— +2
Damit ist das Haus einverstanden.
wird ausgeführt:
gerichteten staatlichen Polizeiverwaltungen ist die einheitliche Erstreckung
werden darf.
meinden, bei welchen die im Eingange jener Gesetzesvorschrift auf⸗
der
Präsident von Kröcher: Mehrere Fraktionen haben den Wunsch geäußert, daß eine Interpellation und ein Antrag wegen der Winzer⸗ not auf die Tagesordnung komme, che wir zur ersten Beratung des Etats übergehen. Ich kann diesem Wunsche nicht entsprechen. Die Staatsregierung hat mich wissen lassen, daß sie nicht imstande ist, die Interpellation schon in diesen Tagen zu beantworten, weil sie das Material nicht zusammen bat und weil der Landwirtschaftsminister wegen eines Todesfalls von Berlin abwesend ist. Ich schlage Ihnen vor, die nächste Sitzung am Sonnabend, 11 Uhr, abzuhalten mit der Tagesordnung: Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der Schriftführer und erste Beratung des Staatshaushaltsetats für 1911.
Schlu
Dem Herrenhause ist der in der letzten Session des Landtags nicht erledigte Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend Abänderung der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 /15. Mai 1856, nebst Begründung von neuem zugegangen.
Ferner sind ihm der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffkend die Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Berent, Preußisch⸗Stargard und Schöneck, nebst Be⸗ gründung und der Entwurf eines Gesetzes über die Verlegung der Landesgrenze gegen das Königreich Bayern an der preußischen Gemeinde Achberg, Oberamt Sigmaringen, nebst ihm zu Grunde liegendem Staatsvertrag und Begründung unterbreitet worden.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Land⸗ gemeindeordnung für die Provinz Hannover vom 28. April 1859, nebst Begründung und Anlagen zugegangen. Nach diesem Gesetzentwurf soll an die Stelle des § 50 der hannoverschen Landgemeindeordnung, der die Prozeßführung der Landgemeinden der Provinz Hannover in Sparkassen⸗ angelegenheiten, insbesondere wenn mehrere Gemeinden an einer Sparkasse beteiligt sind, erschwert, die folgende Bestimmung treten:
Landgemeinden werden in Angelegenbeiten ihrer öffentlichen Spar⸗ kassen durch das in der Sparkassensatzung berufene Organ gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Vertretung einer Landgemeinde⸗ sparkasse besitzt die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde; zum Nach⸗ weis ihrer Vertretungsbesugnis genügt eine Bescheinigung der Auf⸗ sichtsbehörde.
— Ferner ist dem Hause der Abgeordneten der nach⸗
stehende Entwurf eines Gesetzes über die Polizei⸗ verwaltung in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster zugegangen: Der Minister des Innern ist ermächtiat, mit Zustimmung des Provinzialrats in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster auch in solchen Gemeinden und Gutsbezirken, bei denen die Voraussetzungen des § 2 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Gesetzsamml. S. 265) nicht zutreffen, die örtliche Polizeiverwaltung hinsichtlich der Sicherheitspolizei besonderen staat⸗ lichen Behörden oder Beamten zu übertragen. Die nähere Abgrenzung der Zuständigkeit dieser staatlichen Polizeiverwaltungen bestimmt der Minister durch Regulativ.
Wird in zu einem Landkreise gehörigen Gemeinden oder Guts⸗ bezirken vieser Regierungsbezirke (§ 1) die örtliche Polizeiverwaltung emäß § 1 dieses Gesetzes oder gemäß § 2 des Gesetzes über die veitecerrealru vom 11. März 1850 staatlichen Behörden oder so geht mit dem Zeitpunkte der Ueber⸗
dem Geschäftskreise dieser staatlichen Polizeiverwaltungen gehörigen Angelegenheiten die Zuständig⸗ feit des Landrats auf die staatliche Polizeibehörde, in der Aufsichts⸗ und Beschwerdeinstanz auf den Regierungsnräsidenten, die Zuständigkeit des Kreisausschusses zur Entscheidung auf Klagen gegen polizeiliche Verfügungen auf den B ezirksausschuß über.
Auf die vor dem Inslebentreten der staatlichen Polizeivermaltung gleichviel in welchem Verfahren und bei vwelcher Instanz anhängig gemachten Sachen findet die vorstehende Bestimmung keine An⸗ wendung.
Beamten übertragen, tragung in den zu
§ 3.
Bei Feuersbrünsten, Aufläufen, Tumulten oder äbnlichen Störungen der öffentlichen Ruhe, 11 *. und Ordnung sowie in sonstigen dringlichen Fällen sind die Exekutivbeamten der staat!ichen Polizeiverwaltungen innerhalb des Gesamtbezirks dieser Verwaltungen ur Vornahme von Amtshandlungen gleichmäßig befugt. Den An⸗ ordnungen des örtlich zuständigen staatlichen Polizeiverwalters haben abei auch die ihm nicht unmittelbar unterstellten staatlichen Polizei⸗ rekutivbeamten Folge zu leisten.
