1911 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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——— an ar 1 8 Richterstandes liegt gerade bei denen vor, die dagegen gestimmt haben, Verteilung des Richteramts zwischen den Laienri htern und den Berufs⸗] ihre Lebenserfahrung mit, sie hätten lokale Kenntnisse; es würde das v“ v1111AX“ Am vorigen Sg Wäccer. säünacht ““ Abg. richtern und um die Zahl dieser Richter. Auch darüber, daß die Vertrauen in die Rechtspflege stärken, wenn dieselben Gründe, die Qualitä Durchschnitts⸗ Markttage aSpalte 1) 8 zu wollen, denn seine Drohung mit dem Antrage auf Beseitigung Strafkammer an sich mit fünf Mitgliedern zu besetzen ist, ist in der für die Zuziehung von Laien in erster Instanz sprächen, auch für die

nittel Verkaufte Verkaufs⸗ preis nach überschläglicher des Anwaltszwanges kommt uns sehr gelegen, sie ist eine sozial⸗ Kommission kein Zweifel entstanden: ich glaube, auch die Herren hier Berufungsinstanz Berücksichtigung fänden, und es müßten deswegen Dop l⸗ Hunch. Schätzung verkaut demokratische Forderung. Der Ausschluß der Laien von der Be sind der gleichen Meinung. Ebenso ist wohl kaum ein Zweifel darüber, Laien in die Berufungsinstanz aufgenommen werden. Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge wert 1 Doppe schnitts⸗ I dem Doppelzentner rufungsinstanz ist die re⸗

4ℳ 1 (Prets nbetaunt) heschlossen ist; die 131“ daß mindestens zwei Laien in der Strafkammer zu sitzen haben. Der Herr Abg. Gröber hat vorhin aus den Motiven des Gesetz⸗ reis PEF 8 * . I 4—⸗ 8 T 25 02 . zßo r niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentne 9 c

8 ; 171 , . 8 2 . 4 5 29. . 9 8 roßr¼ 5 fs gC 4. 1 1 1. 8 88 deegierung will auch Laien, aber überwacht durch die gelehrten Die Regierungen haben drei Laien vorgeschlagen, und es steht augen⸗ entwurfs vorgelesen, wie unendlich die Laien in ihrer Wirksamkeit in 6 88 Korgeltegium um Morschläge zu machen, die aber durch die ge⸗ der Antrag der Herren Albrecht und Genossen will, oder zwei Richter worden, daß wir irgend welche Erfahrungen über die Tätigkeit von Kernen (enthülster Spelz, D.

Februar

Nichter; die Laien sollen nur in der ersten Instanz sein, also blicklich nur zur Entscheidung, ob ein Richter und vier Laien, wie es der Regierungsvorlage gelobt seien. Aber es ist dabei nicht bemerkt b Dann sind sie nur ein Dekorum. 21,63 -

Unter Schei „H. v „Detorun und drei Laien, wie es von der Kommission im Einverständnis mit Laien in der zweiten Instanz nicht besitzen, und daß das ganze Lob, ; 22,00 b 1 8 uter dem Schein der Verbesserung der Rechtspflege wird sie in 8 u zeren, gnd 1“ ööö H f die Tätigkeit der Laien i 21,40 21,60 21,80 22,00 22,0 8 8 16 1 Wirklichkeit verschlechtert, es wird sozusagen die doppelte Buchführung der Negierung vorgeschlagen ist, zu wählen sind. Was die Zusammen⸗ das sich in den Motiven findet, sich auf die Tätigkeit der Laien in 1u1u6“ G N 9 e. K. 1 in die Rechtsprechung eingeführt. Das Zusammensein des Menschen setzung aus zwei Berufsrichtern und drei Laien angeht, so sind Zweifel der ersten Instanz bezieht. Der Herr Abg. Gröber hat weiter aus . 14,40 14,40 1 3,5. . mit dem Mense 8 1

Menschen, diese gesellschaftliche Basis, ist auch die Grund⸗ erhoben, ob nicht die Berufsrichter untereinander in Differenzen der Begründung (Seite 178 ff.) einige Stellen verlesen, in denen 8 1s 13,90 age der Gesetze, daher ist dem gelehrten Richter der mitten im prak⸗ Landsberg a. W. 13,40 13,60 3⸗

14,40 Striegau .„ .6”. 13,20 14,00 14,00 1199 Hirschberg i. Schl. . ün bün es 86 16“ h 8 1* 9. 1489 V6686 13,90 14, 14,00

