1910 / 232 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Oct 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Gebühr nicht erhoben.

Bemerkungen. [W = M be zulässig. N= Nachnahme zulässig. E = Eilbestellung zulässig.]

Franko 1 den Zoll⸗Inh.⸗ bis zum Betrag Erklärungen

Gewichte von ZZahl Sprache

Bestimmungsland.

Franko

5 ven Zo⸗ .2

bis zum Betrag Erklärungen

Gewichte von [ℳ] ZZahl Sprache 2 bis 3 4014 —9 f

Bemerkungen.

[W = Werlangabe zulässig. N= Nachnahme zulässig. E = Eilbestellung zulässig.]

104) W bis 400 nach best. Orten; nach

Bestimmungsland.

62 Broßbritannien und Irland a. durch brit. Post . .. b. durch Privatbeförder.⸗Anstalt. 63) Guadelomhe. . .. .. 64) Guatemala . . . 65) Honduras (Republik) .. 66) Hongkong ü. Hamb. o. Brem. dir über England.. . . . . . 67) Italien mit S. Marino . 68) an einschl. Formosa Ieich ö. (Karafuto Famerun. .. Karolinen, Marianen, alau⸗Inseln . . iautschon (Schutzgebiet). Kongokol., belgische ... 11“ Kreta (österr. Postanst.). . Liberia. 1“ 8 b3—164*“ Madagaskar mit Nossi⸗B6. . 1161“ 1e“ Marokko deutsche u. frz. Pä. Marshall⸗Inseln. . . . . Martinignune . Mexiko. ““ Montenegro. . . IEIq66 Natal mit Amatongaland und Zelulagh ““ 8 eun⸗Caledonien . . . . Neue Hebriden mit Banks⸗ und Santa Cruz⸗Inseln.. . 91) Neu⸗Fundland .. . 9¹) Neu⸗Seeland mit Insel Fanning, Cook⸗ usw. Inseln . 93) Nicaragua .. 8 Niederlande.

32) a. E; W bis 8000 2 d. e. o. f. 62) W unbegrenzt; N bis 800

1 60 9 Bff. 1-J-.

1 40 bis

1 10 bis 2 bis 2 60 bis 2 bis 1 60 bis

180 bis

bis 2400 67) W bis 800 ℳ; N bis 800 W bis 2400 ℳ; N bis 800 ℳ; E (außer „Sachalin).

SeeeSsS

SS b0

nach

d d d. e. o. f. 69) W bis 8000 nach Duala, Kribi und d. e. o. f. - f d

Bictoria; N bis 800 nach best. Orten.

70) N bis 800

71) W bis 10 000 (über Sibirien nur bis 2400 ℳ); N bis 800

72) Taxe gilt nur bis Boma; Kosten für Beförderung ab Boma vom Empfänger zu tragen.

73) Wie 68) Japan.

74) W unbegrenzt; N bis 800

75) Nur nach best. Orten. W bis 400 nach Monrovia.

76) Für den sogenannten Grenzverkehr besondere Taxe. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Patkete und Einschreibpatkete zu⸗ lässig. Einschreibgebühr 20 ₰. 8 77) W bis 400 78) W bis 400 . 79) W bis 400 ℳ; N bis 400 nach

best. Orten; E nach Postorten.

80) W bis 4000

81) W n. best. Ort. bis 8000 ℳ, nach Tetuan bis 400 ℳ; Nen. deutsch. Pä. bis 800 ℳ, n. best. frz. Pä. bis 400

82) N bis 800 Für Weiterbef. ab Jaluit oder Rauru hat Empf. selbst zu sorgen.

83) W und N bis 400

84) W bis 400 (über England bis 8000 ℳ).

86) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ; E.

87) Nur nach best. Orten; W und N bis 400 nach best. Orten: E.

88) E nach best. Orten.

89) W bis 400

91) W bis 8000 1

92) W bis 8000

94) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ; E.

95) W und N bis 400

96) W und N bis 400

97) W und N bis 400

98) W bis 2400 außer nach Nord⸗ Nigeria.

99) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E nach best. Orten.

100) Bei Sendungen mit Bargeld nur 1 Zoll⸗Inh.⸗Erkl. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗

NanacaamRaccahe

;

18o bis 1/ 60 bis 1/60 bis 180 bis

Etocato SE Sceestogcete [SS 20‿

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———— —, —,—

95) Niederl. Antillen.. Niederl. Guyana (Surinam) 97) Niederl. Indien üb. Niederl. mit deutschen Postd. ... 1 89) Nigeria

88LB882*

3 60 3660 1 40 1—

Konst) 50

SSSSSS = SS

8

99) Norwegen über Schweden .

