8 8 8 8
und dann vielleicht nie wieder. Die Handelsrichter werden vielmehr auf 3 Jahre ernannt, sie müssen alle 14 Tage, in Berlin sogar oft in jeder Woche, an der Rechtsprechung teilnehmen, sie bringen große Kenntnisse gerade in den Dingen mit, die ihnen in der Rechtspflege anvertraut werden. Nicht anders liegt es bei den Bezirksausschüssen, den Provinzialräten; auch hier werden die Beisitzer auf eine Reihe von Jahren berufen, auch hier haben die Laienrichter nicht eine sporadische, sondern eine dauernde richterliche Tätigkeit auszuüben. Es erübrigt sich, auseinanderzusetzen, wie tiefgehende Unterschiede vorhanden sind zwischen der Tätigkeit dieser Handelsrichter, Bezirksausschußmitglieder und der Tätigkeit von den Laien in den Strafgerichten, die nur fünfmal oder einigemal mehr im Jahre zugezogen werden, und zwar nur zur Hauptverhandlung, die niemals mit einem Referate bedacht werden, niemals sich auf die Sitzung vorzubereiten haben und auch im übrigen mit irgend welchen richterlichen Geschäften außerhalb der Hauptverhandlung nicht betraut werden.
Richtig ist es, daß die Kriegs⸗ und Standgerichte anders gestaltet sind als die Zivilstrafgerichte. Aber dort liegen auch besondere Ver⸗ hältnisse vor, und namentlich ist ein ganz besonders ausgesuchtes Material von nicht juristischen Beisitzern vorhanden. Es handelt sich da nicht um Laien aus dem Publikum, die zugezogen werden, sondern um Offiziere, die der ganzen Persönlichkeit des Angeklagten, dem Dienstbetriebe, den Dienstverhältnissen nahe stehen und insofern gar nicht verglichen werden können mit den Laien, um die es sich heute handelt. Nun, meine Herren, wird gesagt, wenn die Anträge, wonach Laien in die Berufungsinstanz kommen sollen, nicht angenommen
“ 8
dabei nicht übersehen werden. Auch unsere Schöffengerichte haben
doch nicht immer so entschieden, wie es dem Rechtsgefühl des An⸗ geklagten oder des durch die Straftat Verletzten wohl entsprechen mochte, sondern es gibt doch auch viele Fälle, in denen ihre Urteile in der Berufungsinstanz abgeändert worden sind. (Zuruf links.) In solchen Fällen ist eben nachher das ganze Verfahren in seinem Endergebnis als ein einheitliches gewürdigt, und es ist, wenn die zweite Instanz verbessernd eingewirkt hatte, das ganze der Schöffengerichtsbarkeit gutgeschrieben worden. Es haben also dazu, daß diese günstige Beurteilung hervortrat, häufig die drei oder die fünf Richter beigetragen, die in zweiter Instanz mitwirkten, und das waren dann nicht Laien, sondern Berufsrichter. Berufsrichter bilden aber auch die Straskammern erster Instanz, die, wie heute mehrfach betont worden ist, nicht das gleiche günstige Urteil gefunden hätten wie die Schöffengerichte. Meine Herren, auch das ist vollkommen erklärlich. Man glaube doch nicht, daß die Berufsrichter in erster Instanz etwa fehlerhafter geurteilt hätten wie die Schöffengerichte; aber wir haben in Strafkammersachen keine Berufungsinstanz, und es konnten daher die Irrtümer, die bei den Strafkammern vorgekommen waren, nicht beseitigt werden, wenn sie auf tatsächlichem Gebiete lagen. Solche Fehler blieben infolgedessen, soweit nicht die Wiederauf⸗ nahme des Verfahrens helfen konnte, unabänderlich, und dies konnte dann zu einer ungünstigen Beurteilung der Strafkammern unver⸗ dientermaßen beitragen. Also, die Schöffengerichte standen sich bisher eben wegen der Möglichkeit einer Berufung außerordentlich viel
gleichfalls das Wort und erklärte, er sei durchaus dagegen, das sei eine Aufgabe, die die Laien nicht erfüllen könnten, und zwar deshalb nicht, weil für die kritische richterliche Tätigkeit in zweiter Instanz die Laien nicht genügende Vorbildung und Uebung hätten. 8
ziehung. Aber, meine Herren, es kommt ein zweites hinzu, nämlich auch die rechtliche Nachprüfung, und gerade die Rechtsfragen pflegen in der zweiten Instanz besonders eingehend erörtert zu werden. Nun liegt es doch in der Natur der Sache, daß die in der zweiten Instanz zugezogenen Laien hinsichtlich der Rechtsfragen von den Juristen fast ganz abhängig seien würden. zu, daß wir im Deutschen Reiche eine große Anzahl von Männern haben, die in tatsächlicher Beziehung die für die zweite Instanz erforderliche Kritik ausüben könnten. Für die Ausübung der Kritik in rechtlicher Beziehung würde der Kreis schon weit kleiner sein, da; sie jedenfalls ein gewisses Maß von Kenntnis erfordert, das doch nur durch längere Unterweisung erworben werden kann. Also eine be⸗ deutende Erschwernis für die Auswahl der Laien in der zweiten Instanz besteht unzweifelhaft. Dem überwiegenden Teil des großen Kreises der Laien, mit dem wir rechnen müssen, d. h. des breiten
fehlen. Wenn wir nun dazu über gingen, auch zur zweiten Instanz Schöffen hinzuzuziehen, dann würden wir ein Richterelement einführen, welches der Aufgabe eigentlich nicht gewachsen wäre, und ich fürchte, es würden dann die Entscheidungen der zweiten Instanz keineswegs den Anklang
rechtlicher Hinsicht
Ich sprach vorhin nur von der Nachprüfung in tatsächlicher Be⸗
Ich gebe vollkommen
Mittelstandes, wird diese Fähigkeit sowohl in tatsächlicher wie in
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Daraus würde doch noch nicht folgen, zu den Entscheidungen des konsequenz, daß man zur SSeg Iasen) teiguche denehaßf vne 8 — a ich h ie st 9 8
8 z. Würde man nun die intelligenten vornehmen Leute zu Laien⸗ 1 Klassenjustiz sich beschweren. Ftaag ei. dnte acc. icdennszr aüö
Reichsgerichts Laien zuzuziehen.
