1911 / 58 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

wie der Abg. Dittrich es wünscht, Mißtrauen erst einmal aufhören. Wenn Sie uns mit Mizßtrauen entgegenkommen und Ihrerseits Vertrauen erwarten, dann dürfen Sie sich tatsächlich nicht darüber wundern, wenn die Worte des Abg. Dittrich ungehört ver⸗ hallen. Wir wünschen nicht in eine innerkirchliche Angelegenheit ein⸗ zureden, und wir wünschen auch ferner nicht, daß irgendwie mit welt⸗ lichem Arm in innere Angelegenheiten der katholischen Kirche hinein⸗ gegriffen wird. Es heißt das aber nicht, daß wir all die Interessen, die auf diesem Gebiete vielleicht gefährdet erscheinen, preisgeben; es heißt das nicht, daß wir uns zu Stillschweigen überall da verurteilt sehen, wo staatliche Interessen und staatliche Rechte auf dem Spiele stehen. Sollte ich im Laufe meiner Erörterungen vielleicht irgendwie auf innerkirchliche Angelegenheiten zu sprechen kommen, so tue ich es nicht, um zu kritisieren, sondern ausschließlich deshalb, weil nur von einer Wertung und dem richtigen Verständnis der innerkirchlichen Angelegenheiten aus dasjenige, was ich über Staats⸗ interessen zu sagen habe, zu verstehen ist. Dann möchte ich noch bitten, daß der Ton dieser Verhandlung so gehalten sein möchte, daß wir uns immer der schweren Verantwortung, die wir durch diese Verhandlungen auf uns geladen haben, bewußt bleiben, daß wir daran denken, daß das ganze Preußenland auf diese Verhand⸗ lungen blickt, und daß wir mit verletzenden Redensarten nicht weiterkommen. Wir sprechen hier nicht als Evangelische oder Katholiken, sondern als Politiker eines paritätischen Staates. Die Entstehungsgeschichte des Modernisteneides ist nicht uninteressant. Nach dem Wortlaut des motu proprio haben alle Geistlichen den Eid

zu leisten, nach der Information, die uns damals der Minister gegeben hatte, war ihm von „autoritativer kirchlicher Seite“ mitgeteilt worden, daß die Theologieprofessoren und die Oberlehrer den Eid nicht zu leisten hätten. Dann hieß es, nur die Professoren ohne kirchliches Amt sollten den Eid nicht zu leisten haben. Und dann wurden schließlich diejenigen, die den Eid nicht leisten wollten, als feige, als miseri gekennzeichnet Dann folgte das Schreiben an den Kardinal Kopp; da war der moralische Druck wieder etwas aufgehoben, diejenigen, die den Eid nicht zu leisten brauchten, sollten nicht als tadelnswert hingestellt werden. Darauf kam die Antwort des Ministers in der Kommission, und endlich schreibt das offiziöse Organ der Kurie, daß dieser Brief nur eine Auslassung an den Kardinal Kopp sei und keine offizielle Bedeutung habe. Mir scheint es, daß es im Interesse des Staates liegt, daß dieses Schaukelspiel, das mit dem preußischen Staate getrieben wird, endlich einmal aufhört. Wenn wir uns auf das, was unser Gesandter von einer, ich will den Ausdruck gebrauchen, fremden Macht gesagt erhält, nicht verlassen können, dann muß sich unser Ministerpräsident auf den Standpunkt stellen, daß alle Ant⸗ worten schriftlich gegeben werden. Der Minister des Aeußern ist es dem preußischen Volke schuldig, daß wir eine klare Antwort bekommen und nicht eine Antwort, die nachher wieder anders interpretiert wird. Ist es denn wirklich sicher, daß der moralische Druck jetzt fortgenommen ist? Mit Sicherheit ging das aus den Erklärungen des Ministerpräsidenten nicht hervor. Ein Punkt des Modernisteneides berührt jedenfalls nicht kirchliche Dinge, nämlich die Vorschrift, daß die geschichtliche Entwicklung dem Glauben nicht widersprechen könne. Ich erinnere Sie an den Prinzen Marx von Sachsen. Der Abg⸗ Dittrich meint, die Wissenschaft sei nach der katholischen Lehre vollkommen frei; aber die Päpste haben doch oft erklärt, daß die katholische Kirche alle Wissenschaften zu durchdringen habe. Kann noch von einer freien Wissenschaft die Rede sein, wenn jemand mit derartig zerschlagenem Rückgrat in die Wissenschaft ein⸗ tritt? Ich kann dem Ministerpräsidenten nicht darin beistimmen, daß staatlich⸗rechtliche Bestimmungen nicht verletzt seien. In unserer Ver⸗ fassung steht, daß die Wissenschaft und ihre Lehren frei sein sollen. Sollte das nur eine Binsenwahrheit aussprechen, oder ist es nicht vielmehr eine praktische Forderung, die der Staat verwirklichen soll? Die Unterrichtsanstalten sind Staatsanstalten, die Lehrer haben die Pflichten staatlicher Beamten. Die missio canonica hat staatsrechtlich gar keine Bedeutung. Die Lehrer werden vom Staate angestellt, und es bleibt ihnen dann überlassen, sich die missio canonica zu ver⸗ schaffen. Die Verpflichtungen der Professoren werden durch die Universitätsstatuten festgestellt, und da trifft nun die katholische Kirche der Vorwurf, die Professoren in die Lage versetzt zu haben, daß die Grundlage, auf der sie angestellt sind, verschoben werde durch einen einseitigen, rücksichtslosen Akt der Kurie. 1870 haben auch Professoren das Vaticanum nicht anerkannt mit der Begründung, daß dadurch ihre staatliche Stellung verschoben würde. Ich will nicht sagen, daß die Kurie sich jetzt bewußt ist, daß sie in die staatlichen Rechte eingreift, aber sie hätte das Bewußt sein haben müssen, daß sie zum Frieden nicht beiträgt. Der Abg. Porsch sagte in der ersten Etatsberatung, daß bereits 1899 eine Antimodernistenenzyklika erlassen sei. Ich kann mitteilen, daß schon 1885 eine solche durch Leo XIII. in Vorbereitung war; als aber ein deutscher Bischof eine Veröffentlichung derselben ablehnte, weil man in Deutschland seitens der katholischen Kirche mit der weltlichen Macht in Frieden leben wolle, war Leo klug genug, davon wieder Abstand zu nehmen. Wie war es möglich, daß der Kultus minister ausdrücklich erklärte, daß er von autoritativer kirchlicher Seite wisse, daß von Lehrern und Professoren der Eid nicht verlangt werde? Dann aber ergab sich, daß diese Antwort von autoritativer kirchlicher Seite vollkommen verkehrt war. Da haben wir doch ein Interesse, uns mit der Sache zu beschäftigen. Aller⸗ dings können wir uns an unsere Gesandten halten. Aber an⸗ scheinend hat der Staat monatelang nichts getan. Wenn der Staat sofort Aufklärung verlangt hätte, wer den Eid zu leisten habe, und sofort erklärt hätte, daß er sich das nicht gefallen lasse, so wäre die Situation des Staates viel günstiger gewesen. Wenn die Regierung monatelang geschwiegen hat, so hat sie ihre volle Pflicht dem preußischen Staate gegenüber nicht getan. Der Kultusminister hat zugegeben, daß die Stellung der Professoren durch den Eid erschüttert werde, und daß das Ansehen der Universitäten als Forschungsstätten in Frage gestellt werde. Man beruft sich auf Autoritäten, auch auf evangelischer Seite, die diese Frage verneint baben. Allerdings kommt es dabei wesentlich auf die Individualität des Professors an. Die Berufung auf zwei evangelische Professoren nützt mir gar nichts, denn wir kennen ihre Namen nicht. Es ist an⸗ gedeutet worden, daß es Kahl und Harnack seien, aber wir wissen das nicht. Und dann, wenn vielleicht 200 gefragt sind und 198 mit ja geantwortet haben, so verschwinden die zwei, die nein gesagt haben. Ein Professor kann nicht mehr subjektiv urteilen, wenn er alles, was ihm vorgeschrieben wird, in Bausch und Bogen anerkennen muß. Lessing sagte einmal, wenn der Herrgott vor ihn träte, in der rechten Hand die Wahrheit, in der linken das Streben nach Wahrheit, so würde er sagen: Herrgott, gib mir aus der Linken, denn die Wahrheit ist nur für dich allein. Die Fakultäten sollen erhalten bleiben, weil sie auch für den Staat Bedeutung haben sollen, aber der Gedanke der Kurie ist zweifellos darauf gerichtet, daß die Fakultäten so bald wie möglich verschwinden. Wir müssen deshalb wissen, wieviel Professoren denn eigentlich den Eid geleistet haben. Die Kurie ist immer bestrebt gewesen, alle modernen Einrichtungen in ihren Dienst zu stellen, die Autorität des Staates wird aber dadurch beeinträchtigt. Für die Lehrer gilt staatsrechtlich dasselbe wie für die rofessoren, auch sie werden vom Staate angestellt. Auf den Univer⸗ sitäten sind nur einige wenige Theologen zu erziehen, auf der Schule aber das Gros der gebildeten Bevölkerung; dort ein Unterricht von Jahren, hier für das ganze Leben, dort nur Unterricht in

