1911 / 24 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jan 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Reichskanzlers, daß die Verfassungsreform fertig sei; ganz fertig war sie ja nicht, aber das muß man nicht so schlimm nehmen. Das Bild änderte sich wesentlich, als der Staatssekretär Delbrück nach Straß⸗ burg kam. Es gab ein Diner beim Statthalter, und das Diner sol recht gut gewesen sein, aber das Ergebnis dieser Besprechung war weniger erfreulich, denn die Freunde des Proporzes fielen dgbei un (Zuruf: Beim Wein ?) ie Abg. Ricklin und Vondersche sollen erklärt haben, daß das Zentrum gegen das Proportionalwakb system, daß Elsaß⸗Lothringen noch nicht ir dieses Syste sei. Nur die Liberalen sollen stehen geblieben sein. Staatzs sekretär Delbrück soll ganz verwundert gewesen sein, daß eine solch Wandlung in so kurzer Zeit möglich sei. Er vergaß, daß in der Zwischenzeit die Ankündigung des Reichskanzlers erfolgt war Die bisherigen Freunde des Proporzes fielen um, und in diesem Mo ment gab auch die Regierung diesen ihr sympathischen Gedanken auf Die Klerikalen fürchteten ihrerseits, daß bei diesem System eine klerikal⸗nationalistische Mehrheit nicht zu erzielen sei. Das hat zu einer Verhunzung des Wahlrechts geführt. Den Protest gegen die Wahlkreiseinteilung durch Kaiserliche Verordnung schließe ich mich an. Ebenso verwahren wir uns dagegen, de Treue gegen die Person des Kaisers geschworen werden soll; mir können nur einen Eid auf die Verfassung billigen (Zuruf); ich habe den Eid nur geleistet, weil ich sonst nicht in den Landesaussch hätte kommen können. Ich war nicht dumm genug, der Eid nicht zu leisten. Hier aber handelt es sich um die Schaffung eines neuen Rechtes. In der Ersten Kammer sehen Regiern und Liberale einen Schutzwall gegen die nationalistische und klerik Mehrheit der Zweiten Kammer. Viel richtiger wäre es, statt e folche vorsintflutliche Einrichtung zu schaffen, das Volk aufzuklärg daß es keine Klerikalen und Nationalisten wählt. Wir haben ei folche Furcht nicht wie die Liberalen. Wir fürchten den Teufel nicht mag er auch noch so schwarz sein. Wir wollen nicht eine Geset gebungstriole schaffen, die demokratischen Grundsäten ins Gesict schlägt. Wir verlangen Selbständigkeit von Elsaß⸗Lothringen de Angliederung an einen anderen Staat, es sei denn, daß eine selch durch eine Volksabstimmung verlangt wird. Wir beantragen, de Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen, n ihr die Giftzähne auszureißen, unter der Devise: Alles durch daes Volk und alles für das Volk. 8

Abg. Bassermann (nl.): Man kann behaupten, daß die Vorl⸗ im allgemeinen eine freundliche Aufnahme gefunden hat. Allerding sind auch Stimmen laut geworden, denen die Vorlage in bezug arf das Wahlrecht zu weit geht. Anderseits hat der Vorredner an der

soll jetzt wegfallen. Diese Konstruktion steht auch nicht im Einklang mit den dem Reichslande gegebenen Versprechungen. In dem Einver⸗ leibungsgesetz von 1871 ist ausdrücklich eine spätere Vertretun

der Reichslande im Bundesrate in Aussicht genommen; jetzt na

40 Jahren denkt man nicht daran, diese Versprechung zu erfüllen. Wir wollen, daß Elsaß⸗Lothringen im Rahmen der Reichsverfassung endlich ein gleichberechtigter Bundesstaat wird. Ueber die; Rechte des Kaisers in den Reichslanden scheinen an maßgebender Stelle ganz falsche Vorstellungen zu bestehen. Der Deutsche Kaiser ist nicht Gesetzgeber in Elsaß⸗Lothringen. In den Reichstagsverhandlungen von 1871 ist ein Antrag, dem Kaiser das Gesetzgebungsrecht zu geben, schon in der Kommission auf den Widerspruch Württembergs ab⸗ gelehnt worden und nicht wieder hervorgetreten. Jede dem ent⸗ gegenstehende Darstellung ist falsch; ein Gesetz, das dem Kaiser dieses Recht gäbe, ist nicht ergangen. Der Kaiser hat nur in den Reichslanden die Staatsgewalt auszuüben; wenn jetzt in der Be⸗ gründung dieses Recht für den Kaiser dennoch in Anspruch ge⸗ nommen wird, so ist das gänzlich wirkungslos. Heute scheint aller⸗ dings im Bundesrat der baverische Löwe zu werden, und auch Württemberg hat offenbar seinen früheren Stand⸗ punkt preisgegeben; darum wenden wir uns an die Volks⸗ vertretung und hoffen, daß sie dem einnehmenden Wesen Preußens Einhalt gebieten wird. Als Entschuldigung kann ja an⸗ genommen werden, daß die von der Regierung angehlich so ge⸗ fürchteten nationalistischen Vertreter Wetterlé, Preiß, Ricklin usw. etwas Aehnliches verlangen; aber diese Herren haben die Bevölkerung nicht hinter sich, man soll es nur getrost mit einer Volksabstimmung versuchen. Der Straßburger Regierung müssen doch alle diese Dinge bekannt sein; es ist wirklich mehr als wunderbar, daß sie so tun kann, als nehme sie diese nationalistischen Bewegungen ernst, die ihrerseits erst diese Verpreußungsbestrebungen hervorgerufen haben. Ich finde es wunderbar, daß in der Zeit der Moabiter Schande, der preußischen Wahlrechtswillkür man wieder mit einer solchen Zumutung herantreten kann, Elsaß⸗Lothringen zu verpreußen. Sollen die Vorgänge mit der Erhöbung der Zivil⸗