der zweiten Instanz h
richtern nehmen, so würde
das daß die Laien in der Berufungsi
ie Lg Berufungsinstanz der und der Dialektik der Richter dnengsr den Schöffengerichten? Was so muß ich den Versicherunge 8 S sekretä so muß ich den Versicherungen des Staatssekretärs schen Justizministers Glauben schenken Ftrechon lichen Kräfte f Redner erinnert schließlich den storbene Abg. Windthorst schon im Jahre 1874
eingenommen habe als er. B
“ er. Bei Strafsachen komme es darauf an, daß ir der Berufungsinstanz ein konstantes Element entscheide, das durch das Dadurch wäre eine ausgeschlossen.
wechselnde Laienelement ni ö
chselnde L nicht gestört werde Iez. 2 5 8 2 1 Ffe. gleichmäßige Rechtsprechung gewährleistet und Willkür
größeren Beredsamkeit b unterliegen würden als bei das Material der Laienri iff as Material der Laienrichter betrifft, und des preußi⸗ isters G. daß schon jetzt die erford
1 ngg. 9 2 B order⸗ ür die Schöffengerichte schwer zu erlangen sind. Der Abg. Gröber daran, daß der ver⸗ Hafm der äahe 6 zu der Frage der Zu⸗ assung der Laien zur zweiten Instanz einen ganz anderen Standpunkt
Berlin, Freitag, den 10. Februar
Drei Preise von 1200, 800 und 500 ℳ si sgesetzt; auf j 5 S 2 500 ℳ sind ausgesetzt; außerde h S zum Ankauf von zwei weiteren Enteirfen vaxgess. das⸗ Fraisgericht besteht aus Prosfssor ö und Professor Kreis ss f, Kommerzienrat Kaiser, Stadtbaumeister Frielings und Bürgermeister Stern in Viersen. dister Frielingsdarf
1
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die diesjährige Generalversamml ie diesjähr alv ung des B gr FengEires findet am 20. d. M., Nachmittags 12 ½ hrn se edtn
Der Deutsche Veret nol. 1 f . Verein 8 ländliche Wohlfahrts⸗ EE wird in der landwirtschaftlichen Woche: am Mand eß sden 39. und Dienstag, den 21. Februar, 5 Uhr Abends, im Pünft erhause, Berlin W., Bellevuestraße 3 (nahe dem Potsdamer da 9 g fünfzehnte Hauptversammlung mit folgender Ferdnüngh üßhaltan; 6 20. 5 Ansprache des Vorsitzenden 8* eheimen Rats, Ministerialdirekter Dr. H. Thiel⸗ 8* : v S 1 8 hohcdch, stget durch, 73 Geschäftsführer. Professor 88 key⸗ n. Im Anschluß daran einige Mitteilun 3 de „Landpflegearbeit“ von Gräfin zur Lippe⸗ Ober Schönfelde dnc, der
Handel und Gewerbe.
MNach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 7 . bruar 191 1 betrugen († und — im Melche zur Thn , He Aktiva: 16011“
Metallbestand (Be⸗ ℳ stand an kurs⸗ ähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu .“ V 2784 ℳ berechnet) 1 114 136 000 1 053 765 000
7 092 000) (— 5 872 000) (— darunter Gold “ 9 792 32 090) 88188 9 9 121 (— 75 ) Bestand an Reichs. 6“
kassenscheinen.. 82 330 000 64 959 000 04 Es 95 Bestand an Noten V 000) C- 897 000) ( 1 035 000)
anderer Banken 22 948 000 18 511 000 17 581 (+ 10 949 000) . 82* Bestand an Wechseln ” 0) . 8 713 000) († 7 847 000)
1 073 081 000
67 013 000
Kein vernünftiger Mensch kö estrei 8 Ges Na senn Ftig b ves konge bezsgeene daß das Gesetz auch ohne iche Angel b 8 8 Man dürfe deser Fence erheblichen Fortschritt bedeuten würde. 8 Ulnigelegenheiten. Portrag von Pfarren ns ihan Fieser Frage d6 Gesetz nicht scheitern lassen. Ich Pfarlerwh ,cee n 1111““ — Sie Namen eines Teiles meiner politischen Fr. vrrer Jäßde ⸗Kirchhain N.Lr: e 8 ichen. Ir. Fr agen einges Te 1 schen Freunde, dem 12121“3“ 8 Kommissionsbeschluß zuzustimmen (G 8 8 land den Zwecke f isati ensthar mmatbun 8 Bbeschluß zuz! u“ 8 den Zwecken der inneren Kolonis dienf che 8 d1dg,T b ¹ g Ich vnc einen gegensätzlichen Standpunkt e — Am 21. Februar. Pastor Frantesigesebiensthete sühen 1 m Abg. Bassermann einnehmen, der den Wert der f Firseb auf dem Lande. Landrät Dr. H. örper der Laien denn doch überschä den Wert der Zuziehung pflege d “ Landrat Dr. Hagen⸗Schmalkalden: Körper⸗ r Laien rschätzt Hat. 2. 8 :5 †p; 8. ¹ pfle 11 3 8 . Proiso Horr 2 Richter sind nicht in ereteng Negfenagtte agis tt e vhe 88 Fenen spekkn chh Trtae Wennsser Hüche shft vehetts h sondern die Berufsrichter, de 5 zu urteilen bernfen, und Süd, Vortrag mit v“ 1“ Verussrichter, denn sie haben die Gelegenheit id Süd, Vortrag mit etwa 100 Lichtbildern. — Die Vers zu sehen, wie die Schöffen sich ihr Urteil bilden. De Fef het wird durch Volksliedervorträge des „Berliner Seriihre (— 8 ⸗ F. 2.