der Theologie, hier in allen Fächern, dort nur katholische Hörer, hier auch egh;. Schüler. Ich unterdrücke Bemerkungen, die ich als erangelis Mann machen müßte, weil wir die ganze Sache nur vom Standpunkt der staatlichen Interessen betrachten wollen, als Politiker, die darüber n wollen, daß die Parität im Staate Graf schma hat bei der ersten Lesung des

Etats schöne Worte gesprochen und nach einem interkonfessionellen Verständigungskomitee verlangt. Wie wollen Sie das aber wenn solche Posaunenstöße in die Herzen der Kinder

Können da die Konfessionen friedlich nebeneinander bleiben⸗

2.

wir zum Frieden kommen sollen, dann muß das gegenseitige

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Wenn die Schule nicht bloß unterrichten, sondern auch erziehen soll, so können wir nicht Lehrer mit gebundener Marschroute und geknicktem Rückgrat gebrauchen, denn damit kann man nicht unterrichten. Ein Lehrer hat in der Schule esagt: „Was geht über Deutschland? Die Heilige Kirche.“ Ich weiß nicht, ob es wahr ist, aber se non d vero, à ben trovato. Es handelt sich um eine Frage, die in die tiefste Seele unseres Volkes eindringt, von der mehr abhängt als von Zöllen und Steuern, es handelt sich darum, ob der preußische Staat noch Herr im Hause ist und in Rom als eine Macht angesehen wird. Deshalb mußten wir diese Frage anschneiden. War dies auch opportun? Man hört oft Stimmen, daß man an diesen Fragen lieber nicht rühren soll. Ich habe selbst längere Zeit auf diesem Standpunkt gestanden, aber nach den Erfahrungen des vorigen Jahres mit der Borromäus⸗ Enzyklika bin ich zu anderer Ansicht gekommen. Das Betrübendste an diesen Erfahrungen war, daß selbst unsere katholischen Brüder in Deutschland es empfanden, daß uns Evangelischen schweres Unrecht ge⸗ schah, daß sie aber trotzdem nicht wie ein Mann aufstanden und das bekannten. Die deutschen Katholiken hätten sich damit gerade um den konfessionellen Frieden verdient gemacht. Wir haben diese Frage auch angeschnitten, um einen Appell an die Regterung zu richten. Der Kultusminister sagt, er wolle abwarten, aber wenn es hart gegen hart geht, werde die Regierung auf ihrem Posten sein. Ich er⸗ innere daran, wie Windthorst einmal sagte: „Der Kulturkampf ist zu Ende, jetzt beginnt der Kampf um die Schule“. Vielleicht kommen die Wetterwolken noch weiter her. Ein württembergischer Minister hat auf die Trennung von Staat und Kirche hingedeutet. Wir wollen keinen Krieg; wird uns aber der Krieg aufgedrungen, nun wohl, dann müssen wir dazu bereit sein. Da möchte ich den Ministerpräsidenten bitten, daß man die Augen offen und die Faust geballt halten möchte, damit man beizeiten einschreiten kann und nicht erst dann, wenn es zu spät ist. Meine Freunde werden nicht die Hand dazu bieten, daß die grundlegenden Ansprüche des Staates an die Schule preisgegeben werden. Mit Nachgiebigkeit gegen Rom kommen wir nicht weiter. Wir zerstören dadurch nur Vertrauens⸗ werte, ohne die auf die Dauer der preußische Staat nicht existieren kann. Wir sind nicht immer so nachgiebig gegen solche Kundgebungen der Kurie gewesen. 1870 hat Fürst Bismarck den preußischen Ge⸗ sandten im Vatikan angewiesen, gegen eine Ausdrucksweise des Papstes Protest einzulegen, weil sie eine Beleidigung des Königs von Preußen sei. Das ist jetzt anders, jetzt erleben wir alle vaar Jahre eine solche Beleidigung. Ich möchte dem Minister des Auswärtigen und dem Kultusminister ein Paar Bismarcksche Kürassierstiefel wünschen. Treten Sie nur einmal fest auf, wir haben einen guten preußischen Boden unter uns. Dann wird der Sieg unser sein, das lehrt uns die Geschichte, und diese wird unser Lehrer sein trotz aller Enzykliken. Abg. von Kardorff (freikons.): Ich beschäftige mich nicht mit dem religiösen Gebiet, sondern allein mit der politischen Seite der Sache. Ich erkläre für meine Freunde, daß wir mit den Aus⸗ führungen das Ministerpräsidenten durchaus einverstanden sind; wir hoffen, daß diese ernste und feste Sprache auf die Diplomaten der Kurie den erforderlichen Eindruck machen wird, und wir sind dem Herrn Ministerpräsidenten dankbar, daß er mit dieser Ent⸗ schiedenheit und Offenheit den Diplomaten der Kurie die Ver⸗ antwortung für die Aufrechterhaltung des konfessionellen Friedens zugeschoben hat. Wir sind der Ansicht, daß der Minister⸗ präsident bei der notorischen Friedensliebe des gegenwärtigen ö dem konfessionellen Frieden in Preußen einen großen ienst erwiesen hat. Der Modernisteneid ist nicht eine rein kirchliche Angelegenheit, aber selbst wenn es so wäre, so haben wir doch an diesen Dingen ein gewisses Interesse. Die beiden Konfessionen leben nicht bloß nebeneinander, sondern miteinander und untereinander, und