Amedeo Giuntini, früher in Como
[100517] SOeffentliche Zustellung.
Die Firma Friedrich Keßler, Inhaber Paul Keßler, in Suhl, Steinweg, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Emmrich zu Suhl, klagt gegen den Buch⸗ händler Ernst Dechandt, früher in Groß⸗Flottbek, Zeisestraße 5, unter der b daß der Be⸗ klagte am 26. Juli 1910 von ihr Garderobe kaufte und empfing, mit dem Antrage, ihn kostenpflichtig zur Zahlung von 63,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1910 zu verurteilen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Blankenese auf den 18. April 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Blankenese, den 14. Februar 1911. — Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[100530)] Oeffentliche Zustellung. 1“ Der Kaufmann EC. Brinckmeyer zu Berlin, Claudtusstraße 3, als Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Fabian zu Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Ernst Ball in Berlin, Potsdamerstraße 50, klagt im Wechselprozesse gegen den Sigismund Rittner, bisher Berlin, Christinenstraße 29 bei Sibilski, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund eines von Rittner akzeptierten Wechsels vom 20. Sep⸗ tember 1910 über 682 ℳ, fällig am 1. Februar 1911 in Berlin, mit dem Antrage, 682 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 1. Februar 1911, zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts III in Berlin, Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17 — 20, Sitzungssaal 53 I, auf den 18. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — 23. P. 60. 11. Charlottenburg, den 16. Februar 1911. Haverland, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III in Berlin, 4. Kammer für Handelssachen.
[100162] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Nr. 1762. Der Handelsmann Josef Kleefeld, Moses Sohn, zu Breisach, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Weil und Kassewitz in Freiburg i. Br., klagt gegen die Fanny Foit, früher zu Breisach, jetzt an unbekannten Orten abwesend, auf Grund der Behauptung, daß er grundbuchsmäßiger Eigentümer des im Grundbuch Breisach Band 47 Heft 7 einge⸗ tragenen und gelegenen Anwesens Lagerbuch Nr. 608 sei und die auf diesem Grundstück zugunsten des im Jahre 1882 verstorbenen Nikolaus Foit in Breisach eingetragene Hypothek von 5200 ℳ bezahlt sei, die Beklagte aber mit den übrigen gesetzlichen Erben des Nikolaus Foit die Löschung der Hypothek nicht bewilligten, mit dem Antrage, die Beklagte mit den übrigen Erben zu verurteilen, die Löschung der be⸗ zeichneten Hypothek zu bewilligen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf Donnerstag, den 6. April 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg, den 15. Februar 1911. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[1005211 Oeffentliche Zustellung.
Der Spediteur Josef Hosterbach in Elberfeld, Bahnstraße 37 — 41, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schuster in Elberfeld, klagt gegen den Artisten (Italien), jetzt
ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf
Grund der Behauptung, daß der Beklagte dem
Kläger an Frachtvorlagen und Fuhrkosten gemäß der bei den Akten befindlichen Rechnung 337,54 ℳ sowie die Kosten eines voraufgegangenen Arrestverfahrens schuldig geworden, mit dem Antrage, den Beklagten
durch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck⸗
bares Urteil zu verurteilen, an den Kläger 337,54 ℳ
nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem Tage der
Klagezustellung zu zahlen, und dem Beklagten die
Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des voraufgegangenen Arrestverfahrens 16 G. 218/10 zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche
Amtsgericht in Elberfeld auf den 5. April 1911,
Vormittags 9 Uhr, Eiland Nr. 4, Zimmer 90, geladen.
Elberfeld, den 2. Februar 1911. 6 Voß, Assistent, 8 als Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
100522] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Massey⸗Harris Company m. b. H. in Charlottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Direktor Max Stoevesandt, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Werner I. und Dr. Stettner in Berlin, Reinickendorferstraße 6 — klagt gegen den Gutsbesitzer Kurt Ascher, früher in Wendishof bei Freienwalde a. O., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte für in der Zeit vom 15. Februar bis 26. August 1909 käuflich erhaltene Waren noch 315 ℳ verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 315 ℳ nebst 4 vom Hundert Zinsen seit 1. Oktober 1909 zu verurteilen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Freienwalde a. O. auf den 11. April 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Freienwalde a. O., den 10. Februar 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[100151]1 Oeffentliche Zustellung.
