8 1
1 .““ zu verwenden.
VI. zur Gewähru unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Zuschusses an das Reich zu den Baukosten einer Eisen⸗ bahn von Bettsdorf über Waldwiese nach Merzig bis zu. “ 141 000 ℳ
insgesamt 199 983 000 ℳ.
„UHeber die Verwendung des Fones zu V wird dem Landtag all⸗
jährlich Rechenschaft abgelegt werden.
Mit der Ausführung der unter I. b aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen und deren Neben⸗ anlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe ü Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem er nach den landesgesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Benutzung fuͤr die Zeit des egg. — zu überweisen, oder die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Ver⸗ einbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, aller Nebenentschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nach⸗ teile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicherzustellen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der⸗ jenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf Grund landesgesetzlicher Be⸗ sthndig ungen obliegt oder auferlegt wird.
Zu den Grunderwerbskosten für die unter 10 und 13 benannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar:. a. bei Nr. 10 (Heiligenstadt —Schwebdal — Eschwege])) von 251 000 ℳ, b. „ „ 13 (FIrrel — Igel) von. . 7700 000 ℳ.
Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. X Abs. 1 und 2) ist, soweit die vorbezeichneten Eisen⸗ 8G auf preußischem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Beteiligten in den mit ihnen wegen Aus⸗ führung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren e in der nachstehend 2 die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar:
bei Nr. 1 (Marggrabowa — Czymochen) von 180 000 ℳ, „ 2 (Prust⸗Bagnitz — Tuchel) vboon 581 000 „ 3 ([Gnesen] Pyszezyn —Revier [(Schokken]) vo0o16*“ 680 000 4 (Kontopp — Schwiebus) von . 1 049 000 5 (Tantow -Gartz a. Oder) von 400 000 6 (Fürstenwerder — Strasburg i. Uckermark) 474 000
410 000 150 000
380 000 110 000
„ 8 (Merseburg —Zöschen) von..... „ 10 (Heiligenstadt —Schwebda (Eschwegel) „ 11 (Clausthal⸗Zellerfeld -Altenau) von . „ 12 (Sankt Wendel — Tholey) von 937 000 „ „13 (Irrek bdbhh vdvon 290 000 „
Bei Bemessung der Pauschsummen zu Nr. 10 (Heiligenstadt — Schwebda [Eschwege)) und zu Nr. 13 (Irrel — Igel) sind die unter A Abs. 3 genannten Staatszuschüsse bereits berücksichtigt.
Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorhergehenden Absatzes (4) ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks erforderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen oder, aber nach Mash. 7 r Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der ffenie r 4 xcbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf 11 4 zelnen Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsunmte Itsetzen wird. t
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, von den daran beteiligten E unentgeltlich und ohne besondere Ent⸗ schädi dung für die Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten. 1
C. Für die unter Nr. 9 benannte, in “ Staats⸗ gebiete belegene Eisenbahn von Bock⸗Wallendorf nach Neuhaus a. Rennweg⸗Igelshieb mit Abzweigung von Ernstthal nach Lauscha muß außerdem von der bu sachsen⸗meiningischen Regierung die Verpflichtung zur Leistung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses von 500 000 ℳ übernommen werden.
§ 2.
Zu den Kosten der im § 1 unter II Nr. 7 und 10 vorgesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unverzinsliche, nicht rückzahl⸗ bare Barzuschüsse zu leisten:
a. bei II Nr. 7 (drittes und viertes Gleis Löhne —Minden ein⸗ schließlich Umgestaltung des Bahnhofes Oeynhausen Nord) in Höhe 1—6—4164161616680 b. bei II Nr. 10 (zweites Gleis Bochum Nord — Präsident und zweites und drittes Gleis Frsbent Aten in Höhe von 89 500 ℳ.
§ 3.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter Nr. I und II vorgesehenen Bauausführungen ööö die Barzuschüsse der Beteiligten
1) gemäß § 1 C mit .. 2) gemäß § 2
a. mit.
1081
500 000 ℳ,
10 000 „ 89 500 „
zusammen. 599 500 .
8
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag bböäö86868993 500 ℳ sowie zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter III bis VI vor⸗ gesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von 102 390 000 ℳ sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die 2 Fartel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen EWWö“ und von Schuldverschreibungen in dem er⸗ forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. 3
Schatzanweisungen oder Seüe chrge die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.
Wird von den Beteiligten von der ihnen im § 1 unter 4 Abs. 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Bereitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht sich die von der Staatsregierung nach
1 Nr. 1 b für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende
umme sowie die Gesamtsumme des § 1 um die im § 1 unter A Abs. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nach Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Teilbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten hiernach zu zahlenden Pauschsummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen
:.. . . 97 593 000 ℳ
8
Kursen die Scat⸗ weisung und die Schuldverschreibungen gabt werden sollen (§ 3), bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19 Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155) ng. Anwendung.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter Nr. I bis III bezeichneten Eisenbahnen und Eisenbahnteile durch Ver⸗ äußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtags.
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Molde, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den
25. Juli 1910. Wilhelm R.
(Siegel.) von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz.
Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz. Lentze
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Dem Oberregierungsrat Dr. Buschmann in Koblenz ist die Stelle als Direktor des Provinzialschulkollegiums daselbst übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Neu⸗Glienicke, Neuendorf, Zechlin und Zechlinerhütte mit dem Amtssitz in Zechlin ist zum 1. September 1910 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. August d. J. eingehen.
8 8 Finanzministerium.
Das Katasteramt Kiel I im Regierun wig ist zu besetzen. 3
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen derpreußischen konsolidierten Zprozentigen Staatsanleihe von 1890 und diejenigen Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den gleichartigen Schuldverschrei⸗ bungen von 1900, 1901, 1902, beide über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1910 bis 30. September 1920 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe, werden
vom 1. September d. J. ab ausgereicht, und zwas, durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46 a, durch die Preußische Zentral⸗Genossenschaftskasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2, ch preußjsche Regierungshauptkassen, Kreiskassen, “ assen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen, durch sämtliche Reichsbankhaupt⸗ und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbank⸗ nebenstellen, sowie durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab⸗ hebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs⸗ scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen ein⸗ zuliefern sind, werden von Sgu unentgeltlich abgegeben.
dur
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er⸗
8
neuerungsscheine abhanden gekommen sind. Berlin, den 11. August 1910. Hanuptverwaltung der Staatsschulden.
von Bischoffshausen.
““ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 058 den Staatsvertrag Fwifcher der Königlich preußischen und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung über den Anschluß der Aerzte in den Großherzoglich olden⸗ burgischen Fürstentümern Lübeck und Birkenfeld an die Aerzte⸗
kammern der Königlich preußischen Provinzen Schleswig⸗Holstein
und Rheinprovinz, vom 18. März 1910. Berlin W., den 15. August 1910. Köünigliches Gesetzsammlungsamt. X½ N: Katt.
Abgereist: der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Schreiber, mit Urlaub. Angekommen: der Direktor im Justizministerium, Wirkliche Geheim Oberjustizrat Dr. Bourwieg, vom Urlaub. 1
Nichlamtliches. Deutsches Reich.
Preutßen. Berlin, 15. August.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend in Wilhelmshöhe die Vorträge des Kriegs⸗ ministers und des Chefs des Zivilkabinetts entgegen.
“ 1“ veeeeT.““ I 8
Der Königlich württembergische Militärbevollmäͤchte Generalmajor und General à la suite von Dorrer ist -- Urlaub zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernonmma
Frankreich.
Der Berichterstatter für das Kriegsbudg ément hat einem Vertreter des „Matin“ mit Beziehung auf 8G
Programm des Kriegsministeriums für die Nutzbarmachung
des Aeroplans für die Landesverteidigung, „. „W. T. B.“ meldet, erklärt: aus den Mitteln, die dem Kriene ministerium für 1910 zur Verfügung stehen, werde der Mii unverzüglich Aeroplane der bewährtesten Typen in Aufter geben. Die Aufgabe der nächsten Zukunft werde die Ausbilkdm einer Aviatikertruppe sein. In plätzen für Militäraeroplane in Vincennes, Satory und Chälon würden drei weitere hinzukommen, nämlich in Sissonne 1 Reims⸗Betheny und in einer Gebirgsgegend. diesen fch Uebungsplätzen würden die jetzigen Aviatiker der Armee vertei werden mit der Aufgabe, Schüler auszubilden, sich selber zuvdn vollkommnen und sich das höhere Diplom für Aviatik zu erwerben das durch einen Ueberlandflug von 100 km in 600 m mittlern Höhe erlangt werden soll. Um einen geeigneten Militäraeroplan; erlangen, solle ein Wettbewerb unter den Konstrukteuren 1 geschrehen werden. Der Militärageroplan solle die Fähighe besitzen, Fahrten von 200 km ö mit einer Tragfähigte von mindestens drei Passagieren in voller Ausrüstung und Bewz⸗ nung, außerdem sollten sich die Apparate leicht und schnell ma⸗ tieren und demontieren lassen und leicht transportierbar sen An allen Manövern würden künftig Militärgeroplane teilnehna Für das Jahr 1911 würden ffefort bei Beginn der part mentarischen Arbeiten zwei Millionen 1 für die weite Durchführung dieses Programms gefordert werden. IN. Kriegsminister behalte sich vor, nötigenfalls weitere Kredite Laufe des Jahres 1911 anzufordern. Die gesamte Aviatie, truppe werde einem einheitlichen Kommando unterstellt werde das dem General Rocques übertragen werden solle.
Wie „Petit Parisien“ meldet, wird der Minister der öfen lichen Arbeiten seinen Aufenthalt in der Schweiz dazu benuten um mit den Bundesbehörden verschiedene Fragen zu bespreche die das Inkrafttreten der Konvention über die Zufahrtz zum Simplon betreffen. Außerdem soll die En berufung einer internationalen Konferenz erörtert werde die für den internationalen Personentransport eine ähnlihh Gesetzgebung schaffen soll, wie sie bereits für den Warm transport besteht.
Belgien.
Der König Alfons von Spanien ist gestern vormitte auf seiner Jacht „Giralda“ in Ostende angekommen. Aben gab der König ein Diner, an dem der Prinz und die Prinzess⸗ Eitel⸗Friedrich sowie die Erzherzogin Friedrich von Oesterreit teilnahmen.
