8. 11“
Uebertragen::
dem Kreistierarztassistenten Dr. Sebauer zu Gollub die kommissarische Verwaltung der Kreistierarztstelle in Rotenburg in Hannover.
Prüfungsordnung für Kreistierärzte.
“] § 1. 11““ Die Befähigung zur Anstellung als Kreis⸗ (Bezirks⸗) Tierarzt und als beamteter Tierarzt im Sinne des Viehseuchengesetzes wird im Königreich Preußen durch Bestehen der Prüfung für Kreistierärzte erworben. 8 2.
Die Prüfung wird vor dem Landesveterinäramt in Berlin ab⸗
Die Prüfungskommission wird von dem Minister für Landwirt⸗ Domänen und 5* tten aus den Mitgliedern und Hilfsarbeitern dieses 6 chenfalls auch aus anderen geeigneten lichkeiten, gebildet (§ 3 Nr. 3 der 5F1 Verordnung über die Errichtung eines Landesveterinäramts und eines ständigen Beirats für das Veterinärwesen vom 13. Mai 1910 — Gesetzsamml. S. 65 an 2 „Ebenso wird von ihm über den Vorsitz in der Kommission sowie über die Verteilung der Prüfungsgeschäfte und die Verwendung d Prüfungsgebühren Bestimmung getroffken. 89
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist an den Minister † Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu richten, der über die Zu⸗ lassung entscheidet. Mit der ö wird dem Prüfling ein Abdruck dieser Prüfungsordnung übersandt.
Voraussetzung für die Fulofäun zur Prüfung ist, daß der Prüf⸗ ling nach Erlangung der Approbatfon als Tierarzt eine mindestens dreijährige praktische fachtechnische Beschäftigung nachgewiesen hat.
§ 4. Dem Gesuch um Zulassung sind in Urschrift beizufügen: 1) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in dem der Aus⸗ daegeeg und die Beschäftigung nach Erlangung der Approbation (vgl. § 3 Abs. 2) anzugeben sind; 2) die Approbation als Tierarzt; 3) der Nachweis, daß der Prisling nach Erlangung der Appro⸗ bation mindestens ein Jahr lang im Deutschen Reiche tierärztliche Praxis, sei es für eigene Rechnung, sei es als Gehilfe eines die Praxis ausübenden approbierten Tierarztes, betrieben hat. Der Nachweis ist für Preußen durch eine Bescheinigung des Departementstlerarztes, im übrigen durch eine Bescheinigung eines höheren beamteten Tierarztes oder, wo ein solcher nicht vorhanden ist, eines beamteten Tierarztes zu erbringen; 1 4) der Nachweis, daß der Prüfling nach Erlangung der Approbation an einer tierärztlichen Hochschule oder veterinärmedizinischen Fakultät (Abteilung) einer Universität des Deutschen Reiches oder an einem anderen, von dem Minister für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten als geeignet bezeichneten veterinärmedizinischen 49 einen Kursus in der pathologischen Anatomie, in der Hygiene und Bakteriologie er polizeilichen Veterinärmedizin regelmäßig 88 ucht hat. Die Dauer jedes Kursus muß mindestens drei onate betragen; die Kurse können jedoch gleichzeitig be⸗ sucht werden. Der Nachweis ist durch Zeugnisse der Leiter der Kurse zu erbringen; . mindestens drei Monate lang einem deutschen öffentlichen Schlachthof oder einer Auslandsfleischbeschaustelle als Leiter vorgestanden oder an einem größeren deutschen Shlachtbof
sowie in
8& 8 8 S“ vern 1112
Wer für beide Arbeiten schriftliche Prüfung nicht bestanden. . Lautet das Urteil nur für eine der beiden Arbeiten „ungenügend“, 8 kann dem Prüfling auf seinen Antrag eine neue Aufgabe aus dem⸗ elben Gebiete gestellt werden. Der Antrag ist binnen längstens drei Monaten nach Empfang der Nachricht von dem Ausfalle der Prüfung bei dem Landesveterinäramt einzureichen. Wird die Frist ohne ge⸗ nügende Entschuldigungsgründe versäumt, über deren Vorliegen das Landesveterinäramt entscheidet, so gilt die schriftliche Prüfung als nicht bestanden. Die Ablieferungsfrist für die Bearbeitung der neuen Aufgabe beträgt drei Monate. Auf die 11“ dieser Frist und auf die Versäumung der Fristen finden die Vorschriften in § 9 Abs. 2 bis 4 sinngemäß Anwendung. Erhält auch die Bearbeitung der neuen Aufgabe das Urteil „ungenügend“, so gilt die ganze schrift⸗ liche e als nicht bestanden.
