1911 / 17 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Sie wollen nur immer, daß alles zu Ihren Gunsten Und Sie) Den Fall Schröder können wir er hat nicht das geringste mit der Inter⸗ pellation zu tun. Die Verfehlungen, die dem Landrate 18h sind, liegen auf ganz anderem Gebiete. Die vorgesetzten ehörden werden, wenn das Ergebnis der Untersuchung es erfordern sollte, den Landrat schon rektifizieren. Der Fall Bolkenhain ist ja auch ganz klar. Der Landrat darf amtlich Stellung gegen keine Partei nehmen. Er soll nur eine Stellung gegen die Sozialdemokratie einnehmen. (Lebhafte Zurufe von den Sozialdemokraten.) Hier fängt es an, seine Pflicht zu sein, politisch aufzutreten. (Große nruhe bei den Sozial⸗ demokraten. Erregte Zurufe des Abg. Dr. Liebknecht. Der Prä⸗ sident schwingt wiederholt die Glocke, ohne bei dem Lärm durch⸗ dringen zu können.) 8 Präsident von Kröcher: Herr Liebknecht, erlauben Sie mir doch wenigstens zu sprechen; so viel Zurufe dürfen Sie nicht machen, vc⸗ niemand zu Worte kommt. Ich weiß gar nicht, worüber Sie si Sie werden doch gar nicht angegriffen; der Redner spricht (Stürmische, sich immer wiederholende

tätig sind? geht. (Zuruf links: ausschalten lassen,

aufregen. doch nur gegen die Freisinnigen. Heiterkeit rechts.) 1

Abg. von Hennigs⸗Techlin (fortfahrend): Der Landrat muß die Sozialdemokratie bekämpfen. Dieses Recht hat er, das ist seine Pflicht. Das hat der Landrat in Bolkenhain getan. (Abg. Hirsch Soz.): Dazu hat er gar kein Recht!) Er hat nur getan, was seine

flicht ist. (Zuruf der Sozialdemokraten und besonders des Abg. Dr. Liebknecht.) 8 b 8

Präsident von Kröcher: Hier steht Ansicht gegen Ansicht. Sie (zu den Sozialdemokraten) können sich ja nachher verteidigen, wenn Sie zu Worte kommen; jetzt lassen Sie den Redner sprechen, der das Wort hat. 1“

Abg. von Hennigs⸗Techlin (fortfahrend): Wo städtische Inter⸗ essen in Frage kommen, sprechen Sie (links) über die Eingriffe der Be⸗ hörden in die Selbstverwaltung. Lassen Sie uns doch unsere Selbst⸗ verwaltung auf dem Lande. In den 60er Jahren haben die Liberalen hier doch selbst die Mehrheit gehabt. Warum haben Sie da das Wahlrecht nicht geändert? Jetzt geht die konservative Gesinnung vorwärts, und auf einmal ist das Wahlrecht schuld. Die Vorgänge in Labiau⸗Wehlau sind durch den Minister vollkommen aufgeklärt (Abg. Gyßlingffortschr. Volksp.): Ach du lieber Himmel!) Die Flugblätter sind in einen Teil der Kreisblätter nur durch ein Versehen eines Beamten hineingekommen. Mit dieser Kleinigkeit will man eine solche Interpellation begründen. (Sehr richtig! rechts. Abg. Hoffmann: Der reine Klub der Harmlosen!) Je mehr man sich mit dem Material beschäftigt, desto weniger wirkungsvoll ist es. Daß die Bekanntmachungen des Kriegervereins dem unmittelbar vorher aufgetauchten Blatte, also einem erkauften Blatte, entzogen worden sind, das den Vorsitzenden des Krieger⸗ vereins, den Landrat, in unerhörter Weise beschimpft hat, ist auch vollkommen berechtigt. Es liegt im Interesse des Reichstagsabgeordneten Wagner, die Sache mit dem dunklen Punkt nicht zu sehr auszu⸗ dehnen. Es sind vorher beleidigende Ausdrücke gefallen. In der vorigen Session hat ein linksstehender nationalliberaler Ab⸗ geordneter einmal gesagt, daß nach unserer Strafprozeßordnung vorkämen, wo die Selbsthilfe nicht zu vermeiden wäre. Der Landmesser hat sich nur auf die Seite dieses National⸗ liberalen gestellt. (Zurufe links. Abg. Hoffmann: Das ist ja ein anarchistischer Standpunkt; Ihren Standpunkt werden wir uns merken!) Ich danke Ihnen, daß Sie mir durch Ihre langen Zwischenrufe Gelegenheit geben, mich ein wenig zu verpusten. Die Behörde hat das Verhalten Wagners als ein nicht ganz korrektes hingestellt. (Zurufe links.) Was die Behörde festgestellt hat, gilt für mich als Recht so lange, bis eine andere Behörde, die höher steht die Sie (links) aber nicht sind —, darüber entscheidet. Die Ausschreitungen bei der Wahl sind sehr übler Natur gewesen. Die Studenten mit ihren großen Plaraten ob sie bezahlt waren oder nicht, vielleicht sind auch