Bulgarien.
„W. T. B.“ meldet aus Sofia: Wie an maßgebende Stelle verlautet, hat der Ministerrat in der letzten Sitzu beschlossen, die Frage der mazedonischen Flüchtlinge ofe zu lassen. Die Regierung dürfte eine zuwartend e einnehmen und keinesfalls einen unfreundlichen Schritt gegen die Türkei beschließen. In der heutige Unterredung des türkischen Gesandten mit dem Ministe des Aeußern ist die Frage der Rückkehr der Flüchtlinge in d verlassenen Wohnstätten erörtert worden. Bis zur endgültige Regelung der Frage verfügte die Regierung, daß den hie anwesenden Flüchtlingen Arbeit verschafft werde. Nachmittag begaben sich sämtliche Minister nach dem Königlichen Somme sitz Sitniakowo, woselbst sich König Ferdinand seit geste befindet.
Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung.
Von der Germaniawerft in Kiel sind, wie „W. T.
meldet, am Sonnabend fast 2000, von den Howaldtswerken und von der Werft Stocke u gesperrt worden. Auf der Germaniawerft haben 600 nicht aah gesperrte Arbeiter die Arbeit niedergelegt. (Vgl. Nr. 189 d. Bl.
Aus Essen meldet die „Rh.⸗Westf. Ztg.”: Obgleich ber Mitte Juli die örtlichen Verhandlungen zum Abschluß des Tartt vertrages für das Baugewerbe ihr Ende erreicht hatten, bate die Zimmerer der freien Gewerkschaften in den Städten Dußs burg, Dortmund und Essen mit den angrenzenden Ortschaf die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen, weil die Ortsorganisatione mit dem von den drei Unparteiischen in Dresden gefällten Schie spruche nicht zufrieden sind, trotzdem die Zentralorganisation der! beiter ihr Einverständnis gab, sich diesem Schiedsspruche zu unte werfen. Die Zimmerleute in den vorgenannten Orten verlangen eim höheren Lohn, und zwar von 63 bis 65 ₰ die Stunde, als den wo traglich festgesetzten Lohn von 57 ₰ für die Stunde.
In Enschede werden, „W. T. B.“ zufolge, infolge emn Einigung zwischen den Verbänden der Unternehmer und der Arbeilg
der Baumwollindustrie die Arbeiter am morgigen Dienstag 9
Arbeit wieder aufnehmen. (Vergl. Nr. 181 d. Bl.) In Osnabrück sind, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, die But
bindergehilfen in eine Lohnbewegung eingetreten. Es wird nebe
Lohnerhöhung Verkürzung der Arbeitszeit verlangt.
Die Töpfer Leipzigs sind in eine Lohn ewegung eingetrin Die Töpfer⸗ und vgvS.rSeae; zu Leipzig beschloß, d „Lpz. Ztg.“ zufolge, in einer außerordentlichen Innungsversamuln die Gehilfenforderungen abzulehnen und den bisherigen Lohntars auf weiteres aufrechtzuerhalten. Die vzine. ist hierbei von de
Erwägung ausgegangen, daß die durch eine wesentliche Erhöhung n
Arbeitslöhne bedingte Preiserhöhung der Oefen geeignet sein wünd der Konkurrenz des Kachelofens (eiserne Oefen und Zentralheizun Vorschub zu leisten, zumal der erst seit einem Jahre in Kro findliche Lohntarif solche Stundenlöhne und Akkordsätze aufweise’ d der Verdienst der Leipziger Töpfer⸗ und Ofensetzergehilfen dem an Handwerker nicht nachstehe. Der Beschluß der Innung wird Gewerbegericht, der Gewerbekammer und der Gehilfenschaft schriftl übermittelt werden. 1b
Wie dem „W. T. B.“ aus Lorient gemeldet wird, sind dor Straßenbahnbediensteten in einen Auestand eingetreten. Io
Im Verlauf einer gestern in St. Etienne ab ehaltenen, 1 sammlung der Eisenbahner wurde, wie „W. T. B.“ erfäbrnm Anschluß an den Generalstreik beschlossen, sobald er verkt werden sollte. (Vgl. Nr. 189 d. Bl.)
den jetzigen drei Uebdungs
Kolbe 100 Arbeiter a9;
86 unst und Wissenschaft.