9 C111“ 1111““ 88, 88 8 in größerem Umfange g; als es durch die

haben sich bisher als Deutsche weiter Klasse, als Deutsche minderen Rechts betrachten müssen, * lange sie im Bundesrate nicht vertreten sind. Spricht man von politischen Schwierigkeiten, so erinnere ich an das Wort des jetzigen Kanzlers, diese seien dazu da, um überwunden zu werden. Eine lebenslängliche Statthalterschaft soll ein Unding sein; der Ur⸗ heber des Gedankens soll damit sogar eine Trennung des Elsaß vom Deutschen Reich bezweckt haben. Der Erfinder dieses Gedankens ist ein hervorragender Staatsrechtslehrer und Professor; der ist wohl über diesen Verdacht erhaben. Wir wollen einen lebenslänglichen Statthalter, weil nur ein solcher die Unabhängigkeit gewinnen kann, die zur selbständigen Verwaltung des Landes und zu seiner Ver⸗ tretung beim Reiche unbedingt erforderlich ist. Ein Statthalter muß von Reichs wegen dem Lande bestellt sein, anstatt daß ihm wie bis jetzt im wesentlichen die Instruktion von Preußen gegeben wird, worüber weite Unzufriedenheit im Lande besteht. Wenn etwas in der Vorlage erfreulich ist, so die Tatsache, daß das Selbstgesetzgehungsrecht dem Reichslande gegeben werden soll. Damit kommt ein besonders drückend empfundenes Abhängigkeits⸗ verhältnis endlich in Wegfall. Die Vorlage sieht einen Zweikammer⸗ landtag vor, der die Landesgesetzgebung erhalten soll; mit dem Wahl⸗ recht zum Landesausschuß wird aufgeräumt und ein dem Reichs⸗ wahlrecht sehr ähnliches Wahlrecht gegeben. In der Kommission werden wir uns alle Mühe geben, die vorgesehenen Beschränkungen ieses Wahlrechtes zu beseitigen. Der Staatssekretär hat heute zum ersten Male ein Urteil über den Landesausschuß gefällt, das mit dem⸗ jenigen des Herrn von Köller vor 7 Jahren scharf kontrastierte, denn von Köller stellte ihn damals im Reichstag als ein Muster⸗ parlament hin. Sollte in den wenigen Jahren der Landesausschuß sich so sehr gewandelt haben? Das muß ich verneinen. Die Bestimmung, daß die Wahlkreiseinteilung durch Kaiserliche Verordnung erfolgen soll, müssen wir durchaus verwerfen; der Weg ist für uns un⸗ gangbar, die Wahlkreiseinteilung muß durch Gesetz geregelt werden. Und' das um so mehr, als die Vorlage selbst verlangt, daß eine spätere Aenderung der Wahlkreiseinteilung nur durch Gesetz soll er⸗ folgen können. Namens meiner politischen Freunde erkläre ich, daß wir fest entschlossen sind, eine Erste Kammer, wie sie die Vorlage bietet, nicht zu akzeptieren. Es ist nicht angängig, die Erste Kammer so zu konstruieren, daß die Regierung von vornherein darauf rechnen kann, im gegebenen Falle künstlich eine Mehrheit zu erreichen. Das aber ist der Fall, wenn die Hälfte der Mit⸗ glieder ernannt wird. Wir wollen gewiß das Kaiserliche Er⸗

Vorlage geschieht. Die Elsässer

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 27. Januar

schlechter behandeln als die Mecklenburger. So ist zu begreifen daß die Elsässer die Vorlage wenig freundlich behandelt haben. Sie erblicken in dieser Vorlage eine Oktrovierung. Was würde man dazu gesagt haben, wenn 1906 die Verfassungsreform hier ge⸗ macht worden wäre! Stellen Sie sich die Stimmung vor, die in Platz gegriffen hätte! Ich habe mich gefreut, daß der Staatssekretär auf die erste Bismarck⸗Rede zurückgegriffen hat. Später hat Bismarck eine gewisse Resignation gezeigt. In seinen ersten Reden sagte er, nichts anderes können wir wünschen, als daß die Bewohner des Reichslandes einen Partikularismus bekunden, da dieser die erste Form ist, um vom französischen Geiste loszukommen. 40 Jahre sind seitdem vergangen; daß sie deutsch sind, wissen die Elsässer. An eine Revision des Frankfurter Friedens denkt man auch in Frankreich nicht. Man will aber im Elsaß seine eigene Kultur aufrechterhalten. Unter Autonomie verstehen die Elsässer nur das, was die Badener, Württemberger usw. haben, die Elsässer wollen nur das, was Bismarck seinerzeit gewünscht hat. Man hat eine unerklärliche Angst davor, daß Elsaß⸗Lothringen 3 Stimmen im Bundesrat habe. Auf Seite der Regierung handelt es sich darum ob diese 3 Stimmen preußisch oder nicht preußisch sein sollen. Am Bundesratstisch denkt man noch recht frankfurtisch, im Sinne des Frankfurter Bundestages. Wir verspüren in dem Verhältnis des Bundesrats zu den Parlamentariern eine Art historischer Arterien⸗ verkalkung. Die Elsässer haben persönliche Einwendungen gegen die Person des Kaisers nicht öfter als im übrigen Deutschland. Die persönliche Frage kann also ausscheiden. Die Sache ist nur die: In den letzten 40 Jahren hat das mon⸗ archische Prinzip in Elsaß⸗Lothringen keine moralische Eroberung ge⸗ macht. Das spricht nicht gegen das monarchische Prinzip an sich, auch nicht gegen die Elsässer, sondern gegen die Verquickung dieses Prin⸗ zips mit dem Lande. Der Elsässer sagt, die Beamten sind Beamten einer Monarchie, die nicht im Elsaß entstanden, nicht mit uns aufgewachsen ist. Es handelt sich um eine psvchologische Frage. Die elsässischen Beamten werden allerdings um 30 % schlechter be⸗ zahlt als die Reichsbeamten. Diese Beamten werden vom Lande als

(Schluß aus der Ersten Beilage.) doch im allgemeinen eine fruchtbare und segensreiche Entwicklung Platz gegriffen, die Industrie hat sich entwickelt, wie es unter französischer Herrschaft nicht zu beobachten war. Anders aber auf politischem Gebiet. Es läßt sich nicht leugnen, daß durch die ich möchte sagen Isolierung von Elsaß⸗Lothringen eine Kleinlichkeit der Kleinstaaterei aufgekommen ist, die das Land unwirsch beiseite stehen läßt und es ihm schwer macht, sich an unsere Seite zu stellen. Die Aufhebung des Diktaturparagraphen hat nicht nur nichts Fen sondern politisch geschadet. Die Zügellosigkeit, die Frechheit hat durch die Aufhebung in unerfreulicher Weise zugenommen, und es ist dadurch eine Reihe von Strömungen in das Land gekommen, die durchaus unerwünscht sind. Es waren in Elsaß⸗Lothringen ursprünglich nicht zueinander gehörende Völkerstämme aneinandergekettet, sie saben sich not gedrungen ohne seelisches Band aufeinander angewiesen. Wir haben die starke französische Einwirkung zu bekämpfen, die aus politischen Gründen oder aus Gründen der Gefühlsvolitik immer neuen ausftreut; wir haben mit den Notabeln zu kämpfen, die uns ehr große Schwierigkeiten machen, und mit dem politischen Chauvinismus. Schließlich liegen aber auch eigene Fehler vor, die wir nicht verschweigen wollen. Wir haben nicht immer ein großes Talent zur Akklimatisierung in fremden Ländern bewiesen. Die Beamten haben nicht immer die Qualitäten besessen, die sie geeignet machten, die Liebe zum Reich zu pflegen. Wir müssen uns scasbe bekennen, daß wir ein Spstem der Sostemlosigkeit getrieben haben.* Es ist vorhin schon ein Name genannt, und ich könnte Statthalter nennen, deren Ernennung sich als völliger Mißgriff erwiesen hat So sehr anzuerkennen ist, daß der Boden schwierig ist, wird man doch zugeben müssen, daß nicht immer die nötige Vorsicht gewaltet hat Wir haben hin und her getastet und haben im besten Falle, wenn überhaupt, halbe Erfolge gehabt. Da hat die Regierung die Pflicht und das Recht, diesen Zuständen ein Ende zu m und eine Vor⸗ lage einzubringen, die ungefähr den mittleren Durchschnitt der erreich⸗ baren Wünsche darstellt. Die gegebenen Versprechungen beruben auf Erwägungen mit den höchsten Staatsbeamten. In der Haupt⸗

