nden von 9 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 10. Januar 1911 in den Morgenstunden von 9 Uhr früh ab werden im Bureau des Herrenhauses, Leipziger Straße Nr. 3, und im Bureau des Hauses der Abgeordneten, Prinz Albrecht⸗ straße Nr. 5/6, die Ausweiskarten für die Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mitteilungen in bezug
auf diese gemacht werden. Berlin, den 14. Dezember 1910. Der Minister des Innern. von Dallwiz.
Justizministerium.
Dem Notar Fischer in Daun ist der Amtssitz in Münster⸗
maifeld angewiesen.
1 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterri ts⸗ und Medizinalangelegenheiten ist der Regierungssekretär Wilhelm Schendel zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator
ernannt worden.
Dem Maler Hans Dahl in Berlin ist der Titel Professor
verliehen worden.
8
I
I “
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Tierarzt und Schlachthofdirektor Dr. Ernst Pflug⸗
macher zu Schulitz ist die kommissarische Verwaltung der
Kreistierarztstelle zu Groß⸗Wartenberg übertragen worden.
Der Titel Hegemeister wurde verliehen den Förstern: “
im Regierungsbezirk Oppeln: Beaucke in Dembiohammer, Oberförsterei Dembio, Biedermann in Lugnian, Oberförsterei Jellowa, Brick in Kupferberg, ersere Grudschütz, Brieger in Reilswerk, Oberförsterei Kreuzburgerhütte, reytag in Poppelau, Oberförsterei Poppelau, enckel in Grabezok⸗West, Oberförsterei Murow, eins in Sabinietz, Oberförsterei Bodland; im Regierungsbezirk Minden: Clasing in SSe. Oberförsterei Dalheim, 8 Schmidt in Bonenburg, Oberförsterei Hardehausen
3 im Forstverwaltungsbezirk Minden: Nolte in Buchholz, Oberförsterei Münster, 8 Verchau in Schaumburg, Oberförsterei Oldendorf.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Dezember.
In der am 15. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Delbrück ab⸗ gehaltenen des Bundesrats wurde dem Entwurf der deutschen Arzneitaxe 1911 sowie der Vorlage, be⸗ treffend anderweite Festsetzung der Gesamtmenge des Peg. von Kalisalzen für die Zeit vom 1. Mai bis 31. De⸗
ember d. J., die Zustimmung erteilt. Annahme fanden
bie Vorlage, betreffend Aenderungen der Zündwaren⸗ steuerausführungsbestimmungen beziehungsweise der Zünd⸗ warenkontingentierungsordnung, die Vorlage, betreffend Aenderung der Zuckersteuerausführungsbestimmungen, und die Vorlage wegen Aenderung und Ergänzung der Branntweinsteuer⸗ befreiungsordnung. Der Vorlage, betreffend Herabsetzung der von der Vergällungspflicht befreiten Branntweinmenge für das Be⸗ triebsjahr 1910/11, den Anträgen des zuständigen Ausschusses wegen Feststellung bestimmter Grundsätze über die Behandlung der Anträge auf Einreihung von Orten in eine höhere Orts⸗ klasse des Ortsklassenverzeichnisses sowie der Vorlage, betreffend die Verwaltung der Betriebsauflage von Branntwein, stimmte die Versammlung zu. Außerdem wurde über mehrere Ein⸗ gaben Beschluß gefaßt.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ Abung. vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und
erkehr, für Justizwesen und für Rechnungswesen sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Elsaß⸗Lothringen, für die Verfassung, für Justizwesen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen Sitzungen. 1“ C“
Der frühere vortragende Rat im Reichspostamt, Wirkliche Geheime Oberpostrat Henne ist am 15. Dezember in Berlin im 73. Lebensjahre verstorben. Er trat am 20. Juli 1857 in den preußischen Postdienst, legte am 28. April 1866 die höhere Postverwaltungsprüfung ab und wurde im Juni 1874 zum Postrat ernannt. In dieser Stellung war er bei den Ober⸗ postdirektionen in Arnsberg und Cassel tätig. Im Jahre 1878 erfolgte seine Berufung in das Reichspostamt, dessen Kollegium er bis zu seinem am 1. Mai 1898 “ Uebertritt in den Ruhestand angehört hat. 1878 wurde er zum Oberpostrat und ständigen Hilfsarbeiter, 1881 zum Geheimen Postrat und vortragenden Rat, 1885 zum Geheimen Oberpostrat ernannt. Bei seinem Scheiden aus dem aktiven Dienst erhielt er den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberpostrat mit dem Range eines Rates erster Klasse. Der Heimgegang ne hat dank seiner hervorragenden Begabung und der unermüdlichen Hingebung an seinen Beruf der Post⸗ verwaltung wertvolle Dienste geleistet. Er gehörte viele Jahre hindurch zum Lehrkörper der Post⸗ und Telegraphenschule, auch ihm während des größten Teils seiner 20 jährigen Tätig⸗ eit bei der Zentralverwaltung die Leitung und Herausgabe des Archivs für Post und Telegraphie obgelegen. Sein verdienst⸗ volles Wirken sichert ihm dauernd ein ehrendes Gedenken.
ö
111“ 8 2 1“ Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung.
»Auf Grund der Schlußbestimmung in der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung hat das Reichseisenbahnamt unterm 2. d. M. einige Ergänzungen und Aenderungen der Nummern Ia, Ib und VI verfügt. 3 Ia. Durch die neue Fassung der Beförderungsvorschriften — Abschnitt C. — ist klargestellt, daß die im Abs. (1) ge⸗ forderte Bescheinigung eines von der Eisenbahn anerkannten
8
11“
Chemikers den Sendu nur dann beizugeben ist, wenn sie in Mengen bis zu 200 kg aufgeliefert werden.
Ib. Die Beförderungsvorschriften — Abschnitt C Abs. (2) g 19 mit den Eingangsbestimmungen mehr in Einklang gebracht.
