6) Von einer Prüfung und Abnahme der Flugzeuge kann vor⸗ läufig noch abgesehen werden.
7) Die Polizeibehörden haben namentlich darauf zu achten, daß die Personen, welche Schauflüge und sogenannte Passagierflüge (Mit⸗ nehmen von unbeteiligten Dritten, Führeraspiranten ꝛc.) ausführen, sich im Besitze des Flugzeugführerzeugnisses (Ziffer 5) befinden.
8) Der Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes wird von jedem Falle der Erteilung, Ausdehnung oder Entziehung des Flug⸗ zeugführerzeugnisses dem Polizeipräsidenten in Berlin Mitteilung machen. Bestehen hinsichtlich eines solchen Zeugnisses oder seines Inhabers Zweifel, so hat die Polizeibehörde sich um Auskunft an den Polizeipräsidenten in Berlin zu wenden.
9) Im übrigen ist die Flug⸗ und Sport Plaßz Gesellschaft Berlin⸗Fohannisthal in Berlin W. 35, Lützowstraße 89,90, bereit, Auskünfte über Flieger und Flugzeuge zu erteile “ 1
B. Luftschiffahrt. a. in Luftschiffen.
1) Die Führer von Luftschiffen, Dritte, Führeraspiranten ꝛc.) mitgenommen werden, müssen sich im Besitz eines von dem Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes ausgestellten „Zeugnisses für Luftschifführer“ befinden. In jedem der⸗ artigen Luftschiffe muß mindestens ein durch ein solches Zeugnis anerkannter Führer vorhanden sein. Es ist darauf himuwirken, daß möglichst alle an der Führung des Luft⸗ schiffes beteiligten Personen (Höhensteuermann, Seitensteuermann ꝛc.) das Führerzeugnis erworben haben. Das Führerzeugnis muß für den Typ von Luftschiffen ausgestellt sein, welchen der Inhaber bei Fahrten mit Fahrgästen bedienen soll. Ferner muß in einem Luft⸗ schiff, das zu solchen Fahrten dient, die mit der Handhabung des Motors betraute Besatzung ihre Befähigung hierfür durch ein Zeugnis nachweisen, das von einem Sachverständigen zur Prüfung von Kraft⸗ fahrzeugführern ausgestellt worden ist. .
2) Der Veranstalter der Fahrten mit Fahrgästen hat ein der Polizeibehörde auf Verlangen vorzulegendes Revisionsbuch zu führen, in welches der verantwortliche Leiter des Luftschiffes einzutragen hat, wann und wie die einzelnen Teile des Luftschiffes einer Prüfung auf ihre Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit unterworfen worden sind. Das Revisionsbuch ist nach anliegendem Muster (Anl. A) einzurichten.
Die Firma, von welcher es bezogen werden kann, wird von dem Deutschen Luftschifferverbande bekannt gemacht werden.
2 Auf die Veranstalter von Fahrten mit Fahrgästen finden die Vors
“
riften unter A 3 Abs. 2 entsprechende Anwenduung.
b. in Freiballonen. 1) Die Führer von Freiballonen, in denen Fahrgäste mit⸗ genommen werden, müssen sich im Besitz eines von einem Verein des Deutschen Luftschifferverbandes ausgestellten, von dem Verbands⸗ vorstande visierten Führerzeugnisses befinden.
2) Fahrgäste dürfen bei Fahrten von Freiballonen nur dann mitgenommen werden, wenn der Führer ein Zeugnis darüber bei⸗ bringt, daß der Freiballon hinsichtlich des Materials und der Aus⸗ stattung einer Prüfung durch einen von der Landespolizeibehörde zu bestimmenden Verein oder Sachverständigen unterzogen worden ist. Dieses Zeugnis hat ein Jahr Gültigkeit. Die zu derartigen Prü⸗ fungen ermächtigten Vereine sind aus der Anlage B ersichtlich.
3) Bei dem Aufstiege von Freiballonen zu Fahrten mit Fahr⸗ gästen muß ein Beauftragter des zuständigen Vereins oder in
11““
Besit Nationale:
116“ System (Fabrikzeichen):. Datum der Herstellung . Indienststellung:.
un ““
größte Breite: 8 einschl. Anbauten:
Gesamthöhe des Luftschiffes:
Paßl: 198g 24 81E646““ öö11““ Hub“ Ballonetventile:. . .