„Alt⸗Stuttgart“ heißt eine Ausstellung, die vom König⸗ lichen Kupferstichkabinett in Stuttgart veranstaltet ist und die Entwicklung Stuttgarts zur Hauptstadt veranschaulichen soll. Ein von Dr. Willrich verfaßter illustrierter Führer erläutert die Aus⸗
stellung und gibt u. a. die Anregung zur Ausschreibung eines Wett⸗
bewerbs mit dem Thema „Groß⸗Stuttgart“. 8
1 Erziehungs⸗ und Unterrichtswesen.
Schulen bezw. Klassen für schwachbegabte Kinder. Dem Unterricht für schwachbegabte und kranke Kinder bringt die Stadt Düsseldorf seit vielen Jahren lebhaftes Interesse entgegen; sie hat nach dieser ichtung zum Teil vorbildlich gewirkt. Es sei nur an die Sprachheilkurse, die Seh⸗, Hörkurse und an die orthopädischen Turnkurse erinnert. Die Erfolge der Seh⸗, Hörkurse waren so über⸗ raschend, daß bei Gelegenheit einer Prüfung am Schlusse des letzten Kursus seitens geladener Personen Zweifel auftauchten, ob es sich überhaupt um schwerhörige Kinder handle. Was schwachbegabte Kinder anlangt, so zählte die in Düsseldorf für diese Kinder ein⸗ erichtete Hilfsschule im Schuljahr 1909 21 Klassen mit 589 Kindern. as diese Zahlen in der Fürsorge für minderbegabte Kinder bedeuten, wird erst klar, wenn man sie mit denen größerer Gebiete vergleicht. 1906 gab es im ganzen Regierungs⸗ bezirk Düsseldorf nur zehn Gemeinden mit Klassen oder Schulen für schwachbegabte Kinder, und zwar zählten die 13 besonderen Schulen für solche Kinder 65 Klassen mit 1594 Kindern, die 10 an öffentlichen Volksschulen eingerichteten Klassen 196 Besucher, sodaß insgesamt im Regierungsbezirk Düsseldorf 1790 schwachbegabte Kinder gesondert unterrichtet wurden. In der gesamten Rheinprovinz be⸗ standen 23 besondere Schulen für Schwachbegabte mit 102 Klassen und 2687 Kindern. An öffentlichen Volksschulen eingerichte Klassen ür Minderbegabte waren in den übrigen vier Regierungsbezirken der heinprovinz überhaupt nicht vorhanden. Im ganzen Staate wurden 100 besondere derartige Schulen gezählt, in denen in 388 Klassen 9128 Kinder unterrichtet wurden; einzelne Klassen bestanden 184 mit 3255 Kindern. (Nach den „Statistischen Monatsberichten der Stadt Düsseldorf“, IX. Jahrgang, Nr. 12.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Mit der Königlich schwedischen Regierung ist ver⸗ einbart worden, die gesundheitspolizeiliche Behandlung der Fährschiffe der Linie Saßnitz — Trelleborg bei etwa eintretender Choleragefahr vom 15. August 1910 ab unter Verzicht auf die im örigte zulässigen schärferen Maß⸗ regeln nach folgenden Gesichtspunkten Sor. ghen zu lassen:
1) Die Dampffähren werden bei der Ankunft in Saßnitz auf ihre Gesundheitsverhältnisse an Bord untersucht.
2) Die ärztliche Untersuchung der Reisenden erfolgt in Verbindung mit der Zollrevision und beschränkt sich, wenn nicht offenbare Krank⸗ heit eine genauere Untersuchung nötig macht, auf eine einfache Be⸗ sichtigung. — “
3) An Cholera erkrankte, krankheitsverdächtige oder ansteckungs⸗ verdächtige Reisende werden nach den Vorschriften des Gesetzes, be⸗ treffend die Bekämpfung öö Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl S. 306) behandelt.
4) Den als gesund befundenen Reisenden wird die Fortsetzung der Reise gestattet. Sie können sndach angehalten werden, falls sie die Reise innerhalb des Deutschen Reichs unterbrechen oder beendigen, sich einer 5 Tage, “ vom Tage der Ankunft in Saßnitz, nicht überschreitenden Gesundheitsbeobachtung zu unterwerfen.
5) Dampffähren, die unter den Reisenden oder der Besatzung Cholerakranke mit sich geführt haben, werden der Desinfektion unter⸗ worfen und können zu diesem Zwecke nach einer Quarantänestation verwiesen werden. Soweit möglich, soll die Desinfektion jedoch im Ankunftshafen selbst vorgenommen und dabei auf diejenigen Maß⸗ regeln Rücksicht genommen werden, die etwa zum gleichen Zwecke von der Gesundheitsbehörde des Abfahrtshafens getroffen worden sind.
Die Maßnahmen werden durchgeführt werden, wenn Trelleborg S für choleraverseucht erklärt worden ist. Die ärztlichen Untersuchungen werden sich nicht nur auf die Passagiere, sondern auch auf die Besatzungen der Dampffähren erstrecken. Die erforderlichen näheren Anordnungen wird vorkommendenfalls der Regierungs⸗
räsident in Stralsund erlassen. Andererseits hat sich die Königlich chwedische Reg erung verpflichtet, für den Fall, daß sie Saßnitz für choleraverseucht erklärt hat, ihre Abwehrmaßregeln gegenüber den Fährschiffen auf folgendes zu 8
Eine Dampffähre, welche den egelmegigen Verkehr auf der Dampffährenstrecke e See unterhält, soll, sobald die Endstation auf deutscher Seite vom Kommerzkollegium als cholera⸗ verseucht erklärt worden ist, nebst Besatzung und Passagieren bei der Ankunft in Trelleborg von einem dazu verordneten heschetgangrari mit bezug auf den Gesundheitszustand an Bord untersucht werden.
