zunächst zweifelhaft ge⸗ blieben. (Rufe: Hammelsprung!)
Der Präsident bittet nochmals diejenigen Abgeordneten, auf⸗ zustehen, die für den Antrag waren. (Rufe der Abgg. Leinert und Hoffmann: Eine Wiederholung ist nicht erlaubt!)
Vizepräsident Dr. Krause: Ich muß mir diese Einsprüche ver⸗ bitten! Ich bin geschäftsordnungsmäßig verfahren. Der Präsident ist jederzeit in der Lage, solange das Ergebnis noch nicht festgestellt ist, die Abstimmung zu wiederholen.
Der Artikel IV wird mit großer Mehrheit in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend den Nogatabschluß.
Berichterstatter Abg. Klocke (Zentr.) empfiehlt den Entwurf in der von der Kommission abgeänderten Form zur Annahme, ebenso folgende Resolution: „die Staatsregierung zu ersuchen, die nach Abschluß der Nogat zur Offenhaltung des Pillauer Tiefs und Seegatts in bis⸗ heriger Tiefe erforderlichen Beträge zur Herstellung, Unterhaltung und Benutzung von Baggergeräten, insoweit sie nicht nach vorliegendem Gesetze oder sonst zur Verfügung stehen, rechtzeitig durch den Staatshaushaltsetat anzufordern.“
Durch § 1 wird die Staatsregierung ermächtigt, zur Ab⸗ wendung von Hochwasser⸗ und Eisgefahren die Durchdeichung der Nogat bei Pieckel mit einem Kostenbetrage von 11546000 ℳ und die Erweiterung der Dirschauer Weichselbrücken mit einem Kostenbetrage von 6 560 000 ℳ herbeizuführen. Die Kom mission hat diesen Paragraphen unverändert angenommen. Nach § 2 erfolgt die Ausführung des ersten Projekts durch die Marienburger, Elbinger und Einlage⸗Deichverbände, die des weiten Projekts durch den Staat als Bauherrn. Nach
er Regierungsvorlage sollte der Staat auch die Bau⸗ ausführung der von den Deichverbänden als Bauherren her⸗ zustellenden Anlagen gegen eine Pauschalentschädigung von 3 496 686,07 ℳ übernehmen. Die Kommission hat diese Ent⸗ schädigung auf 3 162 073,07 ℳ ermäßigt. Den Beitrag des Marienburger Deichverbandes mit 1 667 771,95 ℳ hat sie aufrecht erhalten, dagegen den Betrag des Elbinger Deich⸗ verbandes von 1 334 613 ℳ entsprechend einer Petition des Deichamts des Elbinger Deichverbandes auf 1 Million Mark und den des Einlage⸗Deichverbandes von 494 301,12 ℳ auf 444 301,12 ℳ ermäßigt und den Zeyers Vorder⸗ und Nieder⸗ Kampen 50 000 ℳ auferlegt. Abg. Lusensky: Die Bauakademie hat sich ursprünglich gegen die Nogatregulierung ausgesprochen mit Rücksicht darauf, daß dieses Projekt das Pillauer Tief zur Versandung bringen könnte. Es hat dann seine Auffassung geändert, weil es inzwischen gelungen ist, Bagger von außerordentlicher Leistungsfähigkeit einzustellen. Die Kommission hat die Erwartung ausgesprochen, daß die Unter⸗ haltungskosten der Baggergeräte von der Staatsregierung getragen werden, und daß eine Erhöhung der Hafenabgaben trotz der Nogat⸗ regulierung nicht eintreten werde. Hierdurch ist, glaube ich, den be⸗ rechtigten Interessen des Handels und der Schiffahrt in Königsberg Genüge geschehen. An der Deckung der Kosten hat sich die Regierung in äußerst karger Weise beteiligt. Die Deich⸗ verbände übernehmen nur 3 ½ Millionen. Der Elbinger Deichverband hat den ihm durch die Regierungsvorlage zugemuteten Beitrag von 1 ½ Million für zu hoch erachtet, und die Kommission hat seinem Wunsche gemäß den Betrag auf eine Million ermäßigt. Hierdurch ist nun eine kritische Situation entstanden, und es scheint, daß die Aufrechterhaltung dieses Beschlusses die Vorlage zum Scheitern bringen könne. Mir scheint die Ermäßigung 8 eine Million doch etwas zu