Geschäft⸗
finden, den viele Herren erwarten. Hesselbacher⸗
ergeben, ob durch eine Aen⸗ Ich komme nun nochmals zu dem Punkte, den der Herr Abg. Schöffen auch in der Gröber erwähnte. Er sagte, es sei der Gedanke in den Vordergrund Strafkammer erster Instanz mitwirken sollen. Die Re⸗ gerückt worden, daß die nötige Zahl von Laienrichtern nicht vorhande gierungen haben sich, gestützt auf die günstige Beurteilung, sei. Nein, meine Herren, das ist nicht in den Vordergrund gerückt
die die bestehenden Schöffengerichte gefunden haben, dazu entschlossen, worden, das ist nur erwähnt und erörtert worden. Wir haben uns und, wie Sie wissen, die Mitwirkung von drei Schöffen bei der bemüht, die Zahlen festzustellen, wieviel Schöffen gegenwärtig hütig
Strafkammer erster Instanz in Vorschlag gebracht. Es darf erwartet sin und wieniel vieleicht spütee näti lein werden Mer Heüra fe
und Schecks .. 870 142 000 773 046 000 761 073
1 4* £ρ0 2 000 — 46 273 000) (— 66 3 — 88
““ 73 000) (s— 66 341 000) (— 48 900 000) forderungen. ( 68 488 000 62 826 000
(— 44 735 000) (— 26 708 Bestand an Effekten 19 121 090 ( 211 952 2990 (— 61 000) (+ 18 316 000)
Bestand an sonstigen Ak 165 977 000 183 298 000 125 623 000
würden, so würde lediglich das bisberige Verfahren erheblich ver⸗ schlechtert. Sieht man nur auf die Zahl der Richter in den Be⸗ rufungsstrafkammern, so hat diese Behauptung den Anschein der Richtigkeit für sich, da bisher, soweit es sich um Vergehen handelt, die Berufungssachen durch 5 Richter und nur Uebertretungssachen durch 3 Richter abgeurteilt werden, während diese Kammern nach der Ihnen gemachten Vorlage nur mit drei Berufsrichtern besetzt sein sollen. Aber die Güte dieser Dreimännerkammer beruht doch im
günstiger. Nun hat sich die Frage derung der Gerichtsverfassung die
wesentlichen nicht in der Zahl, sondern in dem novum judicium, darin, daß alles noch einmal gründlich verhandelt wird, während nach dem jetzigen Verfahren in der Regel nur auf Grund der Verlesungen der Ergebnisse erster Instanz geurteilt wird. Uebrigens möchte ich in der Beziehung nicht unterlassen, hervorzuheben, daß in der Kom⸗ mission irgendwelche Anträge in der Richtung einer Vermehrung der Zahl der Richter in den Berufungsstrafkammern nicht gestellt worden sind; es würde immerhin noch möglich sein, eine andere Gestaltung der Berufungskammer, die aber nur mit Richtern zu besetzen wäre, herbeizuführen.
Meine Herren, in jedem Falle muß ich Sie bitten, bringen Sie keine Laienrichter in die Berufungsinstanz und lehnen Sie die darauf gerichteten Anträge ab. Die Aufnahme der Laienrichter in die Be⸗ rufungsinstanz würde für die verbündeten Regierungen die ganze Vor⸗ lage unannehmbar machen und es würde tief zu beklagen sein, wenn an dieser einzelnen Bestimmung die ganze Vorlage, an die so viel Fleiß seitens des hohen Reichstags wie der verbündeten Regierungen verwendet worden ist, scheitern sollte.
FFT’Ig Dr. Varenhorst (Rp.): Ich kann namens meiner Fraktion erklären, daß wir den Kommissionsbeschlüssen völlig zustimmen. Allerdings ist es für die Fühlung des Richters mit dem praktischen Leben von Bedeutung, daß die Laien zur Rechtspflege hinzugezogen werden, und wir sind auch dafür, daß die Laien im weitesten Maße mitwirken, aber nicht in der Berufungsinstanz. Denn in dieser handelt es sich lediglich um Rechtsfragen und um formale Fragen, über die Laien nicht mitsprechen können. Auch Herren von der Linken haben 55 dahin ausgesprochen, daß die Berufungs⸗ instanz nur über Rechtsfragen, nicht aber Tatfragen zu entscheiden habe. (Lebhafter Widerspruch links.) Ich weiß augenblicklich nicht, welche Herren dies waren, ich werde sie Ihnen aber in der dritten Lesung nennen können. Das Schöffenamt ist schon eine große Be⸗ lästigung für das Volk, und nun stellen Sie sich vor, daß die Laien nun auch noch zu der Strafkammer hinzugezogen werden sollen. Wir haben z. B. in Hannover, in der Rheinprovinz und Oldenburg so große Gerichtsbezirke, daß die Schöffen Hunderte von Kilometern entfernt vom Ort ihres Gerichtes wohnen, sie müssen einen Tag hin⸗ reisen, am zweiten Tage im Landgericht sitzen und am dritten Tage zurückreisen. Welche Belästigung für die Männer des praktischen Lebens, wenn sie drei Tage lang aus ihrem Berufe herausgerissen werden, um an einer Sitzung des Strafsenats teilzunehmen! Wir erweisen damit der Bevölkerung keinen Dienst, sondern verursachen ihr nur eine große Belästigung. Es handelt sich da gerade um den Mittelstand, und ich hoffe, daß die Regierung im Interesse des Mittelstandes hart bleibt und sich diesen Anträgen widersetzt. Ich hoffe auch, daß der Reichstag sie ablehnt.