Nr. VI. Bei der Beförderung von mit Streu durch⸗ setztem Stalldünger wird eine Eindeckung mit Wagendecken nicht mehr gefordert. .
Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 59 des „Reichsgesetzblatts“ vom 10. d. M. hervor.
Den Regierungen der Bundesstaaten ist vom Reichskanzler (Reichsamt des Innern) der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend den Patentausführungszwang, mit dem Er⸗ suchen um Prüfung mitgeteilt worden. Wir bringen den Ent⸗ wurf nebst Erläuterungen nachstehend zum Abdruck, um auch weiteren Kreisen zur Meinungsußerung Gelegenheit zu geben.
Entwurf eines Gesetzes, 8 etreffend den Patentausführungszwang.
¶Art. I.
An die Stelle des § 11 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 (Reichsgesetzbl. S. 79) treten folgende Vorschriften:
Verweigert der einem anderen die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung auch bei Angebot einer angemessenen Ver⸗ füͤtung oder Sicherheitsleistung, so kann, wenn die Erteilung der Er⸗ laubnis im öffentlichen Interesse geboten ist, das Patent zurück⸗ genommen oder dem anderen die Berechtigung zur Benu ung der Er⸗ findung zugesprochen werden (Zwangslizenz). Die Berechtigung kann eingeschränkt erteilt und von Bedingungen abhängig gemacht werden.
Das Patent kann ferner, soweit nicht Staatsverträge entgegen⸗ stehen, zurückgenommen werden, wenn die Erfindung ausschließlich oder hauptsächlich außerhalb des Deutschen Reichs oder der Schutz⸗ gebiete ausgeführt wird.
Vor Ablauf von drei Jahren seit der Bekanntmachung der Er⸗ teilung des Patents kann eine Entscheidung gegen den Patentinhaber nicht getroffen werden. ]
rt II.
Auf das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der wangslizenz finden die Vorschriften des Patentgesetzes über die urücknahme des Patents Anwendung.
Art. III.
An die Stelle des § 30 Abs. 3 des Patentgesetzes tritt folgende Vorschrift:
Wird die Zurücknahme des Patents wegen Lizenzverweigerung beantragt, so muß der diesem Antrag entsprechenden Entscheidung eine Androhung der Zurücknahme unter Angabe von Gründen und unter Festsetzung einer angemessenen Frist vorausgehen. 1 .
Art. IV. 1“ Gesetz tritt am
Erläuterungen. 34 8
Zu Artikel I.
Die Frage der Abänderung des Patentgesetzes vom 7. April 1891 ist in den letzten Jahren wiederholt im Reichstag erörtert worden. Wie bei dieser Gelegenheit von den Vertretern der verbündeten Re⸗ gierungen erklärt wurde, sind die Vorarbeiten zu der Revision ein⸗ geleitet. Infolge der Mannigfaltigkeit, teilweise auch Gegensätzlichkeit der von den beteiligten Krejenn kundgegebenen Wünsche und bei der Schwierigkeit einiger derain Betracht kommenden Fragen hat indessen die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden können. Es ist daher nicht zu erwarten, daß der Entwurf eines neuen Patentgesetzes den gesetzgebenden Körperschaften noch in der gegenwärtigen, bereits durch andere wichtige Aufgaben in Anspruch genommenen Tagung vorgelegt werden kann.
Auf der anderen Seite hat sich, vornehmlich unter dem Einfluß der Gestaltung des internationalen Rechts in der letzten Zeit, die Notwendigkeit ergeben, die Frage des Ausführu ngszwanges für patentierte Erfindungen (§ 11 des Patent esetzes) alsbald und unabhängig von der allgemeinen Revision des Geseben neu zu regeln. Während die übrigen wichtigeren Fragen der Revision mehr oder weniger in einem solchen Zusammenhange stehen, daß eine gesonderte gesetz⸗ geberische Behandlung nicht möglich ist, lätzt sich die Abänderung des funt ohne Rücksicht auf andere Bestimmungen des Gesetzes durch⸗ ühren.
Die Vorschrift in § 11 lautet:
§ 11. Das Patent kann nach Ablauf von drei Jahren, von dem Tage der über die Erteilung des Patents erfolgten Bekanntmachung (§ 27 Abs. 1) gerechnet, zurückgenommen werden:
1) wenn der Patensinhaber es unterläßt, im Inland die Er⸗ findung in angemessenem Umfang zur Ausführung zu bringen, oder sch alles zu tun, was erforderlich ist, um diese Ausführung zu
ern;
4 2) wenn im öffentlichen Interesse die Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung an andere geboten erscheint, der Patent⸗ inhaber aber gleichwohl sich weigert, diese Erlaubnis gegen ange⸗ messene Vergütung und genügende Sicherstellung zu erteilen.
