Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualität
2
gering
mittel
gut
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
ℳ
niedrigster V
ℳ
höchster
niedrigster ℳ
höchster ℳ
niedrigster ℳ
höchster ℳ
Verkaufte Menge Doppelzentne
Q— Am vorigen
Außerdem wurden Markttage
Verkaufs⸗ am Markttage
1 Doppel⸗ zentner
Durch⸗ schnitts⸗ preis
Spalte Sscgung⸗ 25
dem o ppe
; (Spalte 1) er
verkauft entner
(Preis unbekanns —
Allenstein..
6“ Schneidemühl. Breslau. .
annover agen HE““ v1 Neuf W Pfullendorf.
Günzburg. Memmingen Waldsee .. Pfulendorf . tockach.
—
Allenstein... EA11I1“ Schneidemühl. Fessn . Schr. reiburg i. 1 EEETT1öö Wisaa.. Neustadt O.⸗S. annover. Hagen i. W.. EI II111“1“ v Memmingen. Stockach.
— —
Allenstein . EETT11A1X“X“ Schneidemühl. e111¹”“n wSv i. Schl. ꝗ. . 2 2 2* 2 Neustadt O.⸗S. Hannover. Schwerin i. M
14 Allenstein 1 11665 Schneidemühl 11“ i. Schl. AEEöu“ Lbö Neustadt O.⸗S. Hannover .. Fane -8 E111“ E16116“”“” EC111““ Memmingen. Schwabmünchen. Ehingen. J111“ 1“ ö“ Schwerin i. Mecklb.
„ 9 9 9 „ 2 2 42 9 2 82 ⸗ 9 2 9„ 2 9 2
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau Ein liegender Strich (—) in den Spalten für
Berlin, den 15. Juni 1910.
Feiburg i. Schl... E ““ Neuszadt O.⸗Schl.
Schwerin i. Mecklb..
Preise hat die Bedeutung,
19,50
18,00 17,30 19,30 18,30 19,00 19,40 18,50
13,50 12,00 14,00 11,00 12,10 12,20
13,60
13,00 12,80 13,80 11,60
1220 15,80 15,00
14,70 13,40
19,50
18,00 18,30
19,60
18,80 19,40 19,80
13,60
13,00 13,60 14,10 12,10
12,60 16,00 15,00
14,70 13,40
18,50
20,81
19,00 18,40 19,70 19,30 19,50 20,00 19,00
17,80 17,00
Kernen (enthülster Spelz,
18,80 20,20 18,60 18,00
13,55 13,80 14,00
12,50 13,40 12,30
12,60 14,40 14,50
13,60 16,30
12,50
12,43 12,40 14,00 12,50 14,40 12,00 12,60 13,00
14,70 15,00 13,50 13,70 14,30 12,60 14,60 12,90 16,40
15,50 15,00 14,20 15,00 15,10 14,10 13,80 13,60
13,80
Weizen.
20,81 22,12
— 19,50 19,00
20,00 19,30
19,40 20,00 20,10 19,30
19,80 19,90
20,00 20,40 20,60 19,00
19,50 — 18,75
17,80
18,00
18,80
18,80 20,40 18,60 18,40
19,00 20,60
18,00
Roggen. 13,55 14,60 14,00 14,20 14,00 14,50 13,40 13,50 13,70 13,80 12,30 12,80
— 13,80 12,90 13,20 14,60
14,60 14,50
15,00 — 14,50
13,60
16,50
14,60 12,50
16,70 14,50 13,00
Gerste. 13,43 13,50 14,50 13,30 14,80 12,50 13,10 15,80 14,00
Haser 15,80 15,20 14,00 14,30 14,60 13,10 14,80 13,60 17,20 16,00
15,20 15,80 15,90 14,60
12,43 12,40 14,00 13,20 14,70 12,00 13,00
14,00
22,12 19,80 20,00 20,30 20,30 20,30 20,40 20,80 19,50 19,25 18,80
19,00 20,60
18,00
14,60 14,40 14,50 14,00 14,00 13,30 14,00 13,60 14,80 15,00 14,50 14,60 16,70 14,50 13,00
13,43 13,50 14,50 13,50 15,00 13,00 13,60 16,80 14,00
15,80 15,40 14,00 14,80 14,80 13,60 14,80 14,00 17,40 16,00
15,20 16,00 15,90 14,60
—
—
14,30
Kaiserliches Statistisches Amt.
J. V.: Dr. Zacher.
Dinkel, Fesen)
8
fswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist,
63
667
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
ein Punkt (.) in den letzten sechs
Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
14. Sitzung vom 14.
Herrenhaus. Juni 1910, Nachmittags 1 ½ Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Neu eingetreten ist Oberbürgermeister Dr. Merten⸗
Elbi
D. Graf von Zieten
durch
Entrüstung hat sich über die Schmähungen erhoben,
dt gegen die Reformation, Fürsten und Völker, die sich der Reform sch würde es in Uebereinstimmung
Enzyklika ausspri
wendig gehalten haben, die vom Präsidenten des und mit Rücksicht auf
mich darauf, diese päp
ng.
