1910 / 140 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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anderer Staatspapiere sinken sehen. Der Gesetzentwurf von 1906

Ziele näher zu kommmen. Der Herr Minister des Innern hat durch

erscheinen läßt. Und diese deutschen Lebensversicherungsgesellschaften,

nicht hinauszugehen, sondern soweit als möglich in der Belastung des

Marktes zurückzubleiben. Darum habe ich mich gegen den Gedanken gewehrt in puncto Schuldenmachen leichter zu verfahren als jetzt. Im Gegenteil wir müssen suchen, die Schulden einzuschränken und nicht weiter auszudehnen. Aber, meine Herren, das zweite Hilfsmittel ist unzweifelhaft in der Ausdehnung des Kundenkreises zu suchen. Ich habe hier bei dem Gesetz von 1906 ausgeführt, wie wir in der Be⸗ ziehung vollkommen zurückstehen hinter den andern großen Kultur⸗ staaten, hinter England, hinter Frankreich, hinter Oesterreich, hinter Amerika, die alle ihre Staatstitres zu schützen gewußt haben, in Oesterreich durch die Postsparkassen, in England und Frankreich durch die Bestimmung, daß die Sparkassen ihre Ueberschüsse in Staats⸗ titres anzulegen haben, in Amerika durch die Bestimmung, daß die großen Nationalbanken überhaupt nur gegen Hinterlegung von Staats⸗ bonds ihrerseits Noten ausgeben dürfen. Nach allen diesen Richtungen haben wir nichts getan, und infolgedessen haben wir unsere Kurse weit unter den wirklichen Wert und weit unter den Stand der Werte

wegen der Sparkassen hat ja die Zustimmung dieses hohen Hauses gefunden, aber leider nicht des Abgeordnetenhauses, und wir haben uns bemüht, im Wege von Verwaltungs⸗ verordnungen, soweit es angängig ist, dem damals verfolgten

Verfügung vom 31. Juli 1908 die Sparkassen darauf hingewiesen, sie in ihrem eigenen Interesse, im Interesse ihrer Liquiderhaltung alle Veranlassung hätten, in höherem Maßb Reichs⸗ und Staats⸗ papiere aufzunehmen, als es gegenwärtig der Fall ist. Um ihnen einen Anreiz nach dieser Richtung hin zu gewähren, sind verschiedene Erleichterungen in Aussicht gestellt; zunächst eine Erleichterung nach der Richtung hin, daß die Sparkassen, die auf diese Weise durch ein genügendes Quantum an Reichs⸗ und Staatspapieren sich liquid erhalten, hinsichtlich der Verwendung der Ueberschüsse freier gestellt werden. Sind sie vollkommen liquid, so brauchen sie nicht einen so hohen Reservefonds anzusammeln, wie die Sparkassen, die dieser Vor⸗ schrift nicht genügen, und infolgedessen ist diesen Sparkassen, die also höhere Summen Reichs⸗ und Staatspapiere besitzen, gestattet worden, schon bei der Erzielung eines Sicherheitsfonds von 5 % die Ueberschüsse für kommunale Zwecke, für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, während bisher die Grenze mit 10 % ge⸗ zogen war. Eine weitere Erleichterung ist ihnen nach der Richtung hin in Aussicht gestellt, daß um die für die Finanzaufstellüng, für den Abschluß höchst unerwünschte Einwirkung des Sinkens des Kurses der Staatspapiere abzuschwächen, ein besonderer Kursreserve⸗ fonds geschaffen ist. Es war für die Sparkassen in der Tat überaus schmerzlich, zum Teil ohne Gewinn, zum Teil selbst mit Schaden ab⸗ zuschließen, lediglich aus dem Grunde, weil die Staatspapiere, die sie besaßen, und die sie auch gar nicht zu veräußern dachten, in dem betreffenden Jahre gefallen waren. Es lag also nahe, die Ein⸗ wirkungen dieses Steigens oder Fallens der Staatspapiere auf den Gesamtabschluß einzuschränken, indem man einen besonderen Kurs⸗ reservefonds für die Schwankungen der Staatspapiere bildete. Das meine Herren, ist ja auch ein Punkt, den Herr Delbrück in noch weiterem Rahmen eben berührt hat, ein Punkt, der der ernstesten Erwägung bedarf. Denn diese Schwankungen der Staatspapiere sind der Grund gewesen, weshalb nicht nur die Spar⸗ kassen, sondern auch andere Körperschaften davon zurück⸗ getreten sind, sich Staatspapiere anzukaufen. Ob es möglich sein wird, seiner Anregung zu folgen und die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs lediglich für diesen speziellen Fall für die Staats⸗ papiere abzuändern, vermag ich im Augenblick nicht zu sagen, denn das würde eines sehr eingehenden Benehmens mit der Justiz⸗ und auch mit der Handelsverwaltung bedürfen. Aber ich halte die Frage für so wichtig, daß ich gern bereit sein werde, mich mit den anderen beteiligten Instanzen deswegen in Verbindung zu setzen. (Bravo!)