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung
Eiizne wesentliche Vorbedingung für den wirksamen Erfolg der seit dem 1. Juli 1909 im rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet ein
größere Bezirke, in welchen gleich⸗ obwalten, die zur Schaffung Diese Bezirke müssen geschlossenes Gebiet umfassen, dessen Zu⸗ im Gemenge liegende Gemeinde⸗ ebilde mit abweichender polizeilicher Organisation durchbrochen In dieser Hinsicht sowie darüber, daß die vorläufig eschaffenen Polizeidirektionsbezirke mit der fortschreitenden Ent⸗ wicklung der Verhältnisse eine weitere Ausgestaltung zu erfahren aben würden, hat auch bei den Verhandlungen im Landtage über die Einfüuührung der fraglichen Organisation kein Zweifel bestanden, s ist oort vielmehr ausdrücklich und übereinstimmend deren allmähliche Ausdehnun
über grü Verhältnisse Anlaß gegeben haben.
ihrer Zuständigkeit mäßig diejenigen jener Einrichtung jeder für sich ein sammenhang nicht dur
auf alle industriell entwickelten und auf alle mit in Ver⸗ bindung stehenden Orte, unter Umständen sogar auf das Gesamtgebiet der in Betracht kommenden Landkreise als das anzustrebende Ziel an⸗ erkannt worden. Zur vollständigen Durchführung einer solchen Regelung reichen indessen die im § 2 des Gesetzes über die Polizei⸗ verwaltung vom 11. März 1850 dem Minister des Innern erteilten Vollmachten insofern nicht aus, als auf Grund derselben in Ge⸗ — Einwohnerzahl, über 10 000, eines Gerichts höherer Instanz oder einer Festung — nicht zutreffen, die Uebertragung örtlichen Polizeiverwaltung an staatliche Behörden oder Beamte nur als vorübergehende Maßnahme, nicht aber als verfügt werden kann. Ergibt sich hieraus zur vollständigen Erreichung des Zwecks der fraglichen staatlichen Polizei⸗ verwaltungen die Notwendigkeit, für deren Bereich die erwähnten gesetzlichen Einschränkungen zu beseitigen, so liegt doch andererseits kein
geführten Voraussetzungen Sitz einer Bezirksregierung,
ständige Einrichtun
I1. 86 v
bereits unterstellten Gemeinden jenes Landesteils geschehen ist, alle diejenigen polizeilichen Funktionen einbezogen werden, die mit der Sicherheitsvolizei in engem Zusammenbange stehen und ohne welche deren wirksame Handhabung nicht gewährleistet ist. Mit der vor⸗ stehenden Begrenzung sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Befugnis des Ministers des Innern zur Uebertragung der örtlichen E“ an staatliche Behörden oder Beamte als dauernde inrichtung auch in solchen Gemeinden vor, welche den im § 2 des
Gesetzes über die Polizeiverwaltung aufgeführten Anforderungen nicht entsprechen. Hierbei mußte, da der Begriff der Sicherheitspolizei kein feststehender ist, auch eine Aufzählung aller einzelnen in das Uebertragungsrecht einzubeziehenden Befugnisse im Gesetze selbst nicht zweckmäßig erscheint, nach dem Vorbilde der Bestimmung im § 69 der Städteordnung für die Provinz Schleswig⸗Holstein vom 14. April 1869 (Gesetzsamml. S. 589) die nähere nPoserinng der Zuständigkeit der staatlichen Sicherheitspolizeiverwaltung gegenüber der im übrigen den regelrechten Polizeibehörden verbleibenden Ortspolizeiverwaltung der Bestimmung durch ein von dem Minister des Innern zu erlassendes Regulativ zugewiesen werden. In dieser Weise ist bei der Einrichtung der staatlichen Polizeiverwaltung in Kiel und neuerdings bei denjenigen in Essen, Bochum und Gelsenkirchen verfahren worden. Das für die drei letztgedachten Polizeidirektionen erlassene Regulativ hat sich in der Praxis bewährt. “ Was den räumlichen Geltungsbereich der zu schaffenden Neu⸗ regelung anlangt, so wird dieser nicht auf die Regierungsbezirke Dässeldorf und Arnsberg, in denen mit der Einrichtung staatli Sicherheitspolizeiverwaltungen der Anfang gemacht worden ist, zu be⸗ schränken, sondern auch auf den Regierungsbezirk Münster auszudehnen sein, da in den angrenzenden Teilen dieses Bezirks Verhältnisse in der Entwicklung begriffen sind, die über kurz oder lang eine Um⸗ gestaltung der Ortspolizeiverwaltung in ähnlichem Sinne notwendig machen werden. 3
Die Einbeziehung von Landgemeinden und Gutsbezirken sowohl wie von zu Landkreisen gehörigen Stadtgemeinden in die Bezirke der staatlichen Polizeidirektionen, gleichviel ob sie auf Grund des vor⸗ geschlagenen Gesetzes oder gemäß § 2 des Gesetzes vom 11. März 1850 erfolgt, läßt eine anderweitige Regelung der gesetzlich fest⸗ gelegten Zuständigkeiten auch insofern geboten erscheinen, als da, wo mit der Mitung dieser Polizeiverwaltungen besondere Polizeidirektoren betraut werden, neben oder gegenüber diesen ein Eingreifen des Land⸗ rats weder als erforderlich noch im Hinblick auf di Stellung der be⸗ teiligten Beamten als angemessen erachtet werden kann. mäßsgerweise werden dessen Befugnisse auf dem in Betracht kommenden Gebiete den staatlichen Polizeibehörden, in der Aufsichts⸗ und Be⸗ schwerdeinstanz aber der nächsthöheren Stelle, dem Regierungspräsi⸗ denten zu überweisen sein, dementsprechend wird unter der gleichen Voraussetzung auch die Zuständigkeit des Kreisausschusses zur Ent⸗ scheidung auf Klagen gegen volizeiliche Verfügungen des staatlichen Polizeiverwalters auf den Bezirksausschuß übergehen müssen. Im ersten Absatze des § 2 des Entwurfs ist eine solche Regelung vor⸗ gesehen worden. 8 Die Uebergangsbestimmung im zweiten Absatz des § 2 entspricht der Vorschrift im § 2 letzter Absatz des Gesetzes, betreffend die Polizeiverwaltung in den Stadtkreisen Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf, vom 13. Juni 1900, hat jedoch im Hinblick auf die hinsichtlich der Auslegung dieser Vorschrift entstandenen Meinungs⸗ verschiedenheiten (vergl. die Verhandlungen in der Sitzung des Herren⸗ hauses am 19. März 1909, Stenogr. Ber. S. 70 flg.) eine etwas präzisere, jeden Zweifel ausschließende Fassung erhalten.