Schon seit Jahren wird in den beteiligten Kreisen Deutschlands, hauptsächlich infolge der Entwicklung unserer Industrie und des wachsenden Einflusses, den der Erfindungsschutz auf die Erzeugung der wirtschaftlichen Güter ausübt, die Auffassung vertreten, daß unter den bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen das System des Ausführungs⸗ zwanges, namentlich in seiner internationalen Geltung, für unsere wirtschaftlichen Interessen schädlich ist. Es wird darauf hingewiesen, daß der Zwang, die geschützte Erfindung nicht nur im Heimatsstaate, sondern auch in anderen Patentländern auszuüben, zu einer unwirt⸗ schaftlichen Zersplitterung der Produktion oder gar zur Auswanderung der Industrie führen müsse. Im Falle der Nichtausführung verfalle das Patent zugunsten der fremden Industrie. Um diese Folgen abzu⸗ wehren, werde für den Erfinder in Frage kommen, unter Verzicht auf den Patentschutz die Erfindung in den Formen des Fabrikgeheimnisses zu verwerten, was für Technik und In ustrie offenbar nachteilig sei. Aber auch für den inneren Verkehr lasse sich der Ausführungszwang wegen der damit verbundenen Entwertung des Patents nicht recht⸗ fertigen. Dies gelte besonders für das Patent des unbemittelten Er⸗ finders. Wenn es diesem nicht gelinge, die Hilfskräfte des Kapitals oder die Bereitwilligkeit der Industrie zur Uebernahme der Erfindung zu gewinnen, müsse er den vorzeitigen Untergang des mit Opfern erworbenen Patentschutzes gewärtigen, ja man habe es in der Hand, ihn geradezu zur Aufgabe des Patents zu zwingen. Die Besorgnis, daß durch die Beseitigung des Aus⸗ führungszwanges die Gefahr monopolistischer Ausbeutung der Er⸗ findung zum Schaden der mitbewerbenden Industrie oder des in⸗ ländischen Verbrauchs herbeigeführt werde, sei nach den bie herigen Er⸗ fahrungen nicht begründet. Die Erfindung werde gemacht, um nutzbar verwertet zu werden. Auch die Verwertung der Eründonaen vollziehe sich im allgemeinen nach den Gesichtepunkten von Angebot und Nach⸗ frage. Falls aber im einzelnen Falle eine Erfindung, deren Ein⸗ führung in den Verkehr durch allgemeine wirtschaftliche Rücksichten geboten sei, nicht ausgeübt oder vom Patentberechtigten den natür⸗ lichen Bedingungen zuwider zu Sonderzwecken mißbraucht werde könne durch Einführung der Zwangslizenz die Mäglichkeit geschaffen werden, sie dem Verkehr zugänglich zu machen. —
Namhafte Vert eter der Industrie und der Wissenschaft sowie angesehene Körperschaften und Vereine, darunter der Verein zum LP. des gewerblichen Einentums, sind deshalb für die Beseitigung des Ausführungezwanges und seine Ersetzung durch den Lizenzzwang eingetreten. Auch im Ausland haben diese Bestrebungen Beifall ge⸗ funden. Die Association Internationale, pour la Protection de
rielle hat auf ihren le sich in demsel
hrungszwang geltend gemachten Zu einer Abänderung der innere ag allerdings bisher ein dringlicher Anlaß ehr zunächst, die Schäden
soweit sie im internationalen Verkehre herv nationaler Verständigung zu mildern. mit Italien und mit
stimmt, daß die nach den der Nichtausführung einer
dadurch ausgeschlossen dem Gebiete de Internationa chen Eigen Deutschlands d
wegen Nichtausübung in von drei Jahren seit der Patentanme gesprochen werden Gründe für seine Untätig mit den Vereinigten St vom 23. Februar des einen vertragschli⸗ im Falle der N eine sonstige Bes Angehörigen des a des von dies chränkungen An atents in den G usführung in den Gebieten des an Durch das Abkommen mit den ebung bisher eine Ausführungspfli ndustrie im Falle der E drohenden Nachteile abge sche derjenigen Industriezweige Re⸗ ren Maße an der Ausfuhr na und. Nun hat allerdings das eit der derzeitige artige Behandlung der gehabt, als in Deutschland zw von der Ausführungs ihr aber na
In dieser Be
la Propriété Indust, Nancy und Bruüssel sprechende Beschlüsse en gegen den muß beigepflichtet werden. Gesetzgebung Es galt vielm
tzten Kongre
ugen von Sprengmitteln der 2. Gruppe ben Sinne ausge
ssen zu Bern sprochen undenh
des Ausführung ) „im Wege Zunächst wurde in den der Schweiz abgeschlosse en der vertragschließenden rfindung eintretenden
s anderen Teils erfolgt. le Uebereinkunft z tums vom 20. März 1883 wesent urch die Brüsseler Zusatzakte vom 14. D ig aufgenommen,
Ferner wur um Schu e d ich auf Betr
der Verfall eines Patent ländern nicht vor Ab nur dann auz⸗
den Unions ldung und
wenn der Patentsucher keit nicht dartut. aaten von Amerika in dem Abko
altenen Vorschriften, Zurücknahme oder en ist, auf die den e nur in 8* Un⸗ brigen auferlegt Ausführung 5. n vertragschließenden Teiles deren Teiles gleichstehen. Vereinigten Staaten, deren Ge p⸗ cht nicht kennt, sollen die unf führungszwanges von Es ist damit namentlich getragen, welche im einigten Staaten be⸗ Abkommen infolge der Ver⸗ g insofern eine verschieden⸗ en im Gefeolge taat angehöri , der Deutsche Patentgesetzes unterworfen ist. sangehörigen den amerrkanischen Dies wird durch den vor⸗ e des Ausführungszwanges che neu regeln will. ergibt, soll künftig die Ausführun g nicht mehr allgemein geforder ch nicht unbeschränkt durchführen der Zurücknahme des chließlich oder in ei es keinen Unterschied begrün
1909 vereinbart,
eeßenden Teiles enth tausführung eines Patents die ränkung des Rechtes vorgeschrieb gewährten Patent em Teile seinen eigenen Ange wendung finden; dabei soll die ebieten des einer
nderen Teiles
wehrt werden.
in Gesetzgebun gen Staatsan ar der amerikani icht kraft Vertragsrechts befreit orschriften des ziehung die deutschen Staat gleichzustellen, erscheint billig und gebo liegenden Entwurf
erreicht, der die Frag im Sinne der gelten
d gemachten Wüns patentierten Erfindun
wird an der Zulässigkeit wenn die Erfindung auss Ausland ausgeführt wird, wob dies durch einen Deutschen chterhaltung dieser Vorschrift ist, ndes die Ausführung der durch die Notwendigkeit der Industrie geboten. ständigung, sei es im W den Ausbau des Unionsre beseitigen, die unter dem patentierten Erfindungen en Der Ausfü durch den Lizen pflicht bestehen bleibt, mu werden, da beide Rechtsbe Denn im Interesse der mit des Patentinhabers, anderen die Benutzung der Er wenn er selbst die Erfin zweifelhaft sein, da Ausländer gil hrungspflicht befreit ist. Lizenzverwei Rechte, die Zurücknahme des 2 Dabei wird auch daran festzuha zulässig ist, wenn ein öffentliche liegt im Interesse des Verwertung der Erfi Interessen des Ge künftig der Ausf
Vorteile der
Die Aufre
olange die Gese des Ausla ee 8ean
genommenen Patente Abwehr im Interesse unserer Es muß der internationalen Ver⸗ e weiterer Sonderabkom ts, vorbehalten bleiben, jetzigen System dem fre tgegenstehen.