weit zu gehen, und daß der Oberpräsident bei der Unter⸗ verteilung der Kosten nicht ganz glücklich vorgegangen ist. Auch der Marienwerder Verband hätte zugezogen werden sollen. Es wäre be⸗ dauerlich, wenn an diesem Punkte ein für die Landeskultur und für die Abwendung von Hochwassergefahren so wichtiges Gesetz scheitern sollte. § 3 rifft Bestimmungen über die Schadensersatzpflicht. Die Kommission hat gewisse Maßnahmen spezifiziert. Die Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß ein Schadensersatz⸗ anspruch nicht vorhanden sei, daß aber aus Billigkeits⸗ gründen eine gewisse Summe den Deichverbänden zur Schadloshaltung etwaiger Geschädigter gegeben werden solle. Die Kommission hat diesen Standpunkt nicht teilen können und in das Gesetz die Bestimmung aufgenommen, daß für Schäden, welche ohne Verschulden entstehen, Ersatz zu leisten ist. Dieser Ersaß soll aber nicht weiter gehen, als er gehen würde, wenn die Bauarbeiten ohne gesetzliche Ermächtigung ausgeführt würden, und außerdem soll sie nur insofern stattfinden, als die Billigkeit die Schadlos⸗ haltung rechtfertigt. Auf dieser Basis steht die große Mehrheit der Kommission und auch meine ie Fassung des § 3
Die Vorlage wird nach Ansicht der Pegierbe
des Kommissionsbeschlusses bringt aber den Gedanken nicht präzise, wie wir es wünschen, zum Ausdruck, und deshalb habe mit den Abgg. von Brandenstein und Klocke beantragt, den so zu fassen: Für Schäden, die durch die im § 1 bezeichneten lagen trotz fehlerfreier Ausführung entstehen, ist insoweit m zu leisten, als ohne die gesetzliche Ermächtigung zu Anlagen nach dem geltenden Rechte eine Ersagpäbett bessehe d und die Billigkeit nach den Umständen eine Schadloshaltung fordert. Ueber den Ersatzanspruch beschließt mit Ausschlußg Rechtsweges endgültig der Bezirksausschuß. Der Ersatzanive erlischt, wenn er nicht vor dem Ablauf von fünf Jahren, bei Fisch schäden vor dem Ablauf von zehn Jahren nach der Ausführung Teiles der Anlage, die den Schaden verursacht hat, geltend geng wird. In einem § 3a legen wir die Ersatzpflicht binsichäi Schäden, die zu einem Deichverbande gehörende Grundstücke betre jedem Deichverbande für sein Verbandsgebiet auf; hinsichtlich die Fischerei betreffenden Schäden dem Staate; im übrigen Bauherren unter bestimmten Bedingungen. Zum Ausgleich die den Deichverbänden obliegenden Verpflichtungen soll der Falt Deichverband 270 000 ℳ, der Danziger 330 000 ℳ und der Man burger 210 000 ℳ erhalten. 1— Abg. Meyer⸗Rottmansdorf (frkons.) Wir in Westpreußen wh ganz besonders zu würdigen, daß jetzt endlich die Regulierung Weichsel und der Nogat zu einem gewissen Abschluß kommen’ Die Regelung der Schadensersatzpflicht scheint auch uns in Antrage Brandenstein⸗Klocke⸗Lusensky befriedigender als Vorlage und der Kommission. Die Entscheidung durch Bezirksausschuß ziehen wir der durch ein Schiedsgericht Ebenso, wie wir wünschen, daß dem Elbinger Deichverband fprechend dem Kommissionsbeschluß entgegengekommen wird, üi wir Sie, unserem Antrage zuzustimmen, dem Danziger Deichverze die Entschädigungssumme auf 480 000 ℳ zu erhöhen. Der Dann Deichverband hat dieselbe Größe wie der Elbinger, aber nut m Drittel des Grundsteuerreinertrages; die vorgesehene Abfindanz summe von 330 000 ℳ würde absolut nicht genügen. Die neue logische Karte des Danziger Deichverbands zeigt, daß in ken Deichverband so viel⸗ Sanduntergrund vorhanden ist als bei m. daher auch die schlechte Bonität des Bodens auf der linken 6.