Ventilbetätigung durch: Räume für Fahrgäste: “
Höchstzahl der Fahrgäste:. . .. Mindestgewicht an Ballast: . . . Art und Unterbringung des Ballast
8—
Fahrtberichte. (Für jede Fahrt auszufüllen.)
Gasfüllung: Tag:. . letzte Nachfüllung:. Betriebsstoffe: a. Benzin:.. EI I“ .Kühlwasser:
8 8
in denen Fahrgäste (unbeteiligte
dessen ““ ein Beauftragter der Ortspolizeibehörde zu⸗
egen sein. 88 4) Luftschiffer, welche ein Führerzeugnis erwerben oder Fahrten mit Fahrgästen veranstalten wollen, ohne Mitglieder eines dem Deutschen Luftschifferverbande angehörenden Vereins zu sein, haben sich an den Verein ihres Wohnortes, erforderlichenfalls wegen Bezeichnung eines derartigen Vereins an den Vorstand des Deutschen Luftschiffer⸗ verbandes zu wenden.
C. Fesselballone.
1) Die Führer von Fesselballonen, in denen Fahrgäste mit⸗ genommen werden, müssen sich im Besitze eines von einem Verein des Deutschen Luftschifferverbandes ausgestellten, von dem Verbands⸗ vorstande visierten Führerzeugnisses befinden.
2) Fahrgäste dürfen bei Aufstiegen von Fesselballonen nur dann mitgenommen werden, wenn der Führer ein Zeugnis darüber beibringt, daß der Fesselballon hinsichtlich des Materials und der Ausstattung einer Prüfung durch einen von der Landespolizeibehörde zu bestimmenden Verein oder Sachverständigen unterzogen, und wenn die Aufstiegstelle von einem Sachverständigen für geeignet befunden worden ist. Die Prüfungsbescheinigung hat ein Fahr Gültigkeit
3) Vor dem Beginn von Aufstiegen mit Fesselballonen, soweit solche nicht wissenschaftlichen Zwecken dienen, muß eine Besichtigung des Ballons und seines Zubehörs durch einen Beauftragten des zu⸗ ständigen Vereins oder in dessen Ermangelung durch einen Beauftragten der Ortspolizeibehörde erfolgen.
4) Personen, welche ein Führerzeugnis erwerben oder Aufstiege mit Fahrgästen veranstalten wollen, ohne Mitglieder eines dem Deutschen Luftschifferverbande angehörenden Vereins zu sein, haben sich an den Verein ihres Wohnortes, erforderlichenfalls wegen Be⸗ zeichnung eines derartigen Vereins an den Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes zu wenden.
5) Aufstiege mit Fahrgästen dürfen innerhalb eines Umkreises von 10 km von efestigungen nur mit schriftlicher Zustimmung der zu⸗ ständigen. Militärbehörde zugelassen werden. Die Vorschriften unter A 3 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. ——
—. — — ---—
2mw.Alllgemeines.
1) Für Ausländer treten an die Stelle der unter A 5, Ba 1, b 1 und GC1 erwähnten Zeugnisse die entsprechenden, von dem Vorstande des Deutschen Luftschifferverbandes anerkannten ausländischen Zeugnisse.
2) Die Bestimmungen unter A, B und C finden keine Anwen⸗ dung auf die Luftfahrzeuge der Militärverwaltung.
3) Die Polizeibehörden haben von den ihrerseits erlassenen An⸗ ordnungen allgemeiner Natur, namentlich von solchen, durch die aus besonderen Gründen das Aufsteigen von Fliegern auch außerhalb ge⸗ schlossener Ortschaften verboten oder von einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht wird, sowohl dem Deutschen Luftschifferverbande als auch den in der Anlage (Anlage C) aufgeführten Fachblättern mitzuteilen. Kosten dürfen den Behörden durch die Veröffentlichung der Anordnungen in diesen Blättern nicht entstehen. 8 8
Berlin, den 22. Oktober 1910. 1“ Der Minister Der Minister des Innern.
der öffentlichen Arbeiiten. Inn Vertretung: 8 von Breitenbach. 8 Holtz.]
An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin.
Fane und Art der Gondeln: Aufhängung der Gondeln: . . . Zahl, V
Zahl, Art, Größe, Ort, Mate
erteilung und Stärke der Motoren: . .. — rial der Benzinbehälter:
Zahl, Verteilung, Art und Größe der Luftschrauben: Zahl und Art der Steuer: ““ a. Höhensteuer:.. b. Seitensteuer:.: . Zahl, Größe, Stoff der Gaszellen:
Haeachehhnn“ Zahl und Art der Ventilatoren:.