Abg. Graef⸗Weimar (wirtsch. Vgg.): Ich kann auch in dieser Frage mein gestriges Bekenntnis nur wiederholen. Der beste Beweis dafür, wie weit das Zutrauen des Volkes zu den Gerichten vorhanden ist, ist die Kritik, die nach Urteilen in der Presse laut wurde. Aller⸗ dings wird dadurch das Vertrauen zu den erichten nicht gestärkt, wenn in der Presse sofort derartige gehässige Angriffe gegen die Un⸗ parteilichkeit der Richter gerichtet werden, wie sie z. B. im „Berliner Tageblatt“ zu finden sind, das oftmals noch weit über die Kritik des „Vorwärts“ hinausgeht. Es soll hier in der zweiten Instanz sich nicht um Tatfragen, sondern meistens um Rechtsfragen handeln, und deshalb sollen sich die Laien nicht so dazu eignen. Das Richtigste wäre aber, daß das Urteil in der zweiten Instanz gar nicht ver⸗ lesen wird, damit die Richter ganz unbefangen an den Tatbestand herantreten. Durch die Verlesung werden die Richter gerade mit einer gewissen Voreingenommenheit erfüllt. Die ganze Misere unserer Zeit beruht in der Hauptsache auf dem unrichtigen Aufbau der Gerichte. Bei Uebertretungen ist die Möglichkeit gegeben, daß vier Instanzen angerufen werden können, um das Urteil zu erwirken. Der Vorwurf gegen die Schwurgerichte ist daraus zu erklären, daß die Möglichkeit der Berufung genommen ist. Ich kann nicht an⸗ nehmen, daß das „Unannehmbar“ des Staatssekretärs das letzte Wort ist. Ich bitte, für die Zuziehung der Laien zu stimmen.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Gestatten Sie mir einige Worte zu der Frage, welche der Hauptgegenstand der heutigen Beratung gewesen ist, ob es nämlich angezeigt sei, die Laien an den Entscheidungen in der Be⸗ rufungsinstanz teilnehmen zu lassen. Ich möchte zunächst darauf hin⸗ weisen, daß vor der geltenden Gerichtsverfassung in Preußen das Schöffenelement überhaupt nur in geringem Umfang an der Rechts⸗ pflege beteiligt war, während es anderwärts schon in weiterem Maße eingeführt war. Man hat dann in dem Gerichtsverfassungsgesetz die Schöffenbeteiligung bei den Amtsgerichten eingeführt, und wie heute von allen Seiten betont worden ist, auch mit der Wirkung, daß diese Schöffengerichte im Lande eine günstige Aufnahme gefunden haben. Es ist von einigen Vorrednern darauf hingewiesen worden, daß gerade die Zuziehung der Laien bei diesen Gerichten eine volkstümliche
werden, daß diese neuen Schöffengerichte dieselbe Volkstümlichkeit ge⸗ winnen werden wie die bereits bestehenden Schöffengerichte, und daß da, wo Irrtümer vorgekommen sind, die ja immer unvermeidlich sind bei allem Menschenwerk, die zweite Instanz, die gleichzeitig gegen die Urteile der Strafkammern gewährt werden soll, helfend eingreifen wird. — Ganz anders ist die Frage zu beurteilen, ob auch in der zweiten Instanz die Mitwirkung von Laien angebracht ist oder nicht.
Der Herr Abg. Gröber hat gesagt, die Regierungen hätten in der Kommission den Gesichtspunkt in den Vordergrund gestellt, daß in einzelnen Teilen des Deutschen Reichs nicht genügend Schöffen⸗ material auch für die zweite Instanz vorhanden sei. Das ist nicht ganz richtig. Der Schwerpunkt ist auf die anderen Gründe gelegt worden, die heute bereits hervorgehoben worden sind. Es sind das namentlich Gründe, die aus der Beschaffenheit des für die zweite Instanz erforderlichen Richtermaterials hergeleitet worden sind. Der Herr Abg. Graef hat eben hervorgehoben, es sei nicht richtig, daß das Verfahren in zweiter Instanz im wesentlichen eine kritische Tätig⸗ keit erfordere, es sei vielmehr geboten, daß die Richter der zweiten Instanz recht unbefangen an die Sache heranträten und gewissermaßen ohne Rücksicht auf die Feststellungen der ersten Instanz ihr Urteil fällen. Meine Herren, das halte ich für ein vollständiges Verkennen der Aufgabe einer Berufungsinstanz. Wollten wir uns ihre Aufgabe so denken, wie der Herr Abg. Graef es ausgeführt hat, dann brauchten wir gar keine Vorinstanz, dann würde das Berufungsgericht wieder nur eine erste Instanz sein. Das Berufungsgericht soll gerade nach⸗ prüfen, ob in der ersten Instanz Fehler vorgekommen sind, um diese zu beseitigen. Es ist meines Erachtens ein schwerer Irrtum, wenn man sagt, das erste Urteil sei nur so nebenhin, das zweite erst sei das maßgebende. Nein, mein Herren, umgekehrt ist es, gerade das erste Urteil soll den Schwerpunkt bilden. Das ist der Gesichtspunkt, den auch der Herr Abg. Gröber mit großem Nachdruck in der Kommission betont hat, und zwar, wie ich sagen kann, mit meiner vollen Zu⸗ stimmung. Das erste Urteil muß immer der Schwerpunkt bleiben, und deshalb ist es auch notwendig, daß in der Berufungsinstanz das erste Urteil verlesen wird. Es soll nachgeprüft werden, ob der erste Richter falsch entschieden hat, an der Hand dieses Urteils und unter voller Berücksichtigung der neuen Beweisaufnahme, welche bei dem Berufungsgericht stattfinden soll.
Nun fragt es sich, ob die Tätigkeit des zweiten Richters dieselbe ist wie die des ersten. In der ersten Instanz sieht der Richter nur die Zeugen vor sich und entnimmt aus ihrem Munde die Tatsachen, die er seinem Urteil zugrunde legt. In der zweiten Instanz dagegen soll der Richter nicht nur das würdigen, was die Zeugen vor ihm aussagen, sondern er soll auch wissen, wie der erste Richter ihre Aussagen gewürdigt hat, und danach soll er sich dann sein eigenes Urteil bilden und nach⸗ prüfen⸗ ob die Würdigung des ersten Richters zutrifft oder nicht; es ist z. B. nicht ausgeschlossen, daß das Berufungsgericht, wenn es die Zeugenaussagen hört und zugleich aus dem bereits vorliegenden Urteil ersieht, wie die erste Instanz die Zeugenaussagen aufgefaßt hat, zu einer anderen Beweiswürdigung kommen kann, als wenn es in erster Instanz zu urteilen haben würde. Aber auch noch in anderer Be⸗ ziehung ist es von großer Bedeutung, daß das Urteil der ersten Instanz in der Berufungsinstanz verlesen wird. Denn in ihm kommt ja auch die Auffassung der Laien, die an dem Verfahren der ersten Instanz teilgenommen haben, deutlich zum Ausdruck, und sie wirkt in der zweiten Instanz weiter nach, sodaß ich es nicht als richtig anerkennen kann, wenn man sagt, durch die Besetzung der zweiten Instanz mit Berufsrichtern gingen die Vorteile der Laienbeteiligung an der Recht⸗ sprechung der ersten Instanz in den Fällen, in denen Berufung ein⸗ gelegt wird, wieder verloren.
