zu 8 den Kaufmann Friedrich Hugo Vorwerk aus
Neuwiese, zuletzt in Leipzig,
zu 9 den Schuhmacher August Wolf aus Gold⸗ bach, zuletzt in Leipzig⸗Gohlis und vorübergehend in
Friedrichroda,
zu 10 den Friseur Joseph Stanislaus Paczynski
aus Posen, zuletzt in Leipzig,
zu 11 Martha Amalie verehel. Lösel, geb. Spring⸗
stein, aus Leipzig, zuletzt daselbst,
s' sämtlich jetzt unbekannten Aufenthalts, zu 1 bis 11 auf Ehescheidung, und zwar zu 1 bis 8 wegen bös⸗ licher Verlassung (§ 1567 B. G.⸗B.), zu 9 wegen errüttung des ehelichen Verhältnisses durch die Schuld des Mannes (§ 1568 B. G.⸗B.), zu 10 und 11 wegen Ehebruchs (§ 1565 B. G.⸗B.). Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung der Ehestreite vor die erste Zivilkammer
des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf Freitag, den 18. November 1910,
Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 23. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[38840] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Nr. 10 402. Der minderjährige August Brandt von Mosbach, vertreten durch seinen Vormund, Drehermeister Josef Littig allda, klagt gegen den Metzger Ludwig Sigmund von Lohrbach, z. Zt. an unbekannten Orten in Amerika, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von viertel⸗ jährlich 60 ℳ vom 31. Juli 1909 ab bis 31. Juli 1925, die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden jeweils auf Beginn eines Viertel⸗ jahres zu Händen des jeweiligen Vormunds. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Mosbach auf Samstag, den 15. Oktober 1910 Vormittags 10 Uhr, geladen. Mosbach i. Baden, den 15. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts: (I. 8) Schwaab. 8 [38896] Oeffentliche Zustellung. 8 1) Die Ehefrau des Kaufmanns Peter Becker, Gertrud geborene Bamberg, zu Wasserliesch, 2) deren minderjähriger Sohn Peter Becker, ohne Stand, zu Wasserliesch, bei ihr wohnhaft und gesetzlich vertreten, Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Thewalt zu Trier, klagt gegen den Kaufmann Peter Becker, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher zu Wasserliesch, unter der Behauptung, daß Beklagter — der Ehemann der Klägerin zu 1 und Vater des Klägers zu 2 — sie verlassen habe und ausgewandert sei, mit dem Antrage, das Königliche Landgericht wolle den Beklagten kostenfällig ver⸗ urteilen, allmonatlich vom 4. Juni 1910 ab zu rechnen, pränumerando an die Klägerin sub 1 50 ℳ und für den Kläger sub 2 zu Händen der Klägerin sub 1 24 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, nebst 4 % Zinsen seit den Erfalltagen zu be⸗ zahlen, auch die Kosten der Erwirkung und Voll⸗ ziehung des von mir heute beantragten Arrestes in Höhe von 120 ℳ zu tragen, wolle auch das Urteil, eventuell gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig voll⸗ streckbar erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen. Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 4. November 1910, Vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Eö“ vertreten zu lassen. Trrier, den 21. Juli 1910. Friedrich, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[38898] Oeffentliche Zustellung.
Die Freifrau Ernestine von der Tann, verwitwet
ewesene Bartelt, geb. Magerle, auf Schloß Leschczin, hos Egersfeld bei Rybnik, Prozeßbevollmächtigter:
echtsanwalt Dr. Bensche in Berlin, Lützowstr. 96, klagt gegen den früheren Gutsbesitzer Erich von Heyne, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Danzig, unter der Behauptung, daß sie dem Be⸗ klagten 40 000 ℳ mit der Verabredung gegeben habe, daß diese Summe zurückzuzahlen sei, wenn die zwischen den Parteien beabsichtigte Eheschließung nicht zu⸗ stande käme, und daß der Beklagte zur Zurück⸗ zahlung der 40 000 ℳ verpflichtet sei, da eine Ehe⸗ schließung zwischen den Parteien tatsächlich nicht
olgt sei, mit dem Antrage, auf ev. gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 40 000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 9. September 1909. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 31. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, Zimmer 2/4, I. Stockwerk, auf den 17. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 72. O. 71. 10.
Berlin, den 20. Juli 1910.
1 Bauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[38897] Oeffentliche Zustellung.
Die Schöneberger Bank E. G. m. b. H. in Schöneberg, Hauptstraße 135, vertreten durch die Direktoren Hertzer, Haenschke und Koppe, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ludwig Steiner und Dr. Gustav A. G. Goldschmidt in Berlin, König⸗ straße 46, klagt gegen „) ꝛc., 2) den Han⸗ Wedel, früher in Schöneberg, Martin Lutherstraße 13, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 22. P. 408. 10 auf Grund des Wechsels vom 25. August 1909 über 1000 ℳ, zahlbar am 20. März 1910, und des Pro⸗ testes vom 23. März 1910 im Wechselprozeß auf Fhalnng von 1000 ℳ nebst 6 vom Hundert Zinsen eit dem 23. März 1910 und 12,05 ℳ Wechsel⸗ unkosten. Die Klägerin ladet den Beklagten Wedel zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer Nr. 67, auf den 28. Sep⸗ tember 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
treten zu lassen.
