1910 / 152 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jul 1910 18:00:01 GMT) scan diff

7 Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 % 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Uerlin außer den Bostanstalten und Zeitungsspediteuren sür Aelbstabholer anch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelue Rummern hosten 25 ₰.

Insertionspreis sur den Raum zeile 30 g, riner 3 gespaltenen Hetitzeite 40 ₰.

Inserate nimmt an:

Ueutschen Reichganzeigers und Königl. Preußischen Staatzs- anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 22.

einer 4 gespaltenen Ketit. die Königliche Expedition dens

Inhalt des amtlichen Teiles:

Ordensverleihungen ꝛc.

E

Bekanntmachung, Bekanntmachung, betreffend die

Erteilung von Flaggenzeugnissen.

Deutsches Reich.

betreffend Aenderung des Statuts

Diamantenregie des südwestafrikanischen Schutzgebiets. 8 rovidentia (österreichische), in Wien.

rnennungen ꝛc.

allgemeine Versicherungsgesellschaft

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend das Paderstein⸗Stipendium. Erlaß, betreffend die am 1. Juli d. J. in Kraft tretende

Aenderung der Zollsätze für Spirituosen ꝛc. und Schaumwein.

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von Preußen,

Schabenau im Kreise Guhrau und S

ir

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Vorstande des Hofstaats und der Vermögensverwal⸗ ing Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Heinrich Kammerherrn S von Nagel, dem

farrer, Geistlichen Rat Bogedain zu Puschkau im Kreise chweidnitz, den Pfarrern und Erzpriestern Schubert zu olz zu Ottmachau Pfarrern Olbrich zu Mechnitz

i Kreise Grottkau, den

im Kreise Kosel und Friedrich Sehrbrock zu Zeilsheim im

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Krei

n

dem Fabrikdirektor a. D. Geor a. W., den Oberzollinspektoren, 8

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Thomsen zu Itzehoe, den Oberzollkontrolleuren,

₰½

Paul Werner zu Breslau Nakel im Kreise Wirsitz, Klaudius Loy zu Frankfurt a. M.,

85 Höchst, dem Pastor Karl Hasenjaeger zu Schellin im

ise Pyritz, dem emeritierten 27,8. Bier⸗ atzki zu Stellingen im Kreise Pinneberg, bisher in Hamberge, Sprekelsen zu Nienburg ollräten Karl Hinrichsen Öund Thomas Zollinspektoren arl Possart zu Frankfurt a. M., Friedrich Dirks zu Mölln, und Richard Borgmann zu dem Oberzollrevisor, Rechnungsrat den Oberpostsekretären

Lübeck, Karl Dümmel zu Osnabrück

a. D., Rechnungsräten Heinrich Damm zu Frankfurt a. O.

und Karl Katzer zu Dresden, Schmidt Wilhelm

r den Oberzollrevisoren Karl zu Lissa i. P., Otto Galle zu Gumbinnen und Widera zu Königsberg i. Pr. den Roten Adler⸗

rden vierter Klasse,

Oberzolldirektion

dem Oberregierungsrat Johannes Dorgerlo h bei der in Magdeburg den Königlichen Kronenorden

dritter Klasse,

dem Stadtbauführer a. D. Heinrich Tebbe zu Hildesheim,

dem Königlichen Kammermusiker Anton Hertel zu Wiesbaden, den Oberzolleinnehmern, Zollrendanten Franz Ringer zu Elms⸗

horn im Kreise Pinneberg,

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marschen Pau R Adolf

H

Naumburg Arnhold zu Südende

b Alexander Kaptuller zu Esch⸗ ege und Adolf Heller zu im Kreise Kempen P., den Oberzolleinnehmern Wilhelm Zimmerling zu

önigshütte O.⸗Schl. und Hermann Buhrand zu S dem

zu Solingen, den Post⸗

ollsekretekr Bernhard Richter Breslau, Heinrich

kretären a. D. Joseph Hahn zu eydkamp zu Aachen, Jens Jensen zu Hanerau⸗Hade⸗ Paul Matthias zu Liegnitz, bisher in Posen, und Rohn zu Hannover, den Telegraphensekretären a. D. Michaelis zu Aachen und Franz Weinrich zu dem Zollassistenten a. D. Emil Gröning zu a. S., dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Franz im Kreise Teltow und dem früheren

amburg,

I Georg Geitz zu Erfurt, bisher in Alexisbad, den

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im Kreise Peine, dem Markwardt zu Berlin, den pensionierten Oberpo Wilhelm Reifferscheidt zu Sechtem im Landkreise Bonn,

öniglichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer a. D. Johannes Ludwig Schelhas zu assel den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von ohenzollern, dem Buchhalter Karl Spickernagel zu Groß⸗Bülten pensionierten Oberbriefträger Friedrich fischaffnern ““

