1911 / 14 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

C6“ v 8 reise von Getreide au deutschen und fremden

Börsenplätzen

für den Monat Dezember 1910 ntsprechenden Angaben für den Vormonat.

1000 kg in Mark. eifbare Ware, soweit nicht etwas

vnder

es bemerkt.)

Roggen, guter, Wekzen, guter, Hafer, guter, gesunder, 447 g das Gerste, Brenn⸗, 647 bis 65 Bre

IeESIdNdMd.

Mittelware 135,60 4 v rspar EEEEE11 ahlt e ich eine sehr eingehende amtliche Untersuchung veranstalten lassen und astr b and 175,40 108. Sitzung vom 16. Januar 1911, Nachmittags 2 Uhr. begründet durch die Eintragung der Rechtsänderung in das beträgt die Steuer 2855 ℳ. bereits vor einiger Zeit veröffentlicht; es ist aber von keiner Seite Banz besondere Ieesgt wih aen veset Uede Wangeteit 8 3 zu verwenden sein, gier muß mit dem größten Zartgefüb

russischer.. amerikanischer

Berli

guter, gesunder, mindestens

8' 8 1 8 5 . 2 8s tär dos Neichss 8 W n th: 1 8 8 2027 8 147,24 druck gebrachten Grundgedanken zu, sondern sie stehen auch auf dem Stand⸗ Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:- 000 1 xeir. b . Freunden gehen die Bedenken nach drei Richtungen, nämlich wegen

.„ 89 2 C 29*⁷ 8 Irunogeh 8 2 mlIm Il ““ 2 1 . 22 w 18 8 ts atos 3 Noranlao 824 Ste⸗ rn 1 o. 5 433 cc-h. Ʒn 499b n gehen die Becenten lach brei s * ungen, nam U—-h gen Mannhei vunkt, daß die Ausgestaltung des Grundgedankens nach den Beschlüssen Meine Herren! Bei der zweiten Lesung findet ja eine General⸗ 18c mndwaische llich gs Grundstück von Serxerg es Steuer nur 96 Beamte ar chließlich tätig. Die der Rückbeziehung der Wirkung des Gesetzes auf 1885, dann betreffs Pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel 65 159,20 der Kommission akzeptabel ist vorbehaltlich einiger Veränderungen. Was dehatte nicht statt: aber der Herr Vorredner hat doch auch seinerseits, 2000 a Fläche, für das an Meliorationen 30 000 aufgewendet Veranlagung hat, soweit die Mitteilungen erkennen lassen, nur in der Beteiligung der Gemeinden und endlich wegen der rückwirkenden DPfaälzer, runsche garischer, milte . 218,78 uns zu dieser Zustimmung bewegt, sind nicht so sehr die Erwägungen nn Fe iit Recht, den § 1 zum Ausgangspunkt allgemeiner ind, wird im Jahre 1910 mit 195 000 veräußert. Hier zahlt der etwa 27 % zu Einsprüchen und in nicht mehr als 7 % zu An⸗ Kraft. Eine gewisse Rückbeziehung auf die Vergar genheit muß ein 0, u zwar z n 8 den S 1 zu Ausg aspunt 8 A . s 5 c2 : 81 2 1 b 2 F . 2 81„ 8. tretor „„un das Geien ei Feee. 4 sol Deo

zwak Gen 1 Veräußerer, falls er das Grundstück im Jahre 1885 erworben hat, fechtungen im Rechtswege geführt. Also die vielfach auch in den treten, wenn das Gesetz einen finanziellen Effekt haben soll. Der

Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., Hafer, hadischer, russischer, mittel. badische, Pfälzer, mittel

russische, Futter⸗, mittel.

München.

2 . 8 74 9 E Fintflud Dz ppor 5 2 do —s rgitrg vird sch zorige in —+2 5 . 8 8 * . . J„: 8 2 Roggen, bayerischer, gut mittel. 161,50 162,50 Einfluß. Die Ueberwälzung der Zuwachssteuer wird schwieriger sein, . 4 1 . drei Fälle aus denselben Kat rIo, Stoverfreibeit sein werden. Im Gegenteil, die einheitliche Handhabung wird Ii rveunden le “] 1 218,00 219,00 als die Ueberwälzung mancher anderen Steuerarten⸗ weil sie die Material ist Ihbnen, d. h. sämtlichen Herren Abgeordneten, auf ben Prteserzeg, in welchen völlige Steverfrelhet 8 rifell 8. bi 8 Ich sicher bier bee⸗ SK- xn ch Milderungen am Platze. Was die Gemeinden betrifft, so stehen sich 8 . 159,50 162,00 einzelnen Grundstücke in ganz verschiedener Weise trifft. Aber die Wunsch der Kommission zugestellt worden. Unter diesen Um⸗ eintritt. So zablt ein landwirtscha tlich genutztes Grundstück von zmer Wogteite biesmua nochmals, wie ich die Auffassungen sehr schroff gegenüher. Ein Teil will den ungarische, mähr 230,00 221,00 ganze Ueberwälzungsfrage kann man nicht nach einer allgemeinen ständen gehe ich wohl am besten so vor, daß ich unsere neueslen 800 a Fläche, dessen Erwerbspreis 50 000 betrug und für das an es in der Kommission getan habe, auf das bestimmteste zu, daß Gemeinden weder die 40 % geben, welche die Vorlage ihnen lassen g. 5 7 8 8 Sjo G 1 jg n Fostoltz von * fraoe ande. 8* 1“ amn 0 b gs 8 . ; 2.28 92 1 4 13 F so 8 sf 3 10 8 uschla 8. orbeben: anderseits äßt sich bayerische, gut 205,50 192,00 Regel ordnen. Sie wird sich je nach Gestaltung von Nachfrage und 2 5 9 I11 Meliorationen 20 000 aufgewendet worden sind, wenn der Ver⸗ der Bundesrat bestreht sein wird, durch seine Ausführungs⸗ will, noch auch das Recht, Zuschläge zu erheben; anderseits läßt sich De, 8 Angebot f dem Wohnungs kt regeln Und deshbalb muß man Erfahrungen und unsere dadurch gefestigte Ueberzeu zung von der Be⸗ 2 - 8. 4 gz. e E 4 Ser. . 1 2 8 8 nicht lonane daß die Gemeinden der Benutz dieser Steuer Angebot auf dem Wohnungsmarkt regein. nd ors Fard, eh, den 5 b Pe⸗ 4 6,0 äußerungspreis nach 20 Jahren 108 000 war, keine Steuer. Ein vorschriften Härten und Ungleichmäßigkeiten abzumildern, daß der n leugnen, daß die Gemeinden an der Benutzung dieser Steuer bei Beurteilung der wirtschaftspolitischen Folgen dieser Maßnahmen rechtigung der Steuer in wenigen kurzen Satzen zusammenfasse. g G Sleuer. Eu⸗ für ihre Zwecke ein großes Interesse haben. Die Gemeinden sind

ggen, Pester Boden

Theiß-

afer, ungarischer I. erste, slovakische. Mais, ungarischer

71 bis 72 k

Weizen, Ulka, 75 bi

esunder, 714 unter, 749 b

—,—,— do;—

t0 2UboGß

Budapest. Roggen, Mittelware.