ealisten darunter gewesen, die in einer solchen Maskerade herumgelaufen sind haben sich dem Gelächter des Publikums aus⸗ gesetzt. Der Fall Becker ist hier etwas dramatisch dargestellt worden. Wenn unsere Behörden immer so nachsichtig sind, wie in diesem Fall, so lange wird Preußen allerdings nicht Deutschland voran sein. Denken Sie sich doch in die Situation des Landrats hinein. Ihm sagt ein Gutsvorsteher einfach: Ich tue nicht, was angeordnet wird. Die Behörden sind dazu da, die Autorität aufrechtzuerhalten; der Landrat muß durchdringen können, wenn er die Ordnung aufrechterhalten will. Becker hat auf seine Beschwerden sachliche Antworten erhalten, er hat aber . geantwortet. Ist das nicht Querulantentum? Alle ruhigen eute müssen anerkennen, daß der Landrat von Maltzahn in ausgezeichneter Weise die Verwaltung geführt hat. Bei den vor⸗ letzten Reichstagswahlen wurde Becker, weil er als Gutsvorsteher entsetzt war, auch vom Landrat nicht als Wahlvorsteher ernannt. Er beschwerte sich darüber. Als aber die Blockwahlen kamen, da ernannte ihn der Landrat zum Wahlvorsteher, um ihm ent⸗ öv und was folgte darauf? Eine Beschwerde Beckers an en Reichstag, daß er, ohne gefragt worden zu sein, zum Wahlvorsteher ernannt worden wäre. Wenn in dem verlesenen Bericht des Landrats das Wort „ultrafreisinnig“ vorkam, so bezog sich das nur auf die⸗ jenigen, welche die übliche verhetzende Tätigkeit treiben und die nzufriedenheit schüren. Sonst ist der Landrat auch mit liberalen Kreisen sogar in gesellschaftlicher Verbindung gewesen. Der Landrat von Maltzahn hat eine große Selbstüberwindung gezeigt, daß er in diesem Falle so weit entgegengekommen ist. Sein Verhalten und seine Pflichterfüllung sind außerordentlich anerkennenswert. Auf meine Anfrage, wer der zum stellvertretenden Gutsvorsteher er⸗ nannte Haewert sei, habe ich die Auskunft erhalten, daß er land⸗ rätlicher Hilfsarbeiter sei, der selbständig arbeite und zum Kreis⸗ assistenten vorgeschlagen sei. Es ist also nicht irgendein Schneider oder sonst etwas. Es handelte sich um ein schwieriges Amt, nicht so sehr wegen der Arbeit, als vielmehr wegen des Aergers, sich mit den Leuten herumzuschlagen. Ein Gutsinspektor wäre dazu nicht geeignet. Die ganze Sache liegt sonnenklar. Ebenso ist es in der Konzertsache. Der Grund für das Verbot der Konzerte war, daß es ein Tanzlokal war, nicht die politische Seite. Der Bau des Lanvrals⸗ hauses ist doch gerade eine Sache der Selbstverwaltung. Es war keine Wohnung für den Landrat vorhanden. In anderen Kreisen haben die Landratshäuser noch mehr gekostet. Die Sache mit dem Garten des Landrats ist ganz einfach: der Teil des Grundstücks, der als Garten eingerichtet ist, wurde sogleich beim Ankauf des Grund⸗ stücks mitgekauft, um das Grundstück abzurunden; das macht man doch immer so. Die Blumen für den Garten hat der Landrat selbst geliefert. Alle die Gerüchte und Verhetzungen entblättern sich, wenn man mit der Lupe sich die Sache ansieht. Becker hat sich selbst eingebildet, daß er von Herrn von Maltzahn verfolgt werde. Dem einen Zeugen, der sich über die Kündigung einer Hypothek durch die Sparkasse beschwerte und die Kündigung darauf zurückführte, daß er für Becker günstig ausgesagt habe, war die Hypothek lediglich ge⸗ kündigt worden, weil er seit Jahren mit der Zinszahlung im Rück⸗ stand blieb. Der Abg. Friedberg nannte neulich das Vorgehen des Landrats, seinen Privatsekretär zu ernennen, nicht vornehm. Ich muß entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß einem Beamten ein solcher Vorwurf an den Kopf geworfen wird. Ich halte das für einen Mißbrauch der Immunität des Abgeordneten. Becker nannte das Disziplinarverfahren, gegen das er keinen Wider⸗ spruch erhoben hat, eine Majestätsbeleidigung, wenn ein solches Urteil im Namen des Königs erginge, die Richter seien voreingenommen gewesen, sie seien bestochen gewesen. Damit wird den Richtern ein Verbrechen vorgeworfen, das mit Zuchthaus bedroht ist. Wenn Sie uns in dieser Weise angreifen, werden wir uns unserer Haut wehren. In dem Fall des Herrn Dr. Wendorff schreibt Herr Becker ohne den Schatten eines Beweises, der Landrat habe die nichtsnutzigsten Mittel angewendet, um die Förderung des Elektrizitätswerkes zu bintertreiben. In einer Eingabe hat Becker geschrieben: „Herr Minister, wenn Sie den Laudrat nicht erziehen, werde ich seine Erziehung übernehmen.“ Das Urteil

Ob Herr

entzieht sich allerdings unserer Kritik, aber ich kann meinen persönlichen Eindruck sagen, wie der Richter wohl zu diesem Urteil gekommen ist. Einmal handelte es sich um sehr viele und schwere Beleidigungen, die zum Teil den § 187, verleaumderische Be⸗ leidigungen, streiften, ferner war Herr Becker vorbestraft wegen Beleidigung des Regierungspräsidenten, was strafschärfend ist, und endlich hat Herr Becker hartnäckig im Prozeß auch die Sache auf⸗ recht erhalten, deren Gegenteil im Prozeß erwiesen war. Wie man von einem Privatmann nicht verlangen kann, daß er Briefe aufhebt, damit man gegen ihn etwas unternehmen kann, so kann man auch hier nicht die Vorlegung der Akten verlangen. Außerdem ist es aus staatsrecht⸗ lichen Gründen absolut unmöglich, die vertraulichen Geheimakten in einem Prozesse vorzulegen. Wir können nicht zulassen, daß da über die notwendige Grenze hinausgegangen wird. (Abg. Dr. Liebknecht: Scheu vor der Oeffentlichkeit!) Herr Becker hat sich selbst nicht genützt. Seit langer Zeit ist von liberaler Seite Material gesammelt worden, um einen Vorstoß gegen die Landräte und Beamten zu machen. Es ist in allen diesen Fällen nichts geschehen, weder in Johannisburg noch in Labiau⸗Wehlau, noch in dem Fall Becker. Das Urteil des Gerichts hat den Landrat von Maltzahn vollkommen gerechtfertigt. Die Presse hat ein falsches Bild gegeben. Der Landrat hat auf seinem schweren Posten gut und treu ausgehalten. G Becker 6 oder 9 oder 12 Monate Strafe be⸗ kommt, ist gleichgültig, jedenfalls ist eine glänzende Rechtferti⸗ gung des Landrats herausgekommen. Darum fäͤllt auch diese ganze Interpellation unter den Tisch. Es hat sich nur von neuem gezeigt, daß der ehrenwerte Stand unserer Landräte sich glänzend bewährt. Ich freue mich, daß Sie uns durch die Interpellation Gelegenheit gegeben haben, die Stellung der Landräte so glänzend zu rechtfertigen. (Abg. Hoffmann: Chor der Landräte!)

