Durch Allerhöchsten Abschied. 13. Oktober. Schu⸗ mann ( 8,5 Oberintend. Sekretär von der Intend. des VI. Armee⸗ korps, Nagel, Oberzahlmstr. vom 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142, — bei ihrem dssche gen aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrat verliehen. .
“ des Kriegsministeriums. 18. Ok⸗ tober. Ibe, Intend. Sekretär von der Intend. des XVIII. Armee⸗ korps, Scherer (Heinrich), Intend. Diätar von der Intend. des VIII. Armeekorps, — zum 1. Dezember 1910 “ versetzt.
Königlich Bayerische Armee.
München, 31. Oktober. Im Namen Seiner Majestät des Königs. 1 Königliche ä Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allergnädigst be⸗ wogen gefunden, mit Allerhöchstem Handschreiben vom 24. d. M. den Gen. d. Kav. Prinz Ludwig Ferdinand von Bayern König⸗ liche Hoheit, Inhaber des 18. Inf. Regts., à la suite des 2. Schweren Reiterregts. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗ Este, auch à la suite des Sanitätskorps zu stellen;
ferner: unterm 24. d. M. aus Anla Allerhöchstihres Namens⸗ festes den Gen. der Inf. Grafen Eckbrecht v. Dürckheim⸗ Montmartin, kommandierenden General des II. Armeekorps, à la suite des Inf. Leibregts. zu stellen; 8
dann: unterm 23. d. M. nachstehende Personalveränderungen zu verfügen: bei den Offizieren und Fähnrichen: im aktiven Heere: zu ernennen: zum Inspekteur der Technischen Institute den Gen. Major Ritter v. Seither, Kommandeur der 1. Feldart. Brig., zum Kom⸗ mandeur der 9. Inf. Brig. den Obersten Ritter v. Fischer, Kom⸗ mandeur des 1. Inf. Regts. König, unter Beförderung zum Gen. Major (1), zum Kommandeur der 1. Feldart. Brig. den Obersten Frhrn. v. Stein, Abteil. Chef, im Kriegsministerium, zum Kom⸗ mandeur des 1. Inf. Regts. König den Obersten Endres, Chef des Generalstabs I. Armeekorps, zum Chef des Generalstabs I. Armee⸗ korps den Oberstlt. Frhrn. v. Nagel zu Aichberg, Kom⸗ mandeur des 1. Schweren Reiterregiments Prinz Karl von Bayern, zum Kommandeur des 1. Schweren Reiterregiments Prinz Karl von Bayern den Major Prinz Franz von Bayern Königliche Hoheit beim Stabe dieses Regts. unter Beförderung zum Oberstlt. ohne Patent, zum Bats. Kommandeur im 13. Inf. Regt. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, den Major Strelin beim Stabe des 1. Jägerbats. Prinz Ludwig, zum Abteil. Kommandeur im 3. Feldart. Prinz Leopold den Hauptm. Maurer beim Stabe dieses Regts. unter Beförderung zum Major ohne Patent, zum Adjutanten bei der Insp. der Kav. den Rittm. Frhrn. Fuchs v. Bimbach u. Dornheim, Eskadr. Chef im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, zum Komp. Chef im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, den Hauptm. Ulrich, Assist. bei der Militär⸗ schie schule, zum Eskadr. Chef im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., shes von Preußen, den Rittm. v. Lossow, Adjutanten bei der 4. Kav. Brig., zum Adjutanten bei der 4. Kav. Brig. den Oberlt. Frhrn. v. u. zu Aufseß des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor; zu versetzen: die Majore: Ebermayer von der Insp. der Technischen Institute zum Kriegsministerium unter Beauftragung mit Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Abteil. Chefs, Raab, Bats. Komman⸗ deur im 13. Inf. Regt. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, zum Stabe des 19. Inf. Regts.
önig Viktor Emanuel III. von Italien unter Beförderung zum Dberstlt. (1), Ruchte, Komp. Chef im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Stabe des 1. Jägerbats. Prinz Ludwig, Cnopf, Adjutanten bei der Insp. der Kav., zum Stabe des 1. Schweren Reiterregts. Prinz Karl von Bayern und Seeger, Abteil. Kommandeur im 3. Feldart. Regt. Prinz Leopold, zur Insp. der Technischen Institute, den Hauptm. v. Parseval des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien, bisher ohne Gehalt beurlaubt, zum Stabe des 3. Feldart Regts. Prinz Leopold, den Oberlt. Weiß, bisher kommandiert als Assist. zur ilitärschießschule, vom 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Würt⸗ temberg als Assist. zur Militärschießschule; zu befördern: zu Obersten die Oberstlts. Rauchenberger (6), Abteil. Chef bei der Zentralstelle des Generalstabes, kommandiert zum Königl. preuß. Fentran Generalstabe, Maunz (1) beim Stabe des 21. Infanterie⸗ regiments, Keim (2), Kommandeur des 1. Jägerbataillons rinz Ludwig, Dietrich (4), Kommandeur des 2. Schweren —— Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Fste, Usselmann (5), Kommandeur des 11. Feldart. Regts., Schoch (7), Direktor der Kriegsakademie und der Art. und Ingen. Schule, und Riedl (3), Kommandeur der Kriegsschule, zu Oberstlts. die Majore Schulz (3), Bats. Kommandeur im 14. Inf. Regt. Hartmann, Hannappel (2), Kommandeur des 2. Jägerhats., und Held (4), Kommandeur des 10. Feldart. Regts., zu Majoren l(überzähl.) die Hauptleute und Komp. Chefs v. Haasy (10) des Inf. Leibregts., Edlen v. Krempelhuber auf Emingen (16) des 3. Inf. Regts. rinz Karl von Bayern, Wilcke (4) des 5. Inf. Regts. Großherzog Ernst Prians von Hessen, Eberhard⸗Löhlein (9) des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Prenner (21) des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, Ritter Mertz v. Quirnheim (17) des 9. Inf. Regts. Wrede, Paulus (20) des 13. Inf. Regts. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, Raab (5), Krackhardt (18) und Geigel (23) des 14. Inf. Regts. Hartmann, Carl (3), Latterman n (22) des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen, Bedall 1 13) des 16. Infanterieregiments Großherzo Ferdinand von Toskana, Bäuerlein (19) des 18. Inf. Re⸗ ts. Prinz Ludwig Ferdinand und Zenns (14) des 20. Inf. Regts. Hein Rupprecht, die Hauptleute v. Wenz zu Niederlahnstein (8) des 8. Inf. Regts. Großherzog riedrich II. von Baden, kommandiert zum Königl. 7 Großen Fhüebric1n. Öund Friedmann (7) der Insp. der Technischen Institute, zu Majoren ohne Patent die Hauptleute Schuster, Adjutanten des Kriegsministers, Beckh des Kriegsministeriums, Wolf, Linienkommandanten in München, Hofmann, zugeteilt der Zentralstelle des Generalstabes, kommandiert zur Eisenbahnabteil. des Königl preuß. Großen Generalstabes, v. Bomhard, Adjutanten beim General⸗ kommando I. Armeekorps, v. Baligand, Adjutanten bei der 6. Di⸗ vision, und Herold beim Stabe des 6. Feldart. Regts., diesen überzählig, zu Hauptleuten den Oberlt. Raila (14) des 2. Inf. Regts. Kronprinz, kommandiert zum Kriegeministerium, den Oberlt. z. D. Schamberger (1), Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Kitzingen, zu Rittmeistern die Oberlts. Prinz Heinrich von Bayern Königliche Hoheit (21) des 1. Schweren Reiterregiments Prinz Karl von Bayern, diesen überzählig, Prinz Ferdinand Maria von Bayern, Infanten von Spanien Königliche Hoheit (20) à la suite des 2. Schweren Reiterregts. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este und Herzog Ludwig Wilhelm in Bayern Königliche Hoheit (19) à la suite des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, zu Haupt⸗ leuten (überzählig) die Oberlts. Kriebel des 1. Inf. Regts. König, kommandiert zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, diesen ohne atent, Deuringer (9), ats. Adjutanten im 3. IJInf. Regt. rinz Karl von Bayern, Schleich (7) des 4. Inf. Regts. König ilhelm von Württemberg, kommandiert als Adjutant zur Kriegs⸗ schule, Häublein (12) des 6. Inf. Regts. S Wilhelm, König von Preisßen, kommandiert zur Kriegsakademie, errmann 2 des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, Schneider (6) des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich II. von Baden, SeeIb8 e (3) des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, Louis (5) des 14. Inf. . Hartmann, Bourier (4), Bats. Adjutanten im 15. Inf. Regt. önig Friedrich August von Sachsen, Frhrn. v. Sten el (16) des 20. Inf. Regts. S Rupprecht, Gries (8) des 1. Jägerbats. Prinz Ludwig und roen (10) des 2. Jägerbats.
Preußen. Berlin, 3. November.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Kriegsministers, Generals der Infanterie von Heeringen entgegen.
desrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ für Handel und erkehr, l und Verkehr und für
Der Bun sitzung; vorher hielten der b die vereinigten Ausschüsse für Hande
Justizwesen sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.
Die Nr. 10 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. Oktober 1910 enthält im Amtlichen Teil unter A (Unfallversicherung) zwei Bekanntmachungen des Amts über Genehmigung von Unfall⸗ verhütungsvorschriften und Gefahrentarifen. Dann folgen Be⸗ scheide und Beschlüsse über folgende Gegenstände:;:
Zur Frage der versicherungsrechtlichen Zugehörigkeit der Kanalreinigungsanstalten und Kläranlagen (2417). *) 1
Ueber die Versicherungspflicht von Wäschereien mit kleinen Motoren (2418). B
Ueber den Einfluß einer vorübergehenden Verkürzung der in einem Betrieb üblichen Arbeitszeit auf die Berechnung der Umlagebeiträge für solche Arbeiter, welche keinen Lohn oder weniger als den dreihundertfachen Betrag des ortsüblichen Tagelohns beziehen (2419). —
Sind die Berufsgenossenschaften berechtigt, das von ihnen gemäß § 76 Abs. 1 des Krankenversi erungsgesetzes über⸗ nommene Heilverfahren vor seinem Abschlusse einzustellen und die weitere Behandlung der zuständigen Krankenkasse wieder zu überlassen (2420). .
Die Berufsgenossenschaften haben einen Anspruch auf Benachrichtigung auch von solchen Terminen in Unfallunter⸗ suchungsverhandlungen, welche eine Polizeiverwaltung nicht als Ortspolizeibehörde des Unfallorts, sondern auf Ersuchen einer anderen Polizeibehörde vornimmt; die Vertreter der Berufs⸗ genossenschaften sind zu solchen Untersuchungsverhandlungen allgemein zuzulassen (2421). 8e
Ueber die Zulässigkeit einer Uebertragung der Straf⸗ befugnis aus den §§ 112, 116, 146 und 147 des Gewerbe⸗ unfallversicherungsgesetzes au einen Ausschuß des Genossen⸗ schaftsvorstandes durch Statut (2422). 8
Ueber Gefahr der Notlage und Zwangsversicherungspflicht bei Baugewerbetreibenden (2423). 1
Bei Regiebauten ist ein durch Prämienzahlung begründetes lediglich formellrechtliches Versicherungsverhältnis auf eine spätere, in Streit befindliche Bauarbeit wirkungslos (2424).
Ueber die Versicherung des Betriebs einer teils zur See⸗ fahrt teils auf Binnengewässern benutzten Motorlustjacht (2425).