es kann uns nicht gleichgültig sein, welche Wege die römische Kirche geht. Wir müßten ja sonst die Stunde vergessen, in der der Protestantismus geboren ist, wenn uns nicht diese Dinge berühren sollten. Die Frage, ob die Universitätsprofessoren den Eid zu leisten haben, war strittig und veranlaßte den Silbvesterbrief des Papstes, der einen starken moralischen Druck auf die Professoren ausübte. Da wäre es besser gewesen, sie von vornherein den Eid leisten zu lassen, dann wäre der Silvesterbrief nicht nötig gewesen, und eine schwere Be⸗ unruhigung des konfessionellen Lebens wäre uns erspart geblieben. In weiten Kreisen herrscht das Gefühl, daß die diplomatische Aktion unserer Regierung nicht glücklich und vorteilhaft genannt werden kann. Wir erlebten es wieder wie bei der Borromäus⸗Enzyklika, daß ein diplomatischer Erfolg der Regierung durch die Taktlosigkeit der vatikanischen Presse nahezu in einen Mißerfolg umgewandelt worden ist. Auch hier gilt das Wort, daß der Vatikan die Fenster wird bezahlen müssen, die seine Presse einschlägt. Wenn es richtig sein sollte, daß die Preßangelegenheiten im Vatikan anderen Händen überlassen werden sollen, so würden wir es mit Dank begrüßen, wenn der diplomatische Verkehr in Zukunft nicht mehr gestört würde. Ich weiß nicht, ob unsere Regierung die Kurie auf die Erregung in Deutschland aufmerksam gemacht hat; hätte man beizeiten Vorstellungen gemacht, so wäre uns der ESilresterbrief erspart geblieben. Meine Freunde sind vollkommen einverstanden mit den Erklärungen der Regierung. Wenn auch bisher schon natur⸗ gemäß die Professoren der katholischen theologischen Fakultäten einer starken Bindung unterlagen, so ist diese Bindung doch wesentlich verschärft worden. Wir halten es aber für richtig, daß man sich nicht ab irato zu Maßregeln, die von katholischer Seite als unfreundlich aufgefaßt worden wären, hat hinreißen lassen, und daß man einen abwartenden Standpunkt eingenommen hat. Wir wünschen und hoffen, daß die Fakultäten erhalten werden können, um den jungen Klerus wenigstens noch in leiser Berührung mit dem deutschen Geistesleben zu erhalten. Daß die Gebundenheit in den evangelischen Fakultäten nahezu ebenso sei, ist nicht richtig. Bei der Berufung der evangelischen Professoren wird zwar der evangelische Oberkirchenrat gutachtlich gehört, aber eine Mitwirkung des Generalsynodalvorstands ist vor einigen Jahren abgelehnt worden. Allerdings müssen sich die evangelischen Professoren verpflichten, ihre Lehre mit den Grundsätzen der Kirche im Einklang zu halten, aber es zeugt wirklich von einer erstaunlichen Verkennung des Wesens des Protestantismus, wenn Sie (zum Zentrum) diese Bindung mit der starken Bindung Ihrer Professoren vergleichen. Es findet doch kein Abschwören von wissenschaftlichen Forschungen statt. Kritischer liegt die Sache mit den geistlichen Oberlehrern. Daß ihnen der katholische Religionsunterricht gelassen werden muß, versteht sich von selbst, ebenso, daß 92 an katholischen höheren Lehranstalten unterrichten können. Aber beim Unterricht von evangelischen Kindern an höheren Lehranstalten, besonders in den höheren Klassen, liegt die Situation wesentlich anders; wir müssen da mit den Ansprüchen rechnen, die von evangelischer Seite an die Qualifikation der Lehrer gestellt werden. Ueber kurz oder lang muß die Regierung zu einer reinlichen Scheidung kommen, das liegt im Interesse der evangelischen Kinder, der Anstalten und der geistlichen Oberlehrer selbst. Wenn allerdings eine Aufsicht und Garantie für ordnungsmäßigen Unterricht besteht, so möchte ich die Sache auf diesen Weg nicht ge⸗ schoben haben, denn diese Aufsicht könnte zu einer Gesinnungsschnüffelei führen, die wir verhindert wissen wallen. Bedenken Sie, wenn die geistlichen Oberlehrer auf der einen Seite schwören müssen, daß der Protestantismus die Vorstufe des Modernismus und schließlich des Atheismus sei, und dann die Reformationsgeschichte lehren sollen, in welche schweren und ernsten Gewissenskonflikte sie geraten müssen! Ich hoffe, daß uns jeder kirchenpolitische Konflikt in dieser Frage erspart bleibt, daß keine Vertiefung der konfessionellen Gegensätze eintritt, und daß vor allem diese Entwicklung nicht dazu führen möge, die katholischen Teile der Bepölkerung dem deutschen Geistesleben zu entfremden. Der Führer des Zentrums im Reichstag, Freiherr von Hertling, hat in einem Artikel „Katholizismus und Wissenschaft“ eine Aeußerung der „Kölnischen Volkszeitung“ voll⸗ kommen unterschrieben, worin es heißt, die Kirchlichkeit allein tue es nicht, wenn sie die gottgeordnete Stellung verkenne oder gar verachte, die Vernunft und Wissenschaft im geistigen Leben der Kirche beanspruchen;