Vor Beginn der Beratungen erklärt „Schwerin: Erregung ist in der evangelische land, insbesondere in unserem p die Borromäus⸗Enzyklika des Papstes.
mit meinen 8 eine förmliche Hauses über diese Enzyklika herbeizuführen;
n Bevölkerung von reußischen Vaterlande
allein
Eine
Ein Sturm
kags beschränke i
geschichtlichen Tatsachen schwere Verunglimpfungen gegen die evangelisch
Bevölkerung enthält, und die gee für das Vaterland notwendigen
net ist, den von u Frira unter den
stören, auf das entschiedenste zurückzuweisen.
stimmung der überwiegenden Mehrheit dieses
(Lebhafter Beifall.)
Dr. Freiherr von Landsber und daher auf der Berichterstattertribüne Fwer verständlich ist): Die werin soeben berührt hat,
Wort zu nehmen.
Angelegenheit, die der Graf von veranlaßt auch mich, das
greiflich finden, wenn ich alsKath
Zieten⸗S
olik — und
der Zustimmung einer überwiegenden Anzahl
hörte Erklärung
unglimpfungen enthalten sind, un klärung des Grafen begreife anderseits wohl, daß regung in der hat; haben es ja auch
ehört. den Wortlaut
soeben der
Enzyklika
eine
8
g (der vom Platze aus
der ü Mitglieder des Hauses versichert halten —, wenn i in mehreren Beziehungen Verw Ich kann nicht zugeben, daß in der Enzyklika 8 s nd muß Pegen
Zieten entschieden
der Wortlau preußischen evangelischen Bev die Tatsachen sprechen dafür, das
ahrun
„das sieht man Wir müssen bedauern, demrtige
bin hierbei der Zu
ohen Hauses gewiß.
sprich
Sie werden es be⸗ ich darf mich dabei wohl brigen katholischen ch gegen die eben ge⸗ g einlegen muß. mähungen und Ver⸗ iese Worte der Er⸗ Berwahrung einlegen. Ich t der Enzyklika Er⸗ ölkerung hervorgerufen ja, und wir
tiefgehende ganz Deutsch⸗ hervorgerufen der welche die ihre Urheber und die ation angeschlossen haben. nen Freunden für not⸗ Beschlußfassung des hohen 1 im Hinblick auf Staatsministeriums abgegebene Erklärun die Geschäftslage des Lan tliche Kundgebung, die unter Nichtachtung der ns erstrebten und Konfessionen zu
in der es um
Graf möchte
für den
e entwu
Lande
t Der Präsident teilt hauses davon in Kenntnis entwurf im Abgeordnetenhause so weitgehende t auf die Geschäftslage eine Ve⸗ 1 r Session kaum zu erwarten schlägt deshalb vor, daß fassung absehe. Das Haus ist damit einverstanden. Herr Dr. von Schmoller on mündlichen Bericht über eine P nsumvereine zu Mülheim tatistische Auf
daß mit noch in
kommis si
spalt zwischen Evang Zieten
so mehr auf bei
doch nich die bestimmte Erk lich zustimmen können. Schlusse der Friede nicht vollem im Gange sind, die, Auslegung der Enzyklika Veranlassung geben wer meine Erklärung wohlwollend auf
Hierauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein.
Zunächst wird in den vor das neue Mitglied General de auf die Verfassung vereidigt.
Zur einmaligen Sch betreffend
Fltdeutscher Ko liche
nossenschaftsbewe Staatsregierung als
Das
evangelischen Bevölkerung eingetreten bedauern, 8 eelischen und Katholiken entstehen sollte. (Beifall.) hat dies auch seinerseits hervor
unerwähnt lassen
so mehr es nicht
t, gegen
Herzen
rf,
n.
Rücksi dieser
wie ich
ommern, Sachsen, inz und in den H
wenn dadurch
Aber ich freue mich,
Hoffnung Ausdruck gegeben hat, d werde gestört werden, anschließe.