Die Uebernahme der Entschädigungslast bei Betriebs⸗ überweisungen darf die Verufsgenossenschaft, welcher der Betrieb überwiesen ist, nicht von der Nachprüfung abhängig machen, ob die überweisende Berufsgenossenschaft den Unfall seinerzeit mit Recht anerkannt hat (2426).
Kein Uebergang eines „Betriebs“ von der gewerblichen Berufsgenossenschaft auf die landwirtschaftliche bei dauernder Auf⸗ gabe der Lohndrescherei und Weiterverwendung der Dresch⸗ maschine in der eigenen Landwirtschaft (2427).
Zur Frage der Befolgung von Unfallverhütungsvorschriften während des Dreschgeschäfts (2428).
Sind die Unfallverhütungsvorschriften durch den Pächter oder zu be⸗ folgen? (2429).
durch den Eigentümer einer Obstanlage Ueber die Grenzen der Befugnisse des Sektionsvorstandes zur Vertretung der Berufsgenossenschaft vor dem Schieds⸗ gerichte gegenüber dem gleichen Rechte des Berufsgenossen⸗ schaftsvorstandes (2430). b Die Schiedsgerichte sind verpflichtet, ein bei ihnen an⸗ hängiges Antragsverfahren aus § 94 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft (§ 88 des Gewerbe⸗ unfallversicherungsgesetzes) durch Urteil zu erledigen, falls nicht ein förmlicher Vergleich zwischen den Parteien zustande kommt, oder der Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet worden ist, ausdrücklich zurückgezogen wird (2431). Die Schiedsgerichte sind nicht berechtigt, Eingaben in fremder Sprache auf Kosten der beteiligten Berufsgenossenschaft übersetzen zu lassen, wenn die Berufsgenossenschaft, an die sie der Absender gerichtet hatte, sie ihnen mit einem Anschreiben „zur weiteren Veranlassung“ übersandt hat (2432). “ Ueber die Begrenzung des Streitgegenstandes in einem Beschwerdeverfahren gemäß § 20 Abs. 2 der Kaäiserlichen Ver⸗ ordnung, betreffend das Verfahren vor den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung, vom 22. November 1900 (2433). Die Abteilung B (Invalidenversicherung) enthält ein Rundschreiben an die Vorstände der sämtlichen Landes⸗ versicherungsanstalten (Versicherungsanstalten) und besonderen Kasseneinrichtungen, betreffend die Betätigung der Versicherungs⸗ träger auf dem Gebiete der Invalidenhauspflege im Jahre 1909, vom 16. April 1910. 8 Es folgen Entscheidungen aus § 155 des Invaliden⸗ versichenag gses die folgende Gegenstände behandeln ae ersicherungspflicht eines bei seinem Adoptivsohne tätigen Mannes (1505). Versicherungspflicht eines Gutsschmieds (1506). . Versicherungspflicgh eines Forsturlaubers, d. h. eines von seinem Truppenteile zur Verwendung im Forstdienste beurlaubten Unteroffiziers (1507). .“ Wrficherungspflicht der sogenannten Hotelkommissionäre (1508). Versicherungspflicht einer ursprünglich in Wohnung und sodann in einem von dem Arbeitgeber Raume beschäftigten Näherin (1509). Versahenh bötmn Vernichten von Einstampfen (1510). angfer (15. macht eine Nachweisung über die Renten⸗ zahlungen und Beitragserstattungen der 31 Vöesicherun9⸗. anstalten im August 1910 sowie über den Erlös aus eitrags⸗ marken für den Monat September 1910. 8
der eigenen gemieteten
Quittungskarten durch
*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.
er Nich che Teil bringt eine Erörterung über ergabe von Mitteln einer Invalidenversicherungsanstalt Inlegung von Arbeiterrentengütern.
8* 1.“
die zur
S. M. Flußköt
Laut. Meldun des „W. T. B.“ G nach Tschungking
ist „Otter“ gestern von Itschang (Nangtse)
abgegangen.
8
Württemberg 88 8
Als finanzielle Wirkung des seit dem 1. April 1909 be⸗ stehenden Staatsbahnwagenverbandes im Jahre 1909 kann, wie der „Staatsanzeiger für Württemberg“ 1 eine Ersparnis von rund 400 000 ℳ, vornehmlich aus der Er⸗ sparung von Wagenleerläufen herrührend, für Württemberg angenommen werden. Eine Ersparnis in dieser Höhe ist seiner⸗ zeit auch in der den Ständen vorgelegten Denkse 29 über die Bildung des Verbandes bei Aufstellung des Eisenbahnetats für 1909 in Aussicht genommen gewesen.
Hamburg.
Die Bürgerschaft genehmigte gestern, „W. T. B.“ zu⸗ folge, den Antrag des Senats au Einsetzung einer aus sechs Mitgliedern des Senats und zwölf Mitgliedern der Bürgerschaft zu bildenden Kommission mit dem Auftrage, die Notwendigkeit einer Vermehrung der Staatseinnahmen zu prüfen und auf Grund dieser Prüfung ihre Anträge zu stellen
8 “
Oesterreich⸗Ungarn.
Das regierungsoffiziöse „Prager Abendblatt“ hat gestern eine Note veröffentlicht, in der die Drohung ausgesprochen wird, daß, falls infolge Mißlingens der Ausgleichsverhandlungen der Landtag nicht arbeitsfähig sei, die bisher gewährten Nachlässe an Realsteuern in Böhmen aufgehoben würden.
Großbritannien und Irland. 8
“
In einer stark besuchten Versammlung von Mo⸗ hammedanern in London gelangte eine Resolution zur An⸗ nahme, die, „W. T. B.“ zufolge, einen scharfen Protest gegen die Aktion Englands in Persien enthält und England auffordert, seinen Einfluß geltend zu machen, um die Zurück⸗ ziehung der russischen Truppen aus Persien zu. erreichen. Die Redner klagten England und Rußland in heftigen Worten gn. Der Name des Deutschen Kaisers wurde mit lautem Beifall
8
begrüßt. n” Frankreich.