Vormittags
9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch je einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als
[38899] Oeffentliche Zustellung.
Der Buchhalter Franz Schönfeld in Berlin, Kleine Frankfurterstraße 107. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Nicolaus, Berlin, Oranienstr. 107, klagt gegen 1) den Kaufmann B. Loewenberg, früher in Berlin, Blumenstraße 21 a, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2) den ꝛc., unter der Behauptung, daß der Beklagte zu 1 ihm auf Grund des Vertrags vom 23. April 1908 ein Darlehn von 5000 ℳ schulde, mit dem Antrage, 1) die Beklagten als Ge⸗ samtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 5000 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1908 zu zahlen; 2) den Beklagten Löwenberg ferner zu verurteilen, an Kläger 600 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1909 zu zahlen; 3) die Kosten des Rechts. streits den Beklagten aufzuerlegen; 4) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Kläger ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, I. Stockwerk, Zimmer 8/10, auf den 27. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 22. O. 385. 09.
Berlin, den 22. Juli 1910.
(L. S.) Meyer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[38880] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft in Firma Hahn & Co. in Berlin, Niederwallstraße Nr. 16, klagt gegen den Ingenieur Georg Rasmussen, früber in Brake i. Oldenburg und San Franzisco, Kalifornien (Amerika), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr für die auf vorherige Bestellung am 22. Mai und 3. Juni 1908 geliefert erhaltene Ware (Wäsche) 169 ℳ 10 ₰ einschließlich 60 ₰ für Portoauslagen verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 169,10 ℳ nebst 4 % Zinsen von 168,50 ℳ seit dem 15. September 1908 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstraße 12 — 15, Zimmer 247/249, II Treppen, auf den 25. November 1910, Vormittags 9 ⅛ Uhr, geladen.
Berlin, den 15. Juli 1910. Koester, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 54.
[38881] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma P. Humbert Nachfolger, Leon Barbier, Weingroßhandlung in Noveant, hag. gegen die Witwe Anton Borgo, Caroline geb. Klieker, früher Kantinenwirtin in St. Bernard, unter der Be⸗ hauptung, daß dieselbe ihr für im Jahre 1905 ge⸗ lieferte Waren den Betrag von pierhundert sechzig Mark 31 Pf. schulde, mit dem Antrage auf vor⸗ läufige vollstreckbare Verurteilung derselben. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ bi glueng des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Busendorf auf den 15. September 1910, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Busendorf, den 20. Juli 1910. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[38883] Oeffentliche Zustellung.
Der Konditor Robert Bartzsch in Chemnitz, Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Dr. Robert Müller und Hartung in Chemnitz, klagt gegen den Musiker Bergen, früher in Horsens (Däne⸗ mark), US Phönix, unter der Behauptung, daß sich der Beklagte am 31. März 1909 und am 3. No⸗ vember 1909 durch sein Akzept verpflichtet habe, an die Order des Klägers im Domizile der Filiale der Spar⸗ und Creditbank Mittweida zu Chemnitz am 1. Juli 1909 75 ℳ und am 4. Februar 1910 115 ℳ zu zahlen. Am Verfalltage habe jedoch der Beklagte bei Vorlegung des Wechsels keine Zahlung geleistet. Es sei dieserhalb auf Ersuchen der Spar⸗ und Creditbank Mittweida, in deren Besitz der ge⸗ dachte Wechsel durch Indossement gelangt war, den im Termine urschriftlich vorzulegenden Notariats⸗ protest bezüglich des 2. Wechsels rechtzeitig am 7. Februar 1910 erhoben. Kläger habe die er⸗ wähnten Wechsel im Regreßwege einzulösen gehabt und für den zweiten außer der Valuta noch 3 ℳ 50 ₰ Wechselunkosten am 5. Februar 1910 an seinen Nachmann bezahlen müssen, auch selbst 80 ₰ Portoverlag zu fordern. Auf den ersterwähnten Wechsel habe der Beklagte am 18. Juli 1909 40 ℳ abgezahlt, mit dem Antrage, zu erkennen: der Be⸗ klagte wird verurteilt, dem Kläger 75 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Juli 1909, jedoch abzüglich am 18. Juli 1909 gezahlter 40 ℳ und weiter 118 ℳ 50 ₰ samt 6 % Zinsen seit dem 5. Februar 1910 und 80 ₰ Portoverlag zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vor⸗ läufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht Chemnitz, Zimmer Nr. 33, I, auf den 17. September 1910, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Chemnitz, den 21. Juli 1910. “
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[38894 Oeffentliche Zustellung.
Der Professor b und Anton Falkowski, Architekt, beide in ainz, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Börckel und Soldau, klagen gegen den Jakob Koch, Zimmermeister, unbekannten Aufenthalts, früher in Mainz, unter der Behauptung, doß Beklagter unberechtigter Weise verschiedene den Klägern zustehende Geschäftsgelder, aus ausstehenden Forderungen der Kläger herrührend, eingezogen hat, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zur Zahlung des geschuldeten Betrages von 8500 ℳ nebst 4 % Zinsen vom Klagetage an zu verurteilen und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts in Mainz auf den 26. Oktober 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gerichte ee Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Mainz, den 21. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des GroßherzoglichenLandgerichts.