Ich möͤchte mich nun dazu wenden, wie es mit der angeblich großen Erregung steht, die wegen dieser Frage entstanden sein soll. Ich habe doch auch die Sache aufmerksam verfolgt, und glaube be⸗ merkt zu haben, daß die Aeußerungen, die zu dieser Frage ergingen, fast ausnahmslos aus juristischen Kreisen stammen. Das betrifft nicht bloß die Fachliteratur, sondern, soweit ich es habe verfolgen können, auch die Tagespresse. Denn aus der Fassung der Aufsätze konnte man die juristische Feder meistens leicht erkennen. Nun möchte ich noch auf einen Vorfall hinweisen, der meine Ansicht gleichfalls in gewisser Weise unterstützt. In Berlin fand vor einiger Zeit eine Versammlung von Rechtsanwälten statt, in der diese Frage eingehend besprochen wurde. Alle Anwälte, ohne Ausnahme, sagten: Ja, die Schöffen gehören in
gefunden, daß wir zwar das Mindestmaß mit einiger Sicherheit fest⸗ stellen können, das Höchstmaß aber einstweilen nicht, da zunächst darüber Erfahrungen gesammelt werden müssen, in welchem Umfange sich die Berufungen künftig vermehren werden. Tatsächlich haben wir im preußischen Staate mehrere Bezirke, in denen es schon jetzt nicht leicht ist, die erforderliche Anzahl geeigneter Schöffen und Ge⸗ schworenen zu finden. Wenn diese Vorlage Gesetz wird, würde sich der Bedarf sicherlich noch steigern. Es ist zum allermindesten in hohem Grade zweifelhaft, ob dieser gesteigerte Bedarf an geeigneten Personen befriedigt werden könnte, und es würde deswegen ein schwerer legislatorischer Fehler sein, auf so zweifelhafter Grundlage ein neues Gesetz aufzubauen, das dann, wenn die Grundlage sich als ungenügend erwiese, doch zu außerordentlich ungünstigen Ergebnissen führen müßte.
Ich habe vorhin schon einmal die Frage berührt, ob es zutreffend sei, daß das Laienelement selbst wünsche, zur Rechtspflege mehr als bisher herangezogen zu werden. Die Erfahrungen, welche die Gerichte in dieser Beziehung machen, sprechen jedenfalls nicht dafür. Ich weiß wohl, daß es sehr viele Schöffen und Geschworene gibt, die ihr Amt als ein Ehrenamt auffassen und mit voller Hingabe erfüllen. Ich weiß aber auch, daß sich die Laienrichter durch die Erfüllung dieser Aufgaben gar nicht selten in ihren ökonomischen Verhältnissen ernst⸗ lich geschädigt fühlen (sehr richtig! rechts), und daß gar nicht selten Wünsche zutage treten, zurückgestellt oder von den Ver⸗ pflichtungen befreit zu werden. Wenn gerade jetzt von Angehörigen eines bestimmten Standes mehrfach verlangt wird, als Laienrichter zugelassen zu werden, so liegt das auf einem anderen Gebiet. Diese Kreise sagen sich: wenn überhaupt Laienrichter zugezogen werden, dann wollen wir nicht anders gestellt sein als andere Berufsstände, um auch den Anschein zu vermeiden, als ob unser Stand dadurch eine Zurücksetzung erfahre. Das ist der Grund; aber daß diese Kreise nun gerade das Verlangen haben sollten, besonders häufig zugezogen zu werden, das habe ich bisher nicht geglaubt.
Nun, meine Herren, es sind doch auch andere Gründe, wie ich glaube, nicht so ganz unbedacht und ohne wirkliche Berechtigung, und ich kann nur betonen, daß, wie der Herr Staatssekretär des Reichs⸗ justizamts schon hervorgehoben hat, die Regierungen doch unmöglich eine Gesetzesvorlage so gestalten können, wie sie sich nach ihrer Ueber⸗ zeugung nachher nicht würde vertreten lassen. Sie können die Ver⸗ antwortung dafür nicht übernehmen, und deshalb muß mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß die Frage, ob zur zweiten Instanz Laien⸗ richter zuzuziehen sind, für die Regierungen nur dahin beantwortet werden kann, daß das abzulehnen ist. (Bravo! rechts.)
Abg. Werner (Reformp.): Es ist richtig, daß man mit den Ur⸗ teilen der Schöffengerichte nicht immer zufrieden ist. Damit ist aber nicht gesagt, daß die Urteile der Strafkammern besser sind. Der Abg. Wagner machte mit seiner Rede den Eindruck, daß er die Schöffengerichte überhaupt nicht, haben will. Ich meine, es würde unlogisch sein, wenn man die Schöffen zur zweiten Instanz nicht zuließe. Wir haben intelligente Leute genug, um diese Berufungsinstanz mit Laienrichtern besetzen zu können. Der preußische Justizminister hat durchaus unrecht, wenn er meint, daß nur die Juristen dafür sind, daß das Laienelement auch in der zweiten In⸗ stanz mitwirke. Ich weiß, daß weite Kreise im Volke denselben Wunsch haben. Hier begegnen sich die Wünsche hervorragender Juristen mit denen des Volkes.