:* Ae. 3 1 . 1 2. daß 8 z F 5 zr. jo NM. fSrig s ; ins 3 do Güpit Ftzg t Mü⸗ gij 14,70 8 aber ist heute vielfach kaum noch imstande, den Laien zu verstehen. nicht, daß das der Fall sein wird. Die Berufsrichter werden soviel instanz 8 8 Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit 14,40 8 892 Nach der Juͤdikatur des Reichsgerichts würde z. B. ein Referendar, Taktgefühl besitzen und die Schöffen soviel Verständnis für etwaige in gleicher Weise beherrscht sein solle, wie die der ersten Instanz. 1440 85 89 3. 2. 15 b 5 sich dtgch P zu hi 8 1K Folgen der Schwanger⸗ Differenzen zwischen den beiden Richtern auf rechtlichem Gebiete Nun, meine Herren, daraus ist doch noch nicht zu schließen, daß 6 . h . 3% Qo 12. MH . „⸗ 9„ 15 50 1 200 6 8 schaft zu beseitigen, Zucker einnimm strafbar sein. Würde ein L aie h 3 948

eine Verurteilung in diesem Falle fertig bekommen? Unter allen Um. haben, daß schließlich das Richtige getroffen werden witd. Gegen die diese Gestaltung der Hauptverhandlung zweiter Instanz, die Ein⸗ F1.9.1,n üss 8 1— 52 Ir v. 1188 en; 9U e en i⸗ Vo ; M; 5 or Q 19 4 88 6 5 0⁄ . 1 ; zuxr G 2 1 ständen müssen die Laien die Mehrheit haben, daher soll nach unserem Besetzung 88 nur einem Richter und vier Laten Jpricht doch immer führung der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit, nun allein zur Kon Antrag das Verhältnis 1:4 und nicht2:3 sein. Bei der Militärstraf⸗ wieder das Bedenken, daß dann in der Hand dieses einen Richters sequenz haben muß, die Laien in die B

14.60 14,50

14,00 127128116“

erufungsinstanz zu nehmen. 1 13,20 a8 . 8 rechtspflege sind im Stand⸗, Kriegs⸗ und Oberkriegs⸗, sowie im Reichs⸗ die ganze Vorbereitung,

Friedland i. Meckl. Fhaar 15,00 15,50 8 militärgericht die Laien in der Mehrheit. Warum fiel die Kommission

Chäateau⸗Salins . Gerhe.

88 5 15428. en im geraten würde 3 Schöffen verwirren w B ube hervorgehoben wird, wie die Hauptverhandlung in der Berufungs⸗ 8 13/˙90 14,40 tischen Leben stehende Laie unendlich überlegen. Der gelehrte Richter s rden und dies die Schöffen verwirren würde Ich glaube Bhervorgehoben wi Hauptverh g fung Wongrowitz.. 12,80 12,90 13,80 8,9

die Leitung der Verhandlung, die Absetzung Es ist tatsächlich nicht in erster Linie ein novum judicium, das in

292 hüberhaupt in ihrer zweiten Le⸗ ung um? Sachliche Gründe waren ½ 8 ft 1 Certs get Berufung erfolgt, sondern es . i 8 Ietsh 2

15,00 2. 292 es nicht, die den Ausschlag 6 die sachlichen Gründe sprechen ja kammern sehr erhebliche schwierige rechtliche Fragen zur Entscheidung, besseres Urteil soll erfolgen. Es soll das erste Urteil geprüft werden,

itz. 0 1340 1250 1820 1330 . durchweg für die Zuziehung der Laien; der Beschluß erster Lesung und es ist gut, wenn solche Dinge von zwei Richtern in Gegenwart und an der Hand des ersten Urteils soll diese mündliche und unmittel⸗

5 8 12,00 Site 188 15,90 16,00 Se- ““ scheiterte an dem W andlung nochmals vor sich gehen, und daraus das Ergebnis 1 8 8 , 15 üh. 2 8

Fasere ase he de Fhbetspres⸗ 9 Rügsfeunget die die der Schöffen reiflich erwogen werden. Es ist anzunehmen, daß bei bare Verh ae 8 4„1 7 8 Laten über. haupt nich höchstens als De koräation ulassen wol en. Als EE. ; . b 2 8 16,60 16,80 17,30 17,50 5,00 3 Hauptgegengrund wurde as⸗ fäbct, daß nicht zulat einer Besetzung mit einem Richter und vier Laien ein weniger gutes erzielt werden. 1