„Die Wiederholung der ganzen schriftlichen Herüfang ist in allen Fällen (vgl. § 9 Abs. 4) nicht vor Ablauf von sechs Monaten zulässig. Wird binnen weiteren sechs Monaten nach Ablauf dieser Wieder⸗ holungsfrist die Zuweisung neuer Aufgaben ohne genügende Ent⸗ scumdigungfgründe, über deren Vorliegen das Landesveterinäramt ent⸗ scheidet, bei diesem nicht beantragt, so gilt die schriftliche Prüfung abermals als nicht bestanden.
Eine zweite Wiederholung der schriftlichen Prüfung ist nicht gestattet. s 8
Die Meldung zur praktisch⸗mündlichen Prüfung hat der Prüfling spätestens binnen sechs Monaten nach 9v „der Mit⸗ teilung von dem Bestehen der schriftlicheu Prüfung bei dem Landes⸗ veterinäramt einzureichen.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission beraumt den Prüfungs⸗ termin an, sobald sich eine hinreichende Zahl von Prüflingen ge⸗ meldet hat. Zwischen der vH und dem Termin muß jedoch für jeden Prüfling eine Frist von mindestens vier Wochen liegen, die nur mit Zustimmung des Prüflings abgekürzt werden ven
„Wird die sechsmonatige Meldungsfrist (Abs. 89 versäumt, oder bleibt der Prüfling in dem anberaumten Termin (Abs. 2) aus, oder tritt er nach Beginn der Prüfung von dieser zurück, 9 gilt die schriftliche Prüfung als nicht bestanden, es sei denn, daß nach dem
rmessen des Landesveterinäramts für die Versäumnis oder den Rück⸗ tritt dringende Entschuldigungsgründe geltend gemacht werden.
Während der Zeit vom 15. August bis zum 15. Oktober finden praktisch⸗mündliche Prüfungen nicht satt.
Die praktisch⸗mündliche Prüfung zerfällt in folgende Abschnitte: I. Veterinärgesetzgebung (eiaschlielich Viehwährschaft) und Veterinärverwaltung; II. Polizeiliche und gerichtliche Veterinärmedizin; III. ffentli e Tiergesundheitspflege, Tierzucht und Tier⸗ altung; IV. leischbeschan und Beurteilung sonstiger, vom Tiere tammender Nahrungsmittel. Die Prüfungsabschnitte werden von mindestens je zwei Mit⸗ liedern der Prufungbkommission in der Regel an aufeinanderfolgenden Tagen abgsghen Der Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt die Reihen⸗ 82 in der die Abschnitte zu erledigen sind; er ist berechtigt, allen eilen der Prüfung beizuwohnen. § 14. ür die Prüfung in der Veterinärgesetzgebung (einschl. veeheefcahe und in der e“ hat er Prüfling: 1) unter Aufsicht innerhalb einer Frist von drei Stunden eine praktische Aufgabe aus dem Gebiete der Veterinärpolizei oder Vieh⸗
das Urteil „ungenügend“ erhält, hat die
Wer für alle Teile oder für mehr als einen Teil eines Ah. schnitts das Urteil „ungenügend“ erhält, hat die Prüfung in dem M. schnitte nicht bestanden.
„Lautet das Urteil nur für einen Teil eines Abschnitts „un⸗ enügend“, so ist eine Nachprüfung in diesem Teile zulässig, zu den ich der Prüfling frühestens nach Ablauf von drei Monaten und spätestens nach Ablauf weiterer sechs Wochen bei dem Landet⸗ veterinäramte zu melden hat. Wird die letztgedachte Frist versäumt oder erscheint der Prüfling in dem Früͤfungstermine nicht oder tritt er nach Wiederbeginn der Prüfung von dieser zurück, so gil die “ in dem ganzen Abschnitt als nicht bestanden, es sei denn daß nach dem Ermessen des Landesveterinäramts für die Versäumnit oder den Rücktritt dringende Entschuldigungsgründe beigebracht werden Ebenso hat der Prüfling die Prüfung in dem ganzen Abschnitte niche
bestanden, wenn er bei der Nachprüfung e das Urteil un. genügend“ erhält.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Abschnitts ist nicht von Ablauf von sechs Monaten gestattet. Die Meldung zur Wieder, holungs Phfun muß binnen spätestens sechs Wochen nach Ablauf dieser Frist bei dem Landesveterinäramt erfolgen. Wird diese Meldungsfrist versäumt oder erscheint der Prüfling in dem Prüfungz⸗ termine nicht, oder tritt er nach Wiederbeginn er von dieser d. so gilt die ganze praktisch⸗mündliche Prüfung als nicht 8 tanden, es 6 denn, daß nach dem Ermessen des Landesveterinäramtz für die Versäumnis oder den Rücktritt dringende Entschuldigungs⸗ gründe vorliegen.
Die Fortsetzung der Prüfung in den noch nicht erledigten Teilen und Abschnitten wird durch das erstmalige Nichtbestehen eines Teilcs oder Abschnitts nicht gehindert.