der Weichsel, während auf der anderen Seite, Marienburger Getll
fast nur Schlick und Lehm sich findet; wir haben also die Ause auf ganz erheblich größere Opfer. Die von der Regierung in iie Richtung angestellten Ermittlungen fanden im Jahre 1908 statt, außerordentlich trocken war und nicht als normal gelten kann. Geg⸗ über den Anfeindungen, die der Danziger Deichverband gefunden erkläre ich, daß der Danziger Deichverband nicht gewünscht, gete oder erstrebt hat, aus der Sache ein Geschäft zu machen.
Abg. Dinslage (Zentr.): Wir müssen hoffen und wünschen,g die Techniker das Richtige getroffen haben. Was die Frage Unterverteilung der an den Staat seitens der Deichverbände leistenden Pauschalentschädigung für die Bauausführung betriff, scheint es allerdings, als ob die Elbinger etwas zu ke kommen; auch wäre vielleicht unter anderen Umstämg die Abstimmung über die Abfindung für den Danzt Deichverband in der Kommission anders ausgefallen. glauben aber, an diesen Differenzpunkten eine so bedeunts Vorlage nicht scheitern lassen zu dürfen. Der von der Kommisste vorgeschlagenen anderweiten Regelung der Schadensersatzpflicht stim wir zu.
““ Bhg g (fortschr. Volksp.): Es handelt sich hier um Kulturwerk ersten Ranges, für das wir gern die Mittel beywilli Hoffentlich tritt die Regierung der Aenderung der Unterverteilung! von den Deichverbänden aufzubringenden Bausumme bei, wi die Kommission vorschlägt. Mir scheint auch, daß die Regier den Wünschen des Danziger Deichverbands nachkommen köm Die Aenderung der Konstruktion der Schadenersatzpflicht ist begrüßen; als Jurist muß ich erklären, daß die Fassung ke besonders glückliche ist und nur für den Fall brauchbar möchte, daß sich Nichtjuristen mit ihr befassen. Die Präklusibfriße von 5 und 10 Jahren (letztere für die Fischerei) für die Anmeldu der Schäden scheinen mir zu kurz bemessen. Die Tiefhaltung Pillauer Hafens ist für Königsberg und ganz Ostpreußen eine Leba frage; der von der Kommission in diesem Punkt angenommenen solution hat die Regierung zugestimmt; ich hoffe, sie wird diese klärung heute im Plenum wiederholen, ebenso wie die Erklän⸗ die sie zu Gunsten der Erhaltung des Handels von Königsberg 7 abgegeben hat, namentlich auch nach der Richtung, daß eine Erhöl der Schiffahrtsabgaben und des Pillauer Hafengeldes unter Umständen erfolgen soll. Schon durch die bloße Anwesenheit! Bagger im Pillauer Tief muß ja eine Beeinträchtigung des Hand und der Schiffahrt eintreten; das hat auch die Akademie des B. wesens anerkannt, es werden zwei Bagger dauernd dort stationieren sein, wenn der Pillauer Hafen wirklich in Ordnung! halten werden soll.
