1911 / 39 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Die häufigsten

Statistik und Volkswirtschaft.

Preise wichtiger Lebens⸗ und Verpflegungsmittel (außer Fleisch) betrugen

. Wochendu rchschnitt d

es Monats Januar 1911

an einem der letzten Tage des Monats Januar 1911

für 1000 kg

im Großhandel

im Kleinhandel

1 für für 1 kg ISchock

(gelbe)

(mittel) zum Kochen

—,— ₰₰

Speisebohnen

(mittel) (mittel) Hafer sen weiß

Futtergerste

(mittel) Braugerste

Erb

2

e)

1

en

2

troh K peisebohnen

zstroh veiß

Eßkartoffeln

(

8

Pre

Krumm⸗ und 1 Erbsen (gelbe)

Richt

e

zum

S

im Kleinhandel 1 8 für 1 Kilogramm in den preußischen Orten

Schweine⸗ schmalz

enmehl

5

8

inländ.

Roggenmehl

länd.

Pfennig

We

bteeebecia

8 13 142 170 178 138 149 140 121 260

. 190% 139 140 139 205

. . 185 185 149 125 S. . . . .. . . 196 1147 155 1480 270 Graudenz ... 8 192 137 152 124 147 200

Potsdam .. 1195 1144

Frankfurt a. Oder. 188 140 155 132 157 280 33

eeeeeeeeeeeebebeeb 152

Otettin . . . . . . . . 193 143 160 153 153 e““ 182 135 149 1237 137 240 bböeöö““ V eöööö.“ Bromberg.

148 220

Breslau . . . . . . .. 183 139, 157 132 144 195 270 160 141 233 242

1111““ egni. . . . . . . . . 184 137 173 Königshütte in Oberschlesienn 2177 146 1 RE114646 ———1830 qqqqqEqqqPEEEqEq18IqI111 Halle a. Saale.. . . . 197 150 188 132

147 155 156 250

159 272

e“ 204 156 3 164 175 265 Ib.ö 199 158 140 Hannover.. —.I 193 149 5 145 Imnbandee 189 147 V 160 320 EDE1I1ö1“

Osnabrück... 1866 146 vCC77272725

Münster. 1 191 145 130 156 275 320 V 340 280 41] 32 38 40 40

böö1ö11ö11- 174 335 Paderborn 185 148 135

Dortmund

Hanau 6X““ 200 153 3 140 dart . Mahtk. . 200 181 1826

IE“““ 209 151 Düsseldorf. 8 199 153 2* 120 Crefeld. 189 143 125 EE1ö11“ 187 136 EEEII1I1I11I1“; 198 153 Aachen. 198 151 Sigmaringen... Wilhelmshaven . .. im Durchschnitt: (ausschl. Wilhelmshaven) Famntit t... Dezember 1910 .. eöö.

1200 1170 130 1165 380

193,1 145,6 173,4 139,1 156,9

144 190 270 146 y270 280 290 Eö11“X“ 8 199 148 151 168 320 360 150 165 290 300 Brandenburg a. Havel 192 142 165 140 164 290 300 250 44 45 40 40 6 270 514 00 y250 46 V

318 323 280 50 60 38 40 6 275 515 260 320 300 33

140 142 140 149 280, 310 360 56 V 320 320 45 30 50 275 192 137] 152 135 146 176, 340 360

258 248 50 N5 29 6 250 480 148 200 250 V 5

158] 263 8 180 47 38 38 40 10 274 588 Erfurt 196] 156 185 136 160 220 280 220 70 66 44 40 40 36 9 280] ß520 305 280 87 41 37 40 9 279 671 160 340 320 300 54 44 36 40 10 270 675 1639 315 300 167 300 360 400 arburg a. Elbe 198 146 147 161 340 330 250 55 50% 40 40 10 280 600 179 135 148 300 360 200

162 280 335

153 300 290 320

149 300 300 r . . . .. 18 1488 2239 124 165 276 298 .“ 156 159 330 330 158 260 280 an 158 320 320 sbaben.... 210 158 140 158 380 300 1 151 161 300 300 300 70 64 50 433 36 40 36 8 280 480

196 147 118 157 320 360 340 80 87 45 39 37 39 39 9 275 585 153 285 330 34 38

146 280 330 138 290 320 V 158 298 340 EI1“ 199 160 215 163 150 300 320 300 69 155 260 320

165 360 260 380 240 70

195,4 147,2 174,7 141,7 158,8 285,3 324,8 296,0 61,0 62,4 48,1 3 V b 285,9 325,3 293,1 59,6 62,8 48,7 3 221,5 162,3 174,7 146,4 164,7 296,7 317,5 285,5 59,3, 924 60,

119 5 35 8 9 8 295 350 32 2 60 5 200 450

0 23 7 206 563 240 V 22 30 6 215 460 200 32 36 10 260 550 230 42 27 8 29 5 240 ßy460 395 50 40 5 50 66 260 480 320 40 40 7 260 600