Im § 3 ist die bewährte Vorschrift im § 5 des Gesetzes vom 12. Juni 1889, betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim sowie im Stadtkreise Charlotten⸗ burg an den Polizeipräsidenten zu Berlin, in den Entwurf übernommen und dürfte einer weiteren Begründung nicht bedürfen (vgl. auch § 5 des Gesetzes vom 13. Juni 1900, betreffend die Polizeiverwaltung in den Stadtkreisen Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf.
Das in vorstehender Begründung erwähnte, für die Polizei⸗ direktionen in Essen, Bochum und Gelsenkirchen erlassene Regulativ über die Zuständigkeit der Königlichen Polizeiverwaltung lautet, wie folgt:
Die Zuständigkeit der Königlichen Polizeiverwaltung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Sicherheitsvolizei und auf die mit dieser in engem Zusammenhange stehenden Polizeizweige, insbesondere fällt darunter:
1) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherbeit auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie an anderen öoͤffentlichen Orten aller Art, einschließlich des Nachtwach⸗ dienstes, demgemäß auch die Ueberwachung des Gast⸗ und Schankwirt⸗ schaftsbetriebes sowie die Festsetzung der Polizeistunde;
2) die politische Polizei, insbesondere das Preß⸗, Vereins⸗ und Versammlungswesen;
3) die Fremdenpolizei einschließlich des polizeilichen Meldewesens über Zu⸗, Um⸗ und Abzug von Personen:
4) die Kriminalpolizei;
5) die Sittenpolizei einschließlich der r eer. des Kost⸗ und Quartiergängerwesens und der Konkubinate (die Ue erwachung des Haltekinderwesens und die Wohnungsinspektion verbleibt den Ge⸗ meinden):
6) die Theaterzensur;
7) die ortspolizeilichen Befugnisse aus dem Gesetze, betr. die An⸗ legung und Veränderung von Siraßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. 561);
8) die Feuerpolizei, insbesondere die Aufbewahrung und Be⸗ förderung von Sprengstoffen, Mineraloͤlen und anderen feuergefähr⸗ lichen Gegenständen, soweit es sich nicht um die mit baulichen Maß⸗ nahmen verbundenen, der Baupolizei zustehenden Anordnungen seuerpolizeilicher Natur handelt;
9) die ortspolizeilichen Befugnisse, welche auf Grund der § § 33, 33 a, 33 b, 33c, 34, 35 mit Ausnahme des Absatzes 5, 37, 38, 42a, 42 b, 43, 53, Absätze 2 und 3. 55 bis 63, 67 Absatz 2, 75, 75 a, 76, 139 , Absatz 4, und 139 1, Absatz 4 der Reichsgewerbeordnung aus⸗ zuüben sind.
Mitteilungen des Königlichen Aö6ronautischen Observatoriums,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 10. Januar 1911, 9 ¼½ — 11 ¼ Uhr Vormittags.
Station Seehöhe 122 m 500 m 1000 m 2000 m 3000 m 3370m
Temperatur () 0,3 — 1,6 — 3,7 — 10,3 — 14,8 — 17,1 Rel. Sen (0) 1606 1006 8998 90 36 33 Wind⸗Richtung. SW NW NNWNNW NNW NNW „Geschw. mps 7 15 16— 17 19- 20 18 15
Himmel fast ganz bedeckt, untere Wolkengrenze in 360 m Höbe. Zwischen 700 und 740 m Temperaturzunahme von — 2,6 bis — 1,7, zwischen 2120 und 2400 m von — 11,3 bis — 10, 8, zwischen 3180
und 3250 m Höhe überall — 16,3 °.
Vormittags 9¼
Wetterbericht vom 11. Januar 1911,
Uhr.
eratur
richtung, Wind⸗ “ stärke
Schwere
Name der Beobachtungs⸗ station
Barometerstand auf 0° Meeres⸗
in 45° Breite
niveau u
Tem in (
8 ’
— Aarometerstand
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
2
lederschlag n 24 Stunden
vom Abend
1
Borkum 761,6 SW dö bedeckt
ziemlich heiter
Keitum 7598 SWd bedeckt
Hamburg — 763 2 SWd bedeckt Swinemünde
763, WSW bedeckt Neufahrwasser 759,9 WSW wolkig
7 ziemlich heiter 2 Nachts Niederschl. 2 Schauer 0meist bewolkt
V
2— 92
Memel 757,5 WNW wolkig
8.
1 Vorm. Niederschl.
Aachen 767 9 SSWZ heiter
0ziemlich heiter
—9 .=2
—21—2 — —2
Hannover 7664 SW 4 bedeckt
2 Schauer
Berlin 7659 W. L bedeckt
2 meist bewoͤlkt
0 K
1 Vorm. Niederschl.
Dresden 7683 WSW balb bed. Breslau 7628 W Bromberg W
wolkenl. —1 Vorm. Niederschl. 2 bedeckt [— 1 Vorm. Niederschl.
9. 828 8
2764
SSS 3 Nebel
Metz 0 S.