8 16,10 50 15,00 15,0 . b Saubigegengrund wurde angeführt, daß nich genügend geeignetes 8 1 b 9b 883 8 1 Firctns .S 14909 189 1230 12¾ 1270 13,90 8 Schöffenpersonal, besonders in Ostelbien vorhanden sei. „Geeignetes“ Resultat erzielt wird als bei der Besetzung mit zwei Berufs⸗ Wenn Sie, meine Herren, sich die Berufsrichter ansehen, so werden —, —* E n 2 2 7 4 29 8 8 . 8 8. 1. 1= 1— 9 . G 28 8 8 8 8 3 1 8 1 . ve L““ 12,00 12 8— 17,00 17,50 7 19,60 51 1 kann hier nur heißen: „im Sinne der Regierung geeignetes“, also grichtern und drei Laien. Gegen die Zuziehung von vier Laien Sie darüber nicht im Zweifel sein, daß es sehr viele Richter gibt, Sücehn .“ in 19,00 19,00 Er 3 15,50 . Politisch suverlässtae Leute, wie Bismarch seinerzeit zuverlässige spricht auch der bereits mehrfach hervorgehobene Umstand, die für die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse in der Bencenan 14,00 14,00 15,00 88 11“ wo die echoen ggelenn Schofjenperionak daß unsere Bevölkerung bereits erheblich mit Ehrenämtern ersten Instanz ungemein geeignet sind, die aber für die kritische

8 8 . 9 8 ele Iad. üülich dl, 1 Diate eton en bllen. 8 8„,8 1 M⸗ 2 1 5 I. 2 8 1 . 8 8 E 4 Fhln an e. an g. 8 Haf 8 Das statistische Materlal, das uns versprochen wurde, ist nicht belastet und daß eine Mehrbelastung kaum erträglich ist. Beurteilung erstinstanzlicher Urteile in zweiter Instanz nicht so ge Chateau⸗Salins.. . v. 1 b

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8. Sbo.