40 50 6 240 540

49 33 40 40 6] 241] 550 V 28 40 50 205]% pb18 360 68686 44 280 610 560 26 50% 10 2650 500 250 32 686 35 30 7 260 490 234 30% m31 36 29 7] 244] 480

7 26 36 52 7 235 445

240 40 34 34 40 270% 500 265 65 40 42 42 51 300 600

240 60 40 y40 32 8 278 653 240 44 40 36 40 8 280 660 240 43 36 40 38 8 275 871

1

V 56 32 44 40 7 280 561 240 55 49 36 40 34 238 513 90 890 40 38 50 9 240 510 240 74 38 23 37 42 31 231 585 10] 255, 510 260 71 40 34 38 40 32 255 570 215 70 54 50 40 42 43 9 276 603 270 76 46 37 43 44 41 260 671 270 66 51 42⁄2 36 36 36 278 540 320 85 63 52 43 44 42 40 270 480 260 67 50 40° 40 44 40 11] 275/ ß600

220% 78 69 50 48 38 30 2800 570 310% 78 61 40 34 34 38 38 9 270 615 250 60 90 38 327 34 36 34 7 260% ꝑ630 263 75 68 39 20% ³ꝗ38 41 43 9 270 450 56 40 40 40 10 240 600

220 687 43 38 36 42 32 270 675 270 84 29 5 ⁰% 42 32] 34 260 540 80 60 80 42 42 26 7 275 525

9,5, 37,6 41,2 42,4 7,8 265,5 9

539,2 563,1 539,

1 39,5 7 39,2 37,5 40,9 42,6] 7,6,267,8 4 49,31] 37,9 39,4/41,80 7,7274,1

20

¹) ausschließlich gehandelte „gute“ Ware, die demgemäß bei Feststellung des Gesamtdurchschnitts der Berichtsorte nicht mit⸗

berücksichtigt ist.

Im Durchschnitt der Berichtsorte haben die häufigsten Preise sämtlicher Getreidearten mittlerer Güte im Januar d. J. gegen den Vormonat eine kleine Steigerung erfahren; am meisten, nämlich um 2,6 für die Tonne, ist die Futtergerste, am wenigsten, um 1,3 ℳ, die Braugerste in die Höhe gegangen. Gegen den gleichen Monat des Vorjahres dagegen zeigen die diesjährigen Januarpreise für Getreide, mit Ausnahme der fast unverändert gebliebenen Brau⸗ erstenpreise, einen teilweise beträchtlichen Rückgang; so ist der Preis des Weizens um rund 26 ℳ, der des Roggens um rund 15 gesunken.

1 einzelnen hat sich im Januar d. J. gegen den Vormonat die Mittelware der verschiedenen Getreidearten am meisten im Preise erhöht bei Weizen in Königshütte (um 9 ℳ), in Kiel (um 8 ℳ), in Graudenz, Altona und Cassel (um 5 ℳ), beim Roggen in Wiesbaden (um 8 ℳ), in Görlitz (um 5 ℳ), bei der Braugerste in Dortmund (um 12 ℳ), in Koblenz (um 6 ℳ), in Halle a. S. und Altona (um 5 ℳ), bei der Futtergerste in Görlitz (um 11 ℳ), in Erfurt und Frankfurt a. M. (um 6 ℳ), in Bromberg, Königshütte, Essen und Crefeld (um 5 ℳ), beim Hafer in Stade (um 8 ℳ), in Tilsit und Münster (um 6 ℳ), in Kiel (um 5 ℳ).

Ein Preisrückgang ist gegen den Vormonat zu verzeichnen beim Weizen in Hannover um 4 ℳ, in Allenstein und Münster um 3 ℳ, in Kottbus, Gleiwitz und Cöln um 1 ℳ, beim Roggen in Allenstein um 3 ℳ, in Aachen um 2 ℳ, in Graudenz und Neuß um 1 ℳ, bei der Futtergerste in Kiel um 3 ℳ, in Köslin um 2 ℳ, in Frankfurt a. O. um 1 ℳ, beim Hafer in Koblenz und Crefeld um 2 ℳ, in Kottbus um 1 ℳ. Für Braugerste hat der

Preis an keinem der Berichtsorte eine Ermäßigung erfahren.

Unverändert gegen den Vormonat blieb der häufigste Preis für Weizen (mittel) in Memel, Frantfurt a. O., Emden, Paderborn und Wiesbaden, für Roggen in Memel, Frankfurt a. O., Kottbus, Köslin, Königshütte, Gleiwitz, Altona, Harburg, Emden, Bielefeld, Paderborn, Dortmund, Crefeld und Cöln, für Braugerste in Memel, Graudenz, Brandenburg, Kottbus, Köslin, Liegnitz, Gleiwitz, Erfurt, Münster, Bielefeld, Wiesbaden und Essen, für Futter⸗ gerste in Königsberg, Memel, Allenstein, Graudenz, Potsdam, Brandenburg, Posen, Breslau, Gleiwitz, Halle, Harburg, Paderborn, Hanau, Wiesbaden, Düsseldorf und Trier, für Hafer in Memel, Graudenz, Potsdam, Köslin, Gleiwitz, Halle, Harburg, Hanau, Neuß, Cöln, Trier und Sigmaringen.