Abg. Wellstein (Zentr.); Ueber die Besetzung der Straf⸗ kammern erster Instanz brauche ich kein Wort zu verlieren. Was die Besetzung der Strafkammern zweiter Instanz betrifft, so können wir nicht mit apodiktischer Sicherheit sagen⸗ daß das, was wir heute beschließen, für alle Zeiten gültig sein soll. Wir müssen im Gegen⸗ teil vorsichtig vorgehen, wir dürfen keinen Sprung ins Dunkle machen. Von den Juristen ist die eine Hälfte für, die andere gegen die Zulassung der Laien in der zweiten Instanz. Es ist auch gar nicht richtig, daß die große Masse des Volkes dagegen ist. Ein Interesse an der Sache haben vorwiegend die Juristen. Der Abg. Gröber sagte, man sei in Juristenkreisen mit den Urteilen der Strafkammern nicht zufrieden; dasselbe gilt doch auch von den Urteilen des Reichsgerichts in Strafsachen.
Rechtsprechung herbeigeführt habe. Aber, meine Herren, eins darf “
die zweite Instanz hinein. Ein Laie aber ergriff in der Versammlung
:; „„ 8 f Richterbund hat in einer Denkschrift gesagt, daß eine
Zuziehung der Laten wäre kein Fortschritt für di sche Straf 8 g gien wäre kein Fortschritt für die deutsche Strafrechts
Ab Leisch 6 F Fraoe. des e Ehe esedine hecs erih sshelksean diese 8 b - 8 Abg. T 98 . Har 2 daß weite Kreise des Volkes von den Srhesfei ür Gssch nur daraus, Eehlasen n Gewiß versteht. es häufig der Amtsrichter in kleinen Städten, durch seine Dialektik die Schöffen zu beeinflussen, sodaß das eigentliche Volksempfinden bei den Urteilen nicht zum der Richter schalten Sie doch auch
geschlossen sind.
vpigt. aber diesen Einfluß Pt aus 2. 88 . JIV. „ Iied ne weng Hü zwei Berufsrichter gegenüber drei Laien in ie afke er nehmen. Es wäre nun viel richtiger 111“” „wäre nun viel richtiger, nur einen Rich Laienschöffen hineinzusetzen, da vürd S11 hoffen hineinzusetz dann würde auch ver⸗ hiden daß zwei Richter sich in die Haare fallen. Der Atauch ver. 8 sin bat 9* 1IIh der Regierung als den schwarzen Mann angeführt. Er sprach von den E genschafte schwarzen Mann führt. C rrungenschaften der CTT1“ Wir lassen uüße dadurch nicht schrecken. Daß auch Schöffenurteile irrig sein können und korrigi n- auch SEcpöffenurteile. errig b rigiert werden müssen, ist selbstverständlich. Das gilt vo anderen Urtei Eesege It blbsiner ch. Das gilt von anderen Urteilen auch. Brauch chöffen, so lasse man außer den Lel Braucht Sch 8 1 en Lehrern auch die Frauen zu diesem Amte zu. We preußise Fustizminister iese 8 un der preußische Justizministe S 2n W ter preußische Justizminister gezußert shate 8 möchte sich nicht das ö Materia „so hat er damit ein vernichtendes aterial finden, so ho amit vernichtendes Urte 5 der preußischen Volksschulen gefällt. Woher denn 2 fimc kediese bärtiche H der preußischen Regierung um das mit enämtern blastete Volk? Die Qualifikation zur Entschei bder Rechtsfragen kann man de Lalen F. Esge zahs ö nan den Laien um so weniger absprechen als ja auch in den Berufungsinstanzen der Militärgerichte Offizi d. h. Laien, darüber urteilen. Der Reichstag hat 8* Gele 185 8 8 C v. . „ . . 8 7 8 8 8 zu zeigen, ob Deutschland wirklich in der Welt voran ist Ap fortschr. N 8 — 7 1 1 5881 Fode (fortschr. Volksp.): Ich muß durchaus bestreiten, daß b Materig für Laienrichter in Deutschland bereits erschöpft ist. e. hlite egn Sefhen gesammelten Erfahrungen beweisen das Gegenteil. Es kommt nur darauf an, de reis „Gegenteil. Es kom auf an, n Kreis der SFeh ga vct zu eng zu ziehen, dann wird sich schon das nötige Material finden. Die Zuziehung der Laien zur zweiten Instanz ist eine Forderung der Gerechtigkeit. “
Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen.
Magchdo 8 9 3 875* 8 . 1“ vfhhs (Sentr, in persönlicher Bemerkung arauf hingewie at, daß der preußische Justizminister ihn in eini 8 ewiese „ daß preußische Justizminister ihn in ein Punkten mißverstanden habe, schlägt der Präsident Graf ven 1 witz vn die Sitzung abzubrechen und die Ab⸗ über § 77 und di estellten Anträge mor vorz nehmen. die dazu gestellten Anträge morgen vorzu⸗
schlag. kehrheit des Hauses entscheidet sich für diesen Vor
Schluß nach 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Frei M üch 2 . Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. (Fortsetzung der Beratung der Novelle zum Gericztovergassunas⸗
Wohlfahrtspflege.
1“ Rentnerin Adele Cockerill in Aachen hat der hhshr hen Pfarre in Aachen⸗Burtscheid 20 000 ℳ ver⸗ 8 8h 000 ℳ zur Unterhaltung der alten Pfarrkirche ed n andhaltung der dort gelegenen alten Kirchhöfe verwendet b 8 s6 en. Dieselbe Dame setzte die Stadt Aachen zur Uni⸗ Fexhgler in ihres Vermögens ein, das in der Hauptsache für eine nefchs grcterer Stiftungen Verwendung finden soll. Unter diesen sind 89 vaes ervoruhehtg eine Famtlienstiftung mit einem Vermögen p ” - 8. sowie eine weitere Stiftung zur Errichtung eines Damen⸗
— as würdigen, unbemittelten, alleinstehenden Damen aus an⸗ sesenen Familien das Elternhaus ersetzen soll. Diese Stiftung be⸗ ahe 9 3 Sütern der Verstorbenen in Berensberg, Landkreises Pechen, darunter das Schlößchen Berensberg und 500 000 ℳ in bar. Sehresrtsser Summe sollen 200 000 ℳ für die Umwandlung des bE ein Damenheim durch Umbau und Vergrößerung ver⸗ Püeflah erden, die übrigen 300 000 ℳ dienen zur Unterhaltung des Heimge. Außerdem wurden der Stadt Aachen 3000 ℳ für das Fhermondt. Muleum zugewendet. Der Rest des Vermögens soll zum hesten armer Schulkinder und zur Verschönerung der Stadt verwandt
“
8
Bauwesen.