hrungszwang soll nach dem Entwurfe Soweit aber die Ausführungs⸗ daneben der Lizenzzwang aufrecht erhalten elfe nicht durchweg gleich bewerbenden Betriebe ka
ünlge⸗ gestern nachmittag den Besu⸗ —†
men, sei es durch die Schranken za ien Verkehre mit
für die Regel
erstattete Bumont automatische Feuerzeuge und beantragte deren Annahme. Der Finanzminister Klotz, Caillaux und Berteaux, der Vorsitzende des Budgetausschusses, verlangten sofortige Ab⸗ stimmung über die Vorlage, da es sich hierbei um eine Ein⸗ nahme von 28 Millionen für den Staat handele.
zzwang ersetzt werden. en Zwecken dienen. un die Verpflichtung findung zu gestatten, ndung ausführt. der Lizenzzwang, wie bieher, t, welcher nach Vertragsrecht
dann geboten sein, übrigen kann nicht auch gegenüber demjenigen von der Ausfü gexung soll, wie nach dem geltenden atents ausgesprochen werden können. daß die Zurücknahme nur s Interesse besteht. Diese Beschränk. Patentinhabers, der ernsthafte Bemühungen ndung aufwendet und gners Schutz verdient.
ührungszwang fortgefallen namentlich dann anzuerkennen Erfindung nicht oder nich Inlande zugeführt werden, oder w ßig lästige Bedingu
gegenuber egoistischen Anderseits wird, wenn sein wird, ein öffent⸗ t in ausreichendem Maße dem enn die Benutzung des Patents an ngen geknüpft wird. Hierzu treten Ausführung der Erfindung in der Hand d anderer Unternehmungen bedroht wird gehindert sieht, eine ihm selbst patentierte, n ahhängige, nützliche Erfindung zu ver⸗
Sachverhalt so liegen, da Der Entwurf sieht desbal Fällen von der Zurücknahme abgesehen lediglich die Berechtigung zur Be⸗ zugesprochen werden kann. sein, daß die Vorschriften des nzverweigerung angedrohte aber zu einer freiwilligen eneigt machen werden. olche Vereinvarung nicht nutzung der Erfind ing Der Entwurf chreibt oder von Bedingungen Es wird in dieser Beziehung das ganze Patent k und für welche ob die Vergütung durch ein⸗ Jeckaufspeees oder auf andere zu bestellen ist
Prüfung sich auch dara den eigenen Betrie
unverhältnismä die Fälle, daß eines Einzelnen der Bestan oder der Lizenzbedürftige sich von dem Patent des andere
Aber nicht in allen Fällen wird der die Zurücknahme des Patents geboten ist. vor, daß in den dazu geeigneten dem Lizenzbedürftigen
gemeinen wird davon auszugehen Entwurfs, namentlich die im F bme des Patents, den Patentinh igung mit dem Lizenzbedacftige in wird es Fälle geben, in denen eine zustande kommt und die auf Antrag von der Behör vor, daß die Berechtigung eingeschränkt erteilt abhängig gemacht werden kannn. namentlich darüber zu entscheiden sein oder nur einen Teil u Zeit sie zu gelten hat Zahlung, durch Abgaben vom Weise zu leisten und welche Sicherbei
Schließlich wird unter Umständen die erstrecken, ob die Benu beschränkt oder auch in Patentamt wird bei und auf Grund der die Entscheidung zu treffen, keit gegenüber dem Patentin Rechnung trägt.
Auf das Ver Zwangslizenz soll
alle der Lize
Erlaubnis zur Be⸗ de festzusetzen ist.
in, ob die Lizen; mfassen soll, für welchen Bezir sowie darüber,
tzung der Erfindung auf fremden Werkstätten gestattet sein soll. seiner Kenntnis der einschläginen Verhaͤltnisse der Parteien in der Lage sein, jeweils welche sowohl dem Grunds haber als auch dem öffentli
Zu Artikel II und III. fahren und die Entscheidung über die Erteilung der Vorschriften des Patentgesetzes (§§ 28 ff.) Anwendung finden. s. 3, wonach der Entscheidung ahme voranzugehen hat, nicht zur An⸗ diesem Falle die für den Patent nhaber azlichen Entziehung des
der Billig⸗ n Interesse
en im allgemeinen die über die Zurücknahme des Patents
Jedoch soll die Vorschrift in § 30 Ab eine Androhung der Zurückn wendung kommen, da in
empfindliche Strafe der gär Frage steht, andererseits im In elesse der Be egelung der Lizenzfrage regelmäß
es Patents nicht in teiligten eine schleunige ig angezeigt sein wird.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. ise“ in Alexandrien eingetroffen und nach Syrakus in See.
„Victoria b geht am 28. De⸗ zember von “
Oesterreich⸗Ungarn. Das österreichische Abgeordnetenhaus verhandelte
estern über einen Dringlichkeitsantrag Beer, G die Frmäßigung der Frachtsätze für böhmische B kohle.
raun⸗
Der Eisenbahnminister Wrba sagte, „W. T. B.“ zufolge, die
Aufhebung des Zweihellertarifs für den Braunkohlentransport nach dem sächsischen Grenzgebiete und zur Elbe zu und betonte, daß die böhmische Braunkohle in Deutschland nicht nur gegenüber der eng⸗ lischen und schl.sischen Kohle, sondern insbesondere auch gegenüber den deutschen Brikettfabriken eine schwere Konkurrenz zu bestehen habe.