Die Untersuchung der Passagiere findet unmittelbar nach der An⸗ kunft statt und beschränkt sich auf eine einfache Besichtigung, sofern nicht offensichtliche Unpäßlichkeit eine genauere Untersuchung als ge⸗ boten erscheinen läßt. Die Untersuchung (Besichtigung) der Besatzung findet an Bord der Dampffähre v veraaf darauf statt.
Passagiere, die cholerakrank sind oder im Verdacht der Cholera⸗ verseuchung stehen, werden, nach Anmeldung des Untersuchungsarztes an die städtische Sanitätskommission, in Uebereinstimmung mit den eltenden Bestimmungen für Cholerakranke behandelt, wie in
rtikel II der Verordnung vom 19. März 1875, betreffend Maß⸗ nahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung von ansteckenden Krankheiten unter den u“ Reiches, vorgeschrieben ist.
§ 4. Gesunden Reisenden wird die Fortsetzung der Reise gestattet, jedoch mit der Verpflichtung, sich einer Nachbesichtigung zu unterwerfen, wie in der gnädigen Verordnung vom 14. Juli 1893, betreffend ge⸗ wisser Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung der Cholera unter den Einwohnern des Reichs vorgeschrieben ist, und zwar bis zum Ab⸗ lauf von 5 % 24 Stunden nach dem letzten Verlassen von verseuchtem Gebiet. Von dem Untersuchungsarzt ist solchen Reisenden eine unentgelt⸗ liche gedruckte Mitteilung in verschiedenen Sprachen zu verabfolgen bezüglich der Nachbesichtigung und der Verantwortung, welche die Unterlassung der Na besichtigung mit sich bringt.
0
Eine Dampffähre, welche unter ihren Passagieren oder Besatzung Cholerakranke befördert hat, ist auf Verlangen des Besichtigungsarztes verpflichtet, nach einer Quarantänestation abzugehen, um dort der Behandlung unterzogen zu werden, die in der gnädigen Verordnung vom 16. Juni 1905 bezüglich veränderter Vorschriften zur Verhütung der Einschleppung der Pest und Cholera in das Reich vorgesehen ist. Die in diesem Falle erforderlichen Reinigungsmaßnahmen sollen jedoch, wenn irgend möglich, nach Maßgabe und unter Aufsicht des Besichti⸗ gungsarztes im Ankunftshafen vorgenommen werden, wobei auf die von den Behörden des Abgangshafens zu demselben Zweck bereits er⸗ griffenen Vorkehrungen gebührende Rücksicht zu nehmen ist.
Frankreich.
.“ französische Regierung hat am 1. August d. J.
folgendes Dekret erlassen:
Artikel 1. Jede Person, welche, aus einer choleraverseuchten 589 kommend, bei ihrer Ankunft an der französischen Grenze An⸗ zeichen zeigt, welche den Verdacht der Cholera begründen (Erbrechen, Durchfall), wird auf dem Grenzbahnhof durch den Spezialkommissar
angehalten und bis zur Ankunft sofo einem gesonderten Raum untergebracht.
Ist der Arzt der Anschauung, daß die betreffende Person nicht an Cholera erkrankt ist, so wird ihr die Fortsetzung ihrer Reise ge⸗ stattet. Andernfalls hat der eenüge⸗ im Benehmen mit der Ortsbehörde, unverzüglich für die Verbringung des Kranken in einen nötigenfalls zu diesem Zweck angeforderten Raum zu sorgen, in welchem die Absonderung nach des Arztes in der für den Kranken wenigst lästigen und die Ansteckungsgefahr möglichst ver⸗ mindernden Weise durchgeführt werden kann.
Der telegraphisch verständigte Präfekt entsendet mit den raschesten Beförderungsmitteln den im Artikel 9 erwähnten Departements⸗ delegierten oder, in dessen Behinderung, einen speziell zu diesem Zwecke bestimmten Arzt an den betreffenden Ort, wo dieser sofort nach seiner Ankunft die Ausführung aller zur Absonderung und Verhütung einer “ notwendigen Maßnahmen trifft
Artikel 2. Jede Person, welche, aus einer choleraverseuchten
Gegend kommend, die bezeichneten verdachterregenden Anzeichen auf der Reise zeigt, wird so rasch als Figech in einem Wagenabteil ab⸗ gesondert, welches von allen Mitreisenden zu verlassen ist; alle Betriebsbeamten sind gehalten, sofort die nötigen Schritte zu tun, um die Ausführung vorstehender Vorschriften sicherzustellen und alle Reisenden müssen ihren Anordnungen Folge leisten. „Beim ersten Halten eines Zuges in einem Bahnhof, welcher Sitz eines Spezialkommissars ist, wird die erkrankter in nach Weisung dehn 1.u“ in der in Artikel 1 vorgeschriebenen Weise ab⸗ gesondert.
Artikel 3. Jede Person, welche, aus einer choleraverseuchten Gegend auf einem französischen Bahnhof ankommend, verdachterregende Anzeichen zeigt, wird den in Artikel 1 angeordneten Maßnahmen unterzogen.