Auch wir hoffen, daß die Heranziehung der breiten Schichten des Volkes zur politischen Arbeit helfen wird, hinwegzukommen über die daß kleine Kreise und Cliquen die Geschicke des Landes leiten; die

politische Erfolg muß letzten Endes zu einem inneren Anschluß des Elsaß an das Deutsche Reich führen. Die Wohnsitzklausel ist sehr scharf angegriffen worden und mit Recht; die Vorschrift eines 1⸗ oder 2 jährigen Wohnsitzes in Elsaß⸗Lothringen dürfte genügen. Gegen die Bevorzugung der Beamten auf dem Wege der eenen Differenzierung haben die Beamten selbst lebhaften Widerspruch er⸗ boben, ihre Einwendungen müssen in der Kommission gründlich geprüft werden. Das Pluralstimmrecht wird kaum den Erfolg bringen, den man sich davon verspricht; es ist nicht unwahrscheinlich, daß der Abg. Emmel recht behalten und diese Vorschrift nur diejenigen Elemente und ihren Einfluß stärken wird, die man in Schach halten will. Eine Schädigung der Altdeutschen gegenüber der einheimischen Be⸗ völkerung muß ebenfalls ohne weiteres eintreten. Es wird ferner not⸗ wendig sein, auf den Gedanken der Proportionalwahl zurückzugreifen; es ist das gerechteste aller Wahlsysteme, und man sollte an ihm nicht vorübergehen, wenn ein neues Wahlrecht gemacht wird. Wir möchten doch die brutale Herrschaft der Majorität dadurch korrigieren, daß auch der Minorität ein Wahlrecht eingeräumt wird; es hat auch den weiteren Vorteil, daß wir zu größeren Wahlkreisen kommen. Gerade im Elsaß haben einzelne Persöoönlichkeiten und die sich um sie bildenden Kreise einen größeren Einfluß auf die Geschicke des Landes als irgend anderswo. Darum sollte an dem früheren Standpunkt des Landesausschusses und den neuerlichen Forderungen unserer liberalen Freunde in den Reichslanden in dieser Beziehung nicht achtlos vorübergegangen werden. Die Wablordnung könnte aber von den Verwaltungsbehörden in gerechterer Weise aufgestellt werden, als von der Gesesgebung. Der Vorredner hat sich über das Oberhaus auf⸗ geregt. Das besteht doch auch in den süddeutschen Staaten; der Vor⸗ schlag ist also keineswegs etwas Tadelnswertes. In der Ersten

liste usw. etwa geeignet sein, die Elsässer patriotischer zu machen? Sie können höchstens wieder den Protest entflammen. Gegen das Deutschsein wehrt sich niemand, aber gegen das Preußischsein wehrt sich das ganze elsässische Volk. Deutsch sind sie und deutsch werden sie bleiben, wenn man sie in Ruhe läßt und ihnen die Rechte gibt, auf die sie Anspruch haben. Der Anblick der preußischen Polen⸗, Dänen⸗ und Welfenrolitik muß ihnen ja einen Schrecken vor dem Gedanken einjagen, daß sie preußisch

nennungsrecht zulassen, analog anderen Institutionen, aber in diesem Umfange ist es nicht annehmbar. Was die Frage der Einsprüche gegen die Wahlen angeht, so will ich dahingestellt sein lassen, ob es sich empfiehlt, die Wahlprüfungen der gesetzgebenden Körper⸗ schaft selbst zu überweisen oder nicht vielmehr einer unbe⸗ teiligten richterlichen Behörde. Der Würde des Parlaments ent⸗ spricht es nicht recht, wenn es sich in dieser Beziehung einer Ent⸗ scheidung von dritter Seite beugen soll. Worauf es heute hier an⸗ kommt, ist, daß der Kaiserliche Rat unter keinen Umständen als ein Gerichtshof angesehen werden kann, der zu unbefangener und un⸗ arteiischer Beurteilung der Wahleinsprüche geeignet ist. Er besteht nicht aus unabhängigen Richtern, sondern aus Regierungsbeamten, die ihre Funktion nur im Nebenamt ausüben. Es ist nicht angängig, daß ein Mitglied des Kaiserlichen Rats am Vormittag dem Staats⸗ sekretär über eine Angelegenbeit referiert, über die er am Nachmittag zu Gericht sitzt. Wir treten an die Kommissionsberatung mit dem Bestreben heran, die Vorlage, in der wir eine brauchbare Grundlage sehen, so zu bessern und auszugestalten, daß man in Elsaß⸗Lothringen mit ihr allerseits zufrieden sein kann.

Abg. Emmel (Soz.): Bevor ich auf den Entwurf selbst ein⸗ gehe, möchte ich einige Beispiele dafür anführen, wie von all⸗ deutscher Seite Fälle konstruiert werden, auf die dann hier bingewiesen wird. Der Dornacher Musikverein stattete dem Bel⸗ forter Musikverein einen Besuch ab. Es ist bekannt, daß eine ganze Reihe von elsaß⸗lothringischen Fabrikanten gleichzeitig Fabriken in Belfort und in den französischen Vogesen hat. Der Verein wurde herzlichst willkommen geheißen und als Gast in der besten Weise behandelt. Als aber der Belforter Verein in Dornach einen Gegenbesuch machte, wurde den Musikern auf Anweisung des Ministeriums verboten, Fahnen zu tragen oder sich irgendwie in der Oeffentlichkeit zu betätigen. Er wurde verhindert, an einem Konzert, das in einem geschlossenen Rauine stattfand, mitzuwirken. Wenn man diese Art der Behandlung miteinander vergleicht, dann ist es verständlich, wie gerade die Polizei hier antigermanisierend wirkt. Wenn es bei einer weniger ruhigen Bevölkerung als der Dornacher bei einer solchen Gelegenheit zu Zusammenstößen kommt, darf man sich wahrhaftig nicht wundern. Daß die französische Militäruniform staatsgefährlich sein soll, kann ich nicht glauben. Als der Kaiser zur Einweihung der Hobkönigsburg kam, durften die Vereine in diesen Uniformen aufmarschieren, und 1910 durfte dies noch in Straß⸗ burg geschehen. Jetzt hat man davor solche Angst bekommen. Der Abg. Vonderscheer hat heute eine große Unzufriedenheit an den Tag gelegt üͤber die Zustände in Elsaß Lothringen. Das Zentrum hat doch frühber Herrn von Köller, wie man zu sagen pflegt, aus der Hand ge⸗ fressen. Da war von Nationalismus keine Rede; der ist erst auf⸗ gekommen, als ein neuer Herr an Stelle von Köllers einzog. Wenn man jetzt im Zentrum so ungehalten ist, so ist es deswegen, weil man den Anschluß zur rechten Zeit nicht erreichte und nun den wilden Mann spielt. Die Freundschaft mit dem Staatssekretär Zorn von Bulach hat allerdings nicht lange gedauert. Jetzt ist aus Ihren Kreisen sogar das Urteil laut geworden, daß ihm jede staatsmännische Be⸗ fähigung zur Wahrnehmung seines Amtes Ner Nüsrau sei. Mit dem Nationalismus ist es nicht so schlimm. Ich werde zeigen, welche schwankenden politischen Gestalten diese sogenannten Nationalisten in Elsaß⸗Lothringen sind, sodaß man sich wundern muß, daß sie von der „Straßburger Post“ und der Regierung ernst ge⸗ nommen werden. So viel steht fest, daß die Herren aus dem Zentrum früher stark mit der Republik geliebäugelt haden. Es ist kein Zeichen von großer Konsequenz, wenn der Abg. Vonderscheer heute von diesem Gedanken zurückweicht. Hält man die Republik für die bessere Staats⸗ form, so muß man auch für sie eintreten. Die Ausschreitungen auf beiden Seiten gleichen sich aus. Ich verweise nur auf die Reden des Generals Keim, des Grafen Reventlow und Genossen, auf die „Rbeinisch⸗Westfälische Zeitung“ und die „Deutsche Tageszeitung“, die geschrieben haben, Elsaß⸗Lothringen müsse restlos dem Borussentum überliefert werden. Das ist das Bestreben dieser Kreise, und da ist es selbstverständlich, daß diese Bestrebungen Gegen⸗