Abg. von Oldenburg lkons.): Die Befürchtungen des Vorrede wegen der Beeinflussung des Pillauer Hafens werden hoffentlich! in Erfüllung gehen. Meine Freunde stehen auch auf dem Stt punkt, daß der Pillauer Hafen offen gehalten werden muß, d sonst würde nicht nur Königsberg, sondern die ganze Provinz 1 dfehhg unendlichen Nachteil ie schnitt der Weichselregulierung im Gegensatz zu den beiden die Bauten nicht vom Staat, sondern von den Deichverbänden ü nommen werden sollen. Wir hoffen aber, daß durch die Fassung Rechnung getragen werden kann und Prozesse, die kostspielig sind vage Erfolge haben, vermieden werden können. Die Deichvert hätten ein Schiedsgericht an Stelle der Instanz des Bezirksaussch lieber gesehen, da aber der Justizminister das Schiedsgericht; gelehnt hat, müssen wir den Bezirksausschuß akzeptieren. er Vorl der Kommissionsbeschlüsse und des Antrags gegenüber der Regieru vorlage besteht in der Entschädigung der Fischerei, in der Ueberne der Instandhaltung der Nogatdeiche auf den Staat und in Ermäßigung des Beitrags des Elbinger Deichverbandes. Wenn dͤ. Kommissionsbeschlüsse akzeptiert werden, so wird die ganze ESr zufriedenstellend abgewickelt. Ich bitte deshalb namens meiner Fr die Regierung, die Kommissionsbeschlüsse mit der Ergänzung den Antrag zu akzeptieren. 8
Ministerialdirektor Wesener: Der Landwirtschaftsminister i seinem Bedauern durch ein plötzliches Unwohlsein verhindert won hier zu bleiben. Die Regierung ist mit den Kommissionsbeschlüf einverstanden mit Ausnahme des Beitrags des Elbinger Deichverbamd sie kann diesem Beschluß zu ihrem großen Bedauern nicht zustin die Gründe dafür sind in der Kommission eingehend dargelegt wor scheitern, wenn Haus dem Antrag wegen des Elbinger Deichverbandes zustimmt. übrigen ist die Regierung mit den Beschlüssen der Kommission verstanden, und in dem Antrag Brandenstein sieht die Regierung Verbesserung der Kommissionsbeschlüsse. Die Regierung stimmt aucht Beschluß zu, Fischereischäden innerhalb von 10 Jahren zu entschädigern nach dem Gutachten der Sachverständigen Schäden erst in so langer erkannt werden können. Die Regierung ist auch mit der Bestimm im § 3a des Antrags einverstanden, daß der Staat für die Scha nicht allein der Hafffischerei, sondern der Fischerei im allgemeinen,“ auch in der Nogat, aufzukommen hat. Der Antrag Meyer⸗Rottman dorf für den Danziger Deichverband ist für die Regierung unannehm die Regierung kann in dieser Hinsicht keine bestimmten Zus⸗ machen. Ich bin aber ermächtigt, zu erklären, daß, wenn die nischen Berechnungen, die der Bewilliguug von 330 000 ℳ zu Gr. gelegt sind, sich als unzutreffend ergeben sollten, und der Dand Deichverband bei sparsamer Verwendung damit nicht auskomn sollte, die Regierung die Gewährung eines angemessenen, Leistungsfähigkeit des Deichverbandes 881.. e Zuschusses in wägung nehmen wird. 88
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
die oh
nach
Die größten Bedenken hab eichverbände dagegen, daß bei diesem dritten und letzten †+2½
nach dem Antrag Lusensky⸗Brandenstein den Schäden nach Billigte
8 8
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
1.84
Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels!] von der Brügghen: Die Regierung wird es als ihre Pflicht betrachten, lle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den
Handel und die Schiffahrt Königsbergs zu schützen, und sie wird alle diese Maßnahmen rechtzeitig in Aussicht nehmen.
1 Ueber den Umfang dieser Maßnahmen möchte ich mich heute nicht auslassen, das raktische Bedürfnis dabei entscheidend sein, aber die Regierung at dasselbe Ziel im Auge wie die Interessenten. Die Regierung
beabsichtigt nicht, etwaige Mehrkosten, die ihr im Pillauer Hafen
urch die Nogatregulierung entstehen, durch Erhöhung von Schiff⸗
fahrts⸗ oder Hafenabgaben wieder einzubringen.