[38895 Bekanntmachung.
d. R⸗A. Franz Gerner in München, egen Melzer, Fde Direktor, früher in Paftagg, nun un⸗ ekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Wechsel⸗ forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der VI. Kammer für Handels⸗ sachen des K. Landgerichts München I vom Samstag, den 17. September 1910, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu er⸗ kennen: I. Beklagter ist schuldig, an Klagspartei 2057 ℳ 16 ₰ Hauptsache, Wechselsumme, 6 % Verzugszinsen: aus 200 ℳ — vom 25. Juli 1909, aus 200 ℳ — vom 25. August 1909, aus 200 ℳ — vom 25. September 1909, aus 200 ℳ — vom 25. Oktober 1909, aus 200 ℳ — vom 25. November 1909, aus 200 ℳ — vom 25. Dezember 1909, aus 200 ℳ — vom 25. Januar 1910, aus 200 ℳ — vom 25. Februar 1910, aus 200 ℳ — vom 25. März 1910, aus 200 ℳ 16 ₰ — vom 25. April 1910, 55 ℳ 30 ₰ Protestkosten und Spesen zu bezahlen und die Prozeßkosten zu tragen bezw. zu erstatten. II. Das Urteil wird für vorläufig voll⸗ streckbar erklärt. München, den 23. Juli 1910. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I. Kammer für Handelssachen.
[388841 SOeffentliche Zustellung.
Die Häuslerfrau Katharina Lachetta, verwitwet gewesene Czech, geborene Klyk, und ihr Ehemann, der Füshs Franz Lachetta in Tempelhof, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Schiffmann in Oppeln, klagen gegen die unverehelichte großjährige Klyk, früher in Tempelhof, jetzt un⸗ ekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß auf dem der Klägerin gehörigen Grundstück Blatt 9 Tempelhof für die Beklagte a. in Ab⸗ teilung II unter Nr. 9 ein lebenslänglicher Auszug, b. in Abteilung III unter Nr. 11 — 75 ℳ afs Ausstattung “ seien, daß die Beklagte für Aufgabe ihres Auszuges vor etwa 5 Jahren von der Klägerin eine Entschädigung von 20 ℳ erhalten habe, daß sie ferner hierbei auch aus der Eintragung Abteilung III Nr. 11 dadurch befriedigt worden sei, daß sie von der Klägerin 75 ℳ bar gezahlt erhielt, mit dem Antrag: Die Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, in die Löschung des für sie auf Blatt 9. Tempelhof in Abteilung II unter Nr. 9 haftenden Auszuges und der in Abteilung III unter Nr. 11 haftenden Ausstattung von 75 ℳ zu willigen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Oppeln auf den 4. November 1910, Vormittags 10 Uhr, geladen. Oppeln, den 21. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. [39260] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Firma Steinam & Cie., K. B. Hoflieferanten in Würzburg, Klägerin, gegen den Reisenden D. N. Cahnmann, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Kaufpreisrestforderung, wurde Klage zum K. Amts⸗ gericht Nürnberg erhoben mit dem Antrage, zu erkennen: I. Der Beklagte hat an die Klägerin 71 ℳ 75 ₰ nebst 4 % Zinsen aus 71 ℳ seit 4. Januar 1909. zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten. II. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Montag, den 7. November 1910, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 15, des Justiz⸗ ebäudes an der Augustinerstraße. Hierzu wird der Zeklagte geladen. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Nürnberg.
[38886] Oeffentliche Zustellung.
Der Möbelfabrikant Albert Grünwald in Weißensee b. Berlin, König⸗Chaussee Nr. 80, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Appelrath in Weißensee b. Bln., König⸗Chaussee 26, klagt gegen den früheren Briefträger Georg Waldow, früher in Weißensee b. Bln., Friedrichstraße 7, auf Grund des Vertrages vom 3. September 1909, wonach Kläger dem Be⸗ klagten folgende Sachen: 1 Kleiderspind, 1 Vertikow, 1 Spiegelspind mit Spiegel, 4 Stühle, 1 Bettstelle mit Matratze, 1 Tisch, 1 grünes Sofa, 1 Ruhebett, 1 Decke, 1 Küchenspind, 1 Küchentisch, 1 Küchen⸗ rahmen, 1 Eimerspind, 2 Stühle, 1 Kohlenkasten, 1 Handtuchhalter vermietet hat, mit dem Antrage, 1) den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 472 ℳ, in Buchstaben: vierhundertzweiundsiebzig Mark, nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1910 zu zahlen, evtl. die vorbezeichneten Gegenstände an den Kläger herauszugeben, 2) darin zu willigen, ef die vom Kläger auf Grund des ergangenen Besch üfses vom 5. Februar 1910 bei 888 Kasse der Kgl. Ministerial⸗, Militär, und Baukommission zu Berlin zum Aktenzeichen G. 736. 09 — Haupt⸗ journal 4927 — hinterlegten 200 ℳ (zweihundert Mark) nebst Depositalzinsen an den Kläger zurück⸗ gezahlt werden, 3) das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Weißensee b. Berlin, auf den 85q Oktober 1910, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Weißensee b. Berlin, den 16. Juli 1910. Königliches Amtsgericht. Abt. 6. 6 C. 139. 10.