Sie wissen, daß hoffe, auch
aufzunehmen.
in
mit, daß er vom Bure
sei.
erstatte
ufnahme des
gung und beantrag Material
Haus beschließt demgemäß.
zu überweisen.
wir als Kat
eine Hoffnung,
gesetzt worden ist, daß
irgend
daß
den.
den
au des Abgeordneten⸗ über diesen Gesetz⸗ ifferenzen beständen, rabschiedung desselben Der Präsident auch das Herrenhaus von einer Beschluß⸗ —— 16“
der Handels⸗ etition des Verbandes (Rhein) um alljähr⸗ Standes der Ge⸗ t, die Petition der
ein
daß es um
Besuche Provinzen Westfalen sowie ohenzollernschen
und würden wie⸗
gehoben, aber au wäh und anderseits betonen, beiden Seiten das Bestreben sein soll, nach allen Kräften konfessionellen Frieden zu wirken. die betreffende Kritik V lärung abzugeben, daß
Aber das hindert mich erwahrung einzulegen und holiken unmög⸗ Graf Zieten am aß der konfessionelle der ich mich aus Verhandlungen mit Rom weiter zu einer friedlichen en. Ich bitte, diese (Beifall.)
geschriebenen feierlichen Formen r Kavallerie Georg von Kleist
lußberatung steht sodann der Gese die Verpflichtung zum 9 ländlicher Fortbildungsschulen i ABrandenburg, P in der Rheinprov
8
„Es folgt die einmali e Schlußberatung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Reisekosten der Staats⸗ beamten. 16
Berichterstatter Herr Dr. führlich über die Fassung, hause erhalten hat,
Lentze⸗Magdeburg berichtet aus
welche der Entwurf im Abgeordneten
h und hebt hervor, daß die Bestimmungen
dieses Gesetzes für eine Anzahl von Beamten nicht gelten; die Reise
kosten dieser Beamten sollen durch Königliche Verordnung neu ge
regelt werden. Es sei zu boffen, daß durch dieses Gesetz eine Ver⸗ ringerung der Reisekosten herbeigeführt werde; Sache der Behörden werde es sein, die Zahl der Dienstreisen auf wendige Maß zu beschränken, zu tun. Im allgemeinen dürfe man sagen, daß die Beamten Erfüllun ihrer Pflicht reisen und nicht, um sich zu bereichern. Selbst in solchen Bezirken wie Oppeln bewegen sich die Reisekosten in mäßigen
Grenzen. 1 g
des Abgeordnetenhauses die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben.
Eine Petition des Deutschen Lehrervereins um Heraufsetzung der Lehrer hinsichtlich der Reisekosten in die Rangklasse der Subaltern⸗ beamten weisen.
Herr Dr. Johansen⸗Minden: Der Vorwurf, daß zu viel gereist wird, hat sich als unbegründet erwiesen. Ich kann sagen, es wird eher zu wenig als zu viel gereist. Selbst die Teil⸗ nahme an Kongressen usw. ist für die Beamten dringend notwendig. Sie können diesen Kongressen sich überzeugen von Fortschritten auf den Gebieten der Technik und der Verwaltung, und sie können mit dem Lande Fühlung nehmen. Nach dieser Richtung hat uns die Vorlage Gutes Eine Entlastung der Staatskasse wird aber kaum in nennenswertem Maße erreicht werden. Die Vorlage sollte die Beamten von dem Vorwurf des Diätenschindens befreien. Sie tut aber nieh um diesen Vorwurf ganz aus der Welt zu schaffen. Warum ist man nicht den Weg der Kommunen gegangen und ersetzt die wirklich entstandenen Kosten? Statt dessen behält die Regierung die Kilometergelder bei. Die weitaus größte Zahl der Dienstreisen werden auf kleine Entfernungen gemacht. Der Satz von 9 resp. 7 ₰ bringt den Beamten einen erheblichen Ueberschuß, der vermieden werden follte. Der größte Ueberschuß wird aber bei den Tagegeldern erzielt. Für einen wirklichen Reisetag erhalten Re⸗ gierungsräte usw. nicht 15, sondern 22 ½ ℳ, und das ist viel zu hoch und widerspricht der vielgerühmten preußischen Sparsamkeit. Eine Ausnahme hätte nur zugelassen werden sollen für Orte, wo die Ueber
as absolut not⸗
nachtung besonders teuer zu stehen kommt, wie in Berlin und Cöln. Im
94 “ “
ohne den Interessen des Staates Abbruch
2
nur in
Er beantrage deshalb, dem Gesetzentwurf in der Fa sung
beantrage er der Staatsregierung als Material zu über⸗
nderen Hause wurde in der ersten und zweiten Lesung die Bestimmung . offen, daß bei Reisen bis 6 Stunden die Sätze auf die Hälfte reduziert könnten. Leider ist diese Bestimmung in dritter Lesung gefallen. 8 Beamte wird das Zwölffache von dem erhalten, was er wirklich verausgabt hat. Man hätte von den einzelnen Regierungen eine bestimmte Erklärung extrahieren sollen, wieviel die Beamten tat⸗ sichlich an Dienstreisekosten erübrigt haben. Es ist zu bedauern, daß 8 bei der jetzigen Geschäftslage Abänderungsanträge nicht stellen können, und es wäre mir lieber gewesen, daß die ganze Vorlage uns icht unterbreitet oder gefallen wäre; denn die Annahme der Vorlage wird nicht dazu beitragen, das Odium von den Beamten zu nehmen, dcs bisher auf ihnen gelastet hat. Die nicht vollbesoldeten Kreis⸗ und Tierärzte erhalten jetzt ein Pauschquantum für ihre Dienstreise⸗
kosten. Nach der soll eine Reduktion dieses Pauschquantums
eintreten; das ist ein Unrecht, denn sie erhalten das höhere Pausch⸗
.
