[68084] Otto Henning, Aktiengesellschaft, Greiz.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 28. November a. c., 5 Uhr Nachmittags, in der Bürgererholung zu Greiz stattfindenden diesjährigen ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1) Erstattung des Geschäftsberichts, Vorlegung der Bilanz und Genehmigung derselben. 2) Beschlußfassung über Verwendung des Rein⸗ ewinns. 1
8 ntlastung des Aussichtsrats und des Vorstands.
4) Aufsichtsratswahl.
Als Hinterlegungsstelle nach § 11 des Gesellschafts⸗ vertrags wird hiermit die Filiale der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt zu Greiz bezeichnet, ebenfalls gültig ist die Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar.
Greiz, den 8. November 1910.
Otto aa. Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Kolbig, Vorsitzender.
Tivoli⸗Brauerei A. G. Stuttgart. „Ordentliche Generalpersammlung Dienstag, den 6. Dezember 1910, Vormittags 11 Uhr, in Stuttgart im Vereinslokal der Bauhütte, Büchsen⸗ straße 53 I.
Tagesordnung:
Vorlage der Bilanz und der Jahresberichte.
Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗
und Verlustrechnung.
Beschlußfassung über die Verteilung des Rein⸗
gewinns.
Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. Nach § 21 der Statuten hat die Hinterlegung der Aktien ohne Dividendenscheine entweder bei unserer Gesellschaftskasse oder bei der Württ. Vereins⸗ bank hier oder bei der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a. M. oder bei einem Notar bis spätestens 1. Dezember 1910, Abends 6 Uhr, zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist gleichzeitig mit dieser spätestens mit Ab⸗ lauf der festgesetzten Hinterlegungsfrist bei dem Vorstand der Gesellschaft ein genaues Nummern⸗ verzeichnis der hinterlegten Aktien einzureichen.
Stuttgart, den 6. November 1910.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Otto Fischer.
[68096) Actien⸗Bierbrauerei Falkenkrug b. Detmold.
Zu der am 26. Novbr. 1910, Vorm. 10 Uhr, im Restaurant Falkenkrug einberufenen General⸗ versammlung beantragen wir noch nachträglich folgende Satzungsänderung zur Tagesordnung:
§ 29 erhält in Absatz 7 Zeile 6 hinter „ergänzen“ folgenden Zusatz: Die etwa “ ebliebene Dividende ist
für jedes Jahr, in we fern sie ganz oder teil⸗ weise gezahlt wird, zu zahlen auf den in dem ahre, in dem die Zahlung erfolgt, fälligen ividendenschein. 8 Falkenkrug, den 8. November 1910.
Der Vorstand. C. Karstens. Fehler. [68065]
Brüggener Actien⸗Gesellschaft für Thonwaaren⸗Industrie.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Mitt⸗ woch, den 30. November 1910, Nachmittags 5 ½ ÜUhr, im Geschäftslokale des Barmer Bank⸗ vereins, M.⸗Gladbach, Königsstraße Nr. 4, ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1) Vorlage der Bilanz und Bericht des Aufsichts⸗
rats und des Vorstands.
2) Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und
Verlustrechnung, Festsetzung der Dividenden und Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstandes.
3) Wahl zur Ergänzung des Aufsichtsrats.
Die Einlaßkarten werden vom siebenzehnten bis zum dritten Tage vor der Generalver⸗ sammlung beim Barmer Bankverein, Hins⸗ berg, Fischer & Co. in M.⸗Gladbach und in unserem Geschäftsbureau in Brüggen ausge⸗ geben. Die Aktien sind bei der Ausgabestelle zu hinterlegen oder die anderweitig erfolgte Hinter⸗ legung der Aktien gemäß § 25. unserer Statuten nachzuweisen. Die hinterlegten Aktien werden nach der Generalversammlung gegen Rückgabe des Depot⸗ scheins wieder ausgehändigt.
Brüggen⸗Rheinl., den 7. November 1910.
Der Vorstand. Carl Niedieck sr., Georg Hofmacher. Geheimer Kommerzienrat.
[85597* —
Aktiengesellschaft Lauchhammer.
Vilanz am 30. Juni 1910.
Alktiva.
Zugang durch Kauf..
Grundstücke einschl. ca. 1754 ha Forsten und Kohlenfeld
Abschreibung für Auskohlung Gebubtb Gutschrift aus Abbruch .. Abschreibung infolge Abbruchs 111166* Abschreibung, ordentliche 5 % e“ Gutschrift aus Abbruch.. Abschreibung infolge Abbruchs h165*
Abschreibung, 86gVZ“ Zugang..
Abschreibung,
ordentliche 10 %
Utensiikek Abschreibung Mobell . Zugang..
Abschreibung .eeeeee
nuene s,se014X“ Debitoren: 1) Bank⸗ und andere gleichartige 2) in laufender Rechnung ...
Effekten. Hypotheken.