über Hamburg e. wöchentl.) 100) Oesterreich⸗ Ungarn mit 3 Liechtenstinrn.. 101) Oranijeflu⸗Kolonie . 102) Panama (Kanalzone s. Nr. 141)

ccahmcha aamnchahhchcheacchh aånmneenr

Philippinen . . . . .. Portugal: a. ü. Hamb. od. Brem. b. über Frankreich u. Spanien Portugiesisch⸗Guinea ... Portugiesisch⸗Indien .. 114“ v“ Rußland a. europäisches mit Finnland und Kaukasien.. eehHee Salomon⸗Inseln (brit.)

115) Salvador.

116) Samoa...

117) San Domingo.

118) St. Flerr⸗

Orten im Innern Zuschlagtaxen vom Emp⸗ fänger zu zahlen.

107) a. W bis 400 ℳ; a. und b. N bis 400 nach best. Orten; E.

108) W und N bis 400 ℳ, nur nach best. Orten; E. 109) Nur nach best. Orten. W u. N bis 400 nach best. Orten; E. 110) W und N bis 400

112) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ, Empf. hat für Zollblei und Stempel 35 Cts. zu zahlen. 113) a. und b. W bis 96 000 ℳ; N 800, jedoch nicht nach Finnland über Rußland; Finnland s. auch unter Nr. 49. 115) Kosten für Beförderung Colon⸗Panama vom Empfänger zu ahlen. 116) Taxe gilt nur bis Apia, Be⸗ ab Apia u. Fagamalo ist Sache des Empfängers. N bis 800 ℳ. 117) nur nach best. Orten. 118) W bis 1000 120) Nur nach best. Orten. W und N bis 400 nur .f. nach best Orten; E. 121) W bis 8000 122) W unbegrenzt; N bis 800 Dringende Pakete zulässig; E nach best. Orten.

123) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. 124) W und N bis 400 nach best. Orten. Nach dem Frz. Sudan nur gewöhnliche Pakete, Taxe gilt nur bis Dakar. 125) Nach Belgrad und Schabatz Taxe 1 ℳ, sonst 1 20 ₰. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. nach Post⸗ orten. 126) W bis 400 127) Nur nach best. Orten; E. 128) W bis 8000 ℳ; E nach d. Geb. von Freetown.

.. 131) W bis 2400 ℳ, nach den Malai.

Schutzst. nur bis 1200 133) Nur nach Dilly. W und N bis 400 ℳ; E. 134) W bis 8000 nach Agome⸗Palime, Anecho und Lome; N bis 800 135) E nach best. Orten.

136) Nur nach Bengaft und Tripolis. W bis 800 ℳ; N bis 800 137) a., b. W über Triest unbegrenzt, über Hamburg bis 1000 ℳ, über Bremen (nur Constantinopel und Smyrna) bis 10 000 ℳ, über Rumänien nach Constantinopel unbegrenzt, sonst bis 800 c. W. über Triest unbegrenzt, über Rumänien bis 400 ℳ; Pakete nach Janina werden nur bis S. Quaranta be⸗ .fördert, wo Abnahme zu erfolgen hat. 8., b. und .f.ljc. N bis 800 d. Nur nach best. Orten. W und N bis 400

¹) Alexandrette, Caisfa, Cavalla, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Ineboli, Janina, Kerasonda, Merfina, Metelin, Prevesa, Rhodus, Salonik, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi Quaranta, Scio (Chios), Scutari in Albanien Trapezunt, Tripolis (Syrien), Valona, Vathy (Samos). *) Gallipoli, Lagos, Parga, Rizeh, Rodosto, Sajada, Tschesme.

138) W bis 800 N bis 800 2 60 bis 3 40 141) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanal⸗ 1 40 bis 3 50 5 d zone von Panama, den Philippinen, Porto Rico, 1 40 bis 350% 2 d. o. e. Tutuila; Einschreibpakete zulässig, Einschreib⸗ 160 bis 3 60 d. e. o.f gebühr 20 ₰. 142) W bis 8000

60 bis 11/40 85;s 40 bis 3 50.

1180 2 1 80 bis 2/60 8” 2 60 bis 2 40 4 60 bis 20/60 1 40

aAmaacaacaacchahacene

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SSSSSS2SI

ANN F-e osto tococo vdotototo coto teo cotz Cocoh boto cocoto ehto

119) St. Pierre und Miquelon. 120) St. Thomas und Principe. 121) Sarawak (Borneo) . 122) Schweden. 141“*“ 124) Senegal, Ober⸗Senegal⸗Niger und Mauritanien .“

, 08 08 98 1 9oCo SUCcehceteeneon

8ℳ

NRE;IRT;R 098 98 08 08

125) Serbien..

126) Seychellen⸗Inseln

1212202020*“

128) Sierra Leone 3

129) Spanien, Festland... Balearen (nur best. Orte)

130) Spanische Besitzungen: Canarische Inseln Niederlassung. im Bus. v. Guinea

131) Straits Settlementsu. Labuan

132) Tahiti m. Gambier⸗ usw. Inseln

15 1“*“

134 2321 *“

134a) Tonga⸗Inseln.