3 — 3 emlich heiter 0774
meist bewölkt 0776
Frankfurt, M. 2 Karlsruhe, B. München 1 Zugspitze ’
5ONS1 Dunst. — 4
meist bewölkt 0775
SW 2 wolkenl. — 6 Vorm. Niederschl. 3 3 wolkenl. — 19 anhalt. Niederschl. — 529
Stornowan V 4 bedeckt
[ühelmshav.) 4Nachts Niederschl. 19 764
Malin Head 8 Regen
(Kiel) “ 9 ziemlich heiter 2766
(Wustrow i. M.“) 9 Nachts Niederschl. 14770
(Königsbg., Pr.) — 0776
(Cassel)
5 ziemlich heiter 3767 —er
752,6 SSW 4 bedeckt
([Magdeburg) — 6 Nachts Niederschl. 0772
8 1 754 9 SW SRegen
(Grünberg Schl.) 9 Vorm. Niederschl.
7697 SD Z wolkig
(Mülhaus., Els.) 16 meist bewölkt
V 766,1 SW Föbedeckt
[((Friedrichshaf.) 8 Vorm. Niederschl.
1
Grisnez 765,6 SSW 7 halb bed.
—
[(Bamberg) 6] ziemlich heiter
9.
Paris 788 =S elkenl Vlissingen 765,7 SW Z wolkig
3
Helder 762 6 SW Föbedeckt
6
Bodoe 742,4 O 2 wolkenl.
₰
Christiansund 750 5 W Schnee
A
—
Skudesnes 710.88 [ . Regen
4
Vardö 770,2 SD2 heiter
— 6
Skagen [753,65 WRW 2 Regen
3
Festervig — 755,1 SW. bedeck
5
Kopenhagen 789 W — Dunst
2 9
8
1—⸗— 99
2
Stockholm 2 wolkenl.
h
8 SS185
—
Hernösand — 7178 BSWs wolkenl
— 1 2
1 —
—
Haparanda
7725 Wmdst. Nebel — 22
9—
Wisbv 7535 SSWö balb bed. 1
+
Karlstad 753 6 Windst. heiter
—10
S cC 2 !
Archangel
8
7503 SSO 2 bedech
cGN
Petersburg 788 SW 2 bedeckt
Riga 7540 SW bedeckt
Wilna 7584 SW 2 bedeckt
2222ög2
7527 WSWI bedeckt
Pinsk
S — S 56 0
Warschau
Kiew 764,3 SW 1 bedeckt
Wien 769,8 W 4 Schnee
Prag 770,5 W 3 bedeckt
—
Rom 761,2 N 5 wolkenl.
.₰
Florenz 765,8 NO 6 wolkenl Cagliari 700,9 NNW 5 wolkenl.
Tborshavn — 7548 NO 5b Schnee
Serdisfior 7830 N. — 4 Schnee Cherbourg SW 4 bedeckt
766,2 Clermont 2 heiter
Emm Biarri 1 wolkenl.
770,5 SS
Nizza 765,6 Windst. wolkenl.
Uree
Krakau 7682 WSW bedeckt
Oelrleleeglesmen
I
Lemberg .766,1 T. bedeckt
Hermanstadt 766,7 NW 3 bedeckt
Triest 777 SNS wolkenl
Brindist 758,7 MO 7 bedeckt
Perpignan — 7677 NNW 2 wolkenl.
OSA2SA2Sbeles
Belgrad 767 S WNW Schnee
Umrnmnm
Helsingfors 7490 2 bedeckt
IAAI
Kuopio 79,1 1 bedeckt
filj
Zürich [77174 1 heiter
„
II-
Genf 769,6 N. 4 bedeckt
D.
Lugang 769,0 1 wolkenl
n
Säntis 5615 SS—
4 -
Dunroßneß 746,7 W 3 Regen
— —
Moskau 7557 SSW bedeckt
Repkjavik 758,9 Windst. wolkig (5 Uhr Abends) 1
10 Urhe
Portland Bill 762,5 SW bedeckt
Rügenwalder⸗
münde 760,9 SW 7 bededt
Skegneß 758,5 SW 4 nhegm
2„ meist bewölkt
— 895 4 88„
—ö
Horta 7777 Windst. bedeckt
1 —
IN;
1-
Coruna 773, OSO 1 bedeckt
von den Pyrenäen bis Sürdeutschland; ist über Schottland berangezogen; über
Barometersturz erfolgt. — heiteres oder nebliaes Frostwetter, im
breitete Niederschläge stattgefunden.
Grund vor, dabei über das Gebiet der 453 hinauszugeben, sofern darin, wie dies auch für die der staatlichen Polizeiverwaltung
Depression befindet sich über Nordosteuropa, ein M
In Deutschland berrscht im
Ein ostwärts vorgedrungenes Hochdruckgebiet über 770 mm reicht
eine nordostwärts verlagerte inimum von 745 mm den britischen Inseln ist ein üden rubiges, Norden herrscht bei frischen
Südwestwinden trübes Tauwetter; außer im Südwesten haben ver⸗
Deutsche Seewarte.
Rieinerz (Glatzer Neisse) 23, Friedland (Glatzer Neisse) 15, Weigels (Stober) 0, Kri enberg
80) 5, eer. (Havel) 5, (Havel) —, Berlin (Havel) 5, Blankenburg b. Berlin (Havel) 7,
8 Kleve —, Schmidtheim (Maas) 18, Aachen (Maas) —.
und Trusts zugegangen.
“
zum Deutschen
“ 8
Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 9. Januar 1911, um 7 Uhr Morgens.