Abg. Dr. Friedberg (nl.) zur Geschäftsordnung: Der Vor⸗ redner hat mir Mißbrauch der Immunität des Abgeordneten vor⸗ geworfen. Ich frage den Präsidenten, ob er mich gegen diesen be⸗ leidigenden Vorwurf in Schutz nimmt.

Präsident von Kröcher: Ich glaube, daß der Abg. Friedberg in der Lage ist, sich selbst dagegen zu schützen. Der Abg. Hennigs hat dem Abg. Friedberg egenüber keine Immunität. Ich kann in dem Ausdruck Mitzbrauch der Immunität“ ebensowenig eine Beleidi⸗ gung finden, als wenn einer zum anderen sagt, er mißbrauche seine geistige oder körperliche Ueberlegenheit. (Zwischenrufe links: Zur Ordnung!) Deshalb können Sie nicht streiten, weshalb ich nicht zur Ordnung rufe. Das Haus kann mir nur sagen, ich hätte jemanden zu Unrecht zur Ordnung gerufen, aber nicht, daß ich wegen etwas, was nach meiner Empfindung der Ordnung nicht wider⸗ spricht, jemand zur Ordnung rufe. Ich stelle anheim, daß der Abg. Friedberg sich selbst verteidigt. 8

Abg. Dr. Friedberg: Ich werde mir also selbst Genugtuung schaffen. Der Abg. Hennigs macht mir einen schweren Vorwurf, weil ich das Verhalten des Landrats von Maltzahn als das Gegenteil von vornehm bezeichnet habe. Die Worte, die ich wählte, sind sehr scharf, und ich hätte vielleicht andere wählen können. Wenn aber der schwere und leidenschaftliche Vorwurf von Herrn Hennigs mir ge⸗ macht wird, der selbst hier die Handlungsweise eines Abwesenden für nicht ehrenhaft erklärt, so ist der Vorwurf gegen mich eine Ueber⸗ hebung und Dreistigkeit, die ich zurückweise.

Abg. von Hennigs: Ich fasse das Wort „nicht vor⸗ nehm“ als eine Beleidigung auf, nicht als einen scharfen Ausdruck. Wenn gegen einen hohen Staatsbeamten, dem ich persönlich nahestehe, solche Beleidigungen fallen, nehme ich ihn als Abgeordneter in Schutz und bin damit in meinem guten Recht, wenn ich die Handlungsweise eines anderen als nicht ehrenhaft bezeichne, nachdem zu Unrecht die besondere Ehrenhaftigkeit gerade dieses Mannes hier hervorgehoben war.

Abg. Dr. Friedberg: Aus dieser Erklärung ersehe ich, daß ich mit dem Abg. von Hennigs nicht streiten kann. Er macht mir einen schweren Vorwurf, wenn ich die Handlungsweise eines anderen als nicht vornehm bezeichne, während er sich herausnimmt, die Handlungsweise eines Abwesenden für nicht ehrenhaft zu erklären. Da hört jedes Diskutieren auf, diese Logik begreife ich nicht.

Abg. von Hennigs: Hier ist doch ein neesentlicher Unterschied. Der Abg. Dr. Friedberg richtet seinen Vorwurf gegen einen hohen Staatsbeamten, dem das Gericht das Gegenteil attestiert hat. Zu dieser scharfen Auseinandersetzung wäre es nicht gekommen, wenn der Abg. Dr. Friedberg die Gelegenheit, die ich ihm gab, rechtzeitig benutzt hätte, den Vorwurf zurück⸗ zunehmen; das ist nicht geschehen. Daher konnte ich nicht anders handeln. Ich habe einen Vorwurf gegen einen Mann erhoben, der dem Landrat eine 1i e Handlungsweise vorgeworfen hat, aber nicht den Schatten eines Beweises dafür erbringen konnte.

Abg. Lippmann: Wenn der Minister mir den Vorwurf hätte machen wollen, ich hätte den Bericht an den Regierungs⸗ präsidenten tendenziös verlesen (Widerspruch des Ministers von Dall⸗ witz), so müßte ich ihn zurückweisen. Der Minister hat in seiner Verlesung gerade die Stelle weggelassen: „Wir wollen bis zu den Wahlen warten, wie sich der Mann benimmt“.

Abg. Dr. Friedberg: Ich hatte mich dem Abg. von Hennigs zu einer Erklärung bereit erklärt, wenn ich mich aus der Diskussion überzeugen würde, daß ich unrecht hatte. Das hätte er abwarten sollen.

Abg. von Hennigs: Es gibt Momente, die keinen Aufschub ver⸗ tragen. Ich konnte nicht warten, bis die Diskussion so weit war, daß Herr Friedberg diese Ueberzeugung gewann. Ich stehe hier auch als Gentleman und mußte namens meiner Partei den Vorwurf gegen einen Staatsbeamten zurückweisen. Herr Dr. Friedberg hatte 24 Stunden Zeit, dies abzuwenden. Ob bei mir Ueberhebung vor⸗ liegt, überlasse ich dem Urteil des Hauses.

Abg. Dr. Friedberg: Ich verzichte weiter aufs Wort.

Um 61½ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag 11 Uhr (außerdem Winzerinterpellationen).