Die Halensia, Versicherungsgesellschaft a. G. in Halle a. S., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Eulenberg in Halle a. S., klagt gegen den Dr. jur. Heidke, früher in Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter als Generalagent der Klägerin für Groß⸗Berlin im Jahre 1909 einkassierte Prämien im Betrage von 376,95 ℳ wlderrechtlich zurückbehalten und für sich verwendet habe, und daß Halle a. S. als Erfüllungs⸗ ort vereinbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 376,95 ℳ
nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1910 an Klägerin
88 8 8
kostenpflichtig zu verurteilen. Zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Halle a. S., Post⸗ straße Nr. 13/17, Zimmer 118, auf den 2. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Halle a. S., den 10. Februar 1911. Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
[1001582 Oeffentliche Zustellung.
Der Eduard Schultz, vertreten Rechtsanwalt Dr. E. Kramer, klagt gegen den Bankier Nicolaus Struck, unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung (25 000 ℳ), mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zur Zahlung von 25 000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 5. Oktober 1910, als dem Tage der Mahnung, zu verurteilen, auch das Urteil, eventuell gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 9 des Landgerichts Hamburg (Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor) auf den 19. April 1911, Vor⸗ mittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 16. Februar 1911.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 9.
1öh- Oeffentliche Zustellung.
Der Engrosschlächtermeister Alex Backs in Berlin, Kochhanstraße 36, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Becker und Dr. Wachsmann in Berlin, Große Frankfurterstraße 102, klagt gegen die Frau Luise Kitt, geborene Lutsche, zuletzt in Berlin, Kaiserstraße, wohnhaft gewesen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß er die Forderung des Schlächtermeisters Franz Grünmeyer zu Berlin gegen die Beklagte aus einer auf ihrem in Friedrichshagen, Scharnweberstraße 8, belegenen, im Grundbuche von Friedrichshagen Band 6 Blatt 235 in Abt. III unter Nr. 12 ein⸗ getragenen Darlehnshypothek von 10000 ℳ in Höhe von 119,55 ℳ nebst vier vom Hundert Zinsen von 115 ℳ seit dem 30. September 1908 gepfändet haben, dies auch im Grundbuch vermerkt sei. Der Kläger habe sich alt dann durch Ueberweisungsbeschluß die gepfändete Forderung zur Einziehung überweisen lassen. Die Hypothek sei seit dem Jahre 1903 fällig. Der Kläger beantragt: 1) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 119,55 ℳ nebst 4 vom Hundert Zinsen von 115 ℳ seit dem 30. September 1908 zu zahlen, 2) in Höhe vorstehender Forderung wegen der im Grundbuche von Friedrichshagen Bd. 6 Blatt Nr. 235 in Abt. III unter Nr. 12 eingetragenen Darlehnsforderung die Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen und insbesondere in das vorbezeichnete Grundstück zu dulden, 3) die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht in Köpenick, Zimmer 35, II Treppen, auf den 20. April 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Köpenick, den 9. Februar 1911. Naake, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[100523] Oeffentliche Zustellung.
Der Gutsbesitzer August Kriegenherdt in Leutzsch, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Barth und Dr. Wünschmann in Leipzig, klagt gegen Emma Lidda verw. Rentsch, gesch. Rühlmann, geb. Weise, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Leipzig, Mittelstr. 17, wohnhaft, mit dem Antrage: Die Be⸗ klagte wird verurteilt, die Löschung der für sie auf Blatt 549 des Grundbuchs für Leutzsch in Ab⸗ teilung II unter Nr. 20 b bedingt eingetragenen Sicherungshypothek für 598 ℳ 90 ₰ übertragene Forderung gegen den Kläger zu bewilligen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf⸗ erlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vor⸗ läufig vollstreckbar. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht Leipzig, Peterssteinweg 8, auf den 25. März 1911, Vormittags 9 Uhr, nach Zimmer 97, geladen.