Darauf wählte das Haus die Mitglieder für die Dele⸗
gation.
— Der Landeskulturrat für Böhmen stellt in einer
Kundgebung fest, daß infolge der sich überaus schnell aus⸗ breitenden Maul⸗ und Klauenseuche in Oesterreich rund 500 000, Rinder, in Böhmen allein 80 000, erkrankt sind und protestiert, obiger Quelle zufolge, daher gegen die Fleisch⸗ einfuhr aus Argentinien und die Vieheinfuhr aus Italien,
olland, Frankreich und anderen Ländern. Die Kundgebung ordert eine Entschädigung der Landwirte aus dem Staatsschatz ür die ihnen aus der Maul⸗ und Klauenseuche entstehenden
Schäden.
Großbritannien und Irland. Nach Meldungen des „W. T. B.“ sind bis gestern
235 Liberale, 257 Unionisten, 40 Vertreter der Arbeiterpartei, 65 Anhänger Redmonds und 8 Anhänger O Briens gewählt worden. Die Liberalen haben 21, die Unionisten 25 und die Arbeiterpartei 4 Sitze gewonnen.
— In Eastham (Grafschaft Chester) hielt der Kanzler der
Schatzkammer Lloyd George gestern eine Rede, in der er, obiger Quelle zufolge, erklärte, daß der Sieg gewonnen sei, und ausführte:
Die Regierungsmehrheit sei heute bereits größer als diejenige, die
die Kornzollgesetze abgeschafft habe, und am Sonnabend werde sie
weimal so groß sein als die, die Disraeli sechs Jahre hindurch am
Ruder gehalten habe. Dennoch behaupteten die Toryzeitungen, die Regierung sei geschlagen. Die Konservativen seien eben der Ansicht, daß ein demokratischer Sieg niemals zähle, es sei denn, daß er den Willen der Aristokratie zur Ausführung bringe. Dieser Auslegung der Verfassung wolle die Regierung ein Ende bereiten. Die Konservativen seien be⸗ müht, die Verfassung zu russifizieren, aber sie würden in wenigen Wochen einsehen, daß der Sieg der Regierung eine Tatsache sei. Die Vetobill sei nicht der Abschluß, sondern der Beginn des Programms der Regierung; diese sei entschlossen, unter allen Umstaͤnden ihren 2 88 zu gehen, bis die vom Volke geforderten Reformen er⸗ reicht seien. 8
4*“ Der Minister des Aeußern Büchn empfing, „W. T. B.“ des russischen Botschafter swolski, mit dem er eine lange Unterredung hatte. — In. der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer Bericht über die Steuer auf
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ sagte der Finanzminister
Klotz, wenn man die automatischen Feuerzeuge im freien Verkehr lasse, begünstige man die ausländische Industrie zum Schaden der französischen, die nicht das Recht habe, solche Feuerzeuge herzustellen. — Caillaux führte aus: wenn man die automatischen Feuerzeuge unbesteuert lasse, so laufe man Gefahr, daß das staatliche Zündhohz⸗ monopol unwirksam werde.
Trotz des Widerspruchs mehrerer Redner wurde die so⸗
fortige Beratung beschlossen und auf Antrag des Deputierten
landin die Mindeststeuer auf 2 Fr. für das Stück statt der eantragten 21 ½ Fr. festgesetzt, nachdem der Finanzminister
Klotz und der Berichterstatter Dumont ihre Zustimmung er⸗ klärt hatten.
Die beiden ersten Paragraphen der Vorlage wurden an⸗
euerzeugen auf Antrag. Apparate aus gewöhnlichem Metall is zu 10 cm Länge, Breite und Stärke werden mit 2 Fr.
Feenenge Sie gestatten die Herstellung von automatischen
das Stück besteuert, silberne mit 5 Fr. und solche aus Gold oder Platin mit 20 Fr. Die Steuer auf größere Apparate bewegt sich zwischen 5 und 40 Fr. Die übrigen Paragraphen enthalten die Bestimmungen über die Anwendung des Gesetzes, ganzen mit 383 gegen 196 Stimmen angenommen wurde.
Das Amtsblatt veröffentlicht heute einen Erlaß des
Ministers des Innern, durch den die nächste Volkszählung auf den 3. März 1911 festgesetzt wird.
Spanien. Die Deputiertenkammer hat gestern laut Meldung
des „W. T. B.“ den Entwurf eines Gesetzes angenommen, das die Heerespräsenzstärke um 25 000 auf 135 000 Mann erhöht.
— Der in Madrid tagende Afrikanistenk on greß hat, wie
das „W. T. B.“ meldet, die Forderung ausgesprochen, daß Gesellschaften oder Privatpersonen, die sich in den spa⸗ nischen Besitzungen in Nordafrika mit dem Betriebe von Minen, mit dem Bau von Bahnen oder mit der Aus⸗ nutzung von Wasserkräften beschäftigen, den spanischen Gesetzen unterworfen sein sollen, gleichviel welcher
Kationalität sie angehören, weil sie den Schutz Spaniens ür Leben und Eigentum genießen. Andere Forderungen be⸗ reffen die Errichtung eines großen Marktes in Seluen, die
Aufnahme eines Plans vom Riff, die Verpachtung der Fischereien, die Einrichtung von Stationen für drahtlose Tele⸗
raphie in der Kolonie Rio de Oro, die Festlegung der Grenzen dieser Kolonie und die Schaffung einer Eingeb ial⸗
armee mit spanischen Cadres.