Monat Dezbr. 9 1910

141,00 189,40 138,00 139,50

88 10S 227 5

. D 8 —,

142,04 205,58

150,5. 176,02 129,80

129,63 188,50 146,28 124,62

89,28

Da⸗

gegen im Vor⸗ monat

141,00 185,90 139,00 139,33

141,60

137,00 137,00

149,20 200,76

159,81 170,94 120,94

143,55 205,13 147,37 166,91 129,11

131,40 186,78 143,63 119,34 108,30

englisch A“ Last Roggen = 2100, Weizen = Mais = 2000

2

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus

den einzelnen Tag lichen Durchschnitts und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu Vork, für Odessa und Riga die Kurse auf St Peters⸗ Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. s Aires unter Berücksichtigung der Goldptämie.

esangaben im „Reichsanzeiger⸗ ermittelten monat⸗ wechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt,

in den 17. Januar 1911.

Kaiserliches Statistisches Amt.

Fuhry.

zweite 1 gesetzes ein.

98 3

zuwachsst

für nicht a letztere munen ausgeb wollen, so sind wirtschaftlichen

insoweit erfaß

Deutscher Reichstag.

stehenden Petitionen für erledigt erklärt hat, tritt es in die Beratung des Entwurfs eines Zuwachssteuer⸗

Abg. Graf von Westarp (kons.: Meine politischen Freunde

b Pr⸗ stimmen in ihrer

7 8

jnos Kin „2B52n57 eines Finanzbeda⸗

schon in

gob 252*

3 ; lwels guüunz

4

berwiegenden Mehrheit nicht nur dem im § 1 zum Aus⸗

rjenigen, die sich von der Wertzuwachssteuer einen entscheidenden und ners tigen Einfluß auf die Gestaltung des Wohnungs⸗ arktes versprechen. Es handelt sich hier um eine schwierige Frage. Bodenreformer versprechen sich bekanntlich von der Wert⸗ euer auf den Wohnungsmartt einen besonders günstigen

8 82

außerordentlich vorsichtig sein. Eine Steuer wie diese verfolgt nicht wirtschaftspolitische Zwecke, sondern sie rfes. Die finanzvpolitis auch, die uns zur Zustimmung b

daß der Gedanke der Zuwachsst

steuern sich einvaßt und

der Schatzsekretär den Ausbau direkte n genügender Weise di

bezweckt die Deckung Erwägungen sind es llem der Gesichtspunkt,

der Reichs⸗

8* 1

Einschätzungssteuern übergreifen soll, 3 Einzelstaaten und Kom⸗

enden steuerlich erfassen

sind. Wenn wir di

vir auf Steuern angewiesen, die sich an die einzelnen

orgänge anknuüpfen, und hier soll der Gewinn nur

11

erden, als er auf Maßnahmen der Allgemeinheit be⸗ ruht. Unsere Anregun g, auch das bewegliche Kapital der Zuwachssteuer zu unterwerfen, wurde bei der Finanzreform als undurchführbar hingestellt.

8 3 2* . 1 8 * 8 8 . 1* 9 8

letzten Jahre ein Einkommen von mehr als 2000 gehabt haben, noch einer von ihnen den Grundstückshandel gewerbs⸗ mäßig betreibt.

§ 1a besagt:

„Die Vorschriften dieses Gesetzes über Grundstücke finden An⸗ wendung auf Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschristen des bürgerlichen Rechts gelten; ausge⸗ nommen sind unbewegliche Bergwerksanteile,“

Nach § 1b sieht dem Uebergang des Eigentums an Grundstücken gleich der Uebergang von Rechten an dem Ver⸗ mögen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kommanditgesellschaft, Gewerkschaft, eingetragenen Genossen⸗ schaft, eines eingetragenen Vereins oder einer offenen Handelsgesellschaft, soweit das Vermögen der Vereinigung aus Grundstücken besteht, wenn entweder zum Gegen⸗ stande des Unternehmens die Verwertung von Grundstücken gehört, oder wenn die Vereinigung geschlossen ist, um die Zuwachssteuer zu ersparen. Nach § 1c wird die Steuerpflicht

Grundbuch oder, wenn es einer solchen zum Uebergang des

Die Anträge der sozialdemokratischen Abgg. Albrecht und Genossen bezwecken, jede Steuerbefreiung auszuschließen.

Ein Antrag Pauly⸗Cochem (Zentr.) will die Ein⸗ kommensgrenze in § 1 Abs. 2 auf 3000 hinaufsetzen.

Betrachtungen gemacht, und das wird sich für mich auch wohl nickt vermeiden lassen. Ich habe im Sommer dieses Jahres umfassende Erhebungen veranstalten lassen und das Resultat bei Beginn der

dritten Kommissionslesung zur Vorlage gebracht. Das betreffende

Meine Herren, zunächst glaube ich sagen zu dürfen, daß Ihre jetzige Entscheidung nicht nur fällt über den Gedanken der Reichs⸗ zuwachssteuer, sondern über den Gedanken der Zuwachssteuer auch für die Gemeinden. In dem letzten Flugblatt des Zentralverbandes der

aus. und Grundbesitzervereine Deutschlands heißt es am Schluß: Weg mit der Zuwachssteuer, wo sie besteht! Auf keinen Fall darf sie aber im Reiche eingeführt werden Eine ganz richtige Berechnung. Fiele die Wertzuwa bssteuer im Reiche, so würde sie sich auch in wenigen Gemeinden nur noch halter können. (Ach! links.) Die mächtige Gegenströmung, die sich jetzt schon in Berliner Vororten, aber auch im Westen des Reichs geltend macht, würde dann wahrscheinlich eine Gemeindesteuerordnung nach

der anderen niederreißen. Insofern gehen Recht und Interesse des

ic sehe und höre, daß weitere Abbröckelungen im Werke sind; es gibt aber auch eine Abschwächung, welche eine Vereitelung der Wirk⸗ samkeit des Gesetzes bedeutet.