Der Januarpreis für Getreide mittlerer Qualität erreichte den höchsten Betrag für Weizen in Königshütte mit 217 ℳ, für Roggen in Trier (160 ℳ), für Braugerste in Dortmund (223 ℳ), für Futtergerste und Hafer in Altona (164 und 175 ℳ); am niedrigsten stellte sich der Preis für Weizen und Hafer in Memel (178 und 124 ℳ), für Roggen in Allenstein (130 ℳ), für Braugerste in Stralsund (142 ℳ), für Futtergerste in Düssel⸗ dorf (118 ℳ).

Die Preise für Hülsenfrüchte und Eßkartoffeln weisen weder im Groß⸗ noch im Kleinhandel gegen den Vormonat nennens⸗ werte Veränderungen auf. Die Heu⸗ und Strohvpreise, die gegen den Vormonat nahezu die gleichen geblieben sind, haben gegen den Januar v J. ganz beträchtlich, für Heu fast um ein Drittel nachgelassen. Die Kleinhandelspreise für Eßbutter und Eier sind gegenüber dem Dezember gesunken, sodaß sie noch hinter den Novemberpreisen wie auch hinter den Januarpreisen vom vorigen Jahre zurückbleiben. Bei den in der zweiten, kleineren Uebersicht mitgeteilten Groß⸗ und

Königsb. i. Pr. 2 34 45 26 180 11,e 2 40 36 160 EIö 22 36 25 180 Allenstein . 22 50 30 180 Danzig, 27 2 38 23 190 Graudenz .. 30 180 Berlin ... 30 180 Potsdam 25 200 Brandenburg 11X“ W11“ 30 22 180 22 200 Kottbus.. 55 30 200 Stettin. 30% 24 190 Köslin.. 32 30 200 Stralsund 2 34 25 60 30 200 Posen.. 24 40 25 180 Bromberg 2 36 22 200 Breslau . 32 38 28 175 Görlitz.. 35 190 Liegnitz.. 33 28 200 Königshütte PS 30 36 150 Gleiwitz.2 . 56 200 Magdeburg. 5 200 Halle a. Saale 33 5 165 Fert. 3 22 200 22 33 54 30 165 83633bZ““ 1 5 20 180 Flensburg. 3⸗ 36 160 Hannover. 3 24 180 Hildesheim. 2 180 Harburg a. E. 3 ½ 26 200 Osnabrück 2 180 Emden. . 160 Münster.. 190 Bielefeld. 218179 Paderborn 3. 25 180 Dortmund . 33 1 178 8Zbbö5 1 26 190 Hanau 8 30 190 Frankf. a. M. 32 7 1890 Wiesbaden. 72 28 190 Koblenz. 34 3 180 Düsseldorf . 185 Essen... 8 170 Crefeld . 30 180 Neuß.. 34 32 160 Föln .. 1b V 3 188 54 32 180 Aachen.. 38 54 40 170 Sigmaringen 40 50 36 200 Wilhelms⸗ 11 W haven 1b 40 32 55 210

im Durch⸗ schnitt: (ausschl. Wil⸗ V helmshaven) Januar 1911 28,5 21,5 36,6 28,3 52,0 30,0 181,6 148,9 Dezbr. 1910 ]28,4 21,4 36,8 28,3 51,9 29,7 182,0 154,2

Januar 1910 13 3

20,9 50 20,8 50 20,7 52,5.

1,4 23,51 39,0 30,3,54,2 32,51 192,2 163,2

²) mit Zusatz von Weizenmehl.

Kleinhandelspreisen für Mehl sowie den Kleinhandelspreisen für Brot, Schmalz und Zucker ist gegen den Januar v. J. eine Ab⸗ wärtsbewegung festzustellen, während sich gegenüber dem Vormonat die Preise, ausgenommen diejenigen für ausländisches Schweineschmalz, die erheblich zurückgegangen sind, nur unwesentlich geändert haben. Die Preise des gehandelten ausländischen Getreides betrugen für guten Weizen in Frankfurt a. M. 223, in Dortmund 226 ℳ, für Mittelware in Danzig (unverzollt) 143, in Gleiwitz 184, in Trier 214, in Crefeld 215, in Altona 217, in Essen 218, in Cöln 219, in Münster und Aachen 220, in Düsseldorf 223, in Wiesbaden 228 ℳ, für guten Roggen in Stade 175, in Dortmund 180, in Düssel dorf 188 ℳ, für Mittelware in Gleiwitz 144, in Altona 165, in Trier 167, in Frankfurt a. M. 168, in Essen, Crefeld uund Aachen 170, in Cöln 172, in Münster 175 ℳ, ür Braugerste mittlerer Sorte in Gleiwitz 160, in Münster 190, in Altona 223, in Essen 225 ℳ, für gute Futtergerste in Danzig (unverzollt) 110 ℳ, für Mittelware in Aachen 120, in Königsberg i. Pr. und Altona 122, in Magdeburg, Düsseldorf und Essen 125, in Stade 126, in Kiel und Cöln 128, in Gleiwitz 130, in Berlin, Hannover und Dortmund 133, in Hildesheim 134, in Münster und Bielefeld 135, in Osnabrück 140 ℳ, für guten Hafer in Frankfurt a. M. 170 ℳ, für Mittelware in Danzig (unverzollt) 96, in Gleiwitz 148, in Münster 158, in Düsseldorf 159, in Aachen 160, in Berlin 164, in Essen 165, in Altona 166, in Cöln 169, in Crefeld 170, in Dortmund 176 ℳ. (Stat. Korr.)

