1911 / 41 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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deshalb en Minister ersuchen, eine Anordnung über die Be⸗ schaffenheit der Wahlurnen zu erlassen. Hoffenklich nehmen die bürgerlichen Parteien jetzt vor den Wahlen Veranlassung, durch einen Antrag den Minister zu bestimmen, daß er in dieser Weise für die Sicherung des Wahlgeheimnisses sorgt. Der Einfluß des Ministers auf die Landräte ist außerordentlich gering. Der Minister deckt hier immer die Landräte. Das ist erklärlich, denn die Minister sind früher selbst Landräte gewesen. Wenn ein Minister hier etwas gegen die Landräte sagt, dann wird auf der rechten Seite nur gelacht, weil der Minister als Landrat es selbst so gemacht hat. Wir wünschen nicht Verstärkung der Landratsmacht, sondern Schutz der Volksrechte gegen die landrätliche Willkür.

Abg. Dr. von Wovna (frkons.): Mit den Ausführungen des Vorredners über die Landräte will ich mich nicht beschäftigen. Das Volk seufzt nicht unter der Fuchtel der Landräte, sondern unter der Fuchtel des sozialdemokratischen Zwanges. In Hannover gibt es unter den Beamten Zuträger der Sozial⸗ demokratie, die dieser amtliches Material unter Verletzung ihrer Dienstpflicht ausliefern. Das ist eine sehr betrübende rscheinung, und ich bitte den Minister, sein Augenmerk darauf zu richten. Eine der schönsten Aufgaben des Landrats ist die Heranbildung der jungen Verwaltungsbeamten; diese Aufgabe besteht nicht darin, daß er den Referendaren positive Kenntnisser verschafft, sondern darin, daß er ihnen klar macht, worauf es in ihrem künftigen Berufe ankommt. Es ist nicht richtig, wenn z. B. beim Assessorexamen genaue Kenntnis des Formularwesens verlangt wird. Sodann möchte ich den Minister bitken, nicht einen zu häufigen Wechsel in den Assessoren eintreten zu lassen. Es ist für die Bevölkerung nicht angenehm, wenn sie sich immer wieder an einen neuen AÄssessor gewöhnen muß. Dem Landrat dürfen nicht diejenigen Funktionen genommen werden, die ihn in enge Berührung mit der Bevölkerung ringen können, auch nicht das wichtige Amt der Polizei. Ich würde es bedauern, wenn uns in Hannover die Leitung der Ortspolizei ge⸗ nommen würde. Daß die meisten Landräte konservativ sind oder werden, liegt einfach daran, daß die Beschäftigung mit der Ver⸗ waltung den Menschen unwillkürlich konservativ macht. Ich habe mich selbst geprüft und gefunden, daß man, je mehr man sich mit der Verwaltung beschäftigt, desto mehr Neigung zur konservativen Weltanschauung und Lebensanschauung bekommt. Die Liberalen Bennigsen und Miquel sind auch nicht die Himmelsstürmer ihrer Jugend geblieben, sondern mehr konservativ geworden. Die Landräte sollen allerdings über den Parteien stehen, aber bezüglich der Sozialdemokratie gibt es nur die eine Position: gegen. Be⸗ trübend ist es, daß der Bauernbund in Hannover eine Art der Agitation begonnen hat, die zu keinem guten Ende führen kann, die auch der nationalliberalen Partei nicht förderlich sein wird. Diese Agitation bringt die Bevölkerungskreise auseinander. Ich habe mir lange überlegt: wie sollst du dieser Agitation entgegen⸗ treten. Ich bin auf ein ganz unpolitisches Mittel gekommen. Ich habe auf Grund der Statistik einen Vortrag über die Be⸗ völkerungszusammensetzung im Kreise gehalten, dieser Vortrag ist im Kreisblatt abgedruckt worden; es stand kein politisches Wort darin, aber aus der vorgeführten Statistik ging klar hervor, wie unrecht der Bauernbund mit seiner Agitation hat. Das ist ein Fall, wie ein Landrat im Interesse des Friedens in seinem Kreise wirken kann. Die gegenwärtige Art der Legitimation der aus⸗ ländischen Arbeiter hat Zustände gebracht, die nicht mehr aufrecht zu erhalten sind. Es ist dringend notwendig, daß die für die Industrie und für die Landwirtschaft, für große Kanalbauten usw. erforderlichen ausländischen Arbeiter durch eine Zentralisierung der Beschaffung der Arbeiter herangeholt werden können. Die Angriffe auf die Land⸗ räte werden diese Beamten nicht abhalten, ihres Amtes in Pflicht⸗ treue zu walten, weil diese Institution die Grundlage ist, auf der ch der preußische Staat so hoch und auch so modern entwickelt hat. Abg. Korfanty (Pole): Auch ich habe über die Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts durch die Landräte und Amts⸗ vorsteher Klage zu führen. Es sind Fälle vorgekommen, daß Ver⸗ sammlungen, in denen polnisch gesprochen werden sollte, recht⸗ zeitig angemeldet wurden, dann aber der Amtsvorsteher eine Rück⸗ frage über den Zweck der Versammlung, Thema usw. stellte, und sodann, als die Ergänzung der Anmeldung kam, erklärte, daß er die erste Anmeldung als nicht vollständig nicht anerkenne, und die zweite Anmeldung zu spät gekommen sei. Das ist ungesetzlich. Es ist vorgekommen, daß Versammlungen unter freiem Himmel ver⸗ boten worden sind, weil nationale Gegensätze beständen. Dadurch kann ja in den östlichen Landesteilen jede Versammlung unter freiem Himmel unmöglich gemacht werden. Als ein anderer Verweigerungs⸗ grund ist angegeben worden, daß die oberschlesische Bepölkerung derart dem Trunke ergeben sei, daß Schlägereien zu befürchten wären. Es verrät einen erheblichen Mangel an Bildung und guter Erziehung, wenn ein Beamter Tausende von Menschen öffentlich als Trunkenbolde stempelt. In Zabrze ist ein Beamter in einen polnischen Verein eingetreten, hat die Mitglieder zum Singen ver botener Lieder angereizt und sie dann zur Anzeige gebracht. Der Beitrag für dieses Individuum ist aus der Polizeikasse gezahlt worden. Der Landrat ist heute nicht der Vater der Bevölkerung seines Kreises, nicht einmal mehr der Stiefvater, sondern der Feind der Bevölkerung.