Artikel 4. Wagen, welche von choleraverdächtigen oder an Cholera erkrankten Personen benutzt worden sind, werden in kürzester “ und desinfiziert.
rtikel 5. Die Einfuhr nach Frankreich auf dem Landweg ist 8— Gegenstände untersagt, sofern sie aus verseuchten Gegenden errühren:
1) Schmutzige Wäsche, alte Kleider, beschmutzte Kleidungsstücke 88 Bettzeug, es sei denn, daß dieselben als Reisegepäck befördert werden;
2) Hadern und Lumpen, mit Ausnahme kaeh g hfegter Se. welche als Großhandelsware in verschnürten Ballen befördert werden;
3) Früchte und Gemüse, welche in der Erde oder unmittelbar auf der Erde wachsen.
Artikel 6. Wer Reisende beherbergt, welche unmittelbar aus verseuchten Gegenden kommen oder solche vor weniger als acht Tagen verlassen haben, ist verpflichtet, hiervon binnen 24 Stunden nach der Ankunft dem Bürgermeister und in Paris dem Polizeipräfekten oder der Mairie des Bezirks (Arrondissement) Anzeige zu erstatten.
Artikel 7. Jeder choleraverdächtige Krankheitsfall ist unverzüglich der Mairie anzuzeigen, und zwar entweder durch den Arzt, der das Vorhandensein festgestellt hat, oder in Ermangelung eines solchen durch den Haushaltungsvorstand oder durch die Personen, welche den Kranken pflegen oder bese In Paris ist diese Anzeige der Polizeipräfektur oder der Mairie zu erstatten.
Artikel 8. Auf Anordnung des Bürgermeisters und im Benehmen mit dem Arzte wird jede an Cholera oder unter dem Verdacht der Cholera erkrankte Person sofort strengstens abgesondert, und es werden in bezug auf die erkrankte Nerson und deren Umgebung schleunigst alle Maßnahmen zur Verhütung einer Verbreitung der Krankheit getroffen.
Artikel 9. Die Durchführung der Bestimmungen des gegen⸗ wärtigen Dekrets wird in jedem Departement der Leitung, Ueber⸗ wachung und Verantwortlichkeit eines Delegierten besonders unter⸗ stellt, der zu diesem Zweck vom Präfekten bestimmt und vom Minister des Innern in der in Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. März 1822 vorgesehenen Weise bestätigt wird.
Der 881 ist dem Präfekten unterstellt und hat die Aufgabe, sich mit den Unterpräfekten und Bürgermeistern ins Be⸗ nehmen zu seßen, um von allen Fällen, welche bei ihnen auf Grund des Artikels 7 zur Anzeige gelangen, sofort benachrichtigt zu werden, und im Einvernehmen mit diesen Behörden und gegebenenfalls mit den Sanitätskollegien oder jeder anderen zuständigen Stelle per⸗ sönlich die genaue Durchführung der geeigneten Maßnahmen der Ab⸗ sonderung und der Ansteckungsverhütung sicherzustellen.
Artikel 10. Der Departementsdelegierte berichtet dem Minister des Innern durch den Präfekten: 1
1) über die Anordnungen, welche für die Anzeigeerstattung und die sofortige Benachrichtigung von jedem sicher festgestellten oder verdächtigen Fal getroffen worden sind;
2) über die Maßregeln, welche gegebenenfalls die Absonderung der Kranken, die Desinfektion der verseuchten Räumlichkeiten und Gegenstände, den Schutz der Brunnen, Waschplätze, Wasserläufe usw., das Verbot des Ausschüttens von Auswurfstoffen und überhaupt die Gesundheit der Bevölkerung und der Oertlichkeit erheischen;
3) über jeden Fall und jedes Vorkommnis, worauf die vorher⸗ gehenden Bestimmungen Anwendung finden, sowie über die Maßnahmen, welche daraufhin getroffen worden sind. 1
Artikel 11. Uebertretungen des gegenwärtigen Dekrets werden festgestellt und verfolgt gemäß den ee des Gesetzes vom 3. März 1822, insbesondere des rtikel 13, wonach mit Gefängnis von 14 Tagen bis zu 3 Monaten und mit Geldstrafe von 50 bis 500 Francs bestraft wird, wer sich weigert, dem Verlangen des Gesundheitsdienstes zu einer Dienstleistung in dringendem Falle Folge zu leisten, oder wer in Kenntnis eines Anzeichens von Cholera es unterläßt, die Gesundheitsbehörde davon zu benachrichtigen, und des Artikels 14, wonach mit Gefängnis von 3 bis 14 Tagen und mit Geldstrafe von 5 bis 50 Francs bestraft wird, wer ohne ein in den vorhergehenden Artikeln des Gesetzes besonders aufgeführtes Vergehen begangen zu haben, den alt mefähn oder örtlichen Verfügungen oder den Anordnungen der zuständigen Behörden auf dem Gebiete der Gesundheitspolizei zuwiderhandelt.
1“ zsz, imn RNußkan —“ Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Stadt Odessa für pestverseucht erklärt. Norwegen. “ “ Durch eine Verordnung des Justiz⸗ und Polizeidepartements vom 8. August ist die Stadt Odessa in Rußland für pestver⸗ seucht erklärt “
In St. Fetegbaxg sind, „W. T. B.“ zufolge von Freitag
bis Sonnabend an der Cholera 62 Personen erkrankt und 30 ge⸗ storben. Die Zahl der erkrankten Personen beträgt jetzt 848. “
(Weitere Nachrichten über Gesundheitswesen ꝛc. s. i. d. Ersten Beilage.)