Passiva. Aktienkapital .. 1““ 1111161616165 5 % Teilschuldverschreibungen, rückzahlbar mit 103. Couponskonto Nr. g II der 4 % Anleihe.. IIIH . . „ 5 %
6 * * *
2
do. 1 videndenkonto Nr.
4 4
do. 88 8 I — 2) Dispositionsfonds zugunsten der Beamten.. “ 829.
9 20 .
. ℳ 338 071,75 245 968,15 „ 584 039,90
ℳ 1 337 010 641 010 1 398 020/3 62 645/67 3 268 525 7 015 25 3 261 510 25 113 297 80 3 148 212 45 665 8490 — 3 814 061 ,45 190 70305 2 195 776 15 12 141 ,35 22823180 93 206 95 2 090 27 85 486 893,75 2 577 321/ 60 257 232 15 72 110/ 90 36 48605 108 596/ 95 13 574 60 — ℳ 172 000,— 43 000,— 129 000— „ 68 685,10 V Nℳ 88 686,10 8 2 88 685,10 1— 10 000 —
E866
3 623 358 *
2 319 589
139 001 — 75P2'25
1 860 106 90
. ℳ 2 597 353,10 .2. 3 889 431,10 N 8S120 — 27288,60 5208 905,50
45 346,85
6 454 342/45 41 142 — 296 77975
1 115 644 65 75 526 —
11 498 655 19 011 001
500 000 — 242 000 1 226 000
398 509,95
3) Kautionen betreffend .
Mrsfetwveeat Außerordentliche Reserve . . . . ..
aus dem Gewinn von 1908/09 Gewinn⸗ und Verlustkonto...
J982 529,85 28 300,— 4 010 849
1 683 196
1 800 000 1 490 180 45
1 700 000
Gewinn⸗ und Verlustkonto.
nno Geseeeeade —
Debet. 12414242424* Zuisen auf die Oblgeationen . . .. . . .. Sonstige Zinsen, Diskont, Agio, Bankprovisionen Nesceee.h auf: rundstücke.
Gebäude ...
Maschinen ..
16656*
1“
e“
IF* Reingewinn, verteilt wie folgt:
der außerordentlichen Reserve .
der Reserve für Bauten ....
2 „ Arbeiter 4 268 Tantieme des Aufsichtsrats .. “ Vortrag. 111“
“ Kredit. Vorttnes dwohm t. Ilkte 1909, . .. I Vorjährige Reserve für Ausfälle an Debitoren Perlust an Pebitoren . .. .... ”8. s-dener,11116“
Die Dividende pro 1909/10 ist in der Die Auszahlung
sitzender. Oberjustizrat Dr. Rudolph, Dresden. Riesa, den 2. November 1910.
Hallbauer.
..
dem Dispositionsfonds für die Beamten’.
ETWNW1“
117 120 79 380 93
—.— —
ͤ . ℳ 62 645,65 304 000,85 350 939,10 13 574,60 43 000,— 77 788,60 68 685,10
0 6 55
f „E656I1 82 2
774 160
146 473/70 33
00 90
100 000 350 000 25 000 — 50 000—- 300 000 — 30 438 70 450 000 184 741 77
83 358, 45 785620
Generalversammlung auf 10 % gleich ℳ
Aktie von ℳ 450,— und ℳ 100,— pro Aktie von ℳ 1000,— festgesetzt worden. findet gegen Auslieferung der Dividendenscheine Nr. 39 und Nr bei der Dresdner Bank in Dresden, bei der Dresdner Bank in Berlin, bei der Dresdner Bank in Leipzig, bei unseren Werkskassen
b Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Konsul W. Knoop, Dresden, Vorsitzender. Geh. Kommerzienrat Konsul E. Gutmann, Geh. Kommerzienrat Generalkonsul Georg Arnstaedt, Dresden, zweiter
1“ 88 Berlin, erster stellvertretender Vorsitzender. stellvertretender;
Kommerzienrat Konsul Hugo Mende, Dresden.
Kommerzienrat Konsul Franz Täubrich, Dresden. Königl. Oberbergrat a. D. Dr. Paul Wachler, Berlin. Fabrikbesitzer -B. Zschille, Dresden. er
Köngeter.
Der Vorstand. Henkel.
[68044]
Brandenburger Actien Brauerei
in Liquid.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch u der am 3. Dezember 1910, Vorm. 11 Uhr, ei Herrn Abraham Schlesinger, Berlin, Oberwall⸗ straße 20, stattfindenden eneralversammlung eingeladen. v111“
Tagesordnung: Vorlage der Bilanz. 1 Decharge für Liquidator und Aufsichtsrat. Beschlußfassung über die noch ausstehenden Liqui⸗ dationsraten.