Abg. von Arnim⸗Züsedom (kons.): Die Angriffe, die der Abg. Leinert gegen die Landräte gerichtet hat, können sich diese nur zur Ehre anrechnen. Er hat auch vom Reichslügenverband gesprochen. (Abg. Hoffmann ruft lebhaft: Sehr richtig!) Sie sagen: sehr richtig, ich kann Ihnen sagen, daß, wenn Sie das außerhalb des Hauses sagen würden, Sie sich mit dem Strafgesetzbuch in einen unerfreulichen Konflikt setzen würden. In zahlreichen Fällen sind Redakteure und Redner, die dieses Wort „Reichslügenverband“ gebraucht haben, mit erheblichen Strafen belegt worden. Der Abg. Hirsch hatte be⸗ hauptet, daß die Regierungspräsidenten 2500 Exemplare eines vom Reichsverbande herausgegebenen Werkes gekauft hätten; das ent⸗ spricht nicht den Tatsachen. Der Verfasser des Werkes ist der jetzige Redakteur der Nationalliberalen Korrespondenz Dr. Neumann. Er hätte also besser bei der Wahrheit bleiben sollen. Der Abg. Leinert soll nur außerhalb der Tribüne das Wort „Reichslügen⸗ verband“ gegen den so verdienstvollen Reichsverband schleudern, es würde ihm dann ganz übel bekommen.

Ein Antrag auf Schließung der Debatte wird angenommen. Der Minister hatte sich noch einmal zum Wort gemeldet, wurde aber vom Präsidenten übersehen.

Abg. Hoffmann (Soz.): Nun wird auch noch dem Minister das Wort abgeschnitten.

Persönlich bemerkt Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Ich möchte gegenüber dem Vorwurf des Vorredners feststellen, daß die Nachricht, die Schrift sei vom Reichsverbande herausgegeben, unwidersprochen durch die Presse gegangen ist. Sollte ich mich in diesem Punkte geirrt haben, so nehme ich das selbstverständlich zurück. Dagegen muß ich es aufrecht erhalten, daß diese Schrift, die im wesentlichen ganz den Schriften des Reichsverbandes gleicht und auch dem Reichsverband war, von den preußischen Steuerzahlern hat bezahlt werden müssen.

„Abg. Leinert (Soz.): Ich kann nur sagen, daß ich vollkommen die Wahrheit gesagt habe, als igch diesen Verband „Reichslügen⸗ verband“ und „Reichsverband zur leumdung der Sozialdemokratie“ genannt habe. .

Präsident von Kröcher: Herr Abg. Leinert, das dürfen Sie einem Verein, dem auch Mitglieder dieses Hauses angehören, nicht sagen. Ich rufe Sie dafür zur Ordnung.

Abg. Leinert (Soz.): Ich bin sprachlos, daß der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie so durch den Präsidenten des Abgeordneten⸗ hauses geschützt wird. (Große Unruhe rechts, Glocke des Präsidenten.) Ich bin sprachlos, daß der Präsident des Abgeordnetenhauses den

1

Präsident von Kröcher ruft den Redner wieder zur Ordnung. Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. von Arnim⸗Züse dom (kons.): Eine große Anzahl er⸗ kennender Gerichte, welche wegen des Ausdrucks „Reichslügenverband“ verurteilte, hat es ausgesprochen, daß sämtliche Mitglieder des Reichs⸗ verbandes berechtigt sind, deshalb Antrag auf Bestrafung zu stellen.

Präsident von Kröcher: Auf diesen Ausdruck „Reichslügen⸗ verband“ durften Sie nicht mehr zurückkommen, nachdem ich ihn gerügt hatte.

Tondern zu antworten.

griffe des Abg. Nissen gegen den Landrat von 1 . bei der dritten Lesung

Abg. Nissen (Dane) erklärt, daß auch er noch einmal darauf zurückkommen werde.