8 8 voorrgelegt worden, und zwar lediglich deshalb nicht, weil es eben Wir haben die Vormundschaften, die Waisenräte, die Schiedsmänner, eignet sein würden. Ebenso steht es mit den drittinstanzlichen 8 6 1b b dae glagl detnesu gein Hepiesgn ehätte. wir haben die Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung, der Richtern, die eine ganz ausgezeichnete Befähigung haben müssen, die 8 5 8 1 . 6 I T 5 den kirchlichen Selbstverwaltung. In kleinen Städten wird über die über⸗ kritische Sonde an die Urteile der zwelten Instan anzulegen. Wongrowjtz.. 13,00 13,80 1190 15,20 116“ 14,60 Schöffen sich ergeben. Die Wahl der Schöffen aus der Volks⸗ handnehmende Inanspruchnahme der Laien auf dem Gebiete der Andererseits gibt 89 manche Herren bei den Oberlandesgerichten, d Btsennn. . 12 8b 14,40 14,60 14 890 1489 52 1 14,90 1186 Ftee 8 111“ Klassenjustiz b“ Ben fehr lebhaft geklagt. Diese Klagen zu ver⸗ ieh geeignete Amtsrichter sein würden in Hirschberg i. Schl. he. . 15.50 10 1 475 1135 1430 zag at Keder Leil der Hevöltsrahg mu deg schwfjenen nan gus at. laufenden kleinen Angelegenheiten des Publikums, in der Beaar eitun 1 9 8 9 entnommen werden. Nicht als Dekoration, sondern als ausschlag. immer hervorgehoben, daß die Tagegelder und Reise⸗ der Grundbuchsachen, der Vormundschaftssachen, die aber andererseit Geldern. Bas 13 80 13 8. 17,40 17,40 8 9 gebende Richter müssen die Laien hingestellt 1“ das G kosten es ermöglichen werden, den Kreis der Laien sehr zu erweitern. ausgezeichnete Zivilrichter in zweiter Instanz sind. Nehmen 1 8 2 8 ü8 8 88 53 sü6n unser Antrag. Ohnedies würde das jetzige Reformwerk uns lediglich Das ist von vornherein zuzugeben. Aber die Tagegelder und Reise⸗ Sie weiter die Herren Anwälte. Die Anwälte an den v“ 52 16,20 16,40 16,60 6 15,50 12 400 15,50 16,00 dazu verhelfen, daß wir die schlechteste Justiz unter allen ge⸗ kosten können doch nicht so hoch bemessen werden, daß nun alle ge⸗ kleineren Amtsgerichten sind in der Regel trefflich geeignet 88 12. 2 8 8 27 6 lem berechnet. bäcjüthn i sehe jetzt fag. schäftlichen Schädigungen, die dem einzelnen durch die Zuziehung zur für die Handhabung der amtsgerichtlichen Tätigkeit. Abe ber eest. 1 Aenger 1 Jantt. d seden ebtenisetzs Shaüten, de enasgeechcer Ferscn auf sozialem Gebiete hüia bei allen Kutkwghessenens et Rechtsprechung erwachsen, ausgeglichen werden. Es kann sich würden sie wohl auch in zweiter Instanz bei dem Oberlandesgericht Chateau⸗Salins.. . Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark sbdechget mitg Punit (.) in den letzten sechs Spalten daß entsprechender denkbar. Wollen Sie diesen Fortschritt nicht, dann lasfen Sie das nur darum handeln, die Auslagen für dle Reise und für immer ains gerignet seinz gra dernnte St ... iae Reltaaies Ercs eiebe Lrüeri beces Fe öesges 1 5 t 8 jetzige Ungesetz lieber einfach bestehen; dann ist es ja doch den Unterhalt am Sitze des Gerichts für die Tage, an einverstanden sein, daß das nicht der Fall ist. Es sind, meine Herren, —— nee. ganz gllichgittig 198 welchen Formen Recht gesprochen wird, denn denen die Geschworenen und Schöffen in Anspruch genommen nicht etwa bessere Begabungen, die für die Tätigkeit an den oberen 11“ 1 ichtsdirektor leicht ein zweites ZZT1“ sesnt acnteang, das Recht ncht zu seinem werden, zu ersetzen. Ein Mehreres wird nicht gewährt werden Gerichten in Frage kommen, nein, meine Herren, es sind nur andere . 11“ eifeecger Sän g eich Satgechi Mehrheit. Man Gerschten ihr Vorgehen, wie gegen die Erteilung von Turnunterricht können, und die großen wirtschaftlichen Schädigungen, die vielen Begabungen. Der einzelne Richter eignet sich eben nach seiner ganzen ö 8 enecgn Gihe. abams Bhent en Borsbhe ve ieen esa eetet 8 Soxialdemokraten, als ungesetzlich erklärt worben ist, einfach Laienrichtern durch diese Zuziehung erwachsen, bleiben daneben immer Veranlagung und Begabung mehr zum Amtsrichter, der andere mehr 1C8e8 Lesung einbringen; man . imponieren lassen. hat mir Feönge müßte furchtbar dumm sein. Als wir für die Fesche Fiawes, GböG v e sie üch nicht noch bestehen. zum Landrichter; der eine mehr für die Bearbeitung erstinstanzlicher b ee 8 nnnne. Lebeesernng 8 8 8 2* c tresden glee” lnche Perufand Ctrigh⸗ bat keiner von ün als 8. F S chein⸗ und Schatienrichter sind G ö Ineneleßter ght 8 Cs handelt sich bei der Zuziehung der Laien auch nicht