[38888] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
In Sachen Winter, Fritz, Kaufmann in Veißen⸗ horn, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Moos II. in Ulm, gegen 1) Isidor Moser, Hausierhändler von Oberostendorf bei Kaufbeuren, 2) dessen Ehefrau Babette Moser, von da, Beklagte, beide mit wechselndem Aufenthalt umherziehend, wegen Forde⸗ rung, hat das Kgl. Amtsgericht Weißenhorn mit Beschluß vom 21. Juli 1910 die öffentliche Zu⸗ stellung der Klageschrift des Rechtsanwalts Moos II. in Ulm vom 20., eingel. 21. Juli 1910, bewilligt und auf Antrag die Sache als Feriensache erklärt. S Verhandlung in dieser Sache ist Termin be⸗ simmt auf Dienstag, 6. September 1910, Vormittags 9 Uhr, im Si ungssaale des Kgl. Amtsgerichts Weißenhorn. u diesem Termine werden die Beklagten Isidor und Babette Moser geladen. Der klägerische Vertreter wird den in der Klage vom 20. Juli 1910 enthaltenen Antrag
Gesamtschuldner haftend, an Kläger den Betrag von 802 ℳ 71 ₰ nebst 5 % Prozeßzinsen zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. II. Das Urteil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die z. Zt. aufenthaltsunbekannten Len klagten Isidor und Babette Moser wird dieser Aus⸗ zug bekannt gemacht. Weißenhorn, 23. Juli 1910. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
[38891]
Auf Antrag der Firma Thyßen & Co. zu Mül⸗ heim-Ruhr und auf Grund des Beschlusses vom 19. Juli 1910 wird gemäß § 132 Abs. 2 B. G.⸗B. nachstehende Willenserklärung
„Mülheim⸗Ruhr 2, den 9. Mai 1910. Herrn S. Elias, Hörde.
Nachdem Sie der Aufforderung des Vorstandes der Bohrgesellschaft „Simson 1“ in Recklinghausen vom 28. Januar 1898, welche dahin ging, die Bohr⸗ anteilscheine der genannten Bohrgesellschaft bis zum 15. März desselben Jahres an uns einzureichen, nicht nachgekommen sind, haben wir nunmehr am 31. Januar 1910 den auf Ihre Anteilscheine Nr. 115, 130, 131 und 132 entfallenden Kaufpreis von 70 ℳ pro Anteil nebst 2 % Depositalzinsen vom 16. März 1898 bis 16. Januar 1910 bei der Königlichen Re⸗ gierung, Hinterlegungsstelle in Münster, hinterlegt, und hat die Königliche Regierungshauptkasse unterm 3. Februar 1910 die Hinterlegung bescheinigt und auf der Hinterlegungserklärung folgende Buchungs⸗ nummern vermerkt:
Feebekahregh Nr. 2332,
Kassenbuch Nr. 1511, 8
Buchhalterei Nr. 31/10,
Spezial⸗Manual Band 44 Seite 239.
Wir geben Ihnen von vorstehendem in Gemäß⸗ heit des § 374 Abs. 2 B. G.⸗B. Kenntnis und
zeichnen Hochachtungsvoll Thyßen & Co.“
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung hiermit be⸗ kannt gemacht.
Hörde, den 21. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts:
Rauh, Amtsgerichtssekretär.
[38902] Bekanntmachung.
Der Burggraf und Graf zu Dohna⸗Lauck auf Reichertswalde beabsichtigt, zunächst 286,60 ha der Ländereien des Rittergutes Gilgehnen, Kreis Moh⸗ rungen, innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren zu drainieren und hierzu je nach dem Fortschreiten der Anlage ein Landeskulturrentenbankdarlehn im Ge⸗ samtbetrage von 50 000 ℳ aufzunehmen. §§ 11—31 Gesetz, betreffend die Errichtung von Landeskultur⸗ rentenbanken, vom 13. Mai 1879. Die für das Darlehn halbjährlich zahlbare Landeskulturrente be⸗ trägt jährlich für je 1000 ℳ 81 ℳ, für 50 000 ℳ = 4050 ℳ.
Die Zeitdauer der zu leistenden Rentenzahlungen umfaßt für jeden Darlehnsteilbetrag 17 ½ Jahre.
Zur Sicherung der Landeskulturrentenbank soll auf Antrag des Darlehnsempfängers der Landeskultur⸗ rente, welche nach Ausführung der Anlage oder von Teilen hiervon auf dem Grundbuchblatte von Wes⸗ kenitt, Kreis Pr.⸗Holland, Band 40 Blatt 289 (Rittergut Gilgehnen) einzutragen ist, das Vorzugs⸗ recht vor allen anderen auf privatrechtlichen Titeln 1 Belastungen dieses Grundstücks gewährt werden.
Alle Realberechtigten des Rittergutes Gilgehnen (Weskenitt) werden daher aufgefordert, innerhalb einer Frist von 6 Wochen etwaige Widersprüche gegen die beanspruchte Gewährung des Vorzugsrechts der Landeskulturrente bei der unterzeichneten Behörder schriftlich anzubringen.