Das Kapitel wird bewilligt. 1

Beim Kapitel der Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung bemerkt

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der schwerden über die Polizei in Berlin klärung gegeben. Die Ausweisung meines Parteigenossen Halbwachs ist lediglich wegen seiner Kritik der Rede des Reichskanzlers erfolgt; es ist kein Zeichen von Großzmut und Würde, wenn der erste Beamte des Reiches sich an einem wehrlosen und im Inlande recht⸗ losen Ausländer durch die Ausweisung rächt. Gebieterisch ver⸗ kündigte vor etwa Jahresfrist Herr von Jagow das Wort: Die Straße dient dem Verkehr. Wo aber Herr von Jagow einmal in den Verkehr eingreift, da stört er ihn. Bei der Verkehrsregelung der Friedrich⸗ straße hat er wieder eine unglückliche Hand gezeigt, man kann wohl sagen: das paßt zu Herrn von Jagow. Man sollte sich hüten, Herrn von Jagow noch mehr zu übertragen, aber er hat jetzt sogar bezüglich der Theater⸗ zensur eine Art Generalzensur für ganz Preußen vom Minister über⸗ tragen bekommen. Dieser Gedanke scheint dem Minister von irgend⸗ einem Mephisto eingegeben worden zu sein. Jedes Ueberströmen irgendeiner freien Richtung von Berlin aus auf die Provinz soll von vornherein verhindert werden. Durch ein energisches Vorgehen gegen den Sexualbazillus will man die menschliche Unsittlichkeit mit einem Mal aus der Welt schaffen. Das Polizeipräsidium folgt den Weisungen des Zentrums. Der Abg. Gronowski hat sich gestern herausgenommen, die Sozialdemokratie als zelotisch und unduldsam zu brandmarken. (Präsident von Kr. öcher: Das gehört nicht zu diesem Kapitel, ich rufe Sie zur Sache.) Der Polizeiminister hat dem Berliner Polizeipräsidium die Zensur übertragen. (Präsident von Kröcher: Sie dürfen den Minister des Innern nicht als Polizeiminister bezeichnen.) Der Polizeiminister. .. (Präsident von Kröcher: Ich nehme an, daß Ihnen dieses Wort nur entfahren ist, ich wünsche nicht, daß Sie dieses Wort weiter gebrauchen; der Herr ist nicht Polizeiminister, sondern Königlicher Staatsminister und Minister des Innern.) Ich will dem Herrn Präsidenten folgen und nicht weiter darauf eingehen. Auch die „Freie Volksbühne“ ist jetzt der Theaterzensur unterworfen worden. Ueber die Förderung der Jugenderziehung und Jugendpflege hat im Ministerium eine Konferenz stattgefunden, an welcher der Minister des Innern, der Kultusminister, der Landwirtschafts minister, der Kriegsminister und Vertreter der Organisation für die Jugendpflege teilgenommen haben. Was hat der Landwirtschafts minister da zu tun? Er will wohl darauf hinwirken, daß der Land⸗ wirtschaft nicht Arbeitskräfte in der Jugend verloren gehen. Die Konferenz vertrat die Jugenderziehung in vaterländischem und christ⸗ lichem Geiste, in Wahrheit war diese Konferenz eine politische Konferenz. Der Polizeipräsident hat infolgedessen auch die freie Jugendorganisation aufgelöst. Wenn man die freie Jugendorganisation als politische stigmatisiert, so ist auch jene von der Konferenz ge⸗ forderte Organisation als politisch stigmatisiert; man will die Jugend in die Bestrebungen der Konservativen und der Zentrums⸗ partei hineinziehen. Die Lichtenberger und Charlottenburger Jugend⸗ organisationen sind gleichfalls aufgelöst worden, und zwar auf Grund jener Verfügung des Ministers des Innern, wonach mit allen Mitteln gegen die Sozialdemokratie vorgegangen werden soll. Die Behörden werden wie Hunde gegen die Sozialdemokratie gebetzt. Der „Nationale Jugendbund“, der unter den Fittichen des Berliner Polizeipräsidiums sein Dasein fristet und auch in Potsdam eine Filiale hat, ist auch eine politische Aktion und sollte dem Polizeipräsidenten Gelegenheit zum Eingreifen geben. Der Kriegsminister hat gesagt, er könne die Verautwortung für die Disziplin in der Armee nicht mehr übernehmen, wenn nicht gegen die sozialdemokratischen Jugendorganisationen eingeschritten werde. Mit den nationalen Jugendorganisationen will man also nur die Disziplin in der Armee fördern und Arbeitskräfte für die Unternehmer gewinnen. Wir wollen nicht, daß mit der Jugend Schindluder gespielt wird, und daß daraus ostelbische Sklaven gemacht werden. Deshalb wollen wir die Jugend der sozialdemokratischen Jugendorganisation zuführen. (Abg. von Pappenheim: Skrupellose Agitation!) Nicht wir treiben skrupellose Agitation, aber was hat sich z. B. gestern der Abg. Gronowski erkühnt, gegen unsere Jugendorganisationen zu sagen? Und das hat ein christlicher Arbeitervertreter getan! (Präsident von Kröcher: Ich glaube, Sie lassen sich durch den Zwischenruf des Abg. von Pappenheim doch etwas zu weit vom Thema abführen.) Die Polizei ist der Allgemeinheit wegen da, aber man kann sich nichts Eng⸗ herzigeres denken, als die Art, wie die Berliner Polizei die Be⸗ völkerung behandelt. Es ist lächerlich, wie die Polizei über unsere Arbeiterschaft, diese größte politische Organisation, denkt, und wie oft hat dabei diese Arbeiterschaft bei ihren großen Demonstratlonen be⸗ wiesen, daß sie Ruhe und Ordnung und Disziplin aufrechtzuer⸗

halten weiß! Das hat wieder der glänzende Verlauf des Massen⸗ aufgebots beim Leichenbegängnis Singers