135) Transvaall..

136) Tripolis (Afrika).

137) Türkei:

a. Constantinopel, Smyrna

b. Beirut, Jaffa, Jerusalem. . 2 9) Oesterreichische Poftegrterg

2) Agentur. des Oesterr. Llovd2

d. Türkische Postanstalten...

1388 38383

139) Uruguay ..

140 be—*

141) Verein. Staaten v. Amerika

142) Zanzibar mit Insel Pemba

SESETI⸗c⸗tsScS SSSSSSS

10,— Pcortoeneee 5 bobototowhbodoe

00

4 40 3 40 1 60 5 60 8 10/60 z V 1 80

is 1 40 is 180 2 is 1 80[2 bz 3 1 60 2605 bz!

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—— 180 2 20 bis 3 40

AmamʒRachaacaacaRamnno ¶̊mamamRmnRacchahe Amaacchhche aʒmmG cachamaaceẽ S11“

103) Paraguay . schreibpakete zulässig. F. Teleg

8 2 8 8 8 8 G 5 1 8 1 1 11.“ 8 ines. 1) Die Länge eines Taxwortes in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben a Ziffern festgesetzt. 8 I“ 8s.ncen I.e. 2er im Stadtvertehr 30 Pf., im übrigen Inlandsvertehr 50 Pf., im brrie3 5— ger Auslande 50 Pf. (Ausnahme: im Vertehr nach Großbritannien und Irland 80 Pf.) Durch 5 nicht ge Permng rage st vn aaf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Worttaxen für den billigsten oder gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Taxen für andere Wege find bei den Telegraphenanstalten zu . 8 b 2) Interpunktionszeichen, Bindestriche und Apostrophe werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln b 289 mitbesördert. Im Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mittelegraphiert e. auch taxiert. Punkte, Kommas, Doppelpunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer. TTE 3) Soweit dringende Telegramme =D=, offen (Ouvert) zu bestellende Telegramme, eigenhändig =M. e; veee. Telegramme sowie Privattelegramme in geheimer Sprache nach einzelnen Ländern nicht zulässig sind. ist dies im f besonders angegeben. Für dringende Telegramme kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung 4) Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das vorauszubezahlenbde Antworzetstsshsec. die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist = 2 zn setzen. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. =RP 20= oder =RPD 20=. Im mit I. üüs Eesn E“ das Antwortstelegramm 9 8 f e alle anzugeben, z. B. =RP 6= oder =RP!0) 10=. .8. Sseeh . EEE 12* an 10= ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche Telegramm

11““ eehe eisespisg⸗ Empfangsanzeige =P0= ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden 8 gewöhnlichen Telegramms von 5 Wörtern unter Berücksichtigung der Mindestgebühr zu entrichten; für die dringende 29.3.1114. Empfangsanzeige =PCD⸗=⸗= erhöht sich diese Gehühr auf das Dreifache. Für eine briefliche Empfangsanzeige =PCP= sin im Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus zu entrichten. Für briefliche Eupfangsanzeigen des inneren Vertehrs wird eine besondere

4 ines auf Verlangen des Absenders nachzusendenden Telegramms =FS= ist die volle Gebühr nur Eneeeenen. zu 2 Pr. die Gebühr für die weiteren Beförderungsstrecken hat der ,. zu zatlen. Telegramme, die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, find mit Nachgesandt von (Réexpédie de) zu bezeichnen. Der Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpflichtet, wenn sie vom Empfänger nicht gezahlt werden. 8 16 8) Telegramme mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd“ =Tk= oder „postlagernd =GP= sind zulasfig. Die . ve- Bermerk „Tages“ (Jour) versehenen Telegramme werden nicht wohrend der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur insoweit, als sie den Vermerk „Nuit- („nachts“) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirklich dringlicher Natur sind. 5 die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als eingeschrüebene Briese zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem

als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, die Adresse die Angabe „Post“ oder die Angabe =PR= enthält, 20 oder 40 Pf.

zubezahlen =RXP=.

ramme.

Vermerk =PR= oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerk =GPR= zu versehen; für die

Einschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten. Füͤr Telegramme, die durch die Post nach einem Seeee je nach de 9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten =XP= ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werden. Dieselbe Gebühr hat der Absender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die etwa gewünschte Eilbestellung des Antwortstelegramms voraus⸗ Wenn der Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt werden soll, hat der Vermerk =XP= =RXP= zu lauten. Findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger ovber, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, vom Absender eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Das Telegramm ist alsdann mit dem Vermerkt „Expres“ zu versehen. Kennt der Absender die Höhe des Botenlohns und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk =XPxX=, wobei x die vorausbezahlte Gebühr in Frank (zu 80 Pf.) angibt. Ist der Betrag des Botenlohns dem Absender nicht bekannt, und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Botenlohns =IPT= die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern unter Berücksichtigung der Mindestgebühr oder für die briefliche Meldung =XPP= eine Gebühr von 20 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderungskosten im voraus festgesetzt und bekannt gegeben haben (vgl. den Tarif), werden diese Kosten unbedingt vom Absender erhoben. In diesem Falle ist das Telegramm vor der Adresse mit dem Vermerke IP zmn versehen. 10) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines gewöhnlichen Telegramms =1-M1= beträgt für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf., für dringende Telegramme 80 Pf. Das Telegramm wird, alle Adressen eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxiert. Nach Amerika sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig * 11) Für jedes Semaphortelegramm ist eine Zuschlaggebühr von 80 Pf. zu erheben. Die Funkentelegramme unterliegen besonderen Vorschriften Für diese Telegramme werden außer der gewöhnlichen Telegrammgebühr besondere Gebühren (Küsten⸗ und Bordgebühren) erhoben. Für deutsche Funkentelegraphenstationen beträgt 2 a) die Küstengebühr 15 Pf. für das Wort, mindestens 1 50 Pf. für ein Telegramm; b) die Bordgebühr 35 Pf. für das Wort, mindestens 3 50 Pf. für ein Telegramm (Ausnahme: für Schiffe der Kiel Korsör⸗Linie 10 Pf., mindestens 1 ℳ). . Nähere Auskunft, auch bezüglich der Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Stationen, erteilen die Telegraphenanstalten. 1 12) Die Vermerte =D=, =RP 6=, =TO0=, Tages usw. zahlen als je 1 ort und find vor der Adresse niederzuschreiben. 13) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. erteilt. 14) Für jedes Telegramm, das einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Telegraphenanstalt mitgegeben wird, köommen 10 Pf. zur Erhebung.

Beförderung an die

Wort⸗

Telegramme ebd vnxA. ecenx, rAaxme nek. db 1X¼¾mpp 2 4†½† xsss as 0„ Wo t Außereuropätscher 2 Vorschriftenbereich: 6

Außereuropäischer

Znsereereisce. r. Vorschriftenbereich:

Vorschriftenbereich: 6

Wort⸗ taxe 6,₰

2 85

Europäischer Vorschriftenbereich: Vrit⸗Ostafrika und Uganda²) ²) 2 60 Pf. bis

Comoren ¹) 171 Deutsch⸗Ostafrika: Bismarckburg, Udjidji.. übrige Anstalten u“ Madagaskar ¹), Réunion ¹) Mauritius ²) ²), Rodriguez (Insel) ²) ²) ²), Sevyvchellen ²) ³), Zanzibar ²) ³) Portug.⸗Ostafrika: Beira, Lourengo Marques oder De⸗ c.eS ge lagoa Bay (Ort), Mozambique (Ort), Quelimane 1 Bosnien⸗Herzegowina¹) I Afrika, Süd⸗: Kapkolonie ¹) ²) ²), Natal ¹) ²) ²), Bulgarien (chiffrierte Sprache nicht zulässig) Oranjeflußkolonie¹), Transvaal¹) ²) ).. Cypern (Insel) ³) (Giffrierte Sprache nicht zulcssig) Nordrhodesia ¹) ²) ²), Nordwestrhodesia ¹) ²) ²), Dänemark (für =XP= v. Abs. 75 Pf.)... Nvassaland ¹) 2) ³) 8 4 Faröer Deutsch⸗Südwestafrika, Südrhodesia ¹) ²) ²) Frankreich mit Andorra und Monaco .. Afrika, Westküste: Ascension (Insel) ²) ²), Gibraltar ²) ³ St. Helena (Insel) ²) ²) Griechenland Batburst ¹) 2) 2) ... Großbritannien und Irland) ²) 2) . Belgisch⸗Kongo ²) Island ... Dahomev. Italien Elfenbeinküste Kreta ²) ²) Französisch⸗Konoo .. . . . Luxemburg er v..3 60 Pf. bis Malta ²) ²) Goldküste ¹) ²) ²): Accra, Sekondi Marokko: Casablanca übrige Anstalten . übrige Anstalten Kamerun Moutenegro 3 Liberia Norwegen 1 übrige Anstalten... .. Oesterreich mit Liechtenstein (geheime Sprache Portug.⸗Westafrika: 3 nach Dalmatien nicht zulässig) Angola: Benguella, Loanda, Mossamedes Portugal Gur =IP-— v. ubf. 1 ½ 21). übrige Anstalten Rumänien schiffrierte Sprache nicht zulässig) Rußland europatsches, kaukasisches und transkaspisches Sprache nicht zuläffig)

Deutschland

3 30 315 2 19

2 80

Afrika, Westküste: Canarische Inseln2)... Senegal, Ober⸗Senegal u. Niger sowie Mauritanien übrige Länder s. II. Hauptspalte. Algerien.. Azoren (uür =XP=z v.