bestrebungen auslösen, die in das entgegengesetzte Extrem verfallen. Die hierin liegende Gefahr ist von der Regierung selbst ganz un⸗ verantwortlich übertrieben worden. Die Reichsregierung sollte aber anderseits auf einen größeren Schutz des berechtigten Selbstgefühls der Elsaß⸗Lothringer hinwirken. Vor kurzem wurde ein Leut⸗ nant verurteilt, der in der Instruktionsstunde gesagt hatte: „Im Elsaß gibt es überhaupt keine anständigen Menschen; die Elsässer sind alle Schweine.“ Glauben Sie, daß so etwas germanisatorisch wirken kann? Die ganze elsaß lothringische Frage wäre sehr leicht zu erledigen, wenn der Weg der friedlichen Verständigung mit Frankreich beschritten würde, auf den in Frankreich auch Jaurès hingewiesen hat; dann wäre die ganze Frage des elsaß⸗lothringischen Nationalismus gelöst. Gibt man Elsaß⸗Lothringen die Selbständigkeit, dann gibt es auch keine elsaß lothringische Frage mehr. Der Verfassungsentwurf, der uns vorliegt, schläägt eine endgültige Verpreußung der Reichslande vor; der Wahlrechtsentwurf bringt eine Verbesserung, aber auch er er⸗ füllt die berechtigten Ansprüche des Landes nicht. Nach dem Ver⸗ fassungsentwurf ist von einer Selbständigkeit Elsaß⸗Lothringens nicht 2 mehr die Rede. Die Erhebung zum Bundesstaate wird unter allen möglichen Vorwänden abgelehnt. Bundesrat und Reichstag sollen ausgeschaltet werden, nur noch für Verfassungsänderungen zuständig bleiben; alle anderen Rechte des Bundesrats gehen auf den Kaiser und den neuen Landtag über, der in seiner Ersten Kammer von Preußen dirigiert wird. Darin liegt eben die Verpreußung, denn im Bundesrat

werden sollen; man gebe ihnen die Selbständigkeit, daß sie sich als gleichberechtigtes Glied im Reiche wohlfühlen können. Die Gleichberechtigung und Selbständigkeit kann ihnen aber nur im Rahmen der republikanischen, nicht der monarchischen Staats⸗ form gegeben werden. Die Freunde des Abg. Vonderscheer lieb⸗ äugeln doch auch mit dem republikanischen Gedanken, und zwar, weil sie wissen, daß die Bevölkerung so gesinnt ist, daß sie von monarchischen Einrichtungen nichts wissen will. Wir haben ja im Deutschen Reiche Republiken, deren Verfassung als Muster für Elsaß⸗ Lotbringen dienen können, so die Bremische. Wenn der Oberelsässische Bezirkstag diese Staatsform in aller Form verlangte, so machte er nur von dem alten Rechte, Wünsche zu äußern, Gebrauch; der Statthalter aber hob diesen Beschluß als nichtig auf. Ist das nicht kindisch⸗ Man vergißt dabei auch ganz, daß die Reichslande auch eine sehr republikanische Vergangenheit haben. Mülhausen trat 1515 dem Schweizer Bunde bei und blieb 280 Jahre eidgenössisch; dann kam es an Frankreich. Daß man ein solches Land anders behandeln muß als die Ostpreußen, das hat selbst der Staatssekretär Delbrück anerkannt. Fürst Bismarck hat 1872 einer Abordnung elsaß⸗lothringischer Notabeln erklärt, er werde nicht zugeben, daß ein preußischer Hohenzollernprinz dort Regent werde. „Wir brauchen in Elsaß⸗Lothringen Arbeiter, nicht und höfische Würden⸗ träger, die sich amüsieren wollen. Bei der republikanischen Staatsform kann man einen Staatsmann, der sich nicht eignet, viel schmerzloser entfernen als in einem monarchischen Staatswesen. Die Monarchen sind nicht alle so modern wie der König von Portugal, der ruhig gegangen ist, als er sah, daß das Volk seiner überdrüssig war. Wenn alle Monarchen so friedlich wären, könnte man besser mit ihnen auskommen, aber leider gibt es eine ganze Reihe von ihnen, die erst alle ihnen verfügbaren Machtmittel anwenden, die erst ein Blutbad unter dem Volke anrichten, ehe sie dessen berechtigten Forderungen Rechnung tragen. (Zuruf des Abg. Delsor: Robespierre!) Das würde mich zu weit führen. Ich bin bereit, später darauf einzugehen. Ich brauche nur auf die preußischen Verfassungs⸗ und Wahlrechtskämpfe hin⸗ zuweisen, um darzutun, daß dem Volke in Preußen nicht die ihm gehörigen Rechte gewährt werden. Wir dürfen daher unter keinen Umständen in Elsaß ⸗Lothringen die Einrichtung einer preußischen Nebenregierung dulden, sondern müssen die republikanische Staatsform fordern. Was die Einzelbheiten der Vorlage angeht, zu⸗ Rächst die Zusammensetzung der Ersten Kammer, so können die vor⸗ zuschlagenden Mitglieder ihr Amt nur erlangen unter Zustimmung der Regierung. Die beiden Bis chöfe, die vorgeschlagen werden, konnen nur Bischöfe werden, wenn die Reichsregierung mit ihrer Ernennung ein⸗ verstanden ist. Der Mann, der seinerzeit die Denkwürdigkeiten Hohen⸗ lohes mit herausgegeben hat, Prof. Curtius, wäre aus seinem Amte beinahe herausgeekelt; das beweist am allerbesten, wie wenig diese Leute geeignet sind, in der Kammer die Interessen des Volkes zu vertreten. Trotzdem soll der Kaiser die Hälfte der Mitglieder er⸗ nennen. Wir bekämpfen diese Erste Kammer unter allen Umständen in schärfster Weise. Bedauerlich ist, daß einzelne Kreise Elsaß⸗Lothringens, anstatt dies auch zu tun, eine Jagd nach Sitzen in der Kammer anstellen. Die 168 Notare, die Haus⸗ und Grundbesitzer wollen vertreten sein. Die Handwerkskammer will anstatt einen drei Sitze haben. Selbst⸗ verständlich kommen noch die Herren Klerikalen und sind mit den 2 Bischöfen nicht zufrieden; sie rechnen auf paritätischer Grund⸗ lage aus, daß die ganzen Domkapitel in die Erste Kammer kommen müßten. So würde eine Kammer von 300 Mitgliedern sich ergeben. Wenn die Wünsche so fortgehen, kann ich auch noch einige Vor⸗ schläge machen, die Nachtwächter, Hundefänger und alle derartigen Leute haben sich noch nicht gemeldet. (Zurufe.) Es ist notwendig, daß man diese Bestrebungen verächtlich macht und beruntersetzt, foweit es möglich ist; wenn es auf die Notwendigkeit der Arbeit ankäme, hätten die Nachtwächter und Hundefänger den größeren Anspruch. Die vorgeschlagene Erste Kammer ist ein eigentümliches Produkt des Mißtrauens gegen das elsaß⸗lothringische Volk in seiner Gesamtheit. ie soll das Volk Vertrauen zu einer Regierung haben, die aus Mißtrauen gegen das Volk zusammengesetzt ist? Das preußische Wahlrecht vorzuschlagen, hat man nicht gewagt, trotz⸗ dem Preußen den großen Einfluß im Bundesrat hat. Der Staats⸗ sekretär hat darauf hingewiesen, daß eine Einkommensteuergesetz⸗ gebung fehlt, das ist ein Glück, denn sonst würde man vielleicht doch den Versuch gemacht haben, das preußische Dreiklassenwahlrecht ein⸗ zuführen. uch alle Schönheiten des sächsischen Pluralwahlrechts hineinzubringen, hat man nicht gewagt. Damit wird die Ueber⸗ zeugung der Regierungen bewiesen, daß diese Wahlrechte auf die Dauer nicht baltbar sind. Durch das vorgeschlagene Pluralwahlrecht wird die klerikal⸗nationalistische Bevölkerung wesentlich gestärkt. Durch die Wohnsitzklausel werden diejenigen Elemente bevorzugt, die in Paris und an der Riviera sich amüsieren, und benachteiligt werden diejenigen, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Reichs⸗ lande haben, vor allem die ansässigen deutsch gesinnten Arbeiter, die sich eingelebt haben. Deutschland hat ja auch seine guten Seiten. Mit solchen Begünstigungen der Gegner des Deutschen Reiches will man germanisieren! 40 jähriger Germani⸗ sierungsarbeit kommt die Regierung und schlägt ein Gesetz vor, das offenbar die Absicht hat, eine klerikal⸗nationalistische Mehr⸗ heit für die Zweite Kammer zu finden. Geschieht dies aus Furcht vor den Arbeitern? Das Zentrum würde bei einem Proporz keine Mehrheit bekommen. Im Landesausschuß wurde das proportionale Wahlrecht beantragt. Dieser Antrag wurde auch angenommen, nur

