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Einzelne Uummern kosten 25 ₰
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛec. Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maß Tcollwut. 1 Königreich Preußen. “ Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
ZBekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der MR224. Königlich preußischen Klassenlotterie.
Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen landwirtschaft⸗
lichen Hochschule in Berlin im Sommerhalbjahr 1911.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗
herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem emeritierten Pfarrer Joseph Martin zu Pfalzbuxg im Krreise Saarburg i. L. den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Geheimen Regierungsrat Emil Heitz beim Bezirks⸗ präsidium in Metz die Königliche Krone zum Roten Adlerorden pierter Klasse, dem Pfarrer Albert Hoffmann zu Eckwersheim im Landkreise Straßburg i. E., dem Apotheker Theodor Kühn zu Finstingen im Kreise Saarburg i. L. und dem Obersteuer⸗ kontrolleur Friedrich Daries zu Colmar i. E. den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Oberlandesgerichtspräsidenten a. D., Wirklichen Ge heimen Rat Dr. Rassiga zu Colmar i. E. den Königlichen Kronenorden erster Klasse, dem Pfarrer Karl Thienhaus zu Burg bei Magdeburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, den Bürgermeistern a. D. Nikolaus Jacobi zu Achen im Kreise Saargemünd und Desiderius Janin zu Cuvry im Landkreise Metz, dem Architekten Emil Sehring zu Saar⸗ burg i. L., dem städtischen Gartenbauinspektor Stephan Ehlinger zu Colmar i. E. und dem Privatmann Julius Heyman zu Frankfurt a. M. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem pensionierten Gendarmerieoberwachtmeister Georg Gießmann zu Sennheim im Kreise Thann die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem pensionierten berittenen Gendarmeriewachtmeister Hugo Erlinghagen zu Bolchen, dem pensionierten Fußgendarmerie⸗ wachtmeister Richard Dittmann zu Saargemünd und dem pensionierten Schutzmannswachtmeister Philipp Walter zu Mülhausen i. E. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Betriebsleiter der Glashütte Vallerysthal im Kreise Saarburg i. L. August Barbé, dem Branddirektor der frei⸗ willigen Feuerwehr Karl Walter zu Müttersholz im Kreise Schlettstadt, dem Winzer Ludwig Bontoux zu Marsal im Kreise Chateau⸗Salins, dem Strafanstaltsaufseher Robert Gronke zu Naugard, dem Zollaufseher Karl Hilz zu Straßburg i. E., dem Sattlermeister Georg Rusch zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E., dem Wagnermeister Heinrich Zimmer zu Ingenheim im ge nannten Kreise, dem Fabrikmeister August Hoffmann zu Mülhausen i. E., dem Mälzermeister Georg Weber, dem Werk aufseher August Gluntz, beide zu Schiltigheim im Landkreise Straßburg i. E.,, dem Werkmeister Johann Nerenberg zu Danzig, dem Beigeordneten, Werkführer Anton Creutzmeyer zu. St. Johann im Kreise Zabern, dem Privatforstaufseher Friedrich Grundmann zu Markersdorf im Landkreise Görlitz, dem ehemaligen Kammerdiener Peter Muller zu Metz, dem Mechaniker Christoph Simon, dem Schlosser Joseph Simon, beide zu Lindre⸗Basse im Kreise Chaͤteau⸗Salins, dem Schreiner Paul Hym zu Terwen im Kreise Diedenhofen Ost, dem Kassenboten August Härzer zu Berlin, den Holz⸗ hauern Stephan Lux zu Schirrhofen im Kreise Hagenau, Nikolaus Goulon, Franz Petitjean, Nikolaus Sibille und Dominik Sidot zu Hemilly im Kreise Bolchen, dem Tagner Joseph Clauß zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E., dem Streckenvorarbeiter Wilhelm Jatzosch zu Biebersdorf im Kreise Lübben, dem Arbeiter Ernst Müller zu Görlitz, dem Eisenbahnarbeiter Joseph Mahler zu Schiltigheim im Landkreise Straßburg i. E., den Fabrikarbeitern Johann Baptist Edel zu Sulzbach im Kreise Colmar i. E. und Louis Jean zu Metz, den Waldarbeitern Georg Dell zu Wengelsbach im Kreise Weißenburg, Nikolas Demange zu Angweiler im Kreise Saarburg i. L., Peter Harter zu Beckerholz im Kreise Bolchen, Anton Ketterer zu Münchhausen im Kreise Gebweiler und Ludwig Senn zu Riedisheim im Kreise Mülhausen i. E. das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.