Minister hat auf unsere Be⸗ noch keine befriedigende Er⸗

bewiesen, wobei die Massen stundenlang geduldig auf der Straße ausgeharrt haben, und doch nicht eine einzige Ausschreitung vorgekommen ist. Nie und nimmer hätte die Polizei eine solche Ordnung aufrechterhalten können. Ueber den Ton in unseren Versammlungen kann man sich nicht beklagen, wohl aber könnte ich ein Beispiel für die Knüppeldisziplin des Zentrums vorführen, daß Ihnen die Ohren klingen. Wir lehnen es ab, uns den Minister Briand an die Rockschöße hängen zu lassen, der allerdings ungesetzlich vorgegangen ist. (Präsident von Kröcher: Es handelt sich hier doch nicht um die Sozialdemokratie, sondern um das gesetzliche oder ungesetzliche Verhalten des Polizei⸗ präsidenten; ich bitte Sie, sich doch etwas mehr an die Sache zu halten.) Die Vorgänge in Moabit sind durch das ungeschickte Eingreifen der Polizei erst in diesem Maße provoziert worden. Zu der Abteilung IV, der Sicherheitspolizei, ist auch die Abteilung VII, die politische Polizei, hinzugekommen, und mit ihr die Lockspitzel. Ich stelle öffentlich die Be⸗ hauptung auf, daß der Polizeipräsident genau gewußt hat, daß Lockspitzel und von der Polizei gekaufte Kreaturen in weitem Umfange tätig gewesen sind. Und einen solchen Polizeipräsidenten deckt der Minister, und das Haus läßt sich das gefallen. Wenn Sie wollten, könnten Sie dem Minister schon die Hölle heiß machen. Aber Sie wollen es ja gar nicht; Sie rühmen sich nur der Heldentat, wenn Sie die Soztaldemokratie in diesem Hause durch Ihren Chorus niederschreien. Die Worte von Jagows an seine Beamten waren geradezu eine Provokation. Wir sind hier dazn da, dem Minister die Wahrheit zu sagen, diesem Herrn seine Pflicht zuzurufen, daß er die pflichtwidrigen Polizeibeamten rektifiziert. (Präsident von Kröcher ruft den Redner zur Ordnung.) Vor allen Dingen muß die Bureaukratie geschützt werden. Zwischen ihr und der Mehrheit hier im Hause besteht eine Art Versicherung auf Gegenseitigkeit. Sie (rechts) haben ein recht robustes politisches Gewissen. Ihre „Gesetzlichkeit“ werden wir Ihnen aber noch öfter unter die Nase reiben. Dem Abg. Gronomwsti ist es ja leicht ge⸗ worden, Beifall zu haschen und den Chor der Landräte hier im Hause zu entfesseln. Dazu gehört nicht viel, sondern nur Skrupellosigkeit und noch einmal Skrupellosigkeit. Wir werden die Ungesetzlichkeiten immer kennzeichnen. (Präsident von Kröcher ruft den Redner zur⸗ Sache.) Das Volk steht auf unserer Seite, und es wird diese

Abg. Dr. Schifferer (nl.) bedauert verhindert zu sein, auf die An⸗

Minister des Innern von Dallwitz:

1*

lichen Verdächtigung der Lockspitzelei gegen den Redakteur des „Vorwärts“ Klage erhoben hat, so brauche ich kein Wort zu den heutigen Ausführungen des Herrn Abg. Liebknecht zu verlieren. (Bravol rechts.)

Ich habe noch auf einige bereits früher vorgebrachten Dinge kurg einzugehen.

Herr Abg. Liebknecht hat behauptet, ein Franzose namenz Halbwachs sei auf Veranlassung des Reichskanzlers ausgewiesen, weil er den Reichskanzler beleidigt habe. Meine Herren, in Preußen steht die Ausweisungsbefugnis den Regierungspräsidenten, in Berlin dem Polizeipräsidenten zu. Der Halbwachs hat die Berliner Polizei alz agents provocateurs, als Lockspitzel, bezeichnet und damit schwer be⸗ leidigt. Darum hat der Herr Polizeipräsident die Ausweisung des Halbwachs selbständig verfügt. Halbwachs hat keine Beschwerde erhoben. Ich finde an sich gegen das Vorgehen nichts zu erinnern.

Ein zweiter Punkt betrifft die von dem Polizeipräsidenten an die Freie Volksbühne gerichtete Aufforderung, die Vorstellungen der Freien Volksbühne und der Neuen Freien Volksbühne als öffentliche anzumelden. Das ist in keiner Weise in der Absicht geschehen, eine Störung der Theatervorstellungen dieser beiden Institute herbeizu⸗ führen (hört, hört! bei den Sozialdemokraten), deren Bildungs⸗ bestrebungen vollkommen anerkannt werden. (Lebhastes Hört, hörtt! bei den Sozialdemokraten.) Es handelt sich lediglich darum, den prinzipiellen Streit zum Austrag zu bringen, ob Gesellschaften, die 35 000 oder mehr 40 000 Mitglieder zählen, die keinen weiteren Zweck verfolgen als den, Veranstaltungen dieses Vereins beizuwohnen, noch als geschlossene Gesellschaften anzusehen sind oder nicht. Nach den Ent⸗ scheidungen des Oberverwaltungsgerichts ist das kaum anzunehmen, und das Polizeipräsidium hat, um Berufungen in anderen Fällen vorzubeugen, es für notwendig gehalten, eine Fest⸗ stellung des obersten Verwaltungsgerichts herbeizuführen, die eventuell gecignet sein würde, etwaigen sonstigen Berufungen vorzubeugen. Ich wiederhole nochmals, daß die Bildungsbestrebungen der Freien Volksbühne und der Neuen Freien Volksbühne zu irgend welchem Tadel keinen Anlaß gegeben haben. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten)