2 60

2 65

Cabinda IIEEEö Guinea: Bissau, Bolama .. rincipe Eb] Sierra Leone ¹) ²) ²) Togo (via Kotonou) übrige Länder s. I. Hauvntspalte. 8 Angaur (Palau⸗Insel) (via Emden Madras Menado) . Arabien: Aden ²) *), Perim ²) ²) (via Emden Vigo Suez) Hedjaz (ausgenommen Medina, s. Türkei) ²) schiffrierte Sprache nicht zulässig) 2 en. imsr Yemen ²) schiffrierte Sprache nicht zulässig) Außereuropäischer 8 (via Emden Vigo Suez) Vorschriftenbereich: Argentinische eun. Fervers 2) 2): 1. Region Auftralien (via Emden Vigo Madras): II. Recion Neu⸗Süd⸗Wales, Queensland, Süd⸗ III. Region australien, Tasmania, Viktoria, West⸗

Afrika, Ostküste: Abessinien¹) ²) ²) ) .. australien

Serbien *)

Spanien und svan. Besig an der 108

Tripolis *) schiffrierte Sprache nicht zulässig)

Türkei, europdische u. astatische, sowie Medina (Médiné in Hevjaz) ²³) schiffrierte Sprache nicht zulässig).

.e“]

Ungarn

Brastlien: Pernambuco (Recife)

Britisch⸗Guyana ¹) ²) ²) (via Emden Azoren) 7 20

Niederl.⸗Guyana ¹) ²) ³) (via Emden Azoren) Niederl.⸗Indien (via Emden Vigo Madras): Java

übrige Inseln

Norfolk (Insel) ¹) (via Emden Azoren Vancouver)

Panama, Republik ¹) ²) 3) (via Emden Azoren):

Colon und Panama.... 1

übrige Anstalten..

Paraguan 8

Venang (Ins.) ²) ³) (via Emden Vigo Madras)

Persien: Bender⸗Abbas

Bushire

übrige Anstalten ..

Persischer Golf ¹)

Peru ¹)*)*): Jquitos, Masisea, Orellana, Requena

übrige Anstalten ... 11“

Philippinen (via Emden Vigo Madras) [=D=snur nach

Bacolod, Cebu, Iloilo, Manila zulässig]: Luzon .. übrige Inseln

Rußland, asiatisches, und Bokhara (chiffrierte Sprache nicht zulässig)

Salvador ¹) ²) ³) (via Emden Azoren): Libertad übrige Anstalten

Siam ²) (via Emden Vigo Moulmein) ..

Singapore ²) ²) (via Emden Vigo Madras)

Uruguay

Venezuela ¹) ²) ²) (via Emden Azoren) . . . .

Verbündete Malayische Staaten ¹²) ²) ³) (via Emden Vigo Madras)

Verein. Staaten v. Amerika, Brit.⸗Ame⸗ rika, St. Pierre u. Miquelon sowie Bahama, Bermuda u. Turks⸗Ins. ) ²) ³) 713 eeae era) sowie sämtliche Anstalten, bei denen

in der 2. Spalte des „Amtlichen Verzeichnisses der

für den internationalen Verkehr geöffneten Tele⸗ graphenanstalten“ der Vermerk „(Tarif de New

York City)“ angegeben ist übrige Anstalten . 1 5 Pf. bis Westindien ¹) ²) ²) (via Emden Azoren): Cuba: Havana übrige Anstalten.. CuragqƷao’csos‚ Guadeloupe und Martinige.. Jamaica Porto Rico St. Christoph (St. Kitte).. Ste. Croix 1A1AA“ San Domingo: Hatti, Republik: Cap Haltien, Möle St. Nicolas, Port au Prince übrige Anstalten Dominicanische Republik St. Thomas 88 St. Vincent, Westindien