Vorlage eine sehr umfangreiche Kritik geübt. Es ist nicht verwunden lich, daß bei einem so grundlegenden Gesetz die politischen Geg sätze scharf aufeinanderplatzen. Eine Verfassungsreform und ein Aenderung des Wahlrechts ist ja vom Reichstag im Prinzip gefordet worden, und insofern löst die Regierung das Versprechen des Reich kanzlers vom 10. März v. J. ein. Meine politischen Freunde a kennen in diesen Vorlagen eine brauchbare Grundlage, und urn werden uns bemühen, mit der Kommission zu befriedigenden Beschlüsen zu kommen. Elsaß⸗Lothringen gehört unloslich zum Deutschen Reit das ist der Grundgedanke dieser neuen Reform. Wäre es nicht so, würden wir nicht auf den Boden dieser Reform treten; freilch muß man sagen, solche Vorgänge, wie wir sie jüngst in Maß erlebt haben, sind nur geeignet, jedes Reformgesetz zu erschwen weil sie denjenigen Stoff geben, die die patriotische Sorge habe daß durch jede solche Reformgesetzgebung am letzten Ende die Elemem gestärkt werden, auf die solche Unruhen zurückzuführen sind. Ba überschätzen dabei den einzelnen Vorgang nicht. Es handelt sich solchen Unruhen in der Regel um jugendliche Personen, um den In hbagel, den Auswurf der Großstädte. Anderseits muß gesagt werd daß eine gewisse Planmäßigkeit in solchen Veranstaltungen nicht n verkennen ist. Um so mehr müssen wir wünschen, daß von den! stehenden gesetzlichen Machtbefugnissen seitens des Statthalters un der elfässischen Behörden Gebrauch gemacht wird. Der Vorredner auf die Periode Köller angespielt. Meine politischen Freunde müße allerdings wünschen, daß eine solche Periode nicht wiedae kehrt, daß das Liebäugeln mit solchen nationalistischen Elemente aufhört. Man darf eine solche Schlange nicht am Busen nähm Die Verfassungseinrichtungen und das Wab lrecht können nicht bleiben wie sie heute sind. Die ÜUnzufriedenheit ist jedenfalls zurückzufühn auf das Gefühl der fehlenden gleichmäßigen Behandlung mit d anderen deutschen Staaten und einer völlig unzureichenden Velt vertretung. In der Debatte von 1910 hat ein Abgeordneter dãh rechtsstehenden Partei, der Abg. Dr. Hoeffel, der doch gewiß Kenner von Land und Leuten ist, auch von diesen Empfindungen sprochen, von einem Gefühl der Niedergeschlagenheit, das auch besten Elemente bedrücke. Ich darf auf die Erklärungen des Reiche kanzlers vom 14. März 1910 verweisen, auf seine damaligen treffen Bemerkungen, wonach seit 30 Jahren ein Stillstand in der G weiterung der politischen Selbständigkeit Elsaß⸗Lothringens an etreten ist, was er bedauerte. Wir köͤnnen uns diesen kritiss Bemerkungen nur anschließen. Wenn man früher reformaten vorgegangen wäre, wäre diese Mißstimmung nicht so hoch gekomn Es war von jeher der größte Fehler der Regierungen, wenn sie berechtigten Forderungen des deutschen Volkes ablehnend gegenis stellten. Das hat sich oft schwer gerächt. Sehr oft ist, wenn die me Zeit für die Reform versäumt war, diese dann in viel radikalerer Weise⸗ folgt. Von jeher haben meine politischen Freunde die Notwendigkeit en gesetzgeberischen Eingreifens zugunsten Elsaß⸗Lothringens anerkas und wir stehen der Vorlage gegenüber auf dem Standpunkt der A führungen meines Fraktionskollegen Hieber. Unsere Stellungnan beruht auf zwei prinzipalen Forderungen: daß ein wirkliches Ves parlament als Vertretung der elsaß⸗lothringischen Bevölken geschaffen wird, und zum zweiten hat mein Freund Hieber verla⸗ daß Elsaß⸗Lothringen auch Bundesratsstimmen eingeren werden möchten. Er hat diese Forderungen ausführlich begrmn Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um die Schaffung aln Landtages, den Elsaß⸗Lothringen seit 1877 besitzt, sondern um die Reformierung desselben durch ein neues Wahlrecht. wird ohne weiteres in den Vordergrund zu schieben sein. 8 geschlagene direkte, geheime allgemeine Wahlrecht muß akgert werden, wenn man auf die Verhältnisse Elsaß⸗Lothringen⸗; darauf Rücksicht nimmt, daß die Elsaß⸗Lothringer auf die ber⸗ barten süddeutschen hinblicken. Freilich wird der Reichstag * vollständig ausgeschaltet, denn das Verfassungsgesetz kann; durch den Reichstag und Bundesrat aufgehoben und a werden. Diesen Vorbehalt wüssen wir fordern mit Rücsiicht die Möglichkeit kriegerischer Zeiten. Das Wahlgesetz soll eifaß lotbringisches Landesgesetz abgeändert werden koönnen. 1 zu erwägen, ob hier nicht eine ähnliche Bestimmung wie bezüglich 885 fassungsgesetzes zu fordern ist. Der Staatssekretär wies darauf! daß das allgemeine direkte Wahlrecht Industrie, Handel und Geme beeinträchtige. Wenn wir eine genügende Vertretung dieser Erw⸗ stände vermissen, so liegt es nicht allein am Wahlrecht, so zum großen Teile daran, daß gerade die führenden Persöah keiten von ihren Berufsgeschaften und sonstiger gem Tätigkeit so in Anspruch genommen sind, daß sie ff parlamentarischen Leben nicht beteiligen können. Es bält 4 sehr schwer, jemanden in das Parlament hineinzubringen, sich die Jahre vorher nicht mit der Politik beschäftigt. Im übrigen aber trifft das zu, was der Staatssekretär ausfe⸗ Was das Wahlprüfungsverfahren betrifft, so möchte auch ich wür⸗ daß Elsaß⸗Lothringen bald zu einem unabhängigen Verwaln gerichtshofe käme. Die Bestimmung des Entwurfs ist w 4 nur eine Ausnahmebestimmung. Die Prüfung der Legitima⸗ durch die lamente selbst ist ein altes Prinzip des Liberalies das allerdings wohl durch die Erfahrungen der jüngsten etwas Not gelitten hat. Wir wünschen, daß Elsaßz Lotke⸗ mit einem Wahlrecht bedacht wird mit dem Endziel, pelth Aufrüttelung des Volkes und Erziehung zur politischen