Der Herr Vorredner hat nun eine Anzahl von Beispielen ange⸗ führt, wie die Steuer sich jetzt gestaltet, und wie sehr auf die Ver⸗ hältnisse der verschiedenartigen Berufsgruppen, inshesondere des lang⸗ fristigen Besitzes Rücksicht genommen ist. Ich möchte diese Beispiele insofern konkretisieren, als ich einen Fall aus dem Hausbesitz, einen aus der Gruppe der Terraingrundstücke und schließlich einen Fall aus dem landwirtschaftlichen Besitz Ihnen vorführe.

Was den Hausbesitz betrifft, so wähle ich ein für 200 000 er⸗ worbenes bebautes Grundstück von 4 a Fläche, für das zum Ausbau 20 000 aufgewendet worden sind, und das im Jahre 1910 für 280 000 veräußert worden ist. Ist das Grundstück im Jahre 1885 erworben, so zahlt es keine Steuer, ist es im Jahre 1895 erworben, so zahlt es 1510 Steuer, und ist es im Jahre 1900 erworben, so

Ein Terraingrundstück, das für 120 000 erworben ist, das un⸗

für 250 000 veräußert. War dieses Grundstück im Jahre 1885 erworben, so zahlt der Veräußerer 747 ℳ, war es 1895 erworben, so zahlt er 3221 ℳ, und wenn der Erwerb im Jahre 1900 stattfand, so beträgt die Steuer 6988 ℳ.

Ein Beispiel aus dem landwirtschaftlichen Besitz. Ein für

keine Steuer; erwarb er es im Jahre 1895, dann zahlt er 866 ℳ, und wenn er es im Jahre 1900 erworben hatte, 2636 Steuer. Etwas näher illustriert werden die Abschwächungen noch durch

unbebautes und ungenutztes Terraingrundstück von 300 a Fläche mit einem Erwerbspreise von 60 000 und einem Veräußerungspreise nach 20 Jahren von 116 000 zahlt ebenfalls keine Steuer. Bei einer Bau⸗ stelle mit Zinshaus von 10 ar Fläche gestalten sich die Verhältnisse folgendermaßen: Auf einer für 100 000 erworbenen Baufläche wird sofort ein Zinshaus für 400 000 errichtet. Das Grundstück wird nach 20 Jahren für 628 000 veräußert. Dann ist ebenfalls eine Steuer nicht fällig.

Meine Herren, Sie sehen, wie sehr milde vom Standpunkte der Steuererhebung diese Bestimmungen sich jetzt bereits gestalten haben. (Sehr richtig! in der Mitte.)

Ich bitte Sie doch, das berücksichtigen zu wollen, wenn nunmehr auch im Plenum, wie es in den drei Lesungen in der Kommission der

Drittens wird den Bauhandwerkern als Ersatz für die eigene Arbeit, die im allgemeinen auf 5 % bemessen ist, darüber hinaus noch eine Anrechnung von weiteren 5 % der Aufwendungen binzugerechnet. Viertens wird die Vergünstigung der Zulassung einer steuerfreien Jahresquote den kleineren Besitzein besonders zugute kommen; ferner werden Steuerbeträge unter 20 nicht erhoben. Die Errichtung von Wohnungen für die minder bemittelten Klassen durch gemein⸗ nützige Vereinigungen ist durch die Befreiungsvorschrift des § 22 Ziffer 3 erleichtert. Für den Uebergangszustand tritt noch eine weitere Befreiung geringwertiger Grundstücke ein, nämlich bei bebauten Be⸗ sitzungen bis zu 30 000 und bei unbebauten Grundstücken bis zu 10 000 ℳ.

Meine Herren, ich habe weiter die Behauptung aufgestellt, daß der Grundstücksumsatz und damit auch der Grundstücksstempel durch die Zusatzsteuer in keiner Weise beeinträchtigt wird. Hierüber hatte

2

eine Widerlegung der darin enthaltenen eingehenden Daten unter⸗

Meine Herren, es stebt fest, daß die befürchteten Schwierigkeiten wegen der Handhabung doch ganz wesentlich übertrieben sind. Auch hier stehen uns die Erfahrungen der Gemeinden zur Seite. In mehr als 300 Gemeinden mit 14 000 Veranlagungen und einem gesamten Steueraufkommen von 12 ½ Millionen Mark sind für die

h“ 148,50 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) 8 Eigentums nicht bedarf, durch den Vorgang, der die Rechts⸗ 88 -ga 8 W“ word . 1 v. 8 andere (Futter⸗ usw.) 128,50 Nachdem das Haus die zunächst auf der Tagesordnung änderung bewirkt. bebaut und ungenutzt ist und 100 a Fläche hat, wird im Jahre 1910 nommen worden. zweiten Prozentdrittels des Umsatzstempels bis 1914 akzeptieren 1“”“ 8 wir nur unter allen diesen Voraussetzungen. Es kommt hier darauf

Zeitungen neuerdings genannte Zahl von 74 % an Prozessen, die entstanden sein sollen, hält vor unseren Erhebungen nicht stand. Nichts spricht dafür, daß die Schwierigkeiten bei der Handhabung durch das Reich größer

Herr Reichskanzler und die Bundesregierungen ihr Bestreben in demselben Sinne walten lassen werden. Insbesondere werden wir darauf bedacht sein, Belehrungen sowohl der Behorden wie des Publikums vorzunehmen, und endlich werden wir es uns besonders angelegen sein lassen, Prozesse zu vermeiden und Billigkeit da walten zu lassen, wo sie dem Ziele schneller zuführt. Dazu sind wir be⸗ rechtigt, das liegt in unserer Befugnis zur Handhabung dieser Be⸗ stimmungen und, abgesehen davon, in der ausdrücklichen Befugnis des Bundesrats zum Erlaß aus Billigkeitsrücksichten, und wir werden von diesen Befugnissen den umfassendsten und den praktischsten Gebrauch machen, und zwar nicht nur vom grünen Tisch aus, sondern dadurch, daß wir jedem einzelnen Falle, wenn möglich, durch persönliches Be⸗ nehmen nahe treten werden. (Bravo! in der Mitte.) Eben aus diesem Grunde wird die Steuer auch einen längeren Uebergangs⸗

Meine Herren, Sie beschließen also über eine bedentsame Besitz⸗ steuer, über die Ausführung einer gesetzlichen Zusage und vor allem auch über die Durchführung des Programms für die laufende Finanz⸗ periode. (Bravo! rechts und in der Mitte.)