Meine Herren, der Herr Abg. Liebknecht hat nun auch noch das Verbot sozialdemokratischer Jugendorganisationen gestreift. Am 14. Oktober des vorigen Jahres ist durch eine Entscheidung des Ober⸗ verwaltungsgerichts festgestellt worden, daß die von der Sozial⸗ demokratie organisierten Jugendorganisationen gesetzwidrig sind, weil sie politische Vereine sind, denen jugendliche Personen angehören, und weil politischen Vereinen Personen unter 18. Jahren nicht angehören dürfen. Es war daher nur selbstverständlich, daß die Polizeibehörden angewiesen worden sind, gegen derartige ungesetzliche Vereine vorzu⸗ gehen; es war aber auch notwendig, weil diese Vereine den Zweck verfolgen, den jugendlichen Gemütern von Kindern im Alter von 14 bis 18 Jahren das Gift des Klassenhasses einzuimpfen. (Lebbaster Beifall rechts.) v

Darauf vertagt sich das Haus. 18 Zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung erhält das Wort

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): (Abg. Hoff⸗ mann ruft dem Hause zu: Alle aufstehen!) In bezug auf die Erklärung, die der Abg. Dr. Friedberg vor Eintritt in die Tagesordnung abgegeben hat, habe ich das Folgende zu sagen. Ich finde in den Worten, die der Abg. Friedberg an meine Adresse gerichtet hat, weniger eine Wider⸗ legung, als vielmehr eine Bestätigung dessen, was ich gestern in bezug auf den Raubzug auf die Taschen des Volkes gesagt habe. Der Abg. Dr. Friedberg hat gesagt, daß der Reichstagsabgeordnete Basser⸗ mann nicht von einem Raubzug, sondern von einem Beutezug, auch nicht von der konservativen Partei, sondern von den großagrarischen Schnapobrennern was aber nach liberalem Sprachgebrauch dassselbe bedeutet und endlich nicht von der Reichsfinanzreform im al⸗ gemeinen, sondern von der Branntweinsteuer in diesem Zusammenhange gesprochen hat. Diese Steuer war aber der springende Punkt in der Regierungsvorlage. Deshalb kann ich auch hierin einen wesentlichen Unterschied zwischen dem, was der Abg. Dr. Friedberg gestern, und dem, was er heute gesagt hat, nicht erkennen, und deshalb habe ich weiter nichts zurückzunehmen.

Schluß um 5 ½% Uhr. Nächste Sitzung 11 Uhr. (Etat des Ministeriums des Innern.)

Donnerstag

Nr. 7 des „Zentralblatts für das DeutscheReich“, heraus⸗ gegeben im Reichsamt des Innern, vom 10. Februar, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Exequaturerteilung; Todesfall. 2) Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Januar 1911. 3) Zol⸗ und Steuerwesen: Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit unbelichteten Films aus Zellhorn: desgl. mit Weizenmehl; Ueber⸗ gangsbestimmungen über die Zulassung von Obstkleinbrennereien zur Abfindung. 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Verkehrswesen. sliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 für je 20 g). „Amerika“ ab Hamburg 16. Februar, „Prinz Friedrich Wilhelm“ ab Bremen 18. Februar „President Grant“ ab Hamburg 23. Februar, „Kronprinz Wilhelm“ ab Bremen 28. Februar, „Kaiserin Auguste Viktoria“ ab Hamburg 2. März, „Zieten“ ab Bremen 4. März, 8 „George Washington“ ab Bremen 11. März, „Amerika“ ab Hamburg 18. März, „Prinz Friedrich Wilhelm“ ab Bremen 25. März, „Kronprinz Wilhelm“ ab Bremen 28. März, „Kaiserin Auguste Victoria“ ab Hamburg 30. März. Postschluß nach Ankunft der Frühzüge. Alle diese Schiffe, außer „President Grant“, sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerk wie „direkter Weg“ oder „über Bremen oder Hamburg zu versehen. Die Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Bries⸗ nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw., und gilt nur für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Canada. 1114“ öö“

Laut Telegramm aus Cöln ist die heute nachmitt üksac

Berlin fällige Post aus Frankreich ausgeblieben. un verspätung. 16“

Reichslügenverband durch seine Präsidialwürde schützt. (Stürmischer Lärm rechts.)

Ungesetzlichkeiten des Berliner Pollzeipräsidenten mit Energie zurück⸗ zuweisen wissen. 8 1

Meine Herren! Da der Herr Polizeipräsident wegen der ungeheuer⸗

Aufenthalts, wegen § 1568 B. G.⸗Bs.,

Deut

1 Untersuchun ssachen.

2. Pusgebote, Verlust⸗ und Fundsachen,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf

Aktien u. Aktiengesellschaften.

Zustellungen u. dergl.

Vierte

hsanzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 16. Februar

Nieder

Banka

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7.

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 ₰.

lassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung

usweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Verlust sachen, Zustellungen

[99271] Oeffentliche Zustellu

Die Ehefrau des Sattlers Karl Schapfl, Alwine

geb. Vahlberg, in Braunschweig, Prozeß Rechtsanwalt Grote hierselbst, klagt

nannten Ehemann, früher in Braunschweig, jetzt un⸗ auf Grund der [566 B. G.⸗Bs., mit dem Antrage auf der Ehe und Erklärung des Beklagten für den Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Braunschweig auf den 12. April 1911, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu estellen.

bekannten Aufenthalts,

schuldigen Teil.

Braunschweig, den 9. Februar

Jürgens, Gerichtsobersekretär, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Wichmann, Eduard Wilhelmine geb. Sommermeier, in Rechtsanwalt Dr.