Hörenz zu Schöneberg bei Berlin, - Friedrich

Schäferjohann zu Lippspringe im Kreise Paderborn und

Alexander Wol dem pensionvrten Po

b

Ludwig Jah zu Zellerfeld

f zu Glienicke (Nordbahn), bisher in Berlin, steiger August Böttcher zu Hannover, und dem bisherigen Maurermeister

isher in St. Andreasberg, das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗

zeichens,

dem Küster Fhann Joseph Schneid zu Mittelstrimmig

im Kreise Zell, den Kirchenältesten, Bauerhofsbesitzer Julius

Gehrke zu Schellin im

Kreise Pyritz, dem Lakai William

Schütze im Dienste Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen

Friedrich Wilhelm Fehmnbenm tecs Gottkev Hauschild zu

dem städtischen Voll⸗

Preußen, Magdeburg, den

won

Zollaufsehern Gustav Früger und Bernhard Neuland

zu Frankfurt a. M., Wischelm Bärwinkel

Pgust Hen1meg zu Wuisburg,

Wesel, Heinri

2 Feui Reinhold T a

zu Osnabrück, b Wilhelm Peters zu Röder 5 Koblenz, Johann Frühwein

omas zu Hannover, Wilhelm Verden, Karl Miller lückstadt im Kreise

r zu 1 zu

1

Juli, Abends.

Friedrich Lehnecke zu Kiel, Klaus Hüttmann zu Magdeburg, Wilhelm Knebhslzu Naumburg a. S., ulius Bens zu Striegau, stto. Schmidt zu Schwersenz im Kreise Posen⸗Ost, pilmartit Senftleben zu Neustadt im Kreise Jarotschin, Amifust Stricker zu Mar⸗ onin im Kreise Kolmar i. P., Gotisried Eggebrecht zu oldin, Gottlieb Jonas zu Gilgertbeltg im Kreise Osterobe O.⸗Pr., Gustav Kuhrig und Matthlas ö. zu M.Gladbach, dem bisherigen Postagent i Ernst Rüffler zu Domanze im Kreise Schweidnitz, den zensionierten Oderbrief⸗ trägern Wilhelm Fuzr zu Fuüͤtlar, Ernst Lam beck 5 a. d. Ruhr, Eduard Trilling üüsseldorf, Friedrich oigt zu Weißenfels und Georn Weyershausen zu ugust Jackisch und einrich Th zu iegnitz, den pensionierten Oberpostsch iübtn Bswald Bern⸗ schein zu Cöln, Friedrich Elkalll b zu Dortmund, Heinrich Grebenstein zu Celle, ünst Haar zu Kiel, Paul Krause zu Berlin, Joseph Kül zu Neustadt O. Schl., bisher in Myslowitz, August Men. Insterbura Anton Nielen zu Aachen, Eduard Wolf iowawes hisher in Berlin, Joseph Hueber und Matthetzshemmlr zu Mül⸗ hausen i. E., den pensionierten BriefträgehHeinrich Schwien zu Kiel, Hubert Rath, Johann Rrig und Reinhold Fiegler zu Crefeld, den pensionierten Poßschaffnern Wilhelm ittmann zu Heidersdorf im Frss ümptsch, Moritz Klaus zu Delitzsch, Johannes Lartgfestht. gun Lütjenburg im Kreise Plön, bisher in Kiel, Frh Marpert zu Altkemnitz im Kreise Hirschberg, Nikolat. Meyher zu Trier und Hermann Klemt zu Goldberg i. S den pensionierten Landbriefträgern Georg Budnitz zu SC rzenborn im Kreise Feheehatm. Karl Sauermann zu Bolshen im Landkreise Höttingen und Johann Weber zu venahr im Kreise Ahrweiler, dem Monteur de u . eter. zh Farcfte walde im Kreise Lehus, Hem e. hacht und Maschin⸗ steiger Hein rich Löbbe u. Darnnand, den⸗ chtsten. Wilhelm Lübbert zu Weitmar im Landkr Bo 5 dem Hilfssteiger Friedrich Becker zu Linden im Kreise Hattingen, dem Schreinermeister Theodor Schürk zu Rauxel im Landkreise Dortmund, dem Schießmeister Wilhelm Kötter zu Husen im genannten Kreise, den Brückenaufsehern Heinrich Blennemann zu Langendreer im Landkreise Bochum, Wilhelm Büscher und Theodor Stratmann zu Gelsenkirchen, dem Hecenafscher Ferdinand Henne zu Goslar, dem tteegsn Fer Louis Holland zu Altenau im Kreise Zellerflld, dem Markenkontrolleur Balthasar Jung zu Altenessen im Landkreise 8 en, dem Weichensteller Hermann Ro genkämper zu Somborn im Landkreise Bochum, den Fördermaschinisten Wilhelm Röhrken zu Herne, Theodor Beckmann zu Buer⸗Beck⸗ hausen im Landkreise Recklinghaufen und Konrad Kam⸗ meier zu Westick im Landkreise Hamm, dem Maschinisten August Schäfer zu Stiepef⸗Brockhausen im vee; Hattingen, dem Fahrhauer August Zurnieden zu Riemke im Landkreise Bochum, dem Schachthauer Gustav Pampus zu Somborn im genannten Kreise, den Hauern Heinrich Haar⸗ kamp zu Weitmar im Lanoͤkwise Bochum und Heinrich Heiermann zu Stiepel⸗Brockhausen im Kreise attingen, dem Silberabtreiber Wilheln Kerl zu St. Andreasberg im Kreise Zellerfeld, dem Kesselheizer Ludwig Reißner zu Altenau im genannten Kreise, dem Kesselschürer Wilhelm Böhmer zu Dortmund, dem Wettermann Diedrich Schänzer zu Methler im Landkreise Hamm, dem Zechenboten Karl Letzner zu Essen % d. Ruhr, dem Nachtwächter Rudolf Küster zu Uslar, dam invaliden Hüttenmann Franz Rohm zu Zellerfeld, dem Brotkutscher Friedrich Webeler u Osnabrück und dem Fohlenfütterer Wilhelm Bengs zu tordhausen im Kreise Königsberg N.⸗M. das Allgemeine Ehren⸗ zeichen sowie dem Leutnant von Soecht im Lehrregiment der Feld⸗ artillerieschießschule und dem Sergeanten Johannes Dahlke im 9. Westpreußischen Infantzrieregiment Nr. 176 die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verlehen.