Es ist noch ein Antrag von Savigny (Zentr.) ein⸗ gegangen, die Zahlen 20 000 und 5000 heraufzusetzen auf 30 000 und 10 000.

Abg. Marx⸗Düsseldorf (Zentr.): Auch bei dieser Steuergesetzgebung wird der Pfad der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht verlassen werden dürfen. Die Besteuerung des unverdienten Zuwachses sehen wir als einen berechtigten Gedanken an; zudem ist er im Prinzip schon 1909 durch den Reichstag gebilliat worden. Der ausgesprochene Zweck des Gesetzes ist die Belastung des Umsatzes, so daß 1914 mit dem Abbau des erhöhten Gefetzstempels durchaus begonnen werden muß. Auf die schönen Zahlenbeispiele des Schatzsekretärs, die nur für den einzelnen Fall beweisen, gehe ich nicht weiter ein: die Praxis zeigt uns an noch viel schlagenderen Beispielen, daß die Steuer zu ungebührlichen Erschwerungen und Belastungen des Grundbesitzes fuͤhren kann

operiert werden. Die Hinausschiebung des weiteren Abhaus des

an, einem Prinzip, das durchaus beifällig allseitig aufgenommen worden ist, eine praktische Form zu geben, und da hat sich erst die igentliche Schwierigkeit ergeben. Fast mochte man sagen, das menschliche Können ist zu schwach, diese Schwierigkeit zu überwinden. Hier liegt die Schwäche des Gesetzes. Bei meinen politischen

alte Familienbesitz fürchtet vielleicht nicht ohne Grund von der Grenz von 1885 eine Art von fiskalischer Konfiskation, indem durch diese Rück⸗ beziehung ein großer Teil der im Gesetze vorgesehenen Milderungen und Vergünstigungen zumal für den kleinen Mann völlig wirkungslos wird. Gerade hier scheinen meinen Freunden für den Uebergang weitere

auch viel besser im stande, die Steuer individneller und s zu regeln, als es das Reich vermag. Wir sehen einen Mitte als gangbar an, wonach die Gemeinden solche Zuschläge e dürfen, aber nicht höber als bis zu denr ihnen bereits überwie Betrage. Bedenken haben wir endlich gegen die Rüůckwirk Gesetzes, die bis zum 12. April 1910 erstreckt werden soll. Zwei ist sen diesem Tage eine Reihe von Geschaften abgeschlossen word bei denen die Möglichkeit einer solchen gesetzlichen Vorschrift nicht Betracht gezogen war. Vielleicht wäre der 1. Oktober 1910 der ; treffendere Termin. Neben diesen allgemeinen Bedenken bestehen be uns auch noch solche, die mehr den Westen betreffen. Ist mit Begriff des Gesamtgrundstücks eine wirtschaftliche Einheit g Wir haben im Westen nur zersplittertes Grundeigentum, nur Parzellenbesitz. Höchst erstaunt bin ich, daß der Antrag der Geftalber cten von dem Schutz des kleinen Mannes absolut nichts wissen will. 8

11 8*

912α

Wir baben damals auf die sofortige Verwirklichung dieses Gedankens

Roggen, 71 bis 72 ksg 104,01 verzichtet und späterhin im Plenum der Kotierungsabgabe zugestimmt. Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:

Reichs und der Gemeinden beide Hand in Hand.

Fall gewesen ist, es unausgesetzt Anträge auf weitere Abmilderung s 1 8 ß der si 8 1 1 Es. 8 b Aen8. . 2 be8. zustand haben, und schon deshalb wäre es nötig, daß der sichere Ertra Aber die Berechtigung des Reichs steht voran. Ich möchte hier b 8 g

regnet. Wir können nicht ein S gesetz m s einen überaus 888 n 1 8 sicht ein Steuergesetz machen, daß einen überaus auz dem Grundstücksumsatzstempel noch eine kurze Zeit uns bewahrt

Weizen 141,22 Wir halten an dem Grundgedanken unseres ersten Antrages, der 1 f . Der Herr Vorredner hat meine Worte so gedeutet, als ob ir 1 1 Zuwachsbesteuerung auch bei mobilem Kapital, fest. Gegenwärtig nicht nochmals Statistik darüber beibringen, daß das Reich doch auch großen Apparat in Bewegung setzt, wenn dieses Steuergesetz durch 1 vA; veaeee . 1ueu1 E b 6 1“ 1““ 1 t kiegt jedoch ein Anlaß zu Vorschlägen nicht vor. Sobald aber das wee er.Artes e“ fortwährendes Sie 8 3 4 bleibt, während die Zuwachssteuer sich allmählig entwickelt. Aber, Reichsschatzamt die Steuerentwürfe mit dem Rechenstift ausgearbeitet

lef bare W laufenden Monats - Reich mit neuen Steueransprüchen hervortritt werden wir unsere Utheber ist der außerordentlichen Wertsteigerungen, welche seit seiner fortwährendes Sieben und Destillieren inhaltlos geworden wäre. meine Herren, es treten hinzu die Anforderungen des Etats. Der und die Interessen des Volkes bei Seite gesetzt würden. Meine iefer are Vare l aufenden NKong . M ¹ 28 8 = eeeap 8 11 örn m. seit Ig rF Ff 9 d. X 3 te 2 Hnor 9 6 g. * 9 o EE1I1I ; Sin 8.2 e2 4 2 ge-n gA 8 5 2⸗ 8 4 8 8 8 T Dolrles 8 leßB Luütben.⸗ 1 9 - Anregung wieder aufgreifen. Man sagt, daß im Kommunalsteuer⸗ Gründung, seit 40 Jahren eingetreten sind. Ich möchte Ihnen nicht e.“ Sehr richtig!) Aber in anderem Sinne, Herr Herr Vorredner hat das auch schon erwähnt. Das ist schließlich eines Herren, ich rufe Sie zu Zeugen auf: habe ich dergleichen gesagt⸗

die einzelnen Zahlen nochmals vorführen dafür, daß unser Außenhandel im ganzen sich fast verdreifacht hat, der Schiffsverkehr unseres größten Seehafens verzwölffacht, die Kohlenförderung versechsfacht, die Roh⸗ wroduktion verdreizehnfacht und die Bevölkerung der Groß⸗ verfünffacht. (Zurufe links.) Das Reich hat diese Wertsteigerung geschaffen (sehr richtig! rechts) und hält sie aufrecht, und dem Reiche gebührt also, daß diejenigen, denen diese Werterhöhungen zugute kommen, zu den hohen Aufgaben beitragen. Meine Herren, die entwickelnde Tätigkeit der

in allen Ehren aber ich glaube, sie wird durch die

. D 5 8 S ꝓoc;d 5 6

mutmaßlichen [2 S ee—e he de eh Pren der entscheidendsten Momente bei Ihrer ganzen Beschlußfassung. Es Ich habe erklärt: wir benutzen den Rechenstift, um bei den Vergleichen

ertgehessetzen. veie Feben von mehr als 300 Gemeinden delche tie kommen nicht nur die Anforderungen für das Jahr 1911 in Vetrache wischen Einnahmen und Ausgaben auszurechnen, wieviel für die