[99303]

Bruno, Anna Bremen, vertreten durch den S. Lampe in Bremen, klagt gegen früher wegen Ehescheidung auf Grund des § mit dem Antrage:

Verhandlung des Rechtsstreits vor Zivilkammer I, zu Bremen, im

1. Obergeschoß, auf Montag, den 24. April 1911,

Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

bei diesem Gerichte zugelassenen

Bremen, den 14. Februar 1911.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:

Rodewald, Sekret [99304]

vertreten die Rechtsanwälte

durch

Strohmeyer und Hirschfeld in Bremen,

ihren Ehemann, früher in Bremen, Ehescheidung

allein schuldigen Teil zu erklären,

streits vor das Landgericht, Bremen, im Gerichtsgebäude, I Mittwoch, den 12. April 191

8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem

Gerichte zugelassenen Rechtsanwa

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Bremen, den 14. Februar 1911

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:

Brandt, Sekretär [99272

Die Elisabethe Fertig, Fertig zu Darmstadt, Justizrat Dr. Reis in Darmstadt,

Ehemann Philipp Fertig, frühe

jetzt unbekannt wo abwesend, wegen lassung sowie auf Grund der Behauptung, d klagter die Klägerin fortgesetzt schwer mißhandelt

und die Unterhaltspflicht gegenüb

gröblich verletzt habe, mit dem Antrage, Urteil dahin F Parteien wird geschieden

zu erlassen: die Ehe der

und der Beklagte für den schuldigen Teil eventuell: den Beklagten schuldig zu erkennen, zu der

Klägerin zurückzukehren und die ehe mit derselben wieder herzustellen, u klagten zur mündlichen Verhandl

streits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts zu Darmstadt auf

25. April 1911, Vormittags 8 ½ Uhr, mit f bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

der Aufforderung, sich durch einen

vertreten zu lassen.

Darmstadt, den 11. Februar 1911. .“ Glenz, Gerichtsassessor, 1 als Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

[99687] Die Ehefrau Gustav Jonghaus,

Krane, in Barmen, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗

anwälte Dres. Wahl und Strasm klagt gegen ihren Ehemann, den Jonghaus, früher in Barmen,

Aufenthalts, unter der Behauptung der Bedrohung und bözwilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten. ün lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Elberfeld auf den 28. April 1911, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen

shch durch

Weiß, Diätar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen

Oeffentliche Zustellung. Anna ge⸗ Prozeßbevollmächtigter:

[99305]

Die Frau Fridolin Beck, Traben Trarbach, 2 anwalt Herter in Koblenz, klagt Beck, früher Kaufmann zu Tra ohne bekannten Aufenthaltsort, u tung, daß der Beklagte, ihr büßung einer vom fängnisstrafe in die Fremde ging Familie nicht mehr gekümmert, Klägerin in der letzten Zeit de

in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts,

die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen

930 Oeffentliche Justellung. Die Ehefrau des Heinrich Friedrich Stahmann, Johanne Elise Meta geb. Münstermann, in Bremen,

8 mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ Zivilkammer II, zu

Oeffentliche Zustellung. Ehefrau vertreten durch Rechtsanwalt

1 echtsanwalt als bevollmächtigten vertreten zu lassen. Elberfeld, den 11. Februar 1911.

Ehemann, nach Ver⸗ Landgericht Koblenz er

u. Fund⸗ u. dergl. ng.

bevollmächtigter: gegen ihren ge⸗

§§ 1568, Scheidung

1911.

ihren Ehemann,

1568 B. G.⸗B.,

das Landgericht, Gerichtsgebäude,

Dres. Clausen, klagt gegen jetzt unbekannten auf Grund des

und ladet den

Obergeschoß, auf 1, Vormittags

lt zu bestellen.

des Philipp

klagt gegen ihren r zu Darmstadt, böslicher Ver⸗ daß Be⸗

er seiner Familie

erklärt,

liche Gemeinschaft nd ladet den Be⸗ ung des Rechts⸗ Großherzoglichen Dienstag, den

Laura Emma geb.

ann in Barmen,

Schlosser Gustav jetzt unbekannten

zur münd⸗

bei diesem Prozeß⸗

einen

Landgerichts.

„Rübell, in Rechts⸗ egen den Fridolin eg⸗Trarbach, jetzt nter der Behaup⸗

kannten Ge⸗ und sich um seine

mißhandelt hat, mit dem Antrage, auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe zu erkennen sowie den Beklagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären und ihm die Kosten des Verfahrens aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Koblenz auf den 2. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Koblenz, den 10. Februar 1911.

„Oienzsch, Gerichtsaktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[99607] Oeffentliche Zustellung. Die Taglöhnersehefrau Karoline Lang, geb. Stumpf, in Plochingen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Göz u. Th. Frey in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Karl Lang, Taglöhner, zuletzt in Plochingen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, durch Urteil für Recht zu erkennen: Die vor dem Standesamt Enkingen, Bezirksamts Nördlingen, am 27. Juli 1897 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden; der Beklagte wird für den allein schuldigen Teil erklärt und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stuttgart auf Samstag, den 6. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 13. Februar 1911. Wagner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [99279] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Dienstknechts Paul Wilhelm Albert Behrendt, Marie Katharine geb. Meyer, in Lüneburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heinemann in Lüneburg, klagt gegen ihren genannten Ehemann, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Tätendorf, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie am 11. November 1909 verlassen habe und seitdem nicht zurückgekehrt sei, mit dem Antrage auf Her⸗ stellung des ehelichen Lebens. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Lüneburg auf den 10. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Lüneburg, den 11. Februar 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen

[99263] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Herbert Heyl hier, vertreten durch seinen Mitvormund, Rat Heinrich Rühland hier, klagt gegen den Schlosser Karl Gundelach aus Lichtenau, zuletzt hier wohnhaft, welcher von ihm als sein Vater auf Grund seines Verkehrs mit der Mutter des Klägers in Anspruch genommen wird, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten, durch vorläufig vollstreckbares Urteil, dem Kläger von seiner am 10. September 1910 er⸗ folgten Geburt bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu zahlende Geldrente von vierteljährlich 60 und zwar die rückständigen Beträge sofort zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Herzogliche Amtsgericht in Braun⸗ schweig, am Wendentore 7, Zimmer 38, auf den 12. April 1911, Vormittags 10 Uhr, hiermit geladen.

Braunschweig, den 9. Februar 1911. Ad. Knigge, Ger.⸗Asp., als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

[99300] Oeffentliche Zustellung.

Der Klempner Franz Rehling in Mehren, als Vormund des minderjährigen Peter Rehling, klagt gegen den Bäckermeister Kaspar Josef Binz, früher in Mehren, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mar⸗ gareta Rehling in der Zeit vom 8. April 1910 bis zum 7. August 1910 beigewohnt hat, mit dem An⸗ trage auf Zahlung einer Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ, zahlbar die rückständigen Beträge sofort, die künftigen Beträge am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1 Oktober jedes Jahres. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Daun auf Freitag, den 31. März 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

Daun, den 11. Februar 1911.

midt, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [99278] Oeffentliche Zustellung.

Der am 22. September 1909 geborene Kurt Fischer, vertreten durch seinen Pfleger, den Gemeinde⸗ helfer Karl Raetz in Haynau i. Schles., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Wentzel in Leegnitz, klagt gegen seinen Vater, den Barbier Heinrich Fischer, früher in Haynau, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter als Vater des Klägers gemäß § 1602 B. G.⸗B. verpflichtet sei, für den Unterhalt des Klägers zu sorgen, sich aber dieser Unterhaltspflicht entziehe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver urteilen, an den Kläger vom 22. September 1910. an bis zum 22. September 1925 als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 36 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am: 22. 9., 22./12., 22./3., 22./6. jeden Jahres, zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

Landgerichts.

25. April 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Liegnitz, den 11. Februar 1911.

. „Wurst, 8 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [99606] Oeffentliche Zustellung.

Der Vorarbeiter Adam Morgenstern in Gern⸗ linden, Bayern, als Vormund des Karl Morgenstern, geboren den 4. Mai 1910, unehelichen Kindes der Anna Morgenstern, Wäscherin in München, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wörner in Nürtingen, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesenden Heizungsmonteur Adolf Maisch von Klein⸗ bettlingen, O.⸗A. Nürtingen, früher in Kaisers⸗ lautern, als Vater des Kindes gemäß § 1717 B. G.⸗B. wegen Unterhalts, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: 1) es wird festgestellt, daß der Beklagte Vater zu dem am 4. Mai 1910 von der Kindsmutter außerehelich ge⸗ borenen Kinde Karl ist, 2) derselbe hat dem Kinde von dessen Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres einen vierteljährlich vorauszahlbaren Unter⸗ haltsbeitrag von jährlich 180 zu bezahlen, 3) der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Nürtingen auf Donnerstag, den 30. März 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Nürtingen, den 14. Februar 1911.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

[99268] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Willi Fritz Seufzger, unehe⸗ liches Kind der Walburga Seufzger in Frankfurt a. M., Kronprinzenstraße Nr. 11, bei Scharlach, Kläger, vertreten durch den Sammelvormund des Waisen⸗ und Armenamts, F. Bunsen in Frankfurt a. M., Saalgasse 31/33, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Kleefeld in Sorau N.⸗L., klagt gegen den Portier Fritz August Wilhelm, unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte nach § 1717 B. G.⸗B. als sein Vater gelte und ihm deshalb nach § 1708 B. G.⸗B. Unter⸗ halt zu gewähren habe, mit dem Antrage, den Be⸗

Müller.

Schaul in Forbach, klagt gegen den Josef Schenk⸗ becher, Kaufmann, früher in Forbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter ihr für gelieferte Zigarren den Betrag von 368 schulde, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 368 nebst 5 % Zinsen aus 333 seit 22. Dezember 1910 und aus 35 seit 6. Januar 1911. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht in Forbach auf den 29. April 1911, Vormittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Forbach, den 13. Februar 1911.

Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[99265] Oeffentliche Zustellung. Der Gastwirt Hermann Fendler in Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwa t, Justizrat Zuckermann in Forst (Lausitz), klagt gegen den früheren Kinematographenbesitzer C. Bonhof, un⸗ bekannten Aufenthalts. Der Kläger behauptet, daß ihm der Beklagte für Wohnung und Getränke in der Zeit vom 2. bis 14. November 1909 40,75 ℳ, aus einem zu gleicher Zeit gegebenen Darlehn 3 und an Kosten in der Arrestsache G. 49. 09. 3,35 ℳ, zusammen also 47,10‧ℳ schuldig geworden sei. Er beantragt, den Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil zur Zahlung von 47,10 und 4 % Zinsen von 43,75 seit dem 1. Januar 1910 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Forst (Lausitz), Bahnhofstraße 54, Zimmer 16, auf den 10. April 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Februar 1911.