[67822 Neue Photographische Gesellschaft Aktien⸗ gesellschaft. Berlin-Steglitz. Die außerordentliche Generalversammlung vom 20. Oktober 1910 hat folgenden Beschluß gesaßt: „Denjenigen Inhabern der zurzeit ausgegebenen Aktien im Nennwerte von insgesamt 4 000 000 ℳ, die innerhalb der vom Aufsichtsrate zu bestimmenden, vom Vorstande in den Gesellschaftsblättern bekannt zu gebenden Frist ihre Aktien einreichen und zugleich mit dieser Einreichung eine Barzahlung von 30 % des Nennbetrages auf jede Aktie leisten, sollen ihre bisherigen Aktien in Vorzugsaktien umgewandelt werden. Die Inhaber der Vorzugsaktien sollen — und zwar mit dem am 1. Januar 1911 beginnenden Geschäftsjahr anfangend — aus dem nach Dotierung des gesetzlichen Reservefonds und nach Abzug der zur Bildung oder Verstärkung von Rücklagen bestimmten Beträge verbleibenden Ertrage eine Dividende bis zu 6 % erhalten. Der nach Zahlung dieser Dividende verbleibende Reingewinn wird gleichmäßig auf sämt⸗ liche Aktien verteilt. Wenn aber in einem Jahre der Gewiun nicht zur Zahlung der 6 % an die In⸗ haber der Vorzugsaktien ausreicht, erfolgt die Nach⸗ zahlung des fehlenden Betrages, jedoch ohne Zuschlag von Zinsen, aus dem Reingewinn späterer Jahre, der übrig bleibt, nachdem die Vorzugsaktien für das Bilanzjahr eine Dividende von 6 % erhalten haben. Die Nachzahlung erfolgt nur auf den Dividenden⸗ schein desjenigen Jahres, dessen Bilanz den nachzu⸗ zahlenden Betrag aufweist. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft sind zuerst die Vorzugsaktien mit 130 % auszuzahlen. Erst nach dieser Zahlung er⸗ halten die Inhaber der übrigen Aktien deren Nenn⸗ wert. Ein etwa vorhandener Ueberschuß wird auf sämtliche Aktien nach Verhältnis des Nennwertes verteilt. „Die Ausführung des Beschlusses wird davon ab⸗ hängig gemacht, daß die Zuzahlung auf mindestens 2500 Aktien geleistet wird.“ Auf Grund dieses Beschlusses fordern wir unsere Aktionäre hierdurch auf, ihre Aktien nebst Dividenden⸗ bogen und Talon in der Zeit vom 8. November 1910 bis 29. November F 1910 mit einem doppelten Nummernverzeichnis und unter gleichzeitiger Zuzahlung von 30 % des Nominal⸗ wertes der eingereichten Aktien in Berlin bei der Dresdner Bauk, in Frankfurt a. M. bei der Dresdner Bank einzureichen, von welchen Stellen auch die Formulare für die Nummernverzeichnisse erhältlich sind. Von den Nummernverzeichnissen wird das eine quittiert zurückgegeben und gegen Umtausch desselben die Stücke, nachdem sie derg einen Aufdruck als Vorzugsaktien gekennzeichnet sind, seinerzeit aus⸗ gehändigt. Berlin⸗Steglitz, den 7. November 1910. Neue Photographische Gesellschaft Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
19 011 001
[68081] Artienbrauerei Höomburg v. d. Hühr, vorm. A. Messerschmitt.
Wir beehren uns, die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der Samstag, den 10. Dezember 1910, Nachmittags 4 Uhr, in dem Lokale Brauerei, Höhestraße 24 dahier, stattfinde 24. ordentlichen Generalversammlung ergebenst einzuladen.
8 Tagesordnung:
1) Geschäftsbericht des Vorstands nebst Gewinn und Verlustrechnung und Bilanz sowie Prüfungs⸗ bericht des Aufsichtsrats.
2) Beschlußfassung über die Bilanz und über dee Gewinnverteilung.
3) Erteilung der und Aufsichtsrat.
Aktionäre, die in der Generalversammlung irr Stimmrecht ausüben wollen, haben spätestens am dritten Tage vor dem Tage der General⸗ versammlung ihre Aktien an der Kasse der Ge⸗ sellschaft oder bei der Landgräfl. Hess. conc. Landesbank in Homburg v. d. Höhe oder bal der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. oda bei der Rheinischen Creditbank in Mannheim oder bei der Serg Märkischen Bank in Bom zu hinterlegen. rfolgt die Hinterlegung bei einen Notar, so ist die diesbezügliche Bescheinigung, welche die Nummern der hinterlegten Aktien enthalten muß, spätestens am Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichm.
Homburg v. d. Höhe, den 5. November 1910.