6 Seite 4. — (Seiten vie Seite 4.) 8 Revisionsbefunde. 8 Gashüllen: (Festigkeit) .. (Dichtigkeit) eb EE“; Starre Gerüstteile: G.... Steuerorgane:..
Aufhängung: . 8—
wE11ö1] Luftschrauben:... Ventilatoren:... Kraftübertragungen:
Ballasteinrichtungen:
Seite 16.
Ballast:.. Aufstiegsort:
„ heit: Fahrt über: größte Höhe: b Landungszeit: 1
. oert: Ballastverbrauch: Grund der Landung:.
Witterung:.. Bemerkungen:
Anlage B. Vereine, 1
die zur Prüfung von Freiballons und Fesselballons ermächtigt sind.
Lfd.
Rr.] Name des Vereins Sitz des Vereins Geschäftsstelle
1]† Berliner Verein für Berlin W. 9 Luftschiffahrt Niederrheinischer Verein Barmen pfär Luftschiffahrt Peß ckert. osener Verein für osen Luftschiffahrt Ostdeutscher Verein für Graudenz Luftschiffahrt Mittelrheinischer Ver⸗ Mainz kein für Luftschiffahrt Cölner Klub für Luft⸗ Cöln Göttingen Breslau Stettin
Voßstraße 21.
Oderberg⸗
r. .“
Schillerplatz 1. 1 Kattenbug 1—3. Sternstraße 6.
Kaiser Wilhelm⸗ 21. Gr. Domstraße (Kreishaus). Rechtsanwalt Dr. Mönckeberg,
schiffahrt Niedersächsischer Ver⸗ ein für Luftschiffahrt Schlesischer Verein für
Luftschiffahrt Pommerscher Verein für
Luftschiffahrt
2
Hamburger Verein für
Hamburg Luftschiffahrt 8
Württembergischer Ver⸗ Stuttgart ein für Luftschiffahrt—
Magdeburger Verein für Luftschiffahrt
Wetterwarte Magdeb. Zeitung, Bahnhofstraße 17.
Magdeburg
Frankfurt a. M. Lübeck
Weimar
Frankfurter Verein für Luftschiffahrt Lübecker Verein Luftschiffahrt Sächsisch⸗Thüringischer Verein für Luftschiff⸗
fahrt Sektion Halle a. S. Halle a. S. Postftra e 6. Sektion Frfurt Erfurt Bismarckstraße 6. Sektion Thüringische Jena Weimar, Belbedere⸗ Staaten allee 5. Kaiserlicher Aero⸗Klub W. 30, Nollen dorf⸗
A platz 3. Nordwestdeutscher Ver⸗ Wittekindstraße 4.
ein für Luftschiffahrt Hannoverscher Verein Schriftführer: Pod⸗ bielskistraße 327.
für Luftschiffahrt 1 Verein für Luftschiff⸗ Bankdirektor Strob⸗ mann.
fahrt Kolmar (Pos.) Leipziger Verein für Markt 1. Augusttorwall 5.
Luftschiffahrt Braunschweigischer Ver⸗
Weststraße 5 und
Lindenstraße 18.
Israelsdorfer⸗
für allee 13 a.
Berlin Osnabrück Hannover
Kolmar (Pos.) Leipzig Braunschweig Bitterfeld
ein für Luftschiffahrt Verein für Luftschiff⸗ fahrt von Bitterfeld und Umgegend Ostpreußischer Verein für Luftschiffahrt Westpreußischer Verein für Luftschiffahrt Bremer Verein für Luftschiffahrt Anhaltischer Verein für Luftschiffahrt Bromberger Verein für Luftschiffahrt Westfälisch⸗Lippischer Verein für Luftschiff⸗ fahrt Oldenburgischer Verein für Luftschiffahrt Verein für Luftschiff⸗ fahrt am Bodensee Trierer Klub für Luft⸗ schiffahrt Luftschiffahrtsverein für Münster und das ünsterland Seeoffizier⸗Luftklub Kurhessischer Verein für Luftschiffahrt
b
Steindamm 2. Holzmarkt 12/14.