Die gestrige Sitzung des Kabinettsrats war von sehr kurzer Dauer. Nach einem vom „W. T. B.“ verbreiteten amt⸗ lichen Communiqué dankte der Ministerpräsident B riand seinen Kollegen für ihre Mitarbeit und für die Sym athiebeweise, die sie ihm während der letzten Kammerdebatte und esonders in dem Augenblick gegeben hätten, in dem sie deren schlimme Zuspitzung bemerkt hätten. Briand erklärte, diese Haltung seiner Mitarbeiter habe wesentlich dazu beigetragen, ihm die moralische Kraft zu geben, die zur Ueberwindung dieser Krise unentbehrlich gewesen sei. Danach kam der Ministerpräsident auf die augenblickliche Lage zu sprechen und erklärte, er glaube, daß die jüngsten ernsten Ereignisse die Regierung vor Aufgaben gestellt hätten, die bei der Bildung seines Kabinetts noch nicht bestanden und über deren Lösung es nicht beraten könne. Briand erinnerte an die überaus heftigen Angriffe gegen seine Person und an die sehr bedenk⸗ lichen Debatten über seine Befugnisse, um die gegenwärtige Lage des Landes zu meistern. Man habe ihm sogar unlautere Ab⸗ sichten gegen die bürgerlichen Freiheiten vorgeworfen, aber die Kammer habe ihm gegenüber diesen Angriffen Gerechtig⸗ keit widerfahren lassen, und die republikanische Mehrheit habe der Regierung ihr Vertrauen bezeugt. Nach einer solchen Debatte und in Voraussicht dessen, was sich noch ereignen könne, da die Verhältnisse grundverschieden von denen seien, die bei Bildung seines Kabinetts bestanden hätten, scheine ihm die beste, umfassendste und ehrlichste Deutung der republikanischen Verfassung be zu sein, dem Präsidenten der Republik das Wort zu lassen und ihm die Entlassung des Kabinetts anzu⸗ bieten. Die Minister stimmten Briand bei und unterzeichneten das Entlassungsgesuch. 8 8
Nach Schlu 8 Ministerrats begab sich der Minister⸗ präsident in das Elysée und überreichte dem Prã Fallières das Entlassungsgesuch des Kabinetts, d r dessen Neubildung beauftragte. 1
Spanien.
Die vielfach verbreiteten Gerüchte über eine revolutionäre Bewegung in Spanien sind nach den vorliegenden Nach⸗ richten unbegründet. Wie der „Agence Havas“ aus Cerbère gemeldet wird, herrscht im ganzen Lande Ruhe, ausgenommen in Sabadell, wo der seit mehreren Tagen bestehende General⸗ streik verschiedene, allerdings unbedeutende Schlägereien zur Folge hatte. In offiziellen Kreisen ist man indessen wegen des Streiks in Saragossa etwas beunruhigt. Die Arbeiter haben dort beschlossen, sich an die Spitze der Bewegung für einen Generalstreik zu stellen, und die Zustimmung der Eisenbahnarbeiter erhalten. Nach einer anderen Meldung aus Cerbére ist es in Barcelona bei einer Prozession nach Calatayud vor dem republikanischen Klub zu Lärmszenen gekommen. Bei den Ausschreitungen sollen Revolverschüsse abgefeuert und ver⸗ schiedene Personen verwundet worden “ 8
1“
sein.
Türkei. “ “
Wie das „W. T. B.“ meldet, ist authentischen Nachrichten zufolge bei der gestrigen Besprechung des Finan ministers mit dem Direktor der Deutschen Bank Helfferi ) als Basis ür die finanzielle Transaktion zwischen der Türkei und den ltagcen Banken eine Kombination von kurzfristigem Vorschuß mit Anleihe festgestellt worden. Nunmehr wird die Redaktion des Vertrages in Angriff genommen werden. b — Der Chef der Auslader, Lastträger und Bootsleute in Saloniki hat, obiger Quelle zufolge, auf deren Drohungen hin die Erklärung, der Boykott gegen Griechenland sei aufgehoben, wieder zurücknehmen müssen. Der Boykott bleibt auf weiteres bestehen. 8 Serbien.
Kronprinz Alexander einen ruhigen Tag. Er fühlt sich objektiv besser und verlangt spontan Nahrung, die er in ge⸗ nügender Menge einnimmt. Der Husten war den Tag über
unbedeutend. Temperatur 38,7, Puls 92, Atmung 2.
88
also bis
Nach dem gestern abend ausgegebenen Bulletin hatte der
— In der gestrigen Sitzung infolge eines Workwechsels zwischen dem Altradikalen Dragovic und dem Nationalisten Ag atonovic zu Hause große Erregung hervorriefen. die Sitzung unterbrach, geordneten zu trennen.
der Skupschtina kam es Tätlichkeiten, die im Während der Präsident
gelang es den Herbeieil den, die Ab⸗
Die seit
Statistik und Volkswirtschaft.
andauernde Ausstand
hütten Dr. Tenge⸗Spies infolge Vereinbarungen Firma und den Arbeitnehmern beendet. allmählich wieder eingestellt. Lohnzahlung unter Vermeidung von Lohnkürzungen ein dem bisherigen Verdienst entsprechender Stundenlohn
Der Präsident,
arbeiterverbandes von wie dem „W. T. B.“ . 1 erlassen, den gegenwärtigen Ausstand nicht, wie angedroht wurde, noch
weiter aus udehnen.
von dem Fonds des Verbandes leben. hängnisvoll.