Leipzig, den 15. Februar 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[100145] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Robert Braden in Mainz, handelnd als Konkursverwalter über das Vermögen von Franz Karl Krug in Bodenheim, sich als An⸗ walt selbst vertretend, klagt gegen den Johann Baptist Krug, Kaufmann, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher in Bodenheim wohnhaft, und Genossen, auf Grund der §§ 30, Abs. 1 u. 2; 31, Abs. 1 und 2; 40 Abs. 1 der Konkursordnung und der §§ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs, mit dem Antrage, die sämtlichen Beklagten unter Samthaft zu verurteilen, die auf dem Grund⸗ buchblatt für Westhofen Nr. 1133 in der Abt. III, Ordn.⸗Nr. 11, 12 und 13 erwähnte Sicherungs⸗ hypothek von 15 300,— ℳ samt 5 % Zinsen seit 24. Dezember 1909 auf die Konkursmasse des Franz Karl Krug in Bodenheim, vertreten durch den Kon⸗ kursverwalter, zurückzuübertragen und in diesen Ueber⸗ trag einzuwilligen, äußerstenfalls die Beklagten unter Samthaft zu verurteilen, an die klagende Konkurs⸗ masse den Betrag von 15 300 ℳ samt 5 % Zinsen seit 24. Dezember 1909 zu zahlen, eventuell gegen Einsetzung in die Rechte nach dem Klageantrag gegen den Mitbeklagten Johann Neef, auch die Beklagten unter Samthaft zu verurteilen, die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen und das ergehende Urteil jedenfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten Johann Baptist Krug zur mündlichen “ des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Großh. Landgerichts auf den 27. April 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Mainz, den 15. Februar 1911.
Der Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts.
[100146] SOeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Robert Braden in Mainz, handelnd als Konkursverwalter über das Vermögen von Franz Karl Krug in Bodenheim, sich als Anwalt selbst vertretend, klagt gegen den Johann Baptist Krug, Kaufmann, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher in Bodenheim wohnhaft
1 8
und Genossen auf Grund der §§ 30, 1 und 2, 31,
1 und 2, 32, 1 der Konkursordnung sowie der §§ 823, 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage, die Beklagten samtverbindlich zu ver⸗ urteilen, die im Grundbuch für Bodenheim Blatt 713 eingetragene Sicherungshypothek von 3224 ℳ 32 ₰ und 515 ℳ 16 ₰ samt allen Nebenforderungen an die klagende Konkursmasse zurückzugewähren oder darin einzuwilligen, daß diese Hypothek wieder pöllig gelöscht wird, äußerstenfalls an die Konkursmasse zu zahlen ℳ 3224,32 und ℳ 515,16 sowie die grund⸗ buchmäßigen Zinsen, auch die Kosten des Rechts⸗ streits den Beklagten unter Arresthaft zu belasten und das ergehende Urteil jedenfalls gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten Johann Baptist Krug zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Großherzoglichen Land⸗ gerichts in Mainz auf den 27. April 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Mainz, den 15. Februar 1911. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[100524] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Felten & Guilleaume Carlswerk Aktiengesellschaft in Mühlheim⸗Rhein, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte J. R. Teutsch und Rib⸗ stein hier, klagt gegen den Installateur Paul Droz, früher in Metz, Priesterstraße, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund der Behaup⸗ tung, daß ihr der Beklagte aus Warenlieferung den Betrag von 412,91 ℳ verschulde, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung dieses Betrages nebst 5 % Zinsen vom Tage der Klage an sowie das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht in Metz auf den 1. April 1911, Vormittags 9 Uhr, Saal 52, geladen.
Metz, den 14. Februar 1911.
Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.
[100526] SOeffentliche Zustellung. 8
Der Kürschnermeister G. Waldeck in Cassel, Lutherstr. 5, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Landgrebe und Rommel, klagt gegen den Julius Löbenstein, früher zu Datterode, Kreis Eschwege, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß er dem Beklagten für 39,25 ℳ Waren geliefert und einen Zahlungsbefehl gegen ihn erwirkt habe, wodurch 4,50 ℳ Kosten entstanden seien, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 43,75 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1911. von 39,25 ℳ an Kläger zu verurteilen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Netra auf 58 20. April 1911, Vormittags 10 Uhr, ge⸗ aden.
Netra, den 15. Februar 1911.
Lange, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[100527] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Johanne Mathilde verehel.
Böhmer, geb. Dietz, in Dresden, Lützowstraße 16 II,
Klägerin, gegen den Glashändler Theodor Eugen Krause, alleinigen Inhaber des unter der Firma E. Krause & Co früher betriebenen, jetzt aufgelösten Glaswarengeschäfts, früher in Dresden, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Pfandfreigabe, wird der Beklagte unter Bezugnahme auf die ihm bereits zugestellte Klage vom 27. Mai 1904 und den darin enthaltenen Antrag zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits auf den 5. April 1911, Vormittags 110 Uhr, vor das Königliche Amts⸗ gericht Radeburg geladen. Radeburg, den 15. Februar 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[100528] SOeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Schneidermeister Fritz Reimann zu Recklinghausen, Prozeßbeyollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Tümler zu Recklinghausen, klagt gegen den Bergmann Josef Brockhoff, früher zu Reckling⸗ hausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 65 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 11. April 1910 für einen im Jahre 1910 käuflich gelieferten Anzug. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kgl. Amtsgericht zu Recklinghausen, Zimmer 65, auf den 31. März 1911, Vorm. 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Recklinghausen, den 8. Februar 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts:
Prein, Aktuar.