Königsberg i. Pr. Danzig Bremen Dessau
Bromberg
Bielefeld
Oldenburg Konstanz Trier
Münster
Wilbelmshaven Marburg
Anlage C. Fachblätter: * 1) „Deutsche Zeitschrift für Luftschiffahrt“, Berlin W. 35, Sie„⸗ straße 105. 3 2) „Die Luftflotte“, Berlin W. 30, Martin Lutherstraße 10. 3) „Zeitschrift für Flugtechnik und Motorluftschiffahrt“, Berke
W. 57, Bülowstraße 73. 2 4) „Luftschiffahrt, Flugtechnik und⸗Sport’, Bielefeld, Berm 68, Zimmerstraße 70
E. Gundlach. lagwitz, Nonnenstraße 25 27.
5) „Im Reich der Lüfte“, Berlin SW.
6) „Der Luftperkehr“, Leipzig⸗ 1
7) „Flugsport“, Frankfurt a. M., Bahnhofsplatz 8. 8 “ W8
Dersonalveränderungern.
asniglich Preußische Armeec. Katholische Militärgeistliche. 3 Durch Allerbhöchste Bestallung. 28. Septenbe. Dr. Joeppen, Div. Pfarrer der 13. Div. in Münster, zum oberpfarrer ernannt. Durch Verfügung des Kriegsministeriums 2 Joeppen, Militäroberpfarrer, den Generalkommandos des m. FI. Armeekorps mit dem Amtssitz in Breslau zugeteilt.
Beamte der Militärjustizverwaltung.
Durch Allerhöchsten Abschied. 13. Oktober. Wagues (Karl), Oberkriegsgerichtsrat vom VIII. Armeekorps, arf em Antrag zum 1. November 1910 mit Pension in den Ruhestand vereg
Königlich Bayerische Armee.
München, 24. Oktober. Im Namen Seiner Maijet Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpe Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Alerbicht wogen gefunden, nachstehende Personalveränderungen Alergni zu 227. bei den Sanitätsoffizieren; im aktiven Herte m 23. d. M. den Abschied mit der gesetzlichen Pension zu dem Oberstabsarzt Dr. Blank, Regts. Arzt des 8. Feldart — und dem Stabsarzt Dr. Mohr, Bats. Arzt im 13. Irf. l Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer Körag 8. Ungarn, beiten mit der Erlaubnis zum Forttragen der beesrm Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen zu 8 die Oberärzte Dr. Stengel des 12. 2 Regts. Arnulf zu den Sanitätsoffizieren der
Thiergartenstraße 8.
Gr.
Kettenhofweg 136.
Belvedereallee 5. 8
8
Dr. Bernhard des 5. Feldart. Regts. König Al⸗ . Spanien zum 7. Feldart. Regt. Prinz⸗Regent “ 8e amten der Militärverwaltung: am 25. v. M. den Geheimen nsrat Dorner, Oberintend. Rat der Intend. I. Armeekorps, auf ihen auf Grund des §2 der Pensionsverordnung für die Beamten „Militärverwaltung in den dauernden Ruhestand zu versetzen und nin Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung den Militär⸗ adienstorden dritter Klasse zu verleihen; am 18. d. M. dem Ge⸗ men Kanzleisekreäär Guber des Kriegsministeriums aus Anlaß Versetzung in den Ruhestand in Anerkennung seiner Dienstleistung Titel eines Kanzleirats zu verleihen. Das Kriegsministerium hat nachstehende Personalveränderungen
hnen Beamten der Militärverwaltung verfügt: auf ihr Ansuchen
den in den dauernden Ruhestand versetzt: am 25. v. M. der hnungsrat Prinner, Oberintend. Sekretär der Intend. I. Armee⸗ cs, am 6. d. M. der Rechnungsrat Schaidler, Garn. Verwalt. beerinsp. der Garn. Verwalt. Bamberg, dieser zum 1. November , unter Anerkennung seiner Dienstleistung und am 23. d. M. Geheime Kanzleisekretär Guber des Kriegsministeriums, diese wegen bgewiesener Dienstunfähigkeit, dann am 14. d. M. der Rechnungsrat Fzmidt, Garn. Verwalt. Direktor der Garn. Verwalt. Ingol⸗ ant, dieser auf Grund des § 2 der Pensionsverordnung rdie Beamten der Militärverwaltung, unter Anerkennung seinet denstleistung; am 7. d. M. wurde mit der Wirksamkeit vom 1. Ok⸗ ger d. J. der Intend. Sekretär Walther der Intend. der 3. Div. u Intend. I. Armeekorps in gleicher Diensteigenschaft in etat⸗