1 Mitgeteilt vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut. (Stationen nach Flußgebieten geordnet.) 8 Oestliche Küstenflüsse. Memel (Dange) 0, Tilsit (Memel) 2, Uszballen (Nemonien) —, Gumbinnen (Pregel) 1, Insterburg (Pregel) —, Heilsberg (Pregel) „Truntlack (Pregel) 0, Königsberg i. Pr. (Pregel) 4, Klenau (Frisches Haff) 1. “ Pleß (Pszczinka) 4, M. weee Lee Bob 1 zczinka) 4, Marggrabowa (Narew, Bobr) 0, Gorczytzer 3 Narew, Bobr) —, Ortelsburg (Narew) 0, ebr)09. Föhe Soldau) —, 1va (eneh-⸗ “ (Drewenz) 1, Konitz „ Bromber rahe) 0, 1 s — 9 raudenz Berent (Ferse) 6, Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. 8 (Leba) —, Neu⸗Hammerstein (Leba) 0, Kösli (Mühlenbach) 1, Schivelbein (Rega) 7, Naugard oleeh, 8 8 Oder. Schillersdorf —, Ratibor —, Beuthen (Klodnitz) —, Oppeln — Habelschwerdt (Glatzer Neisse) 0, Grunwald (Glatzer Nensse 68, dorf (Glatzer Neisse) 2, Ottmachau (Glatzer Neisse) 4, Ros etern —, Breslau —, Liegnitz (Katzbach) 6, Frau⸗ stadt ( ben) 2, Schwarmitz 9, Schwiebus (Faule Obra) 10, Grünberg 13, Krummhübel (Bober) 18, Schneegrubenbaude (Bober) 75, 88 (Bober) 48, Zillerthal (Bober) 11, Schreiberhau (Bober) 38, Seifersdorf N.⸗L. (Bober) 11, Görlitz (Lausitzer Neisse) 10, Muskau (Lausitzer Neisse) 12, Lebus 9, Ostrowo (Warthe) —, Posen (Warthe) —, Tremessen (Warthe) 0, Gostyn (Warthe) —, Samter (Warthe) —, Glinau (Warthe) 4, Neustettin (Warthe) 1, Deutsch⸗ Krone (Warthe) 4, Landsberg (Warthe) 10, Angermünde (Welse) 14, Stettin 3, Pammin (Ihna) 7, Demmin (Peene) —. Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe. b Greifswald —, Puttbus 1, Wustrow —, Güstrow (Warnow) —, Rostock (Warnow) 0, Kirchdorf auf Poel —. Lübeck (Trave) —, Marienleuchte —, Eutin (Schwentine) —, Schleswig (Schlei) —, 3 een 0, Lügumkloster (Brede Au) —, Westerland auf Sylt —, yk auf Föhr —, Husum —, Meldorf. —.
Elbe. „Torgau —, Roßlau (Roßlau) —, Dessau (Mulde) 2, Wickers⸗ dorf (Saale) 21, . a. R. (Saale) 30, 82 (Saale) 3, Dingelstädt (Saale) 9, Erfurt (Saale) 5, Sondershausen (Saale) 5, Nordhausen (Saale) 7, Greiz (Saale) 7, Altenburg (Saale) 7, — (Saale) 6, Eisleben (Saale) 3, Bernburg (Saale) 5, Glauzig (Saale) 1, Brocken (Saale) 27, Quedlinburg (Saale) 3, Harzgerode (Saale) 10, Zerbst 1, Magdeburg 2, Neaustrelitz ( Kottbus (Havel) —, Dahme
Spandau (Havel) 7, Dahlem (Havel) 9, Großbeeren ( ) 10, Zehlendorf — 9, Potsdam (Havel) 8, Krüssau Enve wehh 10, . Srrch. 3, . (Aland) 11,9 5. 8 Marnitz (Elde) 1, rin e) —, Dömi xe) 0, Lünebu lmenau) —, Neumünster (Stör) —, Brerkerbörde (Oste) —. “ 8 Weser. G eeiningen (Werra) 25, Brotterode (Werra) 46, S thal (Werra) 9, 1 (Werra) —, Fulda Forü6 9 born (Fulda) 13, Cassel (Fulda) 4, engeringhausen (Diemel) —, Driburg (Nethe) 1, Herford (Werre) —, Ffienburg —, Brocken (he 27, Wasserleben (Aller) 5, Braunschweig (Aller) 2, Helmstedt Aller) —, Celle (Aller) 0, Munster (Aller) 1, Göttingen (Aller) —, Clausthal (Aller) 20, Seesen (Aller) —, Hildesheim (Aller) 2, Hannover (Aller) —, Bremen —, Oldenburg (Hunte) —, Elsfleth —.
Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. 8
Jever 0, Norderney —, Emden —. Ems. 8 Gütersloh (Dalke) —, Münster i. W. —, (Haase) —, Löningen (Haase) —, Schöningsdorf —. Rhein. Hechingen 7, Coburg (Main) 13, Frankenheim (Main) —, Geln⸗
Osnabrück⸗Düstrup
usen (Main) 5, Frankfurt (Main) 5, Feldberg i. Taunus (Main) — Wiesbaden 3, Geisenbeim —, Birkenfeld Mabe 9, Fnghe h. 4, Neukirch 22, Marburg (Lahn) 3, Weilburg (Lahn) 5, Schneifel⸗Forst⸗ haus (Mosel) 34, Bitburg (Mosel) 2, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 10, Trier (Mosel) —, Kaisersesch (Mosel) 11, Neuwied —, Hachenburg Sieg) 10, Mü öln —, Crefeld —, Arnsberg
üllenbach (&899) 1 (Ruhr) 0, Alt⸗Astenberg (Ruhr) 36, Dortmund —, Essen —,
Der Höhe von 1 ecm Schneedecke entsprachen: am 9. Jan. 1911 in Marggrabowa — „Neidenburg Altstadt Bromberg Feaess elschwerdt osenberg O.⸗S. Schwarmitz Grünbergi. Schl. (Oder) Vang Ostrowo b -
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Samter Nordhausen otsdam Schnepfenthal elnwanzenborn (Weser) warzenborn eser En
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Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammeng stellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.) 8
Bekämpfung von Handelsmonopolen und Trust in Neuseeland.