ür ei 1 ie Dienstreisen entgangenen
nantum als Ersatz für einen ihnen durch die Dien G gang Vewinn in ihrer Privatpraxis. Ich möchte diese nicht vollbesoldeten Beamten dem Wohlwollen der Regierung empfehlen. 8 6
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: . Meine Herren! Der Herr Vorredner hat sich in seinen letzten Worten dahin ausgesprochen, er wünsche, daß das Resultat für die Beamten ein günstigeres geworden wäre im ethischen Sinne, d. 9 daß die Reisekosten der Beamten noch mehr eingeschränkt würden, als das in unserer Vorlage vorgesehen ist. Nun kann man darüber, in welchem Maße man die Diäten und Reisekosten der Beamten ein⸗ schränken soll, sehr verschiedener Meinung sein. Wir sind davon aus⸗ gegangen, daß der gegenwärtige Zustand nicht mehr geduldet werden kann, wonach auf Grund der bisherigen Sätze ein Teil der Beamten erhebliche Nebeneinnahmen erzielt. Die Diäten und Reisekosten sind nicht dazu da, den Beamten erhebliche Nebeneinnahmen zu bverschaffen, zumal da ja nur ein Teil der Beamtenkategorien getroffen wird. Wenn das noch den Beamten gleichmäßig zugute käme! Aber davon ist naturgemäß gar keine Rede, sondern die Neben⸗ einnahmen fließen den einzelnen Beamten in ganz verschiedenem Maße zu. Namentlich haben die technischen Beamten in erheblichem Maße Vorteil. Ferner gewisse Dezernenten bei den Regierungen usw., während andere Beamten so gut wie keine Nebeneinnahmen in der Beziehung haben. Ich stimme dem Herrn Bürgermeister auch darin bei, daß es im Interesse des Ansehens der Beamtenschaft vermieden werden muß, daß die Bevölkerung immer sagt: die Beamten erzielen solche Nebeneinnahmen! Es hat unzweifelhaft nicht im Interesse des Ansehens der Beamtenschaft gelegen, daß sich in der Bevölkerung vielfach die Meinung festgesetzt hat, die Beamten machten Dienstreisen, um Nebeneinnahmen zu erzielen. Wir müssen also im finanziellen Interesse des Staates wie im Interesse des Ansehens der Beamten diese Nebeneinnahmen auf ein richtiges Maß zurückführen. Nun meint der Herr Vorredner, wir seien darin noch zu benigne verfahren, wir hätten in der Einschränkung noch weitergehen müssen. Ich glaube aber nicht, daß wir das tun konnten. Ich werde im einzelnen noch darauf zurückkommen. Denn andererseits muß doch anerkannt werden, daß die Diäten und Reisekosten einen vollen Ersatz der tatsächlichen Auslagen darstellen und auch noch ein kleines Plus gewähren sollen, da den Beamten neben den direkten Reisekosten unzweifelhaft noch gewisse indirekte Auslagen erwachsen, so der Verbrauch an Kleidung und dergleichen. Kurzum die Kosten dürfen auch nicht so bemessen werden, daß der Beamte womöglich noch Schaden leidet oder im besten Falle nur seine tatsächlichen Auslagen wiedererstattet erhält.
