1911 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

zu veranlassen, liegt für mich kein Grund vor. Aber diesen Ver⸗ dächtigungen gegenüber, bemerke ich, daß ich sie mit aller Entschieden⸗ heit zurückweise. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Auf welcher Höhe die Auffassung der Justizverwaltung steht, zeigt, daß der Justizminister nicht das aller⸗ zarteste Wörtchen der Mißbilligung zu stande gebracht, sondern sich zu einer ausdrücklichen Billigung des Verfahrens verstanden hat. Der Justizminister hätte in viel höherem die Unabhängigkeit der Justiz stützen können, wenn er auf alle Anzapfungen aus dem Hause erklärt hätte: die Unabhängigkeit der Richter ist für mich Tabu; ich muß es als Versuch der Verleitung zur Pflichtwidrigkeit auffassen, wenn Sie von mir erwarten, daß ich gegen die amtierenden Richter einschreiten sollte. So hätte gesprochen werden müssen, wenn die Unabhängigkeit der Richter die Wahrheit wäre. Der Justiz⸗ minister hat keine Geneigtheit bekundet, die von mir hinsichtlich des Essener Prozesses gewünschten Untersuchungen anzustellen.

Abg. Haarmann⸗Altena (nl.): Die Unterredung zwischen dem Justizminister und dem Landgerichtsdirektor Dr. Unger entzieht sich jeder Diskussion. Meine Freunde stehen durchaus auf dem Boden des Justizministers. Der Abg. Liebknecht hat dem Essener Staats⸗ anwalt geradezu Ungeheuerliches nachgesagt. Wir müssen eine solche Anspielung aufs allerschärfste mißbilligen. Es muß bestritten werden, daß ein Ehrenmann, wie der heimgegangene Erste Staatsanwalt Petersohn, sich eines solchen Verbrechens schuldig gemacht haben könnte. Es ist nichts zu untersuchen, wir haben nichts zu beweisen, sondern Sie. (Große Unruhe und Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten) Sie wollen nur Haß und Verachtung schüren, das ist Ihr Gewerbe. (Lärm bei den Sozialdemokraten.) 8

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Dieser Standpunkt läßt die genügende Sachkunde über das vermissen, worüber ich gesprochen habe. Die Verfehlungen Münters lagen offen vor aller Augen. Wenn der Staatsanwalt nichts davon gewußt hat, so tragen die Vorgesetzten Münters die Schuld daran. Gerade diese Unterlassung zeigt die Ein⸗ seitigkeit bei unserem Gerichtsverfahren. Wenn wir angesichts des offensichtlichen Zusammenbruchs der Anklage eine Untersuchung über diesen mindestens höchst verwunderlichen Punkt verlangen, so müssen wir aufs allerschärfste dagegen protestieren, daß der Vorredner so tut, als ob die Beamten über jede Kritik und jeden Verdacht er⸗ haben seien. Auch Schröder und die anderen, die schwere Zuchthaus⸗ strafen abgesessen haben, waren Ehrenmänner und sind es bis heute geblieben. , .