[1003791 SOeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Fritz Luhde in Ribnitz, Kläger,
klagt gegen Gastwirt Samiesky, früher in Ribnitz,
jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Zahlung von 4 % Zinsen für die dem Kläger von Frau Pastor Büttner abgetretenen 2400 ℳ Grundschuld zu Fol. 2 des unten bezeichneten Grundbuchblatts auf das Halbjahr 1. Juli 1910 bis 1. Januar 1911 mit dem Antrage: den Beklagten als eingetragenen Eigentümer des im Grundbuch der Stadt Ribnitz Blatt 2592 eingetragenen Hausgrundstücks Nr. 1345 zu Ribnitz zu verurteilen, an den Kläger 48,00 ℳ (Achtundvierzig Mark) aus dem oben genannten Grundstücke zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Auf Antrag des Klägers ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor dem Großherzoglichen Amtsgericht in Ribnitz anberaumt auf Dienstag, den 28. März 1911, Vorm. 10 ½ Uhr, zu welchem der Be⸗ klagte hierdurch geladen wird. Zwecks öffentlicher Zustellung erfolgt diese Bekanntmachung. Ribnitz (Mecklb.), den 14. Februar 1911. Großherzogliches Amtsgericht.
[1001431 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Theobald Acht, Maschinenhandlung in Trier, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Huberti in Trier, klagt gegen das Fräulein Mathilde Larsson, Kellnerin, früher in Trier, Aachenerstraße 37, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte von der Klägerin eine Nähmaschine „Pfaff“ zum vereinbarten Kaufpreise von 120 ℳ, zahlbar beim Empfang der Maschine 10 ℳ, den Rest in monatlichen Raten von 5 ℳ, die erste Rate fällig am 18. Dezember 1909,
mit der Maßgabe, daß, falls Käufer mit der Zahlung von zwei fälligen Raten im Rückstande bsh 1 ganze Restbetrag fällig sei, gekauft habe, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurteilung der Beklagten: 1) an die Klägerin oder deren Prozeßbevollmächtigten 100 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu zahlen, im Nichtzahlungsfalle aber 2) die bei der Klägerin gekaufte Nähmaschine „VPfaff“ gegen 1.“ ihrer bisher gezahlten Beträge unter Abzug eines Betrages von 40 ℳ für Abnutzung d Maschine an die Klägerin herauszugeben. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Trier auf 8 “ April 1911, Vormittags 9 Uhr geladen.
Trier, den 13. Februar 1911. (L. S.) (Unterschrift), Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 4
als
3) Verkäufe, Verpachtun Verdingungen ꝛc. [98042] Bekanntmachung.
Der Bedarf an Beköstigungsgegenständen für die beiden Militärwaisenhausanstalten auf die Zeit vom⸗
1. April d. Js. bis Ende März 1912, bestehend in
ungefähr: Für Potsdam. Für Pretzsch
Gemischtem Backobst . 2000 kg 200 kg Backpflaumen. Ce 200 Buchweizengrütze. 4100 1500 Hafergrütze... 3300 1200 SI — 300 Mibeln. 200 100 Ringäpfel . . . 900 — ““ 88 Möhren 16 38 Rotkohl ö 1
soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung be⸗ schafft werden.
Versiegelte Angebote, welche mit der Aufschrift „»Angebot auf Lieferung von Beköstigungsgegen⸗ ständen“ versehen sein müssen. werden bis zum Dienstag, den 21. Februar 1911, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der hiesigen Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der erschienenen Unternehmer geöffnet.
Die in beiden Anstalten ausliegenden Bedingungen sind von den Unternehmern zu unterschreiben oder in 8 Angeboten ausdrücklich als maßgebend anzuer⸗ ennen.
Potsdam, den 11. Februar 1911.
Königliches Militärwaisenhaus.