Eine zweite Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder der ganzen Prüfung ist nicht gestattet.
§ 21.
„Hat der Prüfling sämtliche Teile der praktisch⸗mündlichen rüfung bestanden, so wird aus den Urteilen für die beiden schrift⸗ ichen Arbeiten und für die einzelnen Teile der praktisch⸗mündlichen
Prüfung ein Gesamturteil in der Weise ermittelt, daß die Zahlen, die den einzelnen Urteilen (§§ 10 und 19) entsprechen, zusammengezählt und durch zwölf geteilt werden. Brüche, die sich bei der Teilung ergeben, werden, wenn sie über einhalb betragen, als ein Ganzes gerechnet, andernfalls unberücksichtigt gelassen.
Die über diese Ermittlung aufzunehmende Niederschrift ist von Vorsitzenden der Penfungtenen c zu unterschreiben. 88 8
Nach Beendigung der Prüfung werden die Prüfun von dem Vorsitzenden der Prüfungskommission dem Lerstzenden des Landesveterinäramts und von diesem dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und üeeben⸗ überreicht. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Befähigungszeugnis.
„Die mit dem Zulassungs 2r e ereichten Urkunden werden dem Prüfriang. bei Uebersendung des Befähigungszeugnisses oder bei der Mitteilung vom Nichtbestehen der zurückgegeben.
2
Die Gebühren für die gesamte Prüfung betragen 90 ℳ, und zwar für die schriftliche Prüfung 30 ℳ, für die praktisch⸗mündliche Prüfung 50 ℳ, für sächliche und Verwaltungskosten 10 ℳ. „Die Gebührenantei e für sächliche und Verwaltungskosten sowie für die schriftliche Prüfung sind binnen acht Tagen nach Empfang der Zulassungsverfügung (§ 3 Abs. 1), der Gebührenanteil für de raktisch⸗mündliche Prüfung zugleich mit der Meldung zu dieser rrüfung an die Bureaukasse des Ministeriums für Landwirtschaft, omänen und Forsten einzuzahlen. „Bei Nachprüfungen oder Wiederholungen kommt der Betrag für die sächlichen und Verwaltungskosten voll, von den übrigen Gebühren aber nur der Anteil zur Erhebung, der auf die zu wiederholenden
sverhandlungen kundeten tüchtigen Kenntnisse und Leistungen den Regierungs⸗
8 belb hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt
Meßtischblätt im Maßstabe 1:25 000 Auf Grund der Neuaufnahmen sind anschließend an die in der Anzeige vom 30. März 1910 verzeichneten Blätter die nachstehenden in Lithographie hergestellt und veröffentlicht worden: Kr. 395. Stutthof, Nr. 542. Neuteich, 8 SEBb1“ 708. Pr. Stargard, 794. Bobau, 798. Gr. Rohdau, 891. Gr. Krebs, 988. Ndr. Zehren, 1084. Lessen, 1427. Bromberg (Ost), 1508. Schulitz, 1582. Schirpitz, b 1653. Argenau, 1723. Freitagsheim, 8 2520. Göttingen, „ 2521. Waake. Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗ schmidt hierselbst, Dorotheenstraße 70 A. Der 8 eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ. 8 Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten? breise von 50 ₰ für jedes Blatt ee durch die Plankammer der König⸗ lichen hierselbst, NW. 40, Moltkestraße 4. Berlin, den 13. Juli 1910. Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abteilung. von Zglinicki, b Abteilungschef.
2
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser und König n gestern in Bergen die Vorträge der Chefs des Militär⸗ des Marinekabinetts entgegen.
S8.
8 “ 8
Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat in Anerkennung der im Prüfungsjahre 1909 bei der Ablegung der Staats⸗ rüfung für den preußischen Staatsdienst im Baufache be⸗
Fritz Herrmann, Erhard Giebelhausen, Robert Tils und Paul Wagner ng von Studienreise
8
baumeistern Gustav Schmidt, “ von je 1800 ℳ zur Ausfüh ewilligt. 8 G
i 111“
Der König ich ba erische Gesandte Graf von Ler en⸗
er Legationssekretär Dr. von Schoen die Geschäfte der Ges andtschaft. “ 2
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Seeadler“ “ von Daressalam nach Nossi⸗Bay in See gegangen. S. M. S. „Cormoran“ ist gestern in Suva (Fidji⸗ iseln) eingetroffen und an demselben Tage von dort nach
Frankreich
Der König und die Königin der Belgier gaben gestern abend, „W. T. B.“ zufolge, dem Präsidenten und Frau Fallières auf der belgischen Gesandtschaft ein Festmahl, an dem die Minister und andere hervorragende Persönlichkeiten teil⸗ nahmen. 8
Spanien.