Abg. Haarmann⸗Altena (nl.): Es ist auch nicht der Schimmer eines Beweises für die behaupteten verbrecherischen Dinge ver⸗ sucht worden. Sie (zu den Sozialdemokraten) müssen Beweise bringen, niemand anders, aber Sie können nichts beweisen, wie es bei Ihnen immer der Fall ist. (Widerspruch bei den Sozialdemo⸗ kraten. Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Ist denn das erste Urteil nicht auch von Geschworenen gefällt worden? (Lebhafte Zu⸗ stimmung bei den Nationalliberalen; erregte Zwischenrufe von den Sozialdemokraten; Glocke des Präsidenten. Präsident von Kröcher: Ich bitte, sich mit den Zwischenrufen etwas zu mäßigen.) Ich erinnere mich heute nicht mehr daran, wie die Sache lag, und habe mir auch nicht die Mühe gegeben, mich zu informieren. Aber ich sagte mir gleich, es müßte doch sonderbar sein, wenn im Wiederaufnahme⸗ verfahren jetzt etwas anderes als Freisprechung herauskommen sollte. Denn nach 15, 16 Jahren ist das ganze Bild doch vollständig ver⸗ wischt; die Zeugen mußten erklären, daß ihnen die Sache heute nicht mehr erinnerlich ist, und Münter ist tot. Wissen Sie denn, wie er sich zu den Beschuldigungen gestellt hätte, welchen Eindruck die Persönlich⸗ keit des Münter diesmal auf die Geschworenen gemacht haben würde? Ich will mich nicht etwa gegen das jetzige Urteil wenden, aber des⸗ halb, weil ein Freisprechungsverdikt herausgekommen ist, alle Leute, besonders die Staatsanwälte, die vor 15 Jahren ihre Kräfte wochen⸗ lang eingesetzt haben, hier in der Oeffentlichkeit als Verbrecher zu ö das ist nicht wohlgetan, am allerwenigsten ist das vornehm.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ob vornehm oder nicht vornehm! Die vornehmste Pflicht ist es, mit aller Schärfe auf die Punkte inner⸗ halb der Justizverwaltung hinzuweisen, die einer Abänderung bedürfen, und alle Schäden der Justiz zu beleuchten. Das ist Pflicht und Vor⸗ nehmheit. Sie verstehen unter Vornehmheit vor allen Dingen die Innehaltung der Kollegialität innerhalb der Bureaukratie, die Bewahr⸗ heitung des Sprichwortes: Eine Krähe hackt der anderen die Augen nicht aus! Gegenüber der Darstellungsweise, daß der Freispruch nur auf die Länge der inzwischen verflossenen Zeit zurückzuführen ist, betone ich, daß die früheren Zeugen fast alle vorhanden waren, und daß ihnen alle Protokolle, auch die über die polizeilichen Vernehmungen usw., vorgehalten sind. Auf Grund dieser Vorhaltungen hat sich das Bild der diesmaligen Zeugenaussagen gestaltet. Es ist ein gutes Recht des Staatsbürgers, Rechenschaft darüber zu fordern, wie es möglich war, daß auf Grund der Zeugenaussagen eincs als gewissenlosen Subjektes bekannten Mannes ein solches Urteil hat gefällt werden können. Der Justizminister muß erklären, ob er sich zu der Untersuchung für ver⸗ pflichtet hält, ob die Staatsanwaltschaft seinerzeit Kenntnis von den per⸗ sönlichen Qualitäten des Gendarmen Münter gehabt hat.

Bei den Ausgaben für die Amtsanwälte kommt Abg. Faltin (Zentr.) auf die letztere betreffende Resolution der