Steinburg,

anau,

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnlandmsser Malz, dem 2-e- s vorsteher Steinbring urd dem Eisenbahnobersekretär ar⸗ weitzky in Straßburg be’ dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 1

Bei dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatv

ist der frühere Versicherungsrevisor Dr. Kammann zum Versicherungsrevisor ernannt warden.

von m

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Das Statut der Diamantenregie des südwest⸗ afrikanischen Schutzgebiets ist durch Beschlaß der ordent⸗ lichen Hauptversammlung der Heenhaher vom 4. April 1910 ac7ah. Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wie folgt, geändert worden: 8 L

.2. hat folgende Fassung erhalen.. Von dem nach Absetzung aller bschreibungen und Rücklagen verbleibenden Reingewinn der Gesellschaft werden zunächst fünf vom undert dem Reservefonds der Gesellschaft zugeführt. Aus dem ver⸗ leibenden Teil wird auf die Anteile ein Gewinnanteil his zur Höhe von zehn vom Hundert der geleisteten Einzahlungen ausgeschüttet.

Die Verteilung des Gewinns auf die Anteile eschieht, wenn die Anteile vollgezahlt oder wenn die Anteile zwar 2. nicht vollgezahlt, die Einzahlungen aber auf alle Anteile in demselben Vethalt. nisse geleistet worden sind, nach Verhältnis der Nennwerte der An⸗ teile. Wenn noch nicht sämtliche Anteile vollgezahlt und die Ein⸗ Hlnges auf die verschiedenen Reihen der Anteile nicht in demselben

erhältnis geleistet worden sind, so wird aus dem verteilbaren Rein⸗ s zunächst ein Gewinnanteil bis zur Höhe von fünf vom Hundert auf die eleisteten Einzahlungen gezohlt. Einzahlungen, die im Laufe des Geschäftsjahres zu leisten waren, werden nach dem Ver⸗ hältnisse der Zeit berücksichtigt, wel seit dem für die Leistung be- stimmten Zeitpunkte verstrichen ist. Der herbleihende Ueberschuß wird auf sämtliche Anteile aller Reihen gleichmaäßig nach Verhältnis d Nennwerte verteilt. 1