Die gestrige Sitzung der Deputiertenkammer war de Ereignissen in Barcelona gewidmet.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ klagte Ossario, der Zivil⸗ gouverneur von Barcelona zur Zeit der Unruhen, die Radikalen, Re⸗ publikaner, Sozialisten und Karlisten an, die wissentlichen oder un⸗ wissentlichen Urheber der Unruhen gewesen du sein. Das Volk habe an den Vorgängen, deren Anstifter verbrecherische Menschen gewesen sgn keinen Anteil gehabt. Er sei überzeugt, wenn die Zivilbehörde hre Amtsgewalt behalten hätte, wäre es ihr gelungen, die Ordnung aufrecht zu erhalten und die blutige Woche zu vermeiden.
Türkei.
Nach einer in türkischen Blättern veröffentlichten offiziellen Darstellung hat der ökumenische Patriarch in der vor⸗ gestrigen Audienz beim Sultan den Vorschlag gemacht, daß die strittigen Kirchen den Griechen belassen und für die Bulgaren neue Kirchen durch die Regierung gebaut werden sollten. Gegenüber der Ankündigung des Patriarchen, er werde demissionieren, drückte der Sultan die Hoffnung aus, daß die Demission unterbleiben werde.
1 L114“
chinesischen Waiwupu ist gestern der Text des russisch⸗japanischen Vertrages ohne Kommentar mit⸗ geteilt worden.
— Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus aus Macao hat auf der Insel Colowan zwischen Portugiesen und Chinesen, die man für organisierte Piraten hält, ein Kampf stattgefunden, in dessen LS die Chinesen einen portugiesischen Posten im Sturm nahmen. er Kreuzer Rainha Dona Amelia“ ist nach Macao in See gegangen. Auf den Ffehr Taipa und Colowan wurde der Belagerungs⸗ zustand proklamiert.
Statistik und Volkswirtschaft.
Nachweisung 8 solleinnahme an Reichsstempelabgabe
Wohlfahrtspfleg
Einen Arbeitsnachweisverband will man auf Anregung der Regierungspräsidenten für die Regierungsbezirke Aachen, Koblenz, Cöln und Trier meinden, Vereine, Gesellschaften,
dem als Mitglieder Ge⸗ enossenschaften und andere Körper⸗ schaften, die eine Arbeitsnachweisstelle des Verbandsgebiets besitzen oder den Arbeitsnachweis sonst fördern, beitreten können. Aufgaben des Verbandes würden gehören die Begründung neuer Arbeitsnachweise und die Belebung der Tätigkeit der vorhandenen in Verbindung mit den staatlichen und den Koblenzer Handelskammer hat sich grundsätzlich bereit erklärt, sich an ründung zu beteiligen.
eemeindebehörden.
Kunst und Wissenschaft.
Gesellschaft (Geschäftsführer: Professor Dr. H. Vaihinger⸗Halle) schreibt eine fünfte Preisaufgabe aus mit einem 1. Preis von 1500 ℳ und einem 2. von 1000 ℳ. „Kants Begriff der Wahrheit und seine Bedeutung für die erkenntnis⸗ theoretischen Fragen der Gegenwart“. Otto Liebmann⸗Jena, Richard Falckenberg⸗Erlangen und Paul Menzer⸗ Die näheren Bestimmungen für die einer Erläuterung des Themas beziehen durch den stellvertretenden Geschäft
Berlin W. 15, Fasanenstraße 48.
as Thema lautet: Preisrichter sind die Professoren reisbewerbung nebst
eltlich und portofrei zu sführer Dr. Arthur Liebert,
ind unent
Land⸗ und Forstwirtschaft. Uebersicht
über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat Juni 191
(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Antwerpen.)
Eingeführt wurden: us Deutschland.
Argentinien 8 den Niederlanden
aus Argentinien.
den Vereinigten S
Britisch⸗Indien den Niederlanden
.“
Aegypten.
für Wertpapiere.
April 1910 Junh vbis Juni bis Juni 1970 1909
ℳ XA cℳ, A
April 1909 Wertpapiere
Großbritannien.
1 413 490 dz.
aus Deutschland. Rußland.
I. Inländische Aktien und Interimsscheine Anteilscheine der deut⸗
80] 8 713 517
den Vereinigten S
8
an dem verie ge zwei Tierärzte für den Fleischbeschaudienst ständig angestellt sind, oder an einem öͤffentlichen Schlacht⸗ boff⸗ der sich an einem Standorte eines berittenen Truppen⸗ teils befindet, die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau ausgeübt at. Der Nachweis ist in den ersten beiden Fällen durch eugnis der vor Fsaern Dienstbehörde, in den letzten Fe Fällen durch escheinigung des Schlachthofleiters zu erbringen. W“ Ausnahmsweise kann, nötigenfalls nach Anhörung des Landes⸗ vpoeterinäramts, an Stelle der unter Nr. 3 und 4 vorgeschriebenen 1 L,7 auch der Nachweis einer anderen Vorbildung zugelassen werden.