Bei Ablauf der Frist wird nach Lage der Sache über die Gewährung des Vorzugsrechts Beschluß En zt werden. Ein Widerspruch, welcher nach der Beschlußfassung eingeht, wird nicht berücksichtigt. §§ 17, 18, 19 a. a. O.
Der Plan und Kostenanschlag der beabsichtigten Drainierungsanlage sowie das über dieselbe von der gemäß § 15 a. a. O. bestellten Kommission erstattete Gutachten können in unserm Dienstgebäude, Krug⸗ straße 1a, Zimmer Nr. 30, bis zum Ablauf der oben angegebenen Frist eingesehen werden.
Königsberg, Pr., den 19. Juli 1910.
Königliche Generalkommission für die Provinz
Ostpreußen. [38903] Bekanntmachung.
Der Burggraf und Graf zu Dohna⸗Lauck auf Reichertswalde beabsichtigt, vünüchft 36,5 ha der Ländereien des Ritterguts Silberbach Band 40 a Blatt 393 Kreis Mohrungen innerhalb eines Jahres zu drainieren und hierzu je nach dem Fortschreiten der Anlage ein Landeskulturrentenbankdarlehn im Gesamtbetrage von 8700 ℳ aufzunehmen. §§ 11 bis 31 Gesetz, hetreffend die Errichtung von Landes⸗ kulturrentenbanken, vom 13. Mai 1879. Die für das Darlehn halbjährlich zahlbare Landeskulturrente beträgt jährlich für je 1000 ℳ 81 ℳ, für 8700 ℳ = 704,70 ℳ.
Die Zeitdauer der zu leistenden Rentenzahlungen umfaßt für jeden Darlehnsteilbetrag . Jahre.
Zur Sicherung der Landeskulturrentenbank soll auf Antrag des Darlehnsempfängers der Landeskultur⸗ rente, welche nach Ausführung der Anlage oder von Teilen hiervon auf dem Grundbuchblatte Band 402 Blatt 393 des Grundbuchs von Silberbach, Kreis Mohrungen, einzutragen ist, das Vorzugsrecht vor allen anderen auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Belastungen dieses Gutes gewährt werden, § 11
a. a. O.
Alle Realberechtigten des Rittergutes Silberbach werden daher aufgefordert, innerhalb einer Frist von 6 Wochen etwaige Widersprüche gegen die beanspruchte Gewährung des Vorzugsrechts der Landeskulturrente bei der unterzeichneten 2 ehörde schriftlich anzubringen. Bei Ablauf der Frist wird nach Lage der Sache über die Sew euxg des Vor⸗ zugsrechts Beschluß gefaßt werden. Ein ldertpruch welcher nach der Beschlußfassung eingeht, wird ni⸗ t berücksichtigt, §§ 17, 18 und 19 a. a. O.
Der Plan und Kostenanschlag der beabsichtigten Drainierungsanlage sowie das über dieselbe von der gemäß § 15 a. a. O. bestellten Kommission erstattete Gutachten können in unserm Dienstgebäude, Krug⸗ straße 1 a, Zimmer Nr. 30, bis zum Ablauf der oben angegebenen Frist eingesehen werden. ; Pr., den 19. Juli 1910. Königliche Generalkommission für die Provinz
erlin, den 20. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
In 2 Trautmann & Mayer, Patenttechnisches Büro in München, Karlsplatz 13, Klageteil, vertr.
stellen, dahin gehend: I. Die Beklagten haben, als
Ostpreußen.
1. ““ ssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
chsanzeiger und Königlich Preußischen taatsanzeig
Berlin, Dienstag, den 26. Juli
Offentlicher Anzeiger.
Preis für den Raum einer 4 gespaltenen Petitzeile 30 ₰.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
dergl.
[38885]
1
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Paul Dreier in Schneidemühl, hrote be Benmäͤchtigte: die Rechtsanwälte rat A. Gaebel und E. Gaebel in Schneidemühl, klagt im Wechselprozesse gegen den Landwirt Franz Hoppe, früher in Schneidemühl, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte aus einer Wechselver⸗ bindlichkeit ihm 200 ℳ verschulde, mit dem Antrage, ihn zur Hablung von 200 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Mai 1910 sowie 4,60 ℳ Wechselunkosten kostenpflichtig zu verurteilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Schneide⸗ mühl auf den 7. November 1910, Vormittags 10 uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug derKlage bekannt gemacht. Schneidemühl, den 19. Juli 1910. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. S.) Natzel, Aktuar.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
[34920] Domänenverpachtung. Die Domäne Lindenberg im Kreise Demmin, 13 km von der Station Stavenhagen der Eisenbahn Stette n— Güstrow entfernt, soll am Sonnabend, den 6. August 1910, Vormittags 10 Uhr, bierselbst im Schloß (Sitzungssaal) für die Zeit von Johannis 1911 bis 1. Juli 1929 meistbietend ver⸗ pachtet werden. Größe: 595 ha. Grundsteuerreinertrag: ca. 10 100 ℳ. “ Bisheriger Pachtzins: 15 045 ℳ einschließlich 876 ℳ Meliorationszinsen. Erforderliches Vermögen: 160 000 ℳ. Die Ausbietung erfolgt einmnal mit der Ver⸗ pflichtung des künftigen Pächters zur käuflichen Ueber⸗ nahme des auf der Domäne vorhandenen lebenden und toten Wirtschaftsinventars, zum anderen ohne diese Verpflichtung. Besichtigung der Domäne nach vorheriger Mel⸗ dung bei dem Königlichen Oberamtmann Hardt in Lindenberg bei Hohenbollentin jederzeit gestattet. Nähere Auskunft, auch über die Voraussetzungen der Zulassung zum Mitbieten, erteilt Stettin, den 9. Juli 1910. — 8 Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten B.