Ein Wettbewerb um Entwürfe für eine F 1
““ G m En e für eine Festhalle in Fienfen, die zugleich als Turnhalle benutzt wird, 6 für die 8 Rheinland und Westfalen wohnenden Archilekten bis zum 1. April
UäFECCAF. . ; ¹ Zuziehung de Laien zur Strafrechtspflege r. ⸗ K „Buz g der wünschenswert 1 Ehispflege⸗ 8 höherem Umfange als bisher nicht sei. Ich stell . ie Zuziehung zur Berufungsinstanz zu verwerfen 8 lle mich auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse. Die
Schutze gegen die Cholera und die Pest,
anstalten, den Personen⸗, den Gepä 12 4, 2 äck un Warenverkeh „ ff vom 30. Dezember 1899 /4 Febehse 1 Warenverkehr betreffen,
erklärt. Es kommen dah enü jes ;
E8 er gegenüber die Hinz die Best , ö Verordnung fürn Anwenduns Vechangpie Hesteanmnofa urch den Bundesratsbeschluß vom 3 Ser 8 in Vollzi gesert sind. 3. September 1910 in Vollziehung
Gesellschaft erhielt nachricht aus gekommenen Pestfalle sich auf zwei Stellen in 270 58 Entfegnue von Tsingtau beschränken gestellten der Gesellschaft sind wohlauf, und es liegt ärti late 111“ hauf, liegt gegenwärtig kein ETö Neujahr eintretende Betriebspause etwas ver⸗ 1 D „ „ „ 5 38 4 engert örderung soll am 17. d. M. wieder aufgenommen zwecke zurzeit sehr gefragt ist, ist ungestört. Hi fü 8 lehr gefragt ist, gestört. Hinzugefügt sei gegenüber 1“ e acgne duggen⸗ sdaß der Gügenügte gei gecesütir Beförderung von Reisenden in 1. Klasse auf S bahn bishe keine Einschränkung erfahren hat. ee hüür
”7 des „SFehssvqnns von Pensa Sibirien dort angeko en 2 ii 8 , gekommenen Zuge ein pestverdächtiger Kranker andere hiüdeaa Kranken halb der Station von Militärpos isolier dem ärposten isoliert. Charbin den Waggon nicht verlassen. Bchung öe worden. Ein Gouverneurs pon 8 berichtet jedoch: Der pestverdächtige F ohne Wissen des Arztes hierher gemeldet 1.“ e festgestellt, daß es sich um Influenza handelt. 4
und ein Europäer an Pest gestorben.
russischen Konsuls in Dairen ist dort die Pest erlosch s De 1 ¹ rloschen. lautet, ist in Wi⸗dschu unter den Koreanern die ee
sind vom 28. bis 31. Januar 40 Erk fäll 8 31. Januc Erkrankunge d 18 Todesfälle Cholera vorgekommen. — Wie e“
landen die Expeditionstruppen wegen
Weise abgeschlossen. Alle Freunde der ländlichen Wohl⸗ ortspflege sind zu dieser Versammlung mit ihren Damen eingeladen
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und 2 lb 2 maßregeln. Pe
u Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Banlr, 8 auenseuche aus Pfungstadt, Kreis Darmstadt 8 sperlog sum Hessen, Weitersweiler, Bezirksamt Kirchheimbolanden, Regrs ese Pfgls, Finstingermß, e tfrsanhe Erding, Reg.⸗Bez. Ober⸗ ayern, Badbergen, Kreis Bersenbrück, Reg.⸗Bez. Os⸗ brück Raven, Kreis Winsen, Neg⸗B ibrück, Reg.⸗Bez. Osnabrück, und Raven, 3 en, Reg.⸗Bez. Lünebur 8 ar, sowie aus Re is Winsen, L g, am 8. Februar, sowie Lichtenau, Amtsbezirk Kehl, Großherzogtum Baden, am9. 1-ie
1 8 1“ 11.“
Schweiz. Der schweizerische Bundes Der schwe undesrat hat unter schlüsse, erlassen: 18 1) Der 3 Bundesrat. auf Grund amtlicher Berichte “ der Verordnung über Maßnahmen zum gen die Cholera und die Pest, soweit sie die5 egen nd d est, ie Ver⸗ de es ten, den Personen⸗, den Gepäck⸗ und den Fertesigeldehe r⸗ en, vom 30. Dezember 1899/4. Februar 1908; auf den Antrag 8 “ des Innern Art. 1. Die Provi R d Cas r . 3 Provinzen Rom und Caserta und die S Pelerme werben als cholerafrei erklärt und sesseeseen nie Hüras Pü 855. sbeschluß vom 10. Dezember 1910 gegenüber den Herkünften us deen, Been angeordneten Maßregeln aufgehoben. Art. 2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 12. November v 19. Dezember v. J. Nr. 297.)
2) Der schweizerische Bundesrat,
auf Grund amtlicher Bericht 1u“ her Berichte in Ausführung von Art. 49 der Verordnung über Maßnahmen zum oweit sie die Verkehrs
d. M. folgende Be⸗
auf den Antrag seines Departements des Innern Art. 1. . b beschli eßt: Art. 1. Die Provinz Lecce (Italien) wird als choleraverseucht
in dem Umfange, wie sie
4 387 000) (— 43 307 000) (— 24 72 Passiva: - Grundkapital.. .
Reservefonds...
180 000 000 (unverändert) 64 814 000 (unverändert) (unverändert)
1 489 261 000 1 519 557 000 1 451 195 000
b (s— 83 243 000) (— 598 (J— 60 456 L“ 3 000) (s— 59 897 000) (— 60 456 000) 552 718 000 566 851 000
Verbindlichkeiten.