bloß um Sachen, r andere mehr für die zweite Instanz. Ebenso steht es 2 Wolffs Telegraphischem Bureau.) auch in der Berufungsinstanz 11“ Wertschätzung der gedacht. Wir dachten uns die werifinzh e nnen pir dem Var⸗ Nüänihen 18 h enr d88 Ce ene 188 ee e. a. 1 82 2 8 8b 2 h.gcrass vicen des Fünzanzetets gtesatmanssne enenung dgür hat alsbald des Rechts schußes des und der Kommission unmöglich „Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.): Warum die Beurteilung von Straffällen das nötige Verständnis mitbringen, Eine solche Differenzierung, wie bei den Berufsrichtern, können Aunuf der Tagesordnung steht die gen des Zuziehung des Laienelements. Die die Richterstraftammer souverän schlag der vesündelere esgiefngache e Instanzen aus 5 Nichtern, Lesnne 1 es Erschein e an den jetzigen Reichstags⸗ sondern die Männer, die als Laienrichter tätig sein sollen, müssen wir bei den Laienrichtern nicht machen. Wir können tatsächlich nicht e. hüsre h ve. en Fenace ditezcüscht got üthegerge sondern auch der sächsische 3 Schöffen, bestehen und bitten Sie, für 1hann derße de gfee g. 879 da auch einen inneren Beruf dazu fühlen, die Verantwortung, Richter zu wissen, wer von den Laienrichtern sich dazu eignet, die kritische Auf⸗ -here g Fümn er Zanan. fea Aunner Fäieas sans Gp 8 ren Scheen cd ssdeee dentfsh Fie er fassgen chetnag 112³² ommission sind vird. Sobald das Parlament aber einmal seinen eigenen Eüen sein und unter Umständen auch die nächsten Nachbarn mit schweren gabe, die ihm in zweiter Instanz erwachsen würde, so zu vollziehen, letacsa wain. d,ndr wen⸗ ernis ütsic 1g G“ sig encee lecRafrese Abg. Bassermann die Berufungs⸗ geht, kommt die Regierung unentwegt mit ihrem „Unannehmbar“. Strafen zu belegen, zu übernehmen. Ich habe bereits bei der ersten wie dies der Sachlage nach geboten ist. ““ 8 8 Feciesteana deeg nfnag anie zuseheng von Laien v“ cna genlsgeeanngen in Frage kommt. Nun sind wir einmal einen eigenen Weg gegangen, und da erklärte die Lesung hervorgehoben: wer als Vorsitzender des Schwurgerichts und Der Herr Abg. Gröber hat schon darauf hingewiesen, daß die 111 ün Rügsteruatet d Bgeme deeFennattemasch durch das Unannehmbar 8— be. die Berustngrinstanraenrirdsh scheiterse wenm wir die E1““ als Staatsanwalt mit der Auswahl der Geschworenen zu tun gehabt Verhandlung in erster wie in zweiter Instanz mündlich und un⸗ 18 2n 89 18 ecehe dienh s. aF Vechege 9— 8 auf die Zuziehung von Laien in 8 1“ auf, diese Bestimmung gestrichen. Es handelt sich hier um eine ganz be⸗ hat, wer in dem Vertrauensmännerausschuß, der die Laien für den mittelbar stattfindet, er hat auch darauf hingewiesen er hat nur 8 1 34 8 Uaeee gekenäeie derweg fere Eim se 8 ftimmen. lassen, s2 s2 ““ zum Aus⸗ deutende Verschlechterung unseres bisherigen Rechtes, wenn wir das Schöffendienst und für den Geschworenendienst aussucht, tätig gewesen darauf keinen besonderen Wert gelegt —, daß die zweite Verhandlung Läeng seereezeciae e esc ze E1“ Verufungsinstang erhalten; wer das Lesung der Regierung genehm nacht. Arbeit sparen können. Sie hat doch selbst die Laien in der Alun solche Männer zu finden, die wirklich gern bereit sind, als Schöffen wird nach der Bestimmung der Strafprozeßordnung zu Anfang der httegen den Männern, in deren Brot sie n 8 sebalszzer ist beweispflichtig. Her früͤhere 8böäöö - der Mehrheit des Reichstages eine deis weiten Lesung ver⸗ Instanz zugelassen, es ist inkonsequent, wenn sie nun den zweiten und als Geschworene zu fungieren. Auch von diesem Gesichts⸗ Verhandlung verlesen, und nun muß während der ganzen Verhandlung ane de ““ 111“ G Hamm hat sich ausdrüͤcklich Becseng. öö“ Vorlage deswegen schon in der gegenüber in eine ungünstigere Schritt nicht tun will. Es, ist auch eine Sophisterei, daß die punkt aus möchte ich dringend raten, das Laienelement bei bei jeder Vernehmung des Zeugen, bei der Vernehmung des An⸗ Keeit än csen Ler gasen Sbis nen Vetsfentlichung s Holbhant ähnlich haben sich in läßt, so kommt qh beheit Ach aber in der zweiten Lesung ohne EE“ dis Entscheidung Veitens Fastzus rechtlich nach⸗ der ersten Instanz nicht auf die Zahl von vier zu bringen, geklagten, bei der ganzen Beurteilung des Falles jeder Richter, also 8 3 3 8 Herüahe 1 gedas d Rächicdenf de segierung entschieden, so können beettere, He atüd. esaese leher Irstans. Vöm efnn emiaharheren eher Stomd.