““
Die Konsuln der Schutzmächte in Kanea haben estern, wie „W. T. B.“ meldet, im Amtsblatt eine Prokla⸗ ation veröffentlicht, in der sie namens ihrer Regierungen bem kretischen Vollzugsausschuß zur Kenntnis bringen, daß die Schutmächte in Beantwortung der Beschwerde der Pforte barüber, daß die kretische Nationalversammlung im Namen des önigs der Hellenen eröffnet worden ist und sich für einen nschluß Kretas an Griechenland ausgesprochen hat, den bei hnen beglaubigten türkischen Botschaftern folgende Erklärung bgegeben haben:
Die Hoheitsrechte der Türket über Kreta sind und bleiben von 5* Veichten anerkannt. Daher besteht für die Pforte kein Anlaß,
orgängen in der kretischen N alversammlung Aufmerksamkeit
Diese hat bereits Kund Kretas an Griechenland veranstaltet, die vier Mächte, die Hoheitsrechte der Türkei zu wah gewesen sind. Hinsichtlich der künftigen mächte entschlossen, 1s elegenheit dazu bieten wird.
Amerika. 8 Der Präsident Taft hat nach einer „W. T. B.“ den Kriegssekretär angewiesen, einer Resolution des Repräsentantenhauses ber die ungenügende Wehrkraf che Geheimnisse enthält, zurückzuzi Repräsentantenhaus aus technischen Gründen nie sei, den Bericht geheimzuhalten. Eine in Ottawa abgehaltene Delegiertenver mer des Westens schlossen, an die canadische Regierung di nes Gegenseitigkeitsvertrags, die ährt werden, auch Gro Ferner soll eine bedeutend weit tarifs verlangt werden, um kommenen Freihandels zwischen dem
zu schenken. für einen Anschluß f den Entschluß der ren, ohne Ein Verwaltung der Insel s
sobald sich
stellung der Vereinstäti Magistrat hat Mitte stätte für einheimische handenen städtischen Gebäu Einrichtungen diese richtungen kann man als praktische des anerkannten Grundsatzes Klagen über das jüngster Zeit namentlich hervorgehoben, daß berg für 1911 a Mehrforderung Höhe von
liche Ursachen dieser scheint jedoch der
der Verwaltungsberi⸗ den Ergebnissen ander ungen vorausgehen m eine solche Arbeit vom Direkt r. Landsberg vor, die die Aufwen in den letzten 20 ser Periode haben sich die gesamte g von 310 101 ℳ (188 f der Bevölkerung von zunahme erscheint für d man bedenkt, daß die Isteinnahme agdeburgs von 2 436 343 ℳ im Jahr ahre 1908
gkeit gewährleistet ist. — Auch der Breslauer November den Beschluß gefaßt, eine Arbeits⸗ fremde Bettler unter Benutzung eines vor⸗ des in Verbindung mit bereits
— Beide hier skizzierten Ein⸗ Maßnahmen zur Verwirk „Arbeit statt Almosen“ chsen der Armenlasten werden in in süddeutschen Städten laut. sich der Voranschlag der uf 1 401 993 ℳ beläuft; an die Gemeindekasse 190 000 ℳ.
bestehenden
die vier Schu diese Frage zu prüfen,
2 en. r Art zu schaffen. eine günstige
Meldung des seinen aus Anlaß ausgearbeiteten t des Landes, ehen, weil das cht in der Lage
Armenkasse in Nürn⸗ dies bedeutet eine Vorjahr in schwer feststellen,
der militäris Anforderungen
gesteigerten Mehrbelastung inweis berechtigt, daß te der letzten Jahre und gleich großer Städte allgem Für die Stadt Ma or des Statistischen dungen derstädtisch
sammlung ger Quelle zufolge, be⸗ e Forderung
Vergleiche mit einen Schluß⸗ zu stellen, gdeburg liegt alle Vorteile ei
einigten Staaten gem schen Armen⸗
Jahren behandelt. Innerhalb Zuschüsse der Stadtkasse zur 9) auf 611 259 ℳ (1908), 1,599 ℳ auf 2,46 ℳ, ge⸗ ie städtische Be
ßbritannien zugebilligt ergehende Ermä die Herstellung voll⸗ Dominion und dem zehn Jahren sicherzustellen. steuerung einverstanden, um en neuen Tarifbestimmungen
verwaltung
des Vorzugs rmenverwaltun
d. i. auf den K
besonders ho Gemeindesteuern M 8 301 952 ℳ im J. wenn andere groß magdeburgischen St die Beurteilung der bare Unterlagen gewonnen würden.
Eine weitere Ursache für Anwachsen der Inanspru hier weiter auf die Bedeutu zugehen, sei doch darauf hi „Amtlichen Nachrichten“ der eine sehr klare Anweisung für die g von Armutszeugnissen zur P Beachtung den Armenpflegern zu empfeh
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der dem Vorsitz ihres Se in der Herr Liebisch
Mutterlande Farmer sind mit einer dir Zöllen, die unter d entstehen sollten, auszugleichen. bolivianische Kabinett „W. T. B.“ zufolge, seine Entlassung
astung nicht an direkten e 1889 auf gestiegen ist. Es wäre sehr tädtische Armenverwaltungen das Vor atistischen Amtes nachahmen möchten, Bedeutung der modernen Ar
hat, einer Depesche des
eingereicht. menpflege vergleich⸗
Klagen bildet das vielfach festzustellende chnahme des Armenrechts. Ohne g und den Umfang dieser Frage ein⸗ ngewiesen, daß die Novembernummer der urger Armenverwaltun
Begutachtung von Anträgen au führung enthält
rerer Sehenswürdigkeiten
einer Bes iprinz, „W. T. B.“
Bombays nahm der deutsche Kron u an einer Festlichkeit bei dem
folge, gester e nach Heidera
teil. Heute mittag erfolgt die Abreis Charlottenb
Parlamentarische Nachrichten. 1 satzwahl eines Mitglieds des Ha
Schrimm, Schroda und Wre⸗ Posen stattfand, wurden, wie „W. 473 Stimmen abgegeben. von Trampozynski⸗Posen (Pole) 372 und der von Günther⸗Grz ist mithin gewählt.