8 Wohlfahrtspflege

Unter dem Titel „Die Anstaltsfürsorge in Deutsch⸗ land“ hat der kürzlich verstorbene Leiter des Berliner Armenwesens, Stadtrat Dr. Emil Münsterberg, ein Werk hinterlassen (Verlag von Duncker u. Humblot, Leipzig), für das alle diejenigen, die in der öffentlichen Fürsorge praktisch und theoretisch wirken, dankbar sein werden. Eigentlich ist der Titel zu weit gefaßt; denn trotz eines Umfanges von 271 Seiten in Großoktavformat umfaßt das Buch nicht alle deutschen Fürsorgeanstalten, sondern nur diejenigen deutschen Erziehungs⸗, Heil⸗ und Pflegeanstalten, die sich in der Aufnahme von Pfleglingen nicht auf einen engeren Bezirk beschränken. Hieraus geht hervor, daß die von vielen deutschen städtischen Armenverwaltungen wir nennen Berlin, Bonn, Breslau, Charlottenburg. Cöln, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Ham⸗ burg, Kiel, Mannheim, München, Nürnberg herausgegebenen Führer durch die Wohltätigkeitsanstalten, Vereins⸗ und Stistungs⸗ verzeichnisse bezw. Handbücher für die Armenpfleger usw. das Münsterbergsche Buch ergänzen. Auch zahlreiche von Vereins⸗

leitungen herausgegebene informierende Auskunftsbücher für

die Fürsorgetätigkeit kommen hier in Betracht. Es ist daher besonders schatzbar, daß in dem Münsterbergschen Buche das wichtigste literarische Ergänzungsmaterial besonders aufgeführt ist (S. 240 bis 242). Die Bearbeitung des im Auftrage des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit, dessen Schristführer der Herausgeber war, gesammelten, gesichteten und ergänzten Materials ist von zwei bewährten Gehilfinnen Münsterhergs, von Hedwig Kieschke und Dorothea Hirschfeld, erfolgt. Es ist augenschein⸗ lich die größte Sorgfalt auf eine praktische Gruppierung des Materials verwendet worden. Zunächst muß denjenigen Stadtverwaltungen und Verwaltungsstellen, die in ihrem eigenen Bezirke keine Fürsorgeanstalten besitzen, damit gedient sein, einen zuverlässigen Wegweiser zur Hand zu haben, wohin sie sich im Interesse der Hilfsbedürftigen zu wenden haben. Aber auch für alle übrigen Verwaltungen, Vereinsleitungen, Schulbehörden,

Bibliotheken ist der Informationswert des Buches ein erheblicher.

800 der berücksichtigten Anstalten dem Heraus⸗ geber direkt Auskunft im erbetenen Sinne erteilt haben, so ann man den praktischen Wert des Buches ermessen, wenn über jede Anstalt Auskunft über den Besitzer, über ihren

Da mehr als

Zweck, über die Zahl der zu den verschiedenen Jahreszeiten verfügbaren Betten, über die Höhe der Pflegesätze erteilt sowie auch die Adresse der Meldestelle für Anfragen und Aufnahmegesuche an⸗ gegeben wird. Ergänzt sind diese Angaben noch in sehr vielen Fällen durch Bemerkungen, die für die Pfleglinge wertvoll sind. Das Material selbst ist eingeteilt in 1) Erziehungsanstalten für Kinder und Jugendliche, 2) Zufluchtshäuser, 3) Anstalten für Kranke und Erbolungsbedürftige, 4) Anstalten für körperlich und geistig Gebrechliche, 5) Altersheime und Stifte. Durch viele Unterabteilungen, insbesondere aber durch ein Schlagwortregister wird die e Nutzbarkeit des Buches wesentlich erhoht. Alle in der Fürsorgetätigkeit wirkenden Organe werden das Münsterbergsche Werk mit Freuden begrüßen und es als ein wertvolles Andenken an den verdienstvollen Herausgeber betrachten.