1“

auf die Gefahr hin, von Zeloten

verdächtigt zu werden, müsse man sagen, wenn sich nicht mit Glaube und Frömmigkeit paare das ernste Streben nach weiterer tiefer Erkenntnis der Dinge, auf denen der Schutt der Jahr⸗ hunderte liege, sondern wenn man im kirchlichen Interesse nur an Ueberlieferungen festhalte, dann werde die katholische Kirche auch in Deutschland noch manche Schlacht verlieren. Ich habe diesen ausgezeichneten Ausführungen nichts hinzuzufügen. Ein neues Dekret gibt die Möglichkeit, daß katholische Geistliche im Verwaltungswege beseitigt oder versetzt werden können. Damit sind nach unserer Auffassung die katholischen Geistlichen im wesentlichen der Willkür des Bischofs ausgeliefert. Es handelt sich da um eine wesentliche Neuerung des geltenden Rechts, allerdings steht schon im Landrecht die Bestimmung, daß Pfarrer an einen anderen Ort versetzt werden können. Das Dekret drückt sich sehr diplomatisch aus, daß die bisherige Praxis nicht ganz klar sei, und man sich deshalb zu einer Aenderung entschlossen habe. Herr Gröber hat im württembergischen Landtag unter Berufung auf Hinschius ausgeführt, daß schon bisher die katholischen Geistlichen vom Bischof versetzt werden können, es steht ihnen aber unter allen Umständen die Berufung dagegen zu. Die Auffassung, daß es sich um eine wesentliche Neuerung handelt, wird durch eine Bemerkung in dem „Archiv für katholisches Kirchenrecht“ unterstützt. Ich erkenne an, daß eine gewisse Notwendigkeit vorlag, eine neue gesetzliche Bestimmung zu erlassen, aber es war doch ein starkes Stück, dadurch in ein Staatskirchenrecht einzugreifen, ohne vorher eine Verständigung und ein Einvernehmen mit dem Staat zu suchen. In Württemberg, wo die konfessionellen Verhältnisse friedlich sind, sagte der Kultusminister, daß, um auch in dieser Frage einen modus vivendi zu schaffen, Verhandlungen mit den Bischöfen stattgefunden hätten, damit die rechtlichen Garantien, welche die moderne Gesetzgebung zum Schutze der öffentlichen Staats⸗ diener gegen ungerechtfertigte Enthebung vom Amt enthalten, auch den katholischen Geistlichen zu teil werden. Wir haben das landesherrliche Patronat, darüber bestehen bestimmte Abmachungen. Nun schweben diese aber vollständig in der Luft! Wir haben über die Besoldung der Pfarrer ein umfangreiches Gesetz angenommen unter der Voraus⸗ setzung, daß die Geistlichen nicht abgesetzt werden können. Wir haben das Einspruchs⸗ und das Anzeigerecht des Staates, auf dieser Grundlage ist der Friede nach dem Kulturkampf geschlossen worden. An dieser Grundlage soll jetzt gerüttelt werden. Die „Germania“ hat sich am 8. September mit großer Schärfe gegen das Einspruchsrecht des Staats gewandt, das war ein starkes Stück von dem leitenden Organ des Zentrums. Das heißt: es lebe der Kulturkampf! Der Friede, der den Kulturkampf abschloß, sollte endgültig sein, das kann nicht bestritten werden⸗ (Widerspruch im Zentrum.) Er ist als endgültig angesehen worden von der Staatsverwaltung hinsichtlich der Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, und man hat ihn als eine große Tat gepriesen. Auch Kardinal Kopp hat das anerkannt. Nicht bloß der preußische Staat, sondern auch die Parteien, die nicht für den Frieden waren, haben ihn gehalten. Aber heute wird die Regierung nicht darum herum kommen, erneute Verhandlungen mit dem Vatikan anzuknüpfen und zu einer neuen Vereinharung zu kommen. Wenn Sie (zum Zentrum) sich immer bedrückt fühlen, so muß man Ihnen entgegenhalten, daß seit 1872 sich die Zahl der Ordensniederlassungen in Preußen ver⸗ doppelt und die Zahl der Ordensmitglieder sich verdreifacht hat. Das sieht nicht nach Unterdrückung aus, auch nicht, daß die Zahl der Ordensgeistlichen in Preußen die der katholischen und protestantischen Diakonissinnen im ganzen Deutschen Reich übertrifft, namentlich wenn ein Mann wie Kardinal Kopp selbst anerkennen mußte, daß wichtige Gründe für eine Ausschließung der Orden beftehen könnten. Bei der ersten Lesung des Etats hat Dr. Porsch mit be⸗ greiflicher Erregung die Angriffe auf die Katholiken zurückgewiesen. Auch meine Feunde bedauern Angriffe auf religiösem Gebiete und machen sie nicht mit; aber seit Jahren entfalten die Enzykliken und Dekrete Bekundungen, die von dem ganzen Protestan⸗ tismus als Kränkungen und schwere Verletzungen und zwar mit Recht empfunden werden müssen. Es ist doch bedeutsam, daß sie erfolgten nicht von der Presse oder einer Organisation, sondern von den kirchlichen Autoritäten. Hoffentlich wird alles zur Erhaltung des Friedens geschehen, der im Interesse beider Konfessionen liegt; ein neuer Kulturkampf wäre ein großes Unglück. Aber auf der anderen Seite wollen wir keinen faulen Frieden, so, daß die Regierung immer einen Schritt zurückweicht. Dieser Friede könnte nicht dauern und müßte notgedrungen in einem Kultur⸗ kampf aufhören. Die heutige ruhige und sachliche Diskussion wird hoffentlich zum Frieden beitragen. Wir wollen ihn halten, wenn er mit Ehren gehalten werden kann, und hoffen, daß unsere Verhand⸗ lungen auch auf die diplomatischen Verhandlungen zurückwirken mögen, daß man einsieht, daß eine solche Politik nicht im Interesse des Katholizismus und Preußens liegt. Das Grenzgebiet zwischen Staat und Kirche muß außerordentlich vorsichtig behandelt werden. Wir hoffen, daß die Mißstimmungen und Mißverständnisse be⸗ seitigt werden mögen in gemeinsamer Arbeit für die Wohlfahrt des Landes, und daß diese Aussprache bei aller sachlichen Schärfe, die ja nötig war, dem Lande zum Segen gereichen möge.