Reichstagskommission für die Strafprozeßordnungsnovelle zurück. Diese

Resolution verlange die Besetzung der Amtsanwaltsstellen mit juristisch vorgebildeten Kräften. In den beteiligten Kreisen sei dadurch eine große Aufregung entstanden. Der Redner steht auf dem Standpunkte, daß diese Stellen den mittleren Justizbeamten vorbehalten werden sollten, während der Minister verfügt habe, daß für die Besetzung einmal Juristen, welche die erste Staatsprüfung bestanden haben, dann Gerichtsschreiber und endlich Offiziere in Betracht kommen sollen. Die mittleren Justizbeamten hätten sich in diesen Stellen aus gezeichnet bewährt. Bei den Amtsanwälten komme es tatsächlich weniger auf die juristische Vorbildung an, als auf die Kenntnis von Land und Leuten. Es sei dringend zu wünschen, daß die erwähnte Resolution umgestaltet, jedenfalls den Gerichtssekretären der Zugang zu den Amtsanwaltsstellen nicht versperrt werde. Die Rechnungs⸗ revisoren sind in eine Gehaltsklasse eingereiht, die den tatsächlichen Verhältnissen gar nicht entspricht. Als Mindestgehalt gilt für diese Klasse 1800 ℳ, während in Wirklichkeit kein Rechnungsrevisor weniger als 3000 erhält. Die Beamten in die ihnen gebührende Gehaltsklasse zu bringen, kostet dem Staate keinen Pfennig Geld, aber das Ansehen dieser Beamten wird gehoben. Die Gerichtssekretäre müssen auf dieselbe Rangstufe gestellt werden wie die Sekretäre der Verwaltung. Derjenige, der den Titel Gerichtsschreiber erfunden hat, hat diesen Beamten keinen Gefallen damit getan. Sie könnten Gerichtssekretär oder Justizsekretär benannt werden. Die Ge⸗ hälter der Oberlandesgerichtssekretäre fallen aus dem Rahmen heraus. Es gibt 28 verschiedene Berechnungsarten für diese Gehälter. Es müssen die Dienststunden allgemein durchgehend angesetzt werden. Die Aktuare müssen zur Erlernung der Stenographie und des Schreib⸗ maschinenschreibens angehalten werden. Geheimer Oberzustitrat Fritze: Nebenamtlichen Anmaltsstellen glaubt die Justizverwaltung nicht zustimmen zu können. In der in der Kommission im Reichstage angenommenen Resolution ist nicht davon die Rede, daß die Amtsanwälte juristisch vorgebildet sein müssen. Die Erfahrungen mit den mittleren Beamten sind bisher durchaus günstig gewesen. Ueber die Frage der Stellung der Rechnungsrevisoten schweben Erwägungen. Durch die jetzige Zulage von 300 stehen sich die Rechnungsrevisoren aber besser, als es durch die Versetzung in eine andere Gehaltsklasse geschehen könnte. Das Ansehen der Rechnungsrevisoren ist übrigens so gesestigt, daß es durch die Einreihung in die jetzige Gehaltsklasse nicht herab gesetzt wird. Durchgehende Dienststunden können nicht allgemein angesetzt werden; das muß sich nach den örtlichen Verhältnissen richten. In vielen Fällen ist den Beamten selbst gar nicht damit edient. Daß die Aktuare Stenographie lernen, ist ein dringender Wunsch der Justizverwaltung; daß sie Schreibmaschinenschreiben er⸗ lernen, wird ihnen auch nicht unzuträglich sein.

Abg. Witzmann (nl.): Die Reorganisation der Amtsanwaltschaft wird erst vorgenommen werden können, wenn die Strasprozeßordnung im Reichstage Gesetz geworden ist. So hoch auch die Anforderungen an die Amtsanwalte, besonders in juristischer Beziehung, sind, so muß man doch sagen, daß unsere Amtsanwälte sich ausgezeichnet bewährt haben. Die mittleren Justizbeamten sind durch ihre Vorbildung und durch den speziellen Vorbereitungekursus ausgezeichnet für dieses Amt geeignet. Der Minister hat erklärt, daß er die Oberstaatsanwälte angewiesen habe, nur dann Berufung einzulegen, wenn tatsächlich Gründe zur Berufung vorliegen. Aber es liegen auch jetzt noch ganz dieselben Klagen vor, wie im vorigen Jahre. Ich möchte den Minister bitten, seiner Anweisung Nachdruck zu verleihen. 1

Abg. Mathis (nl.): Ich bitte den Minister, für den Posten der Amtsanwälte besonders die mittleren Justizbeamten zu berücksichtigen, die ganz besonders dazu geeignet sind, weil sie eine sechsmonatige Vorbereitungszeit hinter sich haben. Die Krankenkasse des Bundes 86 Gerichtssekretäre müßte vom Staat einen Zuschuß erhalten.

Abg. Bartscher (Zentr.): Ich würde es sehr bedauern, wenn die Justizkommission des Reichstags den mittleren Justizbeamten das Amt der Amtsanwaltschaft verschließen wollte. Bei Verleihung des Titels Rechnungsrat ist die Justizverwaltung gegenüber den mittleren Justizbeamten bisher sehr stiefmütterlich verfahren. Zur praktischen Verwirklichung des Rufes nach Sparsamkeit möchte ich empfehlen, besondere Protokollführer anzustellen, wie es der Geheime Justizrat Weingärtner in der „Deutschen Juristenzeitung“ empfiehlt. Die tatsächliche Uebung bei größeren Gerichten ist schon die, daß zur Aufnahme der Protokolle Kanzleibeamte verwendet werden. Der Gerichtsschreiber ist für diese Arbeit eine viel zu teure Kraft, sie ent⸗ spricht auch gar nicht seiner höheren Ausbildung.