Abg. Kirsch (Zentr.) bemängelt den sprachlichen Stil, in dem die Vorlage abgefaßt ist. 86 Abg. Dr. Krüger⸗Marienburg (kons.) führt aus, daß die Beiträge, welche die Deichverbände, insbesondere der Marienburger Deichverband, zu zahlen haben, nicht im Verhältnis ständen zu den Vorteilen, die sie
on dem Nogatabschluß haben würden. 8 vmErKmn
Abg. Graf von Kanitz (kons.) tritt lebhaft für die Ermäßigung des Beitrages des Elbinger Deichverbandes ein und spricht die Hoffnung
us, daß die Regierung die Vorlage an diesem Differenzpunkt nicht werde eitern lassen. b Ministerialdirektor Wesener: Ich halte mich für verpflichtet, um jedem Mißverständnisse vorzubeugen, zu erklären, daß diese Er⸗ wartung eine unbegründete ist. Die Herren Minister haben die ge⸗ samten Verhältnisse auf das eingehendste und vorsichtigste geprüft und aben diese Vorlage gemacht unter der Voraussetzung, daß die Deich⸗ verbände einen genügenden Beitrag leisten würden. Ich kann noch⸗ nals erklären, daß die Vorlage scheitern würde, wenn der Kom⸗ missionsbeschluß bezüglich des Elbinger Beitrages Ihre Zustimmung
fände.
Die Abgg. von Flottwell (freikons.) und Klocke (Zentr.) er⸗
klären, daß sie nunmehr gegen den Kommissionsbeschluß stimmen werden.
Abg. von Oldenburg: Wir glauben nicht die Verantwortung bernehmen zu können, daß dieses wichtige Kulturwerk nicht zustande kommt, und wir werden deshalb ebenfalls gegen den Kommissions⸗
eschluß stimmen.
Abg. Graf von Kanitz: Ich gehöre auch zu den politischen Freunden des Abg. Oldenburg, werde aber trotzdem gegen die Regierungs⸗ vorlage stimmen.
Der Kommissionsbeschluß bezüglich des Beitrages des Elbinger Deichverbandes wird abgelehnt und § 2 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
§ 3 wird in der Fassung des Antrages von Brandenstein nach einer kurzen Begründung seitens des Antragstellers an⸗ genommen.
Abg. Meyer⸗Rottmannsdorf zieht nach der entgegen⸗ kommenden Erklärung der Staatsregierung seinen Antrag zum § 3 zurück.
Der Rest der Vorlage wird ohne Debatte angenommen,
ebenso die oben mitgeteilte Resolution. Die Petition des Elbinger Deichverbandes wird durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt. In dritter Beratung wird darauf der Geehentwurf einer kurzen Bemerkung des Abg. Wollkowski (kons.) au Vorschlag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neu⸗ kirch (freikons.) en bloc in der Fassung zweiter Lesung im ganzen angenommen.
Nach Erledigung einer Reihe von Petitionen, welche Eisen⸗ bahnprojekte betreffen, wird Vertagung beschlossen.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Eisenbahnanleihegesetz; Anträge; Petitionen.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ Ungarn am 8. Juni 1910. (Kroatien⸗Slavonien am 1. Juni 1910.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
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Königreiche und Länder
Zweite Beilage
eutschen Reichsanzei
ger und Königlich Preußischen Staatsan
Berlin, Montag, den 13. Junii
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Königreiche und Länder
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St. Borossebes, Nagyhal⸗ mägy, Radna, Ternova.
K. Arva, Liptau (Liptô), Turõcz’. 8
St. Bäcsalmäs, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Städte Magyarkanizsa, Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Szabadka), “
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K. Baranya, M. Fünfkirchen (Pécs). .
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K. Bereg, Ugocsa
K. Bistritz (Besztereze)⸗ Nas 0d 1
St. Berettyôujfalu, recske, Ermihälyfalva, Margitta, Ssskelyhid, Särrét
St. Cséffa, Elesd, Központ, Mezökeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ värad)
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K. Kronstadt (Brasséô), Häromszék...