Steuer bereits eingeführt und gehandhabt haben, Nachrichten über die sondern auch die Anforderungen für die näͤchstkonxmenden Jahre, für Veteranen noch übrig sei, und ich habe ausdrücklich erklärt, wenn

von ünecn bierbet gesammelten Grfahtumen 8 ergibt sich die 15* die Aufwendungen, namentlich die Aufwendungen für unsere diese Berechnung ergäbe, daß aus der Steuer wenig herauskomme, so

folgendage In . ens den la⸗ rfolge der Zuwachtstener ei Wehrkraft und für die Sozialpolitik, schon ganz bestimmt voraussehen können die Veteranen nur wenig erhalten; ergäbe sich mehr, so würden

v2& ꝗvPerg ver . Grundstüceprefse, 5 ebenfalls und, meine Herren, bestimmt voraussehen wolen. Unsere Etats⸗ sie mehr erhalten.

mehr als 97 % keine Steigerung der Mietspreise, in mehr als 98 % b nn e ꝙ„55 8 48 12 Ich 289 ge-s nc. 8 gznaadntrz vis F⸗ Crn

keine Einschränkung der Bautätigkeit stattgefunden, und in 99 % don 89gn Las. inb 8 8 Sers 5 ais⸗ - 8. 287 L S e b üg hr 8.ere. er i jett

ihnen sind Terraingesellschaften n Eigenb icht überge 2. aus der neuesten Zeit ein Beispiel vorzuführen. Wir eingebracht werden, allerdings sehr zweifelhaft zu werden anfängt, wie wir g haften zum Eigenbau nicht übergegangen. Sie hatten für 1910 die Zolle und Steuern auf 1 441 508 600 fürdie Veteranen sorgen sollen. (Lebhafte Rufe in der Mitte: Hört’ bört:)

wesen das Prinzip von Leistung und Gegenleistung, bei den Reichs⸗ ; 71207 und Staatssteuern allein der Gesichtspunkt der Leistungsfähigkei

Donan ttel 52,79 und Staatssteue 8 B Ar. 8 8 gr- Obessa⸗ vW1““”“ 1 28. maßgebend sein soll. Aber beim preußischen Kommunalabgabengesetz 1“ 02 25 22 8 . 5 8121“ 2* 154,89 ist das er tere Prinzip schon nicht durchgeführt, und ehensowenig wird Kurtacher v 155,94 man bei den Reichs⸗ und Staatssteuern f. die Frage verzichten Kal üe 159,48 können, wem die Leistung zu gute kommt. ei der Besteuerung des

21

Antwerpen.

au unverdienten Wertzuwachses wird neben dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung auch dem der Leistungsfähigkeit in hohem Maße Rechnung getragen. Wie der Aufschwung im Reich in der Ver⸗ gangenheit hohe Wertsteigerungen mit sich gebracht hat, so werden

156,92 wir auch in der Zukunst mit zunehmenden Wertsteigerungen bei

Amsterdam.

usdrücklich diesen Gedanken dahin aus⸗

—————

St. Petersburger dessa.

amerikanischer Winier⸗. 59,72 159,04 mobilem wie immobilem Kapital rechnen g e- Erwartungen auf in

amer Winter⸗ 11““ 92 9, . 82 3 „e Hor Gponer senoer 3 8 82 öS 2 22 eer: . . . . . . e2 2 .

ikanis n 04 die Erträͤgnisse der Steuer setzen können. Nach der Fassung des § 1 Quote, welche der Gesetzentwurf ihnen zubilligt, im Verhältnis zu der sehen daraus, meine Herren, wie gering die Prozentsätze si e n F . s ; 5 1 Seeen 2

Eelrneer 11““ 106,01 in Verbindung mit § 5 wird nicht derjenige belastet, der seinen Su te des Reichs r. zubilligt, 2 He Ab 8 La S- 8 Fi9. b- nen eingeschätzt. Bis zum November, also in acht Monaten, sind tat⸗ Ich bitte Sie doch daran festzuhalten, daß diese Pflicht nicht uns

ö“ Grundbesitz behält. Wer ihn bewirtschaftet und auf den Sohn ver. uog , erren Sie entscheiden dier über eine Besitzs v rgendwelche, wenn auch nur mäßige Folgeerscheinungen schlich eingegangen 961 019 106 ℳ. Nehmen Sie den Bleistift, allein obliegt, Sie vielmebr⸗ haben den Wunsch nach einer Verbesse⸗

erbt, der ihn weiter bewirtschaftet, wird nicht getroffen, also nicht Meine Herren, Sie entscheiden hier über eine Besitzsteuer, eine dieser Art beobachtet sind. Also alle Erscheinungen, welche in Ver⸗ 5952 Sie diese 2 8 ultiplizi Sie sie mit 12 1 331 die

ggentlich der Grundbesi Nur wenn man die Ueberwälzungsfrag Steuer mit den gleichen Grundgedanken und Grundeige schaften, mit sammlungen, Reden und Zeitungsartikeln heraufbesch d dividieren Sie diese Zalll durch 3 und multipfizieren Sie sie mit 12, rung der vage der Veierenen nachhsschich vertreten, und da wir diesem 1 be ser⸗ Feis esep g * E1ö1“ 2899 ʒMerm. so erhalten Sie 1 441 528 659 für das Jahr. (Heiterkeit.) Meine Wunsche Folge geben, so haben wir auch einen Anspruch daraut,

1

d ha. venn 151,20 151,02 e ve b 2 5 u nüiffi b aͤhnlichen Vorzügen und mit nicht stärkeren Nachteilen als andere rot v“ 146,773 145,64 beratungen haben wir uns bemüht, den Grundsatz durchzuführen, daß Besitsteuern, wie die Vermögens⸗, die Einkommenssteuer, über eine