Ferner glaube ich auch nicht, daß der Herr Vorredner darin recht hat, wenn er unsere Vorlage finanziell für so unerheblich erachtet wie er es ausgesprochen hat. Nach unserer Vorlage werden sich voraus⸗ sichtlich Ersparnisse von mehreren Millionen ergeben! Ich weise zu⸗
Fnächst darauf hin, daß gegenwärtig die Beamten I. Klasse zu liqui⸗ dieren berechtigt sind 9 ₰ pro Kilometer auch dann, wenn sie gar nicht die I. Klasse benutzten, sondern II. Klasse fuhren. Das war meiner Ansicht nach ein Uebelstand, der beseitigt werden mußte. Wenn aber die Beamten 9 ₰ zu liquidieren berechtigt waren, während sie tatsächlich nur einen Aufwand von 4,5 ₰ pro Kilometer hatten, also nur einen Aufwand in der Hälfte der liquidierten Kosten⸗ so liegt in der Herabsetzung der Reisekosten auf die tatsächlich benutzte Wagenklasse zweifellos eine sehr erhebliche Ersparnis. Es kommen aber noch andere Momente hinzu, beispielsweise wird
die gegewärtige Abrundung von 2 km auf 8 km bheseitigt. Wir baben dies bei einigen Regierungen durchprüfen lassen, und da hat sich ergeben, daß allein durch diese Beseitigung der Abrundung von 2 km auf 8 km bei einigen Regierungen eine Ersparnis von 12 %, bei anderen von 30 % liegt. Ebenso haben wir die Zu⸗ und Abgänge, die auch übermäßig hoch bemessen waren, wie wir glauben, in an⸗ gemessener Weise reduziert. Es kommen aber noch eine ganze Anzahl anderer Momente hinzu, die wir nicht ziffernmäßig berechnen können, die aber doch unzweifelhaft von erheblichem finanziellen Erfolge sind. Dahin gehört vor allem die Herabsetzung der Liquidation bei gemein⸗ schaftlichen Reisen. Es war ein Mißstand, daß, wenn zwei oder drei Beamte Dienstreisen machten und dabei einen Wagen benutzten, jeder einen Wagen zu liquidieren berechtigt war. Es war ein Mißstand,
daß Beamte auch dann, wenn sie einen Wagen, etwa vom Ober⸗ förster oder vom Landrat, unentgeltlich gestellt bekamen, trotzdem befugt waren, zu liquidieren, als ob sie den Wagen selber genommen hätten. Dies sind freilich Momente, die sich nicht ziffernmäßig berechnen lassen. Dann aber, meine Herren, indem wir die Diäten und Tagegelder auf ein angemessenes Maß herabsetzen, wird der Anreiz zu übermäßigen Reisen beseitigt, und dadurch wird, wie wir hoffen, eine erhebliche Ersparnis stattfinden. Ich teile die Auffassung des Herrn Vorredners durchaus, daß die Reisen absolut notwendig sind, wenn anders wir nicht in den Fehler verfallen wollen, vom grünen Tisch aus zu re⸗ gieren. Es wird auf der einen Seite zu wenig gereist, aber auf der anderen Seite nach meiner Auffassung viel zu viel, und ich kann da der hohen Wertschätzung der Reisen zu Kongressen und dergleichen nicht beistmmen. Wir haben erlebt, daß Dutzende von Staats⸗ beamten zu Kongressen deputiert gewesen sind, und nun frage ich — ich bin vielleicht ein Barbar, daß ich danach frage —: was kommt bei diesen Kongressen häufig heraus? Ich kann da der hohen Wertschätzung des Herrn Vorredners nicht beistimmen. Aber auch die Reisen zu rein repräsentativen Zwecken müssen eingeschränkt werden; zu allen festlichen Ver⸗ anstaltungen sollen Beamte nur dann reisen, wenn ein dringendes dienstliches Interesse vorliegt. Dadurch wird man diese Reisen in erheblichem Maße einschränken können, und der Herr Minister des Innern und ich haben vor einiger Zeit einen Erlaß nach der Richtung binausgehen lassen.
8
Was die einzelnen Anregungen des Herrn Vorrednert betrifft, so schlug er vor oder hielt es für richtig, in der Beschränkung der Reise⸗ kosten und Diäten noch weiter zu gehen und namentlich bei den Reisekosten das Prinzip lediglich der Erstattung der tatsächlich be⸗ zahlten Reisekosten einzuführen. Meine Herren, wir haben uns das sehr wohl überlegt, aber wir glauben, daß ein solcher Weg nicht rätlich sein würde. Er würde ein sehr großes Maß von Schreibereien und Umständlichkeiten mit sich bringen, der betreffende Beamte müßte ind allen einzelnen Fällen nachweisen, welche Strecke er benutzt habe — das muß er jetzt allerdings auch tun —, aber warum er die und die Wagenklasse benutzt habe, wagum er Schnellzugzuschlag habe bezahlen müssen, warum er eine Fahrtunterbrechung habe vornehmen müssen, kurzum seine Reise bis ins einzelne darlegen, während er jetzt bloß für die Kilometer zurückgelegter Strecke einen ein für allemal durch Gesetz festgelegten Satz zu liquidieren hat. Ich glaube auch nicht, wie der Herr Vorredner meinte, daß zu befürchten ist, die Herren würden jetzt, wo sie nur dann die höhere Klasse bezahlt bekommen, wenn sie sie wirklich benutzt haben, übermäßig viel in der ersten Wagenklasse fahren. Zunächst würde ja der Fiskus dadurch keinen Schaden leiden; denn als Inhaber der Eisenbahn fließen die Gelder in seine Kassen zurück. Aber auch sonst braucht diese Befürchtung nicht zu groß zu sein, da die Ersparnisse bei den Reisen in der zweiten Klasse erheblicher sind als bei Reisen in der ersten. Sein Prinzip, den Beamten nur die tatsächlich bezahlten Selbstkosten zu erstatten, würde ferner, wie ich glaube, über das Maß dessen hinausgehen, was man an Einschränkungen vornehmen kann; dann würde nichts mehr für die Beamten übrig bleiben, um die Nebenausgaben zu bestreiten, die unzweifelhaft mit solchen Reisen verbunden sind.