Nr. 3 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts“ vom 18. Januar 1911 hat folgenden Inbalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest und Cholera. Desgl. gegen Pest. Desgl. geßen Cholera. Gesundheitswesen im Staate Hamburg, 1909. Ge etzgebung usw. (Deutsches Reich. Weinzollstellen. (Bavern.) Maul⸗ und Klauenseuche. (Mittel⸗ franken.) Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau. (Sachsen.) Schlacht⸗ vieh. Maul⸗ und Klauenseuche. (Baden.) Aetzende Stoffe. (Elsaß Lothringen.) Uebertragbare Krankheiten. (Oesterreich.) Lebensmitteluntersuchungsanstalten (Eirol.) Schulgebäude. (Malta). Uebertragbare Krankheiten. (Canada.) Lebens⸗ mittel. Fruchtkonserven usw. (Australischer Bund.) Einfuhrverbote. (Neu⸗Südwales.) Nahrungsmittel. Tier⸗ seuchen im Auslande. Desgl. in Irland, 1909. Degl. in Canada, 1909/10. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bezirke Marienwerder, Schleswig; Bayern, Sachsen,

den, Mecklenburg⸗Schwerin, Elsan⸗Lothringen, Aegypten.) Ver⸗ mischtes. (Deutsches Reich.) Krankenhausbüchereien. (Preußen. Stettin.) Säuglingssterblichkeit, 1909. (Niederlande. Rotterdam.) Nahrungsmitteluntersuchung, 1909. (Japan.) Sterbefälle, 1907. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Dezember 1910.. ½

Statistik und Volkswirtschaft.

Nachweisung der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe

für Wertpapiere.

April 1910 bis Dezbr. 1910

Dezember

1910 bis Dezbr.

Wertpapiere 1909

April 1909

4₰

I. Inländische Aktien und Interimsscheine II. Anteilscheine der deut⸗ schen Kolonialgesell⸗ schaften und der ihnen leichgestellten deut⸗ chen Gesellschaften III. Ausländische Aktien und Interimsscheine .Inländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ Lcheine außer den unter V genannten .Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staat⸗ licher Genehmigung ausgegebene Renten⸗ und Echulvverschrei⸗ bungen der Kom⸗ munalverbände und Kommunen, der Kor⸗ porationen ländlicher oder städtischer

2 382 531

3 293 913

Grundbesitzer, der Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn⸗ 8 ““

esellschaften sowie Interimsscheine ... .Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine aus⸗ ländischer Staaten, Kommunalverbände, Kommunen u. Eisen⸗ bahngesellschaften.. .Ausländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter VI genannten .Bergwerksanteil⸗ scheine und Ein⸗ zahlungen auf solche 937 584 95 IX. Genußscheine. 197 752

8

314 910,60 1 524 418

358 370 22 724

21 403 309 5516 885 779 140

zusammen: ]3 497 647 50/36 062 448 90⁄28 5 Berlin, den 20. Januar 1911. 8 Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Die der vreußeschen Domänenverwaltung unterstellten Werte der geschlossenen Domänenvorwerke und deren wirtschaftliche Ergebnisse.

Infolge eines bei der Beratung des Etats der Domänenverwal⸗ tung am 3. Februar 1910 gefaßten Beschlusses des Abgeordnetenhauses hat diesem der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten jetzt eine „Darstellung über die der Domänenverwaltung unterstellten Werte der geschlossenen Domänenvorwerke und deren wirtschaftliche Ergebnisse“ vorgelegt, der die folgenden Mitteilungen entnommen seien.

Schon bei der jenem Beschlusse vorangegangenen Diskussion im Abgeordnetenhause hatte der damalige Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten auf die Schwierigkeiten und Kosten hingewiesen, die entstehen würden, wenn man in eine lokale und Einzeltaxe des ganzen Domänenbesitzes eintreten wollte; es wurde daher beschlossen, zunächst nur an die geschlossenen Domänenvorwerke heranzutreten und den Ver⸗ such zu machen den Wert derselben aus den vorhandenen Merkmalen der Grundsteuereinschätzung und anderer Anhaltspunkte zu ermitteln. Mit dieser Arbeit wurde der auf dem Gebiete des landwirtschaf⸗ lichen Taxwesens als Autorität bekannte und auch für die Kur⸗ und neumärkische Landschaft mit der Ausarbeitung von Taxgrundsätzen beschäftigte Professor, Landesökonomierat Dr. Aereboe beauftragt. Zu diesem Zwecke erhielt Professor Aereboe für jedes Domänenvorwerk einen Fählbogen, auf welchem nicht nur die laufenden, sondern auch die früheren Pachtzinse, der Grundsteuer⸗ reinertrag, die Gesamtgröße und ihre Verteilung auf die einzelnen Kulturarten und Bonitätsklassen eingetragen waren. In welcher Weise Professor Aereboe bestrebt gewesen ist, aus diesem und dem im Finanzministerium bereitwilligst zur Verfügung gestellten Material den Gesamtwert der 1180 Domänenvorwerke mit einem Areal von circa 437 833 ha zu ermitteln, geht aus den nachfolgenden Aus⸗ führungen hervor:

Die Taxe der Königlich preußischen Domänen, mit der ich beauf⸗ tragt worden bin, verfolgt den Zweck, den Wert der Domänen so festzustellen, daß eine Berechnung der Verzinsung der in den Domänen investierten Kapitalien möglich ist. Diesem Zweck ist die Ausführung der Wertschätzung angepaßt worden. Es ist nicht der Jetztwert der Domänen taxiert, sondern ihr Wert für das Jahr 1901, und zwar aus folgenden Gründen: Weitaus die größte Mehrzahl der Domänen ist auf 18 Jahre verpachtet. Demnach erfolgt bei dieser Mehrzahl auch nur alle 18 Jahre eine Anpassung ihrer Pachtpreise an die veränderten Verhältnissse. Da es nun unmöglich ist, für jede einzelne Domäne entsprechend dem besonderen Termin ihrer Verpachturg eine Wertsberechnung aufzustellen, so blieb nur der Weg einer Durchschnittsberechnung für die abgeschlossenen letzten 18 Jahre übrig. Diese Durchschnittsberechnung hat sich also auf die Zeitspanne von 1892 bis 1910 zu erstrecken und weist als Stichjahr das Jahr 1901 auf. Die Durchschnittsberechnung setzt voraus, daß die Wertsverschiebungen von 1892 bis 1901 und die⸗ jenigen der Zeit von 1901 bis 1910 sich derart ausgleichen, daß eine Sge. der Wertsverhältnisse im Durchschnitt aller Domänen ür das genannte Stichjahr den mittleren Wertsverhältnissen der Wirklichkeit für den in Rede stehenden Zweck genügend genau entspricht. Als Hilfsmittel für die Wertschätzung der Domänen haben die Schätzungsmerkmale zur und die zu ihrer Fort⸗ führung angestellten Erhebungen gedient. Die Schätzungs⸗ merkmale zur Ergänzungssteuer sind das Ergebnis einer überaus umfangreichen und sorgsamen Erhebung, die das preußische inanzministerium zwecks Gewinnung von Unterlagen für die inschätzung zur Ergänzungssteuer derzeit hat anstellen lassen. Neben dem Finanzministerium und den Provinzialregierungen hat der ganze Apparat der Königlichen Katasterämter und Ver⸗ anlagungskommissionen, und zwar unter Hinzuziehung von Sach⸗ verständigen aus dem praktischen Berufsleben, hierbel mitgewirkt. Der Weg der Erhebungen ist etwa folgender gewesen. Zunächst sind den Katasterämtern alle Gutstaxen zugestellt, die von Kreditanstalten, Landschaften und ähnlichen Instituten zu erlangen waren. Bei der Allgemeinheit der sich auf solche Taxen stützenden hypothekarischen Beleihung ist dies ein ungemein umfassendes Material gewesen. Den