Abg. Dr. König (Zentr.) wünscht eine Amtsrobe für die Amts anwälte.

Abg. Sültemeyer (kons.) befürwortet ebenfalls die Berück⸗ sichtigzung der mittleren Justizbeamten bei Besetzung von Amts anwaltstellen.

Bei den Gehältern für die Gefängnisinspektoren erörtert

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) Mißstände, die sich bei der Unter⸗ suchungshaft vielfach herausgestellt haben: Es ist ungesetzlich, wenn Untersuchungsgefangenen in ihrer Lektüre Beschränkung auferlegt wird. Die Haft darf nicht mit einer Beaufsichtigung der Lebensweise und Beschäftigung der Gefangenen verbunden werden; die Haft darf nur eine Freiheitsentziehung sein. Die Selbstbeköstigung muß ohne weiteres dem in bloßer Haft Befindlichen gestattet sein. Warum hält man die Festungsgefangenen von den Gefängnissen stets ge⸗ trennt? Da handelt es sich eben um die Angehörigen höherer Gesellschaftsklassen, während von der Haftstrafe meistens „sozial Tieferstehende“ betroffen werden. In den Gefängnissen sollen die Gefangenen mit einer ihren Fähigkeiten angemessenen Arbeit be⸗ schäftigt werden. Mit Außenarbeit dürfen Gefangene nicht beschäftigt werden, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Wenn wir für sozialdemokratische Redakteure die Selbstbeschäftigung fordern, so verlangen wir damit keine Ausnahme, sondern nur die Durchführung dieser gesetzlichen Vorschrift. Ich will nicht in Abrede stellen, daß die Gefängnisärzte außerordentlich tüchtig sind; aber es sollte doch die Hinzuziehung von Spezialärzten ermöglicht werden. Gibt es übrigens in den Frauengefängnissen weibliche Gefängnis⸗ ärzte? Ich habe in dem ganzen Etat keine Position über die Be⸗ soldung der Scharfrichter gefunden, dieser wichtigen Institution und wertvollen Stütze des modernen christlichen Staates. Die Scharf⸗ richter und ihre Henkersknechte sind zwar nur Akkordarbeiter, aber in den Etat müssen die Gelder dafür doch eingestellt werden.

Geheimer Oberjustizrat Plaschke: Auf die Frage betreffs der Scharf⸗ richter will ich nicht näher eingehen. Ob in der Untersuchungshaft jemand Briefe schreiben darf oder nicht, entscheidet der Richter. Wenn der Richter es gestattet, darf der Untersuchungsgefangene Briefe schreiben; wenn es der Richter verbietet, kann es ihm nicht gewährt werden. Der Gefängnisbeamte hat eine Erlaubnis nicht zu erteilen. Es ist unrichtig, daß die Festungshaft nicht in Gefängnissen voll⸗ streckt wird. An zwei Stellen in Preußen ist das doch der Fall. Ueber die Kleidung, Beköstigung und Beschäftigung enthalten die Gesetze die einschlägigen Vorschriften, die sich natürlich nicht beziehen auf die sogenannte qualifizierte Haft. Da heißt es, daß eigene Kleidung so weit gestattet ist, als es mit der Sicherheit und Ordnung ver⸗ einbar ist. Die Gefangenen behalten ihre eigene Kleidung und Wäsche, soweit die eigenen Sachen in Ordnung und schicklich sind. Diese Beschränkung ist nötig, um einen ordentlichen Ge⸗ fängnisbetrieb aufrechterhalten zu können. Wenn der Abgeordnete diese Bestimmungen eingesehen hätte, so hätte er seine Be⸗ schwerden nicht vorgebracht. Es ist selbstverständlich, daß der Gefangene erst befragt wird, ob er mit der Außenarbeit ein⸗ verstanden ist, nicht nur mündlich, er muß sogar ein Formular unterschreiben. Daß die sozialdemokratischen Redakteure ein anderes Recht haben sollen als jeder andere Gefangene, wird von der Ver⸗ waltung bestritten. Wenn der Mann ins Gefängnis kommt, so ist er Strafgefangener, ob er nun Redakteur ist oder irgend etwas anderes. Daß mit den individuellen Verhältnissen gerechnet wird, ist selbstverständlich. Soweit es irgend angängig, wird nach der Individualität verfahren und eine entsprechende Arbeit verschafft. Vielfach ist das ja nicht möglich; dann muß sich der Mann auch mit einer Beschäftigung be⸗ scheiden, die er sonst in seinem Leben nicht gehabt hat. Das ist kein so großes Unglück.