mäßiger Weise versetzt; mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober d. J. wurden in etatmäßiger Eigenschaft ernannt: am 22. v. M. die Unter⸗ zahlmeister Neugirg des 7. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold und Gampel des 10. Inf. Prinz Ludwig zu Zahlmeistern im I. Armeekorps, am 7. d. M. der Intend. Diätar Böll der Intend. II. Armeekorps zum Intend. Sekretär bei der Intendantur
der 3. Div. 85 Kriegsministerium. München, 24. Oktober. Zum 1. No⸗ vember d. J. werden kommandiert: die Oberlts. Haase des 22. Inf. Regts. als Assist. zur Militär⸗Schießschule und Adam des Eisenbahn⸗ bats. mit 30. September 1911 zur Zentralstelle des Generalstabes. An Stelle des Gen. Majors Grafen v. Zech auf Neuhofen, Kommandeur der 6. Inf. Brig., wird Oberstlt. Zoellner, mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteil. Chefs bei der Zentralstelle des Generalstabes beauftragt, als Mitglied der Militärstudien⸗ und
Prüfungskommission bestimmt. 8 8 An Stelle des Lts. Schäfer des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig wurde Lt. Egger des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von
Sachsen zum Topographischen Bureau des Generalstabes kommandiert. Lt. Jäger des 4. Chev. Regts. König wurde vom 1. November d. J. ab auf die Dauer eines Jahres zum Kriegsarchiv kommandiert.
Hessen. Darmstadt, 26. Oktober. Frhr. v⸗Rotsmann, Oberstlt., auf sein Gesuch von der Stellung à la suite des Großherzogl. Gend. Korps enthoben.
72
zegebnisse der Diplom⸗Hauptprüfungen an den Technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover, Aachen und Danzig im Studienjahre 1909/10.
An der
Von den zur Diplom⸗Hauptprüfung zugelassenen Kandidaten haben bestanden: in der Fachrichtung 1
Bau⸗ ingenieur⸗ wesen
Technischen Hochschule
Architektur 8 1 zu ingenieur⸗ wesen
Ma⸗ 88 Elektro⸗ technik
I.
V Schiffs⸗
maschinen⸗ bau
Schiff⸗
bau
gerlin 62 1 55 V
74 *) Hannover 11616“ 8 35 chen. 11¹“”“ II 13 . ... 1“ 18 11
8
Zusammen. 114
34
8 12552
Davon haben bestanden:
8 ö “ G a. gt
14, 9
1IG 44 *) ͤ111111“ 13 Dan;gg . “ 2
8 2
50
20
Zusammen. 69*) Berlin
Hannover
b. „mit Auszeichnung“. 4 1
Zusammen . . . V 9 1 hat die Prüfung in beiden
1“ 111111616“X über die Zahl der an den Technischen Hochschulen Preußen
Doktor⸗Ingenieur⸗Promotionen.
In der Abteilung für:
vechnische Ho
4 e“ 88 Bauingenieur⸗ wesen
b“
Chemie und Insges amt
Hüttenkunde (in annover: einschl. lektrotechnik, in
Aachen: einschl. Bergbaukunde)
Maschinen⸗ ingenieur⸗ wesen
Schiff⸗ und Schiffsmaschinen⸗
Wohlfahrtspflege. 8 br v1“ v ” 1“ A. deutscher Arbeitsnachweiskongreß in Breslau. Am 27. d. M. trat der Verband deutscher Arbeitsnachweise zu diesjährigen Kongreß in Breslau zusammen. Dr. Freund, der Bende des Verbandes, begrüßte die zum Arbeitsnachweiskongreß nenen Vertreter der Behörden. Als Vertreter der Wecesenh t er Geheime Regierungsrat Landmann vom Reichsamt des Innern nen, der darauf hinwies, daß das Reich sein Interesse für den n- durch die Subventionierung gezeigt habe. Im Namen des scen Ministers für Handel und Gewerbe sprach der Geheime reregierungsrat Neumann, namens des Breslauer Magistrats Stadtrat Marck. Nach Eintritt in die Tagesordnung behandelte geerat von Dr. Keßler⸗Berlin den ersten Gegenstand derselben: inseitigen Arbeitsnachweise der Arbeitgeber und der itnehmer: Als einseitige Arbeitsnachweise gelten heute im allge⸗ a in erster Linie die Arbeltgebernachweise, während noch vor ihren die Arbeitnehmernachweise als gleichwertig betrachtet wurden. Pegensatz zu den gewerkschaftlichen? rbeitsnachweisen bewegen sich Arbeitgebernachweise in aufsteigender Linie. doch die Ge⸗
err;,