Der verstorhbene Geheime Kommerzienrat. Bethcke hat, „W. T. B.“ zufolge, der Stadl Halle 1 ½ Millionen Mark zu Zwecken der Jugendfürsorge und außerdem seine beiden Grund⸗ stücke in der Burgstraße vermacht.

Nach einem außergewöhnlich milden Vorwinter brachte der;

Land⸗ und Forstwirtschaft. neberisicht über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat Januar 1911. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antw erpen.)

Eingeführt wurden: Roggen: aus Deutschland. Rumänien. Rußland ..

36 530 dz 76 150 24 410

4 470 2 660 2 620 146 840

Deutschland 4 160 Rumänien. 1 853 230 Rußland.. 376 800 Bulgarien. 16“ 121 300 Argentinien ... 115 810 den Vereinigten

Amerika.. 96 770 Canadg 39 600 Britisch⸗Indien 24 960 den Niederlanden 18 530 Australien.. 5 520 FEö.“ 3 030 Großbritannien 3 240 1 659 950

7 110

219 460 42 530

Bulgarien. den Niederlanden Argentinien..

Deutschland . Rumänien. Rußland. 88 V16“*“ den Vereinigten Staaten e“ Aegypten.. 6 den Niederlanden Großbritannien . . 1 Bulgarien. Mänetha.... Oesterreich⸗Ungarn Argentinien..

Deutschland. 420 Rußland. VöI1I Rumänien. 510 den Niederlanden. 8 8 380 Großbritannien . 1.“ 360 Schweden... . 6“ 280 2,12219 ½4 10

54 000

Deutschland.. Argentinien.. Rumänien. den Vereinigten Amerite . . . Sö1ö1“ Bulgarien.. Kapland.. den Niederlandern beae111“ den portugiesischen Besitzungen an der Ostküste Afrikas.

Deutschland. den Niederlanden 10 940 18 390

Ausgeführt wurden:

Roggen: nach Deutschland.

11 350 den Niederlanden

5 720 17 070 16 830 64 050 2 400 280 Gerste: nach Deutschland. 1 600 den Niederlanden... 2 630

Dänemark .. 3 580

Großbritannien 1 1 190 11“ 5000

nach Deutschland. den Niederlanden Frankreich.

Hafer: nichts. Mais: nach Deutschland. den Niederlanden... Ppanien den Vereinigten Staaten L““

Großbritannien.. .. b

132 560 dz.

Kartoffeln: nach Spanien . 2 660 dz.

*“

dem Congo . ... 1

3 010 dz.

Saatenstand und Getreidehandel in Rumänien. Das Kaiserliche Konsulat in Galatz berichtet unterm 5. d. M.:

Januar

zunächst mäßige, gegen Ende des Monats jedoch strenger einsetzende Kälte, die zurzeit (5. Februar) noch andauert. Trotzdem die vor⸗ handene Schneedecke im allgemeinen recht dünn ist und weite Strecken ganz frei sind, lauten die Berichte über den Zustand der Saatfelder bis jetzt durchaus günstig. 8 as Gekreidegeschäft verlief ziemlich ruhig. 8 In Weizen kamen nur vereinzelte Abschlüsse zustande. Haupt⸗ abnehmer blieb Frankreich. Italien bekundete lebhaftes Interesse für spätere Termine. Die Ausfuhren waren wegen vorgeschrittener Saison unbedeutend. Neben den in Constantza vorhandenen Vorräten kommen nur noch die in Sulina in Betracht. Doch dürften dieselben augen⸗ blicklich nicht sehr bedeutend sein, da viele dorthin bestimmte Leichter infolge des ganz unerwartet eingetretenen Eisganges gezwungen wurden, in den Binnenhäfen Schutz zu suchen. Auch an Roggen wurde wenig umgesetzt. Die Vorräte sind nicht groß, und die Zu⸗ fuhren haben ganz aufgehört. Nur die besseren Sorten waren einigermaßen gesucht und erzielten entsprechende Preise. Im Gerstengeschäft zeigte sich eine gewisse Festigkeit. Die Preise sind noch im Steigen begriffen. Die besten Preise zahlt noch immer England. Deutschland scheint die billigeren Her⸗ künfte aus Rußland vorzuziehen. Auch die Vorräte an Gerste sind nicht groß, und auf weitere Zufuhren kann vorläufig nicht gerechnet werden. In Hafer kamen einige Abschlüsse nach dem Mittelmeer

Huu besseren Preisen zustande. Im Maisgeschäft herrschte gute

Nachfrage seitens Englands und Italiens. Letzteres kaufte große Posten für das Frühjahr zu hohen Preisen. Auf dem Kontinent wird

das Geschäft durch die niedrigen Preise für nordamerikanischen Mais beeinflußt.