Abg. Dr. Runze (fortschr. Volksp.) wünscht eine etatsmäßige An stellung der Gefängniswärter.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) begründet nochmals seine Forderung bezüglich der Selbstbeschäftigung sozialdemokratischer Redakteure.

Bei den Ausgaben für Geschäftsbedürfnisse bemerkt Abg. Bartscher (Zentr.): Die Reinigung der Gerichtsgebäude h oft viel zu wünschen übrig. In den meisten Gerichtsgebäuden gibt es weder Zentralheizung noch elektrisches Licht. Bei Ofenheizung liegt in manchen Räumen der Staub fingerdick auf den Akten; die Petroleumlampen verbreiten ein trübes, unzureichendes Licht und einen üblen Geruch, sodaß direkt die Gesundheit der Beamten in Mitleidenschaft gezogen ist.

Das Kapitel „Land und Amtsgerichte“ wird genehmigt.

Beim Kapitel „Besondere Gefängnisse“ wünscht

Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.) bessere Verpflegung in den kleineren Gefängnissen. 8

Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.): Man soll bei Behandlung der Gefangenen nicht generalisieren und sie nicht ganz allgemein als Ver⸗ brecher behandeln. Ein Mittel, dem entgegenzuwirken, ist die Pflege des religiösen Gefühls, und zwar soll die Seelsorge möglichst an dem einzelnen vorgenommen werden. Für die Katholiken ist in dieser Beziehung nicht so gut gesorgt, wie für die Protestanten. Der Unterricht in den Gefängnissen wird nicht immer in der richtigen Weise gehandhabt.

Geheimer Oberjustizrat Plaschke: Der von dem Vorredner berührte Umstand, daß in Gefängnissen mit über 1600 Insassen es unmöglich sei, auf die einzelnen bessernd einzuwirken, ist richtig. Wir haben diesem Uebelstande praktisch dadurch abzuhelfen gesucht, daß wir in solchen Gefängnissen Abteilungen schufen, deren Vorsteher imstande sind, sich um die Gefangenen auch persönlich zu bekümmern.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die bessernde Wirkung des geistlichen Zuspruchs können wir nicht anerkennen. Die Verwaltung sollte sich einnal eingehend mit der Frage der Gefängnisärzte beschäftigen.

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei dem Kapitel „Barauslagen Strafsachen“ regt

Abg. Witzmann (nl.) eine Aenderung der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige an.

in Zivil⸗ und

8

Geheimer Oberjustizrat Fritze erklärt, daß eine solche Aenderung

sich zurzeit als unmöglich erweise. Abg. Bartscher (Zentr.):

scheint doch dringend geboten. Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) bittet um Auskunft, welche Kosten

jährlich die Hinrichtungen in Preußen verursachen. Man könne ja

für diese staatstützende Tätigkeit des Henkers einen besonderen Titel-

in den Etat einstellen. Das Kapitel wird bewilligt.

Beim Kapitel „Sonstige Ausgaben“, und zwar bei dem Titel „Kosten des Fiskus als Prozeßpartei“, beklagt

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.), daß in dieser Beziehung viel zu fiskalisch verfahren werde, und kommt dann auf den Essener Mein⸗ eidsprozeß Schröder und Genossen zu sprechen. dieses Prozesses machten sich heute Bestrebungen geltend, das Wieder⸗ aufnahmeverfahren zu erschweren. Ein solcher Standpunkt erscheine ganz unerfindlich. Die Verwaltung solle mit aller Geschwindigkeit diesen Standpunkt verlassen und damit einer höheren Gerechtigkeit zum Siege verhelfen.

Das Kapitel wird bewilligt.