Bei der Er uses der Wissenschaften hielt am Abgeordneten kretars Herrn Auwers eine Abhandlun⸗ neralogisch⸗Petrographischen Institut der 3 ü die Mischfähigkeit von ihre Abhängigkeit von b erigen Lösungen der Su llisiert, falls Kaliumsulfat vorherr m Kaliumsulfat die als Glaserit m Molekül Natriumsulfat und drei Dagegen entstehen aus natr umsulfat gesätti usammensetzung
8. Dezember unter Gesamtsitzung, Assistenten am Mi Universität Dr. R Glaserit mit Natriumsulfat und Temperatur vorlegte. von Kalium und Natrium krista bei 60° und 340° C neben reine ichnete Verbindung von eine olekülen Kaliumsulfat. Lösungen neben reinem N Glaserit mit Natriumsulfat, nehmender Temperatur der Zusamme Folgende Schriften pon von dem verstorbenen korrespon Recklinghausen Akademie herausgegebenen „Unterf malacie“, Textband und Atlas, Schriften von Max Lenz“ Die Akademie hat du Klasse ihrem Mitgliede F. E. S Arbeiten an dem Werke „Das Tierrei Professor Dr. Johannes Walther ian nach Aegypten behufs Studien über
glied der physikali i Turin ist am
Literatur.
Zeitschrift für Wohnungs⸗ eren Ausbau.
— Gerade um die Weih roßen Einfluß auf seine innere itzt. Er wird darauf hingelenkt, zu schätzen, und wird schmückung seiner Räume
schen im Regierun T. B.“ berichtet, in Rechtsanwalt Landschaftsrat mmen. Erst
Hiervon erhielt der acken über
ybno (Reichspartei) 101 Sti
iumsulfatreichen gte Milchkristalle von ich mit ab⸗ laserits nähert.
Mitgliedern wurden überreicht: die en Mitgliede Friedrich von und mit Unterstü uchungen über Rhachi Jena 1910, und „München und Berlin 19 physikalisch⸗mathematische chulze zur Fortführun ch“ weiter 1000 ℳ un alle a. S. zu einer üstenbildung 2000 ℳ
Statistik und Volkswirtschaft.
g, des Ergebnisses der letzten Volks⸗ hr zählte diese, wie 110 658 ortsanwesende
gemeinde hat 100 000 von Hamborn im Kreise das am 1. Der⸗ re 1905 zählte.
Nach vorläufiger Feststellun zählung in⸗ der Stadt Mülh B.“ berichtet, am 1. Dezember 1910 Personen gegen 101 215 am 1. Dezember 1905.
Auch die Bevölkerungsziffer einer Land nämlich die Regierungsbezirk Düsseldorf, wohner gegen 67 494 im Jah
m a. d. Ru noch vollendeten
leine historische
überschritten, Dinslaken,
1 693 Ein⸗
Zur Arbeiterbewegung.
In einer Maschinenfabrik in Ztg.“ erfährt, 1520 organisierte Metall eines Kollegen in den Ausstand getreten.
Der Ausstand in der Papierfabrik in⸗ d. Bl.) ist beendet. Die A die Arbeit bedingungslos
Eine Versammlung Aberdare⸗Distrikts hat, wie B. beschlossen, die Arbeit unter der Bedingung wied womöglich alle Leute wieder eingestellt werden. digen Schneidern und Polizeibeamten „W. T. B.“ meldet, zu einem Zusammen⸗ einer der Streikenden getötet, ein anderer tzleute und Ausständige toß erfolgte nach einem ge, die sich unter dem
Erfurt sind, wie die „Köln. - gen der Kündigung Das korrespondierende Mit
arbeiterwe Klasse Angelo Mosso i
sch⸗mathematischen 24. nha Zeha verstorben. Hanau (vgl. Nr. 292
er „Köln. Ztg.“ zufolge,
send Ausständigen des aus London meldet, eraufzunehmen, daß
usständigen haben, d
wied fgenommen. 8 · manzen — Innendekoration.
unst und den gesamten inn Alexander Koch, Darmstadt sich der Mensch bewu Zufriedenheit das tra den Wert eines behaglich eingerichtet jeden willkommen heißen, der ihm in der Aus Als einen solchen Ratgeber kann man den eben er⸗ teband 1910“ der „Innendekoration“
Verlagsanstalt nachtszeit wird t, welchen
Zwischen ausstän uliche Heim be
in Chicago ist es, wi stoß gekommen, bei de tödlich verwundet wurde; chwer verletzt.
treikender Schneide Schutz der Polizei zu ihren Arbeitsstätten bega
8 Weitere „St
en Zimmers
Rat erteilen kann.
schienenen „Weihnach Zeitschrift will das Publikum dur eigner Urteilsbildung erziehen, eine große Uebersicht der mode Man findet die künstlerische Ausstattn es ebenso behandelt wie die Bauernhauses.
mehrere Schu
Der Zusammens⸗ bezeichnen. Die
ch reiches Anschauungsmaterial zu und so wird in dem vorliegenden Buche st in Wort und Bild geboten. ung des reichen Bür Einrichtung des
daß die Auf⸗ ausgewählt,
r auf Arbeitswilli
und des Schlo scheidensten
„Innendekoration“ nahmen in tadelloser Ausführung, recht geschickt harmonisch schönen und Ziergegenstände Eine Fülle
Eine weite Verbreitung der iI wird wesentlich zur Ver⸗ enden allgemeinen Geschmacks tellt jedem Interessenten den Inhaltsverzeichnis des
st Jaenisch in Berlin ist ein nach amt⸗ erliner Eisenbahnauskunfts⸗ chienen (2,50 ℳ), das wegen der reichen Inhalts führlichen Verkehrsbestimmungen und etwa 8000 fernungen, der Abfahrtsbahnhöfe und Fahrpläne sind in Abfahrt⸗ und Ankunftzeiten geordneten Ueber⸗ in der sich der Leser bald zurechtfindet. Stadt⸗ besonders zusammengestellt. Auch über ser Angaben in dem Buche, ohnerzahl, Hotels) sow
Bekäaämpfung der Arbei Anwachsen der Armenlasten in Großstädten.