Der Aufsichtsrat. Arnold.
ntlastung für den Vorstand
[68059]
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden auf Grund der Paragraphen 19 und folgende dee Statuts zu der am Donnerstag, den 1. Dezember 1910, Vormittags 10 Uhr, im Si vnchse des Hotels „Württemberger 179 in Nürnberg statt⸗ findenden 2. ordentlichen eneralversammlung höflichst eingeladen.
der Besitz von je ℳ 1000,— Aktien Nominal⸗ Aktionär, teilnehmen
wert gibt das Recht auf eine Stimme. welche an dieser Generalversammlung teilnehme wollen, belieben ihre Aktien oder den gemäß Pare⸗ graph 19 Absatz 2 und 3 der Satzung von einen deutschen Notar ausgestellten Hinterlegungsschen spätestens bis 27. November bei der Gesel⸗ schaftskasse zu hinterlegen. Die Vollmachten derjenigen Aktionäre, welche sih nicht persönlich vertreten, müssen spätestens anf letzten Werktage vor der Generalversammlung in den üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft eingereicht werden. Tagesordnung: 1) Genehmigung der Jahresbilanz. 2) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats, 3) Aenderung der Firma und entsprechender Aende rung des Statuts. 11 4) Zustimmung zu einem über einen Teil 9 n. hobenen. Gründerschädigungsanspruchs abbl schließenden Vergleichs. 1 5) Sonstige rechtzeitig angekündigte Anträöge de Aktionäre. vnj Die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechunn für das abgelaufene Geschäftsjahr liegen vom 8 l vember a. c. ab in den Geschäftsräumen der veh schaft während der üblichen Geschäftsstunden Einsicht aus. Nürnberg, den 6. November 1910.
Isis⸗Werke Aktien⸗Gesellschaft 8 Der Aufsichtsrat. Paul Etzold
Arthur Schwarz. E. Brinkmann.
Vorsitzender des 2 ussichtsrats.
———
Untersuchun ssachen. 2 nah ebote, Berlust üdsh 3. Vergäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
„Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
.
und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Aktiengesellschaften.
ffentlicher Anzeiger.
Preis für den Raum einer 4 gespaltenen Petitzeile 30 ₰.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2 Kommanditgesellschaften Aktien u. Aktiengesellsch.
auf s87960] esellschaft für Tapetenfabrikation u. 1 Nordhausen in Liqu. 6“ Wir beehren uns hiermit, unsere Herren Aktionäre u einer am Mittwoch, den 30. Nov. a. c., Vormittags 10 Uhr, im Fabriklokale stattfindenden ußerordentlichen Generalversammlung er⸗ gebenst einzuladen. Tagesordnung: 1
Liquidationseröffnungsbilanz. 18
9 Aenderung des § 4 unserer Satzungen: „Ver⸗ 2 des Beginns des Geschäftsjahres“.
3) Verschiedenes. “ 16“ 17 unserer Satzungen haben diejenigen erren Aktionäre, welche in der Generalversammlung ühr Stimmrecht ausüben wollen, ihre Aktien (ohne Hividendenbogen) nebst einem doppelten Verzeichnis spätestens bis zum 28. Nov. a. c., Abends
6 Uhr, 1 öeer Gesellschaft, beim Magdeburger Bankverein, Nordhausen, beim Magdeburger Bankverein, bei Herrn S. Freukel, Berlin, Linden 53, 88 8 1 niederzulegen oder ein anderweitiges Depositum in einer dem Aufsichtsrat zusagenden Form nachzuweisen. Die Liquidationsbilanz liegt vom 14. November ab zur Einsicht der Beteiligten im Geschäftslokal aus. Nordhausen, 3. November 1910. Der Aufsichtsrat. Moritz Schulze, Stadtrat a. D., Vorsitzender.
1) Vorlage der
Filiale
Magdeburg, Unter den
[68139) 1 Feldschlößchen⸗Brauerei Aktiengesellschaft zu Chemnitz-Kappel.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hier⸗ durch zu der am Montag, den 28. November a. c., Nachmittags 5 Uhr, im Hotel „Goldner Löwe“, Gesellschaftszimmer, in Chemnitz stattfindenden 22. ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung: 1 1) Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß für das vergangene Geschäftsjahr. 2) Entlastung der Verwaltungsorgane. 3) Beschlußfassung über Verteilung
ewinns. 1
4 e des Aufsichtsrats. 8 8* Teilnahme an der Generalversammlung sind alle diejenigen berechtigt, welche sich als Aktionäre durch Vorzeigen von Aktien oder Depositenscheinen über die bei der Kasse unserer Gesellschaft oder bei dem Bankhause Gebr. Arnhold in Dresden oder bei der Mitteldeutschen Privatbank Aktien⸗ gesellschaft in Dresden oder Chemnitz nieder⸗ gelegten Aktien ausweisen.
Das Versammlungslokal wird um 4 ½ Uhr ge⸗ öffnet und um 5 Uhr geschlossen. —
Unser Geschäftsbericht liegt von heute an im Kontor der Gesellschaft für die Aktionäre zur Ein⸗ sichtnahme aus. 1 8 1
Gedruckte Exemplare sind ebenfalls daselbst sowie in den vorerwaͤhnten Bankhäusern zu entnehmen.