Der Herr Vorredner meinte dann auch, man könnte nicht nur die Reisekosten nach dem Prinzip der Selbstkosten bemessen, sondern auch die Tagegelder herabsetzen. Ein solcher Beschluß war auch im Abgeordnetenhause bei den höheren Beamten bis zur dritten Rang⸗ klasse gefaßt worden, aber ich habe mich nachdrücklich dem widersetzt· Das würde ein Widerspruch mit der tatsächlichen Entwicklung gewesen sein, wenn, wie das Abgeordnetenhaus zunächst beschlossen hatte, die Tagegelder der höheren Beamten noch unter die Norm des Jahres 1897 herabgedrückt würden. Im Jahre 1897 hat man die Tagegelder um einen mäßigen Betrag erhöht; das Abgeordnetenhaus hatte nur beschlossen, die Tagegelder der beregten höheren Beamten noch unter die Sätze des Jahres 1897 zu bringen, obwohl doch unzweifelhaft seit jener Zeit die ganzen Kosten des Reisens, besonders der Hotels, außerordentlich gewachsen sind. Das Abgeordnetenhaus hat daraufhin von diesem Beschluß Abstand genommen.
Ebenso ist es als ein Fortschritt zu begrüßen, daß das Ab⸗ geordnetenhaus von einem anderen Beschlusse zurückgetreten ist, nämlich noch eine Abstufung der Reisen nach 3 und 6 Stunden vorzunehmen. Wir können eine solche Abstufung nicht vorsehen, weil dadurch un⸗ zweifelhaft eine große Erschwernis für die praktische Handhabung liegt; es würde in jedem einzelnen Falle, namentlich von der Oberrechnungs⸗ kammer nachgeprüft werden: konnte die Reise nicht in drei, nicht in sechs Stunden boendet werden, warum hat sie länger als drei oder länger als sechs Stunden gedauert? Wir glauben nicht, daß ein solcher Weg zweckmäßig wäre, und es ist deshalb von uns freudig begrüßt worden, daß das Abgeordnetenhaus von dieser Abstufung nach drei und sechs Stunden abgelassen hat. Allerdings hat der Vorredner darin Recht, daß gerade bei diesen kurzen Reisen vielfach eine ganz übermäßige Entschädigung gewährt wird; wir glauben aber, diese übermäßige Entschädigung zweckmäßiger Weise nicht durch die Ab⸗ stufung der Reise nach drei und sechs Stunden herabzusetzen, sondern durch Pauschalierung der Sätze für die betreffenden Beamten. Wenn Beamte durch ihre Diensttätigkeit gezwungen sind, häufig kürzere Reisen auszuführen, wie namentlich die Staatseisenbahn⸗ beamten, so ist es, glaube ich, der richtige Weg, sie nicht für jede einzelne Reise liquidieren zu lassen, sondern ihnen ein Pauschale zu gewähren, das niedriger ist als die ordnungsmäßigen Sätze, und das der Tatsache Rechnung trägt, daß bei den kürzeren Reisen eben ge⸗ ringere Kosten erwachsen als bei den längeren Reisen. Ich bin dankbar, daß der Herr Vorredner trotz der Bemängelungen, die er im einzelnen vorgenommen hat, davon abgesehen hat, spezielle Anträge zu stellen.
Ich möchte schließlich noch auf eine von ihm berührte Frage speziell antworten, auf die Frage der nicht voll besoldeten Kreis⸗ ärzte und Kreistierärzte. Der Herr Vorredner hat dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß die Pauschale, die diese Beamten schon jetzt be⸗ kommen, wenn nunmehr die gesetzlichen Sätze allgemein ermäßigt werden, nicht ebenfalls nach unten revidiert würden. Ich sagte schon am Eingange, daß die Reisekosten und Tagegelder keine Neben⸗ einnahme für die Beamten bilden sollen und als solche nicht zu be⸗ trachten sind. Ich gebe aber zu, daß von diesem Grundsatz eine gewisse Ausnahme zu machen ist bei der Kategorie von Beamten, die der Herr Vorredner erwähnt hat. Bei diesen nicht voll besoldeten Kreisärzten und Kreistierärzten ist in der Tat bei Bemessung ihrer Besoldung in Rücksicht gezogen worden, daß sie erhebliche Neben⸗ einnahmen aus den Reisekosten und Tagegeldern haben. Sie haben auf der einen Seite keine volle Besoldung und auf der anderen Seite wird dieser Mangel wett gemacht dadurch, daß sie in⸗ folge vieler Reisen doch erhebliche Nebeneinnahmen bekommen. Bei dieser Kategorie von Beamten ist also anzuerkennen, daß die Neben⸗ einnahmen aus den Reisekosten und Tagegeldern gewissermaßen für sie einen Teil ihrer ganzen Dienstemolumente ausmachen, und wir haben schon mit dem Herrn Landwirtschaftsminister vereinbart, daß bei Nachprüfung der Sätze dieser Beamten besonders wohlwollend verfahren, und diesem Umstand, daß sie darauf immerhin angewiesen sind, in gewissem Umfange Rechnung getragen werden soll. Ich hoffe, daß dadurch die Bedenken des Herrn Vorredners erledigt sein werden.