Sind do . üe immer mehr dazu übergegangen, das paritätische Prinze verfennen. Am meisten Bedeutung hat die gewerkschaftliche Arbeits⸗ ttlung noch im Gastwirtsgewerbe, wo sie das Rückgrat der Organi⸗ Fübäldet. Indessen dient die Arbeitsvermittlung hier nicht ge⸗ czaftlichen Zielen, sondern soll nur der Ausbeutung durch die i Amchige I entgegenarbeiten. Der Referent schilderte Auebreitung, Technik und Verfahren der Arbeitgebernachweise. Schließung durch den Staat sei nicht erwünscht; indessen. trat
ler doch für gewisse gesetzliche Mindestbedingungen ein, die vor wmnt paritätische Konkrolle und Beschwerdeinstanz sowie eine —— der Sperrungsfrist betrafen. Der zweite Referent, Bei⸗ 5 eierungerat Dominicus⸗Straßburg, schilderte als —32 Arbeitsnachweisorganisation des Zechenverbhandes, die den gackt h fuch bekämpfen und einen besseren Ueberblick über den Arbeits⸗ verschaffen soll. Eine Beeinträchtigung der Freiyügigkett ist nicht aber die Zahl der Kontraktbrüche hat eeineswegs ab⸗ Obwohl dieser Arbeitgebernachweis loyal gehand⸗ wird, und keine Klagen bei der Presse und den Drganisationen der
bildet er dennoch eine ständige Gefahr für den
Ausbruch eines Konflikts. Allgemein zu wünschen ist die Beschaffun einer Beschwerdeinstanz. Für eine einheitliche Uebersicht slheftune Arbeitsmarkt kann indessen kein Interessentenarbeitsnachweis in Be⸗ tracht kommen. Ein Reichsgesetz ist nicht zu wünschen. In der Diskussion wies u. a. Generalsekretär Flechtner⸗Stettin darauf hin, daß das Bedürfnis der Industrie nach hochqualifiziertem Arbeitsmaterial nur durch eigene Nachweise gedeckt werden könne. Sie ermöglichen eine bessere Disposition der Arbeits⸗ kräfte; die Maßregelung der Arbeiter ist nicht ihr Hauptzweck, sie haben ihren Kampfcharakter längst abgestreift und die Meisterwirt⸗ schaft in den Fabriken beseitigt. Der Redner befürwortete ein Zu⸗ sammengehen mit den öffentlichen Arbeitsnachweisen, um den Arbeits⸗ markt zu organisieren. Dr. NaumannHamburg machte darauf auf⸗ merksam, daß auch der öffentliche Arbeitsnachweis über qualifiziertes Arbeitermaterial verfügt, unter dem die Industrie ihre Auswahl treffen kann. Eine gesetzliche Regelung ist nicht erwünscht. Der Gewerkschaftler Schulen ung. CFtfcen erklärte, daß die Be⸗ fürchtungen der Arbeiterschaft bestehen bleiben. Dr. Klose vom Verein deutscher Metallindustriellen wies diese Befürchtungen zurück. Oft glauben sich Arheiter, die keine Arbeit er⸗ halten, schon für gesperrt. Die Arbeitgebernachweise haben eipe paritätische Beschwerdeinstanz wie eine öffentliche Kontrolle durchaus nicht zu fürchten. Von einem Arbeitervertreter wurde darauf hingewiesen, daß eine bisherige loyale Handhabung der Arbeit⸗ gebernachweise besonders nach einem Streik in ihr Gegenteil um⸗ chlagen könne. Stadtrat Flesch⸗Frankfurt forderte eine bessere Ueber⸗ sicht über die Tätigkeit aller Nachweisformen, besonders der einseitigen, was bisher durch die Heimlichkeit der Arbeitgebernachweise verhindert wurde. Arbeitersekretaͤr Göttfried wies auf die irrtümliche Auffassung der Arbeitgeber hin, die da meinten, Lohn und Arbeitsbedingungen durch den Arbeitsnachweis regeln zu können, ein Irrtum, den die Arbeitnehmer⸗ verbände längst erkannt hätten. Der Arbeitsnachweis dürfe nicht Kampf⸗ objekt sein. Mit der Anerkennung der Gewerkschaften und dem Eh. dringen des Tarifgedankens werde der Arbeitgebernachweis verschwinden. Syndikus Dr. Keiner Mannheim erklärte, daß der Arbeitgeber⸗ nachweis in Mannheim keine Geheimakten führt, noch irgend welche Arbeitskräfte bevorzugt. Landesversicherungsrat Hansen legte dar, daß die Bekanntgabe von Streiks und Aussperrungen in ihrer Bedeutung für die öffentlichen Arbeitsnachweise überschäͤtt wird.