38922] Das Kaiserliche Observatorium in Wilhelmshaven beabsichtigt, von jetzt ab jährlich seine magnetischen Beobachtungen in einem ungefähren Umfange von vier Bogen Text und Tabellen nebst mehreren Tafeln zweifarbiger Diagramme im Quartformat zu ver⸗ öͤffentlichen. 8 Die erstmalige Veröffentlichung, den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1910 umfassend, soll vergeben werden. Die Bedingungen sind gegen Einsendung von einer Mark vom Kaiserlichen Observatorium zu beziehen. Angebote müssen bis zum 15. August 1910, 10 Uhr Vm., verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen vorgelegt werden. Zuschlagsfrist sechs Wochen. Wilhelmshaven, den 22. Juli 1910. 8 Kaiserliches Observatorium. Capelle.
4) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
Die Bekanntmachungen
1888599) Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bür 88r. Gesetz⸗ buches und des Artikels 8 der Königlichen? erordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. November 1899 der Stadt Herford die Genehmi⸗ gung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf
Muster auszufertigen, mit 4 %, jährlich zu verzinsen und entweder na durch Ankauf oder Verlosung vom 1. Apri Rechnungsjahres 1911 ab innerhalb 28 Jahren oder durch Summe am 1 h. Justiz⸗ führung der Tilgung ist ein gesondert zu verwaltender ch. Zustig⸗ Tilgungsstock zu bilden,
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu⸗ zuführen sind.
sparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zu⸗ zuführen.
Die Auslosung geschieht gegebenenfalls im Monat Dezember jeden Jahres. Die ausgelosten sowie die ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be⸗ träge sowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt emacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungtstermine in dem Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Königlich vreußischan Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Minden und in den in Herford erscheinenden Lokalblättern. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von G rvvir 8 Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter 3 Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regie⸗ rungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an ge⸗
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden 88 erteilt.
lane Herford, den..
dem festgestellten Tilgungs des
I. Bürgermeister.
ückzahlung der Gesamtanleihe in einer 8 Ausgefertigt:
1. April 1939 zu tilgen. Zur Durch⸗
welchem jährlich wenigstens
welundeinzehntel Prozent des Kapitals sowie die
Dem Tilgungsstocke sind außerdem zuzuführen
a. die g die Straßenbaukosten eingehenden An⸗ liegerbeiträge nach dem Gesetze vom 2. Juli 1875 und dem Ortsstatute vom 26. März 1876,
der Erlös aus dem Verkaufe des Grundstücks der alten Gasanstalt.
c, der Erlös aus Verkäufen von Grundstücken, zu deren Ankauf Mittel aus dieser Anleihe ent⸗ nommen werden, 1
die Hälfte der Betriebsüberschüsse, welche sich bei den städtischen Gas⸗ und Elektrizitätswerken nach Bestreitung aller Betriebsausgaben, nach ril u Oktobe Vornahme der nach kaufmännischen Grundsätzen rechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst. zu bewirkenden Abschreibungen auf die einzelnen Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ Vermögensstücke, nach Rücklage von 10 % der falgt gegen Rückgabe der fälig eee Zins⸗ Z6 Gewinne als Reserve⸗ und Erneuerungsfonds cheine beziehungsweise dieser S uldverschreibung bei insen der vorbenannten Schuldver⸗ und nach Abführung von 77 000 ℳ als bis⸗ der Kämmereikasse, in Herford, und zwar auch in schreibung für das Halbjahr vom heriger Beitrag an die Stadtkasse zur Deckung der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden bis allgemeiner städtischer Bedürfnisse ergeben. Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ mit .
Bei laufender Tilgung durch Ankauf oder Ver⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu Kämmereikasse in Herford. losung sind die vorstehend unter a bis d bezeichneten gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine Herford, den .ten Tilgungsbeiträge vom 1. April 1920 ab, sobald sie zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird 1 sich zu einer Summe von 10 000 ℳ angesammelt der Betrag vom Kapital abgezogen. 1 Der Magistrat. haben, zur außerordentlichen Schuldentilgung zu ver⸗ „Der 1 aus dieser S uldverschreibung wenden. Auch ist bei laufender Tilgung durch An⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem kauf oder Verlosung die Stadt berechtigt, vom Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ 1. April 1920 an die gesamte Anleihe zur Rück⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem
Minde
Zinsschein Nr . te Reihe. bung der Stadt Herford Nr III. Ausgabe, Buchstabe .ℳ zu 4 % Zinsen übe “ Pöe eaege Der Inhaber 88— Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der eit vom ab die
11m“ 8 Stadtsiegels.) 1“ II. Bürger⸗
meister. meister.
Ungültig, wenn eine Ecke abgeschnitten isiit.