[100358]
Bei der unterzeichneten Verwaltung Lieferung des Bedarfs an Roßhaaren für die Garnisonverwaltungen Wilhelmshaven, Cuxhaven, Lehe und Helgoland für das Rechnungsjahr 1911 öffentlich verdungen werden.
Hierzu findet ein Termin im Geschäftszimmer der Garnisonverwaltung am 27. Februar d. Js., Vormittags 11 Uhr, statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind Angebote mit der Aufschrift: „Angebot auf Roßhaare“ verschlossen und postfrei einzusenden.
Die näheren Bedingungen können, soweit der Vorrat reicht, in unserer Registratur gegen Er⸗ stattung der Herstellungskosten von 1,— ℳ empfangen werden. 8
Wilhelmshaven, den 13. Februar 1911.
Marinegarnisonverwaltung.
1ö1-.-.*“*“ 4) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
soll die
[100421] Bekanntmachung.
Von heute ab beträgt bei der Reichsbank der Diskont 4 Prozent, der Lombardzinsfuß für Darlehen gegen Verpfändung von Effekten und Waren 5 Prozent.
Berlin, den 18. Februar 1911.
Reichsbank⸗Direktorium.
[100356] Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 31. August 1890 ausgefertigten 3 ½ % Brom⸗ berger Stadtanleihescheinen vom Jahre 1890 wird der Rest der gesamten Anleihe im Betrage von 80 600 ℳ, umfassend folgende Stücke:
Buchstabe A über je 2000 ℳ Nr. 1 2 5 6 8 11 13 14 15 22 27 28 29 34 38 39 99 100 101 109 110,
Buchstabe B über je 1000 ℳ Nr. 5 6 8 9 10 19 50 53 54 55 56 57 58 66 68 80 81 82 83 84 85 86 87 94,
Buchstabe C über je 500 ℳ Nr. 2 4 5 6 83 84 85 87 88 90 101 102 124 125 126 127 128 131 132 133,
Buchstabe D über je 200 ℳ Nr. 6 7 8 9 10 14 15 16 17 19 21 22 23 24 26 27 28 29 51 52 57 129 131,
zur Rückzahlung am 1. April 1911 mit dem Bemerken hierdurch gekündigt, daß von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört. Der Halbjahreszinsschein pro 1. Oktober 1910 bis 31. März 1911 wird in bar vergütet, da neue Zinsscheine nicht mehr aus⸗ gegeben werden. Mit den Anleihescheinen sind die Zinsscheinanweisungen zurückzuliefern. Der Betrag etwa fehlender Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt.
Die Einlösung der Anleihescheine und die Aus⸗ zahlung der Coupons erfolgt:
in Bromberg bei der Stadthauptkasse,
bei M. Stadthagen, in Berlin bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, bei ver Königlichen Haupt⸗Seehandlungs⸗ kasse, bei der Bank für Handel und Industrie, in Breslau bei E. Heimann, in Posen bei der Ostbank für Handel und Gewerbe.
Bromberg, den 11. Februar 1911.
Der Magistrat. u1u1““”
[100357
“
Vier
8 Untersuchungssachen⸗
Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
99 ö 8 .Er Offentlicher Anzeiger. 0
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. „Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
e B ichsanzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 18. Februar
8
Staatsanzeiger. 1911.
6
Bankausweise. Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 ₰. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Erwerbs⸗ und eht ps e
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Verlosung
In der in Nr. 36 dieser Zeitung erschienenen Be⸗ kanntmachung, betreffend ℳ 30 000 000,— 4 % Anleihescheine der Rheinprovinz 35. Ausgabe, ist in der Ueberschrift die Anleihe als „unkündbar bis zum 1. Januar 1917“ bezeichnet. Damit sollen in Kürze die unter Nummer 4 und 5 der Bekannt⸗ machung angegebenen Rückzahlungsbedingungen an⸗ gedeutet sein, wonach die planmäßige Tilgung mit dem Jahre 1913 beginnt, während Rückzahlung auf Grund verstärkter Tilgung oder Gesamtkündigung bis zum 1. Januar 1917 ausgeschlossen ist. ]†.B Düsseldorf, den 14. Februar 1911. 11me Der Direktor der Landesbank der Rheinprovinz: *n7 Dr. Lohe, [100376] Geheimer Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Bei der heute nach Maßgabe der §§ 39 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 wegen Errichtung von Rentenbanken sowie des § 6 des Gesetzes vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Er⸗ richtung von Rentengütern, im Beisein eines Notars und der Abgeordneten der Provinzialvertretung statt⸗ gehabten öffentlichen Auslosung Pommerscher und Schleswig⸗Holsteinscher 3 ½ %iger Renten⸗ briefe sind die in nachfolgendem Verzeichnisse aufge⸗ führten Nummern gezogen worden. Sie werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital⸗ betrag gegen Quittung und Ruͤckgabe der ausgelosten Rentenbriefe mit den dazu gehörigen Zinsscheinen Reihe III Nr. 8/16 nebst Erneuerungsscheinen vom 1. Juli 1911 ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Kassenlokale, Augusta⸗ platz Nr. 5, oder bei der Königlichen Renten⸗ bankkasse zu Berlin, Klosterstraße 76 I, in Empfang zu nehmen. .