Katasterämtern wurde dann aufgegeben, diese Taxen und dazu vornehmlich

alle in ihren Bezirken in der Zeit von 1884 bis 1894 vorgekommenen Verkäufe von Gütern nach Größen⸗ und Bonitäts⸗(Grundsteuer⸗ reinertrags⸗hklassen zu gruppieren. Nachdem dieses geschehen, mußten bei jedem einzelnen Kaufpreise bzw. dem Tarergebnisse alle die Be⸗ sonderheiten angegeben werden, die entweder einen besonders hohen oder niedrigen Preis resp. Taxwert im ganzen oser eine besondere Höhe einzelner Gutsteile bedingt hatten. Alle diejenigen Käufe bzw. Taxen, die nach Lage der Umstände, unter denen sie erfolgt waren, als abnorm bezeichnet werden mußten, wie z. B. Erwerb bei Subhastationen oder durch Erbübergang usw., wurden dann zunächst ganz ausgeschieden und bei allen anderen Kaufpreisen bezw. Taxen mußten gegebenenfalls alle die enigen Beträge angegeben werden, die in jedem Einzelfalle dem Kaufpreise resp. Taxwerte zu⸗ oder abzurechnen waren, weil be⸗ sondere Umstände vorgelegen, die die Höhe gegenüber der Norm be⸗ einflußten. Mit Hilfe des so gewonnenen aterials mußten dann von jedem Katasteramte Musterbesitzungen in größerer Zahl möglichst für verschiedene Größen⸗ und Bonitätsklassen (Grundsteuerreinertrags⸗ klassen) aufgestellt werden, Musterbesitzungen, in denen gemeingewöhn⸗ liche Verhältnisse zur Anschauung gebracht wurden, also Betriebe mit mittleren Bodenwerten und mittleren Inventarbeständen resp. ⸗werten. Bodenwert, Gebäudewert und Wert des beweg⸗ lichen Inventars waren hierbei gesondert aufzuführen. Das anze bei einer Provinzialregierung zusammenlaufende Material an Musterbesitzungen wurde alsdann nach Größen⸗ und Bonitätsklassen und, soweit es notwendig schien, auch noch nach besonderen Gegenden gruppiert. Für jede einzelne der so entstandenen Klassen, deren Zahl in den einzelnen Regierungsbezirken etwa zwischen 500 und 1200 schwankt, wurde dann ein mittlerer „normaler Wert“ für 1 ha des gesamten Gutswertez ermittelt. Ferner wurde festgestellt, welcher Prozentsatz von diesem normalen Gutswerte normalerweise auf das Gebäudekapital und welcher rozentsatz normalerweise auf das bewegliche Kapital ent⸗ ällt. exg. enwärtigt man sich, daß bei dem nicht zu ent⸗ behrenden ematis⸗mus die Abstufung der Gutswerte und der Werte der Inventarbestände in den Schätzungsmerkmalen je nach Boden⸗ qualität und Betriebsgröße, man darf wohl behaupten, die denkbar genaueste ist, so kann es nicht zweifelhaft sein, daß die Schätzungs⸗ merkmale für die Ausführung von Gutstaxen aus der Ferne weitaus das zuverlässigste erreichbare Material abgeben. Dasselbe gilt auch von den zur Fortführung der Schätzungsmerkmale angestellten Er⸗ hebungen, man ist hierbei in ähnlicher Weise vorgegangen wie bei der Sammlung der Schätzungsmerkmale selbst, und ihre Zuverlässigkeit ist auch derjenigen der Schätzungsmerkmale gleichzustellen.

Die Sammlung der Unterlagen für die Schätzungsmerkmale zur Ergänzungssteuer hat sich auf den Zeitraum von 1884 bis 1894 er⸗ streckt, es ergibt sich also für den Ausdruck mittlerer Wertsverhältnisse das Stichjahr 1889. Nach 1889 sind aber nennenwerte Werts⸗ veränderungen am Grund und Boden in Erscheinung getreten, die bei Wertstaxen von Gütern für einen späteren Zeit⸗ punkt berücksichtigt werden müssen. Bei der voorliegenden Wertstare der Domänen für das Jahr 1901 ist dies in der Weise geschehen, daß aus den zur Fortführung der Schätzungs⸗ merkmale angestellten Erhebungen des Finanzministeriums die Wert⸗ steigerung für den in Fenr stehenden Zeitraum von 1889 bis 1901 abgeleitet und hiernach die Zuschläge, welche zu den bekannten und bereits klassifizierten Werten der Schätzungsmerkmale zu machen waren, aufgestellt worden sind. Die Berechnung dieser Zuschläge zu den Schätzungsmerkmalen zur Ergänzungssteuer hat in den einzelnen Regierungsbezirken zu folgenden Ergebnissen geführt:

Durchschnittlicher Grundsteuerreinertrag u⸗ für den Hektar schlag Talern 0⁄%

Durchschnittlicher Grundsteuerreinertrag für den Hektar

in Talern

Mers Ses Shg 5 7

Königsberg, Allenstein, über 4,5 bis 12 12

Gumbinnen

über 4 bis 10 Marienwerder 1“ 11 eEö“ Schleswig über 4,5 bis 5,5 Potsdam und über 882 bis 12

bis 3 bis 7 Hannover⸗Nord 7 ““ über 4 bis 10 EE1ö“ Hannover⸗Süd ETE1““ über 2* bis 9

22 2

Hildesheim Nord über 5,5 bis 12 412

Hildesheim⸗Süd bis 5

Lüneburg bis 6 über 6 bis 13 K .

bis 4

900⸗2 bo. bo x&˙ 0HE ĩ ”8⸗

Stade

9 „146 Osnabrück

bis 5

10

33 25

20

18 + über 5 ] Nord 25 Cassel

is 8 bis 4 über 46 88 89 9. ük 4 bis 10 20 Wiesbaden, Koblenz und

10 Trier

5 2 4 bh b 8

Merseburg⸗Ost über 4 bis 1 25

1 gis 3,5 6 25 Aach 10 20 über 3 bis 10 20 achen

10 10 bis 5

mmnn——

02 Oo rro do Oo e bdo do

£

bis 12

8

2 —-

Die Zuschläge zu den Wertsätzen der Schätzungsmerkmale sind, wie

aus borstehender Tabelle ersichtlich ist, um so höher, je geringer der Grundsteuerreinertrag für das Hektar der Gesamtfläche oder je leichter der Boden ist. Außerdem mußten auch in denjenigen Fällen, wo innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke die Unterschiede

in der Größe der verschiedenen Domänen erhebliche sind, ver⸗

chieden hohe Zuschläge zugrunde gelegt werden, je nach der

Betriebsgröße der einzelnen Domänen. dieselben Größenklassen fallen.

worden.

der Gebäude nicht zur einzelnen Zählbogen eingetragen.

acht aufgestellt, die den den ganzen Staat folgt nachstehend.

Verfügung

ählbogen anliegt.

Zeit ist nämlich der Wertzuwachs der Güter . gewesen, je größer die Betriebe sind. Diese Unterschiede kommen jedoch nur ausnahmsweise in Betracht, weil die Domänen fast alle in Es ist daher auch für den verschiedenen Wertznwachs infolge verschiedener Betriebsgröße keine besondere Zuschlagstabelle aufgestellt worden, sondern die den wenigen Ausnahmefällen dem Gesagten entsprechend abgeändert

standen.

In der in Frage stehenden um so größer

Zuschläge sind in

Bei der Taxe der Domänen ist nun weiter so verfahren, daß nach Maßgabe ihres Grundsteuerreinertrages und der Größe mit Hilfe der Schätzungsmerkmale zur Ergänzungssteuer und der vorstehenden Zuschlagstabelle zunächst ein Gutswert (Wert des Grund und Bodens und der gesamten Inventarbestände) für den Hektar festgestellt wurde. Aus dem Gutswert ist dann das Verpächterkapital (Wert des Grund und Bodens und des normalen Gebäudekapitals) in der Weise abgeleitet worden, daß der Wert des beweglichen Inventars (toten und lebenden In⸗ ventars) abgezogen wurde. Für den Wert des beweglichen Inventars sind die Verhältniszahlen, welche in den Schätzungsmerkmalen enthalten sind, maßgebend gewesen. Bei der Tarxe ist also angenommen worden, daß die Domänen mittlere Gebäudewerte aufweisen. vorausgesetzt werden, weil zuverlässige Unterlagen für die Wertschätzung 1 Hektargutswert, Gesamtgutswert, Wertsanteil des normalen Gebäude⸗ und beweglichen Inventars und das sich hieraus ergebende Verpächterkapital sind in die ür jeden Regierungsbezirk ist dann ferner eine Aufrechnung der Verpächterkapitalien aller zu demselben ehörenden Domänen und auch der tatsächlich gezahlten jährlichen 8 Das Endergebnis für

Es eust. dies

Regierungsbezirk

Verpächter⸗

kapital

Jährlicher

Königsberg Allenstein Gumbinnen Ln““ Marienwerder .e. rankfurt Stettin. Köslin.. Stralsund. Posen... Bromberg. Breslau. Liegnitz. Oppeln.. Magdeburg Merseburg. Gri. Schleswig. annover Hildesheim Lüneburg Stade. Osnabrück. Aurich . Minden. Arnsberg Cassel.. Wiesbaden. Koblenz’. 1.“

12 541 799 16 806 832 12 424 439 17 041 155 35 827 806 20 991 766 33 713 445 27 502 416 9 240 531 25 610 674 27 205 951 13 586 311 17 432 911 3 441 523 19 492 551 75 219 476 37 876 324 4 563 357 8 911 422 17 125 262 26 586 358 5 893 795 2 484 685 40 522

11 592 559 1 387 607 308 465

17 358 242 3 940 504 163 574

279 401 721 692 084 503 577 204 489 078 89 340 694 510 2 453 479 1 110 017 101 927 257181— 521 836 922 514 161 346

8 Ghminec ..

Hierzu kommen noch Nachträge aus den Regierungsbezirken Aurich und Marienwerder mit Z1131“ Marienwerder ... sodaß sich die Endsumme

506 312 262

86 592 1 186 238

b77728 Berlin, den 30. November 1910.

bewirtschaftung

normaler Reinertrag noch nicht errei vorstehend mitgeteilten Wert⸗ und Ertrag berechnen, so ergibt von 3,14 %o. von der Gesamteinnahme noch 2 für die Verwaltungskosten. Dier verwaltung werden in ermittelt und

Diese Berechnung ist natürlich

wenig Verwaltungsarbeit ma

spruch nehmen, wird man die Summe von 550 000 ℳ, d. i. Last zu schreiben sind.

den laufenden Pachtperioden noch ni

satz⸗ oder um Meliorationsbauten.

bedingen von 1 530 000 ℳ. 2 080 000 ℳ, sodaß Nettoverzinsung egenüber dem landesüblichen bedenken, g.