bekannt. Die der öffentlichen Kieler Nachweisstelle — Dr. Fischer⸗Nürnberg 1. - daß beim Arbeitgebernachweis keine interlokale Vermittlung stattfindet. In Hamburg hat der Hafen⸗ betriebsverein, wie dessen Direktor aussagt, mit der seit 1906 ein⸗ gerichteten paritätischen Beschwerdekommission keine guten Erfahrungen gemacht, da die Arbeitnehmer bald versuchten, ihre Befugnisse zu er⸗ weitern. In dem Schlußwort wurde von Dr Freund die Hoffnung ausgesprochen, daß die Gegensätze bei der gemeinsamen Tätigkeit der des Arbeitsmarktes überbrückt werden möchten. — Dann folgte ein Referat von Regierungsrat Dominicus⸗Straßburg über die Entwicklung des Arbeitsnachweises im Auslande. Die Prinzipien der deutschen Arbeitsvermittlung sind vielfach im Auslande nachgeahmt worden, so in der Schweiz, in Norwegen, in Oesterreich. In England ist der Staat Träger der Arbeitsnachweise, was zu Schwierigkeiten führen kann, wenn die Kommunen nicht mit⸗ arbeiten. Deutschland soll versuchen, seinen bisherigen Vorsprung zu bewahren.
Darauf sprach Landesversicherungsrat Hansen⸗Kiel über Lehr⸗ lingsvermittlung. Sie bildet das jüngste Gebiet, auf dem die Arbeitsnachweise tätig sind. Innungen und Handwerkskammern haben die Frage nicht lösen können. ie öffentlichen Arbeitsnachweise müssen hier ergänzend eintreten. Am weitesten ist die Lehrstellen⸗ vermittlung in Süddeutschland vorgeschritten. Innungen, Handwerks⸗ kammern, Schulen und öffentliche Arbeitsnachweise müssen zusammen arbeiten. In neuester Zeit hat sich bei den Handwerkskammern die Neigung gezeigt, die Lehrstellenvermittlung für sich allein zu beanspruchen. Der zweite Referent Dr. Altenrath⸗Berlin behandelte die Lehrlings⸗ frage vom Standpunkt der Volkswohlfahrt und ber Volkserziehung aus. Die Innungsvermittlung ist unzulänglich, da sie, wie die anderen Interessentenverbände, kein Vertrauen genießt Ein Zusammengehen aller Faktoren ist nötig, wozu sich die S affung besonderer Ausschüsse empfehlen würde. In der Diskussion trat Herr Hammerstein⸗Breslau für eine Verlängerung der Schulpflicht bei Kaufleuten und Handwerkern ein. Landesrat Schellmann wies auf die Lehrstellenvermittlung des Verbandes im Bezirke Düsseldorf hin. Zu empfehlen sind einheitliche Grundsätze für ganze Bezirke. 8
Den Schluß des ersten Verhandlungstages bildete ein Bericht von Fräulein Klaus ner⸗Berlin über das Thema „Der Arbeits⸗ nachweis und die Frauen“. Die Frauenbewegung hat bisher noch kein Interesse für den Arbeitsnachweis gezeigt. Auch die charitativen Vereine gehen selten mit den öffentlichen Arbeits nachweisen zusammen. Was die Leistungen der öffentlichen Arbeits
nachweise betrifft, so vermitteln diese erst einen kleinen Teil der im Beruf stehenden Frauen. Im Arbeitsnachweis selbst wäre eine aus gedehntere Tätigkeit der Frauen von großem Nutzen. Die Dienst botenvermittlung ist keineswegs die einzige Aufgabe Arbeitsnachweises für weibliche Personen. Ebenso wichtig ist die Ver⸗ mittlung von Fabrikarbeiterinnen, für die gerade die Umschau sittliche Gefahren mit sich führt. An der stetigen Verringerung, der die Zahl der weiblichen Dienstboten unterliegt, hat die gewerbsmäßige Stellen vermittlung einen wesentlichen Anteil. Sehr wenig entwickelt ist die interlokale Vermittlung der Frauen. Noch gar nichts hat der weib liche Arbeitsnachweis bisher für Krankenpflegerinnen und Bühnenpersonal 8 Füden wo die gewerbsmäßige Stellenvermittlung noch völlig vorherrscht.