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Der Berzugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Jeitungsspediteuren für Helbstabholer anch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit⸗ 1 zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 J. Inserate nimmt an: die Königliche Enpedition des Beutschen Reichsanzeigers und Königl. Prreußischen Staatas⸗
Seine Majestät der Könif haben Allergnädigst geruht:
dem Handelskammerpräsidenten, Abvokaten Ferdinando Bocca zu Turin den Roten Aslerorden weiter Klasse,
dem Königlich sächsischen eimen ierungsrat Richard Beeger zu Bautzen, dem Grspherzoglich hessischen Geheimen Regierungsrat Dr. August Dietz zu Harmstadt und dem Direktor des amtlichen Verkhrsbureaus der österreichischen Staatsbahnen und Vorsitzende des Vereins der Oesterreicher in Berlin, Kaiserlichen Rat Facques Wiltschek den Roten Adlerorden dritter Klasse,
dem Königlich sächsischen Regierungsrat Dr. jur. Walter Oertel zu Chemnitz, dem Professor an der Universität in Zürich Dr. Hugo Blümnc, dem er an der Eid⸗ genössischen Polytechnischen Szule daselbst Dr. Karl Hartwich, dem Direktor der Elektrizitäsgesellschaft in Barcelona Hugo Herberg, dem dirigierendern Arzt der Heilanstalt in Reibolds⸗ grün im Königreich Sachsen Hofrat Dr. Felix Wolff, dem Besitzer des Sanatoriums Ebersteinburg bei Baden⸗Baden, Arzt Dr. Ernst Rumpf, dem Konsul es Reichs, Groß⸗ kaufmann Hans Ise zu Stavanger ohd dem Geheimen erpedierenden Sekretär in Königlich hayerischen Kriegs⸗ ministerium, Geheimen Redwmgsrat Geofh Auers den Roten Adlerorden vierter Klasse, ddeem chilenischen Divisinsgenerol Gohhß zu Santiago den Königlichen Kronenorden erer Klasse, t deem chilenischen Brighegeneral Pashe ebendaselhst den Königlichen Kronenorden zreiter Klasse f Stern,
dem Freiherrn Alexader von d a Feeee a. M, dem Geheimen kom erze Theodor Heye zu Hamburg und dem Hande’ amm. cyejekretär, Advoken Casimiro Dogliotti zu Tum den Kiniglichen Kronenorven zweiter Klasse,
dem Königlich norwegischen Rittmäster Baumann im Drontheimer Kavalleriekorps, dem chilenschen Intendanturrat Enrique Baeza Jaͤvar zu Sanvago, dem Stadtrat Alberto Cauvin zu Turin, dem Rechtsanwalt Lois Hennighausen zu Baltimore, dem Zweiten Dingoman bei der Königlich belgischen Gesandtschaft in Konstaminopel Svétosar Marghe⸗ titch und dem Geheimen expedierenden Sekretär im Königlich bayerischen Kriegsministerium, Geheimen Rechnungsrat Georg Mayer den Königlichen Kronenorten dritter Klasse sowie
dem bisherigen Kanzler bei der Kaiserlich japanischen Bot⸗ schaft in Berlin Tetsuzo uge dhn Königlichen Kronenorden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Postrat Dobler in Berlin bei seinem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Postrat zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Landeshauptkassenbuchhalter Ottmann in Straßburg i. E. die erbetene Entlassung aus dem Dienste des Reichs⸗ landes mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Kaiserlicher nungsrat zu erteilen.
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Bei der Reichsbank sind ernannt:
die bisherigen Bankvorstände Fieber in Kottbus und Zoellner in Emden zu Bankassessoren und Zweiten Vorstands⸗ beamten;
die bisherigen interimistischen Bankvorstände Hammel in Heidenheim, Jaenecke in Kirchberg i. Sa. und Habermalz in Sterkrade zu Bankvorständen;
die bisherigen Bankbuchhalter Roesler in Darmstadt und Ackermann in Freiburg im Breisgau zu Bankkassieren;
der bisherige Buchhaltereiassistent Lambrecht in Brom⸗ berg zum Bankbuchhalter.
8.
ELandespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Tollwut.
Da in Oesterreich⸗Ungarn die Tollwut in einem für den inländischen Viehbestand bedrohlichen Umfange herrscht, wird hiermit auf Grund des § 7 des Gesetzes, betreffend die Ab⸗ wehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880/ 1. Mai 1894 (R.⸗G.⸗Bl. für 1894 S. 409 ff.) und des § 3 des Gesetzes vom 12. März 1881/18. Juni 1894 (G.⸗S. S. “ in der Fassung des Gesetzes vom 22. Juli 1905 (G.⸗S. S. 318 zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche im Falle ihrer Einschleppung aus Oesterreich⸗Ungarn mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtzchaf folgendes angeordnet:
§ 1. In den Ortschaften Türmitz, Peterwitz, Comeise, Schoen⸗ wiese, Geppersdorf, Troplowitz⸗Städtel und Dorf im Kreise Leobschütz sind die Hunde an solchen Orten festzulegen oder sicher einzusperren, die fremden Hunden nicht zugänglich sind. Der Festlegung gleichzu⸗ achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen
„Hunde an der Leine.