La Plata an der Küste (Baltic) 152,55 154,10 nicht derjenige Verkäufer getroffen wird, der durch seine eigene Arbeit Steuer, die die Befugnisse von Reich und Bundesstaaten auf das Australier - 168,98 169,39 einen Mehrwert schafft, also nicht der soli glücklichste gegeneinander abgrenzt, eine Steuer, die den unbeweglichen

uns 85 25 Svg w- weheseehi Herren, das ist natürlich ein Zufall. Im kleinen verschiebt sich ds Mithilfe bei Ihnen zu finden, jetzt wo eine Gelegenheit sich bietet, 1 e e uf es Eigenbaue er T ain⸗ 2 2 7,1 11. 1: 2 . 8 1 25 1 b2

gsellschaften beiseite vesch 8 29 * 88 2 üt Place Ibeaben Ergebnis von Monat zu Monat. So werden wahrscheinlich für De⸗ die die einzige ist, die sich ermitteln läßt. 1v1 . üre'a ee. eer mit Plackereien uͤberladene zember 1910 die Isteinnahmen ziemlich dasselbe Bild zeigen, während Dagegen habe ich mit kei Wort dav sprochen, daß i

kleine Landwirt, meine Herren, sie alle verschwinde Lichte de agegen habe ich mit keinem Wort davon gesprochen, im

ä e Herren, sie alle verschwinden im Lichte der die Solleinnahmen sich im Verhältnis zum Vormonat leider etwas Reichss rratlich S s eitet

Gen A. 4 ½ 8 Reichsschatzamt bureaukratisch Steuergesetze nach der Elle ausgearbeitet

ungünstiger stellen, wenn man das Verhältnis zwischen November und würden. Ich glaubte wirklich nicht, nach den Nachforschungen, die wir

englisches Getreide, 143,48 sempel. Letzteter würde wegen seine vegaaen Etes se sitz Tatsachen. Sie wollen auch selbst vielfach gar nichts davon wissen, Mittelpreis aus 196 Marktorten 126,84 11873 se. Seeitzh weüeee eeekae eeee ietet sich also die Gelegenheit, unseren indirekten Abgaben eine daß sie von denjenigen, die jede Zuwachssteuer grundsätzlich ablehne in fru 1 2₰— 9 2 29, 4 GSer A*2 n o und Koms 9 8 le eler Hellt, 115 1 n Abga. 1 L 1 88 8 c je e uwa bssteuer grund atz 1 0 ehnen + s 5 Rro ralot 9 4 225 2 2„1 4 2 Zundesstaaten und Kommunen in so Dezember in früheren normalen Jahren vergleicht. Aber meine Zahl den ganzen Sommer, Herbst und Winter hindurch angestellt haben, zeigt doch recht deutlich, daß wir der Wahrheit durch unsere Schätzungen diesem Vorwurfe ausgesetzt zu sein. Wir sind mit jedem Interessenten⸗

r solide Grundstückshandel. Wi baltern . css ouo 5 92½ gßeg For 13 2 sa 32 52 4 8 I1 140, 97 Wer halten deiß Zuwachssteuer für eine beffere Form als den Umsatz: BBesitz in dem Augenblicke trifft, wo er sich in beweglichen verwandelt.

8 2 27 142 22 ragli wenn nicht die 2 8 müne 1 8 1 Eeer z2 Sren 2 . . F7,,L (Bessts 8 en .0) ais Sis e m Maße auf diese Steuer zurüͤckgegriffen b In Preußen Besitzsteuer zur Seite zu stellen, und insofern ist der Schritt, über als Agitationssubstrate behandelt werden. i bis vier Prozent erhoben, in füddeutschen Sia 10 en Sie beschli vo in b samer in der deutschen Steuer⸗ Di 3. L be ztschen Miete 8 zͤchli ß R Pevsn⸗ pbe an 19. n Sie beschließen wollen, ein bedeutsamer in der deutschen Steuer Die Mieter z. B. haben auf dem 11. deutschen Mietertage am sehr nahe zu kommen suchen und auch tatfächlich nahe kommen, daß kreise aufs eingehendste in Fühlung getrete d hab li . Zudem trifft, die Zuwachssteuer auch andere geschichte 3. September 1910 erklärt, daß sie von der Zuwachssteuer nichts . G , reise aufs eingehendste in Fühlung getreten und haben namentlich Pflichti s der umiatzstempe Schweren Herzens “] 3. Ser 3 vo r pachssteu ichts brafältig i n's des Wirkli n. So ist . . EE. 4 4 oter Winter⸗ Nr. 2 161,61 160,72 1 chtige als der Umsatzstempel. Schweren Herzens, aber ; erzftigen Sondergrupven, die entschlosse d geschie d . 8 89*. b-- ; er Je . ichts zu wir uns sorgfältig in den Grenzen des Wir lichen halten. So ist es jedem Wunsche auf persönliche Anhörung, der uns entgegentrat, auf roter Winter r. 2. 1“ . 6 0,72 AH 8 immen wir auch der dreißi Die tatkräftigen Sondergruppen, die entschlossen und geschickt der befürchten hätten (Hört! hört! chts.) Aus de Kreisen der Land 85 sch V . inz 8 . Manitoba Nr. 2 163,35 162,81 im - iserer Verantwortung vstimmen wir auch der dreißig⸗ he ete e k l i ber Meitis), hat n 1 hört! rechts.) Aus den Kreisen der Land⸗ auch für 1911 geschehen. Wir haben hier jede einzelne Einnahme das bereitwilligste entsprochen. Auch die Beispiele, die der Herr Vor⸗ Weizen La Plata 153,61 156,64 säbrigen Abgab⸗ nach 88 ne 8 2 Semsfcedüe de g üs n; 8 1“ wirtschaft erklären hochgeachtete Vertreter ich habe die einzelnen ohne Rücksicht auf die zu erwartenden Ausgaben sorgfältig und ängst⸗ redner wahrscheinlich im Auge hatte, sind mir wohlbekannt. Aber ich „4 8 114“ 1““ 9*† gs. 38 wird „8 8 Gesetz 5 2 Friedenspräsenzstärke 83 ic l MVolks rois 0 Sor 8 undg no 4 g 2 2 z2 . g er 8 ; 8 . p 2 4 8 r 49 1 h 8 a0' 2 7 inl. 1 Kurracher. v1“ 156,13 153,87 Sehr een 2 de en deeecdeffe 1 Fterte s 8 ite Volke Feise⸗ 29 8 Frp. g8 8 89 richtig Herren in der Kommission des näheren bezeichnet ge. daß die Zu⸗ lich hin und her geworfen, bis wir zu einer definitiven Abschätzung bitte doch, den Berechnungen, die ich hier vorgebracht habe, einmal Auftralier 111“ 1 169,31 169,40 emn, die aufgefaßt und nachgefühlt haben, haben zu Gegnern die nam-⸗ wachssteuer die Wirkung haben werde, wie es wörtlich heißt, den gelangten. Wir haben das Ergebnis der Zuwachssteuer neu ver⸗ die Ihrigen entgegenseten zu wollen. Ich habe die Beispiele nicht igli 1 s G 5 9 8 7 5 1 oin birisatig 2 g . 8 4 4 8 8 4 18 8eB . 8 8 8 32* unsoliden Güterhandel einzuschränken, somit einer Mobilisation länd anschlagt auf Grund der Mitteilungen, die uns die Bundesregierungen herausgesucht, um zu möglichst hervorstechenden Berechnungen zu ge