Chemnitz Kappel, den 9. November 1910.
Feldschlößchen⸗Brauerei Aktiengesellschaft
zu Chemnitz⸗Kappel.
Der Aufsichtsrat. Litter, z. Zt. Vorsitzender.
des Rein⸗
8 [68135] 8 Aktien-Gesellschaft Niederscheldener Hütte
in Niederschelden a. d. Sieg.
Wir beehren uns, die Aktionäre unserer Gesellschaf zu einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Samstag, den 3. Dezember d. Js., Vormittags 10 ½ Ühr, im Hotel zum Deutschen Kaiser (W. Kattwinkel) in Siegen ergebenst ein⸗ zuladen.
Tagesordnung:
1) Aenderung des Gesellschaftsvertrags dahin, daß die Gesellschaft auf den Inhaber lautende Vor⸗ zugsaktien der unter 2 bezeichneten Art aus⸗ geben kann. —
2) a. Erhöhung des Grundkapitals um den Betrag von höchstens 138 000 ℳ durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Aktien zum Nenn⸗ betrage von je 1000 ℳ. Die neuen Aktien sollen vor den übrigen Aktien (Stammaktien) in folgender Weise bevorzugt sein:
Von dem jährlichen Reingewinn werden zu⸗ nächst 4 % auf die Vorzugsaktien verteilt; alsdann erhalten die Stammaktien 4 %, und der etwaige Rest ist auf die Vorzugsaktien und Stammaktien gleichmäßig zu verteilen. Soweit in einem Jahr die Verteilung der ersten 4 %. auf die Vorzugsaktien nicht möglich ist, sind diese 4 % aus den nächsten Reingewinnen vorab nachzuzahlen. Bei der Verteilung des Gesell⸗ schaftsverwögens wird der Nennwert der Vorzugs⸗ aktien vorweg ausgezahlt. Alsdann erst wird der Nennwert der Stammaktien ausgezahlt, während der Rest der Liquidationsmasse nach dem Verhältnis der Aktienbeträge verteilt wird. Auf die Vorzugsaktien finden die Bestimmungen des § 4 Absatz 2 bis mit 4 des Statuts keine Anwendung.
b. Dementsprechende Aenderung des Statuts.
Niederschelden a. d. Sieg, den 8. November 1910. 1.“ Der Vorstand. 3
Jac. Kreutz.
[68083] 1 38
Innstadt⸗Brauerei A. G.
in Passau.
Die 36. ordentliche Generalversammlung
findet Montag, den 5. Dezember 1910, Vor⸗
mittags 10 Uhr, im Nebenzimmer der Innstadt⸗ brauerei statt. Tagesordnung:
1) Vorlage der Bilanz und des Gewinn⸗ und Verlustkontos sowie des Geschäftsberichts und Beschlußfassung hierüber.
2) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
des Aufsichtsrats. ie Herren Aktionäre sind hiermit behufs Teil⸗
nahme an der Generalversammlung eingeladen, die
Anmeldung ihrer Aktien nach Maßgabe des § 9 der
Statuten beim Vorstande der Gesellschaft vor⸗
zunehmen, bemerkend, daß das Besitzzeugnis auch von
der Kgl. Bank und deren Filialen, dem Bank⸗ hause Merck, Fiuck & Co. in München sowie der
Bayerischen Vereinsbank in München und
deren Filialen ausgestellt sein kann.
Passau, 7. November 1910. 1
Der Vorstand. Carl Angermann. 8
—,,
) Niederlassung ꝛc. von vwen Rechtsanwälten.
Der Rechtsanwalt Dr. Alfons Lüpschütz, zu Berlin wohnhaft, ist heute in die Liste der bei dem Königlichen Landgericht I1I Berlin zugelassenen Rechts⸗ anwälte eingetragen worden.
Berlin, den 3. November 1910.
Königliches Landgericht II.
[67857] Bekanntmachung. Der Rechtsanwalt Elimar Heisecke in Berlin, Königgrätzerstraße 67, wohnhaft, ist am 4. November 1910 ,in die Liste der bei dem Landgericht III in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden. Charlottenburg, den 4. November 1910. Königliches Landgericht III in Berlin.
[68040] 3
Der geprüfte Rechtspraktikant Aloys Staudt wurde unterm 7. November 1910 in die Liste der beim Amtsgericht dahier zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen.
Mellrichstadt, den 7. November 1910.
Der Vorstand des Kgl. Amtsgerichts Hanauer.
[67858] Bekanntmachung. Unterm Heutigen wurde in die Rechtsanwaltsliste des K. Amtsgerichts Windsheim eingetragen Rudolf Meyer mit dem Wohnsitze Windsheim. Windsheim, den 7. November 1910. Der Vorstand des K. Amtsgerichts. 8 ”“ Beck.