Es folgt das Kapitel „Unterhaltung der gebäude“, 2 050 000 ℳ. ““

Abg. Reinhard (Zentr.): Dieser Fonds ist seit mehreren Jahren nicht mehr erhöht worden. Die großen Städte sind ja neuerlich viel⸗ fach mit schönen und zweckentsprechenden Einrichtungen versehen, aben die kleinen Amtsgerichte müssen doch noch öfter mit Gebäuden vorlieb nehmen, die zu wünschen übrig lassen. an Beleuchtung. Die Sparsamkeit an dieser Stelle ist überhaupt keine Sparsamkeit, denn die Reparaturen kosten nachher das Doppelte.

Das Kapitel wird bewilligt.

Damit ist das Ordinarium erledigt, es folgen die ein⸗ maligen und außerordentlichen Ausgaben.

Bei dem Neubau eines amtsgerichtlichen Geschäfts⸗ Öund Gefängnisgebäudes in Luckenwalde, 1. Rate 120 000 ℳ, bittet

Abg. von Oertzen (Hosp. d. Frkons.), den Neubau, der dringend nötig sei und von der Bevölkerung dankbar begrüßt werde, zu be⸗ willigen.

Bei dem Neubau eines Geschäftsgebäudes und eines Ge⸗ fängnisses für das Amtsgericht in Eisleben, 1. 170 000 ℳ, bittet

Abg. Dr. Arendt (freikons.), für diesen Neubau einen anderen Bauplatz in Aussicht zu nehmen, da der jetzt vorgeschlagene geeignet sei,

Eine Erhöhung jener Gebühren er⸗

Justiz⸗

die Interessen vieler Gewerbetreibenden der Stadt zu benachteiligen. seitens

Auch werde wie ihm scheine, mit einem Recht der Handwerker und Gewerbetreibenden Eislebens darüber geklagt, daß bei Vergebung staatlicher Arbeiten das örtliche Gewerbe nicht hinreichend berücksichtigt werde. Man möge diese Wünsche doch nach Möglichkeit erfüllen.

Geheimer Justizrat Engelbert: Die Verhältnisse sind eingehend

geprüft worden. Es war nicht leicht, einen geeigneten Baugrund zu finden, da die Grundverhältnisse durch den Bergbau sehr verschlechtert sind. Es haben sich auch andere Interessentenkreise für den bisherigen Bauplatz ausgesprochen, so daß ein förmlicher Wettlauf bei der Justizverwaltung entstand. Wir können aber den jetzigen Bauplatz nicht aufgeben, da der Bau außerordentlich dringend ist, und das Suchen nach einem neuen Platz ihn von neuem auf Jahre hinaus verschieben würde.

Bei den Forderungen für Neubauten im Oberlandes gerichtsbezirk Kiel regt

Abg. Dr. Schifferer (nl.) den baldigen Neubau eines Amts⸗ gerichts in Tondern an.

Geheimer Justizrat Engelbert sagt möglichste Berücksichtigung

dieses Wunsches zu.

Bei den Forderungen für den Oberlandesgerichts bezirk Hamm regt

Abg. Brust (Zentr.) die Errichtung Gladbeck an.

Abg. von Kloeden (B. d. L.) Amtsgerichts in Rüdesheim.

Geheimer Justizrat Engelbert sagt Berücksichtigung zu.

Abg. Sauermann (Zentr.) wünscht ein eigenes Amtsgerichts⸗

eines Amtsgerichts in

wünscht den Neubau einet

gebäude in Sterkrade, getrennt von dem Amtsgericht in Oberhausen.

Angesichts der heutigen Verhältnisse sei ein solches Amtsgericht un⸗ bedingt nötig geworden.

Abg. Dr. König⸗ECrefeld (Zentr.) fragt an, wie es mit den Neu⸗ bauten in Crefeld stehe, die als nötig erschienen.

Geheimer Justizrat Engelbert: Diese Bauten haben leider zurückgestellt werden müssen, weil andere, dringendere Aufgaben vorerst in Angriff genommen werden mußten. Man hat zunächst die Neu⸗ organisation abwarten müssen. Jetzt sind wir aber so weit, daß die Projektierung des Neubaues in allernächster Zeit erfolgen soll.

Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden genehmigt. Der Justizetat ist damit erledigt.