er, englischer weihr . 118,91 119,20 diei, 1ns0e -. en Seha h 5 v. EFee.. haftesten Vertreter unserer Volkswirtschaftslehre und haben zu Gerste, Futte Schwarze Meer⸗ 105,33 99,41 gewiesen. 2 laren Bertz v S Wie ats e licher Grundstücke vor üb u d di Käuf von Güt T d 0 1 ¹ g ie Kau c vo üte v 8 S9 3 9 o 2 6 8 8 . 2. . 2 .. eaen nüs er ütern davor im Sommer hatten zugehen lassen, und haben von dem so sich er⸗ langen, sondern um Ihnen im Durchschnitt zu zeigen, wie sich die

11I11“ gemiesas am 1. Juli 1914 tatzächlich das Nebeneinanderbestehen der Gegnern den Reichstag selber. (Sehr richtig! in der Mitte.)

Liverpool. russischer.. 8 be““

948

amerikan., bunt

Neu York.

roter Winter⸗ wEö“ Nord Frühjahrs⸗

.

Lieferungsware

480 Pfund engl. gerech orten des Königreichs ermittelten Getreide (Gazette averages) i 480, Hafer = 312, Gerste = 60, 1 Bushel Mai

us den Umsätz

119,32

141,76 148,65 144,34

76,12

151,41 182,37 150,41 158,39 155,08

112,54

139,13 148,49 14429

1 5,53

148,41 177,80 149,83 159,08 155,23

90,65

143,21 83,86.

ür die Weizennotiz von engl. Weiß⸗ ata und Australier (Baltic) = n an 196 Markt⸗ chschnittspreise für einheimisches Imperial Quarter Weizen = pfund enalisch angesetzt.

56 Pfund englisch; 1 Pfund

1 Busbhel

Zuwachssteuer

und des erhöhten Umsatzstempels aufhört. Der

Termin scheint uns besonders günstig, weil in den Jahren 1911 bis 1914 die Feblbeträge abgebürdet werden sollen, und die dazu erforder⸗ lichen 40 Millionen im Etat für 1915 zum ersten Male fortfallen.

Die Fassung des Entwurfs erf

cheint mir nicht so prinziplos, wie es

der Präsident Strutz hingestellt hat; es handelt sich nicht sowohl um eine Ertragsteuer, als um die steuerliche Erfassung eines Gewinnes, der noch dazu nicht unverkürzt getroffen werden soll. Ueber die Frage, ob die Aufwendungen für Bauten, Umbauten usw. abzugsfähig sein sollen, ist ja ein hbeißer Streit entbrannt, der in der Kommission damit endete, daß man diese Aufwendungen unter die Kategorie derer

aufnahm, die

em Erwerbspreis hinzuzurechnen sind. Den Ge⸗

danken der Sonderung des verdienten vom unverdienten Wert⸗ zuwachs hat die Kommission sehr viel genauer durchgeführt als die

Vorlage, wor

gegen diese eine 6 rs, . * r 7 8

das Gesetz immerhin so gestalten, daß es auch

Wir wollen

aus sich hinsichtlich des fianziellen Ertrages

entsprechend erhebliche Verminderung ergibt.

dem Reiche einen nennenswerten Betrag liefert. Die Ausdehnung auf Berechtigungen, die auf Grundstücken baften, halten wir für durchaus angemessen; ebenso glauben wir, daß hinsichtlich der Steuer⸗ befreiungen die Kommission das Richtige Freffer hat. Wenn der

Antrag des Kollegen Dr. Arendt in § 1

bs. 2 statt der Summen

20 000, 5000 und 2000 setzen will 30 000, 10 000 und 3000 ℳ, so

2 2*

geht das entschiede In Absatz 2 de übergang von der

8

weit. 8 81 ist bestimmt, daß der Eigentums⸗ Steuer frei bleibt, wenn der Wert des

zu 1

Grundstücks nicht mehr als 20 000 bei bebauten, 5000

bei unbebauten beträgt. Di eintreten, wenn weder der V

Steuerfreiheit soll aber nur zußerer und sein Ehegatte im

8 *

Meine Herren, der Reichstag hat einhellig den Gedanken angeregt, er hat den verbündeten Regierungen dasjenige an die Hand gegeben was sie nunmehr ihrerseits mit voller Ueberzeugung vertreten. (Sehr richtig! in der Mitte.)

Aber die jetzige Vorlage des Bundesrat

Unternehmergewinn gewährt wurde, keine steuerfreie Quote von 2 ¼

2 oder 1 % für das Jahr bestand, keine Sonderbestimmungen für

Moorkulturen, Bergbau und Bauhandwerker gegeben, keine Straßen baukosten für abzugsfähig erklärt waren. Die Beschlüsse von 1909

kannten keine Beschränkungen der eventuellen Steuerpflicht des Er⸗

werbers auf eine bestimmte Summe, sie kannten keine Beschränkung

der Steuerpflicht auf 40 Jahre, sie kannten keine Beschränkung der

Zuschlagsfreiheit der Gemeinden und schließlich in der äußeren Foru

keine Möglichkeit eines Vorbescheides. In allen diesen Punkten und

ferner in denen, die der Herr Vorredner angeführt hat, ist die jetzig⸗ nter die früheren Abst ich Meine Herren