Dem neuseeländischen Parlament ist vor einigen Wochen der Entwurf zu einem Gesetze zur Bekämpfung von Handelsmonopolen
Dritte Beilage
Berlin, Mittwoch, den 11. Januar
dem des Publikums gegen Uebervorteilung. Demgemäß ist darin auch von „Dumping“ keine Rede. Solange die Preise niedrig gehalten werden, hat man nichts dagegen einzuwenden, nur wenn 12 eine un⸗ gerechtfertigte Höhe erreichen, soll dagegen eingeschritten werden.
Der andere in die Augen fallende Unterschied besteht darin, daß sich der Entwurf nicht gegen alle Monopole und Trufts richtet, sondern nur gegen dieizniger⸗ die landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, Kohle, Fleisch, Mehl, Hafergrütze und andere Produkte und Neben⸗ produkte, die bei der Vermahlung von Weizen und Hafer gewonnen werden, Petroleum und mineralische Oele (einschließlich Kerosen, Naphtha und andere Produkte und Nebenprodukte aus derartigen Oelen), Zucker und Tabak (einschließlich Zigarren und Zigaretten) zum Gegenstand haben.
Bei der bisherigen Beratung sind besondere Einwendungen gegen den Entwurf nicht erhoben worden, sodaß anzunehmen ist, daß er in ziemlich unveränderter Form zum Gesetz erhoben werden wird.
Der erwähnte Entwurf liegt während der nächsten drei Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin, Wilhelmstraße 74, Zimmer 153, für Interessenten zur Einsichtnahme aus und kann nach Ablauf dieser Frist deutschen Interessenten auf Antrag für kurze Zeit
übe rsandt werden —
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 10. Januar 1911:
Ruhrrevier Oberschlesisches R Anzahl der Flolef biirhasssn 25 S8
Nicht gestellt 1“ “
— Ein Konsortium, bestehend aus der Deutschen Bank und der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, den Bankhäusern Lazard Spever⸗Ellissen und Jacob S. H. Stern in Frankfurt am Main, der Badischen Bank, Rheinischen Kreditbank und Süddeutschen Diskonto⸗Gesellschaft A.⸗G. in Mannheim, den Bankhäusern Veit L. Homburger und Strauß u. Co. in Karlsruhe, hat, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin, mit der Großherzoglich Badischen Finanzverwaltung eine vierprozentige, bis zum Jahre 1921 un⸗ kündbare Anleibe in Höhe von 29 000 000 ℳ abgeschlossen, welche Hehsees. aur Fethex anpelegt werden wird.
— Nach einer der Firma Hardy u. Co. zugegangenen Depe betrug, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin, Füaenen Dhesc der in den Transvaal Chamber of Mines vereinigten Minen im Dezember 1910 616 668 Unzen im Werte von 2 619 439 Pfd. Sterl. gegen 617 905 Unzen im Werte von 2 624 694 Pfd. Sterl., die der
ußendistrikte 24 327 Unzen im Werte von 103 336 Pfd. Sterl. gegen 24 686 Unzen im Werte von 104 860 Pfd. Sterl. im November 1910. Ende des Monats waren in Goldminen 178 602, in Kohlen⸗ bergwerken 8354 und in Diamantminen 9939, insgesamt 196 895 Arbeiter beschäftigt.
— lUeber die Reederei im Bezirk der Handelskammer zu Flensburg teilt der vorläufige Jahresbericht der Handelskammer für das Jahr 1910 nachstehendes mit: Das Geschäftsjahr 1910 hat eine Besserung des Geschäfts im Vergleich zum Vorjahr gebracht. Im Gegensatz zu den festen Linien, welche durchweg ein recht gutes Geschäft durch den lebhaften Stückgut⸗ und Passagierverkehr zu verzeichnen hatten, hat die Trampreederei noch durch das Ueber⸗ angebot an Tonnage zu leiden gehabt, und erst allmählich wächst die Nachfrage in das Angebot an Schiffen hinein. Im Winter waren die meisten Flensburger Dampfer in der Küsten⸗ und Mittel⸗ meerfahrt beschäftigt, und wenn auch meistens ohne Verdienst wurde, so wurden doch die Winterlagerkosten erspart.