⸗ sondern es bei den drei Laien neben den zwei Juristen zu belassen. auch der Laienrichter, sich darüber klar sein: was ist in dem ersten ö ür r 1 8 deörcner phat Aüagsterten Bie Veriag⸗ sachein echrast Fegrigadinge enh t da die lungen in der dritten FFune ftaefendan. J punkte kann man die Auffassung der Regierung verstehen, würdigt Dieser Punkt ist indessen genügend erörtert und ich gehe zur u festgestellt, und welche Aussagen kommen demgegenüber jeßt in ec⸗rnesie net Sereashene brch htan bncs sdn dech.da die Zesiedeng lein an die E’“ davor zurückweichen mußten. Wer was aber C1““ 8 C zweiten Instanz über, deren Gestaltung den Hauptangelpunkt bildet. Betracht. Cs ist nicht nur ein norum zudicium betreffs der Er⸗ 1 1. 1 8 Shs Bhere Baidheten ete ge Fücgetenlennsc die Gewerbegerichte oder C1““ Es hieße doch eine Bogestranfpelihn Pe gen wefn . 8 88 ’s Der Herr Abg. Bassermann hat vorher gesagt: Die Regierung hätte mittlung des Sachverhalts, sondern yes ist dauernd eine kritische 88 8 8 8 1 I vürcee ene Fäms Uevheche vie röäcies üer da hüeral Leute aus dem Bonzlter Entscherag 11“] daß ein Mißtrauen gegen den deutschen Richterstand besteht. Aler⸗ doch auf die Beschlüsse der Reformkommission Rücksicht nehmen Tätigkeit auszuüben. Von dieser schwierigen kritischen Tätigkeit S Arnügt, sie e, da die Schöffen neben den v. der ordentlichen 8 t. aien zugeggslen. haben; Daß es schwer ist, in E“ Sesaworenenaint und dings hat der Abg. Stadthagen hierin über die Stränge ge⸗ müssen, die Reformkommission hätte sich einstimmig oder fast ein- müssen wir nach unserer festen Ueberzeugung den Laier fernhalten. 8 1 * 5 8* Vönh et kerüs n 8 lche⸗ de Reichsmilitar⸗ ist richtig, aber deg nas die gröͤße Bewegung, die unter schlagen. 1 Ich Wuß seine maßlosen Uebertreibungen mit Aller stimmig für die Mitwirkung von Laien in der Berufungsinstanz aus⸗ Deswegen haben wir ihn in die zweite Instanz nicht aufgenommen. die Hinzuziehung des E““ Die öffentliche 1“ baben wir einen ganz 88 ücfemact n hek an. als wir die JP 9 bnscgie aurlcrnee, Se ich deeee E“ Pr. gesprochen; und es sei doch höchst merkwürdig, daß die Regierungen Ich glaube, nachgewiesen zu haben, daß der Mangel an Logik in ee 1e. 18 hsrch e thge berhin dune gele richestze 5 sch nach desn Jugendgerichts heranziehen wollten, enrbfinbet⸗ aber man follte sich vor solchen beasen Beschimpfungen des diesen Vorschlag nicht beachtet und in ihrem Entwurf einen anderen dem Vorschlage der Regierung nicht vorhanden ist; im Gegenteil, der 1’ settasrüezes c Uhe'c asctehench ig de. zcce E11““ mnihe ne sefsegie gazasbentung der Vorlage erklärten ganzen vce liandes hüten. Ein Uebelstand it .e unsere Vorschlag gemacht hätten. Meine Herren, wenn die Regierungen Vorschlag der Regierung ist vollständig logisch. Es haben bisher in eg; Ren Fesait, Kächa dhe Bescr 1““ und praktischen Juristen, unter denen z. B. ngen aih ee; 8 iee ice und auch dang Pehfische 1 besser überall nach den Vorschlägen der Reformkommission hätte gehen sollen, den Schöffengerichten Laien mitgewirkt, die Schwurgerichte sind mit 8— wheh eeßmen eüt ene shn äche 8 11“ 8 elgenannte Gerichtsvorsttende Oppermann und eine Reihe 5 1 Man maßte ii ie sacs. Sthenssitben r dne gee dann möchte ich doch im Anschluß an die gestrige Debatte bemerken, Laien besetzt. Die Schöffen haben sich, wie die Regierungsvorlage 4 decei. m i brriceetetbhn basane⸗ öchnter, daceno ehenhal sten ügess dine ö Staa eeenellen wie der O 11“ wenn man leugnen dwolte da die Mitztrauen gegen die deutschen daß die Reformkommission mit 17 Stimmen gegen 1 Stimme anerkannt, in den Tätigkeiten, die ihnen bisher zugewiesen waren, 1 Fir Th ds be e een bur de Saczsen gruldfalich, daß 88 Fn urh S Sn daß das E1111“ Inicht achtlos vorbei Richter besteht. Das haben auch sehr angeschene Rechtsgelehrte beschlossen hatte, es sei nach den praktischen Erfahrungen, die durchaus bewährt. Dadurch haben die Regierungen das Vertrauen h ge. 8 8 g. 6 83n Büh 1r Nnege ge 5 v 111“ bee die Schöffen mögen wohl für die anerkannt. ee Vertrauen . Volkes kann nur Feünen mit dem Schwurgericht gemacht worden seien, nicht angezeigt, gewonnen zu den Laien, sie auch in die mittleren Strafgerichte aufzu⸗ 8 8 böe dis vacne Hefem Schzasene hasltah, nec sgcech dche 8 st sind aber für die zweite Instanz zu ic 89 voeee e desn ine gFöhr Aschispssche an dieser Einrichtung festzuhalten, und es