Verzinsung,

besitz ist eine mäßige gewesen.

cht ist.

jedem Jahre zu

genutzte Pesssen von 71 000 ha,: * und Passivrenten usw. im Verhältnis viel mehr Arbeitskraft in An⸗

von 2,73 % verbleibt.

507 583 092

Zur Ermittlung der Nettoverzinsung 9 Abzüge gemacht werden zunächst

Gesamtkosten der öä steuerlichen Zwecken belaufen sich auf durchschnittlich 1 629 918 ℳ. nur eine annähernde, der die betreffenden Verwaltungsorgane sind allermeist nicht ausschließlich für die Domänenverwaltung tätig, können ihren Gesammteinkommen zur Last geschrieben werden. ist es mathematisch zu ermittelu, wieviel von den Gesamtkosten der Domänenverwaltung durch die Verwaltung der Domänenvorwerke verursacht werden, also diesen zur Last zu schreibe Wenn me in Betracht zieht, daß die geschlossenen Domänen verhältnismäßig 229 daß dagegen die anderen Zweige

der Domänenverwaltung, der ausgedehnte, durch Einzelverpachtung

15 959 590.

(gez.) Professor Dr. Aereboe, Königl. Landesökonomierat.

Nicht berücksichtigt hierbei sind einige wenige noch in Selbst⸗ befindliche neuangelegte bezw. erworbene Domänen, weil bei diesen noch in der Entwicklung begriffenen Objekten ein Will man nun aus den Ertragszahlen den praktischen sich zunächst eine Bruttoverzinsung

müssen aber

Domänen⸗

denn

ihr daher auch nicht mit

Ebensowenig

reiben sind. Wenn man

die Verwaltung der Aktiv⸗

als gerechtfertigt ansehen

Erhöhung der folgenden Pächte ihre Deckung finden. In gleiche Weise kann man zweifelhaft sein, ob man den gesamten, jährlich in die Domänen verwandten Baufonds von rund 1 921 600 in Abzug bringen soll. Denn da die Unterhaltung der Gebäude den Pächtern ob⸗ liegt, so handelt es sich bei der Verwendung dieses Fonds immer nur um Er⸗ Letztere vermehren den Wert der Domänen und sollen in dem hierdurch gesteigerten Pachtwert der Domänen ihre Verzinsung finden, während man von einer Berechnung der jährlich auf Ersatzbauten entfallenden Summen absehen kann, wenn man von dem gesamten Neubauwert der auf den Domänen befindlichen Gehäude § % als Amortisat einem gesamten Neubauwert der Gebäude, sicherung ermittelt auf 230 000 000 ℳ,

ionsquote abzieht. nach Maßgabe der Ver⸗ würde dies einen Abzug Im ganzen würden also abzuziehen sein eine Nettoeinnahme von 13 879 590 und eine Wenn diese Verzinsung Zinsfuß gering erscheint, so ist zu dieser landesübliche Zinsfuß nicht ein Minimum der ondern einen Durchschnitt der Verzinsung darstellt, wie er sich aus dem Zinsergebnis der verschiedensten Geschäfte ergibt, bei denen bekanntlich mit der Höhe des Risikos der Zins steigt und in dem Maße der Sicherheit der Zins sinkt. ist aber immer im Verhältnis zur

müssen, daß die Verwaltung der Domänenvorwerke nicht mehr als . Vetwa 3 ½ % der Einnahmen, zur Die jährlich vom Staate hergegebenen Meliorationskosten wird man dagegen nicht abziehen können, da sie von den Pächtern verzinst und amortisiert werden und, soweit sie in cht völlig amortisiert sind, in der

In gleicher

Bei

Die Rente aus Grund⸗ Sicherheit dieses Besitzes Außerdem muß der Pächter, um bestehen und das Risiko seines Geschäftes tragen zu können, auch neben einer an⸗

8

gemessenen Verisfna seines Betriebskapitals noch eine Quote der reinen Grundrente beanspruchen, sodaß diese in der

nicht voll zum Ausdruck kommt. Die angegebene Nettoverzinsung stimmt auch überein mit den Resultaten einer Wert⸗ und Verzinsungs⸗ berechnung der Domänen, welche im Jahre 1899 in einem von den damaligen Ministern der Finanzen und der Landwirtschaft an Seine Majestät gerichteten Immediatbericht aufgemacht war und mit einer Nettoverzinsung von 2,26 % abschloß. Die Pächte haben sich aller⸗ dings seit jener Zeit bedeutend erhöht, dagegen sind auch die Guts⸗ werte, welche zu verzinsen sind, entsprechend gestiegen. Die Verzinsu der Domänen dürfte auch ungefähr entsprechen der Rente, welche be größerem nicht durch eigene Bewirtschaftung, sondern durch Ver⸗ bachtung verwertetem Privatbesitz meist erreicht wird, obgleich der Privatbesitzer in der Verpachtung und Verwaltung sowie Auswahl der Pächter viel freiere Hand hat als der Staat, für welchen trotz aller diesem System anhaftenden Mängel bis jeßt doch noch kein besseres System der Verpachtung gefunden worden ist, als das des öffentlichen Auf⸗ strichs, wobei der Fiskus das Recht der Auswahl unter den 3 Best⸗ bietenden sich vorbehält, um die Härten dieses Verfahrens mildern und für die Erhaltung alter bewährter Pächter sorgen zu können. Daß neben den finanziellen Resultaten auch noch sehr wesentliche nationale und politische Momente für die Erhaltung des Domänen⸗ besitzes des Staates ins Gewicht fallen, bedarf schließlich kaum einer besonderen Hervorhebung.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, 1 Nr. 3 vom 18. Januar 1911.) 8

Rußland. Zufolge Mitteilung vom 31. Dezember gilt in Odessa die Pest als erloschen; die Zahl der Erkrankungen (Todes⸗ fälle) im abgelaufenen Jahre wird auf 140 (43) angegeben.:

Aegypten. Im Laufe des Jahres 1910 sind im ganzen Lande

1238 Pesterkrankungen festgestellt worden gegenüber nur 513 im Vorjahre. VVom 31. Dezember v. J. bis 6. Januar wurden 10 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) gemeldet, davon 4 (2) in Manfalut, 3 (1) in Deirut, 1 (1) in Mallawi und je 1 in Alexandrien und Chubrahit.