s und noch mehr die Be⸗ schlüsse der Kommission bleiben weit zurück hinter dem, was der Reichstag selbst im Jahre 1909 in zweiter Lesung schon beschlossen hatte. Der Herr Vorredner hat mit Recht hierauf hingewiesen. Er hat nur einzelne Punkte herausgehoben, aber sein Register läßt sich noch in außerordentlich starker Weise vervollstandigen. Die Beschlüsse des Reichstags von 1909 enthielten keine Befreiungsvorschrift im Sinne des § 1 Abs. 2, sie saben eine erheblich geringere Anrechnung insofern vor, als keine Ausgestaltung im einzelnen bestimmt war, kein

bewahren zu helfen, auf überzahlten Grundstücken eine von vornherein aussichtslose Wirtschaft zu beginnen“. Selbst der Haus⸗ und Grundbesitzer kann nur, wenn er die Einzelheiten des Ge⸗ setzes nicht ausreichend würdigt, bei der Annahme beharren, daß seine Interessen mit denen des ganz begreiflicher⸗ und richtigerweise auf großen und schnellen Erwerb und Umsatz bedachten Terrainhandels identisch seien.

Meine Herren, daß der Mittelstand, der sogenannte kleine Mann, die überzeugtesten Freunde der Zuwachssteuer stellt, das brauche ich hier wohl des näheren nicht nachzuweisen, und der Entwurf vergilt ihm das denn auch; denn er hat in sehr weitgehender Weise für den kleinen Besitzer gesorgt. Ich möchte auch hierfür eine Anzahl von Belegen anführen. Bei Grundstücken, deren Veräußerungspreis für bebauten Grundbesitz nicht mehr als 20 000 ℳ, für unbebauten Grund⸗ besitz nicht mehr als 5000 beträgt, bleibt der Eigentumsübergang steuerfrei, falls der Veräußerer und sein Ehegatte im letzten Jahre ein Einkommen von weniger als 2000 gehabt haben. Ich benutze die Gelegenheit vorbehaltlich des Eingehens auf die noch ctwa vorzu⸗ bringenden Argumente, um Sie zu hitten, es bei dieser Bestimmung zu belassen und nicht noch weiter zu gehen, als es die Kommission beschlossen hat. Zweitens ist im Interesse der Bauhandwerker Vorsorge ge⸗ troffen, daß Hypothekenforderungen, die in kärzerer Zeit als 6 Monate vor Einleitung der Zwangsversteigerung eingetragen sind, bei einer späteren Veräußerung voll in Anrechnung gebracht werden können.

8 e 8

gebenden Betrag die höheren Militärforderungen abgesetzt, den Rest aber für die Veteranen zurückgestellt. Meine Herren, wäre der Rest größer gewesen, so hätten wir mehr für die Veteranen ein⸗ stellen können, wäre er kleiner gewesen, so hätten wir uns auf geringere Beträge beschränken müssen. Aber das ist nichts willkürlich Angesetztes, sondern das einfache Ergebnis dessen, was unser Rechenstift uns an die Hand gab. Nachdem wir für die Veteranen, und zwar gemeinsam mit Ihnen, vergeblich nach anderen Mitteln gesucht haben, bleibt hier das einzige Mittel übrig, um ihnen bald eine vermehrte Hilfe zuzuführen. (Hört! hört! in der Mitte.) Meine Herren, nach Ablauf der gegenwärtigen Finanzperiode werden wir bestimmt daran mitwirken, daß der Zuschlag zum Umsatz stempel wegfällt. Das Gesetz wird es vorschreiben, und ich kann die Erklärung abgeben, daß nicht die Absicht besteht, diese Bestimmung durch einen entgegengesetzten Vorschlag wieder außer Wirksamkeit zu setzen. (Hört! hört! rechts.) Aber bis zum Ende dieser Periode ist uns allerdings der Zuschlag unentbehrlich.

Wem es mit am Herzen liegt, daß die Sanierung unserer Finanzen nicht mitten auf dem Wege stehen bleibt, der muß auch dafür forgen, daß wir in den Stand kommen, unsere Etatsgrundsätze aufrecht zu erhalten. Für wirklichen Bedarf müssen auch wirkliche Mittel gewährt werden, keine Scheinmittel irgend welcher Art. Hier gibt es kein Wanken und kein Weichen. Ein Schritt vom Wege

und er ist niemals zurückzutun.

Sache jetzt gestaltet. Sind darüber andere Berechnungen aufzustellen, die ein abn eichendes Bild gewähren, so bitte ich, es nicht bei der all⸗ gemeinen Behauptung bewenden zu lassen, sondern die Berechnungen selbst vorzuführen.

Abg. Göhre (Soz.): Ich lege Gewicht darauf, ausdrücklich zu erklären, daß wir Sozialdemokraten das ernste Bestreben haben, an dem Zustandekommen dieses Wertzuwachssteuergesetzes mitzuarbeiten, weil wir in seiner Einführung ein neues Steuerprinzip sehen. Wir begrüßen die Konfiskation des Gewinns. Hauptträger der neuen Steuer follte in erster Linie nicht das Reich, sondern die Gemeinde sein. Das Reich hätte die Aufgabe, die Normen für diese Steuer aufzustellen und für die Ueberwachung zu forgen. Die Art der Steuer aber sollte es durchaus den Gemeinden uüberlassen. Nicht das Reich ist der Schöpfer der Mehrwerte, sondern die Gemeinde und in dieser die einzelnen Persönlichkeiten, vor allem die Arbeiter und Arbeiterinnen, aus deren Knochen zum Teil die Mehrwerte herausgeschunden sind. Nur als Gemeindesteuer ist die Wertzuwachssteuer individuell zu ge⸗ stalten. Die Gemeinden verdienen diese Steuer um so mehr, als sie die Pioniere der Steuer gewesen sind und dafür Lehrgeld haben be⸗ zahlen müssen. Die erdrückende Mehrheit der städtischen Ver⸗ waltungen steht in dieser Beziehung hinter uns. Die Regierungs⸗ vorlage im § 1 ist 10, 20, 30mal besser als der Kommisfionsbeschluss; sie greift durch und stellt viel weniger Ausnahmen auf. Der Staats⸗ seirbrär kann es nur begrüßen, wenn wir Sczialdemokraten ihm zu Hilfe kommen. Wir empfehlen deshalb, den § 1 der Regierungs⸗ vorlage wieder herzustellen. Er steht turmhoch über dem, was die Kommission beschlossen hat. Er gibt eine präzise und klare Definition dessen, was unter Wertzuwachs zu verstehen ist. Es kann