3 10 6 60

Anstalten der Amazon Tel. Co. 5 35 Pf. bis 86 0

übrige Anstalten

Britisch⸗Indien u. Birma¹) (via Bushire) 2 5. Brit.⸗Nord⸗Borneo ) *)¹) wvia Emden Bigo Nadras) 3 95 Capverdische Inseln: St. Vincent 2 20 San Thiago 310 Ceylon (via Bushire) ¹) 215 Chile . 3 65 China ²) ²): Macau (Macao) 4 75 übrige Anstalten 4 55 Cocos⸗ (Keeling⸗) Inseln ²) ²) 2 60 Columbien, Republit:) ²)²) (via Emden Azoren) Buenaventura übrige Anstalten 1“ Costa Rica ¹) ²) ²) (via Emden Azoren) . .. Ecuador ¹) ²) ²) (via Emden Azoren) Fanning (Insel) ¹) (’ia Emden Azoren Vancouver) Fidschi⸗ nseln 8 (via Emden Azoren Vancouver) . . Französisch⸗Guyana ¹) ²) ²) Gia Emden Azoren) Französisch⸗Indochina (via Emden Vigo Moulmein): Annam, Tonkin * Cochinchina, Cambodja, Laos .. Poulo⸗Condore Guam (EInsel) ¹) ²) ) (via Emden Azoren) .. Guatemala ¹) ²) ²) (via Emden Azoren): San José de Guatemala übrige Anstalten Hawai (Sandwich⸗Inseln) ¹) ²) ²) (via Emden Azoren) Honduras ¹) ²) ²), Republik, und Belize in Brutsch⸗ Honduras (via Emden Azoren) Jap (Karolinen) (via Emden Bigo Madras Menado) Japan ³) mit Jap.⸗Sachalin u. Insel Formosa; ferner d. jap. Anst. in China u. auf d. Halbinsel Kwantung via Saseho Dairen Korea ³) 3 Kwantung (Halbinsel) ²) ²) Labuan (Insel) ²) ²) (vis Emden Vigo Madras) .. Madeira Malakka, Halbinsel ¹) ²) ²): Sultanat Kelantan (via Emden Vigo Moulmein) Malakka u.übrige Staaten GiaEmden Vigo Madras) Mexico ¹) ²) ²) (via Emden Azoren): Altar, Arizpe, Banamichi, Chihuahua (Stant), Cuauhtemoc,

Guaymas, Hermosillo, Matamoros de Tamaulipas, Monterrey. Sabinas⸗Villa, Saltillo de Coahuila, Sauz Santa Rosalia de la Baja California.. Coatzacoalcos (Puerto Mexico), Mexico (Stadt), Salina 8 Cruz, Veracruz de Veracruz 2 1 übrige Anstalten . 2 15 Pf. bis Midway (FInsel) ²) ²) ²) (via Emden Azoren) Nicaragua ¹) ²) ) (via Emden Azoren): San Juan del Sur..

5ʃ95 4/ 30 4 30 3 10 3 10 6/70 4 40 3/80 3 95

8 Djibouti (französi ch) Neu⸗Seeland 88 Erythrea (italienisch) 62

1. ital. Besitzungen a. Roten Meere: Neu⸗Caledonien ¹) ²) ²) 189 5

Bolivien 1“ ¹) Dringend =D= nicht zulässig. ²) Offen (Duvert) nicht zulässig.

²) Eigenhändig =MP= nicht zulässig.

Tobago (Insel) und Trinidad 8 ... Uebrige Inseln 4 30 Pf. bis

übrige Anstalten Z . ⁴) Geheime Sprache nicht zulässig.

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatsanzeigers (H.

orddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstr. 32.

Druck der

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Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Belbstabholer

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Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

X

Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: Deutschen Krichsanzeigers und Königl. Preußischen Staats⸗-

die Königliche Expedition des

anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Montag, den . Ptuhe

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

1 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend den Auslandsverkehr mit Nach⸗ nahme⸗Paketsendungen.

Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend die Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Süddeutschen Bodenkreditbank in München.

Bekanntmachung, betreffend die Vernichtung von Akten, Re⸗

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gistern und Urkunden bei dem Reichsgericht.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Promotions⸗ rechts an die Tierärztlichen Hochschulen. Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Crefelder Eisenbahnen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Dr. Rein⸗ 5* Köpke, Abteilungsdirigenten im Ministerium der geist⸗ ichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, die Brillanten zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit dem Stern, Eichen⸗ laub und der Königlichen Krone, dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat 1 Müller zu Duisburg den Roten Adlerorden zweiter lasse mit Eichenlaub, dem Pfarrer Albrecht Stenger zu Mengede im Land⸗ kreise Dortmund, dem Staatsanwaltschaftssekretär, Rechnungs⸗ rat Franz Frankowski zu Gnesen, dem Seminarlehrer und Stadtverordneten Kienast zu Oranienburg im Kreise Nieder⸗ barnim, dem Eisenbahnbetriebssekretär Otto Schultz zu Altona und dem Hegemeister Schultze zu Potthagen im Kreise Greifs⸗ wald den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Geheimen Sanitätsrat Dr. Ernst Harmsen zu Lüneburg, dem Kreisschulinspektor, Schulrat Waschke zu Strelno, dem Fabrikanten und Handelskammerpräsidenten Wilhelm Kattwinkel zu Wermelskirchen im Kreise Lennep, dem Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Wilhelm Kortmann zu Hannover und dem Klosterrezeptor, Rechnungsrat Bork zu Loccum im Kreise Stolzenau den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberleutnant zur See Eltze, Flaggleutnant beim Stabe der Hochseeflotte, dem Musikdirektor Schröder im Infanterieregiment Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfriesischen) Nr. 78, dem Stadtverordneten und Ersten Bei⸗ heürümeen Rentner Gustav Jungbluth, dem Rektor Wil⸗ elm Idel, beide zu Wermelskirchen im Kreise Lennep, dem Rektor Wilhelm Rücker zu Berlin, dem Postsekretär Richter zu Kiel, dem Zollassistenten Voigt zu Berlin, dem Eisenbahn⸗ kanzlisten, Kanzleisekretär Thiele zu Frankfurt a. M. und dem Hegemeister Otto Krüger zu Veckerhagen im Kreise Hofgeismar den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Kapitän zur See Schütz, Abteilungschef im Reichs⸗ marineamt, das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Hofküster Rüffert an der Friedenskirche in Sanssouci das Kreuz der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Hauptlehrer Oskar Anders zu Pawonkau im Kreise Lublinitz, dem Ersten Lehrer Jakob Albe rs zu Beckdorf im Kreise Stade, dem Lehrer und Küster Emil Göhler zu Rauden im Kreise Oststernberg, den Lehrern Heinrich von Lennep zu Manheim im Kreise Bergheim, Wilhelm Slomke zu Roggosen im Landkreise Kottbus, Wilhelm Knaak zu Langenhaken im Kreise Schivelbein, Eduard Maerten zu Kremmen im Kreise Osthavelland und Gustav Zimmermann zu Illmersdorf im Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von ö dem Frotteur Albert Benkert beim Neuen Palais die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kirchmeister und Gemeindevorsteher, Landwirt Wilhelm habe⸗Stamm zu Deininghausen im Landkreise Dortmund, dem städtischen Förster Albrecht Dantz zu Forsthaus Bohler⸗ eide bei Eschweiler im Landkreise Aachen, dem Marine⸗ eldwebel a. D. Wilhelm Sörensen zu Kiel, dem Zollaufseher Czeicke zu Nebra im Kreise Querfurt und dem pensionierten Eisenbahnweichensteller Friedrich Hinzer zu Königsberg i. Pr. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie den Gemeindevorstehern Hermann Berndt zu Liebenow