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prechen wenigstens noch die Vertreter der süddeutschen Regierungen mit; das

8 Mitglieder waren dagegen. Darauf kam die Anköündigung des

Kammer soll ja doch auch die organisierte Arbeiterschaft ihre Ver⸗ tretung finden, neben Vertretern von Handel und Industrie ꝛc. Wir sind bereit, auf den Boden dieser Vorlage zu treten und weit⸗ gehende Konzessionen zu machen, wir müssen aber an gewissen Kautelen sesthalten, die daraus resultieren, daß Elsaß⸗Lothringen ein Grenzland ist und daß auch das Deutsche Reich in Betracht kommt. Diesen Standpunkt vertreten auch die Liberalen in Elsaß⸗Lothringen. Der Abg. Emmel hat von der Jagd nach den Mandaten der Ersten Kammer gesprochen. Es ist doch ein durchaus gesunder Gedanke, daß die einzelnen Stände und Berufe in der Ersten Kammer zum Worte kommen sollen. Die Handwerkskammern verlangen eine stärkere Vertretung; dieser Wunsch ist nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Der Vertreter der Universität Straßburg müßte nicht bloß von den ordentlichen, sondern auch von den außerordentlichen Professoren gewählt werden. Was die Stellung des Kaisers in den Reichslanden betrifft, so wollen wir die Kaiserliche Gewalt in den Reichslanden nicht schwächen. Der Kaiser muß über dieses Grenzland seine Hand halten. Es ist nicht richtig, daß der Kaiser hier zum ersten Male als Organ der Landesgewalt eingeführt wird. Der Kaiser muß jederzeit in der Lage sein, durch Versagung seiner Sanktion Gesetze zu verhindern, die den Interessen des Reiches entgegenstehen. Der Kaiser hat auch das Recht der Ernennung von Mitgliedern der Ersten Kammer. Das ist durchaus berechtigt. Wir müssen in allen diesen Fragen neben den liberalen Grundsätzen auch die nationalen Interessen im Auge behalten. Das Verlangen eines lebenslänglichen Statthalters, eines Landesherrn, scheint mir unvorsichtig zu sein. Es kann sich doch heraus⸗ stellen, daß man sich in seiner Wahl vergriffen hat. Eine Krank⸗ heit kann auch sehr bald die Energie und Klugheit eines solchen Mannes erlahmen lassen; was soll dann geschehen? Durch eine solche lebenslängliche Ernennung würde gewissermaßen ein Fürstentum vorbereitet. Für die Uebertragung von Befugnissen an den Statt⸗ halter sollte der Reichskanzler die Verantwortlichkeit tragen. Bundes⸗ ratsstimmen für Elsaß⸗Lothringen in wirtschaftlichen Fragen könnten doch ohne weiteres Eingang finden; das würde kaum eine Verschiebung der Machtverhältnisse im Bundesrat herbeiführen, aber den wirtschaft⸗ lichen Interessen Rechnung tragen; ich verweise nur auf die Frage der Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wobei namentlich Straßburg interessiert ist. Dasselbe gilt von der Frage der Kaligesetzgebung. Die Kommission wird Veranlassung haben, zu erwägen, wie die Er⸗ füllung dieses Wunsches möglich ist. Die elsässischen Landesbeamten warten bis jetzt vergeblich auf eine Gleichstellung ihrer Bezüge mit den Reichsbeamten. Diese sind aufgebessert wegen einer allgemeinen Lebensmittelverteuerung. Derselbe Grund ist doch auch für die Landes⸗ bramten vorhanden. Ein zufriedener Beamter ist doch in den heutigen Verhältnissen eine unbedingte Notwendigkeit. Eine Differenzierung in derselben Stadt muß in Gehaltsfragen große Mißstimmung beworrufen. Ueber die Aussichten der Vorlage hat man sich in der letzten Zeit sehr pessimistisch ausgesprochen. Die „Straßburger Post“ hat auf die schlimmen Folgen eines Scheiterns der Vorlage bingewiesen. Wer ist denn gegen diese Fortbildung der Verfassung? Prinzipielle Gegner eines modernen Wahlrechts sind es vor allem, die die Konsequenzen des elsässischen Wahlrechts für Preußen fürchten. Auch eine Anzahl von Patrioten sind gegen die Reform, die eine Ge⸗ fahr in der Bildung eines selbständigen Staates sehen. Die dritte Kategorie, klerikal angehauchte Nationalisten oder nationalistische Klerikalen, fürchtet, daß durch diese Reform ihnen Hündstof zur Un⸗ zufriedenheit entrissen wird; sie sehen schon ihre Felle wegschwimmen. Wir hoffen, es wird zu einer Verständigung kommen. Wir wünschen, daß durch ein gutes Wahlrecht der liberale Gedanke im Elsaß gestärkt und seine Verschmelzung mit dem Reiche gefördert werde. Es ist klar, daß, wenn diese Vorlage scheitert, der Mißmut sich steigern wird. Sie gibt ja keine Autonomie, aber jeder ruhig denkende Elsässer muß anerkennen, daß die Vorlage einen großen Fortschritt in der Richtung der Fortentwicklung der Verfassung und des Wahlrechts enthält. Wir hoffen, daß wir bei dieser Vorlage auf einer mittleren Linie zusammen⸗ kommen. Die Belastung dieses sterbenden Reichstags ist überaus groß. Ale Gesetze können ja nicht verabschiedet werden, aber von diesem Gesetze möchte ich wünschen, daß der Reichstag seine volle Kraft ein⸗ setzt und es zu stande bringt im Interesse der Förderung der Zu⸗ friedenheit im Lande und im Interesse der engeren Verschmelzung von Elsaß⸗Lothringen mit dem Deutschen Reiche, die wir ja alle wünschen. Abg. D. Naumann ffortschr. Volksp.): Ob diese Vorlage die ruhigen Elemente in Elsaß⸗Lothringen befriedigen wird, ist mir doch nach meiner Kenntnis des Landes sehr zweifelhaft. Man empfindet es, daß dies Gesetz von solchen gemacht wird, die die Verhältnisse des Landes zum großen Peil nicht kennen. Wie weit sind überhaupt Reichstag und Bundesrat zuständig, ein solches Gesetz zu erlassen? Die formelle Zuständigkeit kann ja nicht bezweifelt werden, um so mehr die sachliche Zuständig⸗ keit. Die Aufhebung des geltenden Rechts kann ja nur durch die⸗ jenigen Faktoren geändert werden, die es geschaffen haben. Man muß von vornherein erörtern, ob nicht die Stoffverteilung zwischen dem Verfassungsgesetz und dem elsaß⸗lothringischen Gesetz noch anders geordnet werden kann. Den Elsässern und Lothringern erscheint das als eine wesentliche 2 ls es sich hier darum handelte, die Mecklenburger wegen der assungsfrage zur Raison zu bringen, haben die Herren von rechts versichert, man dürfe den Mecklen⸗