Bekämpfung der Arbeilslosigkeit in urchführung hier meistens den Armenbe planmäßige Organisation erzielen kann, chte des für die Stadt Frankfurt a. M. zur Beratung Arbeitslosigkeit“ gezeigt. Ernst Cahn verfaßt, liegt dem neuesten Jahresberi Museums bei, das als Organ des namentlich auf dem Gebiete der fürsorge Hervorragendes leistet. Als Hilfseinrichtungen für die Arbeitslosen⸗ cheinen besonders einige Einrichtungen nach⸗ en in Charlottenburg harlottenburg handelt schäftigungsverein des der unbemittelten er kleine Kinder am geregelten e Näh⸗ und Strickarbeit zu etwas Verdienst sie die kleinen Kinder und den Haushalt ver⸗ er Verein verfügt über einen Kreis von die den Frauen in deren Woh sichtigen und abh
ünstler, die vorgeführt werden. In einem üssen auch die kleineren Gebrauchs⸗ eschmack ausgewählt und aufgestellt lastiken, Gardinen, Leuchtern, Sesseln usw. er urchblättern des Buches. Veröffentlichung nicht nur in Fachkreise besserung des heute so sehr darniederlier beitragen. Die Verlagsbuchhandlung illustrierten Prosp 1 Weihnachtsbandes zur Verfügung. — Im Verlage von Ern lichen Quellen bearbeitetes buch für Personen verkehr“” praktischen und übersichtlichen Ano empfohlen werden kann. enthält das Buch die Fahrpreise zw Stationen mit Angabe der Ent der Tarife für Gepäck und Eilg einer nach Bahnhöfen, sicht gegeben, Vorortverkehr in Berlin sind be⸗ den Bäderverkehr findet der Le⸗ ein Ortsverzeichnis (mit Einw gegeben ist.
Was in der
von Vasen,
wird recht Auge beim
instruktiv in ei eingesetzten Milderung der
„Ausschusses cbmen eericht, von te des Sozialen emeinwohl“ ja
Arbeitslosen⸗ und Notstands⸗
Dieser B „Instituts für ekt wie das ausführliche Arbeitsvermittlung und
aktionen der Großstädte ers ahmenswert, bei denen die und Frankfurt a. M. beteiligt sind. In C es sich um den seit 15 Jahren wirkenden „Be⸗ Kaiser⸗Friedrich⸗Andenkens“, durch Alter, Krankheit od hindert sind, durch einfach verhelfen will, ohne nachlässigen müßten. Helferinnen, erteilen, die Arbeit hinbringen, beauf diesen Besuchen überhaupt nach eit Man kann die Bedeutung der Vereinstätig für diese Kleinarbeiten erzielt wurde, Nähere Beschre Nachrichten“ (Jahrgang 1910, Nr. 7). im wesentlichen um wandernde Arbeitslose, „Verein für Arbeitsstätten“, desse des Waisen⸗ und Armenamts untersteht, Er hat für seine Haupttätigkeit fol estellt: „1) Ausdebnung des Arbei achen Lande befindlichen, dernden Arbeitslosen, 2) losen, 3) Verminde
rdnung seines
9 9 „rmw 9 Armenverwaltun Neben aus
Arbeitsanleitung olen und die bei „nach dem Rechten sehen“. keit daraus ermessen, daß im Jahre 1909 ein Erlös von 296 Arbeitslöhnen 6799 ℳ ibung dieser Einrichtung findet man in den der Charlottenburger — In Frankfurt a.
b ie eine Eisen⸗
Möglichkeit Hh tarte bei — Verkehrswesen. ung der Hamburger H des von der Freien und Hansestadt
afenanlagen. Hamburg mit Preußen der Elbe usw. abgeschlossenen r 1908 hat die Bürgerschaft in urf über Hafenerweiterungen angenommen, Aufteilung der von Preußen erworbenen Flächen altershof — zwischen Köhlbrand und Köhl⸗ th gelegen — Bestimmungen trifft. Wie das „Archiv für rbelegr.“ mitteilt, sollen danach riff genommen werden: d lußfahrzeuge vom Reiherstieg bis zum die Verlängerung der Kaimauern des zur Wasser⸗ s Vorhafens) Oderhafens daß der Hafen später
der den Frauen an Ausführung wegen Verbesserung des Fahrwassers Staatsvertrages vom 14. Novembe Hamburg einen Gesetzentw der über die gesamte auf Neuhof und W
Armenverwaltun a. M. handelt es si für die der neugebildete der Aufsicht
„Amtlichen
n Verwaltung fürsorgend eintreten will. gende drei Hauptgrundsätze auf⸗ tsnachweises auf die irgendwo im täalich den Aufenthalt wechselnden wan⸗ Unterstützung der hilfsbedürftigen Arbeits⸗ rung der Bettelei und Landstreicherei“. Der Verein verfügt über ein Anstaltsgebäude, in dem eine Wanderarb erichtet worden ist. Das Waisen⸗ und at sich verpflichtet, mindestens 21 000 Pflegetage zu zahlen,
unächst auf dem Gebiete von Neuhof e Durchführung der Wasserstraße einer Breite von 75 eitsstätte ein⸗ rankfurt a. M. straße sowie eine Austiefung dieses Hafens (auch de und des Oderhafens auf 6 m. werden die Kaimauern derart aufgeführt werden,
Armenamt zu dem Verein jährlich die sodaß die finanzielle
Beim Ausbau des