Generalkommando XII. (1. K.

worden.

Feceweche g Kreise Uelzen, den früihertit isjemeindevorstehern Friedrich Fehling zu Eldagsett kzt tteije. Minden und seegrg Schütt zu Schilksee titzettrtiite Eckernförde, dem Kreiswegewärter Heinrich Rabeszit ehlherbruch im Kreise Fallingbostel, dem Amtspolizeihisfitt. Piriehrich Meyer zu Friedewalde im Kreise Minhͤest. ent. Gemeindefeldhüter Kaspar Mülfarth zu Elsdorf htz treise Bergheim, dem Wiegemeister Johann Rütten tttzschibeiler im Landkreise Aachen, dem Fabrikmeister Chriftetht. Wayer zu Eilendorf im genannten Kreise, dem Maschetzetttitelfter Hubert Roß⸗ kotten zu Ibbenbüren im etiitz Tecklenbureg, dem S Erbermeister Karl Brunnabzath Kesselschmied ikolaus Geis, dem Heizer tzzittth Neumann, den lürhemn Hermann Kreidtt Friedrich Stark,

btttemeister Klemens

ämtlich zu Barmen, d f dem Fabefkarthter 7 Wiechert, beide zu

Book,

Ibbenbüren im Kreise Tecklenbutghhtzt, Puhrparkleiter Wil⸗ helm Steffen zu Stolberg im Wittttztz Nachen, dem Packer Herbert Conrads zu Büsbach ithzetzannten Kreise, dem Maschinenschlosser Richard Oerttltz ßem Maschinenführer Heinrich Weißig, dem Fabrikarhtitetz arxl Scholz, sämtli zu Eichberg im Kreise Schönau, dem gfathittzazcker Philipp Horba zu St. Jobs im Landkreise Aacherse theszzt Walzenbauer Heinri Hoffacker zu Aachen, dem Eisenpttttzheltheiter Joseph Neulen zu Eilendorf im Landkreise Aachen thtthltttenarbeiter Wiegand Distelkamp zu Ei im Kreist Wshtichted, den Kreischaussee⸗ arbeitern Theodor Niewind zuczszttt im Kreise Lüding⸗ hausen und Franz Schriever sͤe im genannten Kreise das Allgemeine Ehrenzei leihen.

Deutsches 9.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Marineoberbaurat und Hafenbaubetriebsdirektor Behrendt zum Marinehafenbaudirektor,

den Marinebaurat für Hafenbau Eckhardt zum Marine⸗ oberbaurat und Hafenbaubetriebsdirektor,

den Marinehafenbaumeister Zennig zum Marinebaurat für Hafenbau und

den Marinebauführer des Maschinenbaufaches Meyer zum Marinemaschinenbaumeister zu ernennen sowie

den Marineintendauturassessoren Dr. Störk, Frerichs und Klamt den Charakter als Marineintendanturrat zu verleihen.

Im Reichsamt des Innern ist der Geheime Kanzleiinspektor Karl Otte als expedierender Sekretär angestellt worden.

Im Reichskolonialamt ist der bisherige Geheime Kanzlei⸗ diätar Bünger zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt worden.