§ 5. Die Prüfung zerfällt in einen schriftlichen und einen praktisch⸗ mündlichen Teil.
§ 6. Für die schriftliche Prüfung hat der Prüfling zwei wissen⸗ schaftliche Ausarbeitungen zu liefern. Die Aufgaben .g. von 8 ücat der Prüfungskommission gestellt.
8
Teile entfällt. Bei der Ermittlung des Anteils sind alle Teile der Prüfung als gleichwertig zu behandeln.
Wer von der nbrüfüng zurücktritt, erhält die in gleicher Weise zu ermittelnden Gebührenanteile für die noch nicht begonnenen Teile, nicht jedoch den Betrag für die s 58. und Verwaltungskosten zurück.
dah v ö am Die bit ahin begonnenen Prüfungen werden na i bestehenden Prüfungs⸗ — 8. +h 1 8 § 15. vorschriften zu Ende gefäbrr. 8 Großherzogin Luise ist, der „Karlsruher Zeitung“ zufolge, bungen und Interims⸗ Für die Prüfung in der eeee und gerichtlichen on den in § 4 unter Nr. 3 und 4 vorgeschriebenen Nachweisen se weit fortgeschritten, daß Allerhöchstdieselbe nach eingetretener scheine außer den 8 Veterinärmediziu hat der Prüfling: 1 . kann für solche Prüflinge, die sich vor dem 1. April 1912 melden, besl esserer Witterung einige Ausfahrten unternehmen konnte. Auf unter v genannten 1 049 323 1) an einem lebenden Tiere einen veterinärpolizeilich oder der Zulassung abgesehen werden. ärztlichen Rat ist Ihre Königliche Hoheit zur vollständigen Irbindische, auf den “ erichtlich wichtigen Krankheitsfall zu untersuchen und über den Berlin, den 28. Juni 1910. Wiederherstellung ihrer Gesundheit gestern nachmittag nach dem mnhaber lautende 8 . efund einen schriftlichen Bericht mit gutachtlicher Aeußerung unter Der Minister für Landwirtschaft, Domä d t Aufsicht innerhalb einer Frist von drei Stunden anzufertigen; 1u“ Mithier Fs Foezir 82 2 se; und Forsten. 2) die Zerlegung eines gefallenen Tieres oder eines Tierteis Freiherr von Schorlemer. nach den fuͤr polizeiliche und gerichtliche Fälle maßgebenden Bee. stimmungen und Gesichtspunkten auszuführen und über den Befund
zuf Grund erprobter wissenschaftlicher Leistungen können aus⸗ 1 b : nahmsweise eine oder beide Pigfesch erlassen werden. Anträge sind Eha e, e Niederschrift nebst vorläufigem Gutachten unter Aufsicht
an den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu richten 3) 1 ,
8 3 - ein Objekt aus dem zerlegten Tiere oder Tierteile, das für die
der darüber nach Anhörung der üa a ssg 2nn entscheidet. Beurteilung des 89 von Wichtigkeit ist, zur viertfite; egs, ün de 3 Von den beiden Arbeiten ist die eine aus dem Gebiete der suchung vorzubereiten, mit dem Mikroskope zu untersuchen und mündlich
polizeilichen, die andere aus dem Gebiete der gerichtlichen Veterinär⸗ rerir . deesesn eist seg Feherftsin 135 8 frischen 1
medizin oder der Hygiene oder der Fleischbeschau oder aus ähnlichen S
Gebieten zu entnehmen. § 16. Bei der Bearbeitung einer der beiden Aufgaben ist über einen Für die Prüfung in der öffentlichen Tiergesundheits⸗ n1che Tierzucht und Tierhaltung hat der Prüfling:
pia in See gegangen. 3 6 S. M. S. „Jaguar“ ist gestern von Kobe (Japan) iun sFenin eshen See gegangen. henacgennh deut⸗
den Niederlanden Argentinien ... Aegypten ... Itäalien ...
währschaft zu bearbeiten;
) in einer muündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse in der Veterinärgesetzgebung, insbesondere auch in den zu deren Durchführung erlassenen allgemeinen Vorschriften und in den für diese Durchführung, namentlich für die Feststellung und Bekämpfung der Seuchen 2 S, e technischen Grundsätzen, ferner in den Viehwährschafts⸗ estimmungen sowie in der Organisation der Veterinärverwaltung nachzuweisen.
—,—— — Z
1 215 619 249
88
chen Gesellschaften usländische Aktien und Interimsscheine .Inländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗
— 89 —₰ —
BI “
Baden.