FTEvheater und Musik.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen, Dienstag, K. Niemanns Lustspiel „Wie die Alten sungen“ ge eben. Die Sneh Hanne spielt Frau Schramm, den Fürsten Leopold von nhalt⸗Dessau Herr Molenar. Außer ihnen sind die Herren Boettcher, Kraußneck, Zeisler, Vallentin, Eggeling, Eichholz sowie die Damen Abich, Steinsieck und Heisler in Hauptrollen SGeftigt. Die neue Spielzeit der Königlichen Oper beginnt morgen, Dienstag, im Neuen Königlichen Operntheater mit Fidelio“ unter der musikalischen Leitung des Herrn von Strauß. Die Besetzung lautet: Leonore: 8 Kurt; Marzelline: Fräulein Dietrich; Florestan: Herr Sommer; Rocco: Herr Schwegler vom Königlichen Theater
in; Jaquino: Herr Phili ; Minister: deseen. Die uvertüre ddeüng: Hfrr d vics vor dem 2. gespielt.
Chorschule der Königlichen Oper zu Berlin.
neue Kursus beginnt am 1. September des Jahres. Aufnahme⸗ prüfungen finden statt: Sonntag, den 21. und Sonntag, den 28. August, Nachmittags 2 ½ Uhr, im Neuen Königlichen Opern⸗ theater, Eingang zur Bühne (Große Querallee). Anmeldungen Anfragen sowie Gesuche um Uebersendung von Aufnahmebedingungen sind schriftlich einzureichen bei dem Königlichen Chordirektor Professor Hugo Rüdel, Berlin W. 15, Bayerischestr. 26/27.
Mannigfaltiges. 8
Cassel, 14. August. (W. T. B.) In Anwesenheit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin, Ihrer König⸗ lichen Hoheiten der Prinzessin Viktoria Luise und des Oskar wurde heute, Vormittsgs 11 Uhr, im grünen und lauen Saal des Palais die Nagelung der Fahnen folgender Truppenteile vorgenommen: vom I. Armeekorps des Pionier⸗ bataillons Fürst Radziwill (Ostpreußischen) Nr. 1, vom II. Armee⸗ korps des 1. und 3. Bataillons des 6. Pommerschen Infanterie⸗ regiments Nr. 49 und des 1., 2. und 3. Bataillons des 4. Westpreußischen Infanterieregiments Nr. 140, vom XVII. Korps des 1., 2. und 3. Bataillons des Danziger Infanterieregiments Nr. 128, des 1., 2. und 3. Bataillons des 3. Westpreußischen In⸗ fanterieregiments Nr. 129, des 1., 2. und 3. Bataillons des Kulmer Infanterieregiments Nr. 141, ferner der ehemaligen Landwehr⸗ bataillone kühlhausen in Thüringen und Erfurt und der Unter⸗ offizierschule Jülich. Es folgte ein Weiheakt auf dem Friedrich⸗ platz. Vor dem Palais war der Feldaltar errichtet. Da⸗ neben stand die Miillitärgeistlichkeit des Standorts Cassel. Die Ehrenkompagnie im schiect. dem Altar gegenüber auf. Den weiten Friedrichplatz umgaben im großen Viereck die hier anwesenden Truppen der Garnison und daran an⸗ Lehiehens die Veteranen, von denen sich über 5000 eingefunden atten. Hinter den Truppen und Veteranen standen die Krieger⸗ vereine aus Stadt⸗ und Landkreis Cassel mit ihren Fahnen, hinter diesen ein vieltausendköpfiges Publikum, das auch die Fenster und Dächer der umliegenden Häuser besetzt hatte. Während die Fahnen auf den Platz “ wurden und ihre Träger in offenem Halbkreis zu seiten des Altars Aufstellung nahmen, erschien Seine Majestät der Kaiser mit Seiner Hoheit dem Prinzen Oskar zu Fuß auf dem Platz. Ihre Majestät die Kaiserin wohnte dem Weiheakt mit Ihrem Gefolge vom Balkon des Palais aus bei. Die Kapelle des 1. Oberelsässischen Infanterieregiments Nr. 167 spielte das Tedeum. Der evangelische Feldpropst der Armee Wölfing hielt eine Ansprache und vollzog dann in Gegenwart des katholischen Feld⸗ propstes Dr. Vollmar die Weihe. Eine Batterie des 1. Kurhessischen Feldartillerieregiments Nr. 11 gab den Salut von 101 Schüssen ab. Das Niederländische Dankgebet schloß die Feier. Hiernach stieg Seine Majestät der Kaiser auf dem Hofe des Residenzpalais zu Pferde und ritt dann die Front der Truppen und im Anschluß daran diejenige der Veteranen ab. Ihre Majestät die Kaiserin mit der Prinzessin Viktoria Luise folgten in offenem, à la Daumont gefahrenen Wagen. Die Veteranen grüßten die Majestäten durch stürmische Hurrarufe. Seine Majestät der Kaiser zeichnete eine große Anzahl der Krieger durch Ansprachen aus. Es folgte ein Vorbeimarsch der Ehrenkompagnie mit den neuen