(8860,tganwalt Dr. Wedell zu Köpenick ist am 5. November 1910 in der Liste der bei dem Amtsgericht in Köpenick zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Köpenick, den 5. November 1910. Königliches Amtsgericht.
[68039] Bekanntmachung.
Die Eintragung des Rechtsanwalts Adam Brey in der Liste der beim Amtsgerichte Landsberg a. L. zugelassenen Rechtsanwälte wurde heute wegen Auf⸗ gabe der Zulassung gelöscht. —
Landsberg a. L., den 6. November 1910.
K. Amtsgericht Landsberg a. L. Seipel, K. Oberamtsrichter.
[67859] Bekanntmachung, “ Der Rechtsanwalt Peter Heßdörfer ist in der Liste der beim hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte heute gelöscht. M.⸗Gladbach, den 5. November 1910. Kgl. Amtsgericht.
[68038] Bekanntmachung. 8 Der Rechtsanwalt Dr. Paul Martin Windisch in Werdau ist gestorben und in der hiesigen Anwalts⸗ liste gelöscht worden. Werdau, am 7. November 1910. Königl. Amtsgericht.
10) Verschiedene Bekannt⸗ machungen. [67851]2 8
Das von Frau Anna verw. Sehmann, geb. Schirmer, hier im Jahre 1607 errichtete Stipen⸗ dium, welches jährlich annähernd 50 ℳ beträgt, soll aufs neue vergeben werden, und zwar vor allem I. an eine bedürftige Person aus der Stifterin Freundschaft und Schirmer’schem Geschlechte, zunächst 1) an einen Studierenden auf hiesiger Universität — an diesen auf 5 Jahre —, 8 aber ein solcher Bewerber 2) an eine Jungfrau, welche sich ver⸗ heiraten will und in deren Ermangelung 3) an eine andere Manns⸗ oder Frauensperson; wenn aber keine Verwandten der Stifterin vorhanden sind II. an einen bedürftigen, hier studierenden Leipziger Bürgers⸗ sohn. Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung glaubwürdiger Zeugnisse über die Genußberechtigung bis zum 6. Dezember 1910 bei mir einzureichen.
Leipzig, den 7. November 1910.
Der Präsident des Königlichen Landgerichts.
[67854] Landesherrliche Genehmigung
des VI. Nachtrags zur Ostpreußischen Land⸗
schaftsordnung vom 7. Dezember 1891, des
I. Nachtrags zu den Abschätzungsgrundsätzen
der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni
1895 und des IV. Nachtrags zu dem Statut
der Bank der Ostpreußischen Landschaft
vom 20. Mai 1869.
Auf den Bericht vom 7. Juli 1910 will Ich den
wieder beigefügten Nachträgen, nämlich 1) dem VI. RarPtras zur Ostpreußischen Landschafts⸗ ordnung vom 7. Dezember 1891 (Ausgabe von 1905),
2) dem J. Nachtrag zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1895 Ausgabe von 1908), 1 1
3) dem 1V. Nachtrag zu dem Statut der Bank der Ostpreußischen Landschaft vom 20. Mai 1869 (in der Fassung des Generallandtagsbeschlusses vom 11. Februar 1904)
die Landesherrliche Genehmigung erteilen.
Mear
Aalesund, an Bord M. J. „Hohenzollern“,
den 26. Juli 1910. 1 Wilhelm R.
ß] C Heleler. Frhr. von Schorlemer. An den Minister für Landwirtschaft, Domänen Forsten und den Justizminister.
VI. Nachtrag zur Ostpreußischen Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891 — Ausgabe von 1905 —.
1. § 9 erhält nachstehenden Zusatz: .
1) Abgesehen von dem nach § 9 zu entrichtenden Quittungsgroschen wird von sämtlichen Pfand⸗ briefsschuldnern alle 10 Jahre ½ % der Pfand⸗ briefsschuld zur Deckung der Talonsteuer erhoben.
2) Die erste Erhebung findet zu Weihnachten 1912 unter Zugrundelegung der dann zinspflichtigen Pfandbriefsversur statt. 1
3) Die Direktion wird ermächtigt, in Höhe des zu zahlenden Betrags das Guthaben der verpflich⸗ teten Darlehnsschuldner am Tilgungsfonds zu verwenden und bis zu diesem Betrage Pfand⸗ briefe aus dem Tilgungsfonds wieder in Umlauf zu setzen und darüber zu verfügen.
4) Soweit die Deckung nicht nach Nr. 3 erfolgt, ist dazu der halbjahrliche Tilgungsbeitrag von † % von der ganzen Pfandbriefsschuld zu ver⸗ wenden. Bei Beleihung bis zu 3 des Taxwerts und darunter ist der entsprechende Betrag von dem Besitzer zugleich mit den Pfandbriefszinsen einzuziehen. Ebenso ist zu verfahren, Hne die Tilgungsbeiträge zur Zahlung von Lebensver⸗ sicherungsprämien verwandt werden. Auf diese Beiträge finden die Bestimmungen, welche für die Beiträge zur Tilgungskasse gegeben sind, sinngemäße Anwendung.