Aus dem der Gesellschaft Füeh noch verbleibenden Teile Reingewinns sirh auf die Anteile diesenigen Beträge nachzuzah

welche in frübecen Jahren weniger als zehn vom Hundert als Ge⸗ winnanteile ausgeschüttet worden sind. Die Nachzahlungen sind zu⸗ . auf die zeitlich am weitesten zurückliegenden Fehibetrage zu verrechnen. b Aus dem der Gesellschaft alsdann noch verbleibenden Teile des Reingewinns wird an den sürh Landesfiskus ein Bei⸗ trag 1ne Kosten, welche durch die Zo verwaltung sowie durch die im teresse der Gewinnung der Diamanten und des Handels mit Diamanten getroffenen Sicherungsmaßnahmen entstehen, bis zur Hohe von 0,25 seine vierte Mark) für jedes in dem abgelaufenen Geschäftsjahre von der Gesellschaft verkaufte Karat Nohdiamanten ge Die Zahlung dieses Beftzages hat innerhalb einer Woche nach dem Tage, an welchem die Weieirtatazatted. 2:8 Pasteiüöes een zur Verfügung gestellt werden, am pie Kolontalhauptkasse zu geschehen. Diese Abgabe ist vereits fürt des mit vein 28. besehh 1910 ablaufende erste Ges äftsjahr zu entrichten. „Der der Gesellschaft schließlich noch verbleibende Ueberschuß des Reingewinns ist einem Dispositionsfonds zur überweisen. 11ö1.“ § 21 hat L Fassung erhalten: n. 2 Der im § 20 Absatz 1 erwähnte Reservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes. Die Ueberweisungen aus § 20 hören auf, 1,n und so oft er den zehnten Teil des Grundkapitals erreicht hat. Dem heerephace ist vIge 1) der Betrag, welcher bei einer Erhöhung des ( rundkapitals durch Ausgabe der Anteile für einen höheren als den Nennbetrag über diesen und über den Betrag der durch die Ausgabe der Anteile entstehenden Kosten hinaus erzielt wird; 2) der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grund⸗ kapitals von Anteilseignern gegen Gewährung von orzugsrechten für ihre Anteile geleistet werden, soweit nicht eine dieser Zahlungen zu ““ Abschreibungen oder zur Deckung außerordentlicher Verluste beschlossen wird; 3) die gemäß § 8 der Gesellschaft aus kraftlos erklärten Anteilen zufallenden Zahlungen. G Der in § 20 Absatz 5 erwähnte Dispositionsfonds ist nach den Beschlüssen der Hauptversammlung zu verwenden, um die nach § 20 Absatz 1 auf die Anteile zu zahlenden Gewinnanteile von zehn vom Hundert der geleisteten Einzahlungen ausschütten zu können, wenn in einem Geschäftsjahre der Reingewinn zu dieser Aus⸗ schüttung nicht ausreichen sollte. Im übrigen ist der Dis⸗ süfitiean onde dazu bestimmt, die Entwicklung des deutsch⸗ fünwefsn ikanischen Diamantenhandels zu fördern, insbesondere bei

Festsetzung eines Höchstmaßes der zur Verwertung gelangenden Dia⸗ manten die Mittel zu 8bvS. zu stellen. Die erwendung bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers (Reichskolonialamts).

8 30 Absatz 2 hat folgende Fassung erhalten:

it dem Schlusse einer jeden Hauptversammlung, welche die Jahresbilanz eines abgelaufenen Geschäftsjahres festsetzt, scheiden von den Mitgliedern jedesmal so viele aus, daß die Amtsdauer jedes einzelnen Mitgliedes spätestens mit dem Schlusse der vierten ordentlichen Hauptversammlung nach seiner Wahl endet. Bis die Reihe im Austritt durch die Amtsdauer bestimmt ist, entscheidet darüber das Los. Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar. Scheiden Mitglieder des ee vor Ablauf ihrer Amtsdauer aus, so ist eine Ersatzwahl vorzu⸗ nehmen, sofern die Gesamtzahl damit unter fünf gesunken ist. Das als Ersatz eintretende Mitglied wird für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes gewählt.

§ 50 folgende Fassung erhalten:

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft gelten für die Liquidation die Vorschriften der §§ 48, 49 und 52 des Bürgerlichen 1 buchs. Die Hauptversammlung, welche die Auflösung besch ießt, bestimmt die Art der Durchführung der Liquidation und wählt die Liquidatoren.

Die Verteilung des Vermögens der Gesellschaft, zu dem auch die Bestände des Dispositionsfonds gehören, darf unter die Anteilseigner nur erfolgen, nachdem die Liquidatoren unter Hinweis auf die Auf⸗ lösung der Gesellschaft die Gläubiger durch dreimalige öffentliche Be⸗ kanntmachung aufgefordert haben, ihre Ansprüche anzumelden und seit dem Tage, an welchem die öffentliche Bekanntmachung zum dritten Male stattgefunden hat, ein Jahr ist. h

Die Verteilung des Vermögens erfolgt nach Verhältnis des Nennwerts der Anteile. Aus dem Ueberschuß, welcher nach Rück⸗ 5* der auf das Grundkapital geleisteten Einzahlungen ver⸗

leibt, sind zunächst die im § 20 Absatz 3 vorgesehenen Nach⸗

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