5 *

Die Ausfuhr über Sulina belief sich in Zeit vom

25. Dezember 1910 bis 28. Januar 1911 auf: 98

152 889

Weizen177 4 17 810

Roggen 1] Maig. 1“ 77 7899

Gerste. 57 466 Hafer. P8666 Die Preise stellten sich, wie folgt: 1 kg cif Kontinent: Weizen 78/79 kgl. 155 prompt 80/81 1162 71/72 76109 74/75. nach Muster 115 Gerste 60/61 h. 109 8 68/69 FECCTC1116“ 1 Hafer 44/45 eee6. 104 8 1 48/49 nach Muster 109 Mais Donamzh 108 Galfor 107 Cinquantino . . 117

ie Frachten blieben ruhig: 8/9 —9/— Sulina. 31

Roggen

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“.) Serbien.

Ursprungszeugnisse für die Wareneinfuhr. Der ser⸗ bische Finanzminister hat durch Erlaß vom 9.,22. Januar d. J., Z.⸗Nr. 631, folgende neue Vorschriften über Ursprungszeugnisse bei der Wareneinfuhr erlassen: 1

1) Zwecks Anwendung der Vertragstarife oder des Mindesttarifs und der Aufstellung genauer statistischer Uebersichten haben die Zoll⸗ ämter regelmäßig von den Anmeldern neben der Warenerklärung die Einreichung von Ursprungszeugnissen zu verlangen.

Die Ursprungszeugnisse können ausgestellt werden von den zu⸗ ständigen Handelekammern, den Grenz⸗ oder Binnenzollämtern des betreffenden Landes, bei welchen die Abfertigungen vorgenommen, sowie von den Polizei⸗ und Gemeindebehörden der Ortschaften, aus denen die Waren abgesandt werden. Auch solche Zeugnisse werden angenommen werden, die von Handelskorporationen (Kollegium, Gremium und ähnliche) ausgestellt sind, soweit diese öffentlich recht⸗ liche Verrichtungen der Handelskammern ausüben.

Alle vorgenannten Behörden und Körperschaften können die Her⸗ kunft von Waren auch auf den Originalfakturen bescheinigen, die in solchen Fällen als Ursprungszeugnisse dienen.

Solche Zeugnisse müssen unbedingt eingereicht werden, wenn eine unterschiedliche Verzollung nach der Warenherkunft oder die Verzollung von besonderen Warenarten aus einzelnen Gegenden in Frage kommt; sie sind den Unikaten der Warenerklärungen beizufügen.

2) In dem Ursprungszeugnis muß angegeben sein: Gattung und Menge der Ware (Rohgewicht oder Stückzahl), Zahl der Packstücke, ihre Zeichen und Nummern, Ort der Herstellung und Name des Absenders der Waren. Ferner ist in dem Zeugnis ausdrücklich an⸗ zugeben, ob die Waren Erzeugnisse der Industrie und Landwirtschaft 18 Landes sind oder ob sie aus dem freien Verkehr dieses Landes ommen.

In den Ursprungszeugnissen braucht nicht der Name des Waren⸗ eigentümers oder des Einreichers der Warenerklärung enthalten zu sein, wohl aber müssen sie in allen Punkten mit der Ware selbst übereinstimmen.

3) Abweichend von den Anordnungen 1 und 2 gelten folgende Bestimmungen:

a. Mit Genehmigung des Zollamtsdirektors können als voll⸗ gültige Beweise für die Herkunft von Waren auch solche Zeugnisse angesehen werden, die in manchen Punkten wie hinsichtlich der Art, Zeichen und Zahl der Packstücke mit der Ware nicht übereinstimmen, oder bei denen das Rohgewicht bis einschließlich 10 v. H. von der Gewichtsangabe im Zeugnis nach oben oder unten abweicht, wenn das Zeugnis hinsichtlich der sonstigen Angaben auf die Waren paßt und demzufolge die Warenherkunft nicht in Zweifel zu ziehen ist.

b. Bei Waren, die für Staatsbehörden, Gemeinden, Kreis⸗ oder Bezirksverwaltungen von diesen unmittelbar bestellt eingehen, sind als Beweis für die Herkunft von diesen Behörden beglaubigte Ab⸗ schriften der direkten Originalfrachtbriefe oder der Originalfakturen anzunehmen.

c. Bei Postsendungen, welche für Privatpersonen, die keinen Handel treiben, ohne vorschriftsmäßige Ursprungszeugnisse eingehen, haben als Beweis für die Herkunft die Originalbegleitadressen nebst den ausländischen Zollerklärungen zu dienen; diese Urkunden und Originalfrachtbriefe gelten als Beweis für die Herkunft von Büchern aller Art und Musiknoten.

d. Für Waren aus außereuropäischen Ländern können Ursprungs⸗ zeugnisse ausstellen alle unter Nummer 1 dieses Erlasses genannten Behörden und Körperschaften, und zwar sowohl diejenigen, die in den europäischen Küstenorten, als auch diejenigen, die in anderen Orten, wo solche Waren zeitweilig eingelagert oder durchgeführt werden, ihren Sitz haben. 1