Britisch⸗Ostindien. Vom 4. bis 10. Dezember 1910 wurden in ganz Indien 9440 Erkrankungen und 7399 Todesfälle an der Pest angezeigt. Von letzteren kamen 2501 auf die Vereinigten Provinzen (davon 696 auf die Division Benares), 837 auf die Präsidentschaft Bombay (davon 8 auf die Stadt Bombay und 7 auf Karachi), 815 auf das Punjabgebiet, 641 auf Bengalen (davon 15 auf die Stadt Kalkutta), 640 auf die Zentralprovinzen 463 auf Rajputana, 431 auf Hyderabad, 406 auf den Staat Mysore, 351 auf die Präsidentschaft Madras, 201 auf Zentralindien, 110 auf Burma und 3 auf Coorg.

China. Zufolge Mitteilung vom 26. Dezember waren im Ge⸗ biete der Ostchinesischen Eisenbahn bis dahin 487 Chinesen und 10 Europäer der Pest erlegen, doch war in Mandschuria seit dem 14. Dezember kein Erkrankungs⸗ oder Todesfall mehr verzeichnet. Einen größeren Umfang hatte angeblich die Pest in der Provinzialhauptstadt Tsitsihar und in dem unweit Harbin ge⸗ legenen Chinesendorfe Fudjadjen angenommen; aus letzterem waren vom 8. November bis 7. Dezember 30 Pesttodesfälle von Chinesen und 12 pestverdächtige Todesfälle amtlich gemeldet. In Charbin ist ein russischer Gesundheitsbeamter an der Pest gestorben.

In ist am 14. Januar in dem Chinesenstadtteil ein Fall von Lungenpest festgestellt worden.

Zufolge Mitteilung vom 14. Januar sind bisher in Mukden 30, in Changchun 42, in Tieling 1 und in Dalny 3 Todesfälle an der Pest bekannt geworden.

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 11. bis 17. Dezember 16 Personen an der Pest und 22 an der Cholera. 2

Cholera.

Oesterreich⸗Ungarn. Laut amtlicher Erklärung vom 30. De⸗ zember v. J. ist ganz Ungarn einschl. von Kroatien⸗Slavonien nunmehr als cholerafrei anzusehen.

Rußland. Vom 18. bis 24. Dezember v. J. sind 21 Er⸗ krankungen (und 5 Todesfälle) angezeigt worden, davon aus dem Gouvernement Podolien... .4 (—) 8 Jekaterinoslaw .3 S) 8 OE1414;ö

Für die Woche vom 4. bis 10. Dezember wurde nachträglich noch 1 Erkrankung aus dem Gouv. Lublin und 1 Todesfall aus dem Gouv. Tambow gemeldet. 88 1

Bulgarien. In Tatar Pazardjik sind zufolge Mitteilung vom 10. Januar 2 tötlich verlaufene Cholerafälle festgestellt worden.

Türkei. In Konstantinopel wurden vom 27. Dezember bis 2. Januar 62 Erkrankungen (und 46 Todesfälle) festgestellt, ins⸗ gesamt bis dahin 1291 (765), in der Stadt Saloniki vom 25. bis 31. Dezember 2 (2), insgesamt 52 (27), in Smyrna vom 26. De. zember bis 1. Januar 12 (8), insgesamt 92 (69) und im Bezirk Bagdad vom 24. bis 26. Dezember 3 (2), insgesamt 814 (718).

Siam. In Bangkok wurden von der 2. Juniwoche bis ein⸗ schließlich 4. Novemberwoche v. J. insgesamt 465 Choleratodesfälle, darunter 3 bei Europäern, gemeldet.

Philippinen. Vom 6. November bis 3. Dezember v. J. sind in Manila 8 Erkrankungen (6 Todesfälle) an der Cholera zur amt⸗ lichen Kenntnis gelangt, in den Provinzen 60 (39

Gelbfieber. u“ 8 Es erkrankten (starben) in Bahia vom 22. bis 28. Oktober v. J. 1 (1) Personen, in Manaos vom 13. November bis 3. Dezember 0 (14), in Para vom 20. bis 26. November 37 -11) und in La Guayra (Venezuela) vom 15. bis 30. November 1 (1). Zufolge anderweitiger Mitteilung sind in Venezuela vom 27. November bis 17. Dezember v. J. 16 Fälle von Gelbfieber fest⸗ gestellt worden. Pocken.

Schweiz. Vom 25. bis 31. Dezember in Laufen (Kanton Bern) 3 Pockenerkrankungen. Fleckfieber. Oesterreich. Vom 1. bis 7. Januar in Galizien 27 Er⸗

krankungen. Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 1. bis 7. Januar sind 4 Cr⸗ krankungen (und 1 Todesfall) sansee t worden in folgenden Regie⸗ vuna ezirlen (und Kreisens: andespolizeibezir Berlin 3 [Berlin 2, Schöneberg 1], Reg.⸗Bez. Münster 1 (1) [Steinfurt].

Schweiz. Vom 1. bis 7. Januar 1 Erkrankung im Kanton

ürich. u. Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 1. bis 7. Januar sind 5 Er⸗ krankungen gemeldet worden in folgenden Regierungsbezirken sund Kreisens: Landespolizeibezirk Berlin 1 (Dt.⸗Wilmersdorf), Reg.⸗Bez. Düsseldorf 1 ([Duisburg), Frankfurt 1 [Lands. berg a. W. Stadt], Königsberg 1 (Heilebergl, Osnabrück 1

42

(Wittlagel. M [Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 2, St. Petersburg 4, Warschau 1 Todes⸗ fälle? Paris 4, St. Petersburg 37, Warschau (Krankenhäuser) 6 Erkrankungen; Varizellen: r 38, Budapest 64, New York 133, St. Petersburg 40, Wien 70 Erkrankungen; Fleck⸗-

fieber: Moskau 20 Todesfälle; Odessa 4, St. Petersburg 2