Streiks und Aussperrungen werden von allein Qualität der Arbeitskräfte wird seitens
Nachweise sehr beachtet. So liefert die den ganzen Bedarf für die Kaiserliche Werft. machte darauf aufmerksam,
Land⸗ und Forstwirtschaft. Gersten⸗ und Haferernte in Frankreich.
Der Kaiserliche Konsul in Marseille berichtet unterm 20. d. M. Nach der amtlichen Veröffentlichung des Landwirtschaftsministeriums in Paris im „Journal Officiel“ vom 19. d. M. hat die Ernte Frankreichs an Gerste und Hafer im Jahre 1910 betragen in den
8 4 875 300 2 309 180 1 631 700 1 460 900 2 697 300 1 221 200 135 400 440 200
Nordwesten. Norden. Nordosten Westen. Zentrum . Osten . Südwesten Süden .. Südosten ... 798 900 1““ 123 000
“ Gesamternte. 15 693 080 Dagegen hatte die Ernte betragen: ebbeeeeee
bb....1.ö.
1 .. 15 168 100 . . 12 875 847 90 546 269 14 392 390 94 999 902
Doppelzentnern hatte die Ernte betragen: Gerste
9 976 150
10 431 800
9 208 610
9 781 980
“
111 052 100.
116 708 100 100 728 390 107 089 903
1 . 11111“ In Hafer ⁊52 097 900 55 613 000 47 487 530 b“ 51 196 453 .—“ 42 835 509 11A“*““ 44 377 828
Während die Weizenernte des Jahres 1910 um 32 % gegen die 1909 er Ernte und um 27 % gegen den Durchschnitt der letzten 10 Jahre zurückgeblieben ist, weist die Gerstenernte nur einen Ausfall von 3 ½ %, die Haferernte einen Ausfall von etwa 5 % gegen 1909 auf. Dagegen ist die diesjährige Gerstenernte um 6 %, die Hafer⸗ ernte um 7 % größer als der Durchschnittsertrag der letzten 6 Jahre. „Das Gewicht für den Hektoliter Gerste beträgt bei der dies⸗ jährigen Ernte 63,55 kg, das ist ebenso viel wie im vorigen Jahre, während das Gewicht nach dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre etwa 64 kg betragen hat. 1 hl Hafer der diesjährigen Ernte wiegt durch schnittlich 46,95 kg gegen 47,65 kg im vorigen Jahre und 47,25 kg nach dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre.
1909. 1908. 1991..
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul, und Klauenseuche aus Gerskullen, Kreis Ragnit, Reg⸗ Bez. Gumbinnen, Hadmersleben, Kreis Wanzleben, Reg.⸗Bez. Magdeburg, Eibach, Bezirksamt Schwabach, Reg.⸗Bez. Mittelfranken, und Hecklingen, Kreis Bernburg, Herzogtum Anhalt, am 27. Oktober 1910 sowie aus Zürchau, Landratsamtsbezirk Altenburg, Herzogtum Sachsen⸗Altenburg, am 26. Oktober 1910. 6 b 8
9
8
1 Griechenland. Die griechische Regierung hat nachstehende OQOuarantänemaß⸗ aah H en.
Die bisherige ünftägige Quarantäne gegen Herkünfte aus Konstantinopel ist auf 2 Tage, 2) die bisherige süectägige Quarantäne gegen Neapel ist auf 3 Tage und 3) die bisherige zweitägige Quaran⸗ täne gegen die italienische Küste zwischen Brindisi und Taranto ist auf 24 Stunden, ohne Anrechnung der Ueberfahrt, herabgesetzt worden (Vergl. R.⸗Anz.“ vom 13. Oktober d. J. Nr. 241.) “
8
Aegypten. 8 Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat 9
Pöeke Herkünfte aus Zonguldak (Schwarzes Cholerareglement anzuwenden. 1““ “