Auch werden Zeugnisse angenommen, in denen Handels⸗ und Gewerbekammern eines Landes beglaubigen, daß eine Ware aus einem anderen europäischen Staate stammtt.

e. Für Waren, die von Reisenden aus benachbarten Vertrags⸗ staaten mitgeführt werden, kommen die Vertragstarife oder der Mindesttarif zur Anwendung, ohne daß ein Beweis über die Herkunft aus Vertragsstaaten erbracht wird. 8

k. Ist ein Einführer nicht in der Lage, ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis einzureichen, so können die Zollämter auf schrift⸗ lichen Antrag des Anmelders, sofern keine besonderen Zweifel über die Warenherkunft bestehen, beschließen und genehmigen, daß an Stelle des Ursprungszeugnisses die Originalfrachtbriefe oder ⸗kon⸗ nossemente, Originalfakturen oder der Originalschriftwechsel über die Warenbestellung anzunehmen sind; diese Schriftstücke und Zeug⸗ nisse sind den Unikaten der Warenerklärungen beizufügen. In Er⸗ mangelung auch derartiger Schriftstücke kann an Stelle des Ursprungs⸗ zeugnisses auch ein Schreiben des Konsulats in dem Lande, aus welchem die Ware stammt, angenommen werden, worin die Waren⸗ herkunft bescheinigt wird.

g. und h. usw. 88 1

4) Für Ursprungszeugnisse und sonstige als Nachweis des Ur⸗ sprungs dienende Schriftstücke sind, wenn sie in russischer, französischer, deutscher oder in einer anderen Sprache abgefaßt sind, welche in dem Zollamt verstanden wird, Uebersetzungen und Uebersetzungsbeglaubi⸗ gungen nicht erforderlich. .

Wenn sich ein Ursprungszeugnis oder ein demselben Zwecke dienendes Schriftstück auf Waren bezieht, die nach mehreren An meldungen zur Verzollung gezogen werden, so ist das Original des Zeugnisses der ersten Anmeldung beizufügen, während den späteren Warenerklärungen seitens des Anmelders unter Bezugnahme auf die erste Anmeldung Abschriften des Ursprungszeugnisses oder der dieses ersetzenden Schrifstücke beizufügen sind, die das Zollamt gegen Zahlung von Gebühren beglaubigt hat. 8

Sollte ein Zollamt Zweifel an der Echtheit und Genauigkeit eines Ursprungszeugnisses haben, so hat es zur Vermeidung von Schädigungen der Staatskasse die Schriftstücke dem Finanzminister zur Prüfung einzureichen und weitere Verfügungen über die Zoll⸗ behandlung der Waren abzuwarten.. (Srpske Novine.)

Absatzmöglichkeit für Abetylengasaulagen in Honduras. Nach einem amerikanischen Konsulatsbericht aus Puerto Cortes in Honduras macht sich dort der Begehr nach einem Ersatze für die

Gallone (4,5 1) Kerosen 37 ½ Cent (zu 4,2 ₰) kostet.

Azetylengas erscheint als empfehlenswerter Ersatzstoff, und die Zeit für dessen Einführung ist günstig. Verschiedene bestehende Azetylengasanlagen dienen als wirksame Reklame, und die Hausbesitzer stellen sich günstig gegenüber Angeboten zur Einrichtung von Azetylengasbeleuchtung bei angemessener Garantieleistung. Eingehende Bearbeitung des Absatz⸗ gebietes wäre vonnöten, da neben größeren Städten auch zahlreiche kleine Niederlassungen in Betracht kommen. (Nach Daily C

and Trade Reports.) 8 8

Tunis. Erhöhung der Verbrauchsabgabe für alkoholhaltige Getränke. Gemäß Verordnung der Tunesischen Regierung vom 10. Januar d. J. wird die durch die Verordnungen vom 2. März 1908 und vom 31. Dezember 1909 eingeführte Verbrauchsabgabe für Alkohol, Spiritus, Branntwein, Liköre und andere mittels Alkohols hergestellte Erzeugnisse von 125 auf 187 Fr. für 1 hl erhöht. Die Abgabe von 2 Frank für 1 hl reinen Alkohol bleibt bestehen für Branntwein, der zu Heizungs⸗ und Beleuchtungszwecken sowie zum Motorenbetriebe vergällt ist, sowie für vergällten Branntwein, der in Lacken und Polierspiritus enthalten ist. Die Erhöhung tritt mit Wirkung vom 11. Januar 1911 ab in Kraft. (Journal officiel Tunisien.)

Konkurse im Auslande. Rumänien.

V Anmeldung Schluß der Forherüngen Verifizierung IIpp

Handelsgericht Name des Falliten

Ilfov Simion Constan⸗ 28 Februar/ (Bukarest) tinescu, Bukarest, 13. März 1911 Strada Bazaca 3 Amtsbezirk des Galatzer Konfulats.