Forst (Lausitz), den 7. Febru⸗ Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[99276] Oeffentliche Zustellung. 1

Der Rittergutsbesitzer Martin Brauns in Teicha, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heese in Görlitz, klagt gegen den Ingenieur Adolf Hein, früher in Teicha, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Schadens⸗ ersatz wegen Nichterfüllung, mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: der Beklagte wird verurteilt 8466,88 ℳ, in Worten: achttausendvierhundertsechsundsechzig

orst (Lausitz),

klagten zu verurteilen, an den am 25. November 1910 geborenen Kläger Willi Fritz Seufzger, zu Händen seines Vormunds F. Bunsen vom 25. No⸗ vember 1910 bis 24. November 1916 vierteljährlich im voraus 75 ℳ, vom 25. November 1916 bis zum 24. November 1926 vierteljährlich im voraus 90 zu zahlen, und das Urteil hinsichtlich der fälligen Unterhaltsbeträge für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Außerdem 200 als Kosten zur Vorbildung für einen Beruf, in vierteljährlichen, im voraus zu zahlenden Raten von 25 vom 25. November 1924 ab. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Sorau N.⸗L. auf den 15. April 1911, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. Sorau N.⸗L., den 3. Februar 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[99299] Ladung.

In Sachen des Kaufmanns A. Deppert zu Lübeck gegen den Kaufmann Otto Brasch, früher in Berlin, Kurzestr. 1, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 20. April 1911, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte zu Berlin, Neue Friedrichstr. 12—15, Zimmer Nr. 241/243, 1 Treppe, geladen.

Berlin, den 10. Februar 1911. b Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[99273] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentner Georg Starck in Düsseldorf, Grimm⸗ straße 26, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Cohen und Dr. Sengstock in Düsseldorf, klagt gegen den jetzt geschäftslosen Alfred Werth, feuͤher in Düsseldorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte laut Schuldbekenntnis vom Kläger 14 000,— % entliehen habe, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 14 000 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Februar 1911. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Düsseldorf auf den 29. April 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Düsseldorf, den 6. Februar 1911.

Hambitzer, Assistent, , Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[99605] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Eisele in Ellwangen klagt gegen den Adolf Lang, Bautechniker aus Heilbronn, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, auf Grund Darlehens, mit dem Antrage, durch ein gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil für Recht zu erkennen: Der Beklagte sei schuldig, an den Kläger 338 25 nebst 4 % Zinsen aus 300 vom 28. Juli 1905 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Ellwangen auf Montag, den 3. April 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. r

Ellwangen, den 14. Februar 1911. Säufferer, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[99695] Oeffentliche Zustellung.

Mark 88 Pfennig, an den Kläger nebst 4 %, Zinsen seit dem 1. Juli 1909 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicher⸗ heitsleistung durch Hinterlegung des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Görlitz auf den 24. April 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. O. 441 10 Görlitz, den 13. Februar 1911. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[99277 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Hoteliers Lewy, Fanny geb. Ehrlich, in Berlin, Friedrichstraße Nr. 112 b, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heidemann in Köslin, klagt gegen: 1) die Frau Restaurateur Margarete Schilk, geb. Henke, 2) deren Ehemann, den Restaurateur Wilhelm Schilk, beide früher in Kolberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin durch notariellen Vertrag vom 8. Februar 1910 von der Erstbeklagten das im Grundbuche von Kolberg Band 17 Blatt Nummer 387 verzeichnete, in Kolberg, Bahnstraße Nummer 1, belegene Grundstück sesans und es an dem auf den Vertragsabschluß folgenden Tage über⸗ geben erhalten habe, daß in dem Grundstücke sich jedoch schon zur Zeit der Uebergabe der Hausschwamm befunden habe, daß dies der Erstbeklagten bekannt gewesen, von ihr aber arglistig verschwiegen sei, daß in den letzten Jahren und noch wenige Monate vor dem Vertragsabschluß in dem Grundstücke im Auf trage der Erstbeklagten auch wiederholt Schwamm⸗ reparaturen vorgenommen worden seien, und daß Klägerin mit Rücksicht hierauf gegen Erstbeklagte einen Anspruch auf Wandlung sowie auf Ersatz des aus dem Mangel der Kaufsache ihr erwachsenen Schadens habe, mit dem Antrage: 1) Erstbeklagte wird verurteilt, in die Wandlung des zwischen ihr und der Klägerin am 8. Februar 1910 vor dem Notar Grieser in Kolberg über das Grundstück Kolberg Band 17 Blatt Nummer 837 geschlossenen Kaufvertrags (Nummer 122 des Notariatsregisters des genannten Notars von 1910) zu willigen, 2) der vorbezeichnete Kaufvertrag wird aufgehoben, 3) Erstbeklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5000 nebst 4 % senses seit dem 9. Februar 1910 zu zahlen, 4) die

osten des Rechtsstreits werden der Erstbeklagten auferlegt, 5) das Urteil wird gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar erklärt, 6) Zweit⸗ beklagter wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu dulden. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Köslin auf den 14. Juni 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Köslin, den 10. Februar 1911.

Skrey, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[98509] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Karl Korke zu Pankow,

holzerstraße 7, Prozeßbevollmächtigter:

Hirsekorn, Berlin,

1“

Schön⸗ Justizra

Die Firma Eugen Uhlemann, Zigarrenfabrik in

und daß er die s Zusammenlebens

handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Liegnitz auf den

Dresden, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Kanonierstraße 40, 8 gegen

den Kaufmann Bruno Kaminski, früher in ankow,