5) Die erforderlichen Ausführungsvorschriften werden von der General⸗Landschafts⸗Direktion erlassen.
2. § 72 Absatz 2 erhält nachstehenden Zusatz:
Mit Ausnahme der Tagxen von Gütern auf der Höhe unter 50 ha, in der Niederung unter 15 ha.
3. § 119 wird dahin geändert
8gbf⸗ 1. Vor Ablauf von 10 Jahren nach der letzten Tarxfestsetzung ist eine neue Tarxe nicht zulässig. Bei den vor Inkrafttreten dieses Nachtrags bereits festgesetzten Taren verbleibt es für die Wiederholung bei der sechs⸗ jährigen Frist. — Abgat 2. Ausnahmen können von der General⸗ Landschafts⸗Direktion zugelassen werden, wenn besondere Verbesserungen nachgewiesen werden und mindestens sechs Jahre seit der letzten Tax⸗ festsetzung abgelaufen sind. 8
4. § 131 wird dahin geändert, daß der letzte Satz:
„Hierüber wird ein von einem Syndikus mit⸗ zuvollziehender protokollarischer Beschluß ab⸗ gefaßt“
in Wegfall kommt. 8
5. § 137 erhält folgenden Zusatz:
Insoweit der gesetzlich zu entrichtende Stempel 1½1 0 % übersteigt, ist der Mehrbetrag in den Promillegeldern nicht einbegriffen, sondern von den Darlehnsnehmern besonders zu zahlen.
6. § 178e wird dahin erlassen:
Bei Gütern, deren Taxwert unter Bewilli⸗ ung eines Gebäudezuschlags gemäß § 25 Ab⸗ satz 5 der Abschätzungsgrundsätze festgesetzt ist, wird die Tilgungsrate von ½ % jährlich auf 1 % und der in § 178 Absatz 7 auf 5 % des Pfand⸗ briefsdarlehns festgesetzte Höchstbetrag des Til⸗ gungsguthabens auf 10 % erhöht.
.§ 192 erhält nachstehenden Zusatz:
Aus dem eigentümlichen Fonds wird nach dem von der Genueral⸗Landschafts⸗Direktion festzu⸗ stellenden Bedürfnis ein Betrag bis zur Höhe von 2 Millionen Mark in 3 ½ prozentigen Oft. preußischen Pfandbriefen der Bank der Ost⸗ vreußis en Landschaft leihweise mit der Be⸗ hergegeben, daß sie diese Pfandbriefe
nur zur Lombardierung benutzt, die jedesmal fälligen Zinsscheinbeträge bis zur Rückgabe der Pfandbriefe am Zinstermin der Ostpreußischen Landschaft bar auszahlt und die Pfandbriefe mit laufenden Zinsscheinen auf Ersuchen der General⸗ Landschafts⸗Direktion zurückgibt. Die Hergabe darf nur für einen vom Tage der Genehmigung dieses Nachtrages ab laufenden Zeitraum von drei Jahren erfolgen. 1 8 Der vorstehende VI. Nachtrag zur Ostpreußischen Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891 (Aus⸗ gabe 1905) wird hierdurch mit der Bescheinigung ausgefertigt, daß er mit den Beschlüssen des ordent⸗ lichen 49. Generallandtages wörtlich übereinstimmt.
Königsberg, am 19. 828 G6
.
und
Ostpreußische General⸗Landschafts⸗Direktion.
I. Nachtrag
zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen
Landschaft vom 18. 8 1895 — Ausgabe von
1908 —. 1) § 5 erhält folgenden Absatz 3. Bei Grundstücken über 50 — 100 ha⸗ findet eine Feldvergleichung durch den Landmesser nicht statt, wenn bereits eine zu einer früheren Taxe benutzte, berichtigte Karte vorliegt und Veränderungen der Gutsgröße seit der Berichti⸗ gung überhaupt nicht vorgekommen, oder die vorgekommenen im Verhältnisse zur Gesamt⸗ größe des Grundstücks nur gering sind. Etwaige Abverkäufe müssen auf der Karte ersichtlich ge⸗ macht werden, über etwaige Zukäufe ist eine Handzeichnung des Katasteramts beizubringen. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 2) In § 19 werden die Kapitalswerte für Wälder der Klasse I auf 8 ℳ, II
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erhöht. 3) § 21 Abs. 1 wird dahin geändert: b Unter besonders günstigen und bleibenden
Verhältnissen dürfen die in § 23 zugelassenen
erhöhten Kapitalswerte zur Anwendung gebracht
werden. 4) § 25 erhält nachstehenden Zusatz als Absatz 4 Bei Gütern in der Größe von der Regel nicht über 15 ha kann auch ein Gebäudezuschlag bis 25 % der Feuerversicherungssumme der
Gutsgebäude bewilligt werden, wenn 1
a. die von der Feuersozietät für die Provinz Ost⸗ preußen festgesetzte Feuerversicherungssumme mindeftens ⅞½ des Taxwertes einf hließlich etwaiger sonstiger Taxzuschläge erreicht,
p. der Gebäude⸗ und Viehüberschuß mindestens je 25 % beträgt, —
c. der Taxwert einschließlich etwaiger sonstiger Taxzuschläge durch den Gebäudezuschlag nicht um mehr als u “ Der bis herige Absatz 4 wird Absatz 5.