ur ein kleiner Teil der Flotte hatte aufgelegt. — Das Vftsergeschäft setzte durch die frühe Eröffnung der Häfen früher als normal ein und ver⸗ anlaßte die aufgelegten Schiffe, sehr zeitig die Saison zu eröffnen. wurde der Markt ungünstig beeinflußt, und die ersten onate zeitigten ein schlechtes Geschäft, ganz im Gegensatz zu den ehegten Erwartungen. Erst im Spätsommer begann eine langsame esserung, und der Herbst brachte gans annehmbare Frachten, die bis — Schluß der Saison anhielten. Beeinflußt wurde das Geschäft ehr durch die sehr niedrigen Kohlenfrachten. Die Kohlenimporteure beginnen in den unteren Ostseehäfen immer mehr den Bau maschineller Löscheinrichtungen, die eine sehr schnelle Entlöschung der Dampfer er⸗ möglichen. Hand in Hand damit geht der Bau von Spezialdampfern für die Koh enfahrt, welche in Ballast nach den Kohlenhäfen zurück⸗ laufen. Dadurch wird der Bedarf der Häfen durch wenige Dampfer 88 und den freien Dampfern die Beschäftigung genommen. Diesen bleibt daher vielfach nur übrig, ohne Kohlenfracht in Ballast nach der Ostsee urückzufahren, wodurch wieder die Tonnage für Holzfrachten künstlich vermehrt wird. So erklären sich die noch 8* niedrigen Holzfrachten, denn spezielle Holzdampfer sind kaum gebaut worden in den letzten Jahren. Die Frachten vom Weißen Meer ebenso wie in der Ostsee waren im Anfang der Saison schlecht, später langsam steigend und im bst gut. Der bst brachte auch eine sehr lebhafte Steigung der achten vom Schwarzen Meer und einigen Dampfern des Bezirks ssere Beschäftigung. Für die Reedereien, die Küstenfahrt in Ostindien treiben, ist das Jahr 1910 wiederum ein sehr ungünstiges gewesen. Ver⸗ einzelte Dampfer haben in Zeitcharter einen geringen Verdienst erzielt, für die in wilder Fahrt beschäftigten Schiffe war das verflossene Jahr aber genau so schlecht wie die drei vorhergehenden, und die Fracht⸗ raten reichten im Durchschnitt des Jahres nicht aus, um die Kosten zu decken. Die Zahl der deutschen Küsten hat daher wieder eine geringe derung erfahren, und es ist anzunehmen, daß diese Bewegung fortschreiten wird, da die Verhältnisse draußen sich im Laufe der letzten Jahre sehr zuungunsten der deutschen Küstenschiffahrt ver⸗ schoben haben. Die A ten für die Zukunft sind besser. Durch den lang anhaltenden Streik der deutschen und englischen Werften ist weniger Tonnage hinzugekommen. Der Welthandel bewegt sich in auf⸗ steigender Linie, und es ist Aussicht vorhanden, daß im chacn Jahre kein Ueberfluß an Tonnage herrschen wird. Die schwachen Elemente sind zum größten Teil während der Krise ausgeschieden, und die Trampreedereien befinden sich in stärkeren Händen. Die Reeder sind daher durchweg fester in den Forderungen und geben bei Konjunktur⸗ schwankungen nicht so leicht nach. Auch die Verteilung der Tonnage ist verständiger geworden. Die diesjährigen Jahresabschlüsse werden noch mäßig ausfallen, aber man erwartet allgemein, daß vom nächsten Jahre an wieder normale Zeiten einsetzen werden. — Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn in der Woche vom 1. bis 7. Januar 1911: 1 349 000 Dollars (34 000 Dollars mehr als i. V.). Wien, 10. Januar. (W. T. B.) Die Oesterreichisch⸗ 1898 . 7 ’ 1910 auf 90,30 Kronen öht. echnun uß ergibt ein rein ’. erträgnis 2, 11474 onen. .. T11ö“ Amsterdam, 10. Januar. T. B.) Die Nieder⸗ ländische Bank hat den Diskont von 4 2 herabgesetzt. New York, 10. Januar. (W. T. B.) Der Wert der in der
8
Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeig 1 öi“
„Wien, 10. Januar. (W. T. B.) Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank vom 7. Januar (in 12122ZF „und Zunahme gegen den Stand vom 31. Dezember: Notenumlauf 2,217 963 000 (Abn. 157 975 000), Silberkurant 288 869 000 (Zun. 251 000), Goldbarren 1 321 277 000 (Zun. 727 000), in ZBan zahlbare Wechsel 60 000 000 (unverändert), Portefeuille 767 204 000 (Abn. 121 884 000), Lombard 111 142 000 (Abn. 37 766 000), Hypo⸗ Sehasalehne, 8 5 1 84 Lnk Pfandbriefeumlauf 3 2 un. 175 5 icht. Not f 7 817 )Abn. 158 953 900). 11”
Berlin, 10. Januar. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sortef) 20,00 ℳ, 19,94 ℳ. — Weizen, Mittelsorter) 19,88 ℳ, 19,82 ℳ. — Weizen, geringe Sorte†) 19,76 ℳ, 19,70 ℳ. — Roggen, gute Sortef†) 14,80 ℳ, —,— ℳ. — Roggen, Mittelsortet) —,— ℳ, —,— ℳ. — Roggen, geringe Sorte†) —,— ℳ, —,— ℳ. — Futtergerste, gute Sorte“*) 16,40 ℳ, 15,60 ℳ. — Futtergerste, Mittelsorte“) 15,50 ℳ, 14,70 ℳ. — Futtergerste, geringe Sorte *) 14,60 ℳ, 13,80 ℳ. — Hafer, gute Sorte *) 18,20 ℳ, 17,30 ℳ. — Hafer, Mittelsorte*) 17,20 ℳ, 16,40 ℳ. — Hafer, geringe Sorte*) 16,30 ℳ, 15,50 ℳ. — Mais (mixed) gute Sorte 15,40 ℳ, 13,90 ℳ. — Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (runder) gute Sorte 14,50 ℳ, 13,10 ℳ. — Richtstroh 5,00 ℳ, 4,82 ℳ. — Heu (Markthallenpreise) 6,80 ℳ, 470 ℳ. — Erbsen, gelbe zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Linsen 60,00 ℳ, 20,00 ℳ. — Kartoffeln (Kleinhandel) 8,00 ℳ, 5,00 ℳ. — Rindfleis von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ; do. Bauchfleisch 1 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 2,00 ℳ, 1, — Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. — Hammelfleisch 2,20 ℳ, 1,30 ℳ. — Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. — (Markthallenpreise) 60 Stück 6,40 ℳ, 4,00 ℳ. — Karpf 2,00 ℳ, 1,00 ℳ. — Schleie 1 kg 3. 1,60 ℳ, 0,80 ℳ. — Krebse 60 Stück 24,
†) Ab Bahn.