schre
abend
ein. ständi
beiden Seiten wurden
sewoI. — 2 itungen
gen verfolgt,
die Ausständigen die
dort
mehr zu
8
“
Die Papyrus lichen alexandrinischen Inhalt gle schen Kirche. sich einer lang in sehr frü Berichten aus den Königlichen Kunstsammlungen“ mitgeteilt wird, die
begleiten, ständigen ausgeübt habe, soda des allgemeinen Ausstands abgesehen werden meister von New York Gaynor ständigen der Expreßkompagnie ihre ericht gegeben haben und bis zur ren Dienst wieder versehen wollen.
ebenfalls die
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Ausstand
gestattet se
Kunst und Wissenschaft. 8 8 der ägyptischen Abteilung der König⸗
Museen in
Sitte zurück, den Tag
einheitlich
ein Athanasius,
man
Gottesdienst verlas.
danken
lichen Literatur erhielten. Von wir noch eine Reihe solcher Briefe, enblick erhoben und bewahrt hat. —
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eines Osterfestbrie einzi Mu
kolumn kanzlei
vg; das einesgleichen nicht findet. 3 steher der größeren Kirchen und an die E des Landes wurde je ein solches Exemplar gesandt; das unsr
Kloster gerichtet, und dort ohne Zweifel in der
nieder, die
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ge, ist nun vor einigen Jahren seen gelangt. Es ist eine sehr stattliche 28 1 m Länge, die bis auf eine Beschädigung am Anfange wohl⸗ erhalten . f
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aufbewahrt worden,
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aber als Alexander
feststellen. in eigentümlicher Weise Papyrusrolle
des Protokolls, das
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2 ½ Monaten vel lungen wegen des Abschlusses eines allgemeinen Lohntarifs für das rheinisch⸗westfäli „Köln. Ztg.“ mitteilt, gestern Abschluß des Tarifs genehmigt — den in Lütgendortmund bestehenden Boykott unverzüglich aufheben.
In Barmen ist demselben Blatte zufolge, der seit längerer Zeit
gegen griffen ausständige Bergarbeiter zwel willigen an, die zu den Die Arbeitswilligen mußten fliehen und wurden von den Aus⸗
1 Fenster ein. S weigern sich aus Furcht vor verla
Aus Warschau wird der Fabrikstadt Ozorkow 5000
Zum Yorks (vgl. Nr. 258 d. Bl.) wird dem die nunmehr erfolgte
eine
sammlun
ich merkwürdiges Freilich steht das Stück nicht allein da, sondern schließt en Reihe bekannter und berühmter he Zeit re
festzusetzen, seinen Sprengel seit lange übte, übertrug ihm für die gesamte Kirche das Konzil von Nicäa im im Kalenderwesen bewandert seien. des Patriarchen lediglich den Ostertermin bald zu einer theologischen gleich den heutigen Hirtenbriefen der katholischen Bischöfe im
ein Cyrill,
Muster
en auslieferten. nfang verloren gegangen,
enthalten Bekenntnis des Barmherzigen
außer Gott alle Widerspruch zu genug.
und Menschenfreundlichen. in; Mohammed ist der Gesandte Gottes.“
Wie sch auch die arabischen Kalifen ießen keinen Papyrusballen
so geblieben, so änderte es sich zu Ende des 7. Jahrhunderts,
echte mit griechischen Sprache im Lande griechisch und arabisch. Mohammed hat also mit dem Osterbriefe un. — Jede Seite des Osterbriefes zeugt davon, daß auch damals noch aͤgyptischen Kirche griechischer Gei rache wird mit V ehandelt.
1 .Die dogmatischen Erörterungen, die den größten Teil des Briefes einnehmen,
gestalten sich fast zur Wechselrede und zu bewegter
tellt hat: Fleisch und nahm Wohnung in uns, und wir sahen seine Herr⸗ „fährt er fort uns ein Rätsel auf, wenn er
streust du der Unsichtbarkeit ein? gos im Fleische in mannigfacher
Zur Arbeiterbewegung. in Dortmund schwebenden Verhand⸗
sche Brauereigewerbe haben, wie die zu dem Ergebnis geführt, daß der wird, wenn die Arbeiterorganisationen
n den Vereinigten Wuppertaler Eisen⸗ zwischen der Die Ausständigen werden Den Arbeitern ist bei wöchentlicher
zugesichert worden.