Scchhluß nach 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr. (Erste Beratung des Zwecksverbandsgesetzes und des Zwecks⸗ verbandsgesetzes für Groß⸗Berlin.)

Nr. 6 des „Zentralblatts für das DeutscheReich“, heraus⸗ egeben im Reichsamt des Innern, vom 3. Februar, hat folgenden Febalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Exequaturerteilung; Todesfall. 2) Allgemeine Verwaltungssachen: Erscheinen des Hand⸗ buchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1911; Verbot der ferneren Verbreitung der in Warschau erscheinenden Druckschrift „Kurjer

Swiateczny“; Einreihung einzelner Orte oder Ortsteile in eine andere Ortsklasse des Ortsklassenverzeichnisses. 3) Marine und Schiffahrt:

Anerkennung von technischen Lehranstalten für die Vorbereitung zur Vor⸗ und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur. 4) Zoll⸗ und

Steuerwesen: Aenderung des Verzeichnisses der auf Grund des § 6 zur Zusammensetzung des

der Branntweinsteuerbefreiungsordnung allgemeinen Vergällungsmittels ermächtigten Gewerbeanstalten; Er⸗ gänzung zu § 4 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempel⸗ gesetze (betr. nicht gegen Barzahlung ausgegebene Aktien); Aenderung der Zündwarenkontingentierungsordnung; Ergänzung des Gesamtverzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöffneten aus⸗ ländischen Zollstellen. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 16“ .

Verkehrswesen.

Nach zuverlässiger, telegraphischer Mitteilung aus Teheran ist der dortige Postverkehr infolge starker Schneefälle seit Wochen eingestellt. Etwaige Verzögerungen im Postverkehr mit Persien

werden die deutschen Absender oder Empfänger auf diese Störun zurückführen müssen. 1 98 u

Trotz des Ausgangs

Es fehlt an Heizung und

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Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswert im Januar berich wurden

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Für 1 Doppel⸗ zentner gezahlter Preis nie⸗ höch⸗ drigster ster

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im Dezbr. 1910

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33 252 50 896 55 639 49 857 33 941 20 818 16 324 12 454 15 169 27 556 85 117

42 476 45 290]

517 941 789 275 871 454 745 091 481 299 284 808 221 536 169 554 210 911 396 993 506 677 614 968

669 812

82

EETIIII

Westpreußen Brandenburg .. Pommern...

Posen. Schlesien

Schleswig⸗Holst. wannover . Westfalen... Rheinland.... Bayern

Württemberg .. Paben...

Mecklenburg. Schwerin Mecklenburg⸗ Streli Schwarzburg⸗ Sondershausen] Elsaß⸗Lothringen

Rogge

ilsit, Insterburg, Goldap. d““ Luckenwalde, Kottbus ... Anklam, Schivelbein, Köslin, S

Posen, Lissa, Krotoschin, mühl, Bromberg, Fge Ohlau, Strehlen,

Stettin, Pheg. Star ard, lawe, U

melsburg, Stolp, chneide⸗

um⸗

V

Neusalz, Glogau,]

Oppeln, Ratibor, Neustadt, Neissef

Marne.. Lüneburg, Emden.. 1e-See

Mayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß

München, Landshut,

Dinkelsbühl,

Augsburg, Günzburg, Memmingen, Mindelheim, Weißenhorn, Schwab⸗

mänchen Aalen, Heidenheim, öö

Biberach, Ravensburg, Ulm Pfullendorf, Stockach, Offenburg, Rastatt

IqNWaren Neubrandenburg, Friedland vW“

Saargemünd..

16.6““

13,20 13,80 14,00

12,90

12,50 12,60 13,50 13,20 14,25 13,0

15,20

14,80 14,75 16g 13,80 15,50 15,00

zentner gezahlter Preis

höch⸗ ster

14,50 14,50. 14,90

15,00.

14,50

15,00

14,00 15,60 15,40 15,80

18,00

18,40 16,60 14,80 15,00

15,60 15,60

ge

Verkaufte Men Dovppelzentner

ür 1 Doppel⸗ zentner

8 542 325 33

2 085 3 094

24 426 250 10 470 1 750 18 120 988

460 140

16 323 22 450 34

8400

118 767 4 594 485

29 262

42 544

344 306

3 438 143 747 26 033 264 671

16 301 7 633

2 236 230 958

316 300.