Die Genesung Ihrer Königlichen Hoheit der aus Deutschland. Rußland .. . Canada. 8 Rumänien 1 der Türkei Argentinien Uruguay
88888
Schloß Baden übergesiedelt. 11
ausgegebene Renten⸗ chuldverschrei⸗
und auf Grund staat⸗ 8 8 2 bungen der Kom⸗
aus Deutschland.. Rumänien .. . Argentinien. .. den Vereinigten Staaten von L“ den Niederlanden ... Rumänien . 1A6Ae* 1.“ Kapland.. 4 Großbritannien . . . . . . den dortngiesüschen Besitzungen
Ministerium des Innern. “ munalverbände und
Dem Landrat Bachmann ist das Landratsamt im Kreise 1 3 1 “ 1““ G Der russische und der japanische Botschafter haben oder städtischer gestern dem österreichisch⸗ungarischen Ministerium des Aeußern Grundbesitzer, der das neue, den fernen Osten betreffende Abkommen notifiziert. Grundkredit⸗ und
— Im ungarischen Abgeordnetenhause wurde die Hypothekenbanken
Regierung gestern von dem Abg. Thuroczy (Regierungs⸗ oder der Eisenbahn⸗ partei) wegen der Veröffentlichung der Borromäus⸗ allen vte öö“ durch den Errische⸗ Värosy interpelliert. Renten⸗ und Schuld⸗ an der ostafrikanischen Küste ach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Mini terpräsident verschreibungen und 8 8 Japan. . . . . . Graf Khuen⸗Hedervary, die Regierung werde sich zunächst amt⸗ Interimsscheine aus⸗ . — 131 liche Kenntnis der tatsächlichen Vorgänge Seitta. Er glaube aber Fändischer Staaten 1 8 G G“ schon jetzt sagen zu können, daß Vorsätzlichkeit ausgeschlossen sei. Auf Kommunalhertbände 8 aus den Niederlanden G 5 980 Pden Fal wese, nie Rüeglerns en “ dC n Fais Ferne n Eifen. V 8 Portugal . . 50 örung des konfessionellen Friedens hintanzuhalten und im Falle 9 c. 18 8 Fas des Zuwiderhandelns den Frieden wiederherstellen. hahngesellschaften 491 329 177 686 845
vF;. 3 .Ausländische Renten⸗ “ 1 . Die Antwort des Ministerpräsidenten wurde zur Kenntnis und Schuldverschrei⸗ Ausgeführt wurden: genommen. nach Deutschland.
bungen und Interims²· 8 “ Roggen: schece h den 888 1 ] Seg dSKden Niederlanden unter VI genannten 61 120 171 074 453 675 8
.Bergwerkrsanteil⸗ 88 scheine und Ein⸗
. 8
welche an der Königlichen Bergakademie zu Clausthal i. Harz im Winterhalbjahr 1910/11 (vom 17. Oktober 1910 bis 15. März 1911) gehalten werden. Einschreibungen erfolgen vom 17. bis 31. Oktober 1910.
Die Ziffern geben die wöchentliche Stundenzahl an.
Professor Hoppe: Technische Mechanik (4); Maschinenlehre, Entwerfen und Besprechen von Maschinenanlagen I (12); Elektro⸗ technik (3); Maschinenzeichnen (2). — Professor Dr. Valentiner⸗ Phvsit I (5)z Phvysikalisches Praktikum (3). — Professor
r. ii Allgemeine Chemie I (4); Ausgewählte Kapitel der physikalischen Chemie (1); Qualitative und quantitative chemische Analyse, tägl. Praktikum; Lötrohrprobieren I (3). — Pro⸗ fessor Dr. Bruhns: Mineralogie (6); Mineralogisches Praktikum (5)1 daseffazrtkaats ens ( 7„ ssch 122 72. Hj h . Gealogt . 8 8b
ontologie ;ʒ Geologisch⸗paläontologisches Praktikum (2). — Professo re stammender Nahrungsmittel hat der Dr. Rothe; öhere Mathematik enischhs Praht 1 12) Darstellende Geometrie (4); Elemente der analytischen Geometrie (2). — Geh⸗ Bergrat Fischer: Petfass 1 (6); Nationalökonomie u. Gewerbestatistik (z).