Abg. Funck (fortschr. Volksp.): Die Erklärung des Minister⸗ präsidenten war außerordentlich geschickt formuliert. Aber ich habe große Bedenken, ob diese sehr vorsichtige und zurückhaltende Er⸗ klärung in protestantischen Kreisen diejenige Befriedigung erwecken wird, die wir von dieser Debatte erwarten. Wir simnd nie kulturkämpferisch gesinnt gewesen. Aber es unterliegt keinem Zweifel, daß die Erbitterung in evangelischen Kreisen uber die Borromäus⸗Enzyklika durch den Modernisteneid noch verschärft worden ist. Bei der Erörterung der Borromäus⸗Enzyklika hier im Hause hat das Zentrum den Saal verlassen; es gibt aber in Ihren Reihen viele, die die Enzyklika verurteilen und auch eine Anerkennung fuͤr die Reformation haben. So hat kein geringerer als Professor Martin Spahn die sittliche Bedeutung der Reformation an⸗ erkannt. Die weitere Debatte ist damals durch den frühen Schluß⸗ antrag der konservativen abgeschnitten worden. Die Kon⸗ servativen tragen mit ihrer Haltung indirekt eine Schuld an dem Vorgehen des Vatikans. Darüber kann kaum ein Zweifel sein, daß durch die jetzige politische Konstellation, durch das Zusammengehen der Konservativen und des Zentrums die aggressiven Neigungen Roms verstärkt worden sind. (Lebhafter Widerspruch rechts.) Die heutige Erklärung des Ministerpräsidenten wird weiten Kreisen der evangelischen Bevpölkerung nicht als eine Genugtuung für die Beleidigungen erscheinen, die ihnen zugefügt sind. Meine politischen Freunde sind der Ansicht, daß der Modernisteneid eine dauernde eminente Gefahr für unsere ganze Erziehung ist. Der Abg. Dittrich hat auf den Eid der evangelischen Theologie⸗ professoren hingewiesen. So klar liegt diese Frage nicht. Aber das kann ich erklären: wo ein derartiger Eid auf evangelischer Seite der freien Forschung hinderlich entgegenstehen sollte, werden wir ibm auf jeden Fall entgegentreten. Der Unterricht in Geschichte und Deutsch kann von Herren, die den Modernisteneid geleistet haben, unmöglich in objektiver Weise erteilt werden. Bei der Erörterung der Frage, ob Konfessions⸗ oder Simultanschule, ist immer von Ihrer (zum Zentrum) Seite betont worden, daß der ganze Unterricht von kon⸗ fessionellem Geist durchdrungen sein müsse. Hier sehen wir den ersten Schritt zur Konfessionalisierung der höheren Lehranstalten. Gekade in dieser Frage des Unterrichts im Deutschen und in der Geschichte hätten, wir entschieden etwas mehr Festigkeit vom Ministerpräsidenten er⸗ wartet. In der Budgetkommission hat der Unterrichtsminister er⸗ klärt, man könnte von Zeit zu Zeit Revisionen eintreten lassen, um festzustellen, ob die Herren nicht unter dem Druck des Eides Bahnen beschreiten, die mit den Staatsinteressen nicht vereinbar sind.

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(Schluß in der Dritten Beilage.) 8

mit solchen Revisionen ist doch nichts getan. der Art führt hat, hätte der Minister des Auswärtigen schriftliche Antworten fordern müssen. Das Ansehen der preu ischen Regierung ist in dieser Frage nicht gefördert worden.

an den Kardina

Selbst die „Kreuzzeitung“ schrieb, könne, daß der Papst die Absicht gehabt hat, preußischen Vatikan is Aufrechterhaltung wird in dauerndes Kanossa aufgefaßt. Macht der Welt Schwäche und Nachgiebigkeit weniger vertragen kann als der Vatikan. § 1

aus. Anders aber ist es, wenn man von dem etwas brenzligen parla⸗ mentarischen Boden losgelöst und ganz unter sich ist. Aeußerungen des Katholikentages,

Marx mit seiner Parole: 1 Spanien usw. wehrt sich der Staat gegen die Uebergriffe der Kirche, und zwar viel erfolgreicher als bei uns. regierung verstehe ich. 8 Ehe wir nicht ein anderes Wahlrecht haben, wird die Regierung auch keine anderen Stützen finden. 9 fessionellen Frieden haben und den konfessionellen Hader heraus⸗ bringen, der Deutschland jahrhundertelang Verhängnis gebracht hat. Den Frieden werden wir aber nicht haben, ehe nicht die Kompetenzen zwischen Staat und Kirche scharf abgegrenzt sind, wie es in unserem Parteiprogramm niedergelegt ist. d nicht weiter, wenn auch die Regierung den guten Willen hat, mit dem Vatikan auszukommen.

Ministerpräsident die päpstlichen Erlasse als innere Angelegenheiten der katholischen Kirche bezeichnete, zureden Ablegung des 3 ihm aber nicht beistimmen, wenn er bedauert, daß die Dekrete, die für Italien und Spanien passen könnten, gelten sollen. 8 ti katholische Angelegenheit, und daher muß er für alle Katholiken gelten. Die

vortragen zu lassen. durchsichtige

Katholiken und die Macht, die sie damit gewonnen haben, haben Aerger und

man redet gerade

taatsbürgerliche

1“ Ist eine Beeinträchtigung 2 Besuchs der Pflichtfortbildungs⸗

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

8

Gegenüber

und Weise, wie die Kurie die Verhandlungen ge⸗

Der Brief des Papstes Fischer klingt direkt wie eine Kriegserklärung. daß kein Zweifel darüber bestehen einen Konflikt mit der Regierung herbeizuführen. Die Gesandtschaft beim recht wunder Punkt in dieser ganzen Frage. Ihre weiten evangelischen Kreisen als ein Die Geschichte lehrt uns, daß keine

ist ein

; .