§ 2. In den Ortschaften Raden, Mocker, Dobersdor! Pilgers⸗ dorf, Roben, Kreisewitz, Soppau, Bratsch, Löwitz, Saue ug, Bladen, Hennerwitz, Krug, Bleischwitz, Poßnitz, Hochkretscham, Kaldaun, Osterwitz, Branitz, Boblowitz, issak, Hratschein, Jakubowitz, Turkau, Dirschkowitz und Wehowitz dürfen die Hunde, soereit sue mige festgelegt oder sicher eingesperrt sind, entweder ohne Meullorv an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen unter dauernder Ueberwachung frei umherlaufen.
§ 3. Aus den in §§ 1 und 2 genannten Ortschaften dürfen Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis nicht ausgeführt werden.
§ 4. In den im 8§ 2 bezeichneten Ortschaften ist die Be⸗ nutzung von Hunden zum Ziehen unter der Bedingung ge⸗ stattet, daß sie dabei fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden.
in den oben genannten Ortschaften kann die Verwendung von Hirtenhunden zur von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (Jagdhunde außerhalb des Jagdreviers) in den im §1 bezeichneten Ortschaften festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe Seeh. an der Leine geführt, in den im §2 bezeich⸗ neten Ortschaften ohne Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorb unter dauernder Ueberwachung frei laufen. Die es Ausnahmen wie für Hirten⸗ und Jagd⸗ hunde gelten auch für Polizeihunde während der Zeit ihres Dienstgebrauchs. 1“ 5. Die Tötung solcher Hunde, die obigen Vorschriften zu⸗
wider umherlaufen, kann von der Polizeibehörde angegrdaet werhem. Mit dem Aufsuchen und Erschießen der Hunde Iind olizeivollzugs. beamte, Förster, Feld⸗ und Waldaufseher sowie Grenzwachbeamte zu beauftragen. 6. Obige Anordnungen treten sofort in Kraft. Sie behalten Geltung bis zum 5. Mai d. J.
§ 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden,
yfern nicht strengere Strafgesege verletzt sind, nach §§ 65, 66 des
Reichsviehseuchegesetzes bestraft.
Oppeln, den 19. Februar 1911. .“ Der Regierungspräsident. von Schwerin.
Königreich Preußen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnobersekretär Hermann Schmidt in Erfur bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 8 ““
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Regierungssekretär Canabaeus aus Danzig ist zum Geheimen Registrator im Ministerium wirtschaft,
Domänen und Forsten ernannt worden. .“ ““
8 Finanzministerium. ie entmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse wetz, Regierungsbezirk Marienwerder, ist zu besetzen.
Bekanntmachung. h
Die Erneuerungslose sowie die es⸗ zur 3. Klasse der 224. Königlich preußischen Klassen⸗ lotterie sind nach den §8§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 2. Klasse bis zum 6. März d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. 1 Die Ziehung der 3. Klasse dieser Lotterie wird am 10. März d. J., Morgens 8 ½ Uhr, im Ziehungssaale Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Berlin, den 1. März 1911. Königliche Generallotteriedirektion Strauß. Ulrich
Verzeichnis der landwirtschaftlichen und geodätisch⸗kulturtechnischen Vorlesungen an der Königlichen Landwirtschaflichen Hochschule zu Berlin im Sommerhalbjahr 1911.
(Wegen der Programme der technischen Abteilungen wende man sich an das Institut für Gärungsgewerbe, N. 65, — 4, oder das Institut für Zuckerindustrie, N. 65, Amrumer traße.)
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau.
Geh. Reg.⸗R., Professor Dr. Orth: Bonitierung des Bodens. Praktische Uebungen zur Bodenkunde. Leitung agronomischer und agrikulturchemischer Untersuchungen (Uebungen im Untersuchen von Boden, Pflanze und Dünger). Landwirtschaftliche Exkursionen. — Geh. Reg.⸗R., Prof. Dr. Werner: Abriß der landwirtschaftlichen Betriebslehre. Abriß des landwirtee es Pflanzenbaues. Land⸗
wirtschaftliches Seminar, Abteilung: Betriebslehre. Demonstrationen
am Rinde. Landwirtschaftliche Exkursionen. — Landesökon.⸗R., Prof.
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