empfehle sich, an Stelle nehmen. Sie wollen sie also nunmehr verwenden in den sämtlichen 8 ecng ehes ce be cchwn den heneichte 1“ Ance achlen 8 Auch der erfahrene Richter, frsenh n 88 frage ist nicht durchschlagende Lassen Sie die 120 000 ö der Schwurgerichte im vollen Umfang ihres gegenwärtigen Bestehens Gerichten erster Instanz. Das ist vollständig logisch durchdacht, und Eö“ hüsölen na Snehg häen und ter eriiärte sich bedingt dafür. Prenen. b 8— das Schiffer, das se Ptbfle Fraron. vm hggs der Gerichte mit Lehrer zu Schöffen zu, und Sie haben mit einem Fchlage das Material, Schöffengerichte einzuführen. Wenn also die Regierung mit ihrem ein Vorwuͤrf der mangelnden Folgerichtigkeit kann den Regierungen 12 8— 8. 1 1 8 16 süi. FiehteWerahe 6 babetnen eäne 8 1“ en, e. für F Heranziehung des Laienelements 848 S brauchen. Man. müßte aber auch bei der Auswahl der Schöffen Vorschlage der Besetzung der Berufungsgerichte einen großen Fehler nicht gemacht werden. zurde dagegen geltend ge⸗ dem Volke unbedingt f die Ueberzeugung eines preußischen und Geschworenen politische, konfessionelle, soziale und wirtschaft⸗ begangen haben soll, dann hat sie auch einen Fehler gemacht betreffs Es ist nun mehrfach gesagt worden ich glaube, der Her hfücieh Kact un gecrl dte Rin d, cuf der 8 dein den Kommissionsverhandlungen wurde 3 Schöffenmaterial ausgesprochen. Das ist die tiers. Es kann kein Zweifel liche Vorurteile fallen lassen. Die Frage der Zahl der Laienrichten b 3 1 H 1 gesag 1 aube, 8 Se hheh Eie saha 8, de Haa dn scc sfl⸗ Besehtend st se 1 EE“ des Richters und hervorragenden vorh anden sein wird. ist für uns weniger wichtig der Vorschlag der Sozialdemokraten der Beihehaltung der Schwurgerichte (sehr richtig! rechts) und der Abg. Bassermann hat es getan —, daß es eine Schädigung des An⸗ sercz Iczantaten emonmtemesh gütden nine 1146““ daß genügendes Schöffenmsteriel, üe ch, vegbanhe eine große wäre schwer durchzuführen —, die Hauptsache ist für uns, daß Nichteinführung der großen Schöffengerichte an Stelle der Schwur⸗ sehens der Rechtspflege sei, wenn die Verurteilung des Angeklagten 1 dögsrpse. Famtustenalse Fe efen miittan migen Reichsjustizamts geprüft worden, S be sich auch Von einer Ablehnung Instanz mit Schöffen frei die Laien die Möglichkeit haben, einen Freispruch zu sFeelen, ind daß gerichte, und ich wundere mich, daß dann nicht aus dem Hause hier in der zweiten Instanz erfolge durch Berufsrichter, während in der Ue eeisen nse Fe serdene Fatgegerküterädelt gte szission baben dissen Negaegalndegtaatsanwle In der Kommnissior 111A144A4“ und dann das bloße v ger hir Sa8 Rehter Anträge gekommen sind, die nun auch die Schwurgerichte beseitigen ersten mit Laic besetzten Instanz auf Freisprechung erkannt wäre. ü ü8 8 lc eer gcwfan bes glicst deegtze der aunsc Et 5 gespzerh geibaterkollesium in zweiter 85 pflege nceichersürneh. Möge auch die Regierung Vertrauen und die großen Schöffengerichte einführen wollen. (Sehr richtig! ðMeine Herren, solche Fälle können natürlich vorkommen, es kann und 11“ Sind die Laien wirklich thre äenan hrühess Material nitteiken. 1“ I Gebehnrat eine große Mißstimmung 1 F und zu den Laienrichtern haben. Sie aber möchte ich bitten, sich durch das „Un⸗ rechts und in der Mitte.) wird sich aber auch genau das Umgekehrte ereignen. Aber das ändert 1 8 8 ac ste Sos lcheder eitafänn APs 1616“ G vlbste bet den schwersten Delitten herangezogen aonedm ar der Regierung, 1. üeg kwh. 8. Meine Herren, wir haben gehört, daß das von den sämtlichen nichts an der Tatsache, daß die Gründe, die ich dargelegt habe, 8 . 8 1 r. an, Föeäühn. Böde hhehe H Sg Bechenegrist n Fa die Logik und Konsequenz, wenn man in den demn Fiectekrlaffene des deutich .“ Herren nicht beliebt worden ist, und die verbündeten Regierungen geradezu zwingend dahin führen, die Laien nicht in die zweite Instanz sähann hen 8r üan Bergeähnsch heaentn Rsboft. wis wieden Güpe Peeg Sachen vor den Strafsenaten die Laien 6 Rechtsbewußtsein des deutschen Volkes. sind ebenfalls sehr damit einverstanden, daß die Schwurgerichte einzuführen. Uebrigens haben sich die Schöffengerichte bereits seit 1 . 8 de Heiesesittr B7 9 1 11s Ek. ger hiesgestea et Zagtess ege ss schlieb Ich verstehe das nicht, ich verstehe auch nicht en Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco: bleiben. Ich wollte nur auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht langem des Vertrauens der Bevölkerung e freut, obwohl und das Regierungen ist keine Aussicht vor anden, zze Vorlage scheitern zu halten, aber nicht Far für die preußische Regierung, so schließt. 