Vom 1. Juli 1911 ab hört auch die Verzinsung dieser Rentenbriefe auf.
Inhaber von ausgelosten und gekündigten Renten⸗ briefen können die einzulösenden Rentenbriefe unter Beifügung einer vorschriftsmäßigen Quittung durch die Post an unsere Kasse einsenden, worauf auf Verlangen die Uebersendung des Barbetrages auf gleichem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird.
In dem Verzeichnisse b sind die Rummern der bereits seit 2 Jahren rückständigen Rentenbriefe, welche noch nicht zur Zahlung vorgelegt sind, ab⸗ gedruckt. Die Inhaber der betreffenden Rentenbriefe werden zur Vermeidung ferneren Zinsverlustes an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
a. Auslosung am 14. Februar 1911.
Auszahlung vom 1. Juli 1911 ab bei den Königlichen Rentenbankkassen zu Stettin und Berlin.
1) Rentenbriefe der Provinz Pommern.
Lit. L zu 3000 ℳ 44 Stück Nr. 82 163 229 321 337 489 529 710 771 859 1243 1262 1333 1373 1376 1442 1793 1975 2056 2074 2566 2600 2633 2657 3088 3149 3560 3764 3922 4284 4934 5028 5107 5116 5152 5202 5472 5582 5654 5669 5786 5843 6417 6681.
Lit. MA zu 1500 ℳ 16 Stück Nr. 446 570 635 952 1254 1603 1622 1938 1962 1975 2134 2184 2207 2257 2337 2351.
Lit. N zu 300 ℳ 24 Stück Nr. 75 637 723
1845 1893 2885 2897
vL 2v25
730 873 889 1089 1222 1587 1812 2009 2190 2229 2289 2392 2793 2800 3058 3232 3381.
Lit. O zu 75 ℳ 24 Stück Nr. 42 44 165 201 382 470 535 591 627 751 763 873 878 912 925 955 986 1038 1081 1093 1170 1187 1213 1268.
Lit. P zu 30 ℳ 20 Stück Nr. 6 47 252 261 265 269 270 297 312 377 387 396 399 403 405 419 424 443 450 456.
b. Rückständig sind:
seit 2. Januar 1909: Lit. N Nr. 2320, Lit. O
Nr. 529.
2) Rentenbriefe der Provinz Schleswig⸗Holstein.
Lit. L zu 3000 ℳ 6 Stück Nr. 257 561 850 987 1016 1044.
Lit. AU zu 1500 ℳ 1 Stück Nr. 142.
Lit. Nzu 300 ℳ 9 Stück Nr. 166 217 659 726 809 882 969 1031.
Lit. O zu 75 ℳ 10 Stück Nr. 97 157 181 320 357 363 469 586 670. Lit. P zu 30 ℳ 10 Stück Nr. 63 144 253 280 298 324 350 586 593.
Stettin, den 14. Februar 1911.
Königliche Direktion der Rentenbank.
[100050] Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ uches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. November 1899 der Stadt Eschwege die Ge⸗ nehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 1 250 000 ℳ, buchstäblich: „einer Million und zweihundertfünfzig⸗ tausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau eines Gymnasiums und einer Präparanden⸗ anstalt, zur Anlegung neuer Straßen, zur Erweiterung 98 Wasserwerks und zur Rückzahlung älterer Dar⸗ ehen. Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ licgenden Muster auszufertigen, nach der bei Be⸗ hung der Teilbeträge vorzunehmenden Wahl der Stadt Eschwege mit 3 ½ bis 4 % jährlich zu ver⸗ zinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom 1. April des auf
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die Begebung folgenden Jahres ab jährlich mit wenigstens 1 ½ % des Kapitalbetrages vom Nenn⸗ werte der jeweilig bis Ende des vorhergegangenen Kalenderjahres auszugebenden Schuldverschreibungen unter Zuschlag der durch Abtrag ersparten Zinsen zu tilgen. Zur schnelleren Tilgung sind auch die der Stadt Eschwege zufließenden Beiträge zu den Straßenbaukosten, soweit diese aus der Anleihe be⸗ stritten worden sind, zu verwenden.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staates nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 30. November 1910.