Hier im Hause spricht man sich recht versöhnlich Das zeigen die besonders die Rede des 88 Richtung Rom! Ueberall, in Frankreich, Die Schwierigkeiten der Staats⸗ Wir stoßen auch hier überall auf das Wahlrecht.

Wir müssen in Deutschland den kon⸗

Auf dem jetzigen Wege geht es

Abg. Stychel (Pale, Wir halten es für richtig, daß der

in die die Regierung nicht hinein⸗ ebenso, daß er erst abwarten will, ob die

habe, und ver erst 8 ob Unzuträglichkeiten führt. Wir können

Eides zu

auch für Deutschland Die Kurie bezeichnete den Eid als eine hochwichtige

katholische Kirche hat eine einheitliche Lehre und daher die Pflicht, diese reine katholische Lehre überall s Die Angriffe in der Presse haben eine sehr Tendenz, es ist die alte Parole des écrasez l'infäme, das „Los von Rom“. Die beispiellose Solidarität der Neid erweckt und sollen zerstört werden. Divide et- impera das ist der wahre Grund dieser Angriffe. Wir haben das Recht, in inneren Angelegenheiten unseren eigenen Weg zu gehen, aber in unsere eigenen Angelegenheiten hinein. Man will eine Propaganda des Protestantismus gegen die katholische Kirche, namentlich bei uns Polen. Wir werden demnächst in mehreren Schriften Aufklärung über diese Propaganda unter den polnischen Arbeitern und Auswanderern schaffen. Bei uns in Polen ist das Volk fast ganz katholisch, aber fast die Hälfte der Beamten evangelisch. Und das fast überall. Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen.

Nach 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Kultusetats auf Mittwoch 11 Uhr; in Verbindung damit soll auch der Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegen⸗

heiten beraten werden.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der folgende Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Patentausführungszwang, zugegangen:

Artikel I. An die Stelle des § 11 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 (Reichsgesetzbl. S. 79) treten folgende Vorschriften:

Verweigert der Patentinhaber einem anderen die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung auch bei Angebot einer angemessenen Vergütung und Sicherheitsleistung, so kann, wenn die Erteilung der Erlaubnis im öffentlichen Interesse geboten ist, dem anderen die Berechtigung zur Benutzung der Erfindung zugesprochen werden (Zwangslizenz). Die Berechtigung kann eingeschränkt erteilt und von Bedingungen abhängig gemacht werden. 1

Das Patent kann, soweit nicht Staatsverträge entgegenstehen, zurückgenommen werden, wenn die Erfindung ausschließlich oder hauptsächlich außerhalb des Deutschen Reichs oder der Schutzgebiete ausgeführt wird.

Vor Ablauf von drei Jahren seit der Bekanntmachung der Erteilung des Patents kann eine Entscheidung nach Abs. 1, 2 gegen den Patentinhaber nicht getroffen werden. 1

1 Artikel 11. Auf das Verfahren und die Entscheidung über die Frteilung der Zwangslizenz finden die Vorschriften des Patentgesetzes

ber die Zurücknahme des Patents Anwendung.

Artikel III. Die Vorschrift im § 30 Abs. 3 des Patentgesetzes wird aufgehoben. 1 8 Artikel 1V. Dieses Gesetz tritt am.... . in Kraft. 8

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf ines Gesetzes, betreffend die Errichtung und den Besuch von Pflichtfortbildungsschulen, nebst Be⸗ gründung zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt: Jede Gemeinde, welche nach der jeweils letzten Volkszählung, ungerechnet die Militärpersonen des aktiven Dienststandes, 10 000. oder mehr Einwohner zählt, ist verpflichtet, für die nach den Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes innerhalb des Gemeindebezirks fort⸗ bildungsschulpflichtigen Personen eine Fortbildungsschule zu errichten

und zu unterhalten. 8 der Fortbildungsschule gehört auch die

Zu den Aufgaben M , I und der Unterricht in körperlichen

lebungen.

schule dadurch eingetreten oder zu erwarten, daß die Schulpflichtigen in einer nahe gelegenen Gemeinde mit weniger als 10 000 Ein⸗ wohnern Arbeit nehmen, so kann dieser durch eschluß des Bezirks⸗ ausschusses die Verpflichtung auferlegt werden, eine Fortbildungs⸗ schule zu errichten und zu unterhalten. G 3 Vor der Beschlußfassung sind die Gemeindebehörde und die Kommunalaufsichtsbehörde zu Fsrene b

8 Gegen den Beschluß des Bezirkzausschusses steht den beteiligten Gemeinden binnen 2 Wochen die Beschwerde an den Minister für

ger und Königlich Preußi

Berlin, Mittwoch, den 8. März

vereinigt werden, nicht eingerichtet ist. finden hierbei die §§ 128 flg.

Anwendung.

bildungsschulen sind sämtlich bezirken) in öffentlichen ode

schule nicht Ce. so bleibt stens bis zum Schluß des

nicht zur F

Von der Verpflichtung

vom Schulbesu

oder erkannt ist.

Dasselbe gilt von denj Kenntnisse und Fertigkeiten b schule bilden.

Befreiungen vom Schul behörde wegen Unständigkeit erheblichen Gründen gewährt

Durch statutarische Be

Unterricht zu folgen.

verteilen sind

mäßigt werden.

und bekanntgemacht.

richtsstunden gelegt werden. Aufsichtsbehörde zulässig.

zu erlassen, durch wirksame Erteilung des Unt der Schüler gesichert wird

sind die Vorschriften über besondere von Schularrest u

Fortbildungsschule zuzulassen

Die Bestimmungen in

ür die Verwaltung d

Aufsichtsbehörde. Die Arbeitgeber sind v spätestens

Tage nach dem Austritt ab 2) ihnen die zu einem

zuhalten. Anwendung.

1) Zuwiderhandlungen

ordnung eine höhere Straf

soweit nicht Bestrafung i Abs. 1). Die auf Grund dieser

Aenderungen ates ar 1) In den vom 1. August 1883 tritt der Minister für Handel u

2) Die Berufung und der Bestätigung durch die

kündigen, wenn die Aufsi

fordert.