5) § 39 9wird dahin abgeändert, daß anstatt 36 „45“ gesetzt wird. 1 6) § 41 Absatz 2 wird dahin abgeändert: Bei Gütern über 100 ha und bei Wert schätzungen, denen ein höherer Betrag als das
36 fache des Grundsteuerreinertrages zugrunde
elegt wird, muß vor der Festsetzung stets eine
Besichtigung durch den Landschaftsrat stattfinden.
7) § 45 Absatz 2 wird wie folgt geändert und
Absatz 4 hinzugefüg § 41 Absatz 2.
bsatz 2 (wie jetzt 1 Be⸗ vne. üle 100 ha findet hierzu stets eine Besichtigung durch den Landschaftsrat statt. Absatz 3 (wie jetzt § 41 . 3). Bei Gütern bis zu 100 ha einschließlich bleibt es dem Landschaftsrat überlassen, das Gut zu besichtigen oder sein Gutachten auf Grund un⸗ mittelbar oder mittelbar erlangter Kenntnis zu erstatten, falls nicht die General⸗Landschafts⸗ Direktion die Besichtigung anordnet. 1 8) Der jetzige Abschnitt VII- §§ 51— 66 wird durch den folgenden Abschnitt VI §§ 51—73 ersetzt Abschnitt VII. 8 Bestimmungen für die besondere Schätzung von Waldungen. 3 § 51. Bedingungen, unter welchen eine besondere Waldtaxe aufgenommen werden kann. Absatz 1. Abgesehen von den Fällen der §§ 18, 19 kann eine Waldtaxe auch als besondere Taxe zu einer bereits aufgenommenen oder gleichzeitig beantragten Grund⸗ und Bodentarxe eines landschaftlich beleihungs⸗ ähigen Gutes erfolgen. hägön⸗ 2. Wird — besondere Waldtaxe gleich⸗ zeitig mit der Taxe des ganzen Gutes beantragt, so wird die Waldfläche bei der Tagxe des Gutes aus⸗ geschlossen. Wird sie beantragt, nachdem der Wald bereits bei einer vorher aufgenommenen Grund⸗ und Bodentaxe des Gutes mitgeschätzt war, so wird der besonders festgesetzte Waldtaxwert um den vorher ermittelten Taxwert der entsprechenden Waldfläche
ekürzt. § 52. Mitwirkung der Landschaft bei der Waldbewirtschaftung.
Die besondere Waldtaxe setzt voraus, daß der Wald nach erfolgter Beleihung zur Erhaltung des Waldes und Sicherung eines rationellen Betriebes unter Mit⸗ wirkung der Landschaft beptetses wird.
§ 53. Boden⸗ und Waldbestandtaxe oder Forstertragstaxe.
Die Waldtaxe kann entweder auf Grund des Bodenwerts unter Berücksichtigung des summarisch festgestellten Bestandwerts (Boden⸗ und Waldbestands⸗ taxe) oder auf Grund des Waldertrages (Forstertrags⸗ taxe) aufgenommen werden.
§ 54. Flächengröße des Waldes.
Absatz 1. Die Boden⸗ und Waldbestandstaxe ist bei Wäldern in der Größe von 5 ha und darüber ulässig.
Absat 2. Die Forstertragstaxe setzt einen Wald⸗ besitz von mindestens 100 ha voraus. § 55. Erfordernisse zu einer Waldtaxe.
Mit dem Taxantrage sind die Erfordernisse des § 5 zu 1, 2, 4 einzureichen, soweit sie nicht bereits mit dem Antrage auf Schätzung des ganzen Gutes vorliegen. b “
§ 56. Zuständiges Kollegium für die Festsetzung
der Waldtare.
Absatz 1. Für die Festsetzung einer besonderen Waldtaxe ist dasselbe Kollegium zuständig, wie für die Festsetzung der Grund⸗ und Bodentaxe des ganzen. Gutes. 8 Waldtarwert als Zuschlag zur Grund⸗ und Boden⸗ taxe, event. nach Abzug des schon berechneten Boden⸗
werts. Abs. 2. Der besondere Waldtaxwert wird als Zuschlagswert zu der
Grund⸗ und Bodentaxe des Gutes, zu dem der Wald gehört, festgesetzt und