Herr Dr. Johansen: Was die Behandlung der Kongresse be⸗ trifft, so kann ich mich nicht voll überzeugt erklären. Es ommt hier doch eine Reihe von Gegenmomenten in Betracht. Selbst die Diners bieten für die Beamten durch die Unterhaltung mit ihren Nachbarn, durch manche auf diesem Wege gewonnene Aufklärung für das Gemeinwohl Vorteile, die die geringfügigen Mehraus aben mehr als aufwiegen. Die Sätze von 1897 brachten eine pesecich über das damalige Bedürfnis hinausgehende Erhöhung. Der Nachweis der wirklich aufgewendeten Auslagen würde durch einfache Versicherung des Beamten ohne weitere Beweisführung erbracht werden können.
Damit schließt die Generaldiskussion.
zahlreiche andere wi
Im Schlußwort wiederholt und generalisiert der 1“ Berichterstatter seine Klage, daß das Herrenhaus diese un tige und bedeutsame Gese entwürfe erst dich vor Toresschluß erhalte, sodaß eine wirklich grün liche Durchberatung ausgeschlossen sei. Auch seinerseits würde sonst eine Reihe von Abänderungen, insbesondere die Abschaffung der Kilometergelder, vor⸗ geschlagen worden sein. “ In der Einzelberatung wird die Vorlage ohne Diskussion und schließlich im ganzen unverändert nach den Beschlüssen des anderen Hauses endgültig angenommen. Die erwähnte Petition des Deutschen Lehrervereins wird der Regierung als Material überwiesen. 5 — Dem Staatsvertrag zwischen Preußen und Elsaß⸗Lothringen zur Regelung der Lotterieverhält⸗ nisse vom 28. April 1910 nebst Schlußprotokoll erteilt das Haus in einmaliger Schlußberatung auf utrag des Referenten Herrn Dr. von Burgsdorff ohne Debatte die verfassungs⸗ mäßige Zustimmung.
Ueber die Novelle zum Gesetz, betreffend die Ge⸗ währung von Zwischenkredit bei Rentengutsgrün⸗ dungen, nach der ein solcher Zwischenkredit auch für Me⸗ liorationen eröffnet werden soll referiert in der einmaligen Schlußberatung Herr von EAC
Herr von Hertzberg: Ueber die Frage, ob dieser Zwischenkredit auch an Erwerbsgesellschaften gegeben werden soll, hat der Minister in der Kommission beruhigende Erklärungen abgegeben. Jeden⸗ falls sollten nur gemeinnützige Gesellschaften bedacht werden, andere aber — wenn nicht anders möglich, durch besonderes Gesetz — von den Wohltaten des Gesetzes ausgeschlossen werden.
Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:
Meine Herren! Der § 12 des Gesetzes, betreffend die Bildung von Rentengütern, sagt: die Begründung des Rentenguts kann auf Antrag eines Beteiligten durch Vermittlung der Generalkommission
Herren, damit ist klar zum Ausdruck gebracht, wie weit Anträge auf Gewährung von Rentenbankkredit und damit auf Eröffnung des Zwischenkredits zurückgewiesen werden können, und wie weit nicht. Es müssen also Gründe rechtlicher und tatsächlicher Natur in jedem einzelnen Falle vorliegen, die es ermöglichen, dem betreffenden Antragsteller den
auch den betreffenden Erlaß an die Generalkommission in Ostpreußen formuliert. Ich kann keinesfalls, wie der Herr Vorredner es zu
gesellschaft den Rentenbankkredit verweigern; das würde gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes verstoßen. Der Herr Vorredner wird ferner, wenn er die Verhandlungen im andern Hause verfolgt hat, zur Ueberzeugung gekommen sein, daß ein Gesetz, welches die Tendenz verfolgt, der er hier eben Ausdruck gegeben hat, daß nämlich den Privatparzellanten der Rentenbankkredit grundsätzlich verweigert werden soll, keine Aussicht auf Annahme im andern Hause hat.