Einander nahe gelegene Gemeinden und Gutsbezirke, die zusammen 10 000 oder mehr Einwohner zählen, können zur gemeinsamen Wahr⸗ nehmung der in diesem Gesetze geregelten Angelegenheiten nach den für kommunale Zweckverbände geltenden Bestimmungen miteinander wenn in einer oder mehreren von ihnen ein den

Vorschriften dieses Gesetzes entsprechender Pflichtfortbildungsunterricht Bis zur anderweiten gesetzlichen Regelung der Zweckverbände 1891 (Gesetzsamml. S. 233) im Umfange der Monarchie entsprechende

§ 4. Zum Besuche der auf Grund der §§ 1, 2 und 3

lichen Personen unter 18 Jahren drei Jahre Fehg verpflichtet. Hat ein Schulpflichtiger innerhalb dieser Zeit das Zie

18. Lebensjahr vollendet, zum Schulbesuch verpflichtet. Arbeitslosigkeit hat innerhalb des Schulhalbjahres eine Befreiung

diejenigen befreit, welche eine Innungs⸗ oder andere Fortbildungs⸗ Fachschule besuchen oder besucht haben, sofern der Unterricht dieser Schule von der Aufsichtsbehörde als ausreichender Ersatz an⸗

zum Besuche der Fortbildungsschule diejenigen befreit werden, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen nicht imstande sind, dem

§ 7. Der Unterricht in der Fortbildungsschule umfaßt für jeden Schüler jährlich 240 Stunden, die in der Regel auf 40 Wochen zu

Durch statutarische Bestimmung ko undenzo oder mit Genehmigung der Aussichtsbehörde bis auf jährlich 160 er⸗

§ 8. Die Unterrichtszeiten der Fortbildungsschule werden vom Ge⸗ meindevorstande, im Falle des § 3 vom Verbandsvorstande, festgesetzt Der Pflichtunterricht ist auf die Werktage und in die Tagesstunden von 7 Uhr Morgens bis 8. Uhr Abends zu legen. Auf einen Nachmittag dürfen für den Schüler nicht mehr als 4 Unter⸗

Ausnahmen sind aus besonderen Gründen mit Genehmigung der

Im Wege statutarischer Bestimmung sind diejenigen Vorschriften ss welche die Ordnung in der Fortbildungsschule, die

Durch Statut kann ferner bestimmt werden, unter welchen Vor⸗ aussetzungen nichtfortbildungsschulpflichtige Personen g Besuch der 8 öö 6

8 Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes können jugendliche P 1 n 18 Jahren, die nicht nach §4 schulpflichtig sind und nicht eine wissen⸗ schaftliche oder künstlerische Ausbildung ßer 9 die Fortbildungsschule ihres Wohn⸗ oder Beschäftigungsortes zu besuchen. In diesem Falle finden die §§ 5 bis 9 entsprechende Anwendung.

Beamte, auf die auf Bergwerken beschäftigten Arbeiter, auf häusliche Dienstboten sowie auf Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, die Be⸗ stimmungen im § 10 auf die in trieben beschäftigten Personen keine Anwendung.

zu errichten, welche aus ernannten und gewählten Mitgliedern bestehen. Die gewählten Mitglieder bedürfen der Bestätigung durch die

1) ihre zum Besuch der Fortbildungsschule verpflichteten Arbeiter am vierten Tage nach ihrem Eintritt in das Dienst⸗ verhältnis beim Schulleiter anzumelden und spätestens am vierten

zu gewähren und sie zu pünktlichem und regelmäßigem Besuch an⸗ Auf die gesetzlichen Vertreter der Schulpflichtigen finden diese

Vorschriften unter Nr. 2 und, wenn die 1 Dienstverhältnis stehen, auch die Vorschriften unter Nr. 1 entsprechende

* 8 2 9 2

Kit Geldstrafe bis zu 20 und im Unvermögensfalle mit Haft

bis zu 3 Tagen für jeden Fall werden bestraft: tretern gegen § 13, soweit nicht nach § 148 Ziffer 9 der Gewerbe⸗

2) Zuwiderhandlungen von Fortbildungsschülern gigen § 4 sowie gegen die auf Grund des § 10 erlassenen statutarischen2

in die Kasse der Gemeinde, die die Fortbildungsschule unterhält, im Falle des § 3 in die Kasse des Verbandes.

Auf die Leiter und Lehrer der Fortbildungsschulen finden die für

Gemeindebeamte geltenden Bestimmungen mit

en der §§ 20 und 36 des Zuständigkeitsgesetzes

3) Einem auf Kündigung angestellten Leiter oder Lehrer ist zu

chen Staatsanzeiger.

1911.

der Landgemeindeordnung vom 3. Juli

e in den betreffenden Gemeinden (Guts⸗ r privaten Diensten beschäftigten männ⸗

[ der Fortbildungs⸗ er bis zu g. Erreichung, jedoch höch⸗ Schulhalbjahres, in welchem er das

olge.

1 § 5.

zum Besuch der Fortbildungsschule sind

enigen, welche nachweisen, daß sie die esitzen, die das Lehrziel der Fortbildungs⸗

besuche können ferner von der Aufsichts⸗ des Beschäftigungsortes oder aus anderen werden.

stimmung können von der Verpflichtung

kann die Stundenzahl erhöht

8

§ 9.

errichts und ein gebührliches Verhalten (Schulordnung). Auf demselben Wege die Verhängung von Schulstrafen, ins⸗ nd die Art ürnn Durchführung zu treffen.

n sind.

§ 10. Personen unter

enießen, verpflichtet werden,

§ 11. den §§ 4 und 10 finden auf öffentliche land⸗ und forstwirtschaftlichen Be⸗

§ 12. er Fortbildungsschulen sind Schulvorstände

§ 13. erpflichtet:

zumelden; 8 1“ geordneten Schulbesuch nötige freie Zeit

die Schulpflichtigen in keinem 14.

von Arbeitgebern und gesetzlichen Ver⸗

e verwirkt ist;

estimmungen, m Wege der Schulzucht erfolgt ist 9

Vorschriften festgesetzten Geldstrafen fließen

den nachstehenden Anwendung:

an die Stelle des Ministers des Innern

nd Gewerbe. Annahme von Leitern und Lehrern bedarf

Aufsichtsbehörde. chtsbehörde dies aus erheblichen Grunden

in anderen Fällen als denen des ständigkeit der Verwaltungs⸗ und börden vo 1. August 1883 (Gesetzsamml. S. 237) der Bezirksausschuß zuständig. In den gemäß § 3 errichteten Verbänden werden die statutarischen Bestimmungen vom Verbandsausschuß erlassen. des § 9 Abs. 1 von der Gemeinde (dem Verbande) e 1— erlassen, oder ist dem vorgelegten Statut die Genehmigung wiederholt versagt worden, so ist die befugt,

Bestimmungen mit verbindli

Allgemeinen Berggesetzes in der Fassun 1892 (Gesetzsamml. treffend die Errichtung und Unterhaltung von Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen (Gesetzsamml. S. 243) in der Fassung des Gesetzes vom 24. Februar 1897. (Gesetzsamml. S. 41) bleiben in Kraft. Auch werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung zum Be

GG berührt.