411 531 1 519 658
erdachten polizeilichen oder gerichtlichen Fall, dessen Gegenstand bei Stellung der Aufgabe besonders bezeichnet wird, ein vollständiges 1) ein bakteriologisches Objekt für die mikroskopische Untersuchung
Obduktionsprotokoll mit begründetem Gutachten zu liefernrn. vorzubereiten, mit dem Mikroskope zu untersuchen und mündlich zu 28 erläutern; hierzu sollen nur solche Objekte gewählt werden, deren Be⸗
8 8. Die Ausarbeitungen sollen nicht lediglich Zusammenstellungen oder gutachtung eine praktische Bedeutung hat;
Auszüge aus der Literatur sein, sondern selbständige wissenschaftliche 2) in einer mündlichen Prüfun ausreichende Kenntnisse in der Leistungen darstellen, die unter Prüfung der Uiterarischen nga 8 17 Gesundheitspflege, insbesondere über Infektion, Infektionserreger,
8 1 2 9 Immunität, Serodiagnose, Grundlagen der Desinfektion, Desinfektions⸗
heen 1dent und ühes egeugung 2. gedrängter Kürze die gestellte n Schutzimpfung und Impfstoffe gebst ln Fer Ieteagten (§ 7 Abs. 2), fünfzig Bogenseiten in der beschlagkunde, der Beurteilungsle re, der Haltung und Pflege der
Die Ausarbeitungen müssen sauber und leserlich geschrieben, ge⸗ landwirtschaftlichen Haustiere gründlich vertraut ist. - und mit Seitenzahlen versehen sein. Jeder Arbeit ist eine § 17. vollständige Uebersicht über die benutzten literarischen Hilfsmittel bei- Für die Prüfung in der Fleischbeschau und Beurteilung zufügen, die außerdem auch im Texte überall an den für die Benutzung sonstiger vom e in Betracht kommenden Stellen anzuführen sind. Ferner muß jede Prüfling: Arbeit am Schlusse die eigenhändig geschriebene Versicherung des
1) ein geschlachtetes Tier oder einen Teil eines geschlachteten Prüflings auf Ehre und Gewissen enthalten, daß er, abgesehen von Tieres zu untersuchen und sich über die Brauchbarkeit 8 8 Fleisches den angeführten literarischen Hilfsmitteln, die hrebei ohne fremde 8
— zum Genusse für Menschen zu äußern, auch unter Aufsicht innerhalb G 29759. . Hilfe angefertigt habe. 6e Seenden 28 kurzen schriftlichen Bericht über ütfengugde, 89. Pefsgeneehs 1. M 3 . en Befund ne utachten zu erstatten; — 1 um, Die Arbeiten sind spätestens sechs Monate nach Empfang der 2) in einer mündlichen Prüfung darzutun, deß er mit der Ein⸗ Lsce v Vortrag (1) 888 1ree. (5). 1 Peg Aufgaben portofrei dem Landesveterinäramt einzureichen. richtung der Fleischbeschau, mit der Fleischbeschaugesetzgebung und den ülle * 4 ir. unger 8. E. rikett eneghs unde - ) Teil or „Aus dringlichen Gründen kann dem Prüfling auf sehnen diese dazu erlassenen Ausführungsvorschriften, mit den technischen Grund⸗ hü⸗ 2e ee I, t 4 (2); Sge e unde II, I. Se Gründe eingehend darlegenden und nötigenfa s mit amtlichen Zeug⸗ sthen für die Beurteilung des Fleisches und der sonstigen vom Tiere 1 allur ische 8 b ogie ( 6 Untersuchung Ee. 1 nissen zu versehenden Antrag von dem Landesveterinäramt eine Nach⸗ tammenden Nahrungsmittel, namentlich der Milch, sowie mit den bif en 92. 8 9 ee. von⸗ Piseseccge nnle een I. Lei Ober⸗ — 1— frist bis zu drei Monaten bewilligt werden. ehlißen Vorschriften über Nahrungsmittelkontrolle gründlich ver⸗ b 1SSec- kerkunf ld-. 9* stäg 6 ketallographie 925 Fch der die Einrichtung drahtloser Telegraphie auf allen von „Eine weitere Nachfrist kann nur unter ganz besonderen Ver⸗ kraut ist. ergamtsmarkscheider Gehrke: Markscheidekunde mit Uebungen 1 5) britischen Häfen auslaufenden Passagierschiffen nach Ablauf hältnissen von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 18. Abrig 1 1 ö (2). — Baurat isgtlar. 98 von zwölf Monaten obligatorisch macht. gewährt werden. b Für jeden Prüfling wird von dn Prüfenden über jeden Teil Wnedim denc Pe H. hn⸗ 8. 8g 5 Est. er rechteh 09) — Nach einer Meldung des „W. T. B.“ haben vierzi Nach fruchtlosem Ablaufe der sechsmonatigen Frist und der etwa eines Prüfungsabschnitts eine Niederschrift unter Anführung der edizinalrat Dr. Riehn: Erste Hilfeleistung bei Unglücksfä bis fünfzig liberale Mitglieder des Unterhauses gestern aben bewilligten Nachfrist gilt die schriftliche Prüfung als nicht bestanden rüfungsgegenstände und mit den Urteilen über den Prüfungsausfall, — Bergaspessar Breyhahn: Berzbaukunde 11 (4). abge⸗ 1 f b ische Protestresolution gegen die dem Verbande d schiffwerften als Grundlage für die Verhand⸗ (vgl. § 11 Abf. 3). ei den Urteilen „ungenügend“ unter kurzer Angabe der Gründe, an⸗ Zur Ergänzung werden folgende Kurse und Uebungen einstimmig eine energische Protestresolution geg em Verbande der Seeschiffwerfte ’ 8 ir ge nach Italien . . . . . 8n Eeaigr vnd werihäcga d. vn segnd, Vnng tet; Gasvth⸗kegs Br vshe Heehtenseshahede aene aeencen ergrernsn düefese, Cbei6 ecsgieatz en de wessinh in tos Falsggewnwen. Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt durch die damit beauf⸗ istent Dr. Baumgärtel: Gesteinsmikroskopie (2); e Resolution wird der Regierung übermittelt werden. E o Loht nII“ 8 herrschte jedoch Meinun 2eeee; darüber, ob es in Arbeitszeit auf neun Stunden, am Samstag auf acht, n Neu⸗ dem Congo.. .