Provinz Westfalen. Erneuerungs
für die Zinsscheinreihe
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1909 W der Kämmereikasse Inhaber der S
in Herford,
die neuen Zinsscheine
111ö1“ Der Magistrat. (Trockenstempel des Stadtsiegels.)
Herford, den ..
meister.
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mit dem Abl.
Der Anspruch aus diesem Zinssch
dem Magistrate widersprochen hat. Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden nebst Erneuerungsschein
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Schuldverschreibung der Stadt Herford III. Ausg
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Der Inhaber dieses Scheins empfäng Rückgabe zu der obigen Schuldverschr —.. lte Reihe von Zinsscheinen für die zehn nebst Erneuerungsschein bei sofern nicht der uldverschreibung der Ausgabe bei
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dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge wenn er die Schuldverschreibung
II. Bürger⸗
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o verjährt aus der Urkunde gleich.
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wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
II. Bürgermeister.
Eigenhändige Unterschrift des Stadtkämmerers. Im Schuldenbuche eingetragen Seite ...
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meister.
[39231] (Anleihe von 424 613 000 Francs.) Bei der am 1. Juli 1910 n. St. stattgehabten 9. Gesamtnennbetrage von 2 567 500 Francs gezogen worden:
1 a. 5 Obligationen zu 20 000 Francs = 452633 452890 452898 452917 453142. b. 310 Obligationen zu 5000 Fraucs = 4050 ℳ. — 404537 404538 404539 404540 404541 404542 404543 404544 404545 404546 405317 405320 405321 405322 405323 405324 405325 405326 405867 405868 405869 405870 405873 405874 405875 405876 412097 412098 412099 412100 412101 412102 412103 412106 413187 413188 413189 413190 413191 413192 413193 413194 413195 413196 415979 415980 415981 415982 415983 415984 415985 415986 416187 416188 416189 416192 416193 416194 416195 416196 417357 417358 417359 417360 417361 417362 417365 417366 419257 419258 419259 419260 419261 419262 419263 419264 419265 420148 420149 420150 420151 420152 420153 420154 420155 420156 421557 421558 421561 421562 421563 421564 421565 421566 423437 423438 423439 423440 423441 423444 423445 423446 425157 425158 425159 425160 425161 425162 425163 425164 425847 425848 425849 425850 425851 425852 425853 425854 425855 425856 427217 427220 427221 427222 427223 427224 427225 427226 427987 427988 427989 427990 427993 427994 427995 427996 430767 430768 430769 430770 430771 430772 430773 430776 431167 431168 431169 431170 431171. 431172 431173 431174 431175 431176 437039 437040 437041 437042 437043 437044 437045 437046 440787 440788 440789 440792 440793 440794 440795 440796 441067 441068 441069 441070 441071 441072 441075 441076 442577 442578 442579 442580 442581 442582 442583 442584 442585 443138 443139 443140 443141 443142 443143 443144 443145 443146 444597 444598 444601 444602 444603 444604 444605 444606 445457 445458 445459 445460 445461 445464 445465 445466 447157 447158 447159 447160 447161 447162 447163 447164 450247 450248 450249 450250 450251 450252 450253 450254 450255 450256 451317 451320 451321 451322 451323 451324 451325 451326 451527 451528 451529 451530
ah ung zu kündigen. Magistrate zur Einlösun vorgelegt wird. Erfolgt Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ Vorlegung steht die gerichtliche “ des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, Der Der Finanzminister. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden M. d. F. prozeßordnung. I 11716. II. 9404. I 11716. ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehn⸗ Schuldverschreibun 1 5 sc. 3 der Kämmereikasse in Herford gegen Ablieferung des Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ reibung beim Meagsänatf der Ausgabe widersprochen (Deutscher Reichsanzeiger und en e eich haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen Regierungsbezirks Minden genehmigten Beschlüsse der 17. Dezember 1909, 19. und 29. April 1910 wegen Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld⸗ 16 200 ℳ. v“ Mark, nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender 1911 ab spätestens in 28 Jahren oder durch Rück⸗ Tilgung wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem Schuldverschreibungen zugeführt werden.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Anspruchs aus der ÜUrkunde gleich. Bei den ins⸗ Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im scheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie anzeiger bekannt zu machen. in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit Berlin, den 25. Juni 1910. eintritt. Minister des Innern. gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen 9 V.: f J. A.: Heinze. serfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ IVp 1824. “ F.⸗M. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche — Zinsscheine bis zum Schlusse des Rechnungsjahres 1919 vinz Westfalen. Regierungsbezirk Minden. 8 Stadtwappen. aaüs jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt Herford. 8 III. Ausgabe. 