530 129 840

Ostpreußen... Westpreußen.. Brandenburg .. Pommern...

Posen.. Schlesien ....

Schleswig⸗Holst. Hannover.. Westfalen.. Rheinland.

Bayern..

Sachsen.. Württemberg

Baden

Mecklenburg.† Schwerin Mecklenburg⸗ Streli Schwarzburg⸗ Sondershausen Elsaß⸗Lothringen

An vorbenannten 66 Marktorten... 66 Marktorten*) im Dezemb. 1910

Novemb. Oktober Septbr. August

uli

uni

ai

April März Februar Januar

64

20 399

64

12,50 12,60 12,00 12,50 12,50 12,00 11,00 11,00 11,00 13,00 11,50 13,20

13,00

8 Hafer.

Tilsit, Insterburg, Goldapg... Fbbing, Fhoirn Luckenwalde, Potsdam, Kottbus. Anklam, Stettin, chivelbein, Rummelsburg,

Köslin,

Posen, Lissa, Krotoschin, Schneidemüh

Wongrowi

Namslau, Ohlan, Strehlen, Neufalz, Hlogan, Hirschberg, Oppeln, Ratibor,

Neustadt, Neisse e8üZan RggEmben— Whevvorn ..

Maven, Kleve, Goch, Geldern, Neuß,

Dinkelsbühl, Kaufbeuren, 1 Memmingen, Mindelheim, Weißen⸗

Saarlouis München, Landshut, Augsburg, Günzburg,

horn, Schwabmünchen Bautzen.. Winnenden, Bopfingen, iberach,

Ulm, Langenau, Waldsee

Meßkirch, Phelennorf Stockach, .

lingen, Offenburg, L““

Neubrandenburg, Friedland.

Altkirch, Saargemünd . .

Pyritz, Stargard, Schlawe, Stolp, Kegeise

Reutlingen, Rottweil, Urach, Aalen, Heidenheim, Giengen, Laupheim, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau,

g— 2

12,40 13,20 16,00 12,40

13,00

12,60

14,20 12,00 14,00

13,00

13,98

15,60

13,00

13,60 14,00 15,00

14,60 13,00

18,40 18,30 19,00 21,00 22,00 18,80 18,20 17,00 18,00 19,00 20,00 18,00 17,30

15,00 16,00 18,00

16,00 16,00

15,50 14,80

16,40 17,80

16,60 19,00

16,40

17,00

17,00 16,00 16,50

15,40 18,89

117890 126839 145153 140237 182688 143973 62356 55687 77209 82486 101215 186235

155629

7 293 7⁰⁰

6 800 1 880

3 813

1 030 12 079 37 400

27

8 722

1 681 645 1 796 071 2 022 160 1 978 792 2 597 128 2 016 672

872 972

754 308 1 110 695 1 235 501 1 518 858 2 121 897

2 402 416

103 824 10 180

106 410 28 709

56 237

15 67 182 439 600 250

124 743

14,35 15,00 15,43

15,05 13,70

Im Reich.

An vorbenannten 82 Marktorten. 83 Marktorten*) im Dezember 1910

82 Novbr. 85 Oktober 84 Septbr. 83 Fürfls 2 Juni 86 Mai 84 April 86 März

Berlin

84 85 anuar

oder

den 7. Februar 1911.

7

12,00 11,40 11,00 11,90 11,20 11,20 11,80 11,20 11,40 12,00 11,00 12,00

12,00

unahme der Zahl der Marktorte rührt betreffenden Getreideart her. B

19,00 100399

18,00

18,28 127936 19,20 102557

19,80 18,70 19,00 18,00 18,20 18,67

21,00 [107732 19,11119575. 18,671142831

97985

90144 67499 51423 44972 65268 75483

1 546 493 1 455 585 1 915 713 1 526 228 1 305 767 982 051 773 083 649 008 966 624 1 138 259 1 644 460 1 849 647

2 173 675

14,86

15,47 15,22

von Veränderungen in der Zufuhr der