Anmeldung Verifikation der der Forderungen Forderungen bis am

18./5. Febr. 1911.

Fallite Firmen Domizil

8. Februar/

Tecneiu 26. Jan. 1911

J. H. Valdman

Serbien 8

Blagoje Hadji⸗Pawlowit u. Kaufleute in SI 171. h.an9. März d. J. Ver⸗ handlungstermin: 18. Februar/3. März d. J.

Andrija P. Popowitch, Kaufmann in Obrenowatz. An⸗ meldetermin: 18. Februar/3. März d. J. Verhandlungstermin: 19. Februar/4. März d. J.

Gawrilo Agrirowitch, Kaufmann in Leskowatz. Anmelde⸗ termin: 21. Februar/6. März d. J. Verhandlungstermin: 22. Fe⸗ bruar/7. März d. J.

Radiwoje Popowitch, Kaufmann in Tchuprija. Anmelde⸗ termin: 25. Februar/10. März d. J. Verhandlungstermin: 26. F bruar/11. März d. J. Bulgarien.

Anmeldung Schluß

Verifizierung Ibe

Kreisgericht Name des Falliten

20. Februar/ 5./18. März

5. März 3./26. Febr.

8

Evstati Jakovtschef, Mehlhandlung

Kirkor M. Kirkorian, Betten⸗ u. Bettenwarenhandlg.

Benvenisti u. Papo, Galanterie⸗ u. Manufakturwaren.

3./16. März

8

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 13. Februar 1911:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier X“ Anzahl der Wagen Gestellt 24 378 Nicht gestellt.

Eine Uebersicht über koloniale Neugründungen geben die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin in ihrem soeben erschienenen Jahresbericht (Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie, 1910, Verlag Georg Reimer, Berlin). In Verhindung mit dem vorjährigen Berichte, der die Neugründungen der Jahre 1907— 09 enthält, gibt diese Zusammenstellung Aufschluß über den Umfang des in den letzten Jahren in deutschen kolonialen Unternehmungen investierten Kapitals. Im Jahre 1910 sind im ganzen 48 neue Gesellschaften aufgetan worden und 9 waren in Gründung begriffen. Von diesen 57 Gesellschaften entfallen 19, hauptsächlich Plantagenunternehmungen, auf Ostafrika. In Südwestafrika, wo im Jahre 1909 die große Zahl von 81 Neugründungen zu verzeichnen war, sind 22 Gesellschaften entstanden, wovon die Hälfte Bergwerks⸗ bezw. Diamantgesellschaften sind. Als Gesellschaftsform ist die G. m. b. H. vorherrschend. Die Gründung als „Deutsche Kolonialgesellschaft“ (D. K.⸗G.) tritt nur

ganz vereinzelt auf.

In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Mittel⸗ deutschen Kreditbank legte, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin, der Vorstand den Abschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr vor. Der erzielte Bruttogewinn beträgt 7 649 341,16 gegen 7 365 192,54 im Vorjahre. Provisionen brachten 228 000 mehr, Kontokorrentzinsen 70 000 weniger, dagegen Wechselzinsen 195 000 mehr. Die Unkosten erhöhten sich um 140 000 ℳ, davon 41 000 für erhöhte Steuern. Der Reingewinn beziffert sich auf 4 500 625,18 gegen 3 961 148,41 ℳ. Die Anträge an die Generalversammlung gehen dahin: 49 000 für Neuanschaffungen auf Mobiliarkonto und 60 000 als voraussichtlicher Verlust auf die Beteiligung bei der Hilfsaktion der Banken zugunsten der kleinen Gläubiger der Niederdeutschen Bank abzuschreiben, dem außerordent⸗ lichen Reservekonto 250 000 und einer für den Berliner Neubau zu errichtenden Mobiliarreserve 100 000 zuzuweisen. Die Dividende wird mit 6 ½ % gleich 3 510 000 beantragt, 554 081,66 sind zu statuten⸗ und vertragsmäßigen Tantiemen bestimmt, während die ver⸗ bleibenden 43 318,11 auf neue Rechnung vorgetragen werden sollen. Mit Rücksicht auf die fortschreitende Entwicklung der Geschäfte bei sämtlichen Niederlassungen wird außerdem die Erhöhung des Aktienkapitals um 6 000 000 auf 60 000 000 beantragt. Die neuen Aktien werden vorbehaltlich der Genehmigung der am 9. März cr. stattfindenden Generalversammlung von einem unter Führung der Deutschen Bank stehenden Konsortium zum Kurse von 114 % übernommen mit der Verpflichtung, sie den alten Aktionären zum Kurse von 116 ½ % an⸗ zubieten.

IJn der gestrigen Versammlung des Mitteldeutschen Braunkohlensyndikats zu Leipzig wurde laut Meldung des

Petroleumbeleuchtung geltend; die letztere stellt sich sehr teuer, da die

„W. T. B.“ die Aufnahme des Helmstedter Syndikats und der meisten 8 8 8