*) Frei Wagen und ab Bahn.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 10. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Klsogramm 7529 Br. 74,9 S. ö11“ ien, 11. Januar, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B. Einh. 4 % Rente M. N. pr. ult. 93,15, Einh. 8 S8. Januar Juli pr. ult. 93,15, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 93,05, Ungar. 4 % Goldrente 111,25, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 91,80, Türkische Lose per medio 262,00, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 749,75, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 116,75, Wiener Bankvereinaktien 558,50, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 678,00, Ungar. allg. Kreditbankaktien 866,00, Oesterr. Länderbankaktien 534,50, Unionbank⸗ aktien 636,75, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,45, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. 770,00, Oesterr. Alpine Montangesell⸗ aas A rager Eimheftrgge.-Er. — —. 8 ondon, . Januar. 8 Schlu 2 ½ 0 . lische Konsols 79 ⁄1, Silber prompt 221, 82 ere 2†
Privatdiskont 32716. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.
Paris, 10. Januar. “ z Madrid, 10. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,45. Lissabon, 10. Januar. (W. T. B.) Goldagio P r New York, 10. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Der Verkehr an der heutigen Fondsbörse gestaltete sich nicht sehr lebhaft. Die Haltung war zu Beginn bei vereinzelten Realisierungen träge, doch wurde das an den Markt kommende Material ziemlich leicht auf⸗ enommen und die Tendenz befestigte sich. Im Vordergrunde des samtinteresses standen die Aktien der Canada Pacificbahn, die auf die Ankündigung hin, daß aus den Landverkäufen ein Extrabonus verteilt werde, eine Kursbesserung von 6 ¼ Dollars erfuhren. Die estigkeit dieser Werte wirkte auch auf die übrigen Umsatzgebiete timulierend. Hierzu kam noch, daß auch Steels eine gute Haltung zeigten, da der Auftragsbestand des Stahltrustes per 31. Dezember etwas günstiger war als man erwartet hatte. Späterhin wurde das Ge⸗ schäft ruhiger und gegen den Schluß schwächten sich einzelne Spezial⸗ werte infolge von Liquidationen informierter Kreise ab und die Stim⸗ mung war vorwiegend à la baisse, da man vermutete, daß dem Markte von keiner Seite genügend Unterstützung zuteil werden würde. Der Markt schloß demzufolge in träger Haltung. Aktienumsatz 378 000 Stück. für Geld: Leichter. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 3 ½, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 3 ½, rr auf London s Cable Transfers 4,8620. io de Janeiro, 10. Januar. (W. T. B.) Wechs f London 1612⁄¾. — 88 ) “ 8 g8
d“ Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. —
Düsseldorfer Börse vom 10. Januar. (Amtlicher Kurs⸗
bericht.) A. Kohlen, Koks: 1) Gas. und Flammkohlen: Gaskohle
für Leuchtgasbereitung für Sommermonate ℳ 12,00 — 13,00, für Wintermonate ℳ 13,00 — 14,00, Generatorkohle 12,25 — 13,25, Gasflammförderkohle 11,00 — 12,00; 2) Fettkohlen: Förderkohle 10,50 bis 11,00, bestmelierte Kohle 12,35 — 12,85, Kokskohle 11,25 — 12,00 2 magere Kohlen: Förderkohle 9,50 — 10,50, bestmelierte ohle 12,25 — 14,00, Anthrazitnußkohle II 21,00 — 24,50; 4) Koks Gießereikoks 17,00 — 19,00, eE. 14,50 — 16,50, Brechkoks und II 19,50 — 22,00; 5) Briketts 10,00 — 13,25. — B. Erze 1) Rohspat 109,00, 2) Gerösteter Spateisenstein 155,00 3¹ nassauischer Roteisenstein, 50 % Eisen 125 — 130. — C. Roh eisen: 1) Spiegeleisen 1a 10 — 12 % Mangan ab Siegen 63 — 65 2) weißstrahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen; rheinisch⸗westfälische Marken 59 — 60, Siegerländer 58 — 60, 3) Stahleisen: ab Sieger fänder 59 — 60, ab rheinisch⸗westfälisches 62—63, 4) deutsches Bessemer⸗ eisen 70,00 5) Thomaseisen ab Luxemburg 53 — 55, 6 ddel⸗ t Zq Qualität, ab Luxemburg 48—50, b ießereieisen Nr. III ab Luxemburg 52,00, 8) deutsches Giezereieisen Nr. 1 66,00, 9) do. Nr. III 64,00, 10) do. Hämatit 70,00, 11) englisches Gieereiroheisen Nr. III ah Ru 59— 71, 12 englisches Hämatit 84 — 86.— D. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen, aus isen 112 — 115, do. aus Schweißeisen 130,00 — 133,00. — E. Bandeisen: Bandeisen aus ußeisen 140,00 — 145,00. — F. Bleche: 1) Grobbleche aus sen 122 — 124, 2) do. aus 3 Schweißeisen —,—. 3) Kesselbleche aus Flußeisen 132 — 134, 4) Fein⸗ bleche 140,00 — 145,00. — G. Draht: Flußeisenwalzdraht 130. — Marktbericht: Auf dem Kohlen, und Koksmarkt hält der lebhafte
vergangenen Woche ausgeführten Ware 16 160 000 Dollars gegen 14 430 000 Dollars in der Santos, 9. Januar. (W. T. B.) Die Surtaxeeinnahmen
Ungleich dem australischen Antitrustgesetze beschäftigt sich dieser ntwug weniger mit dem Schutze der enhelgblschen Industrie als mit
Abruf an. Eisenmarkt ruhig. Nächste Börse für Wertpapiere am Mittwoch, den 11. Januar 1911. ““ u“ 1
für die Sao Paulo⸗Kaffeezollanleihe ergaben für di en 2. 18 Damnleiii ft o0 Phn Ben. —n” für die Jeh