Herr von Hertzberg: Wir in Pommern haben zuerst ge⸗ ae s. Zehnhero⸗ Wir in ehe noch der Staat daran dachte, sich damit zu befassen. Den vom Staate mit erheblichen Mitteln in Ostpreußen und Pommern gegründeten beiden Gesell⸗ schaften sollte doch nicht durch andere Erwerbsgesellschaften und am allerwenigsten mit Staatskredit Konkurrenz gemacht werden. Die beiden staatlichen b für innere Kolonisation müssen un⸗ bedingt den Vorrang haben.
Die Vorlage wird angenommen. Die Rechnung über die Verwendung des aus dem X“ der Rentenbanken ewährten Zwischenkredits für die Zeit von 1900 bis Ende ezember 1909 wird durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.
Auch die Denkschrift über die gemäß § 20 des Gebäude⸗ teuergesetzes vom 21. Mai 1861 ausgefü rte dritte Revision VeIee. erklärt das Haus auf Antrag des Berichterstatters Grafen von Behr⸗Behrenhof in einmaliger durch Kenntnisnahme ct erledigt.
Die Unterrichtskommission läßt durch Herrn Dr. Rive⸗Halle über die Uebersicht der Ergebnisse der staatlichen Ver⸗ anstaltungen zur Ausbildung und Fortbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen sowie zur Aus⸗ bildung von Leitern für Volks⸗ und Jugendspiele in Preußen während des Etatsjahres 1909 mündlichen Bericht erstatten. Der Kommissionsantrag, die Uebersicht Iö nahme für erledigt zu erklären, gelangt ohne Diskussion zur Annahme.
Darauf folgt die Beratung von Petitionen.
Eine muf folg des Vereins Frauenerwerb, eingereicht von Fräulein A. Guilletmot in Berlin, um Einführung eines bligatorscen hauswirtschaftlichen Unterrichts für alle, auch für höhere, Mädchens Lge n wird Fuf G desselben Berichterstatters der Regierung zur Erwägung überwiesen. 8 eg der Hanzelskommüsion berichtet Graf von der Schulenburg⸗Grünthal über eine Petition der Handels⸗ kammer zu Altona um Verbesserung der Häͤfen und Wasserstraßen ihres Bezirks. Das Haus überweist nach dem Kommissionsantrag die Petition der Regierung als Material.
Der Preußische Landesverband der Haus⸗ und Grundbesitzer⸗ vereine hat durch seinen Vorsitzenden, Justizrat Baumert in Spandau, eine Petition um Abänderung der bundesrätlichen Grund⸗ sätze für ortspolizeiliche Bäckereiverordnungen zwecks milderer Anwendung ihrer rückwirkenden Kraft ein⸗ gereicht. Nach dem Antrag der Handelskommission wird die Petition der Regierung mit dem Ersuchen überwiesen, bei der Handhabung der genannten Polizeiverordnungen in 6 auf die baulichen An⸗ sprüche, wie dies schon in dem Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 13. März 1909 ausgesprochen ist, mit Milde vorzugehen.
Der Zentralverband der Kohlenhändler Deutschlands zu Hamburg und 16 andere Handelsverbände und „vereine petitionieren um Ab⸗ standnahme von jeder Begünstigung der Konsum⸗ vereine und Genossenschaften, der Verband westdeutscher Konsumvereine zu Mülheim a. Rhein um Abstandn ahme von jeder Beschränkung der Bewegungsfreiheit der Konsumvereine durch Sonderbesteuerung.
Die Handelskommission beantragt durch ihren Referenten Herrn Delbrück, beide Petitionen der Regierung als Material zu überweisen. Der Referent betont dabei, daß nach der Meinung der Kommission Beamte und Lehrer ihnen übertragene leitende Stellungen in den Konsumvereinen möglichst taktvoll und diskret auszuüben verpflichtet seien. Auch die billige Hergabe von Geldern der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse an die Provinzialgenossen⸗ schaften sei in der Kommission Gegenstand der Erörterung gewesen.
Ohne Diskussion tritt das Haus dem Kommissionsantrage bei.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 12 ½ Uhr. (Rechnungsvorlagen; Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Krondotation und Nachtragsetat, betreffend die Königlichen Theater; Novellen zum Gerichtskostengesetz und zum Wohnungs⸗ geldzuschußgesetz; kleinere Vorlagen.)
erfolgen. Der Antrag ist zurückzuweisen, sofern der Begründung des 8 Rentenguts rechtliche oder tatsächliche Bedenken entgegenstehen. Meine
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Rentenbankkredit zu verweigern. Nach dieser Richtung hin habe ich
wünschen scheint, generell der Landbank oder einer ähnlichen Erwerbs⸗
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