t 8 I der Prüfungskommission. Jedes Urteil ist ein⸗ S 23 1“ “ Zeichnen (2). sch vfasß base rassam sen die regelung der Akkordarbeit gehend zu begründen. 1“ austhal, den 11. Juli 1910. nbetracht der schweren Verfassungskrise ratsam sei, gegen die 8 . ang en 8 en Vereinigten 8 292) 868) rf 8 v, 82 88 nablan eilnehmer einen Antrag im Sinne der Resolution einbringen großer Mehrheit beschlossen, in den Arefan u treten, falls ihren haält, dat vie sch Fiche pegsarg bestanden wird, Einige Teilnehmer ertlärten, sie würden sich zum Zeichen Beschwerden nicht sagactaehen wird. Man glaubk jedoch, daß der g die schriftli g 3 des Protestes der Stimmabgabe enthalten. Streik abgewendet werden wird. 8 86 8 8 “ A“ “ 11““ 5 “ 8 1 EWIW “
8 116“ 111516““ ““ 88 8 8 1161“ ö1114“ “ 11“ “ Z1ö111“ 111132 88 9 8. 8 8 8 88 7. ¹ . 1 88 r 1 18
Kartoffeln:
2 100 800 Vv0 476 990 93 830
Großbritannien und Irland. In der gestrigen Si 8n d8 1e. setzte 85 remierminister Asquit as Programm für diesen
Pöscane b Se sion .vl Zu den Haupt⸗ za kungen auf solche¹ 158 g 50% y247 833 25 vorlagen, die das Unterhaus danach noch vor der Vertagung IX. Genußscheine.... +15 206= zu erledigen hat, gehören, „W. T. B.“ zufolge, verschiedene zusammen: 4 844 757]40/113 890 660/55 noch nicht erledigte Etats, darunter der Etat für die 8 Berlin, den 13. Juli 1910. bauten, der heute zur Diskussion gelangen soll, ferner der Ge 89 Saeae F Kaiserliches Statisti entwurf für die Abänderung der Erklärung bei der Thronbestei⸗ J. V.: gung und der Vorschlag für die Zivilliste. Aus den Erklärungen des Dr. Zacher. Femmbil ee geht hervor, daß nur die erste Lesung der
nach Deutschland. 8 den Niederlanden Schweden. 26 900 Spanien . . . b 480 Großbritannien’. b 40
598 240
4 000 5 130
9 130
61 067 7 553
6 946 756
* 6 8 5
— Professor Hoffmann: Chemische Gewerbekunde I1 (2); Metal⸗ 8 3 z entlchtaat⸗
den Niederlanden
inanzbill vor der Vertagung erfolgen wird, die in der ersten ichts.
oche des August stattfinden soll. 9. Sir Edward Sassoon brachte einen Gesetzentwurf ein,
18 830 26 190 16 060 15 100
4 850 260
81 290 820
nach Deutschland 16“*“ den Niederlanden Spanien . . . EETI1XA“
Großbritannien 8
ZZlur Arbeiterbewegung.
Wie der „Köln. Stg. aus Hamburg gemeldet wird, hat die aus allen beteiligten Ar ütraegaaen “ te Zentral⸗ werftkommission eine Lohn⸗ und Arbeitsbewegung der Werftarbeiter in folgenden Werftorten eingeleitet: Hemburg. Bremen, Bremerhaven, Vegesack, Flensburg, Kiel, Lübeck, Rostock und Stettin. Die Be⸗ 1 13 wegung umfaßt zusammen 33 000 Arbeiter. Die Forderungen wurden 8
Staaten
Ueber den Ausfall der Prüfung in jedem Teile eines Prüfungs⸗ abschnitts wird ein besonderes Urteil unter ausschließlicher rasaag;. der Bezeichnungen „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „genügend“ (3) und „ungenügend“ (4) abgegeben. Wer eins der erstgenannien drei Ürteile ür jeden Teil eines Prüfungsabschnitts erhält, hat die Prüfung in iesem bestanden.
.“
8