Der bisherige Seei Thiele vom 88 —.) Armeekorps ist zum Ober⸗ sekretär beim Reichsmilitärgericht ernannt worden.

Die bisherigen Hilfsarbeiter, Obermilitärintendantur⸗ sekretär Flöttmann aus Hannover, Militärintendantursekretär Simader aus Stuttgart, Obermilitärintendantursekretäre Meyer (Diedrich) und Leuchte aus Berlin sowie Oberpost⸗ praktikant Arnholz aus Hannover sind zu Geheimen Rechnungs⸗ revisoren bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt

Bekanntmachung.

Vom 1. Januar 1911 ab sind ebenso wie im inneren Ver⸗ kehr Deutschlands, auch im Verkehr mit dem Auslande zu den Paketen mit Nachnahme nur Paketadressen mit an⸗ hängender, vom Absender vorzuschreibender Post⸗ anweisung zu verwenden. Derartige Formulare werden zum Preise von 5 für 10 Stück von Ende Dezember ab zum Verkauf bereit gehalten werden. Es ist gestattet, die Formulare durch die Privatindustrie herstellen zu lassen. Die nicht von der vost bezogenen Formulare müssen, worauf zur Vermeidung von

e durch die Postanstalten hingewiesen wird, in Größe, Form und Vordruck sowie in Stärke und Farbe des Papiers den amtlichen Formularen genau entsprechen. Musterformulare können in einigen Wochen bei den Postanstalten eingesehen und von Interessenten kostenlos bezogen werden. 8 Berlin, den 24. September 1910. Der Staatssekretär des Reichspostamts.

m Auftrage

im Kreise Greifenhagen und Friedrich Hövermann zu

Bekanntmachung.

Der EE11“ zwischen Berlin und Benkheim, Buddern Fensbaee. esprächsgebühr je 1,50 —, Landau in Waldeck, Satrup sowie Uelsby je 1 ist eröffnet worden. 8 u“

Berlin C 2, den 1. Oktober 1910.

8 8 8

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Bekanntmachung.

Auf Grund des §, 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung duich die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:

+ Motorzähler für Gleichstrom, Form E K und 56 EKA der Felten und Guilleaume Lahmeyer⸗ Werke A. G. in Frankfurt a. M.

Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschri veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. —— scen he scoft Monbijouplatz 3) Sonderabdrucke bezogen werden können.

Charlottenburg, den 19. September 1910.

Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt.

Isöyrg.

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Bekanntmachung, betreffend die vI von Schuldverschreibungen der Süddeutschen Bodenkreditbank in München auf den Inhaber.

Der Süddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

eine weitere Serie (67.) zu 4 Prozent verzinslicher, unver⸗ losbarer, 10 Jahre vom Ausstellungstag (1. Oktober 1910) unkündbarer, sodann innerhalb 50 Jahren im Wege der Kündi⸗ gung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbarer Hypotheken⸗ pfandbriefe im Gesamtbetrage von 15 Millionen Moörk 1

Miuünchen, den 28. September 1910. Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern. Dr. von Brettreich.

Vom 1. Januar 1911 ab wird bei dem Reichsgericht eine Aussonderung derjenigen Akten, Register und Urkunden vorgenommen werden, welche demnächst nach Ablauf der bestimmungsmäßigen Frist der Ver⸗ nichtung anheimfallen.

Von der Vernichtung werden betroffen:

a. die Akten über Zivilprozesse, in denen die Urteils⸗ verkündung vor dem 31. Dezember 1900 stattgefunden hat jedoch mit Ausschluß der Akten in Prozeßsachen, in dene Plenarentscheidungen ergangen sind, sowie der Akten, welche in Gemäßheit des § 14 der Geschäftsordnung des Reichsgerichts gefällte Schiedssprüche enthalten;

b. die Akten über Strafprozesse, in denen die Urteils verkündung vor dem 31. Dezember 1900 erfolgt ist, jedoch mit Ausschluß der Akten in Konsularsachen und der Sachen, in denen das Reichsgericht in erster und letzter Instanz zu ständig ist;

c. die bei dem vormaligen Bundes⸗ bezw. Reichsober handelsgericht in den Jahren 1870 bis 1879 geführten Prozeßakten;

d. die Beschwerde⸗, Armenrechts⸗ und Bittschriftenakten aus den Jahren 1879 bis einschließlich 1905.

An diejenigen, denen an der längeren Aufbewahrung der vorstehend zu à bis d bezeichneten Akten oder darin ent⸗ haltenen Urkunden und Schriftstücke gelegen ist, ergeht die büfardenmg. shr Interesse daran bis zum 31. Oktober d. J. bei dem Zentralbureau des Reichsgerichts anzumelden und zu bescheinigen. v

Leipzig, den 29. September 190.

Der Präsident des Reichsgerichts.

Wirkliche Geheime Rat Freiherr von Seckendorff.