Import empfunden. Der Staatsgewalt in monarchischer Gestalt ist es nicht geglückt auf einem Boden, auf dem der Monarchismus zu Ende war, ihn wieder zu erwecken. Mit einer Republik verbindet sich die abenteuerliche Vorstellung, g. man erst durch die französische Revolution hindurchgehen müsse. ie Elsässer stehen der Erblichkeit der Monarchie etwa mit denselben Gefühlen gegenüber, als wenn jemand auf den Gedanken käme, das Amt eines Oberbürgermeisters zu einem erblichen zu machen. Der Entwurf gibt der Regierung im Konfliktsfall eine starke Macht in die Hand, die wir in der bis⸗ hberigen Verfassung nicht hatten. Wir sind deshalb gegen die Be⸗ stimmung im § 5, wonach die Landesregierung bis zum Inkraft⸗ treten des neuen Etatsgesetzes ermächtigt sein soll, nach Maßgabe des letzten Haushaltsetatzs Steuern und Abgaben zu erheben. Das Ernennungsrecht des Kaisers für die Erste Kammer geht uns zu weit. Ueber die Frage der Lebenslänglichkeit des Statthalters kann man verschiedener Ansicht sein. Praktisch betrachtet, würde die Lebens⸗ länglichkeit ein starkes Band abgeben zwischen Statthalter und Land. In diesem Zusammenhange könnte man auch die Frage der Vertretung Elsaß⸗Lothringens im Bundesrat anders beurteilen, als es von den Gegnern dieser Vertretung geschieht. In bezug auf das Wahlrecht sollte es keinen Unterschied zwischen Staatsbürgerrecht und Reichs⸗ bürgerrecht geben. Statt der dreijährigen Reichsangehörigkeit dürfte eine einjährige genügen. Die Königlich sächsische Altersgrenze sollte man wirkl hier ruhig fortlassen. Mit solchem Kleinkram sollte man die Elsässer verschonen. Wahlfragen darf man überhaupt nicht danach beurteilen, welchen Nutzen sie augen⸗ blicklich dieser oder jener tei geben, sondern sie prinzipiell ent⸗ scheiden. In dieser Beziehung sind wir für das Proportionalwahl⸗ recht. Den Eid sollte man nach meinem persönlichen Gefühl nicht Leuten aufzwingen, deren religiöses Empfinden sich dagegen sträubt. Im übrigen freue ich mich, daß der Reichskanzler dem Reichslande as allgemeine, direkte und geheime Wahlrecht schenken will, das er Preußen versagt hat.

Abg. von Dirksen (Rp.): Meine politischen Freunde sind damit einverstanden, daß die Vorlage einer Kommission von 28 Mit⸗ gliedern überwiesen wird. Das Maß des Wohlwollens, mit dem sie diese Ueberweisung begleiten, ist bei ihnen geteilt. Mein Fraktions⸗ kollege Dr. Hoeffel wird den kleineren Teil meiner Fraktion ver⸗ treten. An die Spitze meiner Ausführungen möchte ich den Ge⸗ danken stellen, den D. Naumann ausgesprochen hat, ob Reichstag und Bundesrat zu einer solchen Gesetzgebung zuständig seien. Die Zu⸗ ständigkeit kann nicht bezweifelt werden. Reichstag und Bundesrat sind befugt, einem durch Kriegsrecht zugekommenen Teile des Bundes⸗ gebiets auf seinen wiederholten dringenden Wunsch eine Ver⸗ fassung zu gewähren. Die Vorlage an sich konnte für uns keine Ueberraschung bieten, nachdem der Reichskanzler am 14. März 1910 eine dahingehende Erklärung abgegehen hat, und die vorliegenden Resolutionen einstimmig angenommen waren. Der Entwurf ent⸗ spricht den im Reichstag und im Reichsland zum Ausdruck ge⸗ brachten Wünschen. Es war daher eine Pflicht und ein Recht des Bundesrates, die Vorlage zu bringen. Elsaß⸗Lothringen ist auch mit diesem Vorgehen der einverstanden. Ein sehr er⸗ fahrener Parlamentarier hat mir gesagt, es sei für ihn die weit⸗ tragendste Entscheidung in seiner 25jährigen parlamentarischen Tätig⸗ keit. Deshalb ist es begründet, daß wir sorgsam prüfen, ob die Vor⸗ lage in dieser Form und zu diesem Zeitpunkt berechtigt ist. Die Be⸗ rechtigung der Wünsche Elsaß⸗Lothringens nach einer Verfassung sind unbestreitbar. Es nahm in staatsrechtlicher Beziehung eine Ausnahmestellung ein. In seiner Rede vom 14. März 1910 hat der Abg. Naumann das Wort geprägt, daß Elsaß⸗Lothringen das Objekt des Bundesrates sei. Dies gibt die staatsrechtliche Stellung nicht unzutreffend wieder. Es muß endlich Wandel geschaffen werden. Fragen wir nach der Schuld, so liegt ein großer Teil derselben zweifellos in der Vergangenheit. Er ist den Männern beizumessen, die nach Gründung des Reiches nicht in der Lage gewesen sind, Elsaß⸗Lothringen in eine solche Stellung zu bringen, daß es wirklich unablöslich mit Deutschland verbunden war. Wir können jetzt in aller Aufrichtigkeit nur sagen, die jetzigen Zustände wären vermieden, wenn die Aufteilung des Landes unter zwei oder drei der benachbarten Bundesstaaten erfolgt wäre. Wir wissen, daß es nicht Mangel an Mut oder politischer Einsicht bei dem großen Staatsmann war, der ihn verhinderte, diesen Schritt zu tun. Er sagte mit Recht, daß es ihm nur aus zwingenden Gründen der Politik nicht möglich war. Ueber die geschichtliche Entwicklung Elsaß⸗Lothringens hat ein Straßburger Professor Fritz von Calker kürzlich hier einen Vortrag gehalten, in welchem er darauf hinwies, daß der Mangel in unserer damaligen Politik darin bestand, daß wir Elsaß⸗Lothringen, welches gewohnt war, einem großen mächtigen Staatswesen anzugehören, auf eigene Füße gestellt und Seeee haben, es sollte sich wirtschaftlich und politisch selb⸗ ständig fühlen. Seine Stellung sei die eines Kindes gewesen, dem die Eltern gestorben und das einem Vormunde überlassen sei, in dessen Haus Verwandte aus Süddeutschland und Norddeutschland kamen, so daß es unwirsch geworden sei und nicht wisse, wo es An⸗ schluß finden solle. Diese Ansicht eines in Elsaß⸗Lothringen dozierenden Professors können wir als richtig anerkennen und uns seelisch in die verfasunß des Landes hineinversetzen. Wirtschaft⸗ lich hat sich Elsaß⸗Lothringen nicht so schlecht gestanden.