K. Csanäd, Csongräd, M. Hödmezöväsärhely, Sze⸗ gedin (Szeged) Csik —
K. Gran (Esztergom), Raab (Györ), Komorn
S. M. Györ, Komarom
K. Stuhlweißenburg(Fejer),
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K. Fogaras, Hermannstadt (Szeben) . Gömör 6és Kishont, Sohl (Zölyom)
K. Hajdu, M. Debreczin (Debreczen)
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K. Hunyad ..“
K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok
K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel (Nagy⸗Küküllb)
K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär)
St. Bsga, Bogsän, Faeset, Karänsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos ...
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K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M Sopron⸗
K. Neograd (Nôgräd) ...
K. Neutra (Nyitra)..
St. Bla, Gödöllö, Pomäz, Waitzen (Väcz), Städte St. Andra (Szent Endre), Väcz, Ujpest, M. Budapest
St. Alsédabas, Monor, Nagpkäta, Räezkeve Städte Nagykörös, Cze⸗
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K. Preßburg (Pozsony), M. Pozsony
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Marczal, Tab
St. Barcs, Csurgé, Ka⸗ posvaär, Nagyatäd, Sziget⸗ vär, Stadt Kaposvär ..
K. Szaboles.
K. Szatmär, M. Szatmär⸗ Némeit . K. Zips (Szepes) . . K. Szilägy “ K. Szolnok⸗Doboka .... St. Buziäsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékäs, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temesvär St. Csakova, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom),
Kubin, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt plom, M. Versecz...
K. Tolna “ K. Thorenburg (Torda⸗
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St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklös, Pärdäny, Per⸗ Hxö e, Török⸗ anizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ 1“*““
St. Alibunär, Antalfalva, Bäanlak, Moödos, ( 8 becskerek (Nagybeecskerek), 2e. Stadt Nagy⸗ ecskerek, M. Panecsova
K. Trentschin (Trenesén) . K. Ung, St. Homonna,
Mezölaborcz, Szinna,
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St. Bodrogköz, Gäaͤlszécs, Nagymihaͤly, Särospatak, Saͤtoraljaujhely, Sze⸗ renecs, Tokaj, Varannô, Stadt Saͤtoraljaujhely.
St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Néme⸗ tujvär, Särvaͤr, Stein⸗ amanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szom⸗ bathely
St. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ härd, Eisenburg (Vasvär)
K. Weszprim (Veszprém). St. Balatonfüred, Kesz⸗
thely, Paecsa, Sümeg, Tapolcza, Zalaegerszeg, “ Stadt Zalaegerszeg .
St. Alsölendva, Csäktor⸗ nya, Nagykanizsa, Letenye, Nova, Perlak, Stadt Groß- kanizsa (Nagykanizsa) .. —
Kroatien⸗Slavonien. K. Belovär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ rasd K. Lika⸗Krbava K. Modrus⸗Fiume K. K.
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Pozsega —— Syrmien (Szerém), M. Semlin (Zimony) 3 5 K. Veröcze, M. Ef (Eszek) K. Agram (Zägräb), M. Zͤgräb 8 Zusammen Gemeinden (Gehöste)
a. in Oesterreich:
Rotz 10 (11), Maul⸗ und Klauenseuche — (—), Schrreinepest (Schweineseuche) 249 (508), Rotlauf der Schweine 159 (204).
b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):
Rotz 48 (52), Maul⸗ und Klauenseuche — (—), Schweinepest (Schweineseuche) 606 (1693), Rotlauf der Schweine 282 (653).
Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 2, 2, 27, 28, 29, 33, 35, 39, 48, 50, 52, 53, zusammen in 27 Ge⸗
2, 24,
meinden und 90 Gehöften. Kroatien⸗Slavonien: Rotz 4 (6), Schweinepest (Schweineseuche) 53 (199), Rotlauf der Schweine 19 (28).
Pockenseuche der Schafe ist in Oesterreich, Beschälseuche der Pferde und Lungenseuche des Rindviehs sind in Oesterreich und 8. nicht aufgetreten. 68 8