2 Buchstabe ... der älteren Zins cheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ über .. .. Mark Reichswährung scheins sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Finanzen und des Innern vom 25. Juni 1910. Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In⸗ Staatsanzeiger vom .. . ten die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ n Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des 8 bhe ss. dn und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben städtischen Behörden vom 22. Dezember 1908, 19. Februar, 16. März, 2. November, 7. und Aufnahme einer Anleihe von 2 850 000 ℳ, bekennt sich der Magistrat der Stadt Herford namens der verschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlehnsschuld von welche mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird entweder nach dem ge⸗ Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen vom 1. April des Rechnungsjahres zahlung der Gesamtschuld in einer Summe am 1. April 1939 getilgt. Zur Durchführung der jährlich wenigstens zweiundeinzehntel Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Dem Tilgungsstocke werden außerdem zugeführt: a. die die Straßenbaukosten eingehenden An⸗
liegerbeiträge nach dem Gesetze vom 2. Juli 1875 und dem Ortsstatute vom 26. März 1876, b. der Erlös aus dem Verkaufe des Grundstücks der alten Gasanstalt, c. der Erlös aus Verkäufen von Grundstücken, zu deren Ankauf Mittel aus dieser Anleihe ent⸗ nommen werden, 5 d. die Hälfte der Betriebsüberschüsse, welche sich bei den städtischen Gas⸗ und Elektrizitätswerken
den Inhaber bis zum Betrage von 2 850 000 ℳ, in Buchstaben: „Zwei tausend Mark“, behufs Beschaffung der Deckung der für Kanalbauten, für den Elektrizitätswerks und der höheren für den Ankauf des Waisenhauses und dessen Aus⸗ bau zu Dienstwohnungen, für den Ankauf von Terrain für das Seminargebäude und für Sträßen⸗ bauten entstandenen Mehrausgaben, ferner zur Aus⸗ führung von Schulbauten und von Um⸗ und Er⸗ weiterungsbauten für die Gas⸗ und Elektrizitäts⸗ werke, zur Erwerbung von Gesellschaftsanteilen des Elektrizitätswerks „Minden⸗Rabensberg’”, zu ei⸗ trägen zu den Kirchenbaukosten der Johannis⸗ und der Jakobigemeinde, zu Straßenbauten, zum weiteren Ausbau des Kanalsystems, zu Erweiterungs⸗ und Umbauten auf dem Schlachthofe, zur Ausarbeitung
Mittel zur
Millionen achthundertfünfzig⸗-
Bau des Mädchenschule,
451533 451534 451535 451536 451537 451538 451539 451540 451541 451542 451543 451546 451617 451618 451619 451620 451621 451622 451623 451624 451625 451626. c. 1835 Obligationen zu 500 Francs = 405 ℳ. 103204 103205 103206 103207 103208 103209 103210 103211 103217 103218 103219 103220 103221 103222 103223 103224 104205 104206 104207 104208 104209 104210 104211 104212 104218 104219 104220 104221 104222 104223 104224 104225 105881 105882 105883 105884 105885 105886 105887 105888 105894 105895 105896 105897 105898 105899 105900 109676 109682 109683 109684 109685 109686 109687 109688 109689 109695 109696 109697 109698 109699 109700 112526 112527 112533 112534 112535 112536 112537 112538 112539 112540 112546 112547 112548 112549 112550 113201 113202 113203 113209 113210 113211 113212 113213 113214 113215 113216 behalten, vom 1. April 1920 ab sämtliche noch im 121782 121783 121784 121785 121786 121787 121 789 12 L 217 Umlaufe vhca eöc 1h eel auf einmal] 121795 121796 121797 121798 121799 121800 145101 145102 145103 145104 145105
nach Bestreitung aller Betriebsausgaben nach Vornahme der nach kaufmännischen Grundsätzen zu bewirkenden Abschreibungen auf die einzelnen Vermögensstücke, nach Rücklage von 10 % der GSFewinne als Reserve⸗ und Erneuerungsfonds und nach Abführung von 77 000 ℳ als bis⸗ heriger Beitrag an die Stadtkasse zur Deckung allgemeiner städtischer Bedürfnisse ergeben. Bei laufender Tilgung durch Ses; oder Ver⸗ losung werden die vorstehend unter a is d bezeich⸗ neten Tilgungsbeiträge vom 1. April 1920 ab, sobald sie sich zu einer Summe von 10 000 ℳ angesammelt haben, zur außerordentlichen Schuldentilgung ver⸗ wandt. Auch bleibt bei laufender Tilgung durch Ankauf oder Verlosung der Stadt das Recht vor⸗
103201 103202 103203 103214 103215 103216 104202 104203 104204 104215 104216 104217 105878 105879 105880 105891 105892 105893 109679 109680 109681 109692 109693 109694 112530 112531 112532 112543 112544 112545 113206 113207 113208
des Stadtbauplans, zum Ankauf von Grundstücken und zur Begründung eines Grundstückerwerbsfonds.
zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er⸗ 145108 145109 145110 145111 145112 145113 145114 145115 145116 145118 8 9 8 1 6 58 5 8 8
8 88 11“
8 8
405318 405871 412104 415977 416190 417363 419266 421559 423442 425165 427218 427991 430774 437037 440790 441073 442586 444599 445462 447165 451318 451531 451544
103212 103225 104213 105876 105889 109677 109690 112528 112541 113204 113217 121780 121793 145106 145119
Rumänische konvertierte 4 % amortisierbare Rente von 1905.
Verlosung sind folgende Nummern im
405319 405872 412105 415978 416191 417364 420147
421560
423443
425166
427219 427992 430775 437038 440791 441074 443137 444600 445463 447166 451319 451532 451545
103213 104201 104214 105877 105890 109678 109691 112529 112542 113205 113218 121781 121794 145107 145120
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