Feldzeichen und der übrigen Truppen in Kompagniefront sowie ein Vorbeimarsch der Veteranen. Auf der Rückfahrt nach Wilhelms⸗ höhe wurden die Majestäten von stürmischen Kundgebungen be⸗ rüßt. — Das Casseler Publikum sah heute ganz be⸗ fonbers festlich aus. Jedermann, auch die Schutzleute im Dienst, trugen Kornblumen. Cassel hatte heute den Tag der blauen Blume, an dem viele Hundert festlich gekleidete junge Mädchen auf den Straßen und in den Häusern Kornblumen zum Besten des Kinderhorts feilboten. So hatte auch schon in früher Morgenstunde eine Gruppe junger Mädchen von der Wache Einlaß in das Schloß Wilhelmshöhe erhalten, und Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, denen sich die Damen und Herren des Hofes angesgölosen hatten, hatten recht namhafte Beträge gespendet. bends war im Königlichen Theater auf Allerhöchsten Befehl Thédtre paré. Ueber einen Teil der Plätze war Allerhöchst verfügt, und die Offiziere und Mannschaften der bei der heutigen Fahnenweihe beteiligten Truppenteile waren anw send. In der Hofloge erschienen Seine Majestät der Kaiser, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Viktoria Luise und Prinz Oskar mit Gefolge. Gegeben wurde Uhlands „Ludwig der Baier“. Die Aufführung war gut, die Inszenierung glanzvoll. Seine Majestät gab häufig das Zeichen zum Beifall. — Gestern nachmittag hatte auf Allerhöchsten Befehl eine Sondervorstellung für die alten Krieger statt⸗ 18S der ebenfalls Seine Majestät der Kaiser und Ihre öniglichen Hoheiten die Heinfshe Viktoria Luise und der Prinz Oskar beigewohnt hatten.
München, 14. August. (W. T. B.) Der Lenkballon „Parseval 6“ stieg heute nachmittag 5 Uhr zu seiner ersten Passagierfahrt von hier mit insgesamt 16 Personen einschließlich der Besatzung auf. Nach anderthalbstündiger Fahrt landete er glatt vor der Ballonhalle auf dem Ausstellungsplatze.
Stuttgart, 14. August. (W. T. B.) Als der seit längerer heit mit einem Aeroplan manöprierende Abiatiker Vollmöller eute nachmittag aus einer Höhe von etwa 60 m niederging, kam sein Apparat mit zu großer Schnelligkeit zur Erde. Dabei wurde ein 12 jähriger Knabe so schwer verletzt, daß er während der Ueberführung ins Caanstatter Krankenhaus in Vollmöllers Automobil seinen Verletzungen erlag.
Wien, 13. August. (W. T. B.) Der Prinz Jaime von Bourbon lenkte heute in Begleitung seines Adjutanten und seines Chauffeurs sein Automobil durch die Laxenburgerstraße. Als er einen Zusammenstoß mit einem anderen Fuhrwerk vermeiden wollte, fuhr er gegen einen Prellstein. Die Insassen wurden aufs Pflaster zebeuzert blieben aber unverletzt. Der Prinz fuhr dan mit der Bahn nach Schloß Frohsdorf.
Wien, 14. August. (W. T. B.) Vor dem tschechischen Vereinshaus, in dem sich 300 zum Besuch der Jagdausstellung hier eingetroffene Tschechen, unter ihnen viele Frauen, befanden, kam es heute zu tschechenfeindlichen Kundgebungen. Die
olizei verhaftete mehrere deutsche Demonstranten, die den zum utze des Vereinshauses gezogenen Polizeikordon zu durchbrechen versuchten.
egeben wurde Heyses „Kolberg“.
(W. T. B.) Der Panzerkreuzer ist im Nebel auf den Felsen vor Die Lage
London, 13. August. „Duke of Edinburgh“ St. Catherinas Point (Isle of Wight) gestrandet. des Schiffes erscheint als gefährlich.
Paris, 14. August. — die vierte Etappe der Fliegerrundfahrt (Mézidres — Douai) sind: Aubrun 2 Stunden 19 Minuten 4 Sekunden, Leblanc 3 Stunden 3 Minuten 18 Sekunden. Die Gesamt⸗ klassierung für die ersten vier Etappen Paris —- Douai über 605 km. ist folgende: Erster Leblanec in 9 Stunden 13 Minuten 56 Se⸗ kunden, zweiter Aubrun in 10 Stunden 10 Minuten 5 Sekunden.
Bordeaux, 14. rg (W. T. B.) Der Vergnügungszug, der jeden Sonntag um 8 Uhr früh vom Staatsbahnhaf der Vorstadt Bastide nach Royan abfährt und die 140 km betragende Entfernung zwischen den beiden Städten in zwei Stunden zurücklegt, stieß heute vormittag um 10 Uhr 45 Minuten infolge falscher Wei enstellung auf dem Bahnhof Saujon, 9 km von Royan, mit voller Geschwindigkeit
(W. T. B.) Die offiziellen Zeiten für