8 8 ierung. Der Vorschlag der Kommission, ist LW 8 88 8 W“ 878 8 . aasgenh des Vertrauens er Depolksrung erfre 88 woh ö 66 1 See dencteraiee, üee Zun Fhet heng berbhn TIT111““ zumal die Zuständigkeit der Schöffengerichte 1 Meine Herren! Es ist bereits mehrfach hervorgehoben worden, haben (sehr gut! rechts). Von den Beschlüssen der Reformkommission bitte ich zu beachten die ihnen übergeordnete Instanz nur aus Be⸗ 1 söörche⸗ kerwüte, she 8 9 d8 Lfencchte ETö1ö1“ a1 18 wird, und diese auf viel höhere Strafen daß dieser Paragraph einer der wichtigsten der Ihnen vorliegenden ist nach den verschiedensten Seiten hin abgewichen worden, und es rufvsrichtern besteht. ds esicseae wa Eaars 1“ seeifche Vürgterung die Eietfef en See Het enanhe Die Berufung dagsgen Mfenen ““ e he ist, und ich kann wohl hinzufügen, daß 9 wie das 1 ratsam, nur sich in ag er 86 die Beschlüsse Es ist darauf hingewiesen, daß wir in vielen anderen Verhält⸗ V deCeee vahean 1 Schäsfer auleftegee die Khsganghehelhtnen 1 Mit drei Richtern ge jesn ae 11.“ hlag ein er Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) bereits vorausgeahnt hat er Reformkommission zu beziehen, in anderen aber nicht. nissen in zweiter Instanz Laien hätten, so in den Kammern für 8 E“ 20 böasen me Sche üng. E Vüit borfttender hat s. Cvarnt dus. Cenan . sa ices sein, das Geschick dieses ganzen Gesetzentwurfs von der Gestaltung des Die Regierungen haben für die Berufungsinstanz nur Berufs⸗ Handelssachen, in den Bezirksausschüssen, im Provinzialrat. Das 5 SheE. bees fesc üa Söh vicgen⸗ der Böft schafen G8 bandelt sich nicht hloß zugehen, 8. beiden Beisitzern nicht § 77 abhängen wird. richter vorgeschlagen, und es sind ihnen daraus in der heutigen sind doch ganz andere Laien, die dort beschäftigt sind. (Zuruf: Und fenentemihe äüh⸗ gaemnge Befeätgung der Schöffen üͤberhaurt Orgonifation der Berufungsinstanz, jondern hnef me Seite brächte, und so mache tatsächlich. eg Fesehnehen Es handelt sich um die Besetzung der ersten und der zweiten Debatte, soweit ich es übersehe, bisher nur Vorwürfe erwachsen. Es in den Gewerbegerichten!) Das sind Laien, die auf längere Zeit ge⸗ senirazen nüsete Ioneder er, daß Smhee de Fhenttigen, 8 29 wir nicht mit dem Fommeec e sceh Ie Vorsitender die Sache eigentlich . Nas san. wonach Instanz der Strafgerichte. Betreffs der ersten Instanz ist die Zu⸗ wird den Regierungen insonderheit vorgeworfen, sie zeigten hier einen wählt oder auf längere Zeit ernannt sind. Diese Laien sind sämtlich Umacher⸗ 18 bbee Verschlechterung 6 bg en e hhee. keice von der bitte ich -enes Feageiehies ah d Strafkammer in der ziehung der Laienrichter von allen Seiten befürwortet worden, und ja bedenklichen Mangel an Logik (sehr richtig! links); es handle sich bei ausgewählt nach ihren technischen Kenntnissen, die Handelsrichter üchersoeee Keereace eh Recean alt ha N11“ grogsr lichteit ihres Beschlusses überzeugt, E . Richtern und drei Schöffen gehen soll. auch von den verbündeten Regierungen vorgeschlagen. Ich brauche der Berusung nur um ein novum judicium, es finde beim Be⸗ müssen Kaufleute sein, sie müssen in dem Peruf, der ihnen als fenig en, 8. anmgerneesen eathe eante se arfe Gee mogte san dag Zustandekommen des Gesetzes sichern. Bisher 8 Iee Stadthagen (Soz.): Der äneheh. über den Wert dieser Zuziehung kein Wort mehr zu verlieren. Es rufungsgericht nach dem eigenen Vorschlage der Regierungen eine ein. Handelsrichter überwiesen wird, bestimmte Kenntnisse haben; und sie bana Beisehen, ee ir 8bLEET11 Eesdges srgenne ecsc s gsts. mit 5 Richtern besetzt, jetzt soll . 8— wo ich oder meine Freunde gestern irgendwie Ein b b1“ des handelt sich für die erstinstanzliche Strafkammer nur um die richtige Igehende neue Verhandlung und Beratung statt, die Laien brächten! haben auch nicht nur fünfmal im Jahre an einer Sitzung teilzunehmen, be dönesnge . shen 85 h Nete ägäas hat0 engee Nobh mit 3 Richtern besetzt sein; das erschlecht gunge. i un⸗ gegen den Richterstand gerichtet haben. Eine ½ G . 6 8 8 auch eh, npigtofice vacr eien Vorschlag genügen fortan 2 Richter zur Vern 1I1 ) Eb vielfach auf die Generaldiskussion zurückgeg 8