der Sekretär und der des Berg⸗ Südwales (vgl. Nr. 258 d. Bl.) haben,
aus London gemeldet wird, einen Aufruf
Der Aufruf stellt fest, daß bereits 17 000 Mann Ein Generalstreik wäre ver⸗ n Cardiff haben sich gestern die Aus⸗ Arbeitswillige wiederholt. Gestern Züge mit Arbeits⸗ Bergwerken fuhren, und warfen die Zugfenster
unter denen sich viele Frauen befanden. Auf zahlreiche Personen verletzt. Weiter griffen Häuser von Bergwerksbeamten an und nüacfen
Die in den Gruben befindlichen Angriffen, die Gruben zu „Voss. Ztg.“ telegraphiert, daß in der Weber in den Ausstand getreten sind. der Rollkutscher und Packträger New „W. T. B.“ berichtet, daß daß den arohtfieg nicht soll, die Wagen der preßkompagnie beruhigende Wirkung ai die Aus⸗ ohne Zweifel von der Verkündigung dürfte. Der Bürger⸗ hat bekannt gegeben, daß die Aus⸗ Zustimmung zu einem Schieds⸗ Entscheidung des Schiedsgerichts
Ankündigung, in
6
8 8
Berlin hat den Österfestbrie eines Patriarchen erworben, ein nach Form und Zeugnis aus dem Leben der morgenländi⸗
Vorbilder an. Denn
icht, wie in einem Aufsatz in den „Amtlichen des Osterfestes
für den Umkreis eines Patriarchats und
was der alexandrinische Patriarch für Jahre 325, weil die Aegypter seit lange ngs das Sendschreiben ankündigte, so wurde es Predigtstile erweitert, die
7*
Wenn anfangs Abhandlung im
ie großen Väter der alexandrinischen Kirche, legten in ihren Osterbriefen Ge⸗ Wert besaßen und sich in der kirch⸗ ihnen und einigen anderen besitzen die der große Name ihrer Ver⸗ Das Original von anderen kleinen Bruchstücken abgesehen das in den Besitz der Königlichen Papyrusrolle von mehr
dauernden
—
ist. In elf breiten Schrift⸗ der alexandrinischen Patriarchats⸗ und feierlicher Schönschrift erhaltener Papyrusdokumente die Bischöfe Aegyptens, die Vor⸗
gekommen Schreiber
von großer den Tausenden An ige ist an ein oberägyptisches Bäücherei 1200 Jahre bis die heutigen koptischen Mönche es den Anti⸗ Der Name des Verfassers ist mit dem aus mehreren Kennzeichen kann man ihn alexandrinischen Patriarchen von 704 — 729, Aegypten unter arabischer Herrschaft und prägt sich dies auf dem Anfang der
die Bruchstücke des ersten Blattes, in griechischer und arabischer Sprache Islams: „Im Namen Gottes, des Es gibt keinen Gott Dieser nhalt des Festbriefes erklärt sich on die bpzantinischen Kaiser, so behandelten die Papyrusherstellung als Kronregal und ohne amtlichen Stempel in den Handel in byzantinischer Zeit christlich gehalten und in n nach Aegyptens Eroberung durch die Araber
Il., stand
denn
christlichen
alik sich eines Tages die ihm unverständlichen kel deuten ließ und erfuhr, daß er selbst bisher apierstempel die verhaßte Dreieinigkeit geduldet trat auch hier der Anfang des Korans in seine Rücksicht auf die große Verbreitung der Der Prophet nur äußerlich etwas zu
tlebte. Die etwas überladene erständnis in der Art byzantinischer Kunstprosa
der Verfasser das Thema aus dem Johannes⸗
„Gott war der Logos, und der Logos
iemand hat
ott je gesehen“. „Was sagst du ologe und
Prütsfünher Jünger? Des Gottes⸗ elt aus und führst doch gleich Wer war es, der vor der Ers einung Weise den Vätern und r aus dem Busch zu Moses redete, den Jesaias
lehrt dein Mitjünger und Mitevangelist Matthäus, wenn sagt: Selig sind, die reines Herzens sind, denn sie werden Gott schauen?“ Johannes aber, der Donnerssohn, ruft und donnert dagegen: Ueber⸗ zeugen soll euch Paulus, der mit mir ruft: „den kein Mensch gesehen hat, noch sehen kann (1. Tim. 6, 16)“. Der Verfasser löst das Problem so, daß er die Unsichtbarkeit Gottes dem eigentlichen Wesen der Gottheit, der Dreieinigkeit, zuschreibt, die Sichtbarkeit dagegen auf den einen der Trias und das Mysterium der Menschwerdung bezieht. Aber dieser Gedanke dient ihm nur als Mittel, um auf das zu kommen, was ihm am meisten gilt, die Ver⸗ teidigung seiner monophysitischen Dogmatik gegen die Dyophysiten und die Doketen. Um die Gegner, die zwei Naturen im Logos unterscheiden, und die andern, die ihm wirkliche Menschlichkeit absprechen, zu widerlegen, entnimmt er den Vätern der Kirche die Worte, die gegen die Feinde „zu Felde ziehen und Speere schleudern“, und ruft sie auf den Kampfplatz; die Bischöfe Felix und Julius, die Alexandriner Athanasius und Cyrill werden ausführlich zitiert. Daß auch Bibelstellen. meist aus dem Neuen Testament, reichlich angeführt sind, bedarf keines Wortes. Gegen das Ende hin ergeht der Verfasser des Briefes sich in Mahnungen zur Nüchternheit und Arbeit, damit Gott sich der Gläu⸗ bigen in diesen edrängten Zeiten erbarme und „das Herz der Unterdrücker erweiche’. Darin liegt die einzige vor⸗ sichtige Anspielung auf die verhaßte Herrschaft des Kalifen. Daran schließt sich endlich die Ankündigung des Ostertages nach ägyptischem und römischem Datum nebst den Angaben über die Fastenwochen und Pfingsten. Mit der paulinischen Formel: „Grüßet einander im heiligen Kusse“ (1. Kor. 16, 20) und dem übliche Segenswunsche klingt die Abhandlung wieder im Briefstile aus. 8 v 8 Literatur. 8 Die Reichsjustizgesetze mit Ausschluß der Strafprozeß⸗ ordnung und die für das Reich und in erlassenen Aus⸗ führungs⸗ und Ergänzungsgesetze, Verordnungen, Erlasse und Verfügungen mit Anmerkungen und Sachregister von Dr. P. Kayser, weiland Senatspräsident beim Reichsgericht. Siebente, neu bearbeitete Auflage. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Geh. 18 ℳ. — Die in der Praxis bewährte Anlage und Einrichtung der früheren Auf⸗ logen, insbesondere der nach Kaysers Tode von dem Kammergerichtsrat Mugdan bearbeiteten und vornehmlich um die Normen über die frei⸗ willige Gerichtsbarkeit noch bereicherten sechsten, ist beibehalten. Wiederum sind die preußischen Ausführungsgesetze nicht in die Reichsgesetze, zu denen sie ergingen, hineingearbeitet, sondern im Zu⸗ sammenhange mitgeteilt, bei den einzelnen Bestimmungen der Reichs⸗ gesetze aber die einschlägigen Ausführungsvorschriften unter kurzer In⸗ haltsangabe angeführt. Die Strafprozeßordnung ist in der neuen Auflage weggelassen worden, weil eine Reform dieses Gesetzes be⸗ stimmt erwartet werden kann. Daß bei den anderen beiden Haupt⸗ gesetzen, der Zivilprozeßordnung und der Konkursordnung, der Hin⸗ weis auf die Rechtsprechung unterblieben und nur kurz auf die Parallelstellen und die Ausführungsverordnungen verwiesen ist, dürfte allgemeine Billigung finden; denn wer nicht nur das Gesetz, sondern auch Rechtsprechung und Abhandlungen einsehen will, mu doch die einschlägige Spezialliteratur zur Hand nehmen. Bei den übrigen Gesetzen und Verordnungen aber, von denen nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden kann, daß sie in einer kommentierten Ausgabe dem Leser zur Hand sein werden, ist die Rechtsprechung des Reichs⸗ perzcht⸗ und des I. Senats des Kammergerichts so weit berücksichtigt, als sie allgemeineren Inhalts ist und deshalb häufiger zur Anwendung kommt. Die Gebiete, auf denen der preußische Justizbeamte den gesamten Rechtsstoff in einem einzigen Handbuche findet, sind folgende: die Gerichts⸗ verfassung einschließlich der Ge⸗ etzgebung über Richteramt, Sondergerichte, Geschäftsverteilung bei den Amts⸗ und Land⸗ gerichten, Rechtsanwaltschaft, mittlere, Kanzlei⸗ und Unterbeamte Rechtshilfe und Justizverwaltung, ferner der Zivilprozeß einschließlich der Zwangsvollstreckung, das Konkursverfahren, die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, das Grundbuchwesen, die freiwillige Gerichts⸗ barkeit, das Hinterlegungswesen, die Kosten und Gebühren, das Stempelwesen, das Kassenwesen, das Etat⸗ und Bauwesen und die Behandlung der Akten. Kostentabellen zum Reichs⸗ und zum preußischen Gerichtskostengesetze sowie zu den Gebührenordnungen für Rechtsanwälte und für Notare in der gegenwärtig geltenden Fassung, ein chronologisches Verzeichnis der nahezu 1000 angeführten und bearbeiteten Gesetze, Verordnungen, Erlasse ꝛc. und ein ausführ⸗ liches, 60 Seiten füllendes, von sachkundiger Hand gefertigtes alphabetisches erhöhen noch die Brauchbarkeit des Buches. — Die preußischen Kostengesetze vom 25. Juli 1910, sfenhiche⸗ Gerichtskostengesetz Wund Gebührenordnung für Notare, mit Kommentar in Anmerkungen und mit Kostentabellen, herausgegeben von Oskar Mügel, Wirk⸗ lichem Geheimen Oberjustizrat und Direktor im Justizministerium. Sechste Auflage des Kommentars zu den preußischen Kostengesetzen vom 25. Juni 1895. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 16 ℳ. Das Werk von Muüuͤgel ist eine der wenigen Bearbeitungen der Kostengesetze, die nicht von Bureaubeamten, sondern von einem angesehenen Juristen verfaßt sind, und zugleich der ein⸗ gehendste von den vorhandenen Kommentaren zu den preußischen Kostengesetzen. Welche Bedeutung es für die Praxis gewonnen hat, zeigt die hohe Zahl der Auflagen, die es in verhältnismäßig kurzer Zeit erlebt hat. Die jetzt vorliegende sechste Auflage stellt sich als ein völlig neues Werk dar. Bekanntlich haben das vrrußisch Gerichtskostengesetz und die Gebührenordnung für Notare durch die beiden Gesetze vom 25. Juli 1910 umfassende Aenderungen erfahren. Der Verfasser erleichtert die Anwendung dieser zahlreichen neuen Be⸗ stimmungen erschöpfende, alles vorhandene Auslegungsmaterial berücksichtigende Frläuterungen, die den Benutzer nie im Stiche lassen werden. Aber auch die Ausführungen über diejenigen Vorschriften, deren Wortlaut unverändert geblieben ist, sind vielfach umgearbeitet, vertieft oder ergänzt unter Verwertung der seit dem Erscheinen der letzten Auflage ergangenen Entscheidungen und Verfügungen, wobei selbst⸗ verständlich dem Umstande besonders Rechnung getragen ist, daß die neuen Bestimmungen, namentlich diejenigen über die Ersetzung der Schreibgebühren und der Postgebühren durch Pauschsätze auf das ganze Gebiet des Kostenwesens von Einfluß sind. Die Ueber⸗ sichtlichkeit der umfangreichen Erläuterungen wird durch fetten Druck von Stichwörtern in diesen und durch den Aus⸗ führungen zu den einzelnen Paragraphen der Gesetze voraus⸗ geschickte kurze Inhaltsangaben erhöht. In einem Anhange sind in chronologischer Reihenfolge die bis in die jüngste Zeit ergangenen Ausführungsvorschriften des Justizministers — insgesamt 75 Ver⸗ fügungen, darunter auch die wesentlichen Bestimmungen der neuen Kassen⸗ ordnung — wörtlich wiedergegeben; einen schnellen Ueberblick über ihren Inhalt ermöglicht ein diesen Anhang einleitendes Inhalts⸗ verzeichnis. Als völlig neu darf auch das beigegebene, 66 Seiten unsessende Tabellenwerk bezeichnet werden, dessen Benutzung ebenfalls eine vorausgeschickte Inhaltsübersicht erleichtert; die Abänderungen, denen die Gebührensaͤtze unterzogen worden sind, haben eine Um⸗ rechnung der Zahlen und die Einführung von! auschsätzen an Stelle der Schreib⸗ und der Postgebühren hat eine 9 euanlage der Kosten⸗ tabellen der früheren Auflagen bedingt. Aus den neuen Tabellen kann in fast allen Fällen der anzusetzende Betrag unmittelbar entnommen werden; nur für ganz seltene Fälle ist eine Berechnung nötig, diese aber sehr erleichtert und durch Beispiele erläutert. So wird das Buch von Mügel, dem auch ein sehr ausführliches alphabetisches Sachregister beigefügt ist, ein wertvolles Hilfsmittel beim Studium und bei der Anwendung der preußischen Kostengesetze in der seit dem 1. Oktober d. J. geltenden Fassung sein. — Die Vorschriften über Verwaltun und Straf⸗ vollzug in den preußischen Justi 882 gesammelt