(+ 7 042 000) (— 33 786 000) (4 438
sonstige Passiva.. V 36 730 000 37 135 889 et 47 101 009) (s— 210 000) — 20 619 000) (— 18 099 000)
180 000 000 (unverändert) 64 814 000 (unverändert)
180 000 000 (unverändert) 64 814 000
Betrag der um⸗ laufenden Noten.
628 000 000
8 (Aus den im Reichsamt des Innern zus ig b m zusamme „Nachrichten für Handel und vnqen gesteltter Argentinien.
EE1““ pharmazeutischer Erzeugnisse. Laut Dekrels 1 Dezember v. J. sind alle pharmazeutischen und diätetischen Erzeugnisse, Impfstoffe, Heilserums, die zur (Keennane einer Krankheit dienlichen Stoffe, Mineralwasser usw., bei der Einfuhe nach Argentinien nicht nur gemäß der Klassifikation des Tarifs sogdern auch mit allen ihren näheren Bezeichnungen wie Namen es Fabrikanten oder des Erzeugnisses und ihren Hauptbestandteilen anzumelden. Die vorgelegten Anmeldungen werden dem National⸗ eee ‚eingereicht, damit es die erforderlichen Unter⸗ uchungen vocnimmt, wenn es Waren vorfindet, die zu dem er⸗ wähnten Gesetz im Widerspruch stehen. Die Beamten der General⸗ verwaltung der inneren Steuern, die mit der Erhebung der gemäß Gesetz Nr. 4039 auferlegten Abgaben betraut sind, haben nach den geltenden Ausführungsbestimmungen die Verwendung der an den ge⸗ nannten Erzeugnissen anzubringenden Stempelmarken zu fordern. Die Zollämter sind ermächtigt, von der in den Artikeln 1057 und 359 der Zollordnung vorgesehenen Strafe abzusehen, wenn eine solche hehe Verzögerung, die der Beteiligte nicht verschuldet hat, gemäß rrikel 2 des vorliegenden Dekrets verwirkt ist. (Boletin oficial.) 1
Konkurse im Auslande. Rumänien. 8 Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.
Anmeldung Verifikation der der Forderungen Forderungen bis am
Fallite Firmen Domizil
2. Dieser Beschluß tritt am 3. Februar 1911 in Kraft.
Berlin, 9. Febr (W. T. 2 ie S 161 Fegruer. (W. T. B.) Die Schantung⸗Bergbau⸗ ielt heute auf telegraphische Anfrage die Draht⸗ Tsingtau, daß die an der Schantungbahn vor⸗ etwa 180 und Alle deutschen An⸗
Bei der Fangtsegrube ist die alljähr⸗
r Be 2 G Der Betrleb der Hungschangrube, deren Kohle für Bunker⸗
St. Petersburg, 9. Februar. (W. T. B.) Nach einem Be⸗
ist heute früh in einem von
worden. Der
Waggon mit d. ter Waggons, in gg dem Kranken und füns
ua denen sich 124 Arbeiter befanden, die in Berührung gekommen waren, wurden außer⸗ Der Erkrankte kam während des Aufenthalts in 1 Eine mikroskopische Unter⸗
Küstengebiet und hatte
weiteres Telegramm des 75
Dieser hat jetzt S
Charbin, 9. Februar. (W. T. B.) Gestern sind 30 Chinesen Tokio,
9. Februar. (W. T. B.)
Nach dem Bericht des Wie ver⸗ Konstantinopel, 9. Februar.
(W. T. B.) In Medina
1911 ausgeschrieben. Die Unterlagsbedingungen sind gegen Zahlung 2 ℳ vom n Viersen zu beziehen.
985
Krankheit in Dschebane, nördlich von Hodeida.
exporteure), Belgrad. Verhandlungstermin: 28. Februar/13. März d. J
gesellschaft
der Kaiserlich Wochenausweis der Russisch
folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen das Kriegsministerium mitteilt, bank
” 1 Ajg . x Ana Lichtenberg Galatz Der Inhaberin ist ein zweites Moratorium von 6 Monaten, beginnend am 16.3. Dezember 1910, be⸗ . willigt worden. Serbien. Pawlowitch, Kaufleute (Pflaumen⸗ Anmeldetermin: 18. Februar/3. März d. J.
Stojitch u. Hadji
88 2 M 8 2 — 8 4 88 Tschedomir Mladenowitch, Kaufmann in Leskowatz.
9— 9 zn. 8 8 Anmeldetermin: 16. Februarsl. März d. J. Verhandlungstermin:
7. Februar/2. März d. J.
8 † 8 ( 9 „ 7 4 άέ 8 Nikola S. Pawlowitch, Kaufmann in Semendria. An⸗
meldetermin: 2./15. März d. J. Verhandlungstermin: 3./16. März d. J.
5
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 9. Februar 1911:
Ruhrrevier Oberschlesisches R. 18 Anzahl der 5b M1“ Nicht gestellt
— Der Betriebsüberschuß der Harpener Be 1 1r ⸗ 4 bau⸗T 2
. betrug, laut Meldung des W.” T.
.Quartal 1910 bei 75 Arbeitstagen 4 490 000 ℳ gegen 4 036 000 ℳ
bei 79 Arbeitstagen im Vorquartal und gegen 3 689 000 ℳ bei
Tebe e. Uim IV. Quartal 1909. — Der Aufsichtsrat der Glas⸗ und Spiegelm f chalke schlägt, laut Meldung des „W. T. o, 8 1 88
„ 29⸗*
196 589 ℳ sollen auf neue Rechnung vor⸗ 66
ner „W. T. B.“ übermittelten Meldun russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab 8. en Staatsbank vom 5. Fe⸗
scher öö des bekannten Bilanzformulars der Staats⸗ . den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen
Spp 2 28 2 „ der in Hodeida auftretenden-—ʒRu⸗
(Nr. 1b und 2) 1234,5 (1238,5), Gold der
bel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten Zank im Auslande