burgern nicht vorgreifen. Man darf doch die Elsässer nicht

sache erscheint die gewählte Verfassungsregelung meinen Freunden an⸗ nehmbar. Ohne die Erste Kammer würde der Gesetzentwurf für uns überhaupt unannehmbar sein. Das Notverordnungsrecht des Kaisers, das Hoheitsrecht des Reiches in bezug auf die Eisenbahnen sind Momente, die bei gerechter Abwägung des Für und Wider das zu treffen scheinen, was den Wünschen des Reichstages entgegenkommt. Das vorgeschlagene Wahlrecht erscheint uns bei den gewährten Kautelen annehmbar. Diese Kautelen müssen aber in das Gesetz hineinkommen. Nicht einverstanden sind wir mit der Art der Regelung über die Wahl der drei Arbeitervertreter in die Erste Kammer. Wenig ar genehm hat uns berührt der starke Chauvinismus, der sich früher im Elsaß zeigte: wir haben aber unsere Bedenken zurückgestellt, weil wir uns sagten, daß man nur durch Vertrauen Vertrauen ge⸗ winnen kann. Die letzten Vorgänge in Metz haben uns aber doch stutzig gemacht. (Der Redner schildert die Vorgänge auf Grund eines Be richtes der „Straßburger Post“.) Man sollte nun glauben, daß nach diesen Vorgängen und nach der verurteilenden Haltung der deutsch⸗ gesinnten Presse wenigstens im Lande Ruhe eintreten würde. Die „Lorraine sportive⸗ hat aber noch neuerdings sich wieder geregt. Auch das Abschneiden von Eisenbahndrähten usw. gibt zu denken. Im französischen Parlament hat Jaurès sogar von der Möglichkeit der Lösung der elsässischen Frage durch ein Schiedsgericht gesprochen. Ich glaube, daß der ganze Reichstag der Meinung ist: eine elsässische Frage gibt es nicht. Diese Frage ist vor 40 8*9. durch Blut und Eisen entschieden worden. Wir müssen hier vorsichtig sein, einem Lande wie Frankreich gegenüber könnte eine zu große Langmut vielleicht falsch gedeutet werden. Wir konnten verlangen, daß die elsässische Presse einmütig gegen jene Exzesse vorging. Das ist aber nicht der Fall gewesen. Man hat versucht, sie als harmlos hinzustellen. Wir müssen von Elsaß⸗Lothringen Garantien verlangen, die es uns ermöglichen, es als gleichwertiges Gebiet ansehen zu können. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es uns zweifelhaft, ob der gegen⸗ wärtige Zeitpunkt zur Einbringung der Vorlage geeignet war. Wenn die Gegner des Gesetzes jetzt schon so kritisch sind, so müssen wir uns fragen, was erst geschehen wird, wenn die Vorlage Gesetz ist. Wir befürchten, daß dann die Unzufriedenheit noch wachsen und neue Be⸗ unruhigung eintreten wird. Wir wollen die Verfassungsfrage nicht Stück für Stück, sondern auf einmal regeln, damit die Elsässer sich in Zu kunft wohl fühlen und nicht immer neue Forderungen aufstellen. Tun wir dies aber, so müssen wir auch in die Verfassung die nötigen Kautelen aufnehmen. Wir möchten den Reichskanzler weniger ausgeschaltet wissen und wünschen, daß die Spezialbestimmungen über das Wahl⸗ recht nicht auf ein Spezialgesetz verwiesen, sondern in die Verfassung selbst aufgenommen werden. Wir wollen ein Definitivum schaffen, an dem nicht gerüttelt werden kann, wir befürchten, daß die Erste Kammer leicht ein Stützpunkt für die Notabeln werden kann, statt eines Gegengewichts gegen die Zweite Kammer. Von einem lebens länglichen Statthalter können wir uns nach den Erfahrungen, die wir mit früheren Statthaltern gemacht haben, nichts Besonderes ver⸗ sprechen, am allerwe 815 mit einer bloß repräsentativen Persönlich⸗ keit. Die Frage der Aufteilung des Reichslandes an einzelne Bundes⸗ staaten, speziell an Preußen, ist ja nicht akut. Man darf aber dabei nicht übersehen, . sehr ernste und hervorragende Männer die An⸗ gliederung an Preußen empfohlen haben. Preußen drängt sich jeden⸗ falls nicht danach. Diese ganze Frage ist lediglich danach zu be⸗ urteilen: was wird für Elsaß⸗Lothringen erreicht? Es wird hier wohl niemand geben, der Elsaß⸗Lothringen nicht eine glänzende Gegen wart und Zukunft wünscht. Wir werden gern unsere Hand dazu reichen, daß dies Ziel erreicht wird.

Darauf wird um 7 Uhr die Weiterberatung auf Sonn⸗ abend 11 Uhr vertagt.

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1.1.

Preußischer Landtag. 8 Haus der Abgeordneten. 13. Sitzung vom 26. Januar 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) b

Ueber den Beginn der Sitzung, in der die Beratung

zung, g des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung bei dem Kapitel der landwirtschaftlichen Lehranstalten fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Heine (nl.) befürwortet den weiteren Ausbau des ländlichen Fhhhe ee. besonders die Einrichtung von Haus⸗ altungsschulen. n jedem Kreise müsse wenigstens eine Haus⸗ batun JcFulen aehei hehn s sse wenigstens eine Haus „Abg. Kuntze (kons.): Ich danke dem Minister dafür, daß er in so weitem Maße Mittel für die ländlichen Fortbildungsschulen Aer. gc hat. Das ländliche Fortbildungsschulwesen hat sich leider nicht so recht entwickelt, weil zu sehr schematisiert worden tle Es muß mehr den örtlichen Verhältnissen Rechnung getragen werden. Das länd liche Fortbildungsschulwesen wird sich erst dann richtig entwickeln können, wenn das Gesetz für Schlesien vom vorigen Jahre dahin ab⸗ geändert wird, daß der Kreisausschuß bestimmen kann, daß in be⸗ stimmten Bezirken Zwangsfortbildungsschulen eingerichtet werden.

Wenn es auch noch eine Reihe wirtschaftlicher Wuͤnsche hat, so hat 14“*

Auch bei den Haushaltungeschulen darf nicht schematisiert werden.

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