zum Bassen weise aufgeho
Orientierung
den
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gesans und erläutert von Alexander Klein, Erstem Staatsanwalt, Ver⸗ treter des Oberstaatsanwalts bei dem Kammergericht. Zweite Auf⸗
sah und Ezechiel über den Cherubim? Was
lage. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 16 ℳ. — Die den Strafvollzug im Bereich der preußischen Justizverwaltung materiell
S
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sein, auch für gefängnissen in Bezie
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Bedürfnissen des praktischen Handbuche zu vereinigen. umfangreiche neue Bestimmungen erlassen worden, buch zum großen Teil Auflage desselben schlägigen Vorschriften, zahlreiche bisher im Dru und verschiedene Abschnit Teilen des Buches durch die Kassenordnung für und durch die Etatsvorschriften für 1908 notwendig geworden. als Grundlage Justizgefängnissen
1898, die
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der
sich demnach im wesentlichen Vorausgeschickt ist ein führende Einleitung; Verzeichnis der sw. und ein alphabetisches Jüstiggefängnisverwaltung
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Hayns ordnung bietet dieses Handbuch olizciverordnungen, Der erste Band Polizeiverordnungen Sicherheitspolizei Eigentums, Feuerpolizei), die wesen, Forst⸗ Behandlung Sanitäts⸗ und Veterin kranken⸗, Entbindungs⸗ mitteln, Giften, Giftwaren und die der Verbreitung übertragbarer Kra fahren, das Verfahren mit das Haltekinderwesen,
von Haus⸗ und Wirtschaftsabgängen)
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s die ‚überhaupt, besonders aber di erschwert. Klein hatte nommen, den gesamten Stoff
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In der jetzt v in den letzten fünf Jahr mit Genehmigung des Justi ck nicht veröffentlichte Erlasse te ganz neu bearbeitet. waren durch die Einrichtun Justizbehörd ustizv Den Mittelpun des Strafvollzugs Gefängnisordnung vollem Umfange
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sodaß jenes Hand orliegenden zweite ergangenen ein Bcn eres auch mitberücksichtigt Aenderungen in allen g der Rechnungsämter en vom 28. März 1907 erwaltung vom 12. Mär
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1 der Fundsachen ärpolizei (u. a. die Medi und Irrenanstalten,
Hier haben in iuch bereits die neuen, am 1. Oktober gesetzlichen, ministeriellen und polizeilichen Besti
ür die Stellenvermittler Aufnahme gefunden.
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Nicht nur den erwün , die so oft mit den Geri 8 ung treten müssen, bietet es viel Wissenswertes. der Polizeiverordnun chungen für Berlin. im amtlichen
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gen und polizei⸗ Fünfte Ausgabe in Auftrage herausgegeben.
Berlin, Verlag
In übersichtlicher systematischer An⸗ rtlaut der gesamten erlin zur Anwendung Abschnitten Bekanntmachungen,
(Sicherheit des L Ordnungspolizei (Melde⸗ „Feld., Tierschutz,
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ebens und des und Paß⸗
Kollektenwesen, Schlaf⸗ usw.), die Medizinal⸗,
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zinalpersonen, die Privat⸗ den Verkehr mit Arznei⸗ Drogenhandlungen, die nkheiten und das D die Ausstellung d ’1 den Verkehr mit Nahrungs⸗ und Bekämpfung von Tierseuchen, die
Verhütung esinfektionsver⸗ er Totenscheine, Genußmitteln,
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erkehrs⸗ und Straßen⸗ ematischer Anordnung
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die zumeist erst in der u. a. die Polizeivero treffend Abänderung der Drosch sind eine systematische Inhaltsübersicht, ein ch abgedruckten Verordnu ein sorgfältig zusammengestelltes alphabetis die den Gebrauch des Handbuchs e
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Jedem der drei Bände ronologisches Verzeichnis Bekanntmachungen und
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der ausgedörrte Boden Aufgehen der Saaten gehindert hatte. In Weizen fanden fortdaue
die
Während die guten finden, bleiben die großen Mengen und sind nur mit großen Op stände an den Abladeplätz bis etwa Februar abwarten. sich verwirklichen, Angebot zugleich einen weiteren Rückgan frage für Roggen ist wesentlich die Verkäufer zurückhaltend, da die russische aus dem Markt nahm
schlechter Wege wesentlich finden große Abladunge
das Beackern,
Qualitäten
rnd bedeutende Ver
kand und Getreidehandel in Rußland. Der Kaiserliche Generalkonsul Während der beiden erste warm und trocken; in d rgiebige Niederschläge ein. Das Regen Zeit war sehr notwendig für die Bestellung der Wintersaaten im ganzen Süden Rußlands, insbesondere aber auch in Bessarabien, da
vor allem aber das Keimen und
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Die überaus günstigen Aus scheinen sich zu verwirklichen; au befriedigend ausgefallen. jedoch mit
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im Preise zeigt sich hier g russischen Oelmühlen die keine Leinsaat kaufen. habern einstweilen befriedigend sind.
Die Zufuhren in
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essaͤer Börse waren am 24. Oktober die Preise
Asima. Ulka.
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73 — 110 „ 64 — 73 60 — 66 68 — 78 68 — 76
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