Meine Herren, wir haben ferner bei den Anleihen des Jahres 1909 und 1910 den Sparkassen dadurch noch einen Anreiz zur An⸗ schaffung von Reichs⸗ und Staatspapieren zu geben versucht, daß wir für sie einen niedrigeren Zeichnungskurs vorgesehen, daß wir ihnen vor allem das volle Quantum gezeichneter Papiere auch tatsächlich zugewiesen haben. Auf diese Weise ist es erreicht worden, daß im Jahre 1909 von den Sparkassen 30 Millionen und im Jahre 1910 50 Millionen vorweg übernommen worden sind. Hoffentlich gelingt es auf diesem Wege der Freiwilligkeit, zu dem Ziele zu kommen, das wir absolut erreichen müssen. Wir müssen im Interesse der Spar⸗ kassen selber, ihrer Liquiderhaltung, ihrer Leistungsfähigkeit im Ernst⸗ falle wie im Interesse des Staatskredits dahin zu kommen suchen, daß die Sparkassen einen durchschnittlichen Satz von Reichs⸗ und Staats⸗ papieren, der der Rücksicht der Liquidität entspricht, auch tatsächlich haben, und wir wollen hoffen, daß diese administrative Maßnahme zu dem erwünschten Ziele führen wird und wir nicht in die Not⸗ wendigkeit versetzt werden, den Weg der Gesetzgebung abermals zu beschreiten. Aber, meine Herren, das Ziel, das wir im Gesetzentwurf von 1906 verfolgt haben, dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren; wir müssen es in der einen oder andern Weise zu erreichen suchen. (Sehr richtig!)

Der zweite Schritt nach dieser Richtung ist jetzt in dem der Be⸗ ratung des Reichstags unterliegenden Entwurf einer Reichsversicherungs⸗ ordnung geschehen. Auch in diesem Entwurf ist vorgesehen, daß die Ver⸗ sicherungsanstalten einen Teil ihrer Ueberschüsse auch hier ein Drittel in Reichs⸗ und Staatspapieren anlegen müssen, bis 25 % ihrer Gesamtbestände in dieser Weise Anlegung gefunden haben. Das Vermögen der Alters⸗ und Invaliditätsversicherungsanstalten beträgt 1 284 000 000 ℳ, und davon waren nur 136 Millionen, gleich 10 %, in Reichs⸗ und Staatspapieren angelegt. Ich kann nicht an⸗ erkennen, daß es unbillig sei, wenn diesen großen Versicherungs⸗ anstalten, die unter dem Schutze des Reichs auf Grund der Reichs⸗ versicherungsgesetzgebung mit einer so erheblichen finanziellen Förde⸗ rung ins Leben getreten sind, die Verpflichtung auferlegt wird, etwas mehr für die Interessen des Verbandes, der die schützende Hand über sie hält, zu tun und mehr in Reichs⸗ und Staatspapieren anzu⸗ legen. Und, meine Herren, von der Reichsversicherungsanstalt leitet der Blick hinüber zu den Privatversicherungsanstalten. Auch diese stehen unter dem Schutz und der Aufsicht des Reichs⸗ amts für Privatversicherungen, und gerade diese Aufsicht ist es, die naturgemäß die Lebensversicherungsgesellschaften in den Augen des Publikums mit größter Sicherheit und größter Publizität ausgestattet

120 Millionen in Wertpapieren angelegt und davon 70 Millionen in Reichs⸗ und Staatspapieren, das sind noch nicht zwei Prozent. Ich halte das für ein solches Mißverhältnis, daß, wie auch von Herrn Delbrück schon angedeutet wurde, endlich auf dem Wege der Selbst⸗ erkenntnis, daß diese Dinge nicht so weiterdauern werden, ein Wandel geschaffen werden muß, und sollte dies im Wege der Freiwilligkeit nicht möglich sein, so wird nur übrig bleiben, den Weg der Gesetz⸗ gebung zu beschreiten. Wegen der weiteren Konsequenzen, die, wie ich glaube, auf dem Wege liegen, legen wir großen Wert auf den § 19 der Vorlage, betreffend die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten. Dieser Vorschlag ist für die Feuerversicherungsanstalten von keiner ein⸗ schneidenden Bedeutung. Viele Anstalten haben den Prozentsatz in Reichs⸗ und Staatspapieren schon angelegt. Zu einem erheblich größeren Prozentsatz ist zum Beispiel die sächsische Gesellschaft, nämlich bis auf 79 %, gegangen, ohne daß irgendwie die Entwicklung der An⸗ stalt gehemmt worden wäre. Aber die Bestimmung ist prinzipiell von großer Bedeutung, weil, wenn sie hier nicht zur Verabschiedung gelangen würde, uns dadurch natürlich die Möglichkeit erschwert ist, auf anderen Gebieten nach dieser Richtung vorzugehen. Ich bitte Sie in Uebereinstünmung mit dem Herrn Vorredner dringend darum, diesem § 19 Ihre Zustimmung zu erteilen. Wir werden dann endlich einen erheblichen Schritt weiter tun in der Richtung, die ich immer als notwendig bezeichnet habe; wir werden dann hoffentlich dahin kommen, unseren Reichs⸗ und Staatspapieren die Wertschätzung zu verschaffen, die sie durchaus verdienen. Denn meine Herren, der Zustand ist, wie ich schon eingangs angedeutet habe, ein unerträglicher ich glaube, damit nicht zu viel zu sagen für das Gros unseres Publikums, und zwar besonders für die minder bemittelten Kreise, die schwere Verluste erlitten haben. Er ist unerträglich für unsere Staats⸗ finanzen, da die Anleihen zu immer ungünstigeren Bedingungen auf⸗ gelegt werden müssen. Er ist unerträglich und in höchstem Maße besorgniserregend für den Ernstfall, denn was eine gute Placierung der Anleihen, die Gewöhnung des Publikums an Reichs⸗ und Staats⸗ papiere im Ernstfall für eine Bedeutung hat und welche schweren Gefahren sich aus dem Gegenteil, aus einer Abneigung des Publikums gegen unsere Reichsanleihen, ergeben, das brauche ich hier nur anzudeuten.

Ich rekapituliere mich dahin: der § 19 der Vorlage ist für die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten durchaus unschädlich und legt ihnen keine lästigen Fesseln auf. Er ist aber von großer grundsätzlicher Bedeutung, um endlich dem Ziele entgegenzukommen, das die Staats⸗ regierung bisher verfolgt hat, unseren Reichs⸗ und Staatsanleihen die Wertschätzung im Publikum zu verschaffen, die sie nach jeder Richtung verdienen. (Lebhaftes Bravo.)