Gesetzes errichteten 1 1 präsidenten, in Berlin vom 11“ ausgeübt.

von Bestimmungen über die Lehrpläne

Die Bestimmungen im Abs. 1 finden keine Anwendung auf

nebenamtlich beschäftigte Lehrer, die im Hauptamt als öffentliche Lehrer oder im Dienste des Reichs oder des Staats angestellt sind; ihre Entlassung im Wege der Kündigung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

16. Für die Genehmigung der saclöiarischen Bestimmungen ist auch 122 des Gesetzes über die Zu⸗ erwaltungsgerichtsbehörden vom

Wird in den Fällen ein Statut nicht

die erforderlichen er Kraft zu erlassen.

Die von diesem Gesetz abweichenden Bestimmungen im § 87 des des Gesetzes vom 24. Juni

. 131) und das Gesetz vom 4. Mai 1886, be⸗

uch ländlicher Fortbildungsschulen durch dieses as Gesetz, betreffend die Erhebung von Beiträgen für die ge⸗

werblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen, vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 733) findet auf die auf Grund dieses Gesetzes errichteten Fortbildungsschulen ö Anwendung.

§ 17. 8 Dieses Gesetz tritt am 1. April 1912 in Kraft. Von der Verpflichtung, gemäß § 1 eine Fortbildungsschule zu er⸗

richten, können Gemeinden, in denen die Errichtung und Unterhaltung einer Fortbildungsschule mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, vom Minister für Handel und Gewerbe bis auf die Dauer von 6 Jahren befreit werden.

Von der Schulpflicht gemäß § 4 sind diejenigen Personen befreit,

die zurzeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes länger als ein Jahr aus der Volksschule entlassen waren und nicht der statutarischen Schul⸗ pflicht unterliegen.

§ 18. 1 Die staatliche Aufsicht erster Instanz über die auf Grund dieses Fortbildungsschulen wird von den Regierungs⸗

Mit der Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere mit dem Erlaß und über die Bildung und

Zusammensetzung der Schulvorstände wird der Minister für Handel

und Gewerbe beauftragt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In zwei Versammlungen, die vom Verband der Bäcker und Kondstoren einberufen waren, beschlossen, wie hiesige Blätter melden, die Bäcker und Konditoren Groß⸗Berlins, in diesem Jahre in einen Lohnkampf einzutreten, um den wöchentlichen Ruhetag durch⸗ zusetzen und eine Verbesserung der Löhne zu erreichen. Einstimmig wurde eine Entschließung gefaßt, in der die Lohnkommission beauftragt wird, so schnell wie möglich alle Vorbereitungen für einen Lohnkampf zu treffen. Die Tarifforderangen sollen noch im einzelnen aufgestellt werden.

Die drohende Aussperrung in der Wollwarenweberei Fritz Wolff und Sohn in Dülken (pgl. Nr. 48 d. Bl.) ist, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ mitteilt, durch Zurücknahme der Kündigung von Arbeiterinnen worden. Die allgemeine Aussperrung in der Wollindustrie am Niederrhein wird unterbleiben. b

In Paris sind, wie „W. T. B.“ meldet, die Gehilfen der Milchhaͤndler in vergangener Nacht in den Ausstand getreten. In einem Aufruf erklären die Ausständigen, daß sie nicht nur eine Lohn⸗ erhöhung verlangen, sondern auch die Milchhändler zwingen wollen, die Milchfälschungen aufzugeben. Die Polizeibehörde ordnete an, daß heute nacht die Frachtba nhöfe und Milchläden überwacht werden, um Ausschreitungen der Ausständigen zu verhindern.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Stand der Pest in Ostasien. Zusamm engestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nach den letzten Ausweisen hat die Pest in der Mandschurei und in dem sich an diese unmittelbar anschließenden Teile von China abgenommen; dagegen war nach einer Mitteilung des deutschen Gouvernements Kiautschou vom 18. Februar die an⸗ grenzende Provinz Schantung stark ergriffen.

In dem Hauptverkehrsort der östlichen Mandschurei C harbin und der angrenzenden Chinesenstadt Fudjadjen waren vom 20. bis 26. Februar 3 europäische Krankenwärter und 130 Chi⸗ nesen der Pe erlegen, d. i. 154 weniger als in der Vor⸗ woche, und in Mukden, der wichtigen Stadt an der von Charbin südwärts ans Meer führenden Eisenbahn waren vom 6. bis 9. ar 132 Personen der Pest erlegen, d. i. 85 weniger als in der Vorwoche; dagegen starben zufolge einer Mitteilung vom 10. Februar in der etwa 120 km östlich von Charbin gelegenen Chinesenstadt As chiche in der sich eine große Zuckerfabrik befindet, angeblich täglich gegen 300 Personen an der Pest, während in den benachbarten Bahnstationen bei Charbin, derselben Mitteilung zufolge, nur vereinzelte Fälle vorgekommen waren. Im Gebiete der süd- mandschurischen Eisenbahn belief sich bis zum 10. Februar die Zahl der Pestfälle auf insgesamt 188, in Dalny, der an Fehr. gelegenen Endstation, einem wichtigen Verkehrspunkte belief sie sich damals auf 53. 1

Was die erwähnte, neben dem deutschen Schutzgebiet Kiautschou gelegene Provinz betrifft, so waren aus dieser bis zum 18. Februar 1260 esttodesfälle gemeldet davon 61 aus der chinesischen Stadt Kjautschou und 83 aus dem Kreise Tsimo; das deutsche Schutzgebiet war bis zum 25. Februar pest frei geblieben, ebenso die russische Hafen⸗ sadt Wladiwostock nebst dazu gehörigem Gebiet. b

Den von chinesischer Seite amtlich in einer a zekam 88 veröffentlichten Nachrichten vom 9. Februar seien noch folgende Fahlmengüben über die Pest in einigen Hauptorten der

andschurei und des enrengenen Teiles von China ent⸗

Die Gesamtzahl der Pestfälle in der Mandschurei