Minister des Innern. Der Fiascehe In YVer 8 Z1“ In “ 8 Heinke. Genehmigungsurkunde. M. d. J. IVb 5603. F.⸗M. II. 15 316 I./I. 20 318.
Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel. ☚̊ M (Stadtwappen.) “ Schuldverschreibung
lar Stadt Eschwege Buchstabe A. 18 über Mark Reichswährung.
Abteilung I zu . . % des Anlehns von 1910.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom . . ten 1910. (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . . ten.. . 1910).
In Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Cassel genehmigten übereinstimmen⸗ den Beschlüsse des Magistrats und der Stadtver⸗ ordnetenversammlung zu Eschwege vom 2./8. Juni 1909 und 13./20. September 1910 wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 250 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Eschwege namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld⸗ verschreibung zu einer seitens des Gläubiger unkünd⸗ baren Darlehnsschuld von
. . Mark,
welche mit .. vom Hundert jährlich zu ver⸗ zinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen vom 1. April des auf die Begebung folgenden Jahres ab jährlich mit wenigstens 1 ½ vom Hundert des Kapitalbetrages vom Nennwert der jeweilig bis Ende des vorhergegangenen Kalender⸗ jahres ausgegebenen Schuldverschreibungen, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver⸗ schreibungen, getilgt.
Die Auslosung geschieht in dem Monat Septem⸗ ber jeden Jahres, erstmalig im Monat September 19 Der Stadt bleibt jedoch das Recht vor⸗ behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche, noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch eine stärkere Tilgung ersparten Zinsen sowohl, als auch die der Stadt zufließenden Beiträge zu den Straßenbaukosten, soweit diese aus der Anleihe bestritten worden sind, werden ebenfalls zur Tilgung der Anleihe verwendet. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, der Berliner Börsenzeitung, der Casseler Allgemeinen Zeitung und dem Eschweger Kreis⸗ und Tageblatt⸗
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Re⸗ gierungspräsidenten zu Cassel ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital
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zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit . vom Hundert jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt egen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beeungecre e dieser Schuldverschreibung bei der
Stadtkasse zu Eschweg oder bei den später bekannt zu machenden weiteren Einlösungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zins⸗ scheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Feßft erfolgt ist. Der Unspruch verjährt in vier
ahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 19 . aus⸗ gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Eschwege gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt Eschwege mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Eschwege, den C ö ““
Der Magistrat. (L. S.) (Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.) Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrate beauftragten Kontrollbeamten.)
Provinz Hessen⸗Nassau Regierungsbezirk Cassel. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. .. . zur Schuldver⸗ schreibung der Stadt⸗Eschwege von 19 .. Abt..... Jc11411411X“ Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Sehekeber ee an. die y .. zte Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19.. bis 19 . nebst öö1 bei der Stadtkasse zu Eschwege, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 8
Eschwege, den.. ten.. Der Magistrat. (L. S.) (Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.)
Provinz Hessen Nassau. 8
“ Der Inhaber dieses Zinsscheines b4*“”“ Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 19. bei der Stadtkasse zu Eschwege anderweitigen Zahlstellen. 8
Eschwege, den... Der Magistrat. (Unterschriften des Magistrats
Regierungsbezirk Cassel. Zinsschein über ...
zu der... % igen Schuldverschreibung der Stadt Eschwege ... Abteilung der Anleihe von 1910 über.. 1 empfängt gegen dessen Rückgabe ab die Zinsen der vorbenannten I1en
. mit K huchstäblich.... oder bei den bekannt gemachten
8 I“ g dirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.)
Zinsschein .. Reihe)
E111211 zahlbar am
Dieser Zinsschein verjährt mit dem
——
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19..
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Rückseite der Zinsscheine: Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗
laufe dieser Frist der Stadtkasse zu Eschwege zur Einlösung vorgelegt wird. verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. “
8 die Vorlegung, so Der Vorlegung steht de
8
[100355 Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 1. Juli 1882 heute stattgehabten Auslosung von Kreisanleihescheinen des Kreises Breslau sind die Appoints:
Lit. A Nr. 37 54 69 über je 5000 ℳ,
Lit. B Nr. 19 38 55 75 80 112 141 179 über
Lit. C Nr. 4 20 28 45 54 59 63 95 180 199 216 263 294 298 299 353 360 über je 1000 ℳ
gezogen worden.