„Herr Dr. Bender⸗Breslau: Dem Finanzminister bin ich dankba fur die beruhigenden Erklärungen, die d. Finanhmnin der hen iche ee ozietäten gegeben hat. Ich möchte noch ein paar Gesichtspunkte hervor⸗ heben, die eine Berücksichtigung verdienen, weniger aus meinen Erfahrungen von Breslau her, als aus Thorn, wo sich eine kleine Sozietät be⸗ findet. Wenn eine Feuersozietät irgendwie lebensfähig erhalten werden kann, so hat das außerordentliche Vorteile für das ganze kommunale Leben. In einer kleineren Sozietät werden die Geschäfte von Ehrenbeamten bearbeitet. Die Erfüllung der Geschäfte geht viel lebensvoller vonstatten als in einer roßen Sozietät. Durch die Begrenzung auf das Gebiet der Stadt wird das Zusammen⸗ gehörigkeitsgefühl ganz ungemein gestärkt, auch die finanzielle Kräftigung, die eine gute und solide Verwaltung der Sozietät einer Stadt bietet, ist von sehr großer Bedeutung. Thorn blieb dank seiner Feuersozietät bis vor etwa 15 Jahren von dem Anleiheweg so ziemlich verschont und konnte seine außer⸗ ordentlichen Ausgaben aus dem Fonds der Sozietät decken. Wenn nun, was ich durchaus billige, das Vermögen der Anstalt gedeckt sein soll und nur im Interesse der Anstalt und der Versicherten verwendet werden darf, so möchte ich den Minister bitten, gegenüber den Stadtgemeinden, ich meine nicht Breslau sondern Thorn, die ege Liberalität walten zu lassen. Thorn hat die Kosten seiner Wasserleitung in der Hauptsache aus den laufenden und hohen Zuschüssen der Feuerfoziekeden gedeckt. In Breslau haben wir eine Zwangsfeuerversicherung durchgeführt, die sich nur auf die Innenstadt bezieht. Sie ist gegründet auf ein 8 Friedrichs des Großen. Diese Zwangssozietät hat ihre ersicherungen auf den ganzen Stadtbezirk ohne Zwang ausgedehnt. Nun hat sich vor einigen Jahren die Provinzialfeuersozietät, die früher aus zwei Sozietäten bestand, zusammengeschlossen und in ihrem Statut gesagt, der Bezirk der Sozietäten umfaßt die Provinz Schlesien mit Ausnahme des Zwangsbezirks der Stadt Breslau. Wir haben das hinge en lassen, weil wir die Konkurrenz der Feuersozietät nicht fürchteten, und wir sind bisher noch nicht in die Lage See uns mit der Frage zu befassen, ob ein gesetzlicher Zwang besteht, daß die Provinzialfeuersozietät außerhalb des alten Wallgürtels Versicherungen aufnehmen kann. Wenn jetzt das Gesetz in Kraft tritt, dann hat die Feuer⸗ sozietät die Berechtigung, zu sagen, das ist mein Bezirk und nicht mehr der Bezirk der Stadt. Tatsächlich ist aber die Stadt die⸗ jenige, die fast alle Leute versichert und nur einzelne Grundstücke der Provinzialfeuersozietät überläßt. Ich 8 den Minister um eine Klarstellung bitten, daß trotz dieser estimmung in den der veesö ie Stadt Breslau in den Vor⸗ orten ie zunächst berechtigte Feuerversicheru 2 1 8 beh gte F sicherungsgesellschaft ist Geheimer Regierungsrat Hermes: § 8 Absatz 3 der Vorlage lautet vollständig im Sinne der Wünsche des Dieser Absat sieht vor, daß solche kommunalen Feuersozietäten, die ihre Tätigkeit nicht auf den ganzen kommunalen Besitz erstrecken, sie durch einfache Satzungsänderung auf das ganze kommunale Gebiet ausdehnen können, wie es bei Eingemeindungen von Vororten vorkommen kann, sodaß in einem solchen Falle neue kommunale Veränderungen nicht erforderlich sind. Herr Dr. Wachler: Ich freue mich, daß die Frage des Standes unserer Anleihen und die Mittel zur Hebung desselben heute so aus⸗ führlich behandelt werden. Ich würde nicht das Wort ergriffen haben, wenn nicht im Anschluß hieran hervorgehoben worden wäre, daß mit der Bestimmung des ,Sg der Anfang einer unbedingt notwendigen Gesetzgebung zur Her eiführung eines entsprechenden Zwanges semg t wird. Der Zweck soll also sein, das Publikum, das ich des Ankaufs der Staatspapiere entwöhnt hat, letzterem wieder geneigter zu machen. Im Jahre 1906 ist der Versuch, die Sparkassen durch gesetzlichen Zwang dazu anzuhalten, zwar von diesem Hause ge⸗ billigt, vom anderen Hause aber abgelehnt worden, und wie ich meine, mit Recht. Die vom Finanzminister erwähnten Verwaltungs⸗ maßnahmen kann ich nur billigen, nicht aber seinen Standpunkt, daß er die Staatspapiere nicht als eine Ware, sondern als einen Gegenstand betrachtet, der gekauft werden mu 96 Das eigentliche Niveau der Staatspapiere wird nach meiner Ansicht schließlich immer vom Publikum bestimmt, und zwar nicht von den Millionären, sondern von der großen Masse des Mittelstandes. Die Abneigung des Publikums gegen unsere Staats⸗ papiere hat verschiedene Gründe. Voran steht die Konversion der 5⸗ und später der 4 prozentigen Rente. Nicht bloß die Staatspapiere, sondern auch die Pfandbriefe haben darunter sehr gelitten. Gewiß ist unser Publikum zu spekulativ angelegt, aber vielfach ih die Notwendigkeit, hervorgerufen durch die Steigerung aller Lebens⸗ bedürfnisse, die Ursache, daß Leute mit kleinem Vermögen nicht

müssen, um ihre Existenz zu bestreiten. Ich. kann konsultativen Bankpraxis, die ich ausübe, dicdch Ra⸗ 8 wird man im Publikum lieber ein mit 102 rückzahlbares 4 prozenlch Papier kaufen, das also 44 % abwirft und nachher noch mitiete verkauft werden kann, als 3 ½ prozentige Reichs⸗ oder Staatsanl sio Wenn der Staat die Staatspapiere gesetzli protegiert, so schaüte fer die Kommunalpapiere und andere Privatpapiere unzweifelbas auch die Nachfrage nach diesen Papieren wird dann sinken ast Publikum verkauft seine Reichs⸗ und Staatsanleihen, um Aktie exotische Papiere mit höheren Revenuen zu kaufen. Wie f abgeholfen werden? Wenn ein Rückschlag kommt, wenn d Publikum sich überzeugen wird, daß diese Kapitalsspekulation nicht immer zu unverdientem Gewinn, sondern vielfach auch zu lusten führt, dann wird es sich zur soliden Anlage zurückwenden 88 Staatspapiere und Obligationen kaufen. und des Zwanges möchte ich warnen und werde stets da egen ankämpf Auch von einer Abänderun des Handelsgesetzbuchs kann ich 89 nichts versprechen. Ich habe also dem Verkangen widerspreche wollen, daß hier gewissermaßen die Regierung aufgefordert tnerer soll, diesen Weg des Zwanges weiter zu verfolgen. Gerade auch ün Kreditbanken, die die Hebung des Handels und der ndustrie durch Kreditgewährung zuwege bringen, soll man damit verschonen. Herr von Buch: Herrn Delbrück sind wir für seine heutige Be,

handlung der Frage dankbar. Was die Wiedergewöhnung des

üuͤblikums an unsere Staatspapiere betrifft, so könnte in unseren

reisen wird vielfach aber jene Abneigung des Publikums enã ns sa güt wie ich, das G bestehen, dea Milliarden von Pfandbriefen umsetzt, wo btrieb; der Weise statttindet, daß he 8 dein Deeriee erhebliche Provision nahmen, die ich mir denken kann. Der Bankier soll doch der Ver⸗ trauensmann des kaufenden Publikums sein; wenn er aber vor anderen Papieren ein Papier anpreist, für dessen Verkauf er eine Provision bekommt, so ist das mit Treu und Glauben nicht mehr ver⸗ Finbar. Herr Wachler weiß wie ich, daß diese Papiere von einzelnen Banken in sekreten Schreiben unter Zusicherung der Provision empfohlen wurden; eine Handlungsweise, die mich empört hat Das ist eine unzulässige Konkurrenz für die Staatspapiere. Herr Wachler sollte mit Schärfe für die Beseitigung solcher Mißbräuche eintreten. Schließlich dürfte doch nichts übrig bleiben als ein gesetz⸗ licher Zwang. Der heutige Zustand, wo die mexikanische Anleihe ebenso hoch steht wie die preußische oder deutsche, ist ein unwürdiger den die Regierung nicht dulden kann.

Herr Dr. Wachler: Ich bin ganz der Auffassung des Vor⸗ redners, habe aber anderseits keine Macht, nach dieser Richtung zu wirken. Es erscheint nicht anständig, wenn irgend ein Bankier in dieser Weise eine Provision bekommt. (Herr von Buch: Eime heimliche!) Ja, mir ist bekannt, daß bei Neuemissionen nicht heimlich, sondern ganz öffentlich Provisionen von ½ % gegeben werden. Das beweist, daß Herr von Buch in der Sache gar dcht recht hat. Ja, wenn noch das Publikum die Provision verdiente, aber es ist doch das ein Gewinn, den der Bankier macht, während das Publikum gar nichts davon hat. Ich wiederhole: es gibt sehr zahlreiche Kreise mit kleinem Kapital, die bei den gesteigerten Lebensbedürf⸗ nissen mit 3 ½ % Zinsen nicht auskommen können und nicht etwa aus Spekulationslust, sondern aus Not und sehr ungern sich höher verzinslichen Papieren zuwenden. Ich habe in der letzten Zeit mit gutem Gewissen solchen Leuten empfohlen, 4 prozentige Obli⸗ gationen zu kaufen. Ich stehe übrigens mit den Kreditbanken in keiner wörbindung; die Aufsichtsratsstellen, die ich früher hatte, habe ich n ehr.

Herr Dr. Lentze⸗Magdeburg: Schuld an dem niedrigen Kursstand unserer Staatspapiere ist die Konvertierung von 1897 gewesen. Bis dahin hatten unsere Staatspapiere einen sehr guten Kurs und wurden gern und viel gekauft. Durch die Kon vertierung kam Mißtrauen gegen die Staatspapiere in das Publikum. Die Leute werden gezwungen, weil sie die 4 % Zinsen nicht ent⸗ behren konnten, schlechtere, ausländische Papiere zu kaufen, und diese Gewöhnung hat angehalten. Nur eine bündige Versicherung der Re⸗ gierung, daß auf eine Konvertierung nicht mehr zu rechnen ist, wird wieder Sicherheit in das Land bringen und größere Kauffreudigkeit hervorrufen. Die Sparkassen haben durch die Konvertierung Millionen verloren. Wenn die Regierung erklären würde, sie würde diesen e nicht wieder begehen, so würde das zur Beruhigung beitragen.

s müßte eine gesetzliche Sicherheit gegeben werden, daß eine Kon vertierung nicht wieder eintritt. Herr von Buch: Kein Mensch im Hause hat meine Ausführungen so verstanden, daß Herr Wachler derartige unzulasst e Pro visionen nehme. Herr Wachler weiß sichersich, daß ich in der ö die. Hypothekenbanken gemeint habe, daß einzelne

vpothekenbanken bis zu 5 % mit ihren Provisionen gehen, und daß diese Provisionen den Vertreibern unter der ausdrücflichen Be⸗ dingung der Verschwiegenheit zugesichert werden. (Herr Wachler: Das weiß ich nicht!) Ich ann es Ihnen beweisen. Diese heimliche Provisionswirtschaft halte ich für einen Krebsschaden. Wenn Herr Wachler Rat für die Anlegung von Papieren erteilt, tut er ein gutes Werk; die Leute, die Herrn Wachler zum Berater haben, können Industriepapiere kaufen. Die Leute mögen mit 3 ½ % nicht aus⸗ kommen können, aber nach moderner Anschauung soll man sich nicht nach seiner Einnahme strecken, sondern seine Einnahme so erhöhen, daß man so leben kann, wie man will. An der Einschränkung der Anleihe können wir selbst mitwirken, indem wir dafür sorgen, daß nicht Anleihen für Ausgaben gemacht werden, die zwar eine An⸗ nehmlichkeit sind, die man aber noch aufschieben kann.

Auf Antrag des Herrn von Dziembowski wird darauf der Gesetzentwurf en bloc unverändert angenommen.

Der im Abgeordnetenhause von dem Abg. Dr. Rewoldt (freikons.) eingebrachte Ges etzentwurf, betreffend die Schul⸗ versäumnisse im Gebiete des ehemaligen Herzog⸗ tums Pommern Sund Fürstentums Rügen, und der Gesetzentwurf über die Verlegung der Landesgrenze gegen das Königreich Württemberg bei der preußi⸗ chen Gemarkung Steinhofen, Oberamt Hechingen, werden ohne Debatte angenommen.

1 erelident Freiherr von Manteuffel teilt mit, daß vom Staats⸗ ministerium die Einladung der beiden Häuser des Landtags zur gemeinsamen Schlußsitzung auf Nachmittag 5 Uhr im Saale des Abgeordnetenhauses eingegangen ist.

Darauf geht das Haus zur Beratung von Petitionen

daß der unterbringende Provinzialbankier eine

über.

Die Petition des Geheimen Regierun srats, Professors F. Kalle zu Wiesbaden um gesetzliche ö ort⸗ bildungsschulen mit Unterricht in der 1.“ und Bürgerkunde für alle der Volksschule entwachsenen Knaben bis zum vollendeten 17. Lebensjahre wird von dem Berichterstatter der Unterrichtskommission Grafen von Haeseler warm befüwortet; der Berichterstatter beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu b.

Graf von Hohenthal⸗Dölkau: Der Herr Feldmarschall Graf Haeseler hat bei der Etatsberatung geäußert, daß „Jöss Fchen schon zum dritten Male behandele. Er hat es trotzdem verstanden, immer wieder neues Interesse dafür zu wecken. Ein Mitglied des römischen Herrenhauses, Cato, hat sein ceterum censeo noch öͤfter wiederholt. Hoffentlich wiederholt auch der Herr Feldmarschall so laßge, bis 9n. Fefolg hat, 118 b otam esse docendam. Ich bedauere, daß die Regierung sich no nicht entschlossen hat, diese großzügige innere Politik 1* sehe hen⸗

(Schluß in der Zweiten Beilage.) ““

die sich dieses Schutzes erfreuen, haben bei 4 Milliarden Vermögen

mehr mit 3 ½ % auskommen können, sondern mehr Zinsen haben

6

8

8 b 1A 8

8

Aber vor der Anwendum

1 2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗

1 des Georg August Bosler, Hauptlehrers in Heil⸗

bublie und Bankkreisen noch vieles geschehen. Gerade in diesen 1113123“]

Neckarsulm, geborene Johanne Luise geb. Lang, Chefrau des Bürstenmachers Johannes Hofmann,

ekommt. Das ist eine der verderblichsten Maß. stadt, für tot zu erklären. Die Verschollene ist im

4 verschollen. ca. 30 000 ℳ. Die bezeichnete Verschollene wird

aufgefordert, sich spätestens in dem au den 16.

vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

1 ig pertreten, h. Christian Karl Zahn, geb. 6. Februar

als Pfleger, sollen je auf

Dritte Beilage

Berlin, Freitag, den 17. Juni

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußi

1. Untersuchun ssachen.

2. Aufgebote, d 3. Verbäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

8

Offentlicher Anzeiger.

Preis für den Raum einer 4 gespaltenen Petitzeile 30 ₰.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. v 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

82

sachen, Zustellungen u. dergl.

[268877 Aufgebot. Die Marie Karoline geb. Wiedmann, Ehefrau

vember 1821 in Neuenstadt a. K., Oberamts

zuletzt wohnhaft in Aschhausen, Oberamts Künzelsau, Tochter des Bauers Johann 8 Lang und der Christina Philippine geb. Schmid, beide in Neuen⸗

Jahre 1855 von Aschhausen aus mit ihrem ge⸗ annten Mann und ihrem Sohn Johann Georg örmlich nach Amerika ausgewandert und seitdem Das ihr angefallene Vermögen beträgt

Montag, Januar 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen

Künzelsau, den 14. Juni 1910. Königliches Amtsgericht. Buri, A.⸗R.

(26693] Bekanntmachung. Aufgebot.

a. Johann Friedrich Linhardt, geb. 5. September 1823 in Brandenstumpf, Gemeinde Hallerstein, Weber von dort, b. Barbara Linhardt, geb. Vates, Weberstochter von Sparneck, Ehefrau des Vor⸗ genannten, c. Katharina Margareta Linhardt, geb. 16. Januar 1852 in Brandenstumpf, Tochter der zwei Vorgenannten, sämtlich hhft in Brandenstump wohnhaft, von dort in den 1850 er Jahren na Amerika ausgewandert und verschollen, und sämtli vertreten durch den Pfleger Jakob Linhardt, Weber in Brandenstumpf, d. Elisabetha Fünheshr Hoerath, geb. 27. September 1829, und e. Lorenzie Therese Hoerath, geb. 9. September 1832, Schneiderstöchter von Zell, zuletzt dort wohnhaft und etwa im Jahre

845 nach Amerika ausgewandert und verschollen,

eide vertreten durch den Pfleger Johann Doehla, Ziegler in Mechlenreuth, f. Christiana Fuchs, geb. 28. März 1832, g. Johann Fuchs, geb. 14. Ok⸗ tober 1834, Oekonomenkinder von Förmitz, zuletzt wohnhaft dortselbst, je am 12. März 1854 nach Amerika ausgewandert und verschollen, erstere durch den Schmied Paulus Walther, letztere durch den Oekonomen Ludwig Heinrich in Hallerstein als?

1827 in Marktredwitz, zuletzt Fabrikant in Münch⸗ berg, Ende der 1860 er Jahre angeblich nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen, vertreten durch den K. Obersekretär Heinrich Tröger in Münchberg Antrag ihrer Pfleger für tot erklärt werden. Es ergeht deshalb die Auf⸗ forderung an: a. die Verschollenen, sich spätestens in dem auf Freitag, den 13. Januar 1911, Vormittags 9 ühr, Sitzungssaal Nr. 4, bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen werde, b. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richte Anzeige zu machen. ““ Münchberg, den 10. Mai 1910. .Amtsgericht. (L. S.) Weber.

[26697] Aufgebot.

1) Der Karl Wegscheider, Eigentümer in Rappolts⸗ weiler, 2) der Josef Wegscheider, Landwirt, of North Baltimore, Wood County, Ohio, Nordamerika, 3) Katharina Wegscheider, ohne Gewerbe, Eigen⸗ tümerin in Rappoltsweiler, haben beantragt, den verschollenen Christian Wegscheider, geboren am 18. Januar 1853 zu Rappoltsweiler, zuletzt wohn⸗ haft in Rappoltweiler, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 14. Februar 1911, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten EE“ zu melden, widrigenfalls die Todeserklä

ärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ chollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht

Anzeige zu machen. Rappoltsweiler, den 13. Juni 1910. Kaiserliches Amtsgerich.

[26700] Bekanntmachung. 8 Das Kgl. Amtsgericht Schwabmünchen erläßt folgendes Aufgebot: Der Schreinermeister Kaspar ihrott in Bobingen hat als Bruder den Antrag gestellt, den verschollenen Schreiner Alois Schrott von Schwabmünchen für tot zu erklären. Der Ver⸗ schollene wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 10. Februar 1911, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterfertigten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Ferner ergeht die Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine

dem Gerichte Anzeige zu machen. Schwabmünchen, den 10. Juni 1910. Kgl. Amtsgericht Schwabmünchen.

11“

[26701]

Nr. 11 481. Herdern hat beantragt, den verschollenen Wilhelm Thoma, Metzger, geb. am 20. November 1868 zu

Aufgebot. 8 Der Landwirt Gustav Thoma in

[26681] Kraftloserklärung.

erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ Den Pferdehändler Paul Gronowski

efordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, en 8. März 1911, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen

die ihm ausgehändigte Vollmacht, datiert 1910, zum Einkau

Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem rufen. Gericht Anzeige zu machen. urkunde nicht zurückgegeben. Ich erkläre Waldshut, den 13. Juni 1910. machtsurkunde hiermit für kraftlos.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Kaufmann. (gez.) Josef Stehr. [26703]. Aufgebot. Berlin, Neue Roßstraße 7.

Der Stellenbesitzer Karl Jänsch in Dombsen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt, Justizrat Kalkowski⸗ in Wohlau, hat beantragt, den verschollenen, am 22. Oktober 1845 in Dombsen Sehet. Arbeiter Wilhelm Jänsch, zuletzt wohnhaft in Dombsen, [26680] Kreis Wohlau, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene

gemacht. Berlin, den 1. Juni 1910.

9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Gefängnis⸗ vollstreckungsverfahren gegen den Fritz ebäude Apothekenstraße, Zimmer 12, anberaumten s 8 Elabren, gegen und ufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗

erklärung erfolgen wird.

über Leb

Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Wohlau, den 13. Juni 1910. Königliches Amtsgericht. 4 F. 11/10.

129881 2 Prbeeesggdo. 1 Der in Liegnitz wohnhaft gewesene neider August Karl Schwarzer ist am 20. Januar 1897 8 Dr. Romeiß, Justizrat. im hiesigen städtischen Krankenhause gestorben. Er Einverstanden. P. Schleswig.

ist geboren am 18. März 1836 in Laubnitz bei Besch Kamenz in Schl. als unehelicher Sohn der Johanna

hierdurch für kraftlos erklärt. Wiesbaden, den 9. Juni 1910.

Schleswig Witwe:

der Vollmacht, die von Frau Pauline

Mücke in Kamenz am 9. September 1875 gestorben ist. Da er, soweit ermittelt, nicht verheiratet ge⸗ 1— 1“ wesen ist, und eine Verfügung von Todes wegen nicht Genthin, den 13. Juni 1910. hinterlassen hat, so ist anzunehmen, daß nach den Königliches Amtsgericht. hier maßgebenden Bestimmungen des pfeußiischen all⸗ (gez.) Niemann. gemeinen Landrechts sein alleiniger geseh icher Erbe Beglaubigt und veröffentlicht der preußische Staatsfiskus geworden ist. Namens Genthin, den 14. Juni 1910.

dessen hat daher die hiesige Regierung die Erteilun (L. S.) Puschmann, Assistent, einer Erbbescheinigung über ihre eg nach August Schwarzer beantragt. Bevor diesem Antrage statt⸗ gegeben wird, werden alle Personen, die nähere oder

bewilligt.

[26692] Bekanntmachun

Karl Schwarzer erheben wollen, hierdurch auf⸗

gefordert, ihre Rechte spätestens in dem am 16. De⸗ der die Erbfolge auf das am 19. Dezem

zember 1910, Vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ Ludwigshafen a. Rh. erfolgte Ableben Thomas, geborenen Erlenwein, Ehefrau

zeichneten Gericht, Zimmer 29, stattfindenden Termine anzumelden und nachzuweisen. eschieht diesß von meisters Jakob Thomas ebenda bezeugt

keiner Seite, so wird nach Beendigung des Termins

nigung nach August Karl Schwarzer erteilt werden. Der reine Wert des Schwarzerschen Nachlasses steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich etwa 2500 Kgl. betragen. Liegnitz, den 9. Juni 1910. Königliches Amtsgericht.

[26688] . 8 Durch Ausschlußurteil vom 15. Juni

[26303] Aufgebot. Woock für tot erklärt worden. Als Der Taxator Max Knoche in Halle a. S., Her⸗ der 31. Dezember 189v2 festgestellt.

mannstraße Nr. 5, hat als Nachlaßverwalter der am Bahn, den 15. Juni 1910.

10. Mai 1910 in Halle a. S. verstorbenen Schuh⸗ Kgl. Amtsgericht.

warenhändlerin Witwe Friederike Schubert, geborene —— 8

dehc⸗ das öö 9. S S [25984]

Au. ießung von? gläubi eantragt.

Nucschließung n Feschiasg 88 8 Wechsel d. d. Britz, den 28. September orderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen chuhwarenhändlerin Witwe Friederike Schubert,

geborene Querfurth, spätestens in dem auf den

241. Oktober 1910, Vormittags 11 Uhr, vor

dem unterzeichneten Gericht, Poststraße 13 17, Erd⸗ eschoß links, Südflügel, Zimmer Nr. 45, anberaumten ufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden.

Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und

des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche

Ffse sing in Urschrtft oder Pn Abschrift

zufügen. ie Nachlaßgläubiger, welche sich nich emsche

melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den assessor Dr. Landwers für Recht erkannt

Verbindlichkeiten aus thekenbrief über die im Grundbuche vo

nissen und Auflagen

den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, .s 8

als sich nach Befriedigung der nicht Füage haus in Remscheid

schlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.

Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des

Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden

Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus

Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie

für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt

haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur [26699]

von diesem angenommen, durch Gericht für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 7. Juni 1910.

[26698]3 Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache des

kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfa dem Antragsteller zur Last. Remscheid, den 13. Juni 1910.

Bekanntmachung.

Ehefrau des Stellmachermeisters

Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil (EEmma geborene Simon, hier, vom

entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Halle a. S., den 13. Juni 1910. Königliches Amtsgericht. Abteilung 7.

[26694]

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern des am 4. Januar 1909 in Boruschin verstorbenen Wirtschaftsinspektors Ludwig Baierlein hat das Königliche Amtsgericht in Obornik durch Urteil vom 13. Juni 1910 für Recht erkannt: Die Nachlaßgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Gesetz unberührt bleiben,

8. Oktober 1886 über ihre Hypothek

kraftlos erklärt worden. Sandersleben, den 14. Juni 1910.

[26702 Dur

Auflagen befriedigt zu werden, von den Erben nur Nr. 5 auf der zu Herringhausen beleger insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗

ein Ueberschuß ergibt. läubigern nach der Teilun

kraftlos erklärt worden.

der Verbindlichkeit. Wittlage, 9. Juni 1910.

Oboruik, den 14. Juni 1910.

Herdern, zuletzt wohnhaft in Herdern, für tot zu

Königliches Amtsgeri⸗

Königliches Amtsgericht.

SZe dem Rechtsanwalt Dr. Wohlfarth erteilt ist, wird

Durch Ausschlußurteil vom 7. Juni

5000 ℳ, verzinslich mit vier Prozent

r il ei . Durch Ausschlußurteil Herzoglichen Amtsgerichts der Mrechtonagsteit em, daß leber Erßse ee e der in Sandersleben vom 14. Juni 1910 ist der

Otto Nägler,

zu Berlin,

Landsbergerstraße 115, bei Nathan, habe ich durch

vom April

von Pferden bis zum Betrage

wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod von 5000 in meinem Namen ermächtigt. Unter des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die dem 1. Mai 1910 habe ich diese Vollmacht wider⸗ Gronowski hat mir aber die Vollmachts⸗

diese Voll⸗

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 96.

1 „bez 1 Dem Rechtsanwalt Dr. Wohlfarth in Genthin wird aufgefordert, sich spätestens in hat die hier lebende Rentnerin Frau Pauline dem auf den 15. Februar 1911, Vormittags Schleswig Witwe zu ihrer Vertretung in den Zwangs⸗

Düker von

Düker daselbst den Grundakt Miünna üker daselbst zu den Grundakten von Friedrichs⸗ An alle, welche Auskunft felde, Kreis Niederharnim, Band 24 Blatt Nr. 808 Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen und von Milow Band 2 Blatt Nr. 187 Spezial⸗ vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im vollmacht sowie ferner im November 1909 General⸗ vollmacht erteilt. Diese Vollmachtsurkunden werden

Als Generalbevollmächtigter der Frau Pauline

eschluß. Die öffentliche Zustellung der Kraftloserklärung

Schleswig

als Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgericht

5 8 . S8 Der am 11. März 1905 vom zimtsgerichte Lud⸗ gleich nahe Erbansprüche auf den Nachlaß des August wigshafen a. Nh. (Nachlaßgericht) erteilte Erbschein,

ber 1904 zu

der Klara des Tüncher⸗ Nachl.⸗Reg.

F1. E b. 1. am 16, Mgn 1905 8 fis bbeschei⸗ sowie am 29. September je eine Ausfertigung dem preußtschen Ctactsfiotas ie bege eeNe lor eerlt. Ludwigshafen a. Rh., 11. Juni 1910. mtsgericht. (Nachlaßgericht.)

1910 ist der

am 19. Dezember 1841 geborene Landwirt Julius

Todestag ist

1910 ist der 1909, fällig

er werden daher aufgefordert, i 1 1g 5. fgef z ihe⸗ am 28. Dezember 1909, über 500 ℳ, von Karl

Döhring in Britz auf Max Ehrhardt gezogen und das unterzeichnete

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

alzwerkbesitzers Hermann Böllinghaus in Remscheid hat das König⸗ liche Amtsgericht in Remscheid durch den Gerichts⸗ : Der Hypo⸗

n Remscheid

ichtteilsrechten, Vermächt⸗ b che dlttz lasechttd Kehesch Band 78 Artikel Nr. 3098 in Abteilung II unter Nr. 8 für den Walzwerkbesitzer Hermann Bölling⸗

eingetragene Forderung von

wird für rens fallen

Königliches Amtsgericht.

ür die

Herzoglichen

Amtsgericht hier ausgestellte Hypothekenbrief vom

von 900 ℳ,

eingetragen auf dem im Grundbuch von Sanders⸗ leben Band 1 Blatt 43 geführten Grundstücke, für

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht.

Ausschlußurteil ist der Hypothekenbrief vom

können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ 23. April 1891 über die im Grundbuch von Herring⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und heufen, Kreises Wittlage, Band I Blatt 17 Abt. III.

nen Schulte⸗

schen Halberbenstätte Nr. 17 für die Kaplanei zu friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch Osterkappeln eingetragene, nach Band III Blatt 101. Auch haftet allen Nachlaß⸗ des Grundbuchs von Herringhausen zur Mithaft des Nachlasses jeder übertragene Hypothek wegen 1500 Darlehn, mit

Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil jährlich 3 ¾„% seit 21. April 1891 verzinslich, für

26657]

[streits vor die erste

[26655] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Frieda Schwersenz, geb. Janke, in Schöneberg, Fritz Reuterstraße 8 bei Gräfe, Klägerin,

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Lebin in Berlin SW. 68, Friedrichstraße 44, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Erwin PeseiL heg 1 früher in Schöneberg, Gothenstraße 12, jett un⸗ bekannten Aufenthalts, in den Akten 7. R. 223. 10, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag,

für den allein schuldigen Teil zu erklären, ihm auch alle Kosten zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 40, auf den 14. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor⸗ 8 derung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Berlin, den 11. Juni 1910.

Meinke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

[26656] Oeffentliche efteccg. Die Frau Margarethe Schmidt, geb. Harwitz, in Schöneberg, Bahnstraße 34, bei Harwitz, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langkau in Berlin SW. 48, Friedrichstraße 248, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Heinri Schmidt, früher in Schöneberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, in den Akten 7. R. 224. 10 wegen Ehe⸗ sceldung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Kemegtace Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 40, auf den 18. November 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zestegang wird dieser Auszug der Kl. bekann gemacht.

Berlin, den 11. Juni 1910. 56

Meinke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Oeffentliche Zustellung. In der Ehesache der Frau Anna Bußlaff, geborenen

1“

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Müller Berlin, Behrenstraße 53 II, gegen ihren Ehemann, den Gastwirt Gustav Pegwesh. 8828 in Berlin, Plan⸗Ufer 92, wohnhaft gewesen, 8 unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung 1. R. 442. 09 —, ladet die Klägerin den B

ivilkammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer Nr. 29/31, Zimmer 33, auf den 29. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. 1“

Berlin, den 13. Juni 1910.

Gundlach, Aktuar, 81 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. [26658] Oeffentliche Zustellung.

In der Ehesache der Frau Ingenieur Clara Glauer, eborenen Voß, in e öneweide, Brücken⸗ traße 4, jetzt in Dresden, Gutzkowstraße Nr. 31. bei der Mutter wohnhaft, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sonnenbrodt in Berlin, Tempelhofer Ufer 21, gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Rudolf Glauer in Niederschöneweide, Brückenstraße 4, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung 1. R. 51. 09 ladet die Klägerin den SFena

agten Jvon neuem zur vrhe Js Verhandlung des derhes

von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 33, auf den 29. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Berlin, den 13. Juni 1910. Gundlach, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. [26659] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Grubenarbeiter Rosalie Trzensiok, 22 Ullmann, in Miechowitz, Kirchstraße 9, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Dobrzynski in Beuthen O.⸗S., klagt gegen den Grubenarbeiter Franz Trzensiok, früher in Miechowitz, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sie im Jahre 1905 ohne Grund verlassen habe, bisher nicht zurückgekehrt sei, bei seinem Weggange sämtliches Mobiliar, Kleidungsstücke usw. zertrümmert, einen Teil versetzt und die Klägerin mittellos zurückgelassen habe, daß der Beklagte nur einmal am 4. Mai d. J. an die Klägerin geschrieben und sie in diesem Briefe be⸗ schimpft habe, und daß sein Aufenthalt seit länger als einem Jahre unbekannt sei, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Beuthen O.⸗S., Mietsräume, Parallelstraße Nr. 1 Zimmer Nr. 9 auf den 8. Oktober 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

mächtigten vertreten zu lassen. 5. R. 76/10. 1 Der Verichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Himpel, in Berlin, Gräfestraße 2, Klägerin, Preꝛeß. n 5

die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten

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