Die betreffenden Anleihescheine werden den In⸗ habern zur Einjösung am 1. April 1911 mit dem Bemerken gekündigt, daß von dem gedachten Termine ab die Verzinsung der gekündigten Anleihescheine aufhört.
Die Einlösung der letzteren erfolgt bei der hiesigen Kreiskommunalkasse.
Breslau, den 27. September 1910. Kreisausschuß.
Wichelhaus.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch. [100404]
Artiengesellschaft für Herstellung und Vertrieb von Charcutierwaren vorm. Chr. Eckert, Augsburg.
Wir laden hiermit die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 14. März 1911, Vormittags 10 h., im Hotel „zum weißen Lamm“, Augsburg, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung ein. v⸗
Unter Hinweis auf § 18 der Statuten hat die Anmeldung der Aktien spätestens am Donners⸗ tag, den 9. März a. c., bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei den Bankfirmen Föckersperger & Frank, Augsburg, Karlstr. D. 46, und Alfred Lerchenthal, München, Petersplatz 11, zu erfolgen.
Tagesordnung: 1) Vorlage der Bilanz und Berichterstattung d Verwaltungsorgane.
2) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
3) Beschlußfassung über die Verwendung des Rein⸗
gewinns.
4) Zusatz zu § 14 der Statuten, betr. Aktien⸗
hinterlegung durch die Aufsichtsratsmitglieder.
Augsburg, den 18. Februar 1911. 8
Der Aufsichtsrat. Franz Bornemann, Vorsitzender.
Rheinische Hypotheken⸗Bank iin Mannheimu.
Generalversammlung.
Die neununddreißigste ordentliche General⸗ versammlung der Aktionäre der Rheinischen Hypotheken⸗Bank wird Samstag, den 18. März d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, im Lokale der nhensge Hypotheken⸗Bank, X 2, 1 dahier, statt⸗ inden.
Zu dieser Generalversammlung laden wir hiermit die Herren Aktionäre ein.
Tagesordnung:
1) Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und des mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats versehenen Berichts der Direktion über das Geschäftsjahr 1910.
2) Beschlußfassung über die Bilanz und über die Verwendung des Reingewinns.
3) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
4) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Dasselbe kann auch vertretungsweise durch einen anderen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Aktionär ausgeübt werden.
Eintrittskarten zur Generalversammlung erteilen:
in Mannheim unsere Bank,
in Mannheim und den bezüglichen Orten die Rheinische Creditbank und deren Filialen,
in Frankfurt a. M. die Deutsche Vereins⸗ bank, die Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, die Deutsche Effekten⸗ und Wechsel⸗ bank, die Filiale der Bank für Handel und Industrie und die Deutsche Bank, Filiale Frankfurt a. M.,
cI die Württembergische Vereins⸗
ank,
in Berlin das Bankhaus S. Bleichröder und die Direction der Disconto⸗Gesellschaft.
§ 43 der Statuten bestimmt:
Anmeldungen zur Teilnahme an der General⸗ versammlung sind zuzulassen, wenn sie nicht später als am dritten Tage vor der Ver⸗ sammlung erfolgen. Zur Ausübung des Stimm⸗ rechts ist zuzulassen, wer die Aktien spätestens 6 Tage vor dem Versammlungstage bei der Gesellschaft oder bei einer der in der Ein⸗ ladung zur Generalversammlung hierzu bezeich⸗ neten Stellen oder bei einem Notar vorzeigt, wogegen ihm eine auf seinen Namen lautende Stimmkarte ausgefolgt wird. Den Anmeldungen zur Teilnahme und zur Erwirkung einer Stimm⸗ karte ist ein Nummernverzeichnis der vorgezeigten Aktien beizufügen. Die Direktion ist berechtigt die Hinterlegung der Aktien zu verlangen; in diesem Fall ist die Ausübung des Stimmrechts von der Hinterlegung abhängig.
Die in § 263 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Vorlagen liegen während der daselbst genannten Frist in unserem Geschäftslokal zur Einsicht der Aktionäre bereit.